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ID1101100700

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    Plenarprotokoll 11/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 635 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz) (Drucksache 11/197) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 635 B Frau Steinhauer SPD 637 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 639 D Frau Unruh GRÜNE 641 D Frau Würfel FDP 643 B Günther CDU/CSU 644 D Peter (Kassel) SPD 646 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 648 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit (Drucksache 11/198) in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (Drucksache 11/132) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 649 B Heyenn SPD 652 A Feilcke CDU/CSU 653 D Hoss GRÜNE 655 A Dr. Thomae FDP 656 C Schreiner SPD 657 D Scharrenbroich CDU/CSU 660 D Präsident Dr. Jenninger 650 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz — KOV — ) (Drucksachen 11/150, 11/199) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 662 A Kirschner SPD 663 C Heinrich FDP 665 B Frau Unruh GRÜNE 666 B Louven CDU/CSU 667 D Frau Weiler SPD 669 A Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „AIDS" (Drucksache 11/248) in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Einsetzung einer Enquete-Kommission „AIDS" zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drucksachen 11/117, 11/120, 11/122, 11/244 (neu]) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 670 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 Aktuelle Stunde betr. neueste Hinweise auf einen alarmierenden Anstieg bei der Verseuchung von Grund- und Trinkwasser durch Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Frau Garbe GRÜNE 671 B Dr. Göhner CDU/CSU 672 A Frau Blunck SPD 673 A Frau Dr. Segall FDP 674 A Schmidbauer CDU/CSU 675 A Frau Flinner GRÜNE 676A Dr. Rüttgers CDU/CSU 676 C Reuter SPD 677 B Baum FDP 678B Pfuhl SPD 679 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 680A Dr. Friedrich CDU/CSU 682 A Lennartz SPD 683 B Michels CDU/CSU 684 B Nächste Sitzung 685 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 686 * A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Mai 1987 635 11. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1987 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 5. Antretter * 8. 5. Bahr 8. 5. Bindig 8. 5. Bredehorn 8. 5. Dr. Briefs 8. 5. Bühler (Bruchsal) * 8. 5. Buschbom 8. 5. Dr. Ehrenberg 8. 5. Frau Fuchs (Köln) 8. 5. Dr. Gautier 8. 5. Gerster (Worms) 8. 5. Dr. Glotz 8. 5. Haar 8. 5. Dr. Haussmann 8. 5. Hiller (Lübeck) 8. 5. Frau Hoffmann (Soltau) 8. 5. Ibrügger 8. 5. Jung (Düsseldorf) 8. 5. Kastning 8. 5. Kiehm 8. 5. Kittelmann * 8. 5. Koschnick 8. 5. Dr.-Ing. Laermann 8. 5. Lambinus 8. 5. Leidinger 8. 5. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lemmrich * 8. 5. Dr. Lippelt (Hannover) 8. 5. Magin 8. 5. Dr. Müller * 8. 5. Frau Pack * 8. 5. Petersen 8. 5. Pfeiffer 8. 5. Reschke 8. 5. Reuschenbach 8. 5. Roth (Gießen) 8. 5. Frau Schilling 8. 5. von Schmude 8. 5. Freiherr von Schorlemer 8. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 8. 5. Seehofer 8. 5. Dr. Soell * 8. 5. Dr. Spöri 8. 5. Steiner * 8. 5. Dr. Stoltenberg 8. 5. Dr. Unland * 8. 5. Dr. Warnke 8. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 5. Wilz 8. 5. Wissmann 8. 5. Frau Wollny 8. 5. Zierer 8. 5. Frau Zutt 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir rechnen grundsätzlich nichts an!

    (Heiterkeit)

    Bitte sehr, Frau Limbach.


Rede von Editha Limbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, könnten Sie mir darin zustimmen, daß es gerechter ist, eine stufenweise Regelung einzuführen, als 13 Jahre lang überhaupt nichts zu tun?

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltraud Steinhauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ach, wissen Sie, Frau Kollegin, ich habe nicht ein so kurzes Gedächtnis. Ich kann mich noch daran erinnern, daß die CDU 1972 überhaupt nicht zugestimmt hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben ja gar nichts gemacht! Wo sollen wir zustimmen, wenn Sie nichts machen? Null-Lösung!)

