Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 5. 12.
Amling 5. 12.
Antretter * 5. 12.
Austermann 5. 12.
Bahr 5. 12.
Dr. Barzel 5. 12.
Berger * 5. 12.
Böhm (Melsungen) " 5. 12.
Büchner (Speyer) * 5. 12.
Bueb 5. 12.
Buschfort 5. 12.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 5. 12.
Dr. Dollinger 5. 12.
Dr. Ehrenberg 5. 12.
Eickmeyer 5. 12.
Dr. Enders * 5. 12.
Engelsberger 5. 12.
Ertl 5. 12.
Frau Fischer * 5. 12.
Francke (Hamburg) 5. 12.
Gansel 5. 12.
Gerstl (Passau) * 5. 12.
Grunenberg 5. 12.
Haase (Fürth) * 5. 12.
Haar 5. 12.
von Hammerstein 5. 12.
Haungs 5. 12.
Dr. Haussmann 5. 12.
Freiherr Heereman von Zuydtwyck 5. 12.
Heyenn 5. 12.
Dr. Hornhues 5. 12.
Ibrügger 5. 12.
Jäger (Wangen) 5. 12.
Jansen 5. 12.
Jaunich 5. 12.
Jungmann 5. 12.
Kittelmann * 5. 12.
Dr. Klejdzinski * 5. 12.
Klose 5. 12.
Dr. Köhler (Wolfsburg) 5. 12.
Kohn 5. 12.
Kroll-Schlüter 5. 12.
Kuhlwein 5. 12.
Lemmrich * 5. 12.
Lenzer * 5. 12.
Frau Dr. Lepsius 5. 12.
Frau Dr. Martiny-Glotz 5. 12.
Dr. Mertens (Bottrop) 5. 12.
Dr. Müller * 5. 12.
Nagel 5. 12.
Neumann (Bramsche) 5. 12.
Frau Pack * 5. 12.
Paintner 5. 12.
Reddemann * 5. 12.
Reschke 5. 12.
Reuschenbach 5. 12.
Frau Roitzsch (Quickborn) 5. 12.
Dr. Rumpf * 5. 12.
Dr. Scheer * 5. 12.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schlaga 5. 12.
Schlatter 5. 12.
Frau Schmedt (Lengerich) 5. 12.
Dr. Schmidt (Gellersen) 5. 12.
Schmidt (Hamburg) 5. 12.
Schmidt (Hamburg-Neustadt) 5. 12.
Schmidt (München) * 5. 12.
Frau Schmidt (Nürnberg) 5. 12.
Schulte (Menden) 5. 12.
Schulte (Unna) * 5. 12.
Frau Dr. Segall 5. 12.
Frau Simonis 5. 12.
Dr. Soell * 5. 12.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 5. 12.
Dr. Spöri 5. 12.
Stobbe 5. 12.
Dr. Stoltenberg 5. 12.
Tischer 5. 12.
Voigt (Frankfurt) 5. 12.
Voigt (Sonthofen) 5. 12.
Vosen 5. 12.
Dr. Wieczorek 5. 12.
Wieczorek (Duisburg) 5. 12.
Wimmer 5. 12.
Wissmann 5. 12.
Dr. Wulff * 5. 12.
Zierer * 5. 12.
Zutt * 5. 12.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Punkt 20 der Tagesordnung
(Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Bundesbesoldungsgesetzes) *)
Bernrath (SPD): Bei dem Entwurf geht es in erster Linie um die Zuordnung des Amtes für Hochschullehrer usw. Außerdem sind notwendige Regelungen zum Beamtenversorgungsgesetz usw. angefügt worden.
Die SPD-Fraktion stimmt diesen Regelungen zu. Sie verweist aber auch darauf, daß sie im Innenausschuß eine Reihe notwendiger weiterer Verbesserungen beantragt hat. Alle Anträge sind von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Dieses Vorgehen der Koalition fügt sich nahtlos in die Reihe zahlreicher Täuschungen der Öffentlichkeit durch die Koalition ein. Beispielsweise sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß die Koalitionsabgeordneten sozusagen bis zur letzten Stunde Entlastungen zu § 55 in Aussicht gestellt haben. Tatsächlich aber wurden unsere diesbezüglichen Anträge abgelehnt. Geradezu skandalös erscheint die Weigerung der Bundesregierung, die von allen Fraktionen
*) Vgl. 253. Sitzung, Seite 19768 C
19820* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
gewünschte Darstellung der weiteren dienstrechtlichen Entwicklung zum öffentlichen Dienst vorzulegen.
Es gibt keine Zweifel daran, daß Versprechungen vielfältiger Art nicht eingelöst, die Beamten getäuscht und hingehalten worden sind. Wir stellen damit fest, daß außer leeren Worten für den öffentlichen Dienst nichts getan worden ist.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen
Gesetz über die Verlängerung einer vorläufigen Ausbildungsregelung bei den Berufen des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes
Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen
Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs
Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz)
Zweites Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben
Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens
Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz über das Baugesetzbuch Zweites Rechtsbereinigungsgesetz
Gesetz zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-Gesetz)
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
(UBGG)
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über das Baugesetzbuch
Der Bundesrat erwartet, daß sich die Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über das Baugesetzbuch zu einer angemessenen Regelung über den Ausgleich der entfallenen Bundesmittel für den Städtebau bereit erklärt. Der Bundesrat nimmt dazu Bezug auf Nummer 4 seines Beschlusses zum Finanzplan des Bundes 1986 bis 1990 vom 26. September 1986 (Drucksache 351/86 [Beschluß]) und auf den Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz vom 1. bis 3. Oktober 1986 zu Punkt 2 a der Tagesordnung und erwartet eine ständige Ausgleichsleistung des Bundes an die Länder, die eine bedarfsgerechte Städtebauförderung durch die Länder mindestens im bisherigen Umfang gewährleistet.
17. Zum Zweiten Rechtsbereinigungsgesetz
Der Bundesrat stellt fest, daß eine Anhebung des auf die Länder entfallenden Rahmens für Kassenkredite der Länder dringend geboten ist. Er verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 18. April 1986 zum Entwurf eines Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes (Ziff. 10). Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates zu einer Erhöhung des Kassenkreditplafonds nicht gefolgt ist. Er verzichtet jedoch auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, nachdem der Bundesminister der Finanzen weitere Gespräche zwischen ihm, dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank und den Finanzministern der Länder für das erste Halbjahr 1987 mit dem Ziel einer befriedigenden Lösung vorgeschlagen hat.
Der Bundesrat bittet den Bundesminister der Finanzen, rechtzeitig zu diesen Gesprächen einzuladen.
