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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/235 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 235. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 18140 C Begrüßung des Volksanwalts der Republik Österreich 18140 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Lemmrich, Zeitler und Mischnick . 18140 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Ungarischen Volksrepublik und einer Delegation 18163 B Aktuelle Stunde betr. Tod von Johann Dick und Verletzung deutschen Hoheitsgebiets durch die CSSR Klein (München) CDU/CSU 18129 B Dr. Wernitz SPD 18130A Dr. Hirsch FDP 18130 D Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 18131 B Möllemann, Staatsminister AA 18132 B Dr. Hupka CDU/CSU 18134C Stiegler SPD 18135C Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 18136 B Sieler (Amberg) SPD 18137A Lowack CDU/CSU 18137 C Verheugen SPD 18138 C Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 18139 B Ronneburger FDP 18139 D Zur Geschäftsordnung Wartenberg (Berlin) SPD 18140 C Seiters CDU/CSU 18141 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 18142 B Ströbele GRÜNE 18142 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Bericht über die Sonderkonferenz zur Reaktorsicherheit der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz) — Drucksache 10/6082 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0615 apl. Titel 68106 — Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl — im Haushaltsjahr 1986 — Drucksache 10/5585 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Belastung — Drucksache 10/5904 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Schnellstmögliche exakte regionale Messung der radioaktiven Belastung im Rahmen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeiten und Verarbeitung — Drucksache 10/5905 — Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 18144A, 18158A Roth SPD 18149A Dr. Laufs CDU/CSU 18151 D Frau Hönes GRÜNE 18154 B Baum FDP 18156C Lennartz SPD 18159 B Dr. Blens CDU/CSU 18161C Bredehorn FDP 18163 B Catenhusen SPD 18164 D Reuter SPD 18165 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Stockholmer Konferenz für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa und ihre Bedeutung für die West-OstBeziehungen in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortschritte bei der KVAE und Unterstützung der Beschlüsse des US-Repräsentantenhauses zur Abrüstung — Drucksache 10/6092 — Genscher, Bundesminister AA 18167 B Voigt (Frankfurt) SPD 18170 C Rühe CDU/CSU 18173 B Lange GRÜNE 18177A Dr. Feldmann FDP 18178 D Dr. Scheer SPD 18180C Berger CDU/CSU 18183A Dr. Schierholz GRÜNE 18194C Stobbe SPD 18195A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 18197A Vizepräsident Cronenberg 18199 D Vizepräsident Westphal 18173 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/6078 — 18199 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung einer vorläufigen Ausbildungsregelung bei den Berufen des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/5883 — 18200A Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Frau Pack, Daweke, Nelle, Rossmanith, Schemken, Schulze (Berlin), Graf von Waldburg-Zeil und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Eimer (Fürth), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Segall und der Fraktion der FDP Programm zur Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen durch die Einrichtung von Forschungsstellen (Forschungsprofessuren) auf Zeit — Drucksache 10/5785 — 18200A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Aus- und Weiterbildung im Technologiebereich — COMETT (1986 bis 1992) — Drucksachen 10/3909 Nr. 10, 10/4298 — 18200 B Beratung der Sammelübersicht 164 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6058 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 165 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/6059 — 18200 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Stopp der Rüstungsexporte nach Peru — Drucksache 10/5416 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Sicherung der Kriegswaffenkontrolle — Drucksache 10/691 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 III Volmer GRÜNE 18200 D Lattmann CDU/CSU 18201 C Bindig SPD 18202 D Beckmann FDP 18203 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 18205A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 10/5863 — Breuer CDU/CSU 18206 B Steiner SPD 18207 A Dr. Hirsch FDP 18208 B Rusche GRÜNE 18209 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 18209 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 10/5958 — Heistermann SPD 18211 B Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 18212 C