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    Plenarprotokoll 10/223 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17272B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten, Dr. Franz Josef Strauß, zu den Goethe-Instituten und zu zeitgenössischen Schriftstellern bei seiner Kritik an der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesregierung Duve SPD 17259 B Dr. Hornhues CDU/CSU 17260 B Frau Borgmann GRÜNE 17261 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 17262B, 17272A Verheugen SPD 17263 C Frau Geiger CDU/CSU 17264 C Schlaga SPD 17265 C Dr. Stercken CDU/CSU 17266 C Genscher, Bundesminister AA 17267 D Dr. Rose CDU/CSU 17269 B Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 17270 B Daweke CDU/CSU 17271A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes — Drucksache 10/1731 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 10/5673, 10/5701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5678 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes — Drucksache 10/3138 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 10/5673, 10/5701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5678 — Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . 17273 A Glombig SPD 17274 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 17279 B Bueb GRÜNE 17281 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 17282 C Pöppl CDU/CSU 17284 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Duve, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Hauff, Frau Fuchs (Köln), Dr. Schmude, Amling, Bachmaier, Frau Blunck, Egert, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Jung (Düsseldorf), Kiehm, Kißlinger, Dr. Kübler, Lennartz, Müntefering, Rappe (Hildesheim), Reimann, Roth, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Terborg, Urbaniak, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Meininghaus, Müller (Schweinfurt) und der Fraktion der SPD II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 Chemie im Haushalt und Innenraumbelastung — Drucksachen 10/2800, 10/4285 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauff, Rappe (Hildesheim), Duve, Müller (Düsseldorf), Roth, Bachmaier, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Jahn (Marburg), Jaunich, Kiehm, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lambinus, Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schanz, Schluckebier, Stahl (Kempen), Frau Terborg, Urbaniak, Vosen, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Konzept für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Chemiepolitik — Drucksache 10/5181 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Anwendung und die Auswirkungen des Chemikaliengesetzes — Drucksache 10/5007 — Duve SPD 17287A Dr. Laufs CDU/CSU 17289 C Frau Hönes GRÜNE 17292 C Dr. Hirsch FDP 17294 B Dr. Wallmann, Bundesminister BMU . 17296 D Müller (Düsseldorf) SPD 17299 D Boroffka CDU/CSU 17302 B Reimann SPD 17304 B Dr. Lippold CDU/CSU 17307 A Fragestunde — Drucksache 10/5655 vom 13. Juni 1986 — Städtepartnerschaft zwischen Saarlouis und Eisenhüttenstadt MdlAnfr 2, 3 13.06.86 Drs 10/5655 Schreiner SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 17309 D ZusFr Schreiner SPD 17310 B Sicherheitsstandard des französischen Kernkraftwerks Fessenheim am Oberrhein; Störfälle; Vorsorgemaßnahmen auf deutscher Seite MdlAnfr 42, 43 13.06.86 Drs 10/5655 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU Antw BMin Dr. Wallmann BMU . . . . 17311 D ZusFr Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . 17312 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17312 D ZusFr Dr. Kübler SPD 17313A ZusFr Mann GRÜNE 17313C ZusFr Tatge GRÜNE 17313 C ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 17314 A ZusFr Dr. Penner SPD 17315A Vereinbarung einer Höchstgrenze für die Abgabe radioaktiver Stoffe durch das französische Kernkraftwerk Cattenom ohne Beteiligung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes MdlAnfr 44, 45 13.06.86 Drs 10/5655 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw BMin Dr. Wallmann BMU . . . . 17315 D ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 17316A ZusFr Tatge GRÜNE 17316 B ZusFr Mann GRÜNE 17316 C ZusFr Dr. Kübler SPD 17316 D Radioaktivitätsbelastung durch die Wakkersdorfer Wiederaufarbeitungsanlage; Änderung von Grenzwerten für Nuklide im Entwurf zur Strahlenschutzverordnung; Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch den Reaktorunfall in Tschernobyl MdlAnfr 46, 47 13.06.86 Drs 10/5655 Mann GRÜNE Antw BMin Dr. Wallmann BMU . . . 17317A ZusFr Mann GRÜNE 17317 B ZusFr Tatge GRÜNE 17317 C ZusFr Dr. Kübler SPD 17317 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 17318A Übertragung der Zuständigkeit für die Entsorgung der Kernenergieanlagen auf das Bundesumweltministerium MdlAnfr 50 13.06.86 Drs 10/5655 Dr. Kübler SPD Antw BMin Dr. Wallmann BMU . . . . 17318 D Kritik Österreichs an der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf; Aussagen von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann in Österreich MdlAnfr 52, 53 13.06.86 Drs 10/5655 Dr. Penner SPD Antw BMin Dr. Wallmann BMU . . . . 17319 A ZusFr Dr. Penner SPD 17319 B ZusFr Tatge GRÜNE 17319C ZusFr Mann GRÜNE 17319 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17320 A ZusFr Dr. Kübler SPD 17320 A ZusFr Dr. Nöbel SPD 17320 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 III Aussage von Regierungssprecher Ost über ein Interview des Bundeskanzlers mit der „International Herald Tribune"; Verifizierung seiner Aussage MdlAnfr 62, 63 13.06.86 Drs 10/5655 Dr. Nöbel SPD Antw PStSekr Dr. h. c. Lorenz BK . . . 17321 D ZusFr Dr. Nöbel SPD 17322 A ZusFr Dr. Penner SPD 17322 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 17322 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17322 D Nächste Sitzung 17323 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17325*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene weitere Ausführungen von Bundesminister Dr. Wallmann zu Punkt 25 a und b der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Chemie im Haushalt und Innenraumbelastung sowie Antrag betr. Konzept für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Chemiepolitik) . . . 17325* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 20 der Tagesordnung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes) (Wolfgramm [Göttingen] [FDP), Kiehm [SPD]) 17326*C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 22 der Tagesordnung (Entwurf eines Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes) (Clemens [CDU/CSU]) 17328* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 19 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts) (Beckmann [FDP], Eylmann [CDU/CSU]) 17329*C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 23 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung) (Frau Wagner [GRÜNE]) 17331* B Anlage 7 Erlaß der Vierzehnten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz MdlAnfr 41 13.06.86 Drs 10/5655 Würtz SPD SchrAntw BMin Dr. Wallmann BMU . 17332* B Anlage 8 Störfälle mit Freisetzung von Radioaktivität in deutschen Kernkraftwerken; freigesetzte Radioaktivität MdlAnfr 48, 49 13.06.86 Drs 10/5655 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw BMin Dr. Wallmann BMU . 17332* C Anlage 9 Beobachtung von Fernsehsendungen durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 64, 65 13.06.86 Drs 10/5655 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 17332* D Anlage 10 Verabreichung ausländischer Weine durch deutsche Botschaften im Ausland, z. B. bei einem Mittagessen für eine rheinland-pfälzische Delegation in Japan MdlAnfr 66, 67 13.06.86 Drs 10/5655 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17333* C Anlage 11 Anerkennung der Menschenrechte der Kurden und Armenier MdlAnfr 68 13.06.86 Drs 10/5655 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17334*A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 Anlage 12 Verteilung der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hennig auf mündliche Anfragen zur Wahl der Volkskammer der DDR an die deutschen Auslandsvertretungen MdlAnfr 69 13.06.86 Drs 10/5655 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17334* D Anlage 13 Rücknahme des Vorschlags von Paris als Tagungsort für die geplante Abrüstungs- und Entwicklungskonferenz der UNO MdlAnfr 70 13.06.86 Drs 10/5655 Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17335* A Anlage 14 Bewertung der Wirtschaftssanktionen westlicher Staaten gegen Südafrika; einheitliches Vorgehen der EG MdlAnfr 71, 72 13.06.86 Drs 10/5655 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17335* B Anlage 15 Kampagne der nicaraguanischen ContraDachorganisation in Westeuropa, insbesondere in Deutschland MdlAnfr 73 13.06.86 Drs 10/5655 Catenhusen SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17335* D Anlage 16 Ausrüstung und Finanzierung der in Nicaragua operierenden Contras durch den CIA MdlAnfr 74 13.06.86 Drs 10/5655 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 17335* D Anlage 17 Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß vor Mitarbeitern des Goethe-Instituts zur auswärtigen Kulturpolitik MdlAnfr 75, 76 13.06.86 Drs 10/5655 Verheugen SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA 17336* A Anlage 18 Amtliche Mitteilungen 17336* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17259 223. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    *) Zurückgezogen wurden die Fragen 1 der Abg. Frau Blunck, 29 und 30 der Abg. Frau Schmidt (Nürnberg), 36 und 37 der Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin, 60 und 61 der Abg. Frau Odendahl. Die schriftlichen Antworten sind als Anlagen abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr 20. 6. Brandt 20. 6. Berger ** 20. 6. Dr. Corterier *** 20. 6. Egert 20. 6. Dr. Ehrenberg 20. 6. Eigen 20. 6. Engelhard 20. 6. Ertl 20. 6. Francke (Hamburg) 20. 6. Gallus 20. 6. Dr. Geißler 20. 6. Gerstl (Passau) ** 20. 6. Glos 20. 6. Dr. Glotz 20. 6. Haar 20. 6. Haase (Fürth) 20. 6. Dr. Häfele 20. 6. Hauck 20. 6. Dr. Hupka *** 20. 6. Ibrügger *** 20. 6. Jansen 20. 6. Jungmann 20. 6. Kittelmann ** 20. 6. Kleinert 20. 6. Dr. Klejdzinski 20. 6. Klose 20. 6. Dr. Kreile 20. 6. Lange 20. 6. Lutz 20. 6. Matthöfer 20. 6. Michels 20. 6. Dr. Müller * 20. 6. Dr. Müller (Bremen) 20. 6. Müller (Wadern) 20. 6. Pauli 20. 6. Pfeifer 20. 6. Pohlmeier 20. 6. Reuschenbach 20.6. Frau Roitzsch (Quickborn) 20. 6. Dr. Rumpf ** 20. 6. Schmidt (Hamburg) 20. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 20. 6. von Schmude 20. 6. Schröder (Hannover) 20. 6. Schröer (Mülheim) 20. 6. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 6. Schwarz 20. 6. Stobbe 20. 6. Tillmann 20. 6. Dr. Todenhöfer 20. 6. Vahlberg 20. 6. Voigt (Sonthofen) 20. 6. Dr. Voss 20. 6. Wartenberg (Berlin) 20. 6. Weinhofer 20. 6. Dr. Weng (Gerlingen) 20. 6. Dr. Wieczorek 20. 6. Wieczorek (Duisburg) 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wimmer (Neuss) 20. 6. Wischnewski 20. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene weitere Ausführungen von Bundesminister Dr. Wallmann zu Punkt 25 a und b der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Chemie im Haushalt und Innenraumbelastung sowie Antrag betr. Konzept für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Chemiepolitik) Für diese Gefahrstoffverordnung hat die Bundesregierung erklärt, daß sie für einen weiteren Ausbau des Schutzes sorgen wird. Doch nun zurück zum Chemikaliengesetz. Die Bundesregierung hat in den Schlußbemerkungen zum Chemikalienbericht zum Ausdruck gebracht, daß sie eine Fortentwicklung des Chemikaliengesetzes für erforderlich hält. Der wichtigste Punkt ist dabei aus meiner Sicht, daß die Überprüfung der sogenannten alten Stoffe so zügig wie möglich fortgesetzt wird. Ich will dazu vorausschicken, daß die bisherigen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sich durchaus - auch im weltweiten Vergleich - sehen lassen können. Im Chemikalienbericht sind diese Aktivitäten im Bereich des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes ausführlich dargestellt worden. Frau Professor Süssmuth hat bereits Ende des vergangenen Jahres mit dem Verband der Chemischen Industrie vereinbart, daß auf der Basis der bisherigen Arbeiten die Überprüfung intensiviert werden soll. Ich werde diese Initiative der Gesundheitsministerin aufgreifen und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. In der Zwischenzeit ist auch auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit weitergearbeitet worden. Die OECD in Paris hat auf deutsche Initiative den Gesichtspunkt der Arbeitsteilung bei der Überprüfung alter Stoffe zwischen den wichtigsten wesentlichen Industrienationen aufgegriffen. Von einer Konferenz der OECD auf höherer Ebene im kommenden Frühjahr erhoffe ich mir richtungsweisende Beschlüsse gerade auch in dieser Frage. Ziel unserer Bemühungen ist es, zuerst für alle wichtigen Stoffe die erforderlichen Informationen für eine Risikoabwägung zusammenzutragen. Später müssen dann stufenweise für alle im Verkehr befindlichen Stoffe Mindestkenntnisse über die ge- 17326* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 fährlichen Eigenschaften vorhanden sein. Es muß nach Möglichkeit ausgeschlossen sein, daß noch Stoffe vermarktet werden, für die keine ausreichenden Kenntnisse vorliegen. Wo dieses Wissen heute noch fehlt, müssen nach Gefährlichkeitsprioritäten schleunigst neue Untersuchungen begonnen und durchgeführt werden. Unsere Behörden müssen durch eine ausreichende Personal- und Sachausstattung in die Lage versetzt werden, die Bewertung aller Erkenntnisse fortlaufend vorzunehmen. Nur so ist es möglich, daß die Bundesregierung jeweils zu einem frühen Zeitpunkt die entsprechenden Vorschläge für die gegebenenfalls notwendigen Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen erhält. Ich glaube, daß in diesem Punkt in der Zielsetzung keine Differenz zwischen der Regierung und der Opposition besteht. Soweit hinsichtlich des Weges dabei Unterschiede bestehen, sollte in den Ausschußberatungen geklärt werden, inwieweit auch hier noch eine weitere Annäherung der Standpunkte erzielt werden kann. Der Bundestag hat das Chemikaliengesetz seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Wir können daher durchaus auf einem breiten Konsens aufbauen. Den Bericht über Anwendung und Vollzug des Gesetzes hat der Bundestag zu dem Zweck angefordert, etwa vier Jahre nach dem Inkrafttreten über eine Novellierung nachzudenken. Wir setzen in dieser Legislaturperiode unsere Arbeit konsequent und zielstrebig fort. Zeit zur Behandlung eines Gesetzentwurfs haben wir allerdings nicht mehr. Ich halte es dennoch für sinnvoll, bereits jetzt die Möglichkeiten der Beibehaltung eines breiten Konsenses in diesem sensiblen Politikfeld zu erkunden. Wir können dann in der neuen Legislaturperiode zügiger ans Werk gehen. Lassen Sie mich am Schluß noch eine kurze Bemerkung zu der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Chemie im Haushalt und Innenraumbelastung" anschließen. Diese Große Anfrage gab Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme, die auch für die Bundesregierung hilfreich war. Wir sehen gemeinsam die Risiken und brauchen uns nicht über den Stellenwert dieser Gefahren zu streiten. Sie können aus den Antworten erkennen, mit welchem Engagement sich die Bundesregierung dieses Bereichs angenommen hat und weiterhin annehmen wird. Die Bundesregierung wird jeden vernünftigen Vorschlag zur Verminderung vermeidbarer Risiken und vermeidbarer Belastungen prüfen und gegebenenfalls in Maßnahmen umsetzen. Wir werden die Forschung in diesem Bereich verstärken. Wir werden die Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie fortsetzen, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz weiter zu verbessern. Und wir werden auch selbstverständlich die gesetzlichen Instrumente des Chemikaliengesetzes anwenden, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 20 der Tagesordnung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes) *) Wolfgramm (Göttingen) (FDP): Das Instrument der Abwasserabgabe hat sich als ein überaus wirksamer ökonomischer Hebel zur Verbesserung der Gewässersituation herausgestellt. Eine sehr beachtliche Verbesserung des Gewässergütezustandes wurde mit diesem Instrument der Abwasserabgabe bereits erreicht. Auf diesem Weg gehen wir weiter: Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Waschmittelgesetzes und eben auch mit der Novellierung dieses Abwasserabgabengesetzes. Die Grundüberlegung bleibt weiter: Die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer muß so verteuert werden, daß es billiger wird, entsprechende Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Das Ziel „Gewässerschutz" wird um so nachhaltiger erreicht, wenn die wirklich bedeutsamen Schadstoffe der Abgabepflicht unterworfen und durch ein Bonus/Malus-System diejenigen mit hohen Abgaben belegt werden, die nichts oder wenig tun, und andererseits diejenigen belohnt werden, die den Stand der Technik oder mehr anwenden. Der Erfahrungsbericht über die Anwendung des Abwasserabgabengesetzes hat eine Reihe von Hinweisen gegeben, in welcher Weise das Instrument der Abwasserabgabe verfeinert und präzisiert werden muß. Die nun hier vorgelegte Novelle des Abwasserabgabengesetzes strebt eine Erhöhung der Anreizfunktionen für weitere Gewässerschutzmaßnahmen sowie eine — aus meiner Sicht unter Entbürokratisierungsaspekten besonders zu begrüßende — Vereinfachung des Gesetzesvollzuges an. Eine erhebliche Verbesserung wird erreicht durch die Erweiterung in § 3 Abs, 1 auf Chrom, Nikkel, Blei und Kupfer sowie auf die Stoffgruppe der organischen Halogenverbindungen (AOX). In diesem Zusammenhang muß ich auch an dieser Stelle erneut auf meine Vorschläge hinweisen, die 3. Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung einzuführen. Zumindest bei größeren Kläranlagen sollte die 3. Reinigungsstufe obligatorisch sein. Schon eine weitergehende Phosphor- und Stickstoffelimination nur bei den größeren Anlagen würde zu einer drastischen Verbesserung der Abwasserreinigung führen; ca. 70 % der kommunalen Abwässer könnten so erfaßt werden. Die Beratungen im Unterausschuß „Abwasserabgabengesetz" des Bundesrates und im Innenausschuß des Bundesrates sind unter diesem Aspekt von besonderem Interesse. So wurde im Unterausschuß „Abwasserabgabengesetz" von dem Bundesland Niedersachsen vorgeschlagen, Ammoniumstickstoff als abgabepflichtigen Schadstoffparameter aufzunehmen. Der Innenausschuß des Bundesrates konnte sich lediglich darauf verständigen, daß „die Länder auch für die Einleitung von Phosphor *) Siehe 222. Sitzung, Seite 17246 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17327* und von Ammoniumstickstoff eine Abgabe erheben können". Es sollte also in das Belieben der Länder gestellt werden, hier eine Abgabe zu erheben. Diesem Vorschlag, den der Bundesrat nicht übernommen hat, fehlt jedoch aus meiner Sicht die notwendige Verbindlichkeit. Zudem würde die Erhebung von Abgaben in bestimmten Regionen zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Einzig gangbarer Weg ist also die obligatorische Einführung der weiteren Reinigungsstufe, da diese weitere Reinigungsstufe dem Stand der Technik entspricht und daher ohne weiteres eingeführt werden kann. Eine gewaltige Reduzierung der Gewässerverschmutzung auch des norddeutschen Küstenraums könnte erreicht werden. Ich erwarte, daß die notwendige Anhörung im Innenausschuß sich gerade mit dieser Forderung besonders intensiv befaßt. Zur bereits bestehenden Regelung über den Fischtest ist festzuhalten, daß hier — auch entsprechend der Forderung des Bundesrats — die Bundesregierung verstärkt auf Forschungsvorhaben hinwirken sollte, die biologische Tests ohne Wirbeltiere ermöglichen, um dem Tierschutz Rechnung zu tragen. Durch das Abstellen auf ordnungsrechtliche Bescheide wird eine Verwaltungsvereinfachung erreicht. Zu prüfen ist, ob der Abgabesatz nicht weiter erhöht werden muß. Da der Abgabesatz ab 1. Januar 1986 konstant bei 40 DM bleibt, stellt sich die Frage, ob es für viele Einleiter, die sich nun auf einen festen Abgabesatz von 40 DM einrichten, überhaupt noch einen Anreiz gibt, die notwendigen Reduzierungen der Abwasserverschmutzung vorzunehmen. Insoweit wäre daran zu denken, den Abgabesatz kontinuierlich anzuheben, zumal die neu aufgenommenen Schadstoffparameter nicht alle Einleiter treffen dürften. In § 9 Abs. 5 und Abs. 6 wird das Bonus/MalusSystem weiter verfeinert. Stärker als bisher wird derjenige belohnt, der die notwendige Abwasserbehandlung durchführt. Andererseits muß der Einleiter, der die ordnungsrechtlich gebotenen Einleitungswerte nicht einhält, deutlich höher zur Abwasserabgabe herangezogen werden als bisher. Aus der Sicht des Gewässerschutzes ist wichtig, daß die von uns vorzunehmende Novellierung den erforderlichen Anreiz schafft, die unerläßlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, insbesondere auch zur Verringerung der Belastung mit gefährlichen Stoffen, in möglichst kurzer Zeit durchzuführen. Von daher ist insbesondere auch zu prüfen, ob die vorliegenden Fristen (bis zu sieben Jahre) ausreichend sind oder nicht doch noch weiter verkürzt werden können. Die Problematik der Kleineinleiterabgabe wird mit den Bundesländern, insbesondere aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden eingehend zu erörtern sein. Ich appelliere an die Opposition, im Interesse des Gewässerschutzes mit für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs zu sorgen. Kiehm (SPD): Wir müssen einen Maßstab finden für ein Gesetz, daß eine Schutzfunktion hat und nicht eine Gebührenregelung für die Benutzung eines Vorfluters schafft. Im Wasserhaushaltsgesetz steht: Jedermann ist verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. Das Abwasserabgabengesetz von 1976 hat mit seinen Ansätzen diese Forderung gefördert, es hat die Abgabe als ökonomisches Instrument in der Umweltgesetzgebung eingeführt, es hat im Zusammenwirken mit ordnungsrechtlichen Instrumenten Erfolge gebracht. Es wird zu prüfen sein, ob nach dem geänderten Wasserhaushaltsgesetz und dem jetzt vorgelegten Abwasserabgabengesetz die Zangenwirkung erhalten bleibt. Es bleibt festzuhalten: Nach dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Abwasserabgabengesetz hat das Abwasserabgabengesetz bereits vor Erhebung der Abgabe erhebliche Beiträge zur Verbesserung der Gewässerqualität geleistet. Die zu erwartende Pflicht zur Entrichtung der Abwasserabgabe hat im kommunalen wie auch im industriellen Bereich zu einem Umdenken bei der Gewässernutzung beigetragen, Investitionen forciert und Innovationen gefördert und beschleunigt. Dabei sind noch nicht die positiven Effekte der zweckgebundenen Verwendung des Abgabeaufkommens berücksichtigt. Bereits wenige Monate nach Verabschiedung des Gesetzes und mehr als drei Jahre vor Einsetzen der Abgabepflicht waren deutliche Auswirkungen auf Investitionsplanung und Abwicklung in Unternehmen, Gemeinden und Abwasserverbänden erkennbar. Wesentliches Element der mit dem Abwasserabgabengesetz verfolgten Strategie ist, daß der Abwasserproduzent vor die Wahl zwischen zwei Handlungsalternativen gestellt wird, nämlich Abgaben zu zahlen oder betriebsbezogen Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Soll das nicht nur eine Scheinalternative sein, muß die Abgabe in etwa den Vermeidungskosten im Betrieb entsprechen. Der heutige Satz entspricht den Kosten nicht mehr, und auch eine verfahrensbedingte Erhöhung kommt nicht in die Nähe der tatsächlichen Beseitigungskosten. Rechnerisch lohnt es sich, auf Vermeidungsinvestitionen zu verzichten. Bleibt es bei dieser Regelung, wird die Vermeidungspolitik geschwächt. Die Abgabe muß erhöht werden, sie sollte zeitlich gestaffelt sein und längerfristig gesichert werden, damit eine sichere Kalkulationsgrundlage für Abwasserproduzenten geschaffen wird und Anreiz- und Beschleunigungswirkung besteht. Ein ständig wiederholtes Argument lautet: Zu hohe Betriebskosten und Wettbewerbsverzerrung. Jede hier nicht zugemutete D-Mark muß über Steuern hereingeholt werden, um die eingetretenen Schäden zu beseitigen. 17328* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 Wer im übrigen mit Wassergroschen mit Belastungen der Wirtschaft in der Nähe von drei Milliarden DM liebäugelt, sollte diesen Millionenaufwand für zumutbar halten. Man kann ein übriges tun: Wir können den § 7 d des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel ändern, auch solche Umweltschutzmaßnahmen zu begünstigen, die in die Produktionsprozesse integriert sind und von vornherein die Entstehung von Umweltbelastungen vermeiden. Es ist nicht einzusehen, warum nur reparierende Maßnahmen begünstigt werden sollen. Das bisherige Gesetz kennt eine Halbierungsregelung, um einen Anreiz für eine fortschreitende Verbesserung der Abwasserreinigung zu schaffen. Ich denke, daß Anreize auch zukünftig bestehen sollten. Daß die jetzt getroffene Regelung sinnvoll ist, besteiten wir. Wer Ermäßigung gewähren will, wenn Anforderungen eingehalten werden, die über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, muß abgestufte Erhöhungen für den Fall vorsehen, daß die Anforderungen nicht erreicht oder deutlich unterschritten werden. Der Ansatz im Gesetz ist nicht schlüssig. Ungelöst ist das Problem bei den Indirekteinleitern. Jetzt rächt sich, daß die Koalition das ordnungsrechtliche Instrumentarium für Indirekteinleiter völlig unzureichend ausbilden will. Auf unsere Frage antwortet die Bundesregierung in Drucksache 10/5101: Der Forderung, die Indirekteinleitung gefährlicher Stoffe, d. h. die Einleitung gefährlicher Stoffe in eine öffentliche Kanalisation unmittelbar abgabepflichtig zu machen, steht entgegen, daß die hierfür erforderlichen ordnungsrechtlichen Regelungen für Indirekteinleitungen noch fehlen. Wenn überhaupt, schafft diese Situation Wettbewerbsverzerrungen. Wer sein Abwasser in den Rhein schickt, zahlt; wer sein Abwasser in die Kläranlage der Stadt Bonn schickt, wird von der Abgabe nicht erfaßt. Die Abwälzbarkeit über kommunale Gebührenregelungen ist kein ausreichender Ersatz. Ca. 50 % aller gewerblichen Abwässer unterliegen dieser Lage. Dieses Gesetz muß nachgebessert werden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 22 der Tagesordnung (Entwurf eines Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes) *) Clemens (CDU/CSU): Vor fast genau einem Jahr, am 26. Juni 1985, fand die erste Lesung zum Ersten *) Siehe 222. Sitzung, Seite 17246 D Rechtsbereinigungsgesetz statt. Wie jenes ist auch das Zweite Rechtsbereinigungsgesetz ein bedeutsamer Bestandteil des umfassenden Entbürokratisierungsvorhabens der Bundesregierung. Entbürokratisierung bedeutet Entrümpelung von allen überflüssigen Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, also die Verbesserung von Gesetzen durch Streichung und Zusammenfassung sowie Klarstellung und Vereinfachung. Zu den weiteren Vorhaben, die dem gleichen Zweck, nämlich dem Bürokratieabbau dienen, gehört die von der Bundesregierung in Angriff genommene totale Überarbeitung von ganzen Gesetzen. Ich erwähne insoweit die sich in der parlamentarischen Arbeit befindliche Novellierung des Bundesbaugesetzes oder aber das Wohnrechtsvereinfachungsgesetz von 1985, mit dessen Verabschiedung mehr als 500 000 Akten bei den Wohnungsbauförderungsämtern geschlossen werden konnten. Allein 64 solcher Rationalisierungsvorhaben befinden sich in der parlamentarischen Beratung oder aber in deren Vorbereitung. Natürlich kann nicht jedesmal, wenn