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    Plenarprotokoll 10/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17038 A Nachträgliche Erteilung von Ordnungsrufen 17061 A Aktuelle Stunde betr. gesundheitliche und ökonomische Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland Dr. Hauff SPD 17021 B Dr. Dregger CDU/CSU 17022 A Frau Hönes GRÜNE 17023 B Eimer (Fürth) FDP 17024 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 17025 D Leinen, Minister des Landes Saarland 17027 D Dolata CDU/CSU 17029 D Frau Blunck SPD 17030 D Dr.-Ing. Laermann FDP 17032 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 17033 B Roth SPD 17034 C Austermann CDU/CSU 17035 A Dr. Lippold CDU/CSU 17036 B Schäfer (Offenburg) SPD 17037 B Vizepräsident Stücklen 17024 C Eidesleistung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vizepräsident Stücklen 17038 C Dr. Wallmann, Bundesminister BMU 17038 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einrichtung eines Ausschusses für Umweltvorsorge und Raumordnung im Deutschen Bundestag — Drucksache 10/5595 (neu) — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einsetzung eines Umweltausschusses — Drucksache 10/5598 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Einsetzung eines Umweltausschusses — Drucksache 10/5611 — Schäfer (Offenburg) SPD 17039A Bohl CDU/CSU 17039 C Schulte (Menden) GRÜNE 17040A Baum FDP 17041 B Vizepräsident Stücklen 17042 D Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten des Sozialbeirats über eine Strukturreform zur längerfristigen finanziellen Konsolidierung und systematischen Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der gesamten Alterssicherung — Drucksache 10/5332 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Glombig, Gilges, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn,. Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kirschner, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, 'Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung eines Kindererziehungsjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Frauen (Trümmerfrauen-Babyjahrgesetz) — Drucksache 10/5571 — Seehofer CDU/CSU 17043 B Glombig SPD 17045 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 17049 D Bueb GRÜNE 17052 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 17055A Heyenn SPD 17061 B Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 17063 B Frau Terborg SPD 17064 B Günther CDU/CSU 17066 C Vizepräsident Westphal 17061 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung landwirtschaftlicher Unternehmer von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SozialversicherungsBeitragsentlastungsgesetz) — Drucksache 10/5463 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 10/5594, 10/5605 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5616 — Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 17069A Wimmer (Neuötting) SPD 17070 B Paintner FDP 17071 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 17073 D Niegel CDU/CSU 17074 D Kirschner SPD 17076 B Hornung CDU/CSU 17078 B Kiechle, Bundesminister BML 17079 C Nächste Sitzung 17080 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17081* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17081* D Anlage 3 Unterschiedliche Praktiken der Bundesministerien bei der Gewährung von Bildungsurlaub MdlAnfr 7 30.05.86 Drs 10/5567 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 17083* A Anlage 4 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Bedarfsplanungsgesetz zur Steuerung der „Ärzteschwemme" MdlAnfr 35 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 17083* B Anlage 5 Strahlenmessungen auf Bundeswehr-Gelände nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl; Weitergabe der Meßwerte an zivile Behörden MdlAnfr 38, 39 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 17083* C Anlage 6 Strahlenmessungen an Waffensystemen, insbesondere an den Schiffen der Bundesmarine, nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl; Maßnahmen bei Feststellung erhöhter Werte Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 III MdlAnfr 40, 41 30.05.86 Drs 10/5567 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 17083* D Anlage 7 Einladung von Vertretern der Rüstungsindustrie zur Kommandeurtagung der Bundeswehr im April 1986 in Hannover; Teilnehmer und Themen MdlAnfr 42, 43 30.05.86 Drs 10/5567 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 17084* A Anlage 8 Vertrieb von nicht den deutschen Vorschriften über Tbc-freie Rinder entsprechender Frischmilch aus dem Elsaß MdlAnfr 49 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 17084* C Anlage 9 Verfahren zur Herstellung alkoholfreier Weine; Änderung der weinrechtlichen Vorschriften MdlAnfr 50, 51 30.05.86 Drs 10/5567 Frau Dr. Segall FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFFG 17084* D Anlage 10 Dienstposten des mittleren Dienstes im Schalterdienst der Bundespost; Obernahme der Arbeiten durch Beamte des einfachen Dienstes; Einarbeitung und Fortbildung MdlAnfr 54, 55 30.05.86 Drs 10/5567 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 17085* A Anlage 11 Einführung von EPOS ohne Online-Betrieb für den Schalterdienst der Bundespost; Auswirkung auf die Arbeitsplatzsituation; Nichtberücksichtigung der Forderungen der Personalvertretung MdlAnfr 59, 60 30.05.86 Drs 10/5567 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 17085* C Anlage 12 Verlagerung weiterer Tübinger Postdienststellen nach Stuttgart; Gründe für die Zentralisierung MdlAnfr 61, 62 30.05.86 Drs 10/5567 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 17086* A Anlage 13 Reorganisation der Gesellschaft für Information und Dokumentation mbH; Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Hacker, Frankfurt, über die arbeitsrechtlichen Fragen MdlAnfr 63, 64 30.05.86 Drs 10/5567 Zander SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 17086* C Anlage 14 Auswirkungen der Reorganisation bzw. Teilprivatisierung der Gesellschaft für Information und Dokumentation mbH MdlAnfr 69, 70 30.05.86 Drs 10/5567 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 17087* A Anlage 15 Glückwünsche von Bundeskanzler Dr. Kohl zum 75. Geburtstag von Kurt Ziesel angesichts der Äußerungen von Kurt Ziesel über das Hambacher Fest von 1832 im „DEUTSCHLAND-MAGAZIN" (Heft 3/ 1969) MdlAnfr 73 30.05.86 Drs 10/5567 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17087* C Anlage 16 Glückwünsche von Bundeskanzler Dr. Kohl zum 75. Geburtstag von Kurt Ziesel angesichts der Äußerungen von Kurt Ziesel über Bundesminister Genscher im „DEUTSCHLAND-MAGAZIN" (Heft 5/ 1986) IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 MdlAnfr 74 30.05.86 Drs 10/5567 Duve SPD SchrAntw StMin Duve BK 17087* D Anlage 17 Glückwünsche von Bundeskanzler Dr. Kohl und Mitgliedern der Bundesregierung zum 75. Geburtstag von Kurt Ziesel angesichts der Haltung der früheren Bundeskanzler Erhard und Kiesinger gegenüber Kurt Ziesel MdlAnfr 75, 76 30.05.86 Drs 10/5567 Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17087* D Anlage 18 Glückwünsche von Bundesminister Dr. Schäuble zum 75. Geburtstag von Kurt Ziesel angesichts der Äußerungen von Kurt Ziesel über die Verschwörer des 20. Juli 1944 im Wiener „Völkischen Beobachter" vom 3. September 1944 MdlAnfr 77 30.05.86 Drs 10/5567 Kastning SPD SchrAntw StMin Vogel BK 17088* C Anlage 19 Ablehnung von Touristenreisen deutscher Staatsbürger ins nördliche Ostpreußen durch sowjetische Behörden MdlAnfr 78 30.05.86 Drs 10/5567 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 17088* D Anlage 20 Besuch des südafrikanischen Staatspräsidenten Botha in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1986; Ausweisung des südafrikanischen Militärattachés aus Bonn MdlAnfr 79, 80 30.05.86 Drs 10/5567 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA 17088* D Anlage 21 Teststopp für Atomwaffen MdlAnfr 81, 82 30.05.86 Drs 10/5567 Verheugen SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 17089* B Anlage 22 Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung über die Tätigkeit der WEU MdlAnfr 83 30.05.86 Drs 10/5567 Antretter SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 17089* C Anlage 23 Störung der Sendungen der Deutschen Welle in Bulgarien; Erteilung von Visa durch westliche Botschaften in Taipeh MdlAnfr 84, 85 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 17089* D Anlage 24 Dienstreise von Angehörigen des Bundesinnenministeriums nach Mexiko im Juli 1986 während der Fußballweltmeisterschaft MdlAnfr 86, 87 30.05.86 Drs 10/5567 Kühbacher SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 17090* B Anlage 25 Einschleusung ghanaischer Staatsbürger als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland; Schließung von Scheinehen MdlAnfr 88, 89 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw StSekr Neusel BMI 17090* C Anlage 26 Sinn der Finanzierung von Untergrundkrankenhäusern nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl; Alternativen MdlAnfr 90 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 17091* A Anlage 27 Abbau radioaktiver Ablagerungen im menschlichen Körper und im Grundwasser durch chemotherapeutische bzw. technische Mittel; Verstärkung des Katastrophen- und des zivilen Bevölkerungsschutzes sowie Ausbau des öffentlichen Bevorra- Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 V tungs- und Verteilungssystems zum Schutz der Bevölkerung im Falle von Groß-Katastrophen, insbesondere bei radioaktiven Verseuchungen MdlAnfr 91, 92 30.05.86 Drs 10/5567 Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw StSekr Neusel BMI 17091* C Anlage 28 Störfall im französischen Atomkraftwerk Bugey am 14. April 1984 MdlAnfr 93 30.05.86 Drs 10/5567 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 17091* D Anlage 29 Verzicht der Länder USA, Kanada, Schweden, Finnland und Spanien auf die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen; direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente an Stelle einer Wiederaufarbeitung MdlAnfr 94 30.05.86 Drs 10/5567 Mann GRÜNE SchrAntw StSekr Neusel BMI 17092* B Anlage 30 Förderung des Forschungsvorhabens „Epidemiologie an Radiojodpatienten" an der Universität Homburg (Saar) angesichts des Reaktorunfalls von Tschernobyl; Revision der Strahlenschutzverordnung MdlAnfr 95, 96 30.05.86 Drs 10/5567 Sennfft GRÜNE SchrAntw StSekr Neusel BMI 17092* C Anlage 31 Regulierung der Schäden infolge des Reaktorunfalls in der Sowjetunion; Beteiligung der Bundeswehr MdlAnfr 97, 98 30.05.86 Drs 10/5567 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 17093* A Anlage 32 Anforderung eines Berichts vom Bundesamt für Verfassungsschutz über „Erfolge kommunistischer Aktionseinheitspolitik" durch den Parlamentarischen Staatssekretär Spranger; Verteilung an Journalisten MdlAnfr 99, 100 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Hirsch FDP SchrAntw StSekr Neusel BMI 17093* B Anlage 33 Gewährung eines Zuschusses an den vom 6. bis 8. Juni 1986 in Würzburg stattfindenden Deutschen Umwelttag MdlAnfr 101, 102 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 17094* A Anlage 34 Verfassungspolitische Aufarbeitung des Nord-Süd-Konfliktes in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 5, 6 30.05.86 Drs 10/5567 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 17094* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17021 220. Sitzung Bonn, den 6. Juni 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 6. 