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    Plenarprotokoll 10/210 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 210. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 16084 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16105 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Abschluß der Vereinbarungen über Technologieaustausch und Forschungsbeteiligung bei SDI mit den USA Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 16051 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD . . . . 16055A, 16071C Rühe CDU/CSU 16058 C Frau Borgmann GRÜNE 16063 C Dr.-Ing. Laermann FDP 16065A Dr. Kohl, Bundeskanzler 16067 A Roth SPD 16072 A Klein (München) CDU/CSU 16075 A Lange GRÜNE 16077 A Möllemann, Staatsminister AA 16078 D Bahr SPD 16080 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 16083 C Namentliche Abstimmung 16086 B Ergebnis 16086 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes — Drucksache 10/5022 — 16085A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 10/5236 — 16085A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Niegel, Dr. Daniels, Dörflinger, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Pesch, Frau Rönsch, Frau Roitzsch (Quickborn), Ruf, Zierer, Grünbeck, Frau Dr. Segall, Frau Seiler-Albring und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Umwelt und Gewerbe in der Städtebaupolitik — Drucksache 10/4510 — 16085 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchler (Hof), Rapp (Göppingen), Dr. Hauchler, Amling, Ibrügger, Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Lambinus, Frau Matthäus-Maier, Menzel, Dr. Mitzscherling, Oostergetelo, Frau Schmedt (Lengerich), Sieler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Dr. Spöri, Stahl (Kempen), Stiegler, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Anschlußregelung zum Welttextilabkommen — Drucksache 10/5067 — 16085 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksachen 10/4947, 10/5177 — . . . 16085 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) — Drucksachen 10/4627, 10/5115 — . . . 16085 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/4628, 10/5116 — . . . 16085 D Beratung der Sammelübersicht 140 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5229 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 141 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5230 — 16086 A Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Neumann (Bramsche), Bernrath, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Jahn (Marburg), Klose, Kuhlwein, Lambinus, Purps, Frau Renger, Schanz, Schmidt (München), Dr. Soell, Stiegler, Frau Dr. Timm, Wartenberg (Berlin), Westphal, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Die Lage der Juden in der Sowjetunion — Drucksachen 10/4233, 10/5127 — Neumann (Bramsche) SPD 16088A Dr. Hupka CDU/CSU 16089A Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 16090 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 16091 B Dr. Stavenhagen, Staatsminister AA . 16092 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes — Drucksache 10/3158 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/5259 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5330 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Hauff, Dr. Holtz, Müller (Schweinfurt), Jaunich, Frau Blunck, Bachmaier, Egert, Schmitt (Wiesbaden), Antretter, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Oostergetelo, Stiegler, Reuter, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Tierversuche — Drucksache 10/2703 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/5259 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5331 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Tierversuche im wehrmedizinischen Bereich — Drucksachen 10/1307, 10/5259 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot der Käfighaltung von Hühnern — Drucksachen 10/1885, 10/5259 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 III Tierschutzgerechte Nutztierhaltung — Drucksachen 10/2704, 10/5259 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Importstopp für Froschschenkel — Drucksachen 10/2868, 10/3423 — Kiechle, Bundesminister BML 16106 B Sander SPD 16108 B Michels CDU/CSU 16111A Senfft GRÜNE (zur GO) 16114A Seiters CDU/CSU (zur GO) 16114 B Porzner SPD (zur GO) 16114 C Frau Hönes GRÜNE 16114C Bredehorn FDP 16116 D Werner (Dierstorf) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 16118 D Dr. Kübler SPD 16119 B Stutzer CDU/CSU 16120 D Handlos fraktionslos 16124 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16125 B Dr. Hirsch FDP 16128 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 16129 B Namentliche Abstimmungen . . 16131 A, 16132 D, 16135A, 16139B Dr. Enders SPD (Erklärung nach § 31 GO) 16136 D Dr. Müller CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 16137 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes — Drucksache 10/4591 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 10/5299 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5338 — Hauser (Esslingen) CDU/CSU 16141 B Jungmann SPD 16143 D Ronneburger FDP 16145 D Lange GRÜNE 16148 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 16150 B Heistermann SPD 16154 B Dr. Wittmann CDU/CSU 16156 D Voigt (Sonthofen) fraktionslos 16158 B Steiner SPD 16159 C Berger CDU/CSU 16161 D Kuhlwein SPD 16163 C Kalisch CDU/CSU 16165 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes — Drucksache 10/4489 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/5183 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Nikkels und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Durchführungsprobleme) — Drucksachen 10/2738, 10/5183 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schierholz, Lange, Mann, Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN Realisierung des Grundrechts der Gewissensfreiheit gegenüber den Anforderungen der Allgemeinen Wehrpflicht — Drucksachen 10/4294, 10/5183 — . . . 