Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Alternative zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir GRÜNEN in einem Entschließungsantrag formuliert, der Ihnen vorliegt. Wir streben eine Änderung der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums mit folgenden Schritten an:
Erstens. Die Förderung im Einkommensteuerrecht wird völlig gestrichen. Statt dessen werden aus dem dann erhöhten Steueraufkommen direkte Subventionen gezahlt.
Zweitens. Diese direkten Subventionen gibt es nur für Bauten mit solchen Träger- und Eigentumsformen, die wirkungsvoll gegen jede Spekulationsmöglichkeit geschützt sind.
Drittens. Die Situation aller Menschen, die zur Miete wohnen, wird durch Schaffung eines Dauerwohnrechtes gesichert.
Viertens. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird verboten.
Fünftens. Die Wohnungsgemeinnützigkeit wird reformiert. Genossenschaftliche und genossenschaftsähnliche Eigentumsformen werden gefördert durch den Abbau bisheriger rechtlicher, steuerlicher, subventions- und kredittechnischer Hindernisse.
Sechstens. Es wird nicht eingegriffen in bestehende Eigentumsverhältnisse, in laufende Förderungsfälle und auch nicht in die bisherige Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Modernisierung, ebenso nicht in die Städtebauförderung.
Zur Erläuterung dieser sechs Punkte einige Anmerkungen. Privates Einzeleigentum im Wohnungsbereich wird nur dann gefördert, wenn sichergestellt ist, daß es wirksam davor geschützt ist, jemals Objekt von Spekulationen zu werden. Ansonsten wird privates Einzeleigentum weder gefördert noch behindert. Die Förderung wird hauptsächlich eingesetzt für Formen von Gemeinschaftseigentum, wie Stiftungen, Genossenschaften und ähnliche Formen, bei denen eine dauerhafte Vermögensbindung sichergestellt ist.
Diese dauerhafte Bindung besteht vor allem in einem Veräußerungsverbot, verbunden mit einem Heimfallanspruch an den gemeinnützigen Träger oder die jeweilige Stiftung, bei Erstattung der Eigenleistung einschließlich einer Verzinsung von 4%.
Statt einer Verzinsung öffentlicher Förderungsmittel gibt es eine Solidarabgabe, die nach Haushaltsgröße, Wohnfläche, Einkommen und Eigenleistungen berechnet wird. Zweckbestimmung der Solidarabgabe ist der Erhalt und die Ausweitung des sozial gebundenen Wohnungsbestands.
Zu unserem Konzept gehört natürlich ein erheblicher Ausbau der Rechte von Mietern.
Das Bedürfnis nach dauerhaft gesicherter Wohnungsversorgung darf nicht ausschließlich demjenigen vorbehalten sein, der Eigentum besitzt. Die Politik der Bundesregierung und der Koalition läuft auf einen Zwang zum Eigentum hinaus, dem wir uns widersetzen. Dieser Zwang zum Eigentum wird um so größer, je unsicherer die Situation der Mieter wird. Darum fordern wir die Rücknahme des Mietrechtsänderungsgesetzes von 1982, die Rücknahme der Möglichkeit von Staffel- und Zeitmietverträgen usw.; nähere Einzelheiten dazu finden Sie ja in unserem Antrag.
Die Auffassung der Bundesregierung und der Koalition ist mit unserer Auffassung absolut nicht vereinbar. Auch wochenlange Diskussionen könnten hier keine Annäherung bringen.