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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Soell zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Gerstl (Passau) zum Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 16602 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Finanzausschuß sowie nachträgliche Überweisung von Entschließungsanträgen an den Haushaltsausschuß 16602 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16602 B Begrüßung der Präsidentin der Abgeordnetenkammer der italienischen Republik, Frau Professor Dr. Leonilde Iotti und einer Delegation 16662 C Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16587 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 16588 C Frau Zeitler GRÜNE 16589 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16590 C Lutz SPD 16591 C Müller (Wadern) CDU/CSU 16592 D Schreiner SPD 16593 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16594 D Frau Fuchs (Köln) SPD 16597 A Frau Männle CDU/CSU 16598 A Frau Dr. Segall FDP 16598 D Kolb CDU/CSU 16599 D Jagoda CDU/CSU 16601A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr:Ing. Kansy, Niegel, Dr. Daniels, Dörflinger, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Pesch, Frau Rönsch (Wiesbaden), Frau Roitzsch (Quickborn), Ruf, Zierer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Frau Dr. Segall, Gattermann, Beckmann, Dr. Haussmann, Dr. Feldmann, Dr. Graf Lambsdorff und der Fraktion der FDP „Neue Heimat" — Drucksache 10/5326, 10/5452 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Westerland), Dr. Müller (Bremen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Sanierung der Neuen Heimat — Drucksache 10/5228 — Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 16603 A Müntefering SPD 16604 C Grünbeck FDP 16607 D Werner (Westerland) GRÜNE 16612A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 16614A Schmitt (Wiesbaden) SPD 16617 C Niegel CDU/CSU 16619 D Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 16622A, 16640B, 16643 B Dr. Rosenbauer, Staatssekretär des Freistaates Bayern 16627 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16629 B Doss CDU/CSU 16630 C Dr. Sperling SPD 16632 B Ruf CDU/CSU 16635 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau . 16638 A, 16642 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/5410 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5411 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 — Drucksachen 10/4617, 10/5410 — Frau Pack CDU/CSU 16657 B Frau Odendahl SPD 16659 A Neuhausen FDP 16661 A Frau Zeitler GRÜNE 16662 C Vogelsang SPD 16663 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 16665 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes — Drucksache 10/4491 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5414 — 16667 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Hedrich, Feilcke, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Repnik, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Kronenberg, Dr. Pohlmeier, Schreiber, Borchert, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), von Hammerstein, Dr. Hornhues, Eigen, Dr. Hoffakker, Sauer (Salzgitter), Schwarz, Dr. Olderog, Jagoda, Engelsberger, Kalisch, Frau Roitzsch (Quickborn), Jung (Lörrach), Hornung, Müller (Wesseling), Dr. Jobst, Weiß, Schmitz (Baesweiler), Dr. Faltlhauser, Sauer (Stuttgart), Frau Männle, Ganz (St. Wendel), Austermann, Dr. Schroeder (Freiburg), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz), Dr. Feldmann, Ertl, Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FDP Überwindung von Hunger und Not in Afrika — Drucksache 10/5488 — 16667 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5449 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1986 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1986) — Drucksache 10/5450 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland — Drucksache 10/5237 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987) — Drucksache 10/5406 — 16668A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1986 bei Kap. 30 05 Tit. 683 26 — Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kernbrennstoffversorgung (einschließlich Urananreicherung) —— Drucksachen 10/4686, 10/5076 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16668 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 III Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1985 — Drucksache 10/5132 — 16669 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Frage, welche Verhandlungen mit ausländischen Staaten geführt worden sind, um die Gegenseitigkeit bei der Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzer in der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherzustellen — Drucksachen 10/966, 10/4986 — . . . 16669 B Beratung der Sammelübersicht 146 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5385 — 16669 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Vollständige Abschaffung der chemischen Waffen — Drucksachen 10/2027, 10/4201 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Keine Modernisierung der chemischen Kampfstoffe der NATO — Drucksache 10/5378 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Zustimmungsverweigerung zu neuen chemischen Waffen — Drucksache 10/5461 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Chemische Waffen — Drucksache 10/5464 — Lamers CDU/CSU 16669 D Bahr SPD 16672 C Ronneburger FDP 16676 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 16678 B Lange GRÜNE 16681 D Genscher, Bundesminister AA 16684 B Voigt (Frankfurt) SPD 16687 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 16689 B Dr. Scheer SPD 16690 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Borgmann, Frau Eid, Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Finanzierung der Apartheid in Südafrika und Namibia durch bundesdeutsche Banken — Drucksachen 10/3309, 10/5297 — Frau Eid GRÜNE 16692 C Dr. Hornhues CDU/CSU 16694 B Verheugen SPD 16695 D Dr. Solms FDP 16697 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 16699 B Frau Eid GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 16700 B Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Atomsperrgesetz) — Drucksachen 10/1913, 10/5459 — Schulte (Menden) GRÜNE 16700 C Dr. Laufs CDU/CSU 16702 C Reuter SPD 16705 B Dr. Hirsch FDP 16708 B Dr. Wernitz SPD (Erklärung nach § 30 GO) 16711 A Vizepräsident Westphal 16711C, 16702C, 16705A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 10/1618 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5453 — 16711 