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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme . 15627A Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister a. D. Dr. Franz-Josef Wuermeling . . . . 15627 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Kißlinger 15627 C Nachruf auf den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages, D. Dr. Eugen Gerstenmaier 15698 B Aktuelle Stunde betr. nationale Notstandshandlungen für die deutsche Landwirtschaft Esters SPD 15611 B Susset CDU/CSU 15612 B Werner (Dierstorf) GRÜNE 15613 C Paintner FDP 15614 D Müller (Schweinfurt) SPD 15616 B Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/ CSU 15617 A Gallus FDP 15617 D Oostergetelo FDP 15618 D Brunner CDU/CSU 15620 A Handlos fraktionslos 15621A Kiechle, Bundesminister BML 15621 D Dr. Apel SPD 15623 D Stockhausen CDU/CSU 15625 A Hornung CDU/CSU 15626 B Zur Geschäftsordnung Vogel (München) GRÜNE 15627 C Bohl CDU/CSU 15628 D Porzner SPD 15629 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 15630 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der SPD Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und den Ergänzungsanträgen der Fraktion der SPD sowie der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP — Drucksachen 10/34, 10/520, 10/521, 10/5079 — Dr. Langner CDU/CSU 15630 C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15634 D Dr. Penner SPD 15635 C Baum FDP 15641 B Schily GRÜNE 15645 B Dr. Hüsch CDU/CSU 15648 D Dr. Struck SPD 15651 C Bohl CDU/CSU 15655 B Dr. Spöri SPD 15658 D Dr. Solms FDP 15662 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 15663 D Poß SPD 15665 B Bastian fraktionslos 15666 D II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Austermann CDU/CSU 15668 B Eylmann CDU/CSU 15670 C Dr. Jenninger CDU/CSU 15671 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 10/5077 — 15691 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/4662 — 15691 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft — Drucksache 10/4629 — 15691 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Stärkung des Rechts der Bürger, beim Europäischen Parlament Petitionen einzureichen — Drucksachen 10/3601, 10/4559 — . . . 15691 D Beratung des Neunten Berichts und Empfehlung der Europa-Kommission zu dem Haushaltsrechtsstreit zwischen dem Rat/ einzelnen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament — Drucksache 10/5021 — 15692A Beratung der Sammelübersicht 137 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5107 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 138 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5108 — 15692 A Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Moratorium für Tierversuche — Drucksache 10/3783 — 15692 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Bachmaier, Frau Blunck, Duve, Dr. Hauff, Kiehm, Lennartz, Müller (Düsseldorf) Müntefering, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Kißlinger, Jansen, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Volkswirtschaftliche Verluste durch Luftverschmutzung — Drucksache 10/3432 — Dr. Hauff SPD 15692 C Schmidbauer CDU/CSU 15693 D Tatge GRÜNE 15695 D Dr. Hirsch FDP 15696 C Engelsberger CDU/CSU 15699 B Dr. Hauchler SPD 15700 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 15702 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Begrenzung der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft — Drucksachen 10/929 Nr. 11, 10/4244 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf Schadstoffemissionen (Schadstoffabgabengesetz) — Drucksache 10/4586 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN Kein Betrieb des Kraftwerks Ibbenbüren vor dem Einbau einer Entstickungsanlage — Drucksache 10/4443 — Schmidbauer CDU/CSU 15704 B Lennartz SPD 15706 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 15708A Schulte (Menden) GRÜNE 15709 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 15711 B Beratung der Sammelübersicht 135 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4756 — Mann GRÜNE 15713A Hedrich CDU/CSU 15713 D Hansen (Hamburg) SPD 15714 B Frau Dr. Segall FDP 15715 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Erleichterung der für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten geltenden Kontrollen und Förmlichkeiten an den innergemeinschaftlichen Grenzen zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Erleichterung der für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten geltenden Kontrollen und Förmlichkeiten an den innergemeinschaftlichen Grenzen — Drucksachen 10/2952 Nr. 11, 10/3314, 10/4555 — 15715 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Urteil des Gerichtshofs zu der gemeinsamen Verkehrspolitik und den Leitlinien dieser Politik — Drucksachen 10/3966, 10/4693 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zivilluftfahrt-Memorandum Nr. 2 Fortschritte auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen Luftverkehrspolitik zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Memorandum Nr. 2 der Kommission zur Zivilluftfahrt und insbesondere zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für — eine Entscheidung über bilaterale Abkommen, Vereinbarungen und Abmachungen zwischen Mitgliedstaaten über den Luftverkehr — einen Vorschlag für eine Verordnung zur Anwendung von Artikel 85 Abs. 3 des Vertrags auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Luftverkehr — Drucksachen 10/1404 Nr. 34, 10/3963, 10/4694 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/130/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 10/3592 Nr. 13, 10/4695 — Bohlsen CDU/CSU 15716 B Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksachen 10/1435, 10/5166 — Schmidbauer CDU/CSU 15716 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 15717 D Baum FDP 15718C Frau Hönes GRÜNE 15719A Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Hauck, Frau Schmidt (Nürnberg), Delorme, Dreßler, Fiebig, Gilges, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Lepsius, Sielaff, Waltemathe, Witek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 10/4144 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 10/5112 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 10/5168 — Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 15720 B Jaunich SPD 15721 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Frau Augustin CDU/CSU 15723 A Frau Wagner GRÜNE 15724 C Eimer (Fürth) FDP 15726 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen — Drucksache 10/5113 — 15727 D Fragestunde — Drucksache 10/5156 vom 7. März 1986 — Auswirkungen von Staubemissionen und Beurteilung der Zunahme von Kohlendioxid in der Luft MdlAnfr 37, 38 07.03.86 Drs 10/5156 Hansen (Hamburg) SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 15673 B ZusFr Hansen (Hamburg) SPD 15