Rede:
ID1101800800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. Ihre: 1
    4. Redezeit: 1
    5. ist: 1
    6. abgelaufen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/18 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1157 A Begrüßung des Präsidenten der Großen Türkischen Nationalversammlung und einer Delegation 1143 A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1986 (Drucksache 10/6807) Dr. Pfennig CDU/CSU 1135 C Peter (Kassel) SPD 1138B Frau Dr. Segall FDP 1141 A Frau Nickels GRÜNE 1143 B Haungs CDU/CSU 1145 B von der Wiesche SPD 1146 D Frau Dempwolf CDU/CSU 1148 A Reuter SPD 1149D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1151D Fuchtel CDU/CSU 1152B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Drucksache 11/479) Susset CDU/CSU 1153B Müller (Schweinfurt) SPD 1153 D Dr. Weng (Gerlingen) FDP 1154 C Kreuzeder GRÜNE 1155B Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 1156B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland (Drucksache 11/362) in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD: Geste des Friedens und der Freundschaft durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der baskischen Stadt Guernica in Spanien (Drucksache 11/483) Dr. Mechtersheimer GRÜNE 1157 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 1158 A Westphal SPD 1159A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1160A Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) (Drucksache 11/ 454) 1160 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) (Drucksache 11/466) 1160D Nächste Sitzung 1160 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 1161* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1987 1135 18. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1987 Beginn: 12.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Beck-Oberdorf 17. 6. Dr. Biedenkopf 17. 6. Böhm (Melsungen) 17. 6. Cronenberg (Arnsberg) 17. 6. Ehrbar 16. 6. Frau Folz-Steinacker 17. 6. Francke (Hamburg) ** 17. 6. Glos 17. 6. Frau Hensel 17. 6. Höpfinger 17. 6. Dr. Hoyer 16. 6. Jansen 17. 6. Kiechle 17. 6. Kolbow 17. 6. Dr.-Ing. Laermann 17. 6. Meyer 17. 6. Frau Odendahl 17. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oswald 17. 6. Frau Pack 17. 6. Dr. Penner 17. 6. Rappe (Hildesheim) 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Ronneburger ** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schmidbauer 17. 6. Schmidt (München) * 16. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Frau Simonis 17. 6. Spilker 17. 6. Frau Steinhauer 17. 6. Frau Würfel 17. 6. Dr. Wulff * 16. 6. Frau Zutt 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Peter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das „Beschwerdebuch der Nation" des Jahres 1986, ein, wie ich meine, angemessener Name für den jeweiligen Jahresbericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit, trägt letztmalig die
    Unterschrift „Frau Berger (Berlin), Vorsitzende". Das ist mehr als der zum parlamentarischen Ablauf zu Beginn einer Legislaturperiode gehörende Wechsel im Vorsitz eines Ausschusses, das stellt für uns alle eine Zäsur dar.
    Ihr Name, Frau Staatssekretärin, liebe Frau Berger, ist mit der Entwicklung des Petitionswesens verbunden, nicht nur in der Bundesrepublik, sondern weit darüber hinaus. Jeder, der mit Ihnen, Frau Berger, im Petitionsausschuß zusammengearbeitet hat, hat sehr schnell begriffen, daß die Tätigkeit im Petitionsausschuß nicht Routine sein darf, daß es bei jeder Petition aufs neue notwendig ist, sich in die Sorgen, Nöte oder Anliegen von Petenten hineinzuversetzen und auch als Anwälte für deren Interessen Partei zu ergreifen, sei es für eine Person oder auch für mehrere.
    Ich meine, jeder von uns hat von Ihnen gelernt und dankt Ihnen persönlich über Parteigrenzen hinweg. Ich übermittle Ihnen heute den Dank der SPD-Fraktion, insbesondere auch der Mitglieder der Arbeitsgruppe „Petitionen".

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Da die offizielle Verabschiedung im Ausschuß noch aussteht, haben wir alle in unserem Terminkalender dafür einen Termin freigehalten, auch wenn sie morgens früh um 7 Uhr stattfindet, und sei es, daß der Termin dadurch erzwungen wird, daß wir vom Befugnisgesetz — hier wird sich vielleicht eine übereinstimmende Meinung über die Anwendung des Befugnisgesetzes finden lassen — Gebrauch machen und einen Regierungsvertreter, in diesem Falle die Frau Staatssekretärin, vorladen.

    (Heiterkeit — Zuruf von der CDU/CSU: Gute Anregung!)

