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ID1020808600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit Beginn dieser Legislaturperiode beschäftigen sich alle Fraktionen mit den Auswirkungen einer Neuregelung der Förderung von Wohneigentum und dessen Ausgestaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat die Konzentration der Mittel, die der Staat über Steuerverzichte vergeben kann, ebenso wie der Mittel der Direktförderung auf diejenigen zum Ziel, die es brauchen. Das ist nicht nur sozial, sondern auch ökonomisch richtig und wichtig. Es muß aufhören, daß der Wunsch zum Kauf von Immobilien oder der Bau von Wohnungen mehr vom Anreiz, Steuern zu sparen, als vom Wunsch bestimmt wird, familiengerechtem Wohnen und der Vermögensbildung zu dienen.
    Das System ist hier angesprochen. Der Staat hat belastungsgerechtes Bauen zu ermöglichen. Ich widerspreche der These des Finanzstaatssekretärs, Progressionsminderung sei das beste System und habe den größten Anreiz, für meine Fraktion ausdrücklich.

    (Beifall bei der SPD)

    Dem ist am meisten zu helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der das geringste Einkommen und die größte Familie hat und nicht umgekehrt, wie die Koalition es will.

    (Beifall des Abg. Werner [Westerland] [GRÜNE])

    Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage ist unsozial, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb gewährleistet der Abzug von der Steuerschuld, wie die SPD es vorschlägt, für alle Bauherren und Erwerber größere Verteilungsgerechtigkeit und schafft einen Ausgleich zwischen sozialpolitischen und vermögenspolitischen Komponenten, die beim Bauen zum Tragen kommen sollen.

    (Müntefering [SPD]: Jawohl, guter Vorschlag!)

    Familien-, sozial- und vermögenspolitisch ist es falsch, von der Steuerprogression aus die Grundförderung zu bemessen. Ich zitiere hier den Städtetag, der j a in seiner Mehrheit wahrlich nicht SPD-regiert ist. Soviel ich weiß, sind Sie, Herr Kollege Daniels, da ja auch Mitglied. Der Städtetag hat am 15. Januar 1985 die Mitglieder des Bundestages wie folgt angeschrieben:
    Die Förderung sollte in der Form des Abzugs von der Steuerschuld geschehen, weil nur so die Ausrichtung auf die bei der Eigentumsbildung benachteiligte städtische Bevölkerung mittleren und geringeren Einkommens erfolgen würde und damit Schichten zum eigengenutzten Wohneigentum verholfen werden könnte, die dies bisher aus eigener Kraft nicht erreichen konnten.
    Ich glaube, es ist deutlich, daß die CDU — auch die FDP; aber da nützen Ermahnungen ja nichts — hier mitermahnt wird, von ihrem Weg abzugehen. Herr Kollege Schulhoff, Sie mögen die Eigentumsquote in den Großstädten zwar wirklich bedauern, aber die SPD-Bundestagsfraktion können Sie im
    Bedauern gar nicht übertreffen; denn wir machen darauf schon seit Jahren aufmerksam.

    (Schulhoff [CDU/CSU]: Sie hatten 13 Jahre Zeit!)

    — Ja, man wird ja auch in 13 Jahren schlauer. — Nach Feststellungen beispielsweise des Instituts „Wohnen und Umwelt" ist die Eigentumsquote der unteren 40 % der Einkommenspyramide in den letzten 20 Jahren in den Städten gesunken, während die Eigentumsbildung der oberen 20 % besonders stark gestiegen ist. Ich glaube, das bedingt wirklich, daß wir hinsichtlich der Umstellung der Eigentumsförderung in Richtung auf eine stärkere Förderung umdenken, wie der Städtetag es haben will.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Dann muß man aber den Bestand stärker fördern!)

    — Ach, Herr Kollege Kansy, ich bitte Sie wirklich, zuzuhören. Wissen Sie: Wenn ich die CDU-Abgeordneten nach den Kategorien betrachte, die Ihr Herr Geißler ausgegeben hat, gehören Sie in eine neue Kategorie: Neben den Hoffnungsträgern, Mandatsträgern und Leistungsträgern gehören Sie für mich zu den Ahnungsträgern, aber zu den Trägern der Ahnungslosigkeit in vielen Bereichen. Insofern: Hören Sie mal genau zu, was dahintersteckt!

