Rede:
ID1101109800

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    Plenarprotokoll 11/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 635 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz) (Drucksache 11/197) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 635 B Frau Steinhauer SPD 637 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 639 D Frau Unruh GRÜNE 641 D Frau Würfel FDP 643 B Günther CDU/CSU 644 D Peter (Kassel) SPD 646 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 648 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit (Drucksache 11/198) in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (Drucksache 11/132) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 649 B Heyenn SPD 652 A Feilcke CDU/CSU 653 D Hoss GRÜNE 655 A Dr. Thomae FDP 656 C Schreiner SPD 657 D Scharrenbroich CDU/CSU 660 D Präsident Dr. Jenninger 650 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz — KOV — ) (Drucksachen 11/150, 11/199) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 662 A Kirschner SPD 663 C Heinrich FDP 665 B Frau Unruh GRÜNE 666 B Louven CDU/CSU 667 D Frau Weiler SPD 669 A Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „AIDS" (Drucksache 11/248) in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Einsetzung einer Enquete-Kommission „AIDS" zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drucksachen 11/117, 11/120, 11/122, 11/244 (neu]) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 670 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 Aktuelle Stunde betr. neueste Hinweise auf einen alarmierenden Anstieg bei der Verseuchung von Grund- und Trinkwasser durch Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Frau Garbe GRÜNE 671 B Dr. Göhner CDU/CSU 672 A Frau Blunck SPD 673 A Frau Dr. Segall FDP 674 A Schmidbauer CDU/CSU 675 A Frau Flinner GRÜNE 676A Dr. Rüttgers CDU/CSU 676 C Reuter SPD 677 B Baum FDP 678B Pfuhl SPD 679 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 680A Dr. Friedrich CDU/CSU 682 A Lennartz SPD 683 B Michels CDU/CSU 684 B Nächste Sitzung 685 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 686 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 635 11. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 5. Antretter * 8. 5. Bahr 8. 5. Bindig 8. 5. Bredehorn 8. 5. Dr. Briefs 8. 5. Bühler (Bruchsal) * 8. 5. Buschbom 8. 5. Dr. Ehrenberg 8. 5. Frau Fuchs (Köln) 8. 5. Dr. Gautier 8. 5. Gerster (Worms) 8. 5. Dr. Glotz 8. 5. Haar 8. 5. Dr. Haussmann 8. 5. Hiller (Lübeck) 8. 5. Frau Hoffmann (Soltau) 8. 5. Ibrügger 8. 5. Jung (Düsseldorf) 8. 5. Kastning 8. 5. Kiehm 8. 5. Kittelmann * 8. 5. Koschnick 8. 5. Dr.-Ing. Laermann 8. 5. Lambinus 8. 5. Leidinger 8. 5. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lemmrich * 8. 5. Dr. Lippelt (Hannover) 8. 5. Magin 8. 5. Dr. Müller * 8. 5. Frau Pack * 8. 5. Petersen 8. 5. Pfeiffer 8. 5. Reschke 8. 5. Reuschenbach 8. 5. Roth (Gießen) 8. 5. Frau Schilling 8. 5. von Schmude 8. 5. Freiherr von Schorlemer 8. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 8. 5. Seehofer 8. 5. Dr. Soell * 8. 5. Dr. Spöri 8. 5. Steiner * 8. 5. Dr. Stoltenberg 8. 5. Dr. Unland * 8. 5. Dr. Warnke 8. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 5. Wilz 8. 5. Wissmann 8. 5. Frau Wollny 8. 5. Zierer 8. 5. Frau Zutt 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Charlotte Garbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ein halbes Jahr ist es her, da hat die Katastrophe von Sandoz die Zerstörungskraft der chemischen Produktion wieder einmal unter Beweis gestellt. Hunderttausende von toten Fischen trieben auf dem Rhein. 39 Wasserwerke entlang des Rheins mußten Brunnen stillegen, und zwar bis zu 14 Tage lang. Die langfristigen Schäden an den Ökosystemen Rhein und Nordsee sind noch nicht abzuschätzen. Das war das Ergebnis von 20 bis 30 Tonnen der ach so harmlos genannten Pflanzenschutzmittel.
    Sandoz und andere Unfälle in der chemischen Produktion sind aber nur ein Aspekt der Zeitbombe Chemie. Die Vergiftung der Umwelt findet nämlich täglich statt. 160 000 Tonnen Pestizide, die zum Töten und Zerstören gemacht worden sind, werden in der Bundesrepublik pro Jahr hergestellt und gelangen tonnenweise mit den Abwässern der chemischen Industrie in die Flüsse. 30 000 Tonnen Pestizide werden in der Bundesrepublik pro Jahr angewendet. Das sind 2,6 bis 4 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche, und bis zu 5 % der gespritzten Menge werden sofort in die Gewässer abgeschwemmt. Da ist es kein Wunder, daß Pestizide allgegenwärtig sind, in Gewässern, im Boden, als sogenannte Rückstände in Lebensmitteln, in Babycremes und nun auch im Grund- und Trinkwasser.
    Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft warnt vor dem alarmierenden Anstieg der Konzentrationen im Trinkwasser. Bestätigt werden diese Angaben auch von einem Institut, das der Frau Gesundheitsministerin Süssmuth untersteht, dem Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamts. Die Wasserversorgungsunternehmen ziehen aus der Brunnenvergiftung die einzig richtige Konsequenz: Sie fordern ein Anwendungsverbot für alle Pestizide, die im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Dagegen steht nur eines, meine Damen und Herren: das Profitinteresse der Hersteller, vertreten vom Industrieverband Pflanzenschutz und dem Verband der Chemischen Industrie.
    Nun bedarf es keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorhersagen zu können, für welche Seite sich die Bundesregierung entscheiden wird. Nicht ein einziger Giftstoff wird aus dem Verkehr gezogen werden, solange die Industrie diesen verkaufen will.
    Nun führt der Industrieverband Pflanzenschutz seit 1986 selber ein Untersuchungsprogramm Pestizide im Grundwasser durch. Nach einer ersten Auswertung teilte man den Vertretern von Bund, Ländern, Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und Wasserversorgungsunternehmen am 27./28. Mai 1986 in Frankfurt mit: Pestizide im Grundwasser sind kein Problem. Selbst in den Brunnen der Gelsenwasser AG, die bereits vor Monaten die Öffentlichkeit über Atrazin in ihren Brunnen informiert hatte, fanden die Herren der IPS nichts. Sie hatten einfach nicht nach Atrazin gesucht und folglich auch nichts nachgewiesen. Ähnliche Verfälschungen und Manipulationen sind auch aus anderen Bundesländern bekanntgeworden. Dieses Beispiel, meine Herren und Damen, zeigt deutlich die verantwortungslose Gesinnung der chemischen Industrie auf.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die Zange der chemischen Industrie hat uns fest im Griff. Wenn sich die gefährliche Trinkwassersituation noch zum Positiven ändern soll, meine Herren und Damen von der Bundesregierung, muß die Entscheidung zugunsten der Bevölkerung recht bald fallen. Handeln Sie, ehe es zu spät ist!



