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    Plenarprotokoll 11/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Inhalt: Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/700) in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991 (Drucksache 11/701) Dreßler SPD 1667 B Fuchtel CDU/CSU 1671 C Frau Unruh GRÜNE 1673 B Mischnick FDP 1675 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1678 D Jaunich SPD 1685 A Dr. Hoffacker CDU/CSU 1687 D Frau Krieger GRÜNE 1690D Frau Dr. Niehuis SPD 1693 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 1695 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 1699 C Dr. Spöri SPD 1700D Frau Vennegerts GRÜNE 1702 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1704 B Frau Simonis SPD 1708 C Nächste Sitzung 1712 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1713* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1713* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 1667 25. Sitzung Bonn, den 11. September 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter * 11. 9. Bahr 11. 9. Bamberg 11. 9. Frau Beck-Oberdorf 11. 9. Dr. Biedenkopf 11. 9. Böhm (Melsungen) ** 11. 9. Brandt 11. 9. Büchner (Speyer) ' 11. 9. Dr. von Bülow 11. 9. Catenhusen 11. 9. Duve 11. 9. Eigen 11. 9. Erler 11. 9. Dr. Feldmann * 11. 9. Gattermann 11. 9. Frau Dr. Götte 11. 9. Dr. Götz 11. 9. Großmann 11. 9. Dr. Hauchler 11. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 11. 9. Frau Dr. Hellwig 11. 9. Hiller (Lübeck) 11. 9. Hoppe 11. 9. Hoss 11. 9. Irmer 11. 9. Jansen 11. 9. Jung (Lörrach) 11. 9. Kiechle 11. 9. Kirschner 11. 9. Kroll-Schlüter 11. 9. Dr. Kunz (Weiden) 11. 9. Lohmann (Witten) 11. 9. Frau Luuk * 11. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 9. Meyer 11. 9. Mitzscherling 11. 9. Müller (Düsseldorf) 11. 9. Müller (Wesseling) 11. 9. Niegel * 11. 9. Niggemeier 11. 9. Oostergetelo 11. 9. Rawe 11. 9. Reddemann ** 11. 9. Frau Renger 11. 9. Repnik 11. 9. Reuschenbach 11. 9. Rixe 11. 9. Schäfer (Mainz) 11. 9. Dr. Scheer * 11. 9. Frau Schilling 11. 9. Schluckebier 11. 9. Schmidt (München) ** 11. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 9. von Schmude ** 11. 9. Schröer (Mülheim) 11. 9. Dr. Sperling 11. 9. Tietjen 11. 9. Volmer 11. 9. Vosen 11. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warrikoff 11. 9. Dr. Wieczorek 11. 9. Wieczorek (Duisburg) 11. 9. Frau Wieczorek-Zeul 11. 9. Wissmann 11. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat m seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 gemäß Artikel 94 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zum Richter des Bundesverfassungsgerichts Herr Professor Dr. Dieter Grimm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Konrad Hesse in den Ersten Senat gewählt. Der Bundesrat hat in seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 16. AnpG-KOV) Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld in der Stahlindustrie. Er bedauert jedoch, daß der Bundestag der Forderung des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 3. April 1987 zur Einbeziehung der Schiffbauindustrie nicht gefolgt ist. Die Lage in der Schiffbauindustrie gleicht der in der Stahlindustrie. Mit Sorge beobachtet der Bundesrat, daß die mangelhafte Absatzlage sowie wettbewerbsverzerrende Subventionen in anderen Staaten Tausende von Arbeitsplätzen in der Schiffbauindustrie gefährden. Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß der Geltungsbereich der Ausnahmeregelung über einen verlängerten Bezug von Kurzarbeitergeld auf die Betriebe der Schiffbauindustrie im Sinne der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Beihilfen für den Schiffbau im 8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ausgeweitet wird. Die Einbeziehung ist weiterhin erforderlich, um den strukturellen Anpassungsprozeß im Schiffbau mit den Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes sozialpolitisch wirksam unterstützen zu können. Die Dringlichkeit derartiger Anpassungshilfen für