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    Plenarprotokoll 10/232 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Collet und Frau Dr. Wiesniewski . 17957 A Erweiterung der Tagesordnung 17957 A Abwicklung der Tagesordnung 17983A Begrüßung des Präsidenten des Unterhau- ses von Irland und einer Delegation . . 18040 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die Beratung des Antrags Einheitliche Europäische Akte — Drucksache 10/6013 — 17957 D Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 17957 D Bohl CDU/CSU 17958 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 17959 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Verheugen, Bindig, Brück, Dr. Hauchler, Herterich, Dr. Holtz, Dr. Kübler, Frau Luuk, Neumann (Bramsche), Schanz, Schluckebier, Frau Schmedt (Lengerich), Toetemeyer, Voigt (Frankfurt), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Maßnahmen zur Abschaffung der Apartheid — Drucksachen 10/3994, 10/5822 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Stopp der Kohleimporte aus Südafrika — Drucksachen 10/2417, 10/4754 — Brandt SPD 17960 A Dr. Kohl, Bundeskanzler 17963A Frau Eid GRÜNE 17967 C Schäfer (Mainz) FDP 17969 C Dr. Hornhues CDU/CSU 17972 C Verheugen SPD 17974 A Möllemann, Staatsminister AA 17977 D Klein (München) CDU/CSU 17979A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 17979 C Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 31 GO) 17980 C Namentliche Abstimmungen . 17981 D, 17985 A Ergebnis 17981C, 17985A Beratung des Antrags des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Erklärung des Europaparlaments gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Bekräftigung des Grundrechts auf Asyl und konkrete Schritte gegen Fremdenfeindlichkeit — Drucksache 10/5982 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erklärung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Drucksache 10/6041 — Dr. Stercken CDU/CSU 17983 C Dr. Schmude SPD 17986 B Baum FDP 17989 C Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 17991 C Dr. Olderog CDU/CSU 17992 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 17994 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Ergebnis der GATT-Konferenz von Punta del Este Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 17996A Dr. Mitzscherling SPD 17998 B Dr. Schwörer CDU/CSU 18000 B Auhagen GRÜNE 18001 B Dr. Haussmann FDP 18002A Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Umfassendes Verbot biologischer Waffen — Drucksache 10/5984 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Verbot biologischer Waffen — Drucksache 10/6051 — Lange GRÜNE 18003A Graf Huyn CDU/CSU 18004 B Dr. Scheer SPD 18005A Möllemann, Staatsminister AA 18006A Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksachen 10/6015 bis 10/6022 — Vogel (München) GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18007 B Mann GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18008A Frau Hürland CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18008 D Dr. Scheer SPD (Erklärung nach § 31 GO) 18008 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Frau Schmidt (Nürnberg), Egert, Hauck, Delorme, Gilges, Müller (Düsseldorf), Sielaff, Witek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten — Drucksache 10/3163 — 18009 B Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — Drucksache 10/5370 — 18009 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 2. März 1983 zur Änderung des Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 10/3647 — 18009 D Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/5613 — 18009 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. April 1984 zur Änderung des Anhangs zur Satzung der Europäischen Schule — Drucksache 10/5705 — 18010 A und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/5862 — 18010A und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (2. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 10/5964 — 18010A und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (Siebtes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5957 — 18010 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 III und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen — Drucksache 10/5861 — 18010 B und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/5974 — 18010 B und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes — Drucksache 10/5975 — 18010 C und Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes — Drucksache 10/5959 — 18010 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Beteiligung der Deutschen Bundesbahn an der Finanzierung des Nahverkehrsverbundes Rhein-Neckar — Drucksache 10/5179 — 18010 C und Beratung des Antrags des Abgeordneten Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Gleichberechtigung von Männern und Frauen — Drucksache 10/5799 — 18010 D und Beratung des Antrags des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhalt der Bundesbahnstrecke Lauffen am Neckar- Leonbronn — Drucksache 10/5952 — 18010 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaften in Frankfurt/ Main, Gallusanlage 2/Münchener Straße 4-6, gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 10/5967 — 18011A und Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken in Berlin-Tiergarten gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksache 10/5736 — 18011A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Helsinki, Kaivopuisto/Ostra Brunnsparken Nr. 8, gemäß § 64 Abs. 2 BHO — Drucksachen 10/5546, 10/5783 — . . . 