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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 2. April 1987

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    Plenarprotokoll 11/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Inhalt: Würdigung des Wirkens von Louise Schroeder aus Anlaß ihres 100. Geburtstages . 345 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Sir Henry Plumb, und seiner Begleitung 349 B Erweiterung der Tagesordnung 349 C Zur Geschäftsordnung: Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 345 C Wartenberg (Berlin) SPD 346 D Seiters CDU/CSU 347 C Lüder FDP 348 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Deutscher Bundestag gegen Gewalt und Rechtsbruch in der politischen Auseinandersetzung — Drucksache 11/83 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Verteidigung der inneren Liberalität und Stärkung der Demokratie — Drucksache 11/17 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gewalt in Staat und Gesellschaft — Drucksache 11/116 — Dr. Geißler CDU/CSU 350 B Bernrath SPD 354 A Lüder FDP 357 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 360 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 363 A Dr. de With SPD 365 D Dr. Bötsch CDU/CSU 368 D Frau Schmidt-Bott GRÜNE 371 B Dr. Langner CDU/CSU 372D Stiegler SPD 375B Schily GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 377 C Frau Schmidt-Bott GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 378 A Vizepräsident Cronenberg . . . . . 371B, 372 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 11/10 — Dr. Hauff SPD 378 C Eylmann CDU/CSU 380D Frau Garbe GRÜNE 382 A Baum FDP 382 D Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . . 384 A Bachmaier SPD 386D Schily GRÜNE 387 A Dr. Blens CDU/CSU 387 C Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Agrarpreisbeschlüssen der EG-Kommission Susset CDU/CSU 407 D Müller (Schweinfurt) SPD 408 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Bredehorn FDP 409B Kreuzeder GRÜNE 410A Schartz (Trier) CDU/CSU 411A Oostergetelo SPD 412A Kiechle, Bundesminister BML 412 D Frau Adler SPD 414B Eigen CDU/CSU 415A Heinrich FDP 416A Frau Flinner GRÜNE 416 D Kalb CDU/CSU 417D Pfuhl SPD 418D Kroll-Schlüter CDU/CSU 419C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Nichtinbetriebnahme des Atomkraftwerks Stade — Drucksache 11/104 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 420D Eylmann CDU/CSU 421D Schäfer (Offenburg) SPD 422D Wolfgramm (Göttingen) FDP 423D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 425B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung — Drucksache 11/117 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Einsetzung einer Enquete-Kommission „AIDS" — Drucksache 11/120 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung einer Enquete-Kommission — Drucksache 11/122 — Frau Conrad SPD 427B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 429B Frau Wilms-Kegel GRÜNE 430 B Eimer (Fürth) FDP 431 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 11/50 — in Verbindung mit Beratung des Antrags DIE GRÜNEN Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 11/84 — Gansel SPD 432 C Frau Eid GRÜNE 434 A Beckmann FDP 435 C Bohl CDU/CSU 437 C Fragestunde — Drucksache 11/93 vom 27. März 1987 — Schädigung der Wirbelsäule von Krankenpflegern/pflegerinnen durch häufiges Heben von Patienten; Anerkennung als Berufskrankheit MdlAnfr 1, 2 27.03.87 Drs 11/93 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA 388 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 389 A Haltung der Bundesregierung zur Kritik des IAO-Untersuchungsausschusses an der Praxis der Überprüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur Empfehlung der Einhaltung des Übereinkommens Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf MdlAnfr 5, 6 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Nöbel SPD Antw PStSekr Spranger BMI 389 D ZusFr Dr. Nöbel SPD 390A ZusFr Conradi SPD 390 B ZusFr Paterna SPD 390 C ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 390 C ZusFr Kalisch CDU/CSU 390 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 390D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 391 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 391 D Haltung der Bundesregierung zur Empfehlung des IAO-Untersuchungsausschusses zur vollen Einhaltung des Übereinkommens Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf MdlAnfr 7, 8 27.03.87 Drs 11/93 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI 392 A ZusFr Conradi SPD 392 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 392 C ZusFr Paterna SPD 392 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 III Haltung der Bundesregierung zur Auffassung des IAO-Untersuchungsausschusses über die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst MdlAnfr 13, 14 27.03.87 Drs 11/93 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 393 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 393 C ZusFr Paterna SPD 393 D ZusFr Kalisch CDU/CSU 393 D ZusFr Conradi SPD 394 A ZusFr Lambinus SPD 394 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 394 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 394 C ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 395 B Klagen nach Art. 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation gegen andere westeuropäische Staaten; Reaktion der Bundesregierung auf die Empfehlungen des Ausschusses zur Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens MdlAnfr 15, 16 27.03.87 Drs 11/93 Dr. de With SPD Antw PStSekr Spranger BMI 395 C ZusFr Dr. de With SPD 395 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 395 C ZusFr Conradi SPD 396 C Restriktive Zulassung von Spielhallen MdlAnfr 23 27.03.87 Drs 11/93 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Spranger BMI 396 C ZusFr Kuhlwein SPD 397 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 397 B ZusFr Conradi SPD 397 C ZusFr Kühbacher SPD 397 C ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 397 D Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Besteuerung der Umsätze der DutyFree-Shops innerhalb der EG MdlAnfr 26 27.03.87 Drs 11/93 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 398 A ZusFr Uldall CDU/CSU 398B Auswirkung des Steuerpakets auf die Steuerbelastung der einzelnen Bürger MdlAnfr 27 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 398 C ZusFr Dr. Spöri SPD 398D Verhinderung einer Steuermehrbelastung einzelner Bürger durch die angekündigten „Umschichtungen" bei der Steuerreform 1990 MdlAnfr 28 27.03.87 Drs 11/93 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 399B ZusFr Huonker SPD 399 C ZusFr Uldall CDU/CSU 400 A Anstieg der Veranlagungsfälle bei der Einkommensteuer infolge der Verkürzung der Proportionalzone MdlAnfr 29 27.03.87 Drs 11/93 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 400B ZusFr Huonker SPD 400 C ZusFr Uldall CDU/CSU 400 C Anzahl der Steuerpflichtigen, die eine geringere Steuerentlastung als 1 000 DM jährlich (ohne die gegenzurechnenden Steuererhöhungen durch „Umschichtung") im Rahmen der Steuerreform 1990 erhalten werden MdlAnfr 30 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Wieczorek SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 400D ZusFr Dr. Wieczorek SPD 401 A ZusFr Uldall CDU/CSU 401 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . . 401 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 401 D ZusFr Dr. Soell SPD 401 D ZusFr Kuhlwein SPD 402 A ZusFr Huonker SPD 402 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 402 D ZusFr Poß SPD 403 A ZusFr Kastning SPD 403 B Aussage von Bundeskanzler Dr. Kohl in der Regierungserklärung über die vorrangige steuerliche Entlastung der unteren und mittleren Einkommen durch die Steuerreform 1990 angesichts der unterschiedlichen Steuerentlastung eines verheirateten Einkommensmillionärs und eines Durchschnittsverdieners MdlAnfr 31 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Wieczorek SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 403 C ZusFr Dr. Wieczorek SPD 403 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 404 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 404B ZusFr Huonker SPD 404 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 ZusFr Dr. Mertens (Bottrop) SPD . . . 404D ZusFr Oesinghaus SPD 405A ZusFr Brück SPD 405 B Durchschnittliche Lohn- bzw. Einkommensteuerbelastung eines ledigen Arbeitnehmers in den Jahren 1969 bis 1982 im Vergleich zu 1987 MdlAnfr 32 27.03.87 Drs 11/93 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 405B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 405 C ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 406A ZusFr Poß SPD 406A ZusFr Dr. Spöri SPD 406B ZusFr Uldall CDU/CSU 406 C Prozentuale Steuerentlastung eines verheirateten Arbeitnehmers ohne Kinder bei einem Bruttojahreseinkommen von 60 000 DM bzw. 150 000 DM MdlAnfr 33 27.03.87 Drs 11/93 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 406D ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 406 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 407 B ZusFr Huonker SPD 407 B Nächste Sitzung 439 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 441* A Anlage 2 Bau eines dritten Gleises für den Bundesbahnabschnitt Offenburg—Basel im Bereich der Rheintalstrecke; Anbindung des künftigen ICE-Verkehrs im Oberrheintal an Frankreich MdlAnfr 3, 4 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 441*B Anlage 3 Haltung der Bundesregierung zur Kritik des IAO-Untersuchungsausschusses an der Praxis der Anwendung strenger Kriterien bei der Überprüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst MdlAnfr 9, 10 27.03.87 Drs 11/93 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 441* D Anlage 4 Haltung der Bundesregierung zur Kritik des IAO-Untersuchungsausschusses an der unterschiedslosen Forderung der Verfassungstreue bei der Beschäftigung von Beamten im öffentlichen Dienst MdlAnfr 11, 12 27.03.87 Drs 11/93 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 442* A Anlage 5 Schlußfolgerungen aus den Randnoten 549 und 554 zum Bericht gemäß Art. 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation MdlAnfr 17, 18 27.03.87 Drs 11/93 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 442* C Anlage 6 Korrektur des Berichts nach Art. 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation; Reaktion der Bundesregierung auf die Empfehlungen des Ausschusses zur Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens MdlAnfr 19, 20 27.03.87 Drs 11/93 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 442* D Anlage 7 Konsequenzen aus der Randnote 582 zum Bericht gemäß Art. 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation und aus der Schlußfolgerung des Ausschusses zur Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens MdlAnfr 21, 22 27.03.87 Drs 11/93 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 443*B Anlage 8 Behauptung des Bundesfinanzministers über ordnungspolitische Erwägungen für die Privatisierung des Bundesanteils am Volkswagenwerk; Ausgabe von „Volks"- und Belegschaftsaktien zur Sicherung des Zwecks der Privatisierung MdlAnfr 24, 25 27.03.87 Drs 11/93 Nehm SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 443* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 V Anlage 9 Durchschnittliche prozentuale Versteuerung der Unternehmensgewinne MdlAnfr 34 27.03.87 Drs 11/93 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 444* B Anlage 10 Entlastung von verheirateten Arbeitnehmern mit einem Einkommen von 40 000 bzw. von 300 000 DM nach dem für 1988 geplanten Abbau der Progression des Einkommensteuertarifs; Auswirkungen der 1990 geplanten Steueränderung auf die Zahl der von der Progressionszone erfaßten Einkommensteuerpflichtigen MdlAnfr 35, 36 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Mertens (Bottrop) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 444* D Anlage 11 Nachbesserung des Steuersenkungsgesetzes 1986/88, insbesondere der Höhe des Grundfreibetrages; Vorlage des Gesetzentwurf s MdlAnfr 37, 38 27.03.87 Drs 11/93 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 445* C Anlage 12 Steuerentlastung der Spitzenverdiener durch die 1990 geplante Anhebung der Kinderfreibeträge MdlAnfr 39 27.03.87 Drs 11/93 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 445* D Anlage 13 Bewertung der Aussage von Bundeskanzler Dr. Kohl zur Steuerentlastung von Familien angesichts einer geringeren steuerlichen Entlastung von Verheirateten mit Kindern gegenüber denen ohne Kinder; Steuerentlastung der Bezieher kleiner Einkünfte durch die für 1990 geplante Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldzuschlags MdlAnfr 40, 41 27.03.87 Drs 11/93 Oesinghaus SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 446* A Anlage 14 Nichtfinanzierung der Steuersenkung 1990 über die Erhöhung indirekter Steuern und den Abbau arbeitnehmerspezifischer Steuervergünstigungen MdlAnfr 42, 43 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 446* C Anlage 15 Verschärfung der steuerlichen Erfassung der Spielhallen-Einnahmen MdlAnfr 44 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 446*D Anlage 16 Verdrängung von Geschäften in den Stadtzentren durch Spielhallen MdlAnfr 45 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 447*A Anlage 17 Einführung eines Antidumpingverfahrens zur Verteuerung der Düngemittelimporte durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft MdlAnfr 46, 47 27.03.87 Drs 11/93 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 447* C Anlage 18 Lösung der EG-Agrarprobleme durch kostenlose Abgabe der Überschüsse an Butter, Milch und Fleisch; Höhe der 1986 im Rahmen des Beitragskostenentlastungsgesetzes in der Landwirtschaft ausgezahlten Beträge MdlAnfr 48, 49 27.03.87 Drs 11/93 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 448* A Anlage 19 Unterstützung von EG-Programmen über den Abbau der Agrarüberschüsse durch Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen und Aufteilung der Landschaft in Schutzgebiete und chemieintensive Anbauzonen MdlAnfr 50, 51 27.03.87 Drs 11/93 Kreuzeder GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 448* C VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Anlage 20 Stopp der Ausbaumaßnahmen auf dem Heilbronner Raketenstandort Waldheide MdlAnfr 52 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 449*A Anlage 21 Vereinbarkeit der Begründung der Wehrbereichsverwaltung für die Ablehnung des Antrags eines Familienvaters auf Zurückstellung von einer Wehrübung mit der Frauen-und Familienpolitik der Bundesregierung MdlAnfr 53, 54 27.03.87 Drs 11/93 Sieler (Amberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 449* B Anlage 22 Arbeitslosigkeit ausgeschiedener Zeitsoldaten; beschäftigungspolitische Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den zivilen Beruf MdlAnfr 55, 56 27.03.87 Drs 11/93 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 449* D Anlage 23 Zurückhaltung einer Expertise über Verstöße gegen den Umweltschutz in den Standortverwaltungen der Bundeswehr MdlAnfr 57, 58 27.03.87 Drs 11/93 Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 450*A Anlage 24 Beitrag der Bundesregierung im Sinne des 1983 erschienenen Buches von Bundesverteidigungsminister Wörner „Die Atomschwelle heben", insbesondere im Hinblick auf den Ersteinsatz von Atomwaffen MdlAnfr 59, 60 27.03.87 Drs 11/93 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 450* C Anlage 25 Einberufung von Boris Becker zum Wehrdienst MdlAnfr 61, 62 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 451* A Anlage 26 Freistellung von Boris Becker vom Wehrdienst; Änderung des Wehrpflichtgesetzes MdlAnfr 63, 64 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 451* B Anlage 27 Verzicht des Bundesverteidigungsministeriums auf Heranziehung von jungen Männern, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, zum Wehrdienst, wie im Falle des Berufstennisspielers Boris Becker MdlAnfr 65, 66 27.03.87 Drs 11/93 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 451*D Anlage 28 Behandlung von AIDS-Kranken durch Heilpraktiker MdlAnfr 67 27.03.87 Drs 11/93 Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 452*A Anlage 29 Einstufung von Ringen und Boxen als AIDSgefährdende Sportarten durch den badenwürttembergischen Kultusminister MdlAnfr 68 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Pick SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 452*C Anlage 30 Weiterführung und Finanzierung eines Bundesmodells in der Drogenarbeit MdlAnfr 69, 70 27.03.87 Drs 11/93 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 452*D Anlage 31 Zahl der kindergeldzuschlagsberechtigten Sozialhilfeempfänger; Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfe MdlAnfr 71, 72 27.03.87 Drs 11/93 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 453* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 VII Anlage 32 Entscheidung der Bundesregierung über eine Erhöhung des Kindergeldes MdlAnfr 73 27.03.87 Drs 11/93 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 453* C Anlage 33 Suchtgefahr an Glücksspielautomaten MdlAnfr 74 27.03.87 Drs 11/93 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 453* D Anlage 34 Anhebung der EG-Strahlungsgrenzwerte für Milch und Milchprodukte auf 4 000 und für andere Nahrungsmittel auf 2 000 Becquerel MdlAnfr 75, 76 27.03.87 Drs 11/93 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU . . . . 454 A Anlage 35 Unterbindung des Exports radioaktiver Futtermittel; Ausfuhr radioaktiver Futter- und Lebensmittel nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl; Verzicht der Bundesregierung auf die Vernichtung der radioaktiven Molke und Vorstellungen über den weiteren Verbleib MdlAnfr 77, 78 27.03.87 Drs 11/93 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU . . . 454*C Anlage 36 Einbeziehung der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf in das Verbot zur Errichtung von Atomanlagen in erdbebengefährdeten Gebieten MdlAnfr 79 27.03.87 Drs 11/93 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU ...455* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 345 8. Sitzung Bonn, den 2. April 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 4. Dr. Bangemann 2. 4. Böhm (Melsungen) * 2. 4. Frau Dr. Däubler-Gmelin 2. 4. Daweke 2. 4. Dr. Dollinger 2. 4. Dr. Dregger 2. 4. Duve 2. 4. Fellner 2. 4. Dr. Fuchtel 2. 4. Dr. Götz 2. 4. Grünbeck 2. 4. Dr. Haack 2. 4. Dr. Jahn (Münster) 2. 4. Dr. Köhler (Wolfsburg) 2. 4. Lemmrich * 2. 4. Lenzer ** 2. 4. Magin 2. 4. Meyer 2. 4. Dr. Müller ** 2. 4. Dr. Pfennig ** 2. 4. Reuschenbach 2. 4. Ronneburger 2. 4. Schmidt (München) ** 2. 4. Schröer (Mülheim) 2. 4. Schwarz 2. 4. Seehofer 2. 4. Voigt (Frankfurt) *** 2. 4. Weiss (München) 2. 4. Wischnewski 2. 4. Frau Wollny 2. 4. Würtz 2. 4. Zierer ' 2. 4. Frau Zutt 2. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 11/93 Fragen 3 und 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, wonach der rasche Bau eines dritten Gleises für den Bundesbahnabschnitt Offenburg-Basel im Bereich der Rheintalstrecke gefordert wird, weil nur dadurch sowohl für den Fernverkehr als auch für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten geschaffen werden könnten, und welche Folgerungen zieht sie hieraus? Welche Möglichkeiten bestehen, den künftigen ICE-Verkehr im Oberrheintal grenzüberschreitend nach Frankreich einzubinden? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 3: Der Bundesverkehrswegeplan '85 hält für den Bereich Offenburg-Basel der Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe-Offenburg-Basel neben qualitätsverbessernden Maßnahmen auch die Möglichkeit eines späteren dreigleisigen Ausbaues offen. Nach den Erkenntnissen des Planungsträgers Deutsche Bundesbahn genügt südlich Offenburg derzeit eine gut ausgebaute zweigleisige Strecke den kapazitiven Anforderungen. Die Frage der Notwendigkeit eines dreigleisigen Ausbaues dieses Abschnittes wird im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans '85 überprüft werden. Zu Frage 4: In die Untersuchungen einer Schnellbahnverbindung Südwestdeutschland-Ostfrankreich-Paris durch eine deutsch-französische Arbeitsgruppe sind verschiedene Streckenführungen über SaarbrückenMannheim oder Straßburg-Kehl einbezogen. Bei Realisierung dieser Schnellbahnverbindung sollen Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge grenzüberschreitend zum Einsatz kommen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 9 und 10): Teilt die Bundesregierung die Kritik des Untersuchungsausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) an der Praxis der Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls ziehen? Kann die Bundesregierung die Feststellung des Untersuchungsausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bestätigen, daß im Bundesgebiet unterschiedliche Kriterien bei der Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst angelegt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Untersuchungsausschusses, daß die teilweise strengeren Prüfungskriterien Bedingungen schaffen, „die über das Maß des für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des öffentlichen Dienstes Notwendigen hinausgehen"? Zu Frage 9: Nein. Der von Ihnen angesprochene Untersuchungsausschuß der Internationalen Arbeitsorganisation ist zu keiner einheitlichen Wertung gekommen. Sein Bericht wurde vom Verwaltungsrat dieser Organisation noch gar nicht behandelt, seine Empfehlungen sind nicht bindend. Mit der Ausschußminderheit ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte nicht so ausgelegt werden kann, daß es der Beseitigung dieser Grundrechte Vorschub leistet. Bei dieser Haltung kann sie sich auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen. Das geltende Verfassungs- und Beamtenrecht wird weiterhin angewendet. 442* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Zu Frage 10: Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf eine entsprechende Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18. Juli 1985 darauf hingewiesen, daß das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst gleichermaßen in Bund und Ländern gelten (BT-Drucksache 10/3656, Anwort auf Frage 7 b). Auch die beamtenrechtlichen Bestimmungen sind überall gleich. Bei Beachtung dieser Rechtslage kann es wohl zu unterschiedlichen Verwaltungsverfahren, nicht aber zu abweichenden materiellen Ergebnissen kommen. Im übrigen gilt die Einzelfallprüfung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 11 und 12) : Hält die Bundesregierung „die unterschiedslose Anwendung der Treuepflicht auf alle Beamten ohne Rücksicht darauf, wie sich ihre politische Haltung oder Betätigung auf die Ausübung der ihnen übertragenen Funktionen auswirken könnte" bei sämtlichen Arten der betroffenen Tätigkeiten für angemessen? Stimmt die Bundesregierung der folgenden Feststellung des Untersuchungsausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu: „Dem Anliegen, das Funktionieren des öff ent-lichen Dienstes in Krisen- und Konfliktzeiten zu sichern, könnten die Behörden dadurch entsprechen, daß sie die politische Zuverlässigkeit als Erfordernis der Beschäftigung in bestimmten Stellen je nach der Natur der betroffenen Funktionen werten; eine solche Bedingung sollte indessen nicht auf die Beschäftigung von Beamten im öffentlichen Dienst generell erstreckt werden"? Zu Frage 11: Die Pflicht des Beamten, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, hat Verfassungsrang. Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 gilt sie für jedes Beamtenverhältnis und ist auch einer Differenzierung je nach Art der dienstlichen Obliegenheiten des Beamten nicht zugänglich. Dieses Urteil ist für die Bundesregierung — wie auch für jede Landesregierung — bindend. Zu Frage 12: Angesichts der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich der Bundesregierung diese Frage nicht. Davon abgesehen vertritt sie die Auffassung, daß die freiheitliche Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer nur dann wirksam geschützt werden kann, wenn in möglichen künftigen Krisen-und Konfliktsituationen die Beamtenschaft als Ganzes uneingeschränkt und geschlossen zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bereit ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 17 und 18) : Welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, die den Schlußfolgerungen widersprechen, die in Randnote 549 des Berichts des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) durch die Bundesrepublik Deutschland enthalten sind, nämlich: „Diese Hinweise (daß Indoktrinationsversuche durch Lehrer sehr selten stattfinden) legen den Schluß nahe, daß es zwar in Einzelfällen zu Funktionsmißbrauch kommen mag . . .; dagegen kann aus bestimmten politischen Auffassungen oder Zugehörigkeiten nicht die Vermutung der Wahrscheinlichkeit eines Mißbrauchs abgeleitet werden. Diese Schlußfolgerung wird durch die große Mehrheit der Fälle erhärtet, die der WGB, Gewerkschaften oder die Betroffenen dem Ausschuß zur Kenntnis gebracht haben."? Wie beurteilt die Bundesregierung, daß sie gegenüber dem Ausschuß die Notwendigkeit betont hat, „den Staat und seine Institutionen in Konflikt- oder Krisenzeiten zu sichern" (Rdn. 554 des Berichts) und daß der Bundesdisziplinaranwalt die Frage des Ausschusses, „ob es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Krisen- oder Konfliktsituationen in der Stellungnahme der Regierung angesprochenen Art gegeben habe" (Rdn. 555 des Berichts) verneint hat, und sind der Bundesregierung Krisen- oder Konfliktsituationen der angesprochenen Art bekannt, die der Aufmerksamkeit des Bundesdisziplinaranwalts möglicherweise entgangen sind? Zu Frage 17: Die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue und die entsprechenden Maßnahmen zur Erhaltung eines verfassungstreuen öffentlichen Dienstes sind Ausfluß des Verfassungsprinzips der „wehrhaften Demokratie". Sie bewähren sich nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts „in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift" (BVerfGE 39, 334/348). Mit diesem zentralen Gedanken der Prävention wäre es nach Auffassung der Bundesregierung nicht vereinbar, allein auf bereits nachgewiesenen Funktionsmißbrauch in der Vergangenheit abzustellen. Zu Frage 18: Es ist dem Gedanken der Prävention immanent, daß er die Zukunft im Auge hat. Der Bundesrepublik Deutschland sind bisher Krisen- und Konfliktsituationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten gefährden können, erspart geblieben; leider garantiert dieser Umstand nicht, daß dies auch in Zukunft so bleiben wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 19 und 20): In welchen Punkten sind die tatsächlichen Feststellungen des Berichts des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Uberprüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) durch die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung unrichtig, und wie müßten sie nach Auffassung der Bundesregierung korrigiert werden? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 443* Teilt die Bundesregierung die Auffassung in Randnote 586 des Berichts, daß bei der Einführung der Empfehlungen des Ausschusses verschiedene bereits in der Bundesrepublik Deutschland vorzufindende Grundsätze, Praktiken und Entscheidungen als Leithilfe dienen können, wie z. B. die Abschaffung der Regelanfrage in einigen Bundesländern und die Einführung einer Regelung, wie sie in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahre 1982 vorgesehen war, „wonach bei der Beurteilung der disziplinarrechtlichen Folgen des außerdienstlichen Verhaltens eines öffentlich Bediensteten Art und Ausmaß dieses Verhaltens, die dem Betroffenen übertragenen Aufgaben und seine Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerungen, zu berücksichtigen seien", und welche der genannten Maßnahmen wird die Bundesregierung in ihrem Bereich zur Beachtung der Empfehlungen des Ausschusses ergreifen? Zu Frage 19: Die Achtung vor den Normenkontrollverfahren und den Organen der Internationalen Arbeitsorganisation gebieten es, zunächst diesen Institutionen gegenüber zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses nach den hierfür vorgesehenen Regularien Stellung zu nehmen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Zu Frage 20: Nein! Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Im übrigen darf ich auf meine Antwort auf Ihre erste Frage verweisen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 21 und 22) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Empfehlung des Berichts des gemäß Artikel 26 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) durch die Bundesrepublik Deutschland „voll den Wert und die Bedeutung jener Bestimmungen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, die persönliche Rechte und Freiheiten garantieren und das Fundament für einen demokratischen Rechtsstaat legen" und daß der Ausschuß in keiner Weise „wünscht ..., die Legitimität des Wunsches der Bundesbehörden in Frage zu stellen, diese Wesenszüge der Verfassungsordnung des Landes zu schützen und zu wahren" (Rdn. 582), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus bei der Verwirklichung der Empfehlungen des Ausschusses? Teilt die Bundesregierung folgende Schlußfolgerung des Ausschusses: „Wenn die Treueanforderungen sich bei öffentlich Bediensteten im arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis unterscheiden lassen, dann müßte dies auch bei Beamten möglich sein. Diesen Schluß bestätigt generell auch die Erfahrung anderer Länder ... Von diesem westeuropäischen Generalnenner hebt sich die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer generellen Treuepflicht signifikant ab. Die dem Ausschuß vorliegenden Informationen bestätigen generell diesen Schluß", und hält die Bundesregierung insbesondere im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses eine Angleichung dieser Treuepflichtvorschriften der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft für wünschenswert? Zu Frage 21: Der Untersuchungsausschuß hat die in Ihrer Frage enthaltenen Feststellungen getroffen, die von der Bundesregierung in vollem Umfang geteilt werden. Die Empfehlungen der Ausschußmehrheit sind von diesen Feststellungen aber nicht getragen. Deswegen hat auch die Ausschußminderheit ausdrücklich erklärt, sie könne und wolle den Feststellungen, Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Mehrheit des Ausschusses nicht zustimmen. Welche Konsequenzen sich aus diesem Widerspruch ergeben, wird die Bundesregierung aus Respekt vor der Internationalen Arbeitsorganisation zunächst in den dafür bestimmten Verfahren mit den Organen dieser Organisation erörtern. Zu Frage 22: Zum ersten Teil Ihrer Frage darf ich Sie auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 verweisen, in der eine Abstufung bei der Pflicht zur Verfassungstreue je nach Art der dienstlichen Obliegenheiten bei Beamten ausgeschlossen, bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst aber in gewissem Umfang zugelassen wird (BVerfGE 39, 334/355). Zur Verfassungstreuepflicht im Rahmen des Europäischen Einigungsprozesses hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18. Juli 1985 (BTDrucksache 10/3656, vgl. vor allem Antwort auf Frage 10b) ausführlich Stellung genommen. Darauf darf ich Bezug nehmen. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß der für die westeuropäischen Demokratien bedeutsame Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Pflicht zur Verfassungstreue bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst als konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Nehm (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 24 und 25): Hält der Bundesminister der Finanzen seine Behauptung aufrecht, bei der Privatisierung des Bundesanteils am Volkswagenwerk stünden „ausschließlich ordnungspolitische Erwägungen im Vordergrund" (Die Welt, 26. Juni 1986), und zählt er auch die Furcht vor Minderung des bereits in den Haushalt 1987 eingestellten Verkaufserlöses zu di esen ordnungspolitischen Gesichtspunkten? Geht die Bundesregierung noch davon aus, daß auch und besonders die Ausgabe von „Volks"- und Belegschaftsaktien eine sinnvolle Form der Überführung von Staats- in Privateigen-tum ist, und wäre sie bereit zu prüfen, ob die Ausgabe der — nach dem Devisenbetrug — erheblich wertgeminderten Aktien zu günstigen Konditionen an die VW-Arbeitnehmer geeignet ist, Termin und Zweck der Privatisierung zu sichern? Zu Frage 24: Der Entscheidung der Bundesregierung vom Juli 1986, sich von ihrem Anteil von 16 vom Hundert am Grundkapital der Volkswagen AG zu trennen, liegt das geltende Haushaltsrecht des Bundes zugrunde. Dieses schreibt vor, daß eine Bundesbeteiligung nur mit einem wichtigen Interesse des Bundes begründet werden kann. Ein solches ist nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Beteiligung an dem er- 444 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 tragsstarken Automobilhersteller Volkswagen ebenso wenig mehr gegeben wie für Beteiligungen an anderen Fahrzeugherstellern. Auch an Daimler-Benz, BMW, Porsche, Ford und Opel besteht keine Beteiligung des Bundes. Es stehen somit ausschließlich ordnungspolitische Erwägungen im Vordergrund. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat stets erklärt, daß bei der Verringerung von Bundesbeteiligungen soweit wie möglich das Ziel einer breiten Streuung verfolgt werden soll. Dies ist mit Erfolg geschehen. Mit besonderen Vergünstigungen ausgestattete, damit einen Subventionstatbestand erfüllende „Volksaktien" waren und sind bei den seit 1984 stattfindenden Privatisierungen weder vorgesehen noch erforderlich. Dies entspricht gerade bei bereits börsennotierten Gesellschaften — wie Volkswagenauch dem Interesse der Unternehmen und der großen Zahl ihrer Aktionäre, bei der Volkswagen AG weit über 300000. Das Angebot von Belegschaftsaktien liegt im Verantwortungsbereich der Vorstände der Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt solche Bestrebungen. Bei den Privatisierungen seit 1984 haben sich die Vorstände entschlossen, von den Möglichkeiten des Vermögensbeteiligungsgestzes Gebrauch zu machen und Belegschaftsaktien anzubieten. Die VW-Aktien des Bundes werden zu gegebener Zeit dem breiten Publikum, das heißt allen Bürgern, angeboten. VW-Mitarbeiter können sich an der Zeichnung zusätzlich zu einem etwaigen Angebot von Belegschaftsaktien durch das Unternehmen beteiligen. Sonderkonditionen des Bundes für die Arbeitnehmer eines zu privatisierenden Unternehmens sind jedoch nicht möglich und nicht beabsichtigt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 34): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Unternehmensgewinne in der Bundesrepublik Deutschland mit rund 34 v. H. Steuern im Durchschnitt belastet werden (vgl. Professor Dr. Konrad Littmann in „DIE ZEIT" vom 20. Februar 1987)? Bei der Betrachtung der steuerlichen Belastung der Unternehmensgewinne ist — insbesondere im internationalen Vergleich — ein umfassendes Bild erforderlich. Professor Littmann setzt zu seiner Berechnung das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer ins Verhältnis zum Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Die Quote, die sich daraus ergibt, nennt er gesamtwirtschaftliche Quote der Gewinnsteuerbelastung. Um auch nur einigermaßen verläßliche Aussagen über die durchschnittliche Gewinnsteuerbelastung der Unternehmen machen zu können, müssen sowohl im Zähler als auch im Nenner der Quote umfassende Bereinigungen vorgenommen werden, die das Ergebnis nachhaltig beeinträchtigen. So weist Professor Litt-mann selbst darauf hin, daß es methodisch nicht möglich sei, die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen weiter aufzugliedern und die Einkommen aus Unternehmertätigkeit von den Einkommen aus Vermögen zu trennen. Aufgrund der schwerwiegenden statistischen Zurechnungsprobleme hat die von Professor Littmann geschätzte Größenordnung der gesamtwirtschaftlichen Quote der Gewinnsteuerbelastung nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Die in der steuerpolitischen Diskussion ebenfalls vertretene Ansicht, die Gewinnsteuerbelastung deutscher Unternehmen betrage rund 70 Prozent, beruht auf betriebswirtschaftlichen Einzelrechnungen mit besonders hohen steuerlichen Belastungswerten. Auch hier müssen bei einer Bewertung Einschränkungen vorgenommen werden. Zum einen beziehen sie sich nur auf die einbehaltenen Gewinne von Kapitalgesellschaften. Zum anderen lassen sie außer acht, daß die Bemessungsgrundlagen der Steuern oft in erheblichem Maße durch eine Vielzahl von Steuervergünstigungen und eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten bei der Steuerbilanz vermindert werden. Große Teile der deutschen Unternehmen haben deshalb eine so hohe steuerliche Belastung in der Regel nicht zu tragen. Unabhängig von statistisch und methodisch unterschiedlichen Belastungsberechnungen ist jedoch im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen, daß in anderen wichtigen Industrieländern erhebliche Tarifsenkungen durchgeführt oder geplant sind. Diese Entwicklung muß die deutsche Steuerpolitik beachten, um den Produktionsstandort Bundesrepublik Deutschland auch unter steuerlichen Gesichtspunkten anziehend zu halten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 35 und 36): Steht bereits fest, wie die für 1988 vorgesehene weitere „Verbesserung in der Progressionszone des Einkommensteuertarifs im Volumen von ca. 3 Milliarden DM" konkret ausgestaltet werden soll, und wenn ja, welche zusätzlichen Entlastungsbeträge ergeben sich fur einen verheirateten Arbeitnehmer mit dem statistischen Durchschnittseinkommen von 40 000 DM brutto im Jahr und für einen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Brutto-Einkommen von 300 000 DM im Jahr? Hält die Bundesregierung es für ein besonderes Merkmal eines leistungsfreundlichen Steuerrechts, daß nach den angekündigten Steueränderungen 1990 rund 95 v. H. aller Steuerzahler progressiv, d. h. mit ständig steigenden Steuersätzen besteuert werden, während der Anteil der progressiv Besteuerten nach dem Adenauer-Tarif 1960 noch bei ca. 5 v. H. lag? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 445' Zu Frage 35: Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Steuersenkung 1986/1988 beschlossen. Auf der Grundlage der Jahreslohnsteuertabelle ergibt sich durch die Aufstockung der zweiten Stufe des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 für einen verheirateten Steuerzahler mit einem Bruttojahresverdienst von 300 000 DM eine Entlastung um 2 118 DM oder 1,7 vom Hundert der bisherigen Steuerschuld. Die verbleibende Lohnsteuer beträgt 123 690 DM oder 41,2 vom Hundert des Jahresbruttolohnes. Bei einem Bruttojahresverdienst von 40 000 DM erfolgt eine anteilig höhere zusätzliche Entlastung um 1,9 vom Hundert (94 DM) der bisherigen Steuerschuld. Die verbleibende Lohnsteuerbelastung beträgt 4 918 DM oder 12,3 vom Hundert des Bruttojahresverdienstes. Weil bei einem progressiven Tarif die Steuerbelastung schneller als das Einkommen steigt, führt eine durchgehende Milderung der überzogenen Progression zwangsläufig auch zu größeren absoluten Entlastungsbeträgen bei höheren Einkommen. Eine sachgerechte Beurteilung der Steuersenkung darf sich daher nicht auf den Vergleich absoluter Entlastungsbeträge beschränken, sondern muß auch die bisherige und die verbleibende Steuerbelastung berücksichtigen. Zu Frage 36: Nach Auffassung der Bundesregierung entspricht eine progressive Einkommensbesteuerung dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und dem Sozialstaatsprinzip. Deshalb ist es vom Grundsatz her folgerichtig, wenn Steuerzahler bei entsprechender Zunahme des Einkommens in die Progressionszone des Einkommensteuertarifs hineinwachsen. Wichtiger als der Anteil der mit steigenden Steuersätzen belasteten Steuerzahler ist die Ausgestaltung der Progression. Der von der Bundesregierung angestrebte arbeits-, mittelstands- und familienfreundliche sanft ansteigende geradlinig-progressive Zukunftstarif bringt eine grundlegende Verbesserung. Der Anstieg der Grenzsteuersätze wird gleichmäßig und schonend über die gesamte Progressionszone verteilt. Im unteren Progressionsbereich zwischen 18 000 DM und 60 000 DM („Facharbeiterbereich") steigt die Grenzbelastung nach — dem alten, bis 1985 geltenden Tarif von 22 vom Hundert um 28 Prozent-Punkte auf rund 50 vom Hundert — dem Zukunftstarif 1990 von 22 vom Hundert nur noch 13 Prozent-Punkte auf 34,8 vom Hundert. Mit der Abflachung der Progressionssteuersätze wird also endlich eine Besteuerung verwirklicht, die berufliche Leistung dauerhaft anerkennt, das heißt auch in der Vorausschau wachsender Löhne und Gehälter, bei beruflichem Aufstieg und unternehmerischem Erfolg. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 37 und 38) : Trifft es zu, daß trotz der von der Bundesregierung beabsichtigten „Nachbesserung" der als unzureichend erkannten Steuersenkung 1988 der Grundfreibetrag immer noch um 270 DM unter dem von der SPD für 1988 vorgeschlagenen Grundfreibetrag von 5 022 DM bleibt? Wann wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Gesetzes über die angekündigte Nachbesserung des als unzureichend erkannten Steuersenkungsgesetzes 1986/88 vorlegen? Zu Frage 37: Die Bundesregierung beabsichtigt bis 1990 den Grundfreibetrag von bisher 4 536/9 072 DM um insgesamt 1 080/2 160 DM auf 5 616/11 232 DM anzuheben. Davon soll eine Verbesserung um 216/432 DM auf den 1. Januar 1988 vorgezogen werden. Insgesamt ergibt sich nach den Plänen der Bundesregierung eine um 594/1 188 DM stärkere Erhöhung des Grundfreibetrages als nach dem Steuerprogramm der SPD. Zu Frage 38: Der Gesetzentwurf zur Erweiterung der Steuersenkung 1988 ist am 1. April 1987 von der Bundesregierung beschlossen und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet worden. Damit wird ein Teil der von den Koalitionsparteien für 1990 geplanten weiterführenden Steuerreform aus gesamtwirtschaftlichen Gründen vorgezogen. Das Steuersenkungsgesetz 1986/88 liegt ebenso wie das Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz voll auf der mittel- bis langfristig angelegten Linie der Steuerpolitik der Bundesregierung zur Schaffung eines sozial ausgewogenen, leistungs-und investitionsfördernden Steuersystems. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 39) : Trifft es zu, daß die für 1990 beabsichtigte Anhebung der Kinderfreibeträge für die Bezieher von Spitzeneinkünften zu einer jährlichen Steuerentlastung von 212 DM führt? Ja. Die durch Kinderfreibeträge erreichte Abstufung der Steuerbelastung zwischen Steuerzahlern gleichen Einkommens mit und ohne Kinder ist keine Steuervergünstigung im Sinne einer Steuersubvention, sondern entspricht der Steuergerechtigkeit. Eine Auswirkung der Kinderfreibeträge spiegelbildlich zu unserem progressiven Einkommensteuertarif ist keine Bevorzugung höherer Einkommen, sondern stellt lediglich sicher, daß für alle Steuerzahler — unabhängig von der Höhe des Einkommens — für Kinder der gleiche Betrag von der Einkommensbesteuerung freigestellt wird. 446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Oesinghaus (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 40 und 41) : Wie ist in Anbetracht der Tatsache, daß Verheiratete mit Kindern im Einkommensbereich zwischen 70 000 DM und 170 000 DM geringer entlastet werden als Verheiratete ohne Kinder, die Aussage von Bundeskanzler Kohl in seiner Regierungserklärung zu verstehen, daß das Schwergewicht der Steuerentlastung bei Familien liege? Trifft es zu, daß die für 1990 beabsichtigte Anhebung der Kinderfreibeträge für die Bezieher kleiner Einkünfte lediglich eine Steuerentlastung um 2 DM im Monat bewirkt und daß auch der Kindergeldzuschlag nur um diesen Betrag angehoben werden soll? Zu Frage 40: Bei gleichem Bruttolohn kann sich für Steuerzahler mit Kindern eine geringere Entlastung als bei Steuerpflichtigen ohne Kinder ergeben, weil die Kinderfreibeträge von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind und insoweit schon die Steuerbelastung nach geltendem Recht vermindert haben. Bei gleichem zu versteuernden Einkommen und gleichem Familienstand erhalten Steuerzahler mit Kindern durch Anhebung des Kinderfreibetrages eine höhere Entlastung als Steuerzahler ohne Kinder. Familien sind daher bei der Steuerreform nicht benachteiligt. Vielmehr entfallen auf die Steuerzahler mit Kindern über 50 vom Hundert der Entlastungen, während sie weniger als 40 vom Hundert der Steuerpflichtigen stellen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, daß neben der Steuerentlastung der Familienlastenausgleich auch durch eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kindergeldzuschlags sowie durch eine Erweiterung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub verbessert werden soll. Zu Frage 41: Bezieher kleiner Einkommen werden durch die Anhebung des Grundfreibetrages, die Senkung des Eingangssatzes und die Erhöhung des Kinderfreibetrages entlastet. Ein Familienvater mit zwei Kindern (Steuerklasse III/2) und einem kleinen zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 18 000 DM erfährt im Vergleich zum geltenden Recht (Tarif 1988) eine Entlastung um insgesamt 882 DM oder 45,3 vom Hundert der bisherigen Steuerbelastung. Seit dem 1. Januar 1986 wird für die Eltern, bei denen sich die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht oder nicht voll auswirken, ein Kindergeldzuschlag von bis zu 46 DM monatlich gezahlt. Der Kindergeldzuschlag muß entsprechend dem veränderten Eingangssatz des neuen Zukunftstarifs angepaßt werden. Einzelheiten sind noch nicht ausgearbeitet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 42 und 43): Kann die Bundesregierung die Erhöhung indirekter Steuern zur Finanzierung der Steuersenkung 1990 verbindlich ausschließen? Kann die Bundesregierung den Abbau arbeitnehmerspezifischer Steuervergünstigungen zur Finanzierung der Steuersenkung 1990 verbindlich ausschließen? Die Antwort ist inhaltlich gleich wie die auf die Frage Nr. 28 des Kollegen Huonker: Die Koalitionsparteien haben mit ihren steuerpolitischen Beschlüssen die Eckpunkte der für 1990 geplanten Steuerreform beschlossen. Sie soll eine Bruttoentlastung von 44 Milliarden DM umfassen. Zur Finanzierung der