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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/256 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 256. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Unteilbarkeit der Menschenrechte Frau Hürland CDU/CSU 20009 B Neumann (Bramsche) SPD 20010A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 20011 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 20012 A Möllemann, Staatsminister AA 20013 B Wischnewski SPD 20014 C Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 20015 B Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär BMB . 20015 D Graf Huyn CDU/CSU 20017 A Duve SPD 20017 D Dr. Czaja CDU/CSU 20018 D Bindig SPD 20019 D Reddemann CDU/CSU 20020 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD Steuerpolitik der Bundesregierung — Drucksachen 10/5653, 10/6279 (neu) — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Huonker, Klose, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Poß, Amling, Dr. Nöbel, Rapp (Göppingen), Schlatter, Dr. Struck, Westphal, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Internationale Steuerflucht — Drucksachen 10/5149, 10/5562 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung des Mißbrauchs des Gemeinnützigkeitsrechts — Drucksache 10/4045 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/6083 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Rücknahme der steuerlichen Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer durch das Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — Drucksachen 10/4137, 10/4944 — in Verbindung mit Beratung des Zehnten Berichts und Empfehlung der Europa-Kommission zur einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Behandlung nichtansässiger Arbeitnehmer — Drucksache 10/5210 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Steuerbereinigungsgesetzes 1986 — Drucksachen 10/4525, 10/5703 — Dr. Spöri SPD 20022 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 20026 C Vogel (München) GRÜNE 20032 D Dr. Solms FDP 20036 A Schlatter SPD 20041 C Dr. Kreile CDU/CSU 20044 A Rapp (Göppingen) SPD 20046 C Dr. von Wartenberg CDU/CSU 20048 C Dr. Struck SPD 20051A Uldall CDU/CSU 20053 D Auhagen GRÜNE 20055 B Spilker CDU/CSU 20056 B Collet SPD (Erklärung nach § 32 GO) . 20059A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Laufs, Schmidbauer, Fellner, Dr. Göhner, Dr. Blens, Carstensen (Nordstrand), Herkenrath, Dr. Lippold, Michels, Rode (Wietzen), Scharrenbroich, Schneider (Idar-Oberstein), Wittmann (Tännesberg) und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Baum, Dr. Hirsch, Bredehorn, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz) — Drucksache 10/6082 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksache 10/6639 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6645 — Dr. Blens CDU/CSU 20059 C Schäfer (Offenburg) SPD 20061 B Baum FDP 20063 B Frau Hönes GRÜNE 20064 C Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 20066 C Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 20068 A Präsident Dr. Jenninger 20068 B Namentliche Abstimmung 20069 D Ergebnis 20069 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 20073*A Anlage 2 Erklärung nach § 32 GO des Abg. Dr. Glotz (SPD) 20073* B Anlage 3 Erklärung nach § 32 GO des Abg. Seiters (CDU/CSU) 20073* C Anlage 4 Rückforderung im Rahmen der Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände MdlAnfr 2 05.12.86 Drs 10/6684 von Hammerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 20073* D Anlage 5 Konsequenzen aus einer Studie über die Häufung von Leukämie in der Nähe britischer Wiederaufarbeitungsanlagen MdlAnfr 5 05.12.86 Drs 10/6684 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 20074* A Anlage 6 Wirksamkeit der in § 13 der Störfall-Verordnung vorgesehenen Sanktionen MdlAnfr 8 05.12.86 Drs 10/6684 Schmidt (München) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 20074* B Anlage 7 Auffassung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz über Schäden für Gundlagenforschung und Nachwuchsbildung durch Ausgliederung wichtiger Forschungsdisziplinen und Institute aus den Hochschulen; Feststellung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz über die mangelhafte Ausstattung der Gemeinschaftsfinanzierung nach dem Hochschulbaufinanzierungsgesetz für Ersteinrichtungen und Großgeräte MdlAnfr 13, 14 05.12.86 Drs 10/6684 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 20074* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 III Anlage 8 Forderung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz nach stärkerer Beteiligung des Bundes an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses MdlAnfr 15 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 20075*A Anlage 9 Aussage des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz über die Gefährdung einer gleichgewichtigen Entwicklung der verschiedenen Disziplinen durch starke Technologiefixierung MdlAnfr 16 05.12.86 Drs 10/6684 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 20075* B Anlage 10 Verdoppelung der Zahl der Mitarbeiter in der „aktuellen Redaktion" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ohne Veränderung der Aufgaben MdlAnfr 17 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Nöbel SPD SchrAntw MD Dr. Liebrecht BPA . . . 20075* D Anlage 11 Verhalten des Bundeskanzleramtes in der Frage der Lieferung von U-Booten oder Unterlagen für den U-Boot-Bau an Südafrika MdlAnfr 18 05.12.86 Drs 10/6684 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Vogel BK 20075* D Anlage 12 Verhalten des Bundeskanzlers und anderer Mitglieder der Bundesregierung bezüglich der Lieferung von U-Booten oder U-Boot-Bauplänen an die Republik Südafrika MdlAnfr 19 05.12.86 Drs 10/6684 Gansel SPD SchrAntw StMin Vogel BK 20076*A Anlage 13 Gespräche des Bundeskanzlers mit Mitgliedern der Regierung der Republik Südafrika über die Lieferung von U-Booten oder U-Boot-Bauplänen MdlAnfr 20 05.12.86 Drs 10/6684 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 20076* C Anlage 14 Gründe für die Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem IngenieurKontor Lübeck über die beabsichtigte Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika MdlAnfr 21 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Blunck SPD SchrAntw StMin Vogel BK 20076* D Anlage 15 Gründe für die Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesaußenminister 1984 und 1985 über die beabsichtigte Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika MdlAnfr 24 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Blunck SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 20077*A Anlage 16 Forderung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz nach Verzicht auf die Absenkung der Eingangsbesoldung für befristete Dienstverhältnisse im Wissenschaftsbereich MdlAnfr 27 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20077* A Anlage 17 Jagdaufenthalt des Bundesinnenministers in den Tagen nach dem Mord an Gerold von Braunmühl in Ungarn MdLAnfr 28 05.12.86 Drs 10/6684 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20077* B Anlage 18 Rechtsstatus und Zahl der „boat people" aus Vietnam MdlAnfr 29, 30 05.12.86 Drs 10/6684 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20077* C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 19 Doppelte Einplanung von Reserveoffizieren beim Technischen Hilfswerk (THW) und bei den Streitkräften für den Mob-Fall; Gefährdung der Einsatzbereitschaft des THW MdlAnfr 31, 32 05.12.86 Drs 10/6684 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20078*A Anlage 20 Presseberichte über das Verhalten deutscher Behörden gegenüber tschechoslowakischen politischen Flüchtlingen, die deutsche Staatsangehörige werden wollen MdlAnfr 33, 34 05.12.86 Drs 10/6684 Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20078* B Anlage 21 Verhinderung und Aufklärung von Anschlägen auf Bundesbahnstrecken MdlAnfr 35 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20078"D Anlage 22 Einschätzung des 8. Tätigkeitsberichts des bayerischen Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der Erfassung von Homosexuellen in Dateien des Bundes und der Länder MdlAnfr 36 05.12.86 Drs 10/6684 Rusche GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 20079* B Anlage 23 Vereinbarkeit der Kürzung urheberrechtlicher Vergütungen für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien mit dem Urheberrechtsgesetz; Einnahmeausfälle für die Urheber MdlAnfr 37, 38 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 20079* C Anlage 24 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die Firmen Sandoz, Ciba-Geigy, BASF, Hoechst und Lonza-Werke wegen Vergiftung des Rheins MdlAnfr 39 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 20080*A Anlage 25 Ermittlungsverfahren gegen ausländische Chemieunternehmen im Zusammenhang mit der Rheinvergiftung MdlAnfr 41 05.12.86 Drs 10/6684 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 20080* B Anlage 26 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Rheinvergiftung durch Chemieunternehmen MdlAnfr 42 05.12.86 Drs 10/6684 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 20080* C Anlage 27 Abbau des Beförderungs- und Verwendungsstaus im einfachen und mittleren Zolldienst 1987, insbesondere an der Grenze zur CSSR und zur DDR MdlAnfr 43 05.12.86 Drs 10/6684 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20080* D Anlage 28 Klärung einer eventuellen Geheimnisverletzung des Bundesfinanzministers bei der Lieferung von Unterlagen für den U-BootBau an Südafrika MdlAnfr 44 05.12.86 Drs 10/6684 Waltemathe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20081* B Anlage 29 Aufklärung der Umstände der Lieferung von U-Boot-Bauplänen an die Republik Südafrika MdlAnfr 45 05.12.86 Drs 10/6684 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20081*C Anlage 30 Aktivitäten der Bundesregierung und Umstände des Zustandekommens der Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau an die Republik Südafrika MdlAnfr 46, 47 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20082* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 V Anlage 31 Weitergabe von Erkenntnissen (statt Ermittlungen) bei Verdacht der Verletzung des Außenwirtschaftsgesetzes vom Bundeswirtschafts- bzw. vom Bundesfinanzministeriums an die Staatsanwaltschaft oder an die Oberfinanzdirektion MdlAnfr 48 05.12.86 Drs 10/6684 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20082* B Anlage 32 Verhalten des Bundesfinanzministers im Zusammenhang mit der Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika MdlAnfr 49 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 20082* C Anlage 33 Bewertung der Studie des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien über „Rüstungskooperation, Technologietransfer und Exportkontrolle: zur Problemlage der amerikanischen Verbündeten"; Umfang von ,,dual-use"-Produkten, die für zivile und für militärische Zwecke verwendbar sind MdlAnfr 50, 51 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20082* C Anlage 34 Bisher vergebene Mittel und Aufträge durch die US-Regierung im Rahmen des SDI-Programms; Anteil der an deutsche Firmen, Forschungseinrichtungen und andere Stellen erteilten Aufträge MdlAnfr 52, 53 05.12.86 Drs 10/6684 Vosen SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20083*A Anlage 35 Umfang und Laufzeit der an deutsche Unternehmen oder Einrichtungen erteilten Aufträge aus dem amerikanischen SDI-Programm und Anzahl der beschäftigten Wissenschaftler und Techniker MdlAnfr 54, 55 05.12.86 Drs 10/6684 Ibrügger SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20083* B Anlage 36 Revision der COCOM-Liste; neu aufgenommene Produkte, Technologien und Verfahren seit April 1986; Verschärfung der Vorschriften zur Überwachung der COCOM- Restriktionen MdlAnfr 56, 57 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Wieczorek SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20083* C Anlage 37 Zusage der Bundesregierung über eine Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung im Strompreisgefüge zu Lasten der Alcan-Aluminiumhütte Ludwigshafen; Teilschließung der Aluminiumwerke und weiterer Betriebe der Nichteisen-Metallverarbeitung und der chemischen Grundstoffproduktion MdlAnfr 58, 59 05.12.86 Drs 10/6684 Reimann SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20083* D Anlage 38 Abwehr der Spielsucht durch Schutz gegenüber Spielautomaten, insbesondere in Fußgängerzonen und an öffentlichen Plätzen MdlAnfr 60, 61 05.12.86 Drs 10/6684 Collet SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20084* D Anlage 39 Gespräche des Ingenieurkontors Lübeck und HDW mit der Bundesregierung über die Lieferung von U-Booten oder U-Boot-Bauplänen nach Südafrika sowie nachträgliche Genehmigungen des Exports von