Plenarprotokoll 10/217
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
217. Sitzung
Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung 16741 A
Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 16741 C
Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Rusche und der Fraktion DIE GRÜNEN
Unverzügliche Entschädigung des Naturkosthandels, der Bioläden, der Direktvermarkter und des Einzelhandels für die durch die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl entstandenen finanziellen Ausfälle
— Drucksache 10/5513 — 16741 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit, einschließlich in der Landwirtschaft, ausüben sowie über Mutterschutz — KOM(84) 57 endg. —
— Drucksachen 10/1404 Nr. 25, 10/5489 — 16741 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des
Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1364/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — KOM(86) 14 endg. —
— Drucksachen 10/5189 Nr. 28, 10/5490 — 16741 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
— Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM(85) 801 endg. —
— Drucksachen 10/5235, 10/5491 — . . . 16741 B
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung landwirtschaftlicher Unternehmer von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Beitragsentlastungsgesetz)
— Drucksache 10/5463 —
Schartz (Trier) CDU/CSU 16741 D
Pfuhl SPD 16744 B
Kiechle, Bundesminister BML 16748 B
Werner (Dierstorf) GRÜNE 16750 C
Paintner FDP 16752A
Wimmer (Neuötting) SPD 16754 B
Rode (Wietzen) CDU/CSU 16755 D
Oostergetelo SPD 16758 C
Funk CDU/CSU 16761 B
Werner (Dierstorf) GRÜNE (Erklärung
nach § 30 GO) 16763 B
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft
— Drucksache 10/4629 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
— Drucksachen 10/5468, 10/5512 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/5469 —
in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sechster Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung
— Drucksachen 10/3028, 10/5174 —
in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD
zur Großen Anfrage der Abgeordneten Repnik, Dr. Pinger, Dr. Laufs, Rühe, Dr. Hüsch, Schreiber, Graf von Waldburg-Zeil, Sauter (Epfendorf), Feilcke, Frau Fischer, Hedrich, Höffkes, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pohlmeier, Herkenrath, Echternach, Kraus, Bayha, Hanz (Dahlen), Frau Augustin, Borchert, Dr. Lammert, Sauter (Ichenhausen), Schmidbauer, Dr. Olderog, Hornung, Schartz (Trier), Schulze (Berlin), Weiß, Schwarz, Eylmann, Werner, Susset, Bohl, Schneider (Idar-Oberstein), Brunner, Dr.-Ing. Kansy, Clemens, Magin, Dr. Schwörer, Sauer (Stuttgart), Dr. Stercken, Pfeffermann, Frau Rönsch, Dr. Schroeder (Freiburg), Seehofer, Niegel, Dr. Bugl, Michels, Boroffka, Frau Geiger, Frau Hoffmann (Soltau), Carstensen (Nordstrand), Dr. Hoffacker, Frau Dempwolf, Seesing, Deres, Müller (Wadern), von Hammerstein, Eigen, Wilz, Rossmanith, Dr. Faltlhauser, Lintner, Frau Dr. Wisniewski, von Schmude, Ehrbar, Louven, Keller, Dr. Czaja, Wissmann, Hinrichs, Hauser (Esslingen), Spilker und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz) und der Fraktion der FDP
Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Dritten Welt
— Drucksachen 10/3089, 10/4032 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Pinger, Frau Fischer, Dr. Hüsch, Lamers, Austermann, Repnik, Schreiber, Feilcke, Hedrich, Höffkes, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pohlmeier, Dr. Kunz (Weiden), Ruf, Biehle, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), Dr. Hoffacker, Dr. Lammert, Schulze (Berlin), Link (Frankfurt), Dr. Stavenhagen, Schemken, Dr. Götz, Dr. Rose, Sauter (Ichenhausen), Clemens, Schwarz, Graf Huyn, Jagoda, Pfeffermann, Lenzer, Seehofer, Spilker, Frau Dr. Hellwig, Dr. Möller, Maaß, Dr. Lippold, Dr. Stercken, Roth (Gießen), Dr. Bekker (Frankfurt), Magin, Tillmann, Sauter (Stuttgart), Haungs, Dr. Bugl, Dr.-Ing. Kansy, Jung (Lörrach), Dr. Faltlhauser, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Dr. Feldmann, Bredehorn, Frau Seiler-Albring, Schäfer (Mainz), Ronneburger, Dr. Haussmann, Grünbeck, Beckmann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP
Intensivierung der Handwerksförderung in der Dritten Welt
zu dem Antrag der Abgeordneten Sauter (Epfendorf), Dr. Pinger, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Repnik, Graf von Waldburg-Zeil, Bayha, Borchert, Feilcke, Frau Fischer, Hedrich, Höffkes, Dr. Hüsch, Lamers, Dr. Pohlmeier, Schreiber, Echternach, Hanz (Dahlen), Dr. Lammert, Kraus, Rühe, Sauter (Ichenhausen), Schmidbauer, Frau Augustin, Carstensen (Nordstrand), Schartz (Trier), Michels, Niegel, Sauer (Stuttgart), Werner, Dr.-Ing. Kansy, Magin, Weiß, Kittelmann, Hornung, Eylmann, Bohl, Frau Roitzsch (Quickborn), Frau Dr. Wisniewski, Seehofer, Frau Rönsch, Lou- . ven, Dr. Stercken, Schwarz, Dr. Schwörer, Dr. Czaja, Clemens, Hauser (Esslingen), Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Miltner, Ganz (St. Wendel), Bühler (Bruchsal), Rode (Wietzen), Frau Geiger, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Verhülsdonk, Frau Krone-Appuhn, Petersen, Stutzer, Dr. Hoffacker, Frau Dempwolf, Seesing, Stockhausen, Müller (Wadern), Eigen, Schneider (IdarOberstein), Doss, Wilz, Rossmanith, Nelle, Freiherr Heereman von Zuydtwyck und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz), Paintner, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 III
Förderung kleinbäuerlicher Betriebe in der Dritten Welt
— Drucksachen 10/1214, 10/1841, 10/5176 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des Hungers in der Welt
— Drucksachen 10/4983 Nr. 34, 10/5189, 10/5412 —
in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Pinger, Dr. Hüsch, Höffkes, Hedrich, Dr. Lammert, Lamers, Repnik, Schreiber, Sauter (Epfendorf), Borchert, Feilcke, Frau Fischer, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Pohlmeier, Graf von Waldburg-Zeil, Herkenrath, Echternach, Kraus, Schulhoff, Hornung, Weiß, Wilz, Kolb, Dr. Hornhues, Eylmann, Seesing, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Hoffacker, Schemken, Maaß, Jagoda, Magin, Ruf, Schneider (Idar-Oberstein), Link (Frankfurt), Sauer (Stuttgart), Dr. Olderog, Dr. Schroeder (Freiburg), Clemens und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Dr. Rumpf, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Feldmann, Frau Seiler-Albring, Ertl, Ronneburger, Dr. Solms, Dr. Weng (Gerlingen) und der Fraktion der FDP
Reformen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Voraussetzung für Selbsthilfe in der Dritten Welt
— Drucksachen 10/4109, 10/5405 —
Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 16765A
Schluckebier SPD 16767 D
Höffkes CDU/CSU 16770 B
Frau Eid GRÜNE 16771 D
Dr. Rumpf FDP 16774 A
Dr. Hauchler SPD 16777 A
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 16779 B
Schreiber CDU/CSU 16780 B
Schanz SPD 16781 A
Dr. Pinger CDU/CSU 16782 D
Toetemeyer SPD 16783 D
Dr. Hüsch CDU/CSU 16784 C
Vizepräsident Frau Renger 16767 C
Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Rusche und der Fraktion DIE GRÜNEN
Unverzügliche Entschädigung des Naturkosthandels, der Bioläden, der Direktvermarkter und des Einzelhandels für die durch die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl entstandenen finanziellen Ausfälle
— Drucksache 10/5513 — 16787 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit, einschließlich in der Landwirtschaft, ausüben sowie über Mutterschutz — KOM(84) 57 endg. —
— Drucksachen 10/1404 Nr. 25, 10/5489 — 16787 D
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1364/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — KOM(86) 14 endg. —
— Drucksachen 10/5189 Nr. 28, 10/5490 — 16787 D
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
— Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM(85) 801 endg. —
— Drucksachen 10/5235, 10/5491 — . . 16788 B
Nächste Sitzung 16788 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 16789*A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 16789* C
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 19 der Tagesordnung
(Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes) (s. Plenarprotokoll 10/216 Seite 16736D)
(Grüner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, Frau Dr. Martiny-Glotz [SPD], Frau Geiger [CDU/CSU], Dr. Haussmann [FDP], Tatge [GRÜNE]) . 16790*C
Anlage 4
Sicherheitsuntersuchungen bezüglich der Graphit-Ummantelungen der Brennelemente des THTR 300
MdlAnfr 23, 24 09.05.86 Drs 10/5456 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 16794* D
Anlage 5
Finanzielle Unterstützung für Familien von im Ausland inhaftierten Mitarbeitern von MAD der BND
MdlAnfr 31, 32 09.05.86 Drs 10/5456 Tischer GRÜNE
SchrAntw StMin Vogel BK 16795* B
Anlage 6
Deutsch-arabische Universitätspartnerschaften
MdlAnfr 33 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Rose CDU/CSU
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 16795* C
Anlage 7
Übersiedlung des paraguayischen Staatsoberhaupts Stroessner nach Bayern
MdlAnfr 34 09.05.86 Drs 10/5456 Vogel (München) GRÜNE
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 16796* B
Anlage 8
Nichtanerkennung der geflohenen Kambodschaner als Flüchtlinge durch Thailand
MdlAnfr 35 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 16796* B
Anlage 9
Sicherheitsstandard europäischer Kernkraftwerke
MdlAnfr 40 09.05.86 Drs 10/5456 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16796* D
Anlage 10
Organisation der Messung ionisierender Strahlen
MdlAnfr 41 09.05.86 Drs 10/5456 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16797"A
Anlage 11
Vereinbarungen über das französische Kernkraftwerk Cattenom, insbesondere für den Störfall
MdlAnfr 42 09.05.86 Drs 10/5456 Schreiner SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16797* B
Anlage 12
Amerikanische Grenzwerte für radioaktive Strahlenbelastung; Auswirkungen auf den Export deutscher Waren
MdlAnfr 43 09.05.86 Drs 10/5456 Vogel (München) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16798*A
Anlage 13
Strahlenbelastung des Bodens und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl
MdlAnfr 44, 45 09.05.86 Drs 10/5456 Schulte (Menden) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16798* A
Anlage 14
Festsetzung der Grenzwerte für die Strahlenbelastung im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl durch die Strahlenschutzkommission
MdlAnfr 46, 47 09.05.86 Drs 10/5456 Ströbele GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16798* C
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 V
Anlage 15
Europäische Vereinbarungen betr. Störfälle in kerntechnischen Anlagen
MdlAnfr 48, 49 09.05.86 Drs 10/5456 Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16798* D
Anlage 16
Internationale Vereinbarungen betr. Sicherheitsstandards beim Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen
MdlAnfr 50, 51 09.05.86 Drs 10/5456 Stahl (Kempen) SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16800* B
Anlage 17
Vorsorgemaßnahmen auf Grund des Reaktorunfalls in Tschernobyl; Sicherheit kerntechnischer Anlagen
MdlAnfr 52, 53 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16801*C
Anlage 18
Untersuchungen betr. das Kernschmelzen in Kernkraftwerken
MdlAnfr 54 09.05.86 Drs 10/5456 Hansen (Hamburg) SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16802*A
Anlage 19
Informierung der Bevölkerung im Falle einer Atomkatastrophe
MdlAnfr 55 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Eid GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16802* B
Anlage 20
Schäden bei Pflanzen, Tieren und Mikroben durch die Strahlenbelastungen
MdlAnfr 56 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Dann GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16802* C
Anlage 21
Verteilung von Radioisotopen in der Biosphäre; Belastung von Pflanzen, Tieren und Mikroben
MdlAnfr 57, 58 09.05.86 Drs 10/5456 Senfft GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16802* C
Anlage 22
Bestandteile der durch den Reaktorunfall von Tschernobyl verursachten Radioaktivitätswolke
MdlAnfr 59, 60 09.05.86 Drs 10/5456 Mann GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16802* D
Anlage 23
Erhöhung der Mutationsrate bei Pflanzen, Tieren und Mikroben durch die Radioaktivitätswerte; Auswirkungen
MdlAnfr 61, 62 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Zeitler GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16803*A
Anlage 24
Strahlenbelastung auf Sandspielplätzen im Zusammenhang mit dem Reaktorunglück in Tschernobyl
MdlAnfr 63 09.05.86 Drs 10/5456 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16803* B
Anlage 25
Schadenersatzforderungen der Bundesregierung an die Sowjetunion für die im Zusammenhang mit dem Reaktorunglück in Tschernobyl entstandenen Schäden
MdlAnfr 66 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . 16803* B
Anlage 26
Hintergründe des Bombenanschlags auf das Bundesamt für den Zivildienst im März 1978
MdlAnfr 67 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Schierholz GRÜNE
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 16803* D
VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Anlage 27
Haftung für Schäden durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl
MdlAnfr 68 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Diederich (Berlin) SPD
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . 16803* D
Anlage 28
Abschaffung der Gewerbesteuer im Rahmen der geplanten Steuerreform in der 11. Wahlperiode
MdlAnfr 77 09.05.86 Drs 10/5456 Schlatter SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16804* A
Anlage 29
Einbeziehung einer gerechten Erfassung der Kapitalerträge und einer Anhebung des Sparerfreibetrages in die geplante Steuerreform
MdlAnfr 80 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Wieczorek SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16804* B
Anlage 30
Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes bei der geplanten Steuerreform; Entlastung für einen Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Lohn von 50 000,— DM durch die Einführung des sogenannten linear-progressiven Tarifs
MdlAnfr 81, 82 09.05.86 Drs 10/5456 Rapp (Göppingen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16804* C
Anlage 31
Teilweise Finanzierung der geplanten Steuerreform durch einen linearen Subventionsabbau
MdlAnfr 85 09.05.86 Drs 10/5456 Westphal SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16804* D
Anlage 32
Beibehaltung des Arbeitnehmerfreibetrags und des Weihnachtsfreibetrags bei der geplanten Steuerreform
MdlAnfr 88 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Mertens (Bottrop) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16805*A
Anlage 33
Gewinnabführung der Bundesbank 1986
MdlAnfr 89 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Weng (Gerlingen) FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 16805* B
Anlage 34
Fusionspläne der Schmiedewerke KruppKlöckner GmbH mit dem Thyssen-Schmiedebereich Hattingen; kartellrechtliche Voraussetzungen
MdlAnfr 94, 95 09.05.86 Drs 10/5456 Reschke SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16805* C
Anlage 35
Nach Teil I, Abschnitte A, B und C der Ausfuhrliste genehmigte Warenexporte nach Südafrika ..1984 und 1985; Spenden südafrikanischer Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen an die regierende Nationale Partei Südafrikas
MdlAnfr 96, 97 09.05.86 Drs 10/5456 Verheugen SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16805* D
Anlage 36
Auswirkungen einer deutschen Beteiligung am französischen Kernkraftwerk Cattenom
MdlAnfr 98 09.05.86 Drs 10/5456 Schreiner SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16806*A
Anlage 37
Verhinderung der Verarbeitung geschützter Tierprodukte
MdlAnfr 99 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Weng (Gerlingen) FDP
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16806* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 VII
Anlage 38
Einzelbetriebliche Förderung von Landwirtschaftsbetrieben, die eine Milchmenge gekauft oder eine zusätzliche Referenzmenge aus dem Existenzsicherungsprogramm bekommen haben; Einführung der Verbandsklagen im Naturschutzgesetz
MdlAnfr 100, 101 09.05.86 Drs 10/5456 von Hammerstein CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16807* B
Anlage 39
Wirtschaftliche Verluste der Landwirtschaft und Gärtnereien im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl
MdlAnfr 102, 103 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Weyel SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16807* D
Anlage 40
Einfuhrbeschränkung für in Konkurrenz zu deutschen Agrarprodukten stehende Erzeugnisse aus Drittländern
MdlAnfr 104, 105 09.05.86 Drs 10/5456 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16808*A
Anlage 41
Staatliche Hilfe für die im Zusammenhang mit dem Reaktorunglück in Tschernobyl geschädigten deutschen Landwirte; Haftung der Sowjetunion
MdlAnfr 1.06 09.05.86 Drs 10/5456 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16808*C
Anlage 42
Staatliche Hilfe bei Strahlenbelastung von Freilandgemüse im Zusammenhang mit dem Reaktorunglück in Tschernobyl; Einfuhrverbot für verseuchtes Gemüse
MdlAnfr 107, 108 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16808* D
Anlage 43
Wirtschaftlicher Schaden für die Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl; Schadenersatzansprüche gegenüber der Sowjetunion
MdlAnfr 109 09.05.86 Drs 10/5456 Berger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16809* B
Anlage 44
Strahlenbelastung bei der Bodenbearbeitung; Umorganisation der Landwirtschaft nach atomaren Störfällen
MdlAnfr 110, 111 09.05.86 Drs 10/5456 Wimmer (Neuötting) SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16809* C
Anlage 45
Landwirtschaftliche Einbußen durch die bisher bekannten Strahlenbelastungen
MdlAnfr 112 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Borgmann GRÜNE
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16810*A
Anlage 46
Verwendung überschüssiger Mittel für Maßnahmen zur Berufsvorbereitung gemäß § 40 des Arbeitsförderungsgesetzes für das Benachteiligtenprogramm
MdlAnfr 113 09.05.86 Drs 10/5456 Kastning SPD
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 16810* B
Anlage 47
Mißbräuchliche Nutzung der studentischen Krankenversicherung
MdlAnfr 115 09.05.86 Drs 10/5456 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 16810* D
Anlage 48
Beabsichtigte Schutzbereichsanordnung um die NATO-Verteidigungsanlage bei Hasselbach/Hunsrück
MdlAnfr 116, 117 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Will-Feld CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16811*A
Anlage 49
Entlassung Wehrpfichtiger nach einer Verurteilung wegen Fernbleibens vom Wehrdienst
MdlAnfr 118, 119 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16811*A
Anlage 50
Vereinbarkeit diffamierender Äußerungen von Ausbildern der Bundeswehr gegenüber Rekruten mit den Grundsätzen der inneren Führung
MdlAnfr 120, 121 09.05.86 Drs 10/5456 Dr. de With SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16812*A
Anlage 51
Unterstützung des Hauptabteilungsleiters Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung bei dem Vorgehen gegen Veröffentlichungen über Straftaten, mit denen er in Verbindung gebracht wird
MdlAnfr 122, 123 09.05.86 Drs 10/5456 Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16812* C
Anlage 52
Erhöhte Alarmbereitschaft der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Bombenangriff auf Libyen
MdlAnfr 124 09.05.86 Drs 10/5456 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16812* D
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16741
217. Sitzung
Bonn, den 16. Mai 1986
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Dr. Adam-Schwaetzer 16. 5.