Ronneburger FDP 18213 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/5733 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/6079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/6105 — Dr. Lammert CDU/CSU 18214 C Becker (Nienberge) SPD 18215 B Rusche GRÜNE 18215 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18217 B Senfft GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18218C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes — Drucksache 10/5572 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Umweltschutz im Straßenbau — Drucksache 10/5926 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Schulte (Menden), Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen — Drucksachen 10/4940, 10/5776 — Kretkowski SPD 18219 C Milz CDU/CSU 18221A Senfft GRÜNE 18222 D Kohn FDP 18223 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes — Drucksache 10/1528 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — Drucksache 10/4659 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hönes, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Berufung eines Ernährungsrates — Drucksache 10/4606 — Dolata CDU/CSU 18225 B Frau Blunck SPD 18226A Eimer (Fürth) FDP 18226 D Frau Hönes GRÜNE 18227 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem vom Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes - Drucksachen 10/2188, 10/6098 — Jagoda CDU/CSU 18229 A Lutz SPD 18230A Cronenberg (Arnsberg) FDP 18230 D Bueb GRÜNE 18231 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 Fragestunde — Drucksachen 10/6076 vom 26. September 1986 und 10/6103 vom 2. Oktober 1986 — Inkrafttreten der Technischen Regel für Gefahrstoffe DringlAnfr 02.10.86 Drs 10/6103 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 18184 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 18185A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 18185C ZusFr Reimann SPD 18185 D Abrundung von Pfennigbeträgen bei der Rentenauszahlung zu Lasten der Rentenempfänger MdlAnfr 31, 32 26.09.86 Drs 10/6076 Reimann SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 18186A ZusFr Reimann SPD 18186 B Entziehung des Vorschlagsrechts des Deutschen Gewerkschaftsbundes für die Berufung von Sozialreferenten an diplomatische Vertretungen im Ausland MdlAnfr 33 26.09.86 Drs 10/6076 Frau Fuchs (Köln) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 18186 C ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 18186 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18187 A ZusFr Gansel SPD 18187 B ZusFr Dreßler SPD 18187 C ZusFr Reimann SPD 18187 D ZusFr Scharrenbroich CDU/CSU . . . 18188A ZusFr Heyenn SPD 18188 B ZusFr Schreiner SPD 18188C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 18188 D Früherkennung und Therapie bei der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose; Unterstützung von Selbsthilfegruppen MdlAnfr 41 26.09.86 Drs 10/6076 Gansel SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18189A ZusFr Gansel SPD 18189 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 18189 D ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 18190A ZusFr Heyenn SPD 18190A Nichteinstellung die Durchführung von Abtreibungen ablehnender Ärzte in öffentliche Krankenanstalten MdlAnfr 42 26.09.86 Drs 10/6076 Werner (Ulm) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18190 B ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 18190 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18190 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 18190 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18191 A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 18191A Änderung der Praxis der Besetzung von Sozialreferentenstellen an diplomatischen Vertretungen im Ausland MdlAnfr 7 26.09.86 Drs 10/6076 Frau Fuchs (Köln) SPD Antw StMin Möllemann AA 18191C ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 18191 C ZusFr Günther CDU/CSU 18191 D ZusFr Lutz SPD 18192A ZusFr Dreßler SPD 18192 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18192 C ZusFr Gansel SPD 18192 D ZusFr Scharrenbroich CDU/CSU . . . 