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ID1102721600

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    Plenarprotokoll 11/27 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Inhalt: Erweiterung, Abwicklung und Änderung der Tagesordnung 1796 B Begrüßung des Präsidenten der Volksversammlung der Demokratischen Republik Somalia 1745 A Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (Drucksache 11/800) Schemken CDU/CSU 1740 A Heyenn SPD 1742A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1743 D Frau Unruh GRÜNE 1745 B Frau Würfel FDP 1746 C Reimann SPD 1747 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 1749 C Frau Dr. Götte SPD 1749 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Thorium-Hochtemperaturreaktor THTR 300 und die Hochtemperaturreaktorlinie (Drucksache 11/728) Stratmann GRÜNE 1751 D Gerstein CDU/CSU 1753 D Vosen SPD 1755 A Dr.-Ing. Laermann FDP 1757 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 1759 B Namentliche Abstimmung 1761 A Ergebnis 1763 C Tagesordnungspunkt 4 a: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Schmidbauer, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" (Drucksache 11/533) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Langfristiger Klimaschutz" (Drucksache 11/787) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4 b: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht durch Verbot des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) (Drucksache 11/678) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Briefs, Dr. Daniels (Regensburg), Frau II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Garbe, Dr. Knabe, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Klimaschutzprogramm: Sofortmaßnahmen gegen den Abbau der Ozonschicht und die Auswirkungen des Treibhauseffekts (Drucksache 11/788) Schmidbauer CDU/CSU 1762 A Frau Dr. Hartenstein SPD 1765 A Frau Dr. Segall FDP 1767 A Wetzel GRÜNE 1768 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 1770 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" (Drucksache 11/711) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drucksache 11/801) Kuhlwein SPD 1772 D Daweke CDU/CSU 1775 B Frau Hillerich GRÜNE 1777 D Neuhausen FDP 1779 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung : Bericht der Bundesregierung zur Ausbildungsfinanzierung in Familien mit mittlerem Einkommen (Drucksache 11/610) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 1781 B Frau Odendahl SPD 1781 D Neuhausen FDP 1782 C Wetzel GRÜNE 1783 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 1785 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy (Drucksache 11/476) 1796 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksache 11/477) 1796 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes (Drucksache 11/677) 1796 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 11/605) 1796 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1986 (Drucksache 11/630) . . . 1796 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (Drucksache 11/356) 1796 D Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (Drucksache 11/357) 1797 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben für die Durchführung des AIDS-Sofortprogramms 1987 bei Kapitel 15 02 Titel 685 05 (Gesundheitliche Modellaktionen) Kapitel 15 03 Titel 685 06 (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung des Erworbenen Immundefektsyndroms — AIDS) Kapitel 15 04 Titel 531 06 (Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung) (Drucksachen 11/205, 11/553) 1797 A Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/458) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 III b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/459) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 1797D, 1805 C Seesing CDU/CSU 1800A Frau Eid GRÜNE 1801 B Irmer FDP 1802 C Engelhard, Bundesminister BMJ 1803 D Schäfer, Staatsminister AA 1804 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) (Drucksachen 11/454, 11/497, 11/754, 11/811) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 1806 C Stiegler SPD 1807 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 1808 B Funke FDP 1808 B Frau Nickels GRÜNE 1809 A Engelhard, Bundesminister BMJ 1809 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haftpflichtgesetzes (Drucksache 11/432) Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 1810 C Klein (Dieburg) SPD 1811B Kleinert (Hannover) FDP 1812 B Häfner GRÜNE 1813 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksache 11/663) Häfner GRÜNE 1814 D Eylmann CDU/CSU 1815 D