18. Zum Gesetz zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-Gesetz)
Der Bundesrat weist darauf hin, daß auch nach der Verabschiedung des Börsenzulassungs-Gesetzes der Ordnungsrahmen für das deutsche Börsenwesen dringend überarbeitungsbedürftig ist. Er bittet daher die Bundesregierung um Prüfung, welche zusätzlichen Änderungen des Börsenrechts erforderlich sind, um das deutsche Börsenwesen den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Die weitere Integration der deutschen Börsen in die internationalen Märkte ist unter dem Gesichtspunkt der wachsenden Konkurrenz ausländischer Börsenplätze eine vordringliche Aufgabe. Zahlreiche börsenpolitische und -strukturelle Probleme müssen in diesem Zusammenhang gelöst werden. Beispielhaft sei verwiesen auf die wettbewerbsverzerrende Börsenumsatzsteuer, das Makler- und Maklergebührenrecht, das Zulassungswesen, das Kassenvereinswesen und den Einsatz der Computertechnik.
19. Zum Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG). Der Bundesrat hatte mit Beschluß vom 24. Mai 1985 — Drucksache 140/85 (Beschluß) — vorgeschlagen, auch GmbH-Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zuzulassen, die sich auch über die Ausgabe von Genußscheinen refinanzieren können und gleichwertigen Beschränkungen unterliegen wie die im Gesetz vorgesehenen AG-Unternehmensbeteiligungsgesellschaften; außerdem sollte sichergestellt werden, daß auch bereits bestehende Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in GmbH-Form in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.
Bundesregierung und Bundestag haben diesem grundlegenden, einstimmig gefaßten Anliegen des Bundesrates jedoch nicht entsprochen. Der Bundesrat möchte zwar aus diesem Grunde seine Zustimmung nicht verweigern, hält jedoch dieses Anliegen für so bedeutsam, daß es in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden soll. Der Bundesrat hat deshalb die Absicht, in der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf mit der genannten Zielsetzung beim Deutschen Bundestag einzubringen.
20. Zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986 19821*
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der ohnehin beabsichtigten Novellierung anderer Abschnitte des Bundesnaturschutzgesetzes zu prüfen, ob weitere Verbesserungen des Arten- und Biotopschutzes möglich sind. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:
— Die Bundesregierung wird gebeten, ein dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstelltes Bundesamt oder eine vergleichbare selbständige Bundesbehörde für internationalen Artenschutz unverzüglich einzurichten und ihm die Aufgaben der Vollzugsbehörde des Bundes hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zu übertragen. Dieses Bundesamt soll zugleich die Aufgaben der wissenschaftlichen Bundesbehörde im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens entsprechend dem Vorbild anderer Mitgliedstaaten wahrnehmen; es sollte mit dem erforderlichen wissenschaftlichen Personal ausgestattet werden. Das derzeit mit diesen Aufgaben betraute Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft dürfte nach seiner Personalstruktur kaum in der Lage sein, den laufend gestiegenen Anforderungen des internationalen Artenschutzes gerecht zu werden.
— Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Förderung des internationalen Arten- und Biotopschutzes, nachdem fast alle Länder leistungsfähige Stiftungen oder ähnliche Einrichtungen auf dem Gebiet des Naturschutzes geschaffen haben. Es dürfte auch dem wohlverstandenen Interesse der exportorientierten Wirtschaft dienen, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland an internationalen Arten-und Biotopschutzprogrammen finanziell beteiligt. Eine solche Einrichtung läßt auch raschere Fortschritte bei der Umsetzung des Bonner Übereinkommens vom 23. Juni 1979 erwarten, das speziell auf den staatenübergreifenden Schutz der wandernden Tierarten ausgerichtet ist. Die verstärkten Schutzbemühungen der Länder können bei den wandernden Tierarten auf Dauer nur dann ihre volle Wirksamkeit entfalten, wenn der Aufbau eines interkontinentalen Biotopverbundsystems rascher vorankommt.
— Ausschöpfen insbesondere auch aller organisatorischen Möglichkeiten, damit der vielfach international organisierte illegale Handel mit den vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten unterbunden wird.
— Verbesserung der Schutzbestimmungen für solche wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die vorwiegend durch den Rückgang ihrer angestammten Lebensräume gefährdet sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 5):
Hat die Bundesregierung mit der DDR auf der Grundlage des Schlußdokuments der KVAE, das gegenseitige Hilfeleistung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorsieht, Gespräche geführt, um sicherzustellen, daß künftig von syrischen Stellen in Ost-Berlin keine terroristischen Aktivitäten auf Westberliner Boden mehr vorbereitet oder durchgeführt werden?
Die Bundesregierung hat bereits im Mai d. J. als Reaktion auf verschiedene Anschläge, insbesondere auf das Büro der deutsch-arabischen Gesellschaft in Berlin-Kreuzberg, gegenüber der DDR dieses Thema aufgenommen. Diese Gespräche sind weitergeführt worden — zuletzt vergangene Woche in Bonn. Weitere Gespräche sind vorgesehen.
Die Bundesregierung nutzt jede Möglichkeit, um terroristische Aktivitäten wirkungsvoll zu bekämpfen. Sie geht dabei davon aus, daß der Kampf gegen den Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe aller
Staaten ist, wie dies auch in Punkt 25 des Schlußdokuments der KVAE vom 19. September 1986 zum Ausdruck gekommen ist.
Anlage 5
Antwort
des Staatssekretärs Rehlinger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Frage 6):
Hält die Bundesregierung nach dem jüngsten Mord an der Berliner Mauer einen Besuch des Regierenden Bürgermeisters Diepgen in Ost-Berlin für zweckmäßig?
Die Bundesregierung hat unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß ein so schrecklicher Vorfall, wie die jüngste kaltblütige Tötung eines wehrlosen Menschen, der nur von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen wollte, die innerdeutschen Beziehungen sehr belastet. Davon können auch Überlegungen über Gespräche mit den Verantwortlichen in der DDR nicht unberührt bleiben.
Die Entscheidung über die Annahme von Einladungen zu Veranstaltungen anläßlich der 750-JahrFeier von Berlin werden im Hinblick auf den besonderen Rechtsstatus Berlins der Regierende Bürgermeister und der Senat von Berlin nach Absprache mit den drei alliierten Schutzmächten und der Bundesregierung rechtzeitig treffen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 32 und 33):
Wird die Bundesregierung die nach den Haushaltsgrundsätzen gebotene Korrektur des Kohlepfennigs unverzüglich, d. h. noch in der laufenden Legislaturperiode, vornehmen, oder will sie die Wähler über das notwendige Ausmaß der Anhebung bis nach den Bundestagswahlen am 25. Januar 1987 im unklaren lassen?
Warum hat die Bundesregierung es unterlassen darauf hinzuweisen, daß die Vereinbarung mit der Ruhrkohle AG und den Saarbergwerken AG in Tz. 62 des Energieberichts unter dem Vorbehalt steht, „die Exporte abzubauen und ab 1991 keine entsprechenden Anträge mehr auf Kokskohlenbeihilfen zu stellen", soweit dies sozialverträglich und beschäftigungspolitisch möglich ist, und bedeutet das, daß sie sich an diesen Teil der Vereinbarung nicht mehr gebunden fühlt?