Dr. Barzel 16. 5.
Böhm (Melsungen) * 16. 5.
Buckpesch 16. 5.
Büchler (Hof) 16. 5.
Buschfort 16. 5.
Catenhusen 15. 5.
Dr. Corterier ** 16. 5.
Doss 16. 5.
Dr. Ehrenberg 16. 5.
Eickmeyer 16. 5.
Dr. Enders * 16. 5.
Eylmann 16. 5.
Fischer (Bad Hersfeld) 16. 5.
Francke (Hamburg) ** 16. 5.
Franke (Hannover) 16. 5.
Gattermann 16. 5.
Dr. Götz 16. 5.
Handlos 16. 5.
Heyenn 16. 5.
Frau Hoffmann (Soltau) 16. 5.
Frau Huber 16. 5.
Frau Hürland 16. 5.
Klein (Dieburg) 16. 5.
Dr. Klejdzinski * 16. 5.
Klose 16. 5.
Kroll-Schlüter 16. 5.
Frau Krone-Appuhn 16. 5.
Dr.-Ing. Laermann 16. 5.
Lemmrich 16. 5.
Frau Dr. Lepsius 16. 5.
Liedtke 16. 5.
Link (Diepholz) 16. 5.
Lutz 16. 5.
Dr. Mertens (Bottrop) 16. 5.
Müller (Düsseldorf) 16. 5.
Müller (Schweinfurt) 16. 5.
Pfeifer 16. 5.
Rapp 16. 5.
Regenspurger 16. 5.
Reuschenbach 16. 5.
Frau Roitzsch (Quickborn) 16. 5.
Scharrenbroich 16. 5.
Schmidt (Hamburg) 16. 5.
Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 5.
Dr. Schöfberger 16. 5.
Schröder (Hannover) 16. 5.
Schröer (Mülheim) 16. 5.
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 5.
Schulte (Unna) 16. 5.
Frau Simonis 16. 5.
Stobbe 16.5.
Suhr 16. 5.
Vahlberg 16. 5.
Vogel (München) 16. 5.
Voigt (Frankfurt) 16. 5.
Voigt (Sonthofen) 16. 5.
Dr. Voss 16. 5.
Dr. Wieczorek 16. 5.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Weirich 16. 5.
Frau Dr. Wilms 16. 5.
Frau Dr. Wisniewski 16. 5.
Wissmann 16. 5.
Zander 16. 5.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zum Thema „Die Gemeinschaft und der Mittelmeerraum: Grundausrichtung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit" (Drucksache 10/5438)
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, von der Beratung nachstehender EG-Vorlagen abzusehen:
Entwurf einer Empfehlung des Rates über soziale Sicherheit für freiwillige Entwicklungshelfer - KOM(84) 710 endg. -EG-Dok. Nr. 11345/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 25)
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Hinblick auf den Beitritt Spaniens und Portugals - KOM(85) 712 endg. - Rats-Dok. Nr. 4147/86 (Drucksache 10/5074 Nr. 36)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß beschossen hat, die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis zu nehmen:
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer durch ein Verbot bestimmter Arbeitsstoffe und/ oder Arbeitsverfahren (Vierte Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) - KOM(84) 456 endg. - EG-Dok. Nr. 9139/84 (Drucksache 10/2076 Nr. 8)
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern - KOM(85) 396 endg. - Rats-Dok. Nr. 8332/85 (Drucksache 10/3909 Nr. 12)
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Benzol am Arbeitsplatz (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) - KOM(85) 669 endg. - Rats-Dok. Nr. 4044/86 (Drucksache 10/5074 Nr. 35)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abzusehen:
16790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 84/634/EWG zur Regelung der Sommerzeit —KOM(85) 612 endg. — EG-Dok. Nr. 10735/85 (Drucksache 10/4681 Nr. 50)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß beschlossen hat, von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abzusehen:
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur achten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 351/79 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors — KOM(85) 604 endg. — Rats-Dok. Nr. 10592/85 (Drucksache 10/4583 Nr. 6)
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung — im Anschluß an den Beitritt Spaniens und Portugals — der Richtlinie 85/433/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers und über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts für bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten — KOM(85) 704 endg. — Rats-Dok. Nr. 11081/85 (Drucksache 10/4681 Nr.48)
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht:
Erster Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Personalkontrolle im innergemeinschaftlichen Grenzverkehr und zur Einführung des Europa-Passes (Drucksache 10/1126)
Zweiter Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes (Drucksache 10/1221)
Dritter Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der parlamentarischen Behandlung des Entwurfs eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union (Drucksache 10/1261)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: EntschlieBung zum Stand der Beratungen in den nationalen Parlamenten zum Vertragsentwurf zur Gründung der Europäischen Union (Drucksache 10/3302)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Haltung des Europäischen Parlaments gegenüber den die Europäische Union betreffenden Arbeiten des Europäischen Rats (Drucksache 10/3313)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Regierungskonferenz (Drucksache 10/4068)
Achter Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments (Drucksache 10/4087)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Arbeiten der Regierungskonferenz über die Europäische Union (Drucksache 10/4189)
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508)
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 19
der Tagesordnung
(Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Filmförderungsgesetzes)
Grüner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Lassen Sie mich hierzu ein paar Worte sagen.
Filmförderung ist zwar Wirtschaftsförderung, aber auch Kulturförderung. Ich kenne die verfassungsrechtlichen Schranken sehr wohl. Wir legen ein Wirtschaftsgesetz vor mit einigen neuen Akzenten, die die Elemente der Wirtschaftlichkeit im Interesse einer Strukturverbesserung der Filmwirtschaft verstärken. Dabei wissen und berücksichtigen wir auch, daß ein Film auch ein wichtiges Kulturgut ist.
Kultur prägt die geistigen Grundlagen auch des wirtschaftlichen Handelns. Ohne kulturelle Kreativität und Individualität ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft eines Landes nicht gesichert. Wirtschaftliche und technische Spitzenleistungen sind auf Dauer nur in einem Klima geistiger Offenheit und kultureller Vielfalt möglich.
Aber auch die wirtschaftliche Bedeutung der Kultur sollte man nicht unterschätzen. Im Bereich der Kulturwirtschaft, in den Medien, in Presse, Rundfunk und Fernsehen, im Verlagswesen und in der Filmwirtschaft arbeiten rund 400 000 Menschen. Sie erarbeiten einen Umsatz von immerhin 40 Milliarden DM, d. h. fast drei Prozent unseres Bruttosozialprodukts.
An seiner Kultur wird ein Land, gerade Deutschland, auch im Ausland gemessen. Kultur soll „über die Grenzen ausstrahlen; sie ist grenzenlos". Gerade in Europa entdecken wir in der Vielfalt der nationalen Kulturen eine europäische gemeinsame Kultur, die wir in dieser Vielfalt erhalten wollen. Bundesminister Dr. Bangemann hat sich deshalb auch im Kulturministerrat in Brüssel im vergangenen Dezember für die Stärkung der nationalen wie der gemeinsamen europäischen Kultur eingesetzt. Wir schlagen in Brüssel und auch mit der jetzt vorgelegten Novelle zum Filmförderungsgesetz eine Öffnung der nationalen Filmförderung für andere EG-Mitgliedstaaten auf der Basis der Gegenseitigkeit vor.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung macht mit dem Entwurf deutlich: Die wirtschaftliche Filmförderung des Bundes wird mit einigen neuen Akzenten fortgesetzt. Ende dieses Jahres läuft das geltende Filmförderungsgesetz aus. Eine Neugestaltung der Filmförderung ist deshalb erforderlich — eine bloße Verlängerung des "geltenden Gesetzes kommt für uns nicht in Betracht. Ich
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möchte folgende Schwerpunkte der Novellierung hervorheben:
Erstens. Wir wollen, daß alle, die den Spielfilm nutzen, auch einen Beitrag zur Produktion von Filmen leisten. Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, daß die Videowirtschaft zu einer Filmabgabe herangezogen wird. Dies entspricht einem Gebot der Gerechtigkeit. Auch das öffentliche und private Fernsehen muß seinen Beitrag leisten. Ich begrüße es, daß die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten durch den Abschluß des 4. Film-Fernseh-Abkommens ihre Verantwortung für die Filmtheater öffentlich deutlich gemacht und ihren direkten Beitrag an die Filmförderungsanstalt von 3,25 Millionen DM auf künftig 8 Millionen DM erhöht haben. Diese Erhöhung verdient Anerkennung. Auch die privaten Fernsehveranstalter müssen nach meiner Überzeugung einen Beitrag leisten.
Zweitens. Wir wollen eine Entlastung der Filmtheater, die bisher die Hauptlast der Filmabgabe getragen haben. Vorgesehen sind deshalb eine Reduzierung der Filmtheaterabgabe, die Erhöhung des Anteils der Filmtheater an der Gesamtförderung und der revolvierende Einsatz der Darlehensrückflüsse. Wir wollen, daß die Filmtheater als kultureller Ort in unseren Städten erhalten bleiben. Aber auch die Städte und Gemeinden sollten sich ihrer Verantwortung für die Erhaltung der Filmtheater bewußt sein. Hier könnte manches getan werden — nicht zu vergessen die Anstrengungen der Betroffenen selbst.
Drittens. Die Filmtheater und der Kinospielfilm sollen ihren Platz in der künftigen Medienordnung behalten. Diese Medienordnung ist bisher nur in vagen Umrissen erkennbar. Sie wird geprägt sein durch eine große Mannigfaltigkeit technischer Mittel des Transports, der Speicherung und des Zugriffs auf Filme und andere audiovisuelle Produktionen, durch eine Vervielfachung des Angebots an Fernsehprogrammen, der Nachfrage nach audiovisuellen Produkten, durch eine weitere Internationalisierung, vor allem Europäisierung der Märkte und eine entsprechende Verringerung der Gestaltungsmöglichkeiten autonomer nationaler Film- und Medienpolitik.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt. Sie sieht die Notwendigkeit, über die jetzige Novelle hinaus in den kommenden Jahren umfassende politische Überlegungen zu einem Konzept der Medienordnung der Zukunft zu entwickeln, in dem die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Film- und sonstigen Programmproduktion im europäischen Rahmen ein wesentliches Element sein muß.
Viertens. Der Verleih deutscher Filme braucht stärkere Unterstützung als bisher. Wir wollen auch mehr für den deutschen Kinder- und Jugendfilm tun, nachdem jetzt auch Kinder bis zu sechs Jahren ins Kino gehen dürfen.
Fünftens. Die Struktur der Filmproduktion soll verbessert werden, damit sich leistungsfähige Film-produktionsfirmen entwickeln. Dazu werden Veränderungen bei der Produktiorisförderung in Richtung auf mehr Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen. Wir wollen die bewährten Instrumente der Produktionsförderung — Referenzfilmförderung, erleichterte Referenzfilmförderung, Projektfilmförderung und Kurzfilmförderung — beibehalten und weiterentwickeln. Wir wollen auch weiterhin innovative, kreative Filmemacher nach dem FFG fördern. Diesem Gesichtspunkt trägt der Entwurf Rechnung. Im übrigen beabsichtigt der Bundesminister für Wirtschaft, für solche Filme einen Sonderpreis aus dem Ufi-Sondervermögen einzurichten.
Sechstens. Schließlich möchte ich besonders auf europarechtliche Probleme hinweisen. Das Filmförderungsgesetz ist schon in der vergangenen Legislaturperiode Bedenken bei der EG-Kommission begegnet, die 1981 zu der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens führten. Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1982 zur Erhaltung der nationalen Filmförderung, die damals auf Antrag aller drei Fraktionen zustande kam, hat sicher mit dazu beigetragen, daß die EG-Kommission das Verfahren nicht fortgesetzt hat. Diesmal besteht eine andere Lage: Die Novelle ist der EG-Kommission als Änderung einer Beihilfe notifiziert worden. Diese Gelegenheit hat die EG-Kommission genutzt, ein Prüfverfahren einzuleiten. Sie wendet sich gegen das Erfordernis einer personellen nationalen Komponente bei der Definition des deutschen Films, d. h., die im Gesetz vorgesehene Bestimmung, wonach für die Förderung eines deutschen Films die Mitwirkung von mindestens zwei deutschen Staatsangehörigen erforderlich ist. Dies hat zur Folge, daß wir die Genehmigung der EG-Kommission brauchen, um die FFG-Novelle in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung ist bereit, die personellen nationalen Anforderungen an einen deutschen Film gegenüber dem geltenden Recht erheblich zu reduzieren. Sie verhandelt mit der EG-Kommission, um bis zur Vollendung des Binnenmarktes 1992 eine Übergangsregelung durchzusetzen.
Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts Tschernobyl und der Chemiewaffenproblematik, der Apartheid und des Problems „Neue Heimat", von dem hier heute unter vielem anderen die Rede war, wird dieses Gesetz die Welt wahrlich nicht aus den Angeln heben. Trotzdem ist es für die Betroffenen wichtig. Das Filmförderungsgesetz läuft zum Jahresende aus, und alle Beteiligten sind sich darüber einig, daß ein neues Gesetz an seine Stelle treten soll. Diese Novelle soll dann aber auch Verbesserungen bringen.
Bei der letztjährigen Funkausstellung in Berlin erweckte der Bundeskanzler große Hoffnungen, als er — dem Sinne nach — sagte, dem deutschen Kinofilm und den Kinos müsse dringend geholfen werden. Der Bundeskanzler deutete damals an, er selbst werde Einfluß darauf nehmen, wie die Novelle zum Filmförderungsgesetz hinsichtlich dieses Problems aussehen sollte. Zunächst einmal wirkte sich sein Eingreifen verzögernd aus; denn von der Tagesordnung der Kabinettssitzung, auf der die Beratung bereits angekündigt worden war, ver-
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schwand die Novelle wieder: Der Bundeskanzler hatte noch nicht darüber nachgedacht.
In der Zwischenzeit hatte auch der Hauptverband der Filmtheater ein Gespräch beim Bundeskanzler und brachte seine Sorgen erneut vor. Er kam angefüllt mit heißer Luft, sonst aber leer zurück. Bisher ist nichts in Sicht, was die Situation der Kinos einschneidend bessert. Substantielle Verbesserungen gibt es im Gesetzentwurf nicht. Allerdings — und das wollen wir doch einmal herausstreichen — gab es gerade in den letzten Monaten einige deutsche Filme, allen voran der Renner „Männer", die den Kinos die Kassen füllen halfen.