Bachmaier SPD 1816 C Baum FDP 1817 C Engelhard, Bundesminister BMJ 1818 A Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Westphal, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eindämmung der Spielhallenflut (Drucksache 11/586) Westphal SPD 1819 B Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 1821 A Frau Teubner GRÜNE 1822 D Grünbeck FDP 1824 B Reschke SPD 1825 D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 1827 C Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) (Drucksache 11/498) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (Drucksache 11/642) Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 1830 D Frau Hämmerle SPD 1831 C Dr. Hirsch FDP 1832 B Frau Schmidt-Bott GRÜNE 1833 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 1834 C Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 11/496) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 1835 C Heistermann SPD 1836 A Breuer CDU/CSU 1836 D Nolting FDP 1837 C Frau Beer GRÜNE 1838 A Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schöfberger, Schmidt (München) und weiterer Abgeordneter: Rangierbahnhof München (Drucksache 11/570) Dr. Schöfberger SPD 1839B Dr. Faltlhauser CDU/CSU 1840 A Weiss (München) GRÜNE 1841 B Grünbeck FDP 1842 C Tagesordnungspunkt 24: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/190, 11/430) Roth (Gießen) CDU/CSU 1843 D Schmidt (München) SPD 1844 D Zywietz FDP 1845 D Weiss (München) GRÜNE 1846 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 1847 C Fragestunde — Drucksache 11/781 vom 11. September 1987 — Verwendung der FDP-Parteifarben auf Info-Blättern des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft MdlAnfr 39, 40 11.09.87 Drs 11/781 Wetzel GRÜNE Antw BMin Möllemann BMBW 1786 C ZusFr Wetzel GRÜNE 1786C, 1787D ZusFr Kuhlwein SPD 1787A, 1788B ZusFr Frau Odendahl SPD . . 1787B, 1788A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 1787 C Gestaltung der Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in den Farben der FDP MdlAnfr 41 11.09.87 Drs 11/781 Frau Odendahl SPD Antw BMin Möllemann BMBW • 1788 C ZusFr Frau Odendahl SPD 1789A ZusFr Irmer FDP 1789B ZusFr Kuhlwein SPD 1789 B „Veto" der deutschen Auslandsvertretungen gemäß § 4 Abs. 7 RV MdlAnfr 42 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Rose CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 1789 C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 1789D Rechtsgrundlagen für Einreisevisa mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" MdlAnfr 43, 44 11.09.87 Drs 11/781 Wartenberg (Berlin) SPD Antw StMin Schäfer AA 1790 A ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD . 1790D, 1791A Reaktion bei Einführung des Zusatzes „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" bei der Visaerteilung an Bundesbürger MdlAnfr 47 11.09.87 Drs 11/781 Frau Hämmerle SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 B Zusammenhang des Visumzusatzes „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" mit der AIDS-Bekämpfung MdlAnfr 48 11.09.87 Drs 11/781 Frau Hämmerle SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 C Beteiligung des Bundesministers des Innern bei der Einführung von Einreisevisa mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" MdlAnfr 49, 50 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Nöbel SPD Antw StMin Schäfer AA 1791 C ZusFr Dr. Nöbel SPD 1791 C, 1792 A Anzahl der im letzten halben Jahr mit dem Zusatz „Erlischt bei gesundheitlichen Bedenken" ausgegebenen und erloschenen Visa MdlAnfr 51, 52 11.09.87 Drs 11/781 Graf SPD Antw StMin Schäfer AA 1792B ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 1792 B Ausreiseerlaubnis für die in Saudi-Arabien festgehaltenen deutschen Staatsbürger Uwe Hensel und Hartmut Krause MdlAnfr 53 11.09.87 Drs 11/781 Dr. Soell SPD Antw StMin Schäfer AA 1792 D ZusFr Dr. Soell SPD 1792 D Durchführung einer Sondertagung „Südafrika 1987" durch die Vereinigung der Großkraftwerkbetreiber (VGB) in Johannesburg MdlAnfr 57, 58 11.09.87 Drs 11/781 Verheugen SPD Antw StMin Schäfer AA 1793 B ZusFr Verheugen SPD 1793B, 1793 D Ausweisung der Mandatsausübung der Bundestagsabgeordneten als „Teilzeitbeschäftigung" in einer Broschüre MdlAnfr 59 11.09.87 Drs 11/781 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 1794 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 1794 C Weigerung des Hamburger Senats, den Kostenanteil für die Erfassungsstelle Salzgitter ab 1988 zu zahlen MdlAnfr 62, 63 11.09.87 Drs 11/781 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 1795A ZusFr von Schmude CDU/CSU 1795 