Zu Frage 32:
Wie der Bundesminister für Wirtschaft bereits bei den Haushaltsberatungen erklärt hat, wird die Bundesregierung keine Korrektur des Abgabesatzes noch in dieser Legislaturperiode vorschlagen. Das ungefähre Ausmaß der aufgrund des Fehlbetrages aus 1986 notwendigen Anhebung ist in der Antwort zu Frage 29 des Abgeordneten Stahl (Kempen), beziffert worden. Es kann also keine Rede davon sein, daß die Bundesregierung die Wähler
19822* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
über das Ausmaß der notwendigen Anhebung im unklaren lassen wolle.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung steht weiterhin zu der mit der Ruhrkohle AG und den Saarbergwerken AG getroffenen Vereinbarung.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 34):
Hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Außenwirtschaftsgesetz für Kriegswaffen bzw. Rüstungsgüter in bezug auf den Iran und Irak erteilt oder bestehende Genehmigungen verlängert?
Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sind im vergangenen Jahr keine Exportgenehmigungen in bezug auf Iran und Irak erteilt worden. Dem hätte bereits der obligatorische Versagungsgrund nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes, nämlich Gefahr der Verwendung der zu liefernden Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung, entgegengestanden.
Im Juni 1985 wurde jedoch die Gültigkeit der im Jahre 1978 erteilten Genehmigung zur Herstellung von sechs U-Booten für Iran bis Ende September 1985 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Herstellgenehmigung hat es nicht gegeben.
Für den Bereich des Außenwirtschaftsgesetzes hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als zuständige Genehmigungsbehörde im vergangenen Jahr Genehmigungen für die Ausfuhr von Waren aus dem Abschnitt A der Ausfuhrliste Teil I nach Iran und Irak erteilt und auch bestehende Genehmigungen verlängert.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 37 und 38):
Welchen Umfang hatten die Einfuhren agrarischer Produkte aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1985, aufgegliedert nach den verschiedenen Arten von Erzeugnissen, und wie entwickelten sich demgegenüber die entsprechenden Importe in den abgelaufenen Monaten des Jahres 1986?
Welchen Anteil an den Agrarimporten aus den RGW-Mitgliedstaaten in die Bundesrepublik Deutschland hatten im Jahr 1985 und in den abgelaufenen Monaten des Jahres 1986 die Einfuhren aus Polen bei den verschiedenen Arten landwirtschaftlicher Erzeugnisse?
Zu Frage 37:
Im Jahre 1985 führte die Bundesrepublik Deutschland aus Polen für 670 Millionen DM Güter der Land- und Ernährungswirtschaft ein; das entsprach 2,6 % der gesamten ernährungswirtschaftlichen Einfuhren aus Drittländern. Wichtigste Produktgruppen bei der Einfuhr aus Polen waren:
Fleisch und Fleischwaren für 192 Millionen DM,
Gemüse- und Obstkonserven für 70 Millionen DM,
Ölsaaten für 69 Millionen DM,
Gemüse (frisch, gekühlt, gefroren) für 69 Millionen DM,
Obst (frisch, gekühlt, gefroren) für 58 Millionen DM,
pflanzliche Öle und Fette für 55 Millionen DM,
Fisch einschließlich Fischwaren für 34 Millionen DM.
Bei Fleisch waren vor allem von Bedeutung Wild-und Kaninchenfleisch für 51 Millionen DM, geschlachtete Gänse für 45 Millionen DM, geschlachtete Enten für 21 Millionen DM, Geflügelteile für 21 Millionen DM und Rindfleischkonserven für 19 Millionen DM.
Während der ersten neun Monate 1986 erreichte die deutsche ernährungswirtschaftliche Einfuhr aus Polen 386 Millionen DM oder 2,4 % der gesamten Ernährungsgütereinfuhr aus Drittländern. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Einfuhrwert um 15 %. Bei den wichtigsten Produktgruppen ergaben sich (über die Menge gerechnet) Zunahmen für Fisch einschließlich Zubereitungen, pflanzliche Öle und Fette, Ölsaaten, Geflügelteile und Rindfleischkonserven. Dagegen waren die Importe vor allem von lebenden Schlachtschafen, geschlachteten Gänsen und Enten, Gemüse und Obst sowie Wildfleisch rückläufig.
Zu Frage 38:
Der Anteil der Ernährungsgütereinfuhr aus Polen an den ernährungswirtschaftlichen Einfuhren aus RGW-Mitgliedstaaten insgesamt (ohne innerdeutschen Handel) betrug 1985 rd. 38 % und im Zeitraum Januar bis September 1986 gut 39%. Bei einzelnen Produktgruppen ergaben sich 1986 im Vergleich zu 1985 z. T. größere Anteilsverschiebungen. So verringerte sich der mengenmäßige Anteil Polens an den deutschen Importen aus RGW-Ländern bei Fleisch und Fleischwaren von 29% in 1985 auf 25% im Zeitraum Januar bis September 1986 und bei Gemüse (frisch, gekühlt, gefroren) von 28% auf 23%. Steigende Anteile Polens waren zu verzeichnen bei Fisch einschließlich Zubereitungen von 78% auf 86 %, Obst (frisch, gekühlt, gefroren) von 37% auf 47 %, Gemüse- und Obstkonserven von 49% auf 53%, Ölsaaten von 57 % auf 79%, pflanzliche Öle und Fette von 48 % auf 80%.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986 19823'
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 41 und 42):
In welcher Weise hat die Bundesregierung Einfluß auf die Miesmuschelernte an der Nordseeküste genommen, und welches Ergebnis hatte diese Einflußnahme?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Muschelfischerei der Nordseeküste zu erhalten, und ist sie bereit, dafür auch finanzielle Mittel des Bundes einzusetzen?
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung hat Informationen über amtliche Untersuchungsergebnisse, die sie von niederländischer Seite erhalten hat, an die zuständigen Behörden der Länder weitergeleitet. Sie hat darüber hinaus aus gesundheitlichen Gründen in einer Pressemitteilung gewarnt, Muscheln, die aus den toxingefährdeten Gebieten stammen, zu verzehren.
Die niedersächsische Landesregierung hat aufgrund dieser Informationen die zuständigen Behörden angewiesen, das Inverkehrbringen und den Export von Miesmuscheln vorübergehend zu untersagen.
Zu Frage 42:
Der Muschelfischerei kommen ebenso wie der übrigen Kutterfischerei Investitionshilfen der Küstenländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, des Bundes und der EG zugute.
