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    Plenarprotokoll 11/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Inhalt: Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/700) in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1987 bis 1991 (Drucksache 11/701) Dreßler SPD 1667 B Fuchtel CDU/CSU 1671 C Frau Unruh GRÜNE 1673 B Mischnick FDP 1675 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1678 D Jaunich SPD 1685 A Dr. Hoffacker CDU/CSU 1687 D Frau Krieger GRÜNE 1690D Frau Dr. Niehuis SPD 1693 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 1695 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 1699 C Dr. Spöri SPD 1700D Frau Vennegerts GRÜNE 1702 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1704 B Frau Simonis SPD 1708 C Nächste Sitzung 1712 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1713* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1713* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 1667 25. Sitzung Bonn, den 11. September 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter * 11. 9. Bahr 11. 9. Bamberg 11. 9. Frau Beck-Oberdorf 11. 9. Dr. Biedenkopf 11. 9. Böhm (Melsungen) ** 11. 9. Brandt 11. 9. Büchner (Speyer) ' 11. 9. Dr. von Bülow 11. 9. Catenhusen 11. 9. Duve 11. 9. Eigen 11. 9. Erler 11. 9. Dr. Feldmann * 11. 9. Gattermann 11. 9. Frau Dr. Götte 11. 9. Dr. Götz 11. 9. Großmann 11. 9. Dr. Hauchler 11. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 11. 9. Frau Dr. Hellwig 11. 9. Hiller (Lübeck) 11. 9. Hoppe 11. 9. Hoss 11. 9. Irmer 11. 9. Jansen 11. 9. Jung (Lörrach) 11. 9. Kiechle 11. 9. Kirschner 11. 9. Kroll-Schlüter 11. 9. Dr. Kunz (Weiden) 11. 9. Lohmann (Witten) 11. 9. Frau Luuk * 11. 9. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 9. Meyer 11. 9. Mitzscherling 11. 9. Müller (Düsseldorf) 11. 9. Müller (Wesseling) 11. 9. Niegel * 11. 9. Niggemeier 11. 9. Oostergetelo 11. 9. Rawe 11. 9. Reddemann ** 11. 9. Frau Renger 11. 9. Repnik 11. 9. Reuschenbach 11. 9. Rixe 11. 9. Schäfer (Mainz) 11. 9. Dr. Scheer * 11. 9. Frau Schilling 11. 9. Schluckebier 11. 9. Schmidt (München) ** 11. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 9. von Schmude ** 11. 9. Schröer (Mülheim) 11. 9. Dr. Sperling 11. 9. Tietjen 11. 9. Volmer 11. 9. Vosen 11. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warrikoff 11. 9. Dr. Wieczorek 11. 9. Wieczorek (Duisburg) 11. 9. Frau Wieczorek-Zeul 11. 9. Wissmann 11. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat m seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 gemäß Artikel 94 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht zum Richter des Bundesverfassungsgerichts Herr Professor Dr. Dieter Grimm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Konrad Hesse in den Ersten Senat gewählt. Der Bundesrat hat in seiner 578. Sitzung am 26. Juni 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 16. AnpG-KOV) Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld in der Stahlindustrie. Er bedauert jedoch, daß der Bundestag der Forderung des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 3. April 1987 zur Einbeziehung der Schiffbauindustrie nicht gefolgt ist. Die Lage in der Schiffbauindustrie gleicht der in der Stahlindustrie. Mit Sorge beobachtet der Bundesrat, daß die mangelhafte Absatzlage sowie wettbewerbsverzerrende Subventionen in anderen Staaten Tausende von Arbeitsplätzen in der Schiffbauindustrie gefährden. Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß der Geltungsbereich der Ausnahmeregelung über einen verlängerten Bezug von Kurzarbeitergeld auf die Betriebe der Schiffbauindustrie im Sinne der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Beihilfen für den Schiffbau im 8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ausgeweitet wird. Die Einbeziehung ist weiterhin erforderlich, um den strukturellen Anpassungsprozeß im Schiffbau mit den Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes sozialpolitisch wirksam unterstützen zu können. Die Dringlichkeit derartiger Anpassungshilfen für die Schiffbauindustrie wie für die Stahlindustrie ist auch durch das Gesetz über die Finanzhilfen des Bundes nach Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg zum Ausdruck gebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 579. Sitzung vom 10. Juli 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: 1714* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1987 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz — KLG) Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und sechstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 — BBVAnpG 87) Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: a) Zum Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 — StSenkErwG 1988) Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung die Ergänzungsvorschläge des Bundesrates im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat hatte bereits im Zusammenhang mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 den Wunsch geäußert, die Lebensaltersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, daß zumindest dieser Vorschlag hätte realisiert werden können, ohne die notwendigen steuersystematischen und haushaltspolitischen Gesichtspunkte zu vernachlässigen. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die angekündigte Prüfung nunmehr unverzüglich vorantreibt und von sich aus eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegt. b) Zum Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes Der Bundesrat billigt die in dem Gesetz vorgesehene Erhöhung des Kreditrahmens für den Ausgleichsfonds, um in Verbindung mit der zum 1. Juni 1987 vorgenommenen Erhöhung der Ausgleichsabgabe 1987 auf 7,5 % die Erfüllung bestehender Rechtsansprüche an den Fonds zu gewährleisten. Der Bundesrat hält allerdings die Entwicklung des Mittelbedarfs des Fonds, wie sie sich aufgrund der derzeitigen Zuschußregelung des Dritten Verstromungsgesetzes seit 1986 als Folge des Ölpreisverfalls ergeben hat, und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Mehrbelastungen für die Stromverbraucher sachlich für nicht vertretbar. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Neuregelung der Strukturelemente des Kohlepfennigs einschließlich seiner Berechnungsmethode zu gewährleisten, daß einerseits die Hilfen in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen gehalten werden, zum anderen zugleich regional einseitige Belastungen abgebaut werden. Er sieht dabei einen unverzichtbaren Zusammenhang mit einer Anschlußregelung für den Jahrhundertvertrag ab 1995. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Verhandlungen mit den Betroffenen so zu führen, daß die Neuregelung ab 1988 in Kraft treten kann. Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, daß die längerfristige Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle nur bei Wiederherstellung des länderübergreifenden energiepolitischen Grundkonsenses über die gleichzeitige Nutzung von Kohle und Kernenergie möglich ist. Die hohen Kosten für die Erhaltung des deutschen Steinkohlebergbaus sind volkswirtschaftlich nur tragbar, wenn zum Ausgleich die Kostenvorteile der Kernenergie genutzt werden können. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 30. Juli 1987 mitgeteilt, daß sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Umwelt-Grundrechts, Drucksache 11/604, zurückzieht. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 32. ordentlichen Sitzungsperiode der Westeuropäischen Union vom 1. bis 4. Dezember 1986 in Pans (Drucksachen 10/6756, 11/138 Nr. 1.12) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 17. und 18. November 1986 in Istanbul (Türkei) (Drucksache 10/6758, 11/138 Nr. 1.13) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können (Drucksache 11/138 Nr. 3.4) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachstehender EG-Vorlagen, die ihm mit Sammeldrucksache 11/138 überwiesen wurden, abgesehen hat: Drucksache 11/138 Nummern 3.132, 3.133, 3.134, 3.135
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Sellin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Blüm, haben Sie sich einmal mit der Qualität der Angebote beschäftigt, die — insbesondere in privater Regie betriebene — Weiterbildungseinrichtungen machen? Haben Sie sich einmal mit den Mitnahmeeffekten, mit den Verdiensten dieser Veranstalter von Weiterbildung in privater Regie beschäftigt? Haben Sie sich einmal damit beschäftigt, welchen Adressatenkreis meistens hochqualifizierter Art Sie zur Umschulung gewinnen und welchen Adressatenkreis — Langzeitarbeitslose, die keine oder eine sehr geringe Qualifikation haben — Sie nicht erreichen? Haben Sie sich einmal mit solchen Qualitätsmerkmalen beschäftigt?