Reform sollen steuerliche Umschichtungen in Höhe von 19 Milliarden DM erfolgen. Nach Feststellung der Koalition macht es die geplante nachhaltige Tarifsenkung für alle Einkommensteuerpflichtigen möglich, einen Teil dieses Umschichtungsbetrags von 19 Milliarden DM im Sinne einer Vereinfachung des Steuersystems durch den Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen zu gewinnen. Geprüft werden soll auch, ob im Rahmen des Gesamtplans eine begrenzte Anhebung einzelner indirekter Steuern erforderlich ist. Die Bundesregierung wird bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs für die Steuerreform die dafür notwendigen Einzelentscheidungen treffen. Bevor diese Entscheidungen getroffen worden sind, können über einzelne Finanzierungsteile und deren Auswirkungen auf die Gesamtentlastung einzelner Steuerzahler keine näheren Aussagen gemacht werden. Das Ziel ist, daß alle Steuerzahler im Ergebnis entlastet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 44): Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Spieleinnahmen steuerlich besser zu erfassen, indem beispielsweise durch Verplombung geeigneter Zählautomaten die ein- und ausgeworfenen Geldbeträge nachprüfbar gemacht werden? Maßnahmen wie der Einbau verplombter Zähler in Spielautomaten würden die Nachprüfbarkeit der ein-und ausgeworfenen Geldbeträge verbessern und damit die steuerliche Erfassung der Spieleinnahmen erleichtern. Die Frage der besseren steuerlichen Erfassung von Spieleinnahmen ist mit den Ländern erörtert worden. Diese haben sich dagegen ausgesprochen, den Einbau plombierter Zählwerke in Spielautomaten vorzuschreiben. Gründe hierfür waren — der Aufwand bei den Automatenherstellern für Einbau und Wartung der Zählwerke Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 447* — der personelle Aufwand für die Kontrolle der Automaten durch die Finanzverwaltung — die Benachteiligung der Spielautomatenhersteller gegenüber anderen Wirtschaftszweigen mit ähnlichen Verhältnissen (Taxigewerbe, Aufsteller von Warenautomaten). Deshalb hält es auch die Bundesregierung nicht für geboten, durch den Einbau verplombter geeigneter Zählwerke in Spielautomaten die steuerliche Erfassung von Spieleinnahmen nachprüfbar zu machen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 45): Teilt die Bundesregierung meine Feststellung, daß in den Städten und neuerdings auch mehr und mehr im Kernbereich mittlerer Ortschaften Geschäftsräume, die bisher der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dienten, durch Spielhallen ersetzt werden und dieser marktwirtschaftlich orientierte Verdrängungswettbewerb dadurch begünstigt wird, weil Spielhallenbetreiber Mieteinnahmen bieten, die offensichtlich ihre Begründung in hohen Spieleinnahmen haben? Das von Ihnen angesprochene Problem war schon Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen. Die Bundesregierung ist hierauf u. a. in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zur Lage mittelständischer Gewerbebetriebe — insbesondere kleiner Einzelhandelsgeschäfte — in den Stadtzentren (Bundestags-Drucksache 10/5866) eingegangen. Das Resümee darf ich wiederholen: Es trifft zu, daß in den letzten Jahren zunehmend Spielhallen in Geschäftsräumen ehemaliger Einzelhandelsgeschäfte u. ä. errichtet worden sind. Die Möglichkeit, aufgrund besserer Ertragslage höhere Mieten zahlen zu können, dürfte allerdings nur eine von verschiedenen Ursachen für diese Entwicklung sein. Maßgebliche Einflußfaktoren sind ferner das Vordringen problemloser Massenartikel, wachsender Kapitalbedarf, steigende Anforderungen an die Unternehmerqualifikation sowie scharfer Wettbewerb. Im Zuge dieser Entwicklung sind auch mittelständische Unternehmen aus dem innerstädtischen Markt ausgeschieden, wobei es sich häufig um Unternehmen handelt, die ohnehin schon schwer um ihren Fortbestand zu kämpfen hatten. Fälschlicherweise wird dann die Mietpreisentwicklung als der entscheidende Faktor angesehen, obwohl sie im Grunde meist nur der Anlaß, nicht jedoch die Ursache war. Im übrigen halte ich es aus marktwirtschaftlichen Überlegungen nicht für bedenklich, wenn Unternehmen im Wettbewerb um Mieträume zum Zuge kommen, die eine höhere Miete zu zahlen bereit sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/93 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein Antidumpingverfahren für Harnstoff und möglicherweise auch Kalkammonsalpeter mit dem Ziel durchführt, die Düngemittelimporte aus bestimmten Ländern um 20 v. H. bis 40 v. H. zu verteuern, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Wie würdigt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft bei Dünger ein Anti-dumpingverfahren zugunsten einiger Konzerne und zu Lasten von Millionen von Bauern der Europäischen Gemeinschaft bei Agrarprodukten durchführt, jedoch z. B. bei Sauerkirschen und Cornglutenfeed, jede Dumpinggefahr zuläßt? Zu Frage 46: Die Bundesregierung ist wie vorgeschrieben von Anfang an im Rahmen des Beratenden Ausschusses in die Konsultationen zum Antidumpingverfahren gegen die Harnstoffeinfuhren mit Ursprung in Kuwait, Libyen, Saudi-Arabien, UdSSR, Trinidad und Tobago, Jugoslawien, CSSR und DDR eingeschaltet worden. Das Untersuchungsverfahren vor Ort ist abgeschlossen. Mit der Verhängung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen ist in Kürze zu rechnen. Die Kommission wird allerdings keine Antidumpingzölle zwischen 20 Prozent und 40 Prozent vorschlagen, sondern einen Mindestpreis frei Gemeinschaftsgrenze festsetzen, der gegenüber allen betroffenen Einfuhren einheitlich sein wird. Als vorläufiger Antidumpingzoll soll dann der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Einfuhrpreis frei Gemeinschaftsgrenze und dem Mindestpreis erhoben werden. Die Konsultation der Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuß hierüber ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Angesichts des eindeutig nachgewiesenen Dumpings und der dadurch verursachten bedeutenden Schädigung der Düngemittelindustrie in der Gemeinschaft wird die Bundesregierung den vorläufigen Maßnahmen zustimmen. Sie hat allerdings durchgesetzt, daß das Verfahren auf die jetzt betroffenen Länder begrenzt bleibt und einige Länder, gegen die sich die Beschwerde ebenfalls gerichtet hatte, ausgenommen wurden. Maßgebend für unsere Zustimmung ist der geringe Auslastungsgrad der betroffenen Gemeinschaftsindustrie, der auf den Dumpingeinfuhren beruht, und das Interesse der Gemeinschaft am Fortbestehen einer eigenen Harnstoffproduktion. Ein Verfahren wegen Kalkammonsalpeter ist nicht anhängig. Zu Frage 47: Die Kommission mußte im Fall Harnstoff tätig werden, weil ein entsprechender Antrag der Gemeinschaftsindustrie vorlag, während bei Sauerkirschen und Cornglutenfeed ein Antrag auf Verfahrenseinleitung nicht gestellt worden ist. Das Antidumpingverfahren ist als Antragsverfahren ausgestaltet, das von der Kommission nicht ex officio betrieben wird. Sollte eine Beschwerde eingereicht werden, wird sie bei schlüssiger Darlegung von Dumping und einer 448* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 dadurch hervorgerufenen bedeutenden Schädigung eines Wirtschaftszweiges der Gemeinschaft ebenso unterstützt werden, wie der Antrag der Harnstoffproduzenten. Es ist aber zu bedenken, daß es für die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bei Cornglutenfeed möglicherweise an dem Erfordernis einer Produktion in der Gemeinschaft fehlt. Gegen die Sauerkirschenimporte aus Jugoslawien zu äußerst niedrigen Preisen hat die Gemeinschaft schrittweise die wesentlichen Erzeugnisse einer Einfuhrlizenz und Mindestpreisregelung unterworfen, mit dem Ziel, den durch die Einfuhr drohenden Schaden einzudämmen. Ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens wurde nicht gestellt und dürfte jetzt angesichts der getroffenen Schutzmaßnahmen auch nicht mehr zu begründen sein. Damit ist der Fall Sauerkirschen im Ergebnis mit dem Fall Harnstoff vergleichbar gelöst worden. In beiden Fällen konnte Schaden von den betroffenen Produzenten abgewendet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/93 Fragen 48 und 49): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Lösung der EG-Agrarprobleme darin, ganz oder zum Teil die Butter-, Milchpulver- und Fleischberge der EG zu verschenken, und wenn ja, an wen? Welcher Betrag wurde 1986 von den vorgesehenen 450 Millionen DM des Beitragskostenentlastungsgesetzes in der Landwirtschaft ausgezahlt? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist stets dafür eingetreten, daß bedürftige Bevölkerungskreise in den Europäischen Gemeinschaften bei dem Abbau der Lagerbestände angemessen berücksichtigt werden sollen. Dieser Zielsetzung wurde und wird durch eine Vielzahl von Sonderabsatzmaßnahmen zu erheblich herabgesetzten Preisen und die kostenlose Abgabe an stark benachteiligte Personen im Rahmen der „Kälteopferhilfe" entsprochen. Zur Lösung der EG-Agrarprobleme bedarf es jedoch darüber hinaus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Rückführung der Produktion an die in- und ausländische kaufkräftige Nachfrage sowie die Berücksichtigung von Anbaualternativen und die Erschließung von Verwendungsalternativen im Nichtnahrungsbereich. Zu Frage 49: Die landwirtschaftlichen Alterskassen haben zu Lasten des Haushalts 1986 für Entlastungszahlungen nach dem Sozialversicherungs-Beitragsentlastungs - gesetz insgesamt 279,2 Millionen DM abgerufen. Über den tatsächlichen Bedarf für ein volles Kalenderjahr besagt diese Zahl jedoch noch nichts. Das von den Koalitionsfraktionen initiativ eingebrachte SVBEG wurde im Juli 1986 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Frist für eine Antragstellung auf die Gewährung von Entlastung wurde für das erste Jahr auf den 31. Dezember festgelegt. Diese Fristbestimmung ließ von vornherein erkennen, daß nicht alle Anträge im ersten Jahr entschieden werden konnten, sondern daß es zu einem Antragsüberhang auf das Folgejahr (1987) kommen würde. Dieser Antragsüberhang ist für 1987 trotz einer enormen Kraftanstrengung der das Gesetz ausführenden landwirtschaftlichen Alterskassen auch eingetreten. Für 1987 wird der Haushaltsansatz von 450 Millionen nach derzeitigem Erkenntnisstand unter Berücksichtigung des Verstärkungsvermerkes in Höhe von 50 Millionen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Befriedigung der Antragsüberhänge ausgeschöpft werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Kreuzeder (GRÜNE) (Drucksache 11/93 Fragen 50 und 51) : Wird die Bundesregierung der EG-Agrarpolitik, die weitere Stillegungsprämien in Verbindung mit nationalen Programmen ankündigt, folgen und das Herauskaufen landschaftlicher Nutzflächen und die weitere Aufteilung der Landschaft in Schutzgebiete und chemieintensive Anbauzonen unterstützen, und wie will sie damit die Überschüsse abbauen? Wird die Bundesregierung mit der Unterstützung dieses Programms die Förderschwelle wiedereinführen und Wachstums-und agrarindustrielle Betriebe fördern, die gleichzeitig chemieintensive Landwirtschaft betreiben und andererseits Teile ihrer Flächen landschaftspflegerisch gestalten? Zu Frage 50: Die EG-Agrarpolitik sieht keine Aufteilung der Landschaft in Schutzgebiete und chemieintensive Anbauzonen vor. Die Beschlüsse des EG-Ministerrates vom 4. März 1987 beinhalten vielmehr u. a. — gemeinschaftlich finanzierte Umweltbeihilfen; — Beihilfen zur Extensivierung der Erzeugung. Beide Maßnahmen sollen zur Verringerung der Überschußproduktion beitragen. Die Beschlüsse müssen innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Vorruhestand in Verbindung mit