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (I) (Bestandsaufnahme und Digitalisierung) — Drucksachen 10/3334, 10/5144 — IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (II) (Schmal- und breitbandige Fernmeldenetze und Endgerätemarkt) — Drucksachen 10/3335, 10/5145 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (III) (Gesellschaftliche Auswirkungen) — Drucksachen 10/3336, 10/5146 — Frau Dann GRÜNE 16712C Pfeffermann CDU/CSU 16714A Paterna SPD 16716A Kohn FDP 16718A Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 16719C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 10/5209 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5493 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5494 — Pöppl CDU/CSU 16721 D Kirschner SPD 16723 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 16723 D Bueb GRÜNE 16724 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16725 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs — Drucksache 10/5447 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 10/5484 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16728 B Stiegler SPD 16729A Buschbom CDU/CSU 16730 A Mann GRÜNE 16730 D Beckmann FDP 16731 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes — Drucksache 10/5346 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16732 D Stiegler SPD 16733 C Saurin CDU/CSU 16734 B Mann GRÜNE 16735A Beckmann FDP 16735 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes — Drucksache 10/5448 — Fragestunde — Drucksache 10/5456 vom 9. Mai 1986 — Geplante Steuersenkungsvolumen in der 11. Wahlperiode und 1992 MdlAnfr 78 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16644 C ZusFr Poß SPD 16644 D ZusFr Dr. Apel SPD 16645 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16645 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16645 C ZusFr Huonker SPD 16645 D Absenkung der Steuerquote im Rahmen der geplanten Steuerreform in der 11. Wahlperiode MdlAnfr 79 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16646 A ZusFr Poß SPD 16646 B ZusFr Dr. Apel SPD 16646 D ZusFr Dr. Spöri SPD 16647 A ZusFr Lennartz SPD 16647 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16647 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 V ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16647 D ZusFr Huonker SPD 16648 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16648 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16648 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 83 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16649 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16649 A ZusFr Huonker SPD 16649 C ZusFr Dr. Spöri SPD 16649 D ZusFr Dr. Apel SPD 16650 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16650 B ZusFr Poß SPD 16650 C ZusFr Dr. Kübler SPD 16650 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16651A Splittingvorteil für Verheiratete bei der Linearisierung der Progressionszone MdlAnfr 84 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16651 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16651 B ZusFr Dr. Apel SPD 16651 D ZusFr Huonker SPD 16652A ZusFr Dr. Spöri SPD 16652 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16652 C ZusFr Oostergetelo SPD 16652 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 86 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw.PStSekr Dr. Voss BMF 16653A ZusFr Lennartz SPD 16653 A ZusFr Huonker SPD 16653 B Aufrechterhaltung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feier- tagsarbeit bei der geplanten Steuerreform MdlAnfr 87 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16653 C ZusFr Lennartz SPD 16653 D ZusFr Poß SPD 16654 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16654 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16654 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16654 D ZusFr Huonker SPD 16655A Sicherung der Arbeitsplätze bei der Kieler Werft HDW; Verschlechterung der Situation durch eine ausstehende Zahlung Perus aus einem Waffengeschäft MdlAnfr 90, 91 09.05.86 Drs 10/5456 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16655 B ZusFr Gansel SPD 16655 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 16655 D ZusFr Poß SPD 16656A Vizepräsident Westphal 16647 A Nächste Sitzung 16736 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16737*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen (Linsmeier [CDU/CSU], Bernrath [SPD], Kohn [FDP], Rusche [GRÜNE]) . . . . 16737* B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16587 216. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    *) Die zu Protokoll gegebenen Reden werden im Stenographischen Bericht der 217. Sitzung als Anlage abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 16. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Barzel 16. 5. Böhm (Melsungen) * 16. 5. Büchler (Hof) 16. 5. Büchner (Speyer) * 15. 5. Catenhusen 16. 5. Dr. Corterier ** 16. 5. Dr. Ehrenberg 16. 5. Dr. Enders * 16. 5. Frau Fischer * 15. 5. Fischer (Bad Hersfeld) * 15. 5. Francke (Hamburg) ** 16. 5. Gattermann 16. 5. Handlos 15. 5. Dr. Klejdzinski * 16. 5. Frau Krone-Appuhn 16. 5. Dr.-Ing. Laermann 16. 5. Frau Dr. Lepsius 16. 5. Liedtke 16. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Düsseldorf) 16. 5. Müller (Schweinfurt) 16. 5. Reuschenbach 16. 5. Scharrenbroich 16. 5. Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 5. Schröder (Hannover) 16. 5. Schröer (Mülheim) 16. 5. Schulte (Unna) 16. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 5. Frau Simonis 16. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Voigt (Sonthofen) 16. 5. Vosen 15. 5. Dr. Wieczorek 16. 5. Zierer * 15. 5. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen) Linsmeier (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von SenAnlagen zum Stenographischen Bericht deanlagen vor. Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der persönlichen Intim- und Geheimsphäre gegen die mißbräuchliche Verwendung von Sendeanlagen, insbesondere sogenannter Minispione, zu verstärken und den Fernmeldeverkehr vor unzulässigen Sendeanlagen, insbesondere vor dem Mißbrauch mit Funktelefonen - wie z. B. nicht genehmigte oder nicht genehmigungsfähige Autotelefone, schnurlose Telefone, usw. - zu schützen. Gleichzeitig soll aber auch durch entsprechende Ausnahmeregelungen die Vermeidung unbilliger Härten etwa für Erwerber von Amateurfunkanlagen, Bastler und Sammler von Funkanlagen und Besitzer im Ausland betriebener und dort erlaubter Funkanlagen sichergestellt werden. Uns ist es mit diesem Gesetzentwurf gelungen, die berechtigten Interessen aller von den Regelungen betroffenen Gruppen zu einem allseitig befriedigenden Gesamtergebnis zusammenzufassen. Daß ein solcher Interessenausgleich nicht so einfach war, zeigt allein schon die Tatsache, daß die ersten Anläufe für diese Regelung bis in das Jahr 1967 zurückreichen. Seitdem wurden immer wieder, insbesondere auch von der Bayerischen Staatsregierung, über den Bundesrat Versuche unternommen, diese Materie gesetzlich in den Griff zu bekommen. In den beiden letzten Legislaturperioden fielen diese Initiativen wegen des Fehlens der abschließenden Beratungen unter die Diskontinuität. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einer Initiative der Bayerischen Staatsregierung beruht, hat in den Beratungen im Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen einige Änderungen erfahren, wobei insbesondere den berechtigten Wünschen der Amateurfunker und der CB-Funker voll Rechnung getragen wurde. Die jetzige Ergänzung des FAG geht davon aus, daß die Voraussetzung für den Erwerb oder den Besitz einer Sendeanlage die Vorlage einer Genehmigung zum Errichten und/oder Betreiben einer solchen Anlage nach dem FAG ist. Liegt eine solche nicht vor, so kann bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine Genehmigung zum Besitz nachträglich eingeholt werden. So ist z. B. der Besitz eines zu Sammlerzwecken erworbenen Amateur- oder nicht genehmigungsfähigen CB-Funkgerätes dann nicht strafbar, wenn dieses dem zuständigen Fernmeldeamt gemeldet und das Gerät durch Entfernen eines wesentlichen Bauteils sendeuntauglich gemacht ist. Ähnlich ist die Situation auch bei einem nicht zulassungsfähigen schnurlosen Telefon oder einem Funkgerät, das im Ausland zugelassen ist und dort z. B. in einer Ferienwohnung oder auf einem Boot benutzt wird. Solche Geräte können zur Sicherstellung vor Diebstahl vorübergehend im Bundesgebiet aufbewahrt werden. Demgegenüber werden die Herstellung und der Erwerb sowie das Errichten und/oder Betreiben von einer einen anderen Gegenstand vortäuschenden Sendeanlage grundsätzlich verboten. Auch die 16738* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Herstellung solcher Geräte ist künftig nur bei Vorlegen einer Sondergenehmigung erlaubt, wobei gleichzeitig die entsprechende Werbung stark eingeschränkt wird. Die Einführung dieser neuen Vorschrift ist dringend erforderlich, um dem Mißbrauch mit getarnten Anlagen, wie z. B. mit sogenannten Minispionen, wirksam begegnen zu können. Denn diese als Gebrauchsgegenstände tarnungsfähigen Abhöranlagen, die meist nur für kurze Zeit in Betrieb genommen werden und sich schnell wieder in einen unverdächtigen Zustand zurückversetzen lassen, stellen eine ernste Gefahr für den grundrechtlich verankerten Anspruch auf Menschenwürde und Wahrung der Privatsphäre dar. Der Gesetzgeber ist deshalb gut beraten, mit geeigneten Maßnahmen zu der Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes der Bürger und zur Beibehaltung privater Freiräume beizutragen. Mit der Neuregelung soll ebenfalls der Situation bei sonstigen illegalen Sendeanlagen begegnet werden, die z. B. durch Mißbräuche sogenannter Funkhacker den Funktelefondienst der Deutschen Bundespost erheblich stören können, wobei diesen ihr strafrechtliches Tun nur schwer nachgewiesen werden kann. Die zunächst im Entwurf des Freistaates Bayern vorgesehene Erweiterung des § 201 StGB, die die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes durch Strafbarkeit auch der Weitergabe des abgehörten Wortes schützen sollte, ist nicht mehr Gegenstand des Gesetzes. Im Hinblick auf die vielfältigen mit einer Änderung des § 201 StGB verbundenen Fragen soll diese Materie einer gesonderten Gesetzesvorlage vorbehalten bleiben. So auch die mitberatenden Ausschüsse. Zusammenfassend stelle ich fest: Nach bald 20jährigen Bemühungen ist es uns jetzt gelungen, eine gesetzliche Regelung zu finden, die für die Zukunft die Herstellung, den Erwerb und das Betreiben von getarnten Sendeanlagen unterbindet und den Besitz sonstiger illegaler Sendeanlagen unter sehr liberalen Bedingungen und Übergangsfristen regelt. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen. Bernrath (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Beseitigung von Auswüchsen in der Anwendung elektronischer Kleinstgeräte und die Verhinderung des Mißbrauchs kleinster Sendeanlagen. Kleinstsender und Minispione können gefährlich sein; mißbraucht sind sie alles andere als nützlich für das menschliche Zusammenleben. Sie können, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Befindlichkeit der Menschen unangenehm berühren und nachhaltig stören. Ungeachtet allen Datenschutzes, auf den wir alle große Mühe verwenden, wissen wir nicht, wer was wo wann mithört, mitschneidet, aufzeichnet, weitergibt, speichert, gegen uns verwendet, ohne daß wir das wissen oder nur ahnen. Darum ist es richtig, auch in dieser Hinsicht die Persönlichkeit des Menschen zu schützen und den Mißbrauch fernmeldetechnischen Geräts — Sendeanlagen — zu verhindern. Zu diesem Zweck werden im Fernmeldeanlagengesetz das Errichten und das Betreiben von der Genehmigung abhängig gemacht. Das Überlassen wird nur an Befugte, an zur Errichtung und zum Betreiben Befugte, gestattet. Die Werbung für diese Technik wird beschränkt. Herstellung, Vertrieb und Einfuhr bestimmter Sendeanlagen werden verboten. In der Zielsetzung stimmen wir mit der Koalition überein. Wir hätten es allerdings für besser gehalten, wenn sich eine erneute Ausweitung des FAG hätte vermeiden lassen. Die Regelungen gegen den Mißbrauch von Sendeanlagen hätten in ein selbständiges Gesetz gehört. Aber wir stimmen dem Gesetz nicht zuletzt deshalb zu, weil wir erstens gemeinschaftlich darauf drängen, die Strafvorschriften — § 201 StGB — gegen die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes schnell anzupassen, weil zweitens den Anliegen der Amateurfunker im § 5 a Rechnung getragen wurde — das Gesetz über den Amateurfunk bleibt als Lex specialis unberührt — und weil drittens die Zuständigkeiten für Ausnahmeregelungen — § 5 e — im Bericht des Innenausschusses zur Vermeidung von Mißverständnissen erläutert worden sind. Kohn (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, hat eine lange Vorgeschichte. Bereits in der Großen Koalition gab es einen gemeinsamen Antrag der CDU/CSU und der SPD, der sich gegen die mißbräuchliche Verwendung von Abhörgeräten richtete. Dieser Anlauf scheiterte ebenso wie spätere Versuche in der 8. und der 9. Legislaturperiode. Dies macht deutlich, daß es sich hier um eine nicht unproblematische Gesetzesmaterie handelt. Die Zielrichtung des Gesetzes, die Bekämpfung der zunehmenden Mißbräuche durch unbefugte Verwendung von Minispionen, steht außer Streit. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten stellen Minispione eine erhebliche Gefahr dar, die Intimsphäre jedes einzelnen Bürgers ist hierdurch bedroht. Dies gilt erst recht, wenn derartige Geräte getarnt sind und damit für das heimliche Abhören von Gesprächen anderer besonders leicht eingesetzt werden können. Erst jetzt ist aber eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die diesem Ziel weitgehend gerecht wird, die andererseits aber sicherstellt, daß die technische und wirtschaftliche Entwicklung nicht unangemessen behindert wird. Die FDP stimmt diesem Gesetz zu — allerdings ohne Freudentänze. Uns wäre es sicherlich lieber gewesen, wenn uns diese Novelle erspart geblieben wäre. Sie ist unbestreitbar ein Stück mehr Reglementierung, mehr Bürokratisierung, weniger Freiheit. Es gibt nicht wenige Bürger, die gegen dieses Gesetz Sturm laufen; denn: immer dann, wenn Mißstände bekämpft werden, sind auch nicht mißbräuchliche Formen der Nutzung mit betroffen. Dies ist hier nicht anders. Wir mußten uns aber der Erkenntnis beugen, daß auf schärfere Vorschriften gegen Minispione nicht länger verzichtet werden Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16739* kann. Das Gesetz in der Form, wie es jetzt vom Ausschuß vorgelegt worden ist, beschränkt sich auf die wirklich notwendigen Eingriffe. Die Freiheitssphäre des einzelnen wird zwar eingeschränkt, aber nicht über das notwendige Maß hinaus; das Fernmeldemonopol der Post wird nicht ausgeweitet — auch dies war ein Punkt, der uns mit Sorge erfüllt hat —, und eine vernünftige wirtschaftliche Nutzung von Sendeanlagen bleibt so weit wie möglich gewährleistet. Wir hoffen deshalb, daß auch die vielen Amateurfunker, die dieses Gesetz abgelehnt haben, Verständnis für die Novellierung und die notwendigen gesetzlichen Eingriffe aufbringen werden. Rusche (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN sind in den Punkten, in denen das neue Gesetz die Privatsphäre besser als bisher vor Lauschangriffen schützt, in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Entwurf. Die Lauschangriffe wurden bisher durch die leichte Zugänglichkeit von Kleinstsendern, sogenannten Wanzen, aller Art erleichtert. Wir unterstützen selbstverständlich auch, daß die Gefährdungen für zum Teil lebenswichtige Funkdienste, z. B. Luftverkehr, bekämpft werden sollen. Diese können von Kleinstsendeanlagen ausgehen, vor allem wenn sie unsachgemäß betrieben werden. Gleichzeitig allerdings treten die GRÜNEN für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre ein und nicht für einen, der von den sogenannten Sicherheitsbehörden nach Belieben durchlöchert werden kann. Genau diese Möglichkeit aber eröffnet der Entwurf, wenn er in § 5 e Abs. 2 den Behörden in einer weitherzigen Generalklausel die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmen zum Verbot der Minispione zuzulassen. Das „öffentliche Interesse", und das Verständnis „öffentlicher Sicherheit", das dabei zugrunde gelegt wird, wird uns derzeit auch in den Entwürfen der sogenannten Sicherheitsgesetze drastisch vor Augen geführt. Für die Lauschangriffe und Spitzeleien der zahllosen kleinen Großen Brüder läßt der Entwurf eine Hintertür in der Breite eines Scheunentors. Damit nicht genug. Der Entwurf unternimmt es dann auch noch, den ohnehin teilweise viel zu weitgehenden Strafvorschriften des Fernmeldeanlagengesetzes noch weitere hinzuzufügen. Mit diesem werden beileibe nicht nur diejenigen getroffen werden, die mit dem Vertrieb elektronischer Abhöreinrichtungen ihre dunklen Geschäfte machen, nein, auch Bürgerinnen und Bürger sollen mit Strafe bedroht werden, die irgendeine nicht zugelassene, gleichwohl aber im Handel erhältliche Sendeanlage bloß besitzen. Hier ist plötzlich nicht mehr von der Beschränkung auf Minispione die Rede. Man muß sich das einmal vorstellen: Nach dem jetzt vorgelegten Entwurf kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, wer fahrlässig eine solche nicht erlaubte Sendeanlage besitzt. Das trifft auch jenen, der sich im guten Glauben ein hierzulande nicht zugelassenes, aber durchaus erhältliches Autofunkgerät zugelegt hat. Wir sind gegen eine solch völlig überzogene Ausdehnung von Strafvorschriften. Wir wollen die Straftatbestände auf das Wesentliche reduzieren, nämlich auf den Geheimnisbruch und die absichtliche Störung öffentlichen Zwecken dienender Funkanlagen. Alle übrigen Strafvorschriften können zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden oder völlig entfallen. Sie dienten ohnehin zum Teil nur dazu, Pflichten, die sich aus dem Fernmeldeanlagengesetz ergeben und deren Erfüllung mit Verwaltungsmitteln durchgesetzt werden kann, noch zusätzlich mit Strafandrohung zu verschärfen. Wir glauben, daß es auch im sogenannten Nebenstrafrecht angebracht ist, seit über 50 Jahren mitgeschleppte, viel zu weitgehende Strafvorschriften kritisch zu überprüfen und sie dort, wo sie entbehrlich sind, abzuschaffen. Aus den gleichen Überlegungen wehren wir uns gegen die durch den jetzt vorgelegten Entwurf ermöglichte Kriminalisierung von Verhaltensweisen, die für sich völlig unschädlich sind. Die Strafbarkeit wird weit in das Vorfeld denkbarer Schäden verlegt. Das Risiko für die nach dem Entwurf ja komplizierter werdende Rechtslage wird in unverantwortlicher Weise den Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daher bitten, den Gesetzentwurf mit uns abzulehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Schneider.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Meine Kollegen! Die Bundesregierung begrüßt die Gelegenheit, im Rahmen dieser Aussprache ihre Position zu diesen unerfreulichen Entwicklungen erneut darstellen und bekräftigen zu können. Sie will Tatsachen klären, Licht in die vielfach verworrenen und dunklen Zusammenhänge bringen; sie war und ist weiterhin bestrebt, Schaden für Mieter und Geschäftspartner der Neuen Heimat zu verhindern oder zu mindern.
Von diesen Leitgedanken ließ ich mich bereits in meinem Bericht an den Herrn Bundeskanzler am 22. Oktober 1985 leiten. Niemand hat jemals Anlaß gehabt, die Korrektheit und Verläßlichkeit dieser Darstellungen anzuzweifeln.
Die Bundesregierung war auch bemüht, die Große Anfrage, soweit ihr das nach den ihr zugänglichen Unterlagen möglich erschien, mit sachlichem Ernst und objektiven Maßstäben zu beantworten.