Rede von Dr. Norbert Blüm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Sellin, gerade deshalb — Sie stellen die Frage zu Recht — plädiere ich für eine Konsolidierung der öffentlichen Bildungsmaßnahmen, damit im nächsten Schritt die Qualität dieser Bildungsmaßnahmen vertieft wird. Deshalb plädiere ich gegen eine rein quantitative Ausdehnung. Deshalb plädiere ich dafür, die Weiterbildung im Betrieb durchzuführen. Der Schlosser Meyer setzt sich mit 50 Jahren nicht mehr auf die Schulbank, er will in seinem Betrieb weiterlernen. Ich finde, es ist auch ein Gebot für den Unternehmer, nicht nur Sachwalter des toten Kapitals zu sein, sondern den Arbeitnehmer auch in die Lage zu versetzen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Dabei ist Weiterbildung nie nur Aufstiegsbildung, sie soll den Menschen nicht überfordern, sondern sie ist dafür gedacht, daß der Arbeitnehmer im erlernten Beruf als Dreher, als Werkzeugmacher dem technischen Fortschritt nicht nur standhalten kann, sondern daß er ihn beherrscht. Das ist unsere Weiterbildungsphilosophie.
Ich will noch einmal sagen: Qualifizierung ist deshalb notwendig, weil der technische Fortschritt — anders, als manche Pessimisten glauben — nicht zur Abqualifizierung der Arbeit führt. Alle Fachleute schätzen, daß die Arbeit in ihren Qualifikationserfordernissen wächst. Drei Millionen Arbeitsplätze für Ungelernte fallen in den nächsten zehn Jahren weg. Das ist eine große Herausforderung, wenn darin nicht wieder die Quelle neuer Arbeitslosigkeit enthalten sein soll.
Wir wollen nicht Modernisierung verhindern. Es ist doch auch ein Sinn des technischen Fortschrittes, uns die Arbeit abzunehmen, sie zu erleichtern, uns aus dem Diktat eines fremdbestimmten Rhythmus herauszubringen, aber das geht nur mit mehr Qualifikation der Arbeitnehmer.
Ich will allerdings auch die Rückseite der Medaille erwähnen: Es wird immer Mitbürger geben, die dieser Qualifizierungsanforderung nicht standhalten; auch um die müssen wir uns kümmern. Es geht nicht nur um eine Hochleistungsgesellschaft. Deshalb ist Qualifizierung die eine Seite, Hilfe für die Benachteiligten ist die andere Seite.
Das ist der Grund, warum wir das Benachteiligtenprogramm als Daueraufgabe der Bundesanstalt übertragen wollen.

