Rede:
ID1020808400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Reschke.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Schulhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Es stellt nämlich nicht nur steuersystematisch eine wesentliche Verbesserung gegenüber der jetzigen steuerlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohnungseigentums dar, sondern schafft darüber hinaus auch bessere Voraussetzungen dafür, daß mehr Bürger als bisher, insbesondere Familien mit Kindern und Familien mit geringem Einkommen, Wohneigentum erwerben können.
    Die steuerliche Neuregelung, die wir hier vornehmen, schließt bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Grundsatz an den seit 1949 bestehenden § 7 b des Einkommensteuergesetzes an, der in den zurückliegenden 36 Jahren wohl zu dem bekanntesten Paragraphen des Einkommensteuergesetzes geworden ist und dessen Förderungsmethode — Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage unter Anknüpfung an die Anschaffungs- oder Herstellungskosten — im Bewußtsein der Bevölkerung nicht nur tief verankert ist, sondern auch als gerecht akzeptiert wird. Der in diesem Zusammenhang hin und wieder zu hörende Vorwurf, diese Regelung sei nicht gerecht, ist nach meiner Ansicht nach dem leider heute noch vorliegenden Steuertarif nicht gerechtfertigt. Wer die Progression in der vorliegenden Form bejaht, muß auch den progressionsbedingten Abzug bejahen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die soziale Komponente wird meiner Ansicht nach nicht vernachlässigt. Ich denke an das Baukindergeld, insbesondere aber auch an die offenen Hilfen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.
    Die bisher jedoch allgemein auf das Wohneigentum ausgerichtete Förderung nach § 7 b läuft unter Einräumung großzügiger Übergangsfristen ab. Das ist auch gut so; denn im Zeichen einer zunehmenden Sättigung des Wohnungsmarktes konzentriert



    Schulhoff
    sich die neue Förderung jetzt auf das selbstgenutzte Wohneigentum. Hier haben wir noch einen großen Nachholbedarf. Es geht mir nicht in den Kopf, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß ein so reiches Land wie die Bundesrepublik Deutschland in Europa noch eine unterdurchschnittliche Quote an Wohneigentum aufweist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Der Wegfall des § 7 b für vermietete Wohnungen ermöglicht nämlich, daß statt bisher höchstens 10 000 DM für ein Einfamilienhaus bzw. 12 500 DM für ein Zweifamilienhaus künftig bis zu 15 000 DM für selbstgenutztes Wohneigentum abgezogen werden können. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD)

    — In der Tat, das ist er.
    Der vorliegende Gesetzentwurf schafft endlich auch Klarheit, indem er der Tatsache Rechnung trägt, daß Wohnen zur persönlichen Lebensgestaltung gehört und demzufolge die selbstgenutzte Wohnung nicht mehr als Investitions-, sondern als Privatgut zu betrachten ist.

    (Müntefering [SPD]: Da sind wir einer Meinung!)

    — Ich freue mich, daß die SPD-Fraktion derselben Meinung ist.

    (Müntefering [SPD]: Aber unser Entwurf ist älter! — Zuruf des Abg. Reschke [SPD])

