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    Plenarprotokoll 10/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16199 B Aktuelle Stunde betr. Bundespolitische Ursachen und Auswirkungen des Berliner Bauskandals Ströbele GRÜNE 16187 A Hoppe FDP 16188 B Wartenberg (Berlin) SPD 16189 B Lintner CDU/CSU 16190 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 16191 B Reddemann CDU/CSU 16192 C Dr. Schmude SPD 16193C Grünbeck FDP 16194 C Straßmeir CDU/CSU 16195C Egert SPD 16196 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 16197 D Kittelmann CDU/CSU 16198 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Müller (Schweinfurt), Jaunich, Sielaff, Pfuhl, Witek, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Gifte in in- und ausländischen Weinen — Drucksachen 10/3703, 10/4070 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Aufnahme von Getränken mit mehr als 1,2 v. H. Alkohol in die LebensmittelKennzeichnungsverordnung und Erweiterung um die Pflicht zur mengenmäßigen Kennzeichnung der Zusatzstoffe — Drucksache 10/3680 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Kaliumhexacyanoferrat (II) und Asbestfiltern bei der Weinerzeugung — Drucksache 10/4570 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Flaschenimport von Wein — Verbot von Weinimport in Tankwagen — Drucksache 10/4571 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Dierstorf), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Mengenmäßige Kennzeichnung von Weinmischungen und -verschnitten einschließlich Art und Weise der Süßreserve — Drucksache 10/4572 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot des Einsatzes von ausländischem Deckrotwein — Drucksache 10/4573 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Eindeutige Kennzeichnung der Herkunft von Sekt — Drucksache 10/4574 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbesserung der Verbraucherinformation bei Wein durch Erweiterung der Pflichtangaben für die Weinetikettierung — Drucksache 10/4575 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Ausdehnung des Prüfungsverfahrens von Wein auf Pestizidrückstände und Schwermetalle sowie Kupfer und Arsen — Drucksache 10/4576 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Tatge, Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung des ökologischen Weinbaus durch die Gewährung von Umstellungsbeihilfen und die Einrichtung eines Beratungsmodells — Drucksache 10/4578 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Delorme, Ibrügger, Jaunich, Dr. Klejdzinski, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Sielaff, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neuordnung des Weinrechts — Drucksache 10/5324 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schartz (Trier), Susset, Frau Will-Feld, Kroll-Schlüter, Dolata, Dr. Hoffacker, Freiherr von Schorlemer, Hornung und der Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Dr. Rumpf, Bredehorn, Paintner und der Fraktion der FDP Kontrolle ausländischer Weine — Drucksache 10/5361 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Weinbaukartei der Gemeinschaft in den weinerzeugenden Mitgliedstaaten — Drucksachen 10/4681 Nr. 40, 10/5192 — Sielaff SPD 16201A Dolata CDU/CSU 16203 B Frau Dr. Segall FDP 16204 D Tatge GRÜNE 16206 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 16207 D Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 16210 C Frau Weyel SPD 16214A Dr. Rumpf FDP 16216 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Waschmittelgesetzes — Drucksache 10/5303 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Laufs, Fellner, Clemens, Schmidbauer, Dolata, Dr. Lippold, Dr. Blank, Dr. Blens, Broll, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Weirich, Weiß, Gerlach (Obernau), Regenspurger, Austermann, Biehle, Boroffka, Frau Dempwolf, Engelsberger, Dr. Faltlhauser, Gerstein, Glos, Dr. Hoffacker, Hinrichs, Hinsken, Höffkes, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Jobst, Jagoda, Jung (Lörrach), Dr. Kunz (Weiden), Keller, Kraus, Lenzer, Dr. Miltner, Marschewski, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Frau Rönsch, Reddemann, Frau Roitzsch (Quickborn), Roth (Gießen), Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 III Schneider (Idar-Oberstein), Freiherr von Schorlemer, Schulhoff, Schulze (Berlin), Seesing und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Grünbeck, Dr. Hirsch, Beckmann, Kleinert (Hannover), Dr. Feldmann, Dr. Rumpf, Frau SeilerAlbring, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP Wasserversorgung — Drucksachen 10/3349, 10/4420 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Kiehm, Dr. Hauff, Antretter, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Daubertshäuser, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Heistermann, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kisslinger, Dr. Kübler, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Schweinfurt), Müntefering, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Terborg, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Novellierung der Wasserschutzgesetze — Drucksachen 10/3885, 10/5101 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Blunck, Kiehm, Dr. Hauff, Bachmaier, Büchler (Hof), Haase (Fürth), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Klejdzinski, Lambinus, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Schweinfurt), Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft — Drucksache 10/3747 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/4415 — Dr. Laufs CDU/CSU 16218 B Kiehm SPD 16220 B Baum FDP 16222 B Frau Hönes GRÜNE 16223 D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 16226A Müller (Düsseldorf) SPD 16227 B Dr. Hirsch FDP 16229A Handlos fraktionslos 16230 B Dr. Göhner CDU/CSU 16231 C Pfuhl SPD 16234 B Schmidbauer CDU/CSU 16235 B Dr. Sperling SPD 16237 B Nächste Sitzung 16239 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16241* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16241* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Eimer (Fürth) (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) 16243* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Schartz (Trier) (CDU/CSU) zu Punkt 17 und den Zusatzpunkten 3 bis 5 der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Gifte in in-und ausländischen Weinen) 16244* A Anlage 5 Verankerung des Raumordnungsverfahrens im Raumordnungsgesetz MdlAnfr 30 11.04.86 Drs 10/5309 Magin CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 16246* D Anlage 6 Flächenverbrauch des Bundes durch Neu- und Ausbau seiner Liegenschaften in den letzten drei Jahren; Verringerung dieses Flächenverbrauchs MdlAnfr 31, 32 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 16247* A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Anlage 7 Weitergabe von Bauaufträgen an ausländische Unternehmen seit 1983 angesichts der hohen Arbeitslosigkeit MdlAnfr 33, 34 11.04.86 Drs 10/5309 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16247* B Anlage 8 Verkürzung der Dauer des Studiums an Hochschulen MdlAnfr 39, 40 11.04.86 Drs 10/5309 Boroffka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 16248* A Anlage 9 Anerkennung in der Schweiz abgelegter Prüfungen; Abhängigkeit des Status „Inländer" vom Wohnsitz oder von der Staatsangehörigkeit MdlAnfr 41, 42 11.04.86 Drs 10/5309 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 16248* B Anlage 10 Finanzielle Unterstützung des deutschen „Busch-Reisinger-Museums" in den USA MdlAnfr 45, 46 11.04.86 Drs 10/5309 Weiß CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 16249* A Anlage 11 Entlassung der ausgesiedelten Deutschen aus polnischer Staatsangehörigkeit; Pflege deutscher Soldatengräber in Polen MdlAnfr 47, 48 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 16249* C Anlage 12 Konsequenzen aus dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts, nach der die DIN-Plaketten an Zapfsäulen keinen einwandfreien Kraftstoff zu garantieren brauchen MdlAnfr 64 11.04.86 Drs 10/5309 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16250* A Anlage 13 Verbesserung der Besoldungsstruktur für den technischen Dienst MdlAnfr 67 11.04.86 Drs 10/5309 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16250* B Anlage 14 Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei der Demonstration in Wackersdorf Ostern 1986; Verwendung von CN- und CS-Gas MdlAnfr 68 11.04.86 Drs 10/5309 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16250* D Anlage 15 Aufnahme von der „Cap Anamur II" aus Seenot geretteter Flüchtlinge MdlAnfr 69, 70 11.04.86 Drs 10/5309 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 16251* A Anlage 16 Entwicklung der Zahl der Insolvenzen und der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen seit 1982 MdlAnfr 77 11.04.86 Drs 10/5309 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16251* B Anlage 17 Unterrichtung der am SDI-Projekt beteiligten deutschen Unternehmen, insbesondere über den Text der Vereinbarungen MdlAnfr 78, 79 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16251* D Anlage 18 Kenntnis des Ministerpräsidenten Strauß über das SDI-Programm MdlAnfr Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16252* A Anlage 19 Bindung einer zukünftigen Bundesregierung an die SDI-Vereinbarungen; Verzicht auf die Einbeziehung von Berlin (West) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 V angesichts der Darstellung der Bundesminister Dr. Bangemann und Genscher über den zivilen Charakter der SDI-Vereinbarungen MdlAnfr 81, 82 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Schierholz GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16252* B Anlage 20 Weitere Verschärfung des Wettbewerbsrechts MdlAnfr 83, 84 11.04.86 Drs 10/5309 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16252* D Anlage 21 Widersprüchliche Äußerungen der Bundesminister Dr. Bangemann und Genscher über den Charakter des SDI-Programms MdlAnfr 85, 86 11.04.86 Drs 10/5309 Lange GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 16253* A Anlage 22 Verhinderung eines weiteren Fortschreitens der Erkrankung des Gebirgswaldes, insbesondere im Kreis Garmisch-Partenkirchen MdlAnfr 87, 88 11.04.86 Drs 10/5309 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 16253* D Anlage 23 Aufklärung über die ungünstigen Auswirkungen der Zurechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentenversicherung berufstätiger Väter MdlAnfr 93 11.04.86 Drs 10/5309 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 16254* C Anlage 24 Broschüre „88 Tips für Arbeitslose" des Deutschen Gewerkschaftsbundes; Mitverantwortung des stellvertretenden DGB-Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, Gerd Muhr MdlAnfr 94, 95 11.04.86 Drs 10/5309 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 16255* A Anlage 25 Verbesserung der Lage der SaZ-6-Soldaten; Verlängerung der Verpflichtungsdauer auf acht oder mehr Jahre MdlAnfr 96 11.04.86 Drs 10/5309 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16255* C Anlage 26 Zahl der am 30. September 1985 und am 31. März 1986 in den Ruhestand versetzten Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner; Zahl der mangels Planstellen nicht mehr Beförderten MdlAnfr 97, 98 11.04.86 Drs 10/5309 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 16255* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16187 211. Sitzung Bonn, den 18. April 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 4. Amling 18. 