die Schiffbauindustrie wie für die Stahlindustrie ist auch durch das Gesetz über die Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg zum Ausdruck gebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 579. Sitzung vom 10. Juli 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1714* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz — KLG) Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und sechstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 — BBVAnpG 87) Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: a) Zum Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung die Ergänzungsvorschläge des Bundesrates im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat hatte bereits im Zusammenhang mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 den Wunsch geäußert, die Lebensaltersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, daß zumindest dieser Vorschlag hätte realisiert werden können, ohne die notwendigen steuersystematischen und haushaltspolitischen Gesichtspunkte zu vernachlässigen. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die angekündigte Prüfung nunmehr unverzüglich vorantreibt und von sich aus eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegt. b) Zum Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Der Bundesrat billigt die in dem Gesetz vorgesehene Erhöhung des Kreditrahmens für den Ausgleichsfonds, um in Verbindung mit der zum 1. Juni 1987 vorgenommenen Erhöhung der Ausgleichsabgabe 1987 auf 7,5 % die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche an den Fonds zu gewährleisten. Der Bundesrat hält allerdings die Entwicklung des Mittelbedarfs des Fonds, wie sie sich aufgrund der derzeitigen Zuschußregelung des Dritten Verstromungsgesetzes seit 1986 als Folge des Ölpreisverfalls ergeben hat, und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Mehrbelastungen für die Stromverbraucher sachlich für nicht vertretbar. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Neuregelung der Strukturelemente des Kohlepfennigs einschließlich seiner Berechnungsmethode zu gewährleisten, daß einerseits die Hilfen in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen gehalten werden, zum anderen zugleich regional einseitige Belastungen abgebaut werden. Er sieht dabei einen unverzichtbaren Zusammenhang mit einer Anschlußregelung für den Jahrhundertvertrag ab 1995. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Verhandlungen mit den Betroffenen so zu führen, daß die Neuregelung ab 1988 in Kraft treten kann. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, daß die längerfristige Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle nur bei Wiederherstellung des länderübergreifenden energiepolitischen Grundkonsenses über die gleichzeitige Nutzung von Kohle und Kernenergie möglich ist. Die hohen Kosten für die Erhaltung des deutschen Steinkohlebergbaus sind volkswirtschaftlich nur tragbar, wenn zum Ausgleich die Kostenvorteile der Kernenergie genutzt werden können. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30. Juli 1987 mitgeteilt, daß sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Umwelt-Grundrechts, Drucksache 11/604, zurückzieht. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 32. ordentlichen Sitzungsperiode der Westeuropäischen Union vom 1. bis 4. Dezember 1986 in Pans (Drucksachen 10/6756, 11/138 Nr. 1.12) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 17. und 18. November 1986 in Istanbul (Türkei) (Drucksache 10/6758, 11/138 Nr. 1.13) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können (Drucksache 11/138 Nr. 3.4) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender EG-Vorlagen, die ihm mit Sammeldrucksache 11/138 überwiesen wurden, abgesehen hat: Drucksache 11/138 Nummern 3.132, 3.133, 3.134, 3.135
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Verena Krieger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade haben wir wieder von Herrn Hoffacker schöne Worte zur Frauenpolitik der Regie-



