Rede:
ID1024012300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Zusatzfrage: 1
    2. der: 1
    3. Frau: 1
    4. Abgeordneten: 1
    5. Hürland.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 Inhalt: Erklärung des Präsidenten zu in der Öffentlichkeit vorgenommenen Wertungen der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses „Neue Heimat" 18518A Aktuelle Stunde betr. Angriffe auf Bundestag und Justiz im Zusammenhang mit der totalen Aussageverweigerung des Gewerkschaftsmanagers Lappas 18518 C Dr. Dregger CDU/CSU 18518C Dr. Vogel SPD 18519 B Kleinert (Hannover) FDP 18520 C Werner (Westerland) GRÜNE 18521 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 18522 C Rappe (Hildesheim) SPD 18523 D Dr. Bötsch CDU/CSU 18524 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 18525 D Dr. Langner CDU/CSU 18526 D Dr. Sperling SPD 18528A Helmrich CDU/CSU 18529 D Brandt SPD 18530 D Scharrenbroich CDU/CSU 18532 B Präsident Dr. Jenninger 18530A Fragestunde — Drucksache 10/6207 vom 17. Oktober 1986 — Züchtung von Viren zum Zwecke der biologischen Kriegsführung in einem Versuchslabor der US-Streitkräfte in Fort Dietrich MdlAnfr 3 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 18499 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 18499 C Zahl der an Bildungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmenden ausgeschiedenen Zeitsoldaten sowie deren finanzielle Absicherung MdlAnfr 4 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 18499 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 18500 A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 18500 D Maßnahmen zur Erleichterung des Zusammenlebens mehrerer Generationen, insbesondere im Wohnungs- und Städtebau MdlAnfr 5, 6 17.10.86 Drs 10/6207 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 18501A ZusFr Braun CDU/CSU 18501 C ZusFr Reschke SPD 18501 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 18502 A ZusFr Müntefering SPD 18502 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18502 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 18503 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 18503 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18503 D Beschleunigung der Zustimmung der Länder zu einer Änderung der Stellenplanobergrenzenverordnung zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten für Polizeibeamte des mittleren Dienstes II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 MdlAnfr 10, 11 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 18504 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 18504 C ZusFr Brück SPD 18505A ZusFr Reuter SPD 18505 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18505 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18505 C ZusFr Dr. Sperling SPD 18505 C ZusFr Reschke SPD 18505 D ZusFr Müntefering SPD 18505 D Nichtaufbringbare Kosten der Volkszählung durch Städte und Gemeinden; Erstattung der Kosten durch den Bund MdlAnfr 12, 13 17.10.86 Drs 10/6207 Reschke SPD Antw PStSekr Spranger BMI 18506 A ZusFr Reschke SPD 18506 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 18506 C Kosten der Durchführung des Volkszählungsgesetzes 1987; Städte, die diese Kosten nicht aufbringen können MdlAnfr 14, 15 17.10.86 Drs 10/6207 Reuter SPD Antw PStSekr Spranger BMI 18507 A ZusFr Reuter SPD 18507 B ZusFr Reschke SPD 18507 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18508 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18508 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 18509A Lockerung des Kündigungsschutzes für Mieter gemeinnütziger Unternehmen und der Mietpreisbindung bei Sozialwohnungen MdlAnfr 16, 17 17.10.86 Drs 10/6207 Müntefering SPD Antw BMin Engelhard BMJ 18509 B ZusFr Müntefering SPD 18509 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18509 D Zechenstillegungen durch eine Konzentration der Kohleförderung auf „kostengünstige Zechen"; Förderung der Fernwärmeversorgung und der Kohle-Heizkraftwerke MdlAnfr 26, 27 17.10.86 Drs 10/6207 Schreiner SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 18510 D ZusFr Schreiner SPD 18511A ZusFr Brück SPD 18511 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18511 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 18511 C ZusFr Toetemeyer SPD 18511 D Verhandlungen deutscher Industrieller mit dem Vizepräsidenten der südafrikanischen Nationalbank und einem Vertreter der Inkatha-Bewegung in Boppard über Investitionen in Südafrika; Absicherung der Investitionen durch Hermes-Bürgschaften MdlAnfr 28, 29 17.10.86 Drs 10/6207 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 18512 D ZusFr Toetemeyer SPD 18513A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 18513 D ZusFr Frau Weyel SPD 18513 D Berücksichtigung der unterschiedlichen Länderregelungen bei der Entschädigung der Milchproduzenten für Stallhaltungstage, z. B. in Nordrhein-Westfalen und Hessen, nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl MdlAnfr 30 17.10.86 Drs 10/6207 Michels CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18514A ZusFr Michels CDU/CSU 18514C ZusFr Stockhausen CDU/CSU 18514 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 18514 D ZusFr Eigen CDU/CSU 18515A ZusFr Reuter SPD 18515 B Aushöhlung der Rindfleischmarktordnung durch Senkung der Exporterstattung durch die EG-Kommission MdlAnfr 33 17.10.86 Drs 10/6207 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18515 C ZusFr Eigen CDU/CSU 18515 D ZusFr Michels CDU/CSU 18516 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 18516 C Gründe für den Zusammenbruch der Schweinepreise; Hilfe für die Erzeuger MdlAnfr 34 17.10.86 Drs 10/6207 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18516 C ZusFr Eigen CDU/CSU 18516 D Aufnahme schweinehaltender Betriebe in die Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete; Reduzierung der Milchgarantiemenge durch finanzielle Anreize MdlAnfr 35, 36 17.10.86 Drs 10/6207 Funk CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 18517 B ZusFr Funk CDU/CSU 18517 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 III Nächste Sitzung 18533 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18534*A Anlage 2 Jährliche Ausgaben von Bundesbürgern in der DDR; Prozentsatz der DDR-Bürger mit DM-Quellen im Westen MdlAnfr 1, 2 17.10.86 Drs 10/6207 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . 18534* B Anlage 3 Neu vom Bundesministerium für Forschung und Technologie seit 1985 geförderte Projekte auf dem Gebiet der Technikbewertung und Technologiefolgenabschätzung MdlAnfr 7 17.10.86 Drs 10/6207 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 18534* D Anlage 4 Kosten für die gemeinsame Fachpressekonferenz des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU im September 1986; Vereinbarkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Untersagung parteipolitischer Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld einer Bundestagswahl MdlAnfr 8, 9 17.10.86 Drs 10/6207 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw MDir Dr. Liebrecht BPA . . 18535* C Anlage 5 Kündigungsschutz bei Zeitmietverträgen und Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlungen MdlAnfr 18, 19 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 18536*A Anlage 6 Steuermehreinnahmen durch Mineralölsteuerspreizung bis 1987; Verwendung der Mittel MdlAnfr 20, 21 17.10.86 Drs 10/6207 Senfft GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18536* B Anlage 7 Anpassung des Vorwegabzugs bei den Sonderausgaben für Freiberufler; Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge für diese Gruppe seit 1981 MdlAnfr 22, 23 17.10.86 Drs 10/6207 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 18536* D Anlage 8 Bewertung der geplanten Unterstützung des Daimler-Benz-Konzerns durch Baden-Württemberg und die Gemeinde Rastatt sowie Entscheidung der EG-Kommission über die Genehmigungspflicht der Beihilfe MdlAnfr 24, 25 17.10.86 Drs 10/6207 Roth SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18537* B Anlage 9 Quoten und Produktarten zur Erreichung einer aktiven Agrarpreispolitik MdlAnfr 31, 32 17.10.86 Drs 10/6207 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 18537* C Anlage 10 Anhebung der Ausgleichszulage, besonders für Berggebiete, durch die EG-Kommission MdlAnfr 37, 38 17.10.86 Drs 10/6207 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 18537* D Anlage 11 Änderung der Futtermittelverordnung MdlAnfr 39 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 18538* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 Anlage 12 Wiedereingliederung Zivildienstleistender nach Ablauf ihres Dienstes in das Arbeitsleben; Gewährung von Arbeitslosengeld MdlAnfr 40 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18538* C Anlage 13 Erteilung befristeter Arbeitserlaubnis für Ernteeinsätze an Personen ohne Arbeitserlaubnis MdlAnfr 41 17.10.86 Drs 10/6207 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18539*A Anlage 14 Aufstockung der Renten für nach 1921 geborene Rentnerinnen um die Kindererziehungszeiten; Beschleunigung der Verfahren MdlAnfr 42, 43 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18539*C Anlage 15 Statistik der Rentner mit mehr als 34 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren, aufgeteilt nach Geschlecht MdlAnfr 44, 45 17.10.86 Drs 10/6207 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18540*A Anlage 16 Erhöhung der Einkommensgrenzen und Abschaffung bzw. Überprüfung der Konten- und Versicherungssparförderung im 2. Vermögensbeteiligungsgesetz MdlAnfr 46, 47 17.10.86 Drs 