4. Bamberg 18. 4. Brandt 18. 4. Collet 18. 4. Frau Dr. Däubler-Gmelin 18. 4. Dr. Dollinger 18. 4. Duve 18. 4. Frau Eid 18. 4. Ertl 18. 4. Franke 18. 4. Dr. von Geldern 18. 4. Dr. Glotz 18. 4. Dr. Haack 18. 4. Haar 18. 4. Hauser (Krefeld) 18. 4. Dr. Haussmann 18. 4. Heimann 18. 4. Dr. Hüsch 18. 4. Dr. Hupka 18. 4. Frau Kelly 18. 4. Kraus 18. 4. Dr. Kreile 18. 4. Frau Krone-Appuhn 18. 4. Dr. Kunz (Weiden) 18. 4. Matthöfer 18. 4. Neumann (Bramsche) 18. 4. Odendahl 18. 4. Dr. Schierholz 18. 4. Schlaga 18. 4. Schmidt (Hamburg) 18. 4. Freiherr von Schorlemer 18. 4. Schroer (Mülheim) 18. 4. Dr. Solms 18. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18. 4. Stobbe 18. 4. Uldall 18. 4. Verheugen 18. 4. Frau Wagner 18. 4. Weinhofer 18. 4. Werner (Dierstorf) 18. 4. Werner (Westerland) 18. 4. Wissmann 18. 4. Wittmann (Tännesberg) 18. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht vom 27. bis 31. Januar 1986 in Straßburg (Drucksache 10/5138) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Ergebnisse der Verhandlungen zum Vorschlag eines Beschlusses des Rates über die Entsprechung der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/5193) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Polizeiüberfall auf die friedliche Demonstration von Umweltschützern von „Duna Kör" in Budapest (Drucksache 10/5278) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/5233) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1986 (Drucksache 10/5110) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Programm der Bundesregierung „Angewandte Biologie und Biotechnologie" (Drucksache 10/3724) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Frage, ob eine noch stärkere Beteiligung der ehrenamtlichen Richter im arbeitsgerichtlichen Verfahren möglich ist (Drucksachen 9/1271, 10/358 Nr. 66) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbssituation zwischen praxiseigenen zahntechnischen Labors und gewerblichen zahntechnischen Labors (Drucksachen 9/811, 10/358 Nr. 61) Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Europäischen Anerkennung nationaler Diplome, Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise (Drucksache 10/3327) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan - KOM (85) 852 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif - KOM (85) 724 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 2) 16242* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus — KOM (85) 773 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3761/83 über die Anwendung des Systems von Ursprungserzeugnissen des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983 in Quotenzeiten — KOM (85) 764 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1900/85 über die Einführung gemeinschaftlicher Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen — KOM (85) 688 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3132/85, Nr. 3130/85 und 3131/85 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Waren der Tarifnummer 08.03 des Kapitels 27 und der Tarifstelle 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals (1986) — KOM (85) 735 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3588/82 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Jugoslawien — KOM (85) 795 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhrregelung für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus NE-Metallen — KOM (85) 718 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in" oder „Ursprungswaren" und die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen, die im Warenverkehr zwischen dem Zollgebiet der Gemeinschaft, Ceuta und Melilla und den Kanarischen Inseln anzuwenden sind — KOM (85) 692 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung 3587/82 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Taiwan — KOM (85) 837 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 10) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Regelung, die Spanien und Portugal bis zum 28. Februar 1986 im Handel mit bestimmten Drittländern anwenden und Entwurf einer Entscheidung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und zur Festlegung der Regelung für die Einfuhr von unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Waren mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Jugoslawien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und der Türkei nach Spanien und Portugal — KOM (85) 765 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß von Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Konföderation andererseits über die vom 1. Januar 1986 bis 28. Februar 1986 zwischen dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik einerseits, der Republik, Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Konföderation andererseits anwendbare Handelsregelung und Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Vertreter der Regierungen des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Abschluß eines Abkommens zwischen den vorgenannten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Konföderation andererseits über die zwischen dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik einerseits und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Konföderation andererseits vom 1. Januar 1986 bis 28. Februar 1986 anwendbare Handelsregelung — KOM (85) 772 endg. (Drucksache 10/4983 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM (86) 36 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Holzschuhe mit Ursprung in Schweden und zur - Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls — KOM (86) 17 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Änderung des Anhangs II des Protokolls zum Abkommen über den Handel mit gewerblichen Waren — KOM (86) 3 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter elektronischer Waagen mit Ursprungsland in Japan — KOM (85) 853 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrophosphor der Tarifstelle ex 28.55 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (86) 5 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Rollenketten mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung der auf diese Einnahmen erhobenen vorläufigen Antidumpingzölle — KOM (86) 24 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 7) Entwurf einer Entschließung des Rates über eine Orientierung der Gemeinschaft für die Weiterentwicklung der neuen und erneuerbaren Energiequellen — KOM (86) 12 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 2/85 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie zur Änderung seiner Anlagen und Entwurf des Beschlusses Nr. 2/85 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich. „Gemeinschaftliches Versandverfahren" über den spanischen und den portugiesischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und zur Änderung der Anlagen dieses Abkommens — KOM (85) 845 endg. (Drucksache 10/5074 Nr. 9) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (sechste Verlängerung der zweiten Harmonisierungsstufe) — KOM (85) 683 endg. — »Rats-Dok. Nr. 11408/85« (Drucksache 10/4983 Nr. 50) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die für den Warenverkehr zwischen Spanien und Portugal während des Zeitraums der Anwendung von Übergangsmaßnahmen geltenden Ursprungsregeln — KOM (85) 830 endg. — »RatsDok. Nr. 4194/86« (Drucksache 10/4983 Nr. 52) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatz- steuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Mehrwert- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16243* steuerregelung für den Betrieb einer künftigen festen Verbindung über den Ärmelkanal — KOM (85) 858 endg. — »Rats-Dok. Nr. 4189/86« (Drucksache 10/4983 Nr. 53) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Vorschriften für in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Waren — KOM (85) 766 endg. — »Rats-Dok. Nr. 4195/ 86« (Drucksache 10/4983 Nr. 54) Vorschlag für eine einundzwanzigste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Verlängerung der Frist für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems in der Republik Griechenland — KOM (85) 821 endg. — »Rats-Dok. Nr. 4314/86« (Drucksache 10/5074 Nr. 33) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der 'Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Empfehlung für einen Beschluß des Rates durch den die Kommission ermächtigt wird, im Namen der Gemeinschaft Programme und Maßnahmen im Rahmen des Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Pariser Übereinkommen) zu genehmigen — KOM (85) 520 endg. — Rats-Dok. Nr. 9421/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 15) Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind — KOM (85) 633 endg. — Rats-Dok. Nr. 10686/85 (Drucksache 10/4681 Nr. 49) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. April 1986 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1986 nebst Anlagenband, den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1986 und den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 1985 mit den Anlagen zur Tabelle 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Diese Vorlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Anlage 3 • zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Eimer (Fürth) (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes)*) Das zur Verabschiedung anstehende Gesetz ist eines der ganz wenigen, die den Bundestag so verlassen, wie sie eingebracht wurden. Es dreht sich auch nur um die Verlängerung einer Befristung der bisherigen Lösung, nicht um eine inhaltliche Änderung. Die Beibehaltung dieser bisherigen Lösung — der Zivildienst dauert 1/3 länger als der Wehrdienst — hätte allerdings Konsequenzen angesichts der Tatsache, daß gerade eben der Wehrdienst von 15 auf 18 Monate verlängert wurde. Das hätte zur Folge, daß der Zivildienst von 20 auf 24 Monate verlängert werden müßte. Dies erschien uns Freien Demokraten zu lang. Wenn diese Verlängerung heute nicht so wirksam wird, dann deswegen, weil eben auch das neue Gesetz zunächst nur befristet ist und durch diese Be- *) Siehe 210. Sitzung Seite 16166 B fristung eine Verlängerung nicht mehr zum Tragen kommt. Es bleibt also bis zu einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beim alten. Ein bestehendes Gesetz bleibt gültig. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Mehrheit diese neue Befristung so beschlossen. Ich gebe zu, daß die weitere Befristung nicht nur aus sachlichen Gründen vorgenommen wurde; wir wollten weitere Erfahrungen sammeln, die Zeit ist knapp gegen Ende dieser Legislaturperiode. Diese Befristung erfolgte auch, weil eine Einigung in der Sache über den Bestand der Drittellösung noch nicht gefunden, eine endgültige Lösung verschoben wurde. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzentwürfen waren so groß nicht, aber immer wenn politische und sachliche Unterschiede gering sind, sind die Emotionen und die gegenseitigen Beschimpfungen am schlimmsten. Der Ablauf der ersten Lesung zu diesem Gesetz war ein Paradebeispiel für den bösen Stil im Parlament. Zur Sache selbst gibt es ja nicht mehr viel Neues zu sagen. Alle Argumente sind durchgekaut. Die bösartigen Ausfälle der SPD sollen offenbar verschleiern, daß unter der Regierungsverantwortung der SPD ein Gesetz nicht zustande kam und es auch nicht an der FDP scheiterte, sondern an den Sozialdemokraten. So nachzulesen im Protokoll der 229. Sitzung der 8. Wahlperiode am 3. Juli 1980. Die Ausfälle der SPD sollen wohl auch verschleiern, daß alle Verdächtigungen gegen das neue Gesetz nicht eingetroffen sind, daß es nicht verfassungswidrig ist, daß es von den Betroffenen besser beurteilt wurde als hier von der SPD. Die Entscheidung eines Menschen nach seinem Gewissen kann nicht überprüft werden. Der Vorteil dieses Gesetzes ist, daß bei dem weitaus größten Teil der Wehrdienstverweigerer diese Überprüfung durch die Lästigkeit des längeren Dienstes ersetzt wird. Die Abwägung und Gewissensprüfung finden nicht mehr statt vor einem Gremium, sondern die Abwägung trifft jeder für sich selbst. Andere entscheiden nicht mehr über fremdes Gewissen. Zu Beginn habe ich von sachlichen Gründen gesprochen, die eine erneute Befristung zweckmäßig erscheinen lassen. Ein Punkt ist für mich dazugekommen. Die schriftlichen Unterlagen, die heute eingereicht werden, werden praktisch unbegrenzt aufbewahrt. Ich frage mich, aus welchen Gründen dies nötig ist. Ich frage mich, ob diese Unterlagen nicht aus Gründen des Datenschutzes nach Abschluß des Verfahrens oder aber nach Ableisten des Ersatzdienstes zweckmäßigerweise zu vernichten seien. Wenn heute noch keine Antwort auf diese Frage gegeben werden kann, dann deswegen, weil wir auf diesen Punkt erst kurzfristig gestoßen sind und er noch genauer überprüft werden muß. Wir fürchten aber auch, daß eine Änderung in der zweiten Lesung in der notwendigen Sorgfalt nicht vorgenommen werden kann und das Gesetz durch Fristeinrede verzögert werden könnte. Eine besondere Eile ist auch deswegen nicht erforderlich, weil durch Versiegelung der Unterlagen nach einem 16244* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Verfahren, das mit dem Datenschutzbeauftragten ausgehandelt ist, Schaden nicht auftreten dürfte. Dennoch muß diese Frage nach unserer Überzeugung überprüft werden. Die SPD hat in ihrem Entschließungsantrag in sieben Punkten. Änderungswünsche und vermeintliche Mängel des bestehenden Gesetzes zusammengefaßt. Auch wenn ich in einigen wenigen Bereichen Ansatzpunkte sehe, wo man weiterdenken könnte, die maßlose Polemik, die überzogenen und wirklichkeitsfremden Forderungen machen den SPD-Antrag unbrauchbar. Wer dann noch weiß, daß eine vernünftige Regelung, die auch vor den Augen des Verfassungsgerichtes Bestand hat in der sozialliberalen Koalition an den Auseinandersetzungen der SPD gescheitert ist, kann den jetzt vorliegenden Entschließungsantrag der Sozialdemokraten nur als ein Dokument der Unaufrichtigkeit bezeichnen. Dem Gesetz werden wir zustimmen, den Entschließungsantrag der SPD aber ablehnen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede des Abg. Schartz (Trier) (CDU/CSU) zu Punkt 17 und den Zusatzpunkten 3 bis 5 der Tagesordnung (Große Anfrage betr. Gifte in in- und ausländischen Weinen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Meine Herren! Diese Debatte behandelt eine Große Anfrage der SPD und verschiedene Anträge der Fraktion der GRÜNEN zum Wein. Die große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion trägt die Überschrift: „Gifte in in- und ausländischem Wein." Und schon diese Überschrift ist falsch. Denn: Es gab und gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD, kein Gift in deutschem Wein. Der deutsche Wein — und dies wird seit 1973 durch inzwischen 1,8 Millionen amtliche Qualitätsweinkontrollen mit über 10 Milliarden Litern Wein bewiesen — ist sauber. Im deutschen Wein ist kein Gift gefunden worden. Deswegen ist mir unbegreiflich, daß die SPD die Überschrift ihrer Großen Anfrage so gewählt hat, daß der Eindruck entstehen muß, es gäbe Gift in deutschem Wein. Ich will mit allem Nachdruck widersprechen, und die SPD wäre gut beraten, ihre Große Anfrage auch inhaltlich dementsprechend zu ändern. Die Anträge der GRÜNEN sind es im Grunde nicht wert, daß man sich im Plenum des Deutschen Bundestages mit ihnen beschäftigt. Die Feder bei der Formulierung dieser Anträge hat nicht die Sachkenntnis, sondern die Ideologie geführt. Sie sind durchweg gekennzeichnet von einer Mißachtung der Bedürfnisse der deutschen Winzer und einer geradezu sagenhaften Unkenntnis der gesamten Weinproblematik. Nur ein Punkt verdient es beachtet zu werden, nämlich der, daß die Herkunftsländer der in Deutschland bearbeiteten Sektgrundweine auf dem Etikett anzugeben sind. Dieser Punkt ist sachlich richtig erkannt und darüber hinaus auch richtig formuliert. Das darf aber nicht weiter verwundern, weil in der Formulierung fast wortwörtlich das übernommen wurde, was der Deutsche Bundestag 1982 einstimmig in das deutsche Weingesetz aufgenommen hat. Über den neuerlichen Entschließungsantrag der SPD könnte man lange diskutieren. Beispielhaft will ich aber nur auf drei Punkte eingehen: 1. Hat die SPD bei der Forderung nach einer Deklarationspflicht für alle Weinzusatzstoffe bedacht, daß eine derartige Änderung allein für deutschen Wein beim Verbraucher sehr wohl den Eindruck erwecken kann, daß nur deutsche Winzer Weinbehandlungsmittel verwenden und daß dies zu einer ungeheuren und einseitigen Belastung der deutschen Winzer führen würde? 2. Hat die SPD bedacht, welche Auswirkungen die Einführung von Hektarhöchsterträgen in der Bundesrepublik für die einzelnen Winzerbetriebe mit sich bringt, und sieht die SPD nicht die Gefahr, daß eine Angebotslücke bei deutschem Wein durch ausländischen Wein aufgefüllt wird? 3. Hat die SPD bedacht, daß die Einführung einer Deklarationspflicht von Süßreserve und Saccharose allein für deutschen Wein zu einer Abwendung des Verbrauchers von deutschem Wein führen kann. Andererseits besteht auch Übereinstimmung bei verschiedenen Punkten des Entschließungsantrages der SPD. Deshalb empfehle ich, daß wir die Überweisung des Entschließungsantrages der Regierungskoalition des Antrages der SPD und der Anträge der GRÜNEN an die zuständigen Ausschüsse beschließen. Doch nun zum Gift im ausländischen Wein! Daß die aus dem Ausland kommenden Weine nicht in Ordnung sind, daß sie gepanscht sind, ja, daß sie mit Gift versetzt sind, beweisen die Vorgänge des letzten Jahres um den österreichischen Wein und die makabren Vorgänge, die wir zur Zeit um italienischen Wein erleben. Daß der deutsche Winzer Angst um seine Zukunft haben muß, weil der Wein schlechthin seinen guten Ruf verloren hat, obwohl die deutschen Winzer daran unschuldig sind, und daß der deutsche Verbraucher Angst um seine Gesundheit haben muß, hat seine tiefe Ursache in der Tatsache, daß die Kontrolle ausländischer Weine in der EG offensichtlich in keiner Weise den Anforderungen gerecht wird. Sie ist, wie jeder erkennen kann, nicht in der Lage, unsere Verbraucher und unsere Winzer bei ausländischem Wein zu schützen. Und auch die deutsche Weinkontrolle funktioniert nicht so, wie man dies von der Weinkontrolle in einem Land erwarten könnte, in dem lebensmittelrechtlich und weinrechtlich die schärfsten Bestimmungen auf der ganzen Welt bestehen und in dem die Verwaltung dafür bekannt ist, daß sie die gesetzlichen Bestimmungen auch durchsetzt. Es kann nicht sein, daß wegen gesundheitsgefährdender und giftiger Stoffe in österreichischen und italienischen Weinen das deutsche Weingesetz verschärft wird. Was dort geschehen ist, ist nicht Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16245* eine Frage von Gesetzeslücken oder der Fahrlässigkeit, sondern Lebensmittel- bzw. Wirtschaftskriminalität mit tödlichen Folgen. Dafür sind die Beschlagnahme aller Produktionsanlagen, ein Berufsverbot und drastische Strafen zu fordern. Ich führe Klage über die Kontrolle ausländischer Weine, die in die Bundesrepublik eingeführt werden. Ich will dies begründen. Im Jahre 1980 — genau am 1. August 1980 — habe ich der Bundesregierung mitgeteilt, daß der deutsche Markt von billigsten österreichischen Prädikatsweinen überschwemmt wird und im Jahre 1982 — am 4. März — habe ich mitgeteilt, daß österreichische Beerenauslesen für weniger als für 5 DM in den Einzelhandelsgeschäften angeboten werden. Ich habe die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß diese Preise keiner korrekten Kalkulation entspringen können und daß allein die Preise den Verdacht auf Manipulation rechtfertigen. Mit Schreiben vom 22. September 1980 — unterzeichnet von Bundesminister Ertl in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Gesundheit — hat mir die Bundesregierung geantwortet: Die Einfuhren aus Österreich können ausreichend kontrolliert werden; ... bis zur österreichischen Grenze sind Manipulationen ausgeschlossen. Damals hat die Bundesregierung nicht bedacht, daß in Österreich selbst die Winzer mehr für die Beerenauslesen erhielten, als man hier in Deutschland dafür zahlen mußte. In einer parlamentarischen Anfrage habe ich die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die Grenzkontrollen beim Import ausländischer Weine nicht in Ordnung sein könnten, weil ganze Lastzüge mit Wein verschwänden. Die Bundesregierung mußte mir damals antworten, es würden nur 5% der eingeführten Flaschenweine an der Grenze kontrolliert, und sie sei nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wieviel Prozent der eingeführten Tankzugweine überhaupt kontrolliert würden, da dies im Ermessen des jeweiligen Zollamtsleiters liege. Dies muß geändert werden. Im Zusammenhang mit dem verfälschten österreichischen Wein führe ich Klage — und das darf nicht unter den Tisch gekehrt werden — über das Verhalten der österreichischen Behörden, die offensichtlich im Wissen um die Verfehlungen in ihrem Lande die offiziellen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland nur zögernd oder sogar falsch unterrichtet haben. Der extrem niedrige, nicht kostendeckende Preis hätte ein Indikator für gefälschten Wein sein müssen — auch beim Import italienischer Weine. Wer für 0,36 DM, 0,44 DM und 0,52 DM oder auch noch für 0,60 DM in der Lage ist, Weine frei Haus aus Italien nach Deutschland zu liefern, der kann keinen echten Wein liefern. Gerade bei Italien, wo in den 60er Jahren aus Ochsenblut, Wasser und dem Saft verdorbener Feigen und Bananen Exportwein hergestellt worden ist, hätte die Weinkontrolle nach einem Blick in die Preisstatistik von sich aus schärfere Untersuchungen durchführen müssen. Dabei will ich durchaus anerkennen, daß es bei den 2 000 Inhaltsstoffen des Weines schwer ist, einen zugesetzten Inhaltsstoff herauszufinden, und in Zusammenhang mit italienischem Wein lobe ich die Bundesregierung, daß sie jetzt nach einer noch relativ kurzen Frist die obligatorische Kontrolle der italienischen Weine an der Grenze vorschreibt. Ich weise auf die Gefahr hin, daß man in Italien versuchen wird, die mit dem Gift Methanol verseuchten Weine mit anderen Weinen zu verschneiden, um den wirtschaftlichen Verlust relativ gering zu halten. Deswegen darf die obligatorische Kontrolle, also die Kontrolle jeder Einzelpartie, nicht aufgehoben werden. Sie muß so lange fortgesetzt