Die Abgabe an die Filmförderungsanstalt drückt die Kinos erheblich. Als Mitglied im Präsidium der Filmförderungsanstalt weiß ich, daß bei etlichen Kinos die zu entrichtende Abgabe gerade die Summe ist, die am Monatsende überm Strich bleibt. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für eine erheblich deutlichere Senkung der Filmtheaterabgabe ein, als der Gesetzentwurf sie vorsieht. Die Kinos müssen entlastet werden.
Im Gegenzug, damit die Fördersumme für Neuproduktionen, für den Verleih und für die Kinomodernisierung nicht schrumpft, ist im Gesetz vorgesehen, die Videotheken in die Abgabepflicht einzubeziehen. Das reicht natürlich bei weitem nicht. Außerdem ist es unsystematisch. Wieso die Videotheken? Wieso nicht die Videohersteller? Wieso nicht die privaten Fernsehanbieter und die Anbieter von PAY-TV, wenn doch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten auf Grund des Film-Fernsehabkommens Erhebliches beitragen, damit neue Filme entstehen können?
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten meinen: Das Abgabesystem muß völlig umgestellt werden. Es sollte zukünftig so aussehen, daß von jedem Spielfilm, wo und durch wen auch immer er ausgestrahlt wird, eine Abgabe erhoben wird, die für die Verbesserung der Filmstruktur auf allen Ebenen zu verwenden ist, d. h. für Produktion, Verleih und Abspiel. Nur wenn so systematisch verfahren wird — also Abgabe pro ausgestrahltem Spielfilm, ob im Kino oder am Fernsehapparat oder in der Volkshochschule —, werden alle Zweitnutzer des Originalproduktes Deutscher Film gleich behandelt und unterliegen gleichen Bedingungen.
Eine letzte Bemerkung: Wir Sozialdemokraten wollen die Filmproduktion offenhalten für Innovationen. Das bedeutet: Wir halten an der erleichterten Referenzfilmförderung ebenso fest wie an der bisher geltenden Besucherschwelle. Wo steht eigentlich geschrieben, daß ein Kinofilm ein Flop ist, wenn ihn 70 000 Menschen sehen, wohingegen ein Theaterstück, das von 70 000 Menschen besucht wird, als bundesdeutscher Renner der Saison gilt? Wir wollen den neuen Talenten im Film Raum lassen, weil wir an die Zukunft des deutschen Films glauben. Das bedeutet aber auch, daß wir um unserer kulturellen Identität willen dem „Qualitätserzeugnis deutscher Film" einen gewissen Schutz im internationalen Markt gewähren wollen, der allerdings nicht diskriminierend gegen unsere europäischen Partnerländer gerichtet ist. Dies muß er aber auch nicht sein, denn die Franzosen sind stolz auf ihre französische Sprache und Kultur, die Italiener verteidigen das Italienische. Warum sollten dann wir Deutschen am deutschen Film als einem Erzeugnis deutscher Kultur nicht hängen und es verteidigen!
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns gegen ein Gesetz zur Wehr setzen, das etwa als „deutschen Film" ein Produkt erklärt, das überwiegend nicht deutsch ist — schon um unserer Schauspieler willen. Wir wollen nicht länger eine Abgaberegelung akzeptieren, die ausdrücklich nur die Kinos trifft, und wir wollen Film und Kino jung erhalten, damit unsere Kinder und Enkel nicht bei Uropas Kino gähnen müssen.
Frau Geiger (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geltungsdauer der jetzigen Fassung des Filmförderungsgesetzs endet am 31. Dezember 1986. Daher müssen wir prüfen, ob wir dieses Filmförderungsgesetz in Zukunft überhaupt noch brauchen oder ob wir künftig auf eine staatliche Filmförderung verzichten können. Ziel des Filmförderungsgesetzes von 1979 war es, die wirtschaftlichen Grundlagen der deutschen Filmwirtschaft zu verbessern und den deutschen Film im In- und Ausland zu verbreiten.
Das Filmförderungsgesetz hat seit 1979 zwar wesentlich mit dazu beigetragen, das Qualitätsniveau des deutschen Films zu steigern — was sich in den seit den 70er Jahren ausgezeichneten Filmen zeigt. Hier sind, die großen Erfolge „Ehe der Maria Braun", „Das Boot", „Die Blechtrommel" und „ParisTexas" zu nennen, um nur wenige Beispiele aufzuzählen. Diese Anerkennung hat sich aber leider nicht entsprechend in den Umsätzen der deutschen Filmtheater niederschlagen können. Der Anteil des deutschen Films am gesamten Verleihumsatz lag z. B. 1984 mit etwa 18 % immer noch verhältnismäßig niedrig. Deshalb besteht bei allen Beteiligten Einigkeit darüber, daß das Filmförderungsgesetz immer noch — wenn auch in angepaßter Form — gebraucht wird, denn eine wirtschaftliche Filmförderung mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe wird auch nach 1986 noch notwendig sein. Wir begrüßen daher die Initiative der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes 1979 vorzulegen, der den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen und Bedürfnissen Rechnung trägt. Das betrifft besonders die Einbeziehung der Video-Wirtschaft in die Filmabgabe.
Wir sind der Auffassung, daß der vorgelegte Gesetzentwurf in die grundsätzlich richtige Richtung geht. Dies beweist im übrigen auch die weitgehende Einigkeit, die bei der Erörterung des Gesetzentwurfes im Hearing des Bundesministeriums für Wirtschaft erzielt werden konnte.
Im Rahmen der Produktionsförderung soll das geltende System der Referenzfilmförderung, der erleichterten Referenzfilmförderung und der Projektfilmförderung im Grundsatz bestehenbleiben. Die Änderungen sollen eine stärkere wirtschaftliche Orientierung der Filme am Markt bewirken. Es werden höhere Anforderungen an den Eigenkapi-
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talnachweis des Herstellers gestellt, und der publikumswirksame Film soll stärker gefördert werden, ohne daß anspruchsvollen Filmen die Förderungschance genommen werden soll.
Alle Detailfragen werden wir im Ausschuß und in dem geplanten Hearing ausführlich diskutieren können. Lassen Sie mich nur wenige Anmerkungen zum Wesen der Änderungen des Filmförderungsgesetzes machen: Das Filmförderungsgesetz wird wie bisher in den Bereich der Wirtschaftsgesetze gehören — es ist kein kulturpolitisches Gesetz. Diesen Gesichtspunkt dürfen wir bei der Diskussion um die Produktionsförderung nicht aus den Augen verlieren. Daher können wir auf wirtschaftliche Kriterien — wie etwa die Besucherzahlen — für die Berechnung der Fördermittel nicht verzichten. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ergibt es wenig Sinn, Filme zu subventionieren, die kaum Zuschauer finden, weil sie die Menschen nicht interessieren. Bei anderen Wirtschaftsgütern käme niemand — und schon gar nicht das Wirtschaftsministerium — auf die Idee, so zu verfahren. Wer aber die Filmförderung als Kulturförderung besonderer Art versteht, weist das Filmförderungsgesetz dann als Teil der Kulturpolitik den Ländern zu, deren Kulturhoheit betroffen wäre.
Für sinnvoll erachte ich die mit der Novellierung geplante Verstärkung der Absatzförderung deutscher Filme. Dazu dient die Erhöhung des zur Verfügung stehenden Förderanteils. Zu begrüßen ist, daß in diesem Bereich auch der Kinder- und Jugendfilm eine verstärkte Absatzförderung erfahren soll.
Ein wesentliches Anliegen dieser Filmförderungs-Novelle ist die verstärkte Filmtheaterförderung, die in der Tat bitter notwendig ist. Darüber hinaus ist eine wirtschaftliche Entlastung der Filmtheater beabsichtigt, und zwar durch die Senkung der Filmtheaterabgabe. Die Video-Wirtschaft, die ihren Umsatz im Handel zu etwa 90 % aus dem Verkauf oder der Vermietung von mit Spielfilmen bespielten Video-Kassetten erzielt, wird in Zukunft zur umsatzabhängigen Filmabgabe herangezogen werden.
Grundsätzlich wird eine Art Filmtheaterabgabe auch für die privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie für das PAY-TV für erforderlich gehalten. Das für und wider dieser Forderung der Filmtheater müssen wir jedoch noch genau beleuchten.
Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf kann, wo es uns sinnvoll erscheint, selbstverständlich noch korrigiert und verbessert werden. Ich hoffe, daß die weitgehende Einigkeit, die mit der Filmwirtschaft bereits im Vorfeld erreicht werden konnte, sich auch bei den weiteren Beratungen fortsetzen wird.
Tatge (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich zuerst die bisherige Situation beschreibe, dann muß ich sagen, daß für kreative Künstler und Produzenten, für ambitionierte Experimentierküchen, für den Nachwuchs, für die Kleinen die Tür der Filmförderungsanstalt Berlin noch nie sonderlich weit offenstand. Was die Regierung nun vorlegt, geht entscheidende Schritte weiter.
Der kulturpolitische Ausverkauf beginnt, an dessen Ende die USA nicht nur — wie schon jetzt — über 60% des hiesigen Abspielmarktes kontrollieren, sondern auch über 60% der Produktion sogenannter deutscher Filme.
Es ist ja durchaus kein Geheimnis, daß die Lobby der US-Filmindustrie in Brüssel derzeit für offene Ohren sorgt, was das Bundesministerium für Wirtschaft als Motiv für den europäischen Markt preist, als käme man damit einer Zielsetzung für ein „Vereintes Europa" näher. Das Gesetz wird sich de facto als subventionierte Einladung an starke amerikanische Filmkonzerne erweisen, die auf eine solche Hilfe nun wirklich nicht angewiesen sind. Dieses Gesetz fördert nicht die kulturelle Vielfalt, eine kritische Filmkultur, sondern es fördert die Branchengrößten, die sowieso keine Förderung nötig haben — und dies in einem Kinomarkt, der zu 80 % von der kartellähnlich organisierten Filmindustrie kontrolliert wird.
Des weiteren wird zum Abschluß von Scheinverträgen geradezu eingeladen. Allzu gern versteckt sich die Regierung hinter vorgeblich juristischen Zwängen des Hauptprüfverfahrens durch die EG-Kommission. Hier etwas zu ändern, dazu fehlt schon der politische Wille. Kultur ist keine bloße Dienstleistung. Überhaupt muß erstaunen, in welchem Maße mit der Vorlage dieser Novelle die Chance vertan ist, ein zukunftsweisendes Konzept vorzulegen.
Am Sterbebett einer heruntergekommenen bundesdeutschen Filmwirtschaft hatte eine Generation von Filmemachern, so Alexander Kluge 1967, Grundzüge eines Filmförderungsgesetzes entwikkelt, deren Ergebnis das — auch international renommierte — neue deutsche Kino ist.
Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes im Jahre 1979 hat sich die Medienlandschaft dieser Republik erheblich verändert. Private Anbieter im Rundfunk- und Fernsehbereich und supranationale Übertragungstechniken zeigen schon jetzt Auswirkungen, die kaum einen Bereich des öffentlichen Lebens unberührt lassen und die im Kernbereich einer auf Demokratie angelegten Gesellschaft Verwüstung anrichten können.
Was die Chancen für jene anbelangt, die hier morgen noch Filme herstellen sollen, so ist eine ganze Reihe von Einzelbedingungen so formuliert, daß Rainer Werner Fassbinder, Werner Herzog, Edgar Reiß, Volker Schlöndorf und Wim Wenders an ihnen gescheitert wären.
Auf dem Hearing des Bundesministers für Wirtschaft im September letzten Jahres ist von vier Verbänden verschiedenster Sparten einhellig die Streichung der vorgesehenen Berechtigungsschwelle von 20 000 Besuchern für die erleichterte Referenz der Filmförderung gefordert worden. Die Vertreter des Ministeriums und der Vorstand der Filmförderungsanstalt haben am Schluß dieses Hearings nach all den geforderten Veränderungen die deutliche Bereitschaft signalisiert, immerhin kleine, aber für viele lebenswichtige Änderungen zurückzunehmen. Herr Zimmermann hat Herrn Bangemann
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daraufhin zu einem Gespräch, sagen wir einmal „gebeten", dessen Ergebnis eher bedrückende Rückschlüsse auf die Federführung bei diesem Wirtschaftsgesetz notwendig macht. Aber auch verschiedene Vertreter der Filmwirtschaft müssen sich fragen lassen, wie ernsthaft sie diesen Punkt vertreten haben.
Der vorliegende Entwurf ist ein Innovations-Verhinderungsgesetz, und er ist auf die Diskriminierung des Mittelstandes, den DIE GRÜNEN hier wie meist gegen CDU und FDP zu vertreten haben, angelegt. Es ist zu hoffen, daß sich die Betroffenen gegen eine Verabschiedung des diesbezüglichen Änderungspaketes auch juristisch zur Wehr setzen. Kino ist ja durchaus nicht schon ein kultureller Ort per se, und insofern begrüßen wir den Vorschlag des Bundesrates, eine Senkung der Kinoabgabe von der Qualität des Filmprogramms der Abspielstätte abhängig zu machen. Es ist plausibel, von allen Filmnutzern eine Abgabe zu erwarten. Eine gesetzliche Regelung ist unvermeidlich.
Konkrete Vorstellungen werden wir dem Ausschuß unterbreiten. Natürlich ist auch dieses Gesetz von politischen Interessen bestimmt. Was das Bundesministerium des Innern durch mehr oder weniger direkte Zensurmaßnahmen versucht hat, soll hier durch ökonomische Maßnahmen erreicht werden. Beruhigend zu wissen, daß Sie wahrscheinlich den Sumpf so nicht trocken bekommen. Jene unter Ihnen, die der Kultur dieser Gesellschaft nicht gleichgültig gegenüberstehen, fordern wir auf, unsere Änderungsanträge im Ausschuß sorgfältig zu diskutieren und für parlamentarische Mehrheiten zu sorgen.
Dr. Haussmann (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Zeit tiefgreifender Änderungen in Wirtschaft und Arbeitsleben, nicht zuletzt durch umwälzende neue Technologien, erhalten auch Kunst und Kultur einen neuen Stellenwert. Weniger Arbeitszeit, mehr freie Zeit führen dazu, daß Kunst und Kultur für Lebenserfüllung und Sinnfindung eine zentrale Bedeutung erhalten. Die Menschen suchen und entwickeln neue Bedürfnisse nach sinnvollem Tun, selbständigem Denken und schöpferischer Selbstverwirklichung. Die Politik des wirtschaftlichen Fortschritts . muß deshalb ergänzt werden durch eine Politik, die den einzelnen zu mehr kreativer Tätigkeit und schöpferischer Entfaltung anspornt und hierfür die notwendigen Freiräume schafft.
In diesem Sinne treten wir Liberale für einen liberalen Kulturstaat ein, der nicht nur die Freiheit der Kunst garantiert, sondern freiheitliches Kunstleben fördert, es ideell und materiell unterstützt. Die Rahmenbedingungen für Kunst, Kultur und Kreativität müssen fortentwickelt und verbessert werden. Wir wollen ein freies, offenes Klima für Kunst und Kultur, damit künstlerische Lebendigkeit sich in allen Lebensbereichen entwickeln und entfalten kann.
Für uns gehört auch Filmförderung in diesen übergreifenden Rahmen. Ein freiheitliches Kunstleben auch im Bereich des Films ist notwendiger Bestandteil eines Kulturstaates, der Freiheit der
Kunst im Sinne einer Staatszielbestimmung als verpflichtenden Auftrag begreift.
Wirtschaft und Kultur gehören in der heutigen Welt eng zusammen. Nicht nur nimmt die Bedeutung von Kunst und Kultur als unmittelbarer Wirtschaftsfaktor immer stärker zu — die Filmtheater beschäftigen über 15 000 Mitarbeiter und zählen über 100 Millionen Besucher jährlich —; nicht nur dringen Kunst und Kultur immer tiefer in andere Wirtschaftsbereiche hinein, z. B. wird künstlerisches Design immer bedeutsamer auch als Wettbewerbsfaktor. Lebendige Kultur, künstlerische Kreativität und Individualität bestimmen auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft eines Landes. Wirtschaftliche und technologische Spitzenleistungen sind auf Dauer nur in einem Klima geistiger Offenheit und kultureller Vielfalt möglich. Dies ist eine Kernaussage liberaler Kulturpolitik, die wir auch im kommenden Bundestagswahlkampf zu einem Schwerpunkt machen wollen. Freiheitliche Wirtschaftspolitik und freiheitliche Kulturpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Wirtschaft ist auch Kulturwirtschaft, „industrie culturelle". Die Wirtschaftspolitik muß deshalb kulturelle Produktivität und Kreativität ermutigen und fördern; die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft hängt davon ab.