    Frau Krieger
    rung hören können. Doch wie wir alle wissen, liegen schöne Worte und gute Taten oft sehr weit auseinander.

    (Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Ich habe dazu kein Wort verloren! — Rossmanith [CDU/ CSU]: Er hat zur Frauenpolitik nichts gesagt!)

    Es ist Ihnen gelungen, Frau Süssmuth, bei vielen Frauen Hoffnungen zu wecken und den falschen Eindruck zu erzeugen, es würde sich etwas zum Positiven verändern. Dabei besteht Ihre Leistung, die Sie von manchen Ihrer Parteikollegen unterscheiden mag, eigentlich nur darin, daß Sie endlich einmal die Realitäten zur Kenntnis genommen haben.
    Allein die Tatsache, daß Sie nun darauf verzichten, den Frauen zu erzählen, sie sollten sich doch bitte schön mit der Mutterrolle begnügen, empfinden viele schon als fortschrittlich. Das zeigt aber nur, wie sehr die CDU der Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hinterhergehinkt ist. Von einer grundsätzlichen Wende oder Verbesserung in der CDU-Frauenpolitik kann aber überhaupt nicht die Rede sein. Der neue Konservatismus mag im Gewand der Frauenfreundlichkeit kommen, aber die nackten Tatsachen sehen ganz anders aus.
    Sie sprechen viel von Gleichberechtigung, Frau Süssmuth. Aber was für eine Gleichberechtigung ist es denn, die Sie meinen? Einer der ersten Schritte zur Gleichberechtigung müßte doch wohl sein, daß Frauen dieselben Möglichkeiten im Beruf bekommen wie Männer. Da das bekanntlich nicht von allein passiert, wäre es eigentlich die erste Aufgabe einer Frauenministerin, dafür zu sorgen, daß die Quotierung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen eingeführt wird.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Jede zweite Lehrstelle einem Mädchen und jeder zweite Arbeitsplatz einer Frau, das ist nicht etwa unbescheiden, das ist einfach nur das, was uns zusteht. Aber die Folge der Quotierung wäre natürlich auch, daß Männer Privilegien aufgeben müßten. Und das geht ihnen bei allem Gerede von Gleichberechtigung denn doch zu weit.
    In den Essener Leitsätzen der CDU heißt es — ich zitiere — :
    Ein Kampf der Geschlechter, in dem die eine Seite gewinnt, was die andere verliert, kann ebensowenig die Lösung sein wie die Verordnung eines starren Leitbildes.
    Das heißt doch mit anderen Worten nichts anderes als: Die Frauen sollen ruhig ein bißchen gleicher werden, aber die Männer darf es nichts kosten. Und ich möchte hinzufügen: Die Bundesregierung darf es auch nichts kosten. Denn genau so sieht der vorliegende Haushalt aus. Für Frauen haben Sie aufmunternde Sprüche parat, Geld gibt es nicht. Sie reden ja viel von Familien- und Kinderfreundlichkeit. Aber nun mal „Butter bei die Fische", wie die Westfalen sagen: Was kommt denn unter dem Strich für Frauen heraus?
    Die Anhebung der Kinderfreibeträge bringt den unteren Einkommensgruppen im Jahr 1988 genau
    8,55 DM mehr im Monat. Das ist nicht einmal ein Mittagessen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU — Eimer [Fürth] [FDP]: Der Grundbetrag fehlt! Bitte das ganze Paket!)

    Die Verkäuferin in einem Einzelhandelsgeschäft in der von Massenarmut bedrohten Stadt Hattingen in meinem Wahlkreis bekommt für ihr erstes Kind 104 DM mehr. Die Frau eines Vorstandsmitglieds der Thyssen-Henrichshütte dagegen erhält allein über das Ehegattensplitting schon 1 900 DM monatlich vom Staat. Die Sozialhilfeempfängerin — von denen gibt es in unserer Region, wenn Konzerne und Regierungen so weitermachen, immer mehr — zahlt bekanntlich keine Steuern, und deshalb kriegt sie nichts.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Das ist Frauensolidarität à la Rita Süssmuth.
    Finanziert wird dieses Luxuspaket namens Steuerreform unter anderem von den ausländischen Beschäftigten. Ihnen wurden nämlich die Kinderfreibeträge für ihre im Ausland lebenden Kinder einfach ganz gestrichen, als gäbe es sie gar nicht. Mag ja sein, daß das christliche Herz für die Familie schlägt, aber der christliche Geldbeutel bleibt jedenfalls zu.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Laut Frau Süssmuth bemüht sich die Regierung sehr um die Frauen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen möchten. Doch nun konnten wir vom Bundesfinanzminister hören, daß die freiwilligen Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit 1988 wahrscheinlich noch gekürzt werden müssen. Wir schließen daraus, daß Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen eingeschränkt werden müssen. Das geht natürlich genau wieder zu Lasten der Frauen. Und was macht nun die Frauenministerin? Sie appelliert an die Unternehmer, daß die doch bitte schön den Frauen den Einstieg in den Beruf erleichtern möchten, denn das gehöre zu ihrer familienpolitischen Verantwortung. Doch Verantwortung haben die Unternehmer bisher immer nur für eines übernommen: für ihren Profit. Ich glaube kaum, daß sich das durch einen Appell der Ministerin ändern wird.
    Was sich bei den Unternehmen vermutlich ebenfalls nicht ändern wird, ist ihr Verdruß an Menschen in gesicherten und geregelten Arbeitsverhältnissen. Bisher wurden vorwiegend Frauen in flexible Arbeitsverhältnisse gezwungen. In Zukunft sollen aber auch Männer davon betroffen sein. Frau Süssmuth, das ist die Gleichberechtigung, die Sie meinen. Frauen sollen nicht etwa in den Genuß der Privilegien der Männer kommen, nein, Gleichberechtigung heißt bei Ihnen: Alle, Männer wie Frauen, sollen sich gleichermaßen mit immer schlechter werdenden Lebens- und Arbeitsbedingungen abfinden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das, was Sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf nennen, Frau Süssmuth, ist nichts anderes als eine verschleierte Form der Doppelbelastung. Was Sie Gleichberechtigung nennen, ist nichts als die Moder-



