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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Windelen 17395 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 17395D, 17496 C Umbenennung eines Ausschusses . . . . 17396 C Begrüßung des Präsidenten der Volksversammlung der Arabischen Republik Ägypten, Prof. Dr. Rifaat El Mahgoub, und einer Delegation 17398 D Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 8. September 1986 17496 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen der Berliner SPD zur Sicherheits- und Bündnispolitik Lintner CDU/CSU 17377 B Dr. Vogel SPD 17378 B Ronneburger FDP 17379 C Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 17380 D Lange GRÜNE 17382 B Kittelmann CDU/CSU 17383 D Horn SPD 17384 D Möllemann, Staatsminister AA 17386A Schwarz CDU/CSU 17388 A Egert SPD 17389A Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär BMB . 17390 B Reddemann CDU/CSU 17391 D Dr. Scheer SPD 17393 A Klein (München) CDU/CSU 17394 B Dr. Vogel SPD (Erklärung nach § 30 GO) 17395 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung — Drucksache 10/5341 — Urbaniak SPD 17396 D Zink CDU/CSU 17399A Tatge GRÜNE 17400 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 17401A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 17402 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 17403 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1985 — Drucksachen 10/5132, 10/5722 — Heistermann SPD 17405 B Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 17406 C Bastian GRÜNE 17408 C Dr. Feldmann FDP 17410 B Voigt (Sonthofen) fraktionslos 17412 B Weiskirch, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 17413 D Steiner SPD 17416 B Breuer CDU/CSU 17418 D Kolbow SPD 17420 C Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 17422 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Vorarbeiten zur Einrichtung eines Tieffluggebietes östlich von Hamburg — Drucksachen 10/2803, 10/5084 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Auhagen, Frau Borgmann, Bueb, Frau Dann, Frau Eid, Frau Hönes, Horaczek, Lange, Mann, Dr. Schierholz, Schily, Schmidt (Hamburg-Neustadt), Schulte (Menden), Ströbele, Suhr, Tischer, Vogel (München), Vogt (Kaiserslautern), Volmer, Werner (Westerland), Werner (Dierstorf), Frau Zeitler und der Fraktion DIE GRÜNEN Abschaffung von Tiefflügen — Drucksachen 10/3353, 10/5085 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Reduzierung der Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Tiefflugbetrieb — Drucksache 10/5737 — Dr. Klejdzinski SPD 17426 B Wilz CDU/CSU 17430 A Dr. Schierholz GRÜNE 17432 A Ronneburger FDP 17433 C Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 17435 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Hauck, Frau Schmidt (Nürnberg), Delorme, Dreßler, Fiebig, . Gilges, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Lepsius, Sielaff, Waltemathe, Witek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (2. AMG-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/4144 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/5732 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksachen 10/5112, 10/5258 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/5732 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5768 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (2. AMG-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses, für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/5732 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der einzelstaatlichen Maßnahmen betreffend das Inverkehrbringen technologisch hochwertiger Arzneimittel und insbesondere solcher, die mit Hilfe biotechnologischer Prozesse hergestellt werden Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/318/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 81/852/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und tierärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Tierarzneimitteln Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Versuchen mit Arzneispezialitäten im Hinblick auf deren Inverkehrbringen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 III Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten — Drucksachen 10/2525, 10/5520 — Frau Augustin CDU/CSU 17451 D Jaunich SPD 17453 C Eimer (Fürth) FDP 17457 C Frau Wagner GRÜNE 17459 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 17460 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1986 zur Änderung des Abkommens vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit — Drucksache 10/5526 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5735 — 17464 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz) — Drucksache 10/5711 — 17464 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/85 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) — Drucksachen 10/5024, 10/5402 — . . . 17464 D Beratung der Sammelübersicht 152 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5674 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 153 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5675 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 156 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5739 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 158 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5741 — 17465 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Niegel, Dr. Daniels, Dörflinger, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Pesch, Frau Rönsch, Frau Roitzsch (Quickborn), Ruf, Zierer, Grünbeck, Frau Dr. Segall, Frau Seiler-Albring und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Umwelt und Gewerbe in der Städtebaupolitik -- Drucksachen 10/4510, 10/5742 — . . . 17465 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/5733 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 10/5734 — Spilker CDU/CSU 17465 D Becker (Nienberge) SPD 17466 C Mann GRÜNE 17467 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 17468 D Dr. Lammert CDU/CSU (zur GO) . . . 17470A Dr. Schwenk (Stade) SPD (zur GO) . . 17470 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Ströbele, Mann, Frau Dann, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Errichtung einer Gedenk- und Dokumentationsstätte im ehemaligen Konzentrationslager Salzgitter-Drütte — Drucksache 10/3990 — in Verbindung mit IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksachen 10/579, 10/3950 — Seiters CDU/CSU 17471 C Ströbele GRÜNE 17472 B Tietjen SPD 17473A Dr. Hirsch FDP 17473 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung tarifrechtlicher Bestimmungen im Seehafenhinterlandverkehr — Drucksache 10/3532 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/5695 — Fischer (Hamburg) CDU/CSU 17474 D Hettling SPD 17476 B Kohn FDP 17477 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 17478 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Verbesserung der Situation der Sinti und Roma zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Lage der Sinti, Roma und verwandte Gruppen zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ströbele, Frau Dann, Mann und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Schily, Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandte Gruppen zu dem Antrag der Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bestandsaufnahme, Bericht und Prüfung von verbesserten Leistungen an Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von 1933 bis 1945 zu dem Antrag der Abgeordneten Schily, Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie — Drucksachen 10/4127, 10/4128, 10/4129, 10/4040, 10/4638, 10/4640, 10/4996 — Waltemathe SPD 17480 B Dr. Schulhoff CDU/CSU 17481 B Ströbele GRÜNE 17482 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 17483 D Vogel (München) GRÜNE 17485 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes — Drucksache 10/3903 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5720 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5721 — Saurin CDU/CSU 17485 C Stiegler SPD 17486 C Beckmann FDP 17487 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 17488 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Penner, Dr. Nöbel, Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Paterna und der Fraktion der SPD Personalinformationssysteme und Datenschutz — Drucksachen 10/3657, 10/4594 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 V Wartenberg (Berlin) SPD 17488 D Fellner CDU/CSU 17490 C Peter (Kassel) SPD 17491 D Dr. Hirsch FDP 17492 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 17493 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauff, Frau Dr. Hartenstein, Bachmaier, Frau Blunck, Brück, Duve, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Lennartz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reschke, Reuschenbach, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Konzept zur Sanierung von Altlasten — Drucksache 10/5527 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Beseitigung von Altlasten (Altlastenfondsgesetz) — Drucksache 10/5529 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung einer Sonderabgabe auf Sondermüll (Sondermüllabgabengesetz) — Drucksache 10/5531 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Chlorsteuergesetzes — Drucksache 10/5530 — 17494 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Büchler (Hof), Rapp (Göppingen), Dr. Hauchler, Amling, Ibrügger, Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Lambinus, Frau Matthäus-Maier, Menzel, Dr. Mitzscherling, Oostergetelo, Frau Schmedt (Lengerich), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Dr. Spöri, Stahl (Kempen), Stiegler, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Dr.-Vogel und der Fraktion der SPD Anschlußregelung zum Welttextilabkommen — Drucksachen 10/5067, 10/5614 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Anschlußregelung zum Welttextilabkommen — Drucksache 10/5702 — 17495 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987) — Drucksache 10/5406 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/5738 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zum dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) — Drucksachen 10/4438, 10/5744 — Frau Hürland CDU/CSU 17496 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — Drucksache 10/4288 — 17496 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Emmerlich, Bachmaier, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Lambinus, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes — Drucksache 10/5446 — 17496 C Fragestunde — Drucksache 10/5712 vom 20. Juni 1986 — Zur Geschäftsordnung Frau Hönes GRÜNE 17438 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFFG 17438 C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Gespräche von Bundeskanzler Dr. Kohl und Staatspräsident Mitterand über Bau und Betrieb des französischen Atomkraftwerks Cattenom MdlAnfr 54, 55 20.06.86 Drs 10/5712 Schreiner SPD Antw StSekr Dr. Wagner BMU 17438 D ZusFr Schreiner SPD 17438 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17439 B ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 17439 C ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 17439 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 17440 C ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 17440 D Schadstoffemissionen (PCB) beim Bau der Erde-Funk-Anlage der Post in BerlinWannsee; Schutzvorkehrungen, insbesondere im Hinblick auf den Kernreaktor des Hahn-Meitner-Instituts MdlAnfr 67, 68 20.06.86 Drs 10/5712 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Rawe BMP 17441 A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 17441 B Benachteiligung des ländlichen Raums bei der Staffelung der Fernsprechgebühren MdlAnfr 71 20.06.86 Drs 10/5712 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP 17441 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17442B ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 