Auch der Film ist ein wesentliches Element unserer Kultur, von dem wichtige Anstöße für viele Bereiche unserer Gesellschaft ausgehen. Ohne Filmtheater ist der Film auf Dauer nicht lebensfähig. Deshalb muß die Existenz der Filmtheater langfristig gesichert werden. Wir Liberale wollen deshalb das Filmförderungsgesetz, das Ende des Jahres ausläuft, nicht nur verlängern, wir wollen der Filmförderung auch neue Impulse verleihen und den wachsenden Stellenwert von Kunst und Kultur verdeutlichen. Nicht nur der wirtschaftlich erfolgreiche, sondern auch der künstlerisch wertvolle Film muß gefördert werden. Wir begrüßen deshalb die Senkung der Besucherschwelle bei geförderten Qualitätsfilmen in dem Entwurf der Bundesregierung. Wir wollen dazu beitragen, daß die jetzt eingebrachte Novelle des Filmförderungsgesetzes möglichst bald von diesem Haus verabschiedet wird; wir fordern die Bundesregierung auf, so rasch wie möglich die notwendigen Abstimmungen mit der EG-Kommission in Brüssel durchzuführen, und wir erwarten von der Bundesregierung weitere Vorschläge, wie die Probleme des deutschen Films dauerhaft gelöst werden können.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 23 und 24):
Welche Sicherheitsuntersuchungen und/oder -studien sind im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb des ThoriumHochtemperatur-Reaktors (THTR 300) in Uentrop/Schmehausen bezüglich der Graphit-Ummantelungen seiner Brennelemente gemacht worden?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16795*
Welche Unterlagen haben zum Problem der Graphit-Ummantelungen der Brennelemente des THTR 300 im Genehmigungsverfahren eine Rolle gespielt?
Zu Frage 23:
Zu den Sicherheitseigenschaften des THTR 300 wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, u. a. von der Kernforschungsanlage Jülich und den Firmen NUKEM und Hochtemperatur-Reaktorbau (HRB). Sie wurden durch experimentelle Versuche am AVR-Versuchsreaktor in Jülich begleitet und bestätigt.
Die Ergebnisse dienten der Genehmigungsbehörde und dem von ihr bestellten Gutachter, dem Technischen Überwachungsverein, als Grundlage des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Der THTR enthält im Reaktorkern 675 000 kugelförmige Brennelemente mit einem Durchmesser von 6 cm aus Graphit. Jedes Brennelement enthält ca. 35 000 umhüllte Brennstoffteilchen (coated particles) mit einem Kerndurchmesser von ca. 0,4 mm, die von drei Schichten aus Pyrokohlenstoff von zusammen ca. 0,2 mm Wanddicke umhüllt werden. Im Brennelement sind die Brennstoffteilchen in eine Graphitmatrix eingebettet, die von einer brennstofffreien Graphitschale von 5 mm umgeben ist.
Die äußere Pyrokohlenstoff-Schicht der Brennstoffteilchen ist weitgehend kristallin gewachsen (Pyrographit) und daher besonders fest und äußerst dicht. Dadurch wird der überwiegende Teil der bei der Kernspaltung entstehenden, größtenteils radioaktiven Spaltprodukte innerhalb der beschichteten Teilchen zurückgehalten.
Bei den im Genehmigungsverfahren sehr ausführlich und sorgfältig betrachteten Störfällen ist ein Kernschmelzen beim THTR 300 ausgeschlossen. Die Spaltprodukte werden von den Partikelumhüllungen der Brennelementteilchen bzw. vom Spannbeton-Druckbehälter eingeschlossen.
Zu Frage 24:
Die THTR-Brennelemente sind mit der Teilerrichtungsgenehmigung 7/6 a vom 4. März 1975 von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden. Die der Entscheidung zugrunde liegenden, auf Untersuchungen basierenden technischen Daten sind in der Genehmigung unter B III einzeln aufgeführt. Den Bescheid vom 4. März 1975 kann ich Ihnen auf Wunsch überreichen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5456 Fragen 31 und 32):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Familienangehörige von in der DDR inhaftierten Mitarbeitern/innen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) oder des Bundesnachrichtendienstes (BND) in finanziellen Notlagen während der Inhaftierungszeit Unterstützungsgelder erhalten, die zur Absicherung der finanziellen Verhältnisse der betroffenen Familienmitglieder des/der Inhaftierten verwendet werden können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zukunft betroffenen Familienangehörigen von im Ausland inhaftierten Mitarbeitern/innen des MAD und des BND finanziell abzusichern, wenn durch die Inhaftierung der Verdienst des Alleinverdieners ausfällt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Schicksal der Familie des aus Beimerstetten (Alb-Donau-Kreis) stammenden und in Bautzen (DDR) inhaftierten Taxiunternehmers Hermann Reisch und die Tatsache, daß dessen Familie trotz existenzieller Notlage durch die Inhaftierung des Hauptverdieners auch nicht einen Pfennig Unterstützung von der verantwortlichen Behörde erhält, sondern diese Familie auf das Almosen Sozialhilfe verwiesen wird?
Die Bundesregierung hält aus vielfältigen Erwägungen eine öffentliche Erörterung der angesprochenen Thematik weder generell noch im einzelnen für zweckmäßig. Die Bundesregierung sieht daher von einer Beantwortung der beiden Fragen ab und bittet um Verständnis dafür.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 33):
Hält die Bundesregierung Partnerschaftsbeziehungen zwischen deutschen und arabischen Universitäten in den Golfstaaten für ausbaufähig und ausbauwürdig, und falls ja, was gedenkt sie zur Vertiefung zu tun?
Formale Partnerschaftsbeziehungen zwischen deutschen Universitäten und arabischen Universitäten in den Golfstaaten Saudi-Arabien, Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate bestehen bisher nicht. Ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen, die in der Region einen sehr guten Ruf genießen, ist feststellbar; die Etablierung enger Kontakte scheitert jedoch in der Regel an der Sprachbarriere. Kontakte mit englischsprachigen Universitäten werden vorgezogen.
Zwischen der Universität Ulm und der Universität Kuwait besteht derzeit ein Kontakt auf dem Gebiet der toxikologischen Forschung, der bei einer entsprechenden weiteren Entwicklung zu engeren Beziehungen zwischen beiden Universitäten führen könnte.
In Oman soll die Sultan Qabus Universität im September 1986 den Betrieb aufnehmen. Die Universität (GSH) Wuppertal ist an einer Zusammenarbeit interessiert.
Mit Saudi-Arabien gibt es Kontakte zwischen der King Saud Universität in Riad, der King AbdulAziz-Universität in Djidda und der University for Petroleum and Minerals (UPH) in Dhahran mit den deutschen Universitäten Stuttgart, Aachen und Erlangen. Die Universitäten Erlangen-Nürnberg und UPM Dhahran vereinbarten bereits Programme.
Alle diese Kontakte sind jedoch keine formellen Partnerschaften. Da diese nur aus tatsächlicher längerer wissenschaftlicher Zusammenarbeit erwachsen können, ist mit Formalisierung und Unterzeich-
16796* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
nung von Verträgen auch mit Saudi-Arabien in naher Zukunft nicht zu rechnen.
Im Februar dieses Jahres hielt sich eine deutsche Delegation unter Leitung des BMFT in Saudi-Arabien auf, die sich unter anderem mit Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit auf Universitätsebene beschäftigte. Möglichkeiten eröffnen sich hier durch für den Herbst dieses Jahres geplante UniversitätsKontaktveranstaltungen zwischen den o. a. deutschen und saudiarabischen Universitäten.
Die Bundesregierung begrüßt angesichts der Bedeutung der Golfregion, des wissenschaftlichen Niveaus, das die Universitäten der Golfstaaten teilweise erreicht haben, und der Bedeutung eines leistungsfähigen Hochschulsystems für die Entwicklung dieser Länder die vorhandenen Kontakte und die Initiativen zu deren Verstärkung.
Ein spezielles Instrument zur finanziellen direkten Unterstützung dieser Partnerschaften steht der Bundesregierung zwar nicht zur Verfügung, jedoch ist sie bereit, unter entsprechenden Voraussetzungen auf Universitätsebene ihr hochschulpolitisches Instrumentarium zur Förderung der bestehenden Kontakte einzusetzen.
Soweit jedoch der Bereich der TZ angesprochen ist, könnte diese nur gegen Entgelt geleistet werden.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Vogel (München) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5456 Frage 34):
Sind der Bundesregierung die angeblich zuverlässigen Informationen der Bayreuther Tageszeitung und des Wochenspiegels vom 5. Mai 1986 bekannt, nach denen der paraguayische Diktator Stroessner beabsichtigen soll, seinen Lebensabend in Bayern zu verbringen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Der Bundesregierung sind nur Presseberichte bekannt. Diese Meldungen sind vom Staatssekretär im Presseamt von Präsident Stroessner am 16. April 1986 und vom paraguayischen Botschafter in Bonn wenige Tage später dementiert worden.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 35):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierung von Thailand die Flüchtlinge aus Kambodscha nicht als Flüchtlinge anerkennt, sondern lediglich als „displaced persons" und als illegal charakterisiert, und könnte diese Einstellung der von der Bundesregierung gewährten und jetzt erhöhten Hilfe für die Flüchtlinge aus Kambodscha abträglich sein?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung von Thailand etwa 230 000 Kambodschaner, die im Wege der vietnamesischen Trockenheit-Offensive 1984/85 aus ihren zerstörten Lagern im Grenzgebiet nach Thailand evakuiert werden mußten, nicht als Flüchtlinge, sondern als „displaced persons" betrachtet. Diese Kambodschaner sind eine schwere Bürde für Thailand, das ohnehin als Erstaufnahmeland mit etwa 130 000 weiteren Flüchtlingen — unter ihnen rund 28 000 Kambodschaner — belastet ist. Während die vom UNHCR betreuten 130 000 Flüchtlinge in Drittländer ausreisen dürfen, erwartet die thailändische Regierung von den durch die „United Nations Border Relief Organisation" betreuten evakuierten Kambodschaner, daß sie sobald wie möglich nach Kambodscha zurückkehren. Dies wird aber auf absehbare Zeit nicht möglich sein, da die Vietnamesen und die Heng-Samrin-Kräfte die thai-kambodschanische Grenze durch den Bau von Sperrmaßnahmen (Wall, Graben, Verminung) zunehmend abriegeln. Demzufolge duldet die Thailändische Regierung den fortgesetzten Aufenthalt der geflohenen Kambodschaner. Sie wird sich mit der hierdurch verursachten Belastung um so leichter abfinden, solange die Versorgung der Kambodschaner durch die internationale Gebergemeinschaft soweit wie möglich sichergestellt ist. Die Bundesregierung setzt unter diesen Umständen ihre humanitäre Hilfe für diese Kambodschaner verstärkt fort, um ihre Versorgung sicherzustellen und mögliche negative Auswirkungen auf ihren Status zu vermeiden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 40):
Entspricht der Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke in unseren europäischen Nachbarländern den strengen Anforderungen für Kernreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland, und ist die Bundesregierung erforderlichenfalls bereit, auf eine Vereinbarung zu drängen, daß bei allen Reaktoranlagen die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen eingebaut und überwacht werden?
Ob ein Kernkraftwerk in allen Teilen den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, kann grundsätzlich erst dann beurteilt werden, wenn dafür ein Genehmigungsverfahren innerhalb der Bundesrepublik durchgeführt wurde.
Aus vielfältigem internationalem Informationsaustausch sind der Bundesregierung die grundlegenden Konstruktions- und Betriebsprinzipien der Kernkraftwerke in unseren europäischen Nachbarländern außerhalb der Ostblockstaaten bekannt. Danach hat die Bundesregierung keinen Zweifel, daß deren Sicherheitsstandard den Anforderungen in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend gleichwertig ist, wobei die technische Ausführung im einzelnen sehr unterschiedlich sein kann.
Über den Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke in unseren Nachbarländern des Ostblocks
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16797*
liegen der Bundesregierung nicht genügend Informationen vor. Kernkraftwerke vom Typ Tschernobyl entsprechen auf keinen Fall unseren Anforderungen.
Die Bundesregierung setzt sich für einen umfassenden internationalen Informationsaustausch und für eine Vereinheitlichung des Sicherheitsstandards auf hohem Niveau ein.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 41):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die unzureichende Meßorganisation für ionisierende Strahlen erheblich ausgeweitet und flächendeckend organisiert werden muß, und was wird sie unternehmen, um dieses Ziel eventuell gemeinsam mit den Bundesländern zu erreichen?
Entgegen der in Ihrer Fragestellung enthaltenen Annahme ist die Überwachung der Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit Beginn der 60er Jahre flächendeckend organisiert. Dies hat der Bundesminister des Innern in einem im April d. J. herausgegebenen Bericht erneut dokumentiert.
Gleichwohl ist eine Fortschreibung der Überwachungsprogramme vorgesehen. Hierfür hat der Bundesminister des Innern dem Länderausschuß für Atomkernenergie am 28. April d. J. einen Richtlinienentwurf als Vorschlag unterbreitet.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 42):
Welche bi- und multilateralen Vereinbarungen und Kooperationsformen treten im Normalbetrieb sowie im Störfall — im Unterschied zum Fall des sowjetischen Unglücksreaktors Tschernobyl — in bezug auf den französischen Kernkraftwerkskomplex Cattenom in Kraft, und bei welchen konkreten Immissionswerten wird von den zuständigen Behörden aus interveniert?
Für das französische KKW Cattenom gelten die Regelungen des Euratom-Vertrages, insbesondere
— Kapitel III über die Grundnormen für den Gesundheitsschutz und
— Kapitel VII über die Überwachung der Sicherheit sowie die aufgrund des EURATOM-Vertrags erlassenen
— Richtlinien über Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte.
Für den Normalbetrieb sind außerdem die trilateralen Abkommen zum Schutz der Mosel und für die Schiffahrt auf der Mosel maßgeblich.
Im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Nuklearenergie-Agentur der OECD werden alle besonderen Betriebsereignisse an die Zentrale des Incident Reporting System (IRS) in Paris gemeldet; von dort aus werden alle nationalen Koordinierungsstellen — das ist für die Bundesrepublik Deutschland die Störfallmeldestelle bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Köln
— informiert. Diese Meldungen erfolgen nach einem vorgegebenen Schema, das erkennen läßt, ob grenzüberschreitende Auswirkungen zu befürchten sind; in dringenden Fällen besteht die Möglichkeit zu Direktkontakten zwischen den nationalen Koordinierungsstellen.
Zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland besteht darüber hinaus eine
-- Vereinbarung über einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission (DFK) für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen,
die u. a. für das Kernkraftwerk Cattenom ein detailliertes
— Überwachungsprogramm der Umweltradioaktivität und eine
— Abstimmung der Notfallplanungen zwischen den Behörden beider Länder beinhaltet und (nach Inbetriebnahme) auch einen regelmäßigen
— Informationsaustausch über die Betriebsdaten umfassen wird.
Auf der Grundlage eines allgemeinen
— Hilfeleistungsabkommens bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen
wurde am 28. Januar 1981 eine
— Vereinbarung über den Informationsaustausch bei Vorkommnisssen oder Unfällen, die radiologische Auswirkùngen haben können
getroffen. Danach sind zwischen den unmittelbar betroffenen, grenznahen Verwaltungsstelien
— besondere Kommunikationseinrichtungen
vorgesehen und für das elsässische Kernkraftwerk Fessenheim auch schon eingerichtet worden. Für das lothringische Kernkraftwerk Cattenom hat die französische Seite eine vergleichbare Lösung zugesichert. Am 18. März 1985 wurden zwischen den zuständigen Ministerien
— administrative und organisatorische Einzelheiten festgelegt.
Die Vereinbarung vom 28. Januar 1981 regelt sogar eine
— Informationspflicht auch für solche Fälle, die lediglich — ohne daß radioaktive Emissionen auftreten — Besorgnis bei der Bevölkerung im grenznahen Nachbargebiet erregen können.
16798* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Somit besteht bereits eine lückenlose Informationspflicht, unabhängig von konkreten Immissionswerten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Vogel (München) (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Frage 43):
Welche Grenzwerte gibt es in den USA für radioaktive Verseuchung, und sind nach Meinung der Bundesregierung Auswirkungen auf den Export bundesdeutscher Waren zu erwarten?
In den USA sind aus Anlaß des Reaktorunfalls in Tschernobyl keine besonderen Grenzwerte festgelegt worden.
Auswirkungen auf den Export europäischer Waren sind nicht zu erwarten.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Schulte (Menden) (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Fragen 44 und 45):
Mit welchen Belastungen des Bodens durch Cs 137, Sr 90, J 131, J 129, Pu 239 ist in den nächsten drei Monaten, im nächsten Jahr, in den nächsten zehn Jahren zu rechnen?