18011 B Beratung der Sammelübersicht 159 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5988 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 160 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5989 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 161 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5990 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 162 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5991 — 18011 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/6023 — 18011 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Duve, Bindig, Brück, Klose, Frau Huber, Neumann (Bramsche), Verheugen, Voigt (Frankfurt), Waltemathe, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD 13 Jahre Diktatur in Chile — Drucksache 10/5973 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Akute Hilfsmaßnahmen für bedrohte Oppositionelle in Chile — Drucksache 10/5987 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Verschärfung der Lage in Chile — Drucksache 10/6039 — Duve SPD 18022 C Lamers CDU/CSU 18024 B Volmer GRÜNE 18025 D Schäfer (Mainz) FDP 18028A Möllemann, Staatsminister AA 18030 A Volmer GRÜNE (zur GO) 18032 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Aussperrung — Drucksachen 10/1635, 10/6063 — Bueb GRÜNE 18033A Louven CDU/CSU 18034A Lutz SPD 18034 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 18036 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 18036 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/5842 — Pöppl CDU/CSU 18038 B Witek SPD 18039 B Eimer (Fürth) FDP 18040 B Bueb GRÜNE 18041 A Vizepräsident Frau Renger 18038 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/4662 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — Drucksache 10/5996 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5998 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/2577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — Drucksache 10/5995 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5997 — Pöppl CDU/CSU 18042 C Witek SPD 18044 B Eimer (Fürth) FDP 18046 B Bueb GRÜNE 18047 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFFG 18049 D Fragestunde — Drucksache 10/6029 vom 19. September 1986 — Finanzierung und Abwicklung von Vorhaben nach dem „Rhein-Bodensee-Programm — Programm für Zukunftsinvestitionen" in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern MdlAnfr 80, 81 19.09.86 Drs 10/6029 Bindig SPD Antw StSekr Dr. Wagner BMU 18012 A ZusFr Bindig SPD 18012 B Verzögerungen bei der Beratung der Europäischen Akte im Kabinett MdlAnfr 8, 9 19.09.86 Drs 10/6029 Dr. de With SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 V Antw StMin Möllemann AA 18013 B ZusFr Dr. de With SPD 18013 C ZusFr Mann GRÜNE 18013 D Verneinung der Existenz einer deutschen Minderheit in Polen durch den polnischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 10 19.09.86 Drs 10/6029 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 18014 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18014 D Entlassung deutscher Aussiedler aus der rumänischen Staatsangehörigkeit nach Zahlung hoher Summen MdlAnfr 11 19.09.86 Drs 10/6029 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 18015A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18015 B Anbindung des ostbayerischen Raumes an das Intercity-Netz MdlAnfr 65 19.09.86 Drs 10/6029 Kißlinger SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 18015D ZusFr Kißlinger SPD 18015D Schweizerische Pläne für die Schiffbarmachung des Hochrheins MdlAnfr 66, 67 19.09.86 Drs 10/6029 Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 18016A ZusFr Dörflinger CDU/CSU 18016 B Finanzielle Auswirkungen einer geplanten Überarbeitung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung MdlAnfr 68 19.09.86 Drs 10/6029 Kohn FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 18016 C ZusFr Kohn FDP 18016C Lärmbelästigung der Anwohner von Rangierbahnhöfen; Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes MdlAnfr 69, 70 19.09.86 Drs 10/6029 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 18016 D ZusFr Toetemeyer SPD 18017A Umfang der bei der Bundesbahn seit 1982 geleisteten Überstunden und Höhe der Urlaubsrückstände; Nichtteilnahme an vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen wegen dienstlicher Beanspruchung MdlAnfr 71, 72 19.09.86 Drs 10/6029 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 18018 B ZusFr Frau Weyel SPD 18018 B Gebührenerhöhungen beim Übergang in die Stufe 2 bei Btx MdlAnfr 82 19.09.86 Drs 10/6029 Rusche GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 18019 B ZusFr Rusche GRÜNE 18019 C Verbreitung, Kosten und Effizienz der Werbeaktion „Bundespost, das größte Unternehmen auf dem Prüfstand ..." MdlAnfr 83, 84 19.09.86 Drs 10/6029 Paterna SPD Antw PStSekr Rawe BMP 18019 D ZusFr