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ID1020806900

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    Plenarprotokoll 10/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15947 A Wahl des Abg. Fritsch zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Schierholz zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . 15959 B Einspruch des Abg. Mann gegen die am 20. März 1986 erteilten Ordnungsrufe . . 15947 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Urbaniak SPD 15947 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 15948 B Frau Wagner GRÜNE 15949A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15950 A Frau Steinhauer SPD 15950 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15952A Egert SPD 15953 D Frau Augustin CDU/CSU 15955 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 15956 B Jaunich SPD 15956 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15957 D Louven CDU/CSU 15958 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/5053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5212 — Günther CDU/CSU 15959 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 15959 D Heyenn SPD 15961A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15964 A Mann GRÜNE 15965 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15966 C Vizepräsident Stücklen 15980 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986 — Drucksache 10/4990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5222 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5224 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknapp- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 schaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 — Drucksachen 10/4550, 10/5222 — Günther CDU/CSU 15969 C Glombig SPD 15971A Cronenberg (Arnsberg) FDP 15974 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15975 B Bueb GRÜNE 15977 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes AnpassungsgesetzKOV) — Drucksache 10/5209 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 15979A von der Wiesche SPD 15980 A Pöppl CDU/CSU 15980 D Bueb GRÜNE 15981 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15982 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/3633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5225 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums — Drucksache 10/2404 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/5208 — Schulhoff CDU/CSU 15983 C Reschke SPD 15986A Gattermann FDP 15988 C Werner (Westerland) GRÜNE 15990 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 15991 D Müntefering SPD 15992 D Dr. Daniels CDU/CSU 15995 D Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15998 C Dr. Olderog CDU/CSU (Erklärung nach § 32 GO) 15998 D Nächste Sitzung 15999 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16001* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 16001* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 15947 208. Sitzung Bonn, den 21. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 205. Sitzung, Seite 15 785 A: Das Zitat von Helmut Schmidt endet mit dem Wort „Nationen". Der folgende Satz gehört nicht mehr zum Zitat, sondern zum Redetext des Abgeordneten Löffler. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 3. Amling 21. 3. Antretter * 21. 3. Dr. Barzel 21. 3. Curdt 21. 3. Dr. Dregger 21. 3. Dr. Ehmke 21. 3. Frau Eid 21. 3. Dr. Emmerlich 21. 3. Ertl 21. 3. Frau Fischer 21. 3. Frau Fuchs (Verl) 21. 3. Grünbeck 21. 3. Haar 21. 3. Frau Huber 21. 3. Huonker 21. 3. Ibrügger 21. 3. Kittelmann 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Frau Krone-Appuhn 21. 3. Lenzer 21. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 21. 3. Milz 21. 3. Dr. Müller * 21. 3. Müller (Wadern) 21. 3. Neumann (Bramsche) 21. 3. Dr. Penner 21. 3. Pohlmann 21. 3. Rode (Wietzen) 21. 3. Ronneburger 21. 3. Roth 21. 3. Schlatter 21. 3. Schmidt (Hamburg) 21. 3. Dr. Schmude 21. 3. Schröder (Hannover) 21. 3. Schröer (Mülheim) 21. 3. Sielaff 21. 3. Spranger 21. 3. Stommel 21. 3. Dr. Vogel 21. 3. Voigt (Frankfurt) 21. 3. Voigt (Sonthofen) 21. 3. Wissmann 21. 3. Dr. Wörner 21. 