werden, bis sichergestellt ist, daß jeder Tropfen vergifteten Weines in Italien auch vernichtet wurde. Und dies wird Jahre dauern. Die Gefahr von Weinverfälschungen besteht auch bei ungarischen und nordafrikanischen Weinen (Ausbruchweine zu 3,99 DM), die nun verstärkt auf unseren Markt drängen. Bereits vor Wochen habe ich eine Aufforderung an die Bundesregierung gerichtet, ungarische Weine gezielt zu untersuchen. Es darf nicht weiter sein, daß Deutschland weiter der Schuttabladeplatz ausländischer Weine ist. Die Überwachung durch die deutschen Kontrollbehörden muß auch die Frage der Bezeichnungswahrheit mit einbeziehen. Ein makabres Beispiel für eine vielleicht nicht de jure, aber de facto wahrheitswidrige Bezeichnung ist ja die Bezeichnung „Bauernschoppen" für in Südtirol abgefüllte Weine aus Süditalien. Mit der deutschen Bezeichnung „Bauernschoppen" und mit dem Abfüllort in Südtirol wird der Eindruck erweckt, es handele sich um Südtiroler Weine. Ähnliches ist mit den Prädikatsbezeichnungen „Ausbruch" und „Spätgelesen" oder auch mit den Rebsortenbezeichnungen aus dem südosteuropäischen Raum zu beobachten. Es muß doch eine Stelle geben — und wenn es sie nicht gibt, müssen wir sie schaffen —, die nachkontrolliert, ob denn die Herkunftsbezeichnung richtig oder falsch ist. Und dies sollte eine deutsche Stelle sein. Es ist doch erwiesen, daß weder Österreich noch Italien in der Lage und bereit sind, ihre Weine so zu kontrollieren, wie es richtig und notwendig wäre (in ganz Italien gibt es nur 367 Lebensmittelkontrolleure). Und hier komme ich zum Schluß auf ein besonders düsteres Kapitel der Weingeschichte in Europa. Wenn meine Informationen stimmen, so untersagt die EG eine höhere Kontrolldichte als 15 % bei importiertem Wein. Hier frage ich: Nimmt die EGKommission denn die Verantwortung dafür auf sich, daß die Existenzen von Tausenden deutscher Winzer vernichtet werden? Nimmt die EG-Kommission die Verantwortung dafür auf sich, daß Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ja daß Menschen sterben, weil die Kontrollen bei ausländischem Wein nicht funktionieren? Wer gibt uns, dem deutschen Weinverbraucher, denn die Gewähr, daß ausländischer Wein zumindest zukünftig sauber ist? Wer gibt dem deutschen Sekttrinker die Gewähr, daß der in Deutschland aus ausländischem Wein hergestellte Sekt in Ordnung ist? 16246* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Warum verweigert die EG-Kommission die Inkraftsetzung der Bestimmung im deutschen Weingesetz, daß das Ursprungsland der Sektgrundweine auf dem Etikett der Sektflasche angegeben sein muß? Wir wollen wissen, aus welchem Wein der Sekt hergestellt ist. Wir brauchen Sicherheit, daß nicht auch die Sektgrundweine mit Methanol versetzt sind. Wir brauchen bei den EG-Verschnitten am Wein, also der Mischung von Tafelwein aus den verschiedensten europäischen Ländern die Angabe, aus welchen Ländern diese EG-Verschnitte stammen. Richtig wäre, daß man diese ganzen europäischen Ramschverschnitte, diesen Weinverschnitt aus mehreren Ländern der EG, verbietet. Wein muß wieder an seinem Ursprung erkennbar sein. Wein ist ein individuelleres Produkt als jedes andere. Ein großer Dichter — Ortega y Gasset — hat sinngemäß gesagt: „Ehe der Wein ein Verwaltungsobjekt wurde, war er ein Gott." Und die EG-Kommission tötet diesen göttlichen Wein durch ihre Weinrechtsphilosophie, die unter der Manie der Gleichmacherei leidet. Dies zeigt sich insbesondere im perversen Vorgehen der EG-Kommission in Sachen obligatorischer Destillation. Eine Vielzahl von deutschen Weinbaubetrieben wurde Monate nach der Weinernte vorgeschrieben, eine bestimmte Menge ihres Weines destillieren zu lassen, obwohl in vielen Fällen der gesamte Weinbestand dieser Winzer schon längst verkauft war. Um dem Verwaltungszwang nachzukommen, sollten deutsche Winzer Wein in Süditalien kaufen und ihn dann gleich vor Ort destillieren lassen. Und dies möchte ich zum Schluß sagen: Wenn weiter diese Allmacht der EG-Kommission bleibt, wenn weiter diese Uneinsichtigkeit und dieser Hochmut der EG-Kommission und ihrer Beamten bleiben, dann wird die Kommission Europa töten — nicht in der äußeren Wirklichkeit, aber, was vielleicht noch schlimmer ist, im Herzen der Bürger. Und wenn wir, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der europäischen Idee, den deutschen Verbrauchern und den deutschen Winzern dienen wollen, dann müssen wir dieser Allmacht der EG-Kommission und ihrer Administration Widerstand leisten und die Entscheidung wieder dorthin bringen wo in einem demokratischen Staatswesen die Entscheidungen hingehören: nämlich in das frei gewählte Parlament. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der deutsche Verbraucher, die deutsche Weinwirtschaft, die deutschen Winzer sind durch die Skandale mit ausländischem Wein nachhaltig geschädigt worden. Wir müssen deutlich machen, daß der deutsche Wein nichts mit Gift im Wein zu tun hat. Wir müssen deutlich machen, daß der deutsche Wein sauber ist und daß man ihm vertrauen kann. Deswegen ist eine große Aufklärungskampagne notwendig, an der sich der Bund und die weinbautreibenden Länder auch finanziell beteiligen müssen. Die Fraktion der CDU/CSU hat folgenden Entschließungsantrag vorgelegt. Kontrolle ausländischer Weine Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, folgende Maßnahmen zur besseren Kontrolle ausländischer Weine einzuleiten: 1. wirksame Kontrolle aller importierten Weine hinsichtlich gesundheitsgefährdender Inhaltsstoffe, Bezeichnung und Herkunft, 2. Schaffung einer Bundeszentralstelle „Importwein" mit bundesweiten Zugriffs- und Untersuchungsmöglichkeiten sowie nationaler und EG-weiter Koordination, 3. möglichst weitgehende Umsetzung der Bestimmungen des deutschen Weingesetzes von 1982 in EG-Recht, 4. Verbot der Herstellung von EG-Tafelweinverschnitten, 5. Deklarationspflicht der Herkunftsländer bei Sektgrundweinen, 6. Durchführung einer Konferenz zu Fragen der technisch und ökonomisch möglichen Manipulationen bei Wein als Grundlage für Stichprobenuntersuchungen auf bestimmte Stoffe. Im Interesse des deutschen Weines, der deutschen Winzer und der Verbraucher bitte ich Sie, diese Resolution zu unterstützen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Magin (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Frage 30): Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, das Raumordnungsverfahren, in das die Prüfung der Verträglichkeit mit den überörtlichen raumbedeutsamen Belangen des Umweltschutzes einbezogen ist, im Raumordnungsgesetz rahmenrechtlich zu verankern? Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und ggf. wie in das Raumordnungsgesetz Rahmenvorschriften über das Raumordnungsverfahren aufgenommen werden sollen. Sie berücksichtigt dabei, daß sich die Konferenz der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Minister des Bundes und der Länder im März 1985 einmütig für die rahmenrechtliche Verankerung des Raumordnungsverfahrens im Raumordnungsgesetz ausgesprochen hat. Die Prüfung steht auch im Zusammenhang mit der „EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" vom 27. Juni 1985, über deren Umsetzung die Bundesregierung gegenwärtig berät. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird jedoch zu Ihrer Frage im Laufe der Beratungen über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung und im Fernstraßenbau Stellung nehmen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16247* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/5309 Fragen 31 und 32): Wie groß sind die Flächen, die der Bund in den letzten drei Jahren durch Neubau, Ausbau und Umbau seiner Liegenschaften verbraucht hat? Was tut die Bundesregierung, um den Flächenverbrauch im Rahmen seiner eigenen Bautätigkeit zu verringern? Zu Frage 31: Eine zusammengefaßte Übersicht über den Liegenschaftsverbrauch des Bundes durch Neubau, Ausbau und Umbau innerhalb der letzten drei Jahre besteht nicht. Die Antwort setzte eine gezielte Umfrage bei den die Liegenschaften verwaltenden Bundesressorts — insbesondere BMF, BMVg und BMV — und deren nachgeordneten Bereichen voraus. Der Arbeits- und Zeitaufwand wäre erheblich. Zu Frage 32: Jeder Baumaßnahme des Bundes geht eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit und des Bauumfangs unter Beteiligung des BMF und BMBau voraus. Sie erstreckt sich auch auf die Möglichkeit anderweitiger Bedarfsdeckung durch Nutzung vorhandener eigener Liegenschaften oder durch Anmietung. Die notwendige Entscheidung wird unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit getroffen. Dabei wird der Flächenverbrauch unter voller Ausschöpfung der bauplanerischen Gegebenheiten auf das sachlich erforderliche Maß beschränkt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/5309 Fragen 33 und 34): In welcher Höhe wurden mit Bundesmitteln seit 1983 im Bundesgebiet insgesamt und in Rheinland-Pfalz im besonderen Baumaßnahmen durch ausländische Unternehmen durchgeführt, und in welchem Verhältnis stehen diese Aufträge zu den seit dieser Zeit an bundesdeutsche Unternehmen vergebenen Aufträge? Was hat die Bundesregierung angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Baugewerbe bisher getan, um die Weitergabe von Bauaufträgen an ausländische Unternehmen einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen? Zu Frage 33: Die Vergabe öffentlicher Aufträge aus Bundesmitteln an ausländische Bauunternehmen ist von geringer Bedeutung. So sind beispielsweise nach der Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen im Hochbaubereich bundesweit in den ersten drei Quartalen 1985 Aufträge im Wert von nur rd. 1,5 Millionen DM an ausländische Unternehmen vergeben worden; das sind 0,03 % des gesamten Auftragsvolumens in Höhe von rd. 4,5 Milliarden DM. Ähnlich waren die Verhältnisse in den Jahren davor (1983: 0,8 %; 1984: 0,07 %). Auch im Tiefbau spielen ausländische Baufirmen nur eine nachgeordnete Rolle. So sind 1983 im Bundesfernstraßenbau, im Wasserstraßenbau und von der Bundesbahn insgesamt für 33,1 Millionen DM Aufträge an ausländische Unternehmen gegangen; das sind 0,5 % des gesamten Auftragsvolumens in Höhe von 6,6 Milliarden DM (1984: 1,75 %; 1985: 0,5 %). Zahlen über Rheinland-Pfalz liegen mir derzeit leider nicht vor. Zu Frage 34: Die Bundesrepublik Deutschland ist bei ihren öffentlichen Auftragsvergaben im Baubereich durch das auf den Haushaltsgesetzen (u. a. §§ 6, 30 Haushaltsgrundsätzegesetz; §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung) beruhende nationale Vergaberecht (insbesondere Verdingungsordnung für Bauleistungen/VOB) sowie nach dem EWG-Vertrag gehalten, ausländische Bewerber nicht zu diskriminieren. § 8 der VOB bestimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, daß „alle Bewerber gleich zu behandeln sind". Den Zuschlag erhält der Bieter, der die erforderliche Fachkunde, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt und das annehmbarste Angebot, das nicht immer das billigste sein muß, abgegeben hat. Auf seine Nationalität kommt es dabei nicht an. Die EG-Baukoordinierungsrichtlinie vom 26. Juli 1971 (Richtlinie 71/305/EWG; BKR) bestimmt überdies, daß öffentliche Bauaufträge über einen Auftragswert von derzeit 2,2 Millionen DM — ausgenommen Bauaufträge, die von öffentlich-rechtlichen Verkehrsträgern bzw. von Versorgungsbetrieben für Wasser und Energie vergeben werden — grundsätzlich im EG-Amtsblatt europaweit bekanntgemacht und nach einem formalisierten Vergabeverfahren nichtdiskriminierend und unter Beachtung rein auftragsbezogener Wertungskriterien vergeben werden. Die vorstehend aufgeführten nationalen und europäischen Rechtsvorschriften fügen sich nach wie vor in die auf Wettbewerbsorientierung ausgerichtete Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sowie in die — ebenfalls von der Bundesregierung und den meisten anderen EG-Mitgliedstaaten unterstützte — Politik der EG-Kommission ein, die auf die Verwirklichung des EG-Binnenmarkts bis 1992 abzielt. Die EG-Kommission hat noch in ihrem Weißbuch dezidiert gefordert, daß auch das öffentliche Auftragswesen durch Öffnung der nationalen Märkte seinen Beitrag zum Ziel der Verwirklichung Europas zu leisten habe. Mit dieser Maßgabe hat die EG-Kommission — in Absprache mit den EG-Mitgliedstaaten — die Novellierung der EG-Baukoordinierungsrichtlinie begonnen. 