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    Plenarprotokoll 10/213 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 213. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Buschbom 16314A Wahl der Abg. Frau Terborg zur Schriftführerin als Nachfolgerin des Abg. Eickmeyer 16314A Absetzung des Punktes 11i von der Tagesordnung 16314A Erweiterung der Tagesordnung 16314 A Abwicklung der Tagesordnung 16365 D Begrüßung einer Delegation des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China 16383 A Aktuelle Stunde betr. die Auswirkungen der Steuererhöhungsforderung von Dr. Farthmann und aus der SPD auf die Entwicklung der öffentlichen Haushalte, der Kapitalmärkte und des Zinsniveaus in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Solms FDP 16299 B Dr. Apel SPD 16300 C Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16301 C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16302 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 16303 B Dr. Spöri SPD 16304 C Stommel CDU/CSU 16305 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 16306 D Dr. Jens SPD 16308 A Niegel CDU/CSU 16309 A Dr. Schwörer CDU/CSU 16310A Mischnick FDP 16311 B Roth SPD 16312A Wissmann CDU/CSU 16313 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 16314 B Vogel (München) GRÜNE 16314 D Porzner SPD 16315 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16316 D Lutz SPD 16323C Jagoda CDU/CSU 16326 C Auhagen GRÜNE 16328 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 16330 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 16333 B Roth SPD 16337 C Wissmann CDU/CSU 16340 B Dr. Ehrenberg SPD 16341 C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16345 C Hinsken CDU/CSU 16346 D Kirschner SPD 16348 B Namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Laufs, Fellner, Clemens, Schmidbauer, Dolata, Dr. Lippold, Dr. Blank, Dr. Blens, Broll, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Weirich, Weiß, Gerlach (Obernau), Regenspurger, Austermann, Biehle, Boroffka, Frau Dempwolf, Engelsberger, Dr. Faltlhauser, Gerstein, Glos, Dr. Hoffacker, II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 Hinrichs, Hinsken, Höffkes, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Jobst, Jagoda, Jung (Lörrach), Dr. Kunz (Weiden), Keller, Kraus, Lenzer, Dr. Miltner, Marschewski, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Frau Rönsch, Reddemann, Frau Roitzsch (Quickborn), Roth (Gießen), Schneider (Idar-Oberstein), Freiherr von Schorlemer, Schulhoff, Schulze (Berlin), Seesing und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Grünbeck, Dr. Hirsch, Beckmann, Kleinert (Hannover), Dr. Feldmann, Dr. Rumpf, Frau Seiler-Albring, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP Wasserversorgung — Drucksache 10/5353 — 16350 D Ergebnis 16364 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) — Drucksache 10/5342 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 10/5343 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die informationelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes und nachrichtendienstlicher Tätigkeit (Zusammenarbeitsgesetz) — Drucksache 10/5344 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 16351 C Schäfer (Offenburg) SPD 16353 A Dr. Blens CDU/CSU 16355 D Ströbele GRÜNE 16358 A Dr. Hirsch FDP 16360A Dr. Wernitz FDP 16362 A Beratung des Agrarberichts 1986 der Bundesregierung — Drucksachen 10/5015, 10/5016 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Auswirkungen der Milchkontingentierung — Drucksachen 10/2257, 10/3018 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Konzept zur Reduzierung der Getreideüberschüsse durch freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden als Alternative zu geplanten Flächenstillegungen — Drucksache 10/3627 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Einführung von Bestandsobergrenzen zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt — Drucksache 10/2822 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Abbau der strukturellen Getreideüberschüsse durch Importbeschränkungen für Futtermittel — Eine Alternative zu Flächenstillegungen im Getreidebau — Drucksache 10/3626 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung der ökologischen Landbewirtschaftung durch die Gewährung von Umstellungsbeihilfen — Drucksache 10/4577 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Beratung des Agrarberichts 1985 der Bundesregierung der Fraktion der SPD zur Beratung des Agrarberichts 1985 der Bundesregierung — Drucksachen 10/3007, 10/3008, 10/4190 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 III Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung von Beratung im ökologischen Landbau in Form eines Modells „Bauern helfen Bauern" — Neue Formen eines Modells bäuerlicher Selbsthilfe — Drucksachen 10/1216, 10/3041 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Rücknahme der Ablehnung des hessischen Existenzsicherungsprogramms für kleine und mittlere Grünland- und Futterbaubetriebe durch die EG-Kommission — Drucksachen 10/2082, 10/4191 — Kiechle, Bundesminister BML . 16366D, 16409 A Müller (Schweinfurt) SPD 16371 D Susset CDU/CSU 16375 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 16379 C Paintner FDP 16383 A Schröder (Hannover) SPD 16386 C Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 16391 B Bredehorn FDP 16393 D Wimmer (Neuötting) SPD 16396 B Brunner CDU/CSU 16398 C Immer (Altenkirchen) SPD 16400 B Eigen CDU/CSU 16401 D Oostergetelo SPD 16403 C Schartz (Trier) CDU/CSU 16406 B Kißlinger SPD 16407 B Senfft GRÜNE 16410 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung - Drucksache 10/5247 — Vogel (München) GRÜNE 16411A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über häufige und wiederkehrende Mängel bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im fachlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie der Verteidigung — Drucksachen 10/3847, 10/5227 — . . . 16411 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz — im Haushaltsjahr 1985 — Drucksachen 10/4948, 10/5226 — . . . 16411 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken in Berlin-Kreuzberg — Drucksache 10/5244 — 16411 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnologien und der Telekommunikation Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die erste Etappe der Verwirklichung der gegenseitigen Anerkennung der Allgemeinzulassungen von Telekommunikations-Endgeräten — Drucksachen 10/3788 Nr. 8, 10/4291 — 16411C Beratung der Sammelübersicht 143 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5333 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 144 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5334 — 16411 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/5363 — 16412 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Altenhilfepolitik in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2957, 10/4108 — Bueb GRÜNE 16412 B Link (Diepholz) CDU/CSU 16414 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 Delorme SPD 16416 B Eimer (Fürth) FDP 16418 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 16421A Bohl CDU/CSU (zur GO) 16423 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst — Drucksache 10/4689 — Reuter SPD 16423 B Broll CDU/CSU 16424 B Ströbele GRÜNE 16426 A Dr. Hirsch FDP 16426 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungsplatzfinanzierungsgesetz) — Drucksache 10/5143 — Kuhlwein SPD 16428 A Rossmanith CDU/CSU 16429 D Frau Zeitler GRÜNE 16431 D Neuhausen FDP 16432 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auschusses für Verkehr — Drucksache 10/5356 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt — Drucksachen 10/5070, 10/5267 — Dr. Schulte, Pari. Staatssekretär BMV . . 16434 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren — Drucksache 10/5305 — 16434 D Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Vereinfachung der Personenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen — Drucksache 10/5279 — Ströbele GRÜNE 16435A Clemens CDU/CSU 16435 D Tietjen SPD 16436 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 16437 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 16438 A Nächste Sitzung 16438 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16439*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 15 der Tagesordnung (Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-DonauWasserstraße) (Bohlsen [CDU/CSU], Buckpesch [SPD] 16439* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren) (Engelhard, Bundesminister der Justiz, Dr. de With [SPD], Marschewski [CDU/CSU], Frau Hönes [GRÜNE]), Beckmann [FDP]) 16441* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 16299 213. Sitzung Bonn, den 24. Aprii 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 25. 4. Dr. Ahrens * 25. 4. Antretter * 25. 4. Frau Augustin 25. 4. Berger * 25. 4. Böhm (Melsungen) * 25. 4. Büchner (Speyer) * 25. 4. Dr. von Bülow 25. 4. Cronenberg (Arnsberg) 25. 4. Curdt 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Dr. Enders * 25. 4. Frau Fischer * 25. 4. Fischer (Bad Hersfeld) * 25. 4. Gansel * 25. 4. Gerstl (Passau) * 25. 4. Grünbeck 25. 4. Dr. Haack 25. 4. Haase (Fürth) * 25. 4. Dr. Häfele 25. 4. Dr. Hauchler 25. 4. Jäger (Wangen) * 25. 4. Frau Kelly 25. 4. Kittelmann * 25. 4. Klein (München) 25. 4. Dr. Klejdzinski * 25. 4. Dr. Kreile 25. 4. Kroll-Schlüter 25. 4. Frau Krone-Appuhn 25. 4. Dr. Graf Lambsdorff 25. 4. Landré 25. 4. Lemmrich * 25. 4. Lenzer * 25. 4. Lowack 25. 4. Metz 25. 4. Möllemann 24. 4. Dr. Müller * 25. 4. Nelle 24. 4. Neumann (Bramsche) * 25. 4. Frau Pack * 25. 4. Dr. Pfennig * 25. 4. Dr. Probst 25. 4. Reddemann * 25. 4. Dr. Rumpf * 25. 4. Dr. Scheer * 25. 4. Dr. Schierholz 25. 4. Schmidt (Hamburg) 25. 4. Schmidt (München) * 25. 4. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 4. Schmitz (Baesweiler) 24. 4. Schulte (Unna) * 24. 4. Schwarz * 25. 4. Dr. Soell * 25. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 25. 4. Dr. Stavenhagen 25. 4. Dr. Stoltenberg 25. 4. Uldall 25. 4. Dr. Unland * 25. 4. Vogt (Düren) 24. 4. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Voigt (Sonthofen) 25. 4. Dr. Wulff * 25. 4. Zierer * 25. 4. Dr. Zimmermann 24. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 15 der Tagesordnung (Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße) *) Bohlsen (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die fortschreitende Fertigstellung weiterer Teilabschnitte der Main-Donau-Wasserstraße verschafft dem Projekt einer Rhein und Donau verbindenden Großschiffahrtsstraße zunehmend Gestalt. Hauptbauziel ist die Verbesserung der Wettbewerbssituation strukturschwacher Gebiete Bayerns. Der Bau der MainDonau-Wasserstraße sichert Bayern die Anbindung an das Rheinstromgebiet und schafft zugleich eine Verbindung zu den für Bayern wichtigsten Industriezentren und zu den Nordseehäfen. Die Wasserstraße mildert entscheidend die Auswirkung der Randlage Bayerns im EG-Raum. Durch sie werden die bayerische Donau und der ostbayerische Raum in den Verkehrsbereich des Rheinstromgebiets einbezogen. Grundsätzlich werden Wasserstraßen gebaut, weil die Binnenschiffahrt als ein besonders kostengünstiger Verkehrsträger zum Transport frachtkostenempfindlicher Massengüter prädestiniert ist, bei denen es weniger auf die Schnelligkeit der Beförderung ankommt. Nicht selten ermöglicht überhaupt erst der Wasserweg größere Transportweiten und löst damit echten Neuverkehr aus. Die preisgünstige Versorgung mit Massengütern senkt die Transportkostenbelastung der bayerischen Wirtschaft und stärkt damit die Wirtschaftsstruktur insbesondere in Mittel- und Ostbayern. Längerfristig können auch andere Verkehrsträger mit zunehmenden Transporten rechnen, da von einer leistungsfähigen Wasserstraße erhebliche Antriebskräfte für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft ausgehen und dadurch der Transport für hochwertige Güter steigt. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß positive Strukturimpulse, nämlich die Ansiedlung neuer Betriebe, die Schaffung *) Die Abgeordneten Kohn (FDP) und Vogel (München) (GRÜNE) werden ihre Reden nach schriftlicher Formulierung zu Protokoll geben. Die Reden werden als Anlagen zum Stenographischen Bericht über die 214. Sitzung abgedruckt werden. 16440* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 neuer Arbeitsplätze und damit die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur überhaupt, die entscheidende Triebfeder für den Bau der Wasserstraße bildete. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bezweckt die Festschreibung des rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße als nationale Bundeswasserstraße. Die Gewässerstrecken des südlichen Teil des Main-Donau-Kanals sollen in das Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Bundeswasserstraßen aufgenommen werden. Der am 25. Mai 1985 bzw. am 29. August 1985 abgeschlossene Staatsvertrag zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern bekundet das Einvernehmen darüber, die Gewässerabschnitte der Main-Donau-Wasserstraße einheitlicher Bundeshoheit zu unterstellen. Bedenkt man, daß mit Fertigstellung des MainDonau-Projekts nicht allein zwei große europäische Flußsysteme und letztlich die Nordsee mit dem Schwarzen Meer verbunden werden, sondern darüber hinaus auch der durchgehende Verkehr zwischen Gebieten unterschiedlichster Wirtschaftssysteme ermöglicht wird, so erkennt man dabei zugleich, wie wichtig es ist, einen einzigen Hoheitsträger mit der Wahrung bundesdeutscher Belange zu betrauen. Diesem Erfordernis entspricht der vorliegende Gesetzesentwurf. Nach deutscher Auffassung gibt es keinen allgemein anerkannten Grundsatz des Völkerrechts, nach dem die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet gewesen wäre, die MainDonau-Wasserstraße zu bauen und den Kanal für die internationale Schiffahrt frei zu öffnen. Bereits die Lage auf ausschließlich bundesdeutschem Territorium rechtfertigt den ausschließlichen Souveränitätsanspruch der Bundesrepublik Deutschland. Die wirksamste Geltendmachung ihrer Souveränität erfolgt im Binnenschiffahrtswesen durch den Bund. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß erst kürzlich vom Bundestag eine Novellierung des Binnenschiffahrts-Aufgabengesetzes beschlossen wurde, die ein wirksames Instrumentarium zum Schutz des deutschen Gewerbes gegen unerwünschte Wirtschaftspraktiken fremder Staaten enthält. Mit der eindeutigen Festlegung des rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße als Bundeswasserstraße wird es möglich, die Vorschriften des Binnenschiffahrts-Aufgabengesetzes, die zu einem wesentlichen Teil gerade im Hinblick auf die Situation nach Fertigstellung der Main-Donau-Wasserstraße beschlossen worden sind, anzuwenden. Das Binnenschiffahrts-Aufgabengesetz stellt klar, daß die Fahrt auf den Bundeswasserstraßen für NichtEG-Ausländer grundsätzlich von einer Erlaubnis des Bundes abhängig ist. Die Gefahr eines unkontrollierten Vordringens von Ostblockflotten, die in der Vergangenheit zum Teil mit marktzerstörerischen Dumping-Praktiken versucht haben, ohne Rücksicht auf die eigenen betriebswirtschaftlichen Kosten Devisen zu verdienen, wird damit gebannt. Über die Main-Donau-Wasserstraße wird zukünftig der Zugang zum gesamten bundesdeutschen Wasserstraßennetz für ausländische Flotten nur im Rahmen abzuschließender bilateraler Verträge möglich sein. Die Verträge, deren Abschluß die Bundesrepublik den Donau-Anliegerstaaten anbietet, werden vom Prinzip der Gegenseitigkeit — auch in bezug auf die Beteiligung an der Ladung und Festsetzung der Frachten — beherrscht sein und die Möglichkeit der Kontingentierung und Quotierung im Transitverkehr vorsehen. Einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten der deutschen Binnenschiffahrt wird damit ein Riegel vorgeschoben. Erlauben Sie mir, meine Ausführungen mit der Bitte zu beenden, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Stellungnahme des Bundesrates zuzustimmen und damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Nutzung der Main-Donau-Wasserstraße für die Bundesrepublik Deutschland festzuschreiben. Buckpesch (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit der Verabschiedung des vorliegenden Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße wird der restliche Abschnitt des Main-Donau-Kanals von Nürnberg bis Kelheim eine Bundeswasserstraße. Das und nichts anderes ist der wesentliche Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die fertiggestellten und freigegebenen Teilstrecken durch Rechtsverordnung zu Bundeswasserstraßen zu erklären. Dieser Entwurf signalisiert, daß das wohl umstrittenste Verkehrsprojekt der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland der Fertigstellung entgegengeht. Die sozialliberale Bundesregierung und in ihr der zuständige Verkehrsminister Volker Hauff haben bereits Ende der 70er Jahre erkannt, daß es nicht nur das umstrittenste, sondern auch das unsinnigste Großprojekt unserer neueren Geschichte ist. Und ohne Übertreibung kann behauptet werden, daß heute niemand mehr bereit wäre, mit dem Bau zu beginnen, um die vertraglich festgelegten Ideen und Vorstellungen des Jahres 1921 zu realisieren. Volker Hauff hat damals der Regierung des Freistaates Bayern vorgeschlagen, die eingesparten Millionen insbesondere in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des dortigen Raumes zu investieren. Wir Sozialdemokraten haben in unserem Wahlprogramm von 1983 noch einmal zum Ausdruck gebracht, daß wir die Fertigstellung des Kanals nicht für zweckmäßig halten, und wir haben durch unseren damaligen Haushaltsberichterstatter Hajo Hoffmann in den Jahren 1983 und 1984 begründet, warum wir den Haushaltsansätzen für dieses Bauwerk nicht zustimmen konnten. Doch es kam anders. Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wollen den Kanal fertigstellen, koste es, was es wolle. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird jedoch nicht über den Weiter- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 16441* bau und die Fertigstellung der Main-Donau-Wasserstraße entschieden. Sie wird Realität werden, ob wir wollen oder nicht. Hier geht es ausschließlich um die Festlegung des rechtlichen Status dieser Wasserstraße. Der Entwurf sagt aus, daß der Kanal auf Grund der vertraglichen Verpflichtung des Bundes eine Bundeswasserstraße wird, der Bund somit für den Betrieb und die Unterhaltung zuständig ist und auf ihr alle für Bundeswasserstraßen geltenden Gesetze und Verordnungen Anwendung finden, nicht nur das Bundeswasserstraßengesetz, sondern auch das Binnenschiffahrtsaufgabengesetz. Das ist nicht nur vernünftig, sondern dazu gibt es auch keine Alternative. Die Ablehnung des Gesetzes verhindert nämlich nicht den Schiffsverkehr auf dieser Wasserstraße. Sie würde auch als Landeswasserstraße des Landes Bayern oder — was zwar eine Kuriosität wäre — als private Wasserstraße von der Rhein-Main-Donau AG betrieben werden können. Schon allein ihre wasserwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Aufgabenstellung würde dies erfordern, nur mit dem Unterschied, daß z. B. die Binnenschiffahrts-Straßenordnung des Bundes — also das Verkehrsrecht — und das Binnenschiffahrts-Aufgabengesetz mit seiner vorbeugenden Wirkung auf das Eindringen der Staatshandelsflotten mit ihren Dumpingpreisen in unseren Verkehrsmarkt für diese Wasserstraße keine Gültigkeit hätten. Das aber, meine Damen und Herren, kann doch wirklich keiner wollen. Den Eindruck zu erwecken, man könne mit der Ablehnung dieses Gesetzentwurfes den Kanal und den Verkehr auf ihm verhindern, ist reine Scharlatanerie. Wir alle müssen daran interessiert sein, daß auf allen unseren Wasserstraßen gleiches Recht gilt und daß unsere zum Schutz der gesamten deutschen Verkehrswirtschaft erlassenen Gesetze darauf Anwendung finden. Wir wollen die deutsche Binnenschiffahrt vor Dumpingflotten schützen und die mit ihnen verbundenen schädlichen Auswirkungen auf die Deutsche Bundesbahn und die deutschen Seehäfen abwenden. Aus diesem Grunde werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren) Engelhard, Bundesminister der Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Strafprozeßrecht wird mit vollem Recht als Seismograph der Staatsverfassung bezeichnet. Seine Aufgabe ist es, das fragile Verhältnis von Freiheitsanspruch des einzelnen und Sanktionsanspruch der Rechtsgemeinschaft in ein immer wieder zu überprüfendes und neu auszutarierendes Gleichgewicht zu bringen. Nicht nur die Sicherung effektiver Verteidigungsmöglichkeiten für den Beschuldigten, sondern auch die Rücksicht auf das Tatopfer gehört dabei zu den Erfordernissen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Die strafprozessuale Entwicklung des letzten Jahrhunderts insgesamt und namentlich die rechtsstaatlich geprägte Fortentwicklung der Nachkriegszeit ist jedoch bisher am Verletzten vorbeigelaufen. Er wurde von Anfang an in eine Randrolle abgedrängt. Nach meinem Amtsantritt als Bundesminister der Justiz habe ich die Weichen dafür gestellt, einen wirksamen Opferschutz mit der gebotenen Beschleunigung, aber auch mit der notwendigen Gründlichkeit und Sorgfalt in dieser Legislaturperiode zu realisieren. Allen skeptischen Bemerkungen zum Trotz liegt Ihnen nunmehr ein ausgereifter Regierungsentwurf vor. Ich möchte auch an dieser Stelle namentlich den Ländern, aber auch den Verbänden und vielen interessierten einzelnen dafür danken, daß sie durch ihre konstruktive Kritik am Diskussionsentwurf meines Hauses vom Mai 1985 zur Konsensbildung beigetragen haben. Zu den Schwerpunkten der Reform der Verletztenstellung im Entwurf gehört der Schutz des Tatopfers und hier besonders der Frau, die Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden ist. Es geht um den Schutz vor Fragen aus der Intimsphäre, die erweiterte Möglichkeit, die Öffentlichkeit bei solchen Erörterungen in der Hauptverhandlung auszuschließen, und das Recht, die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu verlangen. Wir benötigen aber auch eine umfassende gesicherte Beteiligungsbefugnis des Verletzten durch eine tiefgreifende Umgestaltung der Nebenklage. Sie soll künftig in erster Linie denjenigen Verletzten offenstehen, die von einer schweren Straftat gegen ihre höchstpersönlichen Rechtsgüter betroffen sind. Einen dritten Schwerpunkt legt der Entwurf auf Maßnahmen, durch die dem Tatopfer die Realisierung seines materiellen Schadensersatzes erleichtert wird. Die Bezeichnung als Entwurf eines „Ersten" Verletztenschutzgesetzes verdeutlicht, daß es damit nicht getan ist und nicht getan sein kann. Es gibt weitere wichtige Problemfelder. Ich habe veranlaßt, daß auch zu ihnen Forschungen und Überlegungen eingeleitet werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß auf ein weiteres hinweisen: Mindestens ebenso wichtig wie eine Änderung des Gesetzes ist eine Änderung der inneren Einstellung eines jeden von uns. Zu Recht ist gefordert worden, dem Opfer schon bei der Handhabung des geltenden Rechts 16442* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 mehr als bisher Einfühlung und Rücksichtnahme entgegenzubringen. Ich habe den Eindruck, daß nach der Diskussion der letzten zwei Jahre diese Forderung nicht ungehört verhallt ist. Über die Summe seiner Einzelregelungen hinaus kann auch der Entwurf der Bundesregierung dazu beitragen, die Befolgung dieses Appells zu erleichtern. Ich bitte Sie daher um seine Beratung und Verabschiedung. Dr. de With (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir Sozialdemokraten am 9. November 1983 unseren Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten im Bundestag einbrachten, gab es bei der Koalition vornehmlich Häme gegen die Einführung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, und gegen die von uns vorgeschlagene Einführung des Opfer-Anwaltes wurde von oben herab eingewandt, dies verzögere nur das Strafverfahren und belaste die Justiz. Der unionsgeführte Bundesrat lehnte es am 25. November 1983 ab, einen entsprechenden von Hamburg vorgeschlagenen Gesetzentwurf überhaupt nur einzubringen. Bei der schließlich am 1. Dezember 1983 erfolgten ersten Lesung im Bundestag wandte sich dann auch der Verteter der Unionsfraktion mit Nachdruck auch gegen den Opferanwalt. Sie, Herr Minister, und der Vertreter Ihrer Partei verschwiegen sich dazu dezent. Als wir Sozialdemokraten letztendlich unseren Entwurf zum besseren Schutz der Opfer von Gewaltdelikten, also aller Verletzten, am 8. November 1985 hier im Bundestag in erster Lesung zur Debatte stellten, war die schwarze Wolke weg. Und das diffuse Gelb hatte sich gelichtet. Freilich, der 55. Deutsche Juristentag 1984, mit vielen Plädoyers für den Opferschutz, war inzwischen ins Land gegangen, und die Bundesregierung hatte, gezwungenermaßen darauf aufbauend, der Öffentlichkeit einen Diskussionsentwurf zum besseren Opferschutz vorgestellt. Die Union stimmte unseren Prinzipien im Grunde zu, auch die FDP. Sie, Herr Minister — das müssen Sie sich bitte anhören und noch einmal nachlesen — nörgelten nur noch an Details herum. Ich sage: Guten Abend, Herr Minister, ich freue mich, daß Sie und die Bundesregierung heute endlich zu Stuhle gekommen sind. Und ich freue mich auch, daß der Bundesrat mit seiner Unionsmehrheit schließlich einsichtig geworden ist. Das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen offensichtlich grüßen. Und das Niedersachsen-Roß braucht sehr wahrscheinlich Futter. Beim Opferschutz, wo es berechtigterweise galt, verlorenes Terrain gutzumachen, haben Sie die Rosse zunächst allzu lange locker traben lassen und nur am Schluß die Sporen gegeben. Beim Landfriedensbruch, beim Schleppnetzparagraphen und bei § 116 hatten Sie ohne Not mit der Peitsche Galopp erzwungen; das war Ihnen schlecht bekommen. Lassen wir den Rückblick beiseite. Wir Sozialdemokraten begrüßen grundsätzlich Ihren Entwurf, noch mehr die Zustimmung des Bundesrates. Ist doch damit die Chance eröffnet, endlich zu einer gemeinsamen gesetzgeberischen Lösung noch in dieser Legislaturperiode zu kommen, was den Betroffenen, vornehmlich den Frauen, der StPO und der gemeinsamen Rechtsüberzeugung zugute käme. Der Entwurf der Bundesregierung begegnet allerdings drei entscheidenden Bedenken: Erstens. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird viel zu zaghaft angegangen. Zweitens. Die Information des Betroffenen über seine Rechte findet in Ihrem Entwurf nicht statt. Drittens. Die Verstärkung des Opferschutzes kann die rechtsstaatlichen Garantien für den Beschuldigten und Angeklagten berühren. Erstens. Sie glauben zwar, der Täter-Opfer-Ausgleich, also die Wiedergutmachung durch den Täter gegenüber dem Opfer, könne verbessert werden. Sie schlagen dazu aber allein vor, daß die zu zahlende Geldstrafe im nachhinein eine Zahlungserleichterung erfahren kann, wenn die Wiedergutmachung gefährdet wäre. Das ist entschieden zu wenig. Wir Sozialdemokraten hingegen meinen, daß die Bedeutung der Wiedergutmachung für den Rechtsfrieden deutlich verankert werden muß, nämlich durch einen erweiternden Passus bei der Straßzumessungsvorschrift, durch das Einfügen der neuen Möglichkeit der Aussetzung auch der Geldstrafe zur Bewährung und durch das Verabschieden einer Vorschrift, die die Einstellung wegen geringer Schuld dann rechtfertigt, wenn der Schaden wiedergutgemacht wird. Hier wird deutlich: Eine Änderung des Sanktionsrechts wäre am Platze, vor der Sie sich schon bei der Novellierung der Strafaussetzung zur Bewährung gedrückt haben. Sie sind dabei, eine Chance zu versäumen. Ich fordere Sie auf, endlich einen Schritt nach vorn zu tun. Zweitens. Wenn Sie schon erfreulicherweise bereit sind, auch beim ersten Zugriff in gewissen Fällen einen Opfer-Anwalt als Beistand zuordnen zu lassen und so dem Opfer mehr Rechte zu gewähren, dann müssen Sie aber auch bereit sein, eine Belehrungspflicht zu dessen Gunsten in die StPO einzufügen. Nachdem das auch oder sogar der Bundesrat zu bedenken gegeben hat und Sie dazu nur äußerten, Sie würden das prüfen, erwecken Sie den fatalen Verdacht, Sie wollten diese neuen Rechte möglichst klein halten. Das ist nicht nur inkonsequent. Hier schaut ein bißchen der alte Obrigkeitsstaat frei nach dem Motto durch: Auf dem Papier steht es ja, aber wissen müssen sie es nicht. Die Bundesregierung konserviert damit Informationsdefizite zum Nachteil des betroffenen Bürgers. Ein Grundverstoß in einer sozialen Demokratie. Drittens. Die Einführung eines Opfer-Anwaltes und die Verbesserung der Stellung des Verletzten im Prozeß mit der Ausweitung des Fragerechts und der Änderung des Rechts auf Öffentlichkeit stellen einen sehr erheblichen Eingriff in das Gefüge der mehr als 100 Jahre alte StPO dar. Bisher glaubten wir, der Wahrheitsfindung, der gerechten Beurteilung der Tat und dem Schutze von Opfer, Täter und Zeugen entsprächen das Anklagemonopol des Staatsanwaltes und das Legalitätsprinzip am ehesten: Die so statuierte Fürsorge des Staates erschien ausreichend. Inzwischen aber Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 16443* kennen wir alle das Prinzip „von der Nutzung der Mediengewalt" mit Hilfe dessen bildhaft — oft bunt und illustriert — und dazu noch sehr oft am Sonntag Opfer und Zeugen genüßlich in die Öffentlichkeit gezerrt werden, ohne daß durch eine entsprechende Anwendung des englischen Prinzips des „contempt of court" dieser Nachteil kompensiert werden könnte. Wenn wir aber diesen Mißstand, der sich vornehmlich gegen Frauen richtet, durch Einführung des Opfer-Anwaltes, einer erweiterten Nebenklageberechtigung und einer flexibleren Gestaltung des Öffentlichkeitsprinzips zu konterkarieren versuchen, dann müssen wir bedacht sein, daß dabei nicht die Rechte des Angeklagten beschnitten werden. Aus diesem Grund haben wir Sozialdemokraten z. B. vorgeschlagen, daß immer dann auch dem Angeklagten ein Rechtsanwalt beigeordnet werden muß, wenn das Opfer einen solchen Beistand zur Verfügung hat. Das fehlt in der Vorlage der Koalition. Und wir alle sollten sehr sorgfältig darauf achten, daß durch die notwendigen Änderungen imRecht auf Öffentlichkeit und im Befragungsrecht das Gewicht nicht zum Nachteil des Angeklagten verschoben, sondern nur das Opfer vor unnötigem Bloßstellen verschont wird. Ich zitiere gern Gustav Heinemann. Er hat in seiner Antrittsrede am 1. Juli 1969 gesagt, daß unsere Ordnung nicht fertig sei: Alle ihre Orientierungsmerkmale, als da sind: freiheitliche Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, bedürfen im Staat und in der Gesellschaft der fortwährenden Bemühung um täglich bessere Verwirklichung durch den mündig und mitbestimmenden Bürger. Hier ist jetzt Gelegenheit für Politiker zu gemeinsamen Bemühungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das erforderliche Anhörungsverfahren für Ihre Vorlage und für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Sozialdemokraten haben wir bereits gemeinsam beschlossen. Es findet am 15. Mai 1986 statt. Wir Sozialdemokraten werden jede Möglichkeit nutzen, daß noch in dieser Legislaturperiode die Rechte des Opfers im Strafverfahren die angemessene, aber auch ausreichende Verbesserung erfahren. Marschewski (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbesserung des Opferschutzes ist eines der zentralen Vorhaben der in der Rechtspolitik so erfolgreichen Bundesregierung. Die Opfer von Straftaten dürfen nicht länger weitgehend hilflos, weitgehend schutzlos als Randfiguren des Strafprozesses im Schatten stehen. Wir alle sind es den Verletzten, vor allem aber den Opfern schwerer Straftaten schuldig, daß ihnen Fürsorge und ein Höchstmaß an rechtsstaatlichen Garantien gesichert wird, wie es neulich der Herr Bundesjustizminister treffend formuliert hat. Obwohl wir leider jedes Jahr über vier Millionen Verbrechensopfer zu beklagen haben, schenkte die Öffentlichkeit dieser wohl größten Einzelgruppe unserer Gesellschaft nur zu selten ihre Aufmerksamkeit. Die Darstellung in den Medien ist oft einseitig, ist vom Rechtsbrecher weggeleitet, ist tatentschuldigend. Sie hat zur Verdrängung der Opferschicksale geführt, zur Verdrängung der Schicksale Vergewaltigter, von an Leib und Seele Geschädigten, von Kindern, von Alten. Daher begrüße ich es, daß diese Bundesregierung nunmehr das auf dem vorletzten Juristentag gegebene Versprechen des Bundeskanzlers eingelöst hat: „Dem Opfer muß eine stärkere Zuwendung geschenkt, ihm muß mehr Schutz und Hilfe gewährt werden." Das überkommene, noch geltende Strafverfahrensrecht hat die eigenständige Position des Verletzten vernachlässigt. Diese vor dem Hintergrund absoluter Straftheorien zu erklärende Lehre der Wesensfremdheit von staatlichem Strafanspruch und dem Interesse des Verletzten ist heute nicht mehr haltbar. Strafnormen sind öffentliche Rechtssätze, die auch dem Interesse des einzelnen zu dienen bestimmt sind. Aber sobald das Ermittlungsverfahren initiiert ist, beginnt oftmals die Demontage des Opfers, entwickelt sich das Opfer zum Störfaktor. In der Hauptverhandlung wird es noch als Zeuge benötigt, jedoch auch da begegnet man ihm mit Mißtrauen. Man gängelt es mit Fragen, man läßt es zu, daß sich manche Verfahren, namentlich bei Sexualdelikten, zu einem Spießrutenlaufen entwicklen (Heike Jung). Meine Damen und Herren, hier tut Abhilfe not. Es reicht eben nicht aus, dem Verletzten im Strafverfahren quasi nur die normale Rolle eines Zeugen zuzuerkennen. Ich meine, der Grundsatz der Waffengleichheit verlangt nach Schutzpositionen, die dem Verletzten die Verteidigung gegen unbegründete Verantwortungszuweisungen ermöglichen. Daher begrüße ich es, daß vor allem den Opfern schwerer Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter — etwa gegen die sexuelle Selbstbestimmung — durch Umgestaltung der Nebenklage eine herausgehobenere Stellung eingeräumt werden soll. Denn gerade bei diesen Delikten besteht ein gesteigertes Bedürfnis, Verantwortungszuweisungen durch den Beschuldigten abzuwehren. Der Verletzte soll daher die Möglichkeit erhalten, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen; er soll durch Erklärungen, durch Fragen, Anträge und Rechtsmittel auf das Ergebnis des Verfahrens einwirken können. Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, ist ein besserer Schutz der Privat- und Intimsphäre des Verletzten. Ich kann nicht akzeptieren, daß z. B. vergewaltigte Frauen in Strafprozessen oftmals unerträglichen Belastungen ausgesetzt werden. Als Zeugen einer Tat müssen sie sämtliche Details des Verbrechens, ihres Vorlebens, ja ihres Intimlebens ausbreiten. Fast in allen diesen Fällen werden skandalöse, unbewiesene Vermutungen über Mitschuld und mögliches Provozieren der Tat angestellt. Allein deshalb verzichten viele Frauen lieber auf eine Strafanzeige, als im Gerichtssaal quasi noch einmal vergewaltigt zu werden. 16444* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 Hinzu kommt die Berichterstattung in den Medien, die oftmals erst zur öffentlichen moralischen Verurteilung des Opfers führt. Und an Scheinheiligkeit fehlt es dabei nicht: Der aufklärerische Impetus und die Entrüstung über das Täter- oder auch Verteidigerverhalten gehen einher mit dem vermeintlichen Bedürfnis der Leser, zu erfahren, was sich in der Intimsphäre ereignet hat, was das Opfer an sexuellen Perversionen erdulden mußte. Es ist daher dringend erforderlich, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich nur dann zuzulassen, wenn sie zur Wahrheitsfindung und zur Wahrung der Verteidigerbefugnis wirklich unerläßlich sind. Es ist weiter notwendig — wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht —, den Ausschluß der Öffentlichkeit zu erleichtern, ihn vor allem praktikabler zu machen. Dabei weiß ich natürlich, daß das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in Strafsachen zu den wesentlichen Elementen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens moderner Prägung gehört und daß dieser Grundsatz durch die Menschenrechtskonvention garantiert ist. Dennoch machen es die zu schützenden Interessen des Verletzten erforderlich, den Abwägungsmaßstab zugunsten des Persönlichkeitsrechts zu ändern. Sie machen es außerdem erforderlich, die Entscheidung der Anfechtbarkeit zu entziehen, um zu erreichen, daß revisionsrechtliche Konsequenzen für die Entscheidung keine Rolle mehr spielen. Meine Damen und Herren, Opferschutz bedeutet auch Wiedergutmachung. Sie ergibt sich aus dem unstreitigen Recht des Verletzten, Ersatz für den durch eine deliktische Handlung entstandenen Schaden verlangen zu können. In der Tat, wenn es der Sinn des Strafverfahrens ist, die Verantwortung des Täters vor der Rechtsgemeinschaft festzustellen und hieraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, so kann der Ausgleich des Opferschadens keineswegs ausgeklammert werden. Dabei ist es erforderlich, das 1942 in die Strafprozeßordnung eingefügte Adhäsionsverfahren, das bislang keine nennenswerte Bedeutung hat erlangen können, für die Praxis annehmbarer zu gestalten. Dies gilt für die Erweiterung der Zuständigkeit im amtsgerichtlichen Verfahren, dies gilt für die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe, vor allem gilt dies aber für die Zulassung von Grund- und Teilurteil. Insbesondere von letzterem erwarte ich, daß die Praxis ihre bisherige Zurückhaltung gegenüber dieser Verfahrensart aufgibt, um so eine mehrfache Beweisaufnahme über den Anspruchsgrund ersparen zu helfen. Der Schadenswiedergutmachung, meine Damen und Herren, dient es auch, dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Opfers durch Gewährung einer Stundung oder einer Ratenzahlung einen gewissen Vorrang vor staatlichen Ansprüchen auf Geldstrafe und Verfahrenskosten einzuräumen. Denn es hat das Ziel eines auf Resozialisierung und Ausgleich bedachten Strafrechts zu sein, die dem Opfer geschuldete Wiedergutmachung in Kürze zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang kann ich mich auch heute nicht mit dem SPD-Vorschlag anfreunden, auch Geldstrafen zur Bewährung auszusetzen. Ich bleibe bei meiner Begründung: Die Geldstrafe könnte ihre Funktion verlieren, eine echte Alternative zur kurzen Freiheitsstrafe zu bilden: Die Gerichte könnten wieder verstärkt dazu neigen, kurze Freiheitsstrafen zu verhängen, was dem Ziel der Strafrechtsreform, gerade kurze Freiheitsstrafen zurückzudrängen, widersprechen würde. Und, meine Kollegen der SPD, welche Kriterien sollten für