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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/27 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Inhalt: Erweiterung, Abwicklung und Änderung der Tagesordnung 1796 B Begrüßung des Präsidenten der Volksversammlung der Demokratischen Republik Somalia 1745 A Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/800) Schemken CDU/CSU 1740 A Heyenn SPD 1742A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1743 D Frau Unruh GRÜNE 1745 B Frau Würfel FDP 1746 C Reimann SPD 1747 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 1749 C Frau Dr. Götte SPD 1749 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Thorium-Hochtemperaturreaktor THTR 300 und die Hochtemperaturreaktorlinie (Drucksache 11/728) Stratmann GRÜNE 1751 D Gerstein CDU/CSU 1753 D Vosen SPD 1755 A Dr.-Ing. Laermann FDP 1757 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 1759 B Namentliche Abstimmung 1761 A Ergebnis 1763 C Tagesordnungspunkt 4 a: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Schmidbauer, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" (Drucksache 11/533) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Langfristiger Klimaschutz" (Drucksache 11/787) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4 b: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht durch Verbot des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) (Drucksache 11/678) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Briefs, Dr. Daniels (Regensburg), Frau II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Garbe, Dr. Knabe, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Klimaschutzprogramm: Sofortmaßnahmen gegen den Abbau der Ozonschicht und die Auswirkungen des Treibhauseffekts (Drucksache 11/788) Schmidbauer CDU/CSU 1762 A Frau Dr. Hartenstein SPD 1765 A Frau Dr. Segall FDP 1767 A Wetzel GRÜNE 1768 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 1770 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" (Drucksache 11/711) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drucksache 11/801) Kuhlwein SPD 1772 D Daweke CDU/CSU 1775 B Frau Hillerich GRÜNE 1777 D Neuhausen FDP 1779 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung : Bericht der Bundesregierung zur Ausbildungsfinanzierung in Familien mit mittlerem Einkommen (Drucksache 11/610) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 1781 B Frau Odendahl SPD 1781 D Neuhausen FDP 1782 C Wetzel GRÜNE 1783 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 1785 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy (Drucksache 11/476) 1796 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksache 11/477) 1796 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes (Drucksache 11/677) 1796 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 11/605) 1796 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1986 (Drucksache 11/630) . . . 1796 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (Drucksache 11/356) 1796 D Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (Drucksache 11/357) 1797 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben für die Durchführung des AIDS-Sofortprogramms 1987 bei Kapitel 15 02 Titel 685 05 (Gesundheitliche Modellaktionen) Kapitel 15 03 Titel 685 06 (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung des Erworbenen Immundefektsyndroms — AIDS) Kapitel 15 04 Titel 531 06 (Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung) (Drucksachen 11/205, 11/553) 1797 A Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/458) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 III b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/459) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 1797D, 1805 C Seesing CDU/CSU 1800A Frau Eid GRÜNE 1801 B Irmer FDP 1802 C Engelhard, Bundesminister BMJ 1803 D Schäfer, Staatsminister AA 1804 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) (Drucksachen 11/454, 11/497, 11/754, 11/811) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 1806 C Stiegler SPD 1807 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 1808 B Funke FDP 1808 B Frau Nickels GRÜNE 1809 A Engelhard, Bundesminister BMJ 1809 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haftpflichtgesetzes (Drucksache 11/432) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 