    — Seien Sie doch einmal ruhig! Ich komme ja noch darauf. In den 70er Jahren haben Sie die Idee gehabt, den zukünftigen Versicherten und nicht den Rentnern Zuschläge zu gewähren, während wir das schon in den Programmen für 1976/80 stehen hatten. Das können Sie nachlesen! Alle in diesem Hause haben damals aber gesagt: Dies soll mit der 84er Regelung eingeführt werden.

    (Kolb [CDU/CSU]: Nur für berufstätige Frauen, Frau Kollegin!)

    Da aber waren wir, wenn ich das richtig sehe, nicht mehr an der Regierung. Wir haben dies damals schon für alle im Blick auf die 84er Regelung in Gang gesetzt.

    (Beifall bei der SPD)

    Des weiteren, liebe Frau Kollegin: Ich habe hier früher vergeblich einen Antrag der damaligen Opposi-



    Frau Steinhauer
    tion CDU/CSU zum Kindergeld gesucht. Ich habe ihn nie gesehen, habe ihn nie gefunden.

    (Zustimmung bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Wir suchen bei Ihnen noch heute! Null! Null! Null!)

    Nun aber zu dem Gesetz.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Die Mütter haben von Ihren Ankündigungen nichts gehabt!)

    Auf Grund von Annahmen über die Lebenserwartung ist auch noch einkalkuliert, daß viele der stufenweise begünstigten älteren Mütter vor dem jeweiligen Beginn der Zahlung einer Kindererziehungsgeldleistung sterben. So wird z. B. angenommen, daß von den Jahrgängen 1907 und früher jede 5. Rentnerin vor dem 1. Oktober 1987, also vor Beginn des denkbaren Leistungsbezugs, stirbt. Es ist damit zu rechnen, daß von den Jahrgängen von 1907 bis 1911, deren Angehörige ab 1. Oktober 1988 eine Kindererziehungsgeldleistung erhalten sollen, jede 7. Mutter vor dem Tag, an dem sie den Anspruch hat, stirbt. Wenn die Jahrgänge von 1917 bis 1920 am 1. Oktober 1990 endlich dran sind, könnte bis dahin bereits jede 13. der Angehörigen dieser Jahrgänge verstorben sein. Der Tod ist also Kalkulationsgrundlage für die Finanzierung dieses Gesetzes.

    (Dreßler [SPD]: Das ist leider wahr!)

    So wird hier auf dem Rücken gerade der Frauen gehandelt, die gespart und unter schwierigsten Bedingungen in Kriegs- und Nachkriegszeiten ihre Kinder großgezogen haben, die oft ums Überleben, um die Versorgung mit Nahrungsmitteln kämpfen mußten und die einen wichtigen Beitrag zum Aufbau unserer Bundesrepublik geleistet haben.

    (Zuruf von der SPD: So ist das!)

    Das Sparen am falschen Ende benachteiligt ausgerechnet die Frauengeneration, die ihr Leben lang entsprechend dem tradierten Rollenbild von Frauen überwiegend für die Familie gelebt hat,

    (Reimann [SPD]: So ist es!)

    und benachteiligt auch die Frauen, die wegen ihrer Herkunft

    (Reimann [SPD]: So ist es! Das ist CDU-Politik!)

    aus dem ländlichen Bereich, aus der Arbeiterschaft oder anderen weniger gut situierten gesellschaftlichen Gruppen kaum eine Chance hatten, einen Beruf zu erlernen, und die sich daher häufig mit niedrig bezahlten Tätigkeiten zufriedengeben mußten. Die Zeche zahlen diese Frauen im Alter sowieso schon mit niedrigen Renten. Häufig liegen diese Renten unter Sozialhilfeniveau.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das war vor 13 Jahren auch schon der Fall, nicht erst heute!)

    Die Armut älterer Frauen ist bekannt und auch in diesem Hause schon mehrfach thematisiert worden.

    (Bohl [CDU/CSU]: Warum haben Sie nichts dagegen getan?)

