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ID1020808200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bueb, trotz des überraschend konstruktiven Abstimmungsverhaltens, das Sie angekündigt haben, muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß bei der Beurteilung der Prozentzahlen der Erhöhungen der Unterschied zwischen brutto und netto berücksichtigt werden muß.

    (Beifall bei der FDP)

    Wenn Sie sich einmal die Bruttoleistungen anschauen, Herr Kollege Bueb, und auf einer Lohnabrechnung nachsehen, wie hoch die Abzüge für Steuern, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind, werden Sie noch weitere Gründe für Ihr vernünftiges Abstimmungsverhalten finden.
    Für die Freien Demokraten möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen: Das Schicksal der Generation der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen ist Mahnung für die heutige Generation. Wir schulden den Kriegsopfern Respekt. Wir fühlen uns ihnen verpflichtet. Ihre Opfer, ihre Leiden sind Ursache genug, den Versuch eines Ausgleichs zu unternehmen. Ich weiß, daß finanzielle Leistungen allein dies sicher nicht tun können. Wir setzen uns schon seit langem für die Kriegsopfer ein und haben gemeinsam eine Verbesserung der Situation der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen erreichen können.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der vorliegende Gesetzentwurf bewegt sich in dieser Kontinuität. Er stellt sicher, daß sich die Renten der Kriegsopfer im Gleichschritt mit dem Anstieg der Renten entwickeln. Dieser Anpassungsverbund hat positive, aber in schlechten Zeiten auch negative Seiten. Dennoch glaube ich, daß die Parallelität der Anhebung in allen Versorgungssystemen eine sinnvolle, eine sachgerechte Entscheidung des Gesetzgebers ist. Wir haben uns um diese Lösung seinerzeit sehr bemüht. Wir werden auch künftig daran festhalten.
    Die Anpassung der Kriegsopferrenten erreicht nicht gerade eine Rekordhöhe. Aber die ältere Generation weiß, daß letztendlich solide Renten, Preisstabilität viel mehr wert sind als inflationsbedingte Supererhöhungsraten. Auch hier gilt der Satz: Ein wenig weniger bedeutet häufig mehr.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der Gesetzentwurf enthält Änderungen, die alten Anliegen der Kriegsopferverbände Rechnung tragen. Der Bundesrat hat uns darüber hinaus einen Strauß von Verbesserungsmöglichkeiten beschert.



    Cronenberg (Arnsberg)

    Die Verbände der Kriegsopfer wären sicherlich in der Lage, diesen noch zu vergrößern. Ich denke hierbei an die Erhöhung der Beihilfen für fremde Führung bei den Kriegsblinden.
    Wir werden das alles in Ruhe und Sachlichkeit gründlich beraten, aber wohl wissend, Herr von der Wiesche, daß wir nicht alle Wünsche erfüllen können. Wir Freien Demokraten werden wie in der Vergangenheit im Rahmen der politischen und der finanziellen Möglichkeiten unseren Beitrag für eine konsequente Weiterentwicklung des Leistungsrechts der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen leisten. Ich hoffe, daß wir diese Problematik aus dem Parteienstreit heraushalten können.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/5209 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es weitere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
— Drucksache 10/3633 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

Drucksache 10/5208 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Huonker Schulhoff
bb) Bericht des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Drucksache 10/5225 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Roth (Gießen) Hoppe
Wieczorek (Duisburg)

Suhr

(Erste Beratung 156. Sitzung)

b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
— Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 10/5208 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Huonker Schulhoff

(Erste Beratung 130. Sitzung)

Zu Tagesordnungspunkt 12 a liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5220 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Drucksache 10/5221 (neu) vor.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind eine gemeinsame Beratung der Punkte 12a und 12b und eine Aussprache von 90 Minuten vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schulhoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Schulhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Es stellt nämlich nicht nur steuersystematisch eine wesentliche Verbesserung gegenüber der jetzigen steuerlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohnungseigentums dar, sondern schafft darüber hinaus auch bessere Voraussetzungen dafür, daß mehr Bürger als bisher, insbesondere Familien mit Kindern und Familien mit geringem Einkommen, Wohneigentum erwerben können.
    Die steuerliche Neuregelung, die wir hier vornehmen, schließt bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Grundsatz an den seit 1949 bestehenden § 7 b des Einkommensteuergesetzes an, der in den zurückliegenden 36 Jahren wohl zu dem bekanntesten Paragraphen des Einkommensteuergesetzes geworden ist und dessen Förderungsmethode — Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage unter Anknüpfung an die Anschaffungs- oder Herstellungskosten — im Bewußtsein der Bevölkerung nicht nur tief verankert ist, sondern auch als gerecht akzeptiert wird. Der in diesem Zusammenhang hin und wieder zu hörende Vorwurf, diese Regelung sei nicht gerecht, ist nach meiner Ansicht nach dem leider heute noch vorliegenden Steuertarif nicht gerechtfertigt. Wer die Progression in der vorliegenden Form bejaht, muß auch den progressionsbedingten Abzug bejahen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die soziale Komponente wird meiner Ansicht nach nicht vernachlässigt. Ich denke an das Baukindergeld, insbesondere aber auch an die offenen Hilfen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.
    Die bisher jedoch allgemein auf das Wohneigentum ausgerichtete Förderung nach § 7 b läuft unter Einräumung großzügiger Übergangsfristen ab. Das ist auch gut so; denn im Zeichen einer zunehmenden Sättigung des Wohnungsmarktes konzentriert



    Schulhoff
    sich die neue Förderung jetzt auf das selbstgenutzte Wohneigentum. Hier haben wir noch einen großen Nachholbedarf. Es geht mir nicht in den Kopf, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß ein so reiches Land wie die Bundesrepublik Deutschland in Europa noch eine unterdurchschnittliche Quote an Wohneigentum aufweist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Der Wegfall des § 7 b für vermietete Wohnungen ermöglicht nämlich, daß statt bisher höchstens 10 000 DM für ein Einfamilienhaus bzw. 12 500 DM für ein Zweifamilienhaus künftig bis zu 15 000 DM für selbstgenutztes Wohneigentum abgezogen werden können. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD)

    — In der Tat, das ist er.
    Der vorliegende Gesetzentwurf schafft endlich auch Klarheit, indem er der Tatsache Rechnung trägt, daß Wohnen zur persönlichen Lebensgestaltung gehört und demzufolge die selbstgenutzte Wohnung nicht mehr als Investitions-, sondern als Privatgut zu betrachten ist.

    (Müntefering [SPD]: Da sind wir einer Meinung!)

    — Ich freue mich, daß die SPD-Fraktion derselben Meinung ist.

    (Müntefering [SPD]: Aber unser Entwurf ist älter! — Zuruf des Abg. Reschke [SPD])

    — Darüber können wir uns streiten.
    Bei einer derartigen Betrachtungsweise muß nämlich zwangsläufig die bisher praktizierte Nutzungswertbesteuerung wegfallen. Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes beseitigt die Systemwidrigkeit, daß fiktive Einnahmen besteuert werden. Die eigene Wohnung war der einzige Fall dieser Art in unserem Steuerrecht, bei dem ein derartiger fiktiver Abzug vorgesehen war. Wer ein eigenes Auto nutzt, wer mit seinem eigenen Wohnwagen in Urlaub fährt und sein Segelboot mitnimmt, braucht — das ist für alle selbstverständlich — den Wert dieser Nutzung nicht zu versteuern. Niemand kommt auf die Idee, dem Eigentümer eines Autos den Betrag als Einnahme zuzurechnen, den er an einen Mietwagenunternehmer hätte zahlen müssen. So soll auch künftig bei der Nutzung der eigenen Wohnung verfahren werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes ist gleichzeitig ein Beitrag des Staates zur Eigenvorsorge der Bürger für das Alter. Ein Normalverdiener, der sein Eigenkapital für die eigenen vier Wände langsam ansparen muß, ist meist erst im zweiten Drittel oder in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens so weit, daß er seine Pläne realisieren kann. Er baut seine Finanzierung, wenn er weit genug vorausdenkt, so auf, daß mit dem Eintritt in den Ruhestand die Schulden möglichst voll abgetragen sind. Genau dann aber schlägt bisher die Steuer verstärkt zu.
    Das ist künftig anders. Nach Ablauf der Förderphase interessiert sich das Finanzamt für die eigene Wohnung nicht mehr. Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes ist damit auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Viele Bürger, die bisher nur wegen ihrer Wohnung zur Einkommensteuer veranlagt werden mußten, können ihre Steuerangelegenheiten zukünftig im Lohnsteuerverfahren abwickeln oder fallen z. B. als Rentner mit der niedrigen Ertragsteilbesteuerung ihrer Rente ganz aus der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung heraus.
    Bei der eigengenutzten Wohnung im Zwei- oder Mehrfamilienhaus entfällt der besonders ärgerliche Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des anzusetzenden Mietwertes. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, leistet dieses Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Verzicht auf die Besteuerung des Nutzungswertes und die Beschränkung der Förderung auf die selbstgenutzte Wohnung führen schließlich auch zu einer steuerlichen Gleichbehandlung aller eigengenutzten Wohnungen, unabhängig davon, ob sie in einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus oder als Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus liegen. Dies führt meiner Meinung nach auch zu mehr Steuergerechtigkeit.
    Bei der Förderung werden die Fälle der Anschaffung von Wohneigentum und die Fälle der Herstellung gleichbehandelt, ebenso wie schon bei dem geltenden § 7 b. Das ist deshalb geboten, weil das Ziel der Förderung, wie ich eingangs schon betonte, nicht die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum, sondern die Bildung von Wohneigentum bei den einzelnen Bürgern ist.
    Die Obergrenze für die begünstigten Anschaffungs- und Herstellungskosten wird von bisher 200 000 DM bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie von 250 000 DM bei Zweifamilienhäusern auf 300 000 DM erhöht.
    Gegenüber dem Regierungsentwurf tritt eine weitere Verbesserung dadurch ein, daß die Hälfte der Grundstückskosten in die Förderung mit einbezogen wird. Das wird den Grad der Ausschöpfung der Förderobergrenze wesentlich erhöhen.

    (Zurufe von der SPD)

    Wir hätten gern, verehrter Herr Kollege, die Grundstückskosten in vollem Umfang mit einbezogen; ich gebe das zu. Dies hätte die soziale Komponente verstärkt und wäre außerdem einfacher gewesen, weil dann in den Erwerbsfällen eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises im Kaufpreis für Grund und Boden und Kaufpreis für Gebäude überflüssig gewesen wäre, solange die Wohnung nicht vermietet wird und solange deshalb keine Abschreibungen vorzunehmen sind. Eine Einbeziehung der vollen Grundstückskosten hätte jedoch den zur Verfügung



    Schulhoff
    stehenden finanziellen Rahmen für die Förderung gesprengt.

    (Dr. Spöri [SPD]: Für andere Sachen haben Sie das Geld, z. B. für Abschreibungsverbesserungen!)

    Wir mußten uns hier auch nach der finanziellen Decke strecken.
    Das sogenannte Baukindergeld, also der Abzug von 600 DM von der Steuerschuld mit der Auswirkung eines Steuerfreibetrages in der Proportional-zone von 2 727 DM — dieser Freibetrag ist also höher als der normale Freibetrag von 2 484 DM pro Kind — wird nicht mehr — das ist ganz wichtig — ab dem zweiten Kind, sondern bereits für das erste Kind gewährt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist auch ein Fortschritt, meine Damen und Herren. Damit setzt die Bundesregierung ihre erfolgreiche Familienpolitik konsequent fort.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Gegenüber dem Regierungsvorschlag haben wir eine weitere Vereinfachung erreicht, indem die vorgesehene Anrechnung des Sonderausgabenabzugs auf die bei einer späteren Vermietung vorzunehmende Abschreibung entfällt.
    Der Regierungsentwurf konnte auch in einem weiteren Punkt verbessert werden, nämlich hinsichtlich der Behandlung der Wohnungen, die sich in einem Betriebsvermögen befinden. Hier haben wir vorgesehen, daß sowohl bei Wohnungen, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, als auch bei denen, die zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören, innerhalb einer Zwölf-Jahres-Frist eine steuerneutrale Entnahme zu dem Zeitpunkt möglich ist, zu dem der Steuerpflichtige zum neuen Recht übergeht.
    Dasselbe gilt für die weiteren Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft. Danach kommt die Anwendung des bisherigen Rechts, soweit es günstiger war, auch für solche eigengenutzten Wohnungen in Betracht, die erst 1987, also zu einem Zeitpunkt fertiggestellt werden, in dem für andere Wohnungen stets das neue Recht gilt. Diese Ausnahmeregelung erschien geboten, weil der Regierungsentwurf für die land- und forstwirtschaftlichen Wohnungen keine Regelung enthielt und weil der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hatte, die Wohnungen der Land- und Forstwirte nicht in die Neuregelung einzubeziehen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hatten wir hier so handeln müssen.
    Auch in einem anderen Punkt wurde für die Landwirtschaft eine wesentliche Verbesserung eingebaut, nämlich bei der Freibetragsregelung, wenn in der Land- und Forstwirtschaft weichende Erben zu Lebzeiten der Eltern abgefunden werden sollen und dazu Grundstücke verkauft oder entnommen werden. Hier wird künftig ein Freibetrag je Erbe von 120 000 DM gewährt. Das ist ein Freibetrag in einer Höhe, von der andere Berufsgruppen nur träumen können.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Weitere Zurufe von der SPD)

    Auch hier hoffe ich, daß wir nicht fürchten müssen, daß auch dies unter Selbstverständlichkeiten verbucht wird. Meine Damen und Herren, wir haben dies nämlich, wie schon bei früheren steuerlichen Regelungen für die Landwirtschaft — ich denke an das Steuerbereinigungsgesetz 1986 — in der Überzeugung beschlossen, damit einen weiteren Beitrag zur Lösung der großen landwirtschaftlichen Strukturprobleme zu leisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bleiben wir bei der Landwirtschaft. Nach Abschluß der Beratungen des federführenden Finanzausschusses hat der Agrarausschuß in seiner gutachtlichen Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, daß die Systemumstellung auch bei solchen landwirtschaftlichen Wohnungen zu Härten infolge steuerpflichtiger Entnahme führen kann, die derzeit noch fremdgenutzt sind und infolgedessen nicht unter dieses Gesetz und seine großzügige Übergangsregelung fallen. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag auf Drucksache 10/5221 (neu) sieht auch für diese Wohnungen eine steuerfreie Entnahme vor, wenn sie vor dem 1. Januar 1999 für Wohnzwecke des Betriebsinhabers oder eines Altenteilers genutzt werden. Dasselbe ist aus Gleichbehandlungsgründen — wir haben hier also nicht nur die Landwirtschaft bedacht — für Wohnungen vorgesehen, die sich im gewillkürten Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern befinden.
    Lassen Sie mich zum Schluß auf die Entschließung, die Ihnen auch vorliegt, hinweisen, die den Denkmalschutz betrifft. Die speziellen Begünstigungen für diese Gebäude werden ja in der Obergangszeit fortgeführt. Wir gehen davon aus, daß auch für die Zeit danach eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird und daß dabei vor allem der Begriff der erhaltenswerten und wertvollen Bausubstanz so gefaßt wird, daß, um nur zwei Beispiele herauszugreifen, unsere Schwarzwaldhöfe und unsere Höfe in den Marschen — und natürlich alle anderen Höfe auch — erhalten werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur steuersystematisch eine Verbesserung, sondern er ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Darüber hinaus ist er auch in familien- und eigentumspolitischer Hinsicht ein Fortschritt und führt letztlich — das hoffen wir ja alle — zu einer Verstetigung der Bautätigkeit.
    Die CDU/CSU-Fraktion stimmt zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)