    Meine Damen und Herren, mit dem Dank an die Vorsitzende des Ausschusses verbindet sich der Dank an die Mitarbeiter, die es mit uns nicht immer leicht haben; aber es geht schließlich darum, die Verbindung zwischen Bürger und Parlament über das Petitionsrecht sicherzustellen, und dafür arbeiten wir alle, oft auch über die tariflich oder beamtenrechtlich festgesetzten Arbeitszeiten hinaus.
    Meine Damen und Herren, wichtige Dinge, die Frau Berger angestoßen hat, werden uns in der neuen Legislaturperiode weiter beschäftigen. Wir von der SPD-Fraktion empfinden das als Chance, das Petitionswesen und das Petitionsverfahren weiterzuentwickeln. Frau Berger hat mit dem Gutachten des Tübinger Staatsrechtlers Professor Dr. Graf Vitzthum „Petitionsrecht und Volksvertretung" einen Stein ins Wasser geworfen. Es wird unsere Sache sein, dafür zu sorgen, daß das Wasser zumindest so lange nicht wieder zur Ruhe kommt, bis wesentliche Fragen beantwortet sind: Wie stellt sich der Deutsche Bundestag zu der Politisierung des Petitionsrechts? Gibt es die überhaupt?

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Natürlich gibt es die!)

    Sind für einzelne Petitionskategorien besondere Verfahren notwendig? Entsprechen die in den Grundsätzen des Petitionsausschusses festgelegten Arten der Erledigung von Petitionen den sich aus dem Petitions-



    Peter (Kassel)

    recht ergebenden Erfordernissen? Ist es notwendig, die Anwendung des Befugnisgesetzes als Recht der Ausschußminderheit zu normieren? Sollte das Befugnisgesetz auf Bitten ausgeweitet werden? Bieten schließlich das Petitionsrecht und der parlamentarische Umgang mit diesem die Chance, das Verhältnis der Bürger zum Parlament und des Parlaments zu den Bürgern zu verbessern?
    Ich werde mich an diesen Fragen reiben und vielleicht auch neue Steine ins Wasser werfen. Meine Kollegen von der Wiesche und Reuter werden auf wichtige Einzelelemente des Jahresberichts eingehen.
    Allein die Tatsache, daß seit dem Jahresbericht 1985 und der damit verbundenen Debatte die zunehmende Politisierung der Ausschußarbeit und der politischen Wahrnehmung des Petitionsrechts kritisiert wird, ist Zeichen dafür, daß in der politischen Wirklichkeit das Verständnis vom Petitionsrecht möglicherweise verkümmert ist.

    (Beifall der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Von Beginn an hatte das Petitionsrecht immer einen emanzipatorischen und partizipatorischen Akzent. Aber umstritten ist das Petitionsrecht immer genau dann, wenn es vom Petenten als Recht auf Einmischung, als Partizipationsrecht oder Kontrollrecht im politischen Sinne wahrgenommen wird.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Statt zu fragen, warum sich die Petitionen zu aktuellen politischen Fragen häufen — gleichgültig, ob als Einzel- oder Massenpetition — , ob das möglicherweise ein Zeichen dafür ist, daß Gruppen in der Bevölkerung zunehmend in Widerspruch zur herrschenden Politik geraten, ob sie möglicherweise in Einzelfragen wie Abrüstung, Ausstieg aus der Atomenergie, Tierschutz — um nur einige zu nennen — ihren Protest unabhängig von ihrer Parteipräferenz und -zugehörigkeit anmelden wollen, wird allzu leicht von Mißbrauch des Petitionsrechts gesprochen. Wäre da nicht die bessere Antwort, sensibel auf diese Anliegen der Petenten zu reagieren, statt die Methode des Aussitzens, die von der jetzigen Bundesregierung als wirksamstes Prinzip des Umgangs mit Bürgerprotesten praktiziert wird, parlamentarisch zu verlängern?
    Es war Franz Josef Strauß, der als Bundesratspräsident bei der Einführung unseres Bundespräsidenten am 1. Juli 1984 erklärte:
    Unsere Gesellschaft steht aller Wahrscheinlichkeit nach vor grundlegenden politischen Weichenstellungen, vielleicht vor einem neuen Abschnitt deutscher, europäischer und weltpolitischer Geschichte. Sind die Entscheidungen erst einmal getroffen, können sie entweder gar nicht mehr oder nur noch unter größten Schwierigkeiten rückgängig gemacht werden. Deshalb dürfen Weichenstellungen auch immer nur so erfolgen, daß die Mehrheit der nächsten Wahl noch Korrekturen vornehmen kann, die dann nach demokratischem Grundsatz vorgenommen werden müssen und vornehmbar sind ... Gerade deshalb sollten wir lernen,
    — immer noch Strauß —
    vor Entscheidungen, die wir heute für spätere Generationen treffen, wieder mehr aufeinander zuzugehen. Nur wenn wir uns dieser gemeinsamen Verantwortung stellen und ihr nicht aus falsch verstandener Furcht oder opportunistischer Haltung ausweichen, können wir hoffen, daß unsere Entscheidungen von den Bürgern, gerade auch von den jungen Bürgern, mitgetragen werden. Nur so wird es uns gelingen, verlorengegangenes politisches Kapital zurückzugewinnen, Politikverdrossenheit abzubauen und das Vertrauen in unsere staatliche Ordnung zu festigen . . .
    So weit Strauß.
    Ist die politische Wahrnehmung des Petitionsrechts nicht eine Chance für das Parlament, Bürgermeinungen in Entscheidungen rechtzeitig einzubeziehen,