    Frau Krieger
    nisierung des Frauenbildes im Interesse des Kapitals.

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Mein Gott, was haben Sie für Feindbilder!)

    Mit Familienfreundlichkeit hat das alles überhaupt nichts mehr zu tun. Kein geregelter Feierabend mehr, keine gemeinsamen freien Wochenenden, kaum noch ein Zeitpunkt, an dem alle Familienmitglieder zu Hause sind. Um so kräftiger muß natürlich dann die Wertentscheidung für die Familie betont werden. Geändert hat sich bei Ihrer Politik hauptsächlich die Wortwahl. Gleichberechtigung, Partnerschaft, Anerkennung auch von Frauenarbeit, das sind zentrale Begriffe Ihrer nur scheinbar neuen Frauenpolitik, getreu dem Motto moderner CDU-Strategen: Es reicht, die Worte zu übernehmen. Da, wo sie sich aber praktisch niederschlagen könnten, in frauenfreundlichen Gesetzen zum Beispiel oder beim Geld, in diesem Haushalt also, da suchen wir vergeblich. Das wundert mich nicht. Konservative Politik hatte für die Masse der Bevölkerung und auch für die Frauen immer schon eher die ideellen Werte parat und nur für eine kleine Elite die materiellen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Sie hielt auch immer schon mehr von barmherziger Willkür und von privater Caritas als von verbindlichen Rechtsansprüchen für die Betroffenen.
    Wenn es gerade paßt, wird Geld aus dem Bundeshaushalt auch gerne als politisches Erpressungsmittel eingesetzt. Oder wie soll man es anders nennen, wenn mehreren Jugendverbänden damit gedroht wird, ihre Mittel zu kürzen, nur weil sie es gewagt haben, zum Volkszählungsboykott aufzurufen?

    (Beifall bei den GRÜNEN — Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Das ist eine Frechheit!)

    Die Zeiten, als eine rebellische Jugend noch mehr oder weniger gelitten werden mußte, sind anscheinend vorbei. Heutzutage erwartet eine Regierung brave angepaßte Yuppie-Jugendliche mit Karriereköfferchen und aalglatter Gesinnung. Und wenn die Jugend nicht spurt, dann wird sie eben über den Geldhahn auf den richtigen Weg gebracht. Frau Süssmuth, was Sie in diesem Sommer gemacht haben, das ist politische Zensur.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Rossmanith [CDU/CSU]: Gesetzesbruch, von Ihnen vorgeschlagen!)

    Wenn es das AIDS-Virus nicht gäbe, ich glaube, die Konservativen hätten es erfinden müssen.

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Pfui! — Frau Pack [CDU/CSU]: Geschmackloser geht es nicht! Schämen Sie sich!)