18193A Intervention gegen überhöhte Forderungen der griechischen Zollbehörden bei der Einfuhr geringwertiger Waren durch Touristen MdlAnfr 8, 9 26.09.86 Drs 10/6076 Stahl (Kempen) SPD Antw StMin Möllemann AA 18193 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 18193 C ZusFr Berger CDU/CSU 18194 B Nächste Sitzung 18232 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18233*A Anlage 2 Umbenennung des BMBW in „Die Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft" MdlAnfr 6 26.09.86 Drs 10/6076 Dr. Schierholz GRÜNE SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 18233*C Anlage 3 Tod eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland an der tschechoslowakischen Grenze; Konsequenzen aus dem für die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 V Funkverwaltungskonferenz in Genf erstellten Bericht über Störsendungen, insbesondere durch Ostblockstaaten MdlAnfr 10, 11 26.09.86 Drs 10/6076 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 18233* C Anlage 4 Zahl der verheirateten Arbeitnehmer mit zwei und mehr Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 33 600 DM im Jahre 1985; Belastung der Arbeitnehmer durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge 1981 bis 1989 MdlAnfr 21, 22 26.09.86 Drs 10/6076 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 18234* B Anlage 5 Hopfenexport in die USA und Herstellungsverbot für Captanoide MdlAnfr 28 26.09.86 Drs 10/6076 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 18234* D Anlage 6 Liegenschaftsanforderungen der US- Streitkräfte für die Erweiterung der Wharton-Barracks in Heilbronn MdlAnfr 36, 37 26.09.86 Drs 10/6076 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 18235*A Anlage 7 Änderung der Kosmetik-Verordnung betr. Verbot von Dioxan in Haarwaschmitteln MdlAnfr 40 26.09.86 Drs 10/6076 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 18235* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 18129 235. Sitzung Bonn, den 2. Oktober 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 3. 10. Dr. Blank 2. 10. Böhm (Melsungen) ** 3. 10. Frau Borgmann 3. 10. Broll 3. 10. Büchner (Speyer) * 3. 10. Dr. Bugl 3. 10. Frau Eid 3. 10. Frau Fischer *** 3. 10. Frau Fuchs (Verl) 3. 10. Frau Geiger *** 3. 10. Dr. Götz 3. 10. Haar 2. 10. Dr. Häfele 3. 10. Handlos 3. 10. Hanz (Dahlen) 3. 10. Hauff 2. 10. Dr. Haussmann 3. 10. Heimann 2. 10. Ibrügger 3. 10. Jaunich 3. 10. Jung (Düsseldorf) 2. 10. Jungmann 3. 10. Kastning 2. 10. Klose 2. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 3. 10. Dr. Kreile 2. 10. Dr.-Ing. Laermann 3. 10. Frau Dr. Lepsius *** 3. 10. Lintner 2. 10. Dr. Mikat 2. 10. Mischnick 3. 10. Müller (Düsseldorf) 2. 10. Dr. Müller * 3. 10. Nagel 3. 10. Frau Pack 3. 10. Pfeifer 3. 10. Poß 3. 10. Rapp (Göppingen) 2. 10. Dr. Riedl 3. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 3. 10. Schäfer (Mainz) 3. 10. Schäfer (Offenburg) 3. 10. Schmidt (Hamburg) 3. 10. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 2. 10. Schmidt (München) ** 3. 10. Schmidt (Wattenscheid) 3. 10. Schulte (Menden) 3. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim*** 3. 10. Dr. Stercken 3. 10. Dr. Stoltenberg 2. 10. Tietjen 3. 10. Dr. Voigt (Northeim) 3. 10. Vogt (Düren) 3. 10. Dr. von Wartenberg 2. 10. Weiß 3. 10. Werner (Dierstorf) 3. 10. Dr. Wulff *** 3. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Zeitler 3. 10. Dr. Zimmermann 3. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der 76. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (GRÜNE) (Drucksache 10/6076) Frage 6): Wann gedenkt „Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft" sich auf Briefpapier und in Publikationen in „Die Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft" umzubenennen? Eine solche Umbenennung ist nicht beabsichtigt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/6076 Fragen 10 und 11): Welche Schritte hat die Bundesregierung wegen des Zwischenfalles unternommen, für den die Tschechoslowakei die Verantwortung trägt und der den Tod eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatte? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht, der für die zweite Phase der Funkverwaltungskonferenz in Genf über die Störsendungen erstellt ist und in dem vor allem die Sowjetunion, Polen und die Tschechoslowakei genannt werden? Zu Frage 10: Nachdem der Grenzzwischenfall bei Mähring (Lkr. Tirschenreuth) vom 18. September 1986, bei dem von tschechoslowakischen Grenzorganen ein deutscher Staatsangehöriger auf Bundesgebiet tödlich getroffen und deutsches Hoheitsgebiet verletzt wurde, der Bundesregierung am Abend des 19. September 1986 offiziell zur Kenntnis gelangte, hat die Bundesregierung in der Zeit vom 20. bis 30. September 1986 durch insgesamt 11 Demarchen auf verschiedenen Ebenen in Bonn und Prag, beim Treffen der Grenzbevollbemächtigten in Waidhaus sowie insbesondere während des Gesprächs des Bundesministers des Auswärtigen mit dem tschechoslowakischen Außenminister Chnoupek in New York gegen den rücksichtslosen Schußwaffengebrauch an der deutschtschechoslowakischen Grenze und den völkerrechtswidrigen Übergriff auf deutsches Hoheitsgebiet protestiert. Sie hat eine rasche und rückhaltlose Aufklärung des Vorfalls, Bestrafung der Schuldigen, volle Unterrichtung der Bundesregierung sowie eine Überprüfung der tschechoslowakischen