3. Zander 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1986 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 GG nicht zu stellen: Strafrechtsänderungsgesetz - Strafausssetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt Paßgesetz und Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zu Art. 1 Nr. 5 und 7 (§§ 3 a und 4 Abs. 1 FlHG) Die Bundesregierung wird gebeten, die nach den §§ 3 a und 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sobald wie möglich vorzulegen, damit in kürzester Zeit nach Inkrafttreten des Fleischhygienegesetzes die Umstellung auf die neue Rechtslage vorgenommen und Rechtsunsicherheit vermieden werden können. In der nach § 3 a des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnung sind übermäßige Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe, die vor allem einseitig zu Lasten des mittelständischen Metzgerhandwerks gehen, zu vermeiden. Umfang und Regelungsdichte der Bestimmungen sind auf das für den Schutz der Verbraucher erforderliche Maß zu beschränken. Die Verordnung über die Fleischkontrolleure sollte deren Tätigkeitsbereich klar gegenüber der umfassenden Verantwortung der Tierärzte eingrenzen, um den Verbraucherschutz bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung weiter wirksam zu gewährleisten. 2. Zu Art. 1 nach Nr. 20 (§ 25 FlHG) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung des Fleischhygienegesetzes die Verordnungsermächtigung in § 25 FlHG den Erfordernissen des Artikels 80 Abs. 1 des Grundgesetzes anzupassen. Die Vorschrift ist eine vorkonstitutionelle, den Vorschriften des Artikels 80 nicht entsprechende Verordnungsermächtigung, und es erscheint aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geboten, die Ausgestaltung entsprechend Artikel 80 des Grundgesetzes möglichst bald vorzunehmen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Europäischen Währungssystem (Drucksache 10/5184) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksache 10/5185) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Rahmen des Programmes für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit 1986 (Drucksache 10/5186) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer, wohnungspolitischer Instrumente (Drucksachen 9/1708, 10/358 Nr. 94) 16002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Energie und Umwelt; Sondergutachten März 1981 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksachen 9/872, 10/358 Nr. 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" (Drucksache 10/2048) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (KDVNG) (Drucksache 10/3936) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bei der Auswahl der Einsatzbereiche im Zivildienst und über eine verstärkte Beteiligung der Länder an der Bereitstellung neuer Zivildienstplätze (Drucksache 10/220) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der TitandioxidProduktion — EG-Dok. Nr. 8747/82 — (Drucksache 10/358 Nr. 21) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung infolge des Beitritts von Spanien und Portugal der Richtlinie 85/203/EWG über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxyd und der Richtlinie 85/210/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bleigehalt von Benzin — KOM (85) 503 endg. — Rats-Dok. Nr. 9329/85 (Drucksache 10/4184 Nr. 14) Die in Drucksache 10/5074 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Chancengleichheit der Frauen — Mittelfristiges Programm der Gemeinschaft — KOM (85) 801 endg. — Rats-Dok. Nr. 4118/86 wird als Drucksache 10/5235 verteilt. Die in Drucksache 10/5189 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer technischer Spezifikationen der MAC/PaketeNormenfamilie für die direkte Übertragung von Fernsehsendungen über Satelliten — KOM (86) 1 endg. — Rats-Dok. Nr. 4647/86 wird als Drucksache 10/5239 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Bueb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Meine Damen und Herren! Die Renten steigen in diesem Jahr nicht, wie nach dem Rentenanpassungsgesetz vorgesehen, um 2,9 % brutto und auch nicht um 2,15 % netto, sondern sie steigen um 1,8 %, wobei natürlich, wie Herr Glombig schon richtig gesagt hat, die niedrige Preissteigerungsrate im ersten halben Jahr mitgerechnet werden muß. Damit ist klar, daß die Entwicklung der Renten um 1 % hinter der der Löhne herhinkt. Damit gibt es wiederum keine gleichgewichtige Entwicklung der Renten und der verfügbaren Arbeitsentgelte, wie ebenfalls schon festgestellt worden ist.
    Damit wird klar, daß das Nettorentenniveau seit 1984 zum zweitenmal sinkt. Es geht zurück auf das Niveau Anfang der 80er Jahre; so stellten es jedenfalls die Fachleute im Sozialbeirat fest.
    Wenn Herr Blüm sagt, daß die Renten konsolidiert worden seien, dann gilt doch, daß das eine kurzfristige Maßnahme ist. Wir wissen, daß es in den nächsten Jahren schon wieder anders sein wird. Und wenn Sie konsolidiert haben, Herr Blüm, dann haben Sie auf dem Rücken der sozial Schwachen konsolidiert. Wenn das Nettorentenniveau zurückgeht auf den Stand des Jahres 1980, dann haben Sie konsolidiert, indem Sie praktisch die Pfennige der armen Leute zurückgehalten haben.