    Ich habe mir einmal angehört, was für eine Art von AIDS-Beratung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Jugendlichen per Telefon angeboten wird, und ich muß sagen: Ich habe wirklich das Grausen gekriegt. Da erklärt uns der wahrscheinlich allen bekannte Krankenpfleger aus der Schwarzwaldklinik mit getragener Stimme folgendes.
    Erstens. „Der beste Schutz vor AIDS ist die Treue. "

    (Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Ist das nicht wahr?)

    Zweitens. Nach „sechs Wochen treuer Zweierbekanntschaft" soll man „gemeinsam zum Testen gehen".
    Drittens. „Vor dem Geschlechtsverkehr" soll man sich dann gegenseitig die Testergebnisse zeigen.
    Viertens. Vorsichtshalber sollte man nach vier Monaten einen zweiten AIDS-Test machen.
    Fünftens. Auch dann ist man noch nicht 100 %ig geschützt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Das sagen die Wissenschaftler!)

    Ich nehme an, wenn sich Jugendliche diese Ratschläge angehört haben, ist ihnen zwar vielleicht noch nicht ganz die Lust vergangen, miteinander ins Bett zu gehen, aber auf jeden Fall dürften sie eine Heidenangst davor bekommen haben. Wahrscheinlich ist genau das der Zweck dieser Art von Aufklärung.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Es gehört doch wirklich schon eine perverse Phantasie dazu, wenn Jugendlichen erzählt wird, damit sie zusammen schlafen können, müssen sie erst einmal zwei AIDS-Tests absolvieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Jeder Fünfzehnjährige ein potentieller Virusträger, jeder Geschlechtsverkehr vielleicht der erste Schritt ins Grab: Diese Logik hat mit Prävention überhaupt nichts mehr zu tun. Das Geld, das die Bundesregierung für solche Art von Aufklärung ausgibt, ist nicht herausgeschmissenes Geld, es ist viel schlimmer: Es ist ein eigener Etat im Haushalt zur Förderung von Prüderie.

    (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Sie boykottieren ja auch systematisch jede vernünftige Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen.

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Ich hoffe, da hören genügend Leute zu!)

    Als Herr Geißler noch Familienminister war, ließ er eine gerade fertiggestellte Aufklärungsbroschüre einfach einstampfen, weil sie ihm zu liberal war. Bis heute gibt es keinen Ersatz. Aber vielleicht sollten wir ja froh sein, daß es keinen Ersatz gibt. Denn wahrscheinlich wäre in einer solchen Aufklärungsbroschüre aus Ihrem Hause nur noch von Bienen und Schmetterlingen und als zeitgemäße Variante von AIDS-Tests und Gummihandschuhen die Rede.
    Geld für Sexualaufklärung fehlt. Aber dafür geben Sie sich, wenn es zu spät ist, plötzlich großzügig und kündigen einen Haufen Geld für die Beratung ungewollt schwangerer Frauen an, das — das sei nebenbei bemerkt — nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern von den Ländern kommen soll. Doch im Grunde geht es bei Ihrem geplanten Beratungsgesetz überhaupt nicht um Beratung, es geht darum, unter Hinzuziehung von Eltern, Freunden und Arbeitgebern den
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den i 1. September 1987 1693
    Frau Krieger
    Frauen klarzumachen, daß sie das Kind, das sie nicht wollen, gefälligst wollen müssen. Der § 218 wird vorläufig noch nicht verschärft. Das ist wahr. Doch das Beratungsgesetz soll die Verschärfung in der Praxis besorgen. Nicht das Strafrecht wird verschlimmert, sondern der Psychoterror. Was Sie Hilfe nennen, ist in Wirklichkeit der nackte Zwang. Das ist Ihre Politik, Frau Süssmuth: Ein Wechselbad von schönen Sprüchen und knallharten Zwangsmaßnahmen. Trotz aller Begriffsanleihen beim feministischen Vokabular: Die Substanz dieser Frauenpolitik ist frauenfeindlich und reaktionär.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, auch wenn es manchmal schwerfällt, muß man sich an die parlamentarischen Regeln halten. „Blödes Geschwätz" ist unparlamentarisch.

(Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Ich habe „dummes Geschwätz" gesagt!)

