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ID1022607500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 10226

  • date_rangeDatum: 27. Juni 1986

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    Plenarprotokoll 10/226 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Inhalt: Würdigung Robert Schumans aus Anlaß seines 100. Geburtstages 17525 D Aktuelle Stunde betr. Einlösung des von der Landtagswahl in Niedersachsen von der Bundesregierung gegebenen Versprechens zur Einführung eines Babyjahres für „Trümmerfrauen" Frau Traupe SPD 17511 B Seehofer CDU/CSU 17512 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 17513 C Bueb GRÜNE 17514 B Frau Männle CDU/CSU 17515 C Kirschner SPD 17516 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 17517 C Heyenn SPD 17519 A Eimer (Fürth) FDP 17520 A Braun CDU/CSU 17521 A Jagoda CDU/CSU 17521 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 17522 D Frau Dr. Lepsius SPD 17523 D Kolb CDU/CSU 17525 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/5727 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5728 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksachen 10/4415, 10/5727 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Kiehm, Dr. Hauff, Frau Blunck, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Dr. Sperling, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel und der Fraktion der SPD Sofortprogramm zum Schutz des Wassers — Drucksachen 10/1823, 10/5727 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerbelastungen durch schwerabbaubare und sonstige kritische Stoffe — Drucksachen 10/2833, 10/5727 — Fellner CDU/CSU 17527 B Kiehm SPD 17528 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Baum FDP 17530 B Frau Hönes GRÜNE 17531 C Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 17533A Pfuhl SPD 17534 C Dr. Göhner CDU/CSU 17535 D Müller (Düsseldorf) SPD 17538 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1986 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1986) — Drucksache 10/5450 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/5766 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5769 — Broll CDU/CSU 17541 B Bernrath SPD 17542 B Dr. Hirsch FDP 17543 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 17544 B Conradi SPD (Erklärung nach § 30 GO) 17545 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/4741 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5771 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 10/80 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5771 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Rapp (Göppingen), Ranker, Oostergetelo, Stiegler, Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Curdt, Fischer (Homburg), Huonker, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pfuhl, Reschke, Stahl (Kempen), Vosen, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Wettbewerb und Verbraucherschutz im Einzelhandel — Drucksachen 10/5002, 10/5771 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Ladenschluß im Einzelhandel — Drucksachen 10/5003, 10/5771 — Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . . 17546 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 17548 A Kleinert (Hannover) FDP 17549 C Auhagen GRÜNE 17551 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 17552 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 17553 C Eylmann CDU/CSU 17555 B Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 17556 B Dr. Jens SPD 17557 B Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 17558 B Namentliche Abstimmung 17561 B Ergebnis 17561 B Präsident Dr. Jenninger 17559 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 10/5236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/5723 — 17560 C Nächste Sitzung 17563 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17565* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 III Anlage 2 Erklärung des Abg. Conradi (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften 17565* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Hinsken (CDU/CSU) gemäß § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften 17566* A Anlage 4 Erklärung des Abg. Hinrichs (CDU/CSU) gemäß § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften 17566* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede der Abg. Frau Dann (GRÜNE) zu Punkt 12 der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Personalinformationssysteme und Datenschutz) . . . . 17566* C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 13a bis d der Tagesordnung (Konzept zur Sanierung von Altlasten, Altlastenfondsgesetz, Sondermüllabgabengesetz und Chlorsteuergesetz) (Frau Dr. Hartenstein [SPD], Frau Hönes [GRÜNE]) 17567* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Dr. Haussmann (FDP) zu Punkt 14 a und b der Tagesordnung (Anschlußregelung zum Welttextilabkommen) 17569* B Anlage 8 Erweiterung der militärischen Anlagen auf dem NATO-Flugplatz Söllingen MdlAnfr 30, 31 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 17570* B Anlage 9 Aufbau leistungsfähiger Versorgungsstützpunkte im Rahmen des Zivilschutzes für den Fall einer radioaktiven Katastrophe MdlAnfr 51 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 17570* C Anlage 10 Einhaltung der Vereinbarung zur Reinhaltung des Rheins durch Frankreich; Höhe der Zahlungen an Frankreich MdlAnfr 52, 53 20.06.86 Drs 10/5712 Menzel SPD SchrAntw StSekr Dr. Wagner BMU . . 17571* A Anlage 11 Gutachten der Deutschen Eisenbahn Consulting über den Eisenbahn-Transitverkehr nach Berlin MdlAnfr 56, 57 20.06.86 Drs 10/5712 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17571* C Anlage 12 Ölverschmutzung der Weserstrände durch den verspäteten Einsatz der Ölbekämpfungsmaßnahmen nach dem Ölunfall auf der Weser am 10. Juni 1986 MdlAnfr 58 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17571* D Anlage 13 Fahrpreisermäßigung für Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel MdlAnfr 59 20.06.86 Drs 10/5712 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17572* A Anlage 14 Stand der Planung für den Basis-Tunnel Leonberg an der A 81 MdlAnfr 60, 61 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17572* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Anlage 15 Erhaltung der Bundesbahn-Nachrichtenmeisterei in Weiden MdlAnfr 62 20.06.86 Drs 10/5712 Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17572* C Anlage 16 Stellenabbau bei Bundesbahndienststellen im Raum Weiden/Oberpfalz MdlAnfr 64 20.06.86 Drs 10/5712 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 17572* D Anlage 17 Annahme von Sendungen per Postzustellungsurkunde durch bevollmächtigte Personen MdlAnfr 65, 66 20.06.86 Drs 10/5712 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 17573* A Anlage 18 Beanstandung des Werkvertrags zwischen dem Bundespostministerium und dem rumänischen Schriftsteller Dumitriu durch den Bundesrechnungshof; Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Marburger DKP-Stadtverordneten Bastian im Zusammenhang mit dem Fall Dumitriu MdlAnfr 69, 70 20.06.86 Drs 10/5712 Suhr GRÜNE SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 17573* C Anlage 19 Krebserkrankungen von Wissenschaftlern am Pariser Pasteur-Institut infolge gentechnischer Experimente; Sicherheitsauflagen in Frankreich und Deutschland MdlAnfr 72 20.06.86 Drs 10/5712 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 17573* D Anlage 20 Fortentwicklung der bundesdeutschen Si- cherheitsrichtlinien für die Genforschung angesichts der Krebserkrankungen von Wissenschaftlern am Pariser Pasteur-Institut MdlAnfr 73, 74 20.06.86 Drs 10/5712 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 17574* B Anlage 21 Entscheidung von Bundesforschungsminister Dr. Riesenhuber betr. Verstärkung der europäischen Weltraumfahrt MdlAnfr 75, 76 20.06.86 Drs 10/5712 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 17574* D Anlage 22 Deutsche Beteiligung am Raumfahrtprogramm „Hermes" MdlAnfr 77, 78 20.06.86 Drs 10/5712 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 17575* A Anlage 23 Zusammenarbeit mit Ländern des Ostblocks, insbesondere mit der DDR, im Rahmen des Eureka-Programms MdlAnfr 79 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 17575* B Anlage 24 Zusätzliche Kompetenzen für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit durch den Zusatz „und Frauenfragen"; Umstrukturierungen MdlAnfr 80, 81 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17575* C Anlage 25 Kompetenzen des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für das neu übertragene Gebiet „Frauenfragen" MdlAnfr 82, 83 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Blunck SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17576*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 V Anlage 26 Abzug der Kompetenzen und Mittel für Frauenförderungsmaßnahmen in den Bereichen Arbeit, Beruf, Renten und Soziales aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung MdlAnfr 84, 85 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17576* B Anlage 27 Einrichtung und Unterhaltung deutscher Kindergärten im Ausland MdlAnfr 86 20.06.86 Drs 10/5712 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 17576* C Anlage 28 EG-Mittel für die schwarze Bevölkerung in Südafrika; Unterstützung der für eine gewaltfreie Lösung eintretenden Gruppen MdlAnfr 87, 88 20.06.86 Drs 10/5712 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 17576* D Anlage 29 Behinderung des Besuchs beim Goethe-Institut in Bukarest MdlAnfr 89, 90 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 17577* B Anlage 30 Lieferung unbrauchbarer Medikamente nach Uganda MdlAnfr 91, 92 20.06.86 Drs 10/5712 Toetemeyer SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 17578* A Anlage 31 Lieferung unbrauchbarer Medikamente nach Uganda MdlAnfr 93 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Kübler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . 17578* B Anlage 32 Amtliche Mitteilungen 17578* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17511 226. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1986 Beginn: 8.02 Uhr