Welche Strahlenbelastung ergibt sich daraus für Kinder durch die Aufnahme von Nahrung aus den am stärksten verseuchten Gebieten, welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse nehmen in besonderem Maße Jod, Cäsium oder Strontium aus dem Boden auf, ab welchen Werten der Bodenbelastung müßte ein längerfristiges Anbauverbot für bestimmte Produkte ins Auge gefaßt werden?
Zu Frage 44:
Die mittlere Oberflächenbelastung des Bodens liegt für
— J 131 zwischen 1 000 und etwa 25 000 Bq/m2
— Cs 137 zwischen 100 und etwa 1 000 Bq/m2
— Sr 90 bei etwa 5 %o der Werte von Cs 137.
In den nächsten drei Monaten und der folgenden Zeit wird aufgrund der Halbwertzeit das J 131 auf einen bedeutungslosen Wert gesunken sein. Die Konzentrationen von Cs 137 und Sr 90 an der Oberfläche werden sich durch das Pflügen der Acker über die Tiefe des Bodens von ca. 20 cm verteilen und dadurch etwa um den Faktor 200 in den nächsten Jahren verringern.
PU 239 ist nur in ganz geringen Spuren gefunden worden, J 129 noch gar nicht.
Zu Frage 45:
Durch die wie oben aufgeführte Verteilung der Radionuklide im Boden und der daraus resultierenden verminderten Konzentration an Cs 137 und Sr 90 in den nächsten Jahren ist ein längerfristiges
Anbauverbot für landwirtschaftliche Nutzpflanzen nicht notwendig. Die Aufnahme der relevanten Radionuklide durch die landwirtschaftliche Nutzpflanze beträgt einige Prozent des zur Verfügung stehenden Radionuklidgehaltes der Bodenoberfläche. Unterschiede im Aufnahmeverhalten der einzelnen landwirtschaftlichen Nutzpflanzen sind zu vernachlässigen. Die hieraus sich ergebende Strahlenbelastung ist unbedeutend.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Ströbele (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Fragen 46 und 47):
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die Strahlenschutzkommission in der ausdrücklichen Absicht, die Bevölkerung zu beschwichtigen und die wirtschaftlichen Folgen eng zu begrenzen, für die Folgen von Tschernobyl eine Strahlenbelastung für zumutbar erklärt, die mehr als dreißigmal so groß ist wie der Grenzwert für die Belastung aus dem Normalbetrieb von bundesdeutschen Kernkraftwerken?
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die Bevölkerung unnötig hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt wurde, weil erhöhte Strahlungspegel im allgemeinen erst mit einem Tag Verspätung bekanntgegeben wurden?
Zu Frage 46:
Die Strahlenschutzkommission hält bei der gegebenen Situation eine Schilddrüsendosis des Kleinkindes von 3 rem für annehmbar. Sie hat hierzu ausgeführt:
Dieser Wert ist insbesondere gerechfertigt durch die Ergebnisse der Untersuchungen über Spätwirkungen der langjährigen Anwendung von Jod 131 in der nuklearmedizinischen Diagnostik. Die hierüber durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß bei Schilddrüsendosen von mindestens 50 rem und Beobachtungszeiten von mehr als 17 Jahren keine Erhöhung der Inzidenz von Schilddrüsenkarzinomen feststellbar war.
Damit kann selbst unter Annahme einer erhöhten Strahlenempfindlichkeit des Kleinkindes der Wert von 3 rem als annehmbar angesehen werden.
Zu Frage 47:
Die Bundesregierung hat jeweils unmittelbar nach Vorliegen der relevanten Meßdaten über die Umweltradioaktivität die Bevölkerung unterrichtet.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 48 und 49):
Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode -.217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16799'
Welche bilateralen oder multilateralen Abkommen, Verträge oder sonstigen Regelungen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen europäischen Staaten über die Unterrichtung, gegenseitige Hilfeleistung, Schadensbegrenzung und Schadenshaftung bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen in diesen Ländern mit Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu umfassenden internationalen Vereinbarungen auf diesem Gebiet zu kommen?
Zu Frage 48:
Im multilateralen Bereich bestehen folgende Regelungen:
1. Der Euratom-Vertrag mit dazu ergangenen Richtlinien insbesondere über Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte, welche in Artikel 45 auch Maßnahmen für etwaige Unfälle vorsieht.
2. Das Incident Reporting System bei der Kernenergie-Agentur der OECD in Paris und ein entsprechendes Meldesystem bei der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien
Bilateral bestehen folgende Vereinbarungen:
1. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Umweltschutz des Königreiches Dänemark über gegenseitige Unterrichtung beim Bau grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom 4. Juli 1977,
2. Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Minister für Industrie und Forschung der Französischen Republik vom 12. Januar/29. März 1976 zur Formalisierung der bestehenden Zusammenarbeit und Einsetzung einer Deutsch-Französischen Kornmission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen
3. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977
4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister des Innern für Dezentralisierung der Französischen Republik über die Durchführung des vorstehenden Abkommens vom 3. Februar 1977, vom 18. März 1985
5. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Vorkommnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können vom 28. Januar 1981
6. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und der Health and Safety Executive des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über einen fortlaufenden Informationsaustausch über wichtige Fragen der Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Sicherheitsnormen vom 4. April/14. März 1979
7. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 2. März 1978
8. Deutsch-Niederländisches Memorandum über gegenseitige Unterrichtung und Konsultationen hinsichtlich grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom September/November 1977, auf welches sich der Bundesminister des Innern und die Niederländischen Minister für Volksgesundheit und Umweltschutz sowie für Soziale Angelegenheiten geeinigt haben
9. Beschluß der Deutsch-Niederländischen Kornmission für grenznahe kerntechnische Einrichtungen zum Informationsaustausch über bedeutsame Störfälle und wichtige sicherheitstechnische Vorkommnisse in Kernkraftwerken vom 21. Mai 1981
10. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom 16. August 1982
11. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über den radiologischen Notfallschutz vom 31. Mai 1978
12. Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 28. November 1984
13. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 6. November 1980.
Auf dem Gebiet der atomaren Schadenshaftung ist die Bundesrepublik Deutschland folgenden internationalen Abkommen beigetreten:
1. dem Pariser Obereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegen über Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964;
2. dem Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 (Brüsseler Zusatzübereinkommen) in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964.
Beide Abkommen werden aktualisiert durch die Änderungsprotokolle vom 16. November 1982, die ihrerseits in Kraft treten, wenn die jeweils erforderliche Anzahl von Ratifizierungen durch die Unterzeichnerstaaten vorliegen wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ratifikationsurkunden zu diesen beiden Protokollen am 25. September 1985 hinterlegt.
16800* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung wird sich bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Kernenergie-Agentur der OECD und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften sowie auf sonstigen geeigneten multilateralen Konferenzen und auch in bilateralen Kontakten dafür einsetzen, daß — soweit über die bereits bestehende Zusammenarbeit hinaus erforderlich — geeignete internationale Vereinbarungen getroffen werden.
Die Bundesregierung hat bei der IAEO in Wien bereits um die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Gouverneursrats gebeten.
Auf Antrag der Bundesregierung wird bereits am 21. Mai 1986 eine außerordentliche Sitzung des Gouverneursrats der IAEO in Wien stattfinden.
Der zuständige Ausschuß der Kernenergie-Agentur der OECD hat sich am 9. Mai 1986 mit diesem Fragenkreis beschäftigt.
Der Bundeskanzler hat in einem Schreiben an den Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU nachdrücklich um die Mitwirkung der Sowjetunion bei der Klärung der offenen Fragen gebeten und bei der Vereinbarung zweckdienlicher internationaler Maßnahmen beizutragen.
Der Bundeskanzler beabsichtigt seine Anregung zur Abhaltung einer internationalen Konferenz in Schreiben an die Regierungschefs von Ländern in denen Kernkraftwerke betrieben werden, sowie an die Präsidenten der EG-Kommission und den Generaldirektor der IAEO näher zu erläutern.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 50 und 51):
Welche allgemein verbindlichen Sicherheitsstandards und -kontrollen sind von den Mitgliedstaaten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien auf dem Gebiet des Baues und Betriebs von kerntechnischen Anlagen vereinbart worden, und gibt es außerhalb der IAEO solche bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu umfassenden internationalen Vereinbarungen — zumindest im europäischen Rahmen — auf diesem Gebiet zu kommen?
Zu Frage 50:
Die Internationale Atomenergie-Organisation in Wien hat 1975 das NUSS-Programm (Nuclear Safety Standards) aufgelegt mit dem Ziel, ihren Mitgliedstaaten Richtlinien für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken an die Hand zu geben.
Insgesamt wurden bisher im Rahmen des NUSS-Programms 5 Rahmenrichtlinien (Codes) sowie 48 ergänzende Richtlinien (Guides) für die Bereiche: staatliche Organisation, Standort, Auslegung, Betrieb und Qualitätssicherung erarbeitet. Weitere 8 Richtlinien stehen kurz vor dem Abschluß.
Im multilateralen Bereich bestehen folgende Regelungen:
1. Der Euratom-Vertrag mit dazu ergangenen Richtlinien insbesondere über Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte, welche in Artikel 45 auch Maßnahmen für etwaige Unfälle vorsieht.
2. Das Incident Reporting System bei der Kernenergie-Agentur der OECD in Paris und ein entsprechendes Meldesystem bei der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien
Bilateral bestehen folgende Vereinbarungen:
1. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Umweltschutz des Königreiches Dänemark über gegenseitige Unterrichtung beim Bau grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom 4. Juli 1977
2. Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Minister für Industrie und Forschung der Französischen Republik vom 12. Januar/29. März 1976 zur Formalisierung der bestehenden Zusammenarbeit und Einsetzung einer Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen
3. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977
4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister des Innern für Dezentralisierung der Französischen Republik über die Durchführung des vorstehenden Abkommens vom 3. Februar 1977, vom 18. März 1985
5. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Vorkommnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können vom 28. Januar 1981
6. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland und der Health and Safety Executive des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über einen fortlaufenden Informationsaustausch über wichtige Fragen der Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Sicherheitsnormen vom 4. April/14. März 1979
7. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 2. März 1978
8. Deutsch-Niederländisches Memorandum über gegenseitige Unterrichtung und Konsultationen hinsichtlich grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom September/November 1977, auf welches sich der Bundesminister des Innern und die Niederländischen Minister für Volksgesund-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16801'
heit und Umweltschutz sowie für Soziale Angelegenheiten geeinigt haben
9. Beschluß der Deutsch-Niederländischen Kornmission für grenznahe kerntechnische Einrichtungen zum Informationsaustausch über bedeutsame Störfälle und wichtige sicherheitstechnische Vorkommnisse in Kernkraftwerken vom 21. Mai 1981
10. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen vom 16. August 1982
11. Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über den radiologischen Notfallschutz vom 31. Mai 1978
12. Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 28. November 1984
13. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 6. November 1980
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung wird sich bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Kernenergie-Agentur der OECD und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften sowie auf sonstigen geeigneten multilateralen Konferenzen und auch in bilateralen Kontakten dafür einsetzen, daß — soweit über die bereits bestehende Zusammenarbeit hinaus erforderlich — geeignete internationale Vereinbarungen getroffen werden.
Die Bundesregierung hat bei der IAEO in Wien bereits um die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Gouverneursrats gebeten.
Auf Antrag der Bundesregierung wird bereits am 21. Mai 1986 eine außerordentliche Sitzung des Gouverneursrats der IAEO in Wien stattfinden.
Der zuständige Ausschuß der Kernenergie-Agentur der OECD hat sich am 9. Mai 1986 mit diesem Fragenkreis beschäftigt.
Der Bundeskanzler hat in einem Schreiben an den Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU nachdrücklich um die Mitwirkung der Sowjetunion bei der Klärung der offenen Fragen gebeten und bei der Vereinbarung zweckdienlicher internationaler Maßnahmen beizutragen.
Der Bundeskanzler beabsichtigt seine Anregung zur Abhaltung einer internationalen Konferenz in Schreiben an die Regierungschefs von Ländern in denen Kernkraftwerke betrieben werden, sowie an die Präsidenten der EG-Kommission und den Generaldirektor der IAEO näher zu erläutern.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 52 und 53):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Unfalls in dem Kernkraftwerk Tschernobyl/UdSSR zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland getroffen bzw. gedenkt sie noch zu treffen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf Grund des Unfalls in dem Kernkraftwerk Tschernobyl/UdSSR unternehmen, um die derzeitige Sicherheitssituation der in der Bundesrepublik Deutschland im Bau oder in Betrieb befindlichen kerntechnischen Anlagen zu verifizieren oder zu verbessern?
Zu Frage 52:
Die Bundesregierung hat aufgrund der ersten Meldungen aus Schweden die Meßstellen der Bundesländer des Warndienstes und des Deutschen Wetterdienstes aufgefordert, verstärkte Messungen der Luftaktivität durchzuführen und den BMI über die Ergebnisse laufend zu unterrichten. Beim BMI wurde sofort nach Anstieg der Radioaktivität in der Luft ein Arbeitsstab eingerichtet. Die in Betracht kommenden Maßnahmen wurden fortlaufend zwischen den Bundesressorts und den Bundesländern beraten und abgestimmt.
Für Personen, die aus den betroffenen Gebieten der UdSSR zurückkehren, wurde eine Befragung und Beratung an der Grenze eingerichtet, damit sie sich, soweit notwendig, auf radiokative Belastung untersuchen lassen.
Zusätzlich wurde angeordnet, daß Züge und Fahrzeuge, die aus dem europäischen Teil der UdSSR kommen, auf radioaktive Kontaminationen überprüft werden und ggf. dekontaminiert werden, um die Verschleppung von Radioaktivität in die Bundesrepublik zu verhindern.
Dem gleichen Ziel dienen die angeordneten Einfuhrbeschränkungen. für Frischprodukte wie Milch, Obst und Gemüse, Fleisch, Geflügel und Fisch aus der UdSSR und Polen sowie aus Rumänien, Ungarn und der Tschechoslowakei.
Aufgrund der festgestellten Aktivitätswerte in der Luft, auf dem Boden und in Lebensmitteln hat die Strahlenschutzkommission Grenzwerte für die Kontamination von Milch und frischem Blattgemüse empfohlen, die unverzüglich den für die Umsetzung zuständigen Bundesländern übermittelt wurden. Durch Kontrollen bei der Herstellung und Verteilung dieser Lebensmittel stellen die Bundesländer sicher, daß die Bevölkerung die im Handel erworbenen Lebensmittel ohne Bedenken verbrauchen kann.
Zu Frage 53:
Bei dem Kernkraftwerk Tschernobyl (UdSSR) handelt es sich um einen Reaktortyp, den es in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, und dem eine wesentlich andere sicherheitstechnische Auslegung zugrunde liegt.
Dessen ungeachtet ist die Reaktorsicherheitskommission vom BMI gebeten worden, eine umfassende Analyse und Bewertung des Reaktorunfalls
16802* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
in Tschernobyl vorzulegen. Diese Stellungnahme wird bei laufender Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes berücksichtigt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Hansen (Hamburg) (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 54):
Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zum Kernschmelzen von Kernkraftwerken vor, und welche neuen Untersuchungen auf diesem Gebiet plant die Bundesregierung aus Anlaß des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl/ UdSSR?
In der Bundesrepublik Deutschland werden seit den 60er Jahren theoretische und experimentelle Untersuchungen zum Kernschmelzen durchgeführt. Die hierbei erzielten Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor.
Die Untersuchungen selbst wurden teilweise im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt. Sie dienen dem Ziel, mögliche Entstehungsursachen von Kernschmelzunfällen zu ermitteln, den Ablauf von Kernschmelzabläufen und die maßgeblichen physikalischen Phänomene zu verstehen und zu modellieren, mögliche radiologische Folgen abzuschätzen und Maßnahmen zur Verhinderung oder zur Begrenzung von Folgen von Kernschmelzabläufen zu identifizieren und zu bewerten.
Die umfangreichsten Untersuchungen hierzu erfolgen im Rahmen der Deutschen Risikostudie Phase A und Phase B sowie des Projektes Nukleare Sicherheit als Teile des Reaktorsicherheitsforschungsprogramms des BMFT.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß alle Informationen über den Unfall sorgfältig daraufhin überprüft werden, ob Folgerungen für die hiesigen Untersuchungen zum Kernschmelzen zu ziehen sind.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Frage 55):
Würden die Behörden im Falle einer Atomkatastrophe z. B. in Biblis die Bevölkerung unmittelbar nach Erhalt der Meldung vollumfänglich informieren, auch wenn eine eigentlich notwendige Evakuierung der Ballungsgebiete im Chaos zu enden droht?
