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    Plenarprotokoll 10/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Soell zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Gerstl (Passau) zum Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 16602 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Finanzausschuß sowie nachträgliche Überweisung von Entschließungsanträgen an den Haushaltsausschuß 16602 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16602 B Begrüßung der Präsidentin der Abgeordnetenkammer der italienischen Republik, Frau Professor Dr. Leonilde Iotti und einer Delegation 16662 C Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16587 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 16588 C Frau Zeitler GRÜNE 16589 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16590 C Lutz SPD 16591 C Müller (Wadern) CDU/CSU 16592 D Schreiner SPD 16593 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16594 D Frau Fuchs (Köln) SPD 16597 A Frau Männle CDU/CSU 16598 A Frau Dr. Segall FDP 16598 D Kolb CDU/CSU 16599 D Jagoda CDU/CSU 16601A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr:Ing. Kansy, Niegel, Dr. Daniels, Dörflinger, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Pesch, Frau Rönsch (Wiesbaden), Frau Roitzsch (Quickborn), Ruf, Zierer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Frau Dr. Segall, Gattermann, Beckmann, Dr. Haussmann, Dr. Feldmann, Dr. Graf Lambsdorff und der Fraktion der FDP „Neue Heimat" — Drucksache 10/5326, 10/5452 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Westerland), Dr. Müller (Bremen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Sanierung der Neuen Heimat — Drucksache 10/5228 — Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 16603 A Müntefering SPD 16604 C Grünbeck FDP 16607 D Werner (Westerland) GRÜNE 16612A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 16614A Schmitt (Wiesbaden) SPD 16617 C Niegel CDU/CSU 16619 D Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 16622A, 16640B, 16643 B Dr. Rosenbauer, Staatssekretär des Freistaates Bayern 16627 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16629 B Doss CDU/CSU 16630 C Dr. Sperling SPD 16632 B Ruf CDU/CSU 16635 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau . 16638 A, 16642 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/5410 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5411 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 — Drucksachen 10/4617, 10/5410 — Frau Pack CDU/CSU 16657 B Frau Odendahl SPD 16659 A Neuhausen FDP 16661 A Frau Zeitler GRÜNE 16662 C Vogelsang SPD 16663 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 16665 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes — Drucksache 10/4491 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5414 — 16667 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Hedrich, Feilcke, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Repnik, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Kronenberg, Dr. Pohlmeier, Schreiber, Borchert, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), von Hammerstein, Dr. Hornhues, Eigen, Dr. Hoffakker, Sauer (Salzgitter), Schwarz, Dr. Olderog, Jagoda, Engelsberger, Kalisch, Frau Roitzsch (Quickborn), Jung (Lörrach), Hornung, Müller (Wesseling), Dr. Jobst, Weiß, Schmitz (Baesweiler), Dr. Faltlhauser, Sauer (Stuttgart), Frau Männle, Ganz (St. Wendel), Austermann, Dr. Schroeder (Freiburg), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz), Dr. Feldmann, Ertl, Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FDP Überwindung von Hunger und Not in Afrika — Drucksache 10/5488 — 16667 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5449 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1986 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1986) — Drucksache 10/5450 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland — Drucksache 10/5237 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987) — Drucksache 10/5406 — 16668A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1986 bei Kap. 30 05 Tit. 683 26 — Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kernbrennstoffversorgung (einschließlich Urananreicherung) —— Drucksachen 10/4686, 10/5076 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16668 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 III Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1985 — Drucksache 10/5132 — 16669 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Frage, welche Verhandlungen mit ausländischen Staaten geführt worden sind, um die Gegenseitigkeit bei der Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzer in der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherzustellen — Drucksachen 10/966, 10/4986 — . . . 16669 B Beratung der Sammelübersicht 146 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5385 — 16669 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Vollständige Abschaffung der chemischen Waffen — Drucksachen 10/2027, 10/4201 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Keine Modernisierung der chemischen Kampfstoffe der NATO — Drucksache 10/5378 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Zustimmungsverweigerung zu neuen chemischen Waffen — Drucksache 10/5461 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Chemische Waffen — Drucksache 10/5464 — Lamers CDU/CSU 16669 D Bahr SPD 16672 C Ronneburger FDP 16676 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 16678 B Lange GRÜNE 16681 D Genscher, Bundesminister AA 16684 B Voigt (Frankfurt) SPD 16687 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 16689 B Dr. Scheer SPD 16690 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Borgmann, Frau Eid, Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Finanzierung der Apartheid in Südafrika und Namibia durch bundesdeutsche Banken — Drucksachen 10/3309, 10/5297 — Frau Eid GRÜNE 16692 C Dr. Hornhues CDU/CSU 16694 B Verheugen SPD 16695 D Dr. Solms FDP 16697 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 16699 B Frau Eid GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 16700 B Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Atomsperrgesetz) — Drucksachen 10/1913, 10/5459 — Schulte (Menden) GRÜNE 16700 C Dr. Laufs CDU/CSU 16702 C Reuter SPD 16705 B Dr. Hirsch FDP 16708 B Dr. Wernitz SPD (Erklärung nach § 30 GO) 16711 A Vizepräsident Westphal 16711C, 16702C, 16705A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 10/1618 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5453 — 16711 