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    Plenarprotokoll 11/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Inhalt: Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/700) in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991 (Drucksache 11/701) Dreßler SPD 1667 B Fuchtel CDU/CSU 1671 C Frau Unruh GRÜNE 1673 B Mischnick FDP 1675 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1678 D Jaunich SPD 1685 A Dr. Hoffacker CDU/CSU 1687 D Frau Krieger GRÜNE 1690D Frau Dr. Niehuis SPD 1693 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 1695 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 1699 C Dr. Spöri SPD 1700D Frau Vennegerts GRÜNE 1702 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1704 B Frau Simonis SPD 1708 C Nächste Sitzung 1712 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1713* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1713* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 1667 25. Sitzung Bonn, den 11. September 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter * 11. 9. Bahr 11. 9. Bamberg 11. 9. Frau Beck-Oberdorf 11. 9. Dr. Biedenkopf 11. 9. Böhm (Melsungen) ** 11. 9. Brandt 11. 9. Büchner (Speyer) ' 11. 9. Dr. von Bülow 11. 9. Catenhusen 11. 9. Duve 11. 9. Eigen 11. 9. Erler 11. 9. Dr. Feldmann * 11. 9. Gattermann 11. 9. Frau Dr. Götte 11. 9. Dr. Götz 11. 9. Großmann 11. 9. Dr. Hauchler 11. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 11. 9. Frau Dr. Hellwig 11. 9. Hiller (Lübeck) 11. 9. Hoppe 11. 9. Hoss 11. 9. Irmer 11. 9. Jansen 11. 9. Jung (Lörrach) 11. 9. Kiechle 11. 9. Kirschner 11. 9. Kroll-Schlüter 11. 9. Dr. Kunz (Weiden) 11. 9. Lohmann (Witten) 11. 9. Frau Luuk * 11. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 9. Meyer 11. 9. Mitzscherling 11. 9. Müller (Düsseldorf) 11. 9. Müller (Wesseling) 11. 9. Niegel * 11. 9. Niggemeier 11. 9. Oostergetelo 11. 9. Rawe 11. 9. Reddemann ** 11. 9. Frau Renger 11. 9. Repnik 11. 9. Reuschenbach 11. 9. Rixe 11. 9. Schäfer (Mainz) 11. 9. Dr. Scheer * 11. 9. Frau Schilling 11. 9. Schluckebier 11. 9. Schmidt (München) ** 11. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 9. von Schmude ** 11. 9. Schröer (Mülheim) 11. 9. Dr. Sperling 11. 9. Tietjen 11. 9. Volmer 11. 9. Vosen 11. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warrikoff 11. 9. Dr. Wieczorek 11. 9. Wieczorek (Duisburg) 11. 9. Frau Wieczorek-Zeul 11. 9. Wissmann 11. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat m seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 gemäß Artikel 94 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zum Richter des Bundesverfassungsgerichts Herr Professor Dr. Dieter Grimm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Konrad Hesse in den Ersten Senat gewählt. Der Bundesrat hat in seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 16. AnpG-KOV) Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld in der Stahlindustrie. Er bedauert jedoch, daß der Bundestag der Forderung des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 3. April 1987 zur Einbeziehung der Schiffbauindustrie nicht gefolgt ist. Die Lage in der Schiffbauindustrie gleicht der in der Stahlindustrie. Mit Sorge beobachtet der Bundesrat, daß die mangelhafte Absatzlage sowie wettbewerbsverzerrende Subventionen in anderen Staaten Tausende von Arbeitsplätzen in der Schiffbauindustrie gefährden. Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß der Geltungsbereich der Ausnahmeregelung über einen verlängerten Bezug von Kurzarbeitergeld auf die Betriebe der Schiffbauindustrie im Sinne der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Beihilfen für den Schiffbau im 8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ausgeweitet wird. Die Einbeziehung ist weiterhin erforderlich, um den strukturellen Anpassungsprozeß im Schiffbau mit den Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes sozialpolitisch wirksam unterstützen zu können. Die Dringlichkeit derartiger Anpassungshilfen für die Schiffbauindustrie wie für die Stahlindustrie ist auch durch das Gesetz über die Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg zum Ausdruck gebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 579. Sitzung vom 10. Juli 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1714* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz — KLG) Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und sechstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 — BBVAnpG 87) Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: a) Zum Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung die Ergänzungsvorschläge des Bundesrates im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat hatte bereits im Zusammenhang mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 den Wunsch geäußert, die Lebensaltersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, daß zumindest dieser Vorschlag hätte realisiert werden können, ohne die notwendigen steuersystematischen und haushaltspolitischen Gesichtspunkte zu vernachlässigen. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die angekündigte Prüfung nunmehr unverzüglich vorantreibt und von sich aus eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegt. b) Zum Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Der Bundesrat billigt die in dem Gesetz vorgesehene Erhöhung des Kreditrahmens für den Ausgleichsfonds, um in Verbindung mit der zum 1. Juni 1987 vorgenommenen Erhöhung der Ausgleichsabgabe 1987 auf 7,5 % die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche an den Fonds zu gewährleisten. Der Bundesrat hält allerdings die Entwicklung des Mittelbedarfs des Fonds, wie sie sich aufgrund der derzeitigen Zuschußregelung des Dritten Verstromungsgesetzes seit 1986 als Folge des Ölpreisverfalls ergeben hat, und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Mehrbelastungen für die Stromverbraucher sachlich für nicht vertretbar. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Neuregelung der Strukturelemente des Kohlepfennigs einschließlich seiner Berechnungsmethode zu gewährleisten, daß einerseits die Hilfen in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen gehalten werden, zum anderen zugleich regional einseitige Belastungen abgebaut werden. Er sieht dabei einen unverzichtbaren Zusammenhang mit einer Anschlußregelung für den Jahrhundertvertrag ab 1995. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Verhandlungen mit den Betroffenen so zu führen, daß die Neuregelung ab 1988 in Kraft treten kann. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, daß die längerfristige Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle nur bei Wiederherstellung des länderübergreifenden energiepolitischen Grundkonsenses über die gleichzeitige Nutzung von Kohle und Kernenergie möglich ist. Die hohen Kosten für die Erhaltung des deutschen Steinkohlebergbaus sind volkswirtschaftlich nur tragbar, wenn zum Ausgleich die Kostenvorteile der Kernenergie genutzt werden können. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30. Juli 1987 mitgeteilt, daß sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Umwelt-Grundrechts, Drucksache 11/604, zurückzieht. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 32. ordentlichen Sitzungsperiode der Westeuropäischen Union vom 1. bis 4. Dezember 1986 in Pans (Drucksachen 10/6756, 11/138 Nr. 1.12) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 17. und 18. November 1986 in Istanbul (Türkei) (Drucksache 10/6758, 11/138 Nr. 1.13) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können (Drucksache 11/138 Nr. 3.4) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender EG-Vorlagen, die ihm mit Sammeldrucksache 11/138 überwiesen wurden, abgesehen hat: Drucksache 11/138 Nummern 3.132, 3.133, 3.134, 3.135
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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute nichts Neues gehört, was ich nicht schon x-fach gehört hätte, und falsche Behauptungen werden durch ständiges Wiederholen auch nicht wahrer.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bei dem für 1988 aufgestellten Haushalt von 19,1 Milliarden DM stelle ich an den Anfang, daß davon 72 % auf Kindergeldleistungen entfallen und daß im Bereich der familienpolitischen Leistungen 3 Milliarden DM auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub entfallen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun haben Sie soeben erklärt, wir täten nichts für die Familien. Wenn ich Berichte aus den Bundesländern lese, dann muß ich Ihnen zunächst einmal sagen: Heute führen Sie dem Arbeitsminister und mir die demographische Entwicklung vor. Ich frage mich, wo die familienpolitischen Leistungen denn angesetzt haben, um seit 1968 eine andere demographische Entwicklung in diesem Land mit zu erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Jaunich [SPD]: Gibt es denn zwischenzeitlich eine andere demographische Entwicklung?)