Im Falle eines kerntechnischen Notfalls werden die Behörden entsprechend den dafür vorgesehenen Alarmplänen die Bevölkerung alarmieren und notfalls auch evakuieren. Diese Maßnahmen sind so angelegt, daß eine geordnete Evakuierung erfolgen würde.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Dann (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Frage 56):
Welche akuten Schäden bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen sind bei den derzeitigen Belastungen von Luft, Boden und Wasser zu erwarten, und auf welche Untersuchungsergebnisse stützen sich diesen Vorhersagen?
Akute Schäden von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen bei den zur Zeit gemessenen Radioaktivitätswerten von Luft, Boden und Wasser sind bei den derzeitigen Kenntnissen nicht anzunehmen. Diese Aussage stützt sich auf die langjährigen Untersuchungsergebnisse aus der Fall-out Zeit der Sechziger Jahre bis zum heutigen Tag.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Senfft (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Fragen 57 und 58):
Welche Untersuchungsergebnisse liegen vor über die Verteilung der verschiedenen Radioisotope in der Biosphäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie ändert sich diese Verteilung in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren?
Welche Erkenntnisse gibt es über die Aufnahme jedes einzelnen Isotops von Mikroorganismen, von Pflanzen und Tieren aus Boden, Luft und Wasser, und welche laufenden Untersuchungen werden jetzt eingeleitet?
Zu Frage 57:
Derzeit liegen Untersuchungsergebnisse über die Luftkonzentration, die Bodenkontamination und die Konzentration in Lebensmitteln vor. Allein schon aufgrund der Halbwertszeiten der Radionuklide ist zu erwarten, daß diese Werte laufend fallen werden.
Zu Frage 58:
Durch zahlreiche Untersuchungen, die schon in den fünfziger Jahren begonnen haben, sind die Mechanismen der Aufnahme von Radioisotopen in den einzelnen Bereichen der Umwelt bekannt. Es werden seit ca. 1958 die wichtigen Bereiche wie Luft, Boden, Wasser und Lebensmittel ständig überwacht.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/ 5456 Fragen 59 und 60):
Welche Bestandteile hat auf Grund der bisherigen Messungen die durch den Reaktorunfall von Tschernobyl ausgelöste Radioaktivitätswolke?
In welchem Umfang wurde bisher Plutonium, Strontium und Cäsium gemessen, und reichen die gegenwärtigen Meßkapazitäten aus, um die Belastung von Luft, Boden und Wasser mit diesen Nukliden zu erfassen?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16803'
Zu Frage 59:
Die wesentlichen Bestandteile der Radioaktivität sind J 131,J 132,J 133, CS 134, CS 137, Te 132, Sr 89, Sr 90.
Zu Frage 60:
Plutonium konnte bisher nur in ganz geringen Spuren nachgewiesen werden. Im Bezug auf den Wert für das Isotop J 131 waren die Werte für Sr 90 0,1%. Cs 137 20% und Cs 134 8%. Die bisherigen Meßkapazitäten zur Überwachung von Luft, Boden und Wasser sind ausreichend.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zeitler (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Fragen 61 und 62):
Gibt es für einzelne Isotope Daten über die Erhöhung der Mutationsrate bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen durch die derzeit gemessenen Radioaktivitätswerte, und wenn ja, wie hoch ist diese Erhöhung?
Welche Auswirkungen einer erhöhten Mutationsrate auf die Morphologie und den Stoffwechsel der Organismen sind bekannt innerhalb einer Generation bzw. nach mehreren Generationen?
Zu Frage 61:
Derartige Daten sind nicht bekannt.
Zu Frage 62:
Grundsätzlich sind durch Mutationen des Erbgutes sämtliche biologische Veränderungen denkbar.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 63):
Wie hoch war die natürliche Strahlenbelastung auf Sandspielplätzen für Kinder vor dem GAU in Tschernobyl, und bei welchen Meßwerten empfiehlt die Bundesregierung, im Hinblick auf die Langzeitgefährdung der Kinder, den Sand auszutauschen?
Die Strahlenschutzkommission sieht keine Veranlassung, unsere natürlichen Lebensgewohnheiten zu ändern. Weder ist ein Kinderspielverbot im Freien notwendig, noch stellen Sandkästen, Tennisplätze und Aschenbahnen eine Gesundheitsgefährdung dar.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 66):
Ist die Bundesregierung bereit, für die Schäden, die durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, Schadensersatz von der Sowjetunion einzufordern?
Die Bundesregierung sucht ein umfassendes Gespräch zu den durch die Reaktorkatastrophe aufgeworfenen Problemen mit der Sowjetunion. Die Bundesregierung prüft z. Zt. in Abstimmung mit anderen betroffenen Ländern, ob in diesem Zusammenhang auch diplomatische Schritte zur Einforderung von Schadensersatz eingeleitet werden.
Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich zur rechtlichen Beurteilung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Stellung nehmen möchte.
Die Sowjetunion hat sich keinem von der Bundesrepublik Deutschland einseitig anrufbaren zwischenstaatlichen Streitbeilegungsverfahren unterworfen, insbesondere auch nicht der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs gemäß Artikel 36 Abs. 2 seines Statuts.
Für eine gegen die Sowjetunion gerichtete Klage der Bundesrepublik Deutschland bietet sich demnach keine Verfahrensgrundlage. Vielmehr bedürfte es für die Befassung des Internationalen Gerichtshofs ebenso einer Übereinkunft zwischen beiden Staaten wie für die Bildung eines bilateralen Schiedsgerichts.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Frage 67):
Welche Erkenntnisse über die Verursachung des Bombenanschlags auf das Bundesamt für den Zivildienst am 12. März 1978 liegen der Bundesregierung bzw. den ermittelnden Behörden mittlerweile vor?
Zu dem Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Bundesamts für Zivildienst in Köln am 13. März 1978 gegen 0.19 Uhr haben sich mit verschiedenen gleichlautenden Schreiben die Revolutionären Zellen bekannt. Sie haben die Tat über diese Bekennung hinaus auch in ihrem Publikationsorgan Revolutionärer Zorn Nr. 6 vom Januar 1981 in einer acht Jahre umfassenden Anschlagstafel ausdrücklich aufgeführt. Das vom GBA eingeleitete Ermittlungsverfahren führte nicht zur Feststellung der Täter. Der GBA hat deshalb das Verfahren eingestellt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 68):
16804* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Wer haftet für die infolge der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl aufgetretenen Schäden durch atomare Verseuchung (z. B. bei Lebensmitteln wie Milch, Blattgemüse usw.), und gedenkt die Bundesregierung, die Sowjetunion in Regreß zu nehmen?
Die Haftungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Reaktorkatastrophe Tschernobyl stellen, werden gegenwärtig geprüft. Im Prinzip kommen Ansprüche gegen den Betreiber des Kernkraftwerks in Betracht. Diese und andere Rechtsfragen sind außerordentlich kompliziert und bedürfen, wie auch die weiteren Einzelheiten, noch der Vertiefung.
In der Regreßfrage prüft die Bundesregierung in Abstimmung mit anderen betroffenen Ländern diplomatische Schritte gegenüber der Sowjetunion.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 77):
Bedeuten die Ausführungen von Bundesminister Dr. Stoltenberg in der Süddeutschen Zeitung vom 19./20. April 1986, wonach über eine „begrenzte Korrektur bei den indirekten Steuern" im Zusammenhang mit der Finanzierung der für die nächste Legislaturperiode geplanten Steuerreform entschieden werden muß, daß allen Plänen, die vollständige oder teilweise Abschaffung der Gewerbesteuer durch eine Anhebung der Umsatzsteuer zu finanzieren, eine Absage erteilt wird?
Es gibt keinen Beschluß der Bundesregierung über die vollständige oder teilweise Abschaffung der Gewerbesteuer. Damit stellt sich auch nicht die Frage der Finanzierung eines Gewerbesteuerausfalls durch die Umsatzsteuer.
Richtig ist, daß die Gewerbesteuer seit langem in der Kritik steht. Solange es keine befriedigende Ersatzlösung gibt, hat die Bundesregierung den Gemeinden im wesentlichen den Weiterbestand der Gewerbesteuer in Aussicht gestellt.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wieczorek (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 80):
Ist die Bundesregierung weiterhin der von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Häfele, im Deutschen Bundestag am 12. Dezember 1985 geäußerten Auffassung, daß eine gerechtere Erfassung der Kapitalerträge und auch sein persönlicher Vorschlag nach einer Anhebung des Sparerfreibetrags in das Vorhaben einer umfassenden Steuerreform in der nächsten Legislaturperiode eingebunden werden muß?
Im Zusammenhang mit den „Bemerkungen 1985" des Bundesrechnungshofs hat die Bundesregierung inzwischen dem Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestags über die Möglichkeiten zur besseren Erfassung von Kapitaleinkünften berichtet. Dabei konnte sie auf mit den Ländern abgestimmte Verbesserungen bei der Auswertung von Kontrollmitteilungen nach § 33 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hinweisen.
Nach dem Ergebnis der Untersuchung hält die Bundesregierung aus den dort aufgeführten Gründen gesetzgeberische Maßnahmen zur besseren Erfassung von Kapitaleinkünften aus gegenwärtiger Sicht nicht für vertretbar.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 81 und 82):
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode geplanten großen Steuerreform eine Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes, und welcher Anteil des mit 45 Milliarden DM angegebenen Brutto-Entlastungsvolumens wird hierauf entfallen?
In welcher Höhe würde ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Brutto-Arbeitslohn von 50 000 DM durch die Einführung des sogenannten linear-progressiven Tarifs entlastet werden?
Zu Frage 81:
Es gibt keine Beschlüsse der Bundesregierung über das Ausmaß von Brutto- und Nettoentlastungen einer Steuersenkung für die 90er Jahre. Der Jahreswirtschaftsbericht 1986 nennt nur steuerpolitische Zielvorgaben. Beschlüsse über steuerpolitische Maßnahmen einschließlich der Größenordnungen sind in der nächsten Legislaturperiode zu fassen.
Richtig ist, daß eine weitere Verbesserung der Kinderfreibeträge mit entsprechenden Auswirkungen für Kindergeldberechtigte mit geringem Einkommen zu den vorrangigen steuerpolitischen Zielvorstellungen der Bundesregierung gehört.
Ich darf daran erinnern, daß nach der Regelung, die die jetzige Bundesregierung getroffen hat, Kindergeldberechtigte, bei denen die erhöhten Kinderfreibeträge nicht oder nicht voll zu einer steuerlichen Entlastung führen, einen Kindergeldzuschlag bis zu 46,00 DM monatlich erhalten.
Zu Frage 82:
Ihre Frage ist erst dann sinnvoll zu beantworten, wenn Einzelheiten, wie z. B. Höhe der Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages sowie Abflachung der Tarifprogression feststehen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 85):
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16805*
Hält die Bundesregierung an den Ausführungen von Bundesminister Dr. Stoltenberg im Deutschen Bundestag am 11. September 1985 fest, daß ein linearer Abbau von Subventionen nicht in Betracht kommt, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß die für die nächste Legislaturperiode geplante große Steuerreform zum Teil durch einen linearen Subventionsabbau finanziert wird?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein gezielter, an Subventionszwecken ausgerichteter Abbau von Finanzhilfen einer linearen Kürzung vorzuziehen ist.
Eine lineare Kürzung von Steuervergünstigungen um einen bestimmten Prozentsatz begegnet sachlichen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 88):
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß sie bei der für die nächste Legislaturperiode geplanten großen Steuerreform den Arbeitnehmerfreibetrag und den Weihnachtsfreibetrag abschaffen wird (vgl. entsprechende Forderungen des schleswig-holsteinischen Finanzministers Asmussen im Handelsblatt vom 3. April 1986)?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht die Abschaffung der von Ihnen genannten Steuervergünstigungen. Sie will im Gegenteil die arbeitenden Bürger steuerlich entlasten.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5456 Frage 89):
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach die Deutsche Bundesbank im Jahr 1986 den an den Bundeshaushalt überwiesenen Gewinn nicht konsequent nach tatsächlichem Anfall, sondern in erheblicher Höhe aus Rückstellungen entnehmen wird?
Die Deutsche Bundesbank hat am 30. April 1986 in einer Presseerklärung dargelegt, daß sie bei der Bilanzierung nicht nach Belieben verfahren kann. So sind bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gemäß § 26 BBankG die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und die Bewertungsprinzipien des Aktiengesetzes sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluß der Bundesbank wird durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.
In der Bilanz 1984 waren Rückstellungen gebildet worden, um Risiken aus schwebenden Termingeschäften zu berücksichtigen und nicht realisierte, nur buchmäßige Kursgewinne auf bestimmte Auslandsaktiva der Bundesbank zu neutralisieren. Ende 1985 entfiel ein Teil des Rückstellungsbedarfs infolge des Kursanstiegs der D-Mark und der Abwicklung solcher Termingeschäfte.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 94 und 95):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Fusionspläne der Schmiedewerke Krupp-Klöckner GmbH mit dem Thyssen Schmiedebereich Hattingen, und liegen bereits Anträge oder Voranfragen für die Gewährung von staatlichen Finanzhilfen für eine geplante Fusion vor?
Liegen nach Ansicht der Bundesregierung die kartellrechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Fusion vor, und ist ihr bekannt, ob die beteiligten Unternehmen bereits die entsprechenden Anträge beim Bundeskartellamt gestellt haben?
Zu Frage 94:
Abgesehen von einer Erörterung des Zusammenschlußvorhabens mit dem Bundeskartellamt ist die Bundesregierung mit den Fusionsplänen nicht befaßt worden. Insbesondere sind auch Anträge oder Voranfragen bezüglich der Gewährung staatlicher Hilfen für eine etwaige Fusion nicht an die Bundesregierung gerichtet worden.
Zu Frage 95:
Die beteiligten Unternehmen haben ihr Zusammenschlußvorhaben mit dem Bundeskartellamt bislang nur informell erörtert. Eine Anmeldung des Vorhabens, die Voraussetzung der fusionskontrollrechtlichen Prüfung wäre, liegt nicht vor. Dem Ergebnis einer solchen Prüfung durch das Bundeskartellamt könnte die Bundesregierung im übrigen auch nicht vorgreifen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 96 und 97):
In welcher Größenordnung hat die Bundesregierung in den Jahren 1984 und 1985 Genehmigungen für den Export von Waren nach Südafrika erteilt, die unter die Abschnitte A, B und C der Ausfuhrliste, Teil I, fallen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß südafrikanische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen die Apartheidpolitik durch Spenden an die regierende Nationale Partei Südafrikas unterstützen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten?
Zu Frage 96:
Im Jahre 1984 sind Genehmigungen für den Export von Waren des Teils I der Ausfuhrliste nach Südafrika im Gesamtwert von 242 Millionen DM, im Jahre 1985 für 130 Millionen DM, erteilt worden.
16806* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Es handelte sich hierbei ausschließlich um nichtmilitärische Waren, die von dem Embargo nach der Resolution 418 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 4. November 1977 nicht betroffen sind.
Zu Frage 97:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und an wen südafrikanische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen Spenden leisten.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 98):
Welche energierechtlichen und -politischen sowie umweltrechtlichen und -politischen Auswirkungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland, für den deutschen Kohlebergbau und insbesondere für die grenznahe deutsche Bevölkerung zu Frankreich durch die Beteiligung eines deutschen Unternehmens am französischen Kernkraftwerkskomplex Cattenom, wie sie jetzt von der Bayer AG angestrebt wird?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt das Unternehmen Bayer AG keine konkreten Pläne, Strom aus Cattenom zu beziehen oder sich an Cattenom zu beteiligen, so daß auch nicht Auswirkungen irgendwelcher Art daraus erwachsen können. Die Bundesregierung hat noch kürzlich in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Grünen betreffend „Auswirkungen von Atomstromimporten aus Cattenom auf die deutsche Steinkohleverstromung" dargelegt, daß ihr — abgesehen von den bereits im Jahre 1979 von Badenwerk AG mit der Electricité de France vereinbarten Strombezugsrechte in Höhe von je 5% der Leistung der Kernkraftwerksblöcke Cattenom I und II von je 1265 MW — keine Informationen über konkrete Pläne anderer Unternehmen vorliegen, Strom aus Cattenom zu beziehen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5456 Frage 99):
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, die immer wieder darauf hinweisen, daß eine Firma in Frankfurt am Main bei der Verarbeitung von Tierprodukten, die unter Bruch des Washingtoner Artenschutzabkommens oder unter Umgehung einschlägiger Vorschriften in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden, eine herausragende Rolle spielt, und was tut die Bundesregierung in der augenblicklichen konkreten Situation (nach Handelspapieren Import von ca. 5 900 Ozelot-Fellen Ursprungsland Bolivien, tatsächlich 8 138 Felle aus Brasilien), um für Abhilfe Sorge zu tragen?