1810 C Klein (Dieburg) SPD 1811B Kleinert (Hannover) FDP 1812 B Häfner GRÜNE 1813 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksache 11/663) Häfner GRÜNE 1814 D Eylmann CDU/CSU 1815 D Bachmaier SPD 1816 C Baum FDP 1817 C Engelhard, Bundesminister BMJ 1818 A Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Westphal, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eindämmung der Spielhallenflut (Drucksache 11/586) Westphal SPD 1819 B Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 1821 A Frau Teubner GRÜNE 1822 D Grünbeck FDP 1824 B Reschke SPD 1825 D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 1827 C Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) (Drucksache 11/498) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (Drucksache 11/642) Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 1830 D Frau Hämmerle SPD 1831 C Dr. Hirsch FDP 1832 B Frau Schmidt-Bott GRÜNE 1833 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 1834 C Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 11/496) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 1835 C Heistermann SPD 1836 A Breuer CDU/CSU 1836 D Nolting FDP 1837 C Frau Beer GRÜNE 1838 A Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt (München) und weiterer Abgeordneter: Rangierbahnhof München (Drucksache 11/570) Dr. Schöfberger SPD 1839B Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1840 A Weiss (München) GRÜNE 1841 B Grünbeck FDP 1842 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/190, 11/430) Roth (Gießen) CDU/CSU 1843 D Schmidt (München) SPD 1844 D Zywietz FDP 1845 D Weiss (München) GRÜNE 1846 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 1847 C Fragestunde — Drucksache 11/781 vom 11. September 1987 — Verwendung der FDP-Parteifarben auf Info-Blättern des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft MdlAnfr 39, 40 11.09.87 Drs 11/781 Wetzel GRÜNE Antw BMin Möllemann BMBW 1786 C ZusFr Wetzel GRÜNE 1786C, 1787D ZusFr Kuhlwein SPD 1787A, 1788B ZusFr Frau Odendahl SPD . . 1787B, 1788A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 1787 C Gestaltung der Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in den Farben der FDP MdlAnfr 41 11.09.87 Drs 11/781 Frau Odendahl SPD Antw BMin Möllemann BMBW • 1788 C ZusFr Frau Odendahl SPD 1789A ZusFr Irmer FDP 1789B ZusFr Kuhlwein SPD 1789 B „Veto" der deutschen Auslandsvertretungen gemäß § 4 Abs. 7 RV MdlAnfr 42 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Rose CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 1789 C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 1789D Rechtsgrundlagen für Einreisevisa mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" MdlAnfr 43, 44 11.09.87 Drs 11/781 Wartenberg (Berlin) SPD Antw StMin Schäfer AA 1790 A ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD . 1790D, 1791A Reaktion bei Einführung des Zusatzes „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" bei der Visaerteilung an Bundesbürger MdlAnfr 47 11.09.87 Drs 11/781 Frau Hämmerle SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 B Zusammenhang des Visumzusatzes „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" mit der AIDS-Bekämpfung MdlAnfr 48 11.09.87 Drs 11/781 Frau Hämmerle SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 C Beteiligung des Bundesministers des Innern bei der Einführung von Einreisevisa mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" MdlAnfr 49, 50 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Nöbel SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 C ZusFr Dr. Nöbel SPD 1791 C, 1792 A Anzahl der im letzten halben Jahr mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" ausgegebenen und erloschenen Visa MdlAnfr 51, 52 11.09.87 Drs 11/781 Graf SPD Antw StMin Schäfer AA 1792B ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 1792 B Ausreiseerlaubnis für die in Saudi-Arabien festgehaltenen deutschen Staatsbürger Uwe Hensel und Hartmut Krause MdlAnfr 53 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Soell SPD Antw StMin Schäfer AA 1792 D ZusFr Dr. Soell SPD 1792 D Durchführung einer Sondertagung „Südafrika 1987" durch die Vereinigung der Großkraftwerkbetreiber (VGB) in Johannesburg MdlAnfr 57, 58 11.09.87 Drs 11/781 Verheugen SPD Antw StMin Schäfer AA 1793 B ZusFr Verheugen SPD 1793B, 1793 D