(Müntefering [SPD]: Die Antworten waren doch schon fertig!)

Aus der Antwort ersehen Sie aber, daß die Bundesregierung nicht alle Fragen vollständig und in allen Einzelheiten beantworten konnte. Neue Heimat und DGB haben wenig dazu getan, ihre wirtschaftliche Lage zu erhellen und einer fach- und sachgerechten Beurteilung zugänglich zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die wirtschaftliche Lage des Gesamtkonzerns liegt weiter im Dunkeln. Die Bundesregierung wurde bisher jeder Einblick in die Gesamtzusammenhänge verwehrt. Das, meine Damen und Herren, gilt weithin auch für die Bundesländer.
Nun haben Sie, Herr Kollege Müntefering, die Frage nach der Rechtsaufsicht — etwas anderes konnten Sie auch nicht gemeint haben — wohl im Zusammenhang mit Art. 84 des Grundgesetzes aufgeworfen. Sie wissen, daß die Länder die Bundesgesetze in eigener Verantwortung auszuführen haben. Das heißt, auch das Land Hamburg war für den Vollzug dieser Gésetze voll verantwortlich. Ausweislich der einstimmigen Feststellungen im Hamburger Untersuchungsausschuß haben die Hamburger Behörden ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht genügt. Die Länder sind in diesem Fall die Bewilligungsbehörden. Sie führen die Aufsicht, sie kontrollieren. Die Länder allein haben nach § 26 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes das Recht, jederzeit eine Sonderprüfung durch ein neutrales Wirtschaftsprüfungsinstitut durchführen zu lassen.