    — Darüber können wir uns streiten.
    Bei einer derartigen Betrachtungsweise muß nämlich zwangsläufig die bisher praktizierte Nutzungswertbesteuerung wegfallen. Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes beseitigt die Systemwidrigkeit, daß fiktive Einnahmen besteuert werden. Die eigene Wohnung war der einzige Fall dieser Art in unserem Steuerrecht, bei dem ein derartiger fiktiver Abzug vorgesehen war. Wer ein eigenes Auto nutzt, wer mit seinem eigenen Wohnwagen in Urlaub fährt und sein Segelboot mitnimmt, braucht — das ist für alle selbstverständlich — den Wert dieser Nutzung nicht zu versteuern. Niemand kommt auf die Idee, dem Eigentümer eines Autos den Betrag als Einnahme zuzurechnen, den er an einen Mietwagenunternehmer hätte zahlen müssen. So soll auch künftig bei der Nutzung der eigenen Wohnung verfahren werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes ist gleichzeitig ein Beitrag des Staates zur Eigenvorsorge der Bürger für das Alter. Ein Normalverdiener, der sein Eigenkapital für die eigenen vier Wände langsam ansparen muß, ist meist erst im zweiten Drittel oder in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens so weit, daß er seine Pläne realisieren kann. Er baut seine Finanzierung, wenn er weit genug vorausdenkt, so auf, daß mit dem Eintritt in den Ruhestand die Schulden möglichst voll abgetragen sind. Genau dann aber schlägt bisher die Steuer verstärkt zu.
    Das ist künftig anders. Nach Ablauf der Förderphase interessiert sich das Finanzamt für die eigene Wohnung nicht mehr. Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes ist damit auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Viele Bürger, die bisher nur wegen ihrer Wohnung zur Einkommensteuer veranlagt werden mußten, können ihre Steuerangelegenheiten zukünftig im Lohnsteuerverfahren abwickeln oder fallen z. B. als Rentner mit der niedrigen Ertragsteilbesteuerung ihrer Rente ganz aus der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung heraus.
    Bei der eigengenutzten Wohnung im Zwei- oder Mehrfamilienhaus entfällt der besonders ärgerliche Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des anzusetzenden Mietwertes. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, leistet dieses Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes und die Beschränkung der Förderung auf die selbstgenutzte Wohnung führen schließlich auch zu einer steuerlichen Gleichbehandlung aller eigengenutzten Wohnungen, unabhängig davon, ob sie in einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus oder als Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus liegen. Dies führt meiner Meinung nach auch zu mehr Steuergerechtigkeit.
    Bei der Förderung werden die Fälle der Anschaffung von Wohneigentum und die Fälle der Herstellung gleichbehandelt, ebenso wie schon bei dem geltenden § 7 b. Das ist deshalb geboten, weil das Ziel der Förderung, wie ich eingangs schon betonte, nicht die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum, sondern die Bildung von Wohneigentum bei den einzelnen Bürgern ist.
    Die Obergrenze für die begünstigten Anschaffungs- und Herstellungskosten wird von bisher 200 000 DM bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie von 250 000 DM bei Zweifamilienhäusern auf 300 000 DM erhöht.
    Gegenüber dem Regierungsentwurf tritt eine weitere Verbesserung dadurch ein, daß die Hälfte der Grundstückskosten in die Förderung mit einbezogen wird. Das wird den Grad der Ausschöpfung der Förderobergrenze wesentlich erhöhen.

    (Zurufe von der SPD)

    Wir hätten gern, verehrter Herr Kollege, die Grundstückskosten in vollem Umfang mit einbezogen; ich gebe das zu. Dies hätte die soziale Komponente verstärkt und wäre außerdem einfacher gewesen, weil dann in den Erwerbsfällen eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises im Kaufpreis für Grund und Boden und Kaufpreis für Gebäude überflüssig gewesen wäre, solange die Wohnung nicht vermietet wird und solange deshalb keine Abschreibungen vorzunehmen sind. Eine Einbeziehung der vollen Grundstückskosten hätte jedoch den zur Verfügung



    Schulhoff
    stehenden finanziellen Rahmen für die Förderung gesprengt.

    (Dr. Spöri [SPD]: Für andere Sachen haben Sie das Geld, z. B. für Abschreibungsverbesserungen!)