    (Sehr wahr! bei den GRÜNEN)

    Wenn wir uns über die Rentenanpassung unterhalten, muß auch über Armut im Alter gesprochen werden. Denn was nützt z. B. einer Rentnerin, die eine Rente unterhalb des Sozialhilfeniveaus bezieht, eine Anpassung um 5 bis 10 DM, wenn dann das Sozialamt kommt und diese Anpassung wieder einkassiert? So geht es nämlich Hunderttausenden von Rentnern bei uns in der Bundesrepublik.
    Wir haben bisher als einzige Fraktion in diesem Hause ernsthaft und mit Vehemenz auf das grassierende Problem der Altersarmut hingewiesen. Ich möchte die Zahlen und Daten, die diese bedrükkende Realität belegen, nicht nochmals wiederholen — sie müssen Ihnen mittlerweile bekannt sein —, die seitens dieser Regierung und vor allen Dingen von Herrn Blüm ständig heruntergerechnet werden. Die Manipulation der Statistik des Elends gehört ja bekanntlich zum Geschäft der Optimismusverbreitung dieser Regierung.

    (Sehr wahr! bei den GRÜNEN)

    Zum Problem der Altersarmut hat sich der Bundestag bislang noch nicht geäußert. Auch diese Rentenanpassung suggeriert wieder, als wäre alles in Ordnung. Die Selbstgerechtigkeit, die ein Herr Blüm verbreitet, dieser dreiste Konservativismus, mit dem an einem Rentensystem festgehalten wird, das systematisch Ungerechtigkeiten produziert, das Armut nicht ausschließt und Frauen diskriminiert, diese deutsche Normalität — ich muß es Ihnen ganz ehrlich sagen — widert mich ziemlich an.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: So ein Quatsch!)

    Die Fraktion der GRÜNEN hat deshalb bereits im Vorjahr mit ihrem Antrag „Grundrente statt Altersarmut" ein Paket von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut vorgelegt.

    (Müller [Remscheid] [CDU/CSU]: Wer soll das bezahlen?)

    Allem voran fordern wir, daß die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unter Anrechnung sämtlicher sonstiger Einkünfte auf ein Mindestrentenniveau von 1 000 DM pro Monat aufgestockt wer-



    Bueb
    den. Diese Aufstockung muß den Rentenversicherungsträgern durch einen Bundeszuschuß erstattet werden, den Sie in den letzten Jahren andauernd gekürzt haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch nicht wahr!)

    Nehmen Sie diesen Vorschlag doch endlich auf. Die Aufstockung ist finanzpolitisch ohne weiteres praktikabel, sozial dringend erforderlich und sofort machbar.
    Es ist ja ganz löblich, wenn sich die Sozialdemokratie in der Öffentlichkeit mit Programmpapieren profiliert, in denen eine soziale Grundsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung angekündigt wird. Allerdings geschieht das ohne konkrete Zahlen. Da ist Frau Adam-Schwaetzer schon konkreter, die eine steuerfinanzierte Aufstockung auf das viel zu niedrige Niveau der Sozialhilfe fordert. Das scheint überhaupt Ihre grundsätzliche Vorstellung vom Sozialstaat zu sein, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen: gesetzliche Leistungen des Staates auf das Sozialhilfeniveau beschränken und alles andere dem sogenannten freien Spiel der Kräfte nach dem Motto überlassen: Der Schwache bleibt auf der Strecke, und der Starke hat davon den Nutzen.
    Gefordert sind nicht billige Worte. Was für die Hunderttausenden von armen Frauen, für die Millionen Menschen mit weniger als 1 000 DM im Monat allein zählt, ist, wie sich die Parteien im Bundestag verhalten.
    Wenn wir allerdings dem vorgeschlagenen Rentenanpassungsgesetz gleichwohl zustimmen werden, so nicht deshalb, weil wir es grundsätzlich billigen, sondern nur deshalb, weil die Rentnerinnen und Rentner auf jede Mark angewiesen sind. Aber machen Sie sich endlich einmal Gedanken darüber, wie die Altersarmut beseitigt werden kann. Wir schlagen vor: durch Aufstockung der niedrigen Renten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über Zusatztagesordnungspunkt 2 a, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 10/4990.
Ich rufe Art. 1 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5223 unter Nr. 1 ein Änderungsantrag der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Ich rufe Art. 2 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5223 unter Nr. 2 ein Änderungsantrag der SPD vor. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 2 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 3 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5223 unter Nr. 3 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 3 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Würden Sie sich bitte auch beteiligen.

