Rede:
ID1100400500

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Zur: 1
    2. Geschäftsordnung,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Dr.: 1
    6. Bötsch.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/4 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 4. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. März 1987 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Bahr 51 A Einspruch des Abg. Stratmann gegen den Ausschluß am 12. März 1987 51 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Kohl, Bundeskanzler 51 B Beschlußfassung über das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen — Drucksachen 11/53, 11/55 — Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 73 C Dr. Bötsch CDU/CSU (zur GO) 74 C Aussprache zur Regierungserklärung Dr. Vogel SPD 74 B Dr. Waigel CDU/CSU 88 C Frau Schoppe GRÜNE 98 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 102B Roth SPD 111 B Hauser (Krefeld) CDU/CSU 115B Ebermann GRÜNE 117 D Dr. Biedenkopf CDU/CSU 120C Dr. Mitzscherling SPD 124 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 127 D Sellin GRÜNE 131 B Spilker CDU/CSU 132 D Vizepräsident Frau Renger 120 C Nächste Sitzung 134 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 135 *A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 135 * C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 4. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März .1987 51 4. Sitzung Bonn, den 18. März 1987 Beginn: 10.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 20. 3. Böhm (Melsungen)* 18. 3. Egert 19. 3. Frau Eid 20. 3. Gröbl 18. 3. Grünbeck 20. 3. Grunenberg 20. 3. Kittelmann ** 18. 3. Klein (München) 20. 3. Kolb 20. 3. Lemmrich ** 18. 3. Lenzer * 20. 3. Linsmeier 18. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 20. 3. Reddemann ** 18. 3. Dr. Scheer ** 18. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seehofer 20. 3. Strauß 20. 3. Frau Trenz 20. 3. Dr. Wieczorek 20. 3. Frau Zutt 20. 3. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 13. März 1987 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. März 1987 der vom Deutschen Bundestag am 18. Februar 1987 beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß nach Artikel 53 a des Grundgesetzes Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes zugestimmt hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hubert Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Ich möchte unseren Antrag kurz begründen. Es geht nicht um eine nebensächliche Frage, wie man das auf den ersten Blick meinen könnte, sondern um ein demokratisches Grundprinzip: Es geht um die Frage der Beteiligung der Fraktionen an Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages.
    Wir teilen die Auffassung der anderen Fraktionen, daß die Zahl der Sitze nach dem Lague/Schepers-Verfahren berechnet werden sollte. Darüber hinaus sollte aber — da liegt der Unterschied zwischen den Anträgen — für jede Fraktion im Grundsatz ein Grundmandat festgelegt werden, denn nur auf diesem Wege läßt sich gewährleisten, daß alle Fraktionen bei der Gremienbesetzung auch wirklich zum Zuge kommen und damit alle Fraktionen auch vollständig an der Willensbildung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments beteiligt sind.
    Wir als GRÜNE haben in den vergangenen Jahren und auch schon in dieser Legislaturperiode verschiedenste Erfahrungen machen müssen. Wir haben die Erfahrung machen müssen, daß uns, wo immer es ging, die Mehrheit in diesem Haus den Zutritt zu bestimmten Gremien verwehrt hat. Das war in der letzten Periode bei der PKK so, das war bei der G-
    10-Kommission so, das war bei der Haushaltskontrolle so. Das war wieder so, als es um die Besetzung des Bundestagspräsidiums ging. Ich sage Ihnen voraus, daß wir in zwei Wochen, wenn es erneut um die Parlamentarische Kontrollkommission gehen wird, wieder eine ähnliche Situation erleben werden.
    Wer diese Diskriminierungspraxis wirklich beenden will, sollte sich dazu aufraffen, jeder Fraktion ein solches Grundmandat zuzubilligen. Einzelfallregelungen blieben davon unbenommen. Wenn es die Zahl unbedingt erforderlich machen würde, ist jederzeit eine freie Vereinbarung über einen Verzicht auf die Inanspruchnahme eines einzelnen Mandates möglich. Lassen Sie uns das so regeln, dann haben wir ein vernünftiges demokratisches Verfahren, bei dem alle Seiten angemessen zum Zuge kommen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Dr. Bötsch.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen und dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP stattzugeben. Offensichtlich fällt der Fraktion DIE GRÜNEN zu diesem Thema nichts mehr ein, denn das gleiche haben wir schon zu Beginn der 10. Legislaturperiode im März 1983 gehört. Ich würde Ihnen raten, das vielleicht auf der Liste der Wiedervorlagen zu streichen und das Thema endgültig zu den Akten zu legen, dann brauchen Sie es nicht jedesmal wieder vorzutragen.

    (Zuruf von den GRÜNEN)

    — Auch wenn Sie ziemlich neu sind, sage ich das trotzdem. Nach unserer Auffassung besteht nämlich keine Veranlassung, das Proportionalverfahren nach St. Lague/Schepers zu ändern oder in irgendeiner Form, so wie Sie es vorschlagen, zu ergänzen.
    In den ersten acht Wahlperioden galt ein anderes Berechnungsverfahren. Es hat sich als mit Mängeln behaftet erwiesen, und deshalb hat der Deutsche Bundestag ab der 9. Legislaturperiode beschlossen, das bis heute und auch jetzt vorgeschlagene Berechnungsverfahren einzuführen. Das Berechnungsverfahren vermeidet die Nachteile der früheren Verfahren und trägt außerdem dem Schutze der Minderheiten in einem Ausmaße Rechnung, wie dies früher nicht der Fall war,

    (Zuruf des Abg. Kleinert [Marburg] [GRÜNE])

    und das sollten bitte auch Sie zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Ihr Antrag bringt keine Verbesserungen, und deshalb lehnen wir ihn ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)