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (I) (Bestandsaufnahme und Digitalisierung) — Drucksachen 10/3334, 10/5144 — IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (II) (Schmal- und breitbandige Fernmeldenetze und Endgerätemarkt) — Drucksachen 10/3335, 10/5145 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (III) (Gesellschaftliche Auswirkungen) — Drucksachen 10/3336, 10/5146 — Frau Dann GRÜNE 16712C Pfeffermann CDU/CSU 16714A Paterna SPD 16716A Kohn FDP 16718A Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 16719C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 10/5209 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5493 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5494 — Pöppl CDU/CSU 16721 D Kirschner SPD 16723 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 16723 D Bueb GRÜNE 16724 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16725 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs — Drucksache 10/5447 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 10/5484 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16728 B Stiegler SPD 16729A Buschbom CDU/CSU 16730 A Mann GRÜNE 16730 D Beckmann FDP 16731 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes — Drucksache 10/5346 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16732 D Stiegler SPD 16733 C Saurin CDU/CSU 16734 B Mann GRÜNE 16735A Beckmann FDP 16735 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes — Drucksache 10/5448 — Fragestunde — Drucksache 10/5456 vom 9. Mai 1986 — Geplante Steuersenkungsvolumen in der 11. Wahlperiode und 1992 MdlAnfr 78 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16644 C ZusFr Poß SPD 16644 D ZusFr Dr. Apel SPD 16645 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16645 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16645 C ZusFr Huonker SPD 16645 D Absenkung der Steuerquote im Rahmen der geplanten Steuerreform in der 11. Wahlperiode MdlAnfr 79 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16646 A ZusFr Poß SPD 16646 B ZusFr Dr. Apel SPD 16646 D ZusFr Dr. Spöri SPD 16647 A ZusFr Lennartz SPD 16647 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16647 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 V ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16647 D ZusFr Huonker SPD 16648 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16648 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16648 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 83 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16649 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16649 A ZusFr Huonker SPD 16649 C ZusFr Dr. Spöri SPD 16649 D ZusFr Dr. Apel SPD 16650 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16650 B ZusFr Poß SPD 16650 C ZusFr Dr. Kübler SPD 16650 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16651A Splittingvorteil für Verheiratete bei der Linearisierung der Progressionszone MdlAnfr 84 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16651 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16651 B ZusFr Dr. Apel SPD 16651 D ZusFr Huonker SPD 16652A ZusFr Dr. Spöri SPD 16652 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16652 C ZusFr Oostergetelo SPD 16652 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 86 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw.PStSekr Dr. Voss BMF 16653A ZusFr Lennartz SPD 16653 A ZusFr Huonker SPD 16653 B Aufrechterhaltung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feier- tagsarbeit bei der geplanten Steuerreform MdlAnfr 87 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16653 C ZusFr Lennartz SPD 16653 D ZusFr Poß SPD 16654 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16654 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16654 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16654 D ZusFr Huonker SPD 16655A Sicherung der Arbeitsplätze bei der Kieler Werft HDW; Verschlechterung der Situation durch eine ausstehende Zahlung Perus aus einem Waffengeschäft MdlAnfr 90, 91 09.05.86 Drs 10/5456 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16655 B ZusFr Gansel SPD 16655 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 16655 D ZusFr Poß SPD 16656A Vizepräsident Westphal 16647 A Nächste Sitzung 16736 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16737*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen (Linsmeier [CDU/CSU], Bernrath [SPD], Kohn [FDP], Rusche [GRÜNE]) . . . . 16737* B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16587 216. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    *) Die zu Protokoll gegebenen Reden werden im Stenographischen Bericht der 217. Sitzung als Anlage abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 16. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Barzel 16. 5. Böhm (Melsungen) * 16. 5. Büchler (Hof) 16. 5. Büchner (Speyer) * 15. 5. Catenhusen 16. 5. Dr. Corterier ** 16. 5. Dr. Ehrenberg 16. 5. Dr. Enders * 16. 5. Frau Fischer * 15. 5. Fischer (Bad Hersfeld) * 15. 5. Francke (Hamburg) ** 16. 5. Gattermann 16. 5. Handlos 15. 5. Dr. Klejdzinski * 16. 5. Frau Krone-Appuhn 16. 5. Dr.-Ing. Laermann 16. 5. Frau Dr. Lepsius 16. 5. Liedtke 16. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Düsseldorf) 16. 5. Müller (Schweinfurt) 16. 5. Reuschenbach 16. 5. Scharrenbroich 16. 5. Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 5. Schröder (Hannover) 16. 5. Schröer (Mülheim) 16. 5. Schulte (Unna) 16. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 5. Frau Simonis 16. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Voigt (Sonthofen) 16. 5. Vosen 15. 5. Dr. Wieczorek 16. 5. Zierer * 15. 5. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen) Linsmeier (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von SenAnlagen zum Stenographischen Bericht deanlagen vor. Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der persönlichen Intim- und Geheimsphäre gegen die mißbräuchliche Verwendung von Sendeanlagen, insbesondere sogenannter Minispione, zu verstärken und den Fernmeldeverkehr vor unzulässigen Sendeanlagen, insbesondere vor dem Mißbrauch mit Funktelefonen - wie z. B. nicht genehmigte oder nicht genehmigungsfähige Autotelefone, schnurlose Telefone, usw. - zu schützen. Gleichzeitig soll aber auch durch entsprechende Ausnahmeregelungen die Vermeidung unbilliger Härten etwa für Erwerber von Amateurfunkanlagen, Bastler und Sammler von Funkanlagen und Besitzer im Ausland betriebener und dort erlaubter Funkanlagen sichergestellt werden. Uns ist es mit diesem Gesetzentwurf gelungen, die berechtigten Interessen aller von den Regelungen betroffenen Gruppen zu einem allseitig befriedigenden Gesamtergebnis zusammenzufassen. Daß ein solcher Interessenausgleich nicht so einfach war, zeigt allein schon die Tatsache, daß die ersten Anläufe für diese Regelung bis in das Jahr 1967 zurückreichen. Seitdem wurden immer wieder, insbesondere auch von der Bayerischen Staatsregierung, über den Bundesrat Versuche unternommen, diese Materie gesetzlich in den Griff zu bekommen. In den beiden letzten Legislaturperioden fielen diese Initiativen wegen des Fehlens der abschließenden Beratungen unter die Diskontinuität. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einer Initiative der Bayerischen Staatsregierung beruht, hat in den Beratungen im Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen einige Änderungen erfahren, wobei insbesondere den berechtigten Wünschen der Amateurfunker und der CB-Funker voll Rechnung getragen wurde. Die jetzige Ergänzung des FAG geht davon aus, daß die Voraussetzung für den Erwerb oder den Besitz einer Sendeanlage die Vorlage einer Genehmigung zum Errichten und/oder Betreiben einer solchen Anlage nach dem FAG ist. Liegt eine solche nicht vor, so kann bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine Genehmigung zum Besitz nachträglich eingeholt werden. So ist z. B. der Besitz eines zu Sammlerzwecken erworbenen Amateur- oder nicht genehmigungsfähigen CB-Funkgerätes dann nicht strafbar, wenn dieses dem zuständigen Fernmeldeamt gemeldet und das Gerät durch Entfernen eines wesentlichen Bauteils sendeuntauglich gemacht ist. Ähnlich ist die Situation auch bei einem nicht zulassungsfähigen schnurlosen Telefon oder einem Funkgerät, das im Ausland zugelassen ist und dort z. B. in einer Ferienwohnung oder auf einem Boot benutzt wird. Solche Geräte können zur Sicherstellung vor Diebstahl vorübergehend im Bundesgebiet aufbewahrt werden. Demgegenüber werden die Herstellung und der Erwerb sowie das Errichten und/oder Betreiben von einer einen anderen Gegenstand vortäuschenden Sendeanlage grundsätzlich verboten. Auch die 16738* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Herstellung solcher Geräte ist künftig nur bei Vorlegen einer Sondergenehmigung erlaubt, wobei gleichzeitig die entsprechende Werbung stark eingeschränkt wird. Die Einführung dieser neuen Vorschrift ist dringend erforderlich, um dem Mißbrauch mit getarnten Anlagen, wie z. B. mit sogenannten Minispionen, wirksam begegnen zu können. Denn diese als Gebrauchsgegenstände tarnungsfähigen Abhöranlagen, die meist nur für kurze Zeit in Betrieb genommen werden und sich schnell wieder in einen unverdächtigen Zustand zurückversetzen lassen, stellen eine ernste Gefahr für den grundrechtlich verankerten Anspruch auf Menschenwürde und Wahrung der Privatsphäre dar. Der Gesetzgeber ist deshalb gut beraten, mit geeigneten Maßnahmen zu der Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes der Bürger und zur Beibehaltung privater Freiräume beizutragen. Mit der Neuregelung soll ebenfalls der Situation bei sonstigen illegalen Sendeanlagen begegnet werden, die z. B. durch Mißbräuche sogenannter Funkhacker den Funktelefondienst der Deutschen Bundespost erheblich stören können, wobei diesen ihr strafrechtliches Tun nur schwer nachgewiesen werden kann. Die zunächst im Entwurf des Freistaates Bayern vorgesehene Erweiterung des § 201 StGB, die die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes durch Strafbarkeit auch der Weitergabe des abgehörten Wortes schützen sollte, ist nicht mehr Gegenstand des Gesetzes. Im Hinblick auf die vielfältigen mit einer Änderung des § 201 StGB verbundenen Fragen soll diese Materie einer gesonderten Gesetzesvorlage vorbehalten bleiben. So auch die mitberatenden Ausschüsse. Zusammenfassend stelle ich fest: Nach bald 20jährigen Bemühungen ist es uns jetzt gelungen, eine gesetzliche Regelung zu finden, die für die Zukunft die Herstellung, den Erwerb und das Betreiben von getarnten Sendeanlagen unterbindet und den Besitz sonstiger illegaler Sendeanlagen unter sehr liberalen Bedingungen und Übergangsfristen regelt. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen. Bernrath (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Beseitigung von Auswüchsen in der Anwendung elektronischer Kleinstgeräte und die Verhinderung des Mißbrauchs kleinster Sendeanlagen. Kleinstsender und Minispione können gefährlich sein; mißbraucht sind sie alles andere als nützlich für das menschliche Zusammenleben. Sie können, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Befindlichkeit der Menschen unangenehm berühren und nachhaltig stören. Ungeachtet allen Datenschutzes, auf den wir alle große Mühe verwenden, wissen wir nicht, wer was wo wann mithört, mitschneidet, aufzeichnet, weitergibt, speichert, gegen uns verwendet, ohne daß wir das wissen oder nur ahnen. Darum ist es richtig, auch in dieser Hinsicht die Persönlichkeit des Menschen zu schützen und den Mißbrauch fernmeldetechnischen Geräts — Sendeanlagen — zu verhindern. Zu diesem Zweck werden im Fernmeldeanlagengesetz das Errichten und das Betreiben von der Genehmigung abhängig gemacht. Das Überlassen wird nur an Befugte, an zur Errichtung und zum Betreiben Befugte, gestattet. Die Werbung für diese Technik wird beschränkt. Herstellung, Vertrieb und Einfuhr bestimmter Sendeanlagen werden verboten. In der Zielsetzung stimmen wir mit der Koalition überein. Wir hätten es allerdings für besser gehalten, wenn sich eine erneute Ausweitung des FAG hätte vermeiden lassen. Die Regelungen gegen den Mißbrauch von Sendeanlagen hätten in ein selbständiges Gesetz gehört. Aber wir stimmen dem Gesetz nicht zuletzt deshalb zu, weil wir erstens gemeinschaftlich darauf drängen, die Strafvorschriften — § 201 StGB — gegen die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes schnell anzupassen, weil zweitens den Anliegen der Amateurfunker im § 5 a Rechnung getragen wurde — das Gesetz über den Amateurfunk bleibt als Lex specialis unberührt — und weil drittens die Zuständigkeiten für Ausnahmeregelungen — § 5 e — im Bericht des Innenausschusses zur Vermeidung von Mißverständnissen erläutert worden sind. Kohn (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, hat eine lange Vorgeschichte. Bereits in der Großen Koalition gab es einen gemeinsamen Antrag der CDU/CSU und der SPD, der sich gegen die mißbräuchliche Verwendung von Abhörgeräten richtete. Dieser Anlauf scheiterte ebenso wie spätere Versuche in der 8. und der 9. Legislaturperiode. Dies macht deutlich, daß es sich hier um eine nicht unproblematische Gesetzesmaterie handelt. Die Zielrichtung des Gesetzes, die Bekämpfung der zunehmenden Mißbräuche durch unbefugte Verwendung von Minispionen, steht außer Streit. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten stellen Minispione eine erhebliche Gefahr dar, die Intimsphäre jedes einzelnen Bürgers ist hierdurch bedroht. Dies gilt erst recht, wenn derartige Geräte getarnt sind und damit für das heimliche Abhören von Gesprächen anderer besonders leicht eingesetzt werden können. Erst jetzt ist aber eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die diesem Ziel weitgehend gerecht wird, die andererseits aber sicherstellt, daß die technische und wirtschaftliche Entwicklung nicht unangemessen behindert wird. Die FDP stimmt diesem Gesetz zu — allerdings ohne Freudentänze. Uns wäre es sicherlich lieber gewesen, wenn uns diese Novelle erspart geblieben wäre. Sie ist unbestreitbar ein Stück mehr Reglementierung, mehr Bürokratisierung, weniger Freiheit. Es gibt nicht wenige Bürger, die gegen dieses Gesetz Sturm laufen; denn: immer dann, wenn Mißstände bekämpft werden, sind auch nicht mißbräuchliche Formen der Nutzung mit betroffen. Dies ist hier nicht anders. Wir mußten uns aber der Erkenntnis beugen, daß auf schärfere Vorschriften gegen Minispione nicht länger verzichtet werden Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16739* kann. Das Gesetz in der Form, wie es jetzt vom Ausschuß vorgelegt worden ist, beschränkt sich auf die wirklich notwendigen Eingriffe. Die Freiheitssphäre des einzelnen wird zwar eingeschränkt, aber nicht über das notwendige Maß hinaus; das Fernmeldemonopol der Post wird nicht ausgeweitet — auch dies war ein Punkt, der uns mit Sorge erfüllt hat —, und eine vernünftige wirtschaftliche Nutzung von Sendeanlagen bleibt so weit wie möglich gewährleistet. Wir hoffen deshalb, daß auch die vielen Amateurfunker, die dieses Gesetz abgelehnt haben, Verständnis für die Novellierung und die notwendigen gesetzlichen Eingriffe aufbringen werden. Rusche (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN sind in den Punkten, in denen das neue Gesetz die Privatsphäre besser als bisher vor Lauschangriffen schützt, in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Entwurf. Die Lauschangriffe wurden bisher durch die leichte Zugänglichkeit von Kleinstsendern, sogenannten Wanzen, aller Art erleichtert. Wir unterstützen selbstverständlich auch, daß die Gefährdungen für zum Teil lebenswichtige Funkdienste, z. B. Luftverkehr, bekämpft werden sollen. Diese können von Kleinstsendeanlagen ausgehen, vor allem wenn sie unsachgemäß betrieben werden. Gleichzeitig allerdings treten die GRÜNEN für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre ein und nicht für einen, der von den sogenannten Sicherheitsbehörden nach Belieben durchlöchert werden kann. Genau diese Möglichkeit aber eröffnet der Entwurf, wenn er in § 5 e Abs. 2 den Behörden in einer weitherzigen Generalklausel die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmen zum Verbot der Minispione zuzulassen. Das „öffentliche Interesse", und das Verständnis „öffentlicher Sicherheit", das dabei zugrunde gelegt wird, wird uns derzeit auch in den Entwürfen der sogenannten Sicherheitsgesetze drastisch vor Augen geführt. Für die Lauschangriffe und Spitzeleien der zahllosen kleinen Großen Brüder läßt der Entwurf eine Hintertür in der Breite eines Scheunentors. Damit nicht genug. Der Entwurf unternimmt es dann auch noch, den ohnehin teilweise viel zu weitgehenden Strafvorschriften des Fernmeldeanlagengesetzes noch weitere hinzuzufügen. Mit diesem werden beileibe nicht nur diejenigen getroffen werden, die mit dem Vertrieb elektronischer Abhöreinrichtungen ihre dunklen Geschäfte machen, nein, auch Bürgerinnen und Bürger sollen mit Strafe bedroht werden, die irgendeine nicht zugelassene, gleichwohl aber im Handel erhältliche Sendeanlage bloß besitzen. Hier ist plötzlich nicht mehr von der Beschränkung auf Minispione die Rede. Man muß sich das einmal vorstellen: Nach dem jetzt vorgelegten Entwurf kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, wer fahrlässig eine solche nicht erlaubte Sendeanlage besitzt. Das trifft auch jenen, der sich im guten Glauben ein hierzulande nicht zugelassenes, aber durchaus erhältliches Autofunkgerät zugelegt hat. Wir sind gegen eine solch völlig überzogene Ausdehnung von Strafvorschriften. Wir wollen die Straftatbestände auf das Wesentliche reduzieren, nämlich auf den Geheimnisbruch und die absichtliche Störung öffentlichen Zwecken dienender Funkanlagen. Alle übrigen Strafvorschriften können zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden oder völlig entfallen. Sie dienten ohnehin zum Teil nur dazu, Pflichten, die sich aus dem Fernmeldeanlagengesetz ergeben und deren Erfüllung mit Verwaltungsmitteln durchgesetzt werden kann, noch zusätzlich mit Strafandrohung zu verschärfen. Wir glauben, daß es auch im sogenannten Nebenstrafrecht angebracht ist, seit über 50 Jahren mitgeschleppte, viel zu weitgehende Strafvorschriften kritisch zu überprüfen und sie dort, wo sie entbehrlich sind, abzuschaffen. Aus den gleichen Überlegungen wehren wir uns gegen die durch den jetzt vorgelegten Entwurf ermöglichte Kriminalisierung von Verhaltensweisen, die für sich völlig unschädlich sind. Die Strafbarkeit wird weit in das Vorfeld denkbarer Schäden verlegt. Das Risiko für die nach dem Entwurf ja komplizierter werdende Rechtslage wird in unverantwortlicher Weise den Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daher bitten, den Gesetzentwurf mit uns abzulehnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Grünbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel aller Bundesregierungen der Nachkriegszeit war es, durch Subventionen einerseits preiswerte Wohnungen für sozial bedürftige Mieter zu sichern und durch langfristige Bindungen Mietsicherheit zu erhalten und damit den Menschen, insbesondere den Familien, ein Gefühl der Geborgenheit im heimatlichen Umfeld
    16608 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986
    Grünbeck
    zu geben. Das Unternehmen Neue Heimat mit dem Eigentümer Deutscher Gewerkschaftsbund hat zweifelsohne wie alle gemeinnützigen und insbesondere auch frei finanzierten Wohnungsbaugesellschaften in der Bundesrepublik in der Aufbauphase Wesentliches für dieses Ziel geleistet. Aber das Unternehmen Neue Heimat hat mit seinen Managern und Aufsichtsräten, durchweg Gewerkschaftsfunktionären, in einem Anflug von Maßlosigkeit bis hin zum Größenwahn, von visionären Fehlprognosen bis hin zu spekulativen Fehlentscheidungen das Unternehmen zugrunde gerichtet,