(Ströbele [GRÜNE]: Ich habe mich beteiligt, Herr Präsident!)

— Ich muß das feststellen. Das Protokoll muß ja stimmen. — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5223 unter Nr. 4 ein Änderungsantrag der SPD vor. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt. — Ich bitte diejenigen, die im Saal sind, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Es könnte hier oben im Präsidium ein falscher Eindruck entstehen.
Wer stimmt für Art. 4 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 5 und 6, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme dieses Gesetzentwurfes.
Zu Zusatztagesordnungspunkt 2 b schlägt der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 10/5222 Kenntnisnahme des Rentenanpassungsberichtes 1985 vor. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen, also einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

(FünfVizepräsident Stücklen zehntes Anpassungsgesetz-KOV — 15. AnpGKOV)




— Drucksache 10/5209 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist eine Aussprache von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen das Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung ein. Ich denke, das ist eine Gelegenheit, uns alle daran zu erinnern, daß es in der Kriegsopferversorgung nicht nur um Sozialpolitik, sondern auch um Erinnerungen an unsere geschichtliche Verpflichtung geht, den Opfern des Krieges gerecht zu werden. Das ist mehr als nur Sozialpolitik; das ist das Bekenntnis zur Identität unserer nationalen Existenz und damit auch zu den Opfern, die im Krieg gebracht wurden.

    (Ströbele [GRÜNE]: Das sollten Sie aber nicht nur einseitig behandeln!)

    Deshalb ist Kriegsopferversorgung nicht in einem Versicherungssystem unterzubringen. Sie ist Entschädigung; sie ist Wiedergutmachung; sie ist Anerkennung einer Generation, die für unser Volk und für unseren Staat viel geleistet hat,

    (Ströbele [GRÜNE]: Und wo bleiben die Zwangsarbeiter?)

    die große Opfer gebracht hat für den Aufbau der Demokratie, auch für das, was andere Wirtschaftswunder genannt haben. Gerade das war die Leistung jener Generation, die aus dem Krieg heimgekehrt ist und sich an den Wiederaufbau gemacht hat. Auf ihren Schultern stehen wir alle.

    (Ströbele [GRÜNE]: Aber auch auf denen der Naziopfer! Wo bleiben die?)