10/6207 Huonker SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18540* D Anlage 17 Aufbau regionaler Zentralregister zur Erfassung arbeitsstoffbedingter Erkrankungen im Rahmen einer Reform des Berufskrankheitenrechts; Einführung eines Gesundheitspasses für alle Arbeitnehmer MdlAnfr 48, 49 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 18541* B Anlage 18 Gründe von Schwangeren für eine Abtreibung; bessere Aufklärung über Verhütungsmethoden, insbesondere von Schülerinnen MdlAnfr 50, 51 17.10.86 Drs 10/6207 Frau Dr. Segall FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18541* C Anlage 19 Aktivitäten und Methoden der Geistheiler MdlAnfr 52, 53 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18542* B Anlage 20 Gewerblicher Handel mit Spenderorganen; gesetzliche Regelung MdlAnfr 54, 55 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18542* D Anlage 21 Änderung von Bundesbahntarifen gemäß § 16 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes auf Verlangen des Bundesverkehrsministers; Senkung der Tarife als Mittel gegen das Waldsterben MdlAnfr 56, 57 17.10.86 Drs 10/6207 Ströbele GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 18543* B Anlage 22 Ansätze für den sogenannten Alleentunnel in Frankfurt in der mittelfristigen Finanzplanung und im Haushaltsentwurf 1987 MdlAnfr 58, 59 17.10.86 Drs 10/6207 Zander SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 18543* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 V Anlage 23 Unterzeichnung der S-Bahn-Verträge für die Strecken Frankfurt-Darmstadt, Frankfurt-Hanau, Offenbach-Dietzenbach und Offenbach-Ober-Roden MdlAnfr 60, 61 17.10.86 Drs 10/6207 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 18544* A Anlage 24 Beauftragung der Landesregierungen mit der Durchführung der Entschädigungsleistungen nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl MdlAnfr 62 17.10.86 Drs 10/6207 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18544* C Anlage 25 Berücksichtigung der im Raum Koblenz stationierten 12 000 Soldaten bei der Notfallschutzplanung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich MdlAnfr 63 17.10.86 Drs 10/6207 Pauli SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18544* D Anlage 26 Maßnahmen gegen ökologische Schäden in der Alpenregion; Bewerbung Berchtesgadens um Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 1992 MdlAnfr 64, 65 17.10.86 Drs 10/6207 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18545*A Anlage 27 Intervention gegen die sowjetische Hinderung von Volksdeutschen am Zugang zum Botschaftsgebäude in Moskau; Initiative beider deutscher Staaten für Fortschritte beim KSZE-Folgetreffen in Wien gemäß den Vorschlägen des Bundesaußenministers MdlAnfr 66, 67 17.10.86 Drs 10/6207 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18545* D Anlage 28 Recherchen des Auswärtigen Amtes für die Beantwortung der Kleinen Anfrage der GRÜNEN zur menschen- und völkerrechtlichen Situation in Tibet; Gründe für die Verzögerung der Antwort MdlAnfr 68, 69 17.10.86 Drs 10/6207 Rusche GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18546* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18499 240. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1986 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 237. Sitzung: Auf den Seiten III und 18318 ist bei Anlage 4 jeweils statt „Dr. Voss" „Dr. Häfele" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 23. 10. Dr. Barzel 22. 10. Egert 23. 10. Ehrbar 22. 10. Dr. Enders * 23. 10. Ertl 23. 10. Dr. Geißler 23. 10. Dr. Götz 22. 10. Hanz (Dahlen) 23. 10. Heimann 23. 10. Hettling 23. 10. Höffkes 23. 10. Jäger (Wangen)* 23. 10. Jaunich 23. 10. Dr. Kohl 23. 10. Kohn 22. 10. Frau Krone-Appuhn 23. 10. Linsmeier 22. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 22. 10. Mischnick 22. 10. Dr. Müller* 23. 10. Nagel 23. 10. Frau Odendahl 22. 10. Pfuhl 22. 10. Reuschenbach 22. 10. Rühe 23. 10. Sander 23. 10. Schartz (Trier) 23. 10. Schulte (Menden) 23. 10. Seesing 22. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 23. 10. Dr. Stavenhagen 23. 10. Stobbe 22. 10. Vogel (München) 22. 10. Voigt (Frankfurt) 22. 10. Vosen 22. 10. Weiß 23. 10. Dr. Wieczorek 23. 10. Frau Will-Feld 23. 10. Dr. Wörner 23. 10. Wolfram (Recklinghausen) 23. 10. Zierer * 23. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Fragen 1 und 2): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die DM-Beträge, die bei geschäftlichen und privaten Aufenthalten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland jährlich in der DDR dort ausgegeben oder sonst hinterlassen werden? Wie groß ist der Prozentsatz derjenigen Personen der Bevölkerung der DDR, die DM aus westlichen Quellen erhalten? Zu Frage 1: Die Bundesregierung verfügt nicht über hinreichende Daten, um die DM-Beträge, die von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) in der DDR ausgegeben oder dort hinterlassen werden, mit der gebotenen Zuverlässigkeit schätzen zu können. Schätzungen aus dem wissenschaftlich-publizistischen Bereich - so von Herrn Dr. Paul-Günther Schmidt im Jahr 1983 - kommen zu einem Betrag von bis zu rd. 1,5 Milliarden DM pro Jahr. Diese Größenordnung scheint plausibel. Zu Frage 2: Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für die Beantwortung dieser Frage vor. Welcher Prozentsatz der Bewohner der DDR Kontakte zu Verwandten und Bekannten in der Bundesrepublik Deutschland unterhält, läßt sich nicht zuverlässig schätzen. Umgekehrt unterhalten 33 % der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich von Berlin (West) regelmäßige Kontakte zu Deutschen in der DDR. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordenten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/6207 Frage 7): Welche Projekte der Technikbewertung und Technologiefolgenabschätzung sind vom Bundesministerium für Forschung und Technologie seit dem 1. Januar 1985 neu in die Förderung aufgenommen worden? Seit dem 1. Januar 1985 sind u. a. folgende Projekte der Technikbewertung und Technologiefolgenabschätzung neu in die Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie aufgenommen worden: - Arbeitsmarktbedingungen moderner Technologien („Meta-Studie"), Phase I - Arbeitsmarktwirkungen moderner Technologien („Meta-Studie"), Phase II - Neue Technologien, Qualifikation, Arbeitsbedingungen („Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifikation") - Begleit- und Wirkungsuntersuchungen zum elektronischen Publizieren von Volltexten - Technikfolgenabschätzung in der Industrie der Bundesrepublik Deutschland - Sozialräumliche Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken - Planungszelle: Neue Informationstechnologien („Bürgergutachten") Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18535* — Telekommunikation und beruflicher Personenverkehr — Qualitative Veränderungen von Dienstleistungen als Folge des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken — Robots and the new production systems — Alternative use of land and the new farmworker — Brainworkers — Akzeptanz von Technologien — Medienberichterstattung und Technikakzeptanz — Medienbarrieren von Technikthemen — Medieninhaltsanalyse und Wirkungsforschung zur Technikakzeptanz — Die Technisierung des Alltags; Heranwachsende und Computer — Technikfolgen für Haushaltsorganisation und Familienbeziehungen — Klärung der Technologien der automatisierten Elastomerverarbeitung — Kolloquium „Rechtsfragen der Gentechnologie" — Künstliche Herbizidresistenz in Nutzpflanzen — Long term economic impacts of Biotechnology — Work-shop „Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen-Sicherheitsaspekte" — Zulassung biologischer Sicherheitsmaßnahmen/Sekretariat der Zentralen Kommissionen — Energie und Umwelt. Strategien zur NOx, SO2 und Staub-Reduzierung im Rahmen der EGLänder — Entwicklung und Realisierung von DV-gestützten Qualifikationsmaßnahmen — Arbeitspsychologische Belastungen (im Bereich spanabhebender Bearbeitungsprozesse) — Untersuchung personenbezogener Auswirkungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen der Rüstzeitverkürzung (im Bereich Fertigungstechnik). Es bleibt — wie bereits in früheren Antworten, z. B. im Februar 1985 — weiterhin zu betonen, daß neben diesen spezifischen TA-Analysen auch Projekte der Wirkungsforschung zu TA-Fragestellungen beitragen. Sie werden durchgeführt im Zusammenhang der Programme für ökologische Forschung, Klimaforschung, Sicherheitsforschung, Gesundheitsforschung und zur Humanisierung des Arbeitslebens. Ihre Beiträge zu spezifischen TA-Aufgaben ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang der Programme. Anlage 4 Antwort des Stv. Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, MD Dr. Liebrecht auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 8 und 9): Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten (Bewirtung, Unterbringung der Teilnehmer, Raummiete, Porto etc.) für die Ausrichtung der Mitte September 1986 stattgefundenen Fachpressekonferenz, die, wie „DIE ZEIT" in ihrer Ausgabe vom 22. August 1986 berichtet, das „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gemeinsam mit der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU und dem Diskussionskreis der CDU/CSU-Fraktion" (Text der Einladung an die mittelständische Fachpresse) durchführte, und wer — das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU oder die CDU/CSU-Fraktion — hat die Kosten dieser Fachpressekonferenz getragen? Hält die Bundesregierung diese parteipolitische Veranstaltung — wobei „über die Arbeit der Bundesregierung und über die sie tragende Koalition im Bereich der Mittelstandspolitik umfassender und intensiver berichtet werden" soll, „als dies im Rahmen der Pressekonferenzen aus aktuellem Anlaß möglich ist" (Text der obengenannten Einladung) — mit dem Verfassungsgerichtsurteil von 1977 für vereinbar, wonach einer Bundesregierung eine extensive Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld einer Bundestagswahl untersagt ist? Zu Frage 8: Die Meldung in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 22. August 1986 entspricht in ihrem entscheidenden Passus nicht den Tatsachen. Bereits drei Wochen vor Erscheinen dieser Meldung, nämlich am 30. Juli 1986, ist das Einladungsschreiben des Presse- und Informationsamtes an die Journalisten der Mittelstandspresse herausgegangen. In diesem Schreiben vom 30. Juli 1986 heißt es wörtlich: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung führt am 15. und 16. September 1986 eine mittelstandspolitische Fachpressekonferenz durch, bei der über die Arbeit der Bundesregierung im Bereich der Mittelstandspolitik umfassender berichtet werden soll, als dies im Rahmen der Pressekonferenz aus aktuellem Anlaß möglich ist. Die Fachpressekonferenz ist in erster Linie gedacht für leitende Redakteure der mittelständischen Fachpresse aus Handwerk, Handel, Industrie, dem Dienstleistungssektor, den freien Berufen und den Leitenden Angestellten. Sie sollte speziell auch denjenigen Pressevertretern, die ihren Sitz nicht in Bonn haben, einen vertiefenden Einblick in die mittelstandspolitische Arbeit vor Ort in Bonn gewähren. Das Presse- und Informationsamt hat diese Fachtagung also in alleiniger Verantwortung durchgeführt und folglich auch die Kosten getragen. Sie belaufen sich — für Bahnfahrt, Unterkunft und Verpflegung sowie Bustransfer — auf insgesamt DM 9 528,40. Zu Frage 9: Aus der Antwort zur Frage Nr. 8 geht bereits hervor, daß das Zitat nicht dem den Journalisten zugesandten Einladungsschreiben des Presse- und Informationsamtes entstammt. Die Bundesregierung führt keine „parteipolitischen Veranstaltungen" durch. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mittelstandspolitische Fachpresse-Konferenz am 15. 18536* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 und 16. September in Bonn. Dem vollständigen Programm ist zu entnehmen, daß neben einem Vertreter des Bundespresseamtes, des Bundeskanzleramtes, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als Referenten auch die Bundestagsabgeordneten Ludwig Stiegler, Josef Grünbeck und Hansheinz Hauser beteiligt waren. Zum Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1977 darf ich im übrigen darauf hinweisen, daß die Bundesregierung dieses wichtige Urteil exakt beachtet. Nach seinen Grundsätzen geht es in erster Linie darum, daß die Regierungen bei der aus Steuermitteln finanzierten Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Bürgern in der Vorwahlzeit Zurückhaltung zu üben haben. Pressekonferenzen und Fachpressekonferenzen mit Journalisten dienen demgegenüber der notwendigen und zulässigen Unterrichtung der Medienvertreter. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Erhard, daß die bestehenden Begrenzungen für Zeitmietverträge gelockert werden sollten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Erhard, daß die Kündigungssperre zugunsten des Mieters bei Eigenbedarf in Umwandlungsfällen gekürzt oder gestrichen werden sollte? Zu Frage 18: Die Bundesregierung teilt die vom Parlamentarischen Staatssekretär Erhard geäußerte Auffassung, es könnten nach seinem Dafürhalten die engen Begrenzungen für Zeitmietverträge gelockert und dadurch Investitionen im Wohnungsbestand erleichtert werden. Zu Frage 19: Die Bundesregierung teilt die vom Parlamentarischen Staatssekretär Erhard geäußerte Auffassung, daß eine Verkürzung dieser Frist zur Diskussion gestellt werden sollte. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Senfft (GRÜNE) (Drucksache 10/6207 Fragen 20 und 21): Wie hoch sind die voraussichtlichen Mehreinnahmen aus der ab 1. April 1985 geltenden Mineralölsteuerspreizung für die Jahre 1985, 1986 und 1987? Ist die Bundesregierung bereit, Teile dieser Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuerspreizung als zusätzliche Mittel für Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Gemeinden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder aber zur Mitfinanzierung von Umweltschutztarifen nach dem Modell der Freiburger Verkehrs AG bereitzustellen? Zu Frage 20: Die Mineralölsteuersatzspreizung ist so angelegt, daß sich bei der fortschreitenden Umstellung des Verbrauchs auf unverbleites Benzin die Mehreinnahmen aus der zusätzlichen Belastung des verbleiten Benzins und die Mindereinnahmen aus der Entlastung des unverbleiten Benzins mittelfristig ausgleichen sollen. Der Einnahmeüberschuß des Bundes hat im Jahre 1985 für einen Zeitraum von acht Monaten rund 420 Millionen DM betragen. Im Jahre 1986 ist bei einem durchschnittlichen Marktanteil des unverbleiten Benzins von voraussichtlich 11 vom Hundert mit einem Überschuß von rund 380 Millionen DM zu rechnen. Für 1987 ist die Entwicklung im Augenblick noch nicht zuverlässig abzuschätzen. Wegen des ständig steigenden Marktanteils des unverbleiten Benzins — er steigt gegenwärtig monatlich um rund 1 vom Hundert und betrug im September 1986 schon rund 13 vom Hundert — kann ab 1987 nicht mehr mit Überschüssen in der bisherigen Höhe gerechnet werden. Möglicherweise nimmt der Benzinmarkt 1987 auch eine Entwicklung, aus der sich bereits Einnahmeverluste ergeben, beispielsweise wenn verbleites Normalbenzin nicht mehr angeboten wird. Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat mehrfach zu ähnlichen Vorschlägen erklärt, daß das vorübergehende Mehraufkommen der Mineralölsteuerspreizung keine Finanzierungsspielräume für Vergünstigungen bieten kann. Da eine mittelfristige Aufkommensneutralität vorgegeben ist, war stets klar, daß am Anfang Steuermehreingänge zu erwarten sind, während sich dies von Jahr zu Jahr mehr ausgleicht bis hin zu Steuermindereinnahmen. Insoweit steht auch kein „Mehraufkommen" für den von Ihnen genannten Zweck zur Verfügung. Zur grundsätzlichen Frage, die Einführung von Umweltkarten örtlicher oder regionaler öffentlicher Verkehrsunternehmen seitens der Bundesregierung zu fördern, darf ich auf die Antwort hinweisen, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Dr. Schulte am 5. Juni 1986 auf eine entsprechende Frage der Frau Abgeordneten Borgmann gegeben hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 22 und 23): Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang der Sonderausgabenvorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer für die Selbständigen und Freiberufler verbessert werden kann, und was ist die Ursache dafür, daß die bereits 1979 im „Bericht Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18537* der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe" (Drucksache 8/3139) angekündigte Prüfung der Frage einer weiteren Anpassung des Vorwegabzuges noch nicht abgeschlossen werden konnte? Wie haben sich die Vollbeiträge (Beiträge der Selbständigen) zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung seit der Einführung des Vorwegabzuges von 3 000 DM entwickelt, und welche Entlastungen hätten die Selbständigen und Freiberufler erfahren, wenn der Vorwegabzug proportional zur Entwicklung der Beiträge angehoben worden wäre? Zu Frage 22: Der Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer ist zuletzt mit Wirkung ab 1982 von 2 500 DM auf 3 000 DM, für Verheiratete von 5 000 DM auf 6 000 DM, angehoben worden. Die Beschränkung auf Höchstbeträge bringt es mit sich, daß in vielen Fällen — bei Arbeitnehmern wie bei selbständig Tätigen — ein Teil der Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt bleibt. Jede Anhebung führt zu sehr hohen Steuermindereinnahmen. Die Bundesregierung wird in der nächsten Gesetzgebungsperiode bestrebt sein, auch die Belange der Selbständigen und Freiberufler im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten bei der vorgesehenen Steuerreform zu berücksichtigen. Vorrang hat auf jeden Fall die Senkung der allgemeinen Einkommensteuersätze, was auch dem genannten Personenkreis zugute kommt. Zu Frage 23: Die Beiträge zur Sozialversicherung sind in dem Zeitraum 1982 bis 1986 von etwa 17 480 DM um rund 24 vom Hundert auf etwa 21 730 DM angestiegen. Der Vorwegabzug würde sich — rein rechnerisch — proportional zur Entwicklung der Beiträge im Jahr 1986 auf rund 3 750/7 500 DM (Ledige/Verheiratete) belaufen. Ein solcher Vorwegabzug würde 1986 zu Steuerausfällen von rund 1,5 Milliarden DM führen. Auf die Selbständigen und Freiberufler würden davon rund 225 Millionen DM entfallen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 24 und 25): Ist der Bundesregierung zwischenzeitlich eine Bewertung der geplanten Unterstützung des Daimler-Benz-Konzerns in Rastatt durch das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Rastatt hinsichtlich ihrer Beihilfequalität möglich, und zu welchem Urteil ist die Bundesregierung gekommen? Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung der EG-Kommission, ob es sich bei der geplanten Unterstützung an die Daimler-Benz AG um eine genehmigungspflichtige Beihilfe handelt oder nicht? Zu Frage 24: Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat dem Bundesministerium für Wirtschaft angekündigt, daß es in Kürze ein Memorandum über das Vorgehen in Rastatt für die EG-Kommission übermitteln wird. Erst danach läßt sich beurteilen, ob und inwieweit die Förderung als Beihilfe im Sinne von Art. 92 EWG-Vertrag zu bewerten ist. Letztlich ist es Aufgabe der EG-Kommission, die Frage der Bewertung der Fördermaßnahme im Lichte von Art. 92 EWG-Vertrag zu beantworten. Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg eine erste Anfrage der EG-Kommission mit Schreiben vom 2. September 1986 beantwortet. Eine Reaktion der EG-Kommission darauf liegt noch nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Fragen 31 und 32): Durch welche Quoten und in welcher Höhe soll die Möglichkeit einer aktiven Agrarpreispolitik erreicht werden? Bei welchen Produkten und in welcher Zeit soll die Möglichkeit einer aktiven Agrarpreispolitik erreicht werden? Die EG-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, die ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sowie eine Entlastung des Gemeinschaftshaushalts herbeiführen sollen. Die Bundesregierung hat in die laufenden Beratungen eigene Vorschläge eingebracht, die insbesondere auch der schwierigen Einkommenslage großer Teile der Landwirtschaft besser als bisher Rechnung tragen sollen. Soweit Mengenbegrenzungen bestehen, müssen diese realistisch festgesetzt werden. Zur Verbesserung der Einkommen wäre eine aktive Preispolitik notwendig. Ihr stehen jedoch die schwierige Lage des Gemeinschaftshaushalts, hohe Lagerbestände und niedrige Weltmarktpreise entgegen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung ein Maßnahmebündel als Beitrag zur Lösung der Überschußprobleme. Dazu gehören u. a. alternative Produktionen und Verwendungen sowie Betriebs- und Flächenstillegungen. Über dieses Konzept wird auf Gemeinschaftsebene intensiv beraten. Der Abbau der strukturellen Überschüsse ist die Voraussetzung für einen besseren preispolitischen Handlungsrahmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Ausgleichszulage besonders für die Berggebiete angehoben werden muß? 18538* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 Hat die Bundesregierung bereits entsprechende Initiativen zur Änderung der EG-Strukturrichtlinie ergriffen, oder ist sie gegebenenfalls bereit, alsbald einen entsprechenden Antrag zu stellen, und bis wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Anhebung der Ausgleichszulage durch die EG-Kommission zu rechnen? Die Bundesregierung hat den Berggebieten innerhalb der benachteiligten Gebiete bei der Gewährung der Ausgleichszulage von Anbeginn an eine sehr hohe Priorität beigemessen. Nachdem mit Wirkung vom 1. Januar 1985 die Förderungsgrundsätze für die Ausgleichszulage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Rahmencharakter haben, ist es die Aufgabe des jeweiligen Landes, im Rahmen des zulässigen Höchst- und Mindestbetrages die Höhe der Ausgleichszulage zu bestimmen. Damit soll erreicht werden, daß die Ausgleichszulage entsprechend den regionalen Ausgangsbedingungen und Erfordernissen festgesetzt wird. Die Bundesregierung hat gerade in jüngster Zeit größte Anstrengungen unternommen, um die Förderung in den benachteiligten Gebieten zu verbessern. 1986 wurden die benachteiligten Gebiete um rund 2 Millionen ha LF auf über 6 Millionen ha LF ausgeweitet. Es wurden für 1986 und 1987 zusätzlich jeweils 125 Millionen DM Bundesmittel für die Ausgleichszulage bereitgestellt, so daß ab 1986 mindestens 550 Millionen DM Bundes- und Landesmittel für die Ausgleichszulage zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung tritt für eine Anhebung des Höchstbetrages der Ausgleichszulage ein. Ein entsprechender Vorschlag der EG-Kommission liegt vor. Er wird zur Zeit in Brüssel beraten. Da die Anhebung der Ausgleichszulage Teil eines Gesamtpaketes zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 797/85 zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur ist, läßt sich der Zeitpunkt des Abschlusses der Beratungen und damit das Inkrafttreten einer Anhebung noch nicht bestimmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/6207 Frage 39): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, eine umfangreiche Änderungsverordnung zur Futtermittelverordnung zu erlassen, die auf dem derzeit geltenden Futtermittelgesetz basiert, obwohl der Entwurf zur Änderung des Futtermittelgesetzes bereits vorliegt? Ja. Mit dieser Verordnung sollen im Rahmen der Rechtsharmonisierung ergangene Rechtsakte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften termingerecht umgesetzt sowie aus nationaler Sicht einige Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der Praxis der Anwendung futtermittelrechtlicher Vorschriften ergeben haben. Bei den umzusetzenden Rechtsakten handelt es sich um eine Entscheidung, eine Verordnung und elf Richtlinien der Kommission. Der Entwurf der Verordnung ist dem Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1986 zur Kenntnisnahme zugeleitet worden. Die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Vorschriften stützen sich auf Ermächtigungen des Futtermittelgesetzes, deren Änderung in dem Entwurf zur Änderung des Futtermittelgesetzes, der dem Deutschen Bundestag vorliegt, von seiten der Bundesregierung nicht vorgesehen ist. Der Verordnungsgeber ist nach dem EWG-Vertrag verpflichtet, verbindliche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts termingerecht in nationales Recht umzusetzen. Wegen der unterschiedlichen Umsetzungsfristen sind in der Regel 1 bis 2 Verordnungen pro Jahr erforderlich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/6207 Frage 40): Plant die Bundesregierung Untersuchungen über die Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von Zivildienstleistenden nach dem Ablauf ihres Dienstes in das Arbeitsleben, und aus welchem Grunde haben Zivildienstleistende nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung ihres Zivildienstes, wenn sie sich bereits vor Beginn ihres Zivildienstes arbeitslos gemeldet haben? Untersuchungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Zivildienstleistenden sind nicht geplant. Zivildienstleistende haben den gleichen sozialen Schutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wie Wehrdienstleistende. Wenn der Kündigungsschutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes im Einzelfall — z. B. bei Konkurs des Arbeitgebers — nicht greift, so werden von dem Schicksal der Arbeitslosigkeit die Zivildienstleistenden ebenso betroffen wie andere Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die zum Zivildienst einberufen werden, sind grundsätzlich für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Dagegen begründet der Zivildienst bei Personen, die unmittelbar vor Dienstantritt keine mehr als geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos waren, d. h. wenn sie unmittelbar vor der Einberufung eine mehr als geringfügige Beschäftigung gesucht haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich der Arbeitslose beim Arbeitsamt um die Vermittlung einer Arbeit bemüht hat; es genügen auch andere Bemühungen, die mit allen anerkannten Beweismitteln nachgewiesen werden können. Ich gehe allerdings davon aus, daß sich ein Arbeitsloser, der sich ernsthaft um eine Arbeit bemüht, in aller Regel auch an das Arbeitsamt wendet. Andererseits reicht die bloße Meldung beim Arbeitsamt nicht aus. Es geht nicht — wie es in der Fragestellung anklingt — um die Erfüllung eines „formalen Aktes"; entscheidend ist vielmehr, daß Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18539* sich der Zivildienstleistende subjektiv und objektiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt hat. Der gesetzlichen Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß nur solche Personen während des Zivildienstes gegen Arbeitslosigkeit versichert sein sollen, die schon vor ihrer Einberufung Arbeitnehmer waren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Frage 41): Ist die Bundesregierung bereit, so rasch wie möglich zu prüfen, ob nicht angesichts der Lage der deutschen Landwirtschaft die Bundesanstalt für Arbeit und deren nachgeordneten Behörden ermächtigt werden könnten, im Einzelfall befristete Arbeitserlaubnisse für Einsätze bei der Obsternte, der Weinlese und dergleichen in bestimmten auf Hilfskräfte angewiesenen landwirtschaftlichen Betrieben an Personen zu erteilen, die sonst keine Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland haben? Ihre Frage, ob Personen, die sonst keine Arbeitserlaubnis erhalten, die Erlaubnis für eine befristete Beschäftigung bei Erntearbeiten erteilt werden kann, betrifft Ausländer, die auf der Grundlage des seit 1973 bestehenden Anwerbestopps während eines Besuchsaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben oder — wie Asylbewerber und nachziehende Familienangehörige von ausländischen Arbeitnehmern — erst nach einer Wartezeit für eine Beschäftigung zugelassen werden. Die Bundesregierung sieht aus grundsätzlichen Erwägungen davon ab, für die genannten Personengruppen eine Sonderregelung zugunsten der Landwirtschaft zu treffen, zumal dies ein Präjudiz auch für andere Wirtschaftsbereiche darstellen würde. Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen übersteigt auch in der Landwirtschaft das Angebot an Arbeitsstellen immer noch erheblich. Die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit weist für den Bereich Land-und Forstwirtschaft sowie Gartenbau in den ersten acht Monaten dieses Jahres einen Zugang von rund 48 500 Arbeitslosen aus, dem nur ein Zugang von rund 32 000 offenen Stellen gegenübersteht. Die Bundesregierung hält es angesichts der Arbeitsmarktlage für zumutbar und möglich, daß der vorübergehende Mehrbedarf an Arbeitskräften während der Erntezeit durch Beschäftigung von arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmern befriedigt wird. Soweit geeignete deutsche und bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer, z. B. aus EG-Staaten, nicht vorhanden sind, kann nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes hierfür auch ausländischen Arbeitnehmern eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordenten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 42 und 43): Kann die Bundesregierung bestätigen, und worauf ist es gegebenenfalls zurückzuführen, daß für die nach 1921 geborenen Frauen, die bei Inkrafttreten des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetzes bereits eine Rente bezogen, noch immer keine Aufstockung ihrer Renten um die Kindererziehungszeiten erfolgt ist? Wie groß ist der Kreis der auf diese Rentenkorrektur wartenden Frauen bei den einzelnen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese überlangen Wartezeiten zu beenden? Durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft getreten ist, wird für die Erziehung eines Kindes ein Versicherungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenbegünstigend und rentensteigernd angerechnet. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Versicherungsfallprinzip entsprechend werden Kindererziehungszeiten demjenigen, der das Kind erzogen hat, bei jedem Versicherungsfall nach dem 30. Dezember 1985 angerechnet, spätestens wenn er 65 Jahre alt wird. Bei Müttern, die am 1. Januar 1986 bereits eine Rente bezogen haben, werden Kindererziehungszeiten von dem Zeitpunkt an angerechnet, in dem bei ihnen ein neuer Versicherungsfall eintritt. Für diejenigen, die am 1. Januar 1986 ein vorgezogenes oder flexibles Altersruhegeld bezogen haben, wird das Altersruhegeld bei Vollendung des 65. Lebensjahres unter Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten neu festgestellt. Nach dem Inkrafttreten des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetzes ist es teilweise zu Verzögerungen bei der Berechnung der Rente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gekommen. Dies gilt auch für die o. g. Fälle der Umwandlung einer Rente wegen Eintritts eines neuen Versicherungsfalles oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Verzögerungen hatten ihren Grund in den umfangreichen Änderungen der bisherigen Rentenberechnungsprogramme, die durch das neue Hinterbliebenenrentenrecht und die erstmalige Anrechung von Versicherungszeiten wegen Kindererziehung erforderlich geworden waren. Grundsätzlich sind jedoch inzwischen die geänderten Rentenberechnungsprogramme im Einsatz und die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Berechnung von Renten unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten behoben. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat allerdings auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt, daß es zur Zeit nach seiner Kenntnis noch bestimmte Fallgruppen gibt, bei denen Rentenumwandlungen teilweise noch nicht mit Hilfe von Rentenberechnungsprogrammen bewältigt werden können. Hier können Verzögerungen auftreten. Die Rentenversicherungsträger sind bemüht, diese Verzögerungen durch Hilfslösungen in Grenzen zu halten. Diese Hilfslösungen sind jeweils auf die konkreten Gegebenheiten des einzelnen Versicherungsträgers ab- 18540* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 gestellt. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger geht davon aus, daß auch diese Fallgruppen bis Ende diesen Jahres maschinell bearbeitet werden können. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß in diesen Fällen immer eine Rente — ggf. zunächst ohne Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten — gezahlt wird. Außerdem können in diesen Fällen Vorschußzahlungen beantragt werden. Die Zahl der Fälle, in denen Rentenbezieherinnen 1986 einen neuen Versicherungsfall haben und noch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente warten, ist nicht bekannt. Nach Auskunft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gibt es in deren Bereich keine Fälle mehr, in denen Kindererziehungszeiten bei Rentenbezieherinnen nicht schon berücksichtigt sind. Die Bundesregierung hat Ihre Fragen zum Anlaß genommen, bei den Rentenversicherungsträgern nochmals auf eine zügige Durchführung der Regelungen über die Anrechung von Kindererziehungszeiten hinzuwirken. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 44 und 45): Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die nach der Rentenzugangsstatistik 1985 35 bis 40, 40 bis 45 und 45 bis 50 anrechnungsfähige Versicherungsjahre hatten, wenn man die in den Sozialpolitischen Informationen vom 14. Oktober 1986, herausgegeben vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, in einer Übersicht angegebenen durchschnittlichen Rentenhöhen am 1. Juli 1986 der Versichertenrenten an Frauen, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten mit jeweils 35 bis unter 40, 40 bis 45 bzw. 45 bis unter 50 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren zugrunde legt? Wie lauten die entsprechenden Daten für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung? Die Übersicht in den sozialpolitischen Mitteilungen vom 14. Oktober 1986 enthält Angaben des Rentenanpassungsberichtes 1986 (Drucksache 10/6074). Die Rentenhöhen in Abhängigkeit von der Zahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre sind sowohl auf den Seiten 12/13 wie in der Übersicht I 12 auf den Seiten 60 und 61 dargestellt. Die Rentenhöhen haben sich nicht beim Rentenzugang 1985 ergeben, sondern gelten für den am 1. Juli 1986 vorhandenen Bestand laufender Normalrenten. Die dazu gehörenden Rentenzahlen sind der Übersicht I 11 auf den Seiten 58/59 zu entnehmen. Aus der Übersicht ergibt sich, daß die Versichertenrenten an Frauen in der Rentenversicherung der Arbeiter mit 35 bis unter 40 Versicherungsjahren einen Anteil von 7,8 v. H., mit 40 bis unter 45 Versicherungsjahren einen Anteil von 5,9 v. H., mit 45 bis unter 50 Versicherungsjahren einen Anteil von 1,9 v. H. am entsprechenden Rentenbestand hatten. In der Rentenversicherung der Angestellten beliefen sich die Anteile der Versichertenrenten an Frauen mit 35 bis unter 40 Versicherungsjahren auf 12,8 v. H., mit 40 bis unter 45 Versicherungsjahren auf 13,3 v. H., mit 45 bis unter 50 Versicherungsjahren auf 4,1 v. H. des entsprechenden Rentenbestandes. Bei Versichertenrenten an Männer beliefen sich die Anteile in der Rentenversicherung der Arbeiter mit 35 bis unter 40 Versicherungsjahren auf 14,2 v. H., mit 40 bis unter 45 Versicherungsjahren auf 22,4 v. H., mit 45 bis unter 50 Versicherungsjahren auf 29,0 v. H., in der Rentenversicherung der Angestellten mit 35 bis unter 40 Versicherungsjahren auf 14,4 v. H., mit 40 bis unter 45 Versicherungsjahren auf 21,8 v. H., mit 45 bis unter 50 Versicherungsjahren auf 33,3 v. H. des entsprechenden Rentenbestandes. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Huonker (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 46 und 47): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Vogt, in der nächsten Legislaturperiode sollte das Vermögensbeteiligungsgesetz dahin gehend geändert werden, daß die Einkommensgrenzen erhöht werden, die Zulage für Kontensparen ausläuft und die Zulage für Versicherungssparen mit dem Ziel der Abschaffung überprüft wird, und welche Steuermehr- bzw. -mindereinnahmen hätten diese Änderungen im einzelnen zur Folge, wenn die Einkommensgrenzen auf 36 000 DM/72 000 DM (Ledige/Verheiratete) erhöht würden? Welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung die Überlegungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Vogt zur Abschaffung bzw. Überprüfung der Konten- und Versicherungssparförderung nicht in ihren Entwurf eines Zweiten Vermögensbeteiligungsgesetzes aufgenommen hat, sondern deren Realisierung auf die nächste Legislaturperiode verschieben will, obwohl diesen Überlegungen im Prinzip entsprechende Regelungen seit zwei Jahren dem Bundesrat in Form des niedersächsischen Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen, dem Bundestag seit einem Jahr als entsprechender Bundesratsgesetzentwurf vorliegen, und sieht die Bundesregierung in dieser Verfahrensweise gleichermaßen einen Beweis für Stetigkeit, Rationalität und Arbeitsökonomie in der Gesetzgebung wie einen Beitrag zur langfristigen Stabilität der Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer, Tarifvertragsparteien und Kapitalmarkt? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18541* Die Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung der Förderung des Konten- und Versicherungssparens und zur Erhöhung der Einkommensgrenzen ergibt sich daraus, daß sie diese Maßnahmen in ihrem Entwurf eines Zweiten Vermögensbeteiligungsgesetzes dem Gesetzgeber nicht vorschlägt. Der Bericht in der „Welt" vom 13. Oktober 1986, an den Ihre Fragen offenbar anknüpfen, zeigt, daß auch der Kollege Vogt diese Maßnahmen nicht gefordert, sondern nur eingeräumt hat, dieser Fragenkreis werde aus der sicherlich anstehenden Diskussion um die Neubewertung der Subventionen schwerlich ausgeklammert werden können. Auch der Bundesrat hat nicht die Abschaffung der Förderung des Konten- und Versicherungssparens vorgeschlagen. Er hat vielmehr für ein — geringfügig modifiziertes — Konten- und Versicherungssparen sogar die Öffnung des 936-DM-Förderungsrahmens gefordert. Eine detaillierte Schätzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen des Wegfalls der Förderung des Konten- und Versicherungssparens bei gleichzeitiger Erhöhung der Einkommensgrenzen auf 36 000/ 72 000 DM liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 48 und 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme, im Rahmen einer grundlegenden Reform des Berufskrankheiten-rechts ein Erfassungssystem gesundheitlicher Gefährdungen durch Arbeitsstoffe zu errichten, mit dem sich die Dunkelziffer arbeitsstoffbedingter Erkrankungen abbauen ließe, und ist die Bundesregierung darüber hinaus der Ansicht, daß einer der aussichtsreichsten Wege zur Gewinnung verbesserter epidemiologischer Erkenntnisse hinsichtlich berufsbedingter Krebse die Einrichtung von regionalen Zentralregistern sein könnte, in denen der Gesundheitszustand bei allen Arbeitern, die arbeitsbedingten Schädigungen ausgesetzt sind, lebenslang und sorgfältig registriert wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Möglichkeit, arbeitsbedingte Belastungen — insbesondere unter Berücksichtigung der Latenzzeit — besser zu erfassen, in der Einführung eines „Gesundheitspasses" für alle Arbeitnehmer besteht, der unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes als Nachweisbuch für berufliche Risiken systematisch und unabhängig von vorliegenden Krankheiten jene Arbeitsangaben erfaßt, die bei der Entstehung von Berufskrankheiten eine Rolle spielen könnten? Es wird zur Zeit unabhängig vom Berufskrankheitenrecht geprüft, ob ein Erfassungssystem für den Umgang mit Arbeitsstoffen eingeführt werden sollte, das insbesondere Hinweise auf mögliche Krebsgefährdungen bieten könnte (arbeitsplatzbezogenes Krebsregister). In diese Prüfung werden auch die Möglichkeiten regionaler Register einbezogen. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 1986 auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Krebsrisiko am Arbeitsplatz (Drucksache 10/5767, Antwort auf Frage III) wird hingewiesen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Mit einem Gesundheitspaß ist der nicht zu unterschätzende Nachteil verbunden, daß der Arbeitgeber aus den Eintragungen für den Arbeitnehmer nachteilige Schlüsse ziehen kann. Ab 1. Januar 1987 sind die Unternehmer nach § 11 der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" verpflichtet, der Berufsgenossenschaft jährlich über jeden Versicherten, der bei seiner Tätigkeit einer Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe länger als 6 Monate ausgesetzt ist, Mitteilungen zu machen (insbesondere über Art, Beginn und Ende der Einwirkung sowie über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge). Im Zusammenhang mit der Frage, ob ein arbeitsplatzbezogenes Krebsregister eingeführt werden sollte, wird auch geprüft, inwieweit diese Mitteilungspflicht auf den Umgang mit anderen gefährlichen Substanzen ausgedehnt werden sollte. Die mitgeteilten Daten werden bei den Berufsgenossenschaften gespeichert; ein persönlicher Gesundheitspaß ist infolgedessen entbehrlich. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordenten Frau Dr. Segall (FDP) (Drucksache 10/6207 Fragen 50 und 51): Hat die Bundesregierung Unterlagen zu der Frage, welche Gründe schwangere Frauen dazu veranlassen, sich um einen Schwangerschaftsabbruch zu bemühen? Erwägt die Bundesregierung, ein Pilotprojekt zu starten mit dem Ziel, eine bessere Aufklärung über die verschiedenen Methoden der Schwangerschaftsverhütung zu erzielen, da die immer noch erschreckend hohe Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen eine bessere Beratung — insbesondere von Schülerinnen — dringend geboten erscheinen läßt? Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die ihr vorliegenden Erkenntnisse über mögliche Ursachen von Schwangerschaftsabbrüchen Ende 1983 im Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Programm „Schutz des ungeborenen Lebens" zusammengefaßt. Danach werden aufgrund verschiedener Untersuchungen und der Erfahrungen der Beratungsstellen insbesondere folgende als durch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation bedingte Belastungen genannt: — Absinken des Lebensstandards durch die Geburt und das Aufziehen eines Kindes, — kaum oder nicht gegebene Möglichkeiten, die Sorge für ein Kind und eine Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können, — der Wunsch, eine begonnene Berufsausbildung oder ein Studium ohne Belastung durch ein Kind abschließen zu können, — Zahlungsverpflichtungen, die nur bei voller Erwerbsarbeit des Alleinstehenden oder beider Partner erfüllt werden können, 18542* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 — kleine Wohnungen oder Wohnverhältnisse, die das Aufziehen von Kindern erschweren, — Angst, den Elternpflichten nicht gerecht werden zu können, weil Hilfen nicht zur Verfügung stehen, Hilfsmöglichkeiten nicht bekannt oder wegen befürchteter Diskriminierungen abgelehnt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Problemfaktoren naturgemäß sehr unterschiedlich gewichtet und häufig nur ein Symptom einer komplexen Problemsituation. Während in vielen Fällen die äußeren Lebensbedingungen wie wirtschaftliche Not, beengte Wohnsituation, Arbeitslosigkeit und/oder Nichtehelichkeit den Entschluß zum Abbruch der Schwangerschaft maßgeblich zu beeinflussen scheinen, stehen in anderen Fällen eher die persönlichen Probleme im Vordergrund wie schwerwiegende Konflikte mit dem Partner, Zerrüttung der Ehe, Angst (daß die eigenen Kräfte nicht ausreichen), Einsamkeit und Alleingelassensein. Zu Frage 51: Die Bundesregierung sieht die Aufklärung über die verschiedenen Methoden der Kontrazeption als wichtigen Teil der notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat deshalb folgende Vorhaben initiiert: — Wissenschaftliche Überprüfung und kontrollierte Vermittlung der natürlichen Methoden der Empfängnisregelung, — Förderung von Aufklärungs- und Beratungsschriften zur Familienplanung, — Entwicklung und Umsetzung sexualpädagogischer Arbeitshilfen für die Jugendarbeit, — Entwicklung neuer Materialien zur Sexualaufklärung, — Entwicklung eines neuen ärztlichen Fortbildungsprogramms zur Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung. Ein neues Modellprojekt sollte nach Meinung der Bundesregierung erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn die schon laufenden Modellprojekte abgeschlossen und die anderen in Angriff genommenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung überprüft und ausgewertet sind. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Fragen 52 und 53): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Geistheiler tätig sind, und wie wirken sich die Aktivitäten und Methoden der Geistheiler auf die behandelten Personen aus? Wie beurteilt das Bundesgesundheitsamt die bekanntgewordenen Aktivitäten der Geistheiler, und welche Empfehlungen kann das Bundesgesundheitsamt der Bevölkerung dazu geben? Zu Frage 52: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfange Praktiken angewendet werden, die den Methoden sog. Geistheiler entsprechen oder vergleichbar sind. Autogenes Training, wie es in der Fernsehausstrahlung zum Thema Geistheiler gezeigt wurde, ist als Entspannungsübung auch von der Schulmedizin anerkannt und wird auch in Kursen zur Bewältigung von Alltagsängsten und zum Abbau von Streßsituationen in Kureinrichtungen, von Volkshochschulen u. a. seriösen Veranstaltern angeboten. Es ist bekannt, daß auch Hypnose, Autosuggestion und andere nicht von der Schulmedizin anerkannte Verfahren als alternative Methoden der Heilkunde praktiziert werden; diesem Verfahren wird allgemein mit großer Skepsis begegnet. Zu Frage 53: Das Bundesgesundheitsamt hat bislang keine Veranlassung gesehen, die Aktivitäten sog. Geistheiler zu untersuchen. Dies wäre zunächst Aufgabe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Das Bundesgesundheitsamt kann deshalb keinerlei Empfehlungen abgeben, diese würden eine objektive, den wissenschaftlichen Regeln folgende Prüfung voraussetzen, mit der auch die Wirkungszusammenhänge aufgeklärt und Fallgruppen von Patienten bestimmt werden, bei denen solche Verfahren evtl. angezeigt oder aber kontraindiziert sein könnten. Derartige Untersuchungen sind nicht bekannt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 54 und 55): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa einen gewerblichen Handel mit Spenderorganen (z. B. Entgeltzahlungen für Leichenorgane, gewerblicher Nachweis spendebereiter Personen) gab oder gibt? Hält die Bundesregierung einen solchen gewerblichen Handel mit Spenderorganen nach geltendem Recht für zulässig, und sieht sie die Notwendigkeit, besondere — gegebenenfalls welche — gesetzliche Regelungen für die Organspende zu schaffen? Zu Frage 54: In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Reihe von Fällen, in denen Organe von Toten gegen Entgelt abgegeben und Organe von Lebenden zum Verkauf angeboten wurden, bekanntgeworden. Die vorliegenden Erkenntnisse reichen allerdings nicht aus, um einen gewerblichen Handel in unserem Lande oder in Europa anzunehmen. Die bekanntgewordenen Einzelfälle sind aufgeklärt. Z. T. haben Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18543* sie durch Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis Ahndung erfahren. Im Falle des neuerdings bekanntgewordenen Versuchs eines Kaufmanns, eine Liste von spendebereiten Personen gegen Entgelt zu veräußern, hat sich nach Auskunft der zuständigen Landesregierung die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abg. Sauer (Stuttgart) vom 13. März 1986 (BT-Drucksache 10/3052 Nr. 59) erklärt, daß die „käufliche Organspende" mit den Grundvorstellungen unserer Werteordnung unvereinbar ist. Auf dem 88. Deutschen Ärztetag