(Grünbeck [FDP]: So ist es! Auch in Hamburg!)

Dies ist nicht geschehen. Was hätten Sie wohl gesagt, wenn ich 1983 einen Bundeskommissar zur Überprüfung der Vorgänge in Hamburg dorthin in Marsch gesetzt hätte? Dazu waren die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Ich möchte aber entschieden feststellen: Der Skandal Neue Heimat entwickelte sich in den 70er Jahren, und damals regierten andere. Wenn es eine konkrete Verantwortung für die Aufsichtspflicht gegeben hätte, soweit es eine solche überhaupt gibt — in diesem konkreten Zusammenhang bestreite ich sie —, dann hätte sie bei den damaligen Justiz- und Bauministern gelegen.

(Bohl [CDU/CSU]: Wer war das?)

— Ich sage, ich bestreite das; wenn es sie überhaupt gegeben hätte. Man sollte einen solchen Gedanken gar nicht erst aussprechen.

(Dr. Vogel [SPD]: Purzelbaum! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Warum ist denn Herr Vogel so aufgeregt, Herr Schneider? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, auch die Länder haben keinen ausreichenden Überblick über die Gesamtlage des Konzerns. Aus dieser Erkenntnis haben mich meine Länderkollegen am 19. Dezember 1985 gebeten, ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Geschäftsführung der Neuen Heimat zu vermitteln und zu koordinieren. Das Gespräch sollte ausschließlich den Informationsstand verbessern und Gelegenheit zu einem informellen Gedankenaustausch bieten. Ich habe dieser Bitte entsprochen, weil die Geschäftslage der Neuen Heimat bundesweite und grundsätzliche wohnungs- und gesellschaftspolitische Fragen aufwirft. Mir ging es darum, die Diskussion zu versachlichen, Gefahren abzuwenden und umfassende Informationen für mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu erhalten.
Das Gespräch der Bauminister mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Geschäftsführung der Neuen Heimat am 5. Februar 1986 brachte nicht die erhofften zusätzlichen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Dennoch habe ich es begrüßt, daß alle Beteiligten zu weiteren Gesprächen bereit waren. Die Neue Heimat und der DGB erklärten sich bereit, ein Gutachten bei der Treuarbeit AG in Frankfurt zu folgenden Punkten in Auftrag zu geben: Bewertung des Vermögens, Gesamtbestand der Verbindlichkeiten, Struktur und Fälligkeit der Verbindlichkeiten, Leistungsverflechtungen sowie haftungsrechtliche Verflechtungen innerhalb des Gesamtkonzerns. Es wurde festgelegt: Sobald dieses Gutachten und ein Sanierungskonzept der Neuen Heimat vorgelegt werden, sollen weitere Gespräche stattfinden.
Für mich gänzlich unerwartet, ganz und gar überraschend, zog der Deutsche Gewerkschaftsbund am

Bundesminister Dr. Schneider
20. März 1986 seine Zusage, ein neutrales Gutachten erstellen zu lassen, zurück. Die dafür vorgebrachten Gründe sind nicht überzeugend. Die Bundesregierung wertet sie als Schutzbehauptungen. Alles, was Neue Heimat und Deutscher Gewerkschaftsbund an Stelle dieses Gutachtens vorgelegt haben, erweist sich als unzulänglich, unergiebig, unvollständig und letztlich wertlos für die Begutachtung der gesamten Konzernlage.
Meine Damen und Herren, am 24. April habe ich nach einem weiteren Gespräch mit meinen Kollegen aus den SPD-regierten Ländern die Gewißheit gewonnen, daß die politischen Voraussetzungen für eine gemeinsame und einheitliche Haltung gegenüber der Neuen Heimat und dem DGB nicht mehr gegeben sind; vielleicht sind sie niemals gegeben gewesen. Einige Länder sind inzwischen den Weg gegangen, öffentliche Mittel zur Sanierung der Neuen Heimat einzusetzen oder in Aussicht zu stellen. Damit werden Verluste übernommen und wirtschaftliches Fehlverhalten mit Steuergeldern ausgeglichen. Dies ist keine soziale Wohltat für die Mieter; das kommt einer Subvention des Deutschen Gewerkschaftsbundes gleich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Bundesregierung bleibt dabei, daß sie keine Steuermittel für die Neue Heimat zur Verfügung stellen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Schwierigkeiten der Neuen Heimat sind nicht nur ein wirtschaftlicher Vorgang. Sie sind von schwerwiegender sozialpolitischer und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Verkäufe von fast 70 000 Mietwohnungen und die Ankündigung weiterer Wohnungsverkäufe, deren Umfang bisher noch nicht abzusehen ist, haben die Mieter und die Beschäftigten der Neuen Heimat verunsichert. Die Mieter und Mitarbeiter der Neuen Heimat stellen die Frage nach der sozialen Glaubwürdigkeit des DGB.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Gewerkschaftsmitglieder zweifeln an der Gemeinwirtschaft und an den unternehmerischen Fähigkeiten des DGB und der verantwortlich Handelnden dort.
Das unternehmerische Versagen hat weitreichende Folgen. Die Folgen sind nicht regional begrenzbar. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern sind zum Teil überfordert, den überregionalen Mammutkonzern Neue Heimat wirksam zu kontrollieren.
Bundesregierung und Bundesgesetzgeber müssen prüfen, ob Konzerne in dieser Größe und mit derart undurchsichtigen Verflechtungen einen gemeinnützigen Auftrag überhaupt erfüllen können. Die Neue Heimat hat rund 10 Milliarden DM an öffentlichen Mitteln erhalten und zahlt als gemeinnütziges Unternehmen keine Steuern. Bund, Länder und Gemeinden müssen fürchten, daß dieses Sozialkapital verlorengeht.
Dieser Vorgang ist ein Alarmzeichen für den Bundesgesetzgeber. Er hat zu prüfen, ob das Förderrecht und das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht zu ändern sind. Soziale Leistungen des Staates müssen den bedürftigen Mieter entlasten. Sie dürfen nicht durch Bodenspekulationen und unternehmerisches Fehlverhalten verwirtschaftet werden.