Paterna SPD 18020A Verzögerungen bei der Zustellung von Drucksachen in Ostbayern MdlAnfr 85 19.09.86 Drs 10/6029 Kißlinger SPD Antw PStSekr Rawe BMP 18020 D ZusFr Kißlinger SPD 18020 D Vorstellungen der Bundesregierung über eine Großforschungseinrichtung für marine Geowissenschaften; Initiativen Kiels und Schleswig-Holsteins für das „GeomarInstitut"; Standortentscheidung MdlAnfr 86, 87 19.09.86 Drs 10/6029 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 18021 B ZusFr Gansel SPD 18021 B Nächste Sitzung 18052 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18053* A Anlage 2 Zuständigkeit des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit auf dem Gebiet der Frauenpolitik MdlAnfr 3, 4 19.09.86 Drs 10/6029 Zander SPD SchrAntw StMin Vogel BK 18053* C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 Anlage 3 Förderung einer ökologischen Umweltbeobachtung; Minimierung des Restrisikos beim Betrieb von Kernkraftanlagen durch den Einbau von gefilterten Überdruckventilen MdlAnfr 73, 74 19.09.86 Drs 10/6029 Lowack CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18054* A Anlage 4 Information deutscher Behörden über den jüngsten Störfall im Kernkraftwerk Cattenom; Einrichtung eines Fernüberwachungssystems MdlAnfr 75, 76 19.09.86 Drs 10/6029 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18054* C Anlage 5 Einheitliche Bewertung der Strahlenbelastung von Pilzen MdlAnfr 79 19.09.86 Drs 10/6029 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 18055* B Anlage 6 Verbesserung der Grundlagenforschung bei Neurodermitis und Psoriasis; Vergabe von Forschungsaufträgen MdlAnfr 88, 89 19.09.86 Drs 10/6029 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 18055* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 17957 232. Sitzung Bonn, den 25. September 1986 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 26. 9. Dr. Ahrens * 26. 9. Antretter * 26. 9. Bastian 26. 9. Berger * 26. 9. Böhm (Melsungen) * 26. 9. Büchner (Speyer) * 26. 9. Buckpesch 26. 9. Carstensen (Nordstrand) 26. 9. Curdt 26. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 25. 9. Dr. Ehrenberg 26. 9. Dr. Enders * 26. 9. Frau Fischer * 26. 9. Fischer (Bad Hersfeld) * 26. 9. Frau Fuchs (Verl) 26. 9. Genscher 26. 9. Glos * 26. 9. Dr. Götz 26. 9. Grunenberg 26. 9. Dr. Haack 26. 9. Haase (Fürth) * 26. 9. Dr. Häfele 26. 9. Handlos 26. 9. Hanz (Dahlen) 26. 9. Dr. Hauchler 25. 9. Dr. Hennig 26. 9. Hoffie 26. 9. Jäger (Wangen) * 26. 9. Kalisch 26. 9. Frau Kelly 26. 9. Kiechle 26. 9. Kittelmann * 26. 9. Kirschner 25. 9. Dr. Klejdzinski * 26. 9. Dr. Kreile 26. 9. Dr. Laermann 26. 9. Lemmrich * 26. 9. Lenzer * 26. 9. Link (Diepholz) 25. 9. Dr. Müller * 26. 9. Nagel 26. 9. Neumann (Bramsche) * 26. 9. Oostergetelo 25. 9. Frau Pack * 26. 9. Rapp (Göppingen) 26. 9. Reddemann * 26. 9. Reuschenbach 26. 9. Dr. Riedl (München) 26. 9. Roth (Gießen) 26. 9. Dr. Rumpf * 26. 9. Sauter (Ichenhausen) 26. 9. Dr. Scheer e 26. 9. Schmidt (Hamburg) 26. 9. Schmidt (München) * 26. 9. Schulte (Unna) * 26. 9. Frau Simonis 25. 9. Dr. Soell * 26. 9. Dr. Solms 26. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 26. 9. Dr. Stavenhagen 26. 9. Dr. Stoltenberg 26. 9. Dr. Unland * 26. 9. Voigt (Sonthofen) 26. 9. Dr. Voss 25. 9. Dr. von Wartenberg 26. 9. Werner (Dierstorf) 26. 9. Weinhofer 25. 9. Wissmann 26. 9. Dr. Wulff * 26. 9. Zierer * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/6029 Fragen 3 und 4): Welche Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Frauenpolitik sind auf das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (früher Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit) aus anderen Bundesressorts übertragen worden? Welche Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Frauenpolitik hat das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit? Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986 ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet worden. Es hat die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz erhalten. In einem ersten Schritt ist dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen worden. Die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz macht Änderungen in der Geschäftsordnung der Bundesregierung und der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Allgemeiner Teil und Besonderer Teil, erforderlich, die im Anschluß an eine allgemeine Überprüfung der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den einzelnen Ressorts zu Beginn der kommenden Legislaturperiode vorgenommen werden sollen. Im Vorgriff auf eine endgültige Regelung hat der Bundeskanzler zum Vollzug des Organisationserlasses vom 5. Juni 1986 angeordnet, daß alle Angelegenheiten von frauenpolitischer Bedeutung von den Ressorts in engster Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu behandeln sind. 18054* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Fragen des Abgeordenten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/6029 Fragen 73 und 74): Welche Maßnahmen zur ökologischen Umweltbeobachtung werden von der Bundesregierung gefördert bzw. initiiert? Ist die Bundesregierung bereit, die Gefahr von Unfallfolgen beim Betrieb von Kernkraftanlagen