Konstruktionsunterlagen für Kriegswaffen durch das Bundeswirtschaftsministeriums MdlAnfr 62, 63 05.12.86 Drs 10/6684 Jungmann SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20085* C Anlage 40 Anordnungen des Bundeswirtschaftsministers als für den Geheimschutz in Rüstungsunternehmen Verantwortlicher nach der Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika MdlAnfr 64 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 20085* D VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 41 Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und psychosomatischen und psychischen Erkrankungen; Unterstützung neuer Modelle zur Überwindung der Dauerarbeitslosigkeit MdlAnfr 65, 66 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20086* A Anlage 42 Vereinbarkeit von Plänen zur Einschränkung der Zuständigkeit der Knappschaftsversicherung mit gegenteiligen Äußerungen von Bundesminister Dr. Blüm; Begründung sozialer Kürzungen, insbesondere bei der Knappschaftsversicherung MdlAnfr 67, 68 05.12.86 Drs 10/6684 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20086* C Anlage 43 Änderung des Ladenschlußgesetzes, insbesondere Zulassung verkaufsoffener Sonntage MdlAnfr 69, 70 05.12.86 Drs 10/6684 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20086* C Anlage 44 Wirkung der Tätigkeit der Ausländerbeauftragten auf das Verhältnis der Ausländer zu den Deutschen und Fortbestand des Amtes MdlAnfr 71, 72 05.12.86 Drs 10/6684 Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20086* D Anlage 45 Stärkere Einbeziehung der Ausländerbeauftragten in die Vorbereitung politischer Vorhaben und Erhöhung der Haushaltsmittel für dieses Amt MdlAnfr 73, 74 05.12.86 Drs 10/6684 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20087*A Anlage 46 Berichtspflicht für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung MdlAnfr 75 05.12.86 Drs 10/6684 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 20087* B Anlage 47 Kriterien der Einberufung ehemaliger Wehrpflichtiger zu Mobilmachungsübungen MdlAnfr 76 05.12.86 Drs 10/6684 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 20087"C Anlage 48 Zahl der abgelehnten Anträge und Einsatz amerikanischer Geräte zur Prüfung von Gewissen und Moral von Kriegsdienstverweigerern MdlAnfr 77, 78 05.12.86 Drs 10/6684 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 20088*A Anlage 49 Amtliche Mitteilungen 20088* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20009 256. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 255. Sitzung, Seite 19897 A, Zeile 1: Statt „Weiskirch" ist „Weisskirchen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 11. 12. Dr. Barzel 11. 12. Carstens (Emstek) 11. 12. Curdt 11. 12. Grunenberg 11. 12. Haar 11. 12. Hiller (Lübeck) 11. 12. Jaunich 11. 12. Jung (Düsseldorf) 11. 12. Jungmann 11. 12. Kiehm 11. 12. Dr.-Ing. Laermann 11. 12. Frau Luuk 11. 12. Matthöfer 11. 12. Menzel 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 12. Dr. Müller * 11. 12. Nagel 11. 12. Peter (Kassel) 11. 12. Reuschenbach 11. 12. Schmidt (Hamburg) 11. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Schröer (Mülheim) 11. 12. Schulte (Menden) 11. 12. Schulte (Unna) * 11. 12. Frau Wagner 11. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anlage 2 Erklärung nach § 32 GO des Abg. Dr. Glotz (SPD): Der Bundeskanzler hat mich in der Kulturpolitischen Debatte des Bundestages am 4. Dezember 1986 der Unwahrheit bezichtigt. Ich hatte ausgeführt, daß „das Außenministerium" dem amerikanischen Präsidenten anläßlich eines offiziellen Besuchs in der Bundesrepublik empfohlen hat, ein Konzentrationslager zu meiden. Der Bundeskanzler hatte darauf geantwortet: „Herr Abgeordneter Glotz, Sie haben die Unwahrheit gesagt. Die Bundesregierung - weder das Auswärtige Amt noch ich noch sonst irgend jemand - hat im Sinne dessen, was Sie eben gesagt haben, dem amerikanischen Präsidenten den Rat gegeben, ein Konzentrationslager nicht zu besuchen." Tatsache hingegen ist, daß der „Spiegel" vom 22. April 1985 wörtlich aus einem Vermerk des Auswärtigen Amtes zitierte. Es heißt in diesem Vermerk: Schwierigkeiten bereitet uns die schon jetzt intern geäußerte amerikanische Vorstellung, Prä- Anlagen zum Stenographischen Bericht sident Reagan solle ein Konzentrationslager besuchen ... Eine Veranstaltung mit dem amerikanischen Präsidenten in einem Konzentrationslager würde vermutlich das überhaupt herausragende Ereignis des Präsidentenbesuches darstellen. An einer solchen, einseitigen auf die Judenvernichtung anspielenden Optik eines solchen Besuches können wir nicht interessiert sein. Auf Vorhalt hat der Herr Bundeskanzler mit Schreiben vom 10. Dezember 1986 erklärt: „Ich kenne den Vermerk des Auswärtigen Amtes nicht und weiß auch nicht, wer diesen Vermerk geschrieben hat." Aus dieser Antwort zeigt sich eindeutig, daß ich keineswegs die Unwahrheit gesagt habe. Anlage 3 Erklärung nach § 32 GO des Abg. Seiters (CDU/CSU): Mir ist bekannt, daß der Bundeskanzler ein Schreiben an den Kollegen Glotz gerichtet hat, in dem er zu der Auseinandersetzung Stellung nimmt. Das Schreiben des Bundeskanzlers vom 10. Dezember 1986 an den Kollegen Glotz hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrter Herr Glotz, Ihren Brief vom 5. Dezember habe ich erhalten. Ihre Hinweise auf den SPIEGEL vom 22. April 1985 beeindrucken mich nicht. Ich kenne den Vermerk des Auswärtigen Amtes nicht und weiß auch nicht, wer diesen Vermerk geschrieben hat. Selbstverständlich wurde dieser Hinweis auch nicht dementiert, da ich nach meinen Erfahrungen keinen Sinn darin erkennen kann, Meldungen des SPIEGEL zu dementieren. Tatsache ist, daß ich selbst und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes in meinem Auftrag die Gespräche mit dem Weißen Haus zur Vorbereitung des Staatsbesuches des amerikanischen Präsidenten einschließlich der Programmabstimmung geführt haben. Dabei haben wir den Vorschlag gemacht, ein Konzentrationslager zu besuchen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten von Hammerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 10/6684 Frage 2): Trifft es zu, daß bei der Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände-Verordnung (EWG Nr. 1078/77) bei der Rückforderung der Prämie, insbesondere wegen Verstoß der Nichtkennzeichnung von zugekauften bzw. nachgezogenen Rindern, die älter als sechs Monate sind, die gesamte Prämie bzw. eine Teilprämie zurückgefordert wird, 20074* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Gleichbehandlung der Landwirte sicherzustellen? Die rechtmäßige Prämiengewährung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände (VO [EWG] Nr. 1078/77) ist unter anderem von der Kennzeichnung des während des Verpflichtungszeitraums zuerworbenen Milchviehs und der zu Milchvieh heranwachsenden Kälber abhängig. In der Bundesrepublik Deutschland führen die Länder der EG-Maßnahmen als eigene Angelegenheit aus (entsprechend Artikel 84 des Grundgesetzes). Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß bei der Rückforderung wegen Nichtkennzeichnung von den einzelnen Ländern unterschiedliche Maßstäbe zugrundegelegt werden. Das aufgegriffene Rechtsproblem liegt gegenwärtig dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor, so daß es auf der Basis dieser Entscheidung zu einer einheitlichen Rechtsanwendung kommen wird. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 5): Ist der Bundesregierung die jüngste Studie bekannt, die „mehr Leukämie in der Nähe britischer WAA" festgestellt hat (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 1. Dezember 1986), und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Studie ziehen? Der Bundesregierung ist diese Studie aus einer DPA-Meldung bekannt. Sie hat daraufhin unverzüglich die britische Regierung gebeten, diese Studie zu übermitteln. Die Studie liegt derzeit noch nicht vor, so daß keine Aussagen dazu gemacht werden können. Es ist darauf hinzuweisen, daß der behauptete Zusammenhang zwischen Leukämie und Emissionen der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Windscale in den vergangenen Jahren des öfteren aufgestellt wurde. Genauere Untersuchungen, auch von britischen Wissenschaftlern, haben einen solchen Zusammenhang nicht erkennen lassen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 8): Hält die Bundesregierung angesichts der aufgetretenen Rheinvergiftungen die in § 13 Störfallverordnung vorgesehenen Sanktionen für ausreichend? Ob und inwieweit die Störfallereignisse der jüngsten Zeit eine Verschärfung des Umweltstrafrechts erforderlich machen, wird im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (BMJ, BMU) geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, inwieweit die in § 13 Störfallverordnung vorgesehenen Sanktionen ausreichend sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der unverkennbare Schäden für die Grundlagenforschung und die Nachwuchsbildung feststellt, weil immer mehr wichtige Forschungsdisziplinen und Institute aus den Hochschulen ausgegliedert würden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, nach der die Gemeinschaftsfinanzierung nach dem Hochschulbaufinanzierungsgesetz für Ersteinrichtungen und Großgeräte in ihrer gegenwärtigen Gestaltung nicht ausreiche, und die damit verbundene Forderung, daß sich der Bund in diesem Bereich stärker engagieren solle, um die Länder zugunsten der übrigen Folgekosten zu entlasten? Zu Frage 13: Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß derzeit bereits immer mehr wichtige Forschungsdisziplinen und Institute aus den Hochschulen ausgegliedert werden. Wohl aber werden etwa im Bereich der Technologien Forschungsaktivitäten auch außerhalb der Hochschulen beispielsweise bei den gemeinsam geförderten Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft angesiedelt. Dies ist im Interesse der Forschung sinnvoll, muß aber quantitativ und strukturell angemessen bleiben. Die Bundesregierung ist mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz der Auffassung, daß die Hochschulen das Fundament der Forschung in der Bundesrepublik Deutschland sind und bleiben müssen. Sie sind die einzigen Institutionen, deren Forschung alle Wissenschaftsdisziplinen umfaßt und in denen die rasche Einbringung von Forschungserkenntnissen in die Lehre gewährleistet ist. Die Bundesregierung hält es wegen dieser unverzichtbaren Aufgabe der Hochschulen für wichtig, daß die Hochschulen auch bei neuen Forschungsgebieten dieser Schlüsselrolle gerecht werden. Zu Frage 14: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, daß in der Erhaltung und Erneuerung der Hochschulen künftig ein Schwerpunkt der Hochschulbauförderung liegen muß. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 9 des Kollegen Kuhlwein, bei der ich Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20075* auf die in Ihrer Frage angesprochene Problematik näher eingegangen bin.*) Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, nach der der Bund für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Verfassung unstreitig eine originäre Zuständigkeit besitze, und ist der Bund bereit, gemäß der Forderung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die Möglichkeit einer stärkeren Beteiligung an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen des Memorandums der Wissenschaftsorganisationen eingehend zu prüfen und entsprechende Vorstellungen zu unterbreiten? Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus dem Jahre 1980 und gleichgerichteter Stellungnahmen der Kultusministerkonferenz der Länder und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung nach dem Regierungswechsel unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern vorgelegt. Die Länder wollten die Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs auf dem Gebiet der Promotionsförderung durch eigene Landesregelungen verwirklichen und haben sich deshalb gegen eine Gesetzgebungsinitiative des Bundes ausgesprochen. Das von Ihnen erwähnte Memorandum der Wissenschaftsorganisationen hat den Bund veranlaßt, die in seinem Gesetzentwurf vorgesehene, von den Ländern aber nicht übernommene Förderung von Postdoktoranden durch ein eigenes Programm zu sichern. Die Bundesregierung kann auf Grund der geltenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für den wissenschaftlichen Nachwuchs keine Personalstellen in Einrichtungen der Länder schaffen. Der Bund finanziert aber zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses neben den in hohem Maße der Nachwuchsförderung zugute kommenden Mitteln der Deutschen Forschungs-Gemeinschaft direkt u. a. Promotionsstipendien und das erwähnte Postdoktoranden-Programm. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort zur Frage des Kollegen Kastning. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 16): *) Siehe 255. Sitzung, Seite 19912 C Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, nach der die starke Technologiefixierung das Gleichgewicht in der Entwicklung der verschiedenen Disziplinen und deren Dialog untereinander gefährde? Die Bundesregierung sieht das Gleichgewicht in der Entwicklung der verschiedenen Disziplinen und deren Dialog untereinander gegenwärtig nicht gefährdet, verfolgt aber die Wirkung der Technologieentwicklung auf die Wissenschaften mit großer Sorgfalt, um einem etwaigen Ungleichgewicht entgegenzuwirken. Die Entwicklung unserer Gesellschaft ist stärker als je zuvor in der Geschichte durch die naturwissenschaftliche Forschung und die technische Entwicklung beeinflußt. Dieser Entwicklung hat die Bundesregierung durch die Neuausrichtung der Forschungs- und Technologiepolitik in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Ich verweise auf den Bundesbericht Forschung 1984. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft darum bemüht bleiben, durch geeignete Rahmenbedingungen einseitige und schädliche Entwicklungen zu vermeiden, das Gleichgewicht in der Entwicklung der Wissenschaften zu gewährleisten und den Geisteswissenschaften den ihnen gebührenden Platz zu sichern. Anlage 10 Antwort des stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, MD Dr. Liebrecht, auf die Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 17): Welche Gründe haben die Amtsleitung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung veranlaßt, die Zahl der Mitarbeiter in der „Aktuellen Redaktion" der Inlandsabteilung ohne Veränderung der Aufgaben in den letzten Wochen zu verdoppeln, obwohl dieses Referat seit vielen Jahren seine Aufgabe mit vier Mitarbeitern erledigt hat? Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gehen in zunehmendem Umfang Wünsche nach Stellungnahmen und Beiträgen der Bundesregierung zu allen Bereichen der Politik ein, von Bürgerbriefen bis zu redaktionellen Anfragen. Daher hat der Chef des Presse- und Informationsamtes den Arbeitsbereich, der sich vor allem mit aktuellen redaktionellen Fragen befaßt, vorübergehend um drei Mitarbeiter des höheren Dienstes und eine Schreibkraft aus dem Amt verstärkt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 18): Was hat das Bundeskanzleramt, nachdem im Oktober 1984 bekannt wurde, daß mit Südafrika schon ein Vertrag über die Lieferung von U-Booten oder von Unterlagen für den U-Boot- 20076* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 bau „unter Vorbehalt" von bundesdeutschen Unternehmen abgeschlossen war, veranlaßt, und waren zu diesem Zeitpunkt schon Lieferungen erfolgt? Dem Bundeskanzleramt wurde im Oktober 1984 bekannt, daß ein Vertrag „unter Vorbehalt" geschlossen worden sei. Der Vertragsschluß als solcher bedurfte keiner außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigung. Gleichwohl hat das Bundeskanzleramt den Vertragsschluß gegenüber den Unternehmen ausdrücklich mißbilligt und darauf hingewiesen, daß mit einer Ausfuhrgenehmigung nicht zu rechnen sei. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine Hinweise auf bereits erfolgte Lieferungen vor. Vielmehr konnte das Bundeskanzleramt aufgrund des Vertragsvorbehalts und der Tatsache, daß eine Genehmigung der Lieferung nicht in Aussicht gestellt wurde, davon ausgehen, daß eine solche Lieferung nicht erfolgen würde. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 19): In welcher Weise haben sich Bundeskanzler Kohl und andere Mitglieder der Bundesregierung mit der beabsichtigten Lieferung von Unterseebooten oder Unterlagen für den U-Bootbau befaßt, obwohl derartige Lieferungen nach internationalem und deutschem Recht unzulässig sind? Im Jahr 1984 haben die Firmen Ingenieurkontor Lübeck und HDW bei verschiedenen Mitgliedern und sonstigen Stellen der Bundesregierung sondiert, ob die Lieferung von U-Booten oder Blaupausen mit oder ohne Komponenten nach Südafrika genehmigt werden würde. Der Bundeskanzler ist vom bayerischen Ministerpräsidenten Strauß auf diese Frage angesprochen worden; er hat eine Prüfung in Aussicht gestellt. Diese Sondierungen, die bei sensiblen Exporten nicht unüblich sind, haben nicht zu einem Antrag der Firmen geführt. Deshalb sind auch weder das Bundeskabinett noch der Bundessicherheitsrat hiermit befaßt worden. Am 18. Juni 1985 hat der Geschäftsführende Gesellschafter des Ingenieurkontors Lübeck gelegentlich eines Gesprächs beim BMWi auch über das beabsichtigte Südafrika-Geschäft unterrichtet und mitgeteilt, daß gewisse Unterlagen für die Konstruktion von U-Booten bereits geliefert worden seien. Der BMWi hat erklärt, daß mit einer Genehmigung nicht zu rechnen sei, und hat nach dem Gespräch eine Aufklärung des Sachverhaltes bezüglich der bereits gelieferten Unterlagen angeordnet. Nachdem die Aufklärung ergab, daß ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgelegen haben könnte, hat der Bundesminister für Wirtschaft den Vorgang an den Bundesminister der Finanzen abgegeben, da die Ermittlung von Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz den Oberfinanzdirektionen obliegt. Der Bundesminister der Finanzen hat nach eigenen internen Vorklärungen den Vorgang am 14. November 1985 an die zuständige Oberfinanzdirektion Kiel zur weiteren Verfolgung abgegeben. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat gegen das Ingenieurkontor Lübeck und gegen die HDW förmliche Verfahren eingeleitet und mit Schreiben vom 28. November 1986 dem Bundesminister der Finanzen über deren Stand berichtet. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können Einzelheiten über das Ergebnis der Ermittlungen nicht mitgeteilt werden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 20): Hat der Bundeskanzler persönlich mit Mitgliedern der Republik Südafrika über eine beabsichtigte Lieferung von U-Booten oder von Unterlagen über den U-Bootbau gesprochen? Der Bundeskanzler wurde vom südafrikanischen Premierminister Botha anläßlich seines Besuchs in Bonn im Juni 1984 auf das Thema angesprochen. Der Bundeskanzler hat daraufhin mitgeteilt, daß die Frage geprüft werde. Weitere Erörterungen fanden nicht statt. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 21): Aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis hat das Bundeskanzleramt im Sommer 1984 mit dem Ingenieurkontor Lübeck über die beabsichtigte Lieferung von U-Booten oder von Unterlagen für den U-Bootbau nach Südafrika gesprochen? Das Ingenieurkontor Lübeck und die HDW haben ab Mai 1984 u. a. auch bei Beamten des Bundeskanzleramtes sondiert, ob die Lieferung von U-Booten oder Fertigungsunterlagen für U-Boote an Südafrika Aussicht auf Genehmigung habe. Die Firmen wurden darauf hingewiesen, daß Entscheidungen allein von den zuständigen Stellen zu treffen seien. Das Bundeskanzleramt hat keine Zusage oder Billigung des beabsichtigten Exportgeschäfts erteilt oder eine ähnliche in diese Richtung gehende Erklärung abgegeben. Es hat vielmehr im Oktober 1984 den Repräsentanten des Ingenieurkontors und der HDW mitgeteilt, daß aus Sicht des Bundeskanzleramtes eine Exportgenehmigung nicht in Betracht komme. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20077* Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 24): Aus welchen Gründen hat der Bundesminister des Auswärtigen 1984 und 1985 mit dem Bundeskanzler über die beabsichtigte Lieferung von U-Booten oder von Unterlagen für den U-Bootbau gesprochen? Der Bundeskanzler hat bei zwei Gesprächen, die sowohl allgemeine Fragen der Zusammenarbeit in der Bundesregierung als auch Fragen der Auswärtigen Politik betrafen, die Meinung des Bundesministers des Auswärtigen zu dem von HDW gewünschten Export von U-Booten oder Konstruktionsunterlagen von U-Booten in die Republik Südafrika eingeholt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die Absenkung der Eingangsbesoldung mindestens für befristete Dienstverhältnisse im Wissenschaftsbereich rückgängig zu machen, weil es sich de facto um eine endgültige Besoldungsabsenkung handle, die die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen in vielen Fällen schwer beeinträchtigt? Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welche Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts zu erwägen und welche vordringlich sind. Sie wird sich in dem Strukturbericht, den der Deutsche Bundestag erbeten hat, auch zu den Fragen der Absenkung der Eingangsbesoldung äußern. Dieser Prüfpunkt ist in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. November 1985 ausdrücklich genannt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 28): Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung der unwahrscheinlichen Behauptung im SPIEGEL Nr. 49 vom 1. Dezember 1986 entgegentreten, daß der Bundesminister des Innern sich in den Tagen nach dem Mord an Georg von Braunmühl zu einem Jagdurlaub in Ungarn aufgehalten habe, damit das durch solche Behauptungen erschütterte Vertrauen in die Führungsbereitschaft des für die innere Sicherheit verantwortlichen Ministers umgehend wiederhergestellt wird? In der Frage wird zu Unrecht ein zeitlicher Zusammenhang der Reise von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann mit dem Mord an Gerold von Braunmühl unterstellt; die seit langem geplante Reise hat der Bundesinnenminister vielmehr am Freitag, dem 17. Oktober 1986, also eine Woche nach dem Mordanschlag angetreten. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem ungarischen Innenminister standen Fragen gegenseitiger Visaerleichterungen sowie die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 29 und 30): Warum erhalten die geretteten „boat-people" im südchinesischen Meer, wenn sie von deutschen Handelsschiffen gerettet werden, einen anderen Rechtsstatus als die Flüchtlinge, die von der CAP ANAMUR gerettet werden? Wie viele Flüchtlinge haben in diesem Jahr Vietnam als Bootsflüchtlinge verlassen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Flüchtlingssituation? Zu Frage 29: Die Aufnahme von Ausländern aus humanitären Gründen richtet sich nach den Grundsätzen, auf die sich der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder am 5. März 1982 verständigt haben. Die Grundsätze unterscheiden bei Seenotflüchtlingen zwischen Personen, die von unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen gerettet werden und nicht in anderen Staaten Aufnahme finden, und Ausländern, die im Rahmen einer systematischen Such- und Rettungsaktion eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes an Bord genommen werden. Flüchtlinge, die im Rahmen einer systematischen Such- und Rettungsaktion an Bord eines deutschen Schiffes gelangen, erhalten die Rechtsstellung nach § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 nur dann, wenn alle Bundesländer der Aufnahme vorab und vorbehaltlos durch Bereitstellung eines Kontingents zugestimmt haben. Im Falle der „Cap Anamur II" ist es zu einer gemeinsamen Aktion der Bundesländer nicht gekommen. Die von dem Schiff an Bord genommenen und in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Bootsflüchtlinge sind deshalb nicht anders zu behandeln als alle übrigen Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl begehren. Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Zahl der vietnamesischen Bootsflüchtlinge vor. Nach der Statistik des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sind in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 1986 17 947 Bootsflüchtlinge in Flüchtlingslagern der Region Südostasien registriert worden. Zur Flüchtlingssituation hat das Auswärtige Amt mitgeteilt, daß nach dort vorliegenden Erkenntnissen sich seit geraumer Zeit die Fluchtmotive zunehmend vom politischen in den wirtschaftlichen Be- 20078* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 reich verlagern. Häufigste Fluchtgründe sind jetzt die Hoffnung auf bessere Lebensumstände und Zukunftsaussichten für die Kinder, der Wehrdienst sowie der Wunsch, mit bereits geflüchteten Familienangehörigen zusammenzuleben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 31 und 32): Ist es möglich, daß Reserveoffiziere für den Mob-Fall beim Technischen Hilfswerk (THW) und in den Streitkräften doppelt eingeplant sind? Wenn ja, ist die Einsatzbereitschaft des THW damit nicht gefährdet? Zu Frage 31: Im Technischen Hilfswerk wirken zur Zeit nur wenige Reserveoffiziere mit, die für den Mob-Fall in den Streitkräften eingeplant sind. Die Mitwirkung von Reserveoffizieren in Friedenszeiten hat sich als eine wertvolle Bereicherung für das Technische Hilfswerk erwiesen. Das Technische Hilfswerk kann diesen Personenkreis jedoch nicht für den Mob-Fall einplanen, weil die auf gesetzlicher Grundlage erfolgende Einberufung zu den Streitkräften Vorrang gegenüber der freiwilligen Mitwirkung in einer Katastrophenschutzorganisation hat. Zu Frage 32: Durch die in Friedenszeiten erfolgende Mitwirkung einzelner Mob-beorderter Reserveoffiziere wird die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks in einem Mob-Fall nicht gefährdet. Das Technische Hilfswerk ist gehalten, Vorsorge zu treffen, damit V-Fall-relevante Führungspositionen, die zur Zeit von Reserveoffizieren besetzt werden, kurzfristig von anderen Helfern eingenommen werden können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/6684 Fragen 33 und 34): Trifft es nach dem jetzigen Kenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 29. November 1986 („Wie die Tschechen bei uns leben") berichtet — tschechoslowakische politische Flüchtlinge, die nach acht oder zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland deutsche Staatsangehörige werden wollen, von hiesigen Behörden gezwungen werden, in der tschechoslowakischen Botschaft ihre Verbrechen — z. B. Republikflucht — zu beichten, sich freizukaufen und Kontakte mit den Vertretern des Staates anzuknüpfen, aus dem sie geflohen sind, anderenfalls wird ihnen die Einbürgerung verweigert, und daß sich die tschechoslowakische Botschaft in Bonn diese „Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft" oder eine „Regelung des rechtlichen Verhältnisses zur Tschechoslowakei" pro Person mit 10 000 DM bis 15 000 DM von den Exilanten honorieren läßt? Trifft es nach dem jetzigen Kenntnisstand der Bundesregierung zu, daß den etwa 8 v. H. tatsächlich politisch Verfolgten in der Tschechoslowakei die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert wird, wenn diese nicht den oben beschriebenen Kontakt mit der Botschaft der Tschechoslowakei in Bonn aufnehmen wollen? An dem zitierten Zeitungsartikel ist zutreffend, daß tschechoslowakische Einbürgerungsbewerber, die als politische Flüchtlinge anerkannt sind, nicht schon allein wegen dieses Status von Bemühungen um Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit freigestellt werden, die im Hinblick auf das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit üblicherweise gefordert werden müssen. Die von deutschen Grenzbehörden getroffenen Feststellungen, daß zahlreiche tschechoslowakische Asylberechtigte inzwischen Reisen in ihre Heimat unternehmen und dabei neben ihren deutschen auch tschechoslowakische Pässe mit sich führen, die ihnen von den hiesigen Auslandsvertretungen auch nach der asylrechtlichen Anerkennung ausgestellt worden sind, hat Veranlassung gegeben, derartige Entlassungsbemühungen nicht mehr als generell unzumutbar anzusehen. Insbesondere werden die Flüchtlinge dadurch keiner Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt. Fälle unkorrekter Behandlung durch die Ausländervertretungen des Heimatstaates sind nicht bekannt geworden. Tschechoslowakische Flüchtlinge müssen in Fällen strafrechtlicher Verurteilung in ihrer Heimat zuvor ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten, das jedoch im Falle sogenannter Republikflucht erfahrungsgemäß lediglich als eine Formsache behandelt wird. Nach hiesigen Erkenntnissen trifft es auch zu, daß die tschechischen Behörden von ihren Staatsangehörigen allgemein Entlassungsgebühren zwischen 200 und 5 500 DM fordern, wozu noch die Rückforderung von Ausbildungskosten treten kann. Bei politischen Flüchtlingen, die ein besonderes persönliches Verfolgungsschicksal glaubhaft machen, das eine Entlassungsforderung als unzumutbare Härte erscheinen läßt, wird auf entsprechende Bemühungen verzichtet. Die übrigen Asylberechtigten können unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, wenn ihre Bemühungen um Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit gescheitert sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/6684 Frage 35): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Anschläge auf Bundesbahnstrecken und die dadurch bedingten Gefährdungen zu verhindern und die bisherigen Anschläge aufzuklären? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20079* Die Zuständigkeit bei der Bekämpfung der gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr liegt bisher bei den Ländern. Hinsichtlich der betrieblichen Sicherheit der Deutschen Bundesbahn ist auch eine Kompetenz der Bahnpolizei gegeben. Die von der überwiegenden Anzahl der Anschläge betroffenen Länder Niedersachsen und Bayern haben Sonderkommissionen zur Bekämpfung dieses Straftatenkomplexes eingerichtet. Diese werden vom Bundeskriminalamt unterstützt und arbeiten eng mit der Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn zusammen. Auf Initiative der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen soll § 129 a StGB, sowohl hinsichtlich des Strafrahmens als auch hinsichtlich der Anwendungsfälle erweitert und § 130 a StGB wiedereingeführt werden. Damit werden u. a. gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr in den Straftatenkatalog des § 129 a StGB aufgenommen und die Anleitung zu schweren Straftaten — und dazu gehören solche gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr — generell unter Strafe gestellt. Neben der generalpräventiven Wirkung, die diesen Gesetzesänderungen zukommt, werden für die Strafverfolgungsbehörden erleichterte Voraussetzungen für die Erwirkung von Haftbefehlen gegen Mitglieder solcher gewalttätiger Gruppen geschaffen. Die Aufnahme des Straftatbestands des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in den Straftatenkatalog des § 129 a StGB ermöglicht darüber hinaus, daß gegebenenfalls der Generalbundesanwalt künftig das Bundeskriminalamt mit der Ermittlungsführung zu diesen Anschlägen beauftragen kann. Der Bundesminister des Innern und das Bundeskriminalamt haben immer wieder die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Bekämpfung terroristischer Gewalttäter gebeten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/6684 Frage 36): Wie schätzt die Bundesregierung den 8. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vor allem im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 8 (Drucksache 10/6211) ein, ob die Bundesregierung ausschließen kann, daß Bundes- und Landesbehörden Daten über Homosexuelle im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung gesondert gespeichert haben, und bleibt die Bundesregierung bei ihrer damaligen Aussage? Der Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz befaßt sich mit Fragen der Datenverarbeitung im Zuständigkeitsbereich des Landes. Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, sich zur Fragen zu äußern, die einer ausschließlichen Stellungnahme der zuständigen Bayerischen Staatsministerien vorbehalten sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat bereits am 14. November 1986 darauf hingewiesen, daß der vorliegende Bericht zum Anlaß einer eingehenden Prüfung genommen wird. In der Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 1986 auf Ihre Schriftliche Frage vom 7. Oktober 1986 ist die Verfahrensweise im Bereich des Bundes dargestellt worden. Zum Bereich der Länder ist lediglich auf die Erkenntnisse des Bundesministers des Innern hingewiesen worden, wie sie zum Zeitpunkt der Beantwortung gegeben waren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 37 und 38): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der Kultusministerkonferenz, im Vertrag 1987 zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Kultusministern der Bundesländer für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien die den Urhebern zustehende Vergütung um 8 v. H. zu kürzen mit Rücksicht auf das jüngst erstellte Urheberrechtsgesetz? Wie beurteilt die Bundesregierung den dadurch erfolgenden Einnahmeausfall für die betreffenden Urheber? Zu Frage 37: Nach § 54 Abs. 2 Satz 2 UrhG steht den Urhebern für die Vervielfältigung ihrer Werke durch Fotokopieren in Schulen eine angemessene Vergütung zu. Als angemessen gelten nach § 54 Abs. 4 UrhG die in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz bestimmten Sätze, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Diese Regelung entspricht dem Umstand, daß der Vergütungsanspruch nach § 54 Abs. 2 Satz 2 UrhG — wie alle urheberrechtlichen Vergütungsansprüche — zivilrechtlicher Natur ist und damit der Disposition der Berechtigten unterliegt. Es ist üblich, daß Verwertungsgesellschaften bei dem Abschluß von Gesamtverträgen den Vertragspartnern je nach den Umständen Rabatte unterschiedlicher Höhe gewähren. Der in dem Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Kultusministern der Bundesländer vorgesehene Rabatt von 8 % ist nicht zu beanstanden. Zu Frage 38: Da die in der Anlage zum Urheberrechtsgesetz enthaltenen Vergütungssätze keine unabdingbaren Sätze sind, sondern anderweitige Vereinbarungen zulassen, läßt sich ein Einnahmeausfall nicht feststellen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß die Verwertungsgesellschaft Wort Verwaltungsaufwand und damit Kosten spart, wenn sie einen Gesamtvertrag mit der Kultusministerkonferenz abschließt, anstatt die Vergütungsansprüche gegen jeden einzelnen Schulträger geltend machen zu müssen. 20080* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 39 und 40): Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen der Vergiftung des Rheins durch die Firmen Sandoz, Ciba-Geigy, BASF, Hoechst und Lonza-Werke GmbH werden zur Zeit geführt, und bei welchen Staatsanwaltschaften? Wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt, und laufen auch Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 13 Störfallverordnung und § 41 Wasserhaushaltsgesetz? Zu Frage 39: Die Landesjustizverwaltungen Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben mitgeteilt, daß Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige im angefragten Bereich geführt werden. 1. Baden-Württemberg hat mitgeteilt: Es sind 4 Verfahren bei zwei Staatsanwaltschaften anhängig. 2. Hessen hat mitgeteilt: Es schweben 21 Verfahren bei zwei Staatsanwaltschaften. 3. Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt: Es schweben 2 Verfahren bei einer Staatsanwaltschaft. 4. Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt: In diesem Land sind einschlägige Ermittlungsverfahren nicht anhängig. Zu Frage 40: Wurde vom BMU beantwortet.*) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 41): Wird im Zusammenhang mit den aufgetretenen Rheinvergiftungen durch Chemieunternehmen auch wegen Delikten ermittelt, denen Handlungen im Ausland zugrunde liegen, deren Erfolg aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist, und welche Schwierigkeiten sind bei der Ermittlung wegen solcher Delikte aufgetreten? Die Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß in einem Ermittlungsverfahren wegen Auslandsereignissen mit im Inland eingetretenem Erfolg ermittelt wird. Es seien keine Schwierigkeiten bei der Gewährung von Rechtshilfe seitens der schweizerischen Behörden aufgetreten. Die Landesjustizverwaltungen Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben die Frage verneint. *) Siehe 255. Sitzung, Seite 19909 C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 42): Laufen im Zusammenhang mit der Rheinvergiftung durch Chemieunternehmen strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen derselben Tat bei verschiedenen Staatsanwaltschaften, und hält die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit den jüngsten Rheinverschmutzungen eine Konzentration der Ermittlungszuständigkeiten für erforderlich? a) Nach den Mitteilungen der Länder: nein. b) Für eine Konzentration der örtlichen Ermittlungszuständigkeit für bestimmte Deliktarten — also auch Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltschutzes — auf bestimmte Staatsanwaltschaften eines Landes (sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften) enthält § 143 Abs. 4 GVG die bundesgesetzliche Grundlage. Es ist Angelegenheit eines jeden Bundeslandes, in seinem Bereich von der Konzentrationsermächtigung Gebrauch zu machen. Besteht ein Interesse, zur zügigen und wirksamen Verfolgung mehrerer Straftaten, für die mehrere Staatsanwaltschaften in mehreren Ländern zuständig sind, einheitliche Ermittlungen zu führen, so ist nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 25 ff.) im Wege des Sammelverfahrens von einer Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Parallel dazu enthält § 7 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes, bei länderübergreifender Strafverfolgung einem Land die Wahrnehmung der entsprechenden polizeilichen Aufgaben auch in anderen Ländern insgesamt zuzuweisen. Diese Möglichkeiten der Konzentration strafrechtlicher Ermittlungen hält die Bundesregierung für ausreichend. Ob sich im Verlauf der Verfahren die Notwendigkeit oder auch nur die Zweckmäßigkeit einer Konzentration ergibt, kann jetzt noch nicht beurteilt werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 43): Was will die Bundesregierung zum Abbau des Beförderungs- und Verwendungsstaus im einfachen und im mittleren Zolldienst im Jahre 1987 unternehmen, und was ist insbesondere