    Frau Garbe
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Göhner.

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    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Prsäsident! Meine Damen und Herren! Die in jüngster Zeit bekanntgewordenen Untersuchungen über Belastungen des Grundwassers mit chemischen Pflanzenschutzmitteln sind zweifellos besorgniserregend, wenngleich sie nichts mit dem Katastrophengemälde zu tun haben, das hier gerade gezeichnet worden ist.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist doch immer so bei Ihnen! — Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist doch amtlich, Mensch!)

    Es handelt sich um Einzelfälle, die Konsequenzen nach sich ziehen müssen, nämlich die konsequente Umsetzung des neuen Pflanzenschutzgesetzes, seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft, des neuen Wasserhaushaltsgesetzes, seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft, der neuen Trinkwasserverordnung mit den Grenzwerten ab 1. Januar 1989 und der zu novellierenden Anwendungsverordnung.
    Der Schutz unseres Grund- und Trinkwassers hat für uns zweifellos absolute Priorität, zumal langjährige Versäumnisse auf dem Gebiet des Grundwasserschutzes vorliegen.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Das Ziel des neuen Pflanzenschutzgesetzes ist klar: kein Pflanzenschutz, der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser hat,

    (Zuruf von der SPD: Wer bestimmt das denn?)

    keine Zulassung mehr für solche Mittel, Anwendungsverbote, gegebenenfalls Rücknahme der erfolgten Zulassungen. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist das Feststellen der schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser. Das können nicht wir feststellen, sondern die Biologische Bundesanstalt und das Umweltbundesamt.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist doch amtlich festgestellt!)