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 V Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte durch die Bundesregierung MdlAnfr 64 11.09.87 Drs 11/781 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 1795 C ZusFr Bindig SPD 1795 D Nächste Sitzung 1848 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1849* A Anlage 2 Vollstreckung des Todesurteils an dem sowjetischen Studenten K. Ryskulbekow; Bemühungen der Bundesregierung MdlAnfr 54, 55 11.09.87 Drs 11/781 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 1849* B Anlage 3 Wiedereröffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Mähring MdlAnfr 56 11.09.87 Drs 11/781 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 1849* D Anlage 4 Kosten der neuen Personalausweise für Gemeinden; Erfassung der Daten MdlAnfr 60, 61 11.09.87 Drs 11/781 Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 1850* A Anlage 5 Liberalisierung des Mietrechts MdlAnfr 65 11.09.87 Drs 11/781 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 1850*C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 1739 27. Sitzung Bonn, den 17. September 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 9. Frau Beck-Oberdorf 18. 9. Frau Brahmst-Rock 18. 9. Catenhusen 18. 9. Dr. Dollinger 18. 9. Feilcke 18. 9. Frau Fischer * 18. 9. Fuchtel 18. 9. Ganz 17. 9. Gröbl 17. 9. Haar 17. 9. Hauser (Esslingen) 18. 9. Frau Dr. Hellwig 18. 9. Hiller (Lübeck) 18. 9. Ibrügger *** 18. 9. Irmer ** 18. 9. Dr. Jahn (Münster) 18. 9. Kiechle 17. 9. Kittelmann** 18. 9. Dr. Klejdzinski * * 18. 9. Dr. Langner 18. 9. Lemmrich * * 18. 9. Dr. Lippold (Offenbach) 17. 9. Magin 17. 9. Dr. Müller* 18. 9. Frau Pack * 18. 9. Paterna 17. 9. Pesch 18. 9. Rawe 18. 9. Frau Renger 18. 9. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 9. Frau Saibold 18. 9. Schreiner 18. 9. Dr. Sperling 18. 9. Dr. Stoltenberg 17. 9. Tietjen 18. 9. Toetemeyer 18. 9. Werner (Ulm) 18. 9. Dr. Wieczorek 18. 9. Frau Wollny 17. 9. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ***für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 11/781 Fragen 54 und 55): Warum lagen der Bundesregierung bei ihrer Antwort vom 14. August 1987 auf meine schriftliche Anfrage vom 7. August 1987 im Hinblick auf den in der Sowjetunion wegen seiner aktiven Teilnahme an „gesellschaftsfeindlichen Handlungen" in Alma Ata zum Tode verurteilten 18jährigen sowjetischen Architekturstudenten Kajrat Ryskulbekow keine Erkenntnisse dar- Anlagen zum Stenographischen Bericht über vor, daß das am 19. Juni 1987 ausgesprochene Todesurteil bereits wenige Tage später vollstreckt worden ist, wie in Meldungen der sowjetischen Regierungszeitung Iswestija, der amtlichen DDR-Nachrichtenagentur ADN und aus „Neues Deutschland" vom 24. bzw. 25. Juni 1987 erklärt wird, oder gibt es Grund zu der Annahme, daß es sich bei den erwähnten Presseberichten um bewußte Falschmeldungen handelt? Welche konkreten Schritte sind überhaupt von seiten der Bundesregierung bei der Regierung der Sowjetunion unternommen worden, die eine Anteilnahme am Schicksal Ryskulbekows erkennen lassen und dem menschenrechtlichen Engagement in anderen Staaten entsprechen? Zu Frage 54: Nach den Informationen, die dem Auswärtigen Amt vorliegen, ist das Todesurteil gegen Herrn Ryskulbekow bislang nicht vollstreckt worden. Danach ist die von Ihnen erwähnte ADN-Meldung, abgedruckt im Neuen Deutschland vom 25. Juni 1987, über die Vollstreckung der Todesstrafe falsch (die Iswestija enthielt in ihrem Prozeßbericht vom 23. Juni 1987 eine solche Nachricht nicht). Das Auswärtige Amt kennt den Grund für die offensichtliche Falschmeldung nicht und kann ihn nicht kennen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat Anteil an dem Schicksal Ryskulbekows genommen. Die deutsche Botschaft in Moskau ist beim sowjetischen Außenministerium vorstellig geworden und hat unter Hinweis auf die Initiative der Bundesregierung in den Vereinten Nationen um Nichtvollstreckung des Todesurteils gebeten. Außerdem hat sie die Reise des Vertreters einer internationalen Organisation nach Alma-Ata zur Sammlung von Informationen angeregt. Das sowjetische Außenministerium hat Weiterleitung der Bitten zugesagt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 56): Welche Initiativen gegenüber der Regierung der CSSR hat die Bundesregierung bisher offiziell und inoffiziell unternommen mit dem Ziel, die Grenzübergänge Waldsassen und Mähring wieder zu öffnen, und gibt es dazu bereits eine offizielle, mit den amtlichen Mitteln der Diplomatie gegebene Stellungnahme der Regierung der CSSR? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, wenn die Grenze zur Tschechoslowakei durch die Eröffnung neuer Grenzübergänge durchlässiger würde. Sie hat daher gegenüber der tschechoslowakischen Regierung die Frage der Öffnung weiterer Grenzübergänge immer wieder angesprochen; zuletzt in diesem Jahr u. a. bei Expertengesprächen über grenzüberschreitenden Straßenverkehr vom 21.-23. April in Prag und beim Treffen des deutschen mit dem tschechoslowakischen Grenzbevollmächtigten am 12./13. Mai in Bamberg. Bei beiden Gelegenheiten war die tschechoslowakische Seite nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben. 1850* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. September 1987 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/781 Fragen 60 und 61): Welche Kosten pro ausgestelltem neuen Personalausweis entstehen Gemeinden und Städten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Großteil der Daten für die maschinenlesbaren Personalausweise bei der Bundesdruckerei in Berlin von Hand eingegeben werden und daß somit Fehler verursacht werden, z. B. dergestalt, daß für zwei Antragsteller je Ausweis die gleiche Seriennummer verwendet wird? Zu Frage 60: Nach Angaben von Länderseite entstehen den Personalausweisbehörden der Länder für die Ausgabe eines neuen Personalausweises Kosten in Höhe von rd. 23, — DM. Demgegenüber betrugen die Kosten für den bis zum 31. März 1987 — gebührenfrei — auszustellenden alten Personalausweis rd. 13, — DM. Im Hinblick auf die Mehrkosten des am 1. April 1987 eingeführten fälschungssicheren Personalausweises in Höhe von 10, — DM hat der Bundesgesetzgeber in § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Personalausweise vom 21. April 1986 bestimmt, daß für die Ausgabe des neuen Personalausweises grundsätzlich eine Gebühr von 10, — DM zu erheben ist. Zu Frage 61: Bei der Herstellung des neuen Personalausweises in der Bundesdruckerei werden etwa 50 To aller von den Personalausweisbehörden der Länder ausgefüllten Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen automatisch gelesen und 50 % der Daten manuell erfaßt. Eine manuelle Erfassung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil etwa die Hälfte der von den Personalausweisbehörden der Bundesdruckerei übermittelten Daten dort nicht automatisch verarbeitet werden kann. Dies beruht darauf, daß die Ausweisbehörden die Anträge teils handschriftlich ausfüllen, z. B. die Freie und Hansestadt Hamburg, teils derzeit noch Schreibmaschinenschriften benutzen, die nicht automatisch lesbar sind. Das Verfahren der Datenerfassung in der Bundesdruckerei, insbesondere auch das manuelle Verfahren, führt jedoch in keinem Falle zu einer Doppelvergabe der Seriennummer an mehrere Personalausweisinhaber: Die Seriennummer des Personalausweises wird ausschließlich von der zuständigen Landes-Personalausweisbehörde vergeben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/781 Frage 65): Plant die Bundesregierung eine Liberalisierung des Mietrechts, wenn ja, in welchen Punkten? Die Frage ist mit „Nein" zu beantworten. Im gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine konkreten gesetzgeberischen Schritte beabsichtigt.
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    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab und gibt in aller Welt oft recht eigenwillige Begründungen, um Menschen zum Tode verurteilen und hinrichten zu können. Ich sehe, daß immer noch viele Staaten auf allen Kontinenten aus politischen, religiösen, historischen und auch noch anderen Gründen auf der Todesstrafe beharren. Wenn ich es recht sehe, hat erst ein Achtel aller Länder auf der Erde auf die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe bis heute verzichtet.
    Meine Damen und Herren, ich bin gegen die Todesstrafe, und ich fühle mich in dieser Haltung von meiner CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestützt. Ich will das ganz deutlich sagen.

    (Frau Eid [GRÜNE]: Wo denn? Ist doch niemand da!)

    Sie hat in den letzten Wochen diese Auffassung wiederholt verstärkt vorgetragen: Wir sind gegen die Todesstrafe und erst recht gegen die Vollstreckung der Todesstrafe.
    Ich weiß, daß viele Bürgerinnen und Bürger darüber leider immer noch anders denken. Sie glauben, daß bestimmte Straftaten zu verhindern sind, wenn man nur die Todesstrafe anstrebt. Sie glauben also, daß die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat; nur die Todesstrafe könne die Gemeinschaft vor brutalen Verbrechen schützen. Gerade nach Gewalttaten, die die Öffentlichkeit besonders erregen, bricht immer wieder eine solche Diskussion auf.
