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    Plenarprotokoll 11/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1067 A Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (Drucksachen 11/132, 11/420, 11/435, 11/429) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit (Drucksachen 11/198, 11/420, 11/435, 11/429) Heyenn SPD 1067 D Frau Hasselfeldt CDU/CSU 1070 B Frau Trenz GRÜNE 1072 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 1073 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1074 D Kolb CDU/CSU 1077 D Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz-KOV) (Drucksachen 11/150, 11/199, 11/416, 11/428) Louven CDU/CSU 1078 D Kirschner SPD 1079 D Heinrich FDP 1082 D Frau Unruh GRÜNE 1083 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 1085 A Tagesordnungspunkt 21: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum 40. Jahrestag des Marshall-Planes Dr. Kohl, Bundeskanzler 1087 D Frau Renger SPD 1091 B Niegel CDU/CSU 1092 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 1093 B Dr. Mitzscherling SPD 1094 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 1095 C Tagesordnungspunkt 22: Beschlußfassung betr. Wiederherstellung/ Neubauten des Plenarsaals des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/406, 11/407, 11/408) in Verbindung mit Antrag der Abgeordneten Kleinert (Marburg), Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Grundsätze des Denkmalschutzes bei Bauvorhaben des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/436) Dr. Jenninger, Präsident des Deutschen Bundestages 1096 C Conradi SPD 1100D Bohl CDU/CSU 1103 C Beckmann FDP 1105 A Kleinert (Marburg) GRÜNE 1105 D Frau Götte FDP 1107 B Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 1108D Cronenberg (Arnsberg) FDP 1109D Frau Teubner GRÜNE 1110D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 Dr. Ehmke (Bonn) SPD 1112B Dr. Möller CDU/CSU 1114 C Kleinert (Hannover) FDP 1115 D Frau Matthäus-Maier SPD 1116 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 1117 C Stücklen CDU/CSU 1118 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 1119D, 1120 C Conradi SPD (zur GO) 1120 B Seiters CDU/CSU (zur GO) 1120 C Namentliche Abstimmungen 1121 B, 1122B, 1123A, 1124A Frau Teubner GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 1122D Ergebnis der Namentlichen Abstimmungen 1121B, 1122B, 1123A, 1124A Nächste Sitzung 1124 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1125* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1125* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) zur Beschlußfassung betr. Wiederherstellung/Neubauten des Plenarsaals des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/406 bis 11/408) . . . . 1125* D Anlage 4 Beseitigung der Nachteile für zu Lehrgängen versetzte ledige Soldaten wegen Anmeldung des Hauptwohnsitzes am Standort MdlAnfr 2, 3 29.05.87 Drs 11/375 Ronneburger FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1126* D Anlage 5 Anrufung des Presserates und Einleitung rechtlicher Schritte durch den Bundeswirtschaftsminister wegen eines in der „Welt" veröffentlichten strittigen Interviews MdlAnfr 41, 42 29.05.87 Drs 11/375 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 1127* C Anlage 6 Wiederanhebung der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge der in besonderen Werkstätten beschäftigten Behinderten von 70 v. H. auf 90 v. H. MdlAnfr 48 29.05.87 Drs 11/375 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 1127* D Anlage 7 Finanzielle Hilfe für die im Rahmen von Sozialplänen der Maxhütte ausgeschiedenen Arbeitnehmer MdlAnfr 49 29.05.87 Drs 11/375 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 1128* A Anlage 8 Zahl und Entwicklung der Selbsthilfegruppen MdlAnfr 52 29.05.87 Drs 11/375 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 1128* C Anlage 9 Bericht in „DIE ZEIT" vom 1. 5. 1987 über fehlende Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliche Helfer im sozialen Bereich beim deutsch-französischen bzw. internationalen Jugendaustausch MdlAnfr 53 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Hoyer FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 1128* D Anlage 10 Unterlaufen der Bemühungen zur Einschränkung der Ansiedlung von Spielhallen mit Geldautomaten durch die Bundesbahn, z. B. in der Stadt Ahrensburg MdlAnfr 61, 62 29.05.87 Drs 11/375 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1129* A Anlage 11 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Errichtung von Lärmschutzanlagen wegen der neufestgestellten Lärmgrenzwerte für den Straßenneubau durch Wohngebiete MdlAnfr 63 29.05.87 Drs 11/375 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1129* C Anlage 12 Beförderung von Kriegswaffen und Munition für kriegführende Staaten durch Seeschiffe unter deutscher Flagge MdlAnfr 64 29.05.87 Drs 11/375 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1129* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 III Anlage 13 Menge, Verbleib und Beseitigung des radioaktiven Milch-/Molkepulvers infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl MdlAnfr 65, 66 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1130* A Anlage 14 Beurteilung der Eignung des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie der Entsorgungssituation der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung MdlAnfr 67, 68 29.05.87 Drs 11/375 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1130* C Anlage 15 Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums an der Erarbeitung der Position der Bundesregierung zu den von der EG vorgeschlagenen Grenzwerten der Radioaktivität in Lebensmitteln; Zusammensetzung der von der Bundesregierung berufenen Kornmission; wissenschaftliche Aussagen zu den Grenzwerten MdlAnfr 69, 70 29.05.87 Drs 11/375 Frau Dr. Niehuis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1130* D Anlage 16 Beurteilung der Fortschritte beim Ausbau des Endlagers im Salzstock Gorleben und der Auswirkungen auf den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf; geologische Ursachen für den tödlichen Unfall im „Erkundungsbergwerk" Gorleben MdlAnfr 73, 74 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1131* B Anlage 17 Äußerung des Kernphysikers Dr. Einfeld über die geplante Pilot-Konditionierungsanlage in Gorleben; Art und Zweck der Produktionsanlage MdlAnfr 75, 76 29.05.87 Drs 11/375 Frau Wollny GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1131* D Anlage 18 Benennung eines Universitätsgeologen, der die Wahl des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiven Abfalls unterstützt; Untersuchungen von Wissenschaftlern der Universität