Rede von
Renate
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär; der derzeitige § 218 des Strafgesetzbuches sieht die Meldepflicht und ebenfalls die Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit vor. Ich möchte Sie fragen, wie die Ausführungsbestimmungen derzeit aussehen. Sowohl der Gesetzgeber, zu dem ich damals nicht gehört habe, als auch die Bundesregierung, die darauf zu achten hat, daß ein Gesetz auch eingehalten wird, haben sich wohl etwas dabei gedacht. Ich frage weiter, inwieweit man jetzt neue gesetzliche Vorschriften braucht, wenn man die alten bisher überhaupt nicht ausgeschöpft hat.
Pfeifer, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Schmidt, die dargestellten Zahlen ergeben, daß dieser Meldepflicht nicht in einer befriedigenden Weise nachgekommen wird. Schon in den vergangenen Jahren ist von der Bundesregierung zusammen mit der Bundesärztekammer immer wieder auf diese Meldepflicht hingewiesen worden. Dennoch wird diese Meldepflicht in vielen Fällen nicht erfüllt, und deshalb soll nach einer Vereinbarung der Koalitionsparteien über die Verbesserung der Beratung im Rahmen des § 218 des Strafgesetzbuches geregelt werden, daß die ärztlichen Honorarforderungen von den Krankenkassen nur dann erfüllt werden, wenn der abrechnende Arzt seiner gesetzlichen Meldepflicht an das Statistische Bundesamt genügt hat. Ich denke, daß es möglich sein muß, im Rahmen der anstehenden gesetzlichen Überlegungen hier eine Regelung zu finden, die zu befriedigenderen Ergebnissen führt.