Weitere finanzielle Hilfen, z. B. als Schadenersatz wegen der Umsatzausfälle im Zusammenhang mit dem naturbedingten Auftreten von Dinoflagellaten (eine Art von Meeresplankton), sind nicht vorgesehen. Davon abgesehen werden die befallenden Muscheln durch Ausscheiden der Giftstoffe in Kürze wieder voll verzehrsfähig sein.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 43):
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob der Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung zur Behandlung von Wehrpflichtigen, die dem Wehrdienst fernbleiben (P II 7 — Az. 24-09-10 vom 12. Dezember 1983), zwischenzeitlich geändert bzw. außer Kraft gesetzt wurde, da er im Gegensatz zu einem Schreiben des Bundeswehrverwaltungsamtes vom 29. Oktober 1986 (WE 2 Az. 24-111-01/24-11-03/2401-17) an die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e. V. steht, und ist beabsichtigt, verweigernde, nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer zukünftig entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 29 Abs. 1 Nummer 6 oder Abs. 4 Nummer 2 Wehrpflichtgesetz zu entlassen und somit die grundgesetzwidrigen Mehrfachbestrafungen von juristisch nicht als solchen anerkannten Kriegsdienstverweigerern zu verhindern?
Die Bundesregierung hat den zitierten Erlaß BMVg — P II 7 — Az 24-09-10 vom 12. Dezember 1983 weder geändert noch außer Kraft gesetzt. Dies ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt.
Entgegen Ihrer Ansicht steht der Erlaß nicht im Gegensatz zu dem von Ihnen zitierten Schreiben des Bundeswehrverwaltungsamtes vom 29. Oktober 1986. Denn darin wird lediglich die dem Erlaß zugrunde liegende gesetzliche Bestimmung des § 29 Abs. 4 Nr. 2 Wehrpflichtgesetz erwähnt. Diese gesetzliche Bestimmung räumt den Entlassungsdienststellen einen Ermessensspielraum ein, der aus Gründen der Wehrgerechtigkeit und einer einheitlichen Rechtshandhabung durch den genannten Erlaß rechtlich zulässig und sachlich zweckmäßig ausgefüllt worden ist.
Der Erlaß dient allein der Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und bietet die Grundlage für eine einheitliche Rechtshandhabung der Entlassung von Grundwehrdienstleistenden, die Straftaten — insbesondere Wehrstrafentaten — begangen haben. Es wäre verfehlt, wenn sich die Bundeswehr durch vorzeitige Entlassung unbequemer Wehrpflichtiger vorschnell entledigte, bevor mit Sicherheit feststeht, ob sich diese Soldaten nicht doch noch durch strafrechtliche Sanktionen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten anhalten lassen. Das mit einer strafrechtlichen Verurteilung auch bezweckte Ziel der Besserung würde zunichte gemacht, wenn man einem verurteilten Soldaten nicht die Chance gäbe, unter Beweis zu stellen, daß er sich die — meist zur Bewährung ausgesetzte — erste Verurteilung zur Warnung dienen läßt und sich nunmehr rechtstreu verhält. Diesem Ziel wird durch den Umstand Nachdruck verliehen, daß eine Wiederholungstat regelmäßig mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und deren Dauer zusammen mit der ersten Strafe etwa 1 Jahr beträgt. Dieser langjährigen strafgerichtlichen Praxis entsprechend wurde mit dem Erlaß als Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung nicht zuletzt aus Gründen der Wehrgerechtigkeit eine strafrechtliche Verurteilung von grundsätzlich insgesamt 1 Jahr festgelegt. Dies ist zur Durchsetzung der Rechtsordnung geboten und somit sinnvoll, zumal es die Betroffenen selbst in der Hand haben, strafrechtliche Verurteilungen durch rechtstreues Verhalten abzuwenden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 44 und 45):
Sind für die projizierte Erweiterung des Flugplatzes Söllingen alternative Standorte, wie z. B. westlich dieses Flugplatzes der Golfplatz oder südlich das Panzerübungsgelände, überprüft worden, um wertvolles Gelände zu schonen, und mit welchem Ergebnis?
Treffen Meldungen zu (Kanada-Kurier Nr. 30 vom 24. Juli 1986), wonach auf dem Flugplatz Söllingen eine Versuchsanlage für die C-Abwehr für 7,1 Millionen DM gebaut werden soll, und handelt es sich hierbei um eine DekontaminationsAnlage für Flugzeuge?
Zu Frage 44:
Um die Verstärkung der kanadischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland um 1 200 Solda-
19824* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
ten infrastrukturell realisieren zu können, sind auch die von Ihnen benannten Alternativstandorte im Umfeld des NATO-Flugplatzes Söllingen geprüft worden.
Auf dem westlich der Start- und Landebahn gelegenen Golfplatz ist der Bau eines Schießstandes mit Vorsichtsbereich, von Wartungs- und Lagereinrichtungen für Teile von Heereseinheiten, sowie von Tiefflugabwehrstellungen vorgesehen.
Das Panzerübungsgelände dient den kanadischen Heereseinheiten die auf dem Flugplatzareal stationiert sind, als Standortübungsplatz. Eine anderweitige Verwendung des Übungsgeländes läßt sich nicht verwirklichen.
Zu Frage 45:
Unterlagen über den Bau einer Versuchsanlage der von Ihnen beschriebenen Art oder deren Zweckbestimmung liegen dem Bundesminister der Verteidigung nicht vor.
Vielmehr sollen Führungseinrichtungen sowie Personalunterstände gegen mögliche C-Waffenangriffe mit entsprechenden Filteranlagen ausgestattet werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 46 und 47):
Welche Modellstellen werden 1987 in eine Anschlußfinanzierung durch den Bund für das 1984 durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit installierte und am 31. Dezember 1986 auslaufende Bundesmodell ,,Aufsuchende Sozialarbeit für betäubungsmittelabhängige Straftäter (ASS)" (Geschäftszeichen 343-4919-38/0-11) übernommen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, die verschiedenen Bundesländer dazu zu bewegen, die erfolgreiche Arbeit, die im Rahmen dieses Bundesmodells entwickelt und geleistet wurde, weiterzuführen?
Zu Frage 46:
Das Modell „Aufsuchende Sozialarbeit für betäubungsmittelabhängige Straftäter" widmet sich zwei Zielgruppen von Abhängigen: der Zielgruppe betäubungsmittelabhängiger Straftäter (Zielgruppe 1), die durch aufsuchende Arbeit in Justizvollzugsanstalten erreicht werden sollen, und der Zielgruppe langjähriger Abhängiger, sogenannter Altfixer (Zielgruppe 2). Grundsätzlich wird die Bundesförderung nur für die Zielgruppe 1 am 31. Dezember 1986 auslaufen. Für die Zielgruppe 2 haben sich, teilweise erst in Ansätzen, alternative Betreuungsformen entwickelt, die noch weiterer Erprobung bedürfen. Die meisten Einrichtungen der Zielgruppe 2 sollen noch drei weitere Jahre gefördert werden.
