Rede von
Dr.
Irmgard
Adam-Schwaetzer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Glombig, ich habe in meinen Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es damals eine sozialliberale Koalition gegeben hat. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch ein Teil der Kollegen aus der damaligen FDP-Fraktion diese Regelungen nicht mitgemacht hat. Ich ergänze jetzt, daß die Mehrheit der FDP — auch auf Grund der Programmlage der Partei — die Einführung von Kindererziehungszeiten wollte.
Aber, Herr Glombig, ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Altbundeskanzler Schmidt und mit ihm die große Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion in der Folge nicht mehr bereit waren, über dieses Thema noch einmal zu sprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf schließt eine Lücke, die im nachhinein aufgefallen ist, nachdem das Gesetz zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten hier im Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Die Lücke besteht darin, daß Frauen, die im Jahr nach der Geburt des Kindes gearbeitet und in dieser Zeit mehr Geld als der Durchschnitt der Arbeitnehmer verdient haben, bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten benachteiligt werden. Dies halten wir für falsch. Deshalb wird für die Zukunft klar und eindeutig geregelt, daß in jedem Fall der für die
Frauen günstigere Berechnungsfall zugrunde gelegt wird.
Wir begrüßen es ausdrücklich, daß die Koalition aus CDU/CSU und FDP zum ersten Mal überhaupt diesen entscheidenden Schritt getan hat, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht zu verankern.
Die Rentenversicherung kann nur dann leben, wenn der Generationenvertrag erfüllt wird. Das gilt heute, und das gilt auch für die Zukunft. Deshalb sind wir all den Eltern schuldig, daß die Kindererziehungszeiten ihren gebührenden Platz bei der Berechnung von Renten finden. Wir sind es den Müttern schuldig, die heute wie früher ihre Aufgabe erfüllen. Ich sage es noch einmal, weil das immer wieder in Zweifel gezogen wird: Hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kosten, die dadurch entstehen, sind aus dem Bundeshaushalt zu tragen und nicht von der Rentenversicherung.
Wir haben das bei der Verabschiedung des Gesetzes damals durchgesetzt, und wir werden auch für die Zukunft dabei bleiben.
Wir geben dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung und werden den Änderungsantrag der Sozialdemokraten ablehnen.