    Mit der Todesstrafe, so sagt man auch, müsse die Gesellschaft ihr Recht auf Vergeltung in Anspruch nehmen. Ich bin der Auffassung, daß die Strafe nach einer Straftat auch den Sühnecharakter deutlich machen muß, ich bin allerdings auch fest überzeugt, daß dem Menschen nicht ansteht, einen anderen zu töten. Auch der Staat hat dieses Recht also nicht. Ich will es ganz deutlich sagen: Ich lehne die Tötung ungeborenen Lebens, die Euthanasie und die Todesstrafe ab. Auch das ist die Haltung meiner Fraktion. Ich sage das, um den Gesamtzusammenhang aufzuzeigen. Wir werden uns mit der Frage der Menschenrechte und Menschenwürde gerade bei den Problemen, die Frau Däubler-Gmelin angesprochen hat, noch intensiver befassen müssen, denn die Frage nach dem Schutz des Lebens wird auch bei den neuen Technologien immer ernster und dringender gestellt werden.
    Es gibt viele Gründe, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen. Das kann deutlich werden aus folgenden Feststellungen:
    Erstens. Das Recht auf Leben darf nicht eingeschränkt werden.
    Zweitens. In Staaten mit der Möglichkeit der Todesstrafe ist die Zahl der Gewalttaten nicht geringer als in Staaten ohne Todesstrafe. Nach meiner Auffassung ist der Rechtfertigungsgrund Abschreckung nicht zu halten. Es gibt sicherlich andere Mittel der Abschrekkung und Vorbeugung. Das für mich wichtigste Mittel ist die frühzeitige Hinführung, ja Erziehung der Menschen zur Anerkennung des Lebensrechtes eines jeden. Wer Gewalt gegen Sachen für legitim hält, wird nicht verhindern können, daß innerlich nicht gefestigte Menschen die Gewalt gegen Personen auch als legitim ansehen. Auch der sonst manchmal recht leichtfertige Umgang mit Leben von der Zeugung bis zum Tode kann die Hemmschwelle vor Gewalt gegen den anderen Menschen abbauen. Deswegen muß der, der sich gegen die Todesstrafe ausspricht, auch den Schutz des Lebens zu jeder Zeit wollen.
    Drittens. Keine Diktatur verzichtet bis heute auf die Todesstrafe. Wenn die DDR jetzt ankündigt, daß die Todesstrafe in Zukunft nicht mehr verhängt werde, so widerspricht das noch nicht meiner These. Die menschenfeindliche Einstellung des dortigen Regimes wird schließlich noch jeden Tag am Schießbefehl an Mauer und Stacheldraht deutlich. Noch ist der Schießbefehl nicht aufgehoben, noch gibt es Menschenrechtsverletzungen in der DDR. Ich frage mich, warum es einige Bundesländer und einige Mitglieder dieses Hauses so eilig mit der Schließung der Erfassungsstelle in Salzgitter haben, die das alles registrieren soll.
    Noch scheint in aller Welt die Zahl der Hinrichtungen — das ist auch von meiner Vorrednerin angesprochen worden — leider zuzunehmen.
    Viertens. In unserem Grundgesetz ist in Art. 102 festgelegt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." Ich könnte zur Begründung der Rechtssituation auch noch Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes anführen: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. "
    Damit gehen wir wirklich weit über alle bisherigen Konventionen, Protokolle und Entschließungen hinaus. Unsere Appelle richten sich jetzt also an die anderen, uns zu folgen. Wir haben die Erfahrung der Verbrechen des Nationalsozialismus gemacht. Deswegen erscheint uns der Verzicht auf jegliche Todesstrafe als richtig, notwendig und unabänderlich.
    Ich will nun nach dieser Positionsbestimmung ein Wort zu den Drucksachen sagen, die zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Für uns brauchten wir eigentlich keine gesetzliche Regelung



    Seesing
    des Protokolls Nr. 6 zur Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe. Wir haben eine eindeutige und klare Regelung im Grundgesetz. Dennoch wollen wir alles tun, zumindest diesem Protokoll Nr. 6 — wir müßten eigentlich noch mehr tun — europaweit Geltung zu verschaffen. Ich hoffe, daß die Unsicherheiten über die Auslegung des Protokolls — ich will das so umschreiben — , die noch bestehen, schnellstens ausgeräumt werden können,

    (Bindig [SPD]: Welche sind das denn?)