in Lübeck-Travemünde hat die Deutsche Ärzteschaft in einer Entschließung unter Berücksichtigung zweier Resolutionen der in der Arbeitsgemeinschaft Organtransplantation zusammengeschlossenen Transplantationszentren jeden entgeltlichen Erwerb und jede Veräußerung von Spendernieren verurteilt und eine Transplantation von Organen, die von lebenden Organspendern im In- und Ausland bei Gegenleistungen jeglicher Art entnommen bzw. vermittelt wurden, strikt und ausnahmslos abgelehnt. In der Entschließung heißt es ferner, daß eine solche Organverpflanzung in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) nicht durchgeführt werden darf. Die Bundesregierung prüft, ob derzeit angesichts der klaren Haltung der deutschen Ärzteschaft ein Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung besteht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ströbele (GRÜNE) (Drucksache 10/6207 Fragen 56 und 57): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesminister für Verkehr Änderungen von Verkehrstarifen der Deutschen Bundesbahn verlangen kann, wenn dies aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist, und wenn ja, hält die Bundesregierung die Senkung der Bundesbahntarife als Mittel im Kampf gegen das Waldsterben aus Gründen des allgemeinen Wohls für erforderlich? Wie oft und für welche Tarife hat der Bundesminister für Verkehr seit Inkrafttreten des § 16 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes von seinem Recht Gebrauch gemacht, Änderungen von Verkehrstarifen der Deutschen Bundesbahn zu verlangen? Zu Frage 56: Der Bundesminister für Verkehr kann aufgrund von § 16 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes Änderungen von Verkehrstarifen verlangen, wenn dies aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist. Die der Deutschen Bundesbahn daraus entstehenden Mindererträge hat der Bund gemäß § 28 a des Bundesbahngesetzes in Verbindung mit Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 auszugleichen. Die Bundesregierung hält jedoch die von Ihnen angesprochene Tarifsenkung nicht für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Waldsterbens. Eine solche Tarifsenkung würde nicht zu einer fühlbaren Abnahme des Pkw-Verkehrs und damit auch nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Schadstoffbelastung führen. Vielmehr würde sich lediglich das Defizit der Deutschen Bundesbahn erhöhen, das der Bund zu Lasten der Steuerzahler letztlich ausgleichen müßte. Mit ihren Beschlüssen zur Einführung schadstoffarmer Autos und zur Verwendung bleifreien Benzins hat die Bundesregierung unmittelbar wirksame Maßnahmen für eine nachhaltige Verminderung von Schadstoffen in der Luft, die für die Entstehung der Waldschäden mitverantwortlich gemacht werden, getroffen. Zu Frage 57: In folgenden Fällen hat der Bundesminister für Verkehr der Deutschen Bundesbahn Tarifauflagen aufgrund von § 16 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes gemacht: am 15. März 1956 zur Einführung der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien, am 1. April 1958 zur Erweiterung des Berechtigtenkreises für Schülerzeitkarten und am 1. Oktober 1984 zur Erweiterung des Berechtigtenkreises für Schülerzeitkarten um die Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Erwachsenenbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 58 und 59): In welchen Ansätzen der mittelfristigen Finanzplanung ist der Betrag von 423 Millionen DM an Bundesmitteln enthalten, die der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schulte laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 14. Oktober 1986 für die Finanzierung des sogenannten Alleentunnels in Frankfurt/Main zugesagt hat? In welchen Ansätzen des Haushaltsentwurfs für 1987 sind Mittel für eine Finanzierung des obengenannten Bauprojekts vorgesehen? Zu Frage 58: Der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages hat hinsichtlich des sogenannten Alleentunnels folgenden Beschluß gefaßt (Drucksache 10/4734): Der Verkehrsausschuß erkennt die Maßnahme als dringlich an. Er geht davon aus, daß die Auftragsverwaltung die Maßnahme ohne jeden 18544* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 Verzug planerisch und baurechtlich vorantreibt. Der Verkehrsausschuß geht ferner davon aus, daß die Finanzierung gesichert wird, sobald das Projekt baureif ist. Bisher ist der Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik zu diesem Vorhaben noch nicht unanfechtbar, der Zeitpunkt der Baureife also noch nicht abzusehen. Deshalb enthält der Fünfjahresplan 1986 bis 1990 noch keine entsprechenden Ansätze. Zu Frage 59: Da die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn des Alleentunnels für 1987 noch nicht erwartet werden können, sind zur Finanzierung dieses Projektes im Haushaltsentwurf 1987 keine Ansätze vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 60 und 61): Gedenkt die Bundesregierung, nachdem jetzt die von ihr zum Kriterium gemachten Konflikte wegen der Inbetriebnahme zweier S-Bahn-Strecken in Frankfurt und der damit verbundenen Stillegung von Straßenbahnlinien ausgeräumt sind, die S-Bahn-Verträge für die Strecken Frankfurt—Darmstadt, Frankfurt—Hanau und Offenbach—Dietzenbach und Offenbach—Ober-Roden zu unterzeichnen, und wann dürfte dies voraussichtlich der Fall sein? Gibt es hinsichtlich der vier genannten Strecken unterschiedliche Bewertungen in der Dringlichkeit und Kostenregelung, und worauf gründet die Bundesregierung möglicherweise diese Annahmen? Zu Frage 60: Bereits mit Schreiben vom 18. Juli 1985 hat der Bundesminister für Verkehr den Vorstand der Deutschen Bundesbahn ermächtigt, den Finanzierungsvertrag für die S-Bahn Rhein-Main, 2. Baustufe, 2. Bauabschnitt zu unterzeichnen; hierüber ist auch das Land Hessen unterrichtet. Dieser Vertrag enthält im § 13 hinsichtlich der beiden RodgauStrecken eine Absichtserklärung, diese auszubauen und in Betrieb zu nehmen, sobald die erwartete Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie die entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Deutschen Bundesbahn vorliegen und Folgekostenfragen geklärt sind. Zu Frage 61: Für die Strecken Frankfurt-Darmstadt und Frankfurt-Hanau liegen die Planungsunterlagen seit 1978 vor. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist im Jahre 1984 aktualisiert worden. Für die beiden Rodgau-Strecken sind diese Unterlagen dagegen noch in Arbeit. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Frage 62): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zwischen dem Bundesverwaltungsamt in Köln und den einzelnen Bundesländern eine Vereinbarung folgenden Inhalts getroffen wurde: „Die Entschädigungsleistungen als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl werden durch die jeweilige Landesregierung durchgeführt"? Nein. Offenbar handelt es sich hier um ein Mißverständnis. Die sogenannte Allgemeine Billigkeitsrichtlinie ist aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesumweltminister, und den einzelnen Bundesländern, vertreten durch die zuständigen Minister bzw. Senatoren, zustandegekommen. Das Bundesverwaltungsamt hätte gar nicht die Kompetenz zum Abschluß einer solchen Vereinbarung gehabt. Das Bundesverwaltungsamt ist allerdings zuständig für die Abwicklung der atomrechtlichen Ausgleichsansprüche nach der Ausgleichsrichtlinie vom 21. Mai 1986 sowie der Entschädigungsleistungen nach der sogenannten Billigkeitsrichtlinie Gemüse vom 2. Juni 1986. Die Länder leisten bei der Durchführung Amtshilfe. Diese beiden Richtlinien werden vom Bund in vollem Umfange finanziert, während die Entschädigungsleistungen nach der Allgemeinen Billigkeitsrichtlinie (vgl. die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 2. August 1986, S. 10388) zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern finanziert wird. Für die Abwicklung der Allgemeinen Billigkeitsrichtlinie sind allein die Länder zuständig. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/6207 Frage 63): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß die Landesregierung bei der Notfallschutzplanung zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich die im Raum Koblenz stationierten 12 000 Soldaten nicht berücksichtigt hat, und ist dies möglicherweise Anlaß, daß die Bundesregierung gegen eine Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich vorgehen wird? Die Aufstellung von Notfallschutzplänen für Kernkraftwerke richtet sich nach den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen", in denen die besonderen Maßnahmen zum Schutz gegen ionisierende Strahlen beschrieben sind, und nach den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sieht in § 2 vor, daß „die Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen haben". Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 18545* In diesem Rahmen ist die Bundeswehr bei der Erstellung des Notfallschutzplanes für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich beteiligt worden und hat ihren internen Plan zum Schutz ihrer Einheiten mit dem der Bezirksregierung Koblenz abgestimmt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/6207 Fragen 64 und 65): Was unternimmt die Bundesregierung allein oder mit den betroffenen Bundesländern, um die vermehrt auftretenden ökologischen Schäden in der Alpenregion, die im Waldsterben, zunehmender Erosion und gesteigerter Lawinengefahr ihren Ausdruck finden, einzudämmen oder zu beheben, und welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dabei gegenwärtig und in eventuellen Planungen für die Zukunft Maßnahmen der Verbauung, der Neuanpflanzung und gezielten Maßnahmen der Naturverjüngung zu? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bewerbung der bayerischen Gemeinde Berchtesgaden um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 1992 unter dem Gesichtspunkt der weiteren Beeinträchtigung der ökologischen Grundlagen dieses Gebietes durch Errichtung gegebenenfalls erforderlicher Wettkampfstätten angesichts der Tatsache, daß Forstbeamte der bayerischen Staatsregierung anläßlich einer Bereisung des betroffenen Gebietes des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eindeutig erklärt haben, daß beim gegenwärtigen Umfang der Sanierungsmaßnahmen der Kampf gegen die Erosion schon bei dem Grad der gegenwärtigen Gefährdung nicht gewonnen werden könne? Zu Frage 64: Die Alpen bilden ein gewaltiges Hochgebirgsökosystem aus vielen sehr unterschiedlichen Teilökosystemen. Sie alle sind empfindlich gegenüber Belastungen. Der Entwicklung in den Alpen wird deswegen von der Bundesregierung und schon seit vielen Jahren von der bayerischen Staatsregierung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die vom Bund und Bayern durchgeführten umfangreichen Maßnahmen sind in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage des Abgeordneten Vahlberg und weiterer Abgeordneter der SPD-Fraktion vom 9. Oktober 1985 (BT-Drucksache 10/3993) ausführlich dargelegt worden. Kernstück aller Bemühungen sind die vielfältigen Initiativen zur Luftreinhaltung. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für den Wald hat die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Agrarstrukturverbesserung unverzüglich ergriffen. Der Freistaat Bayern hat weitere Maßnahmen zur Schutzwaldsanierung eingeleitet. Außerdem werden überhöhte Schalenwildbestände reduziert. Darüber hinaus hat Bayern ca. 90 000 ha, also ein Viertel des bayerischen Alpenraumes, als Nationalpark oder als Naturschutzgebiet ausgewiesen, weitere 14 000 ha als Naturschutzgebiet vorgesehen. Die Bundesregierung hat in ihrer Artenschutznovelle zum Bundesnaturschutzgesetz, die heute abschließend im Umweltausschuß beraten wurde, einen praktisch absoluten Schutz bestimmter alpiner Biotope vorgesehen. Schließlich ist noch auf die vielfältige internationale Zusammenarbeit hinzuweisen, an der der Bund und Bayern teilnehmen. Die Bergwälder im Alpenraum zeigen deutliche Schwächungssymptome auf, zu größeren Flächenausfällen ist es aber noch nicht gekommen. Derzeit abgehende Muren und Erdrutsche haben in der Regel andere Ursachen. Außerdem könnte eine ingenieurmäßige Verbauung Schutzwälder nicht oder nur begrenzt ersetzen. In manchen Gebieten, insbesondere in exponierten Lagen, sind die Bergwälder allerdings so stark geschädigt, daß dort mit Nachdruck alle Möglichkeiten zur Förderung der Verjüngung der Bestände und zur Neuanpflanzung genutzt werden müssen. Hierfür stehen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung — soweit es sich um Waldflächen privater und kommunaler Waldbesitzer handelt, auch für die Unterpflanzung lückenhafter Bestände und für die Wiederaufforstung. Zu Frage 65: Das Internationale Olympische Komitee hat entschieden, daß die Olympischen Winterspiele 1992 nicht in Berchtesgaden durchgeführt werden. Gleichwohl beantwortet die Bundesregierung die Frage wie folgt: Der Freistaat Bayern, auf dessen Territorium die Olympischen Winterspiele durchgeführt werden sollen, hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß aus ökologischer Sicht grundsätzlich keine Bedenken gegen das Projekt bestehen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Regierung des Freistaates Bayern eine wissenschaftliche Untersuchung über „Mögliche Auswirkungen der Olympischen Winterspiele 1992 auf das regionale System Berchtesgaden" in Auftrag gegeben. Die kürzlich vorgelegten Ergebnisse besagen, daß schwerwiegende ökologische Beeinträchtigungen nicht zu erwarten gewesen wären. Das Gutachten ging davon aus, daß vor allem die Konzeption der Bewerbergemeinschaft verwirklicht worden wäre, wonach die Spiele hätten dezentral durchgeführt, die vorhandenen Anlagen und Pisten genutzt und gegebenenfalls verbessert werden sollen. In diesem Sinne hat die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung getroffen, das Projekt zu fördern. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/6207 Fragen 66 und 67): 18546* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Oktober 1986 Hat die Bundesregierung durch unsere Botschaft in Moskau dagegen protestiert, daß immer wieder, entgegen den Beschlüssen auf der KSZE-Nachfolgekonferenz in Madrid, Bürger der Sowjetunion deutscher Volkszugehörigkeit am Zugang zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland gehindert und bei Protesten dagegen verhaftet und zu Haftstrafen verurteilt werden, und wird sie dies auf dem Wiener KSZE-Nachfolgetreffen einbringen? Welche Initiativen haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR „für substantielle Fortschritte bei dem dritten KSZE-Folgetreffen in Wien" gemäß dem Vorschlag des Bundesministers des Auswärtigen vom 31. März 1986 unternommen? Zu Frage 66: Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland hat bei der sowjetischen Regierung mehrfach dagegen protestiert, daß unter Verletzung der Verpflichtungen aus dem Schlußdokument der KSZE-Nachfolgekonferenz von Madrid der freie Zugang zur Botschaft, insbesondere auch für deutsche Sowjetbürger, behindert wird. Die Botschaft hat auch zugunsten der Personen interveniert, die wegen ihres Protestes gegen die Zugangsbehinderung zu Haftstrafen verurteilt worden sind. Die Sicherung des freien Zugangs unserer Vertretungen im Ausland, namentlich auch in der UdSSR, wird wichtiges Ziel der Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem KSZE-Folgetreffen in Wien bleiben. Zu Frage 67: Die Vorschläge der Bundesrepublik Deutschland für Wien werden derzeit in enger Abstimmung im Zwölferkreis und in der Atlantischen Allianz vorbereitet. In mehrfachen bilateralen Gesprächen mit der DDR haben beide Seiten ihre Ziele für das Wiener Folgetreffen dargestellt und ihr Interesse an Ergebnissen in Wien, die den Menschen in beiden Teilen Deutschlands zugute kommen, bekundet. Sie werden sich um Fortschritte auf Gebieten beiderseitigen Interesses auch während der Konferenz selbst bemühen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Rusche (GRÜNE) (Drucksache 10/ 6207 Fragen 68 und 69): Welche konkreten Recherchen des Auswärtigen Amtes führten dazu, daß die Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN zur menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Situation Tibets nahezu fünf Monate in Anspruch nahm? Hat die Bundesregierung bei ihren Recherchen zur Kleinen Anfrage „Menschenrechtliche und völkerrechtliche Situation Tibets" auch die tibetische Exilregierung in Dharamsala in Indien sowie die Büros seiner Heiligkeit des XIV. Dalai-Lamas in London und Zürich konsultiert? Zu Frage 68: Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN wurde am 18. Juni 1986 übermittelt und am 8. Oktober 1986 — nach weniger als vier Monaten — beantwortet. Sie betrifft ein Thema, das seit 1949 noch nie im Deutschen Bundestag behandelt wurde und dessen Bearbeitung ungewöhnlich schwierig war. Zur Beantwortung der 26 Einzelfragen waren umfangreiche Recherchen der Bundesregierung, einschließlich der Befragung von Auslandsvertretungen, von Fachbibliotheken und -Institutionen notwendig. Diese Recherchen waren sehr zeitraubend und arbeitsintensiv. Zu Frage 69: Ich beantworte Ihre Frage mit „Nein".
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Klejdzinski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, beziehen Sie „kostengünstig" auf die gesamte Bundesrepublik, oder gibt es diesen Begriff „kostengünstige
    Zeche" auch für eine Region? Anders ausgedrückt: Kann eine kostengünstige Zeche im Saargebiet kostenungünstiger als eine Zeche im Ruhrgebiet sein? Würden Sie das bitte interpretieren.
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist zunächst einmal eine Frage, die sich das betroffene Unternehmen zu stellen hat. Die Kostensituation der einzelnen Unternehmen ist hinsichtlich der Förderung sehr unterschiedlich gelagert, und eine sehr günstige Förderung oder eine sehr ungünstige Förderung hat viele Ursachen. Die Antwort bezieht sich auf das Unternehmen und seine Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Hürland.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Agnes Hürland


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß nicht beabsichtigt ist, in den nächsten zehn Jahren irgendwelche Zechen zu schließen, und kann ich weiter davon ausgehen, daß, wenn solche Maßnahmen anstünden, das Parlament und nicht irgendein Ministerium darüber zu entscheiden hätte?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, das Parlament hat genauso wie die Regierung über die Subventionen zu entscheiden, die in diesem Bereich gezahlt werden.
    Zechenstillegungen können nicht ausgeschlossen werden — ich habe die Gründe genannt —, z. B. wenn nichts mehr zu fördern da ist; das ist der extreme Fall. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, wann von der Kostenseite her der Zeitpunkt gekommen ist, eine unergiebige Zeche zu schließen. Auch aus diesem Grunde kann Zechenstillegung nicht ausgeschlossen werden. Es ist weiter eindeutig so, daß es außerordentlich kostengünstige Anlagen gibt und daß es extrem kostenungünstige Anlagen gibt. Die Unternehmen sind verpflichtet, um ihrer Wettbewerbsfähigkeit willen und um der Arbeitsplätze willen, die sie haben, in ihre Kostenüberlegungen auch diesen Aspekt mit einzubeziehen.