    Es gibt jedenfalls im Jahre 1986 — erstmalig seit vielen Jahren — einen Anstieg um 5,3 %. Für das Jahr 1987 kann ich ihn noch nicht genau festlegen, wir sind aber nicht bei sinkenden, sondern nach wie vor bei steigenden Quoten.

    (Frau Simonis [SPD]: Das hat Herr Kohl gemacht!)

    Ich habe auch nie behauptet, daß das Erziehungsgeld
    und der Erziehungsurlaub genügen. Ich möchte Sie
    nur daran erinnern, daß es weder kinder-, noch familien- noch kulturfreundlich sein kann, wenn ein Land immer ärmer an Kindern wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das, was Ihr Vorsitzender für den ländlichen Raum gesagt hat — daß wir gemeinsam keine Verarmung wollen und daß wir dort Anstrengungen wie nie zuvor unternommen haben, um im ländlichen Raum neue Impulse zu setzen —, das wünschte ich mir seit langem auch für die Frage des Zusammenlebens mit Kindern.
    Wenn ferner gesagt wird, es sei durch die RWI-Studie festgestellt worden, daß wir nichts für den Familienlastenausgleich getan haben, und Sie, Herr Jaunich, das sehr verkürzend darstellen, dann möchte ich doch aus derselben Studie zitieren, was dort ebenfalls festgehalten ist: daß Familien 1986 so stark wie nie zuvor finanziell entlastet worden sind,

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Ach, nee!)

