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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müntefering.


Rede von Franz Müntefering
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist eine Möglichkeit, denen zu helfen, die selbstnutzende Wohnungseigentümer werden wollen. Aber wer sein Ja



Müntefering
zum Wohneigentum auf das heute hier zur Rede stehende Gesetz reduzierte, spränge damit zu kurz. Deshalb will ich vorweg ein paar Anmerkungen zu anderen Aspekten machen, die zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auch Beachtung verdienen.
Es besteht kein Zweifel: Der Wunsch nach Wohneigentum steht bei vielen Bundesbürgern, seien es nun 65 oder 80%, in der Wunschskala ganz oben. Die 100 Milliarden DM an Bausparvertragssummen sind ein schlagender Beweis dafür. Auch die Tatsache, daß auch in schwierigen Zeiten der Neubau von Eigenheimen deutlich weniger zurückgeht als der von Mietwohnungen, ist ein Zeichen für diesen Wunsch vieler Mitbürger. Insgesamt aber dümpeln wir mit der Wohneigentumsquote so um die 40% herum, und es geht nicht so recht voran. Die Frage ist: Woran liegt das, und wie wird es weitergehen mit dem Eigenheimbau?
Wer Geld zum Bauen hat und ein Eigentum haben möchte, hat dies inzwischen. Die Gruppe der Bezieher oberer Einkommen ist aus der Gruppe potentieller Bauherren weitgehend ausgeschieden — erledigt durch Vollzug. Für die meisten, die jetzt noch bauen oder sich als selbstnutzende Eigentümer in den Bestand einkaufen wollen, geht es um eine Lebensentscheidung. Auch das ist nicht neu. Schon bisher nehmen Eigenheimbauherren um des Eigentums willen auf Jahre große Lasten auf sich. Bisher konnten sie erkennen, daß bei hohen Einkommenszuwächsen und deutlicher Inflationsrate die Durststrecke nach einigen Jahren durchlaufen sein würde. Man riskierte es.
Da hat sich nun in den letzten Jahren einiges verändert. Die Zahl der Eigenheimerpleiten bis hin zu Zwangsversteigerungen hat drastisch zugenommen. Jeder kennt Fälle aus der Nachbarschaft oder aus seiner Gemeinde, wo Bauherren ihr Eigentum wieder aufgeben und mit riesigem Schuldenberg wieder in die Mietwohnung zurück mußten. Viele hat das nachdenklich und unsicher gemacht, und mancher, der unter den Bedingungen von vor zehn Jahren längst Bauherr wäre, hält sich vorsichtig zurück. Ich denke, wir Politiker müssen daraus Lehren ziehen:
Erstens. Eine hundertprozentige Fremdfinanzierung, die Ende der 70er Jahre plötzlich Mode wurde, ist in den meisten Fällen unverantwortlich. In dieses Spiel mit vielen Unbekannten dürfen Eigenheimbauer nicht gedrängt werden. Anders: Vorsparen ist nicht antiquiert, sondern meistens die Voraussetzung für eine solide Finanzierung. Deshalb sollte dem heutigen Gesetz bald eine Initiative in Sachen Bausparförderung folgen. Es muß uns Sorge machen, daß die Bausparförderung Jahr für Jahr schrumpft. Die Einkommensgrenzen und die förderungsfähigen Höchstbeträge im Zusammenhang mit der Bausparförderung sollten deshalb bald diskutiert und korrigiert werden.
Zweitens. Die Standards für Eigenheime, die sich vielerorts herausgebildet haben, übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten der Bauherren und erhöhen das Risiko. Von den schönen Bildern in bunten Katalogen und dem Ehrgeiz, Nachbarn und
Freunden nicht nachzustehen, lassen sich zu viele Bauherren in unnötige Abenteuer locken. Auch die Politik hat daran ihren Anteil. Statt kostensparendes Bauen besonders zu fördern, haben wir — Sie und wir — den Unsinn der Prestigebauten zu lange unkommentiert hingenommen. Wir müssen — auch heute bei der Beschlußfassung zu diesem Gesetz — den Menschen sagen: Ein Eigentum ist etwas Schönes, aber es ist nicht alles. Im Interesse der Familien, insbesondere auch der Kinder, kann man nicht wollen, daß die Lebensentscheidung „Eigenheim" allen anderen Gesichtspunkten, z. B. Aus- und Fortbildung, z. B. der Gesundheit, z. B. auch dem Familienfrieden, übergestülpt wird. Wer aus dem Eigenheim eine Ideologie macht, tut den so betroffenen Menschen keinen Gefallen.
Zu einer Debatte um die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums gehören auch einige Sätze zu dem für viele größten Hindernis auf dem Wege zum Eigentum, dem Bauplatz, den Kosten für Grund und Boden. Der Anstieg der Grundstückskosten ist gebremst. Teilweise gibt es eine gegenläufige Tendenz, aber überall auf einem insgesamt hohen Niveau. Es war dieser Koalition vorbehalten, die immer so schöne Worte zum Eigenheim findet, die Grundsteuer wieder obligatorisch zu machen und so auch für den Kleinsten die Grundstückspreise zusätzlich zu verteuern. Vergessen ist das nicht. Dafür wollten Sie dann die Grundstückskosten nicht in die Förderungsfähigkeit einbeziehen und haben sich erst unter dem Eindruck unseres Entwurfs dahin bewegt. Jetzt sollen nach Ihrem Entwurf die Grundstückskosten bis zur Hälfte bei der steuerlichen Förderung berücksichtigt werden. Wir wollen sie bis zu 100% berücksichtigungsfähig halten. Meine Frage an Sie: Haben Sie eigentlich Ihrer Entbürokratisierungskommission von Herrn Waffenschmidt gezeigt, was Sie hier ausgeheckt haben? Insbesondere bei Wohnungen aus dem Bestand ist der Grundstückskostenanteil am Gesamtpreis nicht immer so eindeutig. Also wird es wohl wieder einen Fragebogen mehr vom Finanzamt geben, auf dem säuberlich auseinandergerechnet und ermittelt werden muß, was das denn heißt: 50 % der Grundstückskosten.
Eine andere Frage zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums: Haben wir eigentlich ausreichend Bauplätze? Ausgewiesen ist mehr Baugelände, als in den vor uns liegenden Jahren überhaupt bebaut werden kann. Nur liegt es oft an den Stellen, wo es nicht gebraucht wird. Anders: Das Ansteigen der Eigenheimerquote auf 50 %, wie sie vom Bauminister seit drei Jahren ohne spürbaren Erfolg in Aussicht gestellt wird, müßte zu erheblichem zusätzlichem Landschaftsverbrauch, besonders in den Randlagen der Bedarfsschwerpunkte, führen; denn dort besteht der große Druck.
Nun gibt es natürlich auch die Möglichkeit, aus dem Bestand heraus Eigentum zu erwerben. Wir haben im Prinzip nichts dagegen; aber es gibt zwei Maximen, an denen wir dabei festhalten. Erstens. Die Umwandlung bisheriger Mietwohnungen in Eigentumswohnungen darf nicht zur Verdrängung