    damit die Voraussetzungen für die Ratifizierung geschaffen werden.
    Auch ich spreche mich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe aus, wie sie in dem Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 11/459 angesprochen wird. Ich bin auch gern bereit, zu meinem amerikanischen Nachbarn zu sagen, daß er doch auch auf die Todesstrafe verzichten möge. Er wird dann auf die Rechtstradition der USA verweisen. Er wird auch darauf verweisen, daß viele Menschen in seinem Land noch immer auch wegen der historischen Erfahrungen nach dem Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn" verfahren möchten. Es wird dauern, bis ich unsere Haltung und Einstellung meinem amerikanischen Freund so nahegebracht habe, daß er sie auch für sich für richtig hält.
    Er wird mich fragen: Warum sprichst du nur mit mir? Da sind noch die vielen anderen! — Sicherlich werde ich auf unsere besondere Freundschaft verweisen. Ich muß aber einsehen, daß ich z. B. auch Herrn Gorbatschow oder den Leuten in Südafrika und in Chile und, wie ich glaube, in 150 anderen Ländern der Erde etwas Ähnliches sagen müßte.
    In manchen Ländern ist es sogar ein religiöses Gebot, den Bösen oder vermeintlich Bösen zu töten. Es wird also noch viel getan werden müssen, bis man weltweit aufhört, die Todesstrafe zu verhängen. Appelle können Aufmerksamkeit erregen. Aber wenn man einen weltweiten Verzicht auf die Todesstrafe will, werden wir alle wohl noch mehr tun müssen.
    Ich bin gern bereit, die Beratung der drei Drucksachen beschleunigen zu helfen.
    Und noch dazu: Geduld wird man haben müssen und eine klare, eindeutige Linie, eine Linie: Schutz des menschlichen Lebens allerorts und allezeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Eid.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Eid-Simon


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Sehr geehrter Herr von der CDU — denn mehr außer dem Redner sind ja nicht da — ! Sehr geehrte Damen und Herren von den anderen Fraktionen! Es liegt gerade erst zwei Wochen zurück, daß wir ohnmächtig miterleben mußten, wie das von der Bundesrepublik unterstützte Apartheidregime in Pretoria wieder zwei Todesurteile vollstreckt hat. Die jüngste Reise von Bundesminister Blüm nach Chile und sein persönlicher Einsatz für die Aufnahme der 15 zum Tode verurteilten Chilenen sowie die Berichte von deren Angehörigen, die auf unsere Einladung hin in die Bundesrepublik kommen konnten, haben dazu beigetragen, daß sich die Öffentlichkeit in unserem Land wieder verstärkt der altbekannten Tatsache bewußt geworden ist, daß in Chile ein Terrorregime alle Menschenrechte mit Füßen tritt.
    Anders als große Teile der CDU/CSU, welche Menschenrechtsfragen für außen- und wirtschaftspolitische sowie auch innerparteiliche Auseinandersetzungen mißbrauchen, setzen wir GRÜNEN diesem instrumentalisierenden Menschenrechtsverständnis die universelle und unteilbare Geltung der Menschenrechte entgegen. Die Unteilbarkeit gilt zeitlich und geographisch, sie gilt in bezug auf die Gesamtheit der politischen und sozialen Menschenrechte. Wir wenden uns gegen die Vorstellung, der Zweck heilige die Mittel, und kritisieren deshalb alle Menschenrechtsverletzungen, gleichgültig, im Dienste welcher Ideologie oder welchen Gesellschaftssystems sie erfolgen.
    Eine der heute vordringlichen Aufgaben ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafe; das angesichts der Tatsache, daß in 129 Ländern in Ost und West, in Nord und Süd die Todesstrafe gesetzlich verankert ist. Viele von ihnen, z. B. Südafrika, Chile und Bangladesch, legalisieren damit staatlichen politischen Mord. Wo immer wir GRÜNEN die Gelegenheit haben, mit entsprechenden Regierungsvertretern zu sprechen — sei das z. B. aus Jamaika, aus der Volksrepublik China oder der Sowjetunion — , setzen wir uns für die Abschaffung der Todesstrafe ein.