vorgesehen, um die besonders dramatisch schlechte Situation der Zollbeamten an der Grenze zur CSSR und zur DDR zu verbessern? Die Situation im einfachen Zolldienst ist aufgrund der Planstellenaustattung relativ günstig. Die Bundesregierung hat für 1986 auch den Einstieg in diese Laufbahn durch Schaffung des Eingangsamts Besoldungsgruppe A 3 verbessert. Im Bundeshaushalt 1987 sind zudem weitere Stellenhebungen für Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20081* den einfachen Zolldienst vorgesehen. Aufgrund dieser beiden Verbesserungen können die Beamten schon im Alter von 40 Jahren das Spitzenamt ihrer Laufbahn erreichen. Von einem Beförderungs- oder Verwendungsstau kann deshalb im einfachen Dienst keine Rede sein. Auch im mittleren Zolldienst gibt es keinen Beförderungs- oder Verwendungsstau. Zwar haben sich die durchschnittlichen Wartezeiten für die Beförderungen zum Zollhauptsekretär und zum Zollbetriebsinspektor seit 1980 um etwa vier Jahre auf jetzt 13 Jahre erhöht. Wesentlicher Grund hierfür waren die Stelleneinsparungen 1981 und 1982. Jeder Beamte kann aber bei entsprechender Qualifikation die Spitzenämter seiner Laufbahn (Besoldungsgruppe A 9 und A 9 mit Amtszulage) erreichen. Das wird daran deutlich, daß von den Angehörigen der Geburtsjahrgänge, die in den nächsten drei Jahren ausscheiden, rund 70 Prozent schon jetzt eines der beiden Spitzenämter innehaben. Im übrigen sind für den mittleren Zolldienst nach der Änderung der Funktionsgruppenverordnung rund 300 Hebungen im Haushalt 1986 zugebilligt und realisiert worden. Die Zollbeamten an der Grenze zur CSSR und zur DDR werden nach den gleichen Kriterien befördert wie alle anderen Zollbeamten. Schwierigkeiten ergeben sich daraus, daß Beamte, die nach der Beförderungsreihenfolge zur Beförderung zum Zollobersekretär heranstehen, nicht zu einem Ortswechsel bereit sind und daher nicht auf einem Beförderungsdienstposten eingesetzt werden können. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Walthemathe (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 44): Was hat der Bundesminister der Finanzen in seinem Zuständigkeitsbereich, nachdem der Vorgang vom Bundesminister für Wirtschaft an ihn abgegeben war, veranlaßt, um zu klären, ob bei der Lieferung von Unterlagen für den U-Bootbau an Südafrika Geheimnisse offenbart worden sind? Der Bundesminister der Finanzen hat nach Übernahme des Vorgangs vom Bundesminister für Wirtschft zur Aufklärung des Sachverhalts die Oberfinanzdirektion Kiel angewiesen, bei der an dem Ausfuhrgeschäft beteiligten Firma Ingenieur Kontor Lübeck GmbH (IKL) nähere Feststellungen zu treffen und ggf. ein Verfahren einzuleiten. Anläßlich der Außenwirtschaftsprüfung bei IKL wurde gegen diese Firma das Bußgeldverfahren eingeleitet. Am 30. Mai 1986 legte die Oberfinanzdirektion Kiel den Prüfungsbericht vor. Aufgrund der darin enthaltenen Feststellungen wurde die Oberfinanzdirektion Kiel am 23. Juli 1986 angewiesen, auch gegen die Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) Ermittlungen durchzuführen. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat nach Anhörung von Vorstandsmitgliedern am 4. November 1986 auch gegen die HDW ein Bußgeldverfahren wegen Verdachts von Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. Sie hat auf Veranlassung des Bundesministers der Finanzen am 28. November 1986 einen weiteren Bericht vorgelegt. Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, da komplexe Sachverhalte geklärt werden müssen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen und den Angaben der betroffenen Firmen handelt es sich bei den übergebenen Unterlagen nicht um solche, die dem Geheimschutz unterliegen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 45): Was haben Bundeskanzler Kohl oder andere Mitglieder der Bundesregierung getan oder unterlassen, um nach der Lieferung den Sachverhalt unverzüglich und vollständig aufzuklären und den Schaden für die Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Wirtschaft zu begrenzen? Die Aufklärung des Sachverhalts obliegt nach dem Außenwirtschaftsgesetz den Verwaltungsbehörden, d. h. den Oberfinanzdirektionen als Bundesbehörden. Im Rahmen der Ermittlungen werden auch andere Dienststellen beteiligt, soweit dies zur Aufklärung und Beurteilung des Sachverhalts erforderlich ist. Der Bundesminister der Finanzen hat nach Übernahme des Vorgangs vom Bundesminister für Wirtschaft zur Aufklärung des Sachverhalts die Oberfinanzdirektion Kiel angewiesen, bei der an dem Ausfuhrgeschäft beteiligten Firma Ingenieur Kontor Lübeck GmbH (IKL) nähere Feststellungen zu treffen und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Anläßlich der Außenwirtschaftsprüfung bei IKL wurde gegen diese Firma das Bußgeldverfahren eingeleitet. Am 30. Mai 1986 legte die Oberfinanzdirektion Kiel den Prüfungsbericht vor. Aufgrund der darin enthaltenen Feststellungen wurde die Oberfinanzdirektion Kiel am 23. Juli 1986 angewiesen, auch gegen die Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) Ermittlungen durchzuführen. Die Oberfinanzdirektion Kiel hat nach Anhörung von Vorstandsmitgliedern am 4. November 1986 auch gegen die HDW ein Bußgeldverfahren wegen Verdachts von Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. Sie hat auf Veranlassung des Bundesministers der Finanzen am 28. November 1986 einen weiteren Bericht vorgelegt. Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, da komplexe Sachverhalte geklärt werden müssen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen und den Angaben der betroffenen Firmen handelt es sich bei den übergebenen Unterlagen nicht um solche, die dem Geheimschutz unterliegen. 20082* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 46 und 47): Was haben Bundeskanzler Kohl oder andere Mitglieder der Bundesregierung getan oder unterlassen, um die Lieferung von Unterlagen für den U-Bootbau an die Republik Südafrika rechtzeitig zu verhindern? Unter welchen Umständen ist die rechtswidrige Lieferung von Unterlagen für den U-Bootbau durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Südafrika zustande gekommen und erfolgt? Zu Frage 46: Die Lieferung von Teilunterlagen an südafrikanische Stellen war im Zeitpunkt der Übergabe dieser Unterlagen weder dem Bundeskanzler noch anderen Mitgliedern der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister der Finanzen erhielt erstmals im September 1985 Kenntnis von dem Vorgang. Nach den bisher unwiderlegten Einlassungen der beteiligten Firmen sind nach diesem Zeitpunkt keine Unterlagen mehr an südafrikanische Stellen übergeben worden. Zu Frage 47: Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen beruht die Lieferung von Teilunterlagen für den U-Boot-Bau auf einem Vertrag, der am 15. Juni 1984 zwischen den Firmen IKL und HDW mit einer südafrikanischen Firma abgeschlossen worden ist. Die beteiligten deutschen Firmen vertreten die Auffassung, daß mit diesen Teillieferungen noch kein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht vorliege. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 48): In welchen Fällen werden Erkenntnisse wegen des Verdachts der Verletzung des Außenwirtschaftsgesetzes vom Bundesministerium für Wirtschaft bzw. Bundesministerium der Finanzen an die Staatsanwaltschaft oder an die Oberfinanzdirektion gegeben? In Verdachtsfällen, die dem Bundesminister der Finanzen oder dem Bundesminister für Wirtschaft bekannt werden, werden die für die Ermittlung und Verfolgung von Außenwirtschaftszuwiderhandlungen zuständigen Zollbehörden, d. h. die Oberfinanzdirektionen, eingeschaltet. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren vorliegen. Im Falle des Verdachts einer Außenwirtschaftsstraftat nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 49): Aus welchen Gründen hat der Bundesminister der Finanzen vor Abgabe seiner Kenntnis an die Oberfinanzdirektion Kiel wegen einer möglichen Verletzung des Außenwirtschaftsgesetzes bei Lieferung von Unterlagen für den U- Bootbau nach Südafrika sich mit dem Bundeskanzleramt in Verbindung gesetzt? Aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium an das Bundesfinanzministerium abgegebenen Vorgang ergab sich, daß sich der Geschäftsführer der Firma IKL auf Kontakte zum Bundeskanzleramt berufen hatte. Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb vor Abgabe des Vorgangs an die Oberfinanzdirektion Kiel eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes eingeholt. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 50 und 51): Ist der Bundesregierung die Studie von René Hermann vom Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien über „Rüstungskooperation, Technologietransfer und Exportkontrolle: Zur Problemlage der amerikanischen Verbündeten" bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie den Inhalt dieser Studie? Wie hoch ist der Prozentsatz neuer Produkte, die nach Auffassung der Bundesregierung und nach Auffassung der amerikanischen Regierung „dual-use"-Charakter haben, also sowohl für zivile als auch für militärische Produkte verwendbar sind? Zu Frage 50: Der Bundesregierung ist die Studie bekannt. Herr Hermann ist freier Wissenschaftler. Die Studie gibt seine persönliche Auffassung und nicht die Haltung des Bundesinstituts wieder. Die Studie ist eine unter zahlreichen Meinungsäußerungen zur Frage des Technologietransfers West-Ost, WestWest und der Exportkontrollpolitik der USA. Der dritte Band der Arbeit von René Hermann besteht ausschließlich aus einer Zusammenstellung von Studien und Artikeln zu diesem Thema. Diese Arbeiten bewerten die Problematik aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln. Es erscheint der Bundesregierung nicht opportun, den Komplex aus der Perspektive einer dieser sehr zahlreichen Meinungsäußerungen zu beurteilen. Sie bewertet den Inhalt der Studie jedoch als einen substantiellen Beitrag zu diesem Thema; sie wird ihn bei ihren weiteren Überlegungen nutzen. Zu Frage 51: Weder ist eine technische Definition von Produkten, die „dual-use"-Charakter haben, möglich, noch hat die Bundesregierung Kenntnis über den prozentualen Anteil solcher Produkte. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20083* Quantifizierbare Angaben über die Auffassung der amerikanischen Regierung zu solchen Produkten liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 52 und 53): Wie viele Aufträge mit welchem Mittelvolumen hat die US-Regierung im Rahmen der Strategischen Verteidigungsinitiative bisher vergeben? Welche deutschen Firmen, Forschungseinrichtungen und andere Stellen haben Aufträge aus dem SDI-Programm der US-Regierung erhalten, und für welche Themen/Projekte wurden diese Aufträge erteilt? Zu Frage 52: Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die genaue Zahl der von der US-Regierung im Rahmen des SDI-Forschungsprogramms bisher vergebenen Aufträge und das entsprechende Mittelvolumen vor. Die Höchstgrenze des finanziellen Auftragsvolumens insgesamt ergibt sich aus der für das SDI-Forschungsprogramm im Rahmen des US- Verteidigungshaushaltes festgelegten Summe. Für das Haushaltsjahr 1987 ist ein Betrag von 3,2 Mrd. US-$ vorgesehen. Zu Frage 53: Da die Bundesregierung sich selbst am SDI-Forschungsprogramm nicht beteiligt, bleibt es den Firmen und Forschungsinstituten überlassen, über erteilte Aufträge zu informieren. Die Firmen und Forschungsinstitute sind gegenüber der Bundesregierung zu keiner Berichterstattung verpflichtet. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 54 und 55): Wie hoch sind Auftragsvolumen und Laufzeit der Aufträge für deutsche Firmen, Forschungseinrichtungen und andere Stellen aus dem SDI-Programm der US-Regierung? Wie viele Wissenschaftler und Techniker arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland an Aufträgen aus dem SDI-Programm der US-Regierung? Zu Frage 54: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, haben deutsche Firmen, Forschungseinrichtungen und andere Stellen von der US-Regierung im Rahmen des SDI-Forschungsprogramms bisher unter Einschluß von Optionen Aufträge im Gesamtwert von rd. 100 Millionen DM erhalten. Angaben über Laufzeiten liegen nicht vor. Zu Frage 55: Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wieviele Wissenschaftler und Techniker in der Bundesrepublik Deutschland an Aufträgen aus dem SDI-Forschungsprogramm der US-Regierung arbeiten. Die deutschen Auftragnehmer sind auch nicht verpflichtet, solche Angaben zu machen. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wieczorek (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 56 und 57): Welches ist der Stand der Arbeiten bei der Revision der COCOM-Liste, und welche zusätzlichen Produkte, Technologien und Verfahren sind seit April 1986 neu auf die COCOM- Liste genommen worden? Wieweit sind die Ankündigungen der Bundesregierung gegenüber der US-Regierung gediehen, die Vorschriften zur Überwachung der COCOM-Restriktionen zu verschärfen bzw. wirkungsvoller zu machen? Zu Frage 56: Das Verfahren der Listenrevision im COCOM ist wegen des raschen technologischen Wandels und der zunehmenden technischen Kompliziertheit der Tatbestände von einer periodischen auf eine fortlaufende Anpassung umgestellt worden. Dazu wurden die Listen in vier etwa gleichgewichtige Segmente aufgeteilt, von denen jeweils ein Segment pro Jahr revidiert wird, so daß alle vier Jahre die Gesamtlisten einmal überarbeitet sein werden. Die Revisionsverhandlungen im fortlaufenden Verfahren haben am 4. November 1985 begonnen. Seit April 1986 sind drei Produkte bzw. Technologien neu auf die COCOM-Liste aufgenommen worden: — bestimmte Beschichtungstechnologien, — Material für nukleare Energiequellen, z. B. Plutonium, Neptunium-237, — Material zur Isotopentrennung, z. B. chemische Katalysatoren. Zu Frage 57: Die Bundesregierung ist im Begriff — wie bereits mehrfach dargetan —, einige Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung zu ändern, um Lücken im Kontrollsystem zu schließen. Diese Änderungen werden nach Abschluß der Arbeiten in Kraft treten. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 58 und 59): 20084* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Wie hat die Bundesregierung ihre mit der Subventionierung der Alcan-Aluminiumhütte Ludwigshafen im Jahr 1983 verbundene Zusage, die Wettbewerbsverzerrung im Strompreisgefüge zu Lasten des Ludwigshafener Betriebes aufzuheben, erfüllt? Was unternimmt die Bundesregierung zur Abwendung der bevorstehenden Teilschließung der Alcan-Aluminiumhütte Ludwigshafen, die ausschließlich auf die nicht behobene Wettbewerbsverzerrung im Strompreisgefüge zurückzuführen ist, und wie gedenkt sie die Schließung weiterer Betriebe der Nichteisen-Metallverarbeitung und der chemischen Grundstoffproduktion zu verhindern? Zu Frage 58: Mit der Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz für die Alcan-Aluminiumhütte im Jahre 1983 war eine solche Zusage der Bundesregierung nicht verbunden. Die Zahlung in Höhe von 8 Millionen DM sollte dem Unternehmen als Überbrückungshilfe dienen und war dazu bestimmt, die Verhandlungen mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen über einen neuen Stromlieferungsvertrag ohne Zeitdruck zu Ende führen zu können. Die Strompreisunterschiede der in der Bundesrepublik tätigen Aluminiumhütten sind Folge der unterschiedlichen Stromerzeugungsstrukturen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und vor allem auch der unterschiedlichen Laufzeiten der jeweiligen Versorgungsverträge. Während ein Teil der Unternehmen bis Ende der 80er und zum Teil bis in die 90er Jahre über vergleichsweise günstige Altverträge verfügt, die aber der heutigen Kostenbasis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht mehr entsprechen, sind die Verträge anderer Unternehmen wie z. B. auch der Alcan-Aluminiumhütte Ludwigshafen den inzwischen veränderten Bedingungen bereits angepaßt worden. Die Bundesregierung kann diese unterschiedlichen Bedingungen nicht vereinheitlichen und hat dies 1983 auch nicht zugesagt. Zu Frage 59: Die bevorstehende Teilstillegung geht, soweit ersichtlich, auf die verschlechterte Wettbewerbslage der Hütte bei gegebenem, relativ hohem Strompreis und Verfall des Rohaluminiumpreises infolge der Dollarabwertung zurück. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Probleme der stromintensiven Produktionen — im wesentlichen die Nichteisen-Metallerzeugung und einzelne Bereiche der chemischen Industrie — mit einer direkten oder indirekten Subventionierung der Strompreise für stromintensive Produktionen gelöst werden können. Ein gangbarer Weg kann vielmehr darin liegen, auf der Basis der gegenwärtigen Bestimmungen des Preis- und Wettbewerbsrechts insbesondere die elektrizitätswirtschaftlich relevanten Charakteristika des jeweiligen stromintensiven Abnehmers bei der Preisbildung zu berücksichtigen und die Strompreise dementsprechend zu differenzieren. Die stromintensiven Unternehmen werden dabei ihrerseits zu prüfen haben, ob und inwieweit sie sich mit ihrer Abnahmestruktur an die Laststruktur des Elektrizitätsversorgungsunternehmens anpassen können. Stromintensive Produktionen haben als Großabnehmer von Strom vornehmlich im Grundlastbereich für die Wirtschaftlichkeit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen besondere Bedeutung. Eine Stillegung dieser Produktionen könnte das jeweilige Versorgungsunternehmen in Abhängigkeit von seiner Kapazitätssituation, insbesondere im Grundlastbereich empfindlich treffen. Dies werden die beteiligten Verhandlungspartner bei den Strompreisverhandlungen berücksichtigen. Dem stehen die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht entgegen. Vielmehr ist danach sogar erforderlich, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Besonderheiten der einzelnen Abnehmerverhältnisse gebührend bei der Strompreisgestaltung berücksichtigen. In dieser Situation sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen und die stromintensiven Unternehmen aufgerufen, ihre Spielräume in den Bemühungen um einen international wettbewerbsfähigen Strompreis im Einzelfall voll auszuschöpfen, um zu einer für beide Seiten wirtschaftlichen Lösung zu kommen. Sie sollten dabei auch in Betracht ziehen, sonst bevorstehende abrupte Preissteigerungen zu vermeiden, indem rechtzeitig damit begonnen wird, für einen Übergangszeitraum eine stufenweise Anhebung der Strompreise zu vereinbaren. Diese Haltung der Bundesregierung besteht seit langem unverändert und fand zuletzt auch ihren Niederschlag in schriftlichen Antworten auf Anfragen der Herren Abgeordneten Stiegler und Wissmann (BT-Drucksache 10/5031 und 10/5082). Anlage 38 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 60 und 61): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Spielhallenverordnung vom Dezember 1985 nicht ausreicht, um das Steigen der Zahl von „Spielsüchtigen" zu stoppen und zurückzudrehen bzw. bereits vom Spielautomaten abhängige Mitbürger wieder davon abzubringen, und ist die Bundesregierung bereit, wirkungsvolle Initiativen zu ergreifen, um eine dem Zeitgeist entsprechende „Spielsucht" — mit schlimmen Folgewirkungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen — einzudämmen und sich nicht weiterentwickeln zu lassen? Ist die Bundesregierung darüber hinaus bereit, durch geeignete Initiativen dazu beizutragen, daß Spielhallenbesitzer und/oder -betreiber nicht mehr in der Lage sind, ordentliche Gastwirte und tüchtige Einzelhändler durch um vieles überhöhte Mietangebote aus Fußgängerzonen sowie von öffentlichen Plätzen und Gebäuden zu vertreiben? Zu Frage 60: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in dem von Ihnen gewünschten Sinne tätig zu werden. Sie ist der Auffassung, daß die erst vor einem Jahr vorgenommene Änderung der Spielverordnung den Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20085* Expansionsdrang des Spielhallengewerbes bremsen und die Zahl der in Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräte reduzieren wird, so daß die Spielanreize für die Spielhallenbesucher erheblich gemindert werden. Demselben Zweck dient die gleichzeitig vorgenommen Verringerung der Gewinnmöglichkeit für Sonderspiele beim sogenannten Risikospiel. Im übrigen weise ich darauf hin, daß sich die von Ihnen unterstellte These über die „Spielsucht" aufgrund kürzlich vorgelegter Forschungsergebnisse nicht halten läßt. Hiernach macht der Automat nicht süchtig. Zwar werden 0,12 % der etwa 17 Millionen Spieler (ca. 20 000 Menschen) in Verbindung mit Spielen auffällig. Die Ursachen dafür sind aber meist Probleme, die durch die Persönlichkeitsstruktur des Spielers bedingt sind. Sofern diese Spieler fachgerecht therapeutisch betreut werden, normalisiert sich ihr Spielverhalten. Zu Frage 61: Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, weitergehende Initiativen in dem von Ihnen gewünschten Sinne zu ergreifen. Wie ich eben ausgeführt habe, hat die Änderung der Spielverordnung den Zweck, den Expansionsdrang des Spielhallengewerbes zu bremsen und damit auch seine finanzielle Attraktivität zu beschneiden. Dies wirkt sich günstig auf die von Ihnen geschilderte Konkurrenzsituation um Geschäftslokale aus. Zu dem allgemeinen Hintergrund dieser Frage, ob es einen überdurchschnittlichen Rückgang von Einzelhandelsgeschäften in den Stadtzentren gibt, hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5866 Stellung genommen. Ich möchte diese Feststellung hier noch einmal wiederholen. Danach trifft es zu, daß in den letzten Jahren in den Stadtzentren auch in den Geschäftsräumen ehemaliger Einzehandelsgeschäfte Schnellimbißstätten oder Spielhallen bzw. andere Vergnügungsstätten eröffnet wurden. Die Möglichkeit, aufgrund besserer Ertragslage höhere Mieten zahlen zu können, dürfte allerdings eine von verschiedenen Ursachen für diese Entwicklung sein. Maßgebliche Einflußfaktoren sind weiter das Vordringen problemloser Massenartikel, wachsender Kapitalbedarf, steigende Anforderungen an die Unternehmerqualifikation sowie scharfer Wettbewerb. Im Zuge dieser Entwicklung sind auch mittelständische Unternehmen aus dem innerstädtischen Markt ausgeschieden, wobei es sich häufig um Unternehmen handelt, die ohnehin schon Schwierigkeiten hatten. Fälschlicherweise wird dann die Mietpreisentwicklung als der entscheidende Faktor angesehen, obwohl sie im Grunde meist nur der Anlaß nicht jedoch die Ursache war. Wegen weiterer Einzelheiten darf ich auf die bereits zitierte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD verweisen. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 62 und 63): Bei welchen Stellen der Bundesregierung haben das Ingenieurkontor Lübeck und HDW bzw. in ihrem Auftrag Handelnde im Sommer 1984 sondiert, ob die Lieferung von U-Booten oder von Unterlagen für den U-Bootbau mit oder ohne Komponenten für den Bau von U-Booten für Südafrika Aussicht auf Genehmigung hat, und wie sind sie beschieden bzw. beraten worden? In welchen Fällen und aus welchen Gründen werden Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für den Export von Konstruktionsunterlagen für Kriegswaffen oder Rüstungsgüter nachträglich durch das Bundesministerium für Wirtschaft erteilt? Zu Frage 62: Wie das Bundeskanzleramt in der Antwort auf die Fragen der Abgeordneten Gansel und Blunck mitgeteilt hat, haben die Unternehmen im Jahre 1984 bei verschiedenen Mitgliedern und sonstigen Stellen der Bundesregierung sondiert, ob eine Genehmigung in Betracht kommt. Dabei handelte es sich um Sondierungen beim Bundeskanzleramt, beim Auswärtigen Amt und bei den Ministerien der Finanzen, für Wirtschaft und der Verteidigung. In keinem Fall wurde eine Genehmigung zugesagt. Zu Frage 63: Nach § 5 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bedarf die Ausfuhr von Fertigungsunterlagen — d. h. die Verbringung der Unterlagen ins Ausland — der Genehmigung. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Nachträgliche Genehmigungen werden in diesen Fällen nicht erteilt, weil die Ausfuhr, die Gegenstand des Genehmigungsantrags wäre, bereits vollzogen ist. Nachträgliche Genehmigungen kommen begrifflich nur in Betracht, wenn das Rechtsgeschäft selbst — also z. B. der Kaufvertrag — der Genehmigung bedarf (§ 31 AWG). Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 64): Was hat der Bundesminister für Wirtschaft in seiner Verantwortung für den Geheimschutz in Rüstungsunternehmen veranlaßt, nachdem er von der erfolgten Lieferung von Unterlagen für den U-Bootbau nach Südafrika erfahren hat? Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Fertigungsunterlagen Verschlußsachen nach Südafrika gelangt sind. Der Bundesminister für Wirtschaft hatte deshalb keine Veranlassung, Maßnahmen im Bereich des Geheimschutzes, etwa zur Entziehung von Ermächtigungen zum Umgang mit Verschlußsachen zu ergreifen. 