Müntefering
der Mieter führen, die heute in diesen Mietwohnungen wohnen.

(Beifall bei der SPD)

Die Regierung ist da nicht sehr glaubwürdig.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Wir haben gesetzliche Regelungen vorgeschlagen, die dieses Ziel beschreiben und gesetzlich fixieren. Leider folgen Sie dem bisher nicht.
Zweitens brauchen wir auch in Zukunft einen breiten Sockel preiswerter Mietwohnungen. Es wäre ein Witz, wenn große Verkaufs- und Umwandlungsaktionen angestoßen würden und anschließend neue, teure Mietwohnungen gebaut werden müßten. Auch die Steigerung der Eigentumsquote ist aus dem Bestand nicht zur Gänze möglich. Sie hat da ihre Grenzen.
Die, die seit vielen Jahren eigentumsähnlich in Genossenschaftswohnungen wohnen, dürften ohnehin keinen Anlaß sehen, auch dort de facto Eigentümer werden. Hier und da entdecken erfreulicherweise sogar Gruppen den Genossenschaftsgedanken neu. Uns war das ein Anlaß, auch für Genossenschaftswohnungen zukünftig eine Förderung vorzusehen. Nach dem Willen der SPD — das ist in unserem Gesetzentwurf vorgesehen — sollen selbstnutzende Genossenschaftler, die mit mindestens 10 000 DM engagiert sind, wie alle anderen selbstnutzenden Eigentümer die Vorteile dieses Gesetzes nutzen können.
Angesichts dieses SPD-Vorschlags gab sich die Koalition in den Ausschußberatungen nachdenklich. Aber das war es dann auch; getan hat sich nichts.
Ein drittes wichtiges Kapitel der Eigenheimförderung sind die öffentlichen Mittel, die als Zuschüsse oder Darlehen an Bauherren gegeben werden, die innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Die steuerliche Förderung reicht eben bei vielen nicht, besonders bei kinderreichen Familien nicht, aus eigener Kraft bauen zu können.

