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    Plenarprotokoll 11/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Inhalt: Absetzung der Punkte 4 b und c von der Tagesordnung 523 A Erweiterung der Tagesordnung 523 B Begrüßung des Präsidenten des Nationalkongresses der Republik Honduras und seiner Delegation 539 D Eidesleistung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Präsident Dr. Jenninger 523 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 524 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht über den Stand der Abrüstungsgespräche in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beseitigung nuklearer Mittelstreckenwaffen größerer und kürzerer Reichweite in Europa (Drucksache 11/225) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schoppe, Dr. Mechtersheimer, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abrüstung nuklearer Mittelstreckenraketen in Europa (Drucksache 11/230) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einhaltung des ABM-Vertrages (Drucksache 11/15) Dr. Kohl, Bundeskanzler 524 C Dr. Vogel SPD 529 C Dr. Dregger CDU/CSU 536A Schily GRÜNE 539 D Mischnick FDP 542A Bahr SPD 545 D Rühe CDU/CSU 550 C Genscher, Bundesminister AA 554 C Dr. Mechtersheimer GRÜNE 558 B Biehle CDU/CSU 560 B Dr. Scheer SPD 562 D Mischnick FDP (Erklärung nach § 31 GO) 564 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 565 A Namentliche Abstimmungen 565 B Ergebnisse 586B, 587D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 11/26) in Verbindung mit Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1985 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Bundes (Jahresrechnung 1985) — (Drucksache 10/6753) in Verbindung mit Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1985 — (Drucksache 10/6784) in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 11/223) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserung der Situation der Sinti und Roma (Drucksache 11/224) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 (Drucksache 11/141) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit (Drucksache 11/142) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und der nach diesem Gesetz ergangenen Entscheidungen (Drucksache 11/143) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 566 C Seiters CDU/CSU 567 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 567 D Jahn (Marburg) SPD 568 A Aktuelle Stunde betr. KriegswaffenexportPolitik der Bundesregierung in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, insbesondere nach Saudi-Arabien Frau Renger SPD 589 C Kittelmann CDU/CSU 590B Frau Eid GRÜNE 591A Beckmann FDP 591 D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 592D Gansel SPD 594 B Lamers CDU/CSU 595 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 596A Dr. Hirsch FDP 596 D Koschnick SPD 597 B Kraus CDU/CSU 598B Schäfer, Staatsminister AA 599 A Stobbe SPD 600 C Lowack CDU/CSU 601 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Volkszählungsgesetzes 1987 (Drucksache 11/170 [neu]) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Durchführung der Volkszählung am 25. Mai 1987 (Drucksache 11/226) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Volkszählung 1987 (Drucksache 11/231) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 602 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 604 C Conradi SPD 606 C Dr. Hirsch FDP 608B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 610 B Wüppesahl GRÜNE 612B Fellner CDU/CSU 615 C Wartenberg (Berlin) SPD 617 B Kleinert (Hannover) FDP 619 A Engelhard, Bundesminister BMJ 621 C Vizepräsident Frau Renger . . 604B, 606B, 615 B Fragestunde — Drucksache 11/207 vom 30. April 1987 — Berücksichtigung von erwarteten Ausgabenbelastungen in der Neuverschuldung des Bundes 1988 und 1990; Entlastungen für den Bundeshaushalt durch Übertragung von Bundesausgaben auf die Bundesanstalt für Arbeit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 III MdlAnfr 13, 14 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Struck SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 568 D ZusFr Dr. Struck SPD 568 D ZusFr Poß SPD 569 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 569 B Finanzierung des Steuerpakets 1990 durch Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Streckung des Subventionsabbaus; Auswirkungen der Erhöhung auf die finanzielle Situation der Länder und Gemeinden MdlAnfr 15, 16 30.04.87 Drs 11/207 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 570 D ZusFr Poß SPD 570 D ZusFr Dr. Struck SPD 571B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 571B ZusFr Schreiner SPD 571 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 572 A Zukunftschancen der deutschen Blei- und Zinkproduktion; Hilfe für die NE-Metallindustrie MdlAnfr 21, 22 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi . 573B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 573 C Förderung eines Denkmals in Bremen-Vegesack mit der Aufschrift „Dem unbekannten Deserteur — Reservisten verweigern sich" MdlAnfr 25 30.04.87 Drs 11/207 Neumann (Bremen) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg 574 D ZusFr Neumann (Bremen) CDU/CSU . . 575A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 575C ZusFr Frau Weyel SPD 575 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 576 A Einberufung junger Deutscher mit Wohnsitz im Ausland zum Wehrdienst; Änderung des Wehrpflichtgesetzes MdlAnfr 26 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 576 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 576 C Kriterien für die Errichtung eines NATOPOMSS-Depots auf dem bundeseigenen Gelände in Sachsenheim; Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausschluß der Lagerung von Waffen und Munition MdlAnfr 28, 29 30.04.87 Drs 11/207 Huonker SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 577 A ZusFr Huonker SPD 577 B Entwicklung geräuschärmerer Triebwerke für Militärflugzeuge MdlAnfr 30 30.04.87 Drs 11/207 Schreiner SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 578A ZusFr Schreiner SPD 578B Notwendigkeit von mit Fluglärm verbundenen Tiefflügen angesichts neuer technischer Entwicklungen MdlAnfr 31 30.04.87 Drs 11/207 Schreiner SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 578 C ZusFr Schreiner SPD 578D ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 579B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 579C ZusFr Frau Dr. Götte SPD 579D ZusFr Schily GRÜNE 580 A . Langzeitmessungen über die Entwicklung des Fluglärms; Zahl und Kosten von Skyguard-Meßstationen; Einsatz preiswerterer Geräte MdlAnfr 32, 33 30.04.87 Drs 11/207 Frau Dr. Götte SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 580B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 580 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 580 D ZusFr Schreiner SPD 581 C Entschädigung für durch Tieffluglärm geschädigte Fremdenverkehrsgebiete, insbesondere für die Südpfalz MdlAnfr 34 30.04.87 Drs 11/207 Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 581 D ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 582 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 582 B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 582 C ZusFr Brück SPD 582 D Verlegung von Tiefflugübungen der Alliierten in ihre eigenen Länder angesichts der Zahl der Flugstunden der Verbündeten innerhalb und der Bundeswehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 35 