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    Plenarprotokoll 11/14 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 14. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Mai 1987 Inhalt: TOP 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung (Drucksache 11/288) in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksache 11/14) Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . 849A; 865 C Urbaniak SPD 852 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 854 A Hoss GRÜNE 856 D Zink CDU/CSU 859 A Frau Fuchs (Köln) SPD 862 A Andres SPD 867 A Scharrenbroich CDU/CSU 869 A Dr. Langner CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 870D Zusatz-TOP: Aktuelle Stunde betr. konkrete Abrüstungschancen in Europa und die Erklärung des Bundeskanzlers Kohl vom 15. Mai 1987 zum augenblicklichen Stand der Verhandlungen über Mittelstreckenraketen Frau Schilling GRÜNE 871 A Rühe CDU/CSU 872B Stobbe SPD 873 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 874 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 875B Frau Geiger CDU/CSU 876A Frau Fuchs (Verl) SPD 877 A Mischnick FDP 878 A Breuer CDU/CSU 878 D Dr. Soell SPD 879 C Lowack CDU/CSU 880 C Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 881 C Verheugen SPD 882 B Lamers CDU/CSU 883 B Nächste Sitzung 884 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 885*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 885*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Mai 1987 849 14. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1987 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 22. 5. Amling 22. 5. Bahr 22. 5. Dr. Bangemann 22. 5. Beckmann * 22. 5. Frau Beck-Oberdorf 22. 5. Frau Beer * 22. 5. Dr. Biedenkopf 22. 5. Biehle * 22. 5. Dr. Blank 22. 5. Buschfort 22. 5. Clemens 22. 5. Dr. Dollinger 22. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 22. 5. Eimer (Fürth) 22. 5. Engelhard 22. 5. Erler 22. 5. Feilcke 22. 5. Dr. Fell 22. 5. Francke (Hamburg) ' 22. 5. Gattermann 22. 5. Genscher 22. 5. Dr. Götz 22. 5. Grünbeck 22. 5. Dr. Häfele 22. 5. Frau Hämmerle 22. 5. Frau Dr. Hartenstein 22. 5. Haungs 22. 5. Dr. Haussmann 22. 5. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 22. 5. Dr. Holtz 22. 5. Horn * 22. 5. Dr. Hüsch 22. 5. Ibrügger * 22. 5. Dr.-Ing. Kansy * 22. 5. Kiechle 22. 5. Kirschner 22. 5. Dr. Kohl 22. 5. Kolbow 22. 5. Koschnick • 22. 5. Kroll-Schlüter 22. 5. Dr. Kunz (Weiden) * 22. 5. Dr. Graf Lambsdorff 22. 5. Lattmann * 22. 5. Dr. Mechtersheimer * 22. 5. Dr. Mertens (Bottrop) 22. 5. Niegel * 22. 5. Pesch 22. 5. Petersen * 22. 5. Dr. Pinger 22. 5. Reschke 22. 5. Reuschenbach 22. 5. Ronneburger * 22. 5. Roth 22. 5. Sauer (Salzgitter) * 22. 5. Schmidt (München) 22. 5. Schmitz (Baesweiler) 22. 5. Abgeoranete(r) entschuldigt bis einschließlich von Schmude - 22. 5. Schreiner * 22. 5. Schröer (Mülheim) 22. 5. Frau Simonis * 22. 5. Singer 22. 5. Frau Steinhauer 22. 5. Dr. Stoltenberg 22. 5. Voigt (Frankfurt) * 22. 5. Vosen 22. 5. Dr. Warnke 22. 5. Weiß (Kaiserslautern) * 22. 5. Weisskirchen (Wiesloch) 22. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 22. 5. Dr. Wieczorek * 22. 5. Wieczorek (Duisburg) 22. 5. Wischnewski 22. 5. Wissmann 22. 5. Dr. Wörner 22. 5. Wüppesahl 22. 5. Würtz * 22. 5. Zeitlmann 22. 5. Zierer * 22. 5. Frau Zutt 22. 5. Zywietz 22. 5. *für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 11/253 unter Nummer 2.1 aufgeführte EG-Vorlage Mitteilung der Kommission über eine Perspektive für Europa - die Einheitliche Akte muß ein Erfolg werden - KOM (87) 100 endg. vom 15. Februar 1987 Bericht der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts - KOM (87) 101 endg. vom 3. März 1987 wird als Drucksache 11/254 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf die durch Verordnungen (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 3580/85 und (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2126/86 festgelegten Dienst-und Versorgungsbezüge anwendbar sind Vorschlag für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind - KOM (86) 609 endg. - Rats-Dok. Nr. 10521/36 (Drucksache 11/138 Nr. 3.1)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Zink.