die Aussetzung einer Geldstrafe gewählt werden? Denn eine gute Spezialprognose dürfte doch bei der Verhängung einer Geldstrafe in aller Regel gegeben sein. Und wie steht es mit dem Ordnungswidrigkeitsrecht? Wollen Sie vielleicht auch die Geldbuße zur Bewährung anstreben? Das Institut der Strafaussetzung zur Bewährung wäre jedenfalls mit dem auf einfache und rasche Erledigung angelegten Bußgeldverfahren unvereinbar. Meine Damen und Herren, die Stellung des Opfers im Strafverfahren bedurfte seit langem der Neuregelung und der Verbesserung. Diese Reform war seit vielen Jahren überfällig. Dies gilt für die von mir angesprochenen Problembereiche, dies gilt auch für die Verbesserung der Informationsmöglichkeit des Verletzten, für die Akteneinsicht, für die umfassendere gesetzliche Regelung des Verletztenbeistandes. Mein Dank gilt dem Herrn Bundesjustizminister, der mit diesem Gesetzentwurf meine vor kurzem in diesem hohen Hause getroffene Aussage bestätigt: Die Rechtspolitik ist zweifellos eines der Glanzstücke dieser Koalition. Wir werden diesen Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung mit Praxis und Wissenschaft diskutieren. Wir werden dabei die Stellungnahme des Bundesrates mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Dabei ist unser Ziel klar und eindeutig: Der Verletzte darf nicht weiterhin funktionslose Prozeßfigur bleiben. Aber, meine Damen und Herren, diese unsere Zuwendung zum Opferschutz kann allein nicht ausreichen. Gefordert ist vielmehr eine noch effektivere Bekämpfung der Verbrechen. Denn: Straftaten, die verhindert werden, hinterlassen erst gar keine Opfer. Frau Hönes (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE GRÜNEN waren die ersten, die 1984 auf dem 55. Deutschen Juristentag die seit langem erhobenen Forderungen der Frauenbewegung nach einem gesetzlichen Opferschutz für Frauen aufgegriffen haben. Nur hat dieser Opferschutz mit dem, was nun in dem Regierungsentwurf als solcher verkauft wird, nur den Namen gemeinsam. Grüner Opferschutz, wie er auch im Antidiskriminierungsgesetz der GRÜNEN gesetzlich formuliert wird, ist gerichtet auf Sonderrechte für Frauen in Verfahren, die die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zum Gegenstand haben. Hier vor al- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 16445* lem hat sich die Strafverfahrenspraxis als unzureichend und regelungsbedürftig erwiesen. Mit der ausladenden Beschränkung der Verteidigerrechte, die der Regierungsentwurf für sämtliche Strafverfahren vorsieht, hat das nichts zu tun. Unter dem Deckmantel des Opferschutzes wird hier versucht, rechtsstaatliche Errungenschaften rückgängig zu machen. Da hilft auch der Hinweis auf die Wahrung der Rechtsstellung des Beschuldigten nichts. Jede Erweiterung der Rechte der Verletzten hat zwangsläufig eine Verkürzung der Verteidigungsmöglichkeiten der Beschuldigten zur Folge. So beschneidet die vorgesehene Beschränkung des Fragerechts für Fragen, die den „persönlichen Lebensbereich" eines Zeugen bzw. seiner Angehörigen betreffen, auf solche Fragen, die für die Wahrheitsfindung unerläßlich sind, die Möglichkeiten der Verteidigung, das Zeugengewissen zu erforschen. Der Regierungsentwurf unterscheidet nicht nach unbeteiligten Zeugen und solchen, die zugleich Verletzte, „Opfer", sind. Er umfaßt alle Strafverfahren, also auch solche im Bereich der Wirtschaftskriminalität, obwohl sich, wie die Begründung des Entwurfs explizit und richtig vermerkt, ein Regelungsbedürfnis namentlich im Bereich der Sexualstraftaten gezeigt hat. Gleiches gilt auch für den Ausschluß der Öffentlichkeit. Hier soll allen Prozeßbeteiligten und Zeugen, deren Lebensbereich durch die prozessuale Erörterung von Umständen betroffen ist, ein Antragsrecht auf Ausschluß der Öffentlichkeit gegeben werden. Ich frage Sie: Was hat das mit Opferschutz zu tun, wenn in Zukunft die Flick-Affäre hinter geschlossenen Türen verhandelt wird? Hier soll doch ganz offensichtlich unter dem vorgeblichen Schutz von Opfern sexueller Straftaten das Öffentlichkeitsprinzip für alle Strafverfahren — auch solche, die von größtem öffentlichen Interesse sind — eingeschränkt werden, und zusätzlich sollen wesentliche Verteidigerrechte ausgehebelt werden. Wirksamer Opferschutz verlangt Regelungen, die gezielt und ausschließlich auf die Verbesserung der Stellung von Opfern in Strafverfahren ausgerichtet sind. Er ist im Interesse der Rechtsstaatlichkeit auf diejenigen Bereiche zu beschränken, in denen sich die gängige Verfahrenspraxis als für die Betroffenen unzumutbar erwiesen hat. Und das sind nachweislich nur die Verfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Mißbrauchs, die für die betroffenen Frauen und Mädchen zum Spießrutenlaufen werden, Verfahren, in denen die Verteidigung in der Vergangenheit ihre Rechte mißbraucht hat, um Frauen bloßzustellen und zu demütigen. Für diese Frauen und Mädchen gibt der Regierungsentwurf wenig her. Zwar ist die Aufnahme der Vergewaltigungs- und sexuellen Nötigungsvorschriften in den Nebenklagekatalog zu begrüßen; zu begrüßen ist auch, daß in Abweichung vom ersten Entwurf den Nebenklägerinnen weitgehend prozessuale Rechte eingeräumt werden. Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten, also nur bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht, und darüber hinaus nur dann, wenn die Mitwirkung eines Rechtsanwalts sachdienlich erscheint, hilft den Opfern wenig. So ist z. B. die Bedürftigkeit von Minderjährigen nach dem Elterneinkommen zu beurteilen. Ist dieses zu hoch, so wird auch einkommenslosen Minderjährigen die Prozeßkostenhilfe versagt. Auch kann die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht das ausschließliche Kriterium für die Notwendigkeit eines Rechtsanwaltes sein. Gerade in Vergewaltigungsverfahren erweist sich die anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin regelmäßig deswegen als notwendig, weil die Frau einer psychologischen Unterstützung bedarf. Auch die vorgesehene Erleichterung des sogenannten Adhäsionsverfahrens entspricht nicht den Interessen der Opfer, die in der Regel erst den „Beweis" einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung in Händen und das belastende Verfahren hinter sich haben wollen, bevor sie sich mit der Frage der finanziellen Entschädigung auseinandersetzen. Den Opferschutz, den die GRÜNEN fordern, haben wir in unserem Antidiskriminierungsgesetz formuliert, das wir in diesem Herbst einbringen werden: Erstens. Bei Strafverfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Fragen nach dem sexuellen Vorleben der oder des Verletzten, soweit sie nicht in Beziehung zur Tat oder zum Täter stehen, unzulässig. Zweitens. Ausschluß der Öffentlichkeit in diesen Verfahren, wenn die oder der Verletzte es beantragt, für die Dauer ihrer oder seiner Vernehmung. Drittens. Obligatorische Bestellung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts bei Nebenklagen in diesen Verfahren unter Erstattung der Gebühren durch die Staatskasse. An Stelle einer Erweiterung der Adhäsionsverfahren fordern wir die Begleichung der Schmerzensgeldansprüche von Vergewaltigungsopfern durch den Staat, der sich seinerseits unmittelbar an die Täter wenden kann, um die vorgestreckte Summe zurückzuerhalten. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der manchmal lebenslange Kontakt von vergewaltigten Frauen mit dem Täter über Vollstreckungsmaßnahmen mindestens ebenso belastend wirkt wie die Tat selbst. Insoweit ist eine Neugestaltung und Ausweitung des Opferentschädigungsgesetzes, etwa analog des Unterhaltsvorschußgesetzes, so dringend geboten wie eine Änderung des Strafprozeßrechts. Beckmann (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vom Bundesjustizminister heute vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Stellung der Verletzten im Strafverfahren wird von der FDP-Fraktion einheitlich begrüßt. Wir danken dem Bundesjustizminister und seinem Hause für die außerordentlichen Anstrengungen, die bis heute unternommen wurden, um eine effektive und entscheidende Verbesserung der prozessualen Stellung des Verletzten im Strafverfahren zu 16446* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1986 erreichen. Dabei ist — das wird auch von meiner Fraktion so gesehen — keine völlige Neuordnung der rechtlichen und prozessualen Bedingungen für die Stellung des Opfers geplant, also kein weiterer Schritt auf dem befürchteten Weg zu einer „Gesamtreform des Strafverfahrens durch Teilgesetze", wie dies teilweise in der Literatur behauptet wird. Ich möchte es mir ersparen, zu so fortgeschrittener Stunde noch auf alle Einzelheiten des vorliegenden Entwurfs einzugehen; hierfür werden die Ausschuß-Beratungen noch ausreichend Raum geben. Ich möchte aber zumindest auf die — nach meiner Auffassung — drei wichtigsten Elemente des Entwurfs kurz eingehen. Wir sehen — im Gegensatz etwa zu der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes = die Erweiterung des Kreises der zur Nebenklage berechtigten Personen durchaus als probates Mittel an, die Beteiligungsbefugnisse und damit die prozessuale Stellung des Verletzten zu verbessern. Wir erhoffen uns durch die damit erreichte Ausweitung bzw. Neubegründung prozessualer Rechte für das Opfer und dessen Rechtsvertreter mehr Möglichkeiten des Einflusses auf den Gang des Verfahrens und damit eine entscheidende Verbesserung des prozessualen Gleichgewichts zwischen Opfer- und Täterseite. Dies entspricht nichts anderem als der Verwirklichung eines uralten prozessualen Grundsatzes, nämlich dem des fair trial, des fairen Verfahrens. Darüber hinaus, glauben wir, wird insbesondere durch die Maßnahmen, die der Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Opfers dienen, endlich dem vielfach zu beobachtenden Mißstand, daß sich eine große Zahl von Sensationsgierigen an der Qual des Opfers weidet, ein Ende bereitet. Endlich wird der unhaltbare Zustand beendet, daß die Opfer vor aller Öffentlichkeit und in aller Breite gezwungen werden, das ihnen angetane Verbrechen neu zu durchleben und in allen Einzelheiten zu schildern. Dieser Vorgang kann nunmehr durch den Ausschluß der Öffentlichkeit von bestimmten Zeugen- und Opferbefragungen verhindert werden. Wir betrachten das als einen Beitrag zur Wiederherstellung einer gewissen Prozeßhygiene, als einen Beitrag zur Wiederherstellung des anständigen Umgangs miteinander. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch sagen, daß ich es außerordentlich bedauere, wenn es erst dieses Gesetzes bedarf, um die am Verfahren Beteiligten wieder in ihre Anstandsschranken zurückzuweisen. Es ist wahrlich ein trauriges Bild, wenn der Staat — und uns Liberalen fällt das bekanntlich besonders schwer — mit legislativen Mitteln versuchen muß, diesen Anstand wiederherzustellen. Als letzten Punkt begrüßen wir die jetzt geschaffene Möglichkeit, den dem Opfer zustehenden Schadensersatzanspruch in größerem Umfange als bisher in das Strafverfahren einzubringen. Wir sehen hier die, wenn auch geringe Chance, daß die Wiedergutmachung des durch die Tat angerichteten Schadens gefördert, vor allem beschleunigt wird. Lassen Sie mich zum Schluß zu dem vorgelegten Entwurf noch folgendes sagen. Wir haben immer betont, daß wir neue rechtliche Regelungen immer nur dann zulassen wollen, wenn die Umstände sie unumgänglich machen und wenn sie am äußerst Notwendigen orientiert sind. Diese Umstände sind im vorliegenden Fall erfüllt. Denn Aufgabe des Staates ist es nicht nur, durch Aburteilung des Täters für Gerechtigkeit Sorge zu tragen, Aufgabe des Staates ist es auch, den Opfern von Straftaten zu helfen, ihnen den Schutz zu garantieren, der ihnen gerade im Hinblick auf die erfahrenen Leiden zukommt. Wir haben aber auch immer gesagt, daß wir einer Rechtsbegrenzung — hier dem Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens — nur zustimmen, wenn sie auf der anderen Seite durch eine Rechtserweiterung — hier der Rechte des Verletzten — gedeckt ist. Auch diese Voraussetzungen sind unserer Auffassung nach erfüllt. Rechtsstaatlichkeit ist eben Machtbegrenzung durch Normsetzung, ist eben Grundrechtsschutz durch Gewährung rechtsstaatlicher Verfahren, aber und vor allem auch Grundrechtsschutz im rechtsstaatlich garantierten Verfahren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es war mir nicht möglich, Herr Abgeordneter Mann, Ihren Wunsch vorzubringen.
    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/5343 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß, Ausschuß für Wirtschaft, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für Verkehr, Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen, Ausschuß für Forschung und Technologie, Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung und zur Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Gibt es dagegen Widersprüche?