Ausweisung der Mandatsausübung der Bundestagsabgeordneten als „Teilzeitbeschäftigung" in einer Broschüre MdlAnfr 59 11.09.87 Drs 11/781 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1794 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 1794 C Weigerung des Hamburger Senats, den Kostenanteil für die Erfassungsstelle Salzgitter ab 1988 zu zahlen MdlAnfr 62, 63 11.09.87 Drs 11/781 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 1795A ZusFr von Schmude CDU/CSU 1795 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 V Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte durch die Bundesregierung MdlAnfr 64 11.09.87 Drs 11/781 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 1795 C ZusFr Bindig SPD 1795 D Nächste Sitzung 1848 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1849* A Anlage 2 Vollstreckung des Todesurteils an dem sowjetischen Studenten K. Ryskulbekow; Bemühungen der Bundesregierung MdlAnfr 54, 55 11.09.87 Drs 11/781 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 1849* B Anlage 3 Wiedereröffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Mähring MdlAnfr 56 11.09.87 Drs 11/781 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 1849* D Anlage 4 Kosten der neuen Personalausweise für Gemeinden; Erfassung der Daten MdlAnfr 60, 61 11.09.87 Drs 11/781 Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 1850* A Anlage 5 Liberalisierung des Mietrechts MdlAnfr 65 11.09.87 Drs 11/781 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 1850*C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 1739 27. Sitzung Bonn, den 17. September 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 9. Frau Beck-Oberdorf 18. 9. Frau Brahmst-Rock 18. 9. Catenhusen 18. 9. Dr. Dollinger 18. 9. Feilcke 18. 9. Frau Fischer * 18. 9. Fuchtel 18. 9. Ganz 17. 9. Gröbl 17. 9. Haar 17. 9. Hauser (Esslingen) 18. 9. Frau Dr. Hellwig 18. 9. Hiller (Lübeck) 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Irmer ** 18. 9. Dr. Jahn (Münster) 18. 9. Kiechle 17. 9. Kittelmann** 18. 9. Dr. Klejdzinski * * 18. 9. Dr. Langner 18. 9. Lemmrich * * 18. 9. Dr. Lippold (Offenbach) 17. 9. Magin 17. 9. Dr. Müller* 18. 9. Frau Pack * 18. 9. Paterna 17. 9. Pesch 18. 9. Rawe 18. 9. Frau Renger 18. 9. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 9. Frau Saibold 18. 9. Schreiner 18. 9. Dr. Sperling 18. 9. Dr. Stoltenberg 17. 9. Tietjen 18. 9. Toetemeyer 18. 9. Werner (Ulm) 18. 9. Dr. Wieczorek 18. 9. Frau Wollny 17. 9. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ***für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/781 Fragen 54 und 55): Warum lagen der Bundesregierung bei ihrer Antwort vom 14. August 1987 auf meine schriftliche Anfrage vom 7. August 1987 im Hinblick auf den in der Sowjetunion wegen seiner aktiven Teilnahme an „gesellschaftsfeindlichen Handlungen" in Alma Ata zum Tode verurteilten 18jährigen sowjetischen Architekturstudenten Kajrat Ryskulbekow keine Erkenntnisse dar- Anlagen zum Stenographischen Bericht über vor, daß das am 19. Juni 1987 ausgesprochene Todesurteil bereits wenige Tage später vollstreckt worden ist, wie in Meldungen der sowjetischen Regierungszeitung Iswestija, der amtlichen DDR-Nachrichtenagentur ADN und aus „Neues Deutschland" vom 24. bzw. 25. Juni 1987 erklärt wird, oder gibt es Grund zu der Annahme, daß es sich bei den erwähnten Presseberichten um bewußte Falschmeldungen handelt? Welche konkreten Schritte sind überhaupt von seiten der Bundesregierung bei der Regierung der Sowjetunion unternommen worden, die eine Anteilnahme am Schicksal Ryskulbekows erkennen lassen und dem menschenrechtlichen Engagement in anderen Staaten entsprechen? Zu Frage 54: Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen, ist das Todesurteil gegen Herrn Ryskulbekow bislang nicht vollstreckt worden. Danach ist die von Ihnen erwähnte ADN-Meldung, abgedruckt im Neuen Deutschland vom 25. Juni 1987, über die Vollstreckung der Todesstrafe falsch (die Iswestija enthielt in ihrem Prozeßbericht vom 23. Juni 1987 eine solche Nachricht nicht). Das Auswärtige Amt kennt den Grund für die offensichtliche Falschmeldung nicht und kann ihn nicht kennen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat Anteil an dem Schicksal Ryskulbekows genommen. Die deutsche Botschaft in Moskau ist beim sowjetischen Außenministerium vorstellig