noch weiter zu reduzieren, indem sie dafür Sorge trägt, daß das bestehende „Restrisiko" durch den Einbau von gefilterten Überdruckventilen des containment abgebaut wird? Zu Frage 73: Ökologische Umweltbeobachtungen werden in allen Umweltfachbereichen durchgeführt und auch von der Bundesregierung gefördert. Dazu gehören insbesondere Meßstationen des Umweltbundesamtes zur Feststellung der Immissionssituation, Leitstellen zur Überwachung der Umweltradioaktivität, das Landschaftsplanungs- und Informationssystem für den Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege sowie Meßprogramme im Bereich des Gewässerschutzes und biologisches Monitoring zum Schutz der Meere. In allen Bereichen trägt die Bundesregierung durch Forschungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der Überwachungssysteme bei. Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung ein flächenbezogenes Diagnose- und Prognoseinstrument des Bundes zur Erfassung und Bewertung des Zustandes der Umwelt vor. Diese ökologische Umweltbeobachtung soll valide Daten aus repräsentativen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland zur Verbesserung der Beurteilungsgrundlagen für umweltpolitische Entscheidungen schaffen. Die erforderlichen konzeptionellen, wissenschaftlichen und instrumentellen Arbeiten hierfür sind grundsätzlich abgeschlossen. Die Auswahl repräsentativer Gebiete wird vorbereitet; das Pilotprojekt „Bornhöveder Seenkette" in Schleswig-Holstein wird noch in diesem Jahr bei der Universität Kiel unter Beteiligung des Landes anlaufen. Abstimmungsgespräche mit den Bundesländern, deren Mitarbeit erforderlich ist, sind für 1987 geplant. Voraussetzung für die Gewinnung bundesweit gültiger Daten ist die Schaffung eines einheitlichen kompatiblen Datensystems. Dieses wird z. Z. erarbeitet. Die bisherigen vielfältigen Aktivitäten von Bund und Ländern, die nach gängigem Sprachgebrauch als „Umweltbeobachtung" angesehen werden können, jedoch als Einzelmaßnahmen dem vorgenannten Anspruch nicht genügen, werden bei Eignung, gegebenenfalls nach Modifikation, Ausbau oder Erweiterung, in die ökologische Umweltbeobachtung einbezogen. In enger Abstimmung mit der Ökologischen Umweltbeobachtung und als notwendige Ergänzung hierzu ist im Rahmen des Programms „Umweltforschung-Umwelttechnologie 1984 bis 1987 des BMFT" eine Ökosystemforschung zur Verbesserung des Kenntnisstandes von Struktur, Dynamik und Funktionen in Ökosystemen bereits angelaufen. Zu Frage 74: Es ist das Bestreben dieser Bundesregierung, das mit der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt verbundene Risiko so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, daß der Sicherheitsstandard unserer Kernkraftwerke ständig am neuesten Stand von Wissenschaft und Technik gemessen wird. Im Vordergrund stehen Maßnahmen mit präventiver Wirkung. Darüber hinaus werden schadensmindernde Maßnahmen für den Fall hypothetischer Störfälle diskutiert. Hierzu gehören Maßnahmen zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters. Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde von mir beauftragt, eine diesbezügliche Überprüfung der deutschen Kernkraftwerke vorzunehmen. Vom Ergebnis dieser Überprüfung wird es abhängen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen im Einzelfall zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters getroffen werden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/6029 Fragen 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die mangelhafte und verspätete Information der zuständigen deutschen Behörden über den jüngsten Störfall im Kernkraftwerk Cattenom (Wassereinbruch) durch die französischen Dienststellen, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Forderung nach einem Fernüberwachungssystem, das bei Störfällen eine unmittelbare Unterrichtung der deutschen Behörden gewährleisten soll? Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu erreichen, daß der jüngste Störfall in der Atomzentrale Cattenom von unabhängigen Experten auch unter dem Gesichtspunkt untersucht wird, welche Auswirkungen möglich gewesen wären, wenn das Atomkraftwerk sich bereits in Betrieb befunden hätte? Zu Frage 75: Im vorliegenden Fall kann nicht von mangelhafter und verspäteter Information der zuständigen deutschen Behörden durch die französischen Dienststellen gesprochen werden. Der am Samstag, 23. August 1986, gegen 20.00 Uhr in einer technischen Galerie der außerhalb der Reaktorgebäude befindlichen Nebenkühlwasserbauwerke entdeckte Wasserzufluß stand in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den vorkritischen Inbetriebnahmeversuchen in Block 1. Die Ursache war zunächst unklar. Radioaktivität konnte aber noch gar nicht im Spiel sein. Das Ergebnis wurde deshalb zu Recht nicht als Vorkommnis nach Artikel 1 der Regierungsvereinbarung vom 28. Januar 1981 über den Informationsaustausch bei Vorkommnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können, eingestuft. Da dieses Vorkommnis jedoch geeignet war, bei der grenznahen Bevölkerung Besorgnis zu erregen, ist die Unterrichtung hierüber in der nach Artikel 13 der Regierungsvereinbarung in der