30.04.87 Drs 11/207 Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 583 A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 583 B Reduzierung der Tiefflugübungen zur Entlastung der Bevölkerung vom Fluglärm MdlAnfr 36 30.04.87 Drs 11/207 Reimann SPD IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Antw PStSekr Würzbach BMVg 583 D ZusFr Reimann SPD 583 D ZusFr Diller SPD 584 B ZusFr Brück SPD 584 D ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 584 D ZusFr Gerster (Worms) SPD 584 A Gefährdungen von Bevölkerung und Piloten im Übungsbereich der elektronischen Kampfsimulationsanlagen AEWTF in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 37 30.04.87 Drs 11/207 Diller SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 585 B ZusFr Diller SPD 585 C Wirtschaftliche Schäden durch Fluglärm für das rheinland-pfälzische Fremdenverkehrsgewerbe MdlAnfr 38 30.04.87 Drs 11/207 Diller SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 585 D ZusFr Diller SPD 585 D Nächste Sitzung 623 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 625* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 625* B Anlage 3 Abdeckung der auf Grund konjunktureller Entwicklungen zu erwartenden Steuerausfälle im Rahmen der Neuverschuldung des Bundes ab 1988; Umfang der Steuerausfälle für Länder und Gemeinden MdlAnfr 17, 18 30.04.87 Drs 11/207 Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 625* C Anlage 4 Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages über Waffenlieferungen an im Krieg mit Israel befindliche arabische Staaten, insbesondere an Saudi-Arabien; Kriterien für die Genehmigung oder Ablehnung von Waffenlieferungen MdlAnfr 19, 20 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 625* D Anlage 5 Bemühungen der Bundesregierung zur Erhaltung des Stahlstandortes SulzbachRosenberg-Maxhütte durch eine Auffanggesellschaft MdlAnfr 23, 24 30.04.87 Drs 11/207 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 626* B Anlage 6 Zulassung von Frauen für ein Stipendium zum Medizinstudium bei langjähriger Verpflichtung als Sanitätsoffizier MdlAnfr 27 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 626* D Anlage 7 Verbot von Luftkampfübungen über bewohntem Gebiet; Minderung des militärischen Fluglärms durch Heraufsetzung der Mindestflughöhe MdlAnfr 39, 40 30.04.87 Drs 11/207 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 626* D Anlage 8 Einstellung der finanziellen Förderungen des Gesamtdeutschen Studentenverbandes wegen rechtsextremistischer Verbindungen MdlAnfr 41, 42 30.04.87 Drs 11/207 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 627* B Anlage 9 Übernahme der Federführung zum Thema Fluglärm durch das Bundesgesundheitsministerium MdlAnfr 43 30.04.87 Drs 11/207 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 627* B Anlage 10 Widerruf der Anerkennung von Einrichtungen als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes infolge der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Selbstorganisation der Zivildienstleistenden MdlAnfr 44, 45 30.04.87 Drs 11/207 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 627* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 V Anlage 11 Widerruf der Anerkennung von Einrichtungen als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes infolge der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Selbstorganisation der Zivildienstleistenden MdlAnfr 46, 47 30.04.87 Drs 11/207 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 628* B Anlage 12 Studie des Humangenetischen Instituts der FU Berlin über Chromosomen-Anomalien, insbesondere in Süddeutschland, im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl MdlAnfr 48 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 628* D Anlage 13 Neueinstellungen im Zugbegleitdienst der Bundesbahn angesichts der sich häufenden Überstunden; Angabe der bei der Bundesbahn insgesamt geleisteten Überstunden MdlAnfr 49, 50 30.04.87 Drs 11/207 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 629* A Anlage 14 Vernachlässigung des Bundesbahn-Betriebswerkes Siegen bei der Besetzung der Ausbildungsplätze zum Lokführer sowie bei der Vergabe von Zugfahrleistungen; Gefährdung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 51, 52 30.04.87 Drs 11/207 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 629* C Anlage 15 Transport hochtoxischer Stoffe aus der Bundesrepublik Deutschland mit dem Fährschiff „Herald of Free Enterprise" sowie Giftmülltransport auf deutschen Personenfähren MdlAnfr 53, 54 30.04.87 Drs 11/207 Frau Garbe GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 629* D Anlage 16 Voraussichtliche Strahlenbelastung beim Bruch der Frischdampf- oder Speisewasserleitung im Atomkraftwerk Stade; Nachrüstung mit Sicherheits-Schnellschlußarmaturen MdlAnfr 55 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 630* B Anlage 17 Ersatz von Blei im Benzin durch Natrium- oder Kaliumverbindungen nach einem Verfahren der Mineralölindustrie; Verbot bleihaltigen Benzins MdlAnfr 56, 57 30.04.87 Drs 11/207 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 630* D Anlage 18 Zuverlässigkeit der Aufsicht für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen angesichts der Annahme von Bestechungsgeldern; Nichtbeanstandung falscher Belege durch Rechnungsprüfer der Firma Nukem MdlAnfr 58, 59 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 631* B Anlage 19 Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenvertrag zwecks Etablierung weiterer amerikanischer Banken in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 60 30.04.87 Drs 11/207 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 631* D Anlage 20 Verhinderung der Stationierung von US- Neutronenwaffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 61, 62 30.04.87 Drs 11/207 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 631* D Anlage 21 Beantwortung der Kleinen Anfrage „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" durch die Bundesregierung MdlAnfr 63 30.04.87 Drs 11/207 Frau Beer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 632* A Anlage 22 Finanzielle Unterstützung des „Holocaust Memorial Council" sowie eines Museumsbaus in Washington durch die Bundesregierung MdlAnfr 64, 65 30.04.87 Drs 11/207 Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 632* B VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Anlage 23 Anerkennung der Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann im öffentlichen Dienst; Unterschiede bei der Eingruppierung der im Fremdenverkehr Tätigen in den Bundesländern MdlAnfr 66, 67 30.04.87 Drs 11/207 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 632* C Anlage 24 Kriterien für Entscheidungen gemäß § 29 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes; Gleichstellung einer Tätigkeit bei einem Bundestagsabgeordneten mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst MdlAnfr 68, 69 30.04.87 Drs 11/207 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 633* A Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 523 10. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 5. Antretter * 8. 5. Dr. Briefs 8. 5. Bühler (Bruchsal) * 8. 5. Buschbom 8. 5. Dr. Glotz 8. 5. Höpfinger 7. 5. Frau Hoffmann (Soltau) 8. 5. Ibrügger 8. 5. Jung (Düsseldorf) 8. 5. Kiehm 8. 5. Dr.-Ing. Laermann 8. 5. Lemmrich * 8. 5. Magin 8. 5. Dr. Müller * 8. 5. Müller (Düsseldorf) 7. 5. Frau Pack * 8. 5. Reuschenbach 8. 5. Frau Schilling 8. 