geworden und hat unter Hinweis auf die Initiative der Bundesregierung in den Vereinten Nationen um Nichtvollstreckung des Todesurteils gebeten. Außerdem hat sie die Reise des Vertreters einer internationalen Organisation nach Alma-Ata zur Sammlung von Informationen angeregt. Das sowjetische Außenministerium hat Weiterleitung der Bitten zugesagt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 56): Welche Initiativen gegenüber der Regierung der CSSR hat die Bundesregierung bisher offiziell und inoffiziell unternommen mit dem Ziel, die Grenzübergänge Waldsassen und Mähring wieder zu öffnen, und gibt es dazu bereits eine offizielle, mit den amtlichen Mitteln der Diplomatie gegebene Stellungnahme der Regierung der CSSR? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, wenn die Grenze zur Tschechoslowakei durch die Eröffnung neuer Grenzübergänge durchlässiger würde. Sie hat daher gegenüber der tschechoslowakischen Regierung die Frage der Öffnung weiterer Grenzübergänge immer wieder angesprochen; zuletzt in diesem Jahr u. a. bei Expertengesprächen über grenzüberschreitenden Straßenverkehr vom 21.-23. April in Prag und beim Treffen des deutschen mit dem tschechoslowakischen Grenzbevollmächtigten am 12./13. Mai in Bamberg. Bei beiden Gelegenheiten war die tschechoslowakische Seite nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben. 1850* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/781 Fragen 60 und 61): Welche Kosten pro ausgestelltem neuen Personalausweis entstehen Gemeinden und Städten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Großteil der Daten für die maschinenlesbaren Personalausweise bei der Bundesdruckerei in Berlin von Hand eingegeben werden und daß somit Fehler verursacht werden, z. B. dergestalt, daß für zwei Antragsteller je Ausweis die gleiche Seriennummer verwendet wird? Zu Frage 60: Nach Angaben von Länderseite entstehen den Personalausweisbehörden der Länder für die Ausgabe eines neuen Personalausweises Kosten in Höhe von rd. 23, — DM. Demgegenüber betrugen die Kosten für den bis zum 31. März 1987 — gebührenfrei — auszustellenden alten Personalausweis rd. 13, — DM. Im Hinblick auf die Mehrkosten des am 1. April 1987 eingeführten fälschungssicheren Personalausweises in Höhe von 10, — DM hat der Bundesgesetzgeber in § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Personalausweise vom 21. April 1986 bestimmt, daß für die Ausgabe des neuen Personalausweises grundsätzlich eine Gebühr von 10, — DM zu erheben ist. Zu Frage 61: Bei der Herstellung des neuen Personalausweises in der Bundesdruckerei werden etwa 50 To aller von den Personalausweisbehörden der Länder ausgefüllten Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen automatisch gelesen und 50 % der Daten manuell erfaßt. Eine manuelle Erfassung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil etwa die Hälfte der von den Personalausweisbehörden der Bundesdruckerei übermittelten Daten dort nicht automatisch verarbeitet werden kann. Dies beruht darauf, daß die Ausweisbehörden die Anträge teils handschriftlich ausfüllen, z. B. die Freie und Hansestadt Hamburg, teils derzeit noch Schreibmaschinenschriften benutzen, die nicht automatisch lesbar sind. Das Verfahren der Datenerfassung in der Bundesdruckerei, insbesondere auch das manuelle Verfahren, führt jedoch in keinem Falle zu einer Doppelvergabe der Seriennummer an mehrere Personalausweisinhaber: Die Seriennummer des Personalausweises wird ausschließlich von der zuständigen Landes-Personalausweisbehörde vergeben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 65): Plant die Bundesregierung eine Liberalisierung des Mietrechts, wenn ja, in welchen Punkten? Die Frage ist mit „Nein" zu beantworten. Im gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine konkreten gesetzgeberischen Schritte beabsichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Westphal, da sind doch die Kommunen gefragt. Auch ich habe zu den Abgeordneten in München gehört, die beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn herzlich gebeten haben, keine Spielhalle im Münchener Hauptbahnhof einrichten zu lassen. Da hat mir der Vorstandvorsitzer erklärt: Herr Riedl, auf der anderen Seite macht ihr im Haushaltsausschuß der Deutschen Bundesbahn Vorschriften, sie solle ihre Anlagen möglichst wirtschaftlich vermieten.