Vorschriften über Schußwaffengebrauch an der Grenze gefordert mit dem Ziel, eine Wiederholung derartiger Vorfälle zuverlässig 18234* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 auszuschließen. Schadenersatzforderungen wurden unsererseits vorbehalten. Die tschechoslowakische Seite hat mehrfach ihr Bedauern über den Vorfall ausgedrückt und sich entschuldigt. Sie hat ihre Bereitschaft Schadenersatz zu leisten, ausgesprochen. Zu Frage 11: Der aufgrund der Resolution COM 5 in der ersten Phase der Funkverwaltungskonferenz angeforderte Bericht über gezielte Rundfunkstörungen liegt noch nicht vor. Der internationale Frequenzregistrierungsausschuß der internationalen Fernmeldeunion kann auch noch nicht sagen, wann der Bericht erscheinen wird. Wir sind an diesem Bericht sehr interessiert, zumal er sich auch auf Störungen der Deutschen Welle beziehen wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat uns jedoch dieser Tage das Ergebnis eine von ihr beim internationalen Frequenzregistrierungsausschuß beantragten gesonderten Untersuchung übermittelt, die sich auf die Störung von Sendungen von Radio Free Europe und Radio Liberty durch die Sowjetunion, Polen und die Tschechoslowakei bezieht. Dieser Bericht wird gegenwärtig von den Experten geprüft. Die Bundesregierung nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß darin gezielte Rundfunkstörungen des Ostens förmlich zur Kenntnis genommen werden und die betroffenen Staaten zur Unterlassung der Störungen aufgefordert werden. Die Bundesregierung hat stets nachdrücklich und insbesondere unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte sowie auf die Schlußakte von Helsinki bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei der Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Bulgarien gegen die Störung von Sendungen der Deutschen Welle protestiert. Auch im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion hat sich die Bundesregierung unter Berufung auf den Internationalen Fernmeldevertrag gegen gezielte Rundfunkstörungen gewandt. Sie hat während der Funkverwaltungskonferenz von 1984 am Zustandekommen der Resolution COM 5 mitgewirkt, die die Grundlage der Untersuchungstätigkeit des Frequenzregistrierungsausschusses bildet. Die auf der bevorstehenden Funkverwaltungskonferenz vorgesehene Neuverteilung der Kurzwellenfrequenzen wird durch gezielte Rundfunkstörungen, die bis zu einem Drittel der knappen Frequenzen unbrauchbar machen, erheblich erschwert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/6076 Fragen 21 und 22): Wie viele verheiratete Arbeitnehmer mit zwei und mehr Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 33 600 DM gab es im Jahre 1985, bzw. wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Anzahl? Kann die Bundesregierung die Berechnung des Bundes der Steuerzahler widerlegen, wonach die Durchschnittsbelastung je beschäftigten Arbeitnehmer mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen von 29,7 v. H. in 1981 auf 33,0 v. H. in 1985 angstiegen ist und bis 1989 auf 34,1 v. H. ansteigen wird (Stellungnahme des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler Nr. 21 „Auf Sparkurs bleiben" vom Oktober 1985)? Zu Frage 21: Nach Ergebnissen der Lohnsteuerstatistik 1983 sind folgende Angaben möglich: Jahresbruttolohn Anzahl der 1983 bis zu verheirateten Lohnsteuerpflichtigen mit zwei und mehr Kindern 30 000 DM 576 608 36 000 DM 1 041 828 (kumuliert) Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat die Abgabenbelastung im Sozialbericht 1986 für die Jahre 1950-1990 dargestellt. Die Steuer- und Abgabenquote erhöhte sich insbesondere durch die gestiegenen Einkommen unserer Bürger, die in immer größerer Zahl in die Progressionszone des Einkommensteuertarifs hineinwachsen. Mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 wird dieser Entwicklung der Abgabenbelastung entgegengewirkt. Im Jahre 1986 sinkt z. B. die Lohnsteuerbelastung für einen Durchschnittsverdiener von 18,2 v.H. (1985) auf 17,7 v.H. Für die nächste Legislaturperiode plant die Bundesregierung eine weitere spürbare Steuersenkung durch Einführung eines linear-progressiven Tarifverlaufs sowie Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/6076 Frage 28): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Absatzmöglichkeiten von in der Bundesrepublik Deutschland produziertem Hopfen in den USA wiederherzustellen, und aus welchem Grunde wurde sowohl von der biologischen Bundesanstalt als auch dem Bundesgesundheitsamt am 1. März d. J. neben dem generellen Herstellungsverbot für Captanoide nicht auch ein Anwendungsverbot erlassen? Hinsichtlich der Schwierigkeiten beim deutschen Hopfenexport in die USA zeichnet sich auf Grund der Verhandlungen, die eine deutsche Delegation vom 24. bis 26. September 1986 in Washington auf hoher politischer und fachlicher Ebene führte, eine Lösung ab. Hierzu bedarf es noch weiterer intensiver Fachgespräche und der Beibringung von Unterlagen, die beschleunigt betrieben werden müssen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 235. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1986 18235' Ein Anwendungsverbot für Captanoide kann nur durch Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erfolgen. Der Bundesregierung ist weder vom Bundesgesundheitsamt noch von der Biologischen Bundesanstalt ein solches Anwendungsverbot empfohlen worden. Auch die Länder haben bei der Beratung des Entwurfs der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat ein Anwendungsverbot der Wirkstoffe Captan, Captafol und Folpet nicht vorgeschlagen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. September 1986 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hönes und des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Nichtverlängerung der Zulassung von 36 Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Captan, Captafol und Folpet (Drucksache 10/5953). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/6076 Fragen 36 und 37): Sind der Bundesregierung die Pläne der US-Streitkräfte bekannt, nach denen in Heilbronn die Wharton-Barracks um 11,6 Hektar am Südrand der Stadt in Richtung Flein und Sontheim-Ost erweitert werden sollen, und liegt in diesem Zusammenhang bereits eine Liegenschaftsanforderung der US-Streitkräfte vor? Wird die Bundesregierung eine derartige Liegenschaftsanforderung der US-Streitkräfte zur Erweiterung der WhartonBarracks in Heilbronn entsprechend der Aussage von Bundesminister der Verteidigung, Dr. Wörner, ablehnen, der am 25. April 1986 in Heilbronn auf einer Informationsveranstaltung für Gemeinderäte und Bürgermeister zugesagt hatte, künftig Heilbronn mit weiteren militärischen Einrichtungen zu verschonen? Zu Frage 36: Pläne der Streitkräfte der Vereinigten Staaten für eine solche Erweiterung der „Wharton-Barracks" sind der Bundesregierung bekannt. Eine entsprechende Liegenschaftsanforderung liegt vor. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 37: Bei der Informationsveranstaltung am 25. April 1985 in Heilbronn hat Bundesminister Dr. Wörner keine Feststellungen über weitere militärische Einrichtungen in Heilbronn getroffen. Die in der Fragestellung gegebene Zusage kann ausweislich eines 63seitigen Wortprotokolls nicht bestätigt werden. Es gibt hinsichtlich der Liegenschaftsanforderung der US-Streitkräfte zur Erweiterung der Wharton-Barracks keinen Widerspruch zu Aussagen des Bundesministers Dr. Wörner. Die Liegenschaftsanforderung durch die US-Streitkräfte kam Ende Juli 1985 — also nach der Veranstaltung in Heilbronn. In der Sache selbst ist eine Entscheidung der Bundesregierung über die Bereitstellung des angeforderten Geländes an die Streitkräfte der Vereinigten Staaten noch nicht möglich. Sie kann erst nach Abschluß des am 30. Juli 1986 eingeleiteten Anhörungsverfahrens nach dem Landbeschaffungsgesetz, für das die Landesregierung Baden-Württemberg zuständig ist, getroffen werden. Bei diesen Anhörungsverfahren werden die Belange der betroffenen Bürger, des Naturschutzes, der Naherholung, der Raumordnung und Stadtentwicklung in die Überlegungen einbezogen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erweiterung einer bereits bestehenden militärischen Einrichtung. Im Zuge dieser Erweiterung ist auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für 500 deutsche Arbeitnehmer beabsichtigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/6076 Frage 40): Wird die Bundesregierung die Kosmetika-Verordnung so verändern, daß der nachgewiesenermaßen krebserregende Stoff 1.4-Dioxan in Zukunft in Haarwaschmitteln auch in kleinsten Mengen nicht mehr vorkommen kann? Der Stoff 1.4-Dioxan darf nach den Vorschriften der Kosmetik-Verordnung nicht zur Herstellung kosmetischer Mittel verwendet werden. Das Bundesgesundheitsamt prüft bereits, ob für bestimmte waschaktive Stoffe Reinheitskriterien festzulegen sind, da mit diesen das bei der Rohstoffherstellung als Nebenprodukt entstandene 1.4-Dioxan unabsichtlich in Spuren in Haarwaschmittel und Badezusätze gelangen kann. Sollte es zum vorbeugenden Gesundheitsschutz erforderlich sein, derartige Reinheitskriterien durch Änderung der KosmetikVerordnung festzulegen, so wird die Bundesregierung die EG-Kommission zuvor unverzüglich bitten, hierzu die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für kosmetische Mittel in dieser Weise zu ergänzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 10/5863

    (Rusche [GRÜNE]: Der auch wir zustimmen!)