verein- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1986 18055* barten Weise erfolgt: Die Präfektur Metz, bei der die Meldung von EdF am Sonntagmorgen gegen 4.00 Uhr einging, hat das Innenministerium Saarbrücken gegen 5.30 Uhr — zunächst telefonisch und später fernschriftlich — unterrichtet; von dort aus erfolgte die Weiterleitung der Meldung zur Bezirksregierung Trier. Für das französische KKW Cattenom bestehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Immissions-Meßstationen, die an das Fernüberwachungssystem des Landes Rheinland-Pfalz angeschlossen sind. Da keine Aktivitätsfreisetzung erfolgte, war das hier angesprochene Ereignis ohne Relevanz für diese Fernüberwachung. Zu Frage 76: Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sicherheit von DWR" der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wird regelmäßig auch über den Stand des Projekts Cattenom beraten; dabei unterrichtet die französische Seite ausführlich über das Inbetriebnahmeprogramm und alle dabei aufgetretenen Ereignisse und deren sicherheitstechnische Bedeutung. Der am 23. August 1986 entdeckte Wasserzufluß wird in der nächsten Sitzung am 2. Oktober 1986 eingehend erörtert werden. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordenten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/6029 Frage 79): Ist die Bundesregierung auch noch vor einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung bestrebt, mit den Ländern zu einheitlichen Bewertungen der Strahlenbelastung von Pilzen zu kommen, und wird sie auch im Rahmen des beabsichtigten Rahmengesetzgebungsverfahrens dafür eintreten, daß gerade bei der Bewertung von Nahrungsmitteln sehr gebietsbezogene ortsnahe Meßergebnisse zur Beratung der Bürger erzielt werden? Die Bundesregierung ist bestrebt, zu einer einheitlichen Bewertung des Verzehrs von Pilzen zu kommen und hat deshalb gemeinsam mit den Ländern vorübergehende Zurückhaltung beim Verzehr bestimmter Pilzarten empfohlen. Erhöhte Werte sind bei den Wildpilzen „Maronen-Röhrlinge" in bestimmten Regionen festgestellt worden. Pilze gehören nicht zu den Grundnahrungsmitteln, sie werden durchschnittlich in Mengen verzehrt, die weit unterhalb derer liegen, die z. B. für Fleisch, Milch und Milchprodukte zutreffen. Unter Berücksichtigung dieser Verzehrgewohnheiten ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zu besorgen. Das beabsichtigte Gesetz zur Überwachung der Umweltradioaktivität soll die Voraussetzungen schaffen, daß in Zukunft besser als bisher, gebietsbezogene Meßergebnisse als Grundlage für Maßnahmen der Behörden und zur Beratung der Bürger zur Verfügung stehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordenten Pauli (SPD) (Drucksache 10/6029 Fragen 88 und 89): Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung der Therapiekonzepte und Grundlagenforschung bei den Krankheiten Neurodermitis und Psoriasis eine Konzeption zu erstellen, in der bzw. zu der alle dermatologischen Universitätskliniken unter Federführung der Dermatologischen Gesellschaft entsprechende Vorschläge abzugeben haben, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls bereits entsprechende Schritte in diese Richtung unternommen? Ist die Bundesregierung bereit, auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge nach sachdienlicher Prüfung auch durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft entsprechende Forschungsaufträge, die eine angemessene personelle und apparative Ausstattung der Forschungsinstitute garantieren, zu erteilen? Fortschritte zur Verbesserung der Therapie bei den Krankheitsbildern Neurodermitis und Psoriasis sind im wesentlichen aus der Grundlagenforschung zu erwarten. Die Förderung der Grundlagenforschung wird in erster Linie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in eigener Verantwortung wahrgenommen. Zur Förderung der Forschung zur Neurodermitis sowie auch zur Psoriasis sind von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zahlreiche Arbeiten in der Grundlagenforschung gefördert worden, die sich u. a. auf immunologische und endokrinologische Fragestellungen beziehen. Unmittelbar aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wurden seit 1980 keine Forschungsprojekte zu den genannten Krankheitsbildern gefördert. Die BMFT-Mittel zur Förderung der Gesundheitsforschung werden weitgehend gebündelt für das Regierungsprogramm „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit", das sich auf Lücken konzentrieren soll, die von anderen Forschungsförderern nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen werden können. Neurodermitis und Psoriasis gehören derzeit nicht zu den Forschungsschwerpunkten dieses Programms. Bei der 1987 anstehenden Fortschreibung des Programms wird vor diesem Hintergrund in Abstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft geprüft, ob und in welchem Umfang derartige Krankheitsbereiche in das Programm der Bundesregierung einzubeziehen wären. Dies könnte hier insbesondere in einem Förderschwerpunkt Allergieforschung, der zur Zeit vorbereitet wird, der Fall sein. Vorschläge für einzelne Forschungsvorhaben zu den genannten Themen liegen der Bundesregierung nicht vor. Forschungsvorhaben können jedoch gefördert werden, wenn es zur Einrichtung eines entsprechenden Förderschwerpunkts kommt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Bueb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf erscheint uns in mehrfacher Hinsicht inkonsequent und schafft zweierlei Recht. Es geht um die Neubestimmung des geschonten Wohneigentums im Rahmen der Sozialhilfe. Es sollen durch den Gesetzentwurf klare bundeseinheitliche Beurteilungskriterien vorgegeben werden, was zukünftig als zu schonendes Hausgrundstück oder Wohneigentum zu gelten habe. Verhindert werden sollen damit Auslegungsprobleme, die bisher zu Ungleichbehandlungen in diesem Bereich geführt haben.