Ich rufe nun die nächste Rednerin auf. Das ist Frau Dr. Niehuis.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr verehrte Herren und Damen! Seit gut einem Jahr haben wir ein Ministerium, das im Namen auch den Zusatz „Frauen" trägt. Nun heißt es mittlerweile: Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Wenn man solch eine Namensergänzung vornimmt und es nicht nur Etikettenschwindel sein soll, dann gehört zweierlei dazu: einmal, daß vernünftige Kompetenzen da sind, und zweitens, daß konkrete, erfolgreiche Politik für Frauen gemacht wird.
    Zunächst einmal zu den Kompetenzen. Frau Ministerin, Sie haben hinsichtlich Ihres Kompetenzzuwachses von einem großen Durchbruch für die Frauenpolitik geredet. Sehen wir uns Ihre Kompetenzen doch einmal bei Licht an. Ich gebe zu: Sie sind jetzt für Mutterschutz und Frauenförderung in der Bundesverwaltung zuständig, aber damit hat es sich auch. Viel interessanter ist doch zu erwähnen, welche Bereiche man Ihnen verweigert hat. Sie sind nämlich nicht für das für die Gleichstellung von Frauen so wichtige EG-Anpassungsgesetz zuständig. Sie sind nicht zuständig für das Ehe- und Familienrecht. Sie sind nicht zuständig für die Gesamtreform des § 218, und Sie sind nicht zuständig für die soziale Sicherung von Frauen. Man hat Ihnen also Zuständigkeiten für Gesetze, die wirklich die Existenzsicherung von Frauen berühren, verweigert.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Die frauenpolitischen Weichenstellungen finden nach wie vor in anderen Ministerien statt, und Sie haben noch nicht einmal ein Vetorecht.
    Diese Situation bezeichnet die Frauenministerin als großen Durchbruch für die Frauenpolitik. Wer diese kleinen Brosamen als großen Durchbruch für die Frauenpolitik bezeichnet, Frau Süssmuth, der oder die hat keine großen Erwartungen und Forderungen an eine gute Frauenpolitik und sollte den Titel „Frauenministerin" schleunigst zurückgeben.

    (Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Frau Unruh [GRÜNE])

    Nun weisen Sie dann noch allzugern auf Ihr Initiativ- und Vertagungsrecht hinsichtlich Frauenthemen in den Geschäftsbereichen anderer Ministerien hin. Diese Rechte aber hat die Ministerin nur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler. Insofern schrieb das „Sonntagsblatt" am 19. Juli zu Recht, daß es nur Rechte von des Kanzlers Gnaden sind. Das heißt: Wenn sich der Kanzler im Kabinett für Sie einsetzt, haben Sie diese Rechte. Nach dem Theater um die Pershing Ia kann ich mir diese Situation allerdings plastisch vorstellen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Frau Unruh [GRÜNE])

    Bei der Uneinigkeit und Zerrissenheit innerhalb der Union und innerhalb der Koalition glaubt doch keiner, daß sich der Bundeskanzler Helmut Kohl ausgerechnet wegen eines Frauenthemas noch zusätzlich zwischen die Stühle von CDU, CSU und FDP setzen wird. Das ist doch Illusion.

    (Beifall bei der SPD — Frau Pack [CDU/ CSU]: Da unterschätzen Sie den Kanzler!)

    Frau Ministerin, mit Interesse werden wir in diesem Zusammenhang Ihren Eiertanz um das Thema Frauen und Bundeswehr beobachten. Das gehört in die Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums.
    Kurzum: „Ministerium für Frauen" ist für mich ein Etikettenschwindel.
    Wenden wir uns nun dem zweiten Bereich zu: den Inhalten Ihrer Politik und Ihrer Durchsetzungskraft. Gerade in Ihrem Zuständigkeitsbereich haben Sie es häufig mit Menschen in Notsituationen zu tun, z. B. mit Menschen, die meinen, sie seien mit AIDS infiziert oder die bereits mit AIDS infiziert sind oder auf der anderen Seite mit Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Beide Gruppen brauchen Beratung. Wie gehen Sie nun auf die eine und auf die andere Gruppe ein?
    Bei der ersten Gruppe verfolgen Sie richtigerweise den Weg der Aufklärung und berufen sich auf Vernunft und Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen; so bei AIDS. Bei den Frauen, die sich in Schwangerschaftskonflikten befinden, wollen Sie die Beratung zu § 218 zu Lasten der Frauen verschärfen. Warum, Frau Ministerin, frage ich da, berufen Sie sich nicht auch bei den Frauen, die sich in Schwangerschaftskonflikten befinden, auf Vernunft und Eigenverantwortlichkeit der Frauen und verhindern das Beratungsgesetz?