nur einzelne Vorschriften geändert werden sollen, das gesamte Gesetz überarbeitet werden. Sammelgesetze wie die beiden Rechtsbereinigungsgesetze sind besser geeignet, Einzelvorschriften schneller und damit wirkungsvoller zu verbessern. Für das intensive Angehen des Problems Bürokratieabbau möchte ich namens der CDU/CSU der Bundesregierung ein Kompliment machen. Es besteht aber kein Grund, sich auf diesen Lorbeeren auszuruhen. Ein riesengroßes Betätigungsfeld liegt noch vor uns, wenn die Entbürokratisierung überhaupt für unsere Bürger spürbar werden soll. Es müssen dringend und schnell weitere Bereinigungsgesetze von der Bundesregierung eingebracht werden. Eigentlich müßten in jedem Jahr zwei Bereinigungsgesetze vom Parlament verabschiedet werden. Wenn Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen rationeller und schneller bearbeitet und damit erfolgen können, stärkt dies unsere marktwirtschaftliche Ordnung. Investitionen können beispielsweise schneller erfolgen. Die Verwaltung wird flexibler und damit für andere wichtige Aufgaben frei. Der Bürger spart Zeit und verliert die Scheu vor einer solchen Verwaltung. Und noch eines wäre möglich: der öffentliche Dienst — nicht nur die Beamten — könnte an Ansehen gewinnen. Kurzum, viel Positives kann bewirkt werden. Die bisher zwischen Bund und Ländern gut funktionierende Zusammenarbeit verdient schon jetzt uneingeschränktes Lob. Denn viel Kleinarbeit ist notwendig, weil durch viele Verästelungen, Ländergesetze, Verordnungen und Erlasse viele beteiligte Behörden, angefangen bei den Ländern und Kom- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17329* munen, konsultiert werden müssen, ehe eine Vorschrift verabschiedungsreif ist. Die CDU/CSU möchte der unabhängigen Kommission des Bundes für Recht- und Verwaltungsvereinfachung unter Führung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt für die bisher geleistete Arbeit danken. Wir möchten sie aber zugleich auffordern, in ihrem Bemühen um Entbürokratisierung nicht nur nicht nachzulassen, sondern noch zuzulegen. Jetzt, wo zumindest Eingeweihte sehen können, daß die Saat des .Bürokratieabbaus aufgefangen ist, gilt es, dieses Projekt besonders zu pflegen, damit eine gute Ernte eingebracht werden kann. Mindestens ebenso wichtig ist aber der Appell an alle Parlamente, egal ob Bundestag, Landtag oder Gemeinde- und Stadträte. Es gilt weitaus stärker als bisher, vor jeder Verabschiedung eines neuen Gesetzes zu fragen, ob ein solches überhaupt notwendig ist, ob tatsächlich ein Regelungsbedarf besteht. Ich empfehle insoweit die sogenannten „blauen Prüffragen" der Bundesregierung der besonderen Aufmerksamkeit aller Parlamentarier. Es bleibt mir leider nicht erspart, immer wieder darauf hinzuweisen, daß die Gesetzesflut eingedämmt werden sollte. Trotzdem scheint dieses Problem bei manchen in Vergessenheit geraten zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, wenn insbesondere von seiten der Opposition eine solche Fülle von Gesetzesentwürfen eingebracht wurde. Oft entsteht dabei der Eindruck, daß diese Gesetzesvorschläge nur um ihrer selbst willen, nicht aus sachlichen Gründen eingebracht worden sind. Bis jetzt wurden in dieser 10. Legislaturperiode allein 164 Gesetzesvorhaben vom Deutschen Bundestag initiiert. Der Löwenanteil -- nämlich zwei Drittel aller Gesetzesentwürfe (116) — entfällt auf die Opposition (65 SPD, 51 GRÜNE). In das gleiche Bild paßt auch, daß wir in dieser Legislaturperiode eine Rekordflut von Drucksachen produziert haben. Wir liegen schon jetzt bei einer Zahl von über 5 200 Drucksachen und damit höher als in anderen Legislaturperioden und diese ist noch nicht zu Ende. Weltmeister in der Drucksachen-Produktion — aber nur in dieser Beziehung — sind die „GRÜNEN". Ich glaube, nicht nur wir, sondern Ministerien und nachgeordnete Behörden, Länder und Kommunen können aufatmen, daß der Großteil dieser Produkte den Orkus hinuntergeht. Insoweit denke ich aber an dieser Stelle nur an die Quantität. Von der Qualität will ich erst gar nicht reden. Ich möchte an uns alle hier im Parlament, aber auch an die Bundesregierung in bezug auf Verordnungen appellieren, nicht alles bis zum I-Tüpfelchen zu regulieren. Schon Goethe sagte seinerzeit in dem Sonett „Was wir bringen": „In der Beschränkung zeigt sich der Meister", und Friedrich Schiller läßt sich in Wilhelm Tell wie folgt vernehmen: „Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten." Konzentrieren wir uns auf das Wesentliche! Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 19 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts) *) Beckmann (FDP): Die vorliegenden Entwürfe, die die Neuregelung des Internationalen Privatrechts zum Gegenstand haben, behandeln eine Thematik, die dem juristischen Laien in all ihren Einzelheiten leider nur schwer zu vermitteln ist. Der Rechtsgelehrte Konrad Zweigert hat die Kollisionsrechtswissenschaft sogar einmal als die „Atomphysik der Jurisprudenz" bezeichnet, was, wie ich meine, den Nagel auf den Kopf trifft. Um die sehr detaillierten Ausschußberatungen hier im Plenum nicht zu wiederholen oder gar fortzusetzen, will ich mich auf ein paar grundsätzliche Bemerkungen beschränken. Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts hat zwei Schwerpunkte. Sie liegen — das haben auch die bisherigen Erfahrungen bei den Gerichten eindeutig gezeigt — im Familienrecht und im Erbrecht. Das Gebiet des Schuldrechts hingegen — auch das lehrt uns die Praxis —, hat nicht diese Bedeutung erlangt. Es werden vergleichsweise wenig schuldrechtliche Streitigkeiten mit internationalem Hintergrund an deutsche Gerichte herangetragen. Dies liegt wohl vornehmlich daran, daß es die Parteien vorziehen, ihre Streitigkeiten außergerichtlich und auf der Grundlage von im voraus vereinbarten Schiedsklauseln zu schlichten. Hier hat sich das Prinzip der Parteiautonomie durchgesetzt, was zeigt, daß dieser Grundsatz den Gedanken der Freiheit der Persönlichkeit und ihrer Entfaltung auch auf dem wirtschaftlichen Sektor zur besten Entfaltung kommen läßt. Es ist daher zu begrüßen, daß das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, das hier zur Diskussion gestellt ist und zur Ratifizierung ansteht, von diesem Konzept der Parteiautonomie ausgegangen ist und es zur Grundlage seiner Systematik gemacht hat. Aus diesem Grunde erwarten wir, daß mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens keine nachteiligen Wirkungen für die Wirtschaftspartner in Europa verbunden sind, sondern vielmehr der Gedanke der Parteiautonomie EG-weit abgesichert wird. Was die Schwerpunkte, das Familien- und das Erbrecht anbelangen, sind wir mit dem hehren Ziel angetreten, dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung auch in unserem Internationalen Privatrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Anlaß und Auslöser waren die allseits bekannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, die dem Gesetzgeber aufgegeben haben, alle den Mann einseitig bevorzugenden Anknüpfungen und damit die entsprechenden internationalen Zuständigkeitsregeln abzuschaffen. Diesem Auftrag der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind wir nunmehr gefolgt und haben damit den unhaltbaren Zustand beseitigt, daß das deutsche Internationale Privatrecht trotz der unmittel- *) Siehe 222. Sitzung, Seite 17247 B 17330* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 baren Geltung des Gleichheitsgrundsatzes und der daraufhin in Kraft getretenen Familienrechtsreformgesetze an einer Bevorzugung des Mannesrechtes festhielt. Wir betrachten diese Neuregelung daher als einen weiteren wichtigen Schritt hin zur vollen Gleichberechtigung der Frau, hin zu mehr Einzelfallgerechtigkeit auch in diesem Bereich des Familienrechts. Für ebenso wichtig halte ich die damit verbundene grundlegende Neuerung, daß die Parteien in Teilbereichen das anzuwendende Recht selbst wählen dürfen. Diese Möglichkeit der Rechtswahl entspricht dem liberalen Grundverständnis von der freien Entfaltung der Persönlichkeit, vor allem aber von der Selbstbestimmung der Menschen auch in dem starren Gefüge unserer Rechtsordnung. Wir sehen hierin auch die Chance, daß sich die Probleme, die sich früher durch die strikte Anwendung starrer Kollisionsnormen für die betroffenen Parteien ergeben haben, verringert werden können. Es wird dadurch — das ist zumindest zu hoffen — letztlich zu einer Entlastung der Richter kommen. Denn die Parteien, die vor Gericht auftreten, sind sich über die von ihnen gewählte Rechtsgrundlage und deren Auswirkungen im klaren, haben in diesem wichtigen Punkt ihren Willen zur Einigung bewiesen. Derartige Rechtsstreitigkeiten werden so einfacher zu führen sein, als wenn einem der beiden Parteien ein Recht aufoktroyiert wird, dessen Inhalte und Wertbegriffe dieser Partei fremd sind. Abschließend ist zu dem vorgelegten Gesetzesvorhaben zu sagen, daß es sicherlich einige Punkte gibt, über die man geteilter Meinung sein kann. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich die hier vorgeschlagene Inkorporation der EG-Übereinkommen für nicht sehr glücklich halte. Jedoch kann man dem Gesetzesentwurf insgesamt damit nicht seine Notwendigkeit und vor allem nicht seine Zweckmäßigkeit absprechen. Recht ist eben — das sagt Richard Pound — Erfahrung, entwickelt aus der Vernunft und angewandt, um die Erfahrung zu fördern. Eylmann (CDU/CSU): Die Aufmerksamkeit, die das Plenum einem Gesetzentwurf schenkt, hängt häufig nicht von der objektiven Bedeutung der Vorlage, sondern von dem Grad des Streits ab, der über die Vorlage zwischen Regierungsparteien und Opposition herrscht. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts zeigt dies deutlich. Die ausführlichen Beratungen im Rechtsausschuß haben eine weitgehende Übereinstimmung gezeigt, eine Übereinstimmung, wie sie erfreulicherweise auch in den Vorberatungen zwischen Bund und Ländern festgestellt werden konnte. Die Folge ist ein so geringer Aufmerksamkeitswert für diesen Gesetzentwurf, daß es weder bei der ersten Lesung am 10. November 1983 noch gestern für erforderlich gehalten wurde, auch nur ein Wort darüber im Plenum zu verlieren. Das ist eine gänzlich unangemessene Behandlung eines Gesetzes, das eine völlige Neuordnung unseres schon seit dem 1. Januar 1900 geltenden autonomen Internationalen Privatrechts darstellt und deshalb für die- sen Rechtsbereich den Rang eines Jahrhundertgesetzes hat. Seine Tragweite ist schon deshalb erheblich, weil davon ein großer Personenkreis betroffen sein wird. Lebten vor 20 Jahren nur ca. 700 000 Ausländer bei uns, so sind es jetzt über 4,6 Millionen. Jährlich werden 30 000 bis 40 000 Ehen in der Bundesrepublik geschlossen, bei denen nicht beide Ehepartner Deutsche sind. Die internationale Mobilität ist erheblich größer geworden. Die Zahl der privatrechtlichen Sachverhalte mit Auslandsberührung hat im Zuge dieser Entwicklung wesentlich zugenommen. Eine grundlegende Neuregelung des Internationalen Privatrechts hat sich im wesentlichen aus drei Gründen als notwendig erwiesen: Zum einen waren die bisher geltenden Regelungen von Anfang an lückenhaft. Für viele in der täglichen Praxis häufig vorkommenden Fälle fand man im Einführungsgesetz zum BGB überhaupt keine Vorschriften, so z. B. für das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, ein Rechtsgebiet, dessen Bedeutung wegen der internationalen Verflechtung unserer Wirtschaft erheblich zugenommen hat. Zum anderen bevorzugt eine Reihe von Vorschriften des geltenden Rechts den Ehemann oder den Vater und verstößt damit, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat, gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. Schließlich ist das autonome Internationale Privatrecht in den letzten Jahrzehnten in wesentlichen Teilen durch multi- und bilaterales Völkervertragsrecht ergänzt, aber auch überlagert und verdrängt worden. Hatten diese Verträge ursprünglich das Ziel, die Handhabung des Kollisionsrechtes in der Praxis zu vereinfachen, wurde in der Rechtswirklichkeit durch die Überlagerung und Verflechtung der autonomen und der völkervertragsrechtlichen Kollisionsnormen ihre Handhabung in der Praxis immer schwieriger. Die Richtung, die eine Reform des kodifizierten Internationalen Privatrechts einschlagen mußte, war durch die oben beschriebenen Mängel vorgezeichnet. Es mußte versucht werden, die größten Lücken im Gesetz zu schließen. Weiter war es erforderlich, das geltende Recht dem Grundgesetz anzupassen, insbesondere die Benachteiligung für die Frau abzuschaffen. Schließlich war anzustreben, die Widersprüche zwischen dem autonomen und dem völkervertragsrechtlichen Kollisionsrecht dadurch zu minimieren, daß der Inhalt der wesentlichsten völkerrechtlichen Verträge zum Inhalt des kodifizierten deutschen Rechts gemacht wird. Das neue Recht erreicht diese Ziele weitgehend, wobei hervorzuheben ist, daß sich die Gesetzgebung auf jahrzehntelange wertvolle Vorarbeiten des Deutschen Rates für das Internationale Privatrecht stützen konnte. Ein Schwerpunkt der Neuregelung liegt im Internationalen Personen-, Familien- und Erbrecht. Die verfassungsrechtlich unhaltbar gewordene Bevorzugung des Heimatrechts des Ehemannes gehört der Vergangenheit an. In der zentralen Frage, nach Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17331* welchem Recht sich die persönlichen Verhältnisse einer Person bestimmen, entscheidet sich das neue Recht für das Staatsangehörigkeitsprinzip, ohne daran allerdings starr festzuhalten. Dort, wo es sachgerecht ist, wo insbesondere in Unterhaltssachen schnelle Entscheidungen notwendig sind, wird auch an das Recht des Aufenthaltsortes angeknüpft. Dem Grundsatz der Parteiautonomie wird durch Einräumung von Rechtswahlmöglichkeiten Rechnung getragen, soweit dem die Schutzbedürfnisse einzelner Beteiligter und das Erfordernis der Durchsichtigkeit der Rechtsverhältnisse nicht entgegenstehen. Für die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen des Exportlandes Bundesrepublik Deutschland ist von besonderer Bedeutung, daß auch das Internationale Schuldvertragsrecht neu geregelt wird. Wir übernehmen das EG-Abkommen aus dem Jahre 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht als geschriebenes Gesetzesrecht unmittelbar in das autonome deutsche Internationale Privatrecht. Damit wird sowohl eine der größten Lücken im kodifizierten Internationalen Privatrecht geschlossen als auch ein wesentlicher Beitrag zur Klarheit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung geleistet. Mit der Verabschiedung der heutigen Gesetze zum Internationalen Privatrecht hat die Regierungskoalition eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode erfolgreich zu Ende gebracht. Bei den wegen der Kompliziertheit der Materie sehr langwierigen Beratungen im Rechtsausschuß wurde besonderer Wert darauf gelegt, die neuen gesetzlichen Regelungen so einfach und verständlich wie möglich zu formulieren. Deshalb ist die Erwartung berechtigt, daß die praktische Anwendung nicht auf besondere Schwierigkeiten stoßen wird. Die neuen Gesetze werden sicherlich in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland dazu beitragen, den rechtlichen Beziehungen zwischen Ausländern und Deutschen ihre gefürchtete, weil mit vielen juristischen Fallstrikken versehene Besonderheit zu nehmen und sie zu jener Normalität zu machen, die einem freiheitlichen und weltoffenen Staat gut ansteht. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 23 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung) *) Frau Wagner (GRÜNE): Der uns vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung soll im Eilverfahren durchgezogen werden. Dies erinnert an die Art und Weise der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgeset- *) Siehe 222. Sitzung, Seite 17247 A zes Ende 1984: auch im Schnellverfahren. Dies muß eine Eigenart des Ministers für Arbeit und Soziales sein. Immer dann, wenn grundlegendere Veränderungen angesagt wären, wird ein Flickwerk hervorgebracht. War es damals die umgehende finanzielle Entlastung des Bundes von der Krankenhausfinanzierung, ist es heute der Ärztenachwuchs, der den niedergelassenen Ärzten auf den Nägeln brennt. An aktuellem Handlungsdruck mangelt es also nicht. Der bundesweite Protest der Medizinstudenten und -studentinnen und einer Reihe von Berufsverbänden gegen den „Arzt im Praktikum" und damit auch gegen die beschlossene Bundesärzteordnung hat deutlich gemacht, daß es gar nicht um die Verbesserung der Qualität ärztlicher Aus- und Weiterbildung geht und somit auch gar nicht um den Patienten, wie man vielleicht glauben könnte. Nein, es geht um die Begrenzung der Konkurrenz für die bereits etablierten niedergelassenen Ärzte. Wo gibt es denn so etwas bei den anderen selbständigen Berufen? Wer sichert den Architekten, den Rechtsanwälten u. a. über gesetzliche Eingriffe das Monopol? So etwas funktioniert doch sonst nur über Marktprozesse. Offensichtlich wird der Markt für niedergelassene Ärzte begrenzt und erweitert und wieder begrenzt, je nach Einkommenslage. Noch im Jahr 1960 hat das Bundesverfassungsgericht auf Betreiben der Ärzte selbst festgestellt, daß das damalige starre System der Verteilung von Kassenarztsitzen auf eine beschränkte Zahl von Ärzten einen — ich zitiere — „tiefen Einschnitt in die freie Berufsausübung der nicht zugelassenen Ärzte" bedeutet. Und heute gilt dieser Grundsatz auf einmal nicht mehr? Dies ist, meine Damen und Herren und Herr Minister Blüm, einfach inkonsequent. Wenn Sie sonst die Marktwirtschaft hochhalten — und die wollen Sie nun auch verstärkt im Gesundheitswesen —, dann müßten Sie dies auch für den Wettbewerb unter den niedergelassenen Ärzten fordern. Das wäre konsequent, Herr Blüm. Aber in diesem Fall hat sich die Ärztelobby klar durchgesetzt. Natürlich belegen die Zahlen, daß die Ausgaben der Krankenversicherung mit der Ärztedichte steigen. Natürlich hat ein Wettbewerbsprozeß unter den Ärzten in dichtbesiedelten Gebieten schon längst begonnen. Nur hat dies in der Regel aber auch gar nichts mit den angeblich anspruchsvollen Patienten zu tun, die den Arzt zu einer bestimmten Diagnose und Therapie bewegen, die ihm sozusagen das Messer auf die Brust setzen. Ich will Ihnen sagen, woran es liegt: Erstens liegt es an der diagnoseorientierten Ausbildung der Ärzte, an der schulmedizinischen Ausbildung schlechthin; sozialmedizinische Kenntnisse werden äußerst dürftig bis gar nicht