    (Westphal [SPD]: Das bestätigt meine Tendenz!)

    Es gibt nun einmal bei einer Verpachtung für Spielhallen enorm hohe Mieterträge zu erzielen, die die Bundesbahn braucht, wenn sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit arbeiten soll. Ich will nur noch einmal sagen, wie schwierig die Probleme im Detail sind.

    (Pfeffermann [SPD]: Also noch mal weiter: Wie war das mit dem Land vom Heiligen Johannes?)

    — Herr Kollege Pfeffermann, ich möchte dieses Rednerpult nicht mit einer Kanzel verwechseln. Aber ich bin gern bereit, hinterher bei einem Glas Bier mit Ihnen über dieses Thema zu reden.
    Trotz der von mir dargelegten geringen gewerberechtlichen Handlungsspielräume ist die Bundesregierung gern bereit, die Realisierungsmöglichkeiten solcher Vorschläge und anderer, wie sie heute gemacht worden sind, nochmals — ich habe es schon gesagt — eingehend zu prüfen, auch mit Ihnen in den zuständigen Ausschüssen. In erster Linie käme wohl die schon erwähnte Reduzierung der Spielanreize der Geräte durch Reduzierung der Sonder- und Risikospiele — der Kollege Grünbeck hat das bereits erwähnt — in Betracht. Darüber kann man sich unterhalten.

    (Vorsitz: Vizepräsident Cronenberg)

    Ein Zweites zum Baurecht — und das scheint mir der wesentlichste Punkt zu sein — : Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Städtebaurecht den erforderlichen Beitrag zur Lösung der durch die Zunahme von Spielhallen entstandenen Probleme leistet. Dabei ist allerdings grundsätzlich zu berücksichtigen, daß Aufgabe des Städtebaurechts nur sein kann, sicherzustellen, daß aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Vergnügungsstätten, z. B. Spielhallen, an den dafür geeigneten Standorten errichtet werden und eine nachteilige Umstrukturierung eines Gebiets verhindert wird.
    Das bisher geltende, durch das am 1. Juli 1987 in Kraft getretene Baugesetzbuch übernommene und verbesserte Städtebaurecht enthält weitgehende Regelungen zur Verhinderung städtebaulich unerwünschter Spielhallen. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, Ihre zuständigen Kommunalpolitiker zur Beratung zu uns zu schicken. Sie können sich gern an die Experten im Bundeswirtschaftsministerium oder im Wohnungsbauministerium wenden. Die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigte Rechtslage ermöglicht, Vergnüngungsstätten, z. B. Spielhallen, in Gebieten mit Bebauungsplänen und in den nichtbeplanten Innenbereichen nur in beschränktem Maße zuzulassen.

    (Grünbeck [FDP]: So ist es!)

    Vor allem gehören Spielhallen in größerem Einzugsbereich grundsätzlich nur in die Kerngebiete der Städte und sind auch dort nur zulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Eigenart des Gebietes nicht widersprechen.
    Auch die im Entschließungsantrag von Ihnen geforderte Möglichkeit der Gemeinden, bestimmte Nutzungen oder Anlagen zu beschränken oder zu verhindern, ist bereits im geltenden Städtebaurecht enthalten. Die Kommunen brauchen es ja nur anzuwenden. Nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 und 9 der Baunutzungsverordnung können in Bebauungsplänen mit der Festsetzung von Baugebieten auch Spielhallen ausgeschlossen werden. Dies ist erst vor kurzem durch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich vom 22. Mai 1987, ausdrücklich bestätigt worden.

    (Grünbeck [FDP]: Das wissen die auch!)

    Beide Entscheidungen verdeutlichen die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung von Spielhallen und stellen damit eine echte Hilfe für die gemeindliche Planungspraxis dar. Man muß den Justitiar der Gemeinde nur mit sinnvollen Aufgaben beschäftigen; dann kommt er schon dahinter. Das Baurecht ist schwierig — ich rede als Betriebswirt und Nichtjurist relativ leicht darüber —,

    (Bohl [CDU/CSU]: Aber gut!)

    aber es lohnt sich, es zu studieren. — Aber es ist gut, Herr Abgeordneter, da gebe ich Ihnen recht. Es ist ja auch von uns mit Mehrheit verabschiedet worden.