    Wir mußten uns hier auch nach der finanziellen Decke strecken.
    Das sogenannte Baukindergeld, also der Abzug von 600 DM von der Steuerschuld mit der Auswirkung eines Steuerfreibetrages in der Proportional-zone von 2 727 DM — dieser Freibetrag ist also höher als der normale Freibetrag von 2 484 DM pro Kind — wird nicht mehr — das ist ganz wichtig — ab dem zweiten Kind, sondern bereits für das erste Kind gewährt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist auch ein Fortschritt, meine Damen und Herren. Damit setzt die Bundesregierung ihre erfolgreiche Familienpolitik konsequent fort.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Gegenüber dem Regierungsvorschlag haben wir eine weitere Vereinfachung erreicht, indem die vorgesehene Anrechnung des Sonderausgabenabzugs auf die bei einer späteren Vermietung vorzunehmende Abschreibung entfällt.
    Der Regierungsentwurf konnte auch in einem weiteren Punkt verbessert werden, nämlich hinsichtlich der Behandlung der Wohnungen, die sich in einem Betriebsvermögen befinden. Hier haben wir vorgesehen, daß sowohl bei Wohnungen, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, als auch bei denen, die zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören, innerhalb einer Zwölf-Jahres-Frist eine steuerneutrale Entnahme zu dem Zeitpunkt möglich ist, zu dem der Steuerpflichtige zum neuen Recht übergeht.
    Dasselbe gilt für die weiteren Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft. Danach kommt die Anwendung des bisherigen Rechts, soweit es günstiger war, auch für solche eigengenutzten Wohnungen in Betracht, die erst 1987, also zu einem Zeitpunkt fertiggestellt werden, in dem für andere Wohnungen stets das neue Recht gilt. Diese Ausnahmeregelung erschien geboten, weil der Regierungsentwurf für die land- und forstwirtschaftlichen Wohnungen keine Regelung enthielt und weil der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hatte, die Wohnungen der Land- und Forstwirte nicht in die Neuregelung einzubeziehen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hatten wir hier so handeln müssen.
    Auch in einem anderen Punkt wurde für die Landwirtschaft eine wesentliche Verbesserung eingebaut, nämlich bei der Freibetragsregelung, wenn in der Land- und Forstwirtschaft weichende Erben zu Lebzeiten der Eltern abgefunden werden sollen und dazu Grundstücke verkauft oder entnommen werden. Hier wird künftig ein Freibetrag je Erbe von 120 000 DM gewährt. Das ist ein Freibetrag in einer Höhe, von der andere Berufsgruppen nur träumen können.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Weitere Zurufe von der SPD)

    Auch hier hoffe ich, daß wir nicht fürchten müssen, daß auch dies unter Selbstverständlichkeiten verbucht wird. Meine Damen und Herren, wir haben dies nämlich, wie schon bei früheren steuerlichen Regelungen für die Landwirtschaft — ich denke an das Steuerbereinigungsgesetz 1986 — in der Überzeugung beschlossen, damit einen weiteren Beitrag zur Lösung der großen landwirtschaftlichen Strukturprobleme zu leisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bleiben wir bei der Landwirtschaft. Nach Abschluß der Beratungen des federführenden Finanzausschusses hat der Agrarausschuß in seiner gutachtlichen Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, daß die Systemumstellung auch bei solchen landwirtschaftlichen Wohnungen zu Härten infolge steuerpflichtiger Entnahme führen kann, die derzeit noch fremdgenutzt sind und infolgedessen nicht unter dieses Gesetz und seine großzügige Übergangsregelung fallen. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag auf Drucksache 10/5221 (neu) sieht auch für diese Wohnungen eine steuerfreie Entnahme vor, wenn sie vor dem 1. Januar 1999 für Wohnzwecke des Betriebsinhabers oder eines Altenteilers genutzt werden. Dasselbe ist aus Gleichbehandlungsgründen — wir haben hier also nicht nur die Landwirtschaft bedacht — für Wohnungen vorgesehen, die sich im gewillkürten Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern befinden.
    Lassen Sie mich zum Schluß auf die Entschließung, die Ihnen auch vorliegt, hinweisen, die den Denkmalschutz betrifft. Die speziellen Begünstigungen für diese Gebäude werden ja in der Obergangszeit fortgeführt. Wir gehen davon aus, daß auch für die Zeit danach eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird und daß dabei vor allem der Begriff der erhaltenswerten und wertvollen Bausubstanz so gefaßt wird, daß, um nur zwei Beispiele herauszugreifen, unsere Schwarzwaldhöfe und unsere Höfe in den Marschen — und natürlich alle anderen Höfe auch — erhalten werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur steuersystematisch eine Verbesserung, sondern er ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Darüber hinaus ist er auch in familien- und eigentumspolitischer Hinsicht ein Fortschritt und führt letztlich — das hoffen wir ja alle — zu einer Verstetigung der Bautätigkeit.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reschke.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit Beginn dieser Legislaturperiode beschäftigen sich alle Fraktionen mit den Auswirkungen einer Neuregelung der Förderung von Wohneigentum und dessen Ausgestaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat die Konzentration der Mittel, die der Staat über Steuerverzichte vergeben kann, ebenso wie der Mittel der Direktförderung auf diejenigen zum Ziel, die es brauchen. Das ist nicht nur sozial, sondern auch ökonomisch richtig und wichtig. Es muß aufhören, daß der Wunsch zum Kauf von Immobilien oder der Bau von Wohnungen mehr vom Anreiz, Steuern zu sparen, als vom Wunsch bestimmt wird, familiengerechtem Wohnen und der Vermögensbildung zu dienen.
    Das System ist hier angesprochen. Der Staat hat belastungsgerechtes Bauen zu ermöglichen. Ich widerspreche der These des Finanzstaatssekretärs, Progressionsminderung sei das beste System und habe den größten Anreiz, für meine Fraktion ausdrücklich.

