Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Debatte steht in erster Beratung der Entwurf eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Aber die Art — und die Sorgfalt —, wie die Regierung und die Koalition ein für die Kriegsopfer so wichtiges Gesetz behandeln, kann man schon daran erkennen, daß die Aufnahme dieses Entwurfs in die Tagesordnung des Deutschen Bundestages bereits betrieben wurde, obwohl noch nicht einmal der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben, geschweige denn die Bundesregierung die erforderliche Gegenäußerung beschlossen hatte.
Die neue Drucksache haben wir erst vor zwei Tagen auf den Tisch bekommen. Dies liegt hauptsächlich daran, daß die Bundesregierung auch in diesem Jahr mit dem Anpassungsgesetz wieder zu spät kommt. Mit einer solchen zeitlichen Pression Gesetzgebung zu betreiben, ist zwar bei dieser Koalition nichts Neues; aber ein solches ungehöriges Verfahren muß an dieser Stelle immer wieder angeprangert werden.
Zum Inhalt des Gesetzentwurfs stellt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fest, daß die tatsächliche Anpassung der Kriegsopferrenten nach den neuesten Daten nunmehr nur noch 2,15% betragen soll. Dies deckt aber nicht einmal den Kaufkraftverlust und kann meines Erachtens wohl kaum Rentenerhöhung genannt werden.
Mit Interesse habe ich gelesen, was die Bundesregierung zur wünschenswerten Verselbständigung der Kriegsopferfürsorge vorschlägt. Herr Blüm hat ja dazu gerade noch einmal Stellung genommen.
Meine Damen und Herren, als die SPD-Fraktion genau diese übrigens kostenneutrale Verbesserung im vergangenen Jahr anläßlich des Vierzehnten Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung vorschlug, wurde dieser Antrag im Ausschuß und im Plenum von CDU/CSU und FDP niedergestimmt.
Hätte Herr Blüm das Hohelied, das er jetzt zu Recht für die Betroffenen singt, doch auch eben gesungen, als es um die Betroffenen im Bereich des Babyjahres ging.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind ja nicht nachtragend. Wir bedanken uns für die einsichtsvolle Kehrtwendung dieser Regierung. Aber ich sage auch sehr deutlich: Die SPD-Fraktion hofft auf Fortsetzung dieses Lernprozesses; denn echte Strukturverbesserungen, die diesen Namen verdienen, sind ansonsten nicht zu entdekken. Wohl aber sind sie in den Stellungnahmen des Bundesrates zu finden. Es muß nachdrücklich anerkannt werden, daß auch die Vertreter konservativer Länderregierungen echten Leistungsverbesserungen zugestimmt haben, was aber, wie in der Gegenäußerung nachzulesen ist, die immer noch konservativere Bundesregierung offensichtlich leider nur wenig beeindruckt.
Wenn wir über den Berufsschadensausgleich reden, hoffe ich, daß wir im Ausschuß in dieser Frage zu einer für die Betroffenen wirklich positiven Regelung kommen. Der Bundesarbeitsminister ist aufgefordert, nicht nur davon zu reden, sondern dann auch tatsächlich etwas zu tun.
Meine Damen und Herren, wenn das Gesetz über die fünfzehnte Anpassung der Kriegsopferversorgungsleistungen den Kriegsopfern wirklich spürbare Hilfen bringen soll, bedarf es noch entscheidender Verbesserungen in den Ausschußberatungen. Die SPD wird dazu ihren Beitrag leisten. Der vorgeschlagenen Ausschußüberweisung wird von meiner Fraktion zugestimmt.