Einrichtungen der Zielgruppe 1 können für das Jahr 1987 unter folgenden Bedingungen eine sogenannte Überbrückungsfinanzierung erhalten:
Das jeweilige Bundesland hat einen Einzelantrag für die Einrichtung gestellt. Es bestätigt, daß die Einrichtung sich, gemessen an der durchschnittlich erreichten Zahl von Therapievermittlungen, mit überdurchschnittlichem Erfolg bewährt hat und daß es trotz intensiver Bemühungen des Landes in den letzten drei Jahren nicht gelungen ist, die Einrichtung in eine Regelfinanzierung zu überführen. Auf der 73. Sitzung des Ständigen Arbeitskreises der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder ist dies mit den Ländern abgesprochen und mit Schreiben vom 28. Juli 1986 noch einmal schriftlich mitgeteilt worden.
Folgende Einrichtungen werden für das Jahr 1987 eine Überbrückungshilfe erhalten: Ludwigsburg, Bayreuth, Aschaffenburg, Braunschweig, Meppen, Bielefeld, Köln, Herne, Zweibrücken, Landau, Neumünster, Kiel.
Zu Frage 47:
Es liegt im Wesen von Bundesmodellen, daß sie stets zeitlich befristet sind. Bei jeder Planung eines Bundesmodells werden die Länder darauf auch hingewiesen, die ihrerseits auch mit den Trägern der Einrichtungen diesbezüglich in Verbindung stehen.
In dem besonderen Fall der Zielgruppe 1 bemüht sich der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zusätzlich über den Bundesminister der Justiz, eine Beteiligung der Landesjustizverwaltungen an den Kosten des Modells zu erreichen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/6593 Frage 48):
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß auf Wunsch interessierter Länder innerhalb der EG zur Verbesserung von Wein Traubenkonzentrat vorgeschrieben und eine Je-Hektar-Mengenbeschränkung eingeführt werden soll?
1. Auf Grund des politischen Kompromisses, den der Europäische Rat von Dublin 1984 geschlossen hat, ist im März 1985 die Kommission durch den in die Grundverordnung Nr. 337/79 der EG-Weinmarktorganisation eingefügten Artikel 33 a beauftragt worden, eine genaue Untersuchung der Möglichkeiten der Verwendung von — rektifiziertem oder nicht rektifiziertem — konzentrierten Traubenmost und von Zucker für die Anreicherung durchzuführen. Diese soll sich hauptsächlich auf „die önologischen Aspekte der verschiedenen zulässigen Methoden, die wirtschaftlichen Aspekte der Verwendung von Saccharose bzw. von — rektifiziertem oder nicht rektifiziertem — konzentrierten Traubenmost sowie die Methoden zur Kontrolle dieser Verwendungen" erstrecken.
Im Jahre 1990 soll die EG-Kommission dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse dieser Untersuchung und ggf. geeignete Vorschläge über die künf-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986 19825*
tigen Maßnahmen zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts vorlegen. Der Rat wird dann darüber beschließen.
Ein Verbot der Saccharose als Anreicherungsmittel, das die Kommission anstrebt und das auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. Februar 1985 gefordert hat, lehnt die Bundesregierung weiterhin ab.
2. Zur Festlegung von Hektarhöchsterträgen für alle Qualitätsweine b. A. sind die EG-Erzeugermitgliedsstaaten schon seit 1971 verpflichtet. Auf Grund des Weingesetzes haben alle weinbautreibenden Bundesländer durch Landesrecht entsprechende Werte festgelegt.
Da die geltende deutsche Regelung jedoch auch die diese festgesetzten Werte übersteigenden Mengen von Qualitätswein zum Verkehr zuläßt, drängt die EG-Kommission auf eine Änderung und hat schon 1984 einen Vorschlag vorgelegt, der eine Festsetzung von Hektarhöchsterträgen durch Gemeinschaftsvorschriften vorsah.
Die Bundesregierung hat dies abgelehnt, weil sie die nationale Regelungskompetenz für Qualitätsweine b. A. nicht weiter einschränken lassen möchte. Gleichzeitig hat sie im Rahmen der Dubliner Beschlüsse von 1984 zugesagt, bis 1989 wirksame mengenbegrenzende Regelungen national zu treffen.
Der Deutsche Weinbauverband hat dieses Ziel in seinen anläßlich des 52. Deutschen Weinbaukongresses am 30. Mai 1986 in Stuttgart beschlossenen „Leitlinien zur Weinbaupolitik" einmütig unterstützt.
Die Bundesregierung wird daher im Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes, den sie in der nächsten Legislaturperiode einbringen wird, eine entsprechende Regelung vorsehen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 49):
Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung für das Jahr 1987 nur sechs zusätzliche Stellen beim Bundesamt für den Zivildienst bewilligt, obwohl der Bundesrechnungshof für das Bundesamt für den Zivildienst einen Mehrbedarf von 78 Stellen ermittelt hat, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Arbeitssituation der ca. 700 Mitarbeiter des Bundesamtes für den Zivildienst zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht die Deckung des Personalmehrbedarfs, der sich für das Bundesamt für den Zivildienst aus dem am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz auf Dauer ergibt, mit den Stellenmehrungen in den Bundeshaushalten 1984 bis 1986 um insgesamt 145 Stellen als im wesentlichen abgeschlossen an. Sie hat daher in ihrem Entwurf des Bundeshaushalts 1987 nur sechs zusätzliche Stellen für zwei neue Aufgaben, nämlich die Erweiterung der Zivildienstschule Ith und die Mikroverfilmung, vorgesehen.
Der in den Jahren 1987 und 1988 noch anhaltende vorübergehende weitere Personalmehrbedarf, der sich aus der Heranziehung der anerkannten Kriegsdienstverweigérer aus dem seinerzeitigen Antragsstau von über 100 000 unerledigten Anträgen ergibt, rechtfertigt nicht eine zusätzliche Stellenmehrung. Er muß vielmehr mit Zusatzkräften mit Zeitarbeitsverträgen gedeckt werden. Der Bundeshaushalt sieht die dafür benötigten Mittel vor. Der entsprechende Haushaltsansatz beträgt für die Haushaltsjahre 1986 und 1987 jeweils 2 Millionen DM. Damit können bis zu 60 Aushilfskräfte beschäftigt werden.
Die Bundesregierung wird weiterhin sorgfältig beobachten, ob diese Personalausstattung des Bundesamtes für den Zivildienst ausreicht, die gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, ohne daß die Mitarbeiter des Bundesamtes überlastet werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/6593 Frage 51):
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß an ausländischen Bürgern — vor allem zentralafrikanischen Bürgern — bei Regeluntersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland ohne deren Wissen ein Test auf Antikörper des HIV vorgenommen wird?
Ausländische Bürger werden in der Bundesrepublik im Rahmen des Aufenthaltserlaubnisverfahrens ärztlich untersucht. Nach Artikel 83 GG werden die ausländerrechtlichen Bestimmungen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Der Umfang dieser Untersuchungen ist nicht in allen Bundesländern einheitlich. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, schließt derzeit die Untersuchung jedenfalls nicht allgemein einen Test auf Antikörper des HIV ein.
