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ID1020807800

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    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Josef Pöppl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 40 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind weiten Teilen der Öffentlichkeit die unübersehbaren Opfer, die der Krieg gefordert hat, kaum noch bewußt. Mit dem zeitlichen Abstand vom Kriegsgeschehen wächst die Neigung, das Gewicht der Aufgabe, die der Staat mit der Kriegsopferversorgung übernommen hat, geringer einzuschätzen, als es in Wirklichkeit ist. 40 Jahre nach Kriegsende leben in der Bundesrepublik Deutschland, leben unter uns noch rund 1,6 Millionen Kriegsopfer, die infolge ihres fortgeschrittenen Lebensalters in besonderem Maße auf die Leistungen der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge angewiesen sind.
    Die von den Kriegsopfern erbrachten Sonderopfer an Leben, Gesundheit und wirtschaftlichen Einbußen haben weder durch den Zeitablauf noch durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an Bedeutung verloren. Auch 40 Jahre nach Kriegsende stehen Staat und Gesellschaft nach wie vor in



    Pöppl
    der Pflicht, die Leistungen der Kriegsopferversorgung so auszugestalten, daß sie den von den Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen erbrachten Opfern auch heute noch voll gerecht werden, und dies um so mehr, als die Generation der Kriegsopfer maßgeblich am Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war.
    An dieser Stelle will ich die Gelegenheit nutzen, an den beispielhaften Einsatz so vieler Parlamentarier für die Belange der Kriegsopfer zu erinnern. Namen wie der von Franz Xaver Geisenhofer oder der der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Frau Maria Probst, deren Todestag sich im übrigen am 1. Mai zum neunzehnten Male jährt, sind leuchtende Beispiele des unerschütterlichen Eintretens für die Belange der Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen.
    Diese Linie gilt es fortzusetzen. Wir in der CDU/ CSU wissen um die besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Krieges. Wir werden dafür sorgen, daß die zukunftsgerechte Weiterentwicklung des sozialen Entschädigungsrechts als eines unserer wichtigen sozialpolitischen Anliegen auf der Tagesordnung bleibt, und ich begrüße es, Herr Kollege von der Wiesche, wenn sich die SPD daran beteiligen wird. Ich begrüße das sehr.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister für Arbeit und Sozialordnung hat schon darauf hingewiesen, daß mit dem vorliegenden Entwurf die Renten der Kriegsopfer im Anpassungsverbund um 2,15% netto angehoben werden; ich sage hier ganz deutlich: im unverzichtbaren Anpassungsverbund. Die Anpassung der Kriegsopferrenten liegt damit — das kann man nach dem, was hier an Mengenlehre heute wieder geboten wurde, nicht oft genug wiederholen — erheblich über der Preissteigerungsrate, die derzeit 0,7 % beträgt.

    (Zuruf des Abg. Bueb [GRÜNE])

    — Jawohl, Herr Bueb! Ich darf hier darauf hinweisen, daß eine noch so hohe Rentensteigerung nichts nützt, wenn sie — aber zu der Zeit waren Sie noch gar nicht da — durch noch höhere Preissteigerungsraten wieder aufgefangen wird. Im letzten Jahr der SPD-Regierung, 1981, stiegen die Renten um 4 %; die Inflationsrate lag bei 6,1 %. Ich frage Sie einmal, was eigentlich besser ist: das, was heute, 1986, passiert, oder das, was 1981 passiert ist. Heuer steigen diese Renten netto um über 2 %; die Preissteigerungsrate liegt bei 0,7 %. Ich glaube, die Kriegsopfer wissen wohl zu werten und zu gewichten, wie sich die Situation verändert hat.
    In Fortführung der mit dem Zehnten Anpassungsgesetz-KOV eingeleiteten Abkoppelung der Kriegsopferfürsorge vom Recht der Sozialhilfe bringt die eigenständige Regelung der für die Kriegsopferfürsorge besonders bedeutsamen Hilfen eine weitere Verbesserung und konsequente Weiterführung in diesem Bereich. Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Krankenhilfe, die Hilfe zur Pflege, die Altenhilfe werden nunmehr im Bundesversorgungsgesetz selbständig geregelt. Das ist ein wichtiger Bereich für die Kriegsopferfürsorge, weil die eigenständige Regelung wegen des zunehmenden Alters der Kriegsopfer von besonderer Bedeutung und wegen der Leistungsbezüge von besonderer Aktualität ist.
    Eine weitere strukturelle Verbesserung erfolgt durch die Erhöhung der Ausgleichsrente für Beschädigte mit einer MdE von 50 und 60 v. H. auf nunmehr monatlich 519 DM.
    Erlauben Sie mit bitte, weil meine Redezeit zu Ende geht, in diesem Zusammenhang noch einen mir wichtig erscheinenden Punkt anzusprechen. Es sollte in naher Zukunft geprüft werden, ob im Hinblick auf das fortschreitende Alter der Kriegsopfer deren Bedürfnis nach mehr gesundheitssichernden und gesundheitserhaltenden Maßnahmen wie z. B. Badekuren unterstützt werden kann. Gerade Kurmaßnahmen tragen zu einer Stabilisierung des Gesundheitszustandes in wesentlichem Umfang bei.
    Zusammenfassend darf ich namens der CDU/ CSU feststellen, daß mit dem Fünfzehnten Anpassungsgesetz der Etat für die Versorgung der Kriegsopfer über 12 Milliarden DM beträgt. Das ist ein, wie ich meine, stolzes Ausgabenvolumen, mit dem sich die Bundesrepublik Deutschland sehen lassen kann.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bueb.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Bueb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Meine Damen und Herren! Angeblich liegt die Anpassung der Versorgungsbezüge bei 2,34%. Ich kann hier nur wiederholen, was ich eben gesagt habe: Die Anpassung beträgt im Jahre 1986 effektiv 1,8 %, da die geringere Erhöhung des ersten halben Jahres berücksichtigt werden muß. Angesichts einer Erhöhung der Bruttoarbeitsentgelte um 2,8 % im Jahre 1985 bedeutet das ein weiteres reales Hinterherhinken der Kriegsopfer hinter den Erwerbstätigen. Wenn hier andauernd von der Inflation geredet wird, wie es auch mein Vorredner getan hat, dann muß man doch fragen: Warum sollen die Rentner einen Prozentpunkt weniger bekommen als die Erwerbstätigen? Das verschweigen Sie bei Ihrer Rechnung andauernd.