16166 B (Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 5) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD 25 Jahre Zivildienst — Drucksache 10/5219 — Frau Fuchs (Köln) SPD 16167 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 16170 D Rusche GRÜNE 16172 D Eimer (Fürth) FDP 16174A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 16175A Mischnick FDP (Erklärung nach § 30 GO) 16176 C Frau Fuchs (Köln) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 16176 D Breuer CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 16177A Fragestunde — Drucksache 10/5309 vom 11. April 1986 — Höhe der Schäden durch Demonstrationen gegen Kernkraftanlagen MdlAnfr 65 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 16093 C ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 16093 D Auswirkung der Demonstrationen gegen Kernkraftanlagen auf den Strompreis MdlAnfr 66 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 16094 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 16094 A Auffassung der Bundesregierung zu den Polizeimaßnahmen und dem Einsatz von CS-Gas bei den Demonstrationen in Wakkersdorf MdlAnfr 71, 72 11.04.86 Drs 10/5309 Mann GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 16094 B ZusFr Mann GRÜNE 16094 C ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 16094 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 16095 A ZusFr Ströbele GRÜNE 16095 B Vereinbarungen des damaligen CDU-Landesvorsitzenden in Berlin (West), Peter Lorenz, mit der NPD und anderen rechtsradikalen Gruppen MdlAnfr 5 11.04.86 Drs 10/5309 Ströbele GRÜNE Antw StMin Vogel BK 16096 A ZusFr Ströbele GRÜNE 16096A Finanzierung von Reisen des CDU-Politikers Lummer in den Libanon Anfang der 70er Jahre durch Bundesbehörden; Einflußnahme der Behörden auf die Gestaltung der Reise Lummers und des Wuppertaler Geschäftsmannes Putsch in den Libanon im Frühjahr 1983 MdlAnfr 6 11.04.86 Drs 10/5309 Ströbele GRÜNE Antw StMin Vogel BK 16096 B ZusFr Ströbele GRÜNE 16096 D Streichung des deutschen Sprachunterrichts in den Goethe-Instituten Mexiko-Stadt und Guadalajara; Verwendung der freiwerdenden Mittel MdlAnfr 43, 44 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Rose CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 16097 A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 16097 B Aussagen des polnischen Außenministers Orzechowski in Bonn zur Erfüllung menschenrechtlicher Verpflichtungen durch die Volksrepublik Polen MdlAnfr 49 11.04.86 Drs 10/5309 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 16098 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16098 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16098 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16099 A Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer und des Thesaurierungssatzes bei der Körperschaftsteuer MdlAnfr 73 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16099 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16099 C Kosten einer Linearisierung der Progressionszone des heutigen Tarifs und einer Senkung des Spitzensteuersatzes MdlAnfr 74 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16099 D ZusFr Dr. Spöri SPD 16100A ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU . . . 16100 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16100 D Ausrüstung der britischen Streitkräfte in Berlin (West) mit gepanzerten Mannschaftstransportwagen der Firma Thyssen und deren Finanzierung MdlAnfr 75, 76 11.04.86 Drs 10/5309 Senfft GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16101 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 V Bedenken gegen die sogenannte Vermischungsregelung der Futtermittelverordnung angesichts der Pestizid-Rückstände in Futtermitteln MdlAnfr 89 11.04.86 Drs 10/5309 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Gallus BML 16101 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 16102 B ZusFr von Hammerstein CDU/CSU . . 16102 B Ausgleich der den deutschen Bauern durch Aufwertung der D-Mark gegenüber dem französischen Franc entstehenden Nachteile MdlAnfr 90 11.04.86 Drs 10/5309 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 16102 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16102 D ZusFr von Hammerstein CDU/CSU . . 16103 B Umfang des bei der BALM eingelagerten Getreides; Verkauf von Überschußgetreide an die Mischfutterindustrie und an bäuerliche Veredelungsbetriebe MdlAnfr 91, 92 11.04.86 Drs 10/5309 Funk CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 16103 C ZusFr Funk CDU/CSU 16103 C ZusFr von Hammerstein CDU/CSU . . 16104A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 16104A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16104 D Nächste Sitzung 16177 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16178*A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330) 16178* B Anlage 3 Erklärung des Abg. Gattermann (FDP) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330) . . . 16179*A Anlage 4 Erklärung des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330) 16179* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 4 der Tagesordnung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU], Lambinus [SPD], Lange [GRÜNE], Götzer [CDU/ CSU], Gilges [SPD], Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit) 16179* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 16051 210. Sitzung Bonn, den 17. April 1986 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18. 4. Bamberg 18. 4. Brandt 18. 4. Büchner (Speyer) * 17. 4. Dr. Daniels 17. 4. Dr. Dollinger 18. 4. Duve 18. 4. Egert 17. 4. Frau Eid 18. 4. Ertl 18. 4. Dr. Haack 18. 4. Hauser (Krefeld) 18. 4. Heimann 18. 4. Hoppe 17. 4. Frau Kelly 18. 4. Dr. Köhler 17. 4. Frau Krone-Appuhn 18. 4. Matthöfer 18. 4. Schlaga 18. 4. Schmidt (Hamburg) 18. 4. Dr. Stoltenberg 17.4. Verheugen 18. 4. Frau Wagner 18. 4. Werner (Dierstorf) 18.4. Wieczorek (Duisburg) 17. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330): Ich stimme dem Gesetzentwurf in der Beschlußfassung der Drucksache 10/5259 aus folgenden Gründen zu: 1. Erstmals wird Recht für Tiere geschaffen. Erstmals enthält ein deutsches Gesetz „Recht für Tiere", denn es lautet im § 1 des neuen Tierschutzgesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen." 2. Erstmals gibt es tierschutzgerechte Beförderungsvorschriften. 3. Erstmals wird ein Exportverbot für Fleisch von geschächteten Tieren gesetzlich festgelegt. 4. Erstmals werden Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät verboten. 5. Erstmals werden Tierversuche zur Prüfung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und dekorativer Kosmetika grundsätzlich verboten. Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen zu bestimmen, soweit es erforderlich ist, um konkrete Gesundheitsgefährdungen abzuwehren, und soweit die notwendigen neuen Erkenntnisse nicht auf andere Weise erlangt werden können. 6. Tierversuche müssen künftig exakt begründet werden. Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde. In dem Antrag ist glaubhaft zu machen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Tierversuch vorliegen; insbesondere ist nachzuweisen, daß bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. 7. An einem unbetäubten Wirbeltier darf künftig kein Eingriff vorgenommen werden, der zu schweren Verletzungen führt. Des weiteren darf ein Eingriff nur vorgenommen werden, wenn der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Versuchstieres oder der Zweck des Tierversuchs eine Betäubung ausschließt. 