20086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 65 und 66): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den zahlreichen Untersuchungen und Veröffentlichungen, die auf einen engen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit, insbesondere Dauerarbeitslosigkeit auf der einen Seite und dem Anstieg von organischen, psychosomatischen und psychischen Erkrankungen sowie familiären und sozialen Problemen (z. B. sozialer Abstieg, soziale Isolation, Zunahme familiärer Konflikte, Alkoholmißbrauch, Kriminalisierungsgefährdung) auf der anderen Seite hinweisen, und wie beurteilt die Bundesregierung solche Untersuchungen und Veröffentlichungen? Ist die Bundesregierung bereit, an der Erarbeitung und Erprobung neuer Modelle zur Überwindung der Dauerarbeitslosigkeit mitzuwirken und alle Möglichkeiten zu nutzen und auch neue Wege einzuschlagen, um Unterstützungsleistungen und Hilfen an Arbeitslose in produktive Arbeitsmöglichkeiten umzuwandeln? Zu Frage 65: Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 3. Dezember 1986 ihre Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Armut in der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 10/5948) zugeleitet. In dieser Antwort hat sich die Bundesregierung auch zu den von Ihnen gestellten Fragen geäußert. Ich verweise deshalb auf die dort gemachten Ausführungen. Zu Frage 66: Die Bundesregierung fördert die Erprobung neuer Wege in der Arbeitsmarktpolitik. Zu diesem Zweck sind im Haushaltsjahr 1986 im Einzelplan 11 des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erstmals Mittel in Höhe von 1,5 Millionen DM eingesetzt worden: Diese Mittel dienen insbesondere — der Erprobung von arbeitsmarktpolitisch ausgerichteten Projekten für jugendliche und junge Erwachsene, die beispielsweise nach der Ausbildung keine Beschäftigung finden oder von Modellprojekten, in denen Gruppen schwer vermittelbarer Arbeitsloser Formen selbständiger Erwerbstätigkeit aufbauen sowie — der Förderung von Institutionen zur überregionalen Beratung lokaler Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Siebten Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes ein sogenanntes Überbrückungsgeld eingeführt. Danach kann die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, auf Antrag für maximal 13 Wochen Überbrükkungsgeld gewähren. Grundsätzlich ist hierzu zu bemerken, daß die arbeitsmarktpolitischen Instrumente noch nie seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahre 1969 so intensiv und effektiv eingesetzt wurden wie derzeit. So sind 1986 etwa 500 000 Personen in Maßnahmen der Arbeitsämter zur Förderung der beruflichen Bildung eingetreten; 100 000 waren in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 67 und 68): Trifft es zu, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für den Fall der Weiterführung der jetzigen Koalition bereits fertige Pläne vorliegen bzw. erarbeitet werden, die das Ziel haben, die Zuständigkeit der Knappschaftsversicherung fachlich und persönlich nach der Bundestagswahl einzuschränken, und wie ist dies, abgesehen von der sozialpolitischen Bedeutung, mit den Zusagen des derzeitigen Ministers vereinbar, mit ihm werde die Bundesknappschaft nicht angetastet? Wie begründet die Bundesregierung überhaupt die weiteren sozialen Kürzungen allgemein und hier speziell im Bereich der knappschaftlichen Versicherung? Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt es keine Pläne der von Ihnen angesprochenen Art. Ihre zweite Frage entbehrt damit jeder Grundlage. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 69 und 70): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin Frau Dr. Süssmuth, daß das geltende Ladenschlußgesetz geändert werden solle, wenn j a, welche Änderungen sind beabsichtigt? Erwägt die Bundesregierung trotz der Forderungen der Kirchen, Sonntagsarbeit zu verbieten, verkaufsoffene Sonntage zuzulassen? In der Frage des Ladenschlusses geht es , darauf hat Bundesministerin Prof. Süssmuth am 16. Dezember 1985 hingewiesen, um einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen, z. B. erwerbstätiger Eltern, aber auch der Verkäuferinnen, von denen die meisten ihrerseits Familienmütter sind. Auch die Bundesregierung hat immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß der allgemeine Ladenschluß ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher ist. Sie hat wiederholt erklärt, daß sie von sich aus eine Änderung dieses Kompromisses in dieser Legislaturperiode nicht vorschlagen werde, da eine bessere Lösung bisher nicht gefunden worden ist. Sie wird aber weiterhin prüfen, ob sich eine bessere Lösung finden läßt. Die Bundesregierung plant keine Änderung bezüglich der verkaufsoffenen Sonntage. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 71 und 72): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 20087* Stimmt die Bundesregierung mit meiner Auffassung überein, daß sich der Bestand und das Wirken der Ausländerbeauftragten beruhigend auf das Verhältnis der Ausländer zu den Deutschen auswirkt? Ist die Bundesregierung bereit, sich verbindlich auf den Fortbestand des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen festzulegen? Zu Frage 71: Die Bundesregierung anerkennt die großen Bemühungen der Beauftragten für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen um ein gutes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern. Zu Frage 72: Die Bundesregierung wird in dieser Frage Entscheidungen der nach der Bundestagswahl zu bildenden Bundesregierung nicht vorgreifen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 73 und 74): Ist die Bundesregierung bereit, die Ausländerbeauftragte stärker in die Vorbereitung ausländischer Vorhaben einzubeziehen und sie an Kabinettssitzungen teilnehmen zu lassen, um damit ihre Arbeit besser als bisher zur Geltung zu bringen? Ist die Bundesregierung bereit, der Ausländerbeauftragten einen größeren Finanzrahmen zuzugestehen, so daß dieses Amt auch personell besser ausgestattet werden kann? Zu Frage 73: In die Vorbereitung von Vorhaben, die der Integration und Reintegration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen dienen, ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen eingeschaltet. Zu Frage 74: Der Finanzrahmen für die Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist soeben für das Haushaltsjahr 1987 durch den Deutschen Bundestag festgelegt worden. Änderungen sind insoweit nicht beabsichtigt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 75): Ist die Bundesregierung bereit, der Ausländerbeauftragten eine Berichtspflicht gegenüber der Bundesregierung einzuräumen? Die Beauftragte der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist jederzeit berechtigt, gegenüber der Bundesregierung und der Öffentlichkeit zu berichten. Einer Berichtspflicht bedarf es hier nicht. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/6684 Frage 76): Kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, daß manche Wehrpflichtige nach der Dienstzeit zu keiner Mobilmachungsübung mehr herangezogen wurden, während andere mehrfach solchen Einberufungen nachkommen müssen, und ist sie gewillt, das System personell so flexibel zu gestalten, daß junge Leute nicht ausgerechnet kurz vor ihrem Staatsexamen oder während der Hauptarbeitszeit im Saisonbetrieb (z. B. in der Früchteverarbeitung) zu einer Mobilmachungsübung einberufen werden? Die Einberufung von Reservisten für den Verteidigungsfall (Mobilmachungsbeorderung) und die darauf beruhende Heranziehung zu Wehrübungen richten sich nach dem Bedarf der Truppe. Während der meist mehrjährigen Dauer der Beorderung müssen diese Reservisten mit ihren Mobilmachungstruppenteilen üben. Eine Auswechslung der Beorderten in kürzeren Zeiträumen würde zu einer Fluktuation führen, die den notwendigen persönlichen Zusammenhalt innerhalb der Einheiten empfindlich stören würde. In Mobilmachungsübungen wird das Zusammenwirken aller Angehörigen des Übungstruppenteils untereinander und mit anderen Einheiten im Verbandsrahmen geübt. Es ist daher leider nicht möglich, bestimmte Personengruppen zu bestimmten Jahreszeiten von der Teilnahme an solchen Übungen generell zu befreien. Bei Vorliegen einer besonderen Härte wird jedoch im Einzelfall eine Zurückstellung oder Unabkömmlichstellung geprüft. Die Belastung der studierenden Reservisten wird dadurch gemildert, daß sie während der Vorlesungszeiten nur zu Wehrübungen bis zu zwölf Tagen Dauer herangezogen werden. Fallen in die Wehrübungszeit Prüfungen oder sonstige nicht nachholbare Leistungsnachweise, ist auf Antrag eine Zurückstellung vom Wehrdienst möglich. Entsprechendes gilt für Inhaber von Saisonbetrieben oder Wehrpflichtige, die in solchen Unternehmen beschäftigt sind. Bedeutet der Wehrdienst für den Reservisten eine besondere Härte oder ist er am Arbeitsplatz unentbehrlich, kann er auf Antrag zurückgestellt oder auf Vorschlag der zuständigen vorschlagsberechtigten Behörde — in der Regel der Kreisverwaltung — für seine zivilberufliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse unabkömmlich gestellt werden. 20088* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/6684 Fragen 77 und 78): Wie zahlreich sind die mündlichen Verfahren, auf Grund derer der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgelehnt wurde, und worauf stützt sich im wesentlichen die Ablehnung? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Apparate, wie sie nach Pressemeldungen in den USA zunehmend auch bei Personaleinstellungen im öffentlichen Dienst üblich geworden sind, um Gewissen und Moral zu prüfen, auch in Verfahren nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz anzuwenden? Zu Frage 77: Seit Inkrafttreten des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes am 1. Januar 1984 haben die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung, vor denen die mündlichen Anerkennungsverfahren stattfinden, in folgendem Umfang ablehnende Entscheidungen getroffen: 1984 1985 1. 1.-30. 9. 1986 Ausschüsse 10 420 10 300 3 038 Kammern 5 840 5 334 2 793 Diese Zahlen sagen nichts aus über die Endgültigkeit der Entscheidungen. Die Antragsteller legen gegen Ablehnungen durch den Ausschuß in den meisten Fällen Widerspruch ein; Ablehnungen durch die Kammern münden häufig in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Endgültige Ablehnungen sind in folgendem Umfang zu verzeichnen: 1984 1985 1. 1.-30.9. 1986 8 570 7 556 4 552 Die Statistik unterscheidet nicht, wieviel Entscheidungen jeweils vor Ausschüssen, Kammern oder den Verwaltungsgerichten unanfechtbar bzw. rechtskräftig geworden sind. Alle in einem mündlichen Anerkennungsverfahren getroffenen Ablehnungen stützen sich darauf, daß das entscheidende Gremium nicht zu der hinreichend sicheren Überzeugung gelangt ist, die Verweigerung beruhe auf dem Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (§ 14 Absatz 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz). Zu Frage 78: Die Bundesregierung hält es aus Rechtsgründen nicht für möglich, die von Ihnen genannten Geräte in Kriegsdienstverweigerungsverfahren zu verwenden. Anlage 49 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine 16. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden Unterrichtung durch das Europäische Parlament (Drucksache 10/5011) Der Vorsitzende des Haushaltsausschußes hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses: Bericht des Bundesschuldenausschusses über seine Tätigkeit sowie die Verwaltung der Bundesschuld im Jahre 1985 (Drucksache 10/6278) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Fernsehen ohne Grenzen — Grünbuch über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes für den Rundfunk, insbesondere über Satellit und Kabel — KOM (84) 300 endg. — EG-Dok. Nr. 8227/84 (Drucksache 10/1946 Nr. 42) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Vereinfachung der Personenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen (Drucksache 10/5279) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung betr. Hindernisse für die Freizügigkeit von Personen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und Entschließung zu Hindernissen für die Freizügigkeit von Personen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft — „Visumzwang für Bürger aus Drittländern" (Drucksache 10/5847) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Achtzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Beseitigung von bestimmten in Artikel 28 Absatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen Abweichungen — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM(84) 649 endg. — EG-Dok. Nr. 11176/84 (Drucksache 10/2798 Nr. 11) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/ EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer betreffend die Sonderregelung für Klein- und Mittelunternehmen — KOM(86) 444 endg. — Rats-Dok. Nr. 9622/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.11) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif sowie der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen — KOM(86) 466 endg. — RatsDok. Nr. 9267/86 (Drucksache 10/6261 Nr. 2.3) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1985 (Drucksache 10/4094) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Europäischen Union und der Einheitlichen Akte (Drucksache 10/5436) Zwölfter Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte (Drucksache 10/6226) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energiebericht der Bundesregierung (Drucksache 10/6073) Entwurf einer Entscheidung des Rates über das Aktionsprogramm für die K.M.U. - KOM(86) 445 endg. - Rats-Dok. Nr. 8992/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3068/85 zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - KOM (86) 469 