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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/18 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1157 A Begrüßung des Präsidenten der Großen Türkischen Nationalversammlung und einer Delegation 1143 A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1986 (Drucksache 10/6807) Dr. Pfennig CDU/CSU 1135 C Peter (Kassel) SPD 1138B Frau Dr. Segall FDP 1141 A Frau Nickels GRÜNE 1143 B Haungs CDU/CSU 1145 B von der Wiesche SPD 1146 D Frau Dempwolf CDU/CSU 1148 A Reuter SPD 1149D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1151D Fuchtel CDU/CSU 1152B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Drucksache 11/479) Susset CDU/CSU 1153B Müller (Schweinfurt) SPD 1153 D Dr. Weng (Gerlingen) FDP 1154 C Kreuzeder GRÜNE 1155B Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 1156B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland (Drucksache 11/362) in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD: Geste des Friedens und der Freundschaft durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der baskischen Stadt Guernica in Spanien (Drucksache 11/483) Dr. Mechtersheimer GRÜNE 1157 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 1158 A Westphal SPD 1159A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 1160A Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) (Drucksache 11/ 454) 1160 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) (Drucksache 11/466) 1160D Nächste Sitzung 1160 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 1161* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 16. Juni 1987 1135 18. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1987 Beginn: 12.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Beck-Oberdorf 17. 6. Dr. Biedenkopf 17. 6. Böhm (Melsungen) 17. 6. Cronenberg (Arnsberg) 17. 6. Ehrbar 16. 6. Frau Folz-Steinacker 17. 6. Francke (Hamburg) ** 17. 6. Glos 17. 6. Frau Hensel 17. 6. Höpfinger 17. 6. Dr. Hoyer 16. 6. Jansen 17. 6. Kiechle 17. 6. Kolbow 17. 6. Dr.-Ing. Laermann 17. 6. Meyer 17. 6. Frau Odendahl 17. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oswald 17. 6. Frau Pack 17. 6. Dr. Penner 17. 6. Rappe (Hildesheim) 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Ronneburger ** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schmidbauer 17. 6. Schmidt (München) * 16. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Frau Simonis 17. 6. Spilker 17. 6. Frau Steinhauer 17. 6. Frau Würfel 17. 6. Dr. Wulff * 16. 6. Frau Zutt 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:
1. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen
— Drucksache 11/479 —2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland
— Drucksache 11/362 —3. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz)

— Drucksache 11/454 —4. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen)

— Drucksache 11/466 —
Zugleich soll mit der Aufsetzung der Zusatzpunkte, soweit erforderlich, von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahre 1986
— Drucksache 10/6807 —
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung zwei Stunden vorgesehen. — Auch da sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Pfennig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gero Pfennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1986, den ich Ihnen hier als Vorsitzender vorstelle, ist gewissermaßen die letzte Ausgabe des gesammelten Werkes meiner Vorgängerin, meiner Berliner Kollegin Lieselotte Berger. Liebe Frau Berger, ich freue mich sehr, daß Sie heute in Ihrer neuen Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin anwesend sind.

    (Beifall)

    Mit der Übernahme Ihres neuen Amtes und mit der Übernahme des Vorsitzes des Petitionsausschusses durch mich ist gewiß eine Ära zu Ende gegangen, und eine neue hat begonnen. Ich weiß, daß es Ihnen nicht leichtgefallen ist, sich von diesem Ausschuß zu trennen. Mehr als 14 Jahre waren Sie Vorsitzende in diesem Ausschuß, mit blumigen Beinamen wie „Mutter Courage", „der Kummerkasten", „die Notrufsäule" oder „die Mutter der Nation" belegt. Ich nehme an, mich wird der Volksmund wohl kaum als „Vater der Nation" benennen, aber hoffentlich auch als „Kummerkasten" oder als „Notrufsäule" anerkennen.
    Liebe Frau Berger, Sie haben dem Ausschuß Ansehen und Profil verschafft. Ihre Arbeit, Ihre Leistung verdient Respekt. Sie haben dem Amt Ihren Stempel aufgedrückt.
    Ich möchte ein paar Fakten erwähnen, die das belegen.
    Im Jahre 1975, zwei Jahre nach Ihrem Amtsantritt, fand die damalige Reform des Petitionswesens ihren Abschluß. Der Petitionsausschuß wurde im Grundgesetz verankert. Das „Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages" trat in Kraft.
    1975 wurde erstmals ein Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses vorgelegt und veröffentlicht. Er erschien in der Reihe „Zur Sache", die das Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages herausgibt. Seitdem erscheint er jetzt wohl wieder regelmäßig.