Utrecht über die Nichteignung von Salzformationen für ein atomares Endlager MdlAnfr 77, 78 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 1132* B Anlage 19 Äußerung des Bundesministers Schneider über einen „global ausgeglichenen Wohnungsmarkt" MdlAnfr 79 29.05.87 Drs 11/375 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 1132* C Anlage 20 Auswirkungen des unterschiedlichen Miet- und Preisrechts im freifinanzierten und im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf die Bereitschaft zu energiesparenden Investitionen MdlAnfr 80, 81 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 1132* D Anlage 21 Initiative zur Wiederherstellung der deutschen Einheit im Zusammenhang mit den Abrüstungsverhandlungen MdlAnfr 83 29.05.87 Drs 11/375 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 1133* B Anlage 22 Vorkehrungen für den Aufenthalt des Chefs der chilenischen Luftwaffe, General Fernando Matthei, in der Bundesrepublik Deutschland; Ausschluß politischer Gespräche MdlAnfr 84, 85 29.05.87 Drs 11/375 Duve SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 1133* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 1067 17. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1987 Beginn: 8.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 5. 6. Dr. Ahrens * 5. 6. Amling 5. 6. Antretter * 5. 6. Frau Beck-Oberdorf 5. 6. Dr. Biedenkopf 5. 6. Frau Blunck * 5. 6. Böhm (Melsungen) * 5. 6. Dr. Briefs 5. 6. Carstens (Emstek) 5. 6. Clemens 5. 6. Frau Conrad 5. 6. Eimer (Fürth) 5. 6. Engelhard 5. 6. Engelsberger 5. 6. Feilcke 5. 6. Dr. Feldmann * 5. 6. Frau Geiger 5. 6. Dr. Geißler 5. 6. Dr. Götz 5. 6. Grüner 5. 6. Frau Dr. Hartenstein 5. 6. Dr. Hauchler 5. 6. Helmrich 5. 6. Frau Hensel 5. 6. Hiller (Lübeck) 5. 6. Irmer * 5. 6. Kittelmann * 5. 6. Kolbow 5. 6. Koschnick 5. 6. Kreuzeder 5. 6. Lemmrich * 5. 6. Lenzer * 5. 6. Link (Diepholz) 5. 6. Frau Luuk * 5. 6. Dr. Mertens (Bottrop) 5. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 5. 6. Dr. Müller * 5. 6. Frau Nickels 5. 6. Niegel * 5. 6. Frau Olms 5. 6. Frau Pack * 5. 6. Penner 5. 6. Pfeffermann 5. 6. Reddemann * 5. 6. Reuschenbach 5. 6. Rühe 5. 6. Dr. Rumpf * 5. 6. Frau Rust 5. 6. Schäfer (Mainz) 5. 6. Dr. Scheer * 5. 6. Schily 5. 6. Schmidt (München) * 5. 6. Schmitz (Baesweiler) * 5. 6. von Schmude * 5. 6. Dr. Schwarz-Schilling 5. 6. Frau Simonis 5. 6. Dr. Soell * 5. 6. Dr. Sprung 5. 6. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stahl (Kempen) 5. 6. Stobbe 5. 6. Dr. Unland * 5. 6. Voigt (Frankfurt) 5. 6. Dr. Voigt (Northeim) 5. 6. Wissmann 5. 6. Dr. de With 5. 6. Wimmer (Neuss) 5. 6. Zierer * 5. 6. Frau Zutt 5. 6. Zywietz * 5. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 26. Mai 1987 mitgeteilt, daß sie die nachfolgenden Anträge zurückzieht: Antrag der Fraktion der SPD: Beseitigung nuklearer Mittelstreckenraketen in Europa (Drucksache 11/48) Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Wartenberg (Berlin), Egert, Heimann, Frau Luuk, Dr. Mitzscherling, Stobbe, Jahn (Marburg), Müntefering und der Fraktion der SPD: Mietpreisbindung Berlin als Dauerrecht (Drucksache 11/119) Die in Drucksache 11/138 unter Nr. 3.45 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung für Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme - KOM (86) 765 endg. - Rats-Dok. Nr. 4105/87 wird als Drucksache 11/392 verteilt. Die in Drucksache 11/138 unter Nummern 3.152 und 3.153 aufgeführten EG-Vorlagen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - KOM (86) 679 endg. - Rats-Dok. Nr. 4128/87 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates bezüglich der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bauprodukte - KOM (86) 756 endg. - RatsDok. Nr. 4314/87 werden als Drucksachen 11/442 und 11/443 verteilt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/390/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist - KOM (87) 129 endg. - Rats-Dok. Nr. 5642/87 (Drucksache 11/253 Nr. 2.3) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) zur Beschlußfassung betr. Wiederherstellung/Neubauten des Plenarsaals des Deutschen Bundestages (Drucksachen 11/406 bis 11/408): 1126* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 In einem stimmen alle überein: Was heute entschieden wird, ist nicht morgen wieder änderbar. Es wird längere Zeiträume überdauern als so manche Gesetzesnovelle oder mancher Entschließungsantrag, über den wir heiß gestritten haben. Und ein Weiteres: Der künftige Plenarsaal, das künftige Gehäuse des Parlaments wird das Bild mitprägen, das sich der Bürger von seinem Staatswesen und seinen Repräsentanten macht. Insofern sollte man sich hüten, die Wirkung architektonischer Formen zu unterschätzen. Aber was für die Zukunft gilt, galt auch schon für die Vergangenheit. Der alte Plenarsaal, in seiner ganzen Nüchternheit und Bescheidenheit, hat diese prägende Wirkung schon fast vier Jahrzehnte lang entfaltet; er ist unauflösbar mit der Geschichte unserer jungen Republik verknüpft. Das sollte man nicht wegwerfen, nicht zerstören. Hunderttausende von Besuchergruppen, Hunderttausende von Schulklassen haben dieses Bild mit nach Hause genommen; das Fernsehen hat es vollends in alle Wohnstuben gebracht. Es geht nicht nur um die Stirnwand mit dem Adler, obwohl dieser Teil unleugbar das kräftigste Symbol darstellt; es geht um den gesamten Raumeindruck: mit dem Präsidentensitz, dem Platz des Bundeskanzlers, der Regierungsbank und der Bundesratsbank und den halbkreisförmigen Stuhlreihen der Abgeordneten. Hier sind alle wichtigen Entscheidungen gefallen, die unser Gemeinwesen (Herbert Wehner) kennzeichnen; hier haben Männer und Frauen für ihre Überzeugungen gefochten, mit deren Namen die Entwicklung der Bundesrepublik und ihr Platz in der Welt untrennbar verbunden sind. Ich möchte deshalb den Plenarsaal in seiner alten Gestalt erhalten sehen. Er verkörpert optisch die Geschichte unseres demokratischen Staates wie kein anderes Bauwerk. Und was wegen mangelhafter Bausubstanz nicht erhaltbar ist, sollte in der alten Form wieder hergestellt werden. Das hat nichts mit modischer oder gar kränkelnder Nostalgie zu tun; nein, sondern mit dem Wissen, daß Tradition langsam wächst; und damit, daß sie sichtbare, erlebbare Zeugnisse braucht. Gerade weil wir uns nicht mit jahrhundertealten gefestigten Demokratien vergleichen können, gerade weil unsere Demokratie immer noch ein zartes Pflänzchen ist und weil wir nur wenige bauliche Zeugnisse demokratischen Geistes besitzen, sollten wir das wenige bewahren, was wir besitzen. Ich weiß wohl, daß der 1949 eilig aufgebaute alte Plenarsaal sich architektonisch nicht mit der Paulskirche in Frankfurt vergleichen