8. Der LD-50-Test wird abgeschafft. Bei Tierversuchen zur Ermittlung der tödlichen Dosis oder tödlichen Konzentration eines Stoffes ist das Tier schmerzlos zu töten, sobald erkennbar ist, daß es infolge der Wirkung des Stoffes stirbt. Die Bundesregierung wird gebeten, innerhalb von drei Monaten eine Übersicht über alle nationalen und internationalen Regelungen, in denen Tierversuche vorgeschrieben und vorgesehen sind, dem Bundestag vorzulegen und Vorschläge zu machen, wie die Zahl der Tierversuche verringert oder auf Tierversuche ganz verzichtet werden kann. Der Bundestag erwartet, daß ihm dabei ein Vorschlag für ein völliges Verbot des LD-50-Tests unterbreitet wird. 9. Erstmals wird ein Tierschutzbeauftragter geschaffen. Führt der Tierschutzbeauftragte selbst ein Versuchsvorhaben durch, so muß für dieses Versuchsvorhaben ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein. 10. Erstmals wird ein Sachkunde-Nachweis für Tierhändler, Tierzüchter und Schausteller geschaffen. 11. Erstmals wird eine gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht geschaffen für Nutztierhaltungen, für Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden, sowie für gewerbsmäßige Tierzüchter, Tierhalter und Tierhändler. 12. Die Bundesregierung erstattet dem deutschen Bundestag künftig alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. 13. Erstmals wird eine zentrale Datenbank für Tierversuche errichtet. Dazu fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer zen- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 16179* tralen Datenbank für die Sammlung von Daten über Tierversuche vorzulegen. In diesem Gesetz sind auch die rechtlichen Fragen (Geheimhaltung, Patentrecht, Zweitanmelderproblematik, Entschädigungsfragen) zu regeln. 14. Der Deutsche Bundestag erwartet eine beträchtlich verstärkte Förderung von Alternativmethoden, die die Zahl der Tierversuche beträchtlich vermindern oder sie ganz unnötig machen können. 15. Die Massentierhaltung wird noch tiergerechter. Für das in die Obhut des Menschen gegebene Tier gilt der im Tierschutzgesetz verankerte Grundsatz, daß sein Leben und Wohlbefinden zu schützen ist; das bedeutet für die Praxis der Tierhaltung, daß dem Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessene Nahrung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung zu gewähren ist. Anlage 3 Erklärung des Abg. Gattermann (FDP) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330): Ich anerkenne den guten Willen der Bundesregierung und der Fraktion von CDU/CSU und FDP den Schutz des Tieres, die Umstände ihres Lebens und Sterbens zu verbessern. Ich anerkenne, daß dies — auch durch weitere Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren — in gewissem Umfang gelungen ist. Alle Bemühungen, alle Ansätze zur Lösung von Zielkonflikten (Freiheit der Wissenschaft, Notwendigkeiten der Forschung zum Wohle des Menschen, ökonomische, wettbewerbspolitische Ziele) sind aber nach wie vor von der römisch-rechtlichen Vorstellung des Tieres als „res" geprägt. Das führt in der Regel zu Entscheidungen gegen das Tier, die auch durch bürokratische Regelungen und Kommissionsentscheidungen kaum gemildert werden. Die Chance zu einer grundlegenden Novellierung des Tierschutzgesetzes ist auf absehbare Zeit nicht mehr gegeben, wenn diese unzureichende Novelle verabschiedet wird. Deshalb muß ich nein sagen. Anlage 4 Erklärung des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 10/3158, 10/5259, 10/5330): Trotz erheblicher Bedenken habe ich der Tierschutznovelle zugestimmt. Ich hätte mir gewünscht, daß weitergehende Verbote von Tierversuchen beschlossen worden wären. Da das Gesetz in der Fassung der Ausschußvorlage jedoch gegenüber dem geltenden Recht erhebliche Vorteile für die Tiere bringt, würde eine Ablehnung bedeuten, daß alles beim alten bliebe. Ich habe es deshalb nicht für verantwortbar gehalten, das Gesetz abzulehnen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 4 der Tagesordnung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz) *) Sauer (Stuttgart) (CDU/CSU): Bereits in der ersten Lesung haben wir ausführlich dargestellt, warum wir für eine Fortschreibung des Gesetzes sind. Ich will die Kernaussagen nur noch einmal kurz aufzeigen und mich dann mit den angeblichen Kritikpunkten beschäftigen, die von der Opposition wider besseren Wissens vorgebracht werden. Tatsache ist und bleibt, das Gesetz hat sich voll und ganz bewährt. Der Wegfall des mündlichen Prüfungsverfahrens für Ungediente ist ein großer Fortschritt. Der von der SPD uns hinterlassene Antragsstau, der viele tausend Jugendliche teilweise über Jahre hinweg im Ungewissen ließ, ob und wann sie zum Wehrdienst oder Ersatzdienst herangezogen werden, gehört der Vergangenheit an. Im Regelfall weiß ein Dienstpflichtiger nach etwa vier Wochen, ob und wann er zur Ableistung herangezogen wird. Damit hat er wieder Perspektive für seine Berufs- und Lebensplanung. Das Verfahren stellt keinen, der sich ernsthaft bemüht, vor unlösbare Schwierigkeiten. Über 99 % der Antragssteller hatten keine Schwierigkeiten. Die geringe Zahl der abgelehnten Anträge spricht eine deutliche Sprache und läßt nur eine Schlußfolgerung zu: wer bisher abgelehnt wurde, hat entweder abwegige Gründe, oder er hat sich nicht ausreichend um eine Darstellung seiner Gewissensgründe bemüht. Die Anträge werden nicht pauschal abgehandelt, sondern individuell. Bei der Begründung der vorgebrachten Gewissensgründe wird z. B. die Schulbildung extra berücksichtigt. Die Verlängerung des Zivildienstes ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt worden. Die Verlängerung konnte und kann auch kein ernsthaft strittiger Punkt sein, denn die Soldaten wurden schon immer zur Wehrübung herangezogen; sie *) Abg. Eimer (Fürth) (FDP), der seine Rede frei halten wollte und daher kein Manuskript hatte, wird den Wortlaut seiner Ausführungen nachträglich schriftlich formulieren. Seine Rede wird dem Stenographischen Bericht über die 211. Sitzung als Anlage angefügt werden. 16180* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 werden dies in Zukunft vermehrt. Für die Zivildienstleistenden aber war der Dienst nach Ablauf des eigentlichen Zivildienstes endgültig beendet. Eine längst überfällige verbesserte Wehrgerechtigkeit zwischen Ersatzdienstleistenden und Soldaten wurde endlich bewerkstelligt. Qualitativ höhere Anforderungen an die Stellen selbst und die Erschließung neuer Aufgabengebiete z. B. im Umweltschutz verbessern den Stellenwert des Zivildienstes ganz entscheidend. Aus Gründen der Gerechtigkeit war dies dringend notwendig. Spannungen zwischen den Zivildienstleistenden untereinander und gegenüber den Soldaten wurden abgebaut, weil die Stellen im Bereich des Zivildienstes jetzt qualitativ annähernd gleichwertig sind und eine ähnliche Belastung darstellen wie der Dienst der Soldaten. Es gibt letztlich keine Verlegenheitsjobs mehr. Im Gegensatz zur SPD, die immer laut nach Gerechtigkeit schreit, es aber bei leeren Worten beläßt, haben wir gehandelt und somit die jetzt bestehende Wehrgerechtigkeit möglich gemacht. Soweit nochmals die dargelegten Gründe, die eindeutig für eine Fortschreibung des