I. Zur Beantwortung der Frage sind einige Erläuterungen vorauszuschicken:
1. Die meisten der südamerikanischen gefleckten Kleinkatzenarten sind in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) aufgeführt. Nach den Bestimmungen des WA können Exemplare dieser Arten mit gültigen Exportgenehmigungen der Ausfuhrländer international gehandelt werden. Die Verantwortung für eine artenschutzgerechte Naturentnahme obliegt den Ursprungsländern.
2. Nicht zuletzt wegen bekanntgewordener Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des WA in einigen Vertragsstaaten des WA hat die Gemeinschaft — auf Veranlassung der Bundesregierung — eine strengere Bestimmung eingeführt, wonach u. a. für die genannten gefleckten Kleinkatzen bei der Einfuhr in die EG zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3626/82 (ABl. Nr. L 384 S. 1).
3. Es sind seit Inkrafttreten dieser EG-Bestimmung einige Fälle bekannt geworden, in denen die Einfuhrgenehmigungsbehörden einiger Mitgliedstaaten der EG die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen nicht oder nicht sorgfältig genug geprüft und die Genehmigungen nach Auffassung der Bundesregierung unter Verletzung des EG-Rechts erteilt haben.
4. Eine weitere Regelung des Gemeinschaftsrechts bestimmt, daß Genehmigungen und Bescheinigungen der zuständigen Artenschutzbehörden eines Mitgliedstaates in der gesamten Gemeinschaft gelten, Art. 9 Abs. 1 der genannten Verordnung. Dies gilt nach der Rechtsauslegung der zuständigen Dienststellen der Kommission in der Regel auch für rechtswidrige Einfuhrgenehmigungen, zumindest solange, bis die Genehmigungen von der ausstellenden Behörde zurückgenommen worden sind.
5. Im Jahre 1985 sind der Bundesregierung zwei Fälle bekanntgeworden, in denen Behörden anderer Mitgliedstaaten solche — nach Auffassung der Bundesregierung — EG-rechtswidrigen Einfuhrgenehmigungen erteilt haben und die Waren dann zum Teil in die Bundesrepublik Deutschland verbracht worden sind. Die Bundesregierung hat daraufhin unverzüglich
a) die EG-Kommission mehrfach aufgefordert, alles zu unternehmen, um die betreffenden Mitgliedstaaten zur Rücknahme ihrer Genehmigungen zu veranlassen; die Kommission hat jedoch in den genannten Fällen nichts unternommen;
b) ein Informationsverfahren vorgeschlagen und durchgesetzt, wonach ein EG-Mitgliedstaat vor Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für eine signifikante Menge von Exemplaren der genannten Arten eine Anfrage an die EG-Kommission richten sollte.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16807`
6. Gleichwohl ist nunmehr wieder ein Fall einer EG-rechtswidrigen Einfuhrgenehmigung bekanntgeworden. Hierauf bezieht sich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weng.
II. 1. Zur Sachlage muß berichtigt werden, daß es sich nicht um Ozelotfelle, sondern um 6 120 Felle anderer gefleckter Kleinkatzen handelt; ob die Felle tatsächlich nicht aus Bolivien, sondern aus Brasilien stammen, ist z. Z. nicht bekannt.
2. Die wenigen bisher bekanntgewordenen Fälle EG-rechtswidriger Einfuhren lassen keinen Rückschluß darauf zu, daß ein bestimmtes deutsches Unternehmen bei solchen Einfuhren eine herausragende Rolle spielt.
3. Die Bundesregierung ist seit Bekanntwerden des Falles im ständigen Kontakt mit der EG-Kommission. Sie hat bewirkt, daß die zuständige Dienststelle der Kommission ihre Auffassung mitgeteilt hat, wonach die Einfuhrgenehmigung des betreffenden Mitgliedstaates gegen EG-Recht verstößt und die von der zuständigen Behörde dieses Staates erteilten Bescheinigungen nicht beachtlich seien.
Sie hat darüber hinaus das kommissionsinterne Beschlußverfahren über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Das Verfahren hat zum Ziel, den betreffenden Staat, ggf. durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, zu verpflichten, die in diesem Fall erteilte Einfuhrgenehmigung und die EG-internen sog. CITES-Bescheinigungen zurückzunehmen.
Desweiteren hat die Bundesregierung es auch erreicht, daß die zuständige Abteilung der EG-Kommission bemüht sein will, künftig jeden Fall einer EG-rechtswidrig erteilten Einfuhrgenehmigung mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu ahnden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten von Hammerstein (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Fragen 100 und 101):
Können zur Zeit landwirtschaftliche Betriebe, die eine Milchmenge gekauft bzw. eine zusätzliche Referenzmenge aus dem Existenzsicherungsprogramm bekommen haben, einzelbetrieblich gefördert werden?
Kann man davon ausgehen, daß das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 nicht geändert wird, oder ist es nicht auszuschließen, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten jetzt und damit längerfristig bewußt und stillschweigend die Einführung der Verbandsklage und die Abschaffung der Landwirtschaftsklausel vorbereitet?
Zu Frage 100:
Eine Förderung im Bereich der Milchviehhaltung ist nach den Grundsätzen -für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft, wie sie der Planungsausschuß für den Rahmenplan 1986 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschlossen hat, nur mit Einschränkung möglich. Diese Einschränkungen gelten sowohl für das einzelbetriebliche Investitionsförderungsprogramm (EFP) als auch für das Agrarkreditprogramm (AKP).
Danach ist eine Förderung untersagt, wenn durch die Investition eine Aufstockung der Kapazitäten (Milchviehbestand und Gebäude) gegenüber dem Stand der zum 2. April 1984 zugeteilten Referenzmenge erfolgt. Betriebe, die nach diesem Stichtag zusätzliche Referenzmengen selbst käuflich erworben oder im Rahmen eines Existenzsicherungsprogramms zugewiesen bekommen haben, können also zur Zeit für Investitionen, die zu einer Erweiterung ihrer Stallkapazität führen, keine Förderungsmittel erhalten. Allerdings können Rationalisierungsinvestitionen gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 40 Kühe je AK und 60 Kühe je Betrieb (EFP) bzw. 40 Kühe je AK und je Betrieb (AKP) gehalten werden.
Zu Frage 101:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 10/5064 vom 20. Februar 86) sieht vor, § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes dahingehend zu ändern, daß die in Absatz 1 einzeln aufgeführten Objekte nicht nur als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung, sondern auch „an sich" nachhaltig gesichert werden.
Die Einführung der Verbandsklage und die Abschaffung der Landwirtschaftsklauseln sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitet insofern eine Gesetzesänderung nicht vor.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/ 5456 Fragen 102 und 103):
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verluste bei Landwirten und Gärtnern bisher dadurch aufgetreten sind, daß Produkte nicht abgesetzt werden konnten wegen Belastung durch den sowjetischen Reaktorunfall und Verunsicherung der Verbraucher?
Hat die Bundesregierung die Absicht, wirtschaftliche Verluste der Betroffenen auszugleichen, die durch die erhöhte Strahlenbelastung entstanden sind?
Über den Umfang der Schäden, die der deutschen Landwirtschaft auf Grund des Reaktorunfalls entstanden sind oder noch entstehen, kann zur Zeit noch keine hinreichend genaue Aussage gemacht werden; die Ermittlungen hierüber sind unter Mitwirkung der Länder noch im Gange.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den betroffenen Erzeugern unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Grundlagen für die Abwicklung der Hilfsmaßnahmen werden zur Zeit erarbeitet.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung zusammen mit anderen betroffenen Staaten prüfen, inwieweit sie gegenüber der Sowjetunion Schadenersatz geltend machen kann.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Fragen 104 und 105):
Bei welchen Agrarerzeugnissen, die mit den Erzeugnissen deutscher Bauern im Wettbewerb stehen, wird sich die Bundesregierung in den zuständigen Gremien der EG um die Beschränkung von Drittländerimporten bemühen, und bei welchen Produkten sieht sie Chancen für eine durchgreifende Verminderung der Drittländerimporte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Flächenstillegungen zum Zweck der preisstützenden Beschränkung des Überangebots an Agrarerzeugnissen in den EG-Mitgliedsländern den europäischen und vor allem den deutschen Bauern nur zuzumuten sind, wenn zuvor eine deutliche und marktwirksame Beschränkung des Imports aus Drittländern bei solchen Produkten erfolgt ist, die unserer Landwirtschaft Konkurrenz machen?
Wichtig ist zunächst die Feststellung, daß die EG mit dem Abschöpfungssystem bei wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen über ein wirksames Einfuhrschutzinstrumentarium verfügt, das die überwiegend klein- bis mittelbetrieblich strukturierte EG-Landwirtschaft gegen Drittlandeinfuhren zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen absichert. Allerdings ist diese Gemeinschaftspräferenz nicht lückenlos, da die EG aus entwicklungs- und handelspolitischen Gründen Einfuhrvergünstigungen bei bestimmten konkurrierenden Agrarerzeugnissen gewährt. Hierzu zählt vor allem die Einfuhr von jährlich
— 1,3 Millionen t Zucker aus 13 Entwicklungsländern Afrikas und der Karibik (aus der Gruppe der sogenannten AKP-Länder) sowie von
— lebenden Rindern und Rindfleisch in einer Größenordnung von gut 300 000 t (Schlachtkörperäquivalent).
Nach Auffassung der Bundesregierung muß die EG diese Verpflichtungen, die sie gegenüber dem GATT und bestimmten Ländern eingegangen ist, auch weiterhin respektieren, zumal die Gemeinschaft als zweitgrößter Agrarexporteur der Welt auf Exportmärkte angewiesen ist. Auch die Bundesrepublik Deutschland — als Einzelland viertgrößter Agrarexporteur der Welt — muß für Agrarimporte offen bleiben.
Verpflichtungen gegenüber dem GATT hat die EG auch bei den meisten Importfuttermitteln, die weitgehend abgabenfrei eingeführt werden. Die Bundesregierung tritt für eine Stabilisierung dieser Einfuhren auf dem Verhandlungswege ein, um dadurch zur Entschärfung des Überschußproblems beizutragen. Dem stehen jedoch die Interessen einer Reihe von Entwicklungsländern und der USA entgegen. Die USA zeigen in den bisherigen Gesprächen kein Entgegenkommen. Auch die Bereitschaft zu vernünftigen Selbstbeschränkungen der Exportländer ist bisher nicht genügend gegeben.
Nach Meinung der Bundesregierung stellt auch die freiwillige Aufgabe der Produktion von Nahrungsmitteln eine der tragfähigen Möglichkeiten dar, die Überschußproduktion in der Welt abzubauen. Entscheidend jedoch ist, daß Einschränkungen der Produktion bei den einen nicht zu Ausweitungen bei anderen führen. Die Begrenzung der Produktion muß in allen Haupterzeugerländern der Welt mit der gleichen Konsequenz erfolgen. Insofern ist gerade die Abschlußerklärung des jüngsten Weltwirtschaftsgipfels von Tokio eine Bestätigung der Politik der Bundesregierung. Diese Erklärung bekräftigt die Überzeugung der Staats- und Regierungschefs, daß die Lösung des weltweit bestehenden Überschußproblems nur durch eine Umorientierung der Agrarpolitik erreichbar ist, die zu einer Anpassung der Produktion an die weltweiten Absatzmöglichkeiten führt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 106):
Können die deutschen Landwirte damit rechnen, für die Einkommensverluste, die ihnen wegen des Kernreaktorunglücks in Tschernobyl entstanden sind, vom Staat entschädigt zu werden, und bestehen irgendwelche internationale Regelungen, die es ermöglichen, den Verursacher, in diesem Fall die Sowjetunion, für die eingetretenen Schäden haftbar zu machen?
Die Bundesregierung hat beschlossen, den betroffenen Erzeugern unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Grundlagen für die Abwicklung der Hilfsmaßnahmen werden zur Zeit erarbeitet.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung zusammen mit anderen betroffenen Staaten prüfen, inwieweit sie gegenüber der Sowjetunion Schadenersatz geltend machen kann.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 107 und 108):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den von der radioaktiven Belastung der Umwelt auf Grund des Reaktorunfalls in Tschernobyl Landwirten und Händlern Hilfestellung bei der Feststellung des Verseuchungsgrades von Freilandgemüse sowie der eventuellen Ausgabe von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu geben, und welche Hilfsmaßnahmen auch finanzieller Art wird die Bundesregierung für die betroffenen Landwirte und Händler insgesamt ergreifen?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16809*
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Einfuhr von verseuchtem Freilandgemüse aus EG-Ländern zu verhindern, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in Italien der Verkauf von Freilandgemüse für 15 Tage verboten wurde, auf Märkten in Süddeutschland aber eben dieses aus Italien importierte Gemüse in verstärktem Umfang zum Kauf angeboten wird?
Die Bundesregierung ist nicht befugt, Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Durch die verstärkte Kontrolle der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden ist sichergestellt, daß nur Lebensmittel in den Verkauf gelangen, die die Richtwerte nicht übersteigen. Die zuständigen Landesbehörden können auch Messungen auf dem Feld durchführen, wenn zu entscheiden ist, ob das Gemüse überhaupt geerntet werden soll. Die Leitstellen des Bundes haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Länder auch bei der Überprüfung der Kontamination von Produkten unterstützt
Die Bundesregierung hat beschlossen, den betroffenen Erzeugern unbürokratisch und schnell zu helfen. Von zentraler Bedeutung ist zunächst die Beweissicherung für Schäden. Die Länder wurden gebeten, bei der Beweissicherung behilflich zu sein. Sie wurden aufgefordert, die Landwirtschaftskammern und die Landwirtschaftsämter entsprechend anzuweisen. Über den Umfang der Schäden sind noch keine endgültigen Aussagen möglich. Die Grundlagen für die Abwicklung des Ausgleichs von Schäden werden z. Z. erarbeitet.
Frischgemüse unterliegt unabhängig von der Herkunft — Inland, Ausland, EG-Staaten — den festgelegten Grenzwerten. So darf auch aus Italien eingeführtes Frischgemüse nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den festgelegten Anforderungen (weniger als 250 Becquerel/kg) entspricht
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 109):
Wie beurteilt die Bundesregierung den infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl entstandenen wirtschaftlichen Schaden für die deutsche Landwirtschaft, und ist die Bundesregierung bereit, die Entschädigung der besonders betroffenen Gemüsebauern, z. B. in der Pfalz, deren Ernten aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zur Zeit nicht in den Handel gebracht werden dürfen, zu prüfen und gegebenenfalls beim Verursacher, der Sowjetunion, einzufordern?
Über den Umfang der Schäden, die der deutschen Landwirtschaft aufgrund des Reaktorunfalls entstanden sind oder noch entstehen, kann z. Z. noch keine hinreichend genaue Aussage gemacht werden; die Ermittlungen hierüber sind unter Mitwirkung der Länder noch im Gange.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den betroffenen Erzeugern unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Grundlagen für die Abwicklung der Hilfsmaßnahmen werden z. Z. erarbeitet.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung zusammen mit anderen betroffenen Staaten prüfen, inwieweit sie gegenüber der Sowjetunion Schadenersatz geltend machen kann.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 110 und 111):
Welche Strahlenbelastung ergibt sich bei der derzeitigen hohen Kontamination des Bodens für einen Landwirt, der Bodenbearbeitungsmaßnahmen durchführt, und welche diesbezüglichen Empfehlungen gibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dazu?
Welche Pläne bestehen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich einer möglichen Umorganisation der Landwirtschaft nach schweren atomaren Störfällen?
a) Die vom Boden ausgehende Strahlenenergie wird mit sogenannten Dosisleistungsmeßgeräten (es handelt sich im nachfolgend dargestellten Fall um ein mit Methan gefülltes Zählrohr) gemessen. Vor dem Reaktorunfall wurden z. B. in Baden-Württemberg im Mittel 7 Zähleinheiten/Minute (min) registriert. In Folge des Reaktorunfalls wurden am 1./2. Mai im Mittel 30 Zähleinheiten registriert, heute sind es im Mittel 15.
Die natürliche Belastung der 7 Zähleinheiten/ min entspricht der mittleren Dosisleistung von 60 mrem (Millirem), die mit der natürlichen Strahlung von außen auf den Körper einwirkt Betrachtet man die 15 Zähleinheiten/min, so bedeutet dies, daß die Strahlung etwa der zweifachen natürlichen Jahresleistung entspricht. Würde ein Landwirt 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tage dieser Strahlung ausgesetzt sein, würde er einer Strahlenbelastung ausgesetzt sein, die der natürlichen Belastung auf der Zugspitze entspricht Die durch den Reaktorunfall hervorgerufene zusätzliche Strahlung in Höhe von ca. 60 bis 70 mrem ist im wesentlichen dem Jod zuzuschreiben. Das bedeutet, daß nach maximal 10 Halbwertzeiten = 80 Tage die zusätzliche Strahlenbelastung verschwunden ist. Unter der Annahme, daß ein Landwirt von den 80 Tagen 20 Tage jeweils 12 Stunden auf dem Acker verbringt, ergibt sich, daß der Körper zusätzlich etwa 1/120 der zusätzlichen Energie aufnimmt, also großzügig gerechnet in der Größenordnung von ca. 1 mrem. Dies ist 1/6o der natürlichen Belastung.