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Rossmanith [CDU/CSU]: Sie verweigern den Frauen das Recht auf Beratung!)

    Darum, Kollege Hoffacker, können Sie sicher sein, daß wir Frauen weiterhin mobil machen werden gegen dieses Beratungsgesetz.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)




    Frau Dr. Niehuis
    Sie sprechen sich gegen die Meldepflicht für AIDS-Infizierte aus und begründeten das in der „Monitor"-Sendung vom 3. Februar mit Erfahrungen aus anderen Ländern mit der Meldepflicht, die zu einem Rückgang der Testuntersuchungen geführt habe. Ich bitte Sie, lernen Sie aus den Erfahrungen anderer Länder, aber dann bitte schön auch anderer Bundesländer. Schauen Sie einmal nach Baden-Württemberg. Dort geht man mit der Beratung zu § 218 nahezu so um, wie Sie es bundesweit planen. Darum gibt es von dort schon heute eine regelrechte Flucht von Frauen in andere Bundesländer. Wollen Sie wirklich, daß Frauen zum Zwecke des Schwangerschaftsabbruchs wieder ins Ausland gehen müssen oder aus Verzweiflung sogar zu Engelmachern?

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Hören Sie doch zu; davon haben Sie mehr. — Ich sage Ihnen: Sie wissen selbst sehr gut, daß diese Regierung die Frauen im Stich läßt. Ich sage auch: Sie wissen sehr gut, daß die rechtsunverbindliche Stiftung „Mutter und Kind" mit den gut 1 000 DM im Monat für Frauen, die sich in Schwangerschaftskonflikten befinden, nur ein Almosen ist. Ich behaupte, daß Sie das sehr gut wissen, denn Sie gründen im Moment als Vorsitzende der CDU-Frauenvereinigung das Patenprogramm „Ja zum Leben, ja zum Kind". Dazu zitiere ich eine ap-Meldung:
    Gedacht ist an Patenschaften, die in Situationen der Not und Krise dort weiterhelfen, wo gesetzliche und freiwillige Leistungen nicht ausreichen, erklärte dazu die Ministerin.
    Wir haben es also mit einer Frauenministerin zu tun, die zugibt, daß die gesetzlichen und finanziellen Leistungen für Frauen nicht ausreichen, die die Verantwortung dann in gesellschaftliche Gruppen verlagert, anstatt als Ministerin das zu tun, was sie zu tun hätte, nämlich für bessere Gesetze zu sorgen.

    (Beifall bei der SPD — Frau Pack [CDU/ CSU]: Von flankierenden Maßnahmen haben Sie noch nie etwas gehört, und von Caritas haben Sie auch noch nichts gehört!)

    — Ich weiß nicht, warum Sie sich so aufregen. Hören Sie doch zu!

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Wir hören doch zu! Darum regen wir uns ja auf!)

    — Ich sage Ihnen, was Frauen darüber denken. So eine Ministerin ist für viele Frauen keine Frauenministerin.
    Das wissen auch die Trümmerfrauen. Frau Süssmuth, wir haben Wahlkreise nebeneinander in Südniedersachsen. Mir schreiben dort viele ältere Frauen über ihren Ärger hinsichtlich der Stufenregelung bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für die Rente.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Und was haben Sie gemacht? — Bei euch war gar nichts! — Link [Diepholz] [CDU/CSU]: 13 Jahre „Null" !)