    Der Kriegsopferanpassungssatz wird bei 2,15% liegen, damit — wie bei der Sozialversicherungsrente — über der Preissteigerungsrate. Es kommt darauf an, daß Kaufkraft zuwächst, daß man sich mehr von seinem Geld kaufen kann. Das ist gerade in der Sozialpolitik sehr wichtig.
    Ich will auf den Anpassungsverbund mit der Rentenversicherung deshalb hinweisen, damit klar wird, daß diese 2,15% nicht eine gegriffene Zahl sind, sondern wir der Lohnentwicklung des Vorjahres in der Rentenversicherung und in der Kriegsopferversorgung unter Abrechnung dessen folgen, daß ein Krankenversicherungsbeitrag in der Rentenversicherung gezahlt werden muß.
    Ich will darauf hinweisen: Auch die Arbeitnehmer leben nicht von dem, was Bruttolohn ist. Die Lohnerhöhungen des letzten Jahres betrugen im Durchschnitt 2,9%. Aber das ist ja nicht die Größe, die die Arbeitnehmer verbrauchen können. Davon müssen sie ja ans Finanzamt, an die Sozialversicherung Geld abführen. Insofern liegen die Rentner und Kriegsopfer mit den 2,15% nicht unter der Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Anpassung für Rentner und Kriegsopfer folgt immer in einjährigem Abstand den Arbeitnehmern. Kein Rentner, kein Kriegsopferversorgungsberechtigter braucht Angst zu haben, daß die Lohnentwicklung an ihm vorbeigeht. Sie landen mit einem Jahr Verspätung bei ihm. Im selben Jahr läßt sich so etwas nicht organisieren, weil man im Juni nicht weiß, wie die Lohnentwicklung des ganzen Jahres ist.
    Ich will in dieser Debatte auch darauf hinweisen, daß wir wiederum strukturelle Verbesserungen in die Kriegsopferversorgung einbauen: Pflegehilfe, Altenhilfe, Hilfe zur Haushaltserweiterung, Krankenhilfe werden von der Sozialhilfe abgekoppelt und zur eigenständigen Kriegsopferfürsorge gemacht. Wir wollen die Kriegsopfer nicht in die Nähe der Sozialhilfe rücken, sondern wir wollen den Entschädigungscharakter durch diese Abkoppelung verdeutlichen.
    Wir wollen die Ausgleichsrente für diejenigen erhöhen, die mancherorts in Gefahr waren, in die Nähe der Sozialhilfe zu geraten. Es wird zu einer Anhebung bis zu 150 DM kommen. Wir betreiben Sozialpolitik gezielt, nicht mit der Gießkanne.

    (Ströbele [GRÜNE]: Das stimmt!)

    — Gezielt für diejenigen, die es am meisten brauchen. Das ist unser Verständnis von Sozialpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Ströbele [GRÜNE]: Leider nicht!)

    — Ja, Sie werden doch wohl zugeben, daß in der Ausgleichsrente diejenigen, die in der Nähe der Sozialhilfe sind, die Hilfe von allen am meisten brauchen. Über den Berufsschadensausgleich sollten wir nicht nur nachdenken, sondern auch prüfen, ob weitere Verbesserungen möglich sind.
    Wir werden den Verordnungsentwurf für die orthopädische Versorgung im nächsten Monat dem Kabinett zuleiten. Das ist eine Verbesserung gerade für diejenigen, deren Kraftfahrzeuge behindertengerecht ausgestattet werden sollen. Dieser Verordnungsentwurf erhöht die Leistungen und ist für rund 100 000 Versorgungsempfänger eine Hilfe. Das ist keine spektakuläre Sozialpolitik, aber eine Sozialpolitik, die dem einzelnen Menschen hilft.
    Ich will darauf hinweisen, daß wir schon im letzten Jahr die Kapitalabfindung verbessert haben, daß wir das Bestattungsgeld erhöht haben. Wir haben mit der Umstellung der Einkommensanrechnung auf 200 Stufen mehr Gerechtigkeit und auf diese Weise eine Leistungsverbesserung zustande gebracht.
    Meine Damen und Herren, ich danke auch an dieser Stelle gerade den Kriegsopferverbänden — stellvertretend nenne ich VdK und Reichsbund — für ihre Arbeit im Dienste der Kriegsopfer.
    Der Sozialstaat lebt nicht nur von Paragraphen und großen Institutionen, sondern von dem Engagement vieler, die in diesen Verbänden Dienst am



    Bundesminister Dr. Blüm
    Nachbarn tun. Das ist konkrete Nächstenhilfe. Dafür sollten wir — der Deutsche Bundestag — diesen Verbänden Dank sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)