läßt. Aber in seiner Bedeutung ist er nun einmal unsere Paulskirche am Rhein geworden. Die Teilung Deutschlands hat ihn dazu gemacht. Es ist manches zugunsten des Rundmodells gesagt worden. Zweifellos hat eine solche Arena auch ihren Charme. Aber sie hat ebenso entscheidende Nachteile. Der wichtigste ist, daß die Vermischung von Legislative und Exekutive, die durch die enge Verzahnung von Regierung und Parlamentsmehrheit in unserer Verfassung zwar angelegt ist, auch noch optisch festgeschrieben wird. Ein klares Gegenüber: hier Regierung — dort Parlament — bringt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Grundlage eines demokratischen Systems ist, auch räumlich zum Ausdruck. In einem Rondell, in dem eins ins andere überfließt, erkennt der Bürger, ob er auf der Tribüne oder am Fernsehschirm sitzt, noch weniger diese tragende Grundidee der Gewaltenteilung. Andere Verfassungen ziehen, wie wir wissen, wesentlich schärfere Trennstriche, die Rechte und Kontrollaufgaben des Parlaments gegenüber der Regierung sind weit stärker ausgeprägt. Das ist gut so. Wir sollten als Parlament in diese Richtung wirken, d. h. in die Richtung der Stärkung und nicht der Schwächung des Parlaments, in die Richtung der Trennung und nicht der Vermengung der Aufgaben. Auch hier kann der Architekt das Pendel nach der einen oder der anderen Seite ausschlagen lassen. Eine letzte Bemerkung: es war viel von einer Belebung der Parlamentsarbeit die Rede. Machen wir uns nichts vor: die Lebendigkeit eines Parlaments hängt von den Menschen ab, die darin reden, und nicht von der Anordnung der Sitzreihen; sie hängt von der Spannkraft des Geistes ab, von der Überzeugungskraft der Sprache, von der Klarheit der Argumente, von der Souveränität der Redenden und Handelnden. Qualität speist sich aus anderen Quellen, sie ist nicht durch eine Kreisform zu erzeugen. Ich bin für den Plenarsaal in seiner alten Form. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Ronneburger (FDP) (Drucksache 11/375 Fragen 2 und 3): Ist der Bundesregierung der Sachverhalt bekannt, daß zu Lehrgängen versetzte ledige Bundeswehrsoldaten von den Einwohnermeldeämtern der Standortgemeinden zur Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes im Standort aufgefordert werden und im Falle der Weigerung der betroffenen Soldaten, für diese Zeit unter Umständen den Verlust ihres Wahlrechtes und finanzielle Nachteile hinzunehmen, die Einwohnermeldebehörden ein Zwangsgeld und schließlich die Gemeinschaftsunterkunft als Hauptwohnsitz festsetzen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung und gegebenenfalls wann, diese Einschränkung zu beheben? Zu Frage 2: Die Schwierigkeiten bei der melderechtlichen Behandlung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind der Bundesregierung bekannt. Die melderechtlichen Bestimmungen für Soldaten legen fest, daß Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit hinsichtlich der polizeilichen Meldepflicht landesrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Melderechtsrahmengesetz des Bundes bestimmt, daß — die Hauptwohnung die vorwiegend genutzte Wohnung ist (§ 12 Nr. 2), Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 1127* — in Zweifelsfällen die Hauptwohnung dort ist, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt (§ 12 Nr. 21) und — eine Meldepflicht nicht begründet ist, wenn der Aufenthalt „nicht länger als 3 Monate" dauert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2). Nach den landesrechtlichen Bestimmungen legen dies die Kommunen so aus, daß eine Versetzung an den Standort und das Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft den Tatbestand der Hauptwohnung erfüllt und somit die Anmeldung erfordert. Bisher war es durchaus gängige und unbeanstandete Praxis, daß Kurzdiener mit einer Verpflichtungszeit von bis zu 4 Jahren ihren Hauptwohnsitz am Heimatort beibehielten und sich am Dienstort nur mit Zweitwohnung anmeldeten, solange sie nicht durch Heirat oder eigenen Hausstand am Dienstort seßhaft wurden. Die Einführung des Hauptwohnungsbegriffs ins Melderecht läßt diese Möglichkeit nicht mehr zu. Künftig sind alle Soldaten auf Zeit verpflichtet, sich am Dienstort mit Hauptwohnsitz anzumelden, wenn sie dorthin einberufen, versetzt oder kommandiert werden, eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen und sich länger als 3 Monate dort aufhalten. Zu Frage 3: Es ist unbestritten, daß die Soldaten wie alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Melderechtsbestimmungen kennen und beachten müssen. Es kann aber nicht übersehen werden, daß besondere militärische Lebensverhältnisse freiwillig dienender Soldaten flexiblere Regelungen erfordern. Es ist für junge Soldaten unverständlich, daß sie für einen zeitlichen begrenzten freiwilligen Dienst in der Bundeswehr staatsbürgerliche Einschränkungen hinnehmen müssen: — Verlust der Wahlberechtigung an dem Ort, an dem der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. — Kein Erlangen des Wahlrechts am betreffenden Standort bei Aufenthalt unter 6 Monaten. — Auf jeden Fall kein persönlicher Bezug bei Kommunal- und Landtagswahlen. — Verlust der steuerlichen Anerkennung von „Familienheimfahrt" an den Wohnort der Eltern (Heimatort). In aller Regel behalten verheiratete kurzdienende Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von vier und weniger Jahren den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen an ihrem Heimatwohnort, an den sie nach der Dienstzeit zurückkehren und zu dem sie während der Dienstzeit enge Bindungen aufrechterhalten. Die Bundesregierung strebt daher an, das Melderechtsrahmengesetz so auszulegen, daß Kommandierungen mit Standortwechsel von Soldaten keine Meldepflicht auslösen. Mittelfristig wird geprüft, ob eine Regelung ermöglicht werden kann, das Melderechtsrahmengesetz für unverheiratete Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit bis zu vier Jahren dahin gehend zu ändern/ ergänzen, daß ihre Hauptwohnung dort liegt, wo nach eigener Erklärung der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 41 und 42) : Hat der Bundesminister für Wirtschaft wegen seines strittigen Interviews in der „Welt" den Presserat angerufen, und liegt eine Entscheidung des Presserates vor? Beabsichtigt der Bundesminister für Wirtschaft, im Falle einer negativen Entscheidung des Presserates rechtliche Schritte wegen des von ihm bestrittenen Interviews gegen die Zeitung einzuleiten? Zu Frage 41: Der Deutsche Presserat hat am 19. Mai 1987 über die Beschwerde des FDP-Vorsitzenden Dr. Bangemann beraten, den Streitfall aber nicht entschieden, sondern von einer Qualifizierung abgesehen. Zu Frage 42: Da der Presserat keine negative Entscheidung getroffen hat, erübrigt sich eine Antwort auf Ihre Frage. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 48): Ist die Bundesregierung bereit, aus der in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 14 vom 24. April 1987 — Drucksache 11/188 — zu entnehmenden Erkenntnis, es sei schwerlich denkbar, daß mögliche rentenversicherungsrechtliche Nachteile die in geschützten Einrichtungen beschäftigten Behinderten von einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abhielten, die in direktem Widerspruch zur Begründung zu Artikel 7 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 steht, Konsequenzen dergestalt zu ziehen, daß sie dem Deutschen Bundestag die sofortige Wiederanhebung der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge für Behinderte, die in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind, von jetzt 70 v. H. auf 90 v. H. vorschlägt, und wann ist gegebenenfalls ein solcher Vorschlag zu erwarten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die gesetzliche Mindestgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge der in geschützten Einrichtungen beschäftigten Behinderten zu ändern. Die Senkung dieser Beitragsberechnungsgrundlage durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 war Bestandteil eines umfangreichen Maßnahmenbündels, mit dem insgesamt das Ziel verfolgt wurde, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Die von Ihnen angesprochene Maßnahme darf also nicht isoliert gesehen werden. Die Frage einer Rücknahme dieser Maßnahme ist in der abgelaufenen Legislaturperiode bei der Beratung ausführlich erörtert worden. Dabei wurde mehrheit- 1128* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 lich zum Ausdruck gebracht, daß die Auswirkungen für den einzelnen Behinderten auch bei langfristiger Betrachtung vertretbar erscheinen. Auch die jetzige Mindestberechnungsgrundlage führt im Normalfall zu Renten, die die Behinderten im Rentenalter weitgehend von Sozialhilfe unabhängig machen. Der der Beitragsberechnung zugrundeliegende Geldbetrag entspricht für das Jahr 1987 einem monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von rd. 2 058 DM und liegt damit über dem tatsächlichen Entgelt einer nicht geringen Anzahl von Vollzeitbeschäftigten. Die von Ihnen angesprochene Begründung im Regierungsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 1984 enthält lediglich eine als Hilfserwägung aufgenommene Vermutung über denkbare Auswirkungen beim Übergang einzelner Behinderter von der geschützten Einrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Vermutung hat sich nicht bestätigt, wie aus der Antwort des Staatssekretärs Baden vom 16. April 1987 auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedrich hervorgeht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 49) : Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den vom Konkurs der Maxhütte betroffenen, im Rahmen von Sozialplänen bisher ausgeschiedenen Arbeitnehmern zusammen mit der bayerischen Staatsregierung zu helfen, und welche konkreten Möglichkeiten bestehen, Mittel für Sozialpläne bereitzustellen, die den Arbeitnehmern angeboten werden sollen, die im Rahmen der Sanierungsbemühungen ihren Arbeitsplatz verlieren? Nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu Artikel 56 § 2 b EGKS- Vertrag erhalten die vom Konkurs der Maximilianshütte betroffenen Arbeitnehmer zusätzlich zu den Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz soziale Anpassungshilfen. Diese stehen grundsätzlich den einzelnen Arbeitnehmern zu. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Sozialleistungen im Rahmen des EGKS-Vertrags bei der Bezugsdauer von Wartegeld, den Umschulungsbeihilfen und den Übergangsbeihilfen zu verbessern. Mit der Übergangsbeihilfe nach § 14 der genannten Richtlinien werden den Unternehmen je freigesetztem Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr für das zweite bis fünfte Jahr nach seiner Entlassung — unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen — 50 v. H. der von den Unternehmen gewährten laufenden Sozialplanleistungen erstattet. Soweit das Unternehmen für seine betroffenen Arbeitnehmer keine laufenden Sozialplanleistungen gewährt oder seine Sozialplanverpflichtungen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr erfüllen kann, können die Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Anpassungsbeihilfen — d. h. den sonst an das Unternehmen zu zahlenden Betrag — direkt beim zuständigen Arbeitsamt beantragen und von dort erhalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 52): Wieviel sogenannte „Selbsthilfegruppen" (freie, kirchliche und andere) gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, wie haben diese sich in den letzten fünf Jahren entwickelt? Exakte Angaben über die Anzahl der Selbsthilfegruppen in der Bundesrepublik Deutschland liegen nicht vor. Experten, die sich mit der Selbsthilfebewegung wissenschaftlich beschäftigt haben, kommen auf Hochschätzungen von gegenwärtig ca. 40 000 Selbsthilfegruppen. Es wird davon ausgegangen, daß im Durchschnitt 10 bis 16 Mitglieder in einer Gruppe mitarbeiten. In den vergangenen fünf Jahren ist die Gesamtzahl der Selbsthilfegruppen nach Auffassung der Experten deutlich gestiegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hoyer (FDP) (Drucksache 11/375 Frage 53): Ist der im „Zeit"-Artikel vom 1. Mai 1987 (Hannelore Schulte; Europa von unten — kein Bedarf an Mitarbeit) vermittelte Eindruck richtig, daß es beim deutsch-französischen bzw. internationalen Jugendaustausch keine Einsatzmöglichkeit für ehrenamtliche Helfer im sozialen Bereich gibt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im „Zeit"-Artikel geschilderten Mißstände bei der Information über den Jugendaustausch zu beheben? Der in dem „Zeit" -Artikel vermittelte Eindruck ist nicht richtig. Die aus dem Bundesjugendplan unterstützten internationalen Jugendgemeinschafts- und Sozialdienste bieten eine Fülle von kurzfristigen Programmen im In-und Ausland von drei bis sechs Wochen an, vereinzelt auch bis zu drei Monaten, in denen Freiwilligendienste u. a. auch im sozialen Bereich geleistet werden. Einsatzmöglichkeiten für langfristige Jugendsozialdienste im Ausland von einem Jahr und länger bestehen nur in Einzelfällen (jährlich etwa 150 bis 200 Fälle). Einer Ausweitung stehen vor allem administrative und finanzielle Barrieren entgegen wie das Erfordernis einer Arbeitserlaubnis und die Unmöglichkeit der ausländischen Partnerinstitutionen, die Kosten für Kranken- und Sozialversicherung zu übernehmen. Die Bundesregierung hat jedoch mit den zuständigen britischen Stellen ein Modellprogramm im Rahmen des Sozialen Jahres eingeleitet und beabsichtigt, vergleichbare Erfahrungen mit anderen Ländern, ins- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 1129* besondere Frankreich, zu sammeln, um dem sozialen Engagement Jugendlicher auch international eine verstärkte Chance zu geben. Sie wird sich daher auch im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks für die Entwicklung mittel- und langfristiger Sozialdienste zwischen beiden Ländern einsetzen. Sie wird im übrigen drauf hinwirken, daß bestehende Informationsangebote der freien Träger, die auf diesem Gebiet tätig sind, gezielter gefaßt und besser koordiniert werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/ 375 Fragen 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn die Bemühungen von Kommunen — wie etwa der Stadt Ahrensburg — , die Ansiedlung von Spielhallen mit Geldautomaten einzuschränken, mit der Einrichtung solcher „Vergnügungsstätten" in Bahnhöfen unterläuft? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesbahndirektion Hamburg, daß „Unterhaltungs-Center" wie Spielhallen mit Geldspielautomaten „zu einem modernen Service-Angebot der Deutschen Bundesbahn zur Überbrückung von Wartezeiten" gehören und deshalb auch in Bahnhöfen eingerichtet werden sollten? Zu Frage 61: Über die Zulassung jedes Spielhallenbetriebes, auch unter den Erfordernissen des Jugendschutzes und der neuen Spielverordnung, entscheiden die kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden. Die Deutsche Bundesbahn stellt im Zusammenhang mit der Errichtung von Spielhallen in Bahnhöfen lediglich geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, nachdem die örtlich zuständige Ordnungsbehörde einem Unternehmen die erforderliche Konzession erteilt hat. Dieses Verfahren gilt auch im Falle der Stadt Ahrensburg. Aufgrund hoher Anforderungen der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich Standort (Randlage zum Passantenstrom) und Mieterauswahl haben sich bisher keine negativen Erfahrungen mit Unterhaltungszentren in Bahnhöfen ergeben. Zu Frage 62: Bahnhöfe haben heute nicht mehr die alleinige Funktion eines Zubringers zum Schienenverkehr, sondern sind häufig auch attraktive innerstädtische Treffpunkte. Bei ihrer Gestaltung bemüht sich die Deutsche Bundesbahn deshalb um eine nachfragegerechte und ausgewogene Angebotspalette der Gastronomie, des Handels, der Dienstleistung und der Unterhaltung. Nach Prüfung durch die kommunalen Ordnungsbehörden kann im Einzelfall hierzu auch die Errichtung einer Spielhalle gehören. Nach den Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn ist davon auszugehen, daß in Fällen, in denen sie davon Abstand nimmt, einen Spielbetrieb zuzulassen, binnen kurzer Zeit andere Spielhallen in der unmittelbaren Umgebung des Bahnhofs mit Genehmigung der örtlichen Stellen entstehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 63): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ihre Baulastträgerschaft für Straßen- und Autobahnen, die durch Wohnquartiere führen, betreffend, hinsichtlich der neufestgestellten Grenzwerte 55/45 dB für Straßenneubau, und ist die Bundesregierung bereit, nach diesem Urteil Lärmschutzanlagen oder nachträgliche Abdeckelung von Straßen, die der Bundesrat anläßlich der Beratungen über den Verkehrswegeplan 85/90 empfohlen hat, erneut in ihre Überlegungen mitaufzunehmen? Eine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 für den Bund als Baulastträger für die Bundesfernstraßen zu ziehen sind, ist erst nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils möglich; diese liegt noch nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 64) : Hat die Bundesregierung Konsequenzen gezogen aus der Beförderung von Kriegswaffen und Munition für kriegführende Staaten durch Seeschiffe, die die Bundesflagge führen, und ist sie bereit, Reeder und Kapitäne auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen? Die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes über die Genehmigungspflicht von Waffentransporten sind unter den deutschen Reedern bekannt. Soweit Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bekanntgeworden sind, zeigen sie, daß diese nicht von deutschen Reedern, sondern von ausländischen Charterern begangen worden sind. Der Bundesminister für Verkehr hat bereits in der Vergangenheit Gespräche mit den betroffenen Verbänden (Verband Deutscher Reeder und Verband der deutschen Küstenschiffseigner) geführt und auf die einschlägigen Bestimmungen immer wieder hingewiesen. Der Schutzverein deutscher Reeder hat zuletzt Mitte Mai in einem Rundschreiben an seine Mitglieder auf die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes erneut hingewiesen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus sehr sorgfältig die Frage geprüft, ob die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Maßnahmen ergänzt werden müssen. Sie betrachtet aber im Einvernehmen mit den für die Verfolgung zuständigen Staatsanwaltschaften die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten als ausreichend. 1130* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 Die Bundesregierung wird auch weiterhin genau prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Waffentransportes eines deutschen Schiffes unter deutscher Flagge im Einzelfall vorliegen. In allen Fällen, in denen der Verdacht eines illegalen Waffentransportes besteht, wird die Bundesregierung im Benehmen mit der jeweiligen Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgehen. Herr des Verfahrens in diesen Fällen bleibt die jeweilige Staatsanwaltschaft. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 65 und 66): Wieviel radioaktives Milch-/Molkepulver ist in der Bundesrepublik Deutschland infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl angefallen, und wo befindet es sich derzeit? Was soll mit dem noch in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen verstrahlten Milch-/Molkepulver geschehen, insbesondere in welcher Weise kann es durch ein von Prof. Roiner aus Hannover vorgeschlagenes Verfahren unschädlich gemacht werden? Zu Frage 65: In der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl etwa 20 000 t kontaminiertes Molkepulver angefallen. 7 000 t davon stammen aus der Zeit direkt nach dem Reaktorunfall. 