endg. - Rats-Dok. Nr. 8802/86 (Drucksache 10/6065 Nr. 3.1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr..../86 des Gemischten Ausschusses EWG-(A) zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zwecks Vereinfachung der Belege zum Nachweis des Ursprungs und Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-(A) zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zwecks Vereinfachung der Belege zum Nachweis des Ursprungs - KOM (86) 404 endg. - Rats-Dok. Nr. 8770/86 (Drucksache 10/6065 Nr. 3.2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) - KOM (86) 428 endg. - Rats-Dok. Nr. 9000/ 86 (Drucksache 10/6111 Nr. 2.1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) - KOM (86) 421 endg. - Rats-Dok. Nr. 9097/86 (Drucksache 10/ 6111 Nr. 2.2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1987 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1987 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1987 und Entwurf für einen Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1987 - KOM (86) 437 endg. - Rats-Dok. Nr. 8674/86 (Drucksache 10/6198 Nr. 3.1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1987) - KOM (86) 455 endg. - Rats-Dok. Nr. 9159/86 (Drucksache 10/ 6198 Nr. 3.2) Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens über den spanischen und portugiesischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren - KOM (86) 425 endg. - Rats-Dok. Nr. 9111/86 (Drucksache 10/6198 Nr. 3.3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Systems von Ursprungserzeugnissen des Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1983 in quotenfreien Zeiten - KOM (86) 492 endg. - Rats-Dok. Nr. 9126/86 (Drucksache 10/6198 Nr. 3.4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) und Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) und Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) - KOM (86) 420 endg. - Rats-Dok. Nr. 9158/86 (Drucksache 10/6198 Nr. 3.5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für konzentrierten Birnensaft der Tarifstelle ex 20.07 A II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Österreich (1987) - KOM (86) 419 endg. - Rats-Dok. Nr. 9324/86 (Drucksache 10/6261 Nr. 2.1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1999/85 des Rates über den aktiven Veredelungsverkehr - KOM (86) 478 endg. - Rats-Dok. Nr. 9315/86 (Drucksache 10/6261 Nr. 2.2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) - KOM (86) 497 endg. - Rats-Dok. Nr. 9392/86 (Drucksache 10/ 6373 Nr. 2.1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Erbsen, gefroren mit Ursprung in Schweden der Tarifstelle ex 07.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) - KOM (86) 498 endg. - Rats-Dok. Nr. 9425/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.2) Vorschlag für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Aussetzung von neuen Direktinvestitionen, die von in der Gemeinschaft ansässigen Personen in der Republik Südafrika getätigt werden - KOM (86) 522 endg. - Rats-Dok. Nr. 9480/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Einfuhren von Goldmünzen aus der Republik Südafrika - KOM (86) 521 endg. - Rats-Dok. Nr.9479/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.4) Die Verordnung (EWG) Nr. 3018/86 des Rates vom 30. September 1986 zur Aufhebung der Verordnung zur Annahme der von den Ausführern in Bulgarien, Polen, der Deutschen Demokratischen Republik, Rumänien und der Tschechoslo- 20090* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1986 wakei eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 0,75 bis 75 kW mit Ursprung in diesen Ländern — KOM (86) 513 endg. — Rats-Dok. Nr. 9181/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.5) Bericht der Kommission an den Rat über die Ausführung der allgemeinen Ziele Stahl 1990 — KOM (86) 515 endg. — RatsDok. Nr. 9543/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.6) Organisation des Stahlmarktes im Jahr 1987 — KOM (86) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9522/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen hergestellt, der Tarifnummer ex 50.09, ex 55.07, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) — KOM (86) 511 endg. — Rats-Dok. Nr. 9599/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte auf den Kanarischen Inseln verarbeitete Tabake der Tarifnummer 24.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1987) — KOM (86) 520 endg. — Rats-Dok. Nr. 9680/86 (Drucksache 10/6373 Nr. 2.10) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung nachfolgender Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Protest gegen den eskalierenden Stahl-Protektionismus der USA gegen EG-Stahlimporte (Drucksache 10/ 3281) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über die öffentlichen Lieferanträge, Sachlage und Leitlinien — KOM (84) 717 endg. — (Drucksache 10/3602) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat (Mailand, 28./29. Juni 1985) über die Vollendung des Binnenmarktes (Drucksache 10/5013) Die Situation der Raffinerieindustrie und die Auswirkungen der Lieferungen von Erdölprodukten aus Drittländern — KOM (85) 32 endg. — EG-Dok. Nr. 5112/85 Überweisungsliste 10/3275 Nr.2. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die 76. Interparlamentarische Konferenz vom 6. bis 11. Oktober 1986 in Buenos Aires (Drucksache 10/6601) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1986 (Drucksache 10/6607) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1111 Titel 682 01 — Erstattung von Fahrgeldausfällen — (Drucksache 10/6648) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 2502 Titel 893 01 — Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz — im Haushaltsjahr 1986 (Drucksache 10/6647) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1502 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksache 10/6698) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1502 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksache 10/6653) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1982 bis 1985 (Drucksache 10/6564) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Innenausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1986) (Drucksache 10/6380) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß nachstehende Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. April 1981 (Drucksachen 9/ 245, 9/314, 9/2442) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit für Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß nachstehende Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 1983 (Drucksache 10/842) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Erfahrungen mit den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Ausschluß bestimmter Arzneimittel aus der Leistungspflicht sowie über Zuzahlungen bei Krankenhauspflege und Kuren (Drucksache 10/2661) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden Vorlage verzichtet, da der Rat der EG hierüber bereits Beschluß gefaßt hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (86) 303 endg. — RatsDok. Nr. 7556/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.34) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung des Beschlusses 85/8/EWG über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene — KOM (86) 275 endg. — Rats-Dok. Nr. 7532/86 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.35) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — KOM (86) 87 endg. — Rats-Dok. Nr. 6364/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 24) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür — KOM (86) 89 endg. — RatsDok. Nr. 6365/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 23) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen — KOM (86) 90 endg. — Rats-Dok. Nr. 6366/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 20) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind — KOM (86) 91 endg. — Rats-Dok. Nr. 6367/86 (Drucksache 10/5706 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur vierten Änderung der Richtlinie 70/357/EWG über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Stoffe mit antioxidierender Wirkung, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — KOM (86) 384 endg. — Rats-Dok. Nr. 8477/88 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.36) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Rechtsvorschriften 65/66/EWG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — KOM (86) 385 endg. — Rats-Dok. Nr. 8483/88 (Drucksache 10/5980 Nr. 2.37)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Huyn.


Rede von Graf Hans Huyn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit Freude und Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt hat, um einen Bericht über die Situation der Menschenrechte der Deutschen im Bereich des Warschauer Paktes zu erstellen.

(Wortwechsel zwischen dem Abg. Ströbele und Abgeordneten der CDU/CSU — Schulze [Berlin] [CDU/CSU]: Herr Präsident, rufen Sie den Herrn Ströbele doch mal zur Ordnung!)

Ich habe seit 1977 hierfür namens meiner Fraktion gekämpft. Ich hoffe, daß wir nunmehr jährlich einen solchen Bericht erhalten, damit wir ihn jährlich in diesem Haus debattieren können. Das ist der erste konkrete Vorschlag.
Ich mache einen zweiten. Auf der KSZE in Wien ist von der sowjetischen Regierung eine Menschenrechtskonferenz in Moskau vorgeschlagen worden. Wir haben heute die Nachricht erhalten, daß Anatolij Martschenko in einem Lager gestorben ist. Irina Raduschinskaja hat, wie ich meine, treffend gesagt: Dies war eiskalter Mord.
Wenn nunmehr die Schreibtischmörder zu einer Konferenz über Menschenrechte in Moskau einladen, so geht dies, meine ich, nicht ohne gewisse Voraussetzungen. Solange sowohl in der Sowjetunion die Menschenrechte verletzt werden wie in der Tschechoslowakei Kirchenverfolgungen stattfinden, wie in Mitteldeutschland Gefangene gefoltert und auf unmenschliche Weise behandelt werden — in Brandenburg, in Hoheneck, in Cottbus —, kann der Westen einer solchen Konferenz nur dann zustimmen, wenn z. B. Andrej Sacharow teilnehmen kann, wenn sich Menschenrechtsgruppen in den Staaten des Warschauer Pakts frei bilden und ebenfalls teilnehmen können, wenn auch westliche Menschenrechtsgruppen und Journalisten frei teilnehmen können.
Ich habe über diese Fragen mit einem sehr kompetenten Mann, mit Professor Orlow, hier in diesem Hause gesprochen. Er hat dem voll zugestimmt und gesagt, dies müsse Punkt für Punkt ausgehandelt werden, bevor man einer solchen Konferenz zustimmt, und man müsse dies vorher schriftlich fixieren,

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Muß man gar nicht! Nein! Nein!)

weil es sonst von der Sowjetunion gebrochen werde. Und hierzu fordere ich die Bundesregierung auf.

(Zuruf von der SPD: Wollen Sie die Konferenz verhindern?)

Der letzte Punkt ist die Frage, die der Kollege Ottfried Hennig hier zu Recht behandelt hat. Er hat auch das Selbstbestimmungsrecht erwähnt. Es ist ein entscheidender Teil der Menschenrechte.
Es ist völlig richtig, daß sehr viel über Abrüstung gesprochen wird, und wir wollen diese Abrüstung. Nur, ich erinnere an das Wort eines großen spanischen Europäers, Salvador de Madariaga, der erklärt hat: Die Nationen mißtrauen einander, nicht weil sie gerüstet sind; sie rüsten, weil sie einander mißtrauen.
Deswegen: Um eine wirkliche Abrüstung zu erreichen, die diesen Namen verdient, müssen wir dazu beitragen, die Spannungsursachen zu beseitigen. Die Spannungsursachen bestehen, wie Ottfried Hennig hier zu Recht gesagt hat, eben darin, daß die Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht von Moskau nicht gewährt werden.
Ich meine — auch das ist eine konkrete Aufforderung an unsere Bundesregierung —, daß wir zu diesen Punkten bei der KSZE und den KSZE-Folgekonferenzen bisher nicht deutlich genug waren. Es gibt in der Schlußakte von Helsinki das Prinzip VIII das folgendermaßen lautet:
Die Teilnehmerstaaten werden die Gleichberechtigung der Völker und ihr Selbstbestimmungsrecht achten. Kraft des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker haben alle Völker jederzeit das Recht, in voller Freiheit, wann und wie sie es wünschen, ihren inneren und äußeren politischen Status ohne äußere Einmischung zu bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenen Wünschen zu verfolgen.
Hier, meine ich, ist die Bundesregierung aufgefordert, dies beharrlich und immer wieder auf der Nachfolgekonferenz in Wien und in allen Gremien einzufordern. Denn Bundeskanzler Kohl hat zu Recht gesagt: Gerade für das deutsche Volk müssen Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht eingefordert werden. Meine Aufforderung besonders an den Bundesminister des Auswärtigen und an das Auswärtige Amt ist, diese Worte unseres Bundeskanzlers endlich in praktische Politik umzusetzen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Duve.