    (Zuruf des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/ CSU])

    Abzug von der Steuerschuld heißt wie beim Baukindergeld: Eigenheimabzugsbetrag für geringe und hohe Einkommen gleich hoch. Abzug von der Steuerschuld heißt auch, Förderbeträge vom Finanzamt auszuzahlen, wenn die Fördersumme oder der Abzugsbetrag die Steuerschuld übersteigen. Die Höhe der Grundförderung hilft hohen Einkommen zur vollen Ausnutzung der Vorteile. Alle Banken und Sparkassen zeigen auf Grund ihrer Finanzierungsstatistiken, daß ein großer Teil derer, die die Förderung nötig haben, die von der CDU vorgeschlagene Bemessungsgrundlage für die Grundförderung von 300 000 DM nicht erreichen, um zur vollen Abschreibungshöhe zu kommen.
    Die Behauptung des Zentralverbands des Handwerks ist wohl sehr fadenscheinig. Er schreibt: Bei einer Festsetzung des förderwürdigen Höchstbetrags auf 250 000 DM würde ein zusätzlicher Anreiz für Bauleistungen in Schwarzarbeit geschaffen. Ich frage Sie allen Ernstes: War der bisherige § 7 b ein Schwarzarbeiterparagraph — bei der Abschreibungssumme 200 000 DM für ein Einfamilienhaus und 250 000 DM für ein Zweifamilienhaus —? Oder würde im Gegensatz dazu die Schwarzarbeit am Bau

    (Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

    bei selbstgenutztem Wohneigentum wegfallen, wenn wir die Höchstgrenze auf 600 000 DM anheben? Wenn das das Handwerk veröffentlicht, frage ich mich: Haben die nichts Besseres an Vorschlägen zumindest aus ihrer Sachkenntnis heraus dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Lesen Sie doch den ganzen Text und nicht nur Ausschnitte!)




    Reschke
    Ich glaube eher: Der Wohnungsbauminister mußte sich in diesem Punkt der Neidhammel-Diskussion der FDP beugen, statt seinen Überzeugungen und Einsichten zu folgen, die er wohnungspolitisch auch auf Kongressen der CDU vertritt.
    Wohnungspolitische Vernunft spricht für die volle Einbeziehung der Grundstückskosten. Die Entscheidung der Koalition, die Grundstückskosten nur zur Hälfte in die Förderung einzubeziehen, ist ebenso willkürlich, wie wenn das Dach oder die tragenden Wände nur zur Hälfte gefördert würden.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie begünstigt außerdem teure Objekte auf flachem Land mit niedrigen Grundstückspreisen und benachteiligt den Wohneigentumserwerb in Ballungsgebieten mit besonders hohen Grundstückspreisen und vor allem aus diesem Grund mit niedrigerer Eigentumsquote. Herr Kollege Schulhoff, Sie sollten wirklich bedauern, was Sie damit anstellen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Verkaufen Sie doch die Neue-Heimat-Wohnungen an die Mieter!)

    Wenn schon Finanzierungsschwierigkeiten vom Finanzminister eingeräumt werden, dann wäre eine Herabsetzung der insgesamt zu fördernden Erwerbskosten geboten und wären statt dessen die vollen Grundstückskosten zugunsten mittlerer und kleinerer Einkommen in den Städten anzuerkennen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Anhörung von Sachverständigen erbrachte, daß es sinnvoll ist, jedem einmal im Leben eine Wohneigentumsförderung zu geben und Ehepaaren oder Generationen die Zusammenlegung ihrer Förderung auf ein Objekt zu ermöglichen. Wenig verdienende Ehepaare haben ja jetzt schon Schwierigkeiten, wenigstens ein Objekt zu finanzieren. Ein mahnendes Zeichen ist die steigende Zahl von Zwangsversteigerungen in Verbindung mit der dahinter stehenden Sozialstruktur.

    (Dr. Spöri [SPD]: Sehr wahr! — Zuruf des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU])

    Gut verdienende Ehepaare haben von § 7 b schon zum zweitenmal Gebrauch gemacht. Auch hier ist die Koalition zur Einsicht unfähig.
    Die Ferienwohnung soll nicht mehr als Wohneigentum gefördert werden. Das ist richtig. Dem stimmen auch wir zu. Das ist ein wohnungspolitisches Ziel. Allerdings muß klar sein, daß die Bindung an die Selbstnutzung der Förderung Mißbrauch ausschließt. Die neue Förderung darf nicht die zweite Wohnung über den zweiten Wohnsitz des Ehepartners hintenherum doch noch zur Ferienwohnungsförderung von einkommensstarken Gruppen werden lassen.

    (Beifall bei der SPD)

    Mißbrauch muß ausgeschlossen werden. Das hat der Fachausschuß deutlich festgestellt. Wir werden darauf achten.
    Sicher ist die Förderung aus dem Bestand zur Wohneigentumsbildung in unseren Großstädten wichtig und notwendig. Allerdings sind über 50% Bestandsförderung ein Zeichen, daß Bauleistungen auf dem Land und Zweite-Hand-Wohnungen in der Stadt gefördert werden. Die Gebrauchtimmobilien sind 20 bis 30% kostengünstiger. Daher sollte man ein bißchen darüber nachdenken, ob eine sinnvolle differenzierte Förderung nicht Möglichkeiten schaffen würde, in die Ballungszonen mehr Bauleistungen zu holen, z. B. — wenn wir Finanzierungsspielraum bekommen — durch die Förderung von Genossenschaftseigentum. Das wäre für Bauleistungen im Rahmen von Modernisierung und Erneuerung sicherlich ganz besonders in Ballungsgebieten sinnvoll.
    Im Fachausschuß erklärte der Kollege Dr. Daniels dazu — mit sehr gutem Fachverstand aus der Kommunalpolitik; ich zitiere —: „Die Förderung von Genossenschaftseigentum solle aus wohnungspolitischer Sicht begrüßt werden. Dem Finanzausschuß wird vorgeschlagen, eine solche Regelung vorzusehen."

    (Müntefering [SPD]: Sonntagsreden!)

    Es ist unverständlich, daß der Kollege Schulhoff, Sprecher für den Finanzausschuß, so eine Regelung nicht vorgeschlagen hat. Ich bedaure es, daß wir nicht dazu übergehen, Genossenschaftseigentum zu fördern.
    Was die Koalition aus ideologischen Gründen bei der Grundförderung abgelehnt hat, hat sie beim Baukindergeld zugestanden. Baukindergeld gibt es als Abzug von der Steuerschuld; 600 DM je Kind nach dem Vorschlag der Koalition.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Schon vom ersten Kind an!)

    Der Vorschlag der SPD, auch schon ab dem ersten Kind 1 200 DM je Kind zehn Jahre lang zu gewähren, fand keine Mehrheit.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das hätten Sie schon früher machen können!)

    Unser Vorschlag, den Abzugsbetrag auch für Kinder zu gewähren, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach dem Bezug geboren werden, wurde fadenscheinig mit Verwaltungsaufwand und mit Stichtagsproblemen abgetan. Man kann den Bürgern nur empfehlen: Achtet auf den Stichtag, für die Nachgeborenen gibt es kein Baukindergeld.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht eingeführt, als Sie noch an der Regierung waren?)

    Für Kinder, die nach Bezug des Wohneigentums geboren werden, gibt es keine Förderung. Der Förderzeitraum bei der Grundförderung wurde entgegen dem SPD-Vorschlag um ein Jahr gekürzt, beim Baukindergeld um zwei Jahre. Das alles würde gerade bei kinderreichen Familien den Auslauf der Förderung abfedern und sinnvolle Familienpolitik bedeuten. Die Familienministerin hat das wohl nicht gelesen; sonst wäre ihr aufgefallen, daß der Schutzraumbau weiterhin steuerbegünstigt ist, aber nicht die sich vergrößernde Familie.

    (Dr. Spöri [SPD]: Pervers!)