    Dr. Pfennig
    Im Juli 1979 wurde der Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses erstmals als Bundestagsdrucksache veröffentlicht; im Plenum des Bundestages fand die erste Debatte über den Bericht statt.
    Im Jahre 1983 schließlich erteilte der Ausschuß einem Verfassungsrechtler den Auftrag, ein Gutachten zur Klärung von Inhalt und Schranken des parlamentarischen Petitionsbehandlungsrechts zu erstellen. Dieses Gutachten von Professor Graf Vitzthum liegt seit November 1984 vor.
    Ich spreche wohl im Namen aller Kollegen, insbesondere aber im Namen der Kollegen im Petitionsausschuß, wenn ich Ihnen, liebe Frau Berger, für die gute Zusammenarbeit, Ihr Engagement und Ihren Einsatz danke.

    (Beifall)

    Wenn ich diesen Dank auch im Namen aller Bürger ausspreche, dann deswegen, weil ich aus den zahlreichen Dankesschreiben weiß, wie sehr sich die Bürger dem Ausschuß und auch Ihnen persönlich gegenüber zu Dank für die Arbeit verpflichtet gesehen haben.
    Vielleicht verbindet die Exekutive mit meiner Nachfolge neue Hoffnungen — die frühere Vorsitzende war für sie ein sehr hartnäckiger, unbequemer Partner bei der Petitionsbehandlung — . Ich sage gleich, daß diese Hoffnungen trügen werden. Auch unter meinem Vorsitz wird der Petitionsausschuß hartnäckig die — glücklicherweise nur sehr selten vorkommenden — Unglaublichkeiten aus aller Herren und Damen Ämter aufspießen, Ich hoffe, die Bürger werden es den Abgeordneten danken.
    Im Zusammenhang mit der Petitionsbehandlung möchte ich Sie, meine Damen und Herren Kollegen, und die Öffentlichkeit darüber informieren, daß wir im Zuge der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Bundeshauses von der Verlegung auch unserer Dienststelle betroffen sind. Die Abteilung Petitionen und Eingaben, der administrative Hilfsdienst des Petitionsausschusses, mußte nach Dottendorf umziehen. 61 Mitarbeiter haben diesen Umzug durchgeführt. Der Ausschußdienst und die Ausschußmitglieder werden alles tun, um dadurch bedingte Beeinträchtigungen der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Auftretende Schwierigkeiten werden dadurch beseitigt, daß wir moderne Kommunikationssysteme einsetzen, um einen reibungslosen Informationsaustausch sicherzustellen. Ich kann versichern, daß, wenn diese Techniken bereitstehen, im Interesse aller Bürger die Arbeit wohl reibungslos wie bisher laufen wird.
    Viele meiner Kollegen sind im Ausschuß neu. Es ist bekannt, daß häufig Parlamentsneulinge in den Petitionsausschuß gelangen. Aber gerade in der 11. Wahlperiode ist die Zahl erfahrener Parlamentskollegen im Ausschuß sehr hoch. Dies ist sicher ein Ausdruck dafür, daß der Petitionsausschuß von allen Fraktionen als ein wichtiger Ausschuß angesehen wird. Man hat gelernt, daß sich auch hinter der unscheinbarsten Petitionsakte ein menschliches Schicksal verbergen kann. Im Ausschuß werden bekanntlich keine wohlklingenden Reden geschwungen, sondern es wird hart gearbeitet, gemeinsam zwischen den Fraktionen gearbeitet. Wir können nachmessen, ob und was wir bewirkt haben; und das ist häufig nicht sehr wenig.