    Als Beurteilungsgrundlage dafür, ob ein vom Sozialhilfeempfänger und seinen nächsten Angehörigen, der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, bewohntes Familienheim oder eine Eigentumswohnung als Schonvermögen zu betrachten ist, soll nicht mehr der Verkaufspreis dienen, sondern gewissermaßen der Gebrauchswert. Dabei will der Gesetzgeber nun den Begriff „kleines" durch „angemessenes" Hausgrundstück ersetzen. Als angemessen sollen Wohnflächen gelten, wie sie im Zweiten Wohnungsbaugesetz für Familienheime und Eigentumswohnungen festgelegt sind.
    Durch die Ankoppelung an das Zweite Wohnungsbaugesetz wird ausdrücklich auf die heute üblichen Wohnverhältnisse Bezug genommen. Damit erfährt der Begriff „angemessen" im Rahmen der Sozialhilfe eine Interpretation, die der integrativen Zielsetzung des BSHG entspricht. Nur: Was dem einen recht ist, müßte eigentlich dem anderen billig sein. Dieselben Maßstäbe müßten auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe gelten. Es kann wohl nicht angehen, daß einem Vierpersonenhaushalt eine Wohnfläche von 130 qm zugesprochen wird, nur weil ihm das Häuschen gehört, während bei der Übernahme von Unterkunftskosten wesentlich restriktiver vorgegangen wird und für eine vergleichbare Familie nur 80 qm zugesprochen werden.
    Im Sinne einer Gleichbehandlung müßte daher auch bei der Übernahme der Unterkunftskosten nicht mehr der Mietpreis, sondern die Wohnfläche entscheidend sein, denn ein Sozialhilfeempfänger ist als Mieter ebensowenig für unterschiedliche oder zu hohe Mietpreise verantwortlich zu machen wie der Familienhauseigentümer, der nicht für Grundstückspreise infolge der Bodenspekulation bestraft werden soll.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Zur Klarstellung: Auch wir sind der Meinung, daß jemand, der infolge von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder sonstigen Lebensumständen in eine Situation gerät, daß er Sozialhilfe beanspruchen muß, nicht dazu gezwungen werden soll, erst sein Häuschen aufzuessen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit haben wir uns ohnehin für einkommen- und vermögensunabhängige Leistungen ausgesprochen.
    Den hier zum Ausdruck kommenden Grundgedanken, daß es Aufgabe der Sozialhilfe sei, dem auf die Hilfe Angewiesenen die Hilfestellung zu geben, die er braucht, um in der Gesellschaft integriert weiterleben zu können, möchten wir auf alle Sozialhilfeempfänger angewendet sehen. Dieser Grundgedanke läßt sich nicht mit der derzeitigen diskriminierenden Praxis der Sozialhilfevergabe vereinbaren.
    Ein weiterer Punkt, in dem wir die Herbeiführung einer Ungleichbehandlung sehen, betrifft die Wiederherstellung des Schutzes von Sparvermögen zum Zwecke der Beschaffung und Erhaltung von Wohneigentum. In Anbetracht der sonst geltenden niedrigen Vermögensfreigrenzen dürfte es so manchem Sozialhilfeempfänger schwerfallen, diese Regelung als gerechtfertigt anzusehen. Zumindest sollte sich hier der Gesetzgeber zu einer allgemeinen Anhebung der Vermögensfreigrenzen entschließen, wie sie von Sozialrechtlern, Armutsforschern usw. jeden Tag und jedes Jahr gefordert werden. Denkbar wäre z. B. eine Anhebung der Vermögensfreigrenzen im Rahmen der Sozialhilfe auf das Niveau der geltenden Regelungen im Arbeitsförderungsgesetz. Dies würde eine Anhebung der Vermögensfreibeträge von derzeit 2 000 DM auf 8 000 DM bedeuten. Bei der geltenden Regelung ergeben sich Härten und Ungleichbehandlungen, die längst aus dem Sozialhilferecht hätten beseitigt werden sollen.
    Ich führe hier nur den Fall eines Arbeitslosen an, dessen Arbeitslosenhilfe zu niedrig ist und der auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen ist. Während er als Arbeitslosenhilfeempfänger immerhin 8 000 DM auf die hohe Kante legen kann, muß er als Sozialhilfeempfänger sein Sparguthaben bis auf 2 000 DM aufzehren.
    Ich möchte zum Schluß kommen und zusammenfassen. Wir sind grundsätzlich nicht gegen diesen Gesetzentwurf — gegen die vorgeschlagenen Verbesserungen —, treten aber dafür ein, daß alle Sozialhilfeempfänger davon profitieren. Also soll erstens die Angleichung der Vermögensfreibeträge im BSHG an die im Arbeitsförderungsgesetz von derzeit 2 000 DM auf 8 000 DM erfolgen. Zweitens. Bei der Übernahme der Unterkunftskosten in der Sozialhilfe sollen vergleichbare Wohnflächengrößen als angemessen gelten, wie sie hier für das geschonte Wohneigentum vorgeschlagen worden sind.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.