    an die in der gedruckten Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. — Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen. Vielen Dank.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)

    — Drucksache 10/5958 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Innenausschuß (federführend)

    Verteidigungsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 30 Minuten vorgesehen. — Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
    Ich eröffnet die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Heistermann.


Rede von Dieter Heistermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes legt die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vor, der im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen sicher nur für einen kleinen Personenkreis Anwendung finden wird, von dem wir aber meinen, daß er seine Auswirkungen haben und seine Wirkungen nicht verfehlen wird.
Das Gesetzesvorhaben soll sicherstellen, daß Soldaten auf Zeit, die wegen eines Gesundheitsschadens, der nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, einer beruflichen Rehabilitation bedürfen, nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses das zur Sicherung des Lebensunterhalts während der
Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation notwendige Übergangsgeld in entsprechender Anwendung des § 59 des Arbeitsförderungsgesetzes erhalten.
Wir haben dazu vorgeschlagen, den dritten Teil, Abschnitt eins des Soldatenversorgungsgesetzes durch einen neuen § 80 zu ergänzen. Er soll zum Inhalt haben, ehemaligen Soldaten unter den geschilderten Umständen die Leistungen nach § 59 und 59 e des Arbeitsförderungsgesetzes zuzuerkennen.
Durch die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung könnten diese betroffenen ehemaligen Soldaten — nach unseren Erkenntnissen sind das pro Jahr etwa 150, die nicht über eigene Einkünfte verfügen — auch nach dem Ende ihrer Wehrdienstzeit an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.
Der Auslöser für die bisherige mißliche Situation war das Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung vom 22. Dezember 1981, also ein Gesetz der sozialliberalen Regierungskoalition, das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, bei dem die Gruppe der ehemaligen Zeitsoldaten schlicht vergessen worden war. Wir haben aus diesem Versäumnis gelernt und bringen deshalb heute diesen Gesetzentwurf ein, der einen nach unserer Meinung unwürdigen Zustand beenden soll.
Wieder einmal, wie in der letzten Zeit häufiger, hat sich herausgestellt, daß sogenannte Struktur-, Begleit- oder Konsolidierungsgesetze in ihrer praktischen Anwendung Folgen haben können, die bei der Einbringung der Gesetzentwürfe nicht erkannt oder nicht beachtet wurden.
Das schon erwähnte Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 hat zu folgenden Auswirkungen geführt. In allen Fällen, in denen der Gesundheitsschaden Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, hat sich am bisherigen Verfahren nichts geändert. Die berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation werden nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses von den Hauptfürsorgestellen gewährt. Ebenfalls hat sich bei an Tuberkulose erkrankten Soldaten nichts geändert, wenn der Bund als Dienstherr oder Träger auf Grund des § 128 des Bundessozialhilfegesetzes Eingliederungsbeihilfe zu gewähren hat. Die berufsfördernden Leistungen werden bis zum Abschluß der Maßnahmen vom Berufsförderungsdienst gewährt.
In allen Fällen aber, in denen keine Wehrdienstbeschädigung und keine Tbc vorliegen, steht seit dem 1. Januar 1982 bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses und bei Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation, während der eine ganztägige Erwerbsfähigkeit nicht ausgeübt werden kann, nach Art. 1, § 1, Nr. 18 Doppelbuchstabe bb des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes das zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Übergangsgeld nach § 59 AFG nur noch dem zu, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwei Jahre lang eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausgeübt oder Arbeitslosengeld auf Grund



Heistermann
eines Anspruchs von mindestens 156 Tagen oder im Anschluß daran Arbeitslosenhilfe bezogen hat.

(Breuer [CDU/CSU]: Wer war denn damals Minister?)

— Wir haben das eben anerkannt, daß das auf Grund unserer Gesetzesmaßnahme zustande gekommen ist. Hoffentlich sind auch Sie bereit, Ihre Fehler zu korrigieren. Ich erinnere hier nur an das Babyjahr.