    (Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Was haben Sie gegen Spekulationen!)

    einen riesigen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet und einen Scherbenhaufen hinterlassen, sondern auch das Ansehen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft insgesamt schwer geschädigt, das Vertrauen der Mieter zerschlagen und das Vertrauen der Banken und damit der Sparer, aber auch das Vertrauen der Steuerzahler mißbraucht.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Dabei muß man dem DGB, aber auch der SPD und ihrem Kanzlerkandidaten, der ständig nach dem Anstand und der Wahrheit ruft, in Erinnerung bringen, welche Ziele und welche Grundsätze die Gewerkschaften zur Bewirtschaftung ihrer eigenen gemeinnützigen Unternehmen selbst beschlossen haben. Da heißt es wörtlich:
    Den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht verhindern! Die Politik der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen unterliegt der Kontrolle durch die Gewerkschaften, die Beschäftigten der Unternehmen und auch der Konsumgenossenschaftep. Dadurch ist institutionell gewährleistet, daß die zugunsten von Arbeitnehmern und Verbrauchern
    — in unserem Falle also der Mieter —
    erbrachten Leistungen dauerhaft erbracht werden.
    Und in den Grundsätzen von 1972 findet sich der bemerkenswerte Satz:
    Die Gewerkschaften streben eine Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung an, die (...) die Erkenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge durch Offenlegung aller Daten ermöglicht.
    Dies alles sind Phrasen. Die Wahrheit sieht anders aus. Die Kontrolle beim gewerkschaftseigenen Konzern Neue Heimat hat versagt. Die Fachleute sind sich in diesem Urteil durchweg einig. Nicht der Sachverstand, sondern die Funktionäre im Aufsichtsrat mit dem richtigen Parteibuch hatten das Sagen. Herr Breit war 14 Jahre im Aufsichtsrat, davon die letzten Jahre als Vorsitzender der Neuen Heimat tätig.