    Parl. Staatssekretär Dr. Riedl
    Das am 1. Juli 1987 in Kraft getretene Baugesetzbuch enthält für die Bauleitplanung eine zusätzliche Regelung von erheblicher praktischer Bedeutung. Ich darf Ihnen das hier kurz erläutern: Schon während des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen können die künftigen Plangebiete gegen die Einrichtung von Vergnügungsstätten, auch soweit damit die Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Spielhalle ohne bauliche Maßnahme verbunden ist, durch eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch vorläufig gesichert werden. Das ist eine ganz klare Vorschrift. Das Städtebaurecht ermöglicht daher den Gemeinden, die aus städtebaulichen Gründen erforderlichen Planungen zur Verhinderung oder Beschränkung von Spielhallen vorzunehmen. Es kommt nun darauf an, daß die Gemeinden die vorhandenen Möglichkeiten auch ausschöpfen und dort, wo es nötig ist, Bebauungspläne aufstellen oder ergänzen.
    Weitergehende und im Entschließungsantrag geforderte Regelungen im Baugesetzbuch sind aus Anlaß der Beratungen des Deutschen Bundestages zum Baugesetzbuch — der Kollege Grünbeck hat es gesagt — eingehend geprüft, aber nicht aufgegriffen worden, insbesondere weil die Regelung nicht auf die eigentlichen Problemfälle, z. B. Spielhallen, hätte beschränkt werden können. Auf den Bericht des federführenden Ausschusses vom 15. Oktober 1986 nehme ich Bezug.
    Ergänzend weise ich darauf hin, daß die Baunutzungsverordnung in dieser Legislaturperiode von diesem Bundestag novelliert werden soll. Sie bildet die Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinden und regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in den Baugebieten. In die inzwischen vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeleitete Gesamtüberprüfung dieser Verordnung ist auch die Spielhallenproblematik einbezogen. Über die bereits vorhandenen Regelungen hinaus wird außerdem die Einführung einer gesonderten Regelung über die Zulässigkeit bestimmter Vergnügungsstätten, wie z. B. Spielhallen, in den Baugebieten geprüft, die aber ebenfalls auf die städtebaulichen Erfordernisse beschränkt bleiben muß. Allerdings bedarf eine solche zusätzliche Regelung noch der Erörterung mit den Beteiligten; es ist noch nicht soweit.
    Darf ich abschließend ganz kurz zu dem dritten Punkt einige wenige Bemerkungen machen. Zur Frage einer Verstärkung des Mieterschutzes für kleine und mittlere Gewerbetreibende hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 21. Juli 1986 auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Lage mittelständischer Gewerbebetriebe, insbesondere kleiner Einzelhandelsgeschäfte in den Stadtzentren ausführlich Stellung genommen. Ich darf aus Zeitgründen darauf verweisen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, bei etwas gutem Willen, vor allen Dingen mit der gebotenen Sachlichkeit und mit dem Appell, Scheinheiligkeit möglichst zu vermeiden, wird es gelingen, die einzelnen Vorschläge in den Ausschüssen, in die wir den Antrag jetzt zu überweisen haben, zu überprüfen. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung bei vernünftigen Vorschlägen aus
    dem Parlament gerne zur Verwirklichung solcher Vorschläge bereit ist.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die Fraktion DIE GRÜNEN hat entgegen der Vereinbarung im Ältestenrat beantragt, den Antrag zur Eindämmung der Spielhallenflut federführend nicht an den Ausschuß für Wirtschaft, sondern an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag der GRÜNEN zu? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über den Überweisungsvorschlag des Ältestenrates ab. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Bei gemischtem Abstimmungsverhalten der GRÜNEN ist dieser Überweisungsvorschlag angenommen worden.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 und 9 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz — BArchG)