    Reschke
    Obendrein, Herr Kollege Schulhoff, nennen Sie das konsequente Fortsetzung der Familienpolitik.
    Die SPD tritt für die Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung und für die Behandlung der selbst genutzten Wohnung als Privatgut ein. Allerdings, die Gewinner sind wieder einmal teilweise Einkommensstarke. Während Eigentümer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern nur begrenzt, in sehr geringem Umfang Belastungen bei der bisherigen 7 b-Förderung absetzen können, ist es den Eigentümern von Zweifamilienhäusern nach heutigem Recht erlaubt, alle Kosten von Zinsen bis Reparaturen steuermindernd abzusetzen. Mit Hilfe der Steuerverzichte des Staates ist das Haus entschuldet worden. Jetzt, wo die Entschuldung eintritt und der Eigentümer den Überschuß aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern hätte, wird er quasi amnestiert, indem er die Privatgutlösung wählen kann. Das ist ungerecht gegenüber vielen Eigenheimern und Mietern, die diese Vorteile nicht gehabt haben.
    Wenn die Finanzsorgen so groß gewesen wären, hätte die Koalition auch verzichten können auf die Hereinnahme des Wohneigentums in die Privatgutlösung im Bereich Landwirtschaft und Forsten mit der Maßgabe der Steuerneutralität bei der Überführung. Steuerfreie Gewinnentnahme ist sicherlich die richtige Bezeichnung dafür. Auch hier wurden jahrelang alle Kosten und Belastungen dieser „Betriebsvermögen" steuermindernd abgesetzt, während der Eigenheimer diese Kosten nicht absetzen konnte.

    (Eigen [CDU/CSU]: Dafür wurde die Miete auch als Einkommen angerechnet!)

    Entschuldet und entlastet mit Steuerersparnissen werden auch diese Berufsgruppen vor der Besteuerung gerettet, wenn die Entschuldung eingetreten ist.
    Sozialdemokraten bleiben dabei: Förderung, unabhängig vom Einkommen, als eigener Abzugsbetrag von der Steuerschuld — ist die Steuerschuld zu gering, zahlt das Finanzamt den Förderbetrag aus —; eine Staffelung nach der Zahl der Kinder mit einem Förderzeitraum von acht Jahren für die Grundförderung und zehn Jahren für das Baukindergeld nach dem Jahr der Anschaffung; die Berücksichtigung von später geborenen Kindern beim Baukindergeld; sinnvolle Unterscheidung zwischen Erwerb aus dem Bestand, Neubau und Neukauf. Die Förderung von Genossenschaftseigentum und die Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung halten wir für sinnvoll.
    Die Begrenzung der Werbungskosten in der Bauphase würde sinnvollen Finanzspielraum schaffen. Darüber hinaus treten wir für eine verstärkte Förderung des Bau- und Vorsparens ein und für eine Reform der Grunderwerbsteuer, die unseres Erachtens überfällig ist.
    Den Regierungsentwurf lehnen wir ab. Die SPD hält ihren Gesetzentwurf weiterhin in vollem Umfang für gerechtfertigt und sozial-, wohnungs- und finanzpolitisch für sinnvoll.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gattermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans H. Gattermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir gestern einmal die Debattenbeiträge zu ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs durchgelesen. Man meidet innerhalb eines so kurzen Zeitraums von sechs Monaten ja gerne Widersprüche. Dabei habe ich eine angenehme Feststellung getroffen, nämlich daß es nicht notwendig sein wird, Zeit zu verbrauchen, um Lernprozesse während des Beratungsverfahrens zu erläutern oder Widersprüche aufzuklären. Vor allen Dingen aber habe ich für mich daraus die Aufgabe abgeleitet, hier jetzt keine langatmigen Ausführungen mehr über die Grundphilosophie des Gesetzentwurfs zu machen. Ich bitte die Kollegen, das im Protokoll vom 12. September nachzulesen; da habe ich das nämlich sehr ausführlich getan.

    (Müntefering [SPD]: Noch ehrenwerter ist es, wenn man dazulernen kann, Herr Kollege!)

    — Lieber Herr Müntefering, das gilt auch für den in der Art einer Gebetsmühle geführten Streit über den Abzug von der Steuerschuld oder Abzug von der Bemessungsgrundlage. Auch das kann dort nachgelesen werden; das haben wir am 12. September in einem sehr ausführlichen Frage- und Antwortspiel abgehandelt. Ihre Argumente aus dem Alternativ-Gesetzentwurf haben uns nicht überzeugt.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Sie sind eben nicht lernfähig!)