    (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Sehr wahr!)

    Petenten als „alternative Experten" zu verstehen und damit Aussagen wie die eben zitierte aus dem Umfeld feierlicher Handlungen auf die Ebene konkreten parlamentarischen Tuns zu heben?

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Damit es klar ist: Niemand will und kann aus dem Petitionsrecht ein im juristischen Sinne plebiszitäres Grundrecht konstruieren.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Dazu brauchen wir Volksentscheide! )

    Aber wer versucht, das Recht auf Petitionen auf den Bereich der privaten Beschwer abzudrängen, wie es weite Teile der Juristen — die herrschende Meinung — tun, verkennt die politische Seite des Petitionsrechts

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Wer tut das denn?)

    und drückt sich vor dem Nachdenken über die Ursachen der Zunahme der Zahl der Petitionen zu aktuellen politischen Themen.
    Die Politisierung des Petitionsrechts zu beklagen, mit der herrschenden Staatslehre zwischen „privaten" und „politischen" Petitionen zu unterscheiden, davor zu warnen, daß der Petitionsausschuß nicht zu einem Überausschuß werden dürfe, das Recht auf sachliche Prüfung restriktiv zu interpretieren kann für Abgeordnete nicht die angemessene Antwort sein, wenn sich Petenten politisch einmischen wollen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie bei der Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP])

    Gesucht werden muß vielmehr nach Wegen, dem Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder die Volksversammlung zu wenden" , in einem allseits akzeptierten Verfahren gerecht zu werden. Die Diskussion des Vitzthum-Gutachtens dürfte uns für die Notwendigkeit dieser Suche nach dem angemessenen Verfahren sensibel gemacht haben.
    Die wichtigste Voraussetzung: Wir Parlamentarier müssen uns bemühen, den Blickwinkel der Petenten



    Peter (Kassel)

    einzunehmen, nicht den der Bundesregierung oder den der Regierungsfraktionen und auch nicht den der Oppositionsfraktionen.
    Für Petenten — gleichgültig, ob „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen" — gibt es zwei prinzipielle Ansätze für Petitionen. Entweder wendet sich der Petent an die Volksvertretung, damit diese auf die zuständigen Stellen, die Bundesregierung, einwirkt, einer Beschwerde nachzukommen und den beklagten Mißstand abzustellen, indem sie ihrem Kontrollrecht nachkommt. Weder unterscheidet der Petent dabei zwischen Bitte und Beschwerde noch stellt er tiefgründige Überlegungen darüber an, ob das Private nun politisch oder ob das Private nur privat ist.
    Der zweite Weg ist: Die Petition wendet sich an das Parlament als zuständige Stelle, damit dieses in Wahrnehmung seiner Gesetzgebungskompetenz selbst Abhilfe schafft. In diesem Zusammenhang wird es erforderlich sein, Normen zu fassen, die klarstellen, daß solche Petitionen nur über die Fraktionen in den Gesetzgebungsgang des Bundestags einbezogen werden können.

    (Kühbacher [SPD]: Sehr wahr!)