In der Kürze der für die Vorbereitung der Antwort erforderlichen Zeit war es nicht möglich festzustellen, inwieweit der jeweilige Umfang der ärztlichen Untersuchungen den betreffenden Personen vorher mitgeteilt wird.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 54):
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an Untersuchungen von Schlachtgeflügel beim Erzeuger fest, obwohl es seit der Einführung dieser Kontrollen ab 1978 zu keinen Beanstandungen Anlaß gegeben hat, in den Schlachtereien
19826* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
umfangreiche Kontrollen durchgeführt werden und die Erstkontrollen in den übrigen EG-Staaten nicht erfolgen, wodurch ein erhebliches Maß an Wettbewerbsverzerrungen verursacht wird zu Lasten der Erzeuger in der Bundesrepublik Deutschland?
Nach der EG-Richtlinie „Frisches Geflügelfleisch" (Nr. 71/118/EWG) kann die Schlachtgeflügeluntersuchung im Erzeugerbetrieb oder im Schlachtbetrieb erfolgen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Geflügelfleischhygienegesetzes im Jahre 1973 zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht beschlossen, der Untersuchung im Erzeugerbetrieb den Vorzug zu geben. Die zuständige Behörde kann jedoch nach § 7 Abs. 3 des Geflügelfleischhygienegesetzes allgemein oder im Einzelfall auch die Untersuchung im Schlachtbetrieb zulassen. Die Bundesregierung muß weiterhin die Untersuchung in den Herkunftsbeständen zulassen, weil diese Regelung in der vorgenannten Richtlinie vorgesehen ist. Beanstandungen treten praktisch Jahr für Jahr auf. So mußte laut der amtlichen Fleischhygienestatistik im Jahre 1985 für 224 000 Stück Schlachtgeflügel ein Schlachtverbot ausgesprochen und für 1 800 Stück die Tötung angeordnet werden.
Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher, bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung entstehenden Kosten — und damit auch der Kosten, die bei Untersuchungen im Erzeugerbetrieb anfallen — sollen künftig durch eine Harmonisierung auf EG-Ebene abgebaut werden. Durch die Harmonisierung soll auch erreicht werden, daß für die aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendigen Untersuchungen in den einzelnen EG-Staaten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/6593 Frage 55):
Denkt die Bundesregierung darüber nach, an Autobahnauffahrten künftig Parkplätze derart anzulegen, daß an Fahrgemeinschaften beteiligte Bürger ihre Kraftfahrzeuge dort sinnvoll und ohne Störung für den Straßenverkehr abstellen können?
Die Bundesregierung stellt im Besitz des Bundes befindliche geeignete Flächen als Abstellplätze für Pkw von Fahrgemeinschaften zur Verfügung.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 56 und 57):
Befürwortet die Bundesregierung im Rahmen des Ausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs die Einrichtung weiterer Haltepunkte auf den Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß die Deutsche Bundesbahn, insbesondere in den ländlichen und Vorstadtbereichen von Westfalen und Lippe den Wünschen von Industrie und Pendlern — wie z. B. im Falle MünsterNevinghoff — entgegenkommt und möglichst bald zusätzliche Haltepunkte einrichtet?
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung befürwortet jede nachfragegerechte Verbesserung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr; das gilt auch für zusätzliche, dem Kundeninteresse entsprechende Haltepunkte auf Bundesbahnstrecken. Die Einrichtung von Haltepunkten nimmt die Deutsche Bundesbahn jedoch in eigener Verantwortung vor. Sié hat mitgeteilt, daß sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dazu auch bereit sei.
Zu Frage 57:
Die grundsätzliche Bereitschaft der Deutschen Bundesbahn gilt auch für die angesprochenen Bereiche von Westfalen und Lippe. Zu dem von Ihnen genannten Fall hat mir die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt, daß zur Zeit Untersuchungen durchgeführt werden. Abschließende Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 58 und 59):
Treffen die von Gewerkschaften und Personalräten aufgestellten Behauptungen zu, daß die Deutsche Bundesbahn Schwierigkeiten habe, einen Nachwuchs an qualifizierten Lokführern zu bekommen, und welche sind das?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der Deutschen Bundesbahn zu ermöglichen, daß sie ihren Bedarf an qualifizierten Lokführern decken und der hohe Überstundenbestand bei dieser Berufssparte abgebaut werden kann?
Zu Frage 58:
Nein. Die Deutsche Bundesbahn hat die für 1985 vorgesehenen 560 Zulassungen für die Lokführerlaufbahn in vollem Umfange und die für 1986 vorgesehenen 1 000 Anwärter gegenwärtig mit 922 Zulassungen abdecken können. Daraus ergibt sich, daß der Nachwuchs das Ausbildungsangebot der Deutschen Bundesbahn nahezu vollständig angenommen hat.
Zu Frage 59:
Die Deutsche Bundesbahn geht davon aus, daß der Bedarf an qualifizierten Lokführern auch künftig gedeckt werden kann. 1987 sind 925 Zulassungen vorgesehen. Die bisherigen Zulassungen zur Lokführerlaufbahn und die durch Verkehrsrückgänge bedingten Personalbedarfsabsenkungen werden im
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986 19827*
Laufe des Jahres 1987 zum Abbau der derzeit überdurchschnittlichen Mehrleistungen führen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 60 und 61):
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß sie bei Besuchern aus der DDR, die die Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn benutzen, auf die Zahlung des Intercity-Zuschlages verzichtet, falls sie über keine DM oder nur über die 15 DM Zehrgeld verfügen, die die DDR für eine Reise in die Bundesrepublik Deutschland jeweils gewährt?
Falls eine solche Regelung bereits besteht, frage ich, ob die Bundesregierung bereit ist, der Deutschen Bundesbahn zu empfehlen, auf ihr Zugbegleiter-, Aufsichts- und Auskunftspersonal nachdrücklich einzuwirken, damit diese Regelung auch tatsächlich praktiziert wird?
Das von Ihnen angesprochene Problem beruht darauf, daß die Stellen der Deutschen Reichsbahn der DDR IC-Zuschläge nicht verkaufen, weil sie die Ansicht vertreten, mit den zwischen der DDR und dem Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) verkehrenden durchgehenden D-Zügen könnten alle gewünschten Zielpunkte ohne IC-Benutzung erreicht werden.
Über die Erhebung der tariflich festgesetzten ICZuschläge befindet die Deutsche Bundesbahn in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Eine Tarifauflage im Sinne Ihrer Fragen würde zu einem gesetzlichen Ausgleichsanspruch der Deutschen Bundesbahn gemäß § 28 a Bundesbahngesetz führen.
Die Deutsche Bundesbahn hat ihr Zugbegleitpersonal im Wege einer innerdienstlichen Regelung jedoch ermächtigt, fallweise auf die Erhebung des ICZuschlages zu verzichten, wenn Reisende aus der DDR und Berlin (Ost) nicht über Barmittel in DM (West) verfügen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 62 und 63):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die fiskalische Belastung der deutschen Transportunternehmen in Österreich mit der neuerlich beabsichtigten Erhöhung der ohnehin überhöhten Mautgebühren für die Autobahnbenutzung unerträglich wird?