— Drucksache 11/498 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Finanzausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts
— Drucksache 11/642 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß I 96 GO
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß eine gemeinsame Beratung über diesen Tagesordnungspunkt stattfindet und die Fraktionen jeweils einen Beitrag von fünf Minuten leisten. — Widerspruch dagegen — so sehe ich — erhebt sich nicht. Dann ist dies beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Weiß aus Kaiserslautern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist uns gelungen, dieses wichtige Gesetz noch vor dem Rangierbahnhof in München zu beraten. Ich halte es für ein bedeutungsvolles Gesetz. Es ist hier zum zweitenmal von der Bundesregierung eingebracht worden. Die erste Einbringung war im 10. Deutschen Bundestag; heute haben wir den Gesetzentwurf wieder vor uns liegen.
    Man kann es bedauern, daß es dem Parlament in der 10. Legislaturperiode nicht gelungen ist, das Gesetz zu beraten und zu verabschieden. Ich sehe dies andererseits aber nicht als einen Nachteil an, da in der



    Weiß (Kaiserslautern)

    Zwischenzeit interne Absprachen möglich waren, damit dieses Gesetz nun zügig verabschiedet werden kann.
    Ich kann mich bei meinen Anmerkungen zu diesem Gesetz auf das beziehen, was ich in der 143. Sitzung der 10. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ausgeführt habe. Das Gesetz dient der Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes. Erstens soll sichergestellt werden, daß die bei den Verfassungsorganen und Dienststellen des Bundes anfallenden historisch bedeutsamen Unterlagen vor Zersplitterung und unkontrollierter Vernichtung bewahrt werden. Zweitens soll der Begriff des Archivguts verbindlich definiert werden, und drittens soll sichergestellt werden, daß die Benutzung des Archivguts unter Beachtung der persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Erfordernisse eindeutig und rechtsverbindlich geregelt wird.
    Das Gesetz ist notwendig. Der Kabinettsbeschluß vom März 1950 über die Errichtung des Bundesarchivs ist keine geeignete Rechtsgrundlage mehr zur Regelung der Sachverhalte. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in mehreren Tätigkeitsberichten ebenfalls ein Bundesarchivgesetz gefordert hat.
    Auch die Länder stehen vor der Notwendigkeit, Archivgesetze zu erlassen. Sie werden sich in der Zielrichtung an den Grundsätzen des Bundesarchivgesetzes orientieren wollen. Unserem Gesetz kommt deshalb eine Pilotfunktion zu.
    Aber auch die wissenschaftliche Forschung erwartet, daß die Bedingungen, unter denen die Unterlagen des Bundes und der Länder benutzt werden, rechtsverbindlich umschrieben werden. Die vielfältigen persönlichkeitsschutz- und datenschutzrechtlichen Probleme lassen nicht zu, daß das Archivwesen wie bisher lediglich durch Verwaltungsvorschriften geregelt wird. Im Hinblick auf die bestehenden strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften wird durch das Gesetz eine datenöffnende bereichsspezifische Regelung getroffen, die wissenschaftliche und archivfachliche Belange sowie das Nutzungsrecht des Bürgers angemessen berücksichtigt, ohne die schutzwürdigen Interessen des Bürgers und des Staates zu verletzen. Hierbei sind auch Probleme zu lösen, die sich aus dem Steuergeheimnis nach der Abgabenordnung und dem Sozialgeheimnis aus dem Sozialgesetzbuch, dem Bank- und Arztgeheimnis sowie anderen den Persönlichkeitsschutz sichernden oder Vertrauensschutz gewährenden gesetzlichen oder gesetzlich verankerten Vorschriften ergeben.
    Eine gewisse Rolle wird in den Ausschußberatungen auch die Anonymisierung bestehender Unterlagen vor der Übergabe an das Bundesarchiv spielen. Hier werden wir sicher zu einer Einigung kommen. Aber es sollte der Grundsatz gelten, daß Urkunde Urkunde bleibt. Dies würde dann nur für die Kopien zutreffen.
    Ich möchte zum Schluß feststellen, daß der Gesetzentwurf mit zwölf Paragraphen von erfreulicher Kürze ist. Die Bundesregierung ist der Aufforderung des Innenausschusses aus dem Jahre 1981 nachgekommen, die Gesetze zu straffen. Eine zweite Bemerkung: Der Gesetzentwurf ist sehr klar und deutlich. Kürze und Klarheit sind bemerkenswerte Merkmale dieses Entwurfs. Allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, verdienen, daß wir ihnen ein Lob aussprechen.
    Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu. Ebenfalls stimmen wir dem Überweisungsvorschlag zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts zu.
    Ich bedanke mich sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU)