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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Häfele.


Rede von Dr. Hansjörg Häfele
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich allen beteiligten Ausschüssen, dem Finanzausschuß und den mitberatenden, herzlich danken, daß wir jetzt, noch im März dieses Jahres, dieses Gesetz verabschieden können und damit für den Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar nächsten Jahres Rechtssicherheit schaffen, also sehr rechtzeitig. Wir können auch die Hoffnung haben, daß der Bundesrat noch im April dieses Jahres dieses Gesetz verabschiedet.
Hauptziel des Gesetzes ist, das „erlebte Eigentum" an den vier Wänden zu stärken. Kernpunkt dabei ist der Wegfall der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums. Das ist eine wichtige Weichenstellung in Richtung auf weniger Staat, weniger Bürokratie. Zugleich wird der Förderungsbetrag von 200 000 DM auf 300 000 DM angehoben. Die Familie wird besonders gefördert vor allem durch den Steuerabzugsbetrag von 600 DM auch für das Erstkind. Diese Absicht steckt in diesem Gesetz: Neben Sozialversicherungsrente, Betriebsrente, privatem



Parl. Staatssekretär Dr. Häfele
Sparen und Privatversicherung ist das „erlebte Eigentum" der eigenen vier Wände als vierte Säule der Alters- und Lebensvorsorge, ein ganz wichtiges langfristiges Anliegen auch im Hinblick auf das nächste Jahrhundert. Denn wir alle wissen, daß die Altersversorgung im nächsten Jahrhundert vermehrt den eigenverantwortlichen Anteil braucht. Das ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im einzelnen sind folgende Regelungen wichtig.
Erstens. Der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung bedeutet den Rückzug des Staates aus dem privaten Bereich des Wohneigentums. Das bringt eine steuerliche Entlastung, aber vor allem auch weniger Bürokratie. Denn selbstgenutztes Wohneigentum ist künftig für das Besteuerungsverfahren bedeutungslos. Im Förderungszeitraum muß sich der Bürger natürlich noch mit dem Finanzamt befassen. Aber insgesamt ist das eine klare Vereinfachung für den Bürger. Er hat nicht mehr diesen schwierigen Vordruck auszufüllen. Auch für die Finanzämter ist es eine Vereinfachung. Es trifft vor allem, und zwar schon sofort, die Rentner. Das sind Millionen Fälle, die allein wegen des an sich nur geringfügigen steuerlichen Ertragsanteils der Renten in die Veranlagung gekommen sind, weil der Nutzungswert der Wohnung zu versteuern war. Das wird künftig alles entfallen.
Schließlich wird auch eine gleichmäßige steuerliche Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums erreicht. Es ist gleichgültig, ob es ein Häusle ist, ein Wohneigentum oder ein Zwei- oder Dreifamilienhaus. Alle, die in einem eigenen Haus wohnen, werden gleich behandelt. Das ist eine große Vereinfachung. Auch viele Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern wegen der Abgrenzung — was ist eigengenutzt, was ist vermietet? —, die es bisher in der Praxis gegeben hat, können künftig entfallen.
Ein zweites tragendes Element ist die Umgestaltung und Verbesserung der Förderung. Sie wird auf das selbstgenutzte Wohneigentum konzentriert. Das ist der Sinn des Ganzen. Es ist gleichgültig, ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Der Förderungsbetrag wird um 50% von 200 000 DM auf 300 000 DM erhöht. Auch die Hälfte der Kosten der Anschaffung von Grund und Boden wird einbezogen. Das ist vor allem für die Erwerber von preisgünstigen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen von großer Bedeutung. Vor allem hier wirkt sich das günstig aus. Auch weitere Verbesserungen kommen in Betracht, vor allem für die Familie. Schon für das erste Kind gibt es einen Abzugsbetrag. Auch die Förderung von Um- und Ausbauten sind gerade für Familien mit mehreren Kindern bedeutsam.
Drittens. Die Förderung wird nunmehr dem Sonderausgabenbereich zugeordnet, aber wie bisher von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Damit wird deutlich, daß die Förderung des Wohneigentums nach unserem Steuerrecht in der gleichen Linie zu sehen ist wie die eigenverantwortliche Alters- und Lebensvorsorge, etwa beim Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, beim Abzug der Lebensversicherungsbeiträge oder der Bausparprämien. Gerade beim Abzug von der Bemessungsgrundlage für alle vier Arten zeigt sich, daß weniger eine Bauförderung hinter dieser Regelung steckt, sondern die Eigentumsidee im Sinne der Lebens- und Altersvorsorge. Dies hat auch, rein praktisch gesehen, nach aller Erfahrung die beste Anreizwirkung, gerade für aufstrebende Familien. Wenn demnächst 70% unserer Bürger progressiv besteuert werden, ist es völlig müßig, hier einen ideologischen Streit zu führen. Wir wollen vielmehr möglichst viele aufstrebende Leute mit dem Anreiz belohnen, daß sie einmal im Leben progressionsmildernd Wohneigen-turn bilden können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Viertens. Aus Vertrauensschutzgründen sind im Gesetz bis 1998 großzügige Übergangsregelungen geschaffen worden. Besonders großzügig geregelt ist die Überführung der Wohnungen von Landwirten, Gewerbetreibenden und Freiberuflern vom bisherigen Betriebsvermögen ins Privatvermögen. Bis 1998 kann diese Entnahme steuerfrei vollzogen werden. Die Steuerpflichtigen haben bis 1998 Wahlfreiheit. Aber einmal muß hiermit natürlich Schluß sein. Das ist großzügig geregelt. Und dann haben wir die durchgehende Linie der Wohnung als Privatgut.
Für eine Übergangszeit bis 1991 sind auch noch Steuervergünstigungen für Umwelt- und Energiesparmaßnahmen, für Denkmalpflege und Stadterneuerung vorgesehen.
Und darüber hinaus — das ist in dem Entschließungsantrag deutlich geworden —: Das besondere Problem beim Denkmalschutz ist auf jeden Fall bis 1998 geklärt, eigentlich auch schon darüber hinaus, weil wir die praktische Anwendung dieses Erlasses haben werden, wonach es sich hierbei um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Wir haben den Auftrag, bis Mitte 1991 zu überlegen, wie man das vielleicht noch klären, verbessern kann. Alles in allem, glaube ich, ist das eine Verbesserung des bisherigen Zustandes.
Ich möchte zum Schluß an alle bauwilligen Bürger appellieren, jetzt ihr Vorhaben planmäßig zu verwirklichen, auf nichts mehr zu warten. Wenn sie die Bauabsicht haben, sollten sie jetzt beginnen. Sie können sich auf dieses Gesetz verlassen. Der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung trifft Alt- und Neufälle. Man muß also nicht irgendwie warten. Keinerlei Abwartehaltung ist am Platz. Wir haben jetzt günstige Bodenpreise, günstige Baupreise, und wir haben niedrige Zinsen. Dieses Gesetz öffnet die Tür, um gleich zu beginnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müntefering.