Vizepräsident Frau Renger
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 10/5842 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor.
Gibt es andere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
— Drucksache 10/4662 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 10/5996 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich
bb) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

— Drucksache 10/5998 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Rossmanith Waltemathe
Dr. Müller (Bremen)


(Erste Beratung 204. Sitzung)

b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
— Drucksache 10/2577 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 10/5995 —
Berichterstatter: Abgeordneter Delorme
bb) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

— Drucksache 10/5997 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Rossmanith Waltemathe
Dr. Müller (Bremen)


(Erste Beratung 140. Sitzung)

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 10/6064 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/6049 vor.
Im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 27 a und 27 b und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pöppl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Josef Pöppl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst in dieser verbundenen Debatte auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Ausnahmeregelung bei den allgemeinen Bestimmungen über den Einsatz des Einkommens im Bereich des Bundessozialhilfegesetzes eingehen.
    Bei der abschließenden Beratung der Vierten BSHG-Novelle hatte der Deutsche Bundestag in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, die Länder beim Vollzug des Sozialhilferechts zu einer Gleichbehandlung von Kriegsopfern und Verfolgten nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen anzuregen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist deshalb die konsequente Folge der vom Deutschen Bundestag angestrebten Entwicklung. Heute behandeln wir in zweiter und dritter Lesung die Gleichstellung von Rentenleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit vergleichbaren Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei der Einkommensfreistellung im Sozialhilferecht.
    Die Erweiterung der Ausnahmeregelung des BSHG, neben der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz nunmehr auch Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz gewährt werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente des BVG nicht zum Einkommen im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes zu rechnen, ist wegen der Vergleichbarkeit der Entschädigungsleistungen berechtigt und im Interesse der Gleichbehandlung der Ansprüche der NS-Opfer mit den Aufopferungsansprüchen der Kriegsopfer geboten. § 76 Abs. 1 BSHG wird also nach diesem Gesetzentwurf dahin gehend neugefaßt, daß zukünftig Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz — soweit sie nach Art der Entschädigung und Personenkreis und nach ihrer Höhe mit der geltenden Ausnahmeregelung für die Grundrente nach dem BSHG korrespondieren — nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Ich darf aber an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit feststellen, daß die CDU/CSU-Fraktion ein Gleichbehandlungsgebot nur für die beiden genannten Gesetze anerkennt und im übrigen am Prinzip der Nachrangigkeit festgehalten wird.
    Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 10/6064 wird angestrebt, die vorgesehene Gesetzesänderung auch auf jene Fälle auszudehnen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht unanfechtbar abgelehnt sind oder gegen deren Ablehnung bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
    Namens der CDU/CSU-Fraktion empfehle ich Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Form der Beschlußempfehlung und des angeführten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP.
    Nun zum Gesetzentwurf der GRÜNEN auf Erhöhung der Sozialhilferegelsätze um pauschal 30 %. Es ist meines Erachtens ganz gut, daß wir aus formalen Gründen trotz der schon mit der Vierten BSHG-



    Pöppl
    Novelle beschlossenen Ablehnung nochmals auf ihren Schaufensterantrag zurückkommen müssen.
    Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, fallen besonders dadurch auf, daß Sie entweder fernab jeder Sachkunde oder aber bewußt plakativ sozialpolitische Forderungen erheben, die nicht realisierbar sind.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Wie Herr Biedenkopf!)

    Ein solcher bezeichnender Fall ist dieser hier vorliegende Antrag, in dem Sie auch noch verlangen, die entstehenden Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt zu tragen.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Die Gemeinden können es nicht tragen!)

    Diese Forderung von Ihnen verstößt eklatant gegen geltendes Recht. Das wissen Sie wohl auch. Es ist ein Eckpfeiler im Sozialhilferecht, daß das Abstandsgebot des § 22 Abs. 3 BSHG bei Regelsatzanhebung nicht verletzt werden darf. Es stört Sie offenbar überhaupt nicht, daß der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befugt ist, Regelsatzveränderungen vorzunehmen, weil er damit unzulässig in die Länderhoheit eingreift. Es stört Sie offenbar überhaupt nicht, daß die entstehenden Kosten von nicht 1,5 Milliarden, sondern mindestens 2,2 Milliarden DM

    (Gattermann [FDP]: Es kommt denen doch auf 700 Millionen nicht an!)

    — so ist es, anscheinend; Weihnachtsmann! — nicht vom Bund, wie von Ihnen angegeben, sondern von den Ländern und Gemeinden zu tragen wären.
    Es tangiert Ihr Verantwortungsbewußtsein offenbar überhaupt nicht, bei einem solchen Kostenvolumen vor der Antragseinbringung nicht einmal mit den Kostenträgern zu sprechen. Ich meine, es ist Ihnen offenkundig auch völlig egal, daß damit das Scheitern dieses Gesetzes im Bundesrat vorprogrammiert ist.
    Sie haben bei der Sachverständigenanhörung am 15. Januar für Ihr Ansinnen von den Sachverständigen eine deutliche Abfuhr erhalten.

    (Zurufe von den GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! — So ein Schmarren!)

    — Nur die von Ihnen bestellten haben Ihnen zugestimmt, alle anderen nicht! So war es! Selbst der in Ihrer Antragsbegründung als Kronzeuge für Ihre Forderung auf eine pauschale Regelsatzerhöhung von 30 % ins Feld geführte Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich ausdrücklich von Ihrer Behauptung distanziert. In der Anhörung wurde von Vertretern des Deutschen Vereins darauf hingewiesen, daß er keine Empfehlung zur Höhe der Regelsätze ausgesprochen hat. Im übrigen scheint auch völlig an Ihrer Fraktion vorbeigegangen zu sein, daß seit 1985 die Regelsätze um mehr als 10%, davon 5% durch die teilweise neue Zusammenstellung des Warenkorbs im Rahmen der Vierten Novelle, angehoben worden sind. So liegen die Fakten, meine Damen und Herren.
    Es ist schon bezeichnend für die Vordergründigkeit eines solchen Gesetzentwurfes, wenn die einbringende Fraktion vor einem solchen Trümmerhaufen steht und dennoch darauf besteht, daß ihr Gesetzentwurf im Plenum auch noch in zweiter und dritter Lesung behandelt wird.
    Ihnen geht es nicht um eine strukturelle Verbesserung des Sozialhilferechts. Ihnen geht es immer und überall nur darum, Ihr ideologisches Ziel der Zerstörung unserer Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland voranzubringen und damit die Grundlagen unseres sozialen Sicherungssystems aus den Angeln zu heben.
    Die Sozialhilfeempfänger, die Behinderten, die Rentner und die Arbeitnehmer, die Sie auf billige Weise hier als Transmissionsriemen für Ihre ideologische Zielsetzung benutzen wollen, unsere Gesellschaftsordnung zu zerstören, haben es nicht verdient, auf diese Weise so mißbraucht zu werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Die Unionsfraktion ist jederzeit bereit, in eine ernsthafte Diskussion über die Bedeutung der Sozialhilfe und den Einsatz ihres Instrumentariums einzutreten. Jederzeit! Es rückt beispielsweise heute das wichtigste Ziel der Sozialhilfe, sich selbst überflüssig zu machen, also den Hilfeempfänger zur Selbsthilfe zu befähigen