(Zuruf des Abg. Rossmanith [CDU/CSU])

Deshalb die bewährte Methode der Direktförderung. Aber mit dieser Direktförderung geht es nach dem Willen der Koalition und der Regierung jetzt bergab.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das stimmt ja nicht!)

Schon in den letzten Jahren schrumpften die Haushaltsansätze. Das wird sich fortsetzen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist erkennbar, daß bis Ende der 80er Jahre der Bund sein Engagement auf das gesetzlich fixierte Minimum, von über 500 Millionen DM auf dann ungefähr 150 Millionen DM, reduzieren will.
In Zahlen: 1980 wurden noch 56 992 Wohnungen nach dem ersten bzw. zweiten Förderweg gefördert. 1985 waren es noch 38 000. Die Bundesregierung selbst schätzt vorsichtig, daß sich die Zahl in den nächsten Jahren vielleicht auf etwa 30 000 reduzieren könnte. Weil das so ist, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der Union, ist Ihr Argument so dünn, man könne hinter dem Gesetzentwurf der SPD zurückbleiben, weil es ja immer noch die Direktförderung gebe. Diese wird es eben in dem bisherigen Umfang nicht mehr geben. Damit steht fest: Für diejenigen, die beim Bauen oder beim Erwerb eines selbstgenutzten Wohneigentums besonders auf Hilfe angewiesen sind — etwa kinderreiche Familien —, wird der Weg zum Eigenheim mit den Entscheidungen dieser Koalition schwerer, nicht leichter. Dabei darf man nicht nur das Gesetz von heute sehen, sondern man muß Ihre Wohnungspolitik insgesamt sehen. Ihre Wohnungspolitik ist eine schlechte Familienpolitik; da nutzen alle Sonntagsreden nicht.
Ich sehe mit Interesse, daß zu dieser für die Familie so außerordentlich wichtigen Entscheidung das Familienministerium nicht mit der Spitze hier vertreten ist.

(Dr.-Ing Kansy [CDU/CSU]: Aber Ihre Familienpolitiker sitzen ja wohl zuhauf da drüben, oder?)

Es wäre interessant gewesen, sich damit auseinanderzusetzen. Herr Kollege, es ist für die Familie außerordentlich wichtig, was wir heute hier beschließen. Nach Ihren Sonntagsreden hätte es dazugehört, daß das Familienministerium hier Rede und Antwort steht und sagt, wie Sie dazu stehen, welche Wohnungspolitik Sie betreiben.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Sozialdemokraten kennen die Probleme und Schwierigkeiten, die dem Erwerb und dem Bau selbstgenutzten Wohneigentums entgegenstehen. Wir verkleistern diese Probleme nicht. Deshalb habe ich sie auch mit Deutlichkeit angesprochen. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf einen Weg aufgezeigt, wie diejenigen wirkungsvoll unterstützt werden können, die das Eigentum nicht aus eigener Kraft bauen oder kaufen können.
In wesentlichen Punkten ist der SPD-Entwurf sozialer, familienfreundlicher, wirkungsvoller und auch unbürokratischer als jener der Regierung.
Erstens. Die Gutverdienenden werden nicht mehr überproportional, die Geringverdienenden werden nicht mehr schlechter gefördert. Das erreichen wir durch Umstellung auf den Abzug von der Steuerschuld. Es ist auch nicht einzusehen, daß der eine, der selbstgenutztes Wohneigentum baut, 3 500 DM Steuervorteil pro Jahr erfährt, der andere aber über 8 000 DM.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Wieviel Steuern hat er denn vorher bezahlt?)

Unser Abzug von der Steuerschuld bringt mehr Gerechtigkeit und erhöht faktisch die Hilfe für die mittleren und unteren Einkommen.
Bei einem berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag von 225 000 DM sind das im ersten Jahr 6 750 DM Abzugsbetrag, in den folgenden Jahren 5 600 DM. Wenn ein Ehepaar die Kumulationsmöglichkeit nutzt, sind es im ersten Jahr bis zu 10 500 DM, in den folgenden Jahren bis zu 8 750 DM — wohlgemerkt: gleich und gerecht für alle.