Dies liegt noch im Bereich der natürlichen Schwankungen und macht m. E. deutlich, daß besondere Empfehlungen nicht notwendig sind.
b) Falls die Frage nach „einer möglichen Umorganisation der Landwirtschaft" auf eine mögliche Umstellung der Produktion abzielt, kann sie nur nach Art und Ausmaß eines eventuellen Störfalles entschieden werden.
Im übrigen hat der Bund nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz die Möglichkeit, im Krisenfall notwendige Eingriffe in die Landwirtschaftsstrukturen vorzunehmen. Im Rahmen der allgemeinen Vorsorge hat der BML Empfehlungen für den
16810* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986
Selbstschutz in landwirtschaftlichen Betrieben bereits 1982 herausgegeben. Maßnahmen des Selbstschutzes, die primär Schäden durch Waffeneinwirkung verhindern oder beseitigen sollen, schützen auch bei Katastrophen und in Unglücksfällen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/5456 Frage 112):
Wie groß werden die wirtschaftlichen Einbußen der Landwirtschaft bei den bisher bekannten Bodenbelastungen und bei den bisher angewendeten Grenzwerten in etwa sein, wie groß wären diese Ausfälle, wenn die Grenzwerte auf I/30 herabgesetzt würden?
Aus den gemessenen Bodenbelastungen sind nach den bisherigen Kenntnissen Schäden für die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu erwarten. Die gemessenen Strahlenbelastungswerte des Bodens resultieren, wie auch in anderen Bereichen, vor allem aus dem Jod-131, das nur eine Halbwertzeit von 8 Tagen hat, so daß diese Strahlung schnell abklingt. Zu den langlebigen Spaltprodukten hat die Strahlenschutzkommission festgestellt, daß das Cäsium 137 als Leitnuklid betrachtet werden kann. Die Strahlenschutzkommission stellt anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse fest, daß die aus dem Unfall in der Sowjetunion akkummulierte Dosis durch langlebige Radionuklide kleiner als die Dosis durch die natürliche Kalium 40-Aktivität ist.
Über die Schäden, die der Landwirtschaft bei den bisher angewendeten Grenzwerten für Milch und Gemüse entstanden sind bzw. noch entstehen, können noch keine Angaben gemacht werden. Am 14. Mai 1986 sind mit den Ländern Fragen der Quantifizierung, Qualifizierung und Abwicklung von Schäden erörtert worden. Am 15. Mai befassen sich die Agrarminister des Bundes und der Länder mit diesen Fragen. Insofern kann auch keine Aussage über Ausfälle gemacht werden, die bei Grenzwerten von einem dreißigstel der jetzigen Grenzwerte eintreten würden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Grenzwerte aus Vorsorgegründen von der unabhängigen Strahlenschutzkommission sehr niedrig festgesetzt wurden und auf einen ausreichenden Schutz des empfindlichsten Objektes, dem Kleinkind, abgestellt sind.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 113):
Trifft es zu, daß finanzielle Mittel nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz in größerem Maße zur Verfügung stehen, als sie für Maßnahmen zur Berufsvorbereitung wirklich benötigt werden, und dadurch die Gefahr besteht, daß Jugendliche in der „Warteschleife" Berufsvorbereitung verbleiben, statt in eine geförderte Berufsausbildung gelangen zu können?
Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit waren im Jahre 1985 insgesamt 381,1 Millionen DM für die Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen nach § 40 des Arbeitsförderungsgesetzes eingesetzt. Die Ausgaben betrugen 347,7 Millionen DM, der Haushaltsansatz wurde also zu 91,2 % ausgeschöpft. Die §§ 33, 34 und 36 Arbeitsförderungsgesetz verpflichten die Bundesanstalt für Arbeit, bei der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit der Teilnahme in jedem Einzelfall zu beachten. Nicht wirklich benötigte berufsvorbereitende Maßnahmen dürfen daher nicht gefördert werden.
Die von Ihnen unterstellte Gefahr findet auch keine Bestätigung in den Zahlen der Verbleibstatistik über Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen. Von den 24 145 Teilnehmern an berufsvorbereitenden Maßnahmen, die das Ziel hatten, auf eine anschließende Berufsausbildung vorzubereiten, sind im Jahre 1984/85 nur 178 oder 0,7 % weiter in der gleichen Art von berufsvorbereitender Maßnahme verblieben. 1 178 Teilnehmer oder 4,9 % sind in eine andere berufsvorbereitende Maßnahme übergewechselt. Hierin sind jedoch auch diejenigen Teilnehmer enthalten, die bereits im Laufe der Maßnahme vorzeitig die Maßnahmeart gewechselt haben, zum Beispiel weil sie in der zunächst vorgesehenen Maßnahme nicht bestmöglich gefördert werden konnten.
Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungsergebnisse darüber vor, aus welchen Gründen der weitere Verbleib in der Maßnahme oder der Wechsel in eine andere berufsvorbereitende Maßnahme von den Arbeitsämtern im Einzelfall als arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig angesehen wurde.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Frage 115):
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Studenten die studentische Krankenversicherung mißbräuchlich benutzen, und wenn ja, wie hoch ist die Zahl dieser Fälle?
Der Bundesregierung sind Presseberichte bekannt, nach denen vollerwerbstätige Personen als Studenten bei Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der in diesen Berichten genannten Ersatzkassen um Überprüfung gebeten. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Mai 1986 16811*
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 10/5456 Fragen 116 und 117):
Trifft es zu, daß in der beabsichtigten Schutzbereichsanordnung um die NATO-Verteidigungsanlage bei Hasselbach die Festsetzung eines blau begrenzten Schutzbereichs aus der Anordnung von 1974 entfällt, und kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum die rot und grün umgrenzten Gebiete der Schutzbereichsanordnung für die ehemalige NIKE-Stellung weitergefaßt waren als die neuen Festsetzungen für die NATO-Verteidigungsanlage bei Hasselbach?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schutzbereichsanordnung um die NATO-Verteidigungsanlage bei Hasselbach der orange Schutzbereich erweitert worden ist, der in der Anordnung von 1974 nicht enthalten war, und kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum der grün gekennzeichnete Schutzbereich der NATO-Verteidigungsanlage bei Hasselbach im Vergleich zur Anordnung von 1974 verkleinert und in seiner Ausdehnung in südöstliche Richtung verschoben wurde?
Zu Frage 116:
Es trifft zu, daß die Festsetzung eines blau begrenzten Schutzbereiches nicht mehr enthalten ist.
Nach den damaligen Bestimmungen mußte der Schutzbereich für die NIKE-Anlage umfangreicher festgesetzt werden als es für die neue Anlage erforderlich ist.
Die Radien der Schutzabstandszonen zeigt folgende Übersicht:
alt neu
Schutzabstandszone blau 425 m 285 m
Schutzabstandszone rot 625 m 450 m
Schutzabstandszone grün 1 150 m 850 m
Alt: Blau und Rot außerhalb militärischer Anlage Neu: Blau und Rot innerhalb militärischer Anlage.
Bei der Festlegung der Schutzabstandszonen ist grundsätzlich von der geplanten Belegung der Anlage auszugehen. Maßgebend für die Festlegung des Schutzbereiches und der Schutzabstandszonen sind die Schutzabstandsbestimmungen für den Umgang mit Munition vom März 1980 nach der Zentralen Dienstvorschrift 34/230 (ZDv 34/230).
Die Verkleinerung des geplanten Schutzbereiches der Verteidigungsanlage Wüschheim im Vergleich zur ehemaligen NIKE-Anlage ergibt sich aus der andersartigen Belegung der Anlage (Art der Munition sowie räumliche Anordnung) sowie aus den neuen munitionssicherheitstechnischen Bestimmungen der ZDv 34/230.
Zu Frage 117:
Die orange gekennzeichnete Schutzabstandszone wurde erforderlich wegen der fernmeldetechnischen Unterschiede zwischen den Einrichtungen der ehemaligen NIKE- und der neuen Anlage. Die Einschränkung in diesem Gebiet besteht jedoch lediglich in der Genehmigungspflicht für neue elektrische Freileitungen.
Bezüglich der Verkleinerung des grün gekennzeichneten Schutzbereichs verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1. Die Verschiebung in süd-ostwärtiger Richtung ergibt sich aus einer gegenüber früher geänderten räumlichen Anordnung der NATO-Verteidigungsanlage.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 118 und 119):
Da die Bundesregierung per Erlaß geregelt hat, daß Wehrpflichtige, die dem Wehrdienst fernbleiben, ihn eigenmächtig verlassen haben oder sich weigern, ihren Dienst zu verrichten — auch wenn sie deswegen zu Freiheitsstrafen, Strafar-
- rest oder Jugendstrafe verurteilt worden sind —, nicht nach § 29 Abs. 1, Nr. 6 oder Abs. 4 Nr. 2 WPflG entlassen werden, sofern die Verurteilung insgesamt weniger als ein Jahr beträgt, frage ich die Bundesregierung, ob sie davon ausgeht, daß es sinnvoll ist, einen Wehrpflichtigen erst dann zu entlassen, wenn er auf Grund der Wiederholung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mehr verurteilt ist?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Fragen der wiederholten Verurteilung und die damit verbundene Problematik, Wehrpflicht zu leisten oder das Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend zu machen, in erster Linie politisch zu lösen sind und nicht, wie geschehen, per Erlaß, so daß die ordentliche Gerichtsbarkeit durch die unausweichliche, wiederholte Verurteilung bei gleicher Fall-Lage sich als disziplinierende Instanz eingeplant fühlen muß?
Zu Frage 118:
Der von Ihnen zitierte Erlaß BMVg — P II 7 — Az.: 24-09-10 vom 12. Dezember 1983 dient der Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und bietet die Grundlage für eine einheitliche Rechtshandhabung der Entlassung von Grundwehrdienstleistenden, die Straftaten — insbesondere Wehrstraftaten — begangen haben. Es widerspräche der gesetzlichen Wehrpflicht, wenn sich die Bundeswehr durch vorzeitige Entlassung unbequemer Wehrpflichtiger vorschnell entledigte, bevor mit Sicherheit feststeht, daß sich diese Soldaten nicht doch noch durch strafrechtliche Sanktionen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht anhalten lassen. Als Voraussetzung einer vorzeitigen Entlassung muß deshalb ein entsprechender Maßstab festgesetzt werden, der auch die Rechtsprechung der Strafgerichte berücksichtigt. Dem wird nach Auffassung der Bundesregierung durch den genannten Erlaß im Rahmen des gesetzlich eingeräumten Ermessens und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes voll Rechnung getragen.
Zu Frage 119:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das von Ihnen angesprochene Problem einer politischen Lösung nicht bedarf, weil der Gesetzgeber sowohl das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als auch die Behandlung der Wehrpflichtigen, die den Wehrdienst unberechtigt verweigern, abschließend geregelt hat. Die Regelungen schließen. das Recht der Bundesregierung zur Ermessensausübung ein, die durch den o. g. Erlaß aus Gründen einer einheitlichen Rechtshandhabung einer Selbstbindung unterworfen wurde.
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht, daß „die ordentliche Gerichtsbarkeit durch die un-
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ausweichliche, wiederholte Verurteilung bei gleicher Fall-Lage sich als disziplinierende Instanz eingeplant fühlen muß". Abgesehen davon, daß eine Verurteilung, erst recht eine wiederholte, nicht unausweichlich ist, wenn der Soldat sich rechtstreu verhält, ist der o. g. bundeswehrinterne Erlaß den Gerichten amtlich nicht zur Kenntnis gebracht worden. Selbst wenn die Gerichte — auf welchem Wege auch immer — hiervon Kenntnis erhalten, ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß sie sich in ihrer unabhängigen Urteilsfindung und Strafmaß von einem behördeninternen Erlaß leiten ließen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 120 und 121):
Hält die Bundesregierung Äußerungen von Ausbildern der Bundeswehr gegenüber Rekruten, wie z. B.: „Wer beim Marschieren zusammenklappt, wird liegengelassen. Fallobst hebt man schließlich auch nicht auf.", für vereinbar mit den Grundsätzen der inneren Führung?
Welche Maßnahmen hat der Bundesminister der Verteidigung ergriffen, um entsprechende diffamierende Außerungen von Ausbildern gegenüber Rekruten zu unterbinden?
Zu Frage 120:
Der Bundesminister der Verteidigung unterstreicht mit Nachdruck, daß unterschiedslos für alle Vorgesetzten der Bundeswehr im täglichen Dienst und in den zwischenmenschlichen Beziehungen zu ihren Untergebenen das ständige, unverzichtbare Gebot zu menschenwürdiger Behandlung, menschlicher Zuwendung und persönlicher Achtung besteht.
Eine Äußerung, wie sie in der Frage gegeben wird, verstößt eindeutig gegen dieses Gebot und ist mit den Grundsätzen der Inneren Führung nicht vereinbar.
Im vorliegenden Fall wird bereits durch die zuständigen Disziplinarvorgesetzten im Hinblick auf eine disziplinare Würdigung ermittelt.
Zu Frage 121:
Der Bundesminister der Verteidigung mißt die Befähigung aller Vorgesetzten zu sachgerechter und zeitgemäßer Menschenführung höchste Bedeutung bei. Die entsprechenden Grundlagen und Grundsätze, die selbstverständlich auch diffamierende Äußerungen jeder Art von Vorgesetzten gegenüber Untergebenen verbieten, sind in Gesetzen, Vorschriften, Ausbildungsmaterialien und Weisungen umfassend dargestellt.
Personalauswahl, Ausbildung, Erziehung und Dienstaufsicht sind darauf ausgerichtet, daß alle Vorgesetzten ihre Untergebenen menschenwürdig behandeln. Dieses Bemühen ist weitestgehend erfolgreich. Für dennoch vereinzelt vorkommende Verstöße gibt es keine Entschuldigung. Sie werden nicht nur geahndet, sondern auch in Hinweisen und Ausbildungsmaterialien für die Truppe ausgewertet, um die Menschenführung fortlaufend noch weiter zu verbessern.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/5456 Fragen 122 und 123):
Ist die Bundesregierung bereit, dem Hauptabteilungsleiter Rüstung Rechtsschutz in dessen Bemühungen zu gewähren, um gegen Veröffentlichungen vorzugehen, in denen der Hauptabteilungsleiter Rüstung mit Straftaten in Verbindung gebracht wird, und wenn ja, welche Gründe sind hierbei für die Bundesregierung maßgebend?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß sich der Hauptabteilungsleiter Rüstung darum bemüht, einstweilige Verfügungen ausschließlich gegen Publikationsorgane zu erwirken, die nicht oder kaum in der Lage sind, die angedrohten 500 000 DM Ordnungsgeld aufzubringen, während Rundfunkanstalten, die gleiches behaupten, unbehelligt bleiben, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Umstand, daß nun eine weitere ARD-Rundfunkanstalt einen weiteren vergleichbaren Rundfunkbeitrag aussenden will?
Zu Frage 122:
Die Bundesregierung ist aus Fürsorgegründen dazu bereit und wird sich dabei natürlich nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen richten.
Zu Frage 123:
Die Höhe des Ordnungsgeldes hat das Landgericht München I, 9. Zivilkammer festgesetzt.
Wir leben in einem freien Staat. Die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe, zu beurteilen, was Rundfunkanstalten zu senden beabsichtigen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/5456 Frage 124):
Kann die Bundesregierung eindeutig dementieren, daß im Zusammenhang mit der Bombardierung libyscher Städte durch US-amerikanische Bombenflugzeuge erhöhte Alarmbereitschaft bei den US-amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland befohlen war einschließlich der Raketentruppenteile an den drei Pershing-IIa-Standorten?
Wie von amerikanischer Seite versichert wird, ist im Zusammenhang mit der militärischen Aktion der Vereinigten Staaten gegen Libyen keine erhöhte Alarmbereitschaft für in der Bundesrepublik Deutschland stationierte US-Streitkräfte befohlen worden.
Die US-Kräfte befinden sich jedoch zur Zeit aufgrund der terroristischen Bedrohung im Hinblick auf Wach- und Sicherungskräfte in einem erhöhten Alarmzustand. Dies war auch zur Zeit der militärischen Aktion der Vereinigten Staaten gegen Libyen der Fall.