5. Schluckebier 7. 5. von Schmude 8. 5. Seehofer 8. 5. Dr. Soell * 8. 5. Steiner * 8. 5. Dr. Stoltenberg 8. 5. Dr. Unland * 8. 5. Dr. Warnke 8. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 8. 5. Wieczorek (Duisburg) 7. 5. Frau Wollny 8. 5. Zierer 8. 5. Frau Zutt 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner konstituierenden Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am 1. April 1987 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Übernahme der „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 383 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90 b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1261-1263), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 18. Dezember 1986 (BGBl. 1987 I S. 147) für die 11. Wahlperiode beschlossen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 17 und 18): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit der Erhöhung der Neuverschuldung des Bundes 1988 auf 28 Milliarden DM und 1990 auf 33 Milliarden DM neben der vorgezogenen Steuerentlastung 1988 und der Steuerentlastung 1990 auch die zu erwartenden Steuerausfälle auf Grund der konjunkturellen Entwicklung in diesen Jahren abgedeckt sind? Welche Steuerausfälle sind für Länder und Gemeinden auf Grund der konjunkturellen Entwicklung 1988 und 1990 zu erwarten, die der Bund in seinen Eckdaten zur Neuverschuldung dieser Jahre schon berücksichtigt hat? Zu Frage 17: Wie ich wiederholt betont habe, kann ich diese Frage nicht bestätigen, weil die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage 18: Eine Quantifizierung möglicher Steuerausfälle erfolgt erst bei der Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 18. bis 20. Mai 1987. Im Finanzplanungsrat wurde zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, daß die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung, bei der die Steuerschätzungen für die Jahre 1988 bis 1990 zu überprüfen sind, turnusmäßig im Mai 1987 stattfindet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/207 Fragen 19 und 20): Ist die Bundesregierung angesichts der außergewöhnlichen politischen Bedeutung bereit, öffentlich oder wenigstens im Auswärtigen Ausschuß ausführlich darüber zu berichten, welche Waffenlieferungen in den letzten Jahren an Saudi-Arabien und andere arabische Staaten genehmigt wurden, die sich im Kriegszustand mit Israel befinden? Hält die Bundesregierung Waffenlieferungen an kriegführende Länder angesichts des klaren Wortlautes des Kriegswaffenkontrollgesetzes für rechtlich zulässig, und an welchen Grundsätzen orientiert sich die Bundesregierung bei Genehmigung oder Ablehnung von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien? Zu Frage 19: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, in vertraulichen Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses über Einzelfälle des Kriegswaffenexports zu berichten, soweit bestehende Rechtsvorschriften dies zulassen. In diesem Rahmen kann der Ausschuß auch über Vorgänge unterrichtet werden, die die NahostRegion betreffen. Zu Frage 20: Das Kriegswaffenkontrollgesetz verbietet im § 6 Abs. 3 Nr. 1 die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dann, „wenn die Gefahr besteht, daß die Kriegs- 626* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 waffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden." Diese rechtliche Schranke gilt auch für Kriegswaffenexporte nach Saudi-Arabien. Sie ist von den Bundesregierungen beachtet worden und wird auch von dieser Bundesregierung strikt eingehalten. Bei Genehmigungen oder Ablehnungen von Anträgen nach dem KWKG auf Lieferung von Kriegswaffen an Saudi-Arabien orientiert sich die Bundesregierung an den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 28. April 1982. Bei der Entscheidung wird jeweils auf den Einzelfall abgestellt unter Würdigung aller politischen Umstände. Dabei wird u. a. berücksichtigt, daß — jedes Land nach der Charta der Vereinten Nationen ein Recht auf Selbstverteidigung hat — Saudi-Arabien innerhalb einer sensiblen Region ein stabilisierender Faktor ist — ein vitales Interesse des gesamten Westens an einer ausreichenden Verteidigungskraft dieses Landes besteht. Beschäftigungspolitische Wirkungen von Exportaufträgen spielen für eine Genehmigungserteilung keine ausschlaggebende Rolle, werden jedoch im Rahmen der „Grundsätze" berücksichtigt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 23 und 24): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. was wird sie noch unternehmen, um die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung und des Konkursverwalters der Maxhütte zu unterstützen, mit einer Auffanggesellschaft den Stahlstandort Sulzbach—Rosenberg—Maxhütte zu erhalten? Wird die Bundesregierung insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau veranlassen, sich an der Auffanggesellschaft zu beteiligen bzw. sich bei der Finanzierung eines neuen Strukturkonzeptes zu engagieren? Zu Frage 23: Von den derzeitigen Anpassungsproblemen ist die gesamte deutsche Stahlindustrie betroffen; nach den Ankündigungen der Stahlunternehmen ist nicht nur in Sulzbach—Rosenberg—Maxhütte, sondern auch an einer Reihe von anderen Stahlstandorten mit dem Verlust einer großen Zahl von Arbeitsplätzen zu rechnen. Die Bundesregierung bemüht sich deshalb weiterhin, die Bedingungen zur Anpassung aller Standorte zu erleichtern. Davon profitieren auch die Arbeitnehmer der Maxhütte bzw. die einer Auffanggesellschaft. Dabei kommt der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen besonderes Gewicht zu. Die Bundesregierung wird sich im Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur für eine Verlängerung des Stahlstandorteprogramms bis Ende 1989 einzusetzen. Speziell dem Standort der Maxhütte kommt zugute, daß dort aufgrund dieses Programms die Fördersätze des Zonenrandgebietes von 25 % angewandt werden. Außerdem wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen, daß der unvermeidliche Abbau von Arbeitsplätzen so sozialverträglich wie möglich gestaltet wird. Dazu hat sie beschlossen, die Sozialleistungen im Rahmen von Art. 56 EGKS-Vertrag, die die Bundesregierung überwiegend trägt, bei der Bezugsdauer für das Wartegeld, bei den Umschulungsbeihilfen und bei den Übergangsbeihilfen zu verbessern. Der sozialen Flankierung dient auch die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für Stahlarbeiter auf drei Jahre und die verlängerte Zahlung des Arbeitslosengeldes. Zu Frage 24: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will im Rahmen ihres bestehenden Engagements konstruktiv an einer Lösung der Probleme der Maxhütte mitwirken. Dazu bedarf es jedoch eines tragfähigen Sanierungskonzepts. In diesem Sinne hat die KfW an den Gesprächen der bayerischen Staatsregierung mit den Banken mitgewirkt. Grundsätzlich nimmt die Bundesregierung keinen Einfluß auf die Geschäftspolitik der KfW. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/207 Frage 27): Hält die Bundesregierung für weiterhin vertretbar, daß im Zusammenhang mit langjähriger Verpflichtung als Sanitätsoffizier nur Männer das Stipendium zum Studium der Heilberufe erhalten? Stipendien zum Studium der Heilberufe werden seit 1982 nicht mehr gewährt. Sanitätsoffizieranwärter sind — im Gegensatz zu den Stipendiaten — Soldaten und erhalten Ausbildungsgeld. Da die militärische Vorausbildung der Sanitätsoffizieranwärter auch die Ausbildung zum Dienst an der Waffe enthält, können Frauen (Art. 12 a GG) nicht als Sanitätsoffizieranwärter eingestellt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 39 und 40): Ist die Bundesregierung bereit, auf ein Verbot jeglicher Luftkampfübungen von Flugzeugen der Bundesluftwaffe und der alliierten Luftstreitkräfte über bewohntem Gebiet hinzuwirken? Hat die Bundesregierung erwogen, durch eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe für den militärischen Flugbetrieb außerhalb von Übungen auf dreihundert Meter die Lärm- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 627* Belästigung durch militärischen Tiefflug für die Bevölkerung in den betroffenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland herabzusetzen? Zu Frage 39: Das Üben von Abfangeinsätzen ist unerläßlich zur Erfüllung des Einsatzauftrages und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftstreitkräfte. In diese Übungen müssen die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Verbände des Radarführungsdienstes einbezogen werden. Bedingt durch die Geschwindigkeit und Kurvenradien der Luftfahrzeuge werden für die Abfangübungen großflächige Lufträume benötigt. Es gibt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland kein so dünn besiedeltes Gebiet, daß durch derartige Übungsflüge eine Belastung von Wohngebieten ausgeschlossen werden könnte. Zu Frage 40: Von Tiefflug betroffen ist nahezu die gesamte Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme grenznaher Räume, einigen Sperrgebieten und Flugplatzkontrollzonen. Bei genereller Heraufsetzung der Mindestflughöhe auf 300 m würde das Ausbildungsziel, Beherrschung des Tieffluges zum Unterfliegen der gegnerischen Luftabwehrsysteme, nicht mehr erreicht werden. Die derzeit geltende Mindestflughöhe von 150 m stellt bereits einen Kompromiß zwischen der gebotenen Rücksicht auf die Bevölkerung und Ausbildungserfordernissen dar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 41 und 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung, daß der aus Mitteln des Bundesjugendplans geförderte Studentenverband der Vertriebenenverbände, „Gesamtdeutscher Studentenverband" (GDS), im letzten Jahr zu einem Seminar den englischen Rechtsextremisten Michael Walker als Referenten einlud, der nach dem Bericht der Sozialistischen Fraktion des Europäischen Parlaments über „Faschismus und Rassismus in Europa" eng liiert ist mit dem wegen versuchten Mordes gesuchten italienischen Rechtsterroristen Roberto Fiore? Ist die Bundesregierung angesichts solcher Verbindungen und der ihr bekannten Verwendung der Bundesjugendplangelder durch den Gesamtdeutschen Studentenverband für dessen Seminare bereit, die finanzielle Förderung dieses Verbandes einzustellen? Der Gesamtdeutsche Studentenverband (GDS) hat vom 24.-27. April 1986 in Aachen ein Seminar zum Thema „Volksgruppen in Westeuropa" veranstaltet, auf dem der britische Journalist Michael Walker am 26. April 1986 zum Thema „Keltische Volksgruppen in Großbritannien" referiert hat. Der Gesamtdeutsche Studentenverband hat mit Schreiben vom 22. April 1987, eingegangen am 23. April 1987, beim Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit beantragt, das o. g. Seminar im Rahmen seiner Gesamtzuwendung von DM 10 000 für 1986 mit DM 1 250 abrechnen zu dürfen. Der Verwendungsnachweis konnte noch nicht geprüft werden. Ein Bericht der Sozialistischen Fraktion des Europäischen Parlaments über „Faschismus und Rassismus in Europa" liegt der Bundesregierung nicht vor. Ich vermute, daß Sie sich in Ihrer Anfrage auf den Bericht des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments über „Wiederaufleben des Faschismus und Rassismus in Europa" (Dezember 1985) beziehen, dem ich allerdings keine Informationen über Herrn Walker entnehme. Die Bundesregierung geht Ihren Hinweisen, Herr Abgeordneter, nach. Wenn sich die der Anfrage zugrunde liegenden Annahmen als zutreffend erweisen, ist die Förderungswürdigkeit des Verbandes in Frage gestellt. Bis zur Klärung der Sachverhalte wird die Förderung des Gesamtdeutschen Studentenverbandes (GDS) ausgesetzt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/207 Frage 43): Warum beansprucht Frau Bundesministerin Dr. Süssmuth nicht die Federführung für das Thema Fluglärm, das nach aller Erfahrung der Bevölkerung kein militärisches, sondern ein gesundheitliches Problem darstellt? Da sich die Hauptursachen des Fluglärms aus dem militärischen Bereich bei Übungsflügen ergeben, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, daß das zuständige Ressort auch für die Minimierung des Fluglärms federführend verantwortlich ist. Im übrigen bringt das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die gesundheitspolitischen Gesichtspunkte im Wege der Beteiligung bei den vom Bundesminister der Verteidigung getroffenen Maßnahmen zur Geltung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 44 und 45): Trifft es zu, daß bei Einrichtungen, die langjährige anerkannte Beschäftigungsstellen des Zivildienstes sind, die Anerkennung als Zivildienststelle aberkannt oder vorübergehend gesperrt wird, weil dort Treffen von Zivildienstleistenden bzw. deren Selbstorganisationen stattfinden? Wie viele Einrichtungen sind mit dieser oder einer ähnlichen Begründung von solchen Maßnahmen betroffen? 628* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Zu Frage 44: Das Bundesamt für den Zivildienst entzieht selbstverständlich keiner Beschäftigungsstelle des Zivildienstes ihre Anerkennung allein deshalb, weil sich dort Zivildienstleistende treffen. Es kann jedoch nicht zulassen, daß Zivildienstleistende in einem sogenannten Kommunikationszentrum dafür eingesetzt werden, Versammlungsräume zu pflegen, instandzuhalten und den Benutzern zu übergeben, in denen u. a. eine organisierte Gruppe von Zivildienstleistenden gemeinsame Dienstverweigerungen — sogenannte Streiks — verabredet, vorbereitet und durchführt. In einem solchen Falle muß das Bundesamt für den Zivildienst die Beschäftigungsstelle vor die Wahl stellen, entweder die betreffende Nutzergruppe in Zukunft nicht mehr zuzulassen oder auf die Weiterbeschäftigung von Zivildienstleistenden zu verzichten. Zu Frage 45: Das Bundesamt für den Zivildienst hat den bezeichneten Sachverhalt nur bei der Beschäftigungsstelle festgestellt, auf die sich Ihre Fragen und die folgenden Fragen der Frau Kollegin Bulmahn beziehen und die Sie in Ihren weiteren schriftlich zu beantwortenden Fragen namentlich ansprechen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/ 207 Fragen 46 und 47): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anerkennung von Einrichtungen als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes zu widerrufen, wenn diese Einrichtungen im Rahmen ihrer Aufgaben als Kommunikationszentrum auch der „Selbstorganisation der Zivildienstleistenden" Räume zur Verfügung stellen, die dort beschäftigten Zivildienstleistenden aber weder an der inhaltlichen noch an der organisatorischen Vorbereitung beteiligt sind? Kann die Bundesregierung mitteilen, auf Grund welcher Rechtsgrundlage das Bundesamt für den Zivildienst anerkannte Beschäftigungsstellen des Zivildienstes mit einer Zuweisungssperre belegt? Zu Frage 46: Das Bundesamt für den Zivildienst kann es auch dann nicht zulassen, daß Zivildienstleistende mit ihren sogenannten „Veranstaltungsdiensten" Versammlungen von Zivildienstleistenden ermöglichen, die eine rechtswidrige Dienstverweigerung, einen sogenannten Streik, vorbereiten oder gerade den Dienst verweigern, auch wenn sie mit diesen Versammlungen selbst im übrigen nichts zu tun haben. In der von Ihnen gemeinten Beschäftigungsstelle finden wöchentliche Versammlungen der sogenannten „Selbstorganisation der Zivildienstleistenden" statt. Auf diesen ist in der Vergangenheit wiederholt zu rechtswidrigen Dienstverweigerungen aufgerufen worden. Auch der sogenannte „Streik- und Aktionstag 17. 4. 1986" wurde auf einer solchen Versammlung vorbereitet. An diesem Tage selbst haben sich etwa 150 Zivildienstleistende in der Beschäftigungsstelle versammelt. Die Selbstorganisation hat die Räumlichkeiten des Kommunikationszentrums damit auch für ihre demonstrative, sich an die Öffentlichkeit wendende Veranstaltung während der rechtswidrigen Dienstverweigerung benutzen dürfen. Unter diesen Umständen blieb dem Bundesamt für den Zivildienst nichts anderes übrig, als diese Beschäftigungsstelle vor die Alternative zu stellen, die ich in meiner Antwort auf die Fragen der Frau Kollegin Ganseforth genannt habe. Zu Frage 47: Eine Beschäftigungsstelle kann nur anerkannt werden, wenn sie die Gewähr dafür bietet, daß bei ihr die Beschäftigung der Zivildienstleistenden dem Wesen des Zivildienstes entspricht. Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn sich die Beschäftigungsstelle an diese Vorgabe nicht hält. Das ist in § 4 des Zivildienstgesetzes ausdrücklich vorgeschrieben. Die Leistung von Veranstaltungsdiensten für Versammlungen einer Organisation von Zivildienstleistenden, die von Zeit zu Zeit zu demonstrativen Dienstverweigerungen aufruft und diese auf ihren Versammlungen vorbereitet, stellt eine mindestens mittelbare Förderung von Aktivitäten dar, die sich gegen den Zivildienst selbst richten. Eine solche Beschäftigung von Zivildienstleistenden kann selbstverständlich nicht als dem Wesen des Zivildienstes entsprechend angesehen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/207 Frage 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des Humangenetischen Instituts der FU Berlin, in der dieses in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt auf der Grundlage der vorgeburtlichen Trisomie 21-Untersuchungen aus allen 40 humangenetischen Instituten und Beratungsstellen der Bundesrepublik Deutschland zu dem Ergebnis kam, daß „relativ viele Chromosomenanomalien bei Untersuchungen im August, vier Monate nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl, auftraten, und die genaue Analyse zusätzlich ergab, daß bei einigen der Zeitpunkt der Befruchtung recht genau mit der stärksten Strahlenbelastung zusammenfällt; sie fanden sich zudem gehäuft im süddeutschen Raum, der auch besonders strahlenexponiert war"? Die Bundesregierung schließt sich der Stellungnahme der Strahlenschutzkommission an, wonach es keinerlei Hinweise für einen Zusammenhang zwischen der durch den Reaktorunfall in Tschernobyl in der Bundesrepublik Deutschland verursachten Strahlenexposition und den aufgetretenen Mongolismusfällen gibt. Die Strahlenschutzkommission hat die Daten der vom Institut für Humangenetik der Freien Universität Berlin veranlaßten Gemeinschaftsstudie mit dem Leiter des Berliner Instituts und anderen Experten diskutiert. Dabei war auch der Leiter des Berliner Instituts der Meinung, daß die von ihm berichtete Erhöhung in Berlin nicht auf die Strahlung zurückgeführt werden könne. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 629* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 49 und 50): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Beamte im Zugbegleitdienst der Deutschen Bundesbahn (DB) im vergangenen Jahr bis zu 155 Überstunden leisten mußten, ohne dafür die Möglichkeit zum Freizeitausgleich zu erhalten, und wird sie ihren Einfluß auf den Vorstand der DB geltend machen, um durch Neueinstellungen diesem Übelstand zu begegnen? Kann die Bundesregierung die gesamten bei der Deutschen Bundesbahn (DB) geleisteten Überstunden — aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereichen — beziffern, und welche Konsequenzen sollte ihrer Meinung nach die DB hieraus ziehen? Zu Frage 49: Die Deutsche Bundesbahn hat im Zugbegleitdienst eine deutliche Personalaufstockung vorgenommen, die dem Fahrgast in Gestalt verbesserter Betreuung und Auskunft während der Fahrt zugute kommt. 1986 wurden 185 neue Mitarbeiter eingestellt; im Jahr 1987 wurden bisher 89 weitere Einstellungen genehmigt. 180 Dienstposten können jedoch nach neuesten Festellungen des Prüfungsdienstes der Deutschen Bundesbahn im IC-Zugbegleitdienst eingespart werden. Im übrigen wird der Ergänzungsbedarf vorrangig aus dem ca. 7 000 Mitarbeiter umfassenden Personalmehrbestand und den übergangsweise eingerichteten Dienstposten gedeckt. Trotz dieser Personalaufstockungen wurden im Zugbegleitdienst der Deutschen Bundesbahn 1986 von jedem Mitarbeiter durchschnittlich 90 Mehrleistungsstunden erbracht. Rd. 82 To dieser Mehrleistungen wurden aber im gleichen Jahr durch Freizeitgewährung wieder ausgeglichen. „Überstundenkonten" einzelner Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn sind dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn nicht bekannt; deswegen kann sie die Zahl von 155 Mehrleistungsstunden nicht bestätigen. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bundesbahn, ohne daß sie jedoch im Einzelfall in die unternehmerische Planung und Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn eingreift. Sie wird diese Steuerungsmaßnahmen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn sorgfältig beobachten, um die Entwicklung der Mehrleistungen im Zugbegleitdienst der Deutschen Bundesbahn wieder zu normalisieren. Zu Frage 50: Von den im Jahr 1986 angefallenen Mehrleistungen konnten lediglich ca. 2 To nicht im gleichen Jahr durch Freizeitgewährung bzw. in Ausnahmefällen durch Bezahlung ausgeglichen werden. Die Deutsche Bundesbahn wird durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. gezielte Personalergänzungen, Umsetzungen von Mitarbeitern und Leistungsverlagerungen, dafür sorgen, daß der derzeit in einzelnen Dienstzweigen und einzelnen Dienstorten hohe Mehrleistungsstand gezielt abgebaut wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 51 und 52): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Nachwuchskräfte zur Lokführerlaufbahn, die in Siegen und der näheren Umgebung wohnen, ihre Lokführerausbildung beim Betriebswerk Hagen absolvieren müssen, obwohl diese Ausbildung ohne zusätzliche Kosten für die Verwaltung wieder beim Betriebswerk Siegen durchgeführt werden könnte, und unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen um eine ortsnahe Ausbildung als Beitrag zur Auslastung der vorhandenen regionalen Ausbildungsplätze? Wie bewertet die Bundesregierung die vielfach kritisierte Vernachlässigung des Betriebswerkes Siegen bei der Vergabe von Zugfahrleistungen mit der Folge, daß Lokführer von Siegen zur Abwicklung der Zugfahrleistungen nach Hagen, Dortmund, Köln usw. abgeordnet werden, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß bei dieser Vorgehensweise Arbeitsplätze beim Betriebswerk Siegen gefährdet werden? Zu Frage 51: Ausbildungen zum Lokführer bedürfen einer ausreichenden Gruppenstärke von 25 bis 30 Anwärtern, um die Ausbildung sachgerecht und wirtschaftlich durchführen zu können. Mit den z. Z. fünf aus dem Bereich Siegen stammenden Anwärtern läßt sich eine solche Gruppenstärke beim Betriebswerk Siegen nicht realisieren. Zu Frage 52: Nach Mitteilung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn trifft es nicht zu, daß das Betriebswerk Siegen in den vergangenen Jahren bei der Zuteilung von Zugfahrleistungen gegenüber anderen Dienststellen benachteiligt worden ist. Mit Rücksicht auf die vorhandenen Mitarbeiter im Lokomotivfahrdienst werden vom Betriebswerk Siegen Zugleistungen erbracht, die an sich wirtschaftlicher von anderen Betriebsstellen gefahren werden könnten. Derzeit hat die Deutsche Bundesbahn auch keine Lokomotivführer vom Betriebswerk Siegen zu Nachbardienststellen abgeordnet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Garbe (GRÜNE) (Drucksache 11/207 Fragen 53 und 54): Welchen Grund gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, daß auf dem am 6. März 1987 gekenterten Fährschiff „Herald of Free Enterprise" sich neben den Passagieren u. a. auch fünf Lastkraftwagen aus der Bundesrepublik Deutschland befanden, beladen mit hochtoxischen Stoffen, wie z. B. weißer und roter Phosphor, technische Lösungsmittel, verschiedene Chloramine, Toluol? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen Giftmüll über welche deutschen Personenfähren transportiert werden? Zu Frage 53: Auf dem Fährschiff „Herald of Free Enterprise" waren nach Angaben des zuständigen belgischen Ministeriums Lastkraftwagen mit folgenden gefährlichen Gütern geladen: 630* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 1. 50 Fässer Harzlösungen, 5 000 kg 2. 5 Fässer Farben, 50 kg 3. 50 Fässer Toluylendiisocyanat, 5 450 kg 4. 797 Säcke Bleiverbindungen, 20 520 kg 5. 61 Fässer Cyanidlösungen, 11 170 kg Gründe für die Verladung der gefährlichen Güter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 54: Aus den für die Bundesrepublik Deutschland von Fährschiffshäfen geführten Ausschreibungen der letzten Jahre ergibt sich, daß kein Giftmüll auf Fährschiffen bei Anwesenheit von Passagieren befördert worden ist. Für den in Häfen der Bundesrepublik Deutschland seinen Ausgang nehmenden Fährschiffsverkehr richtet sich die Verladung gefährlicher Güter nach den Bestimmungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Unter der Voraussetzung, daß Giftmüll als gefährliches Gut zu behandeln ist, gilt für Seeschiffe und damit auch für Fährschiffe, daß die gleichzeitige Beförderung gefährlicher Güter bei Anwesenheit von Passagieren grundsätzlich nicht zulässig ist. Nur dann, wenn es sich um Güter mit weniger großen Gefahreneigenschaften handelt, kann bei Einhaltung bestimmter Bedingungen (z. B. besondere Sicherheitsanforderungen an den Laderaum, Stauvorschriften) im Einzelfall die Beförderung gefährlicher Güter auf Seeschiffen zugelassen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/207 Frage 55): Wie hoch ist ungünstigstenfalls das radioaktive Inventar einer Wolke, die dem Atomkraftwerk Stade entweichen würde im Falle des Störfalls „Bruch der Frischdampf- oder Speisewasserleitung in Verbindung mit einem Leck im Dampferzeuger", ein Störfall, gegen den andere Reaktoren mit Sicherheits-Schnellschlußarmaturen ausgerüstet bzw. nachgerüstet worden sind, und wird die Bundesregierung in Ausübung der atomrechtlichen Aufsicht der niedersächsischen Genehmigungsbehörde die Anweisung erteilen, Stade so lange zu stoppen, bis es in diesem für die Existenz Hamburgs zentralen Punkte auf den Stand der Technik nachgerüstet ist? Brüche der Frischdampf- und Speisewasserleitung bis zum vollständigen Abriß werden vom Kernkraftwerk Stade beherrscht. Bezüglich eines Speisewasserleitungsbruches besteht kein wesentlicher Unterschied zu neueren Druckwasserreaktoren. Unterstellt man zusätzlich zum Bruch einer Frischdampfleitung Leckagen in dem betroffenen Dampferzeuger, wie sie betrieblich auftreten können, werden bei diesem Störfall die nach § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung maximal zulässigen Dosisbelastungswerte bei weitem nicht erreicht. Die Überlagerung dieser beiden Störfälle war zum Zeitpunkt der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerkes Stade nicht Auslegungsgrundlage, wie dies bei neueren Druckwasserreaktoren der Fall ist. Qualitative Abschätzungen der Radioaktivitätsfreisetzung für diesen Störfall liegen jedoch vor. Selbst bei einem vollständigen Bruch einer Frischdampfleitung und unterstelltem vollständigen Abriß eines Dampferzeuger-Heizrohres würden unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen Gegebenheiten und der Fahrweise der Anlage sich dann für den ungünstigsten Fall für die direkte Umgebung des Kernkraftwerkes Dosisbelastungswerte in der Größenordnung der Störfallplanungswerte des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung ergeben. Für den Hamburger Bereich sind diese Werte wesentlich niedriger. Die für die Existenz Hamburgs unterstellte Gefahr kann schon wegen der hierbei begrenzten möglichen radioaktiven Freisetzung überhaupt nicht auftreten. Die Anlage Stade unterscheidet sich mit ihren Rohrbruchventilen und Absperrschiebern im Frischdampf-system konzeptionell von anderen Druckwasserreaktoren. Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Frischdampfleitungen und der Integrität der Dampferzeuger-Heizrohre wird ein umfassendes Sonderprüfprogramm in diesem Kernkraftwerk durchgeführt. Dieses Programm beinhaltet u. a. jährlich weit über das normale Maß hinausgehende wiederkehrende Prüfungen. Zusätzlich sind an den Dampferzeuger-Heizrohren auch Berst- und Kollaps-Versuche zur Absicherung der Versagensgrenze durchgeführt worden. Für das gesamte Frischdampfleitungssystem wurde eine besondere Werkstoffbelastungsanalyse vorgenommen und darin die vorhandene ausreichend hohe Widerstandskraft der Rohre gegen Störfallbeanspruchungen nachgewiesen. Die Störfallkombination „Abriß einer Frischdampfleitung mit Abriß eines Dampferzeuger-Heizrohres" kann nach diesen Untersuchungsergebnissen für das Kernkraftwerk Stade praktisch ausgeschlossen werden. Beim Kernkraftwerk Stade sind wie bei allen anderen deutschen Kernkraftwerken die nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Maßnahmen gegen Schäden mit Freisetzung radioaktiver Stoffe getroffen worden. Es besteht daher kein Anlaß für bundesaufsichtliche Maßnahmen zur Abschaltung von KKS. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mineralölindustrie ein Verfahren gefunden hat, mit dem das Blei im Benzin durch Natrium- oder Kaliverbindungen, die absolut ungiftig sein sollen, ersetzt werden kann? Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Überlegungen mit dem Ziel angestellt, das Benzinbleigesetz insoweit zu ändern, daß der Bleigehalt im Benzin verboten wird, bzw. ist die Bundesregierung bereit, umgehend in einem Versuch die Verträglichkeit dieses Benzingemisches — vor allem auf ältere Motoren — prüfen zu lassen? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 631* Zu Frage 56: Das Bleiantiklopfmittel wird dem Benzin zur Erhöhung der Oktanzahl zugesetzt. Zusätzlich ist es in der Lage, nicht gehärtete Ventilsitze zu schützen, mit denen ältere bleifrei unverträgliche Autos ausgestattet sind. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es Alkalimetallverbindungen gibt, die in der Lage sind, das Blei in seiner ventilschützenden Funktion zu ersetzen. Zu Frage 57: Einem Zusatz dieser Verbindung zum Ottokraftstoff steht das Benzinbleigesetz entgegen, das auch andere metallhaltige Zusätze zum Benzin verbietet. Andere Metallverbindungen müssen danach durch Rechtsverordnung ausdrücklich zugelassen werden. Der Verband der Automobilindustrie hat in einer Stellungnahme zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf vorgetragen, daß durch diese Additive möglicherweise die technische Funktionsfähigkeit bestimmter, auch abgasrelevanter Teile von Motoren beeinträchtigt werden könnte. Das Umweltbundesamt hat empfohlen, die Klärung des Sachverhalts abzuwarten, bevor der Entwurf der Verordnung weiter behandelt wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/207 Fragen 58 und 59): Hält die Bundesregierung auf Grund der Vorschrift des § 6 Atomgesetz, daß die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen zu erteilen ist, wenn u. a. „keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ... der für die Leitung und Beaufsichtigung der Aufbewahrung verantwortlichen Personen ergeben", bei einer Annahme von Bestechungsgeldern durch diesen Personenkreis deren Zuverlässigkeit für gegeben, und was unternimmt die Bundesregierung, um Verdachtsmomente in der aktuellen Situation gegen diesen Personenkreis auszuräumen? Wie erklärt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund von § 6 Atomgesetz den Einsatz von Bestechungsgeldern durch eine Firma, die mehr als 90 v. H. des Marktes besitzt und somit konkurrenzlos ist und daß Rechnungsprüfern von NUKEM falsche Belege von mehreren Millionen DM nicht auffallen? Zu Frage 58: Die Bundesregierung klärt im Rahmen ihrer atomrechtlichen Zuständigkeit den Sachverhalt auf. Das geschieht in enger Zusammenarbeit mit den hessischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden sowie durch Amtshilfe seitens der hessischen Justizbehörden. Erst nach Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts können die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder entscheiden, ob aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Aufgrund der bisher unvollständigen Sachverhaltskenntnis sind jedoch — und hier befindet sich der BMU in Übereinstimmung mit den hessischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden — keine Gefährdung der Sicherheit anzunehmen oder Tatsachen zu erkennen, aus denen sich Bedenken gegen die atomrechtliche Zuverlässigkeit ergeben. Selbstverständlich werden die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder unter Beteiligung der Bundesaufsicht Maßnahmen ergreifen, wenn sich das als notwendig erweisen sollte. Zu Frage 59: Die Bundesregierung hat die hessischen Justizbehörden um Mitteilung des bisherigen Ermittlungsergebnisses gebeten, das noch nicht vorliegt. Insofern kann die Bundesregierung auch keine Auskunft über die den angeblichen Straftaten zugrundeliegenden Motive der Beschuldigten erteilen, sondern müßte sich in Spekulationen ergehen. Nach Kenntnis der Bundesregierung kann jedoch nicht davon gesprochen werden, daß die in Rede stehende Firma eine „monopolartige Position" einnimmt und damit auf dem Markt „praktisch konkurrenzlos" ist. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die Buchhaltung und Rechnungsprüfung durch die Firma NUKEM, die insoweit für diese Firma tätig wird und den Sachverhalt jetzt aufgedeckt und zur Anzeige gebracht hat. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/207 Frage 60): Sind der Bundesregierung Bestrebungen des US-Verteidigungsministeriums und der US-Botschaft in Bonn bekannt, eine Änderung des Artikels 72 Abs. 1 Buchstabe a (1) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenvertrag zu erreichen, um an Stelle der beiden autorisierten, nämlich der „American Express International Banking Corporation" und der „Chase Manhattan Bank", andere amerikanische Banken zu etablieren? Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen des US-Verteidigungsministeriums oder der US-Botschaft bekannt, für andere als die im Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 72 Zusatzabkommen aufgeführten Banken Befreiungen und Vergünstigungen im Sinne des Artikels 72 zu beantragen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 61 und 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA erneut darüber nachgedacht wird, Neutronenwaffen in der Bundesrepublik Deutschland zu stationieren? Ist die Bundesregierung bereit, alles Erdenkliche zu tun, um die Stationierung von Neutronenwaffen in der Bundesrepublik Deutschland auch in militärischen Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte zu verhindern? 632* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 Zu Frage 61: Nein, der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt. Zu Frage 62: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß es keine Pläne gibt, Neutronenwaffen in Europa oder in der Bundesrepublik Deutschland zu stationieren. Sie sieht daher keine Notwendigkeit für hypothetische Überlegungen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Beer (GRÜNE) (Drucksache 11/ 207 Frage 63): Warum hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage 11/22 „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" vom 24. Februar 1987 bis heute nicht beantwortet, obwohl die Beantwortung der praktisch wortgleichen Anfrage 10/6744 vom 11. Dezember 1986 bereits für Ende Januar 1987 angekündigt und die Antwort auf die Anfrage 11/22 für Ende April 1987 zugesagt war? Zu Frage 63: 1. Das Auswärtige Amt — ebenso wie alle anderen Ressorts — ist bemüht, alle Kleinen Anfragen innerhalb der von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Wegen des Umfangs und der Komplexität vieler Kleiner Anfragen, des häufig erforderlichen Abstimmungsprozesses zwischen verschiedenen Ressorts und einer Beteiligung von Auslandsvertretungen ist die Einhaltung der Frist nicht immer möglich. Die Anfrage in der Bundestags-Drucksache 11/22 enthält insgesamt 29 Einzelfragen. Die Feststellung der für die Beantwortung erforderlichen Einzeltatsachen, die Abstimmung und die abschließende Billigung der Antworten erfordern einen erheblichen zeitlichen Aufwand, der sich im voraus nur schwer abschätzen läßt. 2. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, daß allein das Auswärtige Amt während der vergangenen Legislaturperiode 20 Große und 83 Kleine Anfragen zu beantworten hatte, davon 12 bzw. 70 von der Fraktion DIE GRÜNEN. Die seit Beginn dieser Legislaturperiode dem Auswärtigen Amt zugewiesenen Kleinen Anfragen stammen sämtlich von der Fraktion DIE GRÜNEN. 3. Ich darf Ihnen versichern, daß das Auswärtige Amt bemüht bleibt, die Kleine Anfrage in Kürze zu beantworten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 11/207 Fragen 64 und 65): Unterstützt die Bundesregierung den Bau des Museums des „Holocaust Memorial Council" in Washington, und wenn ja, in welcher Höhe liegt diese Unterstützung? Unterstützt die Bundesregierung den „Holocaust Memorial Council" selbst, und wenn ja, in welcher Höhe liegt diese Unterstützung? Zu Frage 64: Der Bau des „Holocaust Memorial Museum" in Washington wird von der Bundesregierung nicht finanziell unterstützt. Zu Frage 65: Der „Holocaust Memorial Council" wird von der Bundesregierung nicht finanziell unterstützt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 207 Fragen 66 und 67): Wird im öffentlichen Dienst die Ausbildung zum/zur Reiseverkehrskaufmann/-kauffrau genauso wie die Verwaltungslehrgänge 1 und 2 akzeptiert, oder ist es für einen im Fremdenverkehr Tätigen Bedingung, im Falle einer Beförderung in höhere Tarifgruppen als BAT VII die Verwaltungslehrgänge zwingend nachzuholen? Bestehen Unterschiede bei der Eingruppierung vergleichbarer Tätigkeiten in den einzelnen Bundesländern (z. B. Verkehrsamtsleitung eines Ortes mit