Was wird die Bundesregierung gegen die drohende Mauterhöhung und die sonstigen angekündigten gravierenden Erschwernisse in Österreich unternehmen; ist sie insbesondere bereit, gegen Österreich in gleicher Weise wie 1985 gegen die Schweiz vorzugehen, um die Interessen der deutschen Transportunternehmer und ihrer Fahrer zu wahren?
Zu Frage 62:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die beabsichtigte Erhöhung der Jahreskarte auf der
Brenner-Strecke für LKW über 7,5 t von 17 000 auf 25 000 Schilling (= + 45%) die Abgabenbelastung für die betroffenen Unternehmen erheblich erhöht. Sie ist deswegen sofort nach Bekanntwerden der geplanten Erhöhung bei der österreichischen Regierung vorstellig geworden. Das Ausmaß der Belastung ist für die einzelnen Unternehmen unterschiedlich. Die Mautgebühr ist nur ein Teilbereich der fiskalischen Belastungen und dürfte bei Benutzung der erhöhten Jahreskarte in etwa 1/3 der deutschen Kfz-Steuer oder gut 1 % der Gesamtkosten ausmachen.
Zu Frage 63:
Bundesminister Dr. Dollinger hat sich sofort nach der Absichtserklärung der österreichischen Regierung zur Erhöhung der Jahreskarte für schwere Lastwagen über 7,5 t auf dem Brenner ab 1. Oktober 1986 mit den österreichischen Ministern für Finanzen, für Verkehr und für öffentliche Bauten in Verbindung gesetzt und am 6. Oktober 1986 folgende Absprachen erreicht:
— Die Mauterhöhung wird vorerst auf den 1. Januar 1987 verschoben.
— In jedem Fall gilt bis zum Jahresende zur Erneuerung der anstehenden Jahresmautkarten der alte Preis, d. h. praktisch eine Verschiebung der Mauterhöhung für einen Teil der im Italienverkehr beschäftigten LKW um ein Jahr.
— Der Verkehr auf den verschiedenen Alpenstraßen soll durch die Einführung von Jahresmautkarten für Ausländer auch auf der Arlberg- und auf der Tauernstrecke verbessert werden. Für den Arlberg soll dies voraussichtlich 1987 geschehen, für die Tauernstrecke voraussichtlich Mitte 1988, nachdem die Umfahrung der Stadt Villach fertiggestellt ist.
— Die Mautfrage wird insgesamt weiter überprüft, nachdem die österreichischen Minister ihre Bereitschaft erklärt haben, diese Fragen in einer Paketlösung zu klären.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 64 und 65):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge eines mehrtägigen Streiks des italienischen Transportgewerbes u. a. deutsche Lastkraftwagenfahrer brutal zusammengeschlagen sowie auch deutsche Lastzüge schwer beschädigt wurden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, und was gedenkt sie in Zukunft — z. B. auch im Hinblick auf den angestrebten freien europäischen Binnenmarkt auch im Verkehr — zu tun, um derartige Gewalttätigkeiten auszuschließen?
Zu Frage 64:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es im Zuge eines Streiks im italienischen Straßengüterver-
19828* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
kehrsgewerbe vom 23. bis 26. November 1986 leider auch zu Ausschreitungen kam. Die Ermittlungen der italienischen Polizei dauern noch an.
Zu Frage 65:
Bundesminister Dr. Dollinger hat unmittelbar nach Bekanntwerden gesicherter Einzelheiten am 25. November 1986 den italienischen Verkehrsminister Signorile dringend gebeten, alles in seiner Macht stehende zu tun, daß Ausschreitungen gegen deutsche Fuhrunternehmer, die völlig unbeteiligt an diesem Streik waren, unterbleiben und Leib und Leben der im internationalen Güterverkehr Tätigen sowie Fahrzeug und Ladung unter allen Umständen zu schützen.
Obwohl derartige Gewalttätigkeiten nie gänzlich auszuschließen sein werden, wird die Bundesregierung sie — nicht zuletzt im Hinblick auf einen freien europäischen Binnenmarkt im Verkehr — auch künftig nicht hinnehmen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 66 und 67):
Sind Berichte der Zeitung „Express" vom 27. November 1986 zutreffend, daß amerikanische Regierungsstellen die Lufthansa für die Beförderung von Kriegswaffen im Rahmen des geheimen Waffengeschäfts mit dem Iran einspannen wollten?
Ist der dafür erforderliche Antrag nach § 4 Kriegswaffenkontrollgesetz bei der Bundesregierung gestellt worden, und wie hat die Bundesregierung entschieden?
Zu Frage 66:
Nach Auskunft der Deutschen Lufthansa ist sie in dieser Angelegenheit nicht angesprochen worden. Sie hat einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Express" als unzutreffend dementiert.
Zu Frage 67:
Ein Antrag nach § 4 Kriegswaffenkontrollgesetz ist nicht gestellt worden. Im übrigen darf ich auf meine Antwort zu Ihrer vorigen Frage verweisen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/6593 Frage 68):
Hat die Bundesregierung von dem Ansinnen amerikanischer Regierungsstellen an die Lufthansa, nicht deklarierte Kriegswaffen im Rahmen eines geheimen Waffengeschäftes mit dem Iran zu befördern, Kenntnis gehabt, und wenn ja, welche Stellen waren davon unterrichtet bzw. damit befaßt?
Nein, ich verweise auf meine Antwort auf die Frage 66 des Kollegen Gansel.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 69 und 70):
Welchen Anforderungen müssen die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Personenkraftwagen bei Crash-Versuchen gerecht werden?
Ist die Bundesregierung bereit, das Crash-Verhalten der in- und ausländischen Personenkraftwagen als ein besonderes Kriterium für die Zulassung zum Straßenverkehr einzuführen?
Zu Frage 69:
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Durchführung von Crashversuchen bei Personenkraftwagen nicht vorgeschrieben. Jedoch führen heute alle deutschen Fahrzeughersteller bei der Entwicklung neuer und verbesserter Pkw-Typen Crashversuche durch. Dies trifft in der Regel auch für die ausländischen Hersteller von Personenkraftwagen zu.
Zu Frage 70:
Die Bundesrepublik Deutschland wird solche Anforderungen auch im Rahmen der Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen einführen, sobald die Europäischen Gemeinschaften Richtlinien über Crashversuche von Personenkraftwagen ausgearbeitet haben werden. Ein Zeitpunkt für die EGweite Einführung entsprechender Vorschriften läßt sich zur Zeit noch nicht absehen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Frage 76):
Kann die Bundesregierung ergänzende Angaben machen zu den vom Bundesminister für Forschung und Technologie am 21. November 1986 veröffentlichten Forschungsergebnissen „Daten und Fakten für die Nutzung regenerativer Energiequellen der Bundesrepublik Deutschland" hinsichtlich der Kosten für die Stromerzeugung durch Wasserkraftwerke, und stehen der Bundesregierung Daten zur Verfügung im Hinblick auf die Investitionskosten pro Kilowatt installierter Leistung bei Flußkraftwerken?