(Müntefering [SPD]: Da sind wir uns einig!)

— Vielen Dank.
Die Bundesregierung wird nicht tatenlos zuschauen, wie gemeinnützigkeitsrechtliche Bindungen aufgegeben werden. Es darf auf keinen Fall hingenommen werden, daß der Mieter gemeinnütziger Gesellschaften häufig teurer wohnt als der Mieter in der freien Wohnungswirtschaft. Das ist nicht nur eine Folge der falschen Förderpolitik in den 70er Jahren, der unsoliden degressiven Förderung, der ungezügelten Expansion ohne finanzielle Absicherung. Bei der NeuenHeimat sind öffentliche Gelder teilweise gar nicht dem Mieter zugute gekommen. Sie wurden zum Aufbau eines gigantischen und verschwenderischen Konzerns mißbraucht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir werden die Vorgänge bei der Neuen Heimat genau untersuchen. Wir werden Konsequenzen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ziehen. Wir müssen uns mit dem Prüfungswesen befassen und dabei insbesondere der Frage nachgehen, warum das wirtschaftliche Unwesen der Neuen Heimat weder von den Verbandsprüfern noch von den Aufsichtsbehörden gestoppt wurde. Wir müssen uns mit der Frage nach einer stärkeren Kontrolle durch gesetzliche Regelungen oder öffentliche Verwaltungen oder durch stärkeren marktwirtschaftlichen Wettbewerb stellen. Dafür ist die von mir geforderte umfassende Information über die Vorgänge bei der Neuen Heimat und über die Ursachen der Schwierigkeiten erforderlich.
Lassen Sie mich an die Adresse der Mieter der Neuen Heimat sagen: Ich verstehe Ihre Sorgen. Ich halte sie aber nicht für begründet. Die Mieter sind in einer guten rechtlichen und wirtschaftlichen Position.
Das bedeutet: Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in den zwischen dem Mieter und der Neuen Heimat bestehenden Mietvertrag ein. Der Käufer von Sozialwohnungen hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die aus der öffentlichen Förderung folgenden Sozialbindungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenmiete und die Belegungsbindung hat jeder Eigentümer in gleicher Weise zu beachten wie sein Vorgänger. Auch eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und deren anschließende Veräußerung läßt alle gesetzlichen und vertraglichen Schutzrechte der Mieter unberührt. Auch der Schutz des Mieters gegen überzogene Mieterhöhungen wird nicht eingeschränkt. Der Erwerber der Wohnungen kann die Miete nur unter den Voraussetzungen erhöhen, die auch seinen Rechtsvorgänger zu einer Mieterhöhung berechtigt hätten. Bei preisgebundenen Sozialwohnungen ist er zu einer Mieterhöhung nur berechtigt, wenn sich



Bundesminister Dr. Schneider
die laufenden Aufwendungen erhöhen und er dies nicht zu vertreten hat.

(Müntefering [SPD]: Alles nur die halbe Wahrheit!)

Bei nicht preisgebundenen Wohnungen kann der Vermieter grundsätzlich eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete vornehmen, sofern er nicht die gemeinnützigkeitsrechtliche Kostenmiete beachten muß. Dabei darf die Erhöhung innerhalb von drei Jahren insgesamt nicht mehr als 30 % betragen. Das gilt auch in den Fällen, in denen hierdurch die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht wird.
Die Mieter sind nicht nur in einer guten rechtlichen, sondern auch in einer hervorragenden wirtschaftlichen Position. Der beste Mieterschutz ist das derzeitige reichliche Angebot an Mietwohnungen.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung der Mieten bewegt sich — auch hier darf ich an die bittere und reichlich polemisch,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Verlogene!)

verlogen geführte Mietrechtsdiskussion zur Zeit der Wende, 1982/83, erinnern —

(Dr.- Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wo ist eigentlich der Herr Jahn, der Präsident des Mieterbundes?)

zwischen 1,6 % im freifinanzierten Wohnungsbau und 2,9 % im Altbaubestand bis 1948.

(Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Sagten Sie „verlogen", Herr Minister?)

— Ja.

(Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Gut, danke schön!)

In meinem Haus ist ein für jeden Mieter verständliches Merkblatt erstellt worden, in dem die Schutzrechte der Mieter zusammengefaßt sind.

(Dr. Vogel [SPD]: Großartig! „Verständlich"!)

— Sie dürfen das soziale Engagement dieser Bundesregierung für die Mieter niemals unterschätzen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP Dr. Vogel [SPD]: Eine Drucksache nach der anderen!)

Der Deutsche Mieterbund hat allerdings monatelang tatenlos zugesehen.

(Frau Rönsch [CDU/CSU]: Wo ist denn der Präsident?)