    (Kolb [CDU/CSU]: Außer Spesen nichts gewesen!)

    Es ist nicht zu fassen, daß bei seinen Ansprüchen,
    die er gegenüber anderen in Sachen Verantwortung
    stellt, dieses Gremium gerade in den letzten Jahren als Kontrollorgan versagt hat.

    (Sehr wahr! bei der FDP)

    Klangvolle Namen finden sich in der Liste des Aufsichtsrats. Neben Frau Dr. Wulf-Mathies habe ich auch Herrn Steinkühler gefunden. Dieser Herr hat kürzlich öffentlich diese Bundesregierung als ein „Kabinett des Kapitals" bezeichnet: eine unverschämte Diffamierung der Mitglieder dieser Bundesregierung aus vordergründigen politischen Motiven.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Welche Note hätte sich denn eigentlich der Herr Steinkühler in seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Neuen Heimat verdient? Entweder hat der Aufsichtsrat von der Entwicklung gewußt und hat aus seiner falsch verstandenen Kumpanei geschwiegen und damit die Fehlentwicklung bewußt geduldet,

    (Kolb [CDU/CSU]: Die Tantiemen waren zu hoch!)

    oder er hat nichts gewußt, weil der Einblick, der Durchblick und der Ausblick gefehlt haben. Dann hatten aber die Herrschaften im Aufsichtsrat eines Konzerns dieser Größenordnung nichts zu suchen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr.Ing. Kansy [CDU/CSU]: Auch nicht in der Politik!)

    Es ist nahezu ein Beleg dafür, daß bei der Verfilzung von Neuer Heimat, DGB und SPD das Funktionärsprädikat mehr gilt als jeglicher Sachverstand.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ob das eine oder das andere zutrifft, meine Damen und Herren, kann man heute noch nicht sagen, aber beide Möglichkeiten sind von Übel. Wenn die SPD und ihr Kanzlerkandidat dies alles tolerieren, kann man nicht andere ermuntern, den Anstand zu wahren, sondern dann ist alles aufgerufen, erst das eigene Haus in Ordnung zu bringen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich halte es für dringend notwendig, daß Herr Breit mit seinem gesamten Aufsichtsrat zurücktritt, weil er in alle die unseligen Entwicklungen durch seine langjährige Tätigkeit selbst mit verstrickt ist und eine unabhängige Kontrolle nicht mehr ermöglicht. Die geschmacklose Bemerkung von Herrn Breit, man werde das Tafelsilber des DGB nicht zur Sanierung bereitstellen,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unglaublich!) paßt in diese Betrachtungen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir haben mit der Großen Anfrage an die Bundesregierung einen Versuch unternommen, die Weiterentwicklung der Neuen Heimat einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Was dabei von SPD, von Funktionären des DGB und von Managern der Neuen Heimat alles in die Öffentlichkeit kommt, wirkt abstoßend, weil es von einer ungeheuren Ar-



    Grünbeck
    roganz und Ignoranz gegenüber dem Steuerzahler, dem Sparer und vor allen Dingen gegenüber den Mietern zeugt und weil es an jeglicher Selbstkritik mangelt.
    Man darf die Ereignisse doch noch einmal kurz skizzieren.
    Erstens. Herr Breit, der Aufsichtsratsvorsitzende, und Herr Dr. Hoffmann, der Vorstandsvorsitzende, schreiben einen Hilfebrief an den Bundeskanzler und bitten dringend um ein Gespräch mit der Möglichkeit, zu prüfen, ob neue Finanzmittel für das Unternehmen Neue Heimat bereitgestellt werden können, obwohl bereits 10 Milliarden DM an Subventionen geflossen sind.
    Zweiter Akt: Der Bundesbauminister organisiert ein Gespräch mit den zuständigen Länderministern, den Vertretern der Neuen Heimat und den Banken, um zu sondieren, welche Möglichkeiten gegeben sind. Anläßlich dieses Gespräches kommt eine Vereinbarung zustande, wonach die Neue Heimat durch eine neutrale Stelle eine Bestandsaufnahme über ihr gesamtes Vermögen durchführen läßt, womit eine solide Ausgangsbasis für weitere Maßnahmen gegeben wäre.
    Dritter Akt: Unabhängig von dieser Vereinbarung veräußert die Neue Heimat ständig — manchmal zu nicht vertretbaren Schleuderpreisen — Wohnungen, schiebt laut „Spiegel"

