Rede von
Dr.
Wolfgang
von
Geldern
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Garbe, die Verordnung zum Schutz von Tieren beim grenzüberschreitenden Transport schreibt dem beamteten Tierarzt vor, beim Verbringen von Tieren in den Geltungsbereich dieser Verordnung durch Besichtigung der Sendung zu prüfen, ob die Tierschutzbestimmungen eingehalten sind und ob eine gültige Transportbescheinigung mitgeführt wird. Stellt der Tierarzt während des grenzüberschreitenden Transports Mängel fest, die bei den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorrufen könnten, so hat er unverzüglich die zum Schutz der Tiere notwendigen Maßnahmen anzuordnen.
Jetzt noch zur Rechtslage. Der internationale Tiertransport ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport und eine entsprechende Verordnung geregelt. Mit Erlaß dieser Rechtsvorschriften haben Bundestag und Bundesregierung das Notwendige getan, um die Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung internationaler Tiertransporte zu schaffen. Die Durchführung dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Beanstandungen werden der obersten Veterinärbehörde des Versandlandes mitgeteilt mit der Aufforderung, die Mängel unverzüglich abzustellen. Tierschutzwidrige Handlungen im Ausland entziehen sich natürlich einer direkten Einflußnahme durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat aber die EG-Kommission erst vor kurzem gebeten, die Problematik der Schlachttiertransporte in den Bestimmungsländern, soweit sie der Gemeinschaft angehören, zur Sprache zu bringen.