(Sellin [GRÜNE]: Das ist ein finanzpolitischer Trick!)

— Ist es richtig, oder ist es nicht richtig, daß das Benachteiligtenprogramm kein vorübergehendes Programm ist, sondern daß es eine Daueraufgabe ist? Wenn es eine Daueraufgabe ist, ist es besser bei der Bundesanstalt für Arbeit und ihrem Erfahrungsschatz aufgehoben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

Was die illegale Beschäftigung anbelangt, warte ich noch auf die Fahndungsgeheimnisse des Herrn Dreßler. Die illegal Beschäftigten sollen wir also nicht aufspüren,

(Dreßler [SPD]: Nein!)

wohl aber die illegalen Beschäftiger. Jetzt verraten Sie mir einmal, Herr Dreßler: Wie soll ich an die illegalen Beschäftiger herangekommen, wenn ich die Augen vor den illegal Beschäftigten verschließen soll? Diese Fahndungskunststücke müssen Sie mir einmal mitteilen.
Wir wollen beides: die illegal Beschäftigten und die illegalen Beschäftiger aufspüren. Im übrigen kommen wir voran: Was die illegale Beschäftigung anbelangt, hatten wir 1986 126 000 Verfahren mit Bußgeldbescheid — das ist gegenüber 1985 eine Steigerung von 11,5%.
Wir haben die Strafbestimmungen verschärft, aber die schönste Strafbestimmung nützt nichts, wenn wir nicht die Kontrolle verbessern. Der Sozialversicherungsausweis — im übrigen auch von der IG Bau nicht abgelehnt — wird eine Hilfe zu einer effektiven Kontrolle sein. Denn mit Ihnen allen teile ich die Auffassung, daß Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein Diebstahl an den Solidarkassen, und es ist eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den anständigen Handwerksmeistern, gegenüber den ehrlichen Arbeitnehmern. Es ist ein Betrug an den Sozialkassen, und eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Arbeitslosen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: Dann fangen Sie mal bei den Beamten an!)