    (Broll [CDU/CSU]: Wissen Sie, was brutto und netto heißt?)

    Die Erwerbstätigen bekommen 2,8 %, und die Rentner sollen 1,8% bekommen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Diese Regierung zerstört seit ihrer Machtübernahme die bislang geltende Koppelung von Arbeitnehmereinkommen und Lohnersatzleistungen bzw. anderen Renten und Entschädigungsleistungen bei Behinderung oder im Alter.
    Diese Koppelung ist grundsätzlich ein wichtiges Zeichen der Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Wer diese aufkündigt, treibt einen Keil der Entsolidarisierung in die Gesellschaft. Wenn auch in erheblich geringerem Umfang, so gilt auch für die Kriegsopfer, vor allem aber auch für ihre Hinterbliebenen, im wesentlichen die



    Bueb
    Frauen, und für die heute bereits viel beschworenen Trümmerfrauen: Eine prinzipielle Grundsicherung, die den Gang zum Sozialamt erspart, ist längst überfällig. Zwar existiert bei der KOV bereits eine Grundrente, je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit kann sie im Alter immerhin den Betrag von 800 DM monatlich erreichen.
    Wir fordern freilich eine Grundrente für alle, ergänzt um eine obligatorische gesetzliche Zusatzrente und damit einen Mindestrentenbetrag von 1 150 DM bis 1 200 DM pro Person.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Insofern meinen wir, daß Regelungsformen der KOV durchaus Anregungen für eine Neugestaltung des gesamten Systems der sozialen Sicherung geben könnten.
    Damit sind wir bei der zweiten Neuregelung des heute zu diskutierenden Gesetzentwurfes, der Loslösung weiterer Hilfen der Kriegsopferversorgung aus der Sozialhilfe und gleichzeitig bei den Leistungsverbesserungen im Bereich der Ausgleichsrente. Wir werden dem Regierungsentwurf trotz schwerer Bedenken zustimmen. Immerhin bringt er für einige Betroffene durchaus beachtliche Verbesserungen insoweit, als sie nicht mehr den oft genug demütigenden Gang zum Sozialamt einschlagen müssen. Doch hinter dem Vorschlag, der in seinem Grundzug die Billigung aller Organisationen der Kriegsopfer findet, steht ein prinzipielleres politisches, sozialpolitisches, ja verfassungsrechtliches Problem, die Begründung verschiedener Klassen von Alten und Behinderten. Im Entschädigungsrecht ginge es, so wird begründet, um eine bescheidene finanzielle Wiedergutmachung von Opfern, die der Staat abverlangte, als er die armen Teufel in den Krieg trieb, sie zum Waffendienst anstachelte. Für diese persönlichen Opfer müsse der Staat auch aufkommen. Kriegsopfer könnten deshalb beispielsweise mit Straßenverkehrsunfallopfern nicht gleichbehandelt werden. Wir lehnen diese Aufspaltung in verschiedene Opfergruppen, in heroische Kriegsopfer und Verkehrsopfer, ab.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Diese Aufspaltung in verschiedene Versorgungsklassen — das gilt vor allem auch für Beamte — ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und in einem modernen Sozialstaat überhaupt nicht aufrechtzuerhalten.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Richtig!)

    Vor diesem Hintergrund erscheint es uns als sozialpolitisch überhaupt nicht wünschenswert, bestimmte Tatbestände sozialer Hilfen, vor allem Pflegehilfen im weitesten Sinne, aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen, eine Gruppe zu befriedigen, um dann im nächsten Atemzug dem verbliebenen Rest der Sozialhilfeabhängigen weitere Belastungen zuzumuten. Von daher plädieren die GRÜNEN für eine Neuregelung des gesamten Pflegehilfewesens und seiner Finanzierung. Wir haben den Entwurf eines Bundespflegegesetzes als eines Bundesleistungsgesetzes bereits hier in den Bundestag eingebracht. Diese Gleichstellung aller
    Hilfsbedürftigen halten wir für einen wesentlichen Schritt nach vorn in eine gerechte Sozialordnung. Der Vorschlag der Bundesregierung zementiert die heute existierende, auf der Potenz von Lobbygruppen basierende gegliederte Systemanordnung in unserem Sozialstaat.

    (Beifall bei den GRÜNEN)