    (Ströbele [GRÜNE]: Ja!)

    — Dann lasse ich abstimmen. Wer der vorgeschlagenen Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen ist die Überweisung so beschlossen.
    Es wird weiter vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/5344 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und den Haushaltsausschuß. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/5342 soll darüber hinaus noch zur Mitberatung an den Verteidigungsausschuß überwiesen werden. Ich lasse darüber abstimmen. Wer diesen Überweisungsvorschlägen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Überweisung ist beschlossen.
    Ich habe Ihnen noch mitzuteilen, wie das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5353 lautet.
    Abgegebene Stimmen: 415. Keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 24 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 388 Abgeordnete. Enthalten haben sich 3 Abgeordnete.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen 413; davon
    ja: 23
    nein: 387
    enthalten: 3
    Frau Hönes Lange
    Mann
    Dr. Müller (Bremen)

    Rusche
    Schmidt (Hamburg-Neustadt)

    Schulte (Menden)

    Senfft
    Ströbele
    Suhr
    Tatge
    Tischer
    Vogel (München) Volmer
    Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler
    Nein
    CDU/CSU
    Austermann
    Bayha
    Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin)
    Dr. Berners
    Biehle
    Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Dr. Bötsch Bohl
    Bohlsen Borchert Boroffka Braun
    Breuer
    Broll
    Brunner
    Bühler (Bruchsal)

    Dr. Bugl Buschbom
    Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens
    Dr. Czaja Dr. Daniels
    Daweke
    Frau Dempwolf
    Deres
    Dörflinger Dolata
    Doss
    Dr. Dregger
    Echternach
    Ehrbar
    Eigen
    Engelsberger
    Erhard

    (Bad Schwalbach) Eylmann

    Feilcke
    Fellner
    Fischer (Hamburg)

    Dr. Friedmann
    Funk
    Ganz (St. Wendel)

    Frau Geiger
    Dr. Geißler
    Gerlach (Obernau) Gerstein
    Gerster (Mainz)

    Glos
    Dr. Göhner
    Dr. Götz Götzer
    Günther
    von Hammerstein
    Hanz (Dahlen)

    Haungs
    Hauser (Esslingen) Freiherr Heereman
    von Zuydtwyck
    Frau Dr. Hellwig Helmrich
    Dr. Hennig
    Herkenrath
    Hinsken Höffkes
    Höpfinger
    Dr. Hoffacker
    Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues
    Hornung
    Frau Hürland
    Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Jagoda
    Dr. Jahn (Münster)

    Dr. Jenninger
    Dr. Jobst
    Jung (Lörrach)

    Kalisch
    Dr.-Ing. Kansy
    Frau Karwatzki
    Keller
    Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb
    Krey
    Dr. Kronenberg
    Dr. Kunz (Weiden) Lamers
    Dr. Lammert
    Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs
    Link (Diepholz)

    Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner
    Dr. Lippold Löher
    Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz
    Louven
    Maaß
    Frau Männle
    Magin
    Marschewski
    Dr. Meyer zu Bentrup Michels
    Dr. Mikat Dr. Miltner Milz
    Dr. Möller
    Müller (Remscheid) Müller (Wadern)
    Müller (Wesseling)

    Frau Dr. Neumeister Niegel
    Dr.-Ing. Oldenstädt
    Dr. Olderog Pesch
    Pfeffermann
    Dr. Pinger Pöppl
    Pohlmann Rawe
    Repnik
    Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber
    Rode (Wietzen)

    Frau Rönsch (Wiesbaden)

    Frau Roitzsch (Quickborn)

    Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen)

    Rühe
    Ruf
    Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin
    Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich
    Schartz (Trier)

    Ja
    DIE GRÜNEN
    Auhagen
    Frau Borgmann
    Bueb
    Frau Dann
    Frau Eid Fritsch



    Vizepräsident Frau Renger
    Schemken Scheu
    Schlottmann
    Schmidbauer
    von Schmude
    Schneider (Idar-Oberstein)

    Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber
    Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff
    Dr. Schulte

    (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin)

    Dr. Schwarz-Schilling
    Dr. Schwörer
    Seehofer Seesing
    Seiters
    Spilker
    Spranger Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen)