Rentenversicherung ist das zweite Thema. Auch hier eine gute Nachricht: Die Rücklagen in der Rentenversicherung wachsen, die Beitragsentwicklung verläuft gut. Sie liegt sogar über den geschätzten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten. Wir liegen, wenn man die Beitragssenkungen vom 1. Januar dieses Jahres in Rechnung stellt, in den ersten acht Monaten mit den Beitragseinnahmen um 4,3 % höher als im Vorjahreszeitraum. Wir werden also zum Jahresende 1987 nicht



Bundesminister Dr. Blüm
17,8 Milliarden DM als Sicherheitspolster in der Rücklage haben wie vor einem Jahr, sondern 20,7 Milliarden DM. Das sind 3 Milliarden DM mehr, das sind 3 Milliarden DM mehr Sicherheit.
Solide Rentenpolitik, das ist das Erkennungszeichen unserer Politik für die älteren Mitbürger. Doch dieses Polster ist keinesfalls ein Ruhekissen. Die Probleme kommen in den 90er Jahren auf uns zu. Wir brauchen eine Strukturreform zur Bewältigung dieser Aufgaben, nicht zur Bewältigung der Gegenwart, sondern zur Bewältigung der Zukunft. Wir handeln aber nicht erst in der Zukunft, also dann, wenn die Probleme Gegenwart geworden sind, sondern wir handeln jetzt, damit in der Zukunft Probleme gar nicht erst entstehen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Man muß wissen — das ist geradezu eine Herausforderung — : Die Lebensarbeitszeit sinkt, wir leben länger und weniger Kinder werden geboren. Weniger Beitragszahler müssen in kürzeren Beitragszeiten für mehr Rentner mit längeren Rentenzeiten zahlen. Das ist die Wirklichkeit, daran führt kein anderes System vorbei.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Doch! Anderes System!)

— Wenn es keine Kinder gibt, gibt es keine Beitragszahler. Wenn es keine Beitragszahler gibt — da kann Arbeitsminister sein, wer will, selbst wenn er noch besser als ich ist —,

(Heiterkeit)

dann ist die Rentenversicherung nicht zu retten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es erweist sich: Kinderfeindlichkeit, der Egoismus einer Gesellschaft, die Kinder ablehnt, das ist auch Altenfeindlichkeit.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist dummes Zeug!)

Hier zeigt sich, daß mangelnde Solidarität, Feindschaft in der Familie zuerst die ältere Generation bezahlen muß.
Auf diese Herausforderung gibt es zwei — wie ich zugebe — einseitige Antworten: mehr Lasten für die Beitragszahler — das heißt: höhere Beiträge —

(Frau Unruh [GRÜNE]: Nein!)

oder weniger Leistungen für die Rentner — das heißt: Rentenkürzung.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Nein!)

Ich bin auch hier für Balance und Ausgewogenheit, dafür, die Lasten auf alle Schultern zu verteilen, auf Aktive, auf Rentner und auf den Staat.
Es bleibt aber dabei: Die Rente wird lohn- und beitragsbezogen sein. Der Schlag aus der sozialistischen Gulaschkanone — für jeden das gleiche — , das gibt es nicht, jedenfalls bei uns nicht. Wer länger gearbeitet und mehr Beitrag gezahlt hat, der bekommt auch eine höhere Rente als derjenige, der weniger gearbeitet und weniger Beitrag gezahlt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

800 DM Grundrente: Wissen Sie, wie lange dafür ein Durchschnittsverdiener Beitrag bezahlen muß, damit er heute 800 DM Rente bekommt? Wissen Sie, wie lange? 26 Jahre muß er sich jeden Tag zur Arbeit schleppen. Der fragt sich bei der Grundrente: Warum soll ich arbeiten, wenn ich auch ohne Arbeit eine Alterssicherung bekomme.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist unser Sozialsystem!)

Nein, ich bleibe dabei: Wir machen Rentenpolitik für die Arbeitnehmer. Freilich, Armut muß bekämpft werden, aber nicht mit den Beitragsgroschen der Arbeitnehmer und der Handwerker.
Ich will die Gelegenheit dieser Debatte noch zu einer anderen Mitteilung nutzen: 1986 erhielten zum ersten Mal 350 000 Frauen Kindererziehungszeiten mit einer durchschnittlichen Rentensteigerung von 55 DM im Monat angerechnet. Bis heute werden es gut 600 000 Frauen sein, die Geld für Kindererziehungszeiten schon jetzt erhalten. Meine Damen und Herren, wissen Sie, wieviel Frauen dies mehr sind, die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, als zu SPD-Zeiten? 600 000, damals waren es nämlich null.
Auch in diesem Jahr machen wir den ersten Schritt, die ältere Generation einzubeziehen.

(Frau Abg. Oesterle-Schwerin [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jutta Oesterle-Schwerin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Minister, Sie haben gerade gesagt: Ein Arbeiter muß 26 Jahre arbeiten, um auf 800 DM Rente zu kommen.

    (Kolb [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wieviel Kinder muß denn eine Frau bekommen, um auf 800 DM Rente zu kommen?