    Dennoch sieht sich der Petitionsausschuß nicht als Überausschuß oder gar als Nabel des Parlamentarismus. Als Nahtstelle oder Klammer zwischen Parlament und Öffentlichkeit sind wir jedoch ein wichtiger Ausschuß. Wir sind in erster Linie ein Reparaturbetrieb, der im großen und ganzen im stillen arbeitet und nicht unmittelbar am politischen Geschehen beteiligt ist. Primär versuchen wir, Hilfe für den einzelnen in persönlichen Härtefällen zu geben, deren Ursachen meist im Handeln staatlicher Institutionen liegen. Wir müssen immer wieder feststellen, daß manchmal die Auslegung von Zuständigkeiten und gesetzlichen Vorschriften sowie das Berufen auf abgelaufene Fristen durch die Verwaltung im Ergebnis herzlos gegenüber dem Bürger wirken, nicht nur im Bund, wofür wir zuständig sind, sondern auch in den Ländern und Gemeinden — ich kann sagen, eigentlich überall in unseren westeuropäischen Demokratien, wie ich aus meiner früheren Tätigkeit als Europaabgeordneter weiß. Wir können so etwas in einer Demokratie nicht durchgehen lassen. Als Vertreter des Volkes haben die Abgeordneten den Bürger auch vor bürgerunfreundlicher Verwaltung zu schützen, die es zum Glück aber nicht unendlich häufiger gibt als Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung, für die wir selbst verantwortlich sind.
    Im Jahresbericht wird der Fall eines fast erblindeten Kraftfahrers geschildert, der bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vergeblich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente nachgesucht hatte. Ein Gutachter hatte ihn für fähig gehalten, weiterhin als Kraftfahrer tätig zu sein. Im Verlauf des Petitionsverfahrens mußte die Bundesversicherungsanstalt zugeben, daß eine Fehldiagnose des Gutachters vorgelegen hatte. Der Petent erhielt später eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
    Ein anderer Fall: Ein Flugzeug der Bundeswehr hatte beim Absturz ein Fabrik- und ein Wohngebäude zerstört. Der Ehemann der Petentin war dabei getötet worden — Sie alle werden sich an diesen Fall noch erinnern —; einer ihrer Söhne hatte schwere Verletzungen erlitten. Der Frau gelang es mit Mühe, den Bestand des Unternehmens zu erhalten. Die zuständige Wehrbereichsverwaltung gewährte zwar Schadensersatz hinsichtlich der entstandenen Sachschäden, lehnte es jedoch ab, den durch den Tod des Ehemanns verursachten Umsatzrückgang auszugleichen. Mit Hilfe des Petitionsausschusses konnte ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden, durch den alle Ansprüche der Petentin befriedigt wurden.
    Wie schon früher hervorgehoben, ist die Aufgabe des Petitionsausschusses nicht nur auf Abhilfe bei unrichtigem Verwaltungshandeln beschränkt. Die Auswertung von Petitionen verschafft dem Parlament einen Überblick über Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelungen und über Mängel im Verhältnis von Bürger und Staat. Sie gibt dem Parlament Einblick in die Stimmungslage der Bevölkerung. Parlamentarische Petitionsinstanzen sind auf diese Weise auch ein „politisches Fieberthermometer" des Parlaments. Meine Vorgängerin, Frau Berger, hat sie auch einmal den „Resonanzboden der Gesetzgebung" genannt. Das zeigt sich in fast allen Petitionen zur Gesetzgebung.