5 000 t hiervon wiederum wurden am 6. Februar 1987 von der Bundesregierung in staatliche Obhut übernommen. Dieses Molkepulver enthält zwischen etwa 2 000 und 6 000 Bq Gesamtcäsium pro kg und übersteigt damit den festgelegten Grenzwert von 1 850 Bq/kg. Damit ist keine Verkehrsfähigkeit mehr gegeben. Dieses Molkepulver lagert derzeit auf der Erprobungsstelle 91 der Bundeswehr in Meppen (etwa 3 000 t) und auf den Gelände der Gäuboden-Kaserne in Mitterharthausen (etwa 2 000 t). Weitere 2 000 t im Eigentum der Firma Meggle befindliches Molkepulver lagern in Forsting. Bei diesem liegt die Kontamination etwa im Bereich des Grenzwertes. Weitere etwa 13 000 t durch die Winterfütterung kontaminiertes Molkepulver sind in anderen Lagern der Firma Meggle vorhanden. Dieses Molkepulver liegt unter dem Grenzwert von 1 850 Bq/kg. Zu Frage 66: Es ist beabsichtigt, das in Obhut der Bundesrepublik Deutschland sich befindende Molkepulver nach dem Verfahren von Prof. Roiner zu dekontaminieren. Derzeit verhandelt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit verschiedenen Einrichtungen der Milchwirtschaft, um mit der Dekontamination beginnen zu können. Die hierzu erforderlichen technischen Vorversuche sind erfolgreich abgeschlossen. Das kontaminierte Molkepulver soll seinem ursprünglichen Verwendungszweck als Tierfutter wieder zugeführt werden. Der bei dem Verfahren entstehende radioaktive Reststoff wird ordnungsgemäß endgelagert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 67 und 68): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das vorgesehene Endlager für radioaktive Abfälle in Gorleben offenkundig mehr Schwachstellen aufweist, als die Bundesregierung bisher bereit war anzuerkennen? Hält die Bundesregierung ihre bisherige Behauptung aufrecht, die Endlagerung und Beseitigung der radioaktiven Abfälle, einschließlich des hochradioaktiven Mülls, sei in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt? Zu Frage 67: Der Unfall im Schacht 1 des Bergwerkes zur Erkundung des Salzstockes Gorleben am 12. Mai 1987 zeigt zwar bergbauliche Probleme auf, sagt jedoch nichts über die Eignung des Salzstocks als Endlager für radioaktive Abfälle aus. Eine Aussage über die Eignung kann erst nach Abteufen der Schächte und nach Abschluß der untertägigen Erkundung erfolgen. Zur Lösung der bergmännischen Probleme werden derzeit Konzepte erarbeitet, die ein sicheres Abteufen des Schachtes bis in das standfeste Salz hinein ermöglichen sollen. Von daher ist es verfehlt, im Zusammenhang mit dem bedauerlichen Arbeitsunfall von Schwachstellen des vorgesehenen Endlagers zu sprechen. Zu Frage 68: Wie in der Antwort auf Frage 67 dargelegt, stellt sich die Frage der Eignung des Salzstockes Gorleben aufgrund des Unfalls am 12. Mai 1987 nicht. Damit kann weiterhin von der bereits früher bestätigten Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ausgegangen werden. Die Bundesregierung hält deshalb ihre bisherige Aussage aufrecht, daß im Rahmen des Entsorgungskonzepts die Endlagerung und Beseitigung der radioaktiven Abfälle, einschließlich der hochradioaktiven Abfälle, gesichert ist, zumal das Entsorgungskonzept nicht nur den Salzstock Gorleben, sondern auch das geplante Endlager in der ehemaligen Eisenerzgrube Konrad bei Salzgitter umfaßt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Niehuis (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 69 und 70): In welcher Weise war das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit an der Erarbeitung der Position der Bundesregierung zu den von der EG-Kommission vorgeschlagenen Grenzwerten beteiligt, und welche Personen, Organisationen, Institutionen waren an der von der Bundesregierung einberufenen Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für Grenzwerte der Radioaktivität zu Nahrungsmitteln beteiligt? Bedeuten die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Höchstwerte für EG-Produkte eine Heraufsetzung der bisherigen Grenzwerte, wenn ja, auf Grund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Höchstwerte für die Gesundheit der Bürger/innen unbedenklich sind, obwohl anderslautende wissenschaftliche Aussagen bekannt sind? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 1131* Zu Frage 69: Die Zuständigkeit für die Festlegung von Grenzwerten der Radioaktivität in Lebensmitteln liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. § 6 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes sieht vor, daß der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates Kontaminationswerte im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, sowie mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft festlegt. Bei dem jetzt vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission handelt es sich nicht um eine unverrückbare Position, sondern lediglich um eine Diskussionsgrundlage. Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit ist an den Diskussionen innerhalb der Bundesregierung beteiligt. Die Zusammensetzung der Kommission, die nach § 6 StrVG Grenzwerte für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiten soll, bin ich gerne bereit, Ihnen schriftlich mitzuteilen. Diese Kommission hat bisher noch keine Vorschläge für Grenzwerte gemacht. Bei den Beratungen sind die zu beteiligenden Ressorts und die Länder vertreten. Zu Frage 70: Die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Höchstwerte für EG-Produkte würden eine Heraufsetzung der bisherigen Grenzwerte der EG-Verordnung 1707/86 bedeuten. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in seiner Presseerklärung vom 21. Mai 1987 darauf hingewiesen, daß im Interesse eines vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes kein Anlaß besteht, von den bisherigen Grenzwerten der EG-Verordnung 1707/86 für die Zukunft abzuweichen. Die Bundesregierung hat bisher eine abschließende Bewertung der von der EG- Kommission vorgeschlagenen Höchstwerte nicht vorgenommen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNEN) (Drucksache 11/375 Fragen 73 und 74): Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der Äußerungen des Bundesumweltministers Dr. Töpfer am 20. Mai 1987 auf der Fachtagung des Bayerischen Umweltministeriums zur Entsorgung von Atomkraftwerken in München, daß die Bundesregierung am 1979 beschlossenen nuklearen Entsorgungskonzept (was Wiederaufarbeitungsanlage und Endlagerung des Atommülls beinhaltet) festhalten wird, die Fortschritte beim Ausbau des Endlagers als integralem Bestandteil dieses Konzepts, und welche Konsequenzen würden nach Ansicht der Bundesregierung unüberwindbare Probleme beim Bau des Endlagers in Gorleben für den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf haben? Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die geologischen Ursachen für den tödlichen Unfall im Schacht I des „Erkundungsbergwerkes" Gorleben, und welche Konsequenzen erwachsen daraus für die Verfolgung des integrierten Entsorgungskonzepts? Zu Frage 73: In den Antworten zu Frage 67 und 68 des Abgeordneten Schäfer wurde dargelegt, daß sich die Frage der Eignung des Salzstockes Gorleben aufgrund des Unfalls am 12. Mai 1987 nicht stellt und daher weiterhin von der Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben ausgegangen werden kann. Die Bundesregierung hält es für verfehlt, den Unfall am 12. Mai 1987 zum Anlaß zu nehmen, die Fortschritte seit 1979 bei der Verwirklichung der Endlager für radioaktive Abfälle zu bestreiten. Unüberwindbare Probleme zur Erkundung des Salzstockes Gorleben bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. In der Antwort zu Frage 68 ist bereits gesagt worden, daß die aufgetretenen bergbaulichen Probleme mit technischen Mitteln gelöst werden können. Für den in der Frage unterstellten derzeit hypothetischen Fall unüberwindbarer Schwierigkeiten in Gorleben müßte ein Endlager an einem anderen Standort, das für die Beseitigung auch wärmeentwickelnder Abfälle eignungshöffig ist, erkundet werden. Konsequenzen für den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf ergeben sich nicht. Zu Frage 74: Nach derzeitiger Kenntnis ist der Unfall am Schacht 1 des Erkundungsbergwerks auf den in einer Teufe von ca. 230 m, in einer ca. 10 m mächtigen Schicht, herrschenden Gebirgsdruck, nicht aber auf grundsätzliche geologische Probleme des Salzstockes zurückzuführen. Die mit dem Unfall verbundenen bergbaulichen Probleme führen zwar zu terminlichen Verzögerungen und höheren finanziellen Anforderungen, sie können aber mit der derzeit verfügbaren Technik gelöst werden. Die Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben besteht — wie bereits in der Antwort zu Frage 67 dargelegt — weiterhin. Von daher ergeben sich aufgrund des Unfalls am 12. Mai 1987 bis auf die Notwendigkeit der Wahl einer den Bedingungen am Schacht 1 angepaßten Abteuf- und Schachtausbautechnik, einer terminlichen Verzögerung der Planung von bis etwa sechs Monaten und möglicherweise höheren finanziellen Aufwendungen keine Konsequenzen für die Verfolgung des integrierten Entsorgungskonzepts. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNEN) (Drucksache 11/375 Fragen 75 und 76): Wie interpretiert die Bundesregierung die von Dr. Einfeld (Kernphysiker — DWK) in einem am 11. April 1987 in der ElbeJeetzel Zeitung veröffentlichten Interview gemachte Äußerung, wonach die geplante Pilot-Konditionierungsanlage in Gorleben „darüber hinaus der Gewinnung von Erkenntnissen für die Planung einer Produktionsanlage" dienen soll, und was ist nach Ansicht der Bundesregierung unter einer Produktionsanlage zu verstehen? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Zeitrahmen mit welcher Größenordnung diese Produktionsanlage gebaut werden soll und welchem Zweck diese Produktionsanlage dienen soll? 1132* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 Zu Frage 75: Zu dem am 11. April 1987 in der Elbe-Jeetzel Zeitung veröffentlichten Interview hat Herr Dr. Einfeld von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) die Zielsetzungen für die geplante Pilot-Konditionierungsanlage für radioaktive Reststoffe (PKA) in Gorleben erläutert. Demnach ist die PKA ebenso wie jede andere PilotAnlage ein notwendiges Zwischenglied bei der Übertragung eines neuen technischen Verfahrens vom Labor- und Technikumsmaßstab in denjenigen einer Industrieanlage. Sie dient deshalb vornehmlich der Erprobung von Konditionierungsverfahren im Hinblick auf eine etwaige spätere direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente sowie der Gewinnung von Erkenntnissen für die Planung einer Anlage, deren Durchsatz an den Bedürfnissen der Praxis orientiert ist. Es ist durchaus üblich, eine Anlage dieser Art mit dem Ausdruck „Produktionsanlage" zu umschreiben. Zu Frage 76: Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse darüber, in welchem Zeitrahmen und gegebenenfalls in welcher Größenordnung eine solche Anlage errichtet werden wird. Der Zweck einer ggf. später zu errichtenden größeren Anlage kann aus den Aufgaben der Pilot-Konditionierungsanlage abgeleitet werden, z. B. Herstellung von Endlagergebinden für Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren und Hochtemperaturreaktoren sowie Umladung von Abfallgebinden aus dem Ausland. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/375 Fragen 77 und 78): Nachdem an Universitäten lehrende Geologen, etwa in Hamburg, Kiel und Göttingen, schon immer den Salzstock Gorleben für ungeeignet erklärt haben und meines Wissens nur Geologen an Bundesinstituten den Salzstock für geeignet halten, kann die Bundesregierung auch nur einen Universitätsgeologen benennen, der die Wahl des Salzstockes Gorleben unterstützt? Sind der Bundesregierung die neuen Untersuchungen von Wissenschaftlern der Universität Utrecht bekannt, nach denen Salzformationen gänzlich ungeeignet für ein atomares Endlager sind (vgl. „Nature", Bd. 324, S. 554, und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Januar 1987), und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Studien? Zu Frage 77: Die der Frage zugrunde liegende Unterstellung, die wissenschaftliche Qualifikation der Geologen an Bundesinstituten sei geringer als die der Geologen an Universitäten, teilt die Bundesregierung nicht. Es ist durchaus üblich, daß Geowissenschaftler von Bundesinstituten zugleich auch an Universitäten oder Hochschulen lehren. Im übrigen ist für die Beurteilung wissenschaftlicher Ergebnisse, auch zur Eignung Gorleben, nicht die Quantität der Gegner oder Befürworter maßgeblich, sondern die Qualität der wissenschaftlichen Argumente. Diese spricht für die von der Bundesregierung in Angriff genommene untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben. Zu Frage 78: Die zitierten Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt. Sie ist allerdings nicht der Auffassung, daß aus den Untersuchungen hervorgeht, Salzformationen seien ungeeignet für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Für die Bundesregierung ist es selbstverständlich, erzielte Forschungsergebnisse in die Planungen zur Endlagerung einzubeziehen. Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß u. a. in dem ehemaligen Salzbergwerk Asse 2 umfangreiche Untersuchungen zur Endlagerung in Salzformationen durchgeführt werden und speziell die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover seit Jahren mit den in der Studie angesprochenen Fragen — teilweise in Zusammenarbeit mit dem Utrechter Institut — befaßt ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/375 Frage 79) : Welche Staaten hat der Bundesbauminister bei seiner Aussage (Bulletin Nr. 143, Seite 1 189) „Der Durchbruch zu einem global ausgeglichenen Wohnungsmarkt ist gelungen" (Duden: global = erdumspannend, weltweit) hinsichtlich ihrer Wohnungsversorgung einbezogen, und wie erklärt die Bundesregierung diesen Erfolg ihrer Wohnungspolitik auf die Wohnungsversorgung in der ganzen Welt? Mit Verwunderung nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, daß Sie den Begriff „global" ausschließlich als „erdumspannend" und „weltweit" interpretieren. Bei sorgfältigerer Lektüre des Dudens wäre Ihnen nicht entgangen, daß „global" auch im übertragenen Sinne in der Bedeutung von „gesamt" gebraucht wird. Globalzahlen sind nicht notwendigerweise Weltzahlen, wie Globalrechnungen nicht die ganze Welt umfassen müssen. Selbstverständlich kann daher auch der Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland durchaus global ausgeglichen sein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 80 und 81): Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung durch das unterschiedliche Miet- und Preisrecht im freifinanzierten und im öffentlich geförderten Wohnungsbau Unterschiede in den Anreizen, energiesparende Investitionen vorzunehmen? Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich einen Handlungsbedarf? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1987 1133* Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen zwischen dem freifinanzierten und dem öffentlich geförderten Wohnungsbau hinsichtlich der Anreize zu energiesparenden Investitionen keine gravierenden Unterschiede. Im Wohnungsbestand erfüllen energiesparende Investitionen, d. h. bauliche Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Heizenergie bewirken, sowohl bei freifinanzierten Wohnungen wie bei preisgebundenen Sozialwohnungen den Tatbestand der Modernisierung. Bei öffentlich geförderten Wohnungen dürfen die hierdurch anfallenden Kosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, die die Grundlage der Mietenberechnung bildet, wenn die Bewilligungsstelle der Modernisierung zugestimmt hat. Bei freifinanzierten Wohnungen kann der Vermieter bei Durchführung solcher Maßnahmen nach § 3 des Miethöhegesetzes eine Erhöhung des jährlichen Mietzinses um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen. Trotz unterschiedlicher Berechnungsweise führen die berücksichtigungsfähigen Kostenansätze bei öffentlich geförderten Sozialwohnungen etwa zum gleichen Ergebnis. Im Wohnungsneubau sind bei Sozialwohnungen wirtschaftlich tragbare energiesparende Investitionen in die Förderung des Gesamtvorhabens einbezogen und in der preisrechtlich zulässigen Kostenmiete berücksichtigt. Im freifinanzierten Wohnungsneubau hat der Vermieter die Möglichkeit, entsprechende Investitionen über die Mietvereinbarung zu erwirtschaften. Die Bundesregierung sieht daher keinen Handlungsbedarf. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/375 Frage 83): Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit den Abrüstungsverhandlungen eine Initiative für die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu unternehmen? In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag vom 18. März 1987 heißt es: „Wir wollen, daß alle Deutschen eines Tages wieder durch gemeinsame Freiheit in einer europäischen Friedensordnung vereint sind. " „Uns leitet der Verfassungsauftrag, in einem vereinten Europa in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." Die Präambel zum Grundgesetz und der Brief zur deutschen Einheit stellen die Lösung der deutschen Frage in den europäischen Zusammenhang. Schritte zur Verbesserung der Lage in Europa, zu denen auch Abrüstungsschritte gehören, bringen uns dem nationalen Ziel näher. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/375 Fragen 84 und 85): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Chef der chilenischen Luftwaffe, General Fernando Matthei, derzeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, nachdem er vor wenigen Tagen bereits in Spanien mit Unternehmen der Rüstungsindustrie Gespräche geführt hat, und welche protokollarischen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen wurden getroffen anläßlich des Besuches eines Mitglieds des höchsten Regierungsorgans der chilenischen Diktatur? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß sich General Matthei während seines Besuchs mit Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien oder deren Stiftungen zu politischen Gesprächen trifft? Zu Frage 84: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß sich General Matthei zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Zu Frage 85: Was Mitglieder der Bundesregierung oder ihrer Mitarbeiter anbetrifft, so ist ein Treffen nicht bekannt. Im übrigen steht chilenischen Staatsangehörigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ohne Erfordernis eines Sichtvermerks frei. Die politischen Parteien und Stiftungen sind nicht verpflichtet, die Bundesregierung über die Wahl ihrer Gesprächspartner zu unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Kleinert, meinerseits muß ich sagen, bei Entschließungen ist das eine völlig klare Sache. Da hat der Einbringende das Recht, zu verlangen, daß dann abgestimmt wird und nicht Überweisung erfolgt. Bei Anträgen — und Sie haben einen Antrag eingereicht — ist die Überweisung an einen Ausschuß unsere Praxis, und dieser Überweisungsantrag hat Vorrang. Ich kann keinen Antrag stellen.
    Sie haben zur Geschäftsordnung Ihre Meinung gesagt. Ich frage, ob die Auffassung des Präsidenten eine Unterstützung hat. Dann würde ich gerne darum bitten, daß dazu eine Meinungsäußerung des Plenums erfolgt.

    (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Das ist keine unparteiische Behandlung!)

    — Ich hatte danach gefragt, ob es eine Unterstützung gibt.

    (Zustimmung)

    Kann ich davon ausgehen, daß es eine geschäftsordnungsmäßige Meinung dazu gibt? — Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön, Herr Conradi.


Rede von Peter Conradi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich übernehme den Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuß zur Prüfung des Sachverhalts.

(Bohl [CDU/CSU]: Von wem übernehmen Sie denn?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Er übernimmt meine Anregung. Anders kann es ja wohl nicht gewesen sein. Ich habe versucht, mich sehr korrekt zu verhalten.
    Meine Damen und Herren, ich habe nebeneinander stehen den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Abstimmung über ihren Antrag auf Drucksache 11/436. Zur Geschäftsordnung ist dazu gesprochen worden. Meine Anregung ist zu einem Antrag gemacht worden in dem Sinne, daß eine Überweisung an den Rechtsausschuß zur Prüfung der Frage, die ich aufgeworfen habe, vorgenommen wird.
    Wollen Sie noch einmal zur Geschäftsordnung sprechen?