Die von Herrn Professor Dr.-Ing. H. Schaefer vom Lehrstuhl für Energiewirtschaft und Kraftwerkstechnik der TU München gemachten Angaben in der im Auftrag des BMFT angefertigten Zusammenstellung „Daten und Fakten für die Nutzung regenerativer Energiequellen der Bundesrepublik Deutschland" werden hiermit wie folgt ergänzt:
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen weisen die spezifischen Investitionskosten pro Kilowatt installierter Leistung bei Wasserkraftwerken je nach den örtlichen Gegebenheiten und nach der eingesetzten Technologie erhebliche Bandbreiten auf, die sich in einem Bereich von 1 800 bis 8 400 DM/kW bewegen.
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986 19829*
Die daraus sich ergebenden Kosten für die Stromerzeugung aus Laufwasserkraftwerken variieren entsprechend — je nach Standort und zugrundegelegter Anlagenlebensdauer — zwischen 4,5 und 14 Pfg/kWh.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 10/6593 Fragen 79 und 80):
Gibt es derzeit Überlegungen der Bundesregierung, neue Forschungseinrichtungen bzw. Forschungsinfrastrukturen zu schaffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sofern dies der Fall ist, eine Standortentscheidung zugunsten des Saarlandes zu treffen, wenn nein, warum nicht?
Von Seiten der Bundesregierung gibt es derzeit keine Überlegungen zur Neugründung von Instituten bezüglich Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen in der Bundesrepublik.
Die Max-Planck-Gesellschaft prüft zur Zeit die Errichtung eines Max-Planck-Instituts auf dem Gebiet der Informatik im Saarland.
Die Fraunhofer-Gesellschaft beabsichtigt, gemeinsam mit der Universitätsklinik Saarbrükken/Homburg die Medizintechnik am Institut für zerstörungsfreie Prüfverfahren auszubauen. Die gemeinsam mit der Universität Saarbrücken geführten Berufungsverhandlungen für einen Leiter stehen unmittelbar vor dem Abschluß.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/6593 Frage 81):
Ist in der Praxis der Versendung von Publikationen der fünf im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien an die deutschen Vertretungen im Ausland mittlerweile eine für alle Parteien befriedigende Lösung gefunden worden, so, wie Staatsminister Möllemann das bei der Beantwortung der mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schlaga und mir vom 30. Januar dieses Jahres versprochen hat?
In seiner Antwort vom 30. Januar 1986 auf die seinerzeitige Frage des Herrn Abgeordneten Rusche hatte Staatsminister Möllemann die Bereitschaft des Auswärtigen Amts erklärt, Publikationsorgane der im Bundestag vertretenen Parteien den Auslandsvertretungen zur Verfügung zu stellen. Er hatte zugleich angeregt, daß die Obleute der im Bundestag vertretenen Parteien im Auswärtigen Ausschuß die Einzelheiten einer Lösung besprechen, die eine Gleichbehandlung der Parteien sicherstellt. Das angeregte Gespräch der Obleute hat noch nicht stattgefunden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Fragen 82 und 83):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Visumantrag, der von Deutschen, die in die Volksrepublik Polen reisen wollen, ausgefüllt werden muß, indem unter Punkt 11 nach dem „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" gefragt wird, obwohl es sich bei der Mehrzahl der Antragsteller nicht um eine Auswanderung, sondern um die Vertreibung aus der Heimat gehandelt hat?
Ist die Bundesregierung bereit, die polnische Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß bei den Anträgen auf Entlassung aus der (aufgezwungenen) polnischen Staatsangehörigkeit die Geburtsorte, soweit jemand vor 1945 geboren ist, entsprechend der deutsch-polnischen Absprache zuerst in deutscher Bezeichnung aufzuführen sind und daß bei Geburtsorten von Jahrgängen nach 1945 die deutsche Bezeichnung in Klammern akzeptiert werden muß, nachdem bekanntgeworden ist, daß die polnischen Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland die Antragsteller dazu zwingen, entgegen der Absprache ausschließlich die polnischen Ortsnamen zu verwenden?
Zu Frage 82:
Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß.
Die Bundesregierung ist sich aber bewußt, welche Gefühle entstehen müssen, wenn die Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird.
Zu Frage 83:
Eine deutsch-polnische Absprache dieser Art existiert nicht. Sie meinen vermutlich die sogenannte Paßabsprache. Sie betrifft die deutschen Reisepässe von Personen mit Geburtsorten jenseits von Oder und Neiße, die in die Volksrepublik Polen reisen wollen. Bei den in Ihrer Frage erwähnten Anträgen auf Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit handelt es sich hingegen um Anträge, die in polnischer Sprache gegenüber polnischen Behörden abzugeben sind. Für den Bereich des Schriftverkehrs mit polnischen Behörden gelten die polnischen Vorschriften, die — soweit dem Auswärtigen Amt bekannt ist — ausschließlich die Benutzung polnischer Ortsbezeichnungen vorsehen.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 10/6593 Frage 84):
Was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ermordung von Oberstleutnant Hans Dick auf deutschem Boden nahe der tschechischen Grenze durch tschechische Staatsorgane in der Zwischenzeit außer verbalen Protesten unternommen?
Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden des Vorfalls sofort und nachdrücklich bei der tschechoslowakischen Regierung protestiert.
19830* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 254. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1986
Auf Betreiben von Bundesminister Genscher f anden mehrere außerordentliche Treffen des deutschen und des tschechoslowakischen Grenzbevollmächtigten statt, um an der Grenze vor Ort die Angelegenheit zu untersuchen. Die Grenzbevollmächtigten wurden dabei von Ermittlungsfachleuten (auf deutscher Seite der bayerischen Behörden) unterstützt.
Die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung gehen im Fall Dick in drei Richtungen. Wir fordern von der CSSR:
1. Effektive Maßnahmen, mit denen eine Wiederholung eines derartigen Vorfalls zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
2. Aufklärung des Sachverhalts und die Bestrafung der für die Erschießung von Herrn Dick Verantwortlichen. Wir gehen davon aus, daß die
tschechoslowakische Seite uns unverzüglich und umfassend über das Verfahren gegen die Schuldigen unterrichtet.
3. Eine angemessene Entschädigung für die Witwe von Herrn Dick.
Die Bundesregierung hat dies gegenüber der CSSR in vielen diplomatischen Demarchen und bei allen passenden hochrangigen Kontakten deutlich erklärt. Ich nenne die Treffen von Bundesminister Genscher mit Außenminister Chnoupek in New York Ende September dieses Jahres und in Wien Anfang November dieses Jahres sowie von Bundesminister Schäuble mit ZK-Sekretär Jakes am 7. Oktober 1986 in Bonn.
Die tschechoslowakische Regierung hat mehrfach ihr Bedauern über den Vorfall ausgesprochen und sich entschuldigt.