Rede von Otto Zink
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, wieder zu dem zurückzuführen, was uns heute hier an Gesetzesvorlagen vorliegt, nämlich zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung und zum anderen der Gesetzentwurf der SPD.
Die Fraktion der CDU/CSU nimmt mit großer Genugtuung zur Kenntnis, daß heute der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung zur ersten Beratung ansteht. CDU und CSU haben vor der Bundestagswahl versprochen, daß sie im Benehmen mit den Tarifparteien die Montan-Mitbestimmung sichern wollen. Heute schaffen wir eine weitere Voraussetzung für die Einlösung unseres Versprechens. Eile ist geboten. Ohne eine kurzfristig zu verabschiedende Übergangsregelung würde nämlich bereits am 30. September dieses Jahres die Obergesellschaft des Salzgitter- Konzerns aus dem Geltungsbereich der Montan-Mitbestimmung ausscheiden. Dies ist die mißliche Folge des im Jahre 1981 von der damaligen Mehrheit beschlossenen Auslaufgesetzes.

(Günther [CDU/CSU]: Das ist die Wahrheit!)

Es hat der Montan-Mitbestimmung vor allem im Stahlbereich nur eine kurze, d. h. eine sechsjährige Galgenfrist eingeräumt.
Durch die Verlängerung der Auslaufzeiten bis zum 31. Dezember 1988 schaffen wir die Voraussetzung für eine sorgfältige und intensive Beratung einer praktikablen und verfassungskonformen Dauerlösung, wie sie derzeit von der Bundesregierung schon erarbeitet wird.
Die überragende gesellschaftspolitische Bedeutung der Montan-Mitbestimmung verbietet parlamentarische Schnellschüsse. Der CDU/CSU ist sehr daran gelegen, in den kommenden Monaten auch die Sozialpartner in die parlamentarischen Beratungen einzubeziehen. Wir wissen nämlich, daß diese die MontanMitbestimmung im Geiste der Kooperation praktizieren müssen, wenn sie gut funktionieren soll.
Ich appelliere deshalb von dieser Stelle aus mit aller Eindringlichkeit sowohl an die Gewerkschaften als auch an die Arbeitgeber, sich dem angebotenen Konsens nicht zu verweigern.
Für die CDU/CSU als Volkspartei mit einer langen christlich-sozialen Tradition und einer festen Verankerung auch in der gewerkschaftlich organisierten
Arbeitnehmerschaft steht fest, daß die Montan-Mitbestimmung zu den Kernelementen unserer auf Sozialpartnerschaft gegründeten freiheitlichen und Sozialen Marktwirtschaft gehört. Wir können und wollen es nicht zulassen, daß die seit Jahrzehnten praktizierte und bewährte paritätische Mitbestimmung im Bergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie in einem schleichenden Auszehrungsprozeß zu einer unbedeutenden Restgruppe verkümmert.
Von Kritikern der Montan-Mitbestimmung wird auch heute wieder die These vertreten, sie sei ein Fremdkörper in unserer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Ich meine, das Gegenteil ist richtig. Die im Jahre 1951 erstmals von einem deutschen Gesetzgeber geschaffene paritätische Mitbestimmung im Montanbereich war ein gesellschaftspolitischer Durchbruch. Sie markierte den Beginn der institutionalisierten Verankerung des Gedankens der Sozialpartnerschaft. Nach den negativen Erfahrungen mit einer Gesellschafts- und Eigentumsordnung, die bis dahin die Ausübung wirtschaftlicher Macht in die Hände weniger legte, begründete die Montan-Mitbestimmung die Voraussetzung für eine notwendige Demokratisierung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungsprozesse in den damaligen Schlüsselindustrien des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie.

(Günther [CDU/CSU]: Dank CDU!)

Gerade in den schwierigen Aufbaujahren unserer Republik war die Montan-Mitbestimmung ein Symbol für erstmalige Integration der Arbeiter und ihrer Gewerkschaften in die neue Gesellschaftsordnung unseres Grundgesetzes.
Die Mitbestimmung im Montan-Bereich steht im Einklang mit den sozialethischen und verfassungspolitischen Vorstellungen der Union. Auch im Wirtschafts- und Arbeitsleben soll der Mensch vor Sachen rangieren. Unternehmerisches, auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Handeln ist kein Selbstzweck, sondern hat immer dem Menschen zu dienen. Der arbeitende Mensch im Unternehmen muß als handelndes und mitverantwortliches Subjekt und nicht als Objekt fremdbestimmter Entscheidungen angesehen werden.
Indem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat paritätisch, d. h. bei voller Gleichberechtigung mit den Repräsentanten der Anteilseigner, auf unternehmerische Entscheidungen kontrollierend Einfluß nehmen, wird die mit jeder unternehmerischen Entscheidung von größerer Bedeutung weit verbundene gesellschaftspolitische Macht erst ordnungs- und verfassungspolitisch legitimiert.
Bei Licht betrachtet ist also Mitbestimmung ein Wesensmerkmal und ein Gütesiegel des sozialen Rechtsstaats.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Richtig!)