    Deshalb bedarf das in den Grundsätzen des Petitionsausschusses vorgesehene Votum „Überweisung an die Fraktionen zur Kenntnis" der Ausgestaltung. Die Petenten müssen erfahren, ob sich die Fraktionen eine Petition zu eigen machen bzw. ob sie in die Meinungsbildung bei eigenen Anträgen einbezogen wird oder nicht. Deshalb muß nach unserer Auffassung den Fraktionen eine Rückmeldungsfrist gesetzt werden, und das Ergebnis der Rückmeldung muß den Petenten mitgeteilt werden. Es sind immerhin 8 % der Petitionen, die sich an das Gesetzgebungsorgan als zuständige Stelle wenden.
    Dazu gehört in den Fraktionen aber auch die notwendige Sensibilität für die Wahrnehmung des Petitionsrechts. Das heißt, auch mancher Parlamentarische Geschäftsführer sollte darum kämpfen, die notwendige Zeit zur Beratung von Einzelpetitionen im Bundestag bereitzustellen und nicht zwischen dem Beschluß des Petitionsausschusses und der Beratung im Plenum eine für die Petenten unzumutbare Zeitspanne auftreten zu lassen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Bei der Suche nach der Weiterentwicklung des Umgangs mit Petitionen aus dem Blickwinkel der Petenten ist ein zentrales Problem, ob das Petitionsinformationsrecht, das durch das Befugnisgesetz ausgestaltet ist, nachdem der Petitionsausschuß bei Beschwerden — in dem nach meiner Meinung zuvor umfassend beschriebenem Sinne — das Recht auf Auskunft, Akteneinsicht, Ladung, Anhörung von Petenten und Sachverständigen und Amtshilfe hat, durch Entscheid der Ausschußmehrheit verkürzt werden darf. Beispiele aus dem Berichtszeitraum zeigen die Brisanz auf, wenn die Mehrheit in der Absicht, der Regierung den Rücken freizuhalten — dafür hat auch die Opposition durchaus Verständnis — , die Anwendung des Befugnisgesetzes verweigert.
    Ein Hauptmann der Bundeswehr beispielsweise beschwerte sich über die Verhängung einer Disziplinarstrafe und seine damit im Zusammenhang stehende Versetzung an einen anderen Standort, weil er mitverantwortlich dafür gewesen sei, daß 20 Rekruten seiner Einheit bei einem feierlichen Gelöbnis erklärt hatten, sich an ihr Gelöbnis nur gebunden zu fühlen, solange die Bundesrepublik und ihre Verbündeten keine ABC-Waffen einsetzten.
    Ein Antrag der SPD-Fraktion, nach dem Befugnisgesetz den Petenten im Ausschuß anzuhören, wurde abgelehnt. Hier hätte ein Minderheitenrecht vielleicht verhindert, daß die Bundesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einstekken mußte. Ich habe das Urteil dabei.
    Ein anderer Fall: Ein Referatsleiter im Bundesverteidigungsministerium trug dem Petitionsausschuß seine Besorgnis vor, als Leiter des zuständigen Amtes abgelöst zu werden, weil er in einer wichtigen Rechtsfrage aus einem seiner Aufgabengebiete die Auffassung des Verteidigungsministers nicht teile. Die unterschiedliche Auffassung hatte der Beamte in einer Petition niedergelegt. Kollege von der Wiesche wird darauf eingehen.
    Die SPD wollte vom Befugnisgesetz Gebrauch machen, um herauszufinden, ob dem Petenten wegen der Wahrnehmung seines Petitionsrechts ein Nachteil entstanden sei. Auch hier verkürzte die Ausschußmehrheit — nach unserer Auffassung aus politischen Gründen — die Inanspruchnahme des Befugnisgesetzes im Interesse des Petenten.
    Mit Aufmerksamkeit und Neugierde werden wir bei künftigen Petitionen, bei denen die Inanspruchnahme des Befugnisgesetzes eindeutig im Interesse der Petenten liegt, beobachten, ob sich bei den Mehrheitsfraktionen ein Lernprozeß abzeichnet. Schon jetzt kündige ich an, daß wir bei einer Massenpetition, in der sich Petenten darüber beschweren, daß der Bundesumweltminister ohne ausreichende rechtliche Prüfung die Erteilung der Betriebsgenehmigung der Plutoniumfabrik Alkem betreibe, die Anwendung des Befugnisgesetzes beantragen werden. Wir hoffen jedoch, daß die im Ausschuß bei der Beratung des Vitzthum-Gutachtens angedeutete Bereitschaft von CDU-Abgeordneten, die Anwendung des Befugnisgesetzes als Minderheitenrecht zu normieren, sich zu einem gemeinsamen interfraktionellen Antrag auf Änderung des Befugnisgesetzes verdichtet. Das wäre ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens im Interesse der Petenten.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Peter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich komme zu meinem letzten Abschnitt. (Heiterkeit)