der Flächen-und Produktionsstillegung ganzer Betriebe oder mit der Abgabe der Flächen an Junglandwirte oder zur Aufstockung anderer Betriebe ist bisher nicht beschlossen worden. Die Bundesregierung mißt dem Vorruhestand mit der Flächen- und Produktionsstillegung ganzer Betriebe im Hinblick auf eine Marktentlastung besondere Bedeutung bei. Zu Frage 51: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Förderschwelle wieder einzuführen. Durch die Berücksichtigung der Einkommenssituation und der Bedürftigkeit der Landwirte wird angestrebt sicherzustellen, Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 449* daß sich die Förderung auf den bäuerlichen Familienbetrieb konzentriert. Agrarindustrielle Betriebe werden nicht gefördert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 52) : Ist die Bundesregierung angesichts der Chancen auf ein positives Ergebnis der Genfer Verhandlungen über einen Abbau der Mittelstreckenraketen bereit, auf die amerikanische Regierung dahin gehend einzuwirken, daß die Ausbaumaßnahmen auf dem Heilbronner Raketenstandort Waldheide, die sich bis 1988 auf 55 Millionen DM belaufen sollen, umgehend gestoppt werden? Die jüngsten Gespräche in Genf über eine NullLösung für weitreichende Mittelstreckenwaffen in Europa sind ermutigend und ein Beweis dafür, daß die konsequente Druchsetzung des NATO-Doppelbeschlusses mit seinen beiden Teilen — Verhandlung über einen Verzicht auf beiden Seiten und weiterer Aufstellung der Waffensysteme solange das Verhandlungsziel nicht erreicht ist — Erfolge zu zeigen beginnt. Die Bundesregierung unterstützt nachhaltig alle Bemühungen der Verhandlungspartner, die zum kontrollierten Abbau der weitreichenden Mittelstreckenwaffen führen. Solange allerdings kein Abkommen vereinbart ist, das die Stationierung dieser Waffensysteme unnötig macht, müssen die Maßnahmen getroffen werden, die die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der Waffensysteme, also auch der Pershing II-Raketen, gewährleisten. Dazu dienen die Baumaßnahmen auf der Waldheide. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (Amberg) (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 53 und 54): Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit ihrer Frauen-und Familienpolitik, daß die Wehrbereichsverwaltung den Zurückstellungsantrag eines wehrpflichtigen Familienvaters von einer Wehrübung mit der Begründung ablehnt, von seiner in Schichtarbeit als Krankenschwester arbeitenden Ehefrau sei für die Zeit der Wehrübung zu erwarten, daß sie als Mutter ihre Berufstätigkeit für die bisher vom Vater mit übernommene Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder unterbreche? Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Frauenpolitik die Auffassung der Wehrbereichsverwaltung, die Berufstätigkeit der Ehefrau stehe im Gegensatz zur Wehrpflicht des Ehemannes „von vornherein unter der Schranke der Familienverträglichkeit", mit anderen Worten: die berufliche Selbstverwirklichung der vom Wehrpflichtgesetz nicht betroffenen Frau sei also der Pflicht des Mannes nachrangig? Zu Frage 53: Nach § 12 Wehrpflichtgesetz soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag u. a. dann zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn aus persönlichen Gründen eine besondere Härte bedeuten würde, insbesondere wenn für seine Kinder besondere Notstände zu erwarten wären. Wie eine besondere Härte vermieden werden kann, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Die Versorgung und Betreuung muß nicht notwendigerweise von der Mutter in Person erbracht werden; diese Möglichkeit kann jedoch nicht allein wegen ihrer Berufstätigkeit von vornherein außer Betracht bleiben. Die Ehegatten sind aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder gehalten, bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf die Belange der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen sie daher vorübergehend eine Neuverteilung der Pflichten innerhalb der Ehe vornehmen. Zu Frage 54: Die zitierte Begründung stützt sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg. Die Wehrersatzbehörden haben die zum Wehrpflichtgesetz ergangene Rechtsprechung bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Begründung trägt dem Umstand Rechnung, daß die Wehrpflicht mit Verfassungsrang ausgestattet ist. Wenn die Betreuung und Versorgung minderjähriger Kinder nur für wenige Tage übernommen wird, d. h. solange der wehrpflichtige Ehemann verhindert ist, wird dadurch die berufliche Selbstverwirklichung der Frau nicht berührt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 11/93 Fragen 55 und 56) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Soldaten auf Zeit nach Beendigung ihrer Dienstzeit arbeitslos werden? Welche Überlegungen gibt es, diesem Personenkreis beim Übergang in das Zivilleben gezielt mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu helfen? Zu Frage 55: Gesicherte Zahlen zur Arbeitslosigkeit ehemaliger Zeitsoldaten stehen uns im Augenblick noch nicht zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Arbeit sieht sich bisher außerstande, uns diese Zahlen zu geben, da die Zeitsoldaten in der Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt nicht gesondert erfaßt werden und auch künftig ohne vertretbaren personalwirtschaftlichen Mehraufwand nicht ermittelbar sind. Bei Umfragen, die das Bundesministerium der Verteidigung mit „Bordmitteln" durchgeführt hat, konnte insgesamt festgestellt werden, daß die Arbeitslosigkeit ehemaliger Soldaten auf Zeit im Vergleich zu entsprechenden Altersjahrgängen erfreulich niedrig liegt. Zu Frage 56: Soldaten auf Zeit erhalten in Abhängigkeit zur Länge der Verpflichtungszeit eine Berufsförderung nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes. In Ausführung dieses gesetzlichen Auftrages unternimmt die Bundeswehr große Anstrengungen, diesen Soldaten eine erfolgreiche Rückkehr in das zivile Berufsleben zu ermöglichen. Gleichzeitig erhalten sie finanzielle Leistungen in Gestalt von Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 57 und 58): Treffen die Vorwürfe der Zeitschrift „Natur" in der Aprilausgabe 1987 über den Inhalt einer seit 1985 vorliegenden Expertise zu, nach dem in allen 184 Standortverwaltungen der Bundeswehr schwere Mangel im Umweltbereich und Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt wurden, und welche wesentlichen Mängel und Tatbestände enthält diese Expertise? Warum wurde die oben angeführte Expertise bisher unter Verschluß gehalten, und welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung zur Mängelabstellung bisher ergriffen? Zu Frage 57: Der Artikel in der Zeitschrift „natur" enthält eine Fülle falscher Behauptungen. Richtig ist jedoch, daß das Bundesministerium der Verteidigung bereits im Jahre 1979 der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft in Ottobrunn einen Studienauftrag erteilt hat. Im Rahmen dieses Studienauftrags wurde 1981 der damalige Zustand der Umweltvorrichtungen und Maßnahmen in Bundeswehrliegenschaften ermittelt. Es handelt sich dabei um die erste Bestandsaufnahme dieser Art für eine Großorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 58: Der Schlußbericht der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft war ursprünglich als „VS — Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft, da der Bericht einen zusammenfassenden Einblick in die militärischen Liegenschaften von Flensburg bis Mittenwald gibt. Später wurde der Bericht für „offen" erklärt. Die in der Zeitschrift „natur" veröffentlichte Bilanz von 1981 stimmt mit der Realität von heute nicht mehr überein. Das gilt für alle Wehrbereiche und alle Mängel-Arten dieser Bilanz: So wurden bisher — und werden auch zukünftig — mit einem Mittelaufwand in Milliardenhöhe umweltbegünstigende Maßnahmen in den Bereichen Heizanlagen, Wasser/Abwasser, Müll und Sondermüll sowie Lärmentlastung ergriffen. Der entsprechende Artikel läßt völlig außer acht, daß aufbauend auf der alten Studie ab 1982 mit bis dahin ungewöhnlich hohem Einsatz an Finanzen und Personal sowie ergänzenden Dienstanweisungen für die Ausbildung in und außerhalb der Kasernen spürbare Verbesserungen in diesem Zusammenhang erreicht wurden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 59 und 60): Welchen Beitrag hat die Bundesregierung i. S. der Ausführungen von Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner in dem 1983 erschienenen Buch „Die Atomschwelle heben" ( „Die NATO muß die Nuklearschwelle so weit heben, daß sie nicht durch die Entwicklung der militärischen Lage allein zu der Entscheidung für den Nuklearwaffeneinsatz gezwungen wird."), bisher konkret geleistet? Sind auch für die Militärstrategie aktuelle Konsequenzen ergriffen worden, um den frühen Ersteinsatz von Atomwaffen im Verteidigungsfall unwahrscheinlich zu machen, und werden strategische Szenarien für Übungen im westlichen Bündnis dem politischen Ziel „Die Atomschwelle heben" angepaßt? Zu Frage 59: Die Bundesregierung hat sich in ihrer eigenen sicherheitspolitischen Arbeit wie auch bei ihrer Mitarbeit im Bündnis stets von dem zitierten Gedanken leiten lassen. Die hierzu ergriffenen und eingeleiteten konkreten Maßnahmen sind vielfältig. Als grundlegende Weichenstellung der letzten Jahre erwähne ich die nachhaltige Stärkung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit als Schwerpunkt der Bundeswehrplanung für die neunziger Jahre. Als konkrete Vorhaben zur Verwirklichung dieser Planung seien genannt: — Maßnahmen zur Verbesserung der konventionellen Durchhaltefähigkeit, wie zusätzliche Beschaffung moderner Munition — Maßnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit konventioneller Verstärkungskräfte (wartime host nation support; bilaterale Vereinbarungen mit Frankreich) — Maßnahmen zur Verbesserung der Aufklärungsfähigkeit und der Luftverteidigungsfähigkeit. Auch der Bündnisbeschluß von Montebello (1983) mit seiner Zielsetzung einer Verringerung des nuklearen Potentials der NATO in Europa bei gleichzeitiger Modernisierung der verbleibenden Systeme wirkt in Richtung auf eine Hebung der Nuklearschwelle. Zu Frage 60: Die ständige Anpassung von Komponenten der Allianzstrategie an sich ändernde Rahmenbedingungen ist mit den bereits geschilderten Entwicklungen verbunden. Zahlreiche Initiativen im Bündnis von europäischer und amerikanischer Seite belegen die Bedeutung, die der Verbesserung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit für eine glaubwürdige und wirksame Umsetzung der Bündnisstrategie beigemessen wird. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 451* Augenfälligstes Ergebnis ist die bündnisgemeinsam getragene Planungsrichtlinie zu „Conventional Defence Improvement" . Übungsszenarien entsprechen im Rahmen des Möglichen der gültigen Strategie. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 61 und 62): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wann der Tennisspieler Boris Becker seinen Wehrdienst bzw. zivilen Ersatzdienst in der Bundesrepublik Deutschland abzuleisten gedenkt? Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt sein sollte, ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß Boris Bek-ker, der öffentlich als „Vorbild der deutschen Jugend" präsentiert wird, alsbald seiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt? Zu Frage 61: Boris Becker hat seinen Wohnsitz bereits mit 16 Jahren — noch bevor er unter die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes fiel — nach Monaco verlegt. Das tat er damals nicht aus dem Grunde, sich der Wehrpflicht zu entziehen, sondern hierzu gaben sportliche Gründe den Anlaß, nämlich die Tatsache, daß er dort ganzjährig und mit bereits zur Spitzenklasse der Welt gehörenden Spielern trainieren konnte. Er hat in Monaco seine Wohnung, ist von seinen Eltern wirtschaftlich unabhängig und verdient seinen Lebensunterhalt überwiegend im Ausland; im Bundesgebiet hält er sich nur gelegentlich und kurz auf. Nach der Rechtslage ruht daher seine Wehrpflicht. Solange dieser Zustand andauert, kann er nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden. Ich gehe davon aus, daß Becker zum gegebenen Zeitpunkt sich „freiwillig" zum Ableisten des Wehrdienstes in unserer Bundeswehr melden wird. Zu Frage 62: Rechtliche Möglichkeiten bestehen für die Bundesregierung nicht. Wir würden es jedoch aus mannigfaltigen Gründen sehr begrüßen, wenn Becker sich dieser Pflichterfüllung freiwillig stellen wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 63 und 64): Trifft es zu, daß der Tennisspieler Boris Becker nicht zum Wehrdienst herangezogen wird, wenn ja, aus welchen Gründen? Hält die Bundesregierung eine Anderung des Wehrpflichtgesetzes für erforderlich, damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßende Freistellungen von der Wehrpflicht zukünftig ausgeschlossen werden? Zu Frage 63: Boris Becker hat seinen Wohnsitz bereits mit 16 Jahren — noch bevor er unter die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes fiel — nach Monaco verlegt. Das tat er damals nicht aus dem Grunde, sich der Wehrpflicht zu entziehen, sondern hierzu gaben sportliche Gründe den Anlaß, nämlich die Tatsache, daß er dort ganzjährig und mit bereits zur Spitzenklasse der Welt gehörenden Spielern trainieren konnte. Er hat in Monaco seine Wohnung, ist von seinen Eltern wirtschaftlich unabhängig und verdient seinen Lebensunterhalt überwiegend im Ausland; im Bundesgebiet hält er sich nur gelegentlich und kurz auf. Nach der Rechtslage ruht daher seine Wehrpflicht. Solange dieser Zustand andauert, kann er nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden. Ich gehe davon aus, daß Becker zum gegebenen Zeitpunkt sich „freiwillig" zum Ableisten des Wehrdienstes in unserer Bundeswehr melden wird. Zu Frage 64: Eine Verschärfung ist zum 1. Juli 1986 in Kraft getreten insoweit, als Wehrpflichtige, die ihren ständigen Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes haben, sich aber tatsächlich innerhalb des Bundesgebietes aufhalten, einberufen werden können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 65 und 66) : Trifft es zu und welche Gründe waren maßgeblich, daß im Leitungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung eine Entscheidung getroffen worden ist, daß der Deutsche Boris Bek-ker, der seinen Wohnsitz aus Baden-Württemberg nach Monaco verlegt hat, nicht zur Wehrpflicht herangezogen wird, weil er seinen Lebensmittelpunkt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genommen habe? Werden künftig junge Männer, die z. B. in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Dänemark oder sonstwo im Ausland ihren Wohnsitz nehmen, um zu studieren oder zu arbeiten, auch nicht zur Wehrpflicht herangezogen, und würde über eine solche Entscheidung der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit gewahrt bleiben? Zu Frage 65: Boris Becker hat seinen Wohnsitz bereits mit 16 Jahren — noch bevor er unter die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes fiel — nach Monaco verlegt. Das tat er damals nicht aus dem Grunde, sich der Wehrpflicht zu entziehen, sondern hierzu gaben sportliche Gründe den Anlaß, nämlich die Tatsache, daß er dort ganzjährig und mit bereits zur Spitzenklasse der Welt gehörenden Spielern trainieren konnte. Er hat in Monaco seine Wohnung, ist von seinen Eltern wirtschaftlich unabhängig und verdient seinen Lebensunterhalt überwiegend im Ausland; im Bundesgebiet hält er sich nur gelegentlich und kurz auf. Nach der Rechtslage ruht daher seine Wehrpflicht. Solange dieser Zustand andauert, kann er nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden. 452 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Ich gehe davon aus, daß Becker zum gegebenen Zeitpunkt sich „freiwillig" zum Ableisten des Wehrdienstes in unserer Bundeswehr melden wird. Zu Frage 66: Bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen könnten auch andere junge Männer, die wie Boris Becker vor der Erfassung ihres Geburtsjahrganges ihren ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegt und dort ihren Lebensmittelpunkt begründet haben, nicht zum Wehrdienst einberufen werden. Vergleichbare Fälle sind bisher nicht bekannt geworden und sind in nennenswerter Zahl nicht zu erwarten. Eine Verschärfung ist zum 1. Juli 1986 in Kraft getreten insoweit, als Wehrpflichtige, die ihren ständigen Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes haben, sich aber tatsächlich innerhalb des Bundesgebietes aufhalten, einberufen werden können. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/93 Frage 67): Ist es richtig, daß Heilpraktiker AIDS behandeln dürfen, da diese Krankheit zwar dem Bundes-Seuchengesetz unterliegt, aber dort nicht aufgeführt ist? Nach dem Bundesseuchengesetz ist die Behandlung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt oder dessen verdächtigt sind, im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Diese Regelung betrifft allerdings nur namentlich im einzelnen aufgeführte hochinfektiöse Erkrankungen, die durch normale soziale Kontakte oder bei Nichtbeachtung der für sie geltenden besonderen Hygienebestimmungen übertragen werden, was auf AIDS nicht zutrifft. AIDS wird vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen. Durch die Regelungen des Bundesseuchengesetzes wird u. a. beabsichtigt, die Einhaltung der Hygieneauflagen kontrollieren, anordnen oder auch Behandlungsstätten schließen zu können. Die weltweite Beobachtung von Krankenpflegepersonal in unmittelbarem Kontakt mit AIDS-Kranken hat belegt, daß bei Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen eine Übertragung nicht zu befürchten ist, ausgenommen Stich- oder Schnittverletzungen, bei denen eine Mindestmenge von infiziertem Blut in die Blutbahn des Verletzten gelangt. Die derzeitige Rechtslage erlaubt deshalb allen zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen, also Ärzten und auch Heilpraktikern, Vor- und Vollbilderkrankungen von AIDS zu behandeln. Aus den geschilderten Gründen kann auf einen Behandlungsvorbehalt aus seuchenhygienischer Sicht verzichtet werden. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß Heilpraktiker und Patienten so handeln, wie sie in der Regel in Problemlagen schon immer verfahren, d. h. einen Arzt an der Behandlung beteiligen. Sie wird die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet aufmerksam beobachten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Pick (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 68): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des baden-württembergischen Kultusministers Dr. Meyer-Vorfelder, der laut einem Bericht der „Allgemeinen Zeitung" Mainz in einem Rundschreiben Ringen und Boxen als aidsgefährdende Sportarten bezeichnet hat, und ist sie bereit, zu dem Thema in geeigneter Form Stellung zu nehmen? Bei den Übertragungswegen für die Immunschwächekrankheit AIDS kann man zwar grundsätzlich davon ausgehen, daß bei Kampfsportarten durch Verletzungen unmittelbare Blutkontakte erfolgen können, die eine Übertragung des Krankheitserregers nicht ausgeschlossen erscheinen lassen. Aus der einschlägigen Literatur ist aber bislang kein Fall bekannt, bei dem eine Infektion auf diesem Wege angenommen werden kann. Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruserkrankungen hat gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung bereits im Herbst 1985 diese Frage geprüft, sie hat dazu bislang keine warnende Stellungnahme abgegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Kultusminister des Landes Baden-Württemberg in seinen „Arbeitsmaterialien" für Lehrer im Rahmen der durch die Schulpflicht begründeten besonderen Fürsorgeverpflichtung auf eine nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand allenfalls theoretische Ansteckungsmöglichkeit hingewiesen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 69 und 70): Wird ein Bundesmodell in der Drogenarbeit (Ganztagsbetreuung), das mit der Zielsetzung eines verstärkten Behandlungsangebots ini ambulanten Bereich vorgesehen war, und dessen Konzeptionsarbeit sowie Ausschreibungen im Dezember 1986 gestoppt wurden, da die Gelder dafür dem Bundesminister fur Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit gesperrt wurden, weitergeführt? Bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen ist gegebenenfalls mit einer konkreten Finanzierung zu rechnen? Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit plant seit über einem Jahr in Zusammenarbeit mit den Drogenbeauftragten der Länder ein Modellprogramm „Ambulante G anztagsbetreuung Drogenabhängiger" ; mit diesem Programm im Rahmen dessen grundsätzlich ein Projekt in jedem Bundesland eingerichtet werden soll, beabsichtigt der Bund, ambulante oder teilstationäre Alternativen zu Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 453' der heute ganz überwiegenden stationären Langzeittherapie bei Drogenabhängigen zu entwickeln. Das neue Modellprogramm sollte ab 1. Januar 1987 anlaufen, sobald und soweit entsprechende Anträge aus den Ländern vorlägen. Mit einigen Ländern, die bereits im Herbst 1986 entscheidungsreife Anträge gestellt hatten, wurden damals Absprachen über einen programmgemäßen Beginn getroffen. Anfang Dezember 1986 wurde dann jedoch der einschlägige Förderungstitel des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1987 mit einer sechsprozentigen Haushaltssperre belegt. Deshalb mußte die Bewilligung der noch nicht fest zugesagten Projekte zurückgestellt werden. Im übrigen lagen zu diesem Zeitpunkt aus den meisten Ländern noch keine entscheidungsreifen oder überhaupt keine Anträge vor. Mit den Drogenbeauftragten wurde Mitte März 1987 geklärt, daß das Ministerium geeignete Projekte der Länder spätestens zum 1. August 1987 grundsätzlich bewilligen kann. Die endgültig formulierten fachlichen und sonstigen Bedingungen der Förderung werden in diesen Tagen den Drogenbeauftragten mit der Bitte um Weiterleitung an die betreffenden Träger zugeleitet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/93 Fragen 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß der Anteil der Sozialhilfeempfänger unter den Anspruchsberechtigten des Kinderzuschlages ist, und daß gerade dieser Personenkreis keinen wirtschaftlichen Nutzen vom Kindergeldzuschuß hat, weil der Kindergeldzuschuß als Einkommen nach dem Bundessozialhilfegesetz angerechnet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß somit lediglich eine Verlagerung der Mittel vom Bund auf die Kommunen erfolgt, und rechtfertigt dieses Verfahren den enormen Verwaltungsaufwand bei der Bundesanstalt für Arbeit? Zu Frage 71: Es trifft zu, daß der auf Antrag gezahlte Zuschlag zum Kindergeld bei der Sozialhilfe angerechnet wird und in diesen Fällen den Betroffenen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht verbleibt. Diese Anrechnung, die sich aus Aufgabe und System der Sozialhilfe ergibt, entspricht dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Die Bundesregierung hat hierzu bereits früher zu entsprechenden Fragen der Abgeordneten Oostergetelo (BT-Drucksache 10/4634, S. 32) und Würtz (BT-Drucksache 10/5840 S. 38) Stellung genommen, auf die ich verweise. Der Anteil der zuschlagsberechtigten Sozialhilfeempfänger läßt sich mangels ausreichender statistischer Unterlagen nicht angeben. Zu Frage 72: Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der der Bundesanstalt für Arbeit durch die Durchführung der Kindergeldzuschlagsregelung im Jahre 1986 entstanden ist, läßt sich nicht beziffern, da die Verwaltungskosten-Abrechnung der Bundesanstalt für Arbeit nicht im einzelnen aufgeschlüsselt ist. Die Verwaltungskosten für die Durchführung des 11. Änderungsgesetzes zum Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag, Vollwaisenkindergeld, Erhöhung der für die einkommensabhängige Minderung geltenden Freibeträge) waren im Haushalt 1986 auf insgesamt 15 Millionen DM veranschlagt worden. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß dieser Betrag überschritten worden ist. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 73): Was ist der Grund dafür, daß die Bundesregierung zwar bereits konkret eine Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1990 angekündigt hat, über die angestrebte Erhöhung des Kindergeldes mit Wirkung ab 1989 aber erst nach Vornahme eines in der Mitte der Legislaturperiode zu machenden „Kassensturzes" entschieden werden soll (vgl. „General-Anzeiger" vom 11. März 1987)? Nachdem die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode mit dem 10-Milliarden-DM-Familienpaket einen grundlegenden Kurswechsel in der Familienpolitik zugunsten der Familien mit Kindern vorgenommen hat, wird sie in dieser Legislaturperiode den Familienlastenausgleich weiter verbessern. Es steht fest, daß neben einer weiteren Erhöhung des Kinderfreibetrages und einer Verlängerung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub auch die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 2. Kind, das die vorherige Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Januar 1982 gekürzt hat, noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/93 Frage 74): Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Aussagen, wonach es in der Bundesrepublik Deutschland etwa 500 000 Menschen gebe, die beim Spiel an Glücksspielautomaten „süchtig" geworden sind? Bei der Zahl 500 000 handelt es sich um eine Schätzzahl, die wissenschaftlich nicht belegt ist. Aufgrund zweier empirischer Studien hat das MaxPlanck-Institut für Psychiatrie in München hochgerechnet, daß etwa ein Viertel aller Häufigspieler, das sind 20 000 Personen in der Bundesrepublik, durch das Spielen an Geldspielgeräten subjektiv stark belastet sind. Dabei ist die subjektiv erlebte Belastung nicht automatisch als Behandlungsbedürftigkeit zu verstehen. 454 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 Die Bundesregierung verfolgt das Problem mit Aufmerksamkeit. Sie ist jedoch der Auffassung, daß weitere empirische Untersuchungen notwendig sind, um eine fundierte Aussage über den Umfang des problematischen Spielverhaltens machen zu können. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung ein EG-Vorschlag bekannt, in dem gefordert wird, die erlaubten Strahlungsgrenzwerte für Milch und Milchprodukte von 370 Becquerel auf 4 000 Becquerel und für andere Nahrungsmittel von 600 Becquerel auf 2 000 Becquerel heraufzusetzen? Welche Erkenntnisse sind für diese drastische Erhöhung ausschlaggebend, und welche Haltung gedenkt die Bundesregierung dazu einzunehmen? Zu Frage 75: Ein Vorschlag der EG für Kontaminationswerte für radioaktiv kontaminierte landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt nicht vor. Die Kommission hat bei ihrem Vorschlag für eine Verlängerung der EG-Ratsverordnung Nr. 1707/86 Ende Januar 1987 zugleich Mitteilung über den Stand ihrer Vorüberlegungen für eine dauerhafte Regelung gemacht, die nach den Vorstellungen der EG die Ratsverordnung 1707/86 nach deren Auslaufen ablösen soll. In den Materialien zu dieser Mitteilung sind verschiedene wissenschaftliche Auffassungen zur Herleitung von Kontaminationswerten aus den maximalen Dosiswerten enthalten, darunter auch die von Ihnen genannten Werte. Ende April 1987 veranstaltet die EG ein wissenschaftliches Symposium zur Frage der Kontaminationshöchstwerte in Luxemburg. Die EG wird die Ergebnisse dieses Symposiums auswerten und erst auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Kontaminationswerte machen. Zu Frage 76: Die in Ihrer vorstehenden Frage genannten Werte beruhen auf einem der verschiedenen in der Diskussion befindlichen wissenschaftlichen Konzepte. Dieses ist u. a. dadurch gekennzeichnet, daß es von der Annahme ausgeht, daß nur ein bestimmter Prozentsatz der Lebensmittel kontaminiert ist. Wenn diese Annahme zuträfe, würde sich tatsächlich ein erheblich niedrigerer Mittelwert der Kontamination in der menschlichen Nahrung als die genannten Werte ergeben. Die Bundesregierung setzt sich für eine sorgfältige Auswertung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Symposiums Ende April 1987 und für eine Festlegung der Kontaminationswerte ein, die die erforderliche Strahlenschutzvorsorge in bestmöglicher Weise verwirklicht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/93 Fragen 77 und 78): Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind geplant, um zukünftig den Export stark radioaktiv kontaminierten Futtermittels ins Ausland unterbinden zu können, und ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Menge in der Vergangenheit auf Grund des Reaktorunfalls in Tschernobyl radioaktiv kontaminierte Futtermittel und Lebensmittel exportiert wurden? Warum hat die Bundesregierung, wie sie mir auf meine Frage vom 2. Februar 1987 geantwortet hat, auf die Vernichtung (oder auf den Nachweis der Vernichtung) der radioaktiv kontaminierten Molke verzichtet, und welche Vorstellungen hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Verzichts über den weiteren Verbleib der Molke? Zu Frage 77: Durch das am 31. Dezember 1986 in Kraft getretene Strahlenschutzvorsorgegesetz (BGB1. I, S. 2610) ist der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermächtigt, bei Futtermitteln Beschränkungen des Imports, des Inverkehrbringens und auch des Exports durch Rechtsverordnung zu verfügen, soweit dies aus Gründen der Strahlenschutzvorsorge angezeigt ist. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft wird derzeit ein Verordnungsentwurf vorbereitet, der unter anderem auch Exportbeschränkungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zum menschlichen und tierischen Verzehr vorsehen soll. Eine in allen EG-Mitgliedstaaten verbindliche Regelung ist wegen der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Marktes gegenüber nationalen Regelungen vorzugswürdig. Die Bundesregierung setzt sich daher nachdrücklich für eine EG-Verordnung ein. Der Bundesregierung sind keine Fälle von Exporten radioaktiv kontaminierter Futter- und Lebensmittel ins Ausland bekannt, deren Aktivität die Einfuhrrichtwerte der Ratsverordnung 1707 der Europäischen Gemeinschaft überstiegen hätten. Soweit es Meldungen über derartige Exporte gab, haben sich diese bei näherer Prüfung nicht bestätigt. Zu Frage 78: Das Bundesverwaltungsamt hat bei der Zahlung eines Schadensausgleichs nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz für das kontaminierte Molkepulver die Schadensfeststellung der hierfür zuständigen bayerischen Behörden zugrunde gelegt. Ein Vernichtungsnachweis wurde in diesem Falle ausnahmsweise nicht gefordert, da dies angesichts der nicht kurzfristig zu erwartenden Lösung des Entsorgungsproblems nicht möglich war. Darüber hinaus war von den zuständigen bayerischen Behörden die Nichtverkehrsfähigkeit des Molkepulvers als Wirtschaftsgut attestiert worden. Durch die Einschaltung des Freistaates Bayern war sichergestellt, daß Erlöse aus einer entgegen den ursprünglichen Annahmen dennoch möglichen Verwertung des Molkepulvers dem Bund zufließen würden. Nunmehr wurde vom BMU entschieden, daß das Molkepulver nach dem Verfahren von Prof. Roiner der Technischen Hochschule Hannover dekontaminiert wird. Hierbei entsteht ein wiederverwertbares Pro- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1987 455* dukt; das dekontaminierte Molkepulver ist uneingeschränkt als hochwertiges Tierfutter verwertbar. Die in geringem Umfang anfallenden radioaktiven Reststoffe können einfach beseitigt werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/93 Frage 79): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Jahre 1062 im Raum Regensburg (45 Kilometer von Wackersdorf entfernt) ein Erdbeben der Stärke I = VIII stattgefunden hat, und ist es richtig, daß nach den KTA-Regeln Atomanlagen nicht an Standorten errichtet werden dürfen, wo in historischer Zeit Erdbeben mit Stärke Io = VI mit Epizentrum im 50-Kilometer Umkreis stattgefunden haben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Jahre 1062 ein Erdbeben der Intensität ( „i. Null") Io = VII (nicht: VIII) aufgetreten sein soll, das auch in Regensburg bzw. in Bayern verspürt wurde. Nach Ansicht der Sachverständigen handelte es sich hierbei um ein kräftiges Erdbeben bei Konstanz. Der Raum Regensburg ist kein aktives Bebengebiet. Wegen seines sedimentären Untergrunds werden hier nur die Erschütterungen, die von entfernt liegenden Bebenherden kommen, stärker gespürt als an anderen Orten. Dem Standort der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf droht daraus keine Gefahr. Der Standort ist in seismologischer Hinsicht als günstig zu bezeichnen. Daß nach den KTA-Regeln kerntechnische Anlagen nicht an Standorten errichtet werden dürfen, wo in historischer Zeit Erdbeben mit Stärke Io = VI mit Epizentrum im 50-Kilometer-Umkreis stattgefunden haben, trifft nicht zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Schily, Sie möchten offensichtlich eine Zwischenfrage stellen. Ich sehe das mit großem Erstaunen, denn Sie haben das eben selber mit der Begründung, Sie hätten nur drei Minuten, abgelehnt. Die Logik dieses Verhaltens leuchtet mir beim besten Willen nicht ein.
    Sie können fortfahren.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im übrigen muß ich sagen: Ich bedaure, Herr Schily, daß durch Ihre Zwischenfrage die sehr sachliche Diskussion über die Änderung des Grundgesetzes in ein Fahrwasser geraten ist, in dem Verfassungsdiskussionen am besten nicht geführt werden.

(Schily [GRÜNE]: Doch, doch, man muß der Sache auf den Grund gehen!)

Ich meine, hier ist eine Reihe von Argumenten genannt worden. Sie wissen, daß ich persönlich die Änderung bisher abgelehnt habe. Meine Gründe, die ich dafür vorgetragen habe, sind auch nicht einfach widerlegt; das sage ich dazu. Aber wir werden jetzt Formulierungen suchen,

(Bachmaier [SPD]: Die haben wir doch schon!)

die auch den Bedenken Rechnung tragen.
Bedenken, Herr Hauff, die Sie gegen das Grundrecht geäußert haben, bestehen auch gegenüber bestimmten Formulierungen der Staatszielbestimmung. Da müssen wir in der Tat aufpassen, daß politische Abwägungsprozesse und politische Abwägungsentscheidungen auch in Zukunft politische Entscheidungen bleiben und nicht auf die Gerichte übergehen. Das ist für mich der entscheidende Punkt bei der Formulierung der Grundgesetzänderung, an der wir mitarbeiten und für die wir selbstverständlich einen Vorschlag machen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, kann ich die Aussprache schließen.
    Der Ältestenrat hat Überweisung der Vorlage auf Drucksache 11/10 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse beschlossen. Andere Vorschläge haben Sie offensichtlich nicht zu machen. Dann ist so beschlossen.
    Ich unterbreche die Sitzung bis zur Fragestunde um 13.45 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 13.13 bis 13.45 Uhr)