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    Berichtigungen 224. Sitzung, Seite 17340 C, letztes Wort vor „Vizepräsident Westphal": Statt „Überforderung" ist „Überförderung" zu lesen. 225. Sitzung, Seite 17495 B: In der 1. Zeile des 2. Absatzes ist die „1" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Borchert 27. 6. Bredehorn 27. 6. Frau Dempwolf 27. 6. Doss 27. 6. Gallus 27. 6. Gansel 27. 6. Genscher 27. 6. Grüner 27. 6. Haase (Fürth) 27. 6. Hauck 27. 6. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 27. 6. Helmrich 27. 6. Höpfinger 27. 6. Hoffie 27. 6. Dr. Hornhues 27. 6. Jaunich 27. 6. Kittelmann 27. 6. Dr. Kohl 27. 6. Kühbacher 27. 6. Dr. Lorenz 27. 6. Lowack 27. 6. Marschewski 27. 6. Frau Dr. Martiny-Glotz 27. 6. Dr. Mitzscherling 27. 6. Neumann (Bramsche) 27. 6. Paterna 27. 6. Pohlmann 27. 6. Porzner 27. 6. Ranker 27. 6. Reuschenbach 27. 6. Dr. Riedl 27. 6. Dr. Riesenhuber 27. 6. Frau Roitzsch (Quickborn) 27. 6. Schlatter 27. 6. Schmidt (Hamburg) 27. 6. Schröder (Hannover) 27. 6. Schulze (Berlin) 27. 6. Sielaff 27. 6. Dr. Stavenhagen 27. 6. Tischer 27. 6. Voigt (Frankfurt) 27. 6. Voigt (Sonthofen) 27. 6. Dr. Voss 27. 6. Werner (Westerland) 27. 6. Wieczorek (Duisburg) 27. 6. Zierer 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abg. Conradi (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften Ich werde der hier vorgeschlagenen Lockerung des Ladenschlußgesetzes nicht zustimmen und will die Gründe dafür kurz darlegen: Ich halte Ausnahmen im Ladenschlußgesetz für notwendig. Seit 1956 haben sich die Lebensgewohnheiten der Menschen, ihre Arbeitszeit und ihre Freizeit geändert. Die starren Laden-Öffnungszeiten widersprechen den Wünschen vieler Verbraucher ebenso wie Bedürfnissen vieler Beschäftigter. Ich habe nie verstanden, warum ein Möbelgeschäft morgens um 8.00 Uhr eine Schrankwand verkaufen darf, zu einer Tageszeit, zu der kein Mensch Möbel kaufen will, während ein Feinkost-Händler nach 18.30 Uhr nichts mehr verkaufen darf, obwohl mancher gelegentlich auch später eine Flasche Wein oder ein Stück Käse kaufen möchte. Eine Lockerung des Ladenschlußgesetzes muß aber zwei Bedingungen erfüllen: 1. Sie darf nicht zu einer weiteren Verdrängung der kleinen und mittleren Einzelhändler durch die großen Kaufhäuser führen. Die wöchentliche Öffnungszeit darf nicht so ausgeweitet werden, daß die kleinen Einzelhändler in die Knie gehen. Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU/CSU/FDP enthält keine derartige Sicherung; deshalb kann ich ihm nicht zustimmen. 2. - und das ist für mich der entscheidende Grund -: Eine Lockerung des Ladenschlußgesetzes darf nicht zu einer verstärkten Ausbeutung der Arbeitnehmer im Einzelhandel führen. Das gilt vor allem für die Frauen in Teilzeitarbeit. Viele Frauen arbeiten Teilzeit, weil sie keine Vollzeit-Arbeit finden; andere können nur Teilzeit arbeiten, weil ihnen Haushalt und Kinder keine Vollzeit-Arbeit erlauben. Wieder andere wollen Teilzeit arbeiten, weil sie die sozialen Kontakte brauchen, damit ihnen zu Hause nicht „die Decke auf den Kopf fällt". Jede Lockerung wirkt sich gegen die teilzeitarbeitenden Frauen aus, wenn damit nicht gesetzliche Schutzbestimmungen getroffen werden, die diese Frauen besser schützen als bisher, z. B. ihren Anspruch auf Tariflohn, auf Urlaub, auf Erholungszeiten, auf Ausbildung, auf beruflichen Aufstieg, auf gewerkschaftliche Vertretung usw. Ohne solche Schutzbestimmungen wird die Lockerung der Ladenschlußzeiten dazu führen, daß die arbeitslosen versicherungsfreien Teilzeitbeschäftigungen zunehmen. Das geht wieder zu Lasten der Frauen. Da der Regierungsentwurf nicht eine einzige Schutzmaßnahme für die im Einzelhandel beschäftigten Arbeitnehmer enthält, kann ich ihm nicht zustimmen. 17566* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Anlage 3 Erklärung des Abg. Hinsken (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften Dem Artikelgesetz zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften stimme ich wegen der Ladenschlußgesetzesänderung nicht zu. Dazu darf ich bemerken, daß eine solche Ladenschlußänderung meiner Meinung nach verfassungswidrig ist. Dies wurde auch verschiedentlich bei der hierzu durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Ausdruck gebracht. Was rechtfertigt, daß die „oberste Landesbehörde in Städten mit über 200 000 Einwohnern zur Versorgung der Berufspendler und der anderen Reisenden mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie mit Geschenkartikeln die Offenhaltung von Bahnhofsverkaufsstellen, Verkaufsstellen in internationalen Flughäfen und Verkaufsstellen innerhalb einer baulichen Anlage, die einen Personenbahnhof der Deutschen Bundesbahn mit einem Verkehrsknotenpunkt des Nah- und Stadtverkehrs verbindet, an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr bewilligen kann, wenn die Größe der Verkaufsfläche auf das für diesen Zweck erforderliche Maß begrenzt ist" und nur eventuell wenige Meter entfernte Geschäftsinhaber von einer solchen Begünstigung ausgeschlossen sind. Dies ist keine Wettbewerbsgleichheit. Zudem ist, so meine ich, ohne Kontrolle nicht feststellbar, ob die Käufer tatsächlich Pendler und Reisende sind. Auch gibt dieses Gesetz keine Definition, was Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sind. Die Formulierung, die Verkaufsfläche entsprechend für diesen Zweck zu begrenzen, ist ebenfalls im hohen Maße unbestimmt und in sich widersprüchlich. Zudem ist zu befürchten, daß durch eventuelle Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, eine totale Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes Platz greift. Eine solche halte ich aus sozialen Gesichtspunkten den kleinen Händler betreffend für nicht akzeptabel. Im übrigen verstehe ich es nicht, daß wegen der Klett-Passage in Stuttgart diese Gesetzesnovellierung durchgeführt wird. Anlage 4 Erklärung des Abg. Hinrichs (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften Ich werde mich zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften bei der namentlichen Abstimmung über das Artikelgesetz der Stimme enthalten. Große Teile der Novellierung des UWG begrüße ich sehr, während wichtige Verbesserungen nicht in das Gesetz aufgenommen worden sind. Die Änderung des Ladenschlußgesetzes lehne ich ab. Bei der Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen dieses Artikelgesetzes komme ich zu dem Ergebnis, mich der Stimme zu enthalten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede der Abg. Frau Dann (GRÜNE) zu Punkt 12 der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Personalinformationssysteme und Datenschutz)*) Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zum Volkszählungsgesetz verkündet. Zweieinhalb Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, sich zu überlegen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Speicherung von Arbeitnehmerdaten hat. Nach Durchsicht der Antwort auf die Große Anfrage der SPD ist festzustellen, daß die Bundesregierung auch jetzt über keine konkrete Konzeption verfügt. Die Untätigkeit der Bundesregierung bleibt jedoch nicht folgenlos: sie bewirkt, daß in Betrieben und Verwaltungen massenhaft Personalinformationssysteme aufgebaut und parallel dazu massenhaft Arbeitnehmerrechte verletzt werden. Personalinformationssysteme sind Rationalisierungs- und Kontrollinstrumente. Sie ermöglichen: 1. dauernde und umfassende Überwachung der Leistung und des persönlichen Verhaltens von Beschäftigten; 2. die Unterwerfung menschlicher Qualifikationen und Eignungen unter Produktivitäts- und Effektivitätsanforderungen unternehmerischer Profitlogik; 3. eine Anpassung menschlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse an neue technische und organisatorische Erfordernisse; 4. eine Beschleunigung und Zentralisation von Entscheidungen im Sinne des Unternehmensmanagements; damit wird der Informationsvorsprung gegenüber der Interessenvertretung der Arbeitnehmer ausgebaut; 5. eine Einschränkung der individuellen und kollektiven Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Durch die Personalinformationssysteme wird die Strategie der Unternehmen, letztendlich die lebendige Arbeit im Arbeitsprozeß so weit wie möglich zu ersetzen und die verbleibenden Resttätigkeiten zu intensivieren und einer verstärkten Kontrolle zu unterwerfen nachhaltig unterstützt. Diese Systeme *) Siehe 225. Sitzung, Seite 17488 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17567* verschieben — ich zitiere aus der SPD-Anfrage — „die derzeitige Machtverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiter einseitig zugunsten der Arbeitgeber." Die Einführung dieser Systeme ist nicht neutral. Die ihnen zugeschriebenen positiven Funktionen — Auswahl eines geeigneten Arbeitsplatzes für einen Arbeitnehmer, Erstellen eines Anforderungs- und Fähigkeitsprofils, Leistungsbewertung und -beurteilung, Personaleinsatz mit Zuordnung auf Arbeitsplätze — lassen sich nur realisieren, wenn gleichzeitig Interessen und Rechte von Beschäftigten verletzt werden. Maßgeblich für unsere Haltung zu „PIS" ist letztlich das Bild, das wir vom Menschen und von uns selbst haben. Wir sehen in der Erfassung durch „PIS" eine scheinbare Objektivierung des arbeitenden Menschen, die sich in Wahrheit als Reduktion auf wenige nur für Arbeitgeber relevante Daten entpuppt: Der Arbeitnehmer wird lediglich aus der Perspektive der angesammelten Daten betrachtet, er wird festgezurrt auf seine datenmäßige Lebensbiographie. Was dabei herausfällt, ist etwas zutiefst Menschliches: dem arbeitenden Menschen wird implizit das Recht auf Irrtum genommen, das Recht, zu bestimmen, wie er leben will. Ein bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit legt ihn für alle Zukunft fest. Den Beschäftigten wird das Recht verwehrt, sich zu verändern: bereits bei Beginn der datenmäßigen Karriere ist der Abschluß vorprogrammiert. 