    Dr. Stercken
    Stockhausen
    Stommel Straßmeir Strube
    Stücklen Stutzer
    Susset
    Tillmann
    Dr. Todenhöfer
    Frau Verhülsdonk
    Vogel (Ennepetal)

    Dr. Voigt (Northeim)

    Dr. Voss
    Dr. Waffenschmidt
    Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff
    Dr. von Wartenberg Weirich
    Weiß
    Werner (Ulm)

    Frau Will-Feld
    Wilz
    Wimmer (Neuss) Windelen
    Frau Dr. Wisniewski Wissmann
    Dr. Wittmann
    Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner
    Würzbach Zink
    SPD
    Amling
    Dr. Apel Bachmaier Bahr
    Bamberg
    Becker (Nienberge) Bernrath
    Bindig
    Frau Blunck
    Brandt
    Buckpesch Büchler (Hof)

    Buschfort Catenhusen
    Collet
    Conradi
    Dr. Corterier
    Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
    Delorme
    Dr. Diederich (Berlin) Dreßler
    Egert
    Dr. Ehmke (Bonn)

    Dr. Ehrenberg Eickmeyer
    Dr. Emmerlich
    Esters
    Ewen
    Fiebig
    Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Frau Fuchs (Köln) Gansel
    Gilges
    Glombig Dr. Glotz Haehser
    Hansen (Hamburg) Hauck
    Dr. Hauff Heimann Heistermann
    Herterich Hettling Heyenn
    Hiller (Lübeck)

    Horn
    Frau Huber Huonker Ibrügger
    Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen
    Jaunich
    Dr. Jens
    Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning
    Kiehm
    Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg)

    Klose
    Kolbow
    Kretkowski Dr. Kübler Kühbacher Kuhlwein
    Lambinus Lennartz Leonhart
    Frau Dr. Lepsius Liedtke
    Löffler
    Lohmann (Witten) Lutz
    Frau Matthäus-Maier Matthöfer
    Meininghaus
    Menzel
    Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering
    Nagel
    Nehm
    Dr. Nöbel
    Frau Odendahl Oostergetelo
    Paterna Pauli
    Dr. Penner Peter (Kassel)

    Porzner Poß
    Purps
    Ranker
    Rapp (Göppingen) Reimann
    Frau Renger Reschke Reuschenbach
    Reuter
    Rohde (Hannover)

    Roth
    Sander
    Schäfer (Offenburg) Schanz
    Schlaga
    Schluckebier
    Frau Schmedt (Lengerich)

    Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden)
    Dr. Schmude
    Dr. Schöfberger Schreiner
    Schröer (Mülheim)

    Dr. Schwenk (Stade) Sielaff
    Sieler (Amberg)

    Frau Simonis
    Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Sperling
    Dr. Spöri
    Stahl (Kempen)

    Steiner
    Stiegler
    Stobbe
    Stockleben Dr. Struck Frau-Terborg
    Tietjen
    Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe
    Urbaniak Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Vosen
    Waltemathe
    Wartenberg (Berlin) Weinhofer
    Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz
    Westphal Frau Weyel
    Dr. Wieczorek
    Wiefel
    von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski
    Witek
    Dr. de With
    Würtz Zander Zeitler Frau Zutt
    FDP
    Frau Dr. AdamSchwaetzer
    Baum
    Beckmann Bredehorn Eimer (Fürth)

    Gallus
    Gattermann Genscher
    Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Hirsch
    Hoppe
    Kleinert (Hannover) Kohn
    Dr.-Ing. Laermann Mischnick Paintner
    Ronneburger
    Schäfer (Mainz)

    Frau Dr. Segall
    Frau Seiler-Albring
    Dr. Solms
    Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen)
    Enthalten
    SPD
    Frau Fuchs (Verl) Frau Dr. Hartenstein
    fraktionslos Handlos
    Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir beginnen mit den weiteren Beratungen um 14.30 Uhr.
    Ich unterbreche die Sitzung.

    (Unterbrechung von 13.56 bis 14.31 Uhr)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnungspunkte 4 bis 10, für die eine Aussprache nicht vorgesehen ist, konnten vor der Mittagspause nicht mehr behandelt werden. Ich gehe davon aus, daß Sie damit einverstanden sind, daß diese Punkte heute abend nach Tagesordnungspunkt 11 zur Beratung aufgerufen werden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
a) Beratung des Agrarberichts 1986 der Bundesregierung
— Drucksachen 10/5015, 10/5016 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß



Vizepräsident Stücklen
b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Auswirkungen der Milchkontingentierung — Drucksachen 10/2257, 10/3018 —
c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Konzept zur Reduzierung der Getreideüberschüsse durch freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden als Alternative zu geplanten Flächenstillegungen
— Drucksache 10/3627 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Einführung von Bestandsobergrenzen zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt
— Drucksache 10/2822 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß
e) Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Abbau der strukturellen Getreideüberschüsse durch Importbeschränkungen für Futtermittel — Eine Alternative zu Flächenstillegungen im Getreidebau
— Drucksache 10/3626 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Förderung der ökologischen Landbewirtschaftung durch die Gewährung von Umstellungsbeihilfen
— Drucksache 10/4577 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß
g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu den Entschließungsanträgen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Beratung des Agrarberichts 1985 der Bundesregierung
der Fraktion der SPD zur Beratung des Agrarberichts 1985 der Bundesregierung
— Drucksachen 10/3007, 10/3008, 10/4190 — Berichterstatter: Abgeordnete Pfuhl Hornung
h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Förderung von Beratung im ökologischen Landbau in Form eines Modells „Bauern helfen Bauern" — Neue Formen eines Modells bäuerlicher Selbsthilfe
— Drucksachen 10/1216, 10/3041 — Berichterstatter: Abgeordneter Hornung
j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Rücknahme der Ablehnung des hessischen Existenzsicherungsprogramms für kleine und mittlere Grünland- und Futterbaubetriebe durch die EG-Kommission
— Drucksachen 10/2082, 10/4191 — Berichterstatter: Abgeordneter Stockhausen
Zu Tagesordnungspunkt 11 a liegen Entschließungsanträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 10/5373 und 10/5374, der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 10/5379 bis 10/5383 sowie der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Drucksache 10/5377 vor. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 11 a bis 11 h und 11j sowie eine Aussprache von vier Stunden vorgesehen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung oder zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ignaz Kiechle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Wochen haben die deutschen Bauern ihre drängenden Sorgen um die wirtschaftliche Sicherheit ihrer Familien und die Zukunft ihrer Höfe durch bundesweite Demonstrationen zum Ausdruck gebracht. Ich teile diese Sorgen schon seit Jahren. Deshalb war und ist die Bundesregierung auch zum Handeln und zur Hilfe bereit, Hilfe im Rahmen nationaler Möglichkeiten, Hilfe auch durch intensive Einflußnahme auf die EG-Agrarpolitik. Jahrelang hat die europäische Agrarpolitik die Landwirte zu sinnloser, weil unverkäuflicher Agrarproduktion getrieben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Das Ergebnis können Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Agrarbericht 1986 nachlesen. 24 828 DM hat eine landwirtschaftliche Familienarbeitskraft im Wirtschaftsjahr 1984/85 verdient.



    Bundesminister Kiechle
    Das sind zwar 15,4 % mehr als im Jahr zuvor, aber immer noch rund 400 DM weniger als 1975/76. Wem sonst in unserer Gesellschaft könnte man 1985 das Einkommen von 1975 zumuten? Man sollte das auch den Bauern nicht zumuten. In jedem Fall kann das Ergebnis nicht befriedigen, zumal die Aussichten für das laufende Wirtschaftsjahr leider wieder schlechter sind. Das Einkommen wird nach unseren Vorschätzungen im laufenden Wirtschaftsjahr um rund 6 % zurückgehen, hauptsächlich auf Grund geringerer Ernten, zunächst auch herbeigeredeter schwächerer Getreidepreise und völlig unbefriedigender Fleischpreise.
    Dabei haben wir schon das Schlimmste verhindert. Ohne den von der SPD bekämpften und gebrandmarkten Mehrwertsteuerausgleich sähe es noch viel schlechter aus.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die jetzige Bundesregierung hat trotz ihrer erfolgreichen Sparpolitik nach der Haushaltsschlamperei der letzten Jahre keinen Augenblick gezögert, den Bauern berechtigte und einkommenspolitisch unverzichtbare Ausgleichszahlungen zu gewähren. Denn wer nur dann an die Bauern denkt, wenn Wahlkampf ist, der lebt agrarpolitisch von der Hand in den Mund.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Das ist nicht der Stil dieser Bundesregierung, ist auch nicht der Stil der Union.
    Wir wollen der deutschen Landwirtschaft in schwieriger Lage helfen und notwendige neue Wege angesichts der agrarpolitischen Altlasten aufzeigen.
    Wir werden unsere begonnene Politik der Entlastung von Kosten, des Ausgleichs für naturgegebene Nachteile und des Kampfes gegen gezielte Preissenkungen fortsetzen und verstärken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir verstehen Hilfe nicht so, wie Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition. SPD-Philosophie für die Bauern ist ja leider immer noch, über Preisdruck die Produktion einzuschränken.

    (Eigen [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Das ist ein falsche Konzept.

    (Eigen [CDU/CSU]: Ein falsches Rezept! — Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

    Die SPD hat nichts dazugelernt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Quittung der verfehlten Überschußpolitik wird jetzt dieser Regierung, wird mir als Landwirtschaftsminister serviert, obwohl die Verantwortung dafür eigentlich andere tragen müßten.

    (von Hammerstein [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Was könnte das Versagen der EG-Agrarpolitik besser kennzeichnen als die explodierenden Agrarmarktkosten und die riesigen unbezahlten und praktisch nicht verkäuflichen Überschüsse bei anhaltend unzureichenden Einkommen der Bauern?
    Wir haben — leider, muß ich sagen — allzu trauriges Anschauungsmaterial, daß mehr Produktion nicht mehr Einkommen, sondern nur stärkeren Preisdruck bedeutet.