    daß der staatliche Familienlastenausgleich 25, 7 Milliarden DM in 1986 betrug und damit den Stand von 1981 um 2 Milliarden DM überschritt.
    Ich füge hinzu, daß die stärkste Reduzierung familienpolitischer Leistungen von 1981 auf 1982 mit einem Einsparungsvolumen von über 2 Milliarden DM erfolgte. Ich denke, hier wird deutlich, wo die Wahrheit liegt. Man muß die RWI-Studie in Gänze zitieren und darf das nicht außen vor lassen. Man kann nicht die Kinderzahlen aus dem Jahre 1975 mit denen aus dem Jahre 1985 vergleichen. Mir scheint hier sehr wichtig zu sein — wenn schon von Adam Riese gesprochen wird — , daß wir heute erheblich weniger Kinder haben. Dies ist nicht außer acht zu lassen.

    (Jaunich [SPD]: Das kann dann zu Einsparpotentialen bei Herrn Stoltenberg führen! Ist das Ihre Logik?)

    — Meine Logik ist, daß wir im Familienlastenausgleich kontinuierlich den Weg weitergehen, den wir beschritten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn hier soeben behauptet wurde, diese Mutter mit einem Kind könne sich mit den 104 DM nicht retten, dann muß ich sagen: In dieser Legislaturperiode ist erstmalig seit zehn Jahren das Kindergeld für das erste Kind — sei es über den Kindergeldzuschlag oder über die Steuerfreibeträge — verdoppelt worden. Auch dies gehört zu den Wahrheiten, die man der Öffentlichkeit mitteilen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Hier ist gesagt worden, wir bezögen die Männer nicht ein. Ich wiederhole zum x-ten Mal: Beim Mutterschaftsurlaub gab es keine Anspruchsberechtigung für Männer. Wenn Sie also von Partnerschaft und Veränderung der Elternschaft reden, dann frage ich mich, wo in der Vergangenheit die Gesetze mit Anspruchsberechtigungen für Väter waren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es wird gefragt: Wo sind im Haushalt 1988 die Leistungen für Kindergeld und Erziehungsgeld? Niemand von uns hat sie versprochen. Also sind hier auch keine Versprechen gebrochen worden.



    Bundesminister Frau Dr. Süssmuth
    Aber ich füge genauso deutlich hinzu — der Finanzminister hat das in mehreren Erklärungen in der Zwischenzeit gesagt — , daß in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode die absolute Priorität bei familienpolitischen Leistungen liegt. Bevor Sie die Öffentlichkeit weiter mit dem aufschrecken, was in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode angeblich nicht getan wird, sollten Sie lieber die Vergangenheit zum Maßstab nehmen, in der die Ankündigungen von familienpolitischen Leistungen voll und ganz eingelöst worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Jaunich [SPD]: Frau Süssmuth, Ihr Kollege Finanzminister guckt so verblüfft! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Ich lasse mich auch durch Ihre Ausführungen hier an dieser Stelle in gar keiner Weise irritieren. Die Familienpolitik werden wir in dieser Regierung in gemeinsamer Absprache machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Was ist mit BAföG?)

    Ich möchte einen zweiten Gesichtspunkt hinzufügen und tue das bei der Stiftung „Mutter und Kind". Ich denke, daß wir als Bund in immer mehr Bereichen für alles eingefordert werden, was irgendwo draußen im Lande nicht klappt. Ich kann hier nur wiederholen, was der Kollege Hoffacker gesagt hat:

    (Kuhlwein [SPD]: Und wer bezahlt die Sozialhilfe für die Arbeitslosen?)

    Es kann keine richtige Politik sein, daß die Länder ihr familienpolitisches Engagement gegen Null führen und daß auf der anderen Seite der Bund für alle Leistungen in Anspruch genommen wird. Erst recht machen die Länder keine richtige Politik, die unsere Familienpolitik ständig kritisieren und in ihren Budgets eine Streichung nach der anderen vornehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Wie NordrheinWestfalen! — Kuhlwein [SPD]: Das ist ja ungeheuerlich! — Jaunich [SPD]: Wer finanziert denn die Steuerfreibeträge mit? Sind das nicht die Länder? — Weitere Zurufe von der SPD)

    Nordrhein-Westfalen ist hier heute mehrfach genannt worden; es sind noch andere SPD-regierte Länder zu nennen. Sie sollten einmal schauen, was z. B. in Bremen oder Hamburg tatsächlich an Leistungen erbracht wird.

    (Kuhlwein [SPD]: Wer zahlt denn die Sozialhilfe? Sie haben ja keine Ahnung!)

    — Die Sozialhilfe ist früher genauso verteilt gewesen, wie sie heute verteilt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Spöri [SPD]: Wieviel, Frau Süssmuth? — Weitere Zurufe von der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jaunich?

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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte, Herr Jaunich.