    (Beifall bei der SPD)

    Dem ist am meisten zu helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der das geringste Einkommen und die größte Familie hat und nicht umgekehrt, wie die Koalition es will.

    (Beifall des Abg. Werner [Westerland] [GRÜNE])

    Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage ist unsozial, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb gewährleistet der Abzug von der Steuerschuld, wie die SPD es vorschlägt, für alle Bauherren und Erwerber größere Verteilungsgerechtigkeit und schafft einen Ausgleich zwischen sozialpolitischen und vermögenspolitischen Komponenten, die beim Bauen zum Tragen kommen sollen.

    (Müntefering [SPD]: Jawohl, guter Vorschlag!)

    Familien-, sozial- und vermögenspolitisch ist es falsch, von der Steuerprogression aus die Grundförderung zu bemessen. Ich zitiere hier den Städtetag, der j a in seiner Mehrheit wahrlich nicht SPD-regiert ist. Soviel ich weiß, sind Sie, Herr Kollege Daniels, da ja auch Mitglied. Der Städtetag hat am 15. Januar 1985 die Mitglieder des Bundestages wie folgt angeschrieben:
    Die Förderung sollte in der Form des Abzugs von der Steuerschuld geschehen, weil nur so die Ausrichtung auf die bei der Eigentumsbildung benachteiligte städtische Bevölkerung mittleren und geringeren Einkommens erfolgen würde und damit Schichten zum eigengenutzten Wohneigentum verholfen werden könnte, die dies bisher aus eigener Kraft nicht erreichen konnten.
    Ich glaube, es ist deutlich, daß die CDU — auch die FDP; aber da nützen Ermahnungen ja nichts — hier mitermahnt wird, von ihrem Weg abzugehen. Herr Kollege Schulhoff, Sie mögen die Eigentumsquote in den Großstädten zwar wirklich bedauern, aber die SPD-Bundestagsfraktion können Sie im
    Bedauern gar nicht übertreffen; denn wir machen darauf schon seit Jahren aufmerksam.

    (Schulhoff [CDU/CSU]: Sie hatten 13 Jahre Zeit!)

    — Ja, man wird ja auch in 13 Jahren schlauer. — Nach Feststellungen beispielsweise des Instituts „Wohnen und Umwelt" ist die Eigentumsquote der unteren 40 % der Einkommenspyramide in den letzten 20 Jahren in den Städten gesunken, während die Eigentumsbildung der oberen 20 % besonders stark gestiegen ist. Ich glaube, das bedingt wirklich, daß wir hinsichtlich der Umstellung der Eigentumsförderung in Richtung auf eine stärkere Förderung umdenken, wie der Städtetag es haben will.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Dann muß man aber den Bestand stärker fördern!)