Die Mehrzahl der Soldaten auf Zeit kann diese Voraussetzungen auf Grund des für sie geltenden Statusrechts nicht erfüllen. Sie haben deshalb nur einen um das Übergangsgeld nach § 59 AFG eingeschränkten Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, die nach dem RehabilitationsAngleichungsgesetz allen Staatsbürgern in entsprechender Lage zustehen. Dies kann 1981 nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein; denn Ziel des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes vom 4. August 1974 war es, daß im Rahmen der Rehabilitation bei gleichen Tatbeständen gleiche Leistungen zu gewähren sind. Der öffentliche Dienst wurde in den Anwendungsbereich des Gesetzes nicht einbezogen, weil man dies nicht für erforderlich gehalten hatte.
Der Deutsche Bundestag hatte jedoch am 20. Juni 1974 anläßlich der Verabschiedung des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes die Bundesregierung ersucht, bis Ende 1975 einen Bericht über die Einbeziehung der Rehabilitationsleistungen im Bereich des öffentlichen Dienstes vorzulegen.

(Breuer [CDU/CSU]: Er liest gut vor!)

— Herr Breuer, um Ihren Zwischenruf aufzunehmen: Bevor ich meinen Kropf in Bewegung setze, denke ich erst mit dem Kopf.
Hierzu berichtete die Bundesregierung, sie sei der Auffassung, daß bei den Behinderten im öffentlichen Dienst eine den Hilfen und Maßnahmen nach dem Rehabilitations-Angleichungsgesetz gleichwertige Fürsorge und Förderung zuteil werden muß. Soldaten, die infolge eines Gesundheitsschadens zum Wechsel ihres Zivilberufes und zu einer beruflichen Umstellung gezwungen sind, wurden ausdrücklich erwähnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs eindringlich, ihm bei der Beratung in den Ausschüssen und Fraktionen zuzustimmen, damit ehemaligen Soldaten mit Gesundheitsschädigungen, die nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung sind, die gleichen Leistungen wie jedem anderen Staatsbürger gewährt werden können, was jetzt schon seit fünf Jahrenm gesetzlich nicht möglich ist.
Ich denke, die Allgemeinheit hätte sicher kein Verständnis dafür, wenn gesundheitsgeschädigte ehemalige Soldaten nur wegen der fehlenden sozialen Absicherung nicht an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation teilnehmen können. Die Verweisung der behinderten Soldaten auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ist wegen der Schlechterstellung gegenüber anderen Betroffenen nicht zu vertreten. Auch ist es als unbillig anzusehen, wenn dem ehemaligen Soldaten zugemutet wird, eigene Ersparnisse für seine berufliche Rehabilitation aufzuwenden oder seine nach dem bürgerlichen Recht unterhaltsverpflichteten Verwandten zur Finanzierung der beruflichen Rehabilitation heranzuziehen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ganz.
    Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit kein falscher Eindruck entsteht und insbesondere Soldaten nicht beunruhigt werden, ist zunächst festzustellen — ich wiederhole teilweise das, was der Kollege Heistermann bereits vorgetragen hat —, daß der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eben nur auf die Fälle abstellt, in denen Soldaten auf Zeit, die wegen eines Gesundheitsschadens, der nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses einer beruflichen Rehabilitation bedürfen, das zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Teilnahme an einer solchen berufsfördernden Maßnahme notwendige Übergangsgeld in entsprechender Anwendung des § 59 des Arbeitsförderungsgesetzes erhalten. In allen Fällen, in denen der Gesundheitsschaden Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist oder der Soldat wegen Tuberkulose aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, werden Leistungen zur Rehabilitation wie bisher gewährt.
    Die SPD-Fraktion möchte mit dieser Gesetzesinitiative zumindest für die Soldaten wieder den Rechtszustand herstellen, wie er bis zum 1. Januar 1982 gegolten hat, d. h., sie bei Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht infolge einer Wehrdienstbeschädigung notwendig werden, denen gleichstellen, die Anspruch auf Leistungen entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes haben. Denn durch das Gesetz, wie der Kollege Heistermann es schon gesagt hat, mit der monströsen Bezeichnung Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz — spöttisch sprach man damals auch vom Arbeitsförderungs-Kondolenzgesetz — vom 22. Dezember 1981 hat die SPD selbst den heute von ihr beklagten Zustand herbeigeführt.

    (Breuer [CDU/CSU]: Sozialabbau haben die betrieben! — Heistermann [SPD]: Sie haben doch nichts korrigiert!)