    Dr. Pfennig
    Das Petitionsrecht ist kein Mitwirkungs- oder Mitgestaltungsrecht; auch darauf hat meine Vorgängerin schon des öfteren hingewiesen. Petitionen sind nichts anderes als Anregungen für die Entscheidungsfindung von Regierung, Verwaltung und Parlament, und in diesen Entscheidungen finden sie durchaus ihren Niederschlag. So bewirkten z. B. die Petitionen mehrerer alleinstehender Vollwaisen, die der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen worden waren, daß seit dem 1. Januar 1986 durch das 11. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vorgesehen ist, daß nunmehr auch alleinstehende Vollwaisen Kindergeld erhalten; bis dahin hatten sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Eine Änderung der Beihilfevorschriften bewirkte beispielsweise, daß an Schuppenflechte erkrankte Personen in den Genuß von Heilkuren am Toten Meer in Israel kommen können. Insoweit konnten also die Beihilfevorschriften auf Grund der vorliegenden Petitionen erfolgreich geändert werden.
    Ziel der Arbeit des Ausschusses ist es aber auch, den Staat und seine Institutionen für die Bürger aus einer gelegentlich vorhandenen Anonymität zu lösen. Wir können auf diese Weise versuchen, die Distanz zwischen Bürger und Staat zu verringern und die Einsicht in staatliches Handeln zu fördern.
    Der Petitionsausschuß hat in der vergangenen Wahlperiode das Gutachten des Verfassungsrechtlers Graf Vitzthum ausgewertet. Es liegen uns auch eine Reihe von Petitionen vor, die sich mit dem Petitionsrecht und auch mit dem Petitionsverfahrensrecht eingehend auseinandersetzen. Mit den Ergebnissen dieser schon vorgenommenen Auswertung wird sich der Ausschuß in der 11. Wahlperiode befassen. Damit kommt eine besondere Aufgabe auf ihn zu: Der Ausschuß wird an Hand des Gutachtens und der eingegangenen Petitionen zu entscheiden haben, ob und wie er seine Verfahrensgrundsätze neu gestaltet. Wir werden, so vermute ich, zu einer generellen Überarbeitung des Petitionsrechts und seiner Verfahrensgrundsätze kommen.
    Ich möchte ein paar Bemerkungen zu dem Umfang der Arbeit machen. Wir haben im vergangenen Jahr 12 000 Petitionen gehabt. Dies ist eine Zahl, die in der Mitte einer seit 1975 annähernd konstanten Zahl liegt. Wir haben von 1975 bis heute pro Jahr immer eine Anzahl von Petitionen zwischen 11 000 und 13 000 gehabt. Die Zahl ist jedoch keineswegs mit der Zahl der behandelten Anliegen identisch. Oft enthält eine Petition einerseits mehrere Anliegen — diese werden in unserer Statistik nicht gesondert erfaßt — , und andererseits gibt es auch Petitionen, sogenannte Massen- und Sammeleingaben, die sich bei der Zählung der Neueingänge zahlenmäßig letztendlich nur als eine einzige Petition niederschlagen, weil wir nur dem Wortführer einer solchen Massenpetition einen Bescheid mit der Bitte um Weiterleitung erteilen. Ich glaube, daß der Petitionsausschuß und die Verwaltung des Deutschen Bundestages überfordert wären, wenn in solchen Fällen allen ein Bescheid erteilt werden müßte. Der Vorschlag einer Petentengruppe, Massen- und Sammelpetitionen künftig einzeln zu erfassen und jedem Einsender einen Endbescheid zu erteilen, erscheint mir persönlich nur sehr schwer realisierbar, wenn es denn überhaupt realisierbar ist. Im vergangenen Jahr hatten wir z. B. 3 421 Eingaben zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, die sehr oft auf einem vorgefertigten Formular eingingen und alle den gleichen Inhalt hatten. Zum Thema „Arzt im Praktikum" gingen insgesamt 2 754 Eingaben mit zusätzlich 2 882 Unterschriften ein. Und auf den Reaktorunfall in Tschernobyl reagierten 965 Bürger mit Petitionen. Allein diese Zahlen zeigen — mir jedenfalls — , daß es unmöglich sein wird, in Zukunft anders zu verfahren als so, wie wir bisher schon verfahren, nämlich daß dem Hauptpetenten einer solchen Massenpetition in einem Bescheid des Petitionsausschusses mitgeteilt wird, wie sein Anliegen behandelt worden ist.