Ich bitte um Nachsicht. Da Sie sich noch zu Wort gemeldet haben, habe ich vielleicht die Chance, nachher noch auf Ihre Ausführungen einzugehen. Deswegen will ich jetzt fortfahren.
Dies ist überhaupt eine unschöne Diskussion. Nach unseren Berechnungen, die vom Fachreferat des Finanzministeriums erstellt sind, ergibt es nach diesem Konzept die prozentual stärkste Entlastung — Sie können wohl nur prozentuale Entlastungen ernsthaft diskutieren — bei den Verheirateten mit zwei Kindern bei den Beziehern der untersten Einkommen. Da kommen zunächst die 500 000, die aus der Steuerpflicht herausfallen. Die prozentuale Entlastung beträgt in den nächsten Gruppen 35,7 %, 30 %, 24,6 %, 21,1 %, 20,3 %, 19,1 %, d. h. mit steigendem Einkommen wird die prozentuale Entlastung geringer. Ich muß Ihnen auch sagen, Herr Kollege Apel, Sie waren hier nicht zimperlich. Sie haben erstens unsere Aussage in der Wahlkampfzeitung der CDU vor der Wahl falsch zitiert, um uns dann anschließend auf Grund eines falschen Zitates der Lüge zu bezichtigen. Das kann ich Ihnen hier nicht durchgehen lassen. Denn ich muß auch zur Ehre des Generalsekretärs Heiner Geißler sagen, daß er diese Formulierung mit mir abgesprochen hat. Ich muß das mal zu seiner Ehre
sagen; denn das ist ja nicht so selbstverständlich, wenn man die derzeitigen chaotischen Diskussionsverhältnisse in Ihrer Parteiführung, Herr Kollege, betrachtet.
Ich habe ihm gesagt: Wir können vertreten, zu sagen, daß es im Schnitt eine Entlastung um 1 000 DM gibt, und das kann ich Ihnen hier Punkt für Punkt beweisen. Das war die Aussage: im Schnitt. Das heißt natürlich: Jemand, der nur 700 DM Steuern im Monat zahlt, kann nicht um 1 000 DM entlastet werden. Wir sind hier doch nicht in der Klippschule, Herr Kollege Apel! Nehmen Sie doch den Deutschen Bundestag endlich einmal ernst in Ihrem argumentativen Niveau!