17442 C Ausweichmöglichkeiten für den Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim MdlAnfr 32, 33 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Rönsch CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 17443 A ZusFr Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 17443 B ZusFr Reuter SPD 17443 C ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 17443 D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 17444A ZusFr Frau Blunck SPD 17444 B Einführung familienfreundlicher Arbeitszeiten für Frauen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Quotenregelung für Frauen im Erwerbsbereich MdlAnfr 35, 36 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Wagner GRÜNE Antw BMin Frau Dr. Süssmuth BMJFFG 17445A ZusFr Frau Wagner GRÜNE 17445 A ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 17445 D ZusFr Senfft GRÜNE 17446 A ZusFr Frau Blunck SPD 17447 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 17447 A Auffassung der Bundesministerin Frau Dr Süssmuth über die Flexibilität der Frauen bei der Wahl der Berufsausbildung MdlAnfr 37 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Zeitler GRÜNE Antw BMin Frau Dr. Süssmuth BMJFFG 17447 B ZusFr Frau Zeitler GRÜNE 17447 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 17448 A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 17448 B ZusFr Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 17448 B ZusFr Volmer GRÜNE 17448 C ZusFr Frau Wagner GRÜNE 17448 D ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 17449 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 17449 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17449 B ZusFr Senfft GRÜNE 17449 C Äußerungen der Bundesministerin Frau Dr. Süssmuth über den Frauenanteil bei der Besetzung von Parteigremien MdlAnfr 38 20.06.86 Drs 10/5712 Frau Hönes GRÜNE Antw BMin Frau Dr. Süssmuth BMJFFG 17450 A ZusFr Frau Hönes GRÜNE 17450 A ZusFr Frau Blunck SPD 17450 C Nächste Sitzung 17496 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17497*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes) (Engelhard, Bundesminister der Justiz, Dr. Berners [CDU/CSU], Schmidt [München] [SPD], Mann [GRÜNE]) 17497* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 VII Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatzpunkt 8 a und b der Tagesordnung (Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1987 und Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) (Niegel [CDU/CSU], Rapp [Göppingen] [SPD]) 17499* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 13 a bis d der Tagesordnung (Konzept zur Sanierung von Altlasten, Altlastenfondsgesetz, Sondermüllabgabengesetz und Chlorsteuergesetz) (Dr. Wallmann, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Schmidbauer [CDU/CSU], Baum [FDP]) 17502* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 14 a und b der Tagesordnung (Anschlußregelung zum Welttextilabkommen) (Dr. Schwörer [CDU/CSU], Rapp [Göppingen] [SPD]) 17505* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 15 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) (Tatge [GRÜNE], Vogt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dreßler [SPD]) 17507* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni. 1986 17377 225. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 223. Sitzung: Laut nachträglicher Mitteilung des Auswärtigen Amtes sind auf den Seiten III bis IV bei den Anlagen 10 bis 17 statt „SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA" zu lesen „SchrAntw StMin Möllemann". Auf den Seiten 17333 bis 17336 ist bei den Anlagen 10 bis 17 jeweils „Antwort des Staatsministers Möllemann" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Bülow 26. 6. Frau Dempwolf 27. 6 Dr. Ehrenberg 26. 6. Gansel 27. 6. Genscher 27. 6. Grüner 27. 6. Hauck 27. 6. Hoffie 27. 6. Jung (Düsseldorf) 26. 6. Kiechle 26. 6. Dr. Kohl 27. 6. Marschewski 27. 6. Dr. Mertens (Bottrop) 28. 6 Pohlmann 27. 6. Frau Roitzsch (Quickborn) 29. 6. Schmidt (Hamburg) 27. 6. Schröder (Hannover) 27. 6. Schulze (Berlin) 27. 6. Dr. Stavenhagen 27. 6. Voigt (Frankfurt) 27. 6. Dr. Voss 27. 6. Dr. Wieczorek 26. 6. Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes) Engelhard, Bundesminister der Justiz: Nach dem von der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurf zur Änderung des Richterwahlgesetzes soll künftig für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes statt der einfachen Mehrheit die Zweidrittelmehrheit erforderlich sein. Der Gesetzentwurf stimmt mit einem von fünf Ländern im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag überein. Im Plenum und im Rechtsausschuß des Bundesrates ist das Thema bereits eingehend diskutiert worden. Der Rechtsausschuß des Bundesrates hat einstimmig beschlossen, die Behandlung des Gesetzesantrages zu vertagen, um Möglichkeiten auszuloten, ohne Gesetzesänderung die Praxis des Wahlverfahrens zu verbessern. Aus der Sicht des Bundesministers der Justiz besteht kein Bedürfnis für die vorgeschlagene Änderung des Richterwahlgesetzes. In den über 35 Jahren seit Inkrafttreten des Richterwahlgesetzes ist es bei wechselnden Mehrheitsverhältnissen gelungen, die obersten Gerichtshöfe des Bundes mit hierfür geeigneten Richtern zu besetzen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Nach der Begründung des Gesetzentwurfes soll das Vertrauen des Bürgers in eine von sachfremden Einflüssen freie Rechtsprechung dadurch gestärkt werden, daß die Wahl der Richter weitgehend auch von der Zustimmung der politischen Minderheit abhängig gemacht wird. Das Gegenteil ist zu erwarten: Erstens. Die Parteien würden durch die vorgeschlagene Regelung verstärkt der Versuchung ausgesetzt, die Wahlen auf die Richter zu beschränken, die ihnen angehören oder die ihnen nahestehen. Zweitens. Für die Richter ohne parteipolitischen Rückhalt würde die Situation nur schlechter, übrigens auch für die, wie es Minister Dr. Günther im Bundesratsplenum ausdrückte, „originellen und profilierten Richterpersönlichkeiten mit Ecken und Kanten, die nicht allen genehm sind". Eine parteipolitische Ausrichtung der Richterwahl würde nicht nur das Vertrauen in die Objektivität der Rechtsprechung, sondern auch ihre Qualität beeinträchtigen. Eine weitere Folge des Quorums einer Zweidrittelmehrheit wäre die vom Bundesverfassungsgericht her bekannte Gefahr einer „Blockade", wenn Mehrheit und Minderheit sich nicht auf Kandidaten einigen können. Da Wahlen für die obersten Gerichtshöfe des Bundes bei insgesamt 477 Richtern im Bundesdienst sehr viel häufiger durchzuführen sind als für das Bundesverfassungsgericht mit nur 16 Richtern, könnten nicht vertretbare Verfahrensverzögerungen die Folge sein. Wahlen für das Bundesverfassungsgericht sind nicht mit denen für die obersten Gerichtshöfe zu vergleichen. Die Wahlen für das Bundesverfassungsgericht stehen in ganz besonderem Maße unter der Kontrolle der Öffentlichkeit. Bei den Wahlen für die obersten Gerichtshöfe des Bundes, die ohnehin ein wesentlich begrenzteres Interesse finden, wäre von dieser Kontrolle wenig zu spüren, wenn die Minderheit über das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit in der Verantwortung eingebunden wäre. Insgesamt: Die vorgeschlagene Regelung ist eine unnötige, ja eher schädliche Therapie. Dr. Bernera (CDU/CSU): Nach dem Gesetzesantrag der SPD sollen die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes nicht mehr, wie im § 12 I Richterwahlgesetz bestimmt ist, mit der einfachen Mehrheit, sondern mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Eine seit Jahren bestehende und auch von Ihrer Seite bisher unbeanstandete Praxis soll nun auf Ihren Antrag hin geändert werden. Da drängt sich doch die Frage nach dem „Warum" auf. Vordergründig stützt sich Ihr Antrag auf die Wahrung der persönlichen, politischen und sachlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter an unseren obersten Bundesgerichten. Damit wiederholen Sie zunächst einmal bereits gesetzlich Verankertes; denn der Richterwahlausschuß ist schon von rechts wegen gehalten, Richter nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszuwählen. 17498* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Der wahre Zweck Ihres Antrages ist allerdings nur andeutungsweise zu erkennen. Seien Sie doch ehrlich, meine Damen und Herren von der SPD, in Wirklichkeit geht es Ihnen gar nicht um eine Entpolitisierung der zu besetzenden Richterstellen, d. h. um den „neutralen" Richter, Ihnen geht es einzig und allein um die Absicherung des parteipolitischen Proporzes, d. h. Ihres Anteils. Anlaß Ihres Antrages sind nämlich ganz offensichtlich die am 30. Januar 1986 stattgefundenen Richterwahlen zu den obersten Bundesgerichten. Obwohl die Beratungen des Richterwahlausschusses vertraulich sind, d. h. in geheimer Abstimmung entschieden wird, haben zwei Mitglieder dieses Wahlausschusses — aus den Reihen der SPD — Details dieser Wahl unverblümt in die Öffentlichkeit getragen, da angeblich die Vorschläge der SPD nicht berücksichtigt wurden. Daß diese Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren, braucht meinerseits nicht weiter ausgeführt zu werden, da dies der Parlamentarische Staatssekretär Benno Erhard (BMJ) — jederzeit überprüfbar — bereits widerlegt hat. Ich stimme meinerseits allerdings voll darin überein, daß die obersten Gerichtshöfe des Bundes ausgewogen zu besetzen sind. Nur fragt sich, was Sie, meine Damen und Herren von der SPD, unter „ausgewogen" verstehen. Mit ein paar Zahlen kann ich Ihnen das ganz genau erklären: Von 1970 bis 1976 wurden 76 Bundesrichter auf Vorschlag der SPD gewählt, 3 auf Vorschlag der FDP und nur 29 auf Vorschlag der Union. Zu dieser Zeit stand die Mehrheit im Richterwahlausschuß auf Seiten der SPD/FDP-Koalition. Aus diesen Zahlen läßt sich doch leicht erkennen, was Sie unter „ausgewogen" verstehen: ausgewogen dann, wenn die Majorität auf Seiten der SPD besteht. Aber, meine Damen und Herren, Ihrem Antrag kann begründet entgegengehalten werden, daß die bisherige Praxis der Richterwahl zu den obersten Gerichten in keiner Weise Anlaß gibt, daran zu zweifeln, daß sich die Mitglieder des Ausschusses bei ihren Entscheidungen von den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung haben leiten lassen. Wie käme es sonst, daß — trotz geänderter Mehrheitsverhältnisse im Richterwahlausschuß —: bis 1984 (!) von sieben Vorsitzenden Richtern des Bundesarbeitsgerichts bis auf einen parteilosen alle übrigen Richter bei ihrer Berufung Mitglieder der SPD waren, und ebenso der Präsidialrat dieses Gerichts nur mit einem parteilosen und ansonsten mit Richtern besetzt ist, die ebenfalls Mitglieder der SPD sind? Dies, meine Damen und Herren, belegt doch sehr eindeutig, daß die geltende Regelung keinesfalls zu einer unsachgemäßen Besetzung geführt hat, oder was wollen Sie den eben genannten Zahlen entgegenhalten? Daher kann ich meinerseits nur feststellen, daß sich dieses Wahlverfahren über Jahre hinweg bewährt hat und keinerlei Anlaß zur Änderung gibt. Schmidt (München) (SPD): Eine zentrale Voraussetzung für den Rechtsstaat ist die Unabhängigkeit der Richter und damit die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben oder gibt es berechtigte Zweifel daran, dann ist die durch Art. 20 des Grundgesetzes verankerte Ordnung unseres Staates in Gefahr. Den Vätern dieser Verfassung war diese Bestimmung des Grundgesetzes so wichtig, daß sie ausdrücklich ein Widerstandsrecht in Abs. 4 verankert haben: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die Unabhängigkeit unserer Rechtsprechung ist in Gefahr, seit diese Wenderegierung jede Besetzung einer Richterstelle in einer Art Piratenmentalität als willkommene Beute betrachtet, deren Fell man nach Belieben unter sich aufteilen kann. Nicht die Besetzung dieser Stellen mit unabhängigen, qualifizierten Richterpersönlichkeiten ist das Ziel, sondern der parteipolitische Durchgriff in die obersten Gerichte. Diese rigorose Personalpolitik, die der „Spiegel" als die „Installierung einer schwarzen Garde" bezeichnet, richtet unabsehbaren Schaden an, indem sie das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung untergräbt. Die Unionsparteien sind sehr schnell bei der Hand, junge Leute als Verfassungsfeinde zu brandmarken und ihnen den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern. Keiner dieser jungen Leute bedeutet eine ernsthafte Gefahr für unsere Ordnung — im Gegensatz zu Ihrem Verhalten im Richterwahlausschuß. Der weiß Gott zurückhaltende und die Öffentlichkeit scheuende Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof protestiert mit folgenden Worten gegen diese Praxis: Eine Personalpolitik, die nur den einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe genehmen Richter fördert, würde eine Gefahr für das unabhängige Richteramt darstellen. Derartige Methoden könnten den Boden für den manipulierten Richter bereiten, der das Ende des Rechtsstaates wäre. Dieser Protest, diese Warnung wiegt schwer. Allerdings nicht bei dieser Regierung; teilte uns doch der FAZ-Journalist Fromme in kaum verhüllten Worten mit, daß im Kabinett die Gesinnungsschnüffelei, die Parteibuchprüfung zum Maßstab aller Dinge bei der Richterberufung erhoben wurde. Von den über 50 seit der Wende berufenen Richtern sind etwa 40 vorwiegend unter diesem Gesichtspunkt berufen worden — nicht unter dem Gesichtspunkt der juristischen Qualifikation, der richterlichen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit. Nun möchte ich keineswegs allen der auf diese Art Gewählten unterstellen, daß sie die Erwartungen ihrer Auftraggeber erfüllen und zu willfährigen Vollstreckern der Erwartungen, die diese Regierung in sie setzt, werden. Gar mancher wird sicher denen, die ihn berufen haben, ein Schnippchen schlagen, aber auf allen lastet der Makel dieser Art ihrer Berufung. Den Müller, der seinem absolutistischen Herrscher trotzig und vertrauensvoll entgegenschleudert: „Noch gibt es Richter in Berlin" oder die Anti- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 17499* gone, die sagt: „Den Starken zu besiegen, vermag der Schwache alleine durch sein Recht", wird man angesichts des Verhaltens dieser Regierung in unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat kaum mehr finden. Aber nicht nur bei der Wahl von Richtern, auch bei der Berufung von Präsidenten oder Senatspräsidenten dieser Gerichte setzt sich die Wenderegierung, die sich — was sich heute wie Hohn ausnimmt — für die moralische Erneuerung dieser Republik einsetzen wollte, über Qualifikation, über einstimmige Voten des Richterkollegiums und des Präsidialrats des Inhalts, daß der oder die Betreffende ungeeignet sei, bedenkenlos hinweg. So ist es auch verständlich, wenn der Präsident des Bundesarbeitsgerichtes in einer Richterversammlung zürnt, „daß im Sinne einer parteipolitischen Doktrin eine Art Gleichschaltung oder Gleichklang parteipolitischer Art erreicht werden soll". In dieser Situation wäre der Bundesminister der Justiz gefordert, der den Vorsitz im Richterwahlausschuß hat, seine Stimme zu erheben, auf Ausgleich zu dringen, einer bestimmten Wahl nicht zuzustimmen; er müßte ja nicht einmal zurücktreten. Aber dies könnte nur ein Minister, der über moralische und politische Autorität verfügt — wie Dehler und Heinemann — und dessen Stimme auch Gehör findet. Leider haben wir einen solchen Minister nicht. Auf der Regierungsbank tummeln sich die politischen Leichtgewichte. Während der sozialliberalen Koalition wurde noch immer eine Einigung versucht. Jeder gewählte Richter wurde entweder einstimmig oder mit einer die Parteigrenzen überschreitenden Mehrheit gewählt. Eine solche Einigung wird heute entweder kaum mehr versucht oder scheitert von vornherein. Darum schlagen wir Sozialdemokraten vor, die Richter der obersten Bundesgerichte wie die Bundesverfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, um auf breiter Basis Richter zu wählen, deren Qualifikation und Persönlichkeit ihre Wahl rechtfertigen. Auch wir wissen, daß damit nicht alle Probleme gelöst sind, daß es dann immer noch daran mangelt, daß der Ausschuß allein auf Grund der Akten entscheiden muß, ohne daß er einen persönlichen Eindruck von dem Vorgeschlagenen hat, und daß mehr Publizität — wie in Amerika — nicht schaden könnte. Ich kann nur sagen: Wir haben hier einen Vorschlag gemacht, der der Gefahr entgegenwirken soll, daß sich Richter, die etwas werden wollen, aus reiner Opportunität einer Partei anschließen und willfähig mit einer Schere im Kopf entscheiden, um Bundesrichter werden zu können. Es gibt in diesem Lande hervorragende Richter mit Parteibuch. Es spricht sogar viel für einen Richter, der sich politisch — auch parteipolitisch — engagiert. Aber es spricht alles gegen Richter, deren einziges Motiv für einen Parteieintritt die Erwartung ist, auf diesem Wege Bundesrichter zu werden. Eine solche Haltung wird durch Ihre Wahlpraxis geradezu herausgefordert. Wir Sozialdemokraten sind bei den Beratungen im Rechtsausschuß, an den unser Gesetzentwurf überwiesen werden soll, zu Erweiterungen unseres Vorschlags jederzeit bereit. Aber das, was wir heute vorschlagen, nämlich die Zweidrittelmehrheit, ist angesichts der für den Rechtsstaat verheerenden Praxis dieser Regierung das absolute Minimum. Mann (GRÜNE): Der Vorschlag der SPD ist ebenso wie die entsprechende Bundesratsinitiative grundsätzlich zu begrüßen. Es ist sachgerecht, wie beim Bundesverfassungsgericht die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe von der Zustimmung auch der Minderheit abhängig zu machen. Angesichts der Entwicklung, immer häufiger die Wertentscheidungen nicht im Gesetz zu treffen, sondern sie der Exekutive oder der dritten Gewalt faktisch zu übertragen, bedarf die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe zusätzlicher demokratischer Legitimation. Abzulehnen sind jedoch Verfahren, bei denen nach Proporzgesichtspunkten die sachliche Qualifikation der Richter auf der Strecke bleibt und in einer faktischen Allparteienkoalition Richter nach ihrer parteipolitischen Orientierung gewählt werden. Das zur Zeit geschlossene Verfahren im Richterwahlausschuß muß sowohl für die Richter als auch die Bevölkerung, in deren Namen Recht gesprochen wird, durchschaubar werden. Ein Schritt auf diesem Wege könnte sein, die Kandidatenbenennungen durch die Mitglieder des Richterwahlausschusses durchschaubarer zu machen. Von daher bestehen Bedenken, ohne gründliche Beratung eine Regelung zu treffen. Bei der Neuwahl des Richterwahlausschusses müßte es im übrigen eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, anders als 1983 auch einen Vertreter der GRÜNEN zu berücksichtigen, wenn nicht die im SPD-Entwurf genannte Begründung der „Zustimmung weitgehend auch der politischen Minderheit" zu einer Leerformel verkommen soll. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatzpunkt 8 a und b der Tagesordnung (Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1987 und Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Niegel (CDU/CSU): Der ERP-Unterausschuß und der Wirtschaftsausschuß haben die Beratungen so vorbereitet, daß schon vor der Sommerpause in 2. und 3. Lesung der ERP-Wirtschaftsplan 1987 beschlossen werden kann. Im einzelnen darf ich dazu sagen: Die von uns auf ein jährliches Fördervolumen von rund 2,3 Milliarden DM angehobene Mittelstandsförderung wird beibehalten. Sie ist damit weitgehend bedarfsgerecht ausgestattet und gibt den mittelständischen Betrieben die Möglichkeit, weiterhin ihren Beitrag zu dem guten Investitions- 17500* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 klima in der Bundesrepublik zu leisten. Ich bin froh, daß hierüber in diesem Hause weitgehender Consensus herrscht, und darf als Leitlinie für die Zukunft an die Debatte über den ERP-Plan 1986 anknüpfen: Die ERP-Mittelstandsprogramme müssen auch in den kommenden Jahren unverändert weitergeführt werden. Außerdem bleiben Kreditanstalt für Wiederaufbau und Ausgleichsbank aufgefordert, Eigenmittel zur Ergänzung dieser ERP-Programme einzusetzen. Sowohl dafür, aber auch für die Abwicklung des ERP-Programmes möchte ich den drei Hauptleihinstituten als Vorsitzender des ERP-Unterausschusses, nämlich der KfW, der DAB und der Berliner Ausgleichsbank recht herzlich danken. Unter den ERP-Mittelstandsprogrammen hat sich allerdings eine betragsmäßig geringfügige, förderpolitisch aber wichtige Änderungsnotwendigkeit ergeben. In Abänderung der Regierungsvorlage haben der Unterausschuß ERP-Wirtschaftsplan und der Wirtschaftsausschuß beschlossen, wegen der zunehmenden Nachfrage, die auch 1987 anhalten wird, das ERP-Programm für mittelständische Beteiligungen um 10 Millionen auf 35 Millionen DM zu heben. Die Deckung hierfür kann in einer entsprechenden Reduzierung des Ansatzes für das ERP-Gemeindeprogramm gefunden werden, in dem die Nachfrage weniger drängend ist, worauf ich bei der Erläuterung der ERP-Umweltschutzansätze nochmals zurückkommen werde. Der Mittelumschichtung, also Erhöhung bei mittelständischen Beteiligungen und Ermäßigung bei Gemeinden um jeweils 10 Millionen DM, entspricht mein im federführenden Wirtschaftsausschuß einstimmig mit einer Enthaltung angenommener Beschlußvorschlag. Auch für die Berliner gewerblichen Investitionen wird die Förderung bei Anhebung des Ansatzes um 20 Millionen DM auf 685 Millionen DM beibehalten. Neben diesen langfristig laufenden ERP-Förderblöcken enthält der ERP-Plan 1987 die zweite Tranche in Höhe von 800 Millionen DM zusätzlicher ERP-Mittel, die im Rahmen des von der Bundesregierung im Juli vorigen Jahres beschlossenen Maßnahmenpaketes als Incentive zur Stärkung und Verstetigung vor allem kommunaler Bauinvestitionen dienen sollen. Entsprechend dieser Zielrichtung kommen die Mittel zusammen mit einer regulären Planaufstockung um 200 Millionen DM in erster Linie den ERP-Umweltschutzprogrammen zugute. Diese sind 1987 mit 1,35 Milliarden DM dotiert, also 170 Millionen DM mehr als im Plan 1986, der die erste Aufstockungstranche von 800 Millionen DM enthält, und gut 700 Millionen DM mehr als bis 1985 aus der regulären jährlichen ERP-Förderung möglich. Die starke Inanspruchnahme der ERP-Umweltschutzmittel 1986 und der flankierend bereitgestellten KfW-Mittel für baurelevante kommunale Vorhaben zeigt, daß die Zusatzförderung genau die gewünschte Wirkung hat und überwiegend volkswirtschaftlich sinnvollen Bauinvestitionen zugute kommt. In diesem Zusammenhang spielt die für das ERP-Abwasserprogramm ab Jahresanfang erweiterte Zweckbestimmung eine besondere Rolle: Rund 35 % der Vorhaben betreffen Regenüberlaufbecken, Hauptsammler und Kanalisationen in gewerblich genutzten Gebieten. Die hohe Nachfrage gerade für die genannten Zwecke hat meine Fraktion veranlaßt, auch hier nach Möglichkeiten einer Mittelaufstockung zu suchen. Da die Mittel des im Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltenen ERP-Gemeindeprogramms schon im laufenden Jahr weniger stark nachgefragt werden, meinen wir, sie sollten — soweit für diesen Zweck nicht benötigt — für Abwassermaßnahmen eingesetzt werden. Der von uns beantragte Dekkungsvermerk, dem der Wirtschaftsausschuß einstimmig zugestimmt hat, dient diesem Zweck. Die geringe Nachfrage nach dem ERP-Gemeindeprogramm liegt mit darin begründet, daß es an die Schwerpunktorte geknüpft ist. Viele Gemeinden würden gerne die Mittel in Anspruch nehmen, können aber nicht, weil sie keine Schwerpunktorte sind. Das System der regionalen Wirtschaftsförderung von Schwerpunktorten sollte deshalb überprüft werden. Ideologische Scheuklappen sind hier fehl am Platze. Für die ERP-Programme Abfallwirtschaft und Luftreinhaltung sieht bereits der Regierungsentwurf der erwarteten Nachfragesteigerung entsprechend erhöhte Zusagemöglichkeiten, nämlich 490 Millionen DM bzw. 250 Millionen DM, vor. Erfreulich ist, daß die Existenzgründungswelle ungeschmälert weiterläuft. Der darin zum Ausdruck kommende Optimismus bestätigt die Richtigkeit der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Die ausgereichten ERP-Existenzgründungskredite 1986 liegen bis einschließlich Ende Mai um 41 Millionen DM höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Bis Ende Mai 1986 sind rund 5 500 Existenzgründungskredite bewilligt worden. Die ERP-Existenzgründungen 1985 betrugen rund 14 000. Die kürzlich bekanntgegebenen Horrorzahlen von angeblichen Pleiten bei Neugründungen sind untypisch. Sie betreffen lediglich Gewerbeanmeldungen schlechthin und nicht echte Existenzgründungen, wie wir sie meinen und wie sie auch gefördert werden. Öffentlich geförderte Gründungen sind in der Bestandfestigkeit anderen Gründungen weit überlegen. Die Ausfallquote liegt weit unter zehn Prozent. Sicherlich werden mit der Existenzgründung auch Arbeitsplätze geschaffen. Man muß aber der Vorstellung entgegenwirken, die Existenzgründer müßten auch gleich maximal Arbeitsplätze schaffen. Es ist besser, auch im Interesse des Gründungserfolges, wenn dies erst später erfolgt. Bei guten Gründungen ist dies auch der Fall, was kürzlich vom Ifo-Institut bestätigt wurde. Das Volumen aller ERP-Förderungen für 1987 zusammengenommen beträgt einschließlich der neuen Verpflichtungsermächtigungen 4,6 Milliarden DM gegenüber dem Plan 1986 mit 4,4 Milliarden und 1985 mit 3,4 Milliarden DM. Die Summe der Baransätze, die für Auszahlungen in 1987 bestimmt sind, einschließlich der Zusagen aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen und einschließlich eines Ansatzes von 646 Millionen DM zur Verzinsung aufgenommener Fremdmittel beträgt 4,9 Milliarden DM. Der Fremdmittelzinsanteil hieran macht mithin 13 % aus. Es ist also durchaus richtig und konsequent, wenn die Bundesregierung die überproportionale ERP-Planaufstockung um insgesamt 1,6 Milliarden DM auf zwei Jahre beschränkt hat. Mit ihr ist das Sondervermögen bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gegangen einschließlich der Möglichkeiten, Vermögenswerte durch Übertragung auf den Bundeshaushalt zu mobilisieren. Danach müssen — will man nicht den Fehlern der früheren Bundesregierung verfallen — und werden die einmal gegebenen Anstöße ohne Anschlußprogramme fortwirken, vor allem bei den Kommunen, aber auch bei den Großunternehmen. Bei ihnen muß für Umweltschutzvorhaben dann das Verursacherprinzip wieder verstärkt zur Geltung gebracht und für Gemeinden obendrein auf die Finanzierungskompetenz der Länder verwiesen werden. ERP-Mittel sollten dann in erster Linie auf den durch Umweltschutzauflagen und -vorschriften besonders belasteten gewerblichen Mittelstand konzentriert werden. Bei den Vorbereitungen für die Weiterführung der Dankesspende in Höhe von 100 Millionen DM an den German Marshall Fund of the United States, verteilt auf die nächsten zehn Jahre, konnte erreicht werden, daß für die Hälfte der Mittel ein deutsches Komitee Vorschläge im Zusammenwirken mit dem ERP-Unterausschuß erarbeitet. Damit ist eine parlamentarische Anbindung hergestellt worden, die beim früheren Programm nicht möglich war. Der ERP-Unterausschuß hat auch dieser Tage Kontakt mit Vertretern des Boards of the German Marshall Fund of the United States aufgenommen. Für die künftige Zusammenarbeit und Ausweitung der deutsch-amerikanischen Freundschaft werden weitere engere Kontakte zwischen beiden Gremien sehr nützlich sein. In diesem Sinne bitte ich den Regierungsentwurf des ERP-Wirtschaftsplanes 1987 mit den im Beschlußvorschlag genannten Änderungen in zweiter und dritter Lesung anzunehmen; zwei Änderungen habe ich erläutert, die dritte ist lediglich technischer Natur. Dem Bundestag liegt auch ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor, wonach eine Titelgruppe zur Förderung von Betrieben der Selbstverwaltungswirtschaft in genossenschaftlicher oder genossenschaftsähnlicher Form mit einem Ansatz von 30 Millionen DM eingestellt werden soll. Dafür fand sich keine Mehrheit im Ausschuß. Wenn die sogenannten alternativen Betriebe die erforderliche Bonität und die banküblichen Erfordernisse bieten, können sie mit dem jetzigen Instrumentarium, nämlich mit Eigenkapitalhilfe, Gründungsdarlehen und Kapitalbeteiligungen, gefördert werden. Anders ausgedrückt: Wenn klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden, können auch derartige alternative Betriebe öffentliche Gelder erhalten. Rapp (Göppingen) (SPD): Zum ERP-Wirtschaftsplan '87 ist, was die Veränderungen in Volumen und Struktur anbelangt, wenig zu vermelden. Die Gesamtsumme der Ausgaben — Baransätze — steigt um 6,4 % auf 4,9 Milliarden DM, was sich in der Programmgruppe „Umweltschutz" niederschlägt und dem Bauwirtschaftsprogramm der Bundesregierung zuzurechnen ist. Für die beiden anderen Titelgruppen „Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen" und „Berlin" bleiben die Baransätze mit 2,2 Milliarden DM und 665 Millionen DM praktisch gleich. Unter den Mini-Programmen ist die Förderung des Wohn- und Freizeitwertes von Schwerpunktorten rückläufig; sie soll wohl auslaufen. Der Finanzierungssaldo — das, was nicht aus den Rückläufen gespeist ist — beläuft sich auf 1 077 Millionen DM; auch dies ungefähr wie gehabt. Manche fragen sich — man wird immer wieder gefragt —, warum man sich das ERP-Sondervermögen nicht gerade jetzt in höherem Maße nutzbar macht, um zügiger die Gemeinschaftsbedürfnisse, z. B. im Umweltschutz, aufzuarbeiten und dabei und dadurch zugleich vermehrt Arbeitsplätze zu schaffen. Die Antwort ist schlicht die, daß bei steigenden Zinskosten aus vermehrter Aufnahme von Kapitalmarktmitteln einerseits und niedrig gehaltenen Ertragszinsen andererseits alsbald der Punkt erreicht würde, jenseits dessen das ERP-Sondervermögen sich aufzehrte. Sieht man sich allerdings die Vermögensrechnung an, so ist zu statuieren, daß sich das Sondervermögen von 1984 auf 1985 um eine halbe Milliarde DM auf 15 Milliarden DM aufgestockt hat. Dagegen kann man gewiß nichts haben, mit Zinsänderungsrisiken muß man immer rechnen; ich meine allerdings, daß ein bißchen mehr Mut zur Expansion angezeigt gewesen wäre. Die Struktur des Wirtschaftsplans ist die, daß auf den Titelblock „Kleine und mittlere Unternehmen" 45 %, auf den Umweltschutz 23 %, auf Berlin und auf die Zinsausgaben je etwa 13 % entfallen — bei leicht steigender Tendenz des Anteils für den Umweltschutz. Unter der erwähnten Maxime des Bestandserhalts ist klar, daß man sich gleichwohl die große Lösung der Finanzierung z. B. der Altlastbeseitigung vom ERP-Sondervermögen nicht versprechen darf — so wertvoll die ERP-Programme zur Abwasserreinigung, zur Abfallwirtschaft und zur Luftreinhaltung auch sind. Dies gilt besonders unter dem Aspekt, daß die Mittel zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen ja eher auch noch erhöht werden sollten. Und eben weil das alles so ist, setzen gerade hier meine Partei und meine Fraktion mit ihrem Projekt „Sondervermögen Arbeit und Umwelt" ein, das für diese Zwecke eine andere Finanzierung vorsieht, im übrigen aber sich die Erfahrungen mit dem ERP-Sondervermögen zu eigen und zunutze macht. Was nun die Titelgruppe „Kleine und mittlere Unternehmen" selbst anbelangt, so spricht zweierlei für die Stimmigkeit der dort ausgelegten Programme: Erstens sind die Ausfälle minimal, zweitens sind die aus dem ERP-Sondervermögen geförderten Existenzgründungen bestandskräftiger als die nicht geförderten. Klar: Gefördert zu werden ist an sich 17502' Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 schon ein Qualitätsausweis; es kommt aber hinzu, daß mit der Förderung eine Prüfung und Beratung verbunden ist, von der die Gründer zehren können. Woraus erhellt, wie kurzsichtig es ist, wenn die Bundesregierung die Fördermittel zur Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen kürzt. Ich habe im ERP-Unterausschuß einen Bericht über die Erkenntnisse zur Doppel- und Mehrfachförderung erbeten. Das alte Problem, den Programmwirrwarr aus der Bundes- und Länderförderung zu redressieren, müssen wir ja wohl als unlösbar zu den Akten nehmen. Also kommt es darauf an, wenigstens Doppelförderungen zu vermeiden. Sie sind unfair gegenüber denjenigen, die überhaupt nicht zum Zug kommen, sie sind auch ordnungspolitisch bedenklich. Vermehrt kriegen wir aus dem Handwerk und dem Handel zu hören, Gründungsförderung verzerre den Wettbewerb. Daß mancher Gründer einen etablierten Wettbewerber verdrängt, wird und muß in einer Wettbewerbswirtschaft so sein; Arbeitsmarkteffekte aus der Existenzgründung muß man deshalb netto und per Saldo sehen — und der Saldo ist gleichwohl positiv. Der Kollege Grünbeck hat wohl recht, wenn er auf den Effekt der Frischluftzufuhr hinweist und ihm auch im Vergleich zur Arbeitsplatzwirksamkeit einen hohen Rang beimißt. Doppel- und Mehrfachförderungen zu vermeiden ist und bleibt dabei eine wichtige Aufgabe. In diesen Zusammenhang gehört der Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 10/4438, in dem vorgeschlagen wird, zur Förderung von Betrieben der Selbstverwaltung in genossenschaftlicher und genossenschaftsähnlicher Form eine eigene Titelgruppe vorzusehen und dafür 30 Millionen DM einzustellen. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag im Ausschuß abgelehnt, wir werden unsere Forderung heute neu stellen. Das gegen unseren Antrag vorgebrachte Argument, derartige Betriebe seien aus der regulären Förderung ja nicht ausgeschlossen, sticht genau deshalb nicht, weil es sich oft um eine nach den üblichen Konditionen reguläre Förderung nicht handeln kann. Das ist ein Circulus vitiosus: Da solche Betriebe nach Banker-Kriterien regelmäßig weniger gut sind, bleiben ihnen die Chancen zur Verbesserung durch Rat und Hilfe versagt. Diese Falle wollen wir mit unserer Forderung aufbrechen — und dazu bedarf es einer eigenen Titelgruppe im Wirtschaftsplan, um in der schwierigen Anlaufphase, die man ja begrenzen könnte, den besonderen Umständen Rechnung zu tragen. In anderen europäischen Ländern geschieht das, in Österreich mit gutem Erfolg; das Land Hessen ist dabei, ähnliche Hilfen zu organisieren. Und Sie werden sehen, meine Damen und Herren, daß die Ausfälle nicht nennenswert höher sein werden als in der regulären Förderung. Die Motivation, die hinter dem Willen zu solidarischem und gleichberechtigtem Arbeiten und Produzieren in Selbstverwaltung steht, ist sehr wohl ein Bonitätsmoment. Und gibt es nicht gute Beispiele, wie gut beratene und klug geförderte Belegschaften heruntergewirtschaftete Betriebe wieder hochgebracht und ihre Arbeitsplätze erhalten haben? Um die Dinge in die richtigen Proportionen zu rücken: Wir versprechen uns von selbstverwalteten und sogenannten alternativen Betrieben nicht die Lösung des Beschäftigungsproblems, vielmehr nur einen kleinen Beitrag dazu, den aber sehr wohl. Darüber hinaus können von selbstverwalteten Betrieben sozialinnovative Anstöße ausgehen: Wenn Formen des solidarischen und gleichberechtigten Wirtschaftens sich bewähren — auch im Markt sich bewähren —, wird das andernorts verholzte Obenunten-Strukturen fragwürdig erscheinen lassen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sehr herzlich, sich unserem Antrag zugunsten der selbstverwalteten Betriebe nicht zu versagen. Die SPD-Fraktion wird dem Wirtschaftsplan '87 des ERP-Sondervermögens im übrigen zustimmen. Lassen Sie mich zum Schluß noch ein paar Sätze sagen zu einem der kleinsten Plantitel, zur Dankesspende des deutschen Volkes an das amerikanische Volk für die Marshallplan-Hilfe, die wir jährlich mit 10 Millionen DM dotieren und die dem German Marshall Fund der Vereinigten Staaten zufließt. Die veranschlagten Mittel kommen überwiegend der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei Forschungs- und Studienprogrammen zugute. Selten haben wir für so wenig Geld einen so großen Nutzen gestiftet. Daß es zwischen den USA und der Bundesrepublik immer wieder sachliche Meinungsverschiedenheiten gibt, ist unvermeidlich und hat seine Ordnung — daß sie sich nicht aus Vorurteilen speisen und zu Vorurteilen verdichten, ist mit eine der Aufgaben des German Marshall Fund. Wir, die wir mit diesem Geld unseren Dank für die uns zuteil gewordene Marshallplan-Hilfe bekunden, haben Grund, den damit Bedachten dafür zu danken, daß sie und wie sie diese Spende zu beiderseitigem Nutzen wirksam werden lassen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 13 a bis d der Tagesordnung (Konzept zur Sanierung von Altlasten, Altlastenfondsgesetz, Sondermiillabgabengesetz und Chlorsteuergesetz) Dr. Wallmann, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung sieht in der Sanierung der Altlasten ein besonders drängendes Umweltproblem, das wir im Interesse der Gesundheit unserer Bürger lösen müssen. In dieser Zielsetzung sehe ich mich mit der Opposition einig, in den Wegen unterscheiden wir uns grundlegend. Die von den GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwürfe sind fachlich unausgegoren. Ich will das begründen. Wir haben bis heute — und da sind sich alle Experten einig — weder genaue Daten über die Zahl der Verdachtsflächen, noch kennen wir hinrei- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 17503* chend umfassend deren mögliches Gefährdungspotential, noch sind die erforderlichen Sanierungstechnologien hinreichend erforscht und entwickelt. Die bisherigen Kostenschätzungen sind deshalb spekulativ. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen ist eine solide Umweltpolitik, die nicht auf Vermutungen und Annahmen aufbaut, sondern sich an Fakten hält. Diese Politik muß vor allem den Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen an Luftreinhaltung, Gewässerreinhaltung, Bodenschutz und ordnungsgemäßer Entsorgung von Abfällen Rechnung tragen. Die von der Bundesregierung durchgesetzten verschärften Anforderungen zur Luftreinhaltung führen unvermeidbar zu Filterstäuben, der weitere Ausbau der Abwasserreinigung zu Klärschlämmen. Es mutet schon abenteuerlich an, wenn etwa die Betreiber von Verbrennungsanlagen mit der höchsten Abgabe (150,— DM/t) belegt, oder genauer gesagt: bestraft werden sollen, weil sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Luftreinhaltung einhalten. Die bloße Übernahme des hessischen Abfallkataloges mit seinen umstrittenen Abfallkategorien zeigt, daß man dem Schaueffekt einer umfangreichen Drucksache den Vorzug vor solider fachlicher Arbeit gegeben hat. Nebenbei ist anzumerken, daß der hessische Abfallkatalog durch eine von Bund und Ländern im Vorfeld der TA-Abfall vorgenommene Fortschreibung der Informationsschrift Abfallarten längst überholt ist. Die zentrale Frage der Altlastensanierung ist vorerst auch nicht die Finanzierung. Wir müssen uns vielmehr fragen, wie wir organisatorisch, technologisch und ökonomisch diese Aufgabe lösen können. Zunächst gilt es zu verhindern, daß neue Altlasten weiterhin entstehen. Mit der 4. Novelle zum Abfallgesetz ist hierfür jetzt Sorge getragen. Die Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen und Sondermüll werden im Rahmen der TA Abfall drastisch verschärft werden, die abfallrechtliche Überwachung auch auf Abfallablagerungen vor Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes im Jahre 1972 ausgedehnt. Der Bund und die für die Sanierung von Altlasten grundsätzlich zuständigen Länder haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verringerung dieser Probleme unternommen. Dies betrifft die Erfassung von ehemaligen Abfallablagerungen, die Bewertung der davon ausgehenden Umweltrisiken sowie die Entwicklung und Durchführung geeigneter technischer Verfahren zur Sanierung von unsachgemäßen und umweltgefährdenden Altablagerungen. Die so gewonnenen Erfahrungen zeigen, daß sich die Umweltprobleme aus Altablagerungen, besonders auch die Gefahren für Boden und Grundwasser, nicht verallgemeinern lassen. Jeder Einzelfall erfordert hinsichtlich des Umweltrisikos und möglicher Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Bewertung. Die Bundesregierung unterstützt die Länder im Rahmen der verfassungsrrechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Bis heute sind rund 48 Millionen DM bereitbestellt worden, um neue, kostensparende Technologien zur Auffindung, Analyse und Sanierung von Altlasten zu entwickeln. Vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung von Techniken zur Auffindung, Analyse und Sanierung von Altlasten muß Terrain aufgeholt werden. Alte Sanierungsverfahren sind teuer und verlagern das Problem nur räumlich und zeitlich. Außerdem geht wertvoller Deponieraum damit verloren. Im Rahmen der Städtebauförderung stehen ebenfalls Mittel zur Altlastensanierung in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden DM zur Verfügung. Auch auf Grund des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist eine Förderung der Sanierung kontaminierter Flächen möglich, sofern diese Flächen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe liegen und sie für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung lehnt den vorschnellen Griff in die Tasche des Bürgers ab. Das wäre das Ergebnis der Vorschläge der Opposition, weil Abgaben- oder Steuerlösungen letztlich den Verbraucher treffen. Die Mehrheit der Länder hat bundeseinheitlichen Finanzierungsmodellen, wie sie von der Opposition gefordert werden, eine deutliche Absage erteilt. Angestrebt wird eine vertragliche Kooperationslösung auf Länderebene. Das heißt: Solidarische Finanzierungsmöglichkeiten in kooperativer Form zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft, wenn das Verursacherprinzip nicht greift. Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll — und damit bin ich mir mit der Mehrheit der Länderkollegen einig —, daß sich die Länderfinanzminister mit der Altlastenfinanzierung befassen sollten. Schmidbauer (CDU/CSU): Im Bereich der Umweltschutzpolitik messen wir der Lösung der Altlastenproblematik eine hohe Priorität bei. Das Gefährdungspotential ist beträchtlich, und wir wissen, daß die Altlasten-Hypothek aus der Vergangenheit ein flächenhaftes Problem darstellt. Jede neu entdeckte Altlast hat in der Vergangenheit zwar Aktionismus hervorgerufen, es fehlte aber zumeist eine systematische und effektive Sanierungskonzeption. Voraussetzung zur Lösung des Problems ist folgendes: 1. die Sanierung der Altlasten — grundlegend hierzu: Erfassung der „Verdachtsflächen" und Abschätzung der Gefährdung —, 2. die Vermeidung der Entstehung potentieller Altlasten durch eine gezielte Vorsorgepolitik, 3. die Finanzierung der Sanierung von Altlasten. Zu all diesen Punkten wurden konkrete Schritte bereits eingeleitet. So haben wir die abfallrechtliche Überwachung im neuen Abfallgesetz, das wir vor kurzem beschlossen haben, auch auf solche Abfallablagerungen ausgedehnt, die vor Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes im Jahre 1972 erfolgten. Die Frage der Altlasten ist nämlich unserer Meinung nach in einem engen Zusammenhang mit ei- 17504* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 ner zukunftsorientierten Abfallentsorgung zu sehen und also in eine Gesamtkonzeption einer Abfallwirtschaft einzubinden. Damit kommen wir zu einer planmäßigen Erfassung von Altlasten. Bund und Länder arbeiten (seit Mitte 1984) in verschiedenen Arbeitsgruppen sehr eng zusammen, um einheitliche Kriterien zur Erfassung und Bewertung von Altablagerungen aufzustellen. Wir haben durch ein intensives Forschungsprogramm erreicht, daß sowohl leistungsfähige und kostengünstige Sanierungsalternativen entwickelt werden als auch eine bessere Bewertung des Gefahrenpotentials von Altlasten möglich wird. Diese zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungspolitik ist mit einem Volumen von 47,5 Millionen DM ausgestattet. Im Bereich der Vorsorge haben wir, wie schon erwähnt, durch das neue Abfallgesetz sichergestellt, daß durch die Technische Anleitung Abfall der Stand der Technik im Bereich der Abfallentsorgung in der Zukunft überall realisiert wird. Auch die entsprechenden — derzeit in der Beratung stehenden — Wassergesetze werden mit dazu beitragen, daß durch die Anwendung des Standes der Technik, durch Verschärfung der Grenzwerte, durch bessere Kontroll- und Überwachungsmechanismen keine zusätzlichen neuen Gefahren für unsere Umwelt entstehen. Kernpunkt der heute vorliegenden Gesetzesentwürfe der Opposition ist die Finanzierung der Altlastensanierung. Erste — wenn auch nicht sehr genaue — Gefährdungs- und Kostenschätzungen des Umweltbundesamtes liegen vor. Bei Altablagerungen dürfen von 30 000 Verdachtsfällen ca. 30 %, das sind rund 9 000 Fälle, besonders untersuchungsbedürftig und im Gefährdungspotential abzuschätzen sein. Es ist zu erwarten, daß ungefähr 3 000 Fälle verbleiben, die saniert werden müssen. Die Gesamtkosten für eine Untersuchung, Bewertung und Sanierung werden in den nächsten 10 Jahren ungefähr 4,5 Milliarden DM ausmachen. Für kontaminierte Standorte ergibt sich folgendes Bild: Von 5 000 Verdachtsfällen dürften hier etwa 80 % — das entspricht ca. 4 000 Fällen — besonders untersuchungsbedürftig und im Gefährdungspotential einzustufen sein. Es werden etwa 2 000 sanierungsbedürftige Fälle erwartet, deren Gesamtkosten in den nächsten 10 Jahren rund 9,3 Milliarden DM betragen könnten. Damit sind laut Bundesamt innerhalb des nächsten Jahrzehnts Kosten für die Altlastensanierung von rund 14 Milliarden DM zu erwarten. Hierbei handelt es sich um eine Minimalabschätzung, da viele kontaminierte Standorte noch nicht erfaßt sind. Eine große Anzahl der Fälle kann nach dem Verursacherprinzip saniert werden, d. h. es gibt zahlungsfähige Verantwortliche. Für die restlichen Fälle gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Altlastenfinanzierung. Die SPD plädiert für eine bundeseinheitliche gesetzliche Lösung, sie will den deutschen „Superfund" bzw. eine Entgiftungssteuer. Dies ist unserer Meinung nach aus vielen Gründen der falsche Weg. Wir wollen auf der Ebene der Bundesländer bei Anerkennung des Verursacher- und Gemeinlastprinzips eine kooperative Lösung zwischen Staat und Wirtschaft und zwar im Rahmen einer Gesamtkonzeption, welche die zukünftige Abfallentsorgung einschließt. Hier gibt es bereits verschiedene Modelle. Besonders Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind auf diesem Wege schon sehr weit vorangeschritten. Alle Bundesländer sind hier am Zuge. Es darf jedoch kein Zweifel darüber bestehen, daß nach Klärung aller Vorfragen die Chance einer vertraglich vereinbarten Kooperation genutzt werden muß. Denn eines ist sicher: Eine solide Finanzierungsgrundlage für die Altlastensanierung muß bald gefunden werden. Baum (FDP): Altlasten, also Ablagerungsplätze mit kommunalem und gewerblichem Abfall aus der Zeit vor 1972, sind eine „umweltpolitische Zeitbombe". Von ihnen können erhebliche Gefahren ausgehen. Bisher gibt es kein Einvernehmen zwischen den Beteiligten, wie man das Problem lösen kann. Die Umweltministerkonferenz hat sich mehrfach mit dem Problem befaßt. Eine Einigung auf ein einheitliches Vorgehen ist bisher nicht erfolgt. Die Kommunen sind gemeinsam mit den Wasserbehörden aufgerufen, eine exakte Erfassung dieser Altlasten vorzunehmen. Auch dies wird schon erhebliche Kosten und Anstrengungen erfordern. Die Bewertung wird auch über eine genaue Kenntnis der Grundwasserdaten vorgenommen werden müssen. Bisherige Erfahrungen zeigen, daß viele Altablagerungen an ihrem bisherigen Ort verbleiben können. Notwendig ist insbesondere die Lösung der akuten Fälle. Die Sanierungskosten müssen nach den Prinzipien unseres Umweltrechts von den Verursachern getragen werden. Soweit sie feststellbar sind, muß dieses Prinzip auch bei der Beseitigung der Altlasten gelten. Nur wenn die Durchsetzung des Verursacherprinzips nicht möglich ist, tritt das Gemeinlastprinzip an die Stelle des Verursacherprinzips. Der Bund ist nach dem bundesstaatlichen Lastenverteilungsgrundsatz rechtlich zur Kostenübernahme nicht verpflichtet. Die Altlastenproblematik verlangt ein Gesamtkonzept, das alle Beteiligten einschließt. Ich teile die Auffassung der Kommunen, daß es sich hier um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt, die von allen gemeinsam — auch durch Einbeziehung der Industrie — gelöst werden muß. Zu bedauern ist, daß die Bemühungen um einen Solidarfonds der Industrie bisher ohne Erfolg waren. Wir fordern die Umweltminister der Länder auf, sich auf ein gemeinsames Konzept zu einigen. Wir erwarten vom Bundesumweltminister, daß er diese Einigung fördert, auch im Sinne einer möglichen Lastenverteilung zwischen den Ländern. Wir schließen nicht aus, daß bei einem tragfähigen Gesamtkonzept der Bund einen Beitrag leistet. Die Vorschläge der SPD und der GRÜNEN lehnen wir ab. Die SPD bringt erneut ihre AllzweckWaffe „Sondervermögen Arbeit" ins Gespräch. Was Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 17505* soll dieser Fonds eigentlich noch finanzieren? Es handelt sich um neue Abgaben insbesondere auf Energie. Die Verbraucher werden einseitig bei bestimmten Produkten belastet. Unsere Gründe gegen diesen Fonds bleiben bestehen. Er ist kein geeignetes Instrument zur Lösung der Umweltprobleme, auch wenn es sich hier um eine Anwendung des Gemeinlastprinzips handelt. Die Finanzierung kann nur aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen. Ansonsten will die SPD diesen Fonds ja für Fälle einsetzen, in denen das Verursacherprinzip ohne Schwierigkeiten angewandt werden kann. Der Vorschlag der GRÜNEN zur Einführung einer Chlorsteuer ist aus unserer Sicht auch kein geeignetes Mittel. Die chemische Industrie sollte sich auf andere Weise an der Finanzierung beteiligen, wie dies beispielsweise in Rheinland-Pfalz geschieht. Neue Steuern widersprechen auch der Politik der EG-Kommission, wonach die speziellen Verbrauchsteuern, bis auf wenige Ausnahmen, abgeschafft werden sollen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 14 a und b der Tagesordnung (Anschlußregelung zum Welttextilabkommen) Dr. Schwörer (CDU/CSU): Zunächst einige Worte an die Kollegen der SPD. Die CDU/CSU bedauert, daß es zu dem Thema Welttextilabkommen nicht zu einer gemeinsamen Entschließung gekommen ist. Trotz Vermittlungsversuchs des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses war die SPD nicht bereit, mitzumachen. Ich sage: wider besseres Wissen haben Sie sich versagt. Sie haben sich der Meinung der Gewerkschaft Textil gefügt, die gemeinsame Entschließung dürfe nicht positiv zu der passiven Lohnveredelung Stellung nehmen. Die Begründung lautete: durch die passive Lohnveredelung gingen Arbeitsplätze verloren. Dabei stimmt genau das Gegenteil: angesichts der hohen Kosten der Inlandsfertigung sind die deutschen Bekleidungsunternehmen unbedingt auf die Möglichkeit der Mischkalkulation angewiesen, um im internationalen Wettbewerb dieser Branche bestehen zu können. Ohne die passive Lohnveredelung wären viele Unternehmen aus Kostengründen zu Produktionseinstellungen gezwungen. Bei der passiven Lohnveredelung liefern die deutschen Firmen Stoffe, Zutaten, Muster und Know-how für die Fertigung. Ca. 50 bis 60 % der Produktionskosten entstehen in Deutschland, und damit bleiben die Arbeitsplätze. Die Alternative wäre der Vollimport und damit Wegfall aller Arbeitsplätze. Die SPD sollte Betriebsräte befragen, wie sie vor Ort zur passiven Lohnveredelung stehen. Selbstverständlich bleiben beim PV die Beschränkungen, die bisher bestehen: PV-Berechtigung nur für Produktionsfirmen, nicht für den Importhandel, und nur in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der einheimischen Produktion und nur mit dem Einsatz von einheimischen bzw. EG-Vormaterial. Deshalb hat 1985 der PV noch keine 20% des Umsatzes der Bekleidungsindustrie ausgemacht. Die nötigen Beschränkungen sollen bleiben. Der PV hat ausschließlich das Ziel, durch eine Mischkalkulation einheimische Arbeitsplätze erhalten zu können. Aus diesem Grunde verstehen wir nicht, daß die SPD wegen der Passage über den PV die gemeinsame Entschließung nicht mitgemacht hat. Nun zum Hauptinhalt der Entschließung: Die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hat in den zurückliegenden Jahren einen unvermeidbaren Strukturanpassungsprozeß mit Verringerung der Zahl der Betriebe und der Arbeitnehmer durchmachen müssen. Sie hat diesen Prozeß im großen und ganzen erfolgreich durchlaufen. Die Unternehmen die übriggeblieben sind, zählen zu den modernsten der Welt. Ständig werden neue Produktionsverfahren entwickelt, neue hochwertige Produkte geschaffen und neue Märkte erschlossen. Es gibt aber noch Bereiche, wie z. B. die lohnintensive Maschenindustrie, die noch Anpassungsbedarf haben. Für diese Firmen ist die Anpassung dann besonders schwer, ja unlösbar, wenn sie Wettbewerbern gegenüberstehen, denen zu den niedrigen Lohnkosten der Staat noch durch Subventionen unter die Arme greift. Die CDU/CSU will die Öffnung der Märkte, sie will einen freien Welthandel für alle Industrieprodukte und die Beseitigung des Protektionismus in jeglicher Form. Dabei wollen wir vor allem die fortgeschrittenen Entwicklungsländer und besonders die Schwellenländer in eine verbesserte GATT-Disziplin einbinden; das bedeutet: Marktöffnung und Wegfall von Subventionen. Wir verstehen, daß die Entwicklungsländer die Anschlußregelung des WTA mit kritischen Augen sehen. Vor allem in einer Zeit hoher deutscher Außenhandelsüberschüsse ist unsere Verhandlungsposition nicht die beste. Trotzdem müssen wir darauf bestehen, daß es auch dieses Mal mit einer Verlängerung des WTA zu einem tragbaren Kompromiß zwischen den Erfordernissen eines freien Handels und den noch bestehenden Schutzinteressen der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie kommt, der die Weiterführung der Anpassung, vor allem auch im Interesse der Arbeitsplätze ermöglicht. Diese Arbeitsplätze sind überwiegend in strukturschwachen Regionen, die heute durch die Schwierigkeiten der EG-Agrarpolitik belastet sind. Außerdem sind es wieder Frauenarbeitsplätze, die nicht ersetzbar sind, weil wir wissen, daß die Erlöse aus dem Export von Textilerzeugnissen zur Linderung von Zahlungsbilanz-Problemen und zur Bedienung der Auslandsschulden der Entwicklungsländer von erheblicher Bedeutung sind, wollen wir soweit wie möglich entgegenkommen, um auch die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Entwicklungsländer verbessern zu helfen. Ein neues WTA ist auch deswegen unbedingt erforderlich, weil es die Voraussetzung der Zustim- 17506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 mung der Entwicklungsländer zu einer neuen GATT-Runde darstellt, die aus unserer Sicht unbedingt 1987 beginnen muß. Über den Umfang, den das Abkommen einnimmt, bestehen manche falsche Meinungen. Nur ein Drittel der Textileinfuhren der Bundesrepublik ist davon erfaßt. Von einer Abschottung kann also keine Rede sein. Kein Land führt so viele Textilien ein wie die Bundesrepublik. Wir bedenken sehr wohl, daß die Ausfuhr gerade auch in der Textilindustrie einen immer größeren Raum einnimmt. Nach Italien sind wir das größte Textilausfuhrland. Jeder dritte Arbeitsplatz in der Textilindustrie hängt am Export, vor allem in hochwertiger Ware. Auch aus diesem Grunde verbietet sich jede Art von Protektionismus. Wir bejahen die Zielrichtung des neuen WTA, den Handel im Textil- und Bekleidungssektor auszuweiten, Handelshemmnisse abzubauen, die Zerrüttung einzelner Märkte und Produktionssparten zu verhindern und als Endziel die volle Liberalisierung zu ermöglichen. Bei der Neuregelung sollte beachtet werden: 1. Es muß deutlich zwischen echten Entwicklungsländern und den sog. Schwellenländern unterschieden werden. Letztere haben oft die Grenze zum Industrieland schon erreicht oder teilweise überschritten. Die echten Entwicklungsländer sollen steigende Quoten erhalten zu Lasten der Schwellenländer. 2. Bei den Schwellenländern sollen die Länder bevorzugt behandelt werden, die ihrerseits ihre Märkte für europäische Waren öffnen. 3. Die Einfuhrzuwächse sollen die zu erwartende Entwicklung des Textilverbrauchs berücksichtigen. 4. Die Einhaltung der Quotenregelung muß besser überwacht werden. Betrugsmanöver und Umgehungseinfuhren müssen wirksamer bekämpft werden. 5. Die Quoten müssen weiterhin auf die einzelnen EG-Länder verteilt werden. Die Bundesrepublik kann nicht der Abladeplatz sämtlicher billiger Textileinfuhren sein. 6. Der Musterschutz muß verbessert werden, Lieferungen mit unerlaubt verwendeten oder nachgeahmten Mustern, Modellen oder Warenzeichen müssen verhindert werden. Dazu müssen sich die Vertragspartner ausdrücklich verpflichten. 7. Ein endgültiger Auslauftermin für das verlängerte WTA soll nicht vereinbart werden. Die Frage einer weiteren Sonderregelung im Anschluß an die dritte Erneuerung des WTA sollte im Rahmen einer neuen GATT-Runde behandelt werden. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist das WTA nur eine bescheidene Hilfe für den Strukturwandel. Hinzu kommen muß für die deutsche Textilindustrie eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen im nationalen Bereich. Besonders die Bedingungen für Eigenkapital und Investitionen müssen denen der Wettbewerbsländer angepaßt werden. Das heißt: kräftige Entlastungen. Dazu gehört die Entbürokratisierung im grenzüberschreitenden Verkehr. Dazu gehört auch eine Stärkung der Massenkaufkraft durch Entlastung der Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben, die einen viel zu großen Teil des Einkommens wegfressen. Dies wird sicher der Textilindustrie zugutekommen. Die erfolgreiche Politik der Regierung Kohl, besonders die Stabilisierung des Geldwertes, gibt auch der Textilindustrie und ihren Arbeitnehmern wieder sichere Arbeitsplätze. Sie gibt den Entwicklungsländern zusätzliche Absatzchancen. Zu Zeiten einer guten Konjunktur, die auf soliden Fundamenten gebaut ist, lassen sich nötiger Strukturwandel und freier Welthandel am besten verbinden. Wir hoffen auf einen guten Abschluß der WTA-Verhandlungen! Rapp (Göppingen) (SPD): Wer immer sich mit unserem Thema, dem Welttextilabkommen, befaßt, wird sich dabei die weiße Weste der reinen Lehre verkleckern. Einerseits ist es wahr, daß die Entwicklungsländer, und die hochverschuldeten zumal, keine Chance haben, wenn wir ihnen nicht unsere Märkte für ihre Produkte öffnen. Das gilt im Agrarbereich, das gilt im gewerblichen Bereich. Wir liefern z. B. die Textilmaschinen, die diese Länder doch nur mit den Produkten aus diesen Maschinen bezahlen können. Übrigens wird die Öffnung der Märkte gar nicht ausreichen, um die Strangulation ganzer Völker im Netz der Verschuldung zu beenden — aber das wäre ein anderes Thema. Einerseits — sagte ich, und andererseits hat die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie in den letzten zehn Jahren fast 500 000 Arbeitsplätze und rund 45% ihrer Betriebe verloren. Sie ist die am stärksten vom Wandel der internationalen Arbeitsteilung und der Strukturanpassung betroffene Branche. Und man mag sich gar nicht vorstellen, um wieviel dramatischer noch der Schrumpfungsprozeß verlaufen wäre ohne den flankierenden Schutz des 1973 abgeschlossenen Welttextilabkommens. Diese Feststellung gilt für die Textilindustrie unserer westlichen Partnerländer in gleicher Weise. Wie löst sich das Dilemma dieses einerseits/andererseits? Noch immer gilt und heute wohl mehr denn je, was hier im Bundestag schon mehrfach gesagt werden mußte: Die Alternative zum Welttextilabkommen ist nicht der freie Handel, sondern das Chaos bilateraler Protektionismen. Und deshalb brauchen wir jetzt, da das Abkommen ausläuft, dessen Verlängerung. Wir brauchen eine weitere Anschlußregelung, um die verbliebenen 420 000 Arbeitsplätze — Frauenarbeitsplätze zumeist und oft in strukturschwachen Regionen belegen — zu schützen. Eine Anschlußregelung liegt auch im Interesse der meisten Schwellen- und Entwicklungsländer, insbesondere der LLDCs, die sich gegen die preisliche und qualitative Vormachtstellung der sogenannten Hauptlieferländer — Hongkong, Taiwan, Südkorea, Macao und neuerdings auch die Türkei Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 17507* — nicht behaupten könnten, wenn deren Produkte ungehindert Einlaß fänden. Denn nur durch das in den vergangenen 15 Jahren ausbalancierte System der Quoten- und Richtmengenregelungen werden die diesen Entwicklungsländern eingeräumten Mengen auch tatsächlich abgerufen. Ich denke dabei vor allem an Indien, Pakistan, Bangladesch, Brasilien oder Sri Lanka. Die genannten Hauptlieferländer unter den 22 Abkommensländern sind Niedrigpreisländer, und das heißt nichts anderes als Niedriglohnländer. So erhält z. B. eine Näherin in Taiwan einen Tageslohn von umgerechnet 3 bis 4 DM. Einem Wettbewerb dieser Art kann und darf man deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aussetzen. Wer da dem weltwirtschaftlichen Strukturwandel im völlig freien Wettbewerb freien Lauf geben wollte, müßte doch zumindest zusammen mit uns die Bemühungen der internationalen Arbeitsorganisation unterstützen, in diesen Ländern unabhängige und durchsetzungsfähige Gewerkschaften aufzubauen, die den Arbeitnehmern dieser Länder endlich gerechte Lohn- und befriedigende Sozialleistungen erkämpfen, die sich zumindest an den internationalen Standards orientieren. Die Koalitionsfraktionen haben nunmehr einen Antrag zum Welttextilabkommen vorgelegt, der wortgleich ist mit einem gemeinsamen Kompromißentwurf, an dem für meine Fraktion auch der Kollege Dr. Peter Mitzscherling mitgewirkt hat. Der Kompromiß scheiterte, weil wir die darin enthaltene Forderung, den passiven Lohnveredelungsverkehr aus den WTA-Beschränkungen herauszunehmen, nicht mittragen können. Was die erste Begründung anbelangt, auf die Sie diese Forderung stützten, so ist nicht zu bestreiten, daß die passive Lohnveredelung den Unternehmen Möglichkeiten zur Mischkalkulation eröffnet. Die zweite Begründung freilich, die passive Lohnveredelung sichere Arbeitsplätze auch bei uns, ist doch schon ein allzu raffiniertes Stück dialektischer Rabulistik. Die niedrigen Löhne in Tunesien, Marokko oder auch in Malta haben nun doch mal erweislich zur Vernichtung deutscher Arbeitsplätze beigetragen. Die Freistellung der passiven Lohnveredelung von der Anrechnung auf die Quoten und Richtmengen des Welttextilabkommens würde diesen Prozeß ganz unzweifelhaft beschleunigen. Dem kann die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Sie sagen, daß die Lohnveredelung im Ausland die Existenz hier noch bestehender Betriebe im Grenzbereich der Rentabilität und damit auch Arbeitsplätze sichere. Dem kann man und wollen wir nicht total widersprechen. Wir machen jedoch nicht mit, wenn jetzt von Ihnen das vielberufene Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Zwischen den beiden Extremen — Anrechnung der Lohnveredelung auf das Vollgeschäft einerseits und weitgehende Freistellung der Lohnveredelung von den Beschränkungen andererseits — gibt es nämlich einen praktikablen und sehr vernünftigen Mittelweg, den nämlich, zusätzlich zu den Vollgeschäftsquoten für die einzelnen Kategorien ebenfalls Quoten für die passive Lohnveredelung zu vereinbaren. Dieses Verfahren hat den doppelten Vorzug, daß Lohnveredelungsquoten zusätzlich gewährt werden und dabei doch der gleichen Kontrolle unterliegen wie das sogenannte Vollgeschäft. Die sozialliberale Bundesregierung hatte sich in Brüssel nachdrücklich für dieses Verfahren eingesetzt; dem haben andere Mitgliedsländer — Großbritannien ausgenommen — sich angeschlossen. Gesonderte Lohnveredelungsquoten wurden bilateral im Mittelmeer-Präferenzabkommen eingeführt, sie konnten mittlerweile mit fünf WTA-Ländern für einige Kategorien vereinbart werden. In dieser Richtung muß weiterverhandelt werden. Einer völligen Freistellung der Lohnveredelungseinfuhren von den Beschränkungen des WTA kommt jedenfalls für uns nicht in Frage; sie würde per Saldo eindeutig arbeitsplatzvernichtend sein. Ich fasse zusammen: Die SPD-Fraktion unterstützt nachdrücklich die Bestrebungen des GATT und der EG, eine Anschlußregelung für das Welttextilabkommen zu finden und zu vereinbaren. Dabei ist den ärmeren Entwicklungsländern eine weitere Öffnung der Märkte der Industrieländer einzuräumen. Die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für die LLDCs muß zu Lasten der sogenannten Hauptlieferländer gehen, d. h. für weitere Zugeständnisse an diese Schwellenländer ist nur dann und nur in dem Maße Raum, in dem diese Länder selbst ihre stark geschützten Binnenmärkte auch für Einfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft öffnen. Das gilt insbesondere für Halbwaren, also für Garne und Gewebe; in diesen Produkten sind wir auch gegenüber den Niedrigpreis- und Niedriglohnländern wettbewerbsfähig geworden. Nur mit einer solchen Anschlußregelung kann der in Gang gekommene Prozeß der Konsolidierung der deutschen und europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie fortgeführt werden. Die SPD-Fraktion beantragt die gesonderte Abstimmung über die Ziffer 3 des Beschlußtextes auf der Drucksache 10/5702, die die passive Lohnveredelung betrifft. Dieser Ziffer können wir nicht zustimmen. Im übrigen — mit dieser Ausnahme also -- machen wir uns den Antrag der Koalitionsfraktionen, an dessen Zustandekommen wir j a mitgewirkt haben, zu eigen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 15 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) Tatge (GRÜNE): Schon bei der Verabschiedung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wußte man um das Auseinanderklaffen von Gesetz und Praxis. Dies spiegelt sich auch wider in der 1972 gleichzeitig mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossenen Pflicht der Bundesregierung zur Be- 17508* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 richterstattung über die Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes. Und in der Tat: von Anfang an ging der Mißbrauch weiter. Nach Auffassung des DGB liegt die Zahl der illegal verliehenen Arbeitnehmer über 100 000. Die Bundesanstalt für Arbeit berichtete für 1983, daß die Zahl illegaler Beschäftigungen zwischen 100 000 und 500 000 Fällen liegt, und dies sei nur die Spitze des Eisbergs. 170 Milliarden DM volkswirtschaftlicher Schaden entsteht durch illegale Leiharbeit und Wirtschaftskriminalität. 13 000 Strafanzeigen wurden wegen illegaler Beschäftigung eingereicht. Leiharbeit ist ein Beispiel für eine bundesweit, ja europaweit operierende Mafia, die brutalen Menschenhandel betreibt. Das bestehende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trägt auch zum Arbeitsplatzabbau bei. Ursprünglich war Leiharbeit in Unternehmen auf drei Monate begrenzt. Diese Regelung ist nunmehr durch das Beschäftigungsförderungsgesetz dieser Bundesregierung auf sechs Monate geändert worden. Noch mehr als früher kann infolge der Gesetzesänderung Leiharbeit dazu eingesetzt werden, Dauerarbeitsverhältnisse im Betrieb aufzulösen und damit die Stammbelegschaften zu reduzieren. Das Beschäftigungsrisiko wird nach außen auf die Arbeitnehmer verlagert. Insoweit gefährdet das bestehende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Durchführung Dauerarbeitsplätze und unterläuft die gewerkschaftliche Tarifpolitik. Ich habe schon in der Debatte im November 1985 über die Erfahrungen mit der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes den Hintergrund unserer Einschätzung der Leiharbeit sowie einige Beispiele genannt. Deswegen möchte ich mich heute zu unserem Gesetzentwurf auf einen ganz konkreten Fall aus der bundesrepublikanischen Wirklichkeit beschränken: Tatsache ist, daß die illegale Arbeitnehmerüberlassung wie die legale ansteigt. So hat auch still und ohne allzu großes Aufsehen der Leiharbeiter Einzug in das bundesdeutsche Nobelunternehmen Lufthansa gehalten. Die Konsequenz aus dieser Situation: es gibt vier Klassen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Lufthansa. Die erste Klasse sind die fest Angestellten, die zur Zeit noch unter den besten Arbeits- und Tarifvertragsbedingungen arbeiten. Die zweite Klasse sind die zu großen Teilen legalen Arbeitnehmer, die vom Arbeitsamt von zugelassenen Firmen bei der Lufthansa eingesetzt werden und wenigstens minimale Schutzrechte einfordern können. Die dritte Klasse sind die Kollegen, die von Subunternehmen über ganz normale Werkverträge arbeiten. Die vierte Klasse sind Kollegen, die unter kaschierten Werkverträgen arbeiten. Diese Form der Ausbeutung betreiben die Menschenhändler, denen die Genehmigung zur legalen Arbeitnehmerüberlassung von den Arbeitsämtern entzogen wurde. Die von diesen Firmen vermittelten Kollegen machen die schwerste, gefährlichste und schmutzigste Arbeit — in den Nachtschichten beizen und entlacken sie die Flugzeuge. Da bis zum Jahr 1984 bei der Lufthansa so gut wie keine Schadstoffmessungen durchgeführt wurden und bei den Spritzlackierern, die ebenfalls beizen und spritzen, völlig falsche und gesättigte Filter im Einsatz waren, läßt sich die vergangene Gesundheitsgefährdung nur erahnen. Jedoch gelang es inzwischen dem Betriebsrat, großflächige Schadstoffmessungen in den Flugzeughallen mit den Berufsgenossenschaften durchzusetzen. Das Fazit der Messungen zum Thema Beizen wird in dem Bericht der Berufsgenossenschaft vom 1. Dezember 1984 deutlich: Die Konzentrationssituation der Schadstoffe beim Beizen überschritt in einigen Fällen die für Einzelstoffe wie Phenol, Ameisensäure, Dichlormethan gültigen MAK-Werte, die Kurzzeitwerte sind teilweise kritisch überschritten. Um dem Treiben der Menschenhändler ein Ende zu bereiten und um den Verleiher, die Firma Gräfe, und den Entleiher, die Lufthansa, ans Tageslicht zu zerren, bedurfte es der offiziellen Ermittlung des Arbeitsamtes und der Staatsanwaltschaft. Dies beschreibt bundesdeutsche Realität im Jahre 1984. Neben die lächelnden Stewardessen der Firma Lufthansa stellen sich die lächelnden Herren Kohl und Bangemann, alle darum bemüht, ihr Image zu wahren und bundesdeutsche Realität nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesen Menschenhandel unterbinden will, wer die Würde des Menschen ernst nimmt, wer das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ernst nimmt, muß einem Verbot der Leiharbeit zustimmen. Vogt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Der Gesetzentwurf ist typisch für die GRÜNEN. Er schießt in der Sache völlig über das Ziel hinaus, und er ignoriert das Grundgesetz. Er beweist, daß die GRÜNEN in ihrer Politik mit der Verfassung nichts zu tun haben wollen. Denn Ziel des Gesetzentwurfes ist ein völliges Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Dabei sollte auch den GRÜNEN bekannt sein, daß ein solches Verbot nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl aus Art. 12 des Grundgesetzes verstößt. Und ich darf die GRÜNEN daran erinnern — es scheint nötig zu sein —, daß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch den Gesetzgeber binden. Natürlich können sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und damit auch die Voraussetzungen ändern, die einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zugrunde gelegen haben. Genau das ist aber hier nicht der Fall. Denn eine gegenüber den Sachverhaltsfeststellungen des Urteils völlig abweichende Entwicklung des Anteils der Arbeitnehmerüberlassung am Arbeitsmarkt hat es nicht gegeben. Nach wie vor ist der Anteil der legalen Leiharbeitnehmer — gemessen am gesamten Ar- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 17509* beitsmarkt — gering. Am 30. Juni 1985 wurden 48 707 Leiharbeitnehmer gezählt. Das waren nur 0,24 % aller zu diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Im übrigen sollte vor einer erneuten Diskussion über die Arbeitnehmerüberlassung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Teilverbot der Leiharbeit im Baugewerbe nach § 12 a des Arbeitsförderungsgesetzes abgewartet werden. Diese Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Aber abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken wäre ein völliges Verbot der Arbeitnehmerüberlassung auch unzweckmäßig. Denn zunächst einmal würden 45 000 Arbeitsplätze bei den Verleihern hinfällig. Und es kann keinen Zweifel darüber geben, daß diese 45 000 Arbeitsplätze zu einem großen Teil dem Arbeitsmarkt insgesamt verlorengehen würden. Betriebe, die heute auf Leiharbeit zurückgreifen, werden dann nämlich gezwungen sein, entweder Aufträge abzulehnen oder verstärkt mit Überstunden zu arbeiten, ganz abgesehen davon, daß es auch Personengruppen gibt, die als Arbeitnehmer speziell ein Leiharbeitsverhältnis suchen — etwa Personen, die nur gelegentlich erwerbstätig sein wollen. Aber es werden auch zunehmend Arbeitnehmer Interesse an Leiharbeitsverhältnissen finden, die auf wechselnden Arbeitsplätzen unterschiedliche Betriebe kennenlernen und damit ihr Arbeitsleben abwechslungsreicher gestalten wollen. Der Verleih eines Arbeitnehmers ist nur mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit zulässig, und die Erteilung der Verleiherlaubnis ist nur nach einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung des Verleihers möglich, bei der sogar seine Bonität auf den Prüfstand gesetzt wird. Während des Verleihes unterliegt das Zeitunternehmen der ständigen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Arbeit und umfangreichen Meldepflichten. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz — z. B. gegen das Verbot, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen — oder gegen andere Gesetze führen zum sofortigen Entzug der Verleiherlaubnis. Wer den legalen Sektor überprüfbarer Leiharbeit verbieten will, drängt die Leiharbeit insgesamt in die Illegalität. Deshalb kann auch ein Totalverbot Auswüchse nicht vollständig verhindern. Außerdem wäre auch keine Verringerung des Kontrollaufwandes zu erwarten. Falsch ist die Unterstellung der GRÜNEN, daß im Bereich der legalen Arbeitnehmerüberlassung überdurchschnittlich häufig Gesetzesverstöße festgestellt wurden. Deshalb ist der Weg des Verbots ein deplazierter Gesetzes-Knüppel gegen eine Form der Beschäftigung, die — in regulierten Bahnen — ihre sinnvolle Aufgabe am Arbeitsmarkt erfüllt. Dreßler (SPD): Der Gesetzentwurf ist schlicht, allzu schlicht angelegt. Die Problemkomplexe legale Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung, illegale Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung, illegale Ausländerbeschäftigung, Schwarzarbeit in der Form des Leistungsmißbrauchs (-betrugs) und unechte Werkverträge muß man im Zusammenhang sehen. Nur einen Punkt herauszugreifen ist zu kurz gesprungen. Die Probleme sind im letzten Jahr einem weiten Publikum deutlich geworden — das ist das Verdienst von Günter Wallraff. Nur die Leiharbeit zu verbieten, löst die Probleme nicht; denn all das, was Günter Wallraff z. B. beschrieben hat, ist längst verboten. Die illegale Ausländerbeschäftigung ist das Hauptproblem, aber nicht das alleinige. Günter Wallraff hat all die miesen Beispiele aufgedeckt, wie Zigtausende unserer ausländischen Kolleginnen und Kollegen von den „modernen" Sklavenhändlern buchstäblich ausgebeutet werden. Die illegale Beschäftigung hat ständig zugenommen. Die Schätzungen sind sehr unterschiedlich. Niemand kann die genauen Zahlen kennen; zwischen 100 000 und 500 000 illegal beschäftigte Arbeitnehmer dürfte es geben. Die Hyänen der Arbeitswelt — anders kann man die „modernen" Sklavenhändler nicht nennen — treiben ihr Unwesen bis zum heutigen Tag. Dagegen muß mit allen Mitteln vorgegangen werden. Wir Sozialdemokraten haben in der Zeit unserer Regierungsverantwortung versucht, entscheidende Schritte zu tun. Einiges ist uns gelungen. Von einem durchschlagenden Erfolg kann man aber bis heute nicht sprechen. Wir haben 1981 das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe durchgesetzt, weil in dieser Branche die größten Auswüchse festzustellen waren. Und wir sind auch heute davon überzeugt, daß das Verbot der Leiharbeit schrittweise ausgedehnt werden muß. Wir haben bereits 1981 die Voraussetzungen für eine stärkere Überwachung und eine bessere Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden geschaffen, um die illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Weitere Schritte sind fällig: Schaffung eines Straftatbestandes für die illegale Beschäftigung (Ordnungswidrigkeiten werden als Drohung nicht ernstgenommen); Bildung von mobilen Einsatzgruppen bei den Gewerbeaufsichtsämtern, die Fremdfirmen kontrollieren (durch solche Gruppen kann auch der „Flexibilität" der Verleiher, die bundesweit und darüber hinaus arbeiten, ein adäquates Gegengewicht entgegengesetzt werden); Verkürzung der Meldefrist zur Sozialversicherung, um den Arbeitgebern die Möglichkeit zu nehmen, Arbeitnehmer nachträglich anzumelden, wenn sie gerade erwischt wurden; Verpflichtung für die Unternehmen, eine einheitliche Arbeitssicherheit für ihr gesamtes Werksgelände zu garantieren; Ausdehnung der Beteiligungsrechte der Betriebsräte der Entleihfirmen, die bisher für die Arbeitnehmerüberlassung gelten, auf alle Fremdfirmenaktivitäten; 17510* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1986 Schaffung von rechtlichen Vorkehrungen, um das Ausweichen in unechte Werkverträge zu verhindern. Machen wir uns nichts vor: Die Probleme, die ich genannt habe, waren und sind den Experten bekannt. Neu ist, daß sie in den letzten Monaten einem breiten Publikum bewußter geworden sind. Es muß endlich dafür gesorgt werden, daß die unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen verschwinden. Vor allem kommt es vordringlich darauf an, die illegale Beschäftigung mit allen Mitteln zu bekämpfen. Das beste Mittel gegen solche Arbeitsverhältnisse ist, die Massenarbeitslosigkeit entschieden zu bekämpfen, die soziale Sicherung so zu gestalten, daß niemand gezwungen ist, solche Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Wer sich wirklich ernsthaft für Menschen einsetzen will, die unter Mißständen leiden, der sollte nicht so vorgehen, wie die GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf. Selbst wenn der Entwurf Gesetz würde — helfen würde er nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter erteile, darf ich Gäste begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der Präsident der Volksversammlung der Arabischen Republik Ägypten, Herr Professor Dr. Rifaat El Mahgoub, mit



    Präsident Dr. Jenninger
    einer Delegation der Volksversammlung Platz genommen.
    Ich habe die Ehre, Sie, verehrter Herr Präsident, im Namen des Deutschen Bundestages zu begrüßen. Ihr Besuch in der Bundesrepublik Deutschland unterstreicht die traditionell freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern und unseren Parlamenten.
    Mein Dank gilt Ihnen auch für Ihren Besuch in Berlin und für das Interesse, das Sie damit der besonderen Lage dieser geteilten Stadt entgegenbringen.
    Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Aufenthalt und nützliche Gespräche hier in Bonn.

    (Beifall)

    Das Wort hat der Abgeordnete Zink.


Rede von Otto Zink
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als das Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951 in Kraft trat, geschah dies unter der politischen Verantwortung der Unionsparteien und des von ihnen gestellten Bundeskanzlers Konrad Adenauer.

(Beifall bei der CDU/CSU — Jagoda [CDU/ CSU]: So war das!)

Der Gedanke der Mitbestimmung des Arbeitnehmers, der hier konsequent in die Wirklichkeit des Arbeitslebens übertragen ist, gehört zu den grundlegenden Forderungen unseres christlich-sozialen Verständnisses von der Würde der menschlichen Arbeit.

(Roth [SPD]: Gute Einleitung für Zustimmung!)

Die Mitbestimmung hat in unserem Land wesentlich zum sozialen Frieden beigetragen. Sie ist eine tragende Säule der sozialen Partnerschaft; sie ist unsere Alternative in der Sozialen Marktwirtschaft zum Klassenkampf. Keine Seite kann die andere überstimmen. Im Vordergrund steht immer die Einigung im Wege des Kompromisses.

(Roth [SPD]: Richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit vielen Jahren bereits gibt es eine Entwicklung im Montansektor, die zu einer Verkleinerung des Anwendungsbereichs des Montan- Mitbestimmungsgesetzes führt. Da hat zum einen ein Konzentrationsprozeß stattgefunden, der wohl unvermeidlich war, damit die deutschen Montanunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen konnten. Zum anderen ist der Gesamtanteil der Montanproduktion am Volkseinkommen unseres Landes kontinuierlich zurückgegangen. In einigen Bereichen hat es sogar absolute Rückgänge bei den Produktionsziffern gegeben.
Daneben hat es aber auch Entwicklungen gegeben, in deren Verlauf durch Umorganisation und konzerninterne Verschiebungen Unternehmen aus der Montan-Mitbestimmung herausgenommen wurden. Während zu Beginn der 50er Jahre noch mehr als 100 Unternehmen unter die Montan-Mitbestimmung fielen, waren es Anfang der 70er Jahre nur noch rund 50 Unternehmen, und heute ist die Zahl auf etwa 30 abgesunken. Wenn die MontanMitbestimmung nicht zum Museumsstück ohne reale Bedeutung werden soll, dann darf dieser Prozeß nicht einfach in dieser Form weiterlaufen.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Doch eine Lösung ist äußerst schwierig; denn wir sind weder in der Lage, diese Entwicklung zurückzudrehen, noch können wir wirtschaftliche Prozesse für die Zukunft einfach blockieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch im nächsten Jahr droht wieder das Auslaufen der Montan-Mitbestimmung in drei wichtigen Unternehmen. Meine Damen und Herren von der SPD, die Verantwortung tragen Sie, unter deren Regierungsverantwortung 1981 ein Gesetz verabschiedet worden ist, das die Probleme nicht angepackt, sondern einfach vertagt hat. Schon damals wäre es erforderlich gewesen, sich um eine grundsätzliche und für die Zukunft tragfähige Klärung des Problems zu bemühen. Doch statt dessen hat uns die SPD ein Montan-Auslaufgesetz beschert.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

Die gleiche Partei, die sich 1981 auf diese Weise aus der Verantwortung gestohlen hat, legt heute einen Gesetzentwurf vor, der sich, wenn er sich realisiert, als — ich will es so ausdrücken — Mogelpackung für die Montan-Mitbestimmung erweisen würde.

(Beifall bei der CDU/CSU — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Pünktlich zur Bundestagswahl!)

Denn wer nach dem Motto „Einmal Montan-Mitbestimmung, immer Montan-Mitbestimmung" Unternehmen und Konzerne selbst dann einer ausdrücklich für den Montanbereich bestimmten Mitbestimmung unterwerfen will, wenn sie z. B. sozusagen symbolisch nur noch wenige Tonnen Stahl produzieren, der erweist der Montan-Mitbestimmung überhaupt keinen Dienst. Wir — das sage ich hier mit aller Deutlichkeit — sind nicht bereit, ein solches Spiel mitzuspielen, indem wir uns vor der Bundestagswahl als Retter der Montan-Mitbestimmung feiern lassen und nachher mit gespieltem Bedauern darauf verweisen, daß das Verfassungsgericht mit der Lösung leider nicht einverstanden sei.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Union sieht Entscheidungsbedarf in dieser Frage. Wir werden uns für die Erhaltung der Montan-Mitbestimmung einsetzen, insbesondere dort, wo möglicherweise auch von Konzernführungen speziell mit dem Ziel, der Montan-Mitbestimmung zu entgehen, konzerninterne Umorganisationen geplant werden. Aber wir werden uns auf keine unseriösen Scheinlösungen einlassen, sondern wir werden mit Fachleuten aus den Gewerkschaften, den Betrieben, aus Wissenschaft und Rechtsprechung nach einer Lösung suchen, die für die Zukunft tragfähig ist und auch der Überprüfung durch die Gerichte standhält.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Tatge.