Gesetzes sprechen. Nun aber zu den angeblich neuen Erkenntnissen, die seitens der Opposition gegen das Gesetz vorgebracht werden: Vorneweg zur Presseerklärung der SPD von gestern eine Bemerkung: Sie sprechen von einem Lotteriespiel bei der Gewissensprüfung. Dies ist mir schleierhaft. Lediglich 54 Fälle sind an die Ausschüsse bis jetzt abgegeben worden, bei über 72 000 Anmerkungen. Was hat das mit einer Lotterie zu tun? Erster Kritikpunkt: Reservisten, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben einen Rest-Zivildienst von fünf Monaten zu leisten. Hier wird von den Sozialdemokraten aus schierem Opportunismus leider eine unsachliche Kritik angeführt, denn die Heranziehung zum Rest-Zivildienst ergibt sich zwingend aus den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich am 12. Juli 1985 bestätigt. Es ist doch sonnenklar: Ein Rest-Zivildienst muß geleistet werden, um die gewonnene Wehrgerechtigkeit nicht wieder erneut aufs Spiel zu setzen. Wenn Sie von der SPD wirklich an diesem Punkt herummäkeln, zeigt das ein recht sonderbares Verständnis von Gerechtigkeit. Wir hätten dann genau wieder den alten Zustand, bei dem diejenigen, die ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen und Wehrübungen leisten, die Dummen sind und die, welche nach der Ableistung des Grundwehrdienstes verweigert haben, eindeutig bevorzugt werden. Der zweite Kritikpunkt, die angeblich ungeregelte Verwendung der Zivildienstleistenden im Verteidigungsfall ist ebenso billig und unqualifiziert. Da werden irgendwelche Schauermärchen erzählt, Zivildienstleistende müßten im Verteidigungsfall auf einmal Kriegsdienst mit der Waffe leisten. § 79 des Zivildienstgesetzes weist ausdrücklich darauf hin: anerkannte Kriegsdienstverweigerer können zum unbeschränkten Zivildienst herangezogen werden. Kein Wort von Kriegsdienst, kein Wort von einem Einsatz in den Streitkräften. Auch durch ständige Wiederholungen werden solche abenteuerlichen und unseriösen Behauptungen nicht wahr. Es gibt keine Einsatzplanung für Zivildienstleistende im Verteidigungsfall im Bereich der Bundeswehr, und dabei bleibt es. Was Sie machen, ist reine Polemik. Schließlich noch zum dritten sogenannten Kritikpunkt, der Totalverweigerung. Um ein für alle mal klarzustellen: Totalverweigerung ist und bleibt völlig unmoralisch und bar jeglichen Verantwortungsbewußtseins gegenüber der Gesellschaft. Wenn in geradezu haarsträubenden Konstruktionen und in einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit in der Bundesrepublik ein Zusammenhang zwischen Bundeswehr und Zivildienst konstruiert wird und daraus jemand für sich eine Legitimation zur Totalverweigerung ableitet, ist dies moralisch noch lange nicht gerechtfertigt. Ausdrücklich hiervon ausnehmen möchte ich die Zeugen Jehovas, denen im § 15 a des Zivildienstgesetzes auf Grund der besonderen Geschichte dieser religiösen Gemeinschaft ein Ausnahmerecht zugebilligt wird. Aber auch sie akzeptieren ein freiwilliges Arbeitsverhältnis im sozialen Bereich. Schließlich noch ein Wort von der sogenannten Doppelbestrafung im Bereich der Totalverweigerung: Es entspricht unserer Rechtsordnung, wenn ein Straftatbestand auch tatsächlich geahndet wird. Wenn jemand für einen Diebstahl bestraft worden ist, ist dies nicht zugleich ein Freibrief für weitere Diebstähle in der Zukunft, wenn er seine Strafe verbüßt hat. Ebenso verhält es sich bei der sogenannten Totalverweigerung. Wenn jemand jeglichen Dienst verweigert, wird er hierfür bestraft. Dies enthebt ihn aber nicht seiner Verpflichtung, diesen Dienst abzuleisten. Verweigert er also erneut, wird er nur für diese erneute Verweigerung bestraft. Es ist daher sachlich falsch und juristisch nicht haltbar, wenn in diesem Zusammenhang von einer Doppelbestrafung gesprochen wird. Im übrigen bleibt es eine Entscheidung der Gerichte, bei einer erneuten Dienstverweigerung über eine Bestrafung zu entscheiden. Zusammenfassend möchte ich betonen: Die von der Opposition vorgebrachten Gründe gegen das Gesetz sind nichts anderes als fadenscheinige Argumente und Polemik gegen ein Gesetz, das sich wirklich uneingeschränkt bewährt hat. Deshalb kann bei objektiver Betrachtung ohne ideologische Scheuklappen oder Parteibrillen nur eine Zustimmung zu diesem Gesetz erfolgen, das sich in der Praxis in allen Punkten bewährt hat. Lambinus (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes stellt in unserer Verfassung eine Besonderheit dar. Der Bürger kann auf Grund dieser Vorschrift staatliche Pflichten ablehnen. Der Grundgesetzgeber hat mit dieser Vorschrift Konsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus gezogen. Die Behandlung der Kriegsdienstverweigerer zeigt deshalb, inwieweit wir bereit sind, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 16181* Das geltende Recht und die geltende Praxis genügen diesen hohen Anforderungen des Grundrechts nicht. Dies hat das Anhörungsverfahren des zuständigen Bundestags-Ausschusses gezeigt. Gerade die Kirchen haben erhebliche Einwände gegen das Verfahren der Anerkennungs-Ausschüsse vorgetragen. Lassen Sie mich einige Punkte nennen: Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung sind im Geschäftsbereich des Verteidigungsministers verblieben. Die Behörden des Verteidigungsministeriums beurteilen die Vorsitzenden der Kammern und Ausschüsse. Die Anerkennungspraxis in der Bundesrepublik ist regional sehr unterschiedlich. Die Anerkennungsausschüsse in Bayern erkennen nur ca. 35% der Antragsteller an. Im übrigen Bundesgebiet sind es ca. 55 %, die anerkannt werden. Bayerns Wehrpflichtige sind nicht gewissensloser als andere Wehrpflichtige. Es muß vermutet werden, daß die Ausschüsse in gewisser Weise beeinflußt werden. Dies kann auch in Form eines „vorauseilenden Gehorsams" gegenüber den Behörden des Verteidigungsministeriums geschehen. Hier wird deutlich, daß höchstpersönliche Gewissensentscheidungen nicht überprüfbar sind. Hieraus sind die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Entsprechend den Forderungen der Kirche müssen die Ausschüsse in den Verantwortungsbereich des Familienministers übergehen, der auch für dieses Gesetz zuständig ist. Es muß verhindert werden, daß die Vorsitzenden die Verhandlungen im Stil von sogenannten Gewissensprüfungen führen. Inquisitorische Gewissensüberprüfungen haben entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterbleiben. Die aufgetretenen Mängel beeinträchtigen nicht nur die Glaubwürdigkeit der betroffenen Verwaltung. Beeinträchtigt wird der hohe moralische Anspruch des Staates und der Verfassung, die Gewissensentscheidung zu schützen. Dies kann Konsequenzen für die Haltung der Betroffenen zum demokratischen Staatswesen haben. Die Bundesregierung sollte deshalb auf die Kirchen hören. Dies ist bisher nicht geschehen. Es ist der Eindruck entstanden, daß der Zivildienst für die Bundesregierung keine Alternative ist, sondern daher