Damit leistet sie auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Absicherung der Sozialen Marktwirtschaft, die durch Privateigentum, freies Unternehmertum und Wettbewerb gekennzeichnet ist.
Denjenigen, meine Damen und Herren, die behaupten, paritätische Mitbestimmung diene nicht



Zink
dem Interesse der einzelnen Arbeitnehmer, sondern sichere nur die Macht von Gewerkschaftsvertretern, halte ich entgegen: Jede wirksame Kontrolle und verantwortungsvolle Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen setzt fachliche Kompetenz, insbesondere wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand voraus.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Erzählen Sie das mal dem Cronenberg! — Weitere Zurufe von der SPD)

— Ich bin davon überzeugt, daß wir im Verlaufe der weiteren Beratungen noch über den einen oder anderen Punkt zu diskutieren haben werden.

(Zustimmung bei der SPD — Zuruf von der SPD: Wiederholen!)

Angesichts der hohen Komplexität und der daraus resultierenden schweren Durchschaubarkeit unternehmerischer Entscheidungen gerade in Großunternehmen sind die Arbeitnehmer auf den Rückhalt und das Wissen ihrer organisierten Vertretungen, also auch ihrer im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, dringend angewiesen. Ohne die Mitwirkung kompetenter Gewerkschaftsvertreter, die sich auf das Fachwissen und den Einfluß ihrer Organisationen stützen können und die von den Unternehmen arbeitsrechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind, stünde die Mitbestimmung auf der Unternehmensebene häufig nur auf dem Papier. Die angemessene Berücksichtigung von Arbeitnehmervertretern aus den Gewerkschaftszentralen ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen schwierigen Strukturprobleme der Montanindustrie ein unverzichtbares Element jeder wirksamen Mitbestimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ein Rückblick auf die Geschichte der Montan-Mitbestimmung beweist im übrigen, daß es gerade die Gewerkschaften waren, die bei schwierigen unternehmenspolitischen Entscheidungen das Rückgrat hatten, aktuell unpopuläre, aber langfristig vernünftige und hilfreiche Entscheidungen mitzutragen und vor den Arbeitnehmern glaubwürdig zu vertreten. Das Management der Unternehmen hat sich bei etwa notwendigen Betriebsveränderungen oder bei unvermeidlichem Abbau gern der Unterstützung dieser externen Vertreter bedient.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

Ihrem mäßigenden und ausgleichenden Einfluß und ihrem hohen Ansehen bei den Arbeitnehmern ist es zu verdanken, daß die Strukturkrisen und Anpassungsprozesse im Bergbau und in der Stahlindustrie bisher ohne große soziale Erschütterungen und Unruhen verlaufen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich bin sicher: Gerade bei der Bewältigung der aktuellen Probleme der Stahlindustrie wird sich der ausgleichende und auf das gesamtwirtschaftliche Interesse gerichtete Einfluß der Gewerkschaften und ihrer Repräsentanten in den Aufsichtsgremien sehr positiv auf die Bewahrung des sozialen Friedens und der Krisenbranchen auswirken.
Bei grundsätzlicher Anerkennung der positiven und vor allem stabilisierenden Wirkungen einer Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Aufsichtsräte von Montanunternehmen sollte man gleichwohl einem geläuterten Demokratieverständnis im Arbeits- und im Unternehmensrecht Rechnung tragen. Die demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat würde durch eine qualitative Stärkung des Einflusses der Belegschaft auf die Kandidatur und die Wahl der Mitglieder der Arbeitnehmerbank verstärkt. Damit trügen wir zugleich den berechtigten Forderungen weiter Teile der Arbeitnehmerschaft Rechnung, deren Selbstbewußtsein und Fähigkeit zur Selbstbestimmung auf Grund einer wesentlich verbesserten Schulbildung und höherer beruflichen Qualifikation gewachsen ist. Die Arbeitnehmer möchten in stärkerem Maße als bisher selber darüber entscheiden, wem sie als Vertreter ihrer Interessen das Vertrauen schenken und wen sie auf die Arbeitnehmerbank des Aufsichtsrates wählen möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die deutschen Gewerkschaften, deren Verdienste um die Emanzipation der Arbeitnehmer und um die Demokratie im Arbeitsleben unbestritten sind, sind meiner Meinung nach gut beraten, wenn sie sich diesem berechtigten Anliegen nicht verschließen.
Den noch nicht ausformulierten Detailregelungen des in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfes zur dauerhaften Sicherung der Montan-Mitbestimmung