    Die Bescheidenheit der älteren Frauengeneration wird von dieser Koalition vorausgesetzt und ausgenutzt.
    Nun zu Ihrem Zwischenruf, Herr Bohl: Wer war es denn, der sich überhaupt erst einmal um das Problem der Situation älterer Frauen gekümmert hat? Ihre Partei nicht!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben aber gehandelt! Sie haben geredet, und wir haben gehandelt!)

    Wir sollten hochbetagten Frauen nicht zumuten, ihre Rechte und Leistungsansprüche in langwierigen Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen. Eindeutige und klare Gesetze sind notwendig, und zwar ohne Wenn und Aber; denn es gilt, für die Frauen das Recht klar und übersichtlich zu machen. Es darf nicht hingenommen werden, daß die hochbetagten Frauen langwierige Prozesse — es laufen ja bereits jetzt einige beim Bundesverfassungsgericht — zur Durchsetzung ihrer Rechts- und Leistungsansprüche führen müssen.
    Ich wende mich daher auch ganz entschieden gegen die 1985 bei der Debatte über das Hinterbliebenenrecht und das damalige Kindergeldzuschlagsgesetz von Frau Verhülsdonk hier zum Ausdruck gebrachte Auffassung, in dieser arg gebeutelten Frauengeneration sei eine Opferbereitschaft vorhanden. Sie sagte, die von ihr befragten Großmütter hätten geantwortet: Fangt auf jeden Fall mit den Erziehungszeiten an; wir sind zwar traurig, daß wir nicht berücksichtigt werden, aber unsere Töchter und Enkelinnen sollen nicht darunter leiden, daß wir nicht einbezogen werden; fangt an!
    Ich sage: Nein, Schluß mit der Bescheidenheit, dem ständigen Opfern und dem ständigen Zurückstehenmüssen in Familie und Gesellschaft!

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Diese Frauengeneration hat genug geopfert, hat wichtige Lebensjahre den Folgen der NS-Zeit und des Krieges opfern müssen. Warum gönnt man dieser Frauengeneration nicht von Anfang an, das heißt vom 1. Januar 1986 an, die 25 DM im Monat mit steigender Tendenz? Warum sind an dieser Stelle fünf bis sechs Milliarden DM zuviel, während man in anderen Fällen außerordentlich großzügig mit dem Geld umgeht, so z. B. bei der Finanzierung der Steuerreformpläne? Deutlicher können christlich-konservative Kräfte und die von ihr getragene Bundesregierung diese Mißachtung von Frauenleistungen überhaupt nicht ausdrükken.
    Diese Gesetzesvorlage bestätigt schwarz auf weiß: Die Bundesregierung nimmt die Interessen der weiblichen Bevölkerungsmehrheit, zumal der älteren mit noch geringer Lebenserwartung, überhaupt nicht ernst.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Was Sie jetzt gesagt haben, nehmen wir auch nicht ernst und kann man nicht ernst nehmen!)

    Sie institutionalisieren mit der uns vorgelegten stufenweisen Regelung nicht nur ein schreiendes Unrecht,
    sondern riskieren sogar einen Verstoß gegen das