Auch in seinen jüngsten Stellungnahmen ist wenig von seinem früheren kämpferischen Engagement für die Mieter zu spüren. Das wäre die Stunde des Deutschen Mieterbundes gewesen. Er hat sie nicht genutzt!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Rönsch [CDU/CSU]: Jahn glänzt durch Abwesenheit! Wenn es um die Mieter geht, ist Jahn nie da! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Er steckt mit unter der Decke! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Aber, meine Damen und Herren, die Neue Heimat ist nicht gleichzusetzen mit der übrigen gemeinnützigen Wohnungswirtschaft.

(Zustimmung bei der SPD)

Mehr als 1 800 gemeinnützige Wohnungsunternehmen setzen sich in vorbildlicher Weise für die Mieter ein und richten sich bei ihren Handlungen nach den Grundsätzen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft.

(Werner [Westerland] [GRÜNE]: Sie wollen ihnen die Gemeinnützigkeit nehmen!)

Ich sehe es als meine Aufgabe an, Schaden von der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und vor allem von deren Mietern abzuwenden.
Ich bedaure es sehr, daß meine Kollegen aus den SPD-regierten Ländern einerseits das Verhalten des DGB und der Neuen Heimat zwar heftig kritisieren — das macht auch die- Bundestagsfraktion; das haben auch Sie, sehr geehrter Kollege Vogel, mehrfach getan, und Sie sparen auch nicht mit Vorwürfen an deren Adresse —, andererseits machen Sie aber immer wieder den Versuch, dieses skandalöse Fehlverhalten politisch zu decken.

(Dr. Vogel [SPD]: Wo denn?)

Unter dem Vorwand, die Mieter schützen zu wollen, stellen Sie unmittelbar oder mittelbar Gelder aus öffentlichen Kassen für den Ankauf von Wohnungen der Neuen Heimat zur Verfügung. Ich denke an gewisse Bundesländer — —

(Dr. Vogel [SPD]: Bayern z. B.!)

— Bayern hat nie eine Steuer-Mark zur Verfügung gestellt.

(Dr. Vogel [SPD]: Aber Lothar Späth kauft seine eigene Gesellschaft! — Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Herr Späth ist sowieso so ein Investitionslenker!)

Unter Hinweis auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag, bei der ich, Herr Kollege Vogel, ja bekanntlich den wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn zu beachten habe, darf ich sagen: Bayern wird niemals eine SteuerMark für den DGB, für die Neue Heimat bereitstellen.

(Dr. Sperling [SPD]: Darunter leiden auch die Mieter!)

Die Bundesregierung hält diesen Weg für falsch; er ist vor dem Steuerzahler nicht vertretbar.
Sie bleibt dabei, daß für das unternehmerische Schicksal der Neuen Heimat ausschließlich der DGB mit seinen Einzelgewerkschaften verantwortlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sind die wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens. Ihre Spitzenfunktionäre sind als Vertreter in den Aufsichtsrat entsandt worden, dessen Vorsitzender traditionell der Vorsitzende des DGB ist. Führende Gewerkschaftsvertreter sind darüber
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16617
Bundesminister Dr. Schneider
hinaus als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des paritätisch mitbestimmten Unternehmens zu finden. Diese Aufsichtsräte haben die Geschäftsführung der Neuen Heimat berufen, kontrolliert und entlastet und tragen dafür auch die volle Verantwortung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch für die Gesellschafterversammlungen bestand seit jeher eine vollständige Kontrolle des Unternehmens durch die DGB-Gewerkschaften. Diese gewerkschaftliche Kontrolle durch Selbstkontrolle hat kläglich versagt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Bohl [CDU/CSU]: Warum wohl?)

Die Gewerkschaften haben es zugelassen, daß ein polypenartiges Konzernsystem entstanden ist, das an seiner Maßlosigkeit zugrundezugehen droht.
Ich fasse zusammen: Nach Ansicht der Bundesregierung haben im wesentlichen vier Gründe zu dem in der deutschen Wirtschaftsgeschichte einmaligen Fall Neue Heimat geführt:
Erstens, eine maßlose Expansion ohne Rücksicht auf finanzielle Grenzen und eine undurchschaubare Konzernkonstruktion.
Zweitens, eine zu geringe Kapitalausstattung der Neuen Heimat durch die Gewerkschaften.
Drittens, eine Bodenspekulation über mehrere Kontinente hinweg.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Viertens, eine Geschäftspolitik, die die Grundsätze der Wohnungsgemeinnützigkeit und der Gemeinwirtschaft außer acht ließ und alle herkömmlichen Grundsätze des ordentlichen Kaufmanns verletzte.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Richtig!)

DGB und Neue Heimat sind daher aufgefordert, vor den Mietern und Mitarbeitern der Neuen Heimat ihre verlorene soziale Glaubwürdigkeit wieder herzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Der Eigentümer DGB muß seinen Neue HeimatGesellschaften wenigstens nachträglich ein angemessenes Eigenkapital zur Verfügung stellen. Wir fordern den DGB auf, seinen eigenen sozialen und gemeinwirtschaftlichen Maßstäben gerecht zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die soziale Wohnungspolitik der Bundesregierung Kohl darf nicht an den kapitalistischen Unternehmerpraktiken des Deutschen Gewerkschaftsbundes scheitern.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmitt (Wiesbaden).

    (Zurufe von der CDU/CSU: Nun wird es schwer! Jetzt werden Maßstäbe gesetzt!)