    Meine Damen und Herren, ich sage trotzdem: Während des Gesetzgebungsverfahrens hat es einen Zeitpunkt gegeben, der möglicherweise die Erläuterung veränderter Auffassungen notwendig gemacht hätte. Ich meine jenen Zeitpunkt, als zur Debatte stand, den Förderhöchstbetrag auf 250 000 DM abzusenken und die Grundstückskosten voll in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Immerhin hatte ich hier am 12. September für meine Fraktion ausdrücklich Offenheit in bezug auf die Einbeziehung von Grundstückskosten erklärt, hatte aber auch einen Appell an die Bauwilligen und Kaufwilligen gerichtet, um der Gefahr des Attentismus zu begegnen. In diesem Appell hieß es: Niemand braucht damit zu rechnen, daß in den wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, Verschlechterungen, Verböserungen eintreten werden. Dieser Appell, den auch die Bundesregierung über 20 Monate hinweg verkündet hat, ergab die Notwendigkeit, das Vertrauen jener Bürger zu schützen, die auf den Höchstbetrag von 300 000 DM vertraut hatten. Dennoch haben wir die Grundstückskosten wenigstens teilweise — nämlich zur Hälfte — einbezogen.
    Der Kollege Huonker hatte uns am 12. September versprochen, er wolle dem Finanzminister und uns vorrechnen, daß ohne zusätzliche Steuerausfälle eine Einbeziehung der Grundstückskosten möglich



    Gattermann
    sei. Dies ist ihm leider nicht gelungen. Wäre es ihm gelungen, dann hätten wir die Grundstückskosten selbstverständlich voll einbezogen. Nein, es gibt zusätzliche Steuerausfälle in einer Höhe von alles in allem um 600 Millionen DM.

    (Dr. Spöri [SPD]: Sie haben doch gelernt von Huonker, wenigstens zur Hälfte!)

    — Herr Kollege Spöri, Sie müssen nicht nur sporadisch zuhören, sondern Sie müssen meinen Ausführungen schon insgesamt zuhören.

    (Zustimmung bei der FDP — Dr. Spöri [SPD]: Das ist sehr schwer!)