16248* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Boroffka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 39 und 40): Trifft es zu, daß rund ein Viertel aller Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland über 27 Jahre alt ist? Hat die den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 70er Jahre gestellte Aufgabe einer Studienreform nach rund fünfzehnjährigem Bemühen bereits zu merklichen Verkürzungen der im Vergleich zu anderen Ländern überlangen Studiendauer an den deutschen Hochschulen geführt? Zu Frage 39: Nach der Bundesstatistik waren 1984 etwa 23 v. H. der deutschen Studenten und Studentinnen an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (alle Hochschularten) 27 Jahre und älter. Zu Frage 40: Leider nein. Nicht erst seit Anfang der 70er Jahre ist eine Reduzierung der Studienzeiten und damit ein deutlich niedrigeres Berufseintrittsalter der Hochschulabsolventen immer wieder gefordert worden. Nach den vorliegenden statistischen Unterlagen und nach Expertenmeinungen haben sich in den letzten Jahren die Verweilzeiten an Hochschulen und die Fachstudienzeiten in vielen Fachrichtungen sogar noch leicht erhöht. Eines der Hauptziele der Studienreform, nämlich die Verkürzung der Studiendauer, konnte bisher bedauerlicherweise nicht erreicht werden. Der Wissenschaftsrat hat in seinen neuen „Empfehlungen zur Struktur des Studiums" vom 24. 1. 1986 die Gründe dafür erörtert und neue Vorschläge für die Ausgestaltung der Studiengänge vorgelegt, mit denen die Studienzeiten reduziert werden könnten. Dies stimmt mit den Zielsetzungen der Bundesregierung überein, die sich mehrfach nachdrücklich für eine Reduzierung der Studienzeiten an den Universitäten ausgesprochen hat. Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 1985 bietet dafür neue Möglichkeiten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird die Länder und die Hochschulen, die für die einzelnen Studiengänge verantwortlich sind, immer wieder nachdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, hier endlich die schon lange geforderten Verbesserungen zu erreichen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 41 und 42): Ist es nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes rechtlich möglich und zulässig, daß in der Schweiz abgelegte, von Schweizern oder sonstigen Ausländern absolvierte Prüfungen in der Bundesrepublik Deutschland als sachlich gleichwertig anerkannt werden und zum Erreichen der entsprechenden Zulassungen führen, während von Deutschen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz die Wiederholung der Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird? Ist der Status „Inländer" an den Wohnsitz oder an die Staatsbürgerschaft gebunden? Zu Frage 42: Das grundsätzliche Erfordernis einer Anerkennungsprüfung besteht für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben. Zu Frage 41: Die Zulassung von ausländischen Studienbewerbern mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung richtet sich generell nach der von der Kultusministerkonferenz der Länder beschlossenen „Rahmenordnung für ausländische Studienbewerber" von 1976. Danach können Ausländer ohne weitere Prüfungen an einer deutschen Hochschule ein Studium aufnehmen, wenn der Bildungsnachweis dem deutschen Reifezeugnis vergleichbar ist und die Bewerber die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen haben. Die Entscheidung über die Vergleichbarkeit der Zeugnisse trifft die zuständige Landesbehörde. Im Falle der Schweiz halten die Länder das eidgenössische Maturitätszeugnis sowie das eidgenössisch anerkannte Maturitätszeugnis für mit dem deutschen Reifezeugnis vergleichbar, nicht hingegen kantonale Zeugnisse. Deutsche Staatsangehörige, die einen der erstgenannten Bildungsnachweise besitzen, müssen nach dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 16.3. 1979 über die „Grundsätze für den Zugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung" zusätzlich eine „Anerkennungsprüfung" ablegen, damit ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung als „einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt" wird. Von dieser Anerkennungsprüfung werden nur solche Bewerber befreit, die aus zwingenden Gründen auf den Schulbesuch im Ausland angewiesen waren oder im Ausland bereits 4 Semester erfolgreich studiert bzw. ein Studium mit einer wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen haben. Die Bundesregierung hält diese unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Ausländern mit derselben Hochschulzugangsberechtigung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (freie Wahl der Ausbildungsstätte) rechtlich für bedenklich. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch ausschließlich bei den Ländern. Gleichwohl hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in dieser Angelegenheit bereits 1983 mit den Ländern Kontakt aufgenommen, um eine Änderung der Anerkennungspraxis zu bewirken. Die Länder halten jedoch an den Anerkennungsprüfungen mit dem Argument fest, sie seien aus Gründen der „Gleichbehandlung und Sicherung der Qualität des deutschen Abiturs" notwendig. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16249* Anlage 10 Antwort des Staatssministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung der Artikel in der PAN 4/86, Zeitschrift für Kunst und Kultur, bekannt, in dem die bedrohlichen finanziellen Nöte des in seiner Art einzigartigen deutschen „Busch-Reisinger-Museum" auf dem Campus der Harvard-Universität im Cambridge, Massachusetts, eindringlich dargestellt werden? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Artikel, und welche Möglichkeiten sieht sie, dieses für die Darstellung deutscher Kunst, Kultur und Geschichte wichtige Museum in den Vereinigten Staaten von Amerika zu unterstützen? Zu Frage 45: Der Bundesregierung ist seit geraumer Zeit bekannt, daß das Busch-Reisinger-Museum in einer finanziell schwierigen Lage ist. Diese Lage ist dadurch entstanden, daß seit einigen Jahren die Zinsen des Stiftungsvermögens nicht mehr den Unterhalt des Museums gewährleisten. Angesichts eines jährlich wachsenden Defizits drohen das 1906 gegründete Museum und seine einzigartige Sammlung zentraleuropäischer Kunst, insbesondere deutscher Kunst, ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Zu Frage 46: Der Bundesregierung ist an der Erhaltung des Busch-Reisinger-Museums und seiner einmaligen Sammlung deutscher Kunst sehr gelegen. Seit 1980 hat sie das Busch-Reisinger-Museum wiederholt unterstützt; u. a. durch — Entsendung eines Wisenschaftlers an das Museum zur Aufarbeitung des Gropius-Nachlasses in den Jahren 1980, 1981 und 1983 sowie durch — Beteiligung an Ausstellungen deutscher Kunst aus den Beständen des Busch-Reisinger-Museums, z. B. 1986 die Ausstellung „Deutsche realistische Zeichnungen der 20er Jahre", die im Guggenheim-Museum New York, im Busch-Reisinger-Museum selbst sowie in der Staatsgalerie Stuttgart gezeigt wird. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob zur Erhaltung der Sammlung ab 1987 zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter am Busch-Reisinger-Museum für die Dauer von fünf Jahren aus Bundesmitteln finanziert werden können. Darüber hinaus wird im Rahmen des Bundeshaushalts 1987 entschieden werden. Die Bundesregierung ist sich aber bewußt, daß das Busch-Reisinger-Museum auch bei positiver Entscheidung über diese Stellen als private Einrichtung ohne zusätzliche Zuwendungen in Form von Kapital oder Spenden in seinem Bestand gefährdet bleibt. Sie würde es daher begrüßen, wenn die intensiven Bemühungen des „Vereins der Freunde des Busch-Reisinger-Museums", privates Mäzenatentum in der Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten zu moblisieren, breite Unterstützung fänden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 47 und 48): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die heute zu uns kommenden Aussiedler nicht aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind und die Entlassung aus dieser erst nach fünf Jahren unter hohen Kosten gewährt wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß dies so schnell wie möglich geändert wird? Ist bei den jüngsten deutsch-polnischen Gesprächen in Bonn auch die Pflege der deutschen Soldatengräber in der Volksrepublik Polen besprochen worden und bejahendenfalls bestehen Möglichkeiten, daß der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sich der Pflege dieser Gräber annimmt? Zu Frage 47: Es ist bekannt, daß die aus Polen kommenden Aussiedler nicht aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind, sondern mit einem polnischen Reisepaß aus der Volksrepublik Polen ausreisen. Diese Regelung entspricht dem polnischen Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Februar 1962, das keinen automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit kennt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt gem. Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes erst dann ein, wenn ein polnischer Staatsbürger mit Erlaubnis des polnischen Staatsrates eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt. Die vorübergehend angewandte Regelung, daß Aussiedlern ein spezielles Reisedokument („Dokument Podrózy") ausgestellt wurde, womit sie bei Grenzübertritt die polnische Staatsangehörigkeit verloren, wird seit Aufhebung des Kriegsrechts nicht mehr angewandt. Eine polnische Rechtsgrundlage hatte es allem Anschein nach für dieses Verfahren nicht gegeben. Die polnische Seite ist nicht mehr bereit, dieses Verfahren in der Zukunft erneut zu praktizieren. Daß polnische Staatsangehörige erst nach fünfjährigem Auslandsaufenthalt aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden, ist gängige polnische Praxis, die sich an Art. 8 des polnischen Staatsangehörigkeitsgesetzes orientiert. Dieser regelt die Einbürgerung in die Volksrepublik Polen und schreibt eine Wartefrist von fünf Jahren vor zur Eingewöhnung in den polnischen Staatsverband. Analog dazu nimmt man an, daß Aussiedler und polnische Emigranten ebenfalls fünf Jahre benötigen, um sich in einen fremden Staatsverband einzuleben. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, diese Wartezeit zu verkürzen. Bei einer aus polnischer Sicht „illegalen" Ausreise wird der Zeitraum von fünf Jahren jedoch häufig auch überschritten. Ebenfalls bekannt ist die polnische Praxis, für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit hohe Gebühren zu erheben, die sich der Kenntnis von Einzelfällen zufolge zwischen 600,— und 1200,— DM bewegen. In Härtefällen hat die polnische Seite Ermäßigung zugesagt. Die Bundesregierung nutzt jede sich bietende Gelegenheit, bei der polnischen Seite unter Berufung auf den Geist der Schlußakte von Helsinki auf eine Verkürzung der Wartezeit und eine Gebührenermäßigung hinzuwirken. Dabei hat sie jedoch nur ein- 16250* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 geschränkte Möglichkeiten. Es entspricht den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, daß Staaten in eigener Souveränität über Kriterien für Erwerb und Verlust ihrer Staatsangehörigkeit entscheiden wie sie auch ihr Gebührenwesen selbst regeln. Zu Frage 48: Bei den jüngsten deutsch-polnischen Gesprächen in Bonn wurde die Pflege der deutschen Soldatengräber in der Volksrepublik Polen vom Bundesminister für Wirtschaft am 10. März 1986 gegenüber dem Leiter der polnischen Delegation für die 6. deutsch-polnische Wirtschaftskommission, dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Szalajda, angesprochen. Der Bundesminister für Wirtschaft betonte, es handle sich hier um ein humanitäres Anliegen, für das die polnische Seite Verständnis haben sollte. Es sei an der Zeit, „einen Schritt nach vorn zu tun". Der polnische Delegationsleiter sagte zu, die Fragen seiner Regierung zu übermitteln. Er ergänzte, die Fragen sollten in Ruhe überlegt werden; für alle Probleme sei das generelle Klima jetzt besser geworden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/5309 Frage 64): Ist der Bundesregierung die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf bekannt, wonach die DIN-Plaketten an Zapfsäulen keinen einwandfreien Kraftstoff garantieren müssen, und gedenkt sie aus der Entscheidung gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen? Der Bundesregierung ist die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bekannt. Gesetzgeberische Konsequenzen sind hieraus nicht zu ziehen. Die Benzinqualitätsangabeverordnung — zuletzt am 20. Juni 1985 geändert — ist von der Bundesregierung erlassen worden, um zu gewährleisten, daß die Qualität des Kraftstoffes an den Tankstellen der Auszeichnung ausnahmslos entspricht. Um eine einheitliche Qualitätsüberwachung in den Bundesländern sicherzustellen, hat die Bundesregierung am 6. November 1985 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Benzinqualitätsangabenverordnung erlassen. Danach muß die Überwachungsbehörde z. B. qualifizierten Beschwerden Dritter nachgehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/5309 Frage 67): Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, in Anbetracht der dynamischen technologischen Entwicklung die Besoldungsstruktur für den technischen Dienst zu verbessern? Es trifft zu, daß wegen der dynamischen technologischen Entwicklung die Anforderungen an Beamte des technischen Dienstes gestiegen sind. Auch die Anforderungen an Beamte des nichttechnischen Dienstes haben wegen der rechtlichen und tatsächlichen Komplizierung vieler Lebenssachverhalte zugenommen. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Besoldung der Beamten des gehobenen technischen Dienstes wegen des höheren Eingangsamtes, der Gewährung der Technikerzulage und besserer Stellenverhältnisse günstiger geregelt ist, als zugunsten der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes. Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14. November 1985 eine Entschließung gefaßt, in der die Bundesregierung um Prüfung gebeten wird, „welche weiteren dienstrechtlichen Maßnahmen zu erwägen und welche vordringlich sind". Es ist beabsichtigt, in dem Bericht auch Probleme der Besoldung des technischen Dienstes anzusprechen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5309 Frage 68): Wie viele Einsatzkräfte des Bundesgrenzschutzes waren aus Anlaß der Ostermontagsdemonstration in Wackersdorf eingesetzt, und waren sie auch an der Verwendung von CN- und CS-Gas beteiligt? Aus Anlaß der Ostermontags-Demonstration in Wackersdorf waren dem Freistaat Bayern auf Anforderung rund 1 500 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz zur Verfügung gestellt. Die Wasserwerfer des Bundesgrenzschutzes führten zwar CN-Konzentrat zur Beimischung mit, wurden jedoch bei dem genannten Anlaß nicht eingesetzt. Im Verlauf einer Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften des Bundesgrenzschutzes und gewalttätigen Demonstranten wurden lediglich CNTränengaswurfkörper eingesetzt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16251* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/5309 Fragen 69 und 70): Ist die Bundesregierung aus humanitären Gründen bereit, für schiffbrüchige Flüchtlinge, die das Schiff „Cap Anamur II" aus Seenot und Lebensgefahr an Bord genommen hat, 500 Aufnahmeplätze zur Verfügung zu stellen? Hat die Bundesregierung zu diesem Zweck Abstimmungen mit den Ländern durchgeführt, und welche Länder sind bereit, sich an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen? Zu Frage 69: Die Aufnahme von Ausländern aus humanitären Gründen richtet sich nach Verfahrensgrundsätzen, die die Regierungschefs des Bundes und der Länder am 5. März 1982 vereinbart haben. Danach setzt eine positive Entscheidung neben anderen Gesichtspunkten voraus, daß sich die Bundesrepublik Deutschland an einer internationalen Aufnahmeaktion beteiligt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine private Vereinigung gegenwärtig eine humanitäre Hilfsaktion im Südchinesischen Meer durchführt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine zwischen mehreren Staaten international abgestimmte Aktion. Die Voraussetzungen, unter denen nach der Absprache der Regierungschefs eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht gezogen werden könnte, sind deshalb nicht gegeben. Zu Frage 70: Für die Bundesregierung besteht keine Veranlassung, sich mit den Bundesländern abzustimmen oder diese um Aufnahmezusagen zu bitten, weil die Voraussetzungen der von den Regierungschefs des Bundes und der Länder vereinbarten Verfahrensgrundsätze nicht vorliegen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 50 bzw. 100 Aufnahmeplätze für die private Rettungsaktion zur Verfügung gestellt haben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/5309 Frage 77): Wie hat sich seit 1982 die Zahl der Insolvenzen einerseits und die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen andererseits entwickelt, und welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den beiden Zeitreihen (vgl. Drucksache 9/1949 Frage 37)? Die Eigenkapitalquote der Unternehmen liegt nach der Unternehmensbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank seit 1982 unverändert bei ca. 18%. Der frühere Rückgang des Eigenkapitalanteils hat sich damit in den letzten Jahren nicht weiter fortgesetzt. Die Insolvenzen sind seit 1982 weiter angestiegen. Im Jahr 1985 lagen sie um knapp 19% über dem Niveau von 1982. Zum Vergleich: Zwischen 1979 und 1982 betrug der Zuwachs noch mehr als 90%. Die Zahl der 18 876 Insolvenzen, darunter 13 625 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 1985 ist vor dem Hintergrund einer starken Existenzgründungswelle in den letzten Jahren zu sehen. Allein im Jahr 1985 gab es 318 000 Unternehmensgründungen. Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ist für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Eine relativ dünne Eigenkapitalausstattung erhöht das Insolvenzrisiko. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Wartenberg vom 30. August 1982 (BT 9/1949 Nr. 37) darauf hingewiesen. Die gegenwärtig hohe Zahl der Insolvenzen kann aber nicht durch eine generell unzureichende Eigenkapitaldecke der Unternehmen erklärt werden. Die Ursachen für Involvenzen sind vielmehr im Zusammenwirken einer ganzen Reihe von inner- und außerbetrieblichen Faktoren zu suchen. Es ist auch normal, daß nicht alle Existenzgründungen erfolgreich sind und daher der hohe Anstieg der Unternehmensgründungen auch mit mehr Insolvenzen einhergeht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/5309 Fragen 78 und 79): In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die am SDI-Projekt beteiligten deutschen Unternehmen sowie Wirtschaftsverbände über ihre sich aus den SDI-Vereinbarungen ergebenden Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und inwieweit beabsichtigt sie, diesen Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden den Inhalt oder konkreten Text dieser Vereinbarungen zugänglich zu machen? Ist Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden schon jetzt der Inhalt oder Text dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise zugänglich gemacht oder sonst mitgeteilt worden? Zu Frage 78: Entsprechend dem Kabinettsauftrag vom Dezember 1985 hat der Bundesminister für Wirtschaft im Namen der Bundesregierung im März 1986 eine Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika getroffen, durch die die privatrechtliche Position derjenigen deutschen Forschungsinstitute und Unternehmen verbessert werden soll, die sich als Auftragnehmer am SDI-Forschungsprogramm beteiligen wollen. Daraus folgt, daß unter Beachtung der VS-Regeln der Teil der Vereinbarungen mitgeteilt wird, der — zur Bewerbung um Forschungsaufträge — erforderlich ist. Zu Frage 79: Der Bundesminister für Wirtschaft hat die Verhandlungen über die Rahmenbedingungen für die Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungsinstitutionen an der SDI-Forschung in en- 16252* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 ger Abstimmung mit der beteiligten Wirtschaft geführt. Demzufolge sind den an diesem Abstimmungsprozeß Beteiligten auch die Ergebnisse dieser Verhandlungen bekannt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/5309 Frage 80): Treffen die vom bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß nach der CSU-Vorstandssitzung vom Wochenanfang (7. April 1986) gemachten Äußerungen zu, daß er das Papier des SDI-Abkommens seit 14 Tagen kenne (Frankfurter Rundschau vom 8. April 1986), und wenn ja, wie verträgt sich das mit der Verpflichtung der Bundesregierung zur Geheimhaltung? Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, auf welche Grundlage sich die in der Frage zitierte Zeitung mit ihrer Aussage stützt, der bayerische Ministerpräsident kenne den Text der SDI-Forschungsvereinbarung seit 14 Tagen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schierholz (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5309 Fragen 81 und 82): Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß die getroffene SDI-Vereinbarung mit dem Charakter eines Memorandums of understanding eine zukünftige Bundesregierung rechtlich nicht bindet? Wenn es sich bei der SDI-Vereinbarung mit den USA gemäß der Darstellung der Bundesminister Dr. Bangemann und Genscher um zivile Vereinbarungen handelt, warum wurde dann auf die Einbeziehung Berlin (West) in die Vereinbarung verzichtet und neben den getroffenen Regelungen für den allgemeinen Technologietransfer eine gesonderte Vereinbarung notwendig? Zu Frage 81: Bei der Vereinbarung über die Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen an der SDI-Forschung handelt es sich um eine Regierungsvereinbarung. Darunter sind alle völkerrechtlichen Vereinbarungen zu verstehen, in deren Rubrum als vertragsschließende Parteien die Regierungen der Partnerstaaten erscheinen. In ihrer völkerrechtlichen Qualität weisen sie gegenüber Staatsverträgen keinen Unterschied auf, da die von den Regierungen vertretenen Staaten als Völkerrechtssubjekte berechtigt und verpflichtet werden. Derartige Vereinbarungen sind rechtlich verbindlich, unabhängig davon, ob sie zustimmungsbedürftig waren oder nicht. Zu Frage 82: Die Bundesregierung hat alle Aspekte des Berlin-Themas im Zusammenhang mit der SDI-Forschungsvereinbarung sehr sorgfältig geprüft mit dem Ziel, das Berliner Forschungspotential, wo immer möglich, mit einzubeziehen. Der besondere Status von Berlin schließt bestimmte Aktivitäten und Produktionen in Berlin aus. Um jedes Mißverständnis zu vermeiden, hat die Bundesregierung hier die Standard-Formel zur Einbeziehung Berlins nicht verwendet. Sie hat stattdessen eine Form gewählt, die nach unserer Überzeugung den Interessen Berlins gerecht wird. Dieser Weg ist nicht ungewöhnlich und auch schon in der Vergangenheit dann beschritten worden, wenn die Durchführungszuständigkeit in den USA beim Verteidigungsministerium lag. Beim Forschungsprogramm der Strategischen Verteidigungsinitiative handelt es sich um einen in sich geschlossenen Komplex. Die Vereinbarung mußte daher stärker projektbezogen ausgestaltet werden, um deutschen Interessenten konkretere Rahmenbedingungen für eine Beteiligung an Forschungsaufträgen an die Hand zu geben. Die Gemeinsame Grundsatzvereinbarung ist ihrer Natur nach langfristig angelegt. Sie soll die Voraussetzungen für die Fortsetzung und Intensivierung der technologischen Kooperation in ihrer ganzen Breite schaffen. Diese unterschiedliche Ausrichtung machte zwei getrennte Vereinbarungen erforderlich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 83 und 84): Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die jüngsten Forderungen der FDP, das Wettbewerbsrecht über die geplanten Maßnahmen hinaus zu verschärfen, um die fortschreitende Konzentration im Einzelhandel aufhalten zu können? Auf welche Art und Weise glauben die Bundesregierung und der Bundesminister für Wirtschaft, dem Verdrängungswettbewerb durch die Lösung der Probleme der Verkäufe unter Einstandspreis sowie der Rabattspreizung und Mißbrauch der Nachfragemacht Einhalt gebieten zu können oder müssen? Zu Frage 83: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Forderungen der FDP, das Wettbewerbsrecht über die im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung wirtschafts- und verbraucherrechtlicher Vorschriften geplanten Maßnahmen hinaus zu verschärfen. Zu Frage 84: Wie bereits im Jahreswirtschaftsbericht 1986 dargelegt, hält die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Verbänden des Handels, der Industrie und der Verbraucher Änderungen des Kartell- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16253* rechts derzeit nicht für angezeigt. Vielmehr bedarf es eines konsequenten Gesetzesvollzuges durch die Kartellbehörden, um machtbedingte und leistungswidrige Praktiken zu unterbinden. Der Bundeswirtschaftsminister hat Anfang Februar d. J. seine Länderkollegen noch einmal ausdrücklich gebeten, die Mißbrauchsaufsicht in diesem Bereich zu intensivieren. Darüber hinaus kommt den Selbsthilfemaßnahmen der Wirtschaft besondere Bedeutung zu. Auch die bereits erwähnten Änderungsvorschläge zum UWG sollen ein wirksames Vorgehen gegen wettbewerbsschädliche Praktiken ermöglichen. Die weitere Entwicklung bedarf aufmerksamer Beobachtung, auch im Hinblick auf die Frage eines eventuellen künftigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Die Wettbewerbssituation im Handel ist im übrigen am 15. Januar d. J. im Wirtschaftsausschuß eingehend anhand eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft erörtert worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Lange (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/5309 Fragen 85 und 86): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den Äußerungen von Bundesminister Dr. Bangemann: „Es geht nicht um rüstungs- oder verteidigungspolitische Überlegungen, sondern um Forschung, sonst nichts", und Bundesminister Genscher: „Es geht hier also nicht etwa um eine staatliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und schon gar nicht um den Einsatz öffentlicher Mittel und auch nicht um ein militärisches Abkommen" einerseits und Staatssekretär Ost: „Es gibt einige Teile, die sich natürlich auf die militärische Forschung begrenzen" andererseits? Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, wonach nach Darstellung des Bundesministers Dr. Bangemann es sich bei den Vereinbarungen zu SDI und zum allgemeinen Technologietransfer nicht um Geheimabkommen handelt, und es in der Pressemitteilung des US-Verteidigungsministeriums vom 27. März 1986 dagegen heißt: „Both agreements are classified."? Zu Frage 85: Die Vereinbarung über eine Forschungsbeteiligung bei SDI ist kein militärisches Abkommen, es behandelt auch keine strategischen und operativ militärischen Fragen. Es geht allein um eine mögliche Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungsinstitute an der Forschung im Zusammenhang mit der Strategischen Verteidigungsinitiative. Eine staatliche Beteiligung ist nicht vorgesehen, auch nicht eine mit öffentlichen Mitteln. Der amerikanische Präsident hat mit der Vorstellung der Strategischen Verteidigungsinitiative insgesamt die Frage verbunden, ob es mit Hilfe moderner Technologien möglich sein könnte, von nuklearen Offensivwaffen unabhängiger zu werden, ohne die Sicherheit zu gefährden. Insoweit hat er militärische Aspekte angesprochen. Die Forschungsphase, um die es hier allein geht, betrifft aber auch Grundlagenforschung. Also Bereiche, die auch zivile und kommerziell verwertbare Anwendungen der erzielten Ergebnisse ermöglichen werden. Und an dieser Phase sollen sich deutsche Wirtschaft und Forschungsinstitutionen beteiligen können. Um mehr geht es nicht. Zu Frage 86: Es besteht kein Widerspruch zwischen der Erklärung von Bundesminister Dr. Bangemann und der Pressemitteilung des US-Verteidigungsministeriums. Die Texte der Vereinbarung sind auf Wunsch der US-Administration klassifiziert (confidential, das entspricht der deutschen Klassifizierung VS-Vertraulich). Diese Einstufung bedeutet, daß Einblick in die Texte nur im Rahmen der Verschlußsachenanweisung gewährt werden darf. Die Verschlußsachenanweisung sieht vor, daß insbesondere die zuständigen Ausschüsse des Bundestages in vertraulicher Sitzung über die Texte unterrichtet werden können. Die Abkommen sind, wie Minister Bangemann zum Ausdruck gebracht, deshalb keine Geheimabkommen, die die parlamentarische Kontrolle ausschließen. Im übrigen gibt es eine ganze Reihe bilateraler Abkommen, die in ähnlicher Weise eingestuft und behandelt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Gesundheitszustand des Gebirgswaldes drastisch verschlechtert hat und daß sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nun 53 v. H. des gesamten Baumbestandes in Schadstufe 2 bis 4 (mittelstark bis abgestorben) befinden, daß 64 v. H. der Buchen und 79 v. H. der Tannen mittelstark geschädigt bis abgestorben sind, und wenn ja, welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung unternommen, um speziell dem Gebirgswald zu helfen? Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß der Gebirgswald im Falle eines weiteren Fortschreitens der Erkrankung in absehbarer Zeit seine Schutzwaldfunktion verlieren könnte und damit das Loisachtal, das Ammertal und das Isartal durch Lawinenabgang, Vermurung und Hochwassergefahr bedroht wären? Zu Frage 87: Die Ergebnisse der Waldschadenserhebung 1985, die im Oktober vorigen Jahres veröffentlicht worden sind, weisen aus, daß sich der Zustand der Alpenwälder gegenüber 1984 erheblich verschlechtert hat. Die mittleren und starken Schäden, das sind die Schadstufen 2 bis 4, wurden 1984 auf 34 % der Waldfläche in den bayerischen Alpen festgestellt. 1985 lag dieser Anteil bei 53 %. Akut gefährdet sind die Bäume der Schadklasse 3; zusammen mit bereits abgestorbenen Bäumen machten diese 1985 8% der Waldfläche in den bayerischen Alpen aus. Dabei darf nicht außer Betracht gelassen werden, daß, im Vergleich zu den intensiver genutzten Waldungen der tieferen Lagen, im Gebirgswald seit je- 16254* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 her infolge extensiver Bewirtschaftung relativ viel Totholz stehen bleibt. Bei der Bekämpfung der Waldschäden hat die drastische Verringerung der Emission von Luftschadstoffen hohe Priorität. Hier hat die Bundesregierung zügig und zielstrebig gehandelt und wegweisende Maßnahmen in Kraft gesetzt. Ergänzend zu den umfassenden Luftreinhaltemaßnahmen müssen auch alle forstlichen Möglichkeiten genutzt werden, den Schadensverlauf soweit wie möglich zu mildern und die Widerstandsfähigkeit von Waldbeständen zu verbessern. Speziell in den gefährdeten Hanglagen des Hochgebirges müssen alle Einwirkungen, die einer verstärkten Ausnutzung der Naturverjüngung entgegenstehen, konsequent beseitigt bzw. abgemildert werden. Der Bund kann forstliche Maßnahmen nur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" fördern. Wegen der Waldschäden wurden bereits 1984 die forstlichen Förderungsmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe erweitert und die Bundesmittel hierfür um 20 Mio. DM aufgestockt. Neu eingeführt wurden die Förderung der Düngung, der mehrfachen Bestandspflege, des Vor- und Unterbaues in verlichteten und lückigen Beständen, sowie der Wiederaufforstung. Diese Maßnahmen können auch im Alpenraum genutzt werden. Dabei ist anzumerken, daß Düngung für den Hochgebirgswald grundsätzlich keine geeignete Maßnahme ist. Die bayerische Staatsregierung führt schon seit 10 Jahren ein spezielles Programm zur Schutzwaldsanierung und Hochlagenaufforstung durch. Rund 1 500 ha wurden mit einem Kostenaufwand von 17 Mio. DM bereits aufgeforstet. Daneben laufen in gefährdeten Gebieten technische Verbauungsmaßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung. Aufgrund der Waldschadenssituation wird dieses Programm von der bayerischen Staatsregierung verstärkt fortgeführt und weiterentwickelt. Zu Frage 88: Derzeit sind der Bundesregierung keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen der Bedrohung durch Erdrutsche, Lawinen, Muren und Sturzbäche und den neuartigen Waldschäden bekannt. Diese Waldschäden treten erst seit wenigen Jahren auf. Zu akuten Ausfällen auf größerer Fläche ist es noch nicht gekommen; Ausfälle beschränken sich bislang im allgemeinen auf Einzelbäume. Die zu erwartenden Schäden in den Bergregionen lassen sich nicht im einzelnen vorhersagen. Bei einem raschen Schadensfortschritt und flächigen Zusammenbruch der Wälder wäre örtlich mit zunehmender Gefährdung durch Lawinen, Hangrutsche, Erosionen und Überschwemmungen zu rechnen. In keinem Fall wäre jedoch die Bewohnbarkeit von ganzen Alpentälern oder gar des Alpenvorlandes bedroht. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/5309 Frage 93): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Geburten ab dem 1. Januar 1986 in zahlreichen Fällen offenbar in Unkenntnis Erklärungen abgegeben worden sind, daß dem Vater die Zeiten in der Rentenversicherung zugerechnet werden sollen, obwohl feststeht, daß sich diese Kindererziehungszeiten für den Vater wegen durchgehender Beschäftigung nicht auswirken werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Aufklärung der Betroffenen zu verbessern. Seit dem 1. Januar 1986 werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung rentenbegründend und rentensteigernd angerechnet, und zwar grundsätzlich der Mutter. Allerdings können bei Kindererziehung nach dem 1. Januar 1986 Mutter und Vater bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach der Geburt des Kindes gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger übereinstimmend erklären, daß der Vater für den gesamten Zeitraum versichert sein soll. Bewertet wird die Zeit der Kindererziehung mit 75 v. H. des Durchschnittsentgelts aller Versicherten. Wird während der Kindererziehung gleichzeitig eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, wird der durch die Erwerbstätigkeit erreichte Wert auf 75 v. H. des Durchschnittsentgelts aller Versicherten angehoben. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es Fälle gibt, in denen die Eltern die Erklärung zugunsten des Vaters abgegeben haben, obwohl sich dies für ihn voraussichtlich nicht rentensteigernd auswirken wird, nämlich dann nicht, wenn er im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes mehr als 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hat. Aussagen zur Anzahl solcher Fälle sind nicht möglich. Aus den Informationsbroschüren und Pressemitteilungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegeben hat, ist zu entnehmen, daß sich die Versicherung wegen Kindererziehung nur dann bei der Erziehungsperson auswirkt, wenn ihr Einkommen unter 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten liegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird bei künftigen Veröffentlichungen noch besonders darauf hinweisen, daß dies natürlich auch dann gilt, wenn die Ehegatten den Vater als Versicherten wählen. Auch die Rentenversicherungsträger, deren Aufgabe es ist, die Eltern über die Versicherung wegen Kindererziehung aufzuklären und sie zu beraten, haben in Merkblättern, in Informationsmaterial, das der Mutter nach der Meldung der Geburt des Kindes übersandt wird, und natürlich auch bei der Einzelberatung auf diese Auswirkungen hingewiesen. Den Rentenversicherungsträgern ist bekannt, daß gelegentlich die Erklärung zugunsten des Vaters abgegeben wird, obwohl sich die Erziehungszeiten bei ihm voraussichtlich nicht rentensteigernd auswirken werden. Sie beabsichtigen daher, die Aufklärung über die leistungsrechtlichen Kon- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 16255* sequenzen der Anrechnung der Kindererziehungszeiten weiter zu intensivieren, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Feststellung, welcher Elternteil wegen der Kindererziehung versichert sein soll. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5309 Fragen 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die kostenlos vom Deutschen Gewerkschaftsbund verteilte Broschüre „88 Tips für Arbeitslose", in der detaillierte Anweisungen gegeben werden, wie man mit „Tricks" höhere Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit erlangen kann? Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitverantwortlichkeit des stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Gerd Muhr für diese Broschüre in Anbetracht der Tatsache, daß Herr Muhr auch stellvertretender Vorsitzender der Bundesanstalt für Arbeit ist? Die Bundesregierung steht allen Initiativen, die sich die Information der Arbeitslosen über ihre Rechte und Pflichten zum Ziel setzen, grundsätzlich positiv gegenüber. Die vom DGB herausgegebene Broschüre „88 Tips für Arbeitslose" enthält wertvolle Hinweise, die für die Geltendmachung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe von Bedeutung sind. Die Broschüre bemüht sich, Arbeitslose auf legale Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen. Dem DGB läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht unterstellen, er fordere die Arbeitslosen zu Leistungsmißbrauch auf; allerdings wäre es angebracht und wünschenswert gewesen, daß einige Tips neutraler gefaßt worden wären. Das gilt beispielsweise für den Hinweis in Tip 38 der Broschüre, erwerbslose Mütter seien zwar verpflichtet, dem Arbeitsamt anzugeben, wer sich um ihre Kinder kümmert; diese Angabe könnten die Arbeitsämter auch prinzipiell überprüfen, was aber bisher selten geschehe; oder wenn in Tip 55 der Broschüre von „seltsamen Sperrzeit-Entscheidungen der Arbeitsämter" die Rede ist und in diesem Zusammenhang ein Sozialrichter „stellvertretend für viele andere seiner Kollegen" mit der Behauptung zitiert wird, wenn es um die Frage gehe, ob eine Kündigung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sei, glaubten die Arbeitsämter meist den Arbeitgebern, ohne Ermittlungen anzustellen. Einige „Tips" sind zwischenzeitlich durch gesetzliche Änderungen überholt. So ist mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes beispielsweise der Bemessungszeitraum für die Bemessung des Arbeitslosengeldes verlängert worden, um eine gerechtere Bemessung zu ermöglichen. Die Freibeträge bei der Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld und bei der Berücksichtigung von Ehegatten- und Verwandteneinkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe sind erhöht worden. Die Bemessung der originären Arbeitslosenhilfe wurde der Bemessung des Arbeitslosengeldes angepaßt und die Herabbemessung der Lohnersatzleistung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe eingeschränkt. Die Bundesregierung hätte sich — wie bereits betont — eine „neutralere" Formulierung einzelner Passagen der Broschüre gewünscht. Sie sieht in der Ausgestaltung der Broschüre des DGB allerdings keinen hinreichenden Grund für eine Auseinandersetzung mit der Frage der Vereinbarkeit des Inhalts der Broschüre mit den Ämtern des für die Herausgabe verantwortlichen DGB-Vorstandsmitgliedes. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretäts Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/5309 Frage 96): Hat die Bundesregierung eine Erkärung dafür, daß für Zeitsoldaten, die sich bisher auf sechs Jahre verpflichtet haben, eine Verlängerung auf acht oder mehr Jahre zunehmend erschwert wird, und ist sie bereit, zukünftig bei solchen Entscheidungen die besonders schwierige Situation der SaZ 6 zu berücksichtigen, die während ihrer Soldatenzeit weder Berufsförderungsmaßnahmen erfahren noch nach ihrer Dienstzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Es gibt keine generellen Erschwernisse für Weiterverpflichtungen von sechs auf acht Jahre. Das Gegenteil ist der Fall, denn seit dem Regierungswechsel sind die Weiterverpflichtungen kontinuierlich angestiegen: 1982 — 1 036 Weiterverpflichtungen 1983 — 1 135 Weiterverpflichtungen 1984 — 1 246 Weiterverpflichtungen 1985 — 1 375 Weiterverpflichtungen Ein Soldat mit sechsjähriger Verpflichtungszeit erhält nach Dienstzeitende eine steuerfreie Übergangsbeihilfe in Höhe des Vierfachen der letzten Monatsbezüge und Übergangsgebührnisse von mindestens 75 Prozent der letzten Dienstbezüge für die Dauer eines Jahres. Während dieses Jahres hat er Anspruch auf Fachausbildung sowie auf allgemeinberuflichen Unterricht bis zu sechs Monaten an einer Bundeswehrfachschule. Die Übergangsbeihilfen wurden durch die vorherige Bundesregierung gekürzt. Betrugen sie 1972 noch das Siebenfache der letzten Monatsbezüge, so reduzierte die damalige Bundesregierung die Übergangsbeihilfen 1976 auf das Vierfache. Die Absicht der heutigen Bundesregierung ist, die Übergangsbeihilfen ab 1989 wieder zu erhöhen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 10/5309 Fragen 97 und 98): 16256* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1986 Wie viele Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner wurden am 30. September 1985 und am 31. März 1986 nach Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt? Wie viele der zu den obengenannten Terminen in den Ruhestand versetzten Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner erfüllten grundsätzlich die Voraussetzung zur Beförderung zum Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann, konnten aber wegen Fehlens der Planstellen A 9 mA nicht mehr befördert werden? Zu Frage 97: In den Ruhestand versetzt wurden mit Ablauf des 30. September 1985: 246 Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner (H: 183, L: 50, M: 13) 31. März 1986: 233 Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner (H: 165, L: 56, M: 12). Zu Frage 98: Die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann setzt zunächst die Verwendung auf einem nach A 9 mA oder höher bewerteten STANDienstposten und darüber hinaus die Vollendung bestimmter Mindestzeiten voraus. Von den zurruhegesetzten Stabsfeldwebeln/ Stabsbootsmännern besetzten zwar 10 Soldaten entsprechend bewertete Dienstposten. Nur 4 von ihnen erfüllten jedoch auch die zusätzlich geforderten Mindestzeiten; aufgeschlüsselt nach den Ruhestandsterminen September 1985: 3 Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner (H: 1, L: 1, M: 1) 32. März 1986: 1 Stabsfeldwebel des Heeres. Die Beförderung dieser 4 Soldaten konnte dennoch nicht erfolgen, weil sie sich nach dem geltenden Auswahlverfahren nicht zu qualifizieren vermochten. Die Voraussetzungen für eine Beförderung sind gemäß VMBl 1984, S. 157 ff: — Verwendung auf einem nach A 9 mA oder höher bewerteten STAN-Dienstposten — letzte planmäßige Beurteilung mindestens 7 D — der Summenwert aus den Leistungswerten der letzten drei Beurteilungen (davon mindestens 2 planmäßige Beurteilungen) darf nicht mehr als „15" betragen — Mindestdienstzeit zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann: 17 Jahre Dienstzeit seit Ernennung zum Feldwebel/Bootsmann — Mindestdienstzeit zum Oberstabsfeldwebel/ Oberstabsbootsmann: 19 Jahre Dienstzeit seit Ernennung zum Feldwebel/Bootsmann, davon mindestens 6 Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann (ZDv 20/7).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Jaunich.


Rede von Horst Jaunich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Ministerpräsident, könnten Sie dann mit uns übereinstimmen, daß man das Weinrecht so ändert, daß diese Angaben freiwillig vom Winzer erbracht werden können?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein. Ich bin der Meinung: Das ist eine Sache,

    (Sielaff [SPD]: Warum denn nicht?)

    die wir im Interesse der Verbraucher einheitlich in der Europäischen Gemeinschaft regeln sollten. Wir sollten sie nicht zu einer Sache individueller wirtschaftlicher Interessen, sondern zu einer gemeinsamen Sache des Verbraucherschutzes und des



    Ministerpräsident Dr. Vogel (Rheinland-Pfalz)

    Schutzes aller Winzer machen. Wir sollten das einheitlich regeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Sielaff [SPD]: Die Theorie war so gut; aber die Praxis ist es nicht!)