6. Dr. Ahrens ** 6. 6. Antretter ** 6. 6. Dr. Apel 6. 6. Bahr 6. 6. Berger ** 6. 6. Böhm (Melsungen) ** 6. 6. Frau Borgmann 6. 6. Brück 6. 6. Büchler (Hof) 6. 6. Büchner (Speyer) ** 6. 6. Cronenberg 6. 6. Dr. Diederich (Berlin) 6. 6. Eickmeyer 6. 6. Dr. Enders ** 6. 6. Engelsberger 6. 6. Ertl 6. 6. Frau Fischer ** 6. 6. Fischer (Bad Hersfeld) ** 6. 6. Frau Fuchs (Verl) 6. 6. Gattermann 6. 6. Dr. Geißler 6. 6. Gerstl (Passau) 6. 6. Dr. Götz 6. 6. Haase (Fürth) ** 6. 6. Hansen (Hamburg) 6. 6. Frau Dr. Hartenstein 6. 6. Hauck 6. 6. Hedrich 6. 6. Hiller (Lübeck) 6. 6. Hoppe 6. 6. Dr. Jahn (Münster) 6. 6. Jung (Düsseldorf) 6. 6. Kastning 6. 6. Frau Kelly ** 6. 6. Kittelmann ** 6. 6. Kolbow 6. 6. Dr. Kreile 6. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 6. 6. Kroll-Schlüter 6. 6. Frau Krone-Appuhn 6.6. Landré 6. 6. Dr. Langner 6. 6. Lemmrich * 6. 6. Lenzer 6. 6. Löffler 6. 6. Löher 6. 6. Frau Matthäus-Maier 6. 6. Dr. Mertens (Bottrop) 6. 6. Dr. Müller ** 6. 6. Neumann (Bramsche) ** 6. 6. Frau Pack ** 6. 6. Paterna 6. 6. Petersen 6. 6. Pfeifer 6. 6. Dr. Pfennig ** 6. 6. Reddemann ** 6. 6. Frau Renger 6. 6. Repnik 6. 6. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach 6. 6. Frau Roitzsch (Quickborn) 6. 6. Dr. Rumpf ** 6. 6. Dr. Scheer ** 6. 6. Dr. Schierholz 6. 6. Schluckebier 6. 6. Schmidt (Hamburg) 6. 6. Schmidt (München) ** 6. 6. Schöfberger 6. 6. Schreiner 6. 6. Schröder (Hannover) 6. 6. Schulte (Unna) ** 6. 6. Dr. Soell ** 6. 6. Dr. Spöri 6. 6. Stobbe 6. 6. Uldall 6. 6. Dr. Unland ** 6. 6. Dr. Vogel 6. 6. Voigt (Sonthofen) 6. 6. Dr. Voss 6. 6. Wartenberg (Berlin) 6. 6. Wilz 6. 6. Wischnewski 6. 6. Wissmann 6. 6. Dr. Wulf ** 6. 6. Zander 6. 6. Zierer ** 6. 6. Dr. Zimmermann 6. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 22 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-DonauWasserstraße Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist erneut nachdrücklich darauf hin, daß entgegen der vom Bundestag am 17. April 1986 angenommenen Entschließung eine künftige Reduzierung der Freistellungskontingente für den freiwilligen Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz - keine Maßnahme zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit wäre, weil der 10jährige Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz als Äquivalent für die Wehrpflicht anerkannt ist, - nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein wird, wenn die Funktionsfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes als Teil der Gesamtverteidigung aufrechterhalten bleiben soll. 17082* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1986 ferner beschlossen, zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 10/5523 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1986 bis 1989 (Drucksache 10/5364) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 31. März 1986 (Drucksache 10/5421) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1986 (Drucksache 10/5542) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: EntschlieBung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/ 5184) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Vorschriften, die es ermöglichen, für spanischen roten Tafelwein den Ursprung festzulegen und die handelsmäßigen Bewegungen zu verfolgen. — KOM(85) 697 endg. — Rats-Dok.Nr. 11203/85 (Drucksachen 10/4681 Nr. 44, 10/5074 [Berichtigung]) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Bestimmung der Ausnahmefälle, in denen der Verschnitt von rotem spanischem Tafelwein mit rotem Wein bestimmter Sorten und Gebiete der Gemeinschaft aus anderen Mitgliedstaaten zulässig ist — KOM(85) 826 endg. — Rats-Dok. Nr. 4148/86 (Drucksache 10/4983 Nr. 57) Entschließung des Rates für ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zur Verhütung von Krebs — KOM(85) 628 endg. — Rats-Dok. Nr. 10557/85 (Drucksache 10/ 4583 Nr. 7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Rationalisierung und die Verbesserung der sanitären Bedingungen im belgischen Schlachthofsektor — KOM(85) 657 endg. — Rats-Dok. Nr. 11024/85 (Drucksache 10/4681 Nr. 46) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/99/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen — KOM(85) 678 endg. — Rats-Dok. Nr. 11403/85 (Drucksache 10/4681 Nr. 47) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung — KOM(84) 757 endg. — EG-Dok. Nr. 4583/85 (Drucksache 10/2952 Nr. 14) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/631/EWG über die Überwachung und Kontrolle — in der Gemeinschaft — der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle — KOM(85) 511 endg. — RatsDok. Nr. 9565/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 16) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 — KOM(86) 125 endg. — Rats-Dok. Nr. 5155/86 (Drucksache 10/5362 Nr. 20) Memorandum der Kommission an den Rat über die Beschäftigung der Behinderten in der Europäischen Gemeinschaft und Entwurf Empfehlung des Rates über die Beschäftigung der Behinderten in der Europäischen Gemeinschaft — KOM(86) 9 endg. — Rats-Dok. Nr. 4673/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 27) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/86 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/EWG-Österreich — gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und Entwurf des Beschlusses Nr. 1/86 zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren infolge des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften — KOM(86) 11 endg. — Rats-Dok. Nr. 4243/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines autonomen Gemeinschaftszollkontingents für Kaffee, nicht geröstet und nicht entkoffeiniert und Kakao, auch Bruch, roh oder geröstet, der Tarifstellen 09.01 A I a) und 18.01 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(85) 855 endg. — Rats-Dok. Nr. 4818/86 (Drucksache 10/ 5189 Nr. 2) Vorschlag für eine Entschließung des Rates zu einer besseren zeitlichen und räumlichen Verteilung des Fremdenverkehrs und Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über einheitliche Informationen in Hotels und Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Einführung eines Konsultations- und Koordinierungsverfahrens im Bereich des Fremdenverkehrs — KOM(86) 32 endg. — RatsDok. Nr. 4761/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kupfersulfat mit Ursprung in Jugoslawien — KOM(86) 73 endg. — Rats-Dok. Nr. 4964/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der von Spanien und Portugal im Handel mit bestimmten Drittländern anzuwendenden Regelung und Entwurf einer Entscheidung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Festlegung der Regelung für die Einfuhr von EGKS-Erzeugnissen mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Jugoslawien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und der Türkei nach Spanien und Portugal — KOM(86) 75 endg. — Rats-Dok. Nr. 4911/86 (Drucksache 10/5189 Nr. 6) Deutscher Bundestag -- 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17083* Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 7): Trifft es zu, daß in den einzelnen Ressorts der Bundesregierung unterschiedliche Praktiken bei der Gewährung von Sonderurlaub für Bildungsveranstaltungen bestehen, und trifft es auch zu, daß z. B. der Bundesminister der Finanzen bei der Gewährung solcher Vergünstigungen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit eher nichteuropäisch handelt, indem er bei Europafachtagungen (Brüssel oder Straßburg) die Gewährung von Sonderurlaub verweigert? Unterschiedliche Praktiken der Bundesressorts bei der Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen sind mir nicht bekannt. In Zweifelsfällen wird die gleichmäßige Anwendung der Vorschriften von dem für das Urlaubsrecht federführenden Bundesminister des Innern sichergestellt. Es trifft zu, daß der Bundesminister der Finanzen in der Vergangenheit die pauschale Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für die Teilnahme an im Ausland stattfindenden Europa-Fachtagungen abgelehnt hat, da die Bewilligung von Sonderurlaub im Einzelfall anhand des Seminarprogramms geprüft werden muß. Ausschlaggebend sind dabei die besondere Eignung und Güte des Beitrags der Veranstaltung, um einem Beamten als Staatsbürger staatspolitische Zusammenhänge und die Werte einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung zu verdeutlichen. Daneben spielt auch die Person des Antragstellers, zum Beispiel seine Funktion, sein Fortbildungsbedarf, eine wesentliche Rolle. Somit sind weder die Anerkennung der Förderungswürdigkeit, die Veranstaltungsdauer noch die Lage des Veranstaltungsortes allein ein geeignetes Anzeichen für die Annahme des Ausnahmecharakters einer Veranstaltung. Sie können nicht zwangsläufig zur Bewilligung von Sonderurlaub führen. Denn eines Auslandsaufenthalts bedarf es zur Erreichung der vorgenannten staatspolitischen Ziele im allgemeinen nicht. Vielmehr muß bei der Gewährung von bezahltem Sonderurlaub das Interesse der Verwaltung am dienstlichen Einsatz für die vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben berücksichtigt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 10/5567 Frage 35): Wie beurteilt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen ein Bedarfsplanungsgesetz, in dem vor administrativ vorgegebenen Niederlassungssperren keine Gebührendifferenzierungen zeitlich vorgeschaltet sind? Die Bundesregierung hat am 13. Mai 1986 den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, durch eine gleichmäßigere Verteilung von Kassenärzten Wirtschaftlichkeit und Qualität der kassenärztlichen Versorgung auch bei steigenden Ärztezahlen zu sichern. Über Vergütungsregelungen könnte dies nicht erreicht werden; Differenzierungen bei den Kassenarzthonoraren sind nicht geeignet, Umfang und Kosten der vom Kassenarzt veranlaßten Leistungen (rd. 80 v. H. der Ausgaben der Krankenkassen) zu beeinflussen. Vorgeschaltete Gebührendifferenzierungen sind deshalb nicht geeignet, das Gesetzesziel zu erreichen. Verfassungsrechtliche Bedenken, die das Fehlen solcher Differenzierungen betreffen, sind damit unbegründet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 38 und 39): Sind von der Bundeswehr nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl auf militärischem Gelände Strahlenmessungen vorgenommen worden, und hat die Bundeswehr das Ergebnis dieser Messungen den zivilen Behörden im Wege der Amtshilfe zur Verfügung gestellt, wenn diese darum baten? Hält es die Bundesregierung im Interesse der Aufklärung der Bevölkerung über radioaktive Belastungen für geboten, von der Bundeswehr ermittelte Meßwerte nach Amtshilfe gegenüber zivilen Behörden der Bevölkerung bekannt zu machen, um Unsicherheiten über tatsächliche Meßergebnisse zu beseitigen? Zu Frage 38: Die Bundeswehr hat umfangreiche Strahlenmessungen durch geführt. Die Ergebnisse hat sie selbstverständlich den zivilen Behörden zur Verfügung gestellt. Zu Frage 39: Die Aufklärung der Bevölkerung durch die Bundesregierung stützt sich auf alle vorliegenden zuverlässigen Meßergebnisse, auch auf die von Dienststellen der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe gewonnenen. Die Bekanntgabe von Meßergebnissen geschieht unabhängig davon, welche Meßstellen sie ermittelt haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 40 und 41): Wurden an den Filteranlagen von militärischen Einrichtungen und von Waffensystemen, insbesondere bei den Schiffen der Bundesmarine, nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl Messungen der Radioaktivität vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen wurden bei der Feststellung erheblich erhöhter Werte getroffen, und was wurde für den Schutz der mit der Durchführung dieser Maßnahmen betrauten Personen getan? 17084* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Zu Frage 40: Es wurden an Filteranlagen Messungen vorgenommen. Bei Schiffen der Marine wurde keine erhöhte Radioaktivität festgestellt. Bei Klimaanlagen und bei Luftfiltern von Flugzeugen wurden Werte um 1 000 Becquerel/g gemessen. Die Dosisleistung an der Filteroberfläche betrug bis zu 0,5 Millirem pro Stunde. Zu Frage 41: Die von Ihnen erfragte Lage trat nicht ein. So wurde bereits durch den zuständigen Staatssekretär am 7. Mai 1986 fernschriftlich der Truppe mitgeteilt, daß „... keine Einschränkung des Dienstbetriebes und der Ausbildung der Bundeswehr erforderlich sind." Unabhängig davon wurden Filtermessungen vorgenommen, Arbeiten daran mit .. wasserdichten Handschuhen durchgeführt, vor Instandsetzungsarbeiten wurden Metallteile gereinigt sowie herausgenommene Filtereinsätze in selten genutzten Räumen — in Plastiksäcken verschlossen — gelagert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 42 und 43): Welche Gründe haben das Bundesministerium der Verteidigung bewogen, Vertreter der deutschen Rüstungsindustrie zu der Kommandeurtagung des Heeres vom 15. bis 17. April 1986 in Hannover einzuladen? Welche Vertreter der deutschen Rüstungsindustrie haben an der Kommandeurtagung teilgenommen, und welche Themen wurden von und mit ihnen erörtert? Zu Frage 42: Die diesjährige Kommandeurtagung stand unter dem Thema „Herausforderung des Heeres durch neue Technologien". Ziel war es dabei, die Kommandeure des Heeres frühzeitig auf die technologischen Herausforderungen, die gerade auf das Heer zukommen, vorzubereiten. Hierbei ging es vorrangig darum, einmal vorausschauend Forderungen an die Führung, die auf Grund neuer Technologien gleichermaßen auf die Wirtschaft und Bundeswehr zukommen, zu diskutieren. Dabei sollen vor allem die Auswirkungen auf die Ausbildung möglichst frühzeitig erörtert und zu Überlegungen darüber genutzt werden, wie — nicht zuletzt im Interesse der Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten — wechselseitig bestimmte Ausbildungsabschnitte noch besser genutzt werden können. Zu Frage 43: Die Tagung dauerte vom 15. April bis 17. April 1986. Die Industrie-Vertreter nahmen am Nachmittag und Abend des 16. April teil. Es wurden 31 Vertreter der deutschen Industrie als Diskussionspartner, Referenten und Gäste aus unterschiedlichen Bereichen eingeladen. Dabei wurden z. B. folgende Themen behandelt: „Menschenführung unter den Bedingungen moderner Technologien" „Auswirkungen moderner Technologien auf die künftige Entwicklung des Heeres" „Führen in der Zukunft" „Auswirkungen moderner Technologien im militärischen und industriellen Bereich" „Auswirkungen auf industrielle Entwicklung". Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5567 Frage 49): Ist es richtig, daß in der Bundesrepublik Deutschland vertriebene Frischmilch aus dem Elsaß nicht den deutschen Vorschriften über Tbc-freie Rinderbestände entspricht? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß „Frischmilch", die nicht den deutschen Vorschriften über Tbc-freie Rinderbestände entspricht, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und hier vertrieben wird. Nach der Verordnung über hygienische Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse bei der Einfuhr vom 23. Dezember 1969 (BGBl. I S. 2423) darf rohe Milch und zum unmittelbaren Verzehr bestimmte pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch in die Bundesrepublik Deutschland nur eingeführt werden, wenn die Sendung im Zeitpunkt der zollamtlichen Abfertigung von einer amtlichen Bescheinigung begleitet ist, mit der der zuständige amtliche Tierarzt bescheinigt, daß die Milch aus Kuhbeständen stammt, die als tuberkulose- und brucellosefrei amtlich anerkannt sind. Daraus ergibt sich, daß Milch, die diese Anforderungen nicht erfüllt, in die Bundesrepublik Deutschland nicht eingeführt werden darf. Das Vorliegen der amtlichen Bescheinigung wird beim Grenzübertritt zollamtlich geprüft; Transporte ohne diese Bescheinigung dürfen nicht passieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Segall (FDP) (Drucksache 10/5567 Fragen 50 und 51): Welche Verfahren zur Herstellung von alkoholfreien Weinen sind der Bundesregierung bekannt? Welche Verfahren sind rechtlich zulässig, bzw. inwieweit sind Änderungen der weinrechtlichen Vorschriften beabsichtigt oder notwendig? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17085* Zu Frage 50: Als Verfahren der Herstellung von alkoholfreiem Wein sind der Bundesregierung die schonende Entgeistung im Vakuumverfahren und im GegenstromDestillationsverfahren bekannt. Darüber hinaus ist der Bundesregierung in letzter Zeit ein Dialyseverfahren zur Herstellung von entalkoholisiertem trockenen Wein bekanntgeworden. Zu Frage 51: Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Weinverordnung vom 4. August 1983 darf alkoholfreier Wein ausschließlich aus Wein unter schonender Entgeistung im Vakuumverfahren hergestellt werden. Die in Vorbereitung befindliche Änderung der Weinverordnung sieht vor, als weiteres Verfahren das Gegenstrom-Destillationsverfahren zuzulassen. Zum Dialyseverfahren liegen der Bundesregierung noch keine wissenschaftlichen Unterlagen über die Ergebnisse des Forschungsvorhabens vor, das am Institut für Weinchemie und Getränkeforschung in Geisenheim durchgeführt worden ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordenten Kretkowski (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 54 und 55): Wie viele Dienstposten des mittleren Dienstes gibt es im Schalterdienst bei der Deutschen Bundespost, und wie viele Beamte des einfachen Dienstes in diesem Bereich verrichten Tätigkeiten des mittleren Dienstes? Wie und mit welchem Zeitaufwand werden die Beschäftigten des einfachen Dienstes mit den Tätigkeiten des mittleren Dienstes vertraut gemacht, und welche Fortbildungsmaßnahmen in welchem Umfang werden den Beschäftigten im Schalterdienst angeboten? Am 31. Dezember 1985 gab es im Schalterdienst bei der Deutschen Bundespost im mittleren Postfachdienst 19 691 Dienstposten. Seitdem sind nur geringe Veränderungen eingetreten. Beamte des einfachen Dienstes werden nur in Ausnahmefällen und in Vertretungsfällen im Schalterdienst auf Dienstposten des mittleren Dienstes eingesetzt. Weiterhin werden Beamte des einfachen Dienstes im Rahmen von Aufstiegsmaßnahmen während ihrer Einführung und nach der Laufbahnprüfung während der Bewährungszeit im Schalterdienst beschäftigt. Ober diese Einsätze von Beamten des einfachen Dienstes liegen keine Zahlen vor. Sie müßten wegen der ständigen Veränderungen besonders erhoben werden. Insgesamt ist diese Zahl aber sehr gering. Während ihrer Ausbildung werden Beamte des einfachen Dienstes mit Tätigkeiten des Schalterdienstes vertraut gemacht. Wenn sie in Ausnahmefällen — meist zu Vertretungszwecken -- im Schalterdienst beschäftigt werden sollen, werden sie in der Regel 6 Wochen in ihre neue Tätigkeit eingewiesen. Für Schalterkräfte werden zur Zeit folgende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt — Seminar Nr. 11 „Postbankdienste für Schalterkräfte" (ca. 20 000 Kräfte, 1 Woche; 1985-1988) — Novellierung der Postsparkassenordnung (ca. 31 000 Kräfte, 1 Tag; 1986) — Beratung über Angebote des Fernmeldewesens am Postschalter (ca. 20 000 Kräfte, 2 Tage; 1986) — Seminar Nr. 29 „Fortbildung für die als Posthalter I eingesetzten Kräfte" (ca. 7 500 Kräfte, 3 Tage; 1985-1986) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 59 und 60): Aus welchen Gründen ist bei der Deutschen Bundespost bis auf weiteres ein Online-Betrieb der bestellten Schalterterminalsysteme nicht vorgesehen, und welche Dienstleistungsangebote sollen mit EPOS für die Kunden verbessert oder neu entwickelt werden? Wie sieht die Deutsche Bundespost (DBP) die durch die Einführung von EPOS veränderte Arbeitsplatzsituation bezüglich künftiger Bewertung, Zeitansätzen für Kundenbetreuung, bedarfsgerechter Ausbildung für Bedienung und Wartung sowie ergonomischen Veränderungen, und welche Gründe haben dazu geführt, daß die DBP die im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung von der zuständigen Personalvertretung vorgebrachten Argumente und Forderungen nicht berücksichtigt hat? Um die Terminals der Erstausstattung möglichst schnell zum Einsatz bringen zu können, ist anfangs ein Off-line-Betrieb vorgesehen. Schon in diesem Stadium werden alle am Postschalter vorkommenden Dienstleistungs- und Kassenvorgänge mit DV-Unterstützung abgewickelt. Die Terminals sollen dann in Ausbaustufen unter Nutzung des weiter verbesserten DV-Gesamtsystems im Postwesen mit zentralen Rechnern verknüpft werden. Mit On-lineZugriff auf zentral gespeicherte Datenbestände und Datenübertragung sollen Kundenberatung und Kundenbedienung besonders in den Postbankdiensten verbessert werden, z. B. Deckungsanfragen und sofortige Buchungen bei der Auszahlung von Postbarschecks, Durchführung eiliger Einzahlungen im Postgirodienst, Guthabenvergleiche und Sofortkündigungen im Postsparkassendienst, Auskünfte über Umrechnungs- und Sortenkurse. Der Einsatz von Terminals führt zwangsläufig zu Veränderungen in der Arbeitsabwicklung der Schalterkräfte. Sachgerechte und kundenfreundliche Bedienung und Beratung, genaue Kenntnisse der Dienstleistungen und innerbetrieblichen Vorschriften sowie Grad der Verantwortung in Kassenangelegenheiten bleiben davon unberührt. Insoweit ist auch eine Veränderung in der Bewertung nicht zu erwarten. 17086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Die Deutsche Bundespost ist sich bewußt, daß die Schalterkräfte mit modernen Methoden und ausreichendem zeitlichen Aufwand für den Einsatz an Terminalgeräten geschult werden müssen. In einem Pilotbetrieb soll u. a. auch die Eigeninstandhaltung erprobt werden. Diese setzt ebenfalls eine sorgfältigere interne und externe Forbildung der technischen Instandhaltungskräfte voraus. Die Aufstellung von Tastatur, Bildschirm, Drukker und Steuereinheit erfordert aus ergonomischer Sicht die Einhaltung bestimmter Bedingungen am Arbeitsplatz. Wo diese im Einzelfall nicht gegeben sind, werden bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Die zuständige Personalvertretung ist seit Jahren in allen Phasen intensiv informiert und beteiligt worden. Ihre Argumente und Forderungen wurden weitgehend berücksichtigt. Über die Maßnahmen der Vorbereitung und Einführung der ersten rund 4 000 Terminalsysteme in den Jahren 1987 und 1988 sind nach einem Spruch der Einigungsstelle verbindliche Vereinbarungen getroffen worden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 61 und 62): Treffen Meldungen zu, denen zufolge der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Abzug und Verlagerung weiterer Tübinger Postdienststellen nach Stuttgart entsprechend den Vorstellungen des Präsidenten der Oberpostdirektion Stuttgart voll zugestimmt hat bzw. zustimmen will? Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß sie den 1982 von ihren Vorgängerin ausdrücklich bestätigten Kurs des Aufbaus eines Filialsystems bei der Deutschen Bundespost verlassen und jetzt Zentralisierungsschritte unterstützen will, auf deren regionale problematische verkehrs- und strukturpolitische, wie auch für Arbeitnehmer und Kunden negative Folgen sie in Grundsatzreden selbst hinzuweisen pflegt? Die Bundesregierung hat auf ähnlich lautende Fragen von Ihnen im Januar des Jahres bereits erklärt, daß sie ebenso wie ihre Vorgängerin nach wie vor der Auffassung ist, daß auf Dauer den Auslagerungen von Teilen der Oberpostdirektion Stuttgart Grenzen gesetzt sind, wenn man die mit der Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen angestrebten Rationalisierungseffekte nicht völlig aus dem Auge verlieren will. Der Bundespostminister stimmt daher den Vorstellungen des Präsidenten der Oberpostdirektion Stuttgart über die Verlagerung von ausgelagerten Dienststellen der Oberpostdirektion Stuttgart zu. Ich vermag nicht zu erkennen, daß die Bundesregierung von dem ihrer Vorgängerin eingeschlagenen Weg abweicht. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Becker hat auch an dieser Stelle erklärt, daß bei der Erstellung des Gesamtkonzepts und der Durchführungsvorhaben zur regionalen Neuordnung der Oberpostdirektionen nach Arbeitsplätzen, die aus personalfürsorgerischen Gründen und solchen, die aus raumordnungs- und strukturpolitischen Gründen am bisherigen Standort verbleiben bzw. nach dort verlagert werden können, unterschieden worden ist. Personalfürsorgerische Grundsätze gelten auch heute noch für die von der regionalen Neuordnung betroffenen Kräfte. Sie können sich jedoch im gleichen Umfang nicht auf Kräfte beziehen, die erst später auf ausgelagerten Arbeitsplätzen eingesetzt worden sind. Im übrigen wird die Existenz einer Dienststelle Oberpostdirektion bzw. von Teilen einer solchen für die Stärkung oder Schwächung eines Raumes häufig überschätzt. Die strukturpolitische Wirkung der Deutschen Bundespost geht einzig und allein aus von der gleichmäßigen und leistungsstarken Ausgestaltung ihres Dienstleistungsangebotes. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß in der Region Tübingen seit 1976 231 Arbeitsplätze und in Tübingen selbst 16 Arbeitsplätze zugewachsen sind. Daraus ist abzulesen, daß die Garantie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen nicht nur eingehalten, sondern sogar weit übertroffen worden ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 63 und 64): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei ihrem Neuordnungskonzept für die Gesellschaft für Information und Dokumentation die rechtlichen Besonderheiten dieser Gesellschaft berücksichtigt, die darin bestehen, daß die Gesellschaft für Information und Dokumentation eine gemeinnützige GmbH ist, die dem öffentlichen Haushaltsrecht, dem BAT-Rechtssystem und dem Alterssicherungssystem der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Forschungsförderung unterliegt? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Gutachten des Rechtsanwaltes Dr. Hacker, Frankfurt/ Main, vom 16. Dezember 1985 und 13. Januar 1986 zu ziehen, der hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Fragen des Neuordnungskonzepts des Bundesministers für Forschung und Technologie zu dem Ergebnis gekommen ist, daß dies aus rechtlichen und finanziellen Gründen scheitern muß? Zu Frage 63: Das Neuordnungskonzept für die GID berücksichtigt die Besonderheiten der Gesellschaft wie folgt: — Die Übertragung des Forschungsbereichs der GID auf die GMD bewirkt keine Änderung in bezug auf die genannten Rechtsmaterien. — Hinsichtlich des zu privatisierenden Teils sieht das Konzept einen Betriebsteilübergang auf eine zu gründende private Gesellschaft vor. Die Arbeitsverhältnisse, einschließlich Tarifvertrag und Versorgung, müssen angeglichen werden. Die Gemeinnützigkeit der GID wird nicht in Frage gestellt, wenn etwaige Veräußerungserlöse wie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17087* derum gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Das ist vorgesehen. Öffentliches Haushaltsrecht und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Forschungsförderung werden beachtet. Zu Frage 64: Die in der Frage enthaltene Wertung des arbeitsrechtlichen Gutachtens ist unzutreffend. Die diskutierten Lösungswege werden in dem Gutachten als durchführbar bezeichnet. Das nach dem Gutachten mit den geringeren Risiken behaftete Lösungsmodell (Überleitung auf eine Auffanggesellschaft) liegt dem vom BMFT verfolgten Lösungskonzept zugrunde. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 69 und 70): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die zuwendungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen des Aufsichtsratsbeschlusses der Gesellschaft für Information und Dokumentation vom 28. März 1985 geprüft, wonach die Gesellschaft für Information und Dokumentation die Auftragsforschung zu verstärken hat und für den Servicebereich grundsätzlich die Entgeltlichkeit der Dienstleistungen vorgegeben wird angesichts der Haltung der Finanzbehörden, die für solche Fälle die Gemeinnützigkeit in Frage stellen? Hält die Bundesregierung daran fest, Teile der Gesellschaft für Information und Dokumentation zu privatisieren, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Absage der bisherigen privaten Interessenten an der Übernahme von Teilen der Gesellschaft für Information und Dokumentation, die mit den rechtlichen und finanziellen Besonderheiten der Gesellschaft für Information und Dokumentation begründet worden sind? Zu Frage 69: Die in der Frage ausgedrückte Besorgnis um die Gemeinnützigkeit der GID ist angesichts des Umfangs der in diesem Jahr zu erzielenden und der im Wirtschaftsplanentwurf für 1987 vorgesehenen Einnahmen unbegründet. Diese Einnahmen liegen im Umfang und im Anteil unter den Werten anderer, im übrigen vergleichbarer Einrichtungen. Die Einnahmen sind nach bisheriger Prüfung unschädlich für die Gemeinnützigkeit, weil sie für die Ausrichtung der Arbeiten an den Bedürfnissen der Praxis notwendig sind. Die Einnahmen sind denen eines Zweckbetriebs vergleichbar. Für die nächste Zukunft ist die Geschäftsführung der GID aufgefordert, etwa notwendige organisatorische Maßnahmen zu treffen, um einer im ungünstigen Fall drohenden Zuordnung von Einnahmen zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entsprechen zu können. Die in Aussicht genommene privatwirtschaftliche Auffanggesellschaft für den Service-Teil der GID wird nicht Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen. Zu Frage 70: Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht einer Teilprivatisierung fest. Die Absage der privaten Interessenten gegenüber der Übernahme des Service-Teils bezog sich auf eine direkte und sofortige Übernahme. Inzwischen wird über eine Regelung verhandelt, wonach — die private Gesellschaft im Herbst dieses Jahres die Betriebsführung für den Service-Teil der GID übernehmen und — spätestens zum 1. Januar 1988 der im einzelnen noch auszugestaltende Betriebsteil übergeben werden soll. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wienloch) (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 73): Ist dem Bundeskanzler bei Abfassung seines Glückwunsches zum, 75. Geburtstag von Kurt Ziesel bekannt gewesen, daß Herr Ziesel in Heft 3/1969 des „Deutschlandmagazin" das Hambacher-Fest von 1832, das der Bundeskanzler 1985 als „Aufbegehren gegen Unfreiheit, soziale Ungerechtigkeit, gegen die Zersplitterung Europas" beschrieben hat, als „Hanswursttirade" bezeichnet hat? Der Bundeskanzler hat den Inhalt seines Glückwunsches nicht von der Übereinstimmung in der Bewertung historischer Ereignisse abhängig gemacht. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 74): Wie beurteilt der Bundeskanzler seine in seinem Glückwunsch an Kurt Ziesel zum 75. Geburtstag enthaltene Formulierung: „Dies und Ihr angeborener, ungestümer Sinn für Gerechtigkeit ..." jetzt, nachdem Herr Ziesel im „Deutschland-Magazin" Ausgabe 5/1986 zum Bundesminister des Auswärtigen folgende Formulierung gefunden hat: „Genscher als ,Bruder' kommunistischer Gewalttäter und Vollzugsorgane der Weltrevolution, das erscheint uns für einen Außenminister der Deutschen Demokratie unerträglich."? Die von Ihnen zitierte Aussage ist von Herrn Ziesel zu verantworten. Der Bundeskanzler hat keinen Anlaß sie zu kommentieren. Bundesaußenminister Genscher besitzt unverändert das Vertrauen und die Wertschätzung des Bundeskanzlers. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Bundeskanzler Ludwig Erhard 1965 ablehnte, Herrn Kurt Ziesel zu empfangen und Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger 1968 auf Empfehlung seines damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Freiherr von und zu Guttenberg eine Einladung der „Deutschlandstiftung" ausschlug und hat dies bei der Abfassung der Glückwünsche von Mitgliedern der Bundesregierung an Kurt Ziesel anläßlich seines 75. Geburtstages eine Rolle gespielt? Trifft es zu, daß Bundeskanzler Helmut Kohl in seiner Glückwunschadresse an Kurt Ziesel anläßlich dessen 75. Geburtstages geschrieben hat: „... Ihr angeborener, ungestümer Sinn für Gerechtigkeit sowie eine ebenso entwickelte Abscheu vor Heuchelei hat Sie zu einem konservativen Nonkonformisten gemacht ... `, und wie vereinbart sich diese positive Wertung des Herrn Ziesel mit dessen Anzeige vom 6. August 1943 in Hainsfeld/Österreich gegen seine damalige Köchin wegen „staatsfeindlicher Äußerungen" und der Forderung, daß diese „Gesinnung, die für ein Konzentrationslager reif ist", eine „exemplarische Bestrafung" erfordere? Zu Frage 75: Für die Entscheidung über Geburtstagsglückwünsche des Bundeskanzlers an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind Terminplanungen früherer Bundeskanzler nicht maßgeblich. Der Bundesregierung liegen die Terminkalender früherer Bundeskanzler nicht vor. Sie hat auch keine Kenntnis darüber, aus welchen Gründen Termine wahrgenommen oder nicht wahrgenommen wurden. Zu Frage 76: Der Hinweis auf den „ungestümen Sinn für Gerechtigkeit" im Glückwunsch des Bundeskanzlers an Kurt Ziesel bezieht sich natürlich nicht auf den von Ihnen zitierten Vorgang, wobei ich dahingestellt lasse, ob sich der Vorgang so abgespielt hat. In jedem Fall gilt: Audiatur et altera pars. Unbestreitbar dagegen ist die Tatsache, daß Kurt Ziesel im Jahre 1934 wegen seiner aus Sicht der Nationalsozialisten — ich zitiere — „unzuverlässigen Gesinnung" und wegen der Weigerung, seine freundschaftliche Beziehung zur Familie eines jüdischen Rechtsanwaltes aufzugeben, aus der NSDAP ausgeschlossen und in sogenannte „Schutzhaft" genommen worden ist. Wie schon Freiherr von und zu Guttenberg in einem Beitrag im Jahre 1967 hervorhob, hat Kurt Ziesel nie geleugnet, daß er im Dritten Reich — ich zitiere — „auf dem falschen Bein hurra gerufen hat." Freiherr zu Guttenberg, dessen Familie unter den Nationalsozialisten selbst schwer zu leiden hatte, kommentierte diese ungeheuchelte Offenheit mit der Bemerkung — ich zitiere —, „daß mir Leute, die sich zu ihren Fehlern bekennen und von ihnen abrückten, um einiges lieber sind als solche, die immer nur die Vergangenheit anderer bewältigen wollen, vielleicht aus Angst, ihre eigene könnte sonst bekannt werden". Anlage 18 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 77): Hat der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Schäuble, bei der in seinem Glückwunsch zum 75. Geburtstag von Kurt Ziesel enthaltenen Formulierung: „Dank und Anerkennung für Ihr literarisches und journalistisches Schaffen über fünf Jahrzehnte ... " auch die Tatsache mit einbezogen und bewertet, daß Herr Ziesel die Verschwörer des 20. Juli 1944 in der Wiener Ausgabe des Völkischen Beobachters vom 3. September 1944 wie folgt bewertete: „An welchem Abgrund menschlicher Verworfenheit oder geistiger Umnachtung müssen jene Ehrgeizlinge gestanden haben, als sie wider den Geist des ganzen Volkes sündigend, die Hand gegen den Führer erhoben ... jeder, der sich wider den Geist des Krieges versündigt, muß vernichtet werden"? Das Lebenswerk eines jeden Menschen enthält Licht und Schatten, Beiträge, die zu akzeptieren und andere, die abzulehnen sind. Bundesminister Dr. Schäuble hat das literarische Schaffen Kurt Ziesels in seiner Summe — oder wenn Sie so wollen — in seinem Saldoertrag gewürdigt. Im übrigen hat Kurt Ziesel in einer unwidersprochen gebliebenen Gegendarstellung in der „Süddeutschen Zeitung" vom 7. März 1967 folgendes festgestellt: „Ich habe weder am 3. September 1944 noch zu einem anderen Zeitpunkt in der Wiener Ausgabe des Völkischen Beobachters über den 20. Juli geschrieben. Sie behaupten ferner, ich sei der Verfasser dieser Zeilen, die Sie vorher als Zitat von mir abdrucken. Die Behauptung ist unrichtig: Ich bin nicht der Verfasser dieser Zeilen." Anlage 19 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5567 Frage 78): Weigern sich die sowjetischen Behörden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nach wie vor, entgegen den Beschlüssen von Helsinki und Madrid Touristenreisen deutscher Staatsbürger ins nördliche Ostpreußen zu erlauben, und mit welcher Begründung (sofern überhaupt eine solche erfolgt) werden derartige Gesuche zurückgewiesen? Die sowjetischen Behörden weigern sich nach wie vor, das nördliche Ostpreußen für den Besucherverkehr zu öffnen. Soweit das Auswärtige Amt davon Kenntnis erhält, lehnen die sowjetischen Behörden Anträge auf Touristenreisen in das nördliche Ostpreußen mit dem Hinweis ab, es handele sich um militärisches Sperrgebiet und die sowjetische Reisebehörde Intourist führe deshalb keine Reisen dorthin durch. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5567 Fragen 79 und 80): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17089* Ist die Sorge der Anti-Apartheid-Bewegung begründet, daß der südafrikanische Staatspräsident P. W. Botha im Zusammenhang mit einem möglichen Besuch Frankreichs im Juni 1986 auch die Bundesrepublik Deutschland besuchen könnte? Wird die Bundesregierung dem Beispiel der US-Regierung folgen und den südafrikanischen Militärattaché in Bonn ausweisen? Zu Frage 79: Von einer Absicht des südafrikanischen Staatspräsidenten, die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Zu Frage 80: Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft am 10. September 1985 beschlossen, die in der Republik Südafrika akkreditierten Militärattachés abzuberufen und eine Neuakkreditierung von Militärattachés aus Südafrika zu verweigern. Die Bundesregierung hatte die südafrikanische Regierung bereits 1979 von ihrem Wunsch unterrichtet, die Militärattaché-Präsenz in der Bundesrepublik Deutschland zu beenden und darauf hingewiesen, daß die Neuakkreditierung eines südafrikanischen Militärattachés nicht gewährt wird. Der südafrikanischen Regierung ist bekannt, daß die Haltung der Bundesregierung hierzu unverändert ist. Die Bundesregierung folgt auch insofern den Beschlüssen der Regierungen der 12 Europäischen Staaten. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 81 und 82): Ist es Auffassung der Bundesregierung, daß ein umfassendes Verbot weiterer Atomwaffen-Tests nur parallel mit drastischen Reduzierungen von Atomwaffen erfolgen und nicht etwa auch am Anfang einer derartigen Entwicklung stehen könnte? Teilt die Bundesregierung die Sichtweise, daß ein umfassender Teststopp für Atomwaffen auch von früheren Bundesregierungen seit jeher nie isoliert von anderen Rüstungskontroll- und Abrüstungszielsetzungen, sondern stets nur als komplementäres Element einer drastischen Nuklear-Abrüstung angestrebt worden ist? Zu Frage 81: Die Bundesregierung hat ihre Haltung zu einem umfassenden Verbot aller Kernwaffenversuche in jüngster Zeit mehrfach dargelegt. So hat sich der Bundeskanzler am 9. Januar und am 11. April d. J. zu diesem Thema vor der Presse geäußert. Ich verweise ferner auf meine eigenen Erklärungen vor dem Deutschen Bundestag vom 22. Januar und 25. April 1986. Dabei habe ich u. a. betont, daß die Bundesregierung nachdrücklich für einen Umfassenden Teststopp zum frühestmöglichen Zeitpunkt eintritt und sie als Kernproblem die Gewährleistung einer zuverlässigen Verifikation ansehe. Zu Frage 82: Was das Verhältnis zwischen einem nuklearen Teststopp und Verhandlungen über den Abbau nuklearer Waffen angeht, möchte ich darauf hinweisen, daß schon der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 1968 von einem solchen Zusammenhang ausgegangen ist. Dies ergibt sich daraus, daß der NVV beide Ziele anspricht: Das Ziel des Umfassenden Teststopps ist in der Präambel erwähnt, Art. VI enthält die Verpflichtung der Vertragsparteien zu Verhandlungen über nukleare Abrüstung. Die laufenden rüstungskontrollpolitischen Verhandlungen zwischen den beiden nuklearen Großmächten, die zwischen ihnen bestehende grundsätzliche Einigung über drastische Kernwaffenreduzierungen sowie ihre prinzipielle Übereinstimmung im Ziel der völligen Abschaffung von Kernwaffen unterstreichen diesen Zusammenhang. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 83): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen und welche beabsichtigt sie in Zukunft zu unternehmen, um die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland besser über die Tätigkeiten des Rates und der anderen ministeriellen Organe der WEU zu unterrichten? 1. Unter den 7 WEU-Mitgliedstaaten ist die Bundesregierung die einzige Regierung, die (seit 1967) auf nationaler Ebene Halbjahresberichte über die Tätigkeit der WEU erstellt. Die Öffentlichkeit wird durch diese als Bundestagsdrucksache veröffentlichten Berichte ausführlich über die Arbeit des Rates und der anderen ministeriellen Organe der WEU unterrichtet. 2. Im Zuge der WEU-Reorganisation ist — u. a. auf Anregung der Bundesregierung hin — beim WEU-Generalsekretariat in London eine neue Arbeitseinheit für Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet worden, die am 1. Januar 1986 ihre Arbeit aufgenommen hat. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung für die Zukunft eine verbesserte Information der Öffentlichkeit - in allen 7 WEU-Mitgliedstaaten — über die Tätigkeiten des Rates und der anderen ministeriellen WEU-Organe. 3. Die Bundesregierung wird auch weiterhin in ihr geeignet erscheinender Weise (Presseverlautbarungen, Reden) über die WEU und die Tätigkeit ihrer ministeriellen Organe unterrichten. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5567 Fragen 84 und 85): 17090* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Konnte die Bundesregierung beim jüngsten Gespräch des Bundesaußenministers mit seinem bulgarischen Amtskollegen eine Beendigung der seit 20 Jahren gegen die Sendungen der Deutschen Welle angesetzten Störsendungen erörtern und ein Ende der Störungen erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Frankreich in Taipei Visa erteilt, so wie das bereits die USA und Kanada tun, und sind Erwägungen angestellt worden, bei Bestätigung dieser Nachricht in gleicher Weise zu verfahren? Zu Frage 84: Die Bundesregierung hat anläßlich des Besuchs von Außenminister Mladenow (19.-21. Mai 1986) erneut nachdrücklich und unter Hinweis auf die KSZE-Schlußakte eine Beendigung der Störung von Sendungen der Deutschen Welle verlangt. Die bulgarische Seite vertrat die Auffassung, die bulgarischsprachigen Sendungen der Deutschen Welle seien nicht objektiv und stellten eine Einmischung in innere Angelegenheiten dar. Die Bundesregierung hat diesen Standpunkt zurückgewiesen und auf einem Ende der Störungen beharrt. Zu Frage 85: Die Praxis der Visaerteilung anderer westlicher Staaten ist der Bundesregierung bekannt. Im Falle Frankreich stellt in der Regel das französische Generalkonsulat in Hongkong ein Laissez-passer zur Einreise nach Frankreich aus. In besonderen Fällen kann das französische Wirtschaftsbüro in Taipeh derartige Laissez-passers ausstellen. Das deutsche Generalkonsulat Hongkong stellt an taiwanische Geschäftsleute Jahresvisa mit dem Recht der mehrfachen Ein- und Ausreise und einem Aufenthalt im Bundesgebiet bis zu insgesamt drei Monaten aus. Vertreter der deutschen Wirtschaft haben sich befriedigt über diese Regelung geäußert. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 86 und 87): Beabsichtigt das Bundesministerium des Innern, seine Leitung oder andere Mitarbeiter Dienstreisen nach Mittelamerika (Mexiko) durchzuführen, und wie viele Personen werden einschließlich eventueller Sicherheitskräfte eine solche Flugreise antreten? Wenn ja, womit wird der dienstliche Anlaß begründet, sich im Monat Juli während der Fußballweltmeisterschaft ebenfalls in Mexiko aufhalten zu müssen? Zu Frage 86: Weder von der Leitung noch von anderen Angehörigen des Bundesministeriums des Innern ist derzeit eine Dienstreise während der Fußballweltmeisterschaft nach Mittelamerika (Mexiko) geplant. Sollte die Nationalmannschaft die Endrunde erreichen, behält sich Bundesminister Dr. Zimmermann einen Besuch der Fußballweltmeisterschaft vor. Zu Frage 87: Sollte Herr Bundesminister Dr. Zimmermann die Endrunde besuchen, ergibt sich der dienstliche Anlaß aus der Ressortzuständigkeit des Bundesministers des Innern für den Sport. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 10/5567 Fragen 88 und 89): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die organisatorische Einschleusung von ghanaischen Staatsangehörigen ins Bundesgebiet, die sich hier als Asylbewerber melden, tatsächlich aber zur Arbeitsaufnahme bzw. Begehung von Straftaten einreisen? Trifft es zu, daß international agierende Organisationen deutsche Staatsangehörige, die in Geldschwierigkeiten sind, zur Eingehung von Scheinehen in Ghana veranlassen, damit ghanaische Staatsangehörige im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und sich im Nachtleben und in der Prostitution betätigen können? Die Bundesregierung beobachtet die organisierte Einschleusung von ghanaischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet mit großer Besorgnis. Die Einreisen erfolgen unter Umgehung der Einreise- und Aufenthaltsvorschriften fast ausschließlich über die DDR nach Berlin (West) und von dort auf den Transitwegen in das übrige Bundesgebiet. Im Jahr 1985 sind 3 994 ghanaische Asylbewerber in das Bundesgebiet gelangt; in den ersten vier Monaten des Jahres 1986 waren es 1800. Die Anerkennungsquote bei ghanaischen Asylbewerbern liegt unter 1 %. Die Kriminalitätsrate dagegen ist überdurchschnittlich hoch. Nach den Erkenntnissen der Zentralstelle zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise bei der Grenzschutzdirektion wird die Einschleusung von straff geführten, international agierenden Organisationen betrieben. In der Bundesrepublik Deutschland haben sie ihren Hauptwirkungskreis in Berlin, Hamburg und Frankfurt. Ziel der ghanaischen Asylbewerber ist häufig nicht die Aufnahme einer normalen Erwerbstätigkeit, sondern das schnelle Erlangen von Vermögensvorteilen. Dies ist fast immer mit strafrechtlich relevanten Handlungen verbunden. Urkunden-, Eigentums- und Vermögensdelikte wie Versandhaus- und Kreditbetrug stehen hierbei im Vordergrund. Weibliche ghanaische Asylbewerber betätigen sich häufig in der Prostitution. Ghanaische Staatsangehörige, denen die Abschiebung angedroht wurde oder die abgeschoben wurden, versuchen oftmals erfolgreich, Aufenthaltserlaubnisse durch Eingehung von Zweck- und Scheinehen zu erlangen. Als Ehegatten werden Deutsche oder Angehörige anderer EG-Staaten gegen Honorar angeworben. Früher wurden solche Ehen vornehmlich in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien geschlossen. Seit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17091` die dortigen Standesämter sensibilisiert sind, weichen die Organisationen meistens nach Ghana aus. Häufig lassen sich die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ghanaer bzw. Ghanaerinnen bei der Eheschließung von Landsleuten vertreten. Im Gegensatz zu früheren Feststellungen, wonach meistens männliche Ghanaer an solchen Scheinehen beteiligt waren, werden seit geraumer Zeit überwiegend weibliche ghanaische Staatsangehörige mit Deutschen oder EG-Angehörigen verheiratet und anschließend der Prostitution zugeführt. Das Bundeskriminalamt und die Zentralstelle zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise bei der Grenzschutzdirektion stehen in Kontakt mit ghanaischen Polizeibehörden, um Lösungsansätze für das Problem zu finden. Hierzu wird demnächst eine ghanaische Polizeidelegation beide Behörden besuchen. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 90): Hält die Bundesregierung es nach den Erfahrungen aus der Kernkraftwerkskatastrophe von Tschernobyl noch für zeitgemäß, den Bau von Untergrundkrankenhäusern zu finanzieren, die vornehmlich Schutz vor den Folgen atomaren Waffeneinsatzes bieten sollen, und welche Alternativen für Stützpunkte zu Maßnahmen gegen atomare Verseuchung auf Grund anderer Ursachen entwickelt die Bundesregierung? Der Bau von Hilfskrankenhäusern erfolgt für Zwecke des Zivilschutzes; er steht in keinem Zusammenhang mit Vorgängen wie der Kernkraftwerkskatastrophe von Tschernobyl. Auch die Katastrophenschutzplanung für die Umgebung kerntechnischer Anlagen in der Bundesrepublik wird nicht auf Hilfskrankenhäusern abgestützt, weil mit einer intakten medizinischen Versorgung gerechnet wird. Die Maßnahmen zur medizinischen Betreuung im Rahmen des Katastrophenschutzes in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sind als Ergänzung der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 13 vom 29. April 1981 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Vorbereitung von Notfallstationen als Katastrophenschutzmaßnahmen. Die Bundesregierung wird im übrigen aus humanitären Gründen am Bau von Hilfskrankenhäusern festhalten, weil sie diese als eine notwendige Vorsorgemaßnahme für einen — hoffentlich für alle Zeiten vermeidbaren — bewaffneten Konflikt betrachtet. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Werner (Ulm) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5567 Fragen 91 und 92): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über etwaige Möglichkeiten, sowohl radioaktive Ablagerungen im menschlichen Körper durch verschiedene chemotherapeutische Bindemittel abzubauen als auch die Beeinträchtigung des Grundwassers durch radioaktive Langzeitschädigungen des Bodens mit technischen Mitteln zu verringern? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung nach dem Reaktorunfall in der UdSSR angestellt, um durch eine wesentliche Verstärkung des Zivilen Bevölkerungs- und Katastrophen-Schutzes sowie durch Ausbau des öffentlichen Bevorratungs- und Verteilungs-Systems die Bevölkerung im Falle von Groß-Katastrophen — insbesondere bei etwaigen radioaktiven Verseuchungen — wirkungsvoller schützen zu können? Zu Frage 91: Der Bundesregierung sind verschiedene Pharmazeutika bekannt, die die Ausscheidung von radioaktiven Stoffen aus dem menschlichen Körper beschleunigen. Zur Sanierung durch Radioaktivität belasteten Grundwassers kommt die Errichtung von Stützbrunnen in Betracht. Die Bundesregierung sieht unter Berücksichtigung der geringen Kontamination durch den Unfall in Tschernobyl derzeit keinen Anlaß für derartige Vorsorgemaßnahmen. Zu Frage 92: Das Reaktorunglück in der UdSSR war der erste ausländische Nuklearunfall, der radioaktive Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatte. Die hierbei auf deutscher Seite gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bedürfen einer besonders sorgfältigen Auswertung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck beim Bundesminister des Innern eine ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Aufgabe hat, zunächst eine Bestandsaufnahme der in diesem Zusammenhang aufgetauchten Sach- und Verfahrensfragen durchzuführen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese sollen dann jeweils unter Zuziehung besonderen Sachverstands weiterverfolgt werden. Es ist vorgesehen, daß die Arbeitsgruppe ihren Auftrag bis Ende Juli erledigt. Anschließend sollen die Arbeitsergebnisse zur Diskussion gestellt und in enger Abstimmung mit den zuständigen Länderbehörden umgesetzt werden. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/5567 Frage 93): 1st die Bundesregierung von der französischen Regierung darüber informiert worden, daß in der Nacht zum 14. April 1984 in dem nordöstlich von Lyon gelegenen Atomkraftwerk Bugey ein Störfall eingetreten ist, in dessen Verlauf ein „Größter Anzunehmender Unfall" (GAU) nur ganz knapp verhindert werden konnte, und welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen? 17092* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Die Bundesregierung war über den Störfall im französischen Kernkraftwerk Bugey am 14. April 1984 informiert. Dieser Störfall ist auch im Rahmen des Informationsaustausches in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen eingehend behandelt worden. Insbesondere wurde in der Ad-hocArbeitsgruppe „Technische Fragen zur Sicherheit von Druckwasserreaktoren" der Störfall im Detail von der französischen Seite vorgestellt. Diese Arbeitsgruppe tagte am 9. und 10. Mai 1985 in dem französischen Kernkraftwerk Bugey. Bei dem 5. (jährlichen) Gespräch zwischen der Groupe Permanent Réacteurs (GPR) und der Reaktorsicherheitskommission (RSK) am 20. März bis 22. März 1985 in Cadarache im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission (DFK) wurde außerdem die RSK ausführlich über den Störfall im Kernkraftwerk Bugey informiert. Genaue Informationen über den Störfall erreichten die Bundesregierung ferner über das internationale „Incident Reporting System", an das die Bundesrepublik angeschlossen ist. Der Störfall ist von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesministers des Innern bewertet worden. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ergab sich für die Bundesregierung kein Anlaß, für deutsche Anlagen Konsequenzen aus dem Störfall zu ziehen. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Frage des Abgeordneten Mann (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5567 Frage 94): Ist es richtig, daß die USA, Kanada, Schweden, Finnland und Spanien auf die Wiederaufarbeitung verzichtet haben, und welches ist die Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des FDP-Parteitages, eine direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente anstelle einer Wiederaufarbeitung zu prüfen? Von den angeführten Ländern hat nur Schweden förmlich seinen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente erklärt. Die übrigen Länder haben noch nicht abschließend über den einzuschlagenden Entsorgungsweg entschieden. In ihrem Beschluß vom 23. Januar 1985 hat die Bundesregierung auf der Grundlage eines sorgfältigen Abklärungsprozesses unter Einbeziehung von Sicherheits- und Kostengesichtspunkten festgestellt, daß sie keinen Anlaß sieht, von dem bisherigen Entsorgungskonzept abzugehen. Die Bundesregierung hat sich deshalb nachdrücklich für den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage, zugleich aber auch für eine Fortentwicklung der derzeit als Entsorgungsweg noch nicht belastbaren direkten Endlagerung ausgesprochen. Diese Arbeiten werden sowohl auf Seiten des Bundes wie auf Seiten der Industrie mit allem Nachdruck betrieben. Der von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) Anfang Mai gestellte Antrag auf Genehmigung einer Pilot-Konditionierungsanlage stellt dabei einen wichtigen Teilschritt dar. Hieran hat sich durch den Beschluß des FDP-Parteitages nichts geändert. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Senfft (GRÜNE) (Drucksache 10/5567 Fragen 95 und 96): Aus welchen Gründen stellte das Bundesministerium des Innern im Jahre 1984 die Förderung des Forschungsvorhabens St.Sch. 884 — Epidemiologie an Radiojodpatienten — von Dr. Dr. B. Glöbel an der Universität Homburg (Saar) ein, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Klärung der Frage nach dem Risiko der Jod-131-Einwirkung auf den Menschen angesichts der Aktualität dieser Frage das Forschungsvorhaben erneut zu fördern? Hält sich die allgemeine und langfristige Erhöhung der Radioaktivitätskonzentrationen in Nahrungsmitteln auf Grund des Reaktorunfalls in Tschernobyl noch im Rahmen der Vorschriften der Strahlenschutzverordnung für den bestimmungsmäßigen Betrieb, und sowohl wann als auch in welcher Hinsicht gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls die diesbezügliche juristische Grundlage zu verändern? Zu Frage 95: Für den Zeitraum vom 1. Juli 1982 bis 30. Juni 1984 erhielt Herr Dr. Dr. B. Glöbel im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung den Auftrag für ein Forschungsvorhaben: „Epidemiologische Studie an Patienten, bei denen Jod 131 zur Untersuchung oder Behandlung angewendet wurde". Dieses Forschungsvorhaben war als Pilotprojekt für den Zeitraum von 2 Jahren ausgelegt. Die Vorlage der Ergebnisse durch den Forschungsnehmer machte noch eine Verlängerung des Vorhabens und der Förderung bis zum 31. Dezember 1984 erforderlich. Von einem Abbruch des Forschungsvorhabens kann somit nicht die Rede sein. Die Bundesregierung fördert im übrigen ein Forschungsvorhaben zur Frage des Risikos nach Inkorporation von radioaktivem Jod beim Institut für Strahlenhygiene beim Bundesgesundheitsamt. Zu Frage 96: Nachdem aufgrund von Meldungen aus Skandinavien und eigener Meßwerte absehbar war, daß durch den Unfall im Kernreaktor Tschernobyl zumindest in Teilen des Bundesgebietes die für den bestimmungsgemäßen Betrieb kerntechnischer Anlagen vorgesehenen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung überschritten würden, empfahl die Strahlenschutzkommission für bestimmte Nahrungsmittel Richtwerte für die Kontamination mit radioaktiven Stoffen. Es sollte damit erreicht werden, daß die Bevölkerung nur einen Teil der Strahlendosis erhalten sollte, die bei der Störfallvorsorge bei eigenen kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt werden darf. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 17093* Eine Änderung der für die Ableitung radioaktiver Stoffe beim bestimmungsgemäßen Betrieb kerntechnischer Anlagen geltenden Werte der Strahlenschutzverordnung ist nicht vorgesehen. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 97 und 98): In welcher Größenordnung plant die Bundesregierung einen neben § 38 des Atomgesetzes zu gewährenden Ausgleich von Schäden infolge der Reaktorkatastrophe in der Sowjetunion im Rahmen einer Billigkeitsregelung, und für welche Schäden will sie unter finanzieller Beteiligung der Länder Ausgleichsmaßnahmen vorsehen? Ist die Bundesregierung bereit, neben der Landwirtschaft auch Gewerbetreibende (z. B. Reiseveranstalter) für die Schäden zu entschädigen, die z. B. durch Rücktritt von Reisevorhaben in osteuropäische Staaten entstanden sind, und was wurde bisher unternommen, um über den Kreis der Landwirtschaft hinaus auch andere durch die TschernobylKatastrophe in Mitleidenschaft gezogene Kreise zu entschädigen? Bund und Länder halten in Ergänzung der vom Bundesminister des Innern bereits am 21. Mai 1986 zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz erlassenen Ausgleichsrichtlinie eine weitere Regelung für erforderlich, um den Betroffenen, die durch die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge aus Anlaß des Reaktorunfalls in Tschernobyl wirtschaftliche Nachteile erlitten haben, eine rasche und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Dazu haben sich Bund und Länder bereits grundsätzlich geeignet. Einzelheiten sollen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden, die am 4. Juni ihre Arbeit in Bonn aufgenommen hat. Daher können Angaben zur finanziellen Größenordnung einer solchen Billigkeitsregelung sowie zu den von ihr im einzelnen erfaßten Schadensfällen noch nicht gemacht werden. Im übrigen ist noch auf folgendes hinzuweisen: Schon die eingangs erwähnte Ausgleichsrichtlinie sieht keineswegs nur einen Ausgleich für Schäden im landwirtschaftlichen Bereich vor — für diese gelten nur besondere Verfahrensvorschriften. Vielmehr werden über die vom Atomgesetz erfaßten Rechtsgüter, also z. B. Schäden am Eigentum oder am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, durchaus auch andere Gruppen von Geschädigten erfaßt. Nur müssen diese ihren Schaden — wie sonst auch üblich — individuell nachweisen. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/5567 Fragen 99 und 100): Welche Veranlassung hatte der Parlamentarische Staatssekretär Spranger, im August 1985 vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen „etwa sechsseitigen veröffentlichungsfähigen Bericht mit Beispielen" über „Erfolge kommunistischer Aktionseinheitspolitik — Bündnispolitik gegenüber der SPD und Gewerkschaften — in den letzten beiden Jahren aus der Sicht der DKP" anzufordern und sind, gegebenenfalls wann, entsprechende Berichte hinsichtlich anderer Parteien und Organisationen, gegebenenfalls welcher, angefordert worden? An welche Journalisten sind die Berichte gemäß Ziff. 1 als „üblicher Verteiler" (Aktenvermerk des Pressereferates vom 27. September 1985) übermittelt worden und was war die Veranlassung dafür, diese Berichte nicht allgemein zu veröffentlichen, sondern die Empfänger zu bitten, den Urheber des Vermerks bei einer pressemäßigen Verwertung nicht zu benennen? Die Bundesregierung beobachtet — ebenso wie frühere Bundesregierungen — die Bestrebungen der orthodoxen Kommunisten, insbesondere der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), ihre politische Wirksamkeit, die ihnen vom Wähler nicht zugestanden wird, durch bündnispolitische Aktivitäten zu verstärken. Zielgruppen sind dabei vor allem Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Die Bundesregierung hält es für ihre Pflicht, die Öffentlichkeit über diese Aktivitäten und ihre Erfolge zu unterrichten und auf die damit verbundenen Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister des Innern im August des vergangenen Jahres den von Ihnen zitierten Bericht angefordert und ihn solchen Journalisten zur Verfügung gestellt, die sich in ihrer Arbeit schwerpunktmäßig mit Fragen der inneren Sicherheit befassen. Dabei ist diesen Journalisten nicht — wie in einem Teil der Presse fälschlich behauptet — auferlegt worden, den Urheber der Aufzeichnung zu verschweigen. Der Bericht wurde ebenfalls Mitgliedern der Parteiführung der SPD und der sozialdemokratischen Fraktion des Deutschen Bundestages zugeleitet. Herr Dr. Glotz hat Teile der Aufzeichnung in der Zwischenzeit wörtlich in einen Aufsatz übernommen, den er in der April-Ausgabe der „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte" unter dem Titel „Marginalien über Kommunismus, Marxismus und soziale Demokratie" veröffentlicht hat. In dem Verfassungsschutzbericht 1985, der in wenigen Tagen veröffentlicht werden wird, werden Sie eine ausführliche Darstellung der bündnispolitischen Bemühungen orthodoxer Kommunisten und ihrer Erfolge finden. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß der Bundesminister des Innern den von Ihnen zitierten Bericht nebst den dazu gehörenden Aktenvorgängen am 11. März dieses Jahres in Erfüllung eines entsprechenden Beweisbeschlusses dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuß des 10. Deutschen Bundestages zugeleitet hat. 17094* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juni 1986 Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 101 und 102): Warum gewährt die Bundesregierung entgegen einer früheren mündlichen Zusage aus dem Bundesministerium des Innern dem Deutschen Umwelttag, der vom 6. bis 8. Juni 1986 in Würzburg stattfindet, keinen finanziellen Zuschuß? Welche Themen in welcher Form und unter wessen Beteiligung müßte der Deutsche Umwelttag behandeln, um nach den allgemeinen Richtlinien der Bundesregierung zuschußwürdig zu sein? Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern wurde 1985 dem Deutschen Naturschutzring als maßgeblichem Mitveranstalter des Deutschen Umwelttages eine projektgebundene Zuwendung in Höhe von 70 000 DM gewährt. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat innerhalb seiner institutionellen Förderung des Deutschen Naturschutzringes den Ansatz für Veranstaltungen im Haushaltsjahr 1986 im Hinblick auf den Deutschen Umwelttag um 28 600 DM erhöht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/5567 Fragen 5 und 6): Teilt die Bundesregierung die von Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichtes vertretene Auffassung (Hund, in Festschrift für Nagelmann 1984), daß die „unter der Oberfläche" bestehenden Gegensätze aus dem Nord-Süd-Konflikt des Bundesgebietes bewußter als bisher verfassungspolitisch aufgearbeitet werden müssen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung (Mierscheid, Bonn 1986), daß die Neutralitätsforderung an den Bund in diesem Zusammenhang nicht als Aufforderung zur Tatenlosigkeit interpretiert werden kann? Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr dankbar, daß Sie der Bundesregierung Gelegenheit geben, zu einem so aktuellen Thema Stellung zu nehmen. Der Nord-Süd-Konflikt innerhalb des Bundesgebietes treibt nicht nur „unter der Oberfläche" seine Wurzeln, sondern grassiert auch darüber bisweilen recht munter. Er ist jedoch nicht unüberwindlich. Das Bundesverfassungsgericht hat zu seiner Lösung wertvolle Beiträge geleistet. Ihm ist jedoch leider keine zufriedenstellende Klärung aller Fragen gelungen; hat dieses hohe Gericht doch durch seine Lage und Aufgabe selbst Teil am SüdNord-Konflikt. Von seinem Sitz südlich der Mainlinie aus unterzieht es die Erzeugnisse eines nördlich des Mains wirkenden Gesetzgebers einer strengen Beurteilung und ruft damit keineswegs nur freudige Gefühle hervor. Ein hoher Vertreter Ihrer Partei, sehr geehrter Herr Abgeordneter, soll dieser Facette des Süd-Nord-Konflikts vor einigen Jahren mit herzhaften Worten Ausdruck verliehen haben. Daher sind Exekutive und Legislative zum Handeln aufgerufen. Die Bundesregierung erwägt deshalb, eine unabhängige Sachverständigenkommission einzuberufen, die Vorschläge für eine umfassende gesetzliche Bereinigung des Konflikts erarbeiten soll. Was den Vorsitz in diesem Gremium anbelangt, so ist an den Abgeordneten Mierscheid gedacht. Seine überragende Intelligenz und in zahlreichen Vorschlägen bewährte schöpferische Phantasie gewährleisten die erfolgreiche Bewältigung der schwierigen Aufgaben. Es ist uns auch gelungen, den jetzigen Aufenthaltsort des seit einigen Jahren verschollenen Regierungsdirektors a. D. Dr. Nagelmann zu ermitteln und ihn mit seinem verfassungsrechtlichen Sachverstand für eine Mitarbeit zu gewinnen. Nach dem Ministerialdirigenten a. D. Dr. h. c. Dräcker wird noch gefahndet, damit er mit seiner fernöstlichen Weisheit als externer Gutachter herangezogen werden kann. Ich darf davon ausgehen, daß auch Sie, Herr Abgeordneter, sich angesichts Ihres einschlägigen Interesses und der besonderen Nähe Ihres Wahlkreises zur West-Ostlinie einer aktiven Mitarbeit in der Sachverständigenkommission gegebenenfalls nicht entziehen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nein, keine Zwischenfragen. In der gesamten Diskussion wird die Frage der Gestaltung des Bundeszuschusses eine wichtige Rolle spielen. Der Sozialbeirat schlägt vor, daß er erheblich erhöht werden sollte.

(Zuruf des Abg. Glombig [SPD])

— Das sage ich gleich, Herr Glombig. — Dazu muß man sich einmal vor Augen halten, daß der Bundeszuschuß seit 1957 relativ konstant geblieben ist, nämlich um 10 % des Bundeshaushalts herum. Eine allmähliche Erhöhung auf 20 °A) würde uns schon vor erhebliche Probleme stellen, denn das würde bedeuten, ihn nach dem derzeitigen Stand auf etwa 44 Milliarden DM im Jahr zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung auf 30 % sieht der Sozialbeirat selber als problematisch an. Sollte der Bundeszuschuß auf diese Höhe —20 % oder vielleicht sogar 30 % — steigen, dann, denke ich, wird die Diskussion einer Frage unausweichlich sein. Sie lautet: Wie wird er eigentlich auf die einzelnen Beitragszahler verteilt? Das ist der Anknüpfungspunkt für die wirklich sehr langfristigen Überlegungen, die Wolfgang Mischnik im Alleingang — ich betone hier: im Alleingang — angestellt hat.
Die Neuordnung der Anrechnung und der Bewertung beitragsloser Zeiten ist geboten. Es wird bei der Bewältigung der langfristigen finanziellen Probleme möglich sein, hier einigen Finanzspielraum zu gewinnen. Der Ansatz des Sozialbeirats, möglichst viele Ausfallzeiten zu Beitragszeiten zu machen, ist sicherlich richtig, allerdings stellt sich die Frage, wer das bezahlen soll. Wir glauben deshalb, daß es möglich sein sollte, eine gestaffelte Berücksichtigung von Ausfallzeiten auf Grund einer Ausbildung einmal zu prüfen. Hier wäre dann auch die Frage der Gleichbehandlung mit Kindererziehungszeiten zu prüfen und die Regelung eventuell so zu gestalten.
Wichtig erscheint uns in dem Zusammenhang, daß die Notwendigkeit der Halbbelegung auf jeden Fall abgeschafft wird, denn das Prinzip des Alles oder Nichts entspricht sicherlich nicht unsere Forderung nach beitragsbezogener Gestaltung der Rente.
Modellberechnungen zeigen im übrigen, daß eine Kombination verschiedener Maßnahmen der angeführten Art erst im Jahre 2001 zu einer Erhöhung des Beitragssatzes von 18,5 % auf dann 19,6 % führen würde.
Der Sozialbeirat hat ebenfalls weitergehende Überlegungen angestellt, in denen er darauf hinweist, daß möglicherweise in der zweiten Hälfte der 90er Jahre eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit



Frau Dr. Adam-Schwaetzer
in Frage kommt. Wir begrüßen diese längerfristigen Überlegungen, denn sie decken sich auch mit den unseren.
Meine Damen und Herren, insgesamt müssen wir sagen: Für die jetzt beginnende Diskussion darf es kein Tabu geben. Es darf kein Tabu geben: Das bezieht sich auf alles, auf den Beitragssatz, die Rentenanpassung, das Rentenniveau, das Rentenzugangsalter. Überall muß es möglich sein, Lösungsvorschläge vorurteilsfrei abzuwägen, um dann zu entscheiden, welche Lösungen alle gleichmäßig belasten. Dazu gehört Mut, denn es wird nicht abgehen, ohne daß das eine oder andere an Besitzständen verändert wird.

(Bueb [GRÜNE]: Vor allen Dingen bei den sozial Schwachen, Frau Adam-Schwaetzer!)

Wir wissen j a alle: Die Besitzstandsdiskussion ist sehr, sehr schwierig. Aber diesen Mut müssen wir zeigen, und dazu fordere ich auf. Ich bin überzeugt, daß es dann möglich sein wird, Lösungen zu erarbeiten, die wenigstens in dem einen oder anderen Punkt zur Übereinstimmung führen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bueb.