nur lästig ist. Dies zeigt auch die befristete Verlängerung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich ein Gesetz über die Kriegsdienstverweigerung. Dies ist dem ganzen Bundestag und auch der Bundesregierung bekannt. Ein sachlicher Grund für die Befristung ist nicht ersichtlich. Jeder Arbeitgeber, der einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen will, muß hierfür einen sachlichen Grund vorweisen. Ähnliches muß auch für den Gesetzgeber gelten, der ein befristetes Gesetz erläßt. Der Wehrdienstverweigerer muß die Dauer seines Dienstes kennen, wenn er den Dienst antritt. Dies verlangt der Respekt vor der Gewissensentscheidung des Zivildienstleistenden. Die Koalition will diese Gewißheit am heutigen Tage in Frage stellen. Heute wird die Verlängerung des Wehrdienstes beschlossen. Gleichzeitig wird das Kriegsdienstverweigerungsgesetz befristet. Der einzige Grund für die Befristung ist die Absicht von Teilen der Koalition, in Zukunft die Drittelautomatik eventuell einzuschränken. Es ist unklar, ob der Zivildienst in Zukunft jemals 24 Monate dauern wird. Trotzdem müssen Zivildienstleistende ihren Dienst beginnen, obwohl sie die Dauer nicht kennen. Dies ist unannehmbar. Die Koalition hat diese Lösung nur gewählt, weil sie sich über die Dauer des Zivildienstes nicht einigen konnte. Eine 24monatige Dauer des Zivildienstes ist verfassungsrechtlich problematisch. Die Kirchen haben sich in der Anhörung gegen die Drittelautomatik ausgesprochen. Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht gesagt, die Drittellösung sei gerechtfertigt, weil Wehrpflichtige in Zukunft verstärkt zu Übungen einberufen werden. Jetzt wird der Wehrdienst verlängert. Wehrübungen werden deshalb nicht in dem Umfang durchgeführt werden, wie die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angegeben hat. Deshalb fehlt jede Rechtfertigung für die Drittelautomatik. Dies weiß auch die Koalition. Trotzdem gibt es Kräfte in der Koalition, die die Drittelautomatik beibehalten wollen. Sie soll als Abschreckung vor der Kriegsdienstverweigerung dienen. Die Koalition hat sich nicht für eine klare Lösung entscheiden können. Ihre Differenzen waren zu groß. Nur deshalb ist die Dauer des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes erneut befristet worden. Die Bundesregierung scheut sich vor der fälligen klaren Entscheidung. Nichts gegen die Kunst des Aussitzens von Entscheidungen! Die Bundesregierung hat es auf diesem Gebiet j a zu einer wahren Meisterschaft gebracht. Solche Kunststücke sollten aber zurückstehen, wenn es um die Auswirkungen von Gewissensentscheidungen geht. Der Respekt vor den Gewissensentscheidungen der Zivildienstleistenden gebietet deshalb eine Ablehnung des Regierungsentwurfs und eine Annahme des Entschließungsantrags der SPD. Lange (GRÜNE): Daß die Bundesregierung und die Koalition ihr jungendpolitisch verheerendes Handeln auch beim Recht der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes fortsetzen würde, haben wir befürchtet. Die Reihenfolge der Tagesordnung heute macht überdies deutlich, wie von der Mehrheit dieses Hauses mit einem Grundrecht, nämlich dem der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz, umgegangen wird. Wenn das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz durch die jetzt zu verabschiedende Gesetzesvorlage in seiner Gültigkeit bis Ende 1990 verlängert wird, dann ausschließlich, weil die Bundesregierung lieber nach dem Motto handelt: „Augen zu und durch", als die realen Probleme bei Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst und die massive Kritik aus der Fachöffentlichkeit zur Kenntnis zu nehmen. 16182* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 Verlängert wird heute ein schlichtes Gesetz, das von einem Grundrecht abschrecken soll und — wie es heute wieder klar formuliert hat — es damit aushöhlt. Es ist klar, daß die GRÜNEN solchen Plänen keine Zustimmung geben können. Wir begrüßen es sehr, daß heute am Aktionstag von Zivildienstleistenden Hunderte junger Menschen ihren Protest dagegen zum Ausdruck gebracht haben. Es ist Ihre Politik, die Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende dazu treibt, die Arbeit zeitweise niederzulegen, und deswegen solidarisieren wir uns mit solchen Aktionen. Wir machen ein weiteres Mal darauf aufmerksam: Wenn junge Leute diesem Stück Grundrechtsabbau nicht tatenlos zusehen, sondern dagegen aufbegehren, dann folgen sie mit Taten dem Anspruch des Grundgesetzes, nämlich Grundrechte aktiv zu verteidigen! Wir GRÜNEN haben zugleich klare Alternativen zu den Gesetzesplänen der Bundesregierung vorgelegt. 1. Das Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer vor Ausschüssen, Kammern und Verwaltungsgerichten, das nach wie vor auch im Jahre 1985 die Mehrheit der KDV-Verfahren ausmachte, muß vollständig abgeschafft werden! Das Äußerste, wofür wir uns erwärmen könnten, wäre vorläufig ein schriftliches Feststellungsverfahren, bei dem die Beweislast den staatlichen Behörden obliegt. 2. Der „Ersatzdienst" — dies ist die Formulierung des Grundgesetzes, und die Bundesregierung ist eifrig bemüht, ihn als lästige Alternative und gesellschaftlichen Dienst zweiter Klasse auszugestalten —, muß endlich zu einem sozialen Friedensdienst ausgestaltet werden. Die Verlängerung des Zivildienstes um ein Drittel, also demnächst auf 24 Monate, ist eine Abschreckungsmaßnahme gegenüber dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung, und sie ist nach unserer Auffassung nach wie vor gegen Geist, Buchstaben und Logik der Verfassung — Artikel 12 a Grundgesetz — gerichtet. Wer den Zivildienst und die Dienstleistenden in diesen Tagen feiert, ihm zugleich aber nach Dauer und Ausgestaltung zur lästigen Alternative machen will, der ist im besten Falle ignorant! 3. Die totalen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die sowohl Grundwehrdienst wie die zahlreichen Ersatzdienste und insgesamt die allgemeine Wehrpflicht ablehnen und konsequent verweigern, berufen sich auf ein Grundrecht, nämlich das der Gewissensfreiheit. Dieses Grundrecht der Gewissensfreiheit muß vor den Anforderungen der allgemeinen Wehrpflicht rangieren. Was Ihnen Argumente wert sind, zeigte der Verlauf der Anhörung vor dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit am 29. Januar. Am 12. Februar fand im Ausschuß die entscheidende, gut zweistündige Debatte statt. Und das ist das Schlimme: Die sehr abgewogenen, fundierten und gründlichen Argumente der Sachverständigen wurden von Koalition und Bundesregierung schlicht ignoriert. Zur Erinnerung: Sämtliche Rechtsanwälte, die Vertreter der KDV-Organisationen, der Kirchen, der Jugendverbände und auch der Freien Wohlfahrtspflege äußerten in der Anhörung Kritik am KDVNG, manche leise und behutsam, andere klar und unüberhörbar und dennoch fundiert. Der einzige Pro-Anwalt außerhalb von Bundeswehr- und Zivildienstverwaltung kam