1 Wir wollen eine Gesellschaft, in der keiner abgestempelt wird, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, nach seinen Vorstellungen einen Bruch mit seiner Lebensbiographie zu vollziehen. Was mit den Personalinformationssystemen geschieht, ist letztlich, einen Zwang zur Sachlichkeit — ja, schärfer noch: eine Diktatur der Sachlichkeit — herzustellen. Das ist unmenschlich. Aus unserer grundsätzlichen Einstellung heraus halten wir folgende Bestimmung für richtig, einerlei ob sie nun im Datenschutzgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz verankert wird: ich zitiere aus unserem Entwurf zu einem Betriebsverfassungsgesetz: Der Arbeitgeber darf personenbezogene Daten des Arbeitnehmers in Dateien nur erheben, verarbeiten oder sonst nutzen, soweit dies zur Lohn- und Gehaltauszahlung oder zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Datenverarbeitung auch mit Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig. Wir halten diese Formulierung für besser als die im SPD-Gesetzentwurf, wonach automatisierte Personaldatenverarbeitung auf die Daten beschränkt werden soll, „die zur Eingehung, Durchführung oder Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erforderlich sind." Die Formulierung des SPD-Gesetzentwurfes ist einerseits konturenlos, andererseits problemverdeckend. Selbstverständlich sind aus der Sicht der Arbeitgeber alle heute existierenden Personalinformationssysteme erforderlich zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer sehen dies anders. Wer bestimmt insoweit die Erforderlichkeit? Dies im unklaren zu lassen, heißt, die herrschende Praxis zu legitimieren. Und insoweit nähert sich der Standpunkt der SPD dem der CDU nahezu deckungsgleich an. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 13a bis d der Tagesordnung (Konzept zur Sanierung von Altlasten, Altlastenfondsgesetz, Sondermüllabgabengesetz und Chlorsteuergesetz) *) Frau Dr. Hartenstein (SPD): Immer wieder wird die Öffentlichkeit aufgeschreckt durch Meldungen über dioxinhaltige Sickerwässer oder giftige Gase, die aus alten Müllkippen entweichen. Inzwischen sind Namen wie Hamburg-Georgswerder, Gerolsheim in der Pfalz, Malsch/Baden-Württemberg und Münchehagen in aller Munde. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. In der Bundesrepublik gibt es schätzungsweise 50 000 sogenannte Altlasten. Damit sind nicht nur alte Deponien gemeint oder aufgefüllte Steinbrüche, sondern auch ehemalige Gewerbe- und Industriestandorte, bei denen das Erdreich oft schwer verseucht ist. Experten schätzen, daß etwa 10 % der Altlasten saniert werden müssen, d. h. die giftgeschwängerte Masse muß entweder einzementiert und gegen das Grundwasser abgeschottet werden oder ausgegraben, abtransportiert, gereinigt — fragt sich nur, wie? Die Kosten dafür sind immens: Sie werden in den nächsten 15 Jahren nach vorsichtigen Berechnungen zwischen 15 und 50 Milliarden DM betragen, das bedeutet einen jährlichen Finanzbedarf von mindestens 1 Milliarde DM. Andere Untersuchungen, z. B. von der TU Berlin, nennen sogar eine dreistellige Milliardensumme. Wer soll das bezahlen? Meine Damen und Herren, fest steht, daß die Sünden der Industrialisierung von 1 1/2 Jahrhunderten gemeinsam aufgearbeitet werden müssen. Fest steht leider auch, daß bisher die Bundesregierung untätig geblieben ist. Sie hat so getan, als ob es die tickende Zeitbombe nicht gäbe. Das ist unverantwortlich. Wir erwarten, daß der neue Umweltminister diese von seinem Vorgänger ererbte Altlast unverzüglich anpackt und eine bundeseinheitliche Lösung vorschlägt. Das Problem kann man nicht allein den Kommunen auf die Schultern laden; auch nicht den einzelnen Ländern. Sie sind damit überfordert. Wir können uns hier keinen Rückfall in Kleinstaaterei leisten. Deshalb halten wir auch eine länderspezifische Regelung, wie sie z. B. Rheinland-Pfalz praktiziert, für falsch. Umweltschutz braucht heute europäische, zumindest aber nationale Lösungen, die die gesamtstaatliche Verantwortung deutlich machen. *) Siehe 225. Sitzung, Seite 17494 D 17568* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 In der Bundesrepublik sind die Länder mit den größten Altlastenproblemen genau diejenigen, die nach dem 2. Weltkrieg der Hauptmotor für das Wirtschaftswunder waren. Dazu gehört beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Hier wurde der Löwenanteil des Bruttosozialprodukts erarbeitet. Diese Länder hätten es bei der kleinstaatlichen Regelung am schwersten. Provinzieller Egoismus darf daher nicht Platz greifen. Inzwischen hat sich die Industrielandschaft verändert, viele gewinnträchtige Industriezweige haben sich an anderen Standorten angesiedelt. Unser Antrag geht von folgenden Grundsätzen aus: 1. Wir brauchen ein Bundesgesetz mit einheitlichen Vorschriften zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten. 2. Wir brauchen Prioritätenlisten und Sanierungspläne, an deren Erstellung die Länder, Kommunen und auch Vertreter der Wirtschaft zu beteiligen sind. 3. Das Verursacherprinzip ist konsequent durchzuhalten. Nur dort, wo kein Verursacher mehr auffindbar ist, soll das Gemeinlastprinzip eintreten. 4. Für die Finanzierung dieses Teils wird im Rahmen des Sondervermögens „Arbeit und Umwelt" ein Fonds gebildet. Werden zusätzliche Mittel gebraucht, so sollen sie von der Industrie als Entgiftungsbeitrag aufgebracht werden. Zu denken wäre dabei an Abgaben auf Grundchemikalien und Schwermetalle wie etwa Blei, Kadmium, Quecksilber und andere. Auch das Modell einer generellen Sondermüllabgabe wird in einigen Ländern sehr intensiv diskutiert. 5. Der Bund muß auch seine Verantwortung für die Sanierung der Kriegsfolgelasten in diesem Programm übernehmen; hier ist er allein zuständig. Meine Damen und Herren, zu lange wurde nach dem Prinzip „Vergraben und Vergessen" gehandelt. Wer gefährlichen Müll produziert, muß für dessen Beseitigung auch zur Kasse gebeten werden. Andere Länder, wie z. B. die USA, sind da nicht so zimperlich. 1980 hat der Kongreß den Superfund beschlossen mit 1,6 Milliarden Dollar für die Sanierung von gefährlichen Altlasten. Über 80% der Mittel werden von der Wirtschaft aufgebracht, durch Abgaben auf 42 Chemikalien und auf Mineralöl. Den Rest schießt der Staat zu. Im letzten Jahr hat die Industrie freiwillig die Aufstockung dieses Fonds angeboten, da es sich zeigte, daß das Geld bei weitem nicht ausreichte, um auch nur die gefährlichsten Deponien zu entgiften. Der Fonds wurde auf 10 Milliarden Dollar ausgedehnt und um weitere fünf Jahre verlängert. Zusätzlich wurden die Erzeuger von Sondermüll per Gesetz verpflichtet, a) ein Programm zur Reduzierung der schädlichen Abfälle aufzustellen, b) der Umweltbehörde jeweils nachzuweisen, daß sie heute schon die bestmöglichen verfügbaren Methoden zur Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle anwenden, und c) eine Abfallsteuer zu entrichten, die einen Anreiz zur schnelleren Reduzierung des Giftmülls schaffen soll. Wir appellieren an Sie, Herr Bundesumweltminister: Beweisen Sie Tatkraft! Legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der die Abtragung der Altlastenhypothek ermöglicht, und lassen Sie es nicht zu, daß heute schon wieder die Altlasten von morgen entstehen. Dazu brauchen wir eine neue Abfallpolitik. Frau Hönes (GRÜNE): Die Chemiedebatte in diesem Hause am letzten Freitag hat es wieder deutlich gemacht: Die Regierungsfraktionen CDU/CSU/ FDP sind weder an der politischen Orientierung der Umweltvorsorge noch an der Durchsetzung des Verursacherprinzips interessiert. Herr Boroffka singt noch immer das hohe Lied der Chemie mit den falschen Tönen. Der Ärmste kann sich in seiner Phantasielosigkeit Beuys nicht ohne Kunststoffe vorstellen. Dabei ist hinlänglich bekannt, daß Beuys für seine Kunstwerke oft genug Naturstoffe wie pflanzliche Fette und Gerüstsubstanzen und besonders gerne Filz und Holz verwendet hat. Aber lassen wir das, uns geht es heute um Wichtigeres. Durch freiwillige Vereinbarungen mit der chemischen Industrie, denen hier von konservativer Seite das Wort geredet wurde, kommen wir nicht weiter. Freiwillige Vereinbarungen sind ein unzeitgemäßes Mittel, um den Machtfaktor chemische Industrie auf ein gesellschaftlich vernünftiges Maß zurechtzustutzen. Meine Damen und Herren von der Union, damit verhindern Sie weder das Anwachsen der MüllLawine noch die explodierende Zunahme der Allergien, Chromosomenbrüche und Kinder-Karzinome — und damit werden Sie schon gar nicht die notwendigen Milliarden aus dem Hut zaubern, um die chemischen Zeitbomben, die unter den geschätzten 50 000 Altlasten der BRD ticken, zu entschärfen. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß die Diskussion um ein tragfähiges Modell zur Finanzierung der Altlastensanierung auch von der SPD vorangetrieben wird. Die Fraktion der GRÜNEN legt heute ein längst überfälliges Gesetzespaket vor, denn die Bundesregierung zögert die dringend gebotene Sanierung in unverantwortlicher Weise hinaus. Die zunehmende Gefährdung des Grundwassers und die Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung in der Umgebung dieser Giftkippen können nicht mehr in Kauf genommen werden. Das Verursacherprinzip ist bei der Altlastensanierung dergestalt umzusetzen, daß der Finanzbedarf schwerpunktmäßig von der chemischen Industrie bereitgestellt wird. Das ist nur recht und billig, und alles andere ist in unseren Augen Betrug an der Öffentlichkeit. Wie oft ist in diesem Hause schon von Verantwortung die Rede gewesen? Jetzt können Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, beweisen, wie ernst Sie es damit meinen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17569* Ein Schwerpunkt unseres Gesetzespaketes ist auch die Aufmunterung der Industrie zur Konversion, d. h. dringend notwendige Produktionsumstellungen durch ökonomische Anreize zu fördern. Wer weiterhin Giftmüll produziert und heute vermeidbare Hypotheken auf die Zukunft aufnimmt, meine Damen und Herren, soll gefälligst einen gefährdungsorientierten Zinssatz entrichten. Aus diesem Grunde sieht unser Gesetzentwurf die Erhebung einer Sonderabgabe auf Sondermüll vor. Das Geld wird zur Sanierung dringend benötigt. Darüber hinaus sehen wir die Einführung einer Verbrauchsteuer auf Chlor und Chlorträger vor, deren Aufkommen ebenfalls zur Finanzierung des Altlastenfonds verwendet wird. Bekanntlich sind chlorierte Verbindungen die Ursache für die Gefährlichkeit vieler Altlasten; das Dioxinproblem ist mit Chlor untrennbar verknüpft, genauso wie die irreparablen Grundwasserverseuchungen durch flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe. Die 3,5 Millionen Jahrestonnen Chlor müssen umgehend reduziert und die chlororganischen Verbindungen müssen schleunigst durch weniger schädliche Produkte ersetzt werden. Einer undifferenzierten Besteuerung aller Grundchemikalien, wie es der SPD-Entwurf vorsieht, können wir nicht zustimmen. Denn es ist eine Tatsache, daß verschiedene Produktionslinien in sehr unterschiedlichem Maß zur Vergiftung der Umwelt und speziell zum Altlastenproblem beigetragen haben und noch immer beitragen. Der SPD-Entwurf enthält keine Lenkungsfunktion, die die Produktion der Altlasten von morgen unterbinden oder wenigstens erschweren. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, daß wir das Giftmüllproblem nicht mehr länger durch „Verschieben, Verladen, Verfrachten" lösen können — sei es durch Verbrennung mit einer Dioxinschleuder, sei es durch Abkippen hierzulande auf undichten Folien oder sei es mit Hilfe zwielichtiger Handelsbeziehungen zur DDR, die mit dem letzten Dreck des Klassenfeindes flotte Geschäfte macht. Wir müssen endlich an die Ursache des Problems. Eine dieser Ursachen ist das Chlor. Der Chlorverbrauch kann heute nicht mehr als Maß für den industriellen Fortschritt eines Landes gelten. Vielmehr wird die Geschwindigkeit, mit der ein Land seinen Chlorverbrauch senken und die gefährlichen Chlorverbindungen durch unbedenkliche Stoffe ersetzen kann, ein Maß für den gesellschaftlichen und umweltpolitischen Fortschritt in diesem Lande sein. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Dr. Haussmann (FDP) zu Punkt 14 a und b der Tagesordnung (Anschlußregelung zum Welttextilabkommen) *) In diesem Sommer werden für den freien Welthandel wichtige Weichen gestellt. Die Anschlußre- *) Siehe 225. Sitzung, Seite 17495 gelung für das auslaufende Welttextilabkommen, über die jetzt in den internationalen Gremien verhandelt wird, wird für einen wichtigen Wirtschaftszweig eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung bringen. In diesem Sommer sollen aber auch die Vorbereitungsarbeiten für eine neue Welt-handelsrunde im GATT abgeschlossen werden. Die Bundesrepublik gehört zu denjenigen Ländern, die im Rahmen des GATT nachdrücklich für eine Sicherung des freien Welthandels eintreten und vor den Gefahren des nationalen Protektionismus warnen. Bei uns ist nahezu jeder dritte Arbeitsplatz vom Export abhängig, deshalb ist unsere Wirtschaft auf Gedeih und Verderb auf freie Weltmärkte angewiesen. Wir treten aber auch deshalb für freie Märkte in der Welt ein, weil nur so die Entwicklungsländer eine reelle Chance haben, am internationalen Warenaustausch teilzunehmen und ihre Produkte in den Industrieländern abzusetzen. Deshalb dürfen wir die Entwicklungsländer auch nicht von solchen Märkten ausschließen, auf denen sie gegenüber den Industrieländern im Vorteil sind. Unsere Bereitschaft, den Ländern der Dritten Welt auch auf dem Textilmarkt eine angemessene Chance einzuräumen, wird von diesen Ländern — zu Recht — als ein Testfall für die anstehende GATT-Runde betrachtet. Wir treten deshalb mit Nachdruck dafür ein, die Sonderregelungen für den internationalen Textilhandel schrittweise abzubauen und die Textilmärkte allmählich in das allgemeine GATT-System zu überführen. Dabei darf es sich natürlich nicht um eine Einbahnstraße handeln, auch die fortgeschritteneren Entwicklungsländer müssen bereit sein, ihre Märkte für die Produkte aus den Industrieländern mehr als bisher zu öffnen und die wettbewerbsverzerrenden Hemmnisse für einen freien Warenaustausch abzubauen. Wir begrüßen es, daß wir mit unserem Koalitionspartner und der SPD über die Grundprinzipien einer Anschlußregelung für das Welttextilabkommen nahezu völlige Übereinstimmung erzielen konnten. Die Position der FDP hat sich damit voll durchgesetzt. Dies ist um so bemerkenswerter, als Bundeswirtschaftsminister Bangemann, als er im vergangenen Jahr die Prinzipien für eine Anschlußregelung erstmals öffentlich zur Diskussion stellte, hierfür zunächst heftige Kritik geerntet hat. Bezeichnenderweise haben sowohl Industrie- wie auch Gewerkschaftsseite an dieser Kampagne, die sich über Monate hinzog, gemeinsam mitgewirkt. Von diesem lauthalsigen Geschrei ist jetzt, gerade erst sechs Monate danach, so gut wie nichts übriggeblieben. Diejenigen, die damals so lautstark von „erschrekkenden Fehlleistungen" gesprochen haben, sollten sich selbstkritisch die Frage stellen, ob sich dies nicht auf ihre eigenen damaligen Äußerungen beziehen müßte. Der gemeinsame Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der ganz auf der Linie des Bundesministers für Wirtschaft liegt, hat — mit einer einzigen Ausnahme — auch die Zustimmung der SPD gefunden. Die Gewerkschaften werden es nun schwer haben, wenn sie versuchen sollten, Wirt- 17570* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 schaftsminister Bangemann erneut eine Politik des Ausverkaufs der deutschen Arbeitnehmerinteressen vorzuwerfen. Meinungsverschiedenheiten mit der SPD hat es nur in der Frage einer Sonderregelung für die Lohnveredelung im Ausland gegeben. Die SPD sieht hier die Gefahr, daß durch Produktionsverlagerungen ins Ausland Arbeitsplätze in der deutschen Textilindustrie verlorengehen können. Dies ist richtig, aber — wie leider so häufig bei der SPD — nur die halbe Medaille. Die andere Seite ist die Gefahr, daß ohne Lohnfertigung im Ausland die deutschen Unternehmen insgesamt nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Ohne die Möglichkeit der Mischkalkulation mit der kostengünstigen passiven Lohnveredelung im Ausland wären diese Unternehmen insgesamt und damit weit mehr Arbeitsplätze nachhaltig gefährdet. Die passive Lohnveredelung im Ausland ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie von entscheidender Bedeutung. Dies ist der Grund, daß wir auf einer Sonderregelung für die Lohnfertigung im Ausland bestanden haben und weiterhin bestehen müssen. Ich bitte Sie deshalb, dem von uns vorgelegten Entschließungsantrag zuzustimmen und nicht dem der SPD. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 30 und 31): Wie ist der Verhandlungsstand der Bundesregierung über eine Erweiterung der militärischen Anlagen beim NATO-Flugplatz Söllingen, und welche Investitionen sind hierfür vorgesehen? Ist daran gedacht, auf dem NATO-Flugplatz Söllingen andere Waffensysteme zu installieren und amerikanische Einheiten zu stationieren? Zu Frage 30: Erste Vorgespräche zur Prüfung einer Landbeschaffung haben Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung am 26. Februar 1986 mit den Bürgermeistern der Flugplatzrandgemeinden geführt. Nachdem die kanadischen Streitkräfte ihre Forderung am 11. Juni 1986 konkretisiert haben, werden in ca. 6 Wochen weitere Gespräche mit den Bürgermeistern geführt werden, bevor das eigentliche Anhörungsverfahren nach § 1 (2) Landbeschaffungsgesetz (LBG) beantragt wird. Investitionen sind für Neubauten von Garagen, Gerätelagerungseinrichtungen, Werkstätten und offenen Parkplätzen vorgesehen. Zur Höhe der Investitionen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 31: Es ist die Aufstellung einer Tiefflugabwehrbatterie zur Verteidigung des Flugplatzes vorgesehen. Der NATO-Flugplatz dient auch zur Aufnahme einer US-Verstärkungsstaffel für den Krisen- und Verteidigungsfall. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/5712 Frage 51): Hält es die Bundesregierung für angebracht, nach dem Bekanntwerden der Auswirkungen der Kernkraftkatastrophe von Tschernobyl auf die nähere und weitere Umgebung der Stadt die Planungen für den Fall nichtmilitärischer radioaktiver Verseuchung zu ändern und die für Zivilschutzbauten einzusetzenden Mittel so zu verwenden, daß leistungsfähige Versorgungsstützpunkte für den Fall einer radioaktiven Katastrophe errichtet werden, und wenn nein, warum nicht? Selbstverständlich wird die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern bei der bereits begonnenen Überprüfung der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" die Erfahrungen aus dem schweren Reaktorunfall Tschernobyl berücksichtigen. Auf Veranlassung meines Hauses hat der Ausschuß Notfallschutz bei der Strahlenschutzkommission zwei Arbeitsgruppen gebildet, in der Wissenschaftler und Vertreter der Länder die detaillierte Überprüfung der Rahmenempfehlungen aufgenommen haben. Die bisherigen Ergebnisse der „Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" belegen, daß die in den genannten Rahmenempfehlungen vorgesehenen Schutzzonen so gewählt wurden, daß mit den in den Katastrophenabwehrplänen festgelegten Schutzmaßnahmen der erforderliche Schutz für die Bevölkerung erreicht werden kann. Die für Zivilschutzbauten im Bundeshaushaltsplan festgesetzten Mittel sind zweckgebunden für Einrichtungen der zivilen Verteidigung. Der Bund stellt selbstverständlich diese Einrichtungen den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung, soweit dadurch die Erfüllung der Bundesaufgaben nicht beeinträchtigt wird. Leistungsfähige Versorgungsstützpunkte stellen die in den Rahmenempfehlungen genannten Notfallstationen dar, die außerhalb der Schutzzonen unverzüglich für die medizinische Beratung und gegebenenfalls -Versorgung eingerichtet werden können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17571* Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 52 und 53): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Reinhaltung des Rheins, nach der sich Frankreich verpflichtet hatte, die Kali- bzw. Salzeinleitungen in den Rhein drastisch zu reduzieren, an Frankreich Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit Frankreich die vertragliche Regelung einhält? Zu Frage 52: Das Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride vom 3. Dezember 1976, in Kraft getreten am 5. Juli 1985, legt fest, daß die Vertragsparteien Bundesrepublik Deutschland, Niederlande und Schweiz sich an den Kosten einer zunächst auf 10 Jahre begrenzten, am 5. Januar 1987 beginnenden Verringerung der französischen Salzeinleitungen in den Rhein um 20 kg/s Chlorid-Ionen durch Zahlung eines pauschalen Beitrages beteiligen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland beträgt gemäß Artikel 7 Abs. 2 des Übereinkommens 30% von 132 Millionen französischen Franken, also 39,6 Millionen französische Franken. Dieser Betrag wurde entsprechend ergänzender Absprache vom 3. Dezember 1976 über die vorzeitige Durchführung des Übereinkommens in zwei Teilbeträgen von insgesamt 19,2 Millionen DM 1976 und 1977 angewiesen (nach heutigem Umrechnungskurs etwa 13 Millionen DM). Zu Frage 53: Zur Beantwortung des ersten Teils der Frage verweise ich auf meine Antwort zu Frage 52. Bundesminister Dr. Wallmann hat am 12. Juni 1986 dem französischen Umweltminister Carignom mit allem Nachdruck erklärt, die Bundesregierung gehe davon aus, daß die französische Regierung ihre vertragliche Verpflichtung einhält, ab 5. Januar 1987 die Salzeinleitungen in den Rhein um 20 kg/s Chlorid-Ionen zu vermindern. Er hat sich dabei gestützt auf eine französische Erklärung in der 51. Vollversammlung der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung vom 2. Juni 1986, die französischen Behörden könnten zwar der Injektion der Soleableitungen der elsässischen Kaliminen in den elsässischen Untergrund nicht nachkommen, würden aber bis Ende dieses Jahres eine Alternativlösung zur im Chloridübereinkommen vorgesehenen Injektion vorschlagen, um Ziel und Zeitplan des Übereinkommens zu entsprechen. Minister Carignom hat dies unter Bezugnahme auf eine Erklärung von Premierminister Chirac bestätigt. Bundesminister Dr. Wallmann hat bei dieser Gelegenheit unterstrichen, daß die Bundesregierung der Frage der Salzbelastung des Rheins im Elsaß sehr hohes Gewicht beimißt und auf die Durchführung der von Frankreich zugesagten Maßnahmen drängen wird. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 56 und 57): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem geheimgehaltenen Gutachten der Deutschen Eisenbahn Consulting über den Eisenbahn-Transitverkehr nach Berlin ein? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur zukünftigen Gestaltung des Eisenbahnverkehrs von und nach Berlin entgegen den Empfehlungen des Gutachtens? Zu Frage 56: Bundesregierung, Senat von Berlin und Deutsche Bundesbahn bemühen sich seit Jahren um Verbesserungen im Eisenbahnverkehr mit Berlin. Sie sind der Auffassung, daß dem Rückgang im Personen-und Güterverkehr nur über eine Steigerung der Attraktivität dieses Verkehrsmittels begegnet werden kann. Hierzu sind Untersuchungen insbesondere umfassender konzeptioneller Vorstellungen für den Schienenverkehr von und nach Berlin eingeleitet worden, an denen auch die Deutsche Eisenbahn Consulting beteiligt ist. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Fragenkomplex, der sorgfältiger Prüfung und Bewertung in politischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht durch die Bundesregierung bedarf. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 57: Wie ich bereits in der Antwort zur Vorfrage ausgeführt habe, bemühen sich Bundesregierung, Senat von Berlin und Deutsche Bundesbahn um Verbesserungen im Eisenbahnverkehr mit Berlin. Der Eisenbahn-Transitverkehr von und nach Berlin wird jedoch von der Deutschen Reichsbahn betrieben. Es ist deshalb primär Sache der DDR, einen leistungsfähigen und zeitgemäßen Eisenbahnverkehr zu gewährleisten. Die Bundesregierung kann erst nach Abschluß der Prüfung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen und nach Abwägung aller damit zusammenhängenden Fragen zu Vorschlägen über eine durchgreifende infrastrukturelle Verbesserung des Schienenverkehrs von und nach Berlin Stellung nehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/5712 Frage 58): Worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß bei dem Ölunfall auf der Weser bei Bremerhaven am 10. Juni 1986 Ölbekämpfungsmaßnahmen erst mit solcher Verspätung einsetzten, daß die Ölverschmutzungen an den Weserstränden, insbesondere im Wurster Watt, nicht verhindert werden konnten? Die Wasserbehörde der Hansestadt Bremen hat sofort nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Ausmaßes der Ölverschmutzung die Ölbekämpfungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit eingeleitet, wie es das Verwaltungsabkommen zwischen dem 17572* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Ölverschmutzungen von 1979 vorsieht. Die Auslösung des „Ölalarms", d. h., die Beteiligung von Bundesbehörden und die Einberufung der Einsatzleitungsgruppe erst etwa 61/2 Stunden nach der Kollision des Trockenfrachters „Westwood Merit" mit dem Anleger in Bremerhaven ist darauf zurückzuführen, daß man zunächst von einem Ölaustritt von 2— 5 t ausging. Erst als das Ausmaß der Ölverschmutzung bekannt war, hat der Vertreter des Landes Bremen den Ölalarm ausgelöst. Von den als Folge der Kollision nach Angaben der Schiffsleitung ausgelaufenen 43 t Schweröl konnten mit Hilfe der eingesetzten Schiffe und Geräte bisher 31 t beseitigt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 10/5712 Frage 59): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß FSJ-Helfer (Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr) eine Ermäßigung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erhalten? Nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bundesbahn und typischerweise auch der übrigen öffentlichen Verkehrsmittel sind zum Erwerb der ermäßigten Schülerzeitkarten berechtigt: a) bis 15 Jahren: alle Personen b) ab 15 Jahren: — Schüler der öffentlichen und staatlich genehmigten Schulen — Studierende öffentlicher und staatlich genehmigter Akademien und Hochschulen — Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag für anerkannte Ausbildungsberufe (Lehrlinge und Anlernlinge). Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt aus eigenwirtschaftlichen Gründen keine Änderung der geltenden Tarifbestimmungen. Die Bundesregierung kann eine Änderung der Tarifbestimmungen von der Deutschen Bundesbahn nur verlangen, wenn dies aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist. Dann hat der Bund jedoch den Ausgleich für die dadurch entstehenden Mindererträge zu übernehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Odenthal (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 60 und 61): Wie ist der Stand der Planung für den Basis-Tunnel Leonberg der Autobahn A 81? Wann kann mit dem Beginn der Bauarbeiten am BasisTunnel Leonberg gerechnet werden? Zu Frage 60: Der 6streifige Ausbau der A 81 zwischen der Anschlußstelle Stuttgart-Feuerbach und dem Autobahndreieck Stuttgart, der den Neubau des Engelberg-Basistunnels beinhaltet, befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Zu Frage 61: Da der Abschluß des Planfeststellungsverfahrens derzeit nicht absehbar ist, läßt sich über den Beginn der Bauarbeiten in diesem Autobahnabschnitt zur Zeit noch nichts aussagen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/5712 Frage 62): Ist die Bundesregierung bereit, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) dahin gehend einzuwirken, daß der DB-Vorstand die Verfügung der Bundesbahndirektion Nürnberg vom 18. April 1986, mit der die Auflösung der Nachrichtenmeisterei Weiden zum 1. Oktober 1986 endgültig angeordnet wird, durch eine entsprechende Anordnung außer Kraft zu setzen? Der Sachverhalt ist unverändert, wie ich ihn in meiner Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 15. Mai 1986 bereits geschildert hatte: Über die Rückwirkungen der ab 1. Oktober 1986 vorgesehenen Einrichtung von Regionaldezernaten bei der Deutschen Bundesbahn auf die Nachrichtenmeisterei Weiden als Dienststelle wird danach erst im Jahre 1987 endgültig entschieden. Inzwischen gehen die Planungen der Deutschen Bundesbahn davon aus, daß voraussichtlich vier Dienstposten nach Hof verlagert werden. Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn ist mit dem Verfügungsentwurf der Bundesbahndirektion Nürnberg vom 18. April 1986 die Aufnahme von Abstimmungen, insbesondere mit der zuständigen Personalvertretung über mögliche organisatorische Änderungen bezweckt worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5712 Frage 64): Welche Absichten verfolgt die Deutsche Bundesbahn im Hinblick auf die Bundesbahndienststellen im Raum Weiden/ Oberpfalz, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dem beabsichtigten Stellenabbau entgegenzuwirken? Die ab 1. Oktober 1986 vorgesehene Einrichtung der Regionaldezernate bei der Deutschen Bundes- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17573* bahn erfordert in einigen Fällen Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Dienststellen an die Regionaldezernatsgrenzen. Im Raum Weiden ist nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hiervon nur die Nachrichtenmeisterei betroffen. Hier wird die Verlagerung von voraussichtlich 4 Dienstposten von Weiden nach Hof erforderlich. Hingegen steht der Fortbestand der Bahnmeisterei Weiden nicht zur Debatte. Die organisatorischen Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn entsprechen den Zielsetzungen der Leitlinien der Bundesregierung vom 23. November 1983. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofs besteht bei den nachrichtentechnischen Dienststellen der Deutschen Bundesbahn ein Personalüberhang von ca. 2 300 Mitarbeitern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/5712 Fragen 65 und 66): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, wonach Sendungen mit Postzustellungsurkunden nicht von durch den Adressaten bevollmächtigten Personen bei seiner Abwesenheit entgegengenommen werden dürfen und auch keine Benachtigungskarte hinterlassen wird, so daß gegebenenfalls Fristen versäumt und Schadenersatzansprüche der Absender geltend gemacht werden können? Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung von Ausnahmeregelungen für Kleinstbetriebe, so daß bei Abwesenheit des Inhabers durch Urlaub oder Krankheit Sendungen mit Postzustellungsurkunde durch Bevollmächtigte zur Einhaltung bestehender Fristen entgegengenommen werden können, oder werden zukünftig mindestens Benachrichtigungskarten durch den Zustellungsbeamten bei Abwesenheit des Adressaten hinterlassen? Bei Ausführung von Postzustellungsaufträgen nach § 39 Postordnung ist die Deutsche Bundespost an die Vorschriften der Zivilprozeßordnung —§§ 180 ff — gebunden. Diese Vorschriften sehen — neben verschiedenen Möglichkeiten der Ersatzzustellung einschließlich der Niederlegung — nicht vor, daß zuzustellende Schriftstücke Bevollmächtigten des Empfängers ausgeliefert werden. Fristversäumnisse der Empfänger oder Schadenersatzansprüche gegen den Empfänger können daraus nicht entstehen, da beides wirksame Zustellungen voraussetzt. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Empfängers werden — wenn unter der Wohnungsanschrift auch Ersatzempfänger nicht erreichbar sind — Schriftstücke durch Niederlegung, z. B. beim Postamt, zugestellt. In diesen Fällen wird stets eine Benachrichtigung an der Wohnung hinterlassen. Aufgrund dieser Benachrichtigung kann das niedergelegte Schriftstück vom Empfänger selbst, seinem Ehegatten oder einem Postbevollmächtigten abgeholt werden. Der Empfänger kann die Zusendung eines niedergelegten Schriftstücks beantragen. Diese Möglichkeiten haben sich in der Praxis als weitestgehend ausreichend erwiesen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Suhr (GRÜNE) (Drucksache 10/5712 Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Bundesrechnungshof monierten Fall, wonach der rumänische Schriftsteller und ehemalige Kommunist Petru Dumitriu drei Jahre lang per Werkauftrag über jeweils knapp 100 000 DM im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen mit eigenem Büro und Telefon arbeitete und ihm Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling die im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Bücher (113 000 Exemplare) für rund eine halbe Million DM abkaufte? Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fall Dumitriu zur Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Marburger Postbeamten und DKP-Stadtverordneten Herbert Bastian bereit? Die Bundesregierung hat keinen Zweifel am ordnungsgemäßen Zustandekommen und an der vorschriftsmäßigen Abwicklung der Werkverträge mit dem Schriftsteller Petru Dumitriu. Der Auftragnehmer hat die in den drei Werkverträgen vereinbarten Leistungen erbracht und die vereinbarte Vergütung erhalten. Der Bundesrechnungshof hat zwar im Entwurf seines Prüfungsberichts Bedenken gegen die Werkverträge angemeldet. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist diesen Bedenken jedoch in einer ausführlichen Stellungnahme entgegengetreten. Das Disziplinarverfahren gegen den genannten Postbeamten ist beim Bundesdisziplinargericht anhängig, das allein befugt ist, in der Angelegenheit zu entscheiden. Die Bundesregierung ist nicht Herr des Verfahrens und kann es nicht einstellen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD): (Drucksache 10/5712 Frage 72): Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Vorfälle am Pariser Pasteur-Institut, bei denen zwei Wissenschaftler an einem Krebs starben und ein dritter erkrankt ist, unternommen, um einen genauen Überblick über die Vorfälle zu erhalten, und worin unterscheiden sich die Sicherheitsauflagen, unter denen die betroffenen Wissenschaftler ihre gentechnischen Experimente am Pariser Pasteur-Institut durchführten, von den Sicherheitsauflagen für die gentechnologische Forschung, die zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland gelten? Die Bundesregierung läßt sich seit Bekanntwerden der Krebsfälle am Pasteur-Institut fortlaufend über die Deutsche Botschaft in Paris unterrichten. Sie hat ferner die Zulassungsstelle am Bundesgesundheitsamt und das Deutsche Krebsforschungs- 17574* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 zentrum beauftragt, die bekanntgewordenen bzw. die noch bekannt werdenden Fakten unter wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten zu analysieren. Nach den bisherigen Botschaftsberichten, die sich auf Verlautbarungen des Pasteur-Instituts stützen, sind bisher 5 Wissenschaftler an Krebs erkrankt, die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit mutagenen Chemikalien, Tumorviren, u. a. auch unter Anwendung gentechnologischer Methoden gearbeitet hatten. Eine erste Untersuchung innerhalb des Instituts hat ergeben, daß verschiedene Agentien benutzt und daß bei den verstorbenen Wissenschaftlern unterschiedliche pathologische Befunde d. h. verschiedene Krebsarten festgestellt worden sind. Eine UrsacheWirkungs-Beziehung konnte bisher noch nicht aufgeklärt werden. Das Institut hat deshalb eine mit externen Sachverständigen zusammengesetzte Kommission unter der Leitung von Prof. Jean Bernard eingesetzt, die nähere Untersuchungen anstellen soll. Mit einem abschließenden Ergebnis ist in einigen Monaten zu rechnen. Die internen französischen Sicherheitsauflagen für die betreffenden Experimente des Pasteur-Instituts sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Soweit aber die Art der Experimente bekannt geworden ist, hätten diese in der Bundesrepublik Deutschland nach den Anforderungen der Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren in einem Sicherheitslabor der Laborsicherheitsmaßnahme L 3 durchgeführt werden müssen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 73 und 74): Welche Art von gentechnischen Experimenten haben die Wissenschaftler, die am Pariser Pasteur-Institut an einem seltenen Krebs erkrankt bzw. gestorben sind, durchgeführt und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Auftreten von gehäuften Krebserkrankungen bei Wissenschaftlern in den Labors für Molekularbiologie am Pariser Pasteur-Institut für die Frage der Sicherheit der gentechnischen Forschung in der Bundesrepublik Deutschland zu? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus für die Fortentwicklung der bundesdeutschen Sicherheitsrichtlinien für die Genforschung zu ziehen? Zu Frage 73: Dem Vernehmen nach soll eine inzwischen verstorbene Wissenschaftlerin an einem Projekt über die Transformation von embryonalen Krebszellen der Maus durch übertragene Fremdgene aus Tumorviren gearbeit haben. Als Tumorviren sind offenbar das Simian-Virus 40 (SV 40) und Adenovirus benutzt worden. Ein weiterer Wissenschaftler, der von 1979-1980 etwa sechs Monate im Pasteuer-Institut gearbeitet haben soll, bevor die o. a. gentechnologischen Experimente begonnen worden sind, ist ebenfalls verstorben. Über den Inhalt seiner Forschungsarbeiten ist der Bundesregierung nichts näheres bekannt. Ein dritter erkrankter Wissenschaftler soll gentechnologische Experimente unter Verwendung des Darmbakteriums E.coli durchgeführt haben. Die Bundesregierung widmet dem Auftreten der Krebserkrankungen bei Wissenschaftlern des Pasteur-Insituts und der Analyse dieser Vorfälle weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Zu Frage 74: Soweit die Krebserkrankungen, deren Ursache — Wirkungsbeziehungen noch nicht geklärt sind, auf Risiken beim Umgang mit Mutagenen und Cancerogenen zurückzuführen sind, haben diese Vorfälle keine Relevanz für die Risikoabschätzung bei gentechnologischen Arbeiten. Die Bundesregierung hat, um mögliche Risiken bei der in-vitro Neukombination von Nukleinsäuren nicht eintreten zu lassen, entsprechende Richtlinien erlassen. Eine neue Fassung dieser Richtlinien wurde am 28. Mai 1986 von der Bundesregierung beschlossen, die am 20. Juni 1986 in Kraft getreten ist. Diese Neufassung sieht vor, daß Projekleiter für gentechnologische Experimente die nötige Sachkunde besitzen müssen. Darüber hinaus ist bei der Benutzung von pathogenen Viren als Spender oder Vektoren in gentechnologischen Experimenten eine Sicherheitsüberprüfung jedes Einzelfalles durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit notwendig, außer es handele sich um subgenomische Fragmente, die nachgewiesenermaßen kein pathogenes Potential besitzen. Der Umgang mit Krankheitserregern erfordert auch eine entsprechende Erlaubnis nach dem Bundesseuchengesetz, bzw. der Tierseuchenerreger-Verordnung. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, für den Raumfahrtbereich bezüglich eines verstärkten eigenständigen europäischen Weltraumpotentials endlich eine klare Entscheidung zu fällen? Ist es ein neuer politischer Stil des Bundesministers für Forschung und Technologie, bei kontroversen sachpolitischen Vorstellungen Beamte beim Bundesminister für Forschung und Technologie für das mangelnde Durchsetzungsvermögen und die Entscheidungsunfähigkeit des zuständigen Ministers im Kabinett verantwortlich zu machen und in den einstweiligen Ruhestand zu verseben, wie die Presse berichtet? Zu Frage 75: Die Bundesregierung prüft eingehend zusammen mit ihren europäischen Partnern diesbezügliche Pläne der ESA. Sie wird ihre Entscheidung hierzu Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17575* unter Berücksichtigung technologischer Alternativen, vorhandener industrieller Kapazitäten und existierender Finanzierungsmöglichkeiten rechtzeitig treffen. Zu Frage 76: Die Versetzung eines leitenden Beamten in den einstweiligen Ruhestand ist ohne Angaben von Gründen möglich. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zum betroffenen Beamten, sondern besonders auch gegenüber der Öffentlichkeit. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 77 und 78): Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage einer deutschen Beteiligung an HERMES? Welchen Umfang könnte eine deutsche Beteiligung an HERMES annehmen, und welche Vorbedingungen stellt die Bundesregierung für eine solche Beteiligung bezüglich Programmführung, Systembeteiligung und Arbeitsanteilen für deutsche Firmen sowie Berücksichtigung der deutschen Infrastruktur wie GSOC, ESOC etc.? Zu Frage 77: Die Bundesregierung prüft eingehend eine mögliche Beteiligung an HERMES. Sie wird im Herbst dieses Jahres über ein Vorbereitungsprogramm entscheiden. Endgültige Entscheidung erfolgt nicht vor Mitte 1987. Zu Frage 78: Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Falle einer deutschen Beteiligung an HERMES deutsche Firmen und Einrichtungen in angemessenem Umfang eingezogen werden. Einzelheiten hierzu sind Gegenstand der laufenden Prüfung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/5712 Frage 79): Wird die Bundesregierung auf der dritten Eureka-Konferenz der Eureka-Staaten sich nachdrücklich dafür einsetzen, daß sich Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen insbesondere der DDR, aber auch anderer Ostblockstaaten, an einzelnen Eureka-Projekten beteiligen können, und auf welchen wissenschaftlich-technischen Gebieten sieht die Bundesregierung im Rahmen von Eureka-Projekten Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Ländern des Ostblocks, vor allem der DDR? Die EUREKA-Mitglieder haben sich bereits im Dezember 1985 darauf verständigt, keine weiteren Teilnehmerstaaten aufzunehmen, die sich nicht den gleichen gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Wertvorstellungen verpflichtet fühlen. Dies schließt die Teilnahme von Unternehmen und Forschungsinstituten aus Drittländern nicht aus, sofern die anderen Projektbeteiligten und die Regierungen aller EUREKA-Mitgliedstaaten dem zustimmen. Der Bundesregierung sind bisher keine Beteiligungswünsche aus RGW-Staaten bekannt geworden. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 80 und 81): Welche konkreten zusätzlichen Kompetenzen hat die Aufnahme des Zusatzes „und Frauenfragen" aus dem Organisationserlaß des Bundeskanzlers für die neue Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zur Folge? Welche organisatorischen und personellen Umstrukturierungen und Veränderungen wird die Umbildung des bisherigen Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur Konsequenz haben, um diese Kompetenzen angemessen erfüllen zu können? Zu Frage 80: Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986 ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet worden; es hat die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz erhalten. Die Gesetzgebungskompetenz gilt für Fragen und Regelungen, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau berühren, oder die Frauen in stärkerem Maße betreffen als Männer. Über Einzelheiten hierzu finden zur Zeit zwischen den betroffenen Ressorts Gespräche statt. Zu Frage 81: Wie der Bundeskanzler hinsichtlich Organisationsveränderungen im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vor der Bundespressekonferenz am 3. Juni 1986 erklärt, wird der bisherige Arbeitsstab Frauenpolitik zu einer Abteilung ausgebaut. In einem ersten Schritt wurden dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen. Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 25. Juni 1986 eingewilligt, daß 13 zusätzliche Planstellen nach § 17 Haushaltsgesetz ausgebracht werden, weil sich für 1986 ein unabweisbarer, auf andere Weise nicht zu befriedigender Personalbedarf ergibt. Damit sollen zusätzlich zu den drei bestehenden Referaten des bisherigen Arbeitsstabes Frauenpolitik und zu dem aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung umzusetzenden Referat Frauen und Beruf drei weitere Referate gebildet werden, um die sofortige Erfüllung der neu übertragenen Aufgaben sicherzustellen. 17576* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Anlage 25 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 82 und 83): Für welche Gesetze mit Frauenrelevanz ist die federführende Gesetzgebungskompetenz des Bundesministers der Justiz auf das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übergegangen? Betrifft dies insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundesministers der Justiz auf den Gebieten Scheidungsrecht, Versorgungsausgleich, § 218 StGB sowie Opferschutzgesetz (Vergewaltigung)? Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986 ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet worden; es hat die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz erhalten. Die Gesetzgebungskompetenz gilt für Fragen und Regelungen, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau berühren, oder die Frauen in stärkerem Maße betreffen als Männer. Über Einzelheiten hierzu finden zur Zeit zwischen den betroffenen Ressorts Gespräche statt. Anlage 26 Antwort des Staatsminister Vogel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 84 und 85): Trifft es zu, daß Gesetzgebungskompetenzen und Federführung für den Bereich des Arbeits-, Berufs- und Rentenrechts, soweit Frauen betroffen sind, als Folge der Namensergänzung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abgezogen und auf das ergänzte Bundesministerium übertragen wurden? Trifft es zu, daß die finanziellen Mittel für Förderungsmaßnahmen für Frauen in den Bereichen Arbeit, Beruf, Renten und Soziales, soweit sie bisher dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zugewiesen, jetzt dort abgezogen wurden und dem ergänzten Bundesministerium zugewiesen worden sind? Zu Frage 84: Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986 ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet worden; es hat die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz erhalten. Die Gesetzgebungskompetenz gilt für Frauen und Regelungen, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau berühren, oder die Frauen in stärkerem Maße betreffen als Männer. Über Einzelheiten hierzu finden zur Zeit zwischen den betroffenen Ressorts Gespräche statt. Zu Frage 85: Ob und welche Mittel übertragen werden, wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 1987 entschieden werden. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/5712 Frage 86): Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig auch wieder die Einrichtung und den Unterhalt von deutschen Kindergärten im Ausland zu unterstützen? Die generelle Einbeziehung von Kindergärten in die Förderung ist angesichts des Haushaltsrahmens nicht möglich. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Förderung erfolgen, wenn eine Begegnungsschule ohne einen Kindergarten nicht funktionsfähig wäre und die ausschließliche Belastung der Eltern mit den Kosten des Kindergartens von diesen unzumutbare Opfer verlangte. Dies wird jeweils einer eingehenden Prüfung bedürfen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/5712 Fragen 87 und 88): Welche Mittel stellt die EG für die schwarze Bevölkerung in der Republik Südafrika zur Verfügung, und wer sind die Empfänger? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Gruppen, die für eine gewaltfreie Lösung der Probleme Südafrikas eintreten (wie z. B. die Inkatha von Mangosuthu Buthelezi), zu unterstützen? Zu Frage 87: Die EG hat für ein Programm von Positivmaßnahmen für Südafrika für die Haushalte 1986 und 1987 Ausgaben in Höhe von je 5 Mio. ECU vorgesehen. Sie sollen in erster Linie für soziale und Bildungsmaßnahmen, die medizinische Versorgung der schwarzen Bevölkerung, Demokratisierungsmaßnahmen, Rechtsberatung und ländliche Entwicklung verwendet werden. Die EG-Kommission wird die Mittel vor allem über kirchliche Organisationen, nämlich dem South African Council of Churches und dem South African Catholic Bishops'Conference, über Gewerkschaftsorganisationen sowie über sonstige unabhängige Anti-Apartheids-Organisationen verteilen. Die Verwaltungskosten sollen auf ein Minimum reduziert werden. Die Verhandlungen über die Durchführung der Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Die Kommission hat sich gegenüber dem Rat verpflichtet, bei den von ihr vorgesehenen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten vorzugehen. Ein Vertreter der Kommission hat auch in Südafrika Kontakt mit den dortigen Botschaften der EG-Mitgliedstaaten aufgenommen, um mit ihnen die Frage der einzuschaltenden Organisationen zu erörtern. Hierbei muß die Kommission mit großer Sorgfalt vorgehen, weil die Zusammenarbeit mit einer Organisation die Zusammenarbeit mit einer anderen Organisation erschweren kann. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 17577* Zu Frage 88: Ebenso wie unsere europäischen Partner unterstützt die Bundesregierung mit positiven Maßnahmen, wie sie die Luxemburger Erklärung vom 10. September 1985 vorsieht, die politischen Kräfte in Südafrika, die eine gewaltfreie Überwindung des Apartheid-Systems anstreben. Für diese Zwecke hat die Bundesregierung die Haushaltsmittel für 1986 weiter erhöht. Daneben leistet sie anteilsmäßig ihren Beitrag zu dem EG-Fonds für Südafrika, der mit gleicher Zielsetzung eingerichtet wurde. Die Bundesregierung pflegt den Dialog mit allen politischen Kräften in Südafrika, um einen friedlichen Wandel herbeizuführen. Beispielsweise hatte Chief Buthelezi während seines Deutschlandaufenthalts vom 17.-22. Februar 1986 Gelegenheit zu einem ausführlichen Meinungsaustausch mit dem Bundeskanzler, Bundesminister Genscher und anderen Mitgliedern der Bundesregierung. Anfang Juli 1986 empfangen sowohl der Bundeskanzler als auch Bundesminister Genscher eine gemischte südafrikanische Delegation, an deren Spitze der Generalsekretär des Südafrikanischen Kirchenrates, Herr Dr. Beyers-Naudé steht. In Briefen an Bischof Tutu haben der Bundeskanzler und Bundesminister Genscher ihr Interesse an einem politischen Gespräch mit dem Friedensnobelpreisträger bekundet. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgerodneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5712 Fragen 89 und 90): Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die mit einem Besuch des Goethe-Institutes in Bukarest verbunden sind, indem ein freier Zugang ohne polizeiliche Beobachtung (und wohl auch Registrierung) nicht möglich ist und für Deutschkurse von Deutschlehrern die Teilnahme durch einen peinlichen bürokratischen Apparat behindert wird, und welche Schritte hat die Bundesregierung unter Berufung auf Korb III der KSZE-Schlußakte unternommen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der öffiziösen „Rzeczpospolita" (26. Mai 1986) der Kreisauer Kreis des deutschen Widerstandes gegen Hitler und dessen Bedeutung unter Verfälschung der Tatsachen bewußt falsch dargestellt wird, um das Ersuchen des Deutschen Bundestages, in Kreisau eine Gedenktafel zu errichten, zu unterlaufen und ad absurdum zu führen, und wie hat sich die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Warschau dazu verhalten? Zu Frage 89: Das Goethe-Institut unterhält seit 1979 in Rumänien als bisher einzigem Land des Warschauer Pakts eine Zweigstelle. Damit nimmt Rumänien im Ostblock eine für uns politisch wichtige Sonderstellung ein. Jeder Besucher des Instituts ist sich bewußt, daß sein Besuch den Staatsorganen nicht verborgen bleibt. Unser Kulturinstitut selbst hat zwar keine Polizeiwache vor der Tür. Für die Überwachung sorgen jedoch Polzeiposten vor der italienischen Botschaft, die gegenüber liegt, und vor anderen wichtigen Gebäuden in der Umgebung. Unsere Botschaft in Bukarest hat die rumänischen Behörden bei jeder sich bietenden Gelegenheit unter Berufung auf Korb III der KSZE-Schlußakte sowie auch unsere ansonsten guten bilateralen Beziehungen um Abhilfe gebeten. Trotz der Überwachung von innen und außen kommen zahlreiche Besucher in das Institut. Die Bibliothek mit über 11000 Bänden wird mit ca. 16 000 Entleihungen pro Jahr stärker benutzt als die meisten Goethe-Bibliotheken in westlichen Ländern. Ein überwachtes Institut scheint der Bundesregierung besser zu sein als die einzige Alternative, nämlich kein Kulturinstitut in Rumänien zu haben. Zu Frage 90: Der Bundesregierung ist der am 22. Mai 1986 in „Rzeczpospolita" unter der Überschrift „Schwierigkeiten mit Kreisau" veröffentlichte Artikel bekannt. Die Bundesregierung bemüht sich darum, das Gedenken an die Mitglieder des Kreisauer Kreises am Ort ihrer Begegnungen in Kreisau in angemessener Weise zu ehren. Sie entspricht damit der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vom 4. Dezember 1985 (Drucksache 10/4468), die dem Deutschen Bundestag zur Annahme vorliegt. Die Botschaft Warschau ist in diesem Sinne gegenüber der polnischen Seite tätig. Wir lassen uns bei diesen Bemühungen nicht durch Presseveröffentlichungen beirren. Das deutsch-polnische Forum hat im November letzten Jahres in Krakau folgende Empfehlung angenommen: „Der Lenkungsausschuß des Forums hat beschlossen, sich im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit mit dem Problem des Kreisauer Kreises zu beschäftigen". Die Bundesregierung ist überzeugt, daß diese von unabhängigen und sachverständigen Persönlichkeiten zu unternehmende Arbeit das Verständnis für den Kreisauer Kreis und dessen Tätigkeit ganz wesentlich fördern wird. In diesem Zusammenhang ist auch auf die „X. deutsch-polnische Schulbuchkonferenz der Historiker" hinzuweisen, die sich im Jahre 1977 mit dem Thema „Widerstandsbewegungen in Deutschland und Polen während des Zweiten Weltkrieges" befaßt hat. Einer der polnischen Teilnehmer erklärte seinerzeit: „Der Begriff des anderen Deutschland, der während der Widerstandsbewegung entstanden ist, schuf eine Plattform der moralischen Wiedergeburt des deutschen Volkes und der moralischen Zusammenarbeit anderer Völker mit diesem Deutschland". 17578* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1986 Anlage 30 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/5712 Fragen 91 und 92): Sind der Bundesregierung Presseberichte vom 8. Mai 1986 aus Uganda bekannt, nach denen Medikamente aus deutschen Hilfslieferungen unbrauchbare — d. h. mit dem Verfallsdatum 15. Dezember 1984 versehene — Schmerzmittel enthalten haben? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mittlerorganisation für diese Hilfslieferung verantwortlich ist? Zu Frage 91: Derartige Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat keine verfallenen Medikamente geliefert! Sie hat diese Vorwürfe gegenüber der ugandischen Regierung zurückgewiesen. Zu Frage 92: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wer Schmerzmittel mit dem Verfalldatum 15. Dezember 1984 nach Uganda geliefert hat. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/5712 Frage 93): Hat die Bundesregierung durch Übernahme der Transportkosten eine Medikamentenlieferung unterstützt, die laut Presseberichten aus Uganda vom 8. Juni 1986 unbrauchbare, d. h. mit Verfallsdatum 15. Dezember versehene Schmerzmittel enthalten haben soll, und wie will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, daß von ihr unterstützte Hilfslieferungen keine unbrauchbaren Medikamente enthalten? Die Bundesregierung hat auf ugandische Bitte die Transportkosten für eine Medikamentenspende einer privaten deutschen Hilfsorganisation unter der Bedingung übernommen, daß sie keine verfallenen Medikamente enthalten dürfe. Diese Hilfsorganisation hat der Bundesregierung auf Anfrage inzwischen schriftlich versichert, daß ihre Spende keine durch Verfall unbrauchbare Schmerzmittel enthalten habe. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft bei Medikamentenlieferungen die Transportkosten nur unter der Bedingung übernehmen, daß keine verfallenen Medikamente transportiert werden. Eine Kontrolle des tatsächlichen Inhaltes von Medikamentenlieferungen privater Hilfsorganisationen durch die Bundesregierung ist vor Versendung praktisch nicht durchführbar. Falls eine Hilfsorganisation nachweisbar unbrauchbare Medikamente geliefert hat, wird sie in Zukunft von der Bundesregierung keine Transportkostenzuschüsse mehr erhalten. Anlage 32 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 25. Juli 1984 (BGBl. I S. 998) (Drucksache 10/5564) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die „Förderung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr" (Drucksache 10/5573) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für einen Entwurf einer Entschließung betreffend ein mittelfristiges Programm der Gemeinschaft (1986-1990) zur Chancengleichheit der Frauen (Drucksache 10/5627) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Ausgangszölle, die in der Zehnergemeinschaft bei der Berechnung der in der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals vorgesehenen schrittweisen Zollsenkungen zugrunde zu legen sind — KOM (86) 34 endg. — Rats-Dok. Nr. 4644/86 (Drucksache 10/5238 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 349/84 betreffend die Aussetzung von Zollzugeständnissen und die Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für andere Erzeugnisse mit Ursprung in diesem Land — KOM (86) 96 endg. — Rats-Dok. Nr. 5073/86 (Drucksache 10/5238 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Entwicklung bestimmter benachteiligter Regionen der Gemeinschaft durch einen besseren Zugang zu den fortgeschrittenen Telekommunikationsdiensten (Programm STAR) — KOM (85) 836 endg. — Rats-Dok. Nr. 4485/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Entwicklung bestimmter benachteiligter Regionen der Gemeinschaft durch die Erschließung des endogenen Energiepotentials (Programm VALOREN) — KOM (85) 838 endg. — Rats-Dok. Nr. 4486/86 (Drucksache 10/5074 Nr. 5) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung der Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle von öffentlichen Zeichnungs- und Verkaufsangeboten zu veröffentlichen ist — KOM (80) 893 endg. — EG-Dok. Nr. 4334/81 (Drucksache 10/358 Nr. 44) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die anläßlich von Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung am Kapital einer börsennotierten Gesellschaft zu veröffentlichenden Informationen — KOM (85) 791 endg. — Rats-Dok. Nr. 4153/86 (Drucksache 10/5074 Nr. 32)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dies veranlaßt den Abgeordneten Broll zu einer Zwischenfrage.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Lieber Herr Kollege Bernrath, erinnern Sie sich vielleicht daran, daß ich im Ausschuß zunächst die Formulierung gebraucht habe, die uns vom Kabinett vorgegeben war, nämlich daß „besonders belastete Polizeibeamte" diese erhöhte Zulage bekommen sollten, und daß ich nur auf die zweifelnde Frage Ihrer Seite — ich weiß nicht, ob von Ihnen persönlich —, der ich entnehmen mußte, daß Sie die Belastungen der Polizeibeamten vielleicht überhaupt nicht kennen, nur einige praktische Beispiele gebracht habe, und unter anderem diejenigen, die Sie soeben genannt haben?

(Zuruf des Abg. Dr. Emmerlich [SPD])


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie bleiben also dabei, daß es eine Knüppelzulage ist;

    (Broll [CDU/CSU]: Absolut nicht!)

    denn die besondere Belastung haben Sie mit diesen Beispielen charakterisiert. Sie haben — das lag aus Gründen der Aktualität auch nahe — darauf hingewiesen, daß Sie diese Zulage denjenigen geben wollen, die gefährdet sind, nicht denjenigen, die belastet sind. Das ist schließlich nicht der Sinn dieser Zulage.
    Wir haben dann darüber gesprochen, ob man die Gefährdungen nicht politisch einfangen muß, um die Polizei zu entlasten, ob man die Polizei befähigen muß — um es positiv auszudrücken —, mit solchen aktuellen Situationen fertigzuwerden.
    Es bleibt also dabei: Es ist eine unzureichende Erhöhung. Sie ist von Nachteil, weil, wenn Ihre jetzige Definition „besonders belastet" stimmt, die Begrenzung auf wenige Polizeivollzugsbeamte sicherlich nicht berechtigt ist.

    (Broll [CDU/CSU]: Ist auch nicht beabsichtigt!)




    Bernrath
    Von daher müssen wir das kritisch sehen.
    Noch ein Wort zur Regelung nach § 55 betreffend die Beseitigung der Doppelversorgung für Beamte, die in einem Teil ihres Berufslebens Rentenversicherungsansprüche erworben haben, über einen längeren Zeitraum von 12 Jahren. Sie haben in Veranstaltungen vor den Wahlen massiv angekündigt, der besonderen Lage und der Belastungen wegen, die sich hieraus ergeben, sei dringend eine weitere Entlastung notwendig. Sie haben das als eine Verpflichtung für Sie dargestellt, weil Sie sich sozusagen frei von der Mitverantwortung für diese Regelung des § 55 fühlen. Diese Behauptung kann sicherlich nicht ernsthaft aufrechterhalten werden.
    Wir glauben, es muß möglich sein, eine weitere Entlastung dieses Personenkreises zu finanzieren. Denn die Auskunft des Innenministeriums zu den Fragen, was mit der Änderung des § 55 eingespart werden sollte und was damit tatsächlich eingespart worden ist, hat gezeigt, daß über das Ziel, 2 Milliarden DM einzusparen, hinaus sich insgesamt 2,5 Milliarden DM Einsparungen eingestellt haben und damit rund 250 Millionen DM für die Finanzierung einer Zwischenlösung zur Entlastung vor allem der älter gewordenen Pensionäre, die hier betroffen sind, zur Verfügung stehen. Daher bedauern wir noch mal, daß das nicht möglich war.
    Wir hoffen, daß wir nun im Herbst zu einer Regelung kommen. Unsere Anträge liegen vor.
    Im übrigen: Zustimmung zum Gesetzentwurf.

    (Beifall des Abg. Dr. Jens [SPD])