    Frau Steinhauer
    gesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgebot in der Verfassung. Bisher hat mir noch niemand einen Grund, der verfassungsrechtlich einwandfrei wäre, für eine unterschiedliche Behandlung von Müttern bei der Anerkennung von Erziehungszeiten nennen können. Die gesellschaftliche Anerkennung von Familienarbeit kann ja wohl nicht vom Alter der Mütter abhängig gemacht werden. Die offizielle Begründung des Regierungsentwurfs bestätigt dies übrigens auch. Ein Anreiz für die Erhöhung der Geburtenfreudigkeit steht ja bei dem heute zur Beratung anstehenden Gesetz wohl auch nicht zur Debatte.
    Allerdings sollte bei der Begründung zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Verbesserung einer eigenständigen sozialen Sicherung gerade der älteren Frauen eingeschlossen sein. Die seinerzeit im Ausschuß bei den früheren Beratungen von der CDU/ CSU/FDP-Mehrheit vorgetragene bequeme Auffassung, wer 65 Jahre oder älter sei, gehöre typischerweise bereits zum Rentenbestand, seine Rentenbiographie sei abgeschlossen, hält einer am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierten verfassungsrechtlichen Bewertung also keineswegs stand.
    Die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses älterer Frauen bei der Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten wird auch von einer kürzlich in der Zeitschrift „Der Betrieb" veröffentlichten Verlautbarung und einem Gutachten ganz besonders deutlich.
    Auch aus der Systematik des Rentenversicherungsrechts kann, da es sich bei den Erziehungszeiten, wie wir ja alle bestätigen, um versicherungsfremde Leistungen handelt, nicht der Schluß gezogen werden, daß der Ausschluß der Trümmerfrauengeneration aus systematischen Gründen, d. h. aus der Natur der Sache, gerechtfertigt sei.
    Die finanziellen Gründe, die gegen eine Einbeziehung der vor 1921 geborenen Frauen angeführt wurden, gelten aus verfassungsrechtlicher Sicht ja völlig als sachfremd. Gerade die ausgegrenzten Frauen haben, gemessen an den sozialpolitischen Vorstellungen und Zielen den Rentenzuschlag auf jeden Fall nötig und verdient. Mit derselben Argumentation gilt die gewählte Stichtagsregelung als sachlich unvertretbar.
    Fazit: Nichts rechtfertigt die von der Bundesregierung und der CDU/CSU/FDP-Mehrheit beschlossene Ungleichbehandlung. Ihre vorgelegte Stufenregelung mindert das soziale Unrecht lediglich. Ich bin sehr erschüttert darüber, daß uns der Bundesarbeitsminister soeben sagte, hier finde eine abschließende gesetzliche Regelung statt.
    Nach wie vor bleiben nämlich die älteren Frauen grundsätzlich schlechtergestellt. Sie erhalten Kindererziehungsgeldleistungen wesentlich später als die Frauen, die nach dem 31. Dezember 1920 geboren sind. Daraus erwächst außer einer konkreten finanziellen Einbuße auch die Gefahr, daß viele Frauen nie die Leistung in Anspruch nehmen werden, weil sie vorher sterben.
    Diesem makabren Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verweigert die
    SPD-Bundestagsfraktion entschieden ihre Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn ich eingangs von Willkür sprach, wird diese auch noch dadurch deutlich, daß mit dem jetzt vorgelegten Kindererziehungsleistungsgesetz — das sind ja alles Zungenbrecher; das ist ja wieder eine andere Bezeichnung als bei dem 1985 verabschiedeten Gesetz —

    (Bohl [CDU/CSU]: Kürzen Sie es doch ab!)

    ein völlig anderes Recht geschaffen wird als mit dem Hinterbliebenen- und Kindererziehungszeitengesetz von 1985.
    Die SPD-Bundestagsfraktion wie auch die Sozialverbände — übrigens, auf diesen Druck haben Sie sich ja überhaupt erst zu diesem Gesetz noch durchgerungen —

    (Beifall bei der SPD)

    haben auf die Ungleichheiten der bisherigen Anerkennung von Kindererziehungszeiten, also im bisherigen Gesetz, schon mehrfach hingewiesen. Ich frage nur beispielsweise: Was hat es noch mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, wenn Mütter, die nach der Geburt weitergearbeitet, freiwillige Beiträge gezahlt oder sich seinerzeit nachversichert haben, keinen oder nur einen niedrigen Kindererziehungszuschlag nach dem bisherigen Recht erhalten? Wir haben auf die Reparatur des Gesetzes schon mehrfach hingewiesen. Die Bundesregierung hätte jetzt die Gelegenheit gehabt, die Ungerechtigkeiten, die in dem 85er Gesetz enthalten sind, zu beseitigen. Statt dessen werden neue Ungleichheiten gesetzlich verankert.

    (Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

    Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, allen Müttern unabhängig von Altersgrenzen und Stichtagregelungen ein Babyjahr oder einen Kindererziehungsgeldzuschlag zu gewähren.

    (Beifall bei der SPD)

    Diesem Vorhaben würden wir unsere Unterstützung gewähren. Sie haben Gelegenheit dazu, Ihr Gesetz bei den Ausschußberatungen noch entsprechend zu ändern.

    (Beifall bei der SPD)