    Ich habe nämlich hier gerade unter Bezugnahme auf das Protokoll vom 12. September erklärt, daß wir damals gesagt haben: Wir sind offen für die Einbeziehung von Grundstückskosten. Da war kein Lernprozeß erforderlich.
    Meine Damen und Herren, die ganze Operation kostet über den gesamten Förderzeitraum ungefähr 600 Millionen DM mehr. Es war nicht ganz einfach, den Bundesfinanzminister zu überzeugen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die meisten Probleme bei den Gesetzesberatungen haben die Übergangsregelungen bereitet, weil wir j a die klare politische Zielsetzung hatten Reformopfer zu vermeiden. Wir betrachten die Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung, die Abschaffung der Steuerpflicht für Einkommen, das man überhaupt nicht erzielt, sondern das lediglich erspart wird, weil man es nicht an einen fremden Vermieter zahlen mußte, den Rückzug des Staates als Ertragssteuereintreiber aus der Privatsphäre des Bürgers in der Tat als ein Stück Gesellschaftsreform.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Aber wenn man reformiert, muß man sich darum bemühen, Opfer zu vermeiden; denn sonst ist der politische Erfolg gefährdet.
    Dies hat also die meisten Schwierigkeiten gebracht. Dabei haben sich die Probleme bis in die letzten Tage ergeben; denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
    Meine Damen und Herren, ein Problem ist bisher nicht gelöst. Nämlich in der grundsätzlichen Frage Steuerpflicht für selbstgenutztes Wohneigentum —ja oder nein —, die wir jetzt entschieden haben, ist eine Gruppe übriggeblieben, bei der auf Dauer die Steuerpflicht notwendig ist, damit Verluste verrechnet werden können. Das sind größere Anwesen unter Denkmalschutz, sage ich jetzt verkürzt. Dafür haben wir die Detaillösung noch nicht gefunden. Das ist aber kein aktuelles Problem. Wir haben viele Jahre Zeit, um es zu lösen. Wichtig war, daß es eine eindeutige politische Willenserklärung gab. Dies ist mit dem vorliegenden Entschließungsantrag der Fall.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Ein weiteres Problem, im wesentlichen die Landwirtschaft ebenso wie die großen denkmalschutzgepflegten Anwesen betreffend, hat sich erst in den allerletzten Tagen herausgestellt. Wir haben auch hierfür eine Lösung gefunden. Sie haben zur zweiten Lesung einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor sich. Das ist ein etwas ungewöhnliches Verfahren. Ich möchte mich in aller Form dafür bedanken, daß die Fraktion der SPD signalisiert hat, keine Verfahrenshindernisse aufzubauen. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Es wäre wirklich mißlich, wenn ein Landwirt, der seinen Hof verpachtet hatte und ihn im nächsten oder übernächsten Jahr wieder übernimmt, plötzlich als Eintrittsgeld wegen der Zwangsentnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen Steuern zahlen müßte, ohne daß sich geldmäßig in seiner Tasche etwas vollzieht. Solche Ergebnisse haben wir nun durch diesen Änderungsantrag ausgeschlossen.
    Meine Damen und Herren, im übrigen ist bei den Übergangsregelungen insgesamt großzügig verfahren worden. Das ist gut so und im Sinne der Reform, die ich angesprochen habe. Die zwölfjährige Übergangsfrist ist in einer Vielzahl von Fällen, sowohl bei Zweifamilienhaus-Eigentümern, bei Eigentümern von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern als auch bei Landwirten oder Gewerbetreibenden mit Wohnungen im Betriebsvermögen optimal. Für eine kleine Zahl von Fällen — je nach Finanzierung — ist es nicht gerade optimal, aber tolerabel; tolerabel deshalb, weil man eben zwölf Jahre lang Zeit hat, die eigenen wirtschaftlichen und Besteuerungsgrundlagen an das veränderte Recht anzupassen.
    Meine Damen und Herren, wir haben in den Gesetzesberatungen noch ein bißchen Vereinfachung vollzogen — Herr Kollege Schulhoff hat darauf hingewiesen —, indem wir die Vorschrift über die Anrechnung von in Anspruch genommenen Sonderabzugsbeträgen bei der späteren Bemessung der abschreibungsfähigen Herstellungskosten schlicht gestrichen haben. Es gibt kein besseres Stück Vereinfachung als Streichung. Ich glaube, darüber besteht Einvernehmen.
    Meine Damen und Herren, ich kann es mir nicht ersparen, einige Anmerkungen zu dem Gesetzestitel zu machen. Er ist wieder einmal ungewöhnlich bürokratisch kompliziert, administrativ gesteltzt und außerdem wahrscheinlich philologisch anfechtbar. Mich berührt, daß dieser Titel den jetzt vielfach beschworenen Kern des Gesetzes nicht durchschimmern läßt, nämlich die Abschaffung der Steuerpflicht für eigene Wohnungen. Ich will einmal als Frage in den Raum stellen: Verbirgt sich eigentlich dahinter ein Stück Politikverständnis des Inhalts, daß gute Politik nur jene sei, Wohltaten möglichst üppig zu verteilen und je nach parteipolitischer Orientierung dies zielgruppenorientiert zu tun?

    (Zuruf von der SPD: Sehr selbstkritisch sind Sie heute!)

    Oder ist das ein falsches Politikverständnis? Ich meine, es ist ein falsches Politikverständnis. Wir brauchen eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die es dem Bürger ermöglicht, in der Regel die Art des Wohnens seiner Familie aus eigener Kraft zu gestalten. Die Hilfen des Staates, die im-



    Gattermann
    mer notwendig sein werden, sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein, wie wir es jetzt wieder in diesem Gesetz haben festschreiben müssen, weil wir auf Grund einer 35jährigen subventionsgeschwängerten Wohnungspolitik eine Marktlage geschaffen haben, in der es in der Regel nicht möglich ist, Ertrag und Kapitaleinsatz in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Wir sind hier auf Grund unseres Tuns in der Vergangenheit in einen Handlungszwang geraten.
    Meine Damen und Herren, das Gesetz wird sogar ein einfacheres Gesetz sein. Wenn in 13, 14 Jahren alle Übergangsregelungen aus diesem Gesetz herausgestrichen sein werden, haben wir sogar ein relativ einfaches Gesetz geschaffen. Alles in allem ist es ein gutes Gesetz, und wir stimmen ihm gern zu.
    Pflichtgemäß, aber aus Überzeugung habe ich abschließend den Kollegen in den beteiligten Ausschüssen für die wie immer stets kooperative Arbeit an diesem Gesetzeswerk zu danken. Insbesondere aber verdient die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat und im Ministerium meinen und meiner Fraktion lobenden Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)