Müntefering
Zweitens. Zu erwähnen sind die besonderen Hilfen für Familien mit Kindern. Wir wollen ein Baukindergeld in Höhe von 1 200 DM pro Kind ab dem ersten Kind.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das hätten Sie ja damals machen können!)

— Wir machen es jetzt, Herr Kollege Möller. Es ist
immer noch früh genug, wenn man jetzt dazulernt.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Auch vom ersten Kind an!)

Die Regierung bleibt bei ihrem Vorschlag der Hälfte, also 600 DM. Das verwundert nicht; denn mit Ihrer Abkehr vom Kindergeld hin zum Freibetrag sind Sie ja ohnehin erkennbar auf dem Weg, die Kinder geringverdienender Eltern zu bestrafen.

(Dr.-Ing. Kansy [SPD]: Wer hat denn das Kindergeld gekürzt?)

Es gilt eben immer noch das Wort von Strauß: Kinder gutverdienender Eltern haben größere Ansprüche, also müssen die Eltern auch stärker entlastet werden.

(Zuruf des Abg. Gattermann [SPD])

Um die Konsequenzen der unterschiedlichen Baukindergeldregelungen noch einmal plastisch deutlich zu machen: Das Ehepaar mit zwei Kindern, mittleres Einkommen, das ein Eigenheim für 300000 DM, einschließlich Grundstückskosten, baut, hat nach unseren Vorschlägen im ersten Jahr einen Vorteil von 9 000 DM Abzug von der Steuerschuld plus 1200 DM je Kind, insgesamt also 11400 DM. Nach dem Gesetzentwurf der Regierung wird dasselbe Ehepaar bei einem Steuersatz von 35 % 6 450 DM erhalten. Also 11400 DM gegenüber 6450 DM!
Drittens. Der Anspruch gilt auch über die Steuerschuld hinaus. Das soll für gering verdienende Bauherren kein Nachteil sein. Denn wenn die Steuerschuld des Jahres geringer ist als der Vorteil, der dem Bauherren nach dem Gesetz zusteht, soll der Unterschiedsbetrag erstattet werden. Konkret: Bei 8000 DM Steuerschuld und einem Anspruch von 9 000 DM als Eigenheimabzugsbetrag zahlt das Finanzamt die 1 000 DM an den Bauherrn. Das ist ganz einfach und richtig so.
Viertens. Bei unseren Regelungen sind die Grundstückskosten mit 100 % angerechnet; ich sagte das schon. Das Ergebnis: Neben dem bürokratischen Unsinn, der mit der von Ihnen vorgesehenen Regelung verbunden ist, bekommen Höherverdienende bei Ihrer Regelung meistens einen erheblichen Teil der Grundstückskosten angerechnet, während die anderen auch mit der hälftigen Anrechenbarkeit meisten unter dem Höchstbetrag bleiben. Auch hier haben wir eine soziale Ungerechtigkeit. Die Vorteile des SPD-Entwurfs, deckungsgleich mit dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens, sind so offensichtlich, daß man sich wirklich fragen muß, was die Regierung zu ihrem alternativen Entwurf getrieben hat; denn bekanntlich lag unser Entwurf schon lange auf dem Tisch, als sich die Koalition endlich auf den Weg machte.
Am 29. März 1985, also etwa vor einem Jahr, war hier die erste Lesung unseres Gesetzentwurfs; seitdem liegt er auf Eis. Der Termin des Inkrafttretens am 1. Januar 1986, den wir wollten, wäre ohne weiteres zu erreichen gewesen, wenn die Koalition nicht gebremst hätte.

(Beifall bei der SPD)

Damit hätten die potentiellen Bauherren auch schon damals Sicherheit über die zukünftige Regelung gewonnen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ein ganzes Jahr ist verloren, und das neue Gesetz wird für die meisten Betroffenen enttäuschend sein. Da wird das wahre Gesicht der Koalition deutlich: Sonntagssprüche über Familie und die besondere Bedeutung eines Zuhauses, aber freitags hier im Bundestag bricht sich das Grundmotiv Bahn, zunächst für die zu sorgen, die schon haben — Herr Staatssekretär Häfele hat von den „Aufstrebenden" gesprochen —, der Rest dann für die anderen. Das ist unsoziale Wohnungspolitik, und deshalb stimmen wir gegen Ihren und natürlich für unseren Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Ihrer steht nicht mehr zur Debatte! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Daniels.