    (Müntefering [SPD]: Laut „Spiegel"!)

    ständig Gewinne und Verluste innerhalb. der Tochtergesellschaften hin und her und ermöglicht damit nicht die dringend notwendige Bestandsaufnahme.
    Vierter Akt: Plötzlich verweigert die Neue Heimat die Bucheinsicht und das Gutachten und verstößt damit gegen ihre eigenen Grundsätze sowie gegen die getroffenen Vereinbarungen

    (Müntefering [SPD]: Ist doch gar nicht wahr!)

    und erstellt ein eigenes Memorandum, das aber nicht nachgeprüft werden kann.
    Fünftens. Als die Bundesregierung die Offenlegung der Bücher als Voraussetzung für alle weiteren Gespräche und mögliche Hilfeleistungen festschreibt, äußert Herr Lappas, Chefmanager der Tochtergesellschaft BGAG sinngemäß: Unsere Vermögensverhältnisse sind so gut, wir sind so reich, daß wir uns aus eigener Kraft retten können.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Und dann rufen die nach dem Bund!)

    Meine Damen und Herren, dann muß doch die Frage gestattet sein, warum denn der Hilferuf eigentlich ergangen ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Es gibt eigentlich keinen anderen Schluß, als daß dieser Hilferuf an den Bundeskanzler eine arglistige Täuschung war, um an weitere öffentliche Gelder heranzukommen und die Gewerkschaftskasse zu schonen und zu sanieren.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Dennoch bleibt natürlich die Frage der Konsolidierung im Raum. Denn es zeigt sich ja, daß die Kraftsprüche von Herrn Lappas wenig genutzt haben. Wer die Bilanzen der Neuen Heimat aus den letzten vier Jahren liest, kann einen Satz immer wieder finden: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stand und steht die Konsolidierung des Unternehmens." Die Frage stellt sich, ob überhaupt ein Konzept zur Konsolidierung vorliegt und, wenn ja, warum man dann täglich anders handelt, als man es sich vorgenommen hat.
    Man nehme aus dem Bericht der Bundesregierung nur einmal folgende Zahlen: Bereits jetzt sind mehr als 63 000 Wohnungen verkauft. Zum Teil sind es die besten Bestände, die - um schnell an Liquidität zu kommen — verkauft wurden. Pro Wohnung wurde nach dem Bericht der Bundesregierung ein Durchschnittspreis von 70 000 bis 130 000 DM erzielt; das wären also im Durchschnitt etwa 100 000 DM pro Wohnung. Damit müßten eigentlich jetzt schon 6 Milliarden DM an zusätzlicher Liquidität erlöst worden sein. Es taucht aber in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Finanzwirtschaft, immer mehr die Frage auf, ob denn diese verkauften Wohnungen von den Erwerbern — zu einem beachtlichen Teil sind es ja wiederum gewerkschaftseigene Käufer wie die BGI — auch tatsächlich bezahlt wurden. Bei der Kapitaldecke der BGI z. B. ist zu befürchten, daß sich die Schulden dort drastisch erhöhen und die Bilanzen der Neuen Heimat entsprechend entlastet, d. h. geschönt werden. Das ist natürlich keine seriöse Konsolidierung.
    In diesem Zusammenhang taucht auch die Frage auf, inwieweit dies alles für den Deutschen Bundestag wichtig ist. Der Bericht der Bundesregierung sagt u. a., daß durch landesverbürgte Darlehen unmittelbare Konsequenzen auf die Ausgabenseite des Bundes in seiner Eigenschaft als Rückbürge entstehen können. Im Einzelfall kann dies bis zu 50 % des Bürgschaftsvolumens sein.
    Wenn dem so ist, meine Damen und Herren, dann halte ich es für eine Unverschämtheit, wenn die Neue Heimat ankündigt, daß die Länder ein Gutachten über die Vermögenslage der Neuen Heimat erhalten werden, dem Bund aber die Bucheinsicht bei dieser Rechtslage weiterhin verweigert wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Nun sollen j a weitere 60 000 Wohnungen zu ähnlichen Preisen verkauft werden, ohne daß etwa das Konsolidierungskonzept des DGB als Eigentümer oder ein Konzept der Neuen-Heimat-Manager vorliegt. Der hektische Verkauf oft weit unter Marktpreis ist ohnedies ein volkswirtschaftliches Vergehen, das nicht zu verantworten ist. Schließlich wurde j a hier mit erheblichen Subventionen ein sozialpolitisches Ziel verfolgt, das jetzt, um Gewerkschaftskassen zu schonen, rigoros geopfert wird.
    Dabei verdient im Rahmen dieser Betrachtungen der Konsolidierung die Entwicklung des Personalbestandes bei der Neuen Heimat Beachtung.
    Meine Damen und Herren, das, was hier vollzogen wurde, sollte man sich wirklich einmal anhören. 4 982 Personen waren 1980 gemäß dem Bericht