vom Deutschen Bundeswehrverband. Unter diesem Eindruck ist es skandalös, wenn die Bundesregierung sowohl in der Anhörung als auch danach die Frage meines Kollegen Schierholz, welche Konsequenzen sie denn aus dieser massiven Kritik ziehen würden, schlicht und bündig beantwortete: Ja, mit parlamentarischem Stil tut sich diese Bundesregierung schwer! Ich sage das sehr deutlich für meine Fraktion: Betrachtet man ausschließlich das Verfahren vor dem Bundesamt, so wäre dies für sich genommen ein Fortschritt gegenüber der alten Gewissensinquisition. Doch: Nach wie vor müssen Tausende junger Leute diese alte, teilweise verschärfte Gewissensinquisition durchlaufen, die zahlreichen Zivildienstplätze werden aberkannt, die Arbeit von Interessenvertretungs-Organisationen behindert, Doktoranden durch Einberufung zum fünfmonatigem Rest-Zivildienst zum Abbruch der Arbeit an ihrer Dissertation gezwungen, protestierende Zivildienstleistende von Stuttgart nach Bayern versetzt. Wer behauptet, dieses Gesetz habe sich voll und ganz bewährt, der führt Parlament und Öffentlichkeit in die Irre. Deshalb kommt von uns ein klares Nein zur Verlängerung des KDVNG. Nehmen Sie die Anliegen der Betroffenen ernst, stimmen Sie für die Annahme unseres Antrages! Ich will noch hinzufügen, daß wir keine Veranlassung sehen, dem Antrag der Fraktion der SPD zu 25 Jahren Zivildienst zuzustimmen. Keine Frage: den zehntausenden Zivildienstleistenden und Beschäftigungsstellen gebührt Dank; sie aber so abzufeiern, wie die Bundesregierung dies schon getan hat und wie die SPD es mit ihrem Antrag plant, das ist denn doch ein bißchen zu dick aufgetragen. Weswegen wir die Bemühungen der Bundesregierung für unredlich halten, habe ich eben begründet. Wir vergessen aber nicht — und dies tun auch nicht die KDV-Organisationen und die Zivildienstleistenden —, daß es die SPD war, die in ihrer Regierungszeit und durch den von ihr gestellten Bundesbeauftragten für den Zivildienst zahlreiche Verschlechterungen dort selbst eingeleitet hat und durch ihre Verteidigungsminister mit am Prozeß der Demontage des Grundrechts der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen beteiligt war. Aus diesem Grunde werden wir auch ihrem Antrag auf Drucksache 10/ 5219 nicht zustimmen. Götzer (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst zu absolvieren, sind Ausdruck des staatlichen Respekts vor der Gewissensentscheidung des Einzelnen. Dieses im Grundgesetz verbürgte Recht zeichnet unsere freiheitliche Grundordnung in besonderem Maße aus. Denn unser Staat stellt in Einzelfällen damit sogar seinen in unserem elementaren Selbstbehauptungswillen begründeten legitimen und unverzichtbaren Anspruch, an der Verteidigung mit der Waffe mitzuwirken, hinter die Gewissensentschei- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 16183* dung des Einzelnen zurück. Es gibt keinen Staat auf der Welt, der sich mehr in der Toleranz gegenüber Wehrdienstverweigerern übt, als der unsrige. Das Bekenntnis dieser Koalition zum Recht der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen steht nicht im Widerspruch zu unserer Entschlossenheit, die Verteidigungsbereitschaft unseres Landes zu erhalten und zu stärken. Wir lassen auch keinen Zweifel daran, daß wir hoffen, daß der Anteil der jungen Männer, für die nach ihrem Gewissen nur der Wehrdienst in Frage kommt, nicht ab-, sondern zunehmen wird. Dies ist durchaus auch im Interesse der Wehrdienstverweigerer; denn ihr in der Verfassung garantiertes Recht stünde allenfalls noch auf dem Papier, wenn unser Land nicht mehr frei wäre. Wehrdienstverweigerung ist nur möglich, weil die Mehrzahl der jungen Männer in unserem Land bereit ist, unsere freiheitliche Ordnung und ihre Verfassung, zu der auch Art. 12a Abs. 2 Grundgesetz gehört, unter Einsatz ihres Lebens zu schützen. In der Sowjetunion gibt es kein Recht auf Wehrdienstverweigerung. Nach Art. 62 Abs. 2 der sowjetischen Verfassung ist die Verteidigung „heilige Pflicht" jedes Sowjetbürgers. Nicht immer konnten sich der zivile Ersatzdienst und das Grundrecht auf Wehrdienstverweigerung auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage stützen. Die SPD brachte die Zivildienstleistenden durch die Einführung der Möglichkeit der „Verweigerung per Postkarte" in Verruf. Erst die unionsgeführte Bundesregierung leistete mit dem KDVNG das Notwendige, um die Zivildienstleistenden von dem Ruf des Drückebergertums zu befreien. Damit hat sie für das Recht auf Wehrdienstverweigerung mehr getan als alle früheren Regierungen. Die Intentionen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung waren vor allem: 1. Verbesserung des Schutzes der Gewissensentscheidung, 2. Einführung eines gerechteren und zügigeren Anerkennungsverfahrens, 3. Vermehrung der zur Verfügung stehenden Stellen, 4. Herstellung der Vergleichbarkeit des Belastungsniveaus der Dienste. Alle diese Ziele wurden erreicht: — Für über 90 % aller Antragsteller gibt es nur noch das schriftliche Verfahren. Bei der geforderten Antragsbegründung wird der unterschiedlichen Schulbildung Rechnung getragen, was bereits zu einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Schülern und in Ausbildung oder Beruf Befindlichen geführt hat. — Die Zahl der Antragsteller betrug 1985 54 000. Damit legt sie zwar über dem Stand von 1984 (43 800), andererseits weit unter dem Ergebnis von 1983 (68 300). Beide Jahre taugen jedoch nicht als Vergleich, da 1983 besonders viele deshalb den Antrag stellten, weil bereits die ab 1984 geltende Neuregelung durch das KDVNG bekannt war und sie noch unter die alte Regelung fallen wollten. Dementsprechend sank die Zahl im darauf folgenden Jahr. Geeignetes Vergleichsjahr ist deshalb das Jahr 1982 (60 000). Gegenüber damals ergibt sich somit in diesem Jahr ein Rückgang der Zahl der Antragsteller um 10%. — Der Prozentsatz der Anerkennungen seit Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren beträgt 96% (61 000). Nur 142, also ganze 0,2 %, wurden abgelehnt, und lediglich 37 Anträge mußten wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers an den zuständigen Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung abgegeben werden. Diese Zahlen widerlegen eindeutig alle Behauptungen, das KDVNG beeinträchtige das Recht auf Wehrdienstverweigerung. Freilich muß an dieser Stelle auch klar gesagt werden, daß sich die Güte des Gesetzes nicht nach der möglichst hohen Zahl von Antragstellern bzw. Anerkennungen bemißt. — Der Antragsstau, den wir der alten SPD-Praxis zu verdanken hatten, wurde inzwischen abgebaut: Die Zahl der nicht abschließend entschiedenen Anträge sank von 100 000 bei Inkrafttreten des Gesetzes auf jetzt 30 000. — Auch die Bearbeitungsdauer ist erfreulich kurz geworden: Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet heute über einen vollständigen Antrag in der Regel innerhalb eines Monats. — Besonders hervorzuheben ist die Steigerung