    — Hören Sie doch einmal zu! Das habe ich doch schon einmal gesagt.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich möchte, daß Sie sich einmal ein Zitat aus den vielen Briefen wirklich anhören. Da schreibt mir eine ältere Frau:
    Daß nun unsere Jahrgänge von der Bundesregierung so in den Hintergrund gedrängt und gestellt werden, ist ungerecht, und wir fühlen uns von dem Gesetzgeber abgeschrieben. Denn manch eine von uns Frauen erreicht den Monat Oktober 1990 nicht mehr. Es ist anzunehmen, daß dies mit eingeplant ist.

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Was sagen die Frauen dazu, daß sie bei Ihnen 13 Jahre nichts bekommen haben?)

    Abgeschrieben fühlt sich diese Frau, und ich sage Ihnen: Abgeschrieben fühlen sich viele Frauen, nicht nur Rentnerinnen, sondern auch die Arbeitnehmerinnen, die nur noch befristete Arbeitsverträge erhalten, auch die jungen Mädchen, die keinen Ausbildungsplatz finden. Abgeschrieben fühlen sich auch die Schülerinnen, die unter dem Wegfall von BAföG besonders leiden. Dazu und über Sie, Frau Süssmuth, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 11. Juli 1987 — ich zitiere, vielleicht hat sie ja recht — :
    Gegner wie Freunde freilich vermissen, daß sie sich in der Fraktion etwa oder auch im Kabinett zu Dingen äußert, die ihr Ressort überschreiten.
    Aber genau das erwarten Frauen von Ihnen, daß Sie sich zu Themen auch über Ihr Ressort hinaus äußern,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Tut Sie doch!)

    und zwar nicht nur bei Hinz und Kunz draußen, sondern in Ihrer Fraktion und in Ihrem Kabinett.

    (Beifall bei der SPD — Link [Diepholz] [CDU/ CSU]: Kümmern Sie sich einmal um Ihre Fraktion und nicht um unsere!)

    Wir erwarten von Ihnen, daß Sie endlich damit anfangen, das auch zu tun.
    Sie können schon anfangen bei Ihrem Kollegen Fuchtel, der nur von Wahlfreiheit für Frauen gesprochen hat, was Familie und Beruf angeht. Vielleicht kann er auch einmal an die Männer denken, wenn es um Wahlfreiheit geht. Oder Sie können auch bei Ihrem Kollegen Hoffacker anfangen, der sagte, daß die Mutter Familie und Beruf vereinbaren können muß. Er hat ganz vergessen, daß das auch eine wichtige Sache für Manner ist.
    Sie können bei vielen anfangen, sie können auch bei dem Herrn Bundeskanzler anfangen. Ich gebe Ihnen einen Tip, der nichts zusätzlich kostet, der insofern ein guter Tip und auch noch öffentlichkeitswirksam ist. Das muß gerade für Sie sehr interessant sein: Sorgen Sie dafür, daß der Bundeskanzler bei seinen Empfängen anläßlich von Staats- und Arbeitsbesuchen nicht noch einmal 134 Männer und 6 Frauen, wie beim Honecker-Besuch geschehen, einlädt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie werden das nächste Mal auch eingeladen!)




    Frau Dr. Niehuis
    Solch eine Männergesellschaft sollte der Vergangenheit angehören.

    (Beifall bei der SPD)

    Frau Ministerin, es ist nicht Gleichstellung — das will ich Ihnen ehrlich sagen, wenn Rita Süssmuth Bundesministerin, CDU-Frauenvereinigungsvorsitzende und demnächst noch Präsidiumsmitglied ist.

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Hätten Sie einmal so eine Ministerin gehabt!)

    Gleichstellung heißt, wenn die Ministerin sich einsetzt, echt engagiert für die Belange aller Frauen, und das vermisse ich. Deshalb sage ich: Diese Regierung tut nichts für Frauen, und diese Ministerin tut auch nichts für Frauen.

    (Beifall bei der SPD — Frau Pack [CDU/ CSU]: Das glaubt Ihnen sogar Ihre eigene Partei nicht!)

    kläglicher Abgang!)