    (Hornung [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die SPD — Verzeihung: die EG-Kommission will niedrigere Agrarpreise;

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    — die SPD leider auch.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    „Der Traum der Vernunft gebiert Ungeheuer", so nannte Goya eines seiner berühmtesten Bilder. Für mich ist das pseudovernünftige Preissenkungsmodell der EG-Kommission, das auch hier immer anklingt, mit nicht durchdachten, nicht finanzierbaren und politisch nicht durchsetzbaren Plänen globaler direkter Einkommensübertragungen ein politisches Ungeheuer, ein Alptraum.
    Den Befürwortern — darunter die SPD — geht es offensichtlich, wenn man genau hinsieht, nicht viel anders. Sonst hätten sie schon lange einmal anstelle diffuser, unausgegorener Schreibtischtheorien eine Antwort auf die Fragen gefunden, wem, wieviel, wie lange und wofür Einkommenshilfe statt vernünftiger Preise gegeben werden sollen und wer sie bezahlen soll,

    (Hornung [CDU/CSU]: So ist es!)

    vor allem, wenn ein solches System auf die ganze Gemeinschaft ausgedehnt würde.
    Für uns kommt Preisdruck direkter oder indirekter Art deswegen nicht in Frage, weil er Marktprobleme nicht löst, aber die Einkommensprobleme unserer Bauern verschärft.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Oder glauben Sie, daß wir auch nur einen Doppelzentner Weizen mehr verkaufen könnten, wenn wir z. B., wie dort vorgeschlagen, den Feuchtigkeitsgehalt um 2 Prozentpunkte senken? Mitnichten. Aber für die Bauern bedeutet es umgerechnet ein Preisminus von etwa 4 % und ein entsprechendes Einkommensminus.
    Die Bundesregierung kämpft für eine mit sozialen Ordnungselementen ausgestattete andere Agrarpolitik. Wir empfinden eine Agrarpolitik die gezielte und massive Preissenkung verfolgt, als Einkommensdiebstahl an den Bauern. Wir wollen unsere agrarpolitische Konzeption nicht auf den Trümmern zerschlagener Marktordnungen aufbauen, sondern auf modifizierten Regelungen.
    Wir haben z. B. bei der Milch das System mit gutem Erfolg geändert, trotz verständlichen anfänglichen Ärgers. Denn der Markt hatte sein Urteil über das Prinzip garantierter Preise bei unbegrenzten Mengen seit langem gefällt. Es war ein vernichtendes Urteil. Das alte System wird für lange Zeit der Vergangenheit angehören. Das neue wird



    Bundesminister Kiechle
    nach genügender Abschmelzung des Zuviels an vorhandener Garantiemenge flexibler zu gestalten sein.
    Die Bundesregierung folgt dem Leitmotiv: weniger Menge und höhere Preise. Denn das ist das überlegene Konzept für die Zukunft.

    (von Hammerstein [CDU/CSU]: Genauso ist es!)

    Niemand hier sollte vergessen: Es liegt zum großen Teil in unseren Händen, welche Zukunft die Landwirtschaft hat. Wenig Zukunft sehe ich z. B. bei Getreide — aber nicht nur hier — in einer Politik, die auf zusätzlichen Export setzt. Der Weltmarktpreis darf für die europäische Getreideproduktion kein Maßstab werden,

    (Hornung [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    wenn selbst die amerikanische Landwirtschaft mit ihren günstigeren klimatischen Bedingungen und besseren Betriebsstrukturen von einer ungebrochenen Konkurswelle erfaßt ist, obwohl auch die amerikanischen Agrarpreise deutlich über dem Weltmarktniveau liegen. Deshalb bin ich ein entschiedener Gegner der Weltmarktpreisverfechter.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sogenannte Weltmarktpreise wären keine Lösung für uns.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen aus den eingefahrenen Gleisen der alten, gescheiterten Agrarpolitik heraus. Wohin diese geführt haben, zeigt in trauriger Deutlichkeit die Explosion der Überschußmengen und Marktordnungskosten, ganz abgesehen von dem außenhandelspolitischen Ärger mit traditionellen Exportländern. Eines ist sicher: Die Getreideproduktion wird, wenn nichts Besonderes geschieht, Jahr für Jahr um ca. 1 % bis 2 % weiter steigen. Dann gibt es leider nur eine Schlußfolgerung. In der Gemeinschaft würde sich die Lage auf dem Getreidemarkt in einigen Jahren dramatisch verschärfen, falls Nichtstun die Devise wäre.
    Deshalb besteht äußerst dringender Handlungsbedarf. Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, die Nachfrage zu erhöhen und das Angebot möglichst zu reduzieren oder zumindest den Zuwachs einzuschränken.
    Erstens. Eine Alternative, das EG-weite Angebot zu verringern, ist die EG-weite freiwillige Herausnahme von Flächen aus der Nahrungsmittelproduktion, sei es längerfristig im Rahmen eines Marktentlastungsprogramms, sei es über Grünbrache als einer Art moderner Vierfelderwirtschaft. Diese Maßnahme ergänzt sich vorteilhaft mit den zunehmenden ökologischen Ansprüchen der Bevölkerung.
    Zweitens. Wir müssen Defizitprodukte verstärkt anbauen, z. B. Futtererbsen, Ackerbohnen oder Lupinen. Damit können wir bisher eingeführte Futtermittel zumindest teilweise ersetzen.
    Drittens. Wir müssen über den traditionellen Bereich der Nahrungsmittelerzeugung hinaus eine neue Produktionslinie eröffnen.

    (Eigen [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe können wir der Landwirtschaft quasi ein neues Produktionsstandbein verschaffen. Stärke, pflanzliche Öle und Fette, Faserpflanzen und auch Energieträger aus pflanzlichen Rohstoffen wie Äthanol nenne ich als Stichworte. Natürlich darf es nicht passieren, daß wir in Europa die Mengen einschränken und andere Lieferländer in die entstandene Lücke stoßen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Deswegen muß eine Mengenrückführung abgesichert werden, indem wir die Lieferländer für Selbstbeschränkungen beim Export von Futtermitteln in die EG gewinnen.
    Viertens. Wir müssen Mittel und Wege suchen, um ganz generell — sei es bei Milch, wo wir das schon praktizieren, sei es bei Getreide oder bei Fleisch — das Nicht-Produzieren oder das Weniger-Produzieren an Stelle des Produzierens belohnen. Eine Schiene, das zu tun, wäre, die ökologischen, naturschützenden und landschaftspflegerischen Leistungen, die die Bauern schon heute unentgeltlich erbringen oder auf Wunsch noch erbringen sollen, direkt zu honorieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Der hat von Matthiesen abgeschrieben!)

    Es ist nicht länger einzusehen, daß man wertvolle Leistungen wie präventive Verbesserung des Grundwassers durch Auflagen und Beschränkungen der Bewirtschaftung, Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft oder Artenvielfalt von Pflanze und Tier kostenlos erwartet. Die Bauern werden zwar dafür immer wieder gelobt. Lob ist gut, aber es reicht nicht. Man kann davon nicht leben, kann damit keine Rechnungen bezahlen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sehr richtig, Herr Minister!)

    Bisher haben die Bauern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, wenig für die Pflege von Natur und Umwelt erhalten. Das muß sich ändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Noch weniger wäre es einzusehen, wenn man die Leistungen unter dem Deckmantel einer angeblichen Sozialpflichtigkeit erzwingt.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das wäre bösartig!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin vor drei Stunden nach dreitägigen, fast pausenlosen, sich über Nacht und Tag hinziehenden Verhandlungen im EG-Agrarministerrat aus Luxemburg zurückgekehrt. Das Vorhaben der Kommission, die Agrarpreise durch die Hintertür zu senken, haben wir von Anfang an als für unsere Bauern unzumutbar abgelehnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Bundesminister Kiechle
    Im Laufe der sehr schwierigen Verhandlungen, zu denen ich heute abend nach Luxemburg zurückkehren muß, hat der Ratspräsident bisher zwei Kompromißpapiere vorgelegt, denen wir jedoch unsere Zustimmung nicht geben konnten und können. Gegen die Weigerung, zugunsten Deutschlands Korrekturen vorzunehmen, habe ich mich massiv und vehement zur Wehr gesetzt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gott sei Dank! — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Und trotzdem klein beigegeben!)

    Nach den bisherigen Verhandlungen erwarten wir einige positive Elemente für unsere Landwirte durchsetzen zu können. Zwar wird ein endgültiges Kompromißpapier — oder sagen wir besser, ein vorläufig endgültiges Kompromißpapier — erst heute abend vorgelegt. Es zeichnet sich jedoch ab, daß wir eine Absenkung des Feuchtigkeitsgehalts bei Getreide auf 14 % und die Senkung des Interventionspreises für Butter verhindern können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein weiterer Erfolg ist, daß die Kommission ihr Verfahren gegen uns vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Imitationsverbotes von Milcherzeugnissen ruhen lassen will bzw. die Klage zurücknimmt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie wird — wie auch in den beiden Vorjahren — im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung die Saldierung der Unter- und Überlieferungen ermöglichen.
    Die Kommission hat sogenannte soziostrukturelle Maßnahmen vorgeschlagen, die im Grundsatz unseren Vorstellungen relativ nahekommen, wie z. B. Marktentlastung, finanzielle Berücksichtigung des Umweltschutzes. Sie sollen das Preispaket ergänzen. Zudem hat sie zugesagt, so schnell wie möglich — und dies heißt ganz konkret: in den nächsten Wochen — einen Vorschlag zur Ausweitung unserer benachteiligten Gebiete von vier auf sechs Millionen Hektar dem Rat zur Billigung vorzulegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich möchte die Situation nicht beschönigen. Dazu ist auch kein Grund vorhanden. Ich habe es auch nie getan. Nicht alle unsere Anliegen konnten angesichts des engen finanziellen Rahmens und der Überschüsse auf den Agararmärkten bis zum jetzigen Stand der Verhandlungen voll durchgesetzt werden. Daran wird sich im Grundsatz wohl auch nichts ändern. Sobald ein endgültiger Kompromißvorschlag vorliegt, werden wir ihn unter Abwägung aller Vor- und Nachteile prüfen und in geeigneter Form dann dazu Stellung nehmen. Wir werden das im Lichte unserer Interessen tun.
    Diese Interessen heißen nicht Preissenkungen, wie sie schon zur fixen Idee bei der Kommission geworden sind und wie sie bedauerlicherweise auch die SPD auf ihre Fahnen geschrieben hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Bei euch sind die Preise gesunken!)

    Diese Interessen heißen auch nicht staatlich subventionierter Export mit allen Mitteln und in möglichst hohen Mengen. — Sie brauchen doch gar nicht so aufgeregt zu schreien, Herr Kollege.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD]: Bei uns sind sie nicht gesunken!)

    Sie haben nachher die Gelegenheit, hier dazu Stellung zu nehmen; im übrigen, ein bißchen weniger Wichtigmacher und mehr Richtigmacher, das wäre schon recht gut.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Unsere Interessen heißen erst recht nicht moderne agrarindustrielle Unternehmen. All diesen falschen Weichenstellungen und Interessen widerspreche ich ganz entschieden. Natürlich ist unsere Verhandlungsposition durch die von Frankreich erzwungene Aufwertung der D-Mark nicht einfach geworden; sie war auch vorher schon schwierig genug. Zwar ändert sich bis zum Abschluß der Preisverhandlungen als Folge der Systemumstellung von 1984 bei Marktordnungsprodukten nichts Gravierendes. Auch die abwertenden Länder erhalten keine Preiszuschläge vor Abschluß der Agrarverhandlungen. Ein entsprechender Antrag Frankreichs wurde bereits abgelehnt. Allerdings haben die abwertenden Länder mehr Manövriermasse, wenn auch um den Preis eines Wertverlustes ihrer Währung. Aber das hatten sie schließlich früher bei allen Abwertungen auch. In jedem Fall brauchen diese Länder die Zustimmung des Rates, um diesen Spielraum in nationale Preiserhöhungen umzusetzen. Wir haben den Vorteil, keine Grenzausgleiche abbauen zu müssen, die bei uns Preissenkungen bedeuten, wie das in den letzten zehn, 15 Jahren der Fall war.
    Eines ist klar: Wir können Preissenkungen nicht zustimmen. Deshalb werden wir weiterhin mit besonderer Härte verhandeln. Schließlich wollen wir kein Land sein, in dem eine grüne Armut neben dem Wirtschaftswunder steht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Natürlich wäre die Einkommenslage heute für unsere Bauern viel besser, wenn wir in den letzten zehn Jahren nicht durch das alte Grenzausgleichsystem in D-Mark ein 15 % niedrigeres Preisniveau gehabt hätten, als es in Ecu in dieser Zeit in Brüssel festgelegt wurde. Bei dem von mir durchgesetzten Systemwechsel wurde zwar zum erstenmal ein Abbau des Grenzausgleichs voll ausgeglichen. Aber die 15% aus der SPD-Zeit fehlen natürlich an allen Ecken und Enden.