    — Ach, Herr Kollege Kansy, ich bitte Sie wirklich, zuzuhören. Wissen Sie: Wenn ich die CDU-Abgeordneten nach den Kategorien betrachte, die Ihr Herr Geißler ausgegeben hat, gehören Sie in eine neue Kategorie: Neben den Hoffnungsträgern, Mandatsträgern und Leistungsträgern gehören Sie für mich zu den Ahnungsträgern, aber zu den Trägern der Ahnungslosigkeit in vielen Bereichen. Insofern: Hören Sie mal genau zu, was dahintersteckt!

    (Zuruf des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/ CSU])

    Abzug von der Steuerschuld heißt wie beim Baukindergeld: Eigenheimabzugsbetrag für geringe und hohe Einkommen gleich hoch. Abzug von der Steuerschuld heißt auch, Förderbeträge vom Finanzamt auszuzahlen, wenn die Fördersumme oder der Abzugsbetrag die Steuerschuld übersteigen. Die Höhe der Grundförderung hilft hohen Einkommen zur vollen Ausnutzung der Vorteile. Alle Banken und Sparkassen zeigen auf Grund ihrer Finanzierungsstatistiken, daß ein großer Teil derer, die die Förderung nötig haben, die von der CDU vorgeschlagene Bemessungsgrundlage für die Grundförderung von 300 000 DM nicht erreichen, um zur vollen Abschreibungshöhe zu kommen.
    Die Behauptung des Zentralverbands des Handwerks ist wohl sehr fadenscheinig. Er schreibt: Bei einer Festsetzung des förderwürdigen Höchstbetrags auf 250 000 DM würde ein zusätzlicher Anreiz für Bauleistungen in Schwarzarbeit geschaffen. Ich frage Sie allen Ernstes: War der bisherige § 7 b ein Schwarzarbeiterparagraph — bei der Abschreibungssumme 200 000 DM für ein Einfamilienhaus und 250 000 DM für ein Zweifamilienhaus —? Oder würde im Gegensatz dazu die Schwarzarbeit am Bau

    (Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

    bei selbstgenutztem Wohneigentum wegfallen, wenn wir die Höchstgrenze auf 600 000 DM anheben? Wenn das das Handwerk veröffentlicht, frage ich mich: Haben die nichts Besseres an Vorschlägen zumindest aus ihrer Sachkenntnis heraus dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Lesen Sie doch den ganzen Text und nicht nur Ausschnitte!)




    Reschke
    Ich glaube eher: Der Wohnungsbauminister mußte sich in diesem Punkt der Neidhammel-Diskussion der FDP beugen, statt seinen Überzeugungen und Einsichten zu folgen, die er wohnungspolitisch auch auf Kongressen der CDU vertritt.
    Wohnungspolitische Vernunft spricht für die volle Einbeziehung der Grundstückskosten. Die Entscheidung der Koalition, die Grundstückskosten nur zur Hälfte in die Förderung einzubeziehen, ist ebenso willkürlich, wie wenn das Dach oder die tragenden Wände nur zur Hälfte gefördert würden.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie begünstigt außerdem teure Objekte auf flachem Land mit niedrigen Grundstückspreisen und benachteiligt den Wohneigentumserwerb in Ballungsgebieten mit besonders hohen Grundstückspreisen und vor allem aus diesem Grund mit niedrigerer Eigentumsquote. Herr Kollege Schulhoff, Sie sollten wirklich bedauern, was Sie damit anstellen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Verkaufen Sie doch die Neue-Heimat-Wohnungen an die Mieter!)

    Wenn schon Finanzierungsschwierigkeiten vom Finanzminister eingeräumt werden, dann wäre eine Herabsetzung der insgesamt zu fördernden Erwerbskosten geboten und wären statt dessen die vollen Grundstückskosten zugunsten mittlerer und kleinerer Einkommen in den Städten anzuerkennen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Anhörung von Sachverständigen erbrachte, daß es sinnvoll ist, jedem einmal im Leben eine Wohneigentumsförderung zu geben und Ehepaaren oder Generationen die Zusammenlegung ihrer Förderung auf ein Objekt zu ermöglichen. Wenig verdienende Ehepaare haben ja jetzt schon Schwierigkeiten, wenigstens ein Objekt zu finanzieren. Ein mahnendes Zeichen ist die steigende Zahl von Zwangsversteigerungen in Verbindung mit der dahinter stehenden Sozialstruktur.

    (Dr. Spöri [SPD]: Sehr wahr! — Zuruf des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU])

    Gut verdienende Ehepaare haben von § 7 b schon zum zweitenmal Gebrauch gemacht. Auch hier ist die Koalition zur Einsicht unfähig.
    Die Ferienwohnung soll nicht mehr als Wohneigentum gefördert werden. Das ist richtig. Dem stimmen auch wir zu. Das ist ein wohnungspolitisches Ziel. Allerdings muß klar sein, daß die Bindung an die Selbstnutzung der Förderung Mißbrauch ausschließt. Die neue Förderung darf nicht die zweite Wohnung über den zweiten Wohnsitz des Ehepartners hintenherum doch noch zur Ferienwohnungsförderung von einkommensstarken Gruppen werden lassen.

    (Beifall bei der SPD)

    Mißbrauch muß ausgeschlossen werden. Das hat der Fachausschuß deutlich festgestellt. Wir werden darauf achten.
    Sicher ist die Förderung aus dem Bestand zur Wohneigentumsbildung in unseren Großstädten wichtig und notwendig. Allerdings sind über 50% Bestandsförderung ein Zeichen, daß Bauleistungen auf dem Land und Zweite-Hand-Wohnungen in der Stadt gefördert werden. Die Gebrauchtimmobilien sind 20 bis 30% kostengünstiger. Daher sollte man ein bißchen darüber nachdenken, ob eine sinnvolle differenzierte Förderung nicht Möglichkeiten schaffen würde, in die Ballungszonen mehr Bauleistungen zu holen, z. B. — wenn wir Finanzierungsspielraum bekommen — durch die Förderung von Genossenschaftseigentum. Das wäre für Bauleistungen im Rahmen von Modernisierung und Erneuerung sicherlich ganz besonders in Ballungsgebieten sinnvoll.
    Im Fachausschuß erklärte der Kollege Dr. Daniels dazu — mit sehr gutem Fachverstand aus der Kommunalpolitik; ich zitiere —: „Die Förderung von Genossenschaftseigentum solle aus wohnungspolitischer Sicht begrüßt werden. Dem Finanzausschuß wird vorgeschlagen, eine solche Regelung vorzusehen."

    (Müntefering [SPD]: Sonntagsreden!)

    Es ist unverständlich, daß der Kollege Schulhoff, Sprecher für den Finanzausschuß, so eine Regelung nicht vorgeschlagen hat. Ich bedaure es, daß wir nicht dazu übergehen, Genossenschaftseigentum zu fördern.
    Was die Koalition aus ideologischen Gründen bei der Grundförderung abgelehnt hat, hat sie beim Baukindergeld zugestanden. Baukindergeld gibt es als Abzug von der Steuerschuld; 600 DM je Kind nach dem Vorschlag der Koalition.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Schon vom ersten Kind an!)

    Der Vorschlag der SPD, auch schon ab dem ersten Kind 1 200 DM je Kind zehn Jahre lang zu gewähren, fand keine Mehrheit.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das hätten Sie schon früher machen können!)

    Unser Vorschlag, den Abzugsbetrag auch für Kinder zu gewähren, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach dem Bezug geboren werden, wurde fadenscheinig mit Verwaltungsaufwand und mit Stichtagsproblemen abgetan. Man kann den Bürgern nur empfehlen: Achtet auf den Stichtag, für die Nachgeborenen gibt es kein Baukindergeld.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht eingeführt, als Sie noch an der Regierung waren?)