    (Zuruf von den GRÜNEN)

    — das haben Sie wohl noch nicht gehört —, immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Soviel Ahnung haben Sie vom Sozialhilferecht! Mein Gott, und so was sitzt im Bundestag! Oh Gott, Oh Gott!
    Die Änderung der Empfängerstruktur zwingt verstärkt zur Nutzung dieses Instrumentariums, das wir bereits 25 Jahre im Gesetz bereithalten. Solange der alte Mensch der typische Sozialhilfeempfänger war, brauchte man beispielsweise die Hilfe zur Arbeit — lesen Sie mal nach; vielleicht könnten Sie entdecken, daß es drinsteht —, eine vorzüglich geeignete Hilfe zur Selbsthilfe, kaum anzubieten. Heute sind 55% der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt zwischen 18 und 60 Jahre alt. Ihnen wird im Sinne des Gesetzes volle Hilfe nicht zuteil, wenn ihnen nur das zur Bestreitung des Lebensunterhalts fehlende Geld zur Verfügung gestellt wird. Das ist Ihr Fehler, den Sie da bei Ihrem Vorschlag machen.
    Was den immer so beklagten Anstieg der Sozialhilfefälle auf Grund von Arbeitslosigkeit betrifft, darf ich unter Bezugnahme auf den Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Nr. 27 aus 1986 darauf hinweisen, daß im Jahre 1984, also dem letzten Erhebungszeitraum, insgesamt 1,04 Millionen Haushalte außerhalb von Einrichtungen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten haben. Darunter waren 65 000 Haushalte, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Für knapp 185 000 Haushalte — ich möchte das mal richtigstellen, was Sie hier immer falsch behaupten — wurde als Grund der Sozialhilfegewährung „Verlust des Arbeitsplatzes" — was allerdings nicht identisch ist in der Statistik mit den Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit —



    Pöppl
    angegeben; für sie wurde die Sozialhilfe als Aufstockung, also ergänzend zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, gezahlt.
    Auch darf ich darauf hinweisen, daß die Zunahme der Zahl der Sozialhilfeempfänger nicht nur auf die gestiegene Zahl von Arbeitslosen zurückzuführen ist, sondern neben der steigenden Zahl von Asylbewerbern zu einem erheblichen Teil auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Ehescheidungen maßgebend sind. So ist die Zahl der Geschiedenen, die nunmehr Sozialhilfe beziehen, seit 1978 um rund 100 000 Fälle auf etwa 150 000 Fälle im Jahre 1985 angestiegen.
    Die strukturelle Fortentwicklung des Sozialhilferechts im Zusammenhang mit der weiteren Überarbeitung des Warenkorbes — an dem als Bemessungsgrundlage des Regelsatzes festgehalten werden sollte — ist zwischenzeitlich gut vorangekommen, und es ist sicherlich in der nächsten Legislaturperiode mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zu rechnen. Deswegen werden wir dem Entschließungsantrag der SPD insoweit nicht folgen.

    (Jaunich [SPD]: Das war zu erwarten!)

    — Das mußten Sie erwarten, weil der Punkt 2, den Sie in Ihren Entschließungsantrag hineingeschrieben haben, von Ihnen j a wohl bewußt so formuliert wurde, damit Sie dazu eine Ablehnung bekommen.
    Wir wehren uns entschieden dagegen, ständig und bewußt ohne jede Beweisführung das soziokulturelle Existenzminimum — das von der Sozialhilfe gewährleistet wird — von den GRÜNEN in Frage stellen zu lassen. Wir haben das in der Welt beste soziale Sicherungssystem, um das uns alle Länder beneiden.

    (Zuruf von den GRÜNEN: In Schweden nicht!)

    In diesem sozialen Sicherungsnetz ist die Sozialhilfe eine der tragenden Säulen. Dieses Grundsicherungselement hat weder etwas mit der früheren Armenpflege zu tun, noch ist es mit Fürsorgegeruch behaftet. Vielmehr ist die Sozialhilfe das untere Netz, auf das die Bürger einen Rechtsanspruch haben.