    Was nun den SPD-Antrag betrifft — der sich vornehmlich an die Länder im westlichen Bündnis richtet — , so unterstützen wir ihn als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Wir teilen das Anliegen, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika zu bewegen, den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren. Besonders besorgt sind wir darüber, daß in 28 US-Bundesstaaten die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen gesetzlich zugelassen ist. Was die Zahl solcher Hinrichtungen angeht, sind die USA Führungsmacht in der westlichen Welt.
    Die Ächtung der Todesstrafe entspricht keineswegs nur der christlich-abendländischen Tradition. Sie ist ein gemeinsames Gut vieler Kulturen und Religionen. Die Androhung und Vollstreckung der Todesstrafe widersprechen dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wo es heißt:
    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen oder Strafe unterworfen werden.
    Dieses Menschenrecht ist durch nichts zu relativieren.
    Aus diesem Grund, Frau Däubler-Gmelin, haben wir ergänzend einen Antrag eingebracht, der eben diese Relativierungen, wie sie etwa im 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über das Verbot der Todesstrafe enthalten sind, aufheben soll. Vor zweieinhalb Jahren ist dieses Zusatzprotokoll in Kraft getreten. Bis heute wurde es von der Bundesregierung nicht zur Ratifizierung vorgelegt. Selbst aus der Sicht dieser Bundesregierung kann



    Frau Eid
    nichts gegen die Ratifizierung angeführt werden. Deshalb kann man die bisherige Verschleppung nur als Ausdruck mangelnder Ernsthaftigkeit im so oft beschworenen Einsatz für die Ächtung der Todesstrafe werten.
    Aber diese Bundesregierung hat ja nicht nur diese Ratifizierung verschleppt. Die Liste ist weit umfangreicher. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahre 1966 steht bis heute aus. Die europäische Antifolterkonvention kommt nicht voran, weil die Bundesregierung die Ausarbeitung im Lenkungsausschuß verzögert. Selbst die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen von 1984, die weit hinter der Konvention des Europarates zurückbleibt, wurde von der Bundesregierung nur mit Vorbehalt unterzeichnet und bis heute nicht zur Ratifizierung vorgelegt. Wir erwarten, daß sich Außenminister Genscher gegenüber dem Justizminister endlich dafür einsetzt, daß mit dem Herummeiern und der weiteren Verzögerungspolitik Schluß gemacht wird.

    (Bindig [SPD]: Die Regierung ist so langsam wie der Minister!)

    So beschämend es ist, daß nicht die Regierung, sondern die Opposition heute den Gesetzentwurf zum 6. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlegen muß, so unannehmbar ist auch jeder Versuch, der Opposition das Antragsrecht bei Ratifizierungen abzusprechen. Es sind nur die Versäumnisse der Bundesregierung, die dieses Recht begründen. Dieses Recht gründet vielmehr darin, daß das Monopol staatlicher Behörden für Außenpolitik am Ende des 20. Jahrhunderts ein Anachronismus ist. Wir GRÜNEN treten für einen Prozeß der Demokratisierung und der Entstaatlichung von Außenpolitik ein und verteidigen in diesem Zusammenhang auch das Antragsrecht der Opposition.
    Lassen Sie mich einige Worte zu unserem ergänzenden Antrag zum 6. Zusatzprotokoll sagen. Wir fordern die Bundesregierung auf, einseitig auf die Übernahme dieses Art. 2 zu verzichten und auf dessen ersatzlose Streichung im Zusatzprotokoll hinzuwirken. Mit der einseitigen Verzichtserklärung würde die Bundesregierung ein Zeichen auf dem Weg zum schrittweisen Abbau und zur völligen Abschaffung der Todesstrafe setzen. Aus den gleichen Erwägungen heraus fordern wir die Bundesregierung auf, sich für die von uns eingebrachten Streichungen und Änderungen des Art. 5 des 6. Zusatzprotokolls einzusetzen.
    Diese Bundesregierung hat in den letzten Jahren viele schöne Worte über die Menschenrechte gefunden. Sie, Herr Genscher — er ist nicht da, aber sein Stellvertreter; Sie werden es ihm aber bitte mitteilen — , haben sich an dieser Stelle für die weltweite Einschränkung der Todesstrafe und für eine bessere völkerrechtliche Verankerung des Rechts auf Leben ausgesprochen. Das finden wir gut. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, CDU/CSU, Sie sollten diesen Worten Taten folgen lassen und die Anträge von SPD und GRÜNEN zustimmend beraten.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)