    Für Kinder, die nach Bezug des Wohneigentums geboren werden, gibt es keine Förderung. Der Förderzeitraum bei der Grundförderung wurde entgegen dem SPD-Vorschlag um ein Jahr gekürzt, beim Baukindergeld um zwei Jahre. Das alles würde gerade bei kinderreichen Familien den Auslauf der Förderung abfedern und sinnvolle Familienpolitik bedeuten. Die Familienministerin hat das wohl nicht gelesen; sonst wäre ihr aufgefallen, daß der Schutzraumbau weiterhin steuerbegünstigt ist, aber nicht die sich vergrößernde Familie.

    (Dr. Spöri [SPD]: Pervers!)




    Reschke
    Obendrein, Herr Kollege Schulhoff, nennen Sie das konsequente Fortsetzung der Familienpolitik.
    Die SPD tritt für die Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung und für die Behandlung der selbst genutzten Wohnung als Privatgut ein. Allerdings, die Gewinner sind wieder einmal teilweise Einkommensstarke. Während Eigentümer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern nur begrenzt, in sehr geringem Umfang Belastungen bei der bisherigen 7 b-Förderung absetzen können, ist es den Eigentümern von Zweifamilienhäusern nach heutigem Recht erlaubt, alle Kosten von Zinsen bis Reparaturen steuermindernd abzusetzen. Mit Hilfe der Steuerverzichte des Staates ist das Haus entschuldet worden. Jetzt, wo die Entschuldung eintritt und der Eigentümer den Überschuß aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern hätte, wird er quasi amnestiert, indem er die Privatgutlösung wählen kann. Das ist ungerecht gegenüber vielen Eigenheimern und Mietern, die diese Vorteile nicht gehabt haben.
    Wenn die Finanzsorgen so groß gewesen wären, hätte die Koalition auch verzichten können auf die Hereinnahme des Wohneigentums in die Privatgutlösung im Bereich Landwirtschaft und Forsten mit der Maßgabe der Steuerneutralität bei der Überführung. Steuerfreie Gewinnentnahme ist sicherlich die richtige Bezeichnung dafür. Auch hier wurden jahrelang alle Kosten und Belastungen dieser „Betriebsvermögen" steuermindernd abgesetzt, während der Eigenheimer diese Kosten nicht absetzen konnte.

    (Eigen [CDU/CSU]: Dafür wurde die Miete auch als Einkommen angerechnet!)

    Entschuldet und entlastet mit Steuerersparnissen werden auch diese Berufsgruppen vor der Besteuerung gerettet, wenn die Entschuldung eingetreten ist.
    Sozialdemokraten bleiben dabei: Förderung, unabhängig vom Einkommen, als eigener Abzugsbetrag von der Steuerschuld — ist die Steuerschuld zu gering, zahlt das Finanzamt den Förderbetrag aus —; eine Staffelung nach der Zahl der Kinder mit einem Förderzeitraum von acht Jahren für die Grundförderung und zehn Jahren für das Baukindergeld nach dem Jahr der Anschaffung; die Berücksichtigung von später geborenen Kindern beim Baukindergeld; sinnvolle Unterscheidung zwischen Erwerb aus dem Bestand, Neubau und Neukauf. Die Förderung von Genossenschaftseigentum und die Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung halten wir für sinnvoll.
    Die Begrenzung der Werbungskosten in der Bauphase würde sinnvollen Finanzspielraum schaffen. Darüber hinaus treten wir für eine verstärkte Förderung des Bau- und Vorsparens ein und für eine Reform der Grunderwerbsteuer, die unseres Erachtens überfällig ist.
    Den Regierungsentwurf lehnen wir ab. Die SPD hält ihren Gesetzentwurf weiterhin in vollem Umfang für gerechtfertigt und sozial-, wohnungs- und finanzpolitisch für sinnvoll.

    (Beifall bei der SPD)