    (Lachen bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    — Ich kann nichts dafür, wenn Sie das nicht verstehen und außer Lachen darauf nichts zu antworten wissen.

    (Zuruf bei der SPD: Das Einkommen ist gesunken!)

    Widerlegen Sie mich, wenn Sie glauben, ich hätte nicht recht. Sie können das hier wirklich tun.



    Bundesminister Kiechle
    Diese Bundesregierung lehnt Preis- und Einkommensdruck als Mittel eines staatlich verschärften Strukturwandels entschieden ab. Sie will niemanden vom Hof vertreiben, und wenn die Betriebe zu klein werden, will sie den Landwirten lieber eine zweite Einkommensmöglichkeit außerhalb der Landwirtschaft eröffnen, als sie etwa von ihrem Eigentum zu verdrängen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wer — wie einzelne Mitgliedstaaten — sein einziges Heil in einer Industrialisierung der Landwirtschaft sieht, kann in diesem Punkt niemals mit unserer Unterstützung rechnen. Wir sind klar gegen eine sogenannte effiziente Agrarindustrie. Unser Leitbild ist der bäuerliche Familienbetrieb, nicht Agrarkonzerne.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von den GRÜNEN: Schön wär's!)

    Wir haben gesehen, daß in den letzten zehn Jahren die Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte um 267 000 und die der Höfe um 184 000 abgenommen hat. Das ist ein Strukturwandel, den man auch akzeptieren kann.

    (Zuruf bei den GRÜNEN: Aha!)

    Aber trotzdem ist das Einkommen unzureichend — dies ist das Phänomen —, und zwar deswegen, weil Kostensteigerungen nicht durch Preisanhebungen abgefangen wurden oder abgefangen werden konnten.
    Meine Damen und Herren, wir wollen möglichst viele Bauern behalten. Ihre Arbeitsplätze sind so wertvoll wie andere auch.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies geht aber nur — ich kann das nicht oft genug wiederholen —, wenn die Bauern soviel Einkommen wie nur irgend möglich über die Preise erwirtschaften.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Einkommen aus Preisen kann man nicht ersetzen. Deshalb lautet auch die Linie der Bundesregierung: Nicht Ersatz des Einkommens aus Preisen, sondern nur Zusatz zu einem solchen Einkommen kann den Bauern helfen, wie wir es bereits heute über die Förderung in benachteiligten Gebieten oder über die Sozialpolitik oder Steuerpolitik praktizieren.
    Aber trotz der ungewöhnlichen Anstrengungen auf diesen Gebieten — im Gegensatz zu dem von der SPD eingeleiteten Sozialabbau, den wir gestoppt und rückgängig gemacht haben — reichen die Hilfsmaßnahmen nicht aus. Wir werden deshalb weitere Mittel bereitstellen.
    Es wäre sicherlich verfrüht, hier und heute schon Details über unsere Absichten zu diskutieren, weil wir das Ganze noch in eine juristisch praktikable Form gießen müssen und weil wir gehalten sind, die Ausgestaltung EG-konform vorzunehmen.
    Soviel kann ich allerdings schon sagen: Wir werden im Bereich der Sozialausgaben, die ja besonders für klein- und mittelbäuerliche und einkommensschwache Betriebe drückend sind und die dort prozentual eine unangemessen hohe Belastung bedeuten, noch einmal unsere finanziellen Bemühungen verstärken. Wir werden so rasch wie möglich, nachdem wir uns in Brüssel bei der Ausweitung der benachteiligten Gebiete von vier auf sechs Millionen Hektar durchgesetzt haben, diese Förderung anlaufen lassen.
    Nur können wir trotz aller Dringlichkeit eines nicht: uns über EG-Recht hinwegsetzen. Insoweit bitte ich um Geduld, bis die Beschlüsse in Brüssel gefaßt sind, die die benachteiligten Gebiete betreffen.
    Ich kann auch Herrn Agrarkommissar Andriessen beruhigen: Unsere Förderungsmaßnahmen werden nicht gegen EG-Recht verstoßen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer den Agrarbericht sorgfältig gelesen hat, muß zugeben: Die Bundesregierung hat ungewöhnliche Kraftanstrengungen unternommen, um die unbestritten schwierige Lage in der Landwirtschaft zu erleichtern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dem Junglandwirteprogramm gibt es eine eigene verbesserte Investitionsförderung.
    Die Bäuerinnen erhalten erstmals in der deutschen Sozialgeschichte wie alle anderen Beschäftigten Erziehungsgeld, und zwar 600 DM im Monat. Jede Bäuerin, die mindestens ein Kind hat, kann durch Nachzahlung an die Rentenkasse einen eigenen Rentenanspruch erwerben. Wer fünf oder mehr Kinder großgezogen hat, besitzt diesen Rentenanspruch automatisch, ohne Zusatzzahlung.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das ist soziale Politik! — Gegenruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

    — Sie sollten nicht soviel schreien, sondern ein bißchen zuhören.
    Die Fläche der benachteiligten Gebiete haben wir von 1,4 Millionen Hektar auf zunächst 4 Millionen Hektar ausgedehnt, nachdem die Fläche immerhin zehn Jahre gleichgeblieben war. Wir haben gleichzeitig die Förderhöchstbeträge bei der Ausgleichszulage auf maximal 240 DM je Hektar angehoben. Wir planen, wie Sie ja wissen — wir sind dabei auf gutem Wege —, noch einmal 2 Millionen Hektar zusätzlich auszuweisen.
    Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer haben wir die Zusatzversorgung verbessert.
    Der Zuschuß zur landwirtschaftlichen Unfallhilfe wurde wieder auf 400 Millionen DM aufgestockt — nach dessen Senkung durch die SPD-Bundesregierung unter Herrn Schmidt.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Bei der Altershilfe haben wir den Bundeszuschuß von 75 % auf 80 % aufgestockt und gesetzlich abgesichert.
    Für klein- und mittelbäuerliche Familienbetriebe wurden bereits jetzt 300 Millionen DM zugelegt, um



    Bundesminister Kiechle
    die Beitragslasten je Betrieb um 300 DM, 600 DM oder 900 DM je Jahr zu verringern.

    (von Hammerstein [CDU/CSU]: Eine großartige Leistung!)

    Im Steuerbereich ist ein Großteil der längst fälligen notwendigen Korrekturen erfolgt. Insbesondere die erhöhten Freibeträge bei der Veräußerung von Grund und Boden zur Schuldentilgung oder zur Erbabfindung bedeuten wirksame Erleichterungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Reform des landwirtschaftlichen Pachtrechts wurde nach mehreren vergeblichen Versuchen jetzt endlich zum Abschluß gebracht.
    Zum Schutz des Waldes hat die Bundesregierung neben anderen Maßnahmen schärfere Vorschriften — ich erwähne die Einführung des Katalysatorautos oder die TA-Luft — erlassen.
    Für die Hochseefischerei wurde ein zukunftsträchtiges Strukturkonzept erarbeitet und mit einer Start- und Überbrückungshilfe von 35 Millionen DM auf den Weg gebracht. Die Anpassungshilfen für die Kutterfischerei wurden fortgesetzt.
    Ich möchte mich bei der Aufzählung unserer Anstrengungen auf das Wesentliche beschränken. Ich möchte aber noch eines herausheben. Diese Maßnahmen und jene, die noch hinzukommen, waren und sind unbedingt und schnell erforderlich, damit die Bauern nicht im Sumpf übervoller Märkte und dadurch unzureichender Einkommen versinken.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat an diesem Ort die Weindebatte stattgefunden. Die Ereignisse der letzten Monate haben mich mit großer Sorge erfüllt, weil unverantwortliche, kriminelle Elemente Rufschädigung und damit Existenzbedrohung für Winzer und Weinbauern betrieben haben. Es ist erschreckend, unter welchen Aspekten wir gezwungen sind, über den Wein, dieses wahre Gottesgeschenk an die Menschen, zu sprechen. Wir müssen wieder mehr zurückfinden zu den wahren Werten des Weines. Auch die besten Gesetze schaffen dies nur unvollkommen.

    (Senfft [GRÜNE]: Sie können ja unsere Gesetze annehmen!)

    — Ach, wissen Sie, von Ihren Sprüchen hat auch niemand etwas.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von den GRÜNEN: Von Ihren auch nicht!)

    Der Gesetzgeber muß schützen. Der Gesetzgeber muß Vorschriften machen. Nur: Die Verantwortung, an die ich appelliere, ist das einzige, wirklich durchschlagende Mittel, um zu erreichen, daß wir alle gemeinsam sagen können: Im Wein liegt Wahrheit. Kein Gesetz nimmt dem Menschen die Verantwortung. Das kann auch der Gesetzgeber nicht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung, die Union und die Koalitionsparteien, setzen auf die Zukunft der deutschen Landwirtschaft. Obwohl die Bauern und Bäuerinnen eineschwierige Umstellungsphase durchlaufen, hat niemand von uns das Recht, ihnen die Freude an einem schönen und für kein Volk der Erde verzichtbaren Beruf zu verderben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bauern produzieren etwas, was jeder Mensch täglich braucht. „Unser täglich Brot gib uns heute" — es wäre fahrlässig, den Menschen, die uns diese Vaterunser-Bitte erfüllen, ständig Existenzangst zu predigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von den GRÜNEN)

    Im Gegenteil, sie brauchen Mut zur Überwindung von Schwierigkeiten; sie brauchen Anerkennung; sie brauchen Hilfe.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Senfft [GRÜNE]: Hilfe brauchen sie, keine Anerkennung!)

    Sie brauchen Hilfe über finanzielle Erleichterungen und Hilfe über vernünftige Preise. Das ist es, was fehlt und was wieder auf den Weg gebracht werden muß. Sie brauchen jedoch keinen Raubbau an der Einkommensbasis.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das müßt ihr gerade sagen mit eurem Bauernlegen!)

    Diese Bauern brauchen den Zusammenhalt und Partnerschaft auch der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe und nicht die von vielen in der Opposition — nicht von allen, das möchte ich ausdrücklich sagen — betriebene Neid- und Klassenkampfpolitik, die an Stelle von konkreten Verbesserungen schädliche Diskussionen um Klein oder Groß vom Zaune bricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich möchte an dieser Stelle dem Parlament herzlich danken für die große Unterstützung in schwierigsten Phasen der Agrarpolitik in den letzten Monaten und auch für die Unterstützung, um die ich in diesen Wochen noch bitten muß.
    Ich möchte an dieser Stelle aber auch den Bäuerinnen und Bauern sowie der jungen Bauerngeneration sehr herzlich danken für ihren nach wie vor vorhandenen und oft auch nicht richtig gewürdigten Leistungswillen, für ihren Einsatz in der Nahrungsmittelproduktion und ihre großen ökologischen Verdienste.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)