des Bestands an Dienstplätzen: 1982 waren es 51 000, 1984 60 000, 1985 70 000, und für 1986 sind 80 000 geplant. Damit ist gewährleistet, daß jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer unverzüglich einberufen werden kann. — Auch eine Benachteiligung der Soldaten gegenüber den Zivildienstleistenden hinsichtlich der Belastung im Rahmen ihres Dienstes ist nunmehr ausgeschlossen durch die neue Vorschrift über die Anerkennung von Zivildienstplätzen, nach der eine Beschäftigung dem Wesen des zivilen Ersatzdienstes nicht entspricht, wenn die mit ihr verbundene Anforderung hinter der Anforderung an die Wehrdienstleistenden zurückbleibt. — Ein Kernstück der Neuregelung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung war die Verlängerung der Dauer des zivilen Ersatzdienstes um ein Drittel gegenüber dem Wehrdienst. Dies ist im Hinblick auf die zeitlichen Belastungen der Soldaten gerechtfertigt und darüber hinaus geeignet, als Indiz für das Vorliegen einer wirklichen Gewissensentscheidung zu dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese längere Zivildienstzeit ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt. Auch die beiden abweichend votierenden Richter halten diese Regelung für vernünftig und gerecht. Das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz (KDVNG) hat sich bewährt. Es schützt gerade die echten Wehrdienstverweigerer aus Gewissens- 16184* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 gründen davor, mit Drückebergern in einen Topf geworfen zu werden. Der seinen Dienst leistende, anerkannte Wehrdienstverweigerer hat einen Anspruch darauf, gegen Diskriminierung verteidigt zu werden. Ebenso hat aber auch derjenige, der als Soldat seine Pflicht tut, einen Anspruch, in Schutz genommen zu werden vor der Diffamierung seines Wehrdienstes. Um es klar zu sagen: Wer den Wehrdienst verweigert, besitzt keine „bessere Moral" als der, der zur Verteidigung unseres Vaterlandes bereit ist. Denn nur wer Wehrdienst leistet, trägt aktiv zur Sicherung des Friedens bei. Deshalb gilt, daß der Wehrdienst die Regel und der Ersatzdienst die Ausnahme ist, wobei beide, Soldat und Zivildienstleistender, eine Gewissensentscheidung getroffen haben, die unseren Respekt verdient. GIlges (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion ist weiterhin der festen Überzeugung, daß die Verlängerung des Zivildienstes auf 24 Monate ungerechtfertigt und diskriminierend ist. Diese Auffassung haben auch die Experten anläßlich der Anhörung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 29. Januar 1986 bestätigt. Unsere Kritik an den seit dem 1. Januar 1984 gültigen Regelungen besteht fort: Immer noch müssen sich 15-20 % der Antragsteller der inquisitorischen Prüfung vor den Kammern stellen. Die Behauptung der Bundesregierung, daß die mündliche Gewissensprüfung abgeschafft sei, ist nichts anderes als Propaganda. Wir halten es für eine grobe Ungerechtigkeit, daß Reservisten, die den vollen Grundwehrdienst geleistet haben und dann von der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen wollen, fünf bzw. jetzt sechs Monate nachdienen müssen. Es bestehen auch weiterhin berechtigte Zweifel an der gesetzlichen Automatik, nach der der Zivildienst um ein Drittel länger dauern muß als der Grundwehrdienst. Die SPD-Bundestagsfraktion befürchtet, daß die wiederum vorgesehene zeitliche Begrenzung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, die Zeit des Zivildienstes nochmals zu verlängern, wenn die Zahl der Verweigerer steigen sollte. CDU/CSU und FDP sind nicht an einer gerechten Regelung für die im Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit für die Verweigerung des Kriegsdienstes interessiert. Vielmehr wollen die Koalitionsfraktionen ein Abschreckungsgesetz schaffen. Dafür spricht auch die heftige Kritik an den Durchführungsproblemen bei dem jetzigen Zivildienst: Es gibt einen massiven Abbau von Verwaltungsplätzen bei den Zivildiensteinrichtungen. Zivildienstleistende können nicht ihren Dienst bei Organisationen ableisten, bei denen sie bereits ehrenamtlich tätig gewesen sind. Unverständlich ist die Einschränkung der Möglichkeit der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Abstimmung mit dem Zivildienstleistenden, seinen Einsatz festzulegen. Die Ungleichbehandlung von Soldaten und Zivildienstleistenden bei Freistellungen wegen Beginns der Ausbildung oder des Studiums nehmen in letzter Zeit erschreckende Ausmaße an. Es gibt keine Begründung für die Tatsache, daß für das mündliche Prüfungsverfahren immer noch Dienststellen aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung zuständig sind. Insgesamt muß festgehalten werden, daß sich das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz nicht bewährt hat. Die SPD wird daher, sofern sie in den nächsten Jahren dazu die Möglichkeit hat, alle Prüfungsverfahren abschaffen. Es wird zu einer Gleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden, d. h. zu einer Wehr- und Zivildienstgerechtigkeit kommen müssen. Wir werden die maximale Länge des Zivildienstes aus unserem Vorschlag aus dem Jahre 1982 wieder aufnehmen. Wir werden die Aufhebung der beim Verteidigungsministerium liegenden Verantwortung für das Prüfungsverfahren und ein humane Lösung für die Totalverweigerer fordern. Unter einer SPD-Regierung ab 1987 wird es ein neues, dem Gedanken des Grundrechts auf Gewissensfreiheit entsprechendes Gesetz geben. Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben heute über den Entwurf des Fortsetzungsgesetzes zum Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz abschließend zu entscheiden. Dabei geht es um die Fortgeltung der Reform der Kriegsdienstverweigerung, die vor über zwei Jahren in Kraft getreten ist, über den 30. Juni dieses Jahres hinaus. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis bewährt. Das hat die Bundesregierung in ihrem Erfahrungsbericht, den sie Ende letzten Jahres den gesetzgebenden Körperschaften erstattet hat, im einzelnen nachgewiesen. Das gilt sowohl für das neue Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer als auch für die Folgen, die sich daraus für den Zivildienst ergaben. Nach dem neuen Verfahren werden alle ungedienten Antragsteller anerkannt, die sich in ihrem Antrag auf einen vom Grundgesetz geschützten Gewissensgrund berufen. Es gibt für diese Antragsteller, die 90 % der Gesamtheit der Antragsteller ausmachen, deshalb keine Ungewißheit mehr, wie ihr Verfahren ausläuft. Es gibt auch kein langes Warten auf die Entscheidung mehr; denn diese wird regelmäßig innerhalb weniger Wochen ausgesprochen. Auch auf die anschließende Einberufung zum Zivildienst braucht der anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht lange zu warten. Er kann den alsbaldigen Zeitpunkt seines Dienstantritts ebenso mitbestimmen wie die Einrichtung, bei der er seinen Dienst leisten will. Die 100 000 unerledigten