    Wir erwarten, daß diese Prüfung z. B. bei Atrazin möglichst bald abgeschlossen wird und daß im Rahmen der zu novellierenden Anwendungsverordnung — jedenfalls rechne ich persönlich damit — Atrazin verboten wird.
    Die bisherigen Zulassungsbedingungen nach dem alten Pflanzenschutzgesetz brauchten und haben offensichtlich auch nicht hinreichend den Schutz des Grundwassers berücksichtigt. Nach dem jetzt geltenden, von uns verschärften Gesetz ist das aber vorgeschrieben. Deshalb müssen alle derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel, nicht nur Atrazin, unverzüglich erneut auf diese verschärften Voraussetzungen überprüft werden.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Verboten werden!)

    Vorrang für den Grundwasserschutz heißt erhöhte Umweltanforderungen in Wasserschutzgebieten und die erhebliche Ausweitung dieser Gebiete.

    (Zuruf von der SPD: Nicht nur!)

    Für beides haben wir mit dem neuen, ebenfalls seit dem 1. Januar 1987 in Kraft befindlichen Wasserhaushaltsgesetz die Voraussetzungen geschaffen, einschließlich der Entschädigungen für die unausweichlichen besonderen Nachteile der betroffenen Bauern. Umsetzen müssen das die Länder, dafür hat der Bund keine Zuständigkeit. Es besteht großer Nachholbedarf in diesem Bereich.
    Die ganz besonders strengen Werte der Trinkwasserverordnung gelten für Trinkwasser: 0,1 Millionstel Gramm als Grenzwert bei Pflanzenschutzmitteln ab 1. Januar 1989 heißt jedoch nicht — damit das ganz klar ist —, daß jeder darüberliegende Wert gesundheitlich bedenklich wäre. Die Trinkwasserverordnung ist Lebensmittelrecht und entspricht dem Minimierungsgebot. Die Grenzwerte orientieren sich nicht an toxikologischen Gesichtspunkten oder dem Kriterium der Gesundheitsgefährdung, sondern an dem Prinzip: so wenig Fremdstoffe wie möglich, unabhängig von der Gesundheitsgefährdung. Das wollen wir so, dazu bekennen wir uns nachdrücklich, und deshalb darf kein Zweifel daran bestehen, daß die dortigen Grenzwerte überall in Schutzgebieten eingehalten werden müssen.

    (Zuruf von der SPD: Nur in Schutzgebieten!)

    Die Annahme allerdings, die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung könnten überall im Grundwasser eingehalten werden, ist ebenso abwegig. Man müßte sonst in etwa von Menschenhand völlig unberührten Berggebieten sozusagen das Grundwasser verbieten, weil zu hohe Eisen-, Aluminium-, Mangan- oder Kaliumgehalte vorliegen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch gar nicht das Problem!)

    Eine WHO-Expertenkommission hat gerade für Atrazin eine Bewertung vorgenommen und einen Trinkwassergrenzwert von 2 Millionstel Gramm pro Liter vorgeschlagen. Das ist das 20fache von dem, was wir festgesetzt haben und woran wir festhalten wollen.
    Italien hat gerade einen Grenzwert von 1,7 Mikrogramm festgesetzt. Das ist das 13fache dessen, was wir festgelegt haben und was wir behalten wollen.
    Meine Damen und Herren, aus Vorsorgegründen wollen wir diesen strengeren Grenzwert überall dort, wo Trinkwasser gewonnen wird. Das, was z. B. auf Föhr gefunden worden ist — 0,7 Mikrogramm —, ist das Siebenfache des Zulässigen. Deshalb muß dort konsequent gehandelt werden, einschließlich Atrazin-Verbot, und zwar auch dann, wenn noch keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
    Die Festsetzungen der Trinkwasserverordnung sind deshalb überall dort unbedingt einzuhalten, wo Wasserschutz, Trinkwassergewinnungs- und - einzugsbereiche bestehen. Wasserschutzauflagen müssen konsequent erfolgen, und die entsprechenden besonderen Nachteile der Bauern müssen ausgeglichen



    Dr. Göhner
    werden. Das ist die notwendige Vorsorge nach dem Minimierungsprinzip, das für uns Grundlage des Schutzes des Trinkwassers ist.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)