ca. 100 000 Übernachtungen, Geschäftsführer regionaler Fremdenverkehrsverbände, Leiter städtischer Fremdenverkehrsämter oder Kurverwaltungen), und wie kann gegebenenfalls eine gerechtere Eingruppierung der im Fremdenverkehr Tätigen erreicht werden? Zu Frage 66: Ich muß Sie um Verständnis dafür bitten, daß es der Bundesregierung leider nicht möglich ist, Ihnen die gewünschte Aufklärung selbst zu vermitteln. Der Bund hat eine Zuständigkeit nur für die Eingruppierungen derjenigen Angestellten des öffentlichen Dienstes, die im Bundesdienst stehen. Die in Ihrer Frage angesprochenen Angestellten sind aber weit überwiegend im kommunalen Sektor — jedenfalls nicht im Bundesdienst — beschäftigt. So gilt die von Ihnen erwähnte tarifliche Regelung über die Verwaltungslehrgänge 1 und 2 spezifisch nur für den kommunalen Bereich. Im Hinblick auf die autonome Zuständigkeit der Kommunen bei der Regelung der Arbeitsbedingungen und damit auch der Eingruppierung Ihrer Angestellten, auf die im übrigen bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die große SPD- Anfrage zum Fremdenverkehr in Drucksache 10/5454 hingewiesen wurde, verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse, ob und in welcher Weise im kommunalen Bereich eine Gleichstellung der Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann bzw. zur Reiseverkehrskauffrau und den Verwaltungslehrgängen 1 und 2 erfolgt ist. Wenn Sie es wünschen, bin ich aber gerne bereit, von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände entsprechend Aufklärung zu erbitten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1987 633* Zu Frage 67: Wie zu der vorhergehenden Frage ist es der Bundesregierung leider nicht möglich, Ihnen die gewünschte Aufklärung selbst zu vermitteln, da sie für Fragen der Eingruppierung von Angestellten des öffentlichen Dienstes, die im kommunalen Sektor beschäftigt sind, nicht zuständig ist. Die Bundesregierung verfügt dementsprechend über keine Erkenntnisse über einzelne Eingruppierungen bei Fremdenverkehrsämtern oder Kurverwaltungen. Wenn Sie es wünschen, bin ich aber auch zu dieser Frage gern bereit, von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Aufklärung zu erbitten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/207 Fragen 68 und 69) : Hat die Bundesregierung — wie in der Fragestunde vom 16. Januar 1987 angekündigt — mittlerweile entscheidungsrelevante Kriterien festgelegt, nach denen Anträge des § 29 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erledigt werden können? Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß eine Bundesverwaltung bei der Zuerkennung der Befähigung in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen gemäß § 36 der Bundeslaufbahnverordnung vom 15, November 1978, z. B. bei der Fachrichtung Wirtschaftsverwaltungsdienst, mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Bundestagsabgeordneten anerkannt hat, als ein entscheidungsrelevantes Kriterium, wonach nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz die Tätigkeit im Dienste von Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden kann, wenn sie für die Einstellung ursächlich oder mitbestimmend war? Zu Frage 68: Beim Bundesministerium des Innern sind zu § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes insgesamt sieben Anträge auf Erteilung des Einvernehmens gem. § 29 Abs. 3 Satz 2 zur Gleichstellung von Vortätigkeiten als MdB-Mitarbeiter gestellt worden. Bei der Frage, ob die Vortätigkeit für die Einstellung ursächlich oder mitbestimmend im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 1 BBesG war, ist — wie auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigt — nicht auf die Einstellung in den öffentlichen Dienst schlechthin, sondern auf den Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten abzustellen. Aus dieser zeitlichen Sicht muß festgestellt werden, ob und inwieweit diese Vortätigkeit im Verhältnis zu eventuell anderen Vorverwendungen unter zeitlichen wie auch funktionalen Aspekten mitbestimmende Bedeutung für die Beamtenernennung hatte. Die vom Bundesministerium des Innern zwischenzeitlich und auch überwiegend positiv getroffenen Entscheidungen zu § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BBesG richten sich maßgeblich nach diesen Gesichtspunkten aus. Zu Frage 69: Eine Vortätigkeit als MdB-Mitarbeiter, die nach § 35 der Bundeslaufbahnverordnung für die Zuerkennung der Befähigung in einer Laufbahn besonderer Fachrichtung anerkannt worden ist, ist besoldungsrechtlich stets nach § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BBesG von Amts wegen auf das Besoldungsdienstalter anzurechnen. Die Frage der Anrechnung einer solchen Zeit im Wege einer Ermessensentscheidung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BBesG stellt sich daher nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rose Götte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, Hoteliers aus dem Pfälzer Wald haben sich besonders darüber beschwert, daß am Ostermontag geflogen wurde. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß an solchen Feiertagen, die in Deutschland als Feiertag geführt werden, aber im Ausland keine Feiertage sind, die Beschränkungen eingehalten werden?
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Wir bemühen uns darum, Frau Kollegin. Die hier stationierten alliierten Verbände, die fest in Deutschland sind, fliegen an Sonn- und Feiertagen nicht. Sie fliegen an deutschen Feiertagen nicht. Es kann sich nur um eine aus Amerika herüber verlegt werdende oder nach Amerika zurückgehende große Einheit handeln, die sich dann an solchen Tagen ausnahmsweise bewegt. Wir bemühen uns, das vorher der Bevölkerung mit der Bitte um Verständnis mitzuteilen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alwin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, von wann bis wann ist diese Mittagspause, und befinden sich dann die Maschinen tatsächlich am Boden, wie Sie vorhin gesagt haben, oder aber, wie Sie dann später erklärt haben, befinden sie sich in der Luft, wenn auch nicht im Tiefflugraum? Kennen Sie den Lärm eines Flugzeuges, das in 600 Metern Höhe über Sie hinwegdonnert?
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kenne ihn in 600 Metern, und ich kenne ihn auch in 30 Metern, und ich weiß sehr wohl — ich glaube, das habe ich hier anschaulich geschildert — , daß ich mich in die Lage derer versetzen kann, über deren Kopf das Flugzeug fliegt.
    Die Mittagspause haben übrigens wir im letzten Jahr eingeführt. Es hat sie dreißig Jahre lang nicht gegeben, obwohl sie immer gefordert wurde, Herr Kollege. Das darf ich hier bei aller Bescheidenheit einmal sagen, um ein weiteres Beispiel der Kompromißbereitschaft der Bundesregierung zu zeigen.

    (Müller [Pleisweiler] [SPD]: Wird ja nicht eingehalten!)

    Sie gilt von Mai bis Oktober und uhrzeitmäßig von 12.30 bis 13.30 Uhr. Sie beinhaltet Flüge unterhalb 450 Metern. Entweder hat der, der auf Grund seines Ausbildungsauftrages nur Tiefflug zu üben hat, zurückzukehren oder zu warten, bis die entsprechende Zeit erreicht ist, oder in dieser Zeit höherzugehen.



    Parl. Staatssekretär Würzbach
    Herr Kollege, würden wir auch dies verbieten — wir fliegen schon so wenig wie kein anderer — , dann müßten sie logischerweise entweder früher Iosfliegen oder abends länger fliegen. Auch das würde eine Menge Leute ärgern, gerade in den Fremdenverkehrsorten. Hier muß doch ein Kompromiß gefunden werden.