    In diesem AFKG wurde nämlich einschränkend bestimmt, daß das zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Übergangsgeld nur noch denen zusteht, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwei Jahre lang eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt oder Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Mich wundert, daß die SPD-Kollegen nicht schon damals erkannt haben, daß die Mehrzahl der Soldaten auf Zeit diese Voraussetzung auf Grund des für sie geltenden Statusrechts nicht erfüllen kann. Jetzt, fünf Jahre danach, zeigt sie Reue. Insofern könnte man den vorliegenden Entwurf als Reparaturgesetz mit Mea-culpa-Effekt bezeichnen.



    Ganz (St. Wendel)

    Das meine ich gar nicht polemisch. Meine Damen und Herren, jeder von uns kann ja für sich in Anspruch nehmen, mit der Zeit klüger zu werden.
    Das im Gesetzentwurf angesprochene Anliegen ist auch für uns ernst genug, sich seiner anzunehmen, darüber nachzudenken, wie denen geholfen werden kann, die dem Staat als Soldat gedient haben und dann unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Damit dies in den Ausschüssen geschehen kann, werden wir der Vorlage in der ersten Lesung zustimmen, was aber, meine verehrten Kollegen, nicht heißen kann, daß wir damit schon mit Fassung und Inhalt des Gesetzentwurfs einverstanden wären. Denn hier bedarf es noch der Beantwortung einer Reihe von kritischen Fragen.
    So ist z. B. zu fragen, ob die nachwirkende Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber ehemaligen Soldaten so weit ausgedehnt werden kann, wie der Entwurf es vorsieht. Der Entwurf macht nämlich keinen Unterschied zwischen unverschuldeter und selbstverschuldeter Notlage. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, daß eine nachwirkende Fürsorgepflicht dann noch gegeben sein könnte, wenn der Soldat wegen eines Unfalls in seiner Freizeit den Dienst quittieren und sich dann einer Rehabilitationsmaßnahme zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit unterziehen muß. Man könnte sich dann auf den Standpunkt stellen, daß er, wäre er nicht Soldat, sondern pflichtversichert beschäftigt gewesen, Anspruch auf Leistungen nach dem AFG hätte. Umgekehrt, um das andere Extrem aufzuzeigen, kann ich mir aber nicht vorstellen, daß die nachwirkende Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch dann noch gegeben sein soll, wenn ein Längerdiener — aus welchen Gründen auch immer — beispielsweise unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurde.
    Es ist auch zu fragen, ob das Soldatenversorgungsgesetz überhaupt der richtige Ort ist, ob die aufgezeigte Problematik nur durch Regelungen im Zuständigkeitsbereich des BMVg gelöst werden kann oder ob nicht vielmehr eine Härteregelung im Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz oder im Arbeitsförderungsgesetz selbst angestrebt werden sollte, denn die hier vorgesehene Regelung bürdet die dabei entstehenden Kosten ausschließlich dem Einzelplan 14 auf; auch darüber müssen wir uns im klaren sein.
    Seit langem ist es unser aller Bemühen, Soldaten auf Zeit auch gegen Arbeitslosigkeit nach Ausscheiden aus der Bundeswehr abzusichern. Wir haben dies gestern während der Haushaltsberatungen im Ausschuß noch einmal bekräftigt und erfreut zur Kenntnis genommen, daß auch der Haushaltsausschuß die dafür notwendigen Mittel bereitstellen will. Es wird nun darauf ankommen, welche Regelung dabei gefunden wird. Wenn sie so aussieht, daß die Soldaten auf Zeit voll beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung werden — auch das ist j a ein Denkmodell —, dann wäre der vorliegende Entwurf obsolet; dann hätten auch sie außerhalb einer Wehrdienstbeschädigung gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem AFG.
    Es ist weiter zu fragen, ob der Entwurf nicht einen Präzedenzfall für andere Personengruppen, beispielsweise für beschäftigungslose Lehrer, schaffen kann, die ebenfalls nach dem AFKG — weil nicht pflichtversichert — aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen wurden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ich nicht falsch verstanden werde: Mit diesen Anmerkungen wollte ich keineswegs die von der SPD- Fraktion ergriffene Initiative madig machen, sondern aufzeigen, daß auch hierbei der Teufel im Detail steckt. Sie wissen, daß auch wir ständig bemüht sind, unseren Soldaten ein Höchstmaß an Fürsorge angedeihen zu lassen, wie gerade erst gestern wieder bei den Haushaltsberatungen bewiesen. Wir werden, wie schon gesagt, dem Entwurf in erster Lesung unsere Zustimmung geben, damit er in den zuständigen Ausschüssen gründlich und zügig beraten werden kann.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)