KDV-Anträge, die diese Regierung im Herbst 1982 vorfand, konnten auf einen normalen Bearbeitungsstand zurückgeführt Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1986 16185* werden. Von den 119 Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung konnten daher bereits Anfang des Jahres 91 aufgelöst werden. Die Zahl der Kammern für Kriegsdienstverweigerung, die über Widersprüche zu entscheiden haben, wird bis Ende dieses Jahres in ähnlichem Umfange reduziert werden. Die aus dem Antragsstau stammenden anerkannten Kriegsdienstverweigerer haben ihren Zivildienst inzwischen zum Teil bereits geleistet, teils leisten sie ihn, teils werden sie ihn in allernächster Zeit antreten. Dadurch wird sich im Jahre 1987 die Jahresdurchschnittszahl der Zivildienstleistenden noch einmal erhöhen, und zwar auf 61 000. Damit wird im Jahre 1987 der Gipfel erreicht und überschritten. Es steht deshalb bereits heute fest, daß das neue Recht mit der Bugwelle der Altanträge fertiggeworden ist, ohne daß zu irgendeinem Zeitpunkt auch nur einem Teil der Dienstpflichtigen ungewünschte Wartezeiten zugemutet werden mußten. Um das zu erreichen, brauchte die Bundesregierung nicht einmal ihre Ansprüche an neue Zivildienstplätze herabzusetzen. Sie konnte sogar aus dem übernommenen Bestand die allzugroße Zahl von Zivildienstplätzen, die — nach früher allgemeiner Auffassung dieses Hohen Hauses — weniger geeignet sind, entscheidend reduzieren. Dieser Erfolg ist offensichtlich. Man möchte meinen, daß es gar keine Möglichkeit gibt, ihn zu bestreiten. Und auch die Opposition tut es j a — wenn man genau hinhört — nicht ernstlich. Und dennoch versagt sie der Reform nach wie vor ihre Zustimmung, bekämpft sie diese Reform sogar erbittert. Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, Psychologie und politisches Kalkül dieser Haltung aufzudecken. Ich will vielmehr auf die einzelnen Argumente eingehen, die die Opposition der Reform entgegensetzt. Genau besehen sind dies gar keine Argumente, sondern es ist das Bild einer anderen Reform, einer Reform, die sogar das Postkartengesetz überbieten soll, mit der die frühere Koalition 1978 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, einer Reform, die bisher noch von keiner Bundesregierung gewollt oder versucht worden ist, einer Reform also, die auch der früheren Koalition unter Führung der SPD fernlag. Die Opposition beanstandet, daß der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begründet werden muß und daß der Staat — sprich Bundesamt für den Zivildienst — diese Begründung liest. Aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1978 gibt es keine freie Wahl zwischen Wehrdienst und Zivildienst, gilt das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes nur für Verweigerer aus Gewissensgründen. Ist es da nicht zwingend, daß der Antragsteller diesen Gewissensgrund wenigstens behaupten und darlegen muß und die Verwaltung diese Darlegung auch liest? Die Opposition greift vor allem die Dauer des Zivildienstes an. 20 Monate sei zu lang. Aber die 18 Monate des Postkartengesetzes waren dem Bundesverfassungsgericht 1978 zu kurz, und daran ist das Postkartengesetz gescheitert. Unter 19 Monate glaubte daher die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf vom Herbst 1982 auch aus optischen Gründen nicht gehen zu können. Und 20 Monate ist die geringste Dauer, die in den Schubladenentwürfen der früheren Regierungskoalition vorgesehen war. Diesen lag ein gemeinsames Gutachten der beiden Verfassungsressorts, Bundesminister der Justiz und Bundesminister des Innern, zugrunde. Nach diesem war eine kürzere Dauer verfassungsrechtlich nicht zulässig, wenn man ein Anerkennungsverfahren wählen sollte wie das jetzige. Die Opposition fordert weiter, daß das Ausschußverfahren auch für Soldaten und Gediente abgeschafft wird. Sie selbst aber haben in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung dieses Verfahren beibehalten und selbst bei der Postkartenregelung nicht geändert. Wir haben das Ausschußverfahren für Soldaten beibehalten. Organisationsstruktur und Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr erlauben nicht, sich jederzeit einfach schriftlich von den Streitkräften abmelden zu können. Hier hat der Gesetzgeber bei voller Wahrung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen die in der Verfassung verankerte Grundentscheidung zur militärischen Landesverteidigung in ihren daraus folgenden Notwendigkeiten zu beachten. Und schließlich empört sich die Opposition darüber, daß Gediente, die erst nach Ableistung ihres Grundwehrdienstes anerkannt werden, die Differenz zwischen den beiden Diensten — im allgemeinen also fünf Monate — nachdienen müssen. Dabei weiß sie, daß der Wegfall dieser Verpflichtung diese Wehrpflichtigen gegenüber allen anderen Wehrpflichtigen bevorzugen würde, und zwar auch gegenüber den anderen Reservisten, die mit Wehrübungen und mit der Einberufung im Spannungs- und Verteidigungsfall rechnen müssen. Und sie weiß auch, daß diese Vorschrift nicht erst seit der Reform gilt, daß sie alt ist und daß keiner ihrer eigenen Entwürfe — weder das Postkartengesetz noch der Entwurf der Regierungskoalition aus dem Jahre 1980 — sie in Frage gestellt hat. Meine Damen und Herren Abgeordneten von der Opposition, die vorliegende Reform räumt mit den Grundbeschwernissen der Vergangenheit auf. Sie bewegt sich in dem vom Bundesverfassungsgericht gesteckten Rahmen. Auch bei kritischer Überprüfung gibt es keine Alternative, die den betroffenen Jugendlichen mehr helfen könnte als diese Regelung. Mit Ihrer Position in dieser Debatte wecken Sie Hoffnungen und Erwartungen, von denen Sie genau wissen müßten, daß sie sich in der Praxis niemals realisieren lassen werden. Kehren Sie bitte zu einer ehrlichen Würdigung dieser Problematik zurück. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist zu kostbar, um in der tagespolitischen Auseinandersetzung um kurzfristiger parteipolitischer Ziele willen verschlissen zu werden. Ich danke Ihnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Seiters das Wort.


Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesernährungsminister hat die Einbringungsrede gehalten, ist auch bei der ersten Oppositionsrede dabeigewesen, ist jetzt zu einer wichtigen Besprechung abgerufen worden,

(Senfft [GRÜNE]: Der Termin stand doch lange fest!)

wird gegen fünf Uhr wieder hier sein, an der weiteren Beratung teilnehmen. Der Minister wie auch sein Staatssekretär, der hier auf der Regierungsbank sitzt, haben sich in den ganzen vorangegangenen Monaten aktiv in die Diskussion eingeschaltet und die Eingaben der engagierten Bürger, der Tierschutzorganisationen und der Verbände wirklich maßgeblich mitbegleitet und diese Eingaben auch mitgeprüft,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

so daß ich herzlich darum bitte, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Porzner.