    Grünbeck
    der Bundesregierung beschäftigt. Jetzt sind es noch 3 500. Über 1 400 Mitarbeiter haben also ihren Arbeitsplatz bereits verloren. Die restlichen Mitarbeiter haben kaum Aussicht auf den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.
    Was wird von vielen DGB-Funktionären und SPD-Kollegen bis hin zum Kanzlerkandidaten Rau ständig gewettert, wenn in Betrieben rationalisiert wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben! Hier aber verlieren die Menschen ihren Arbeitsplatz nicht durch Rationalisierung, sondern deshalb, weil DGB-Funktionäre und Neue-Heimat-Manager in verantwortungsloser Art und Weise die Arbeitsplätze buchstäblich verschlampert haben und damit den Rest ihrer Glaubwürdigkeit verloren haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Und wenn dies dann noch von der SPD und ihrem Kanzlerkandidaten toleriert wird, dann ist es auch mit ihrer Glaubwürdigkeit restlos zu Ende.
    Schließlich noch eines: Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hätte der regierende Bürgermeister von Hamburg das Recht — und nach den Ergebnissen auch die Pflicht —, eine sofortige Prüfung durch eine neutrale Aufsichtsbehörde in Auftrag zu geben zu Lasten des Unternehmens Neue Heimat. Nachdem sich Herr von Dohnanyi lange zu Recht geweigert hat, Bestände der Neuen Heimat zu kaufen und sich jetzt auf Grund des Druckes seiner SPD-Basis eines anderen besinnen mußte, wäre es eigentlich an der Zeit, daß er seinen Pflichten im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nachkommt, zumal ihm jetzt der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft vorliegt, worüber der „Spiegel" in seiner Ausgabe vom 21. April 1986 ausführlich berichtet.
    Da ist die Rede davon, daß die Firma Neue Heimat fast zwangsläufig verrotten mußte, daß sie nun vor dem Ende steht. Der Konzern habe sich schon lange immer an der Grenze des Erlaubten, mal diesseits und mal jenseits, bewegt. Ober Jahre hinweg — so der „Spiegel" — wurden die Bilanzen manipuliert, um die ernste Lage zu verschleiern. Da wurden Querverkäufe zu der Konzernzentrale und den einzelnen Regionalgesellschaften abgewickelt, um „die Aktivierung stiller Reserven zur Abdeckung von Verlusten, Verringerung oder zur Gewinnabführung" zu inszenieren. Als interne Schieberei bezeichnet der „Spiegel", daß die Neue Heimat bei ihren einzelnen Firmen ganz nach Bedarf Gewinne oder Verluste buchen konnte. Es heißt wörtlich: „So verschaffte sich der Konzern zwischen 1974 und 1983" — in dieser Zeit war Herr Breit Aufsichtsratsvorsitzender — „Scheingewinne in Höhe von insgesamt 620 Millionen DM. Die Neue Heimat kassierte bei diesen Querverkäufen sogar Vermittlungsprovisionen". So der „Spiegel".
    Wir werden sicher den Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses aus Hamburg noch näher ansehen und möglicherweise auch darauf zurückkommen.
    Ich möchte aber heute noch einmal besonders auf die Lage der Mieter der Neuen Heimat eingehen.
    Im Bericht zur Lage des Konzerns von 1981 heißt es unter dem Titel „Mieterbetreuung und Kontaktpflege" wörtlich — das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen —, ich zitiere:
    Hauptproblem der Mieterbetreuung ist der Abbau der Anonymität eines Großunternehmens gegenüber dem einzelnen Mieter. Um dies zu erreichen, ist die Unternehmensgruppe bemüht, fortlaufend die Organisation mieternäher zu gestalten, den Informationsfluß zu verbessern, auf die Beschwerden und Anregungen der Mieter oder ihrer Interessenvertreter unverzüglich einzugehen sowie für Einzelhilfen und Gemeinwesenarbeit Sozialarbeiter einzusetzen.
    Welche frommen Sprüche! Und wie sieht die Wirklichkeit aus?
    Die Bundesregierung hat die Rechtslage der Mieter in der Antwort auf unsere Große Anfrage eindeutig geklärt. Wir Freien Demokraten nehmen das zur Kenntnis. Der Bundeswohnungsbauminister hat einen Leitfaden für die Mieter der Neuen Heimat angekündigt, worin aufgezeigt wird, wie sie ihre Rechte wahren können. Ich bitte Sie, Herr Minister, ausdrücklich, in diesen Leitfaden auch die Kontrolle über die Mieten und die Mietnebenkosten durch die Mieter aufzuzeigen und sehr deutlich darzustellen, welche Rechte die Mieter haben. Ich halte das für besonders wichtig, weil ich durch viele Briefe, Gespräche und Telefonate in meiner Überzeugung ständig bestärkt werde, daß die Abrechnungen über die Mieten und Mietnebenkosten nicht korrekt und seriös durchgeführt werden. Dabei werden die Mieter oder deren Interessenvertreter durch die Manager der Neuen Heimat vor Ort oft nicht gut behandelt. Viele Vorgänge werden verzögert und verschleiert.


Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Müntefering?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Grünbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn mir das auf die Redezeit nicht angerechnet wird.