(Dreßler [SPD]: Zur vorübergehenden!)

will ich nicht vorgreifen. Soviel sei jedoch gesagt: Der in einer politischen Grundsatzentscheidung im Rahmen der Koalitionsvereinbarung neu festgelegte Schlüssel für die Anteile von Externen und Belegschaftsangehörigen trägt der Forderung nach größerer demokratischer Teilhabe der Belegschaft Rechnung. Zugleich sichert er einen ausreichenden gewerkschaftlichen Einfluß, damit auch unternehmensübergreifende, d. h. gesamtwirtschaftliche Arbeitnehmerinteressen kontinuierlich berücksichtigt werden können. Externe Gewerkschaftsvertreter und unternehmensangehörige Betriebsräte gehören zusammen; sie sind gleichermaßen geborene Arbeitnehmervertreter.
Meine Damen und Herren, wir beraten heute in erster Lesung auch eine Vorlage der SPD-Fraktion. Sie trägt die verheißungsvolle Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung". Dieser Ankündigung folgen nach meiner Meinung nur eine Reihe von leeren Versprechungen. Der Entwurf ist eine politische Demonstration für Schauzwecke.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Nanu! Bis jetzt war es so gut, was Sie gesagt haben, Herr Kollege!)

Nach der erklärten Absicht der SPD sollen Unternehmen im Geltungsbereich des Montan-Mitbestimmungsgesetzes von 1951 und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes von 1956 trotz Wegfalls der darin vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen in der Montan-Mitbestimmung verbleiben, sofern „eine



Zink
Beziehung dieser Unternehmen zum Montanbereich erhalten bleibt". Mit dieser bemerkenswerten unklaren oder weichen Formulierung wird nach unserer Auffassung bewußt einer willkürlichen Auslegung Vorschub geleistet. Ehemalige Montanunternehmen, deren Montanproduktion oder -verarbeitung nach einer schrittweisen Änderung des Betriebszwecks unterdessen auf einen minimalen Anteil der gesamten Wertschöpfung geschrumpft ist, sollten gleichwohl in der Montan-Mitbestimmung gehalten werden. Das ist Ihre feste Absicht.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ja! Haben Sie was dagegen?)

Erst eine völlige Reduzierung der Montanproduktion einschließlich des Handels mit solchen Produkten auf Null soll die Voraussetzung dafür schaffen, daß ein Unternehmen aus der Montan-Mitbestimmung nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren ausscheidet.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das ist doch gut!)

Wenn man die Vorlage ihrer juristischen Verbrämung entkleidet, bedeutet das für die Praxis, alle Unternehmen, die heute noch montanmitbestimmt sind, würden praktisch auf unbegrenzte Zeit ohne Rücksicht auf ihren Betriebszweck in dieser Form der Unternehmensmitbestimmung verbleiben.

(Urbaniak [SPD]: Sie wollen doch MontanMitbestimmung! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Was haben Sie dagegen?)

— Das will ich sofort sagen. Gegen diesen Vorschlag verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion gibt es bei uns schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.

(Urbaniak [SPD]: Bei euch gibt es ein Auslaufgesetz!)

Unternehmen, die in ihrer Struktur, vor allem in ihrer Produktions- und Verarbeitungspalette mit Großunternehmen identisch sind, für die die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 gelten, dürfen nicht auf die Dauer in der Montan-Mitbestimmung gehalten werden, nur weil sie in der Vergangenheit einmal Montanunternehmen waren. Eine solche Ungleichbehandlung von Unternehmen mit gleicher oder vergleichbarer Struktur ist dem Gesetzgeber untersagt; denn für sie läßt sich ein sachliches, d. h. ein sich am Betriebszweck des Unternehmens orientierender Grund für ihren unternehmensrechtlichen Sonderstatus nicht herleiten.

(Beifall bei der FDP)

Mit einer solchen willkürlichen Ungleichbehandlung würde der Gesetzgeber die Verfassungsklagen regelrecht auf sich ziehen, und diese würden die entsprechende negative Entscheidung erfahren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reimann?