Rede von
Helmuth
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in Erinnerung rufen, was in unserer Verfassung steht. Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt:
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene,
ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Dann hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß wir hier in diesem Parlament über diese Fragen zu entscheiden haben. Seit 1983 haben wir jeweils den Vorschlag des Präsidenten sehr sorgfältig untersucht, diskutiert und sind ihm in der Entscheidung gefolgt. Das wollen wir auch bei dem Vorschlag, der jetzt vorliegt, tun. Wir wollen der Erhöhung der Bezüge um 2,8% und der Kostenpauschale um 1,8 % folgen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch auf etwas anderes verweisen. Wir haben in unserem Land eine Reihe von Landesparlamenten. Auch die Landesparlamente haben in den letzten Jahren ihre Bezüge an die allgemeine Entwicklung angepaßt. Wenn ich einen Vergleich mit Landesparlamenten und auch mit den Parlamenten in den Niederlanden, in der Schweiz oder sonstwo auf der Welt anstelle, dann meine ich, daß wir verantwortungsbewußt gehandelt haben. Ich will das an einigen Zahlen deutlich machen.
Der einzelne Abgeordnete vertritt in diesem Parlament etwa 81 000 Wahlbürger.
— und -rinnen. — Wenn wir unsere derzeitigen Bezüge und die Kostenpauschale auf einen Wahlbürger oder eine Wahlbürgerin umrechnen, so kommen 1,25 DM heraus — jährlich. Die Niederländer geben für ihr Parlament 1,32 DM jährlich aus, die Schweizer 3,45 DM, und zwar immer für die Bezüge und die Kostenpauschale für die agierenden Abgeordneten. Im Landtag Nordrhein-Westfalen liegt dieser Betrag bei 1,20 DM. Alle anderen Länder haben für ihre Abgeordneten höhere Kosten, auf den einzelnen Wahlbürger oder die Wahlbürgerin bezogen. Ich habe das hier nur einmal ausgeführt, damit wir sehen, ob wir eigentlich in irgendeiner Richtung Extreme beschließen, ob wir nicht berücksichtigen, was sonst um uns herum geschieht.
Ich glaube, wir haben bei der jetzigen Anpassung der Bezüge und bei der Anpassung der Bezüge in den letzten Jahren verantwortungsbewußt gehandelt. Wir haben nicht nur die Zahlen, Daten und Fakten berücksichtigt, die vorlagen, sondern wir haben auch auf unsere Umwelt Rücksicht genommen. Wir haben nämlich daran gedacht, wie die allgemeine politische und gesellschaftspolitische Lage ist. In diesem Sinne sind wir dazu gekommen, dem Vorschlag des Präsidenten nun auch in der zweiten und der dritten Lesung zustimmen zu können. Die SPD-Fraktion wird das jedenfalls tun.
Vielen Dank.