vermittelt. Zweitens liegt es an der Einzelleistungsvergütung, die es den Ärzten erlaubt, bei Schmälerung ihrer Einkommen eben mehr über die Gebührenziffern abzurechnen. So kommen dann auch die Überweisungen an die lieben Kollegen und entsprechende Rücküberweisungen zustande. Das weiß mittlerweile jeder, das belegen die Erfahrungen von Ärzten, die in Gemeinschaftspraxen 17332* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 mehr Beratungstätigkeiten ausüben und weniger diagnoseaufwendig arbeiten, jedoch damit ihren Betrieb — und so muß man es schon nennen — in die Verlustzone bringen. Das Geld läßt sich in der Regel mit einem technologisch hochentwickelten Medizingerätepark und entsprechender Spezialisierung machen. Dies belegen die Einkommensstatistiken für die einzelnen Arztgruppen mehr als ausreichend. Natürlich wagen Sie, Herr Minister Blüm, sich an die Pauschalhonorierung nicht heran, schon gar nicht Ihr Koalitionspartner, die FDP. Wir von den GRÜNEN setzen dem Gesetzentwurf entgegen: Statt Absicherung des Einkommensmonopols bei den niedergelassenen Ärzten die pauschale Honorierung der Arzteinkommen auf deutlich niedrigerem Niveau als das heutige durchschnittliche Arzteinkommen von 195 000,— DM vor Steuern. Des weiteren haben wir einen Nachholbedarf an Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst, im betriebsärztlichen Dienst sowie in der Umweltmedizin. Von einer Ärzteschwemme kann angesichts immer noch langer Wartezeiten in den Praxen niedergelassener Ärzte und von Aufgaben, die bisher nur ungenügend erfüllt werden, keineswegs die Rede sein. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Wallmann auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/5655 Frage 41): Warum hat die Bundesregierung die Vierzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen? 1. Belange der äußeren Sicherheit, der Landesverteidigung und der militärischen Geheimhaltung machen in begrenztem Umfang verfahrensrechtliche Sonderregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes erforderlich. Die 14. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung), die am 1. Mai 1986 in Kraft getreten ist, trägt diesen Erfordernissen Rechnung. Für Anlagen der Landesverteidigung betraut sie im sachlich gebotenen Umfang Bundesbehörden mit dem Vollzug des Gesetzes und der darauf gestützten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. Im einzelnen bedeutet dies: a) Im Hinblick auf etwa erforderliche Genehmigungsverfahren bleibt es auch bei Anlagen der Landesverteidigung bei der bisherigen Zuständigkeit der Länder; in ganz geringem Umfang enthält die Verordnung Sonderregelungen zur Wahrung militärischer Geheimnisse, die im Genehmigungsverfàhren zu beachten sind. b) Lediglich im Bereich der Überwachung und beschränkt auf solche Anlagen der militärischen Landesverteidigung, die sich im militärischen Sicherheitsbereich befinden, geht die Zuständigkeit von Länderbehörden auf den BMVg oder die von ihm bestimmten Stellen über. Die Verordnung bewirkt eine Zuständigkeitsübertragung; nicht etwa sind mit ihr Abstriche an den Anforderungen des materiellen Immissionsschutzes verbunden. Die Bundeswehr hat alle Maßnahmen getroffen, um die ihr übertragenen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. 2. Die Verordnung stellt eine sachgerechte und klare Abgrenzung der Zuständigkeiten dar; sie trägt sowohl den Belangen der Bürger und des Umweltschutzes wie auch den Erfordernissen der militärischen Landesverteidigung Rechnung. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Wallmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/5655 Fragen 48 und 49): Wie viele Störfälle mit Freisetzung von Radioaktivität hat es in Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland bisher gegeben? Wieviel Radioaktivität wurde dabei freigesetzt? Zu Frage 48: Die besonderen Vorkommnisse bei Kernkraftwerken in der Bundesrepublik werden seit 1975 zentral erfaßt. Dabei wurden bis einschließlich 1. Quartal 1986 sieben besondere Vorkommnisse vermerkt, bei denen es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung des Kernkraftwerkes gekommen ist. Zu Frage 49: Die Werte der dabei freigesetzten Radioaktivität wurden durch Nachrechnung ermittelt. In allen Fällen lagen sie unter den von der zuständigen Genehmigungsbehörde festgelegten Grenzwerten, die zum Teil um mehrere Größenordnungen unterschritten wurden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Ost auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/5655 Fragen 64 und 65): Auf Grund welcher Rechtslage oder welcher Haushaltserläuterungen läßt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Fernsehsendungen bewerten, den Namen des Kommentators angeben, und wer hat die entsprechende interne Anweisung vom 21. Februar 1986 veranlaßt? Wer ist mit derartigen Fernsehbeobachtungen betraut worden, nach welchen Kriterien sollen diese Beobachtungen und Bewertungen erfolgen? Deutschei Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17333* Zu Frage 64: Sie haben Recht, wenn Sie in Ihrer Frage auf die Erläuterungen zum Haushalt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung abstellen. Nach dem Vorwort zum Kapitel 0403 des Bundeshaushaltsplanes ist es Aufgabe des Amtes, „den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten". Zu diesem Zweck werden in der Nachrichtenabteilung des Amtes seit Jahren nicht nur Zeitungen und Agenturmeldungen, sondern ebenso Rundfunk- und Fernsehsendungen beobachtet und mit thematischer Angabe des jeweiligen Beitrags erfaßt. Zwar wird auf diese Weise eine kurzgefaßte Wiedergabe fast des gesamten Nachrichtenmaterials erreicht, jedoch haben die Nachrichten und Themen — welches Gebiet sie auch behandeln mögen — im wesentlichen den gleichen Stellenwert. Eine Herausstellung und Gewichtung von Schwerpunkten einzelner Sendungen unter informationspolitischen Gesichtspunkten wurden bis vor kurzem nicht vorgenommen. Dies habe ich zunehmend als Mangel empfunden. Zur Unterrichtung des Regierungssprechers genügt es nicht, nahezu alle — auch weniger wichtige Nachrichten — zu erfassen. Vielmehr ist es erforderlich, darüber hinaus auch die politisch relevanten Schwerpunkte auszuwählen und diese wertend zusammenzufassen. Dies gibt nicht nur einen Überblick über das politisch Wesentliche, sondern auch für etwa notwendige Reaktionen — sei es im Gespräch mit Journalisten, sei es bei Diskussionen mit Politikern oder Bürgern. Das Amt hat bei seinen Aufzeichnungen Rundfunk- und Fernsehkommentare stets mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet. Das geht aus der Kommentarübersicht II hervor, die auch die Abgeordneten- des Deutschen Bundestages erhalten. Daran hat sich bis heute nichts geändert; das ist also nichts Neues und für mich im übrigen auch eine Selbstverständlichkeit. Nun zu dem Papier vom 21. Februar 1986, das Sie erwähnen: Es handelt sich nicht um eine interne Anweisung mit verbindlichem Charakter. Vielmehr ist den verschiedenen Mitarbeitern, die diese Aufgabe wahrnehmen, eine technische Anleitung mit praktischen Hinweisen zur Verfügung gestellt worden, um ihnen die Arbeit zu erleichtern. Zu Frage 65: Die Fernsehsendungen werden von Mitarbeitern des Amtes beobachtet; freie Mitarbeiter sind nicht herangezogen worden. Für diese Aufgabe hat sich ein größerer Kreis von Mitarbeitern des Amtes freiwillig zur Verfügung gestellt. Da diese Aufgabe keinen Aufschub duldete, sondern sich m. E. schon länger stellte, ist die jetzige Übergangsregelung getroffen worden. Sie ist unkonventionell, unbürokratisch und basiert auf dem freiwilligen Engagement. Natürlich bemüht sich das Amt, die erforderlichen Stellen für eine Dauerlösung durch Neubewilligungen oder organisatorische Maßnahmen zu schaffen. Kriterium der Zusammenfassung ist es, darüber zu informieren, was mit welchen Schwerpunkten in den politischen Fernsehsendungen berichtet wird. Dabei geht es nicht nur um innenpolitische Nachrichten und Berichte, sondern auch um Dokumentationen über Auslandsthemen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 10/5655 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der deutsche Botschafter in Japan anläßlich eines Mittagessens für eine rheinland-pfälzische Delegation und ihre japanischen Partner einen Wachauer Rotwein aus Österreich servieren ließ, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung in diesem speziellen Fall und ganz allgemein dazu, daß in deutschen Botschaften im Ausland nichtdeutsche Weine kredenzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich keine offizielle deutsche Stelle förmlich für den durch deutsche Abfüllerbetriebe nach Japan exportierten österreichischen Weinskandal entschuldigt hat und hierdurch eine japanische Gepflogenheit nicht beachtet wurde? Zu Frage 66: Es ist zutreffend, daß beim Mittagessen des Botschafters für die Delegation aus Rheinland-Pfalz österreichischer Rotwein ausgeschenkt wurde. Botschaft Tokio hat bisher bei offiziellen Veranstaltungen in der Residenz grundsätzlich deutsche Weine ausgeschenkt; zu oben genanntem Essen wurde im übrigen sowohl deutscher Weißwein als auch deutscher Sekt gereicht. Unvorhergesehene Veranstaltungen hatten die dienstlichen Bestände an deutschen Rotweinen erschöpft. Bei Rückgriff auf private Bestände mußte der Botschafter zwischen französischen und österreichischen Rotweinen wählen; zum Menü schien österreichischer Rotwein besser geeignet. Zum Aspekt der Vorratshaltung ist folgendes zu bemerken: Der Botschafter hat zehn Tage nach der Veranstaltung für die rheinland-pfälzische Delegation die Residenz wegen größerer Umbauarbeiten räumen müssen, so daß dort vor seinem Eintritt in den Ruhestand zum 1. Juli 1986 keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden konnten. Bei der Auffüllung seiner Weinbestände mußte er diese Entwicklung berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt sich generell mit Nachdruck dafür ein, daß in deutschen Botschaften im Ausland soweit irgend möglich und kostenmäßig vertretbar ausschließlich deutsche Getränke (Wein, Sekt, Bier) und auch Speisen und Spezialitäten gereicht werden. Dies würde im übrigen erheblich erleichtert, wenn die Mitglieder des Bundestages aller Fraktionen sich dafür einsetzen, daß deutsche Anbieter unseren Botschaftsangehörigen im Ausland beim Einkauf preislich entgegen kämen, wie das andere europäische Länder mit ihren Vertretungen schon seit langen Jahren tun (z. B. Frankreich, Italien, Spa- 17334* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 nien). Nur dadurch ließen sich ganz erhebliche Transportmehrkosten kompensieren, die anderenfalls von den Bediensteten privat getragen werden müssen. Zu Frage 67: Die Bundesregierung hat bereits im Juli 1985 durch die Botschaft in Tokio dem japanischen Außenministerium ihr Bedauern ausgedrückt, daß auch einige deutsche Weine Grund zur Beanstandung gegeben haben. Sowohl Bundesminister Kiechle als auch Bundesminister Dr. Riesenhuber haben im Herbst letzten Jahres gegenüber dem damaligen Landwirtschaftsminister Sato bzw. dem japanischen Außenministerium ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, daß Weinlieferungen einiger weniger deutscher Firmen zu beanstanden gewesen sind. Mit diesen Äußerungen amtlicher deutscher Stellen wurde japanischen Gepflogenheiten voll entsprochen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/5655 Frage 68): Wie vereinbart die Bundesregierung ihre weltweiten Initiativen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen mit der Tatsache, daß Kurden und Armenier in der Türkei als nicht existent bezeichnet und die Bemühungen dieser Volksgruppen um die Erhaltung ihrer Sprache und Kultur in der Türkei mit allen militärischen und polizeilichen Mitteln — auch mit den Mitteln der Folterung von unschuldigen Kindern — bekämpft werden, und ist ihr klar, daß ihre eigenen Forderungen nach Förderung und Erhaltung des deutschen Volkstums im Ausland unglaubwürdig werden, wenn sie die Rechte der Kurden und Armenier aus NATO-Rücksichten als unbegründet ansieht? Der Status der Kurden in der Türkei unterscheidet sich von dem der Armenier. Die Armenier gehören zu den im Lausanner Vertrag von 1923 erwähnten „nicht-islamischen Minderheiten" und besitzen dementsprechend einen vertragsvölkerrechtlichen Minderheitsstatus. Aufgrund der Artikel 39-42 des Lausanner Vertrages sind die armenisch-orthodoxe und die armenischkatholische Kirche in der Türkei rechtsfähig und haben das Recht und die Pflicht zur Unterhaltung eigener Schulen. Nach neuesten Schätzungen gibt es etwa 60 000 Armenier in der Türkei. Sie leben mehrheitlich in Istanbul, wo sie 33 Kirchen und 20 Schulen besitzen. Armenier sind in allen Berufen und Gesellschaftsschichten der Türkei vertreten, allerdings in geringerem Maße im Staatsdienst und Militär. Ihre allgemeinen Lebensbedingungen unterscheiden sich kaum von denen der moslemischen türkischen Mehrheit. Sie werden rechtlich nicht diskriminiert, sind jedoch tatsächlich bisweilen gesellschaftlichen und administrativen Schwierigkeiten ausgesetzt. Hierzu haben auch Terroranschläge armenischer Extremisten beigetragen, die ein Klima der Ablehnung fördern. Für die türkischen Kurden gibt es dagegen nach der türkischen Verfassung und nach der türkischen Rechtsordnung keine Minderheitsrechte. Mit Ausnahme der im Lausanner Vertrag erwähnten Gemeinschaften schließt das türkische Staatsverständnis die Existenz nationaler Minderheiten auf türkischem Boden aus. Zudem ist die Türkei dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 1966 nicht beigetreten. Als vertragliche Verpflichtung kann Artikel 27 dieses Pakts, in dem die Rechte der Angehörigen von Minderheiten verankert sind, der Türkei daher nicht entgegengehalten werden. Unter diesen Umständen sind die Erfolgsaussichten einer Einflußnahme von außen — auch von seiten befreundeter Staaten — zugunsten einer Sonderstellung für die kurdischen Türken nicht günstig. Nach allem, was wir wissen, werden aber Kurden, wenn sie sich als türkische Staatsangehörige bekennen, nicht diskriminiert. Wer sich öffentlich als Kurde bezeichnet, wird nicht verfolgt. Im Osten und Südosten der Türkei, den Hauptsiedlungsgebieten der kurdischen Türken, wird auf der Straße Kurdisch gesprochen. Der private Gebrauch dieser Sprache ist nicht verboten und wird nicht verfolgt. Im übrigen ist festzustellen, daß zwar die Lage von Minderheiten in der Türkei nach den vorliegenden Informationen, insbesondere nach unseren Kriterien, noch nicht als befriedigend bezeichnet werden kann. Im Zuge des fortschreitenden Demokratisierungsprozesses zeichnet sich jedoch auch eine zunehmende Verbesserung der allgemeinen menschenrechtlichen Lage in der Türkei ab. Die Bundesregierung tritt für einen weltweiten, umfassenden Schutz der Menschenrechte ein. Die einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen sind für diese Politik die am besten geeigneten Foren. Gegenüber der Türkei hat die Bundesregierung wiederholt verdeutlicht, welche Bedeutung sie der Achtung der Menschenrechte beimißt. Sie wird ihre Politik fortsetzen, die türkische Regierung in ihrem ernsthaften Bemühen um Fortschritte in dieser Richtung kritisch zu ermutigen. Auch der Bundespräsident hat bei seinem jüngsten Staatsbesuch in der Türkei die Frage des Menschenrechtsschutzes und des Status von Minderheiten mit Staatspräsident Evren und Ministerpräsident Özal ausführlich erörtert und eine positive Resonanz gefunden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5655 Frage 69): Wird die Bundesregierung die am 4. Juni 1986 vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen erteilte Antwort auf die mündli- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17335* chen Fragen 32 und 33 (Drucksache 10/5567) zur sogenannten Wahl der Volkskammer zur Information allen deutschen Auslandsmissionen mitteilen, um diese besser in den Stand zu versetzen, die Auffassung der Bundesregierung zu dieser „Wahl" in ihren Aufenthaltsländern zu vertreten? Am 9. Juni 1986 wurde allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland der Text der Erklärung, die der Sprecher der Bundesregierung unmittelbar nach den Volkskammerwahlen am 8. Juni 1986 herausgegeben hat, über den Informationsfunk im Wortlaut übermittelt. Diese Erklärung deckt auch die Ausführungen ab, mit denen der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Innerdeutsche Beziehungen, Dr. Hennig, am 4. Juni 1986 die mündlichen Anfragen Nr. 32 und Nr. 33 beantwortet hat. Ebenfalls mit Hilfe des Informationsfunks wurde den Auslandsvertretungen ein Überblick der Pressestimmen in unserem Lande zu den Volkskammerwahlen übermittelt. Auch sind unsere Auslandsvertretungen über den Charakter der Wahlen in der DDR, die mit freien und geheimen Wahlen nach westlichem Muster nichts zu tun haben, gut unterrichtet. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/5655 Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der französischen Regierung, ihr Angebot, Paris als Tagungsort für die für den 15. Juli 1986 zum 2. August 1986 geplante Abrüstungs- und Entwicklungskonferenz der UNO bereitzustellen, in letzter Minute zurückzuziehen, und wie hat die Bundesregierung in der jüngsten Vorbereitungssitzung auf diese Entscheidung reagiert? Der Vorbereitungsausschuß der Internationalen Konferenz über den Zusammenhang zwischen Abrüstung und Entwicklung hat auf seiner 3. Tagung vom 2.-13. Juni 1986 im Konsens beschlossen, eine Entscheidung der bevorstehenden 41. Generalversammlung der Vereinten Nationen über einen neuen Termin für die Konferenz 1987 herbeizuführen. Die Bundesregierung hat diesen Konsens mitgetragen. Sie hat sich von Anfang an für das Konferenzvorhaben ausgesprochen und ist nach wie vor der Auffassung, daß die sachgerechte und fundierte Diskussion der Thematik im weltweiten Rahmen durch die Konferenz gefördert werden kann. Die Bundesregierung hat allerdings schon immer die Ansicht vertreten, daß diese Konferenz besonders sorgfältiger Vorbereitung bedarf. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 10/5655 Fragen 71 und 72): Wie bewertet die Bundesregierung die selektiven Wirtschaftssanktionen zahlreicher westlicher Staaten gegen das südafrikanische Apartheid-Regime (u. a. irisches Importverbot für Früchte und Gemüse, britisches Importverbot für Goldmünzen, dänisches Handelsembargo) vor dem Hintergrund ihrer ablehnenden Haltung gegenüber diesen und ähnlichen Maßnahmen? Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem umfassenden Handelsembargo Dänemarks gegen Südafrika unternommen, um ein einheitliches Vorgehen der EG in dieser Frage sicherzustellen? Zu Frage 71: Die Haltung der Bundesregierung zur Politik gegenüber Südafrika findet ihren Ausdruck in der Erklärung der europäischen Außenminister vom 10. September 1985. Diese Erklärung, die die gemeinsame Haltung der Europäer widerspiegelt, enthält positive und restriktive Maßnahmen gegenüber Südafrika. Die dort vorgesehenen Maßnahmen werden von der Bundesrepublik Deutschland voll angewendet. Zu Frage 72: Die Bundesregierung wird wie bisher ihre Südafrika-Politik in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern führen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/5655 Frage 73): Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der politischen Dachorganisation der Contras, der Vereinigten Nicaraguanischen Opposition „UNO", mit finanzieller Unterstützung des CIA in Kürze in der Bundesrepublik Deutschland (als Teil eines europaweiten Netzes), eine massive Kampagne politischer Beeinflussung prominenter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, u. a. der Medien, zu starten, und einen Vertreter für die Bundesrepublik Deutschland zu ernennen, der mit einem Budget von monatlich ca. 25 000 US-Dollar ausgestattet werden soll, und gedenkt sie, durch offizielle Kontakte dazu zu einer politischen Aufwertung der Contras in Westeuropa beizutragen? Der Bundesregierung sind Pläne, wie sie in der Frage behauptet werden, nicht bekannt. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/5655 Frage 74): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die in Nicaragua operierenden Contras, auf deren Konto auch die jüngste Geiselnahme der acht Deutschen in Nicaragua geht, in der Tradition ehemaliger Somoza-Gardisten stehen und vom CIA finanziert, ausgerüstet und angeleitet werden? Für die Entführung der acht Deutschen in Nicaragua hatte sich die Organisation „UNO/FDN" für 17336* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 verantwortlich erklärt. Die Bundesregierung hat die Entführung als Akt der Gewalt verurteilt, der durch kein politisches Motiv gerechtfertigt werden kann. In welcher Tradition sich diese Organisation sieht, in der sowohl ehemalige Anhänger des ExPräsidenten Somoza wie ehemalige Anhänger der Sandinisten mitarbeiten, kann diese Organisation nur selbst beantworten. Die Unterstützung der USA für die CONTRAS ist gegenwärtig Gegenstand der Diskussion in den USA. Ich habe schon am 4. Juni anläßlich eines Kolloquiums des Europarats zum Thema „Dialog zwischen Europa und Lateinamerika" erklärt: Die Unterstützung der sogenannten CONTRAS von außen halten wir ebenso für falsch wie die Unterstützung von Aufständischen in El Salvador durch Nicaragua und Kuba. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/5655 Fragen 75 und 76): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die auswärtige Kulturpolitik, wie es der bayerische Ministerpräsident Strauß vor Mitarbeitern des Goethe-Instituts geäußert hat, „dringend in die Hände einer wirklichen politischen Führungskraft" gelegt werden müsse? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die auswärtige Kulturpolitik, wie ebenfalls vom bayerischen Ministerpräsidenten Strauß vor Mitarbeitern des Goethe-Instituts geäußert, „der internationalen Kulturschickeria als Spielwiese" diene? Zu Frage 75: Nein, die Bundesregierung ist der Meinung, daß sich Führungsinstrumente und Durchführung der auswärtigen Kulturpolitik bewährt haben. Sie bieten Gewähr, berechtigten Beanstandungen im Einzelfall nachzugehen und sie abzustellen. Zu Frage 76: Die Bundesregierung strebt im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes einschließlich der historischen Perspektiven an. Sie ist nicht der Auffassung, daß die in diesem Rahmen unmittelbar von ihr oder durch Mittlerorganisationen wie das Goethe-Institut geförderten Veranstaltungen und Persönlichkeiten als „internationale Kulturschickeria" bezeichnet werden können. Anlage 18 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juni 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes Anpassungsgesetz-KOV — 15. AnpG-KOV) Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (10. BAföGÄndG) Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen Erstes Gesetz zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. April 1986 in Straßburg (Drucksache 10/5540) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Sportausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Delegatiop der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 75. Interparlamentarische Konferenz vom 7. bis 12. April 1986 in Mexiko-Stadt (Drucksache 10/5544) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine 21. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Verlängerung der Frist für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems in der Republik Griechenland (Drucksache 10/5641) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Vorschläge zur Verringerung von Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen (Einzelhaushalte, Zentralheizungen) (Drucksache 10/5570) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Die Änderungsanträge der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes in der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Juni 1986 — Drucksachen 10/5688 und 10/5692 — wurden von der Fraktion der SPD zurückgezogen. Die in Drucksache 10/5706 unter Nummer 26 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs — KOM (86) 238 endg. — wird als Drucksache 10/5710 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1986 (Drucksachen 10/5015, 10/5016) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen abgesehen hat: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommis- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1986 17337* sion der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 83/643/EWG zur Erleichterung der Kontrollen und Verwaltungsformalitäten im Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Drucksache 10/4685) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 83/416/EWG über die Zulassung des interregionalen Linienflugverkehrs zur Beförderung von Personen, Post und Fracht zwischen den Mitgliedstaaten wegen des Beitritts Portugals — KOM (85) 785 endg. — Rats-Dok. Nr. 4746/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 26) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur achten Änderung der Richtlinie vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — KOM (85) 474 endg. — Rats-Dok. Nr. 9306/85 (Drucksache 10/4681 Nr. 53) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 — KOM (86) 116 endg. — Rats-Dok. Nr. 5486/86 (Drucksache 10/5362 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung des endgültigen Ausgleichszolls auf Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (86) 148 endg. — Rats-Dok. Nr. 5821/86 (Drucksache 10/5362 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3673/85 betreffend ein Gemeinschaftszollkontingent für Zeitungsdruckpapier — KOM (86) 136 endg. — Rats-Dok. Nr. 5810/86 (Drucksache 10/5362 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung des endgültigen Ausgleichszolls auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (86) 149 endg. — Rats-Dok. Nr. 5820/86 (Drucksache 10/5362 Nr.4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummern 1520/85, 1521/85 und 1522/85 über Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Weine mit Ursprung in Spanien aufgrund des Beitritts Spaniens — KOM (86) 139 endg. — Rats-Dok. Nr. 6023/86 (Drucksache 10/5401 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter elektronischer Waagen mit Ursprung in Japan — KOM (86) 170 endg. — Rats-Dok. Nr. 5915/86 (Drucksache 10/5401 Nr.2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3130/85, Nr. 3131/85 und Nr. 3808/85 über Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Erzeugnisse des Kapitels 27, der Tarifnummer 55.09 und der Tarifstelle 06.02 A II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln aufgrund des Beitritts Spaniens — KOM (86) 137 endg. — RatsDok. Nr. 5942/86 (Drucksache 10/5401 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. .../86 des Gemischten Ausschusses EWG/(A) zur Änderung des Protokolls Nr.3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen infolge des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft und Beschluß des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen infolge des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften — KOM (86) 128 endg. — Rats-Dok. Nr. 5516/86 (Drucksache 10/5401 Nr.4)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Hamm-Brücher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Hinter der blauweißen Provokation aus München steckt leider etwas anderes.

    (Graf Huyn [CDU/CSU]: Weißblau! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Tut mir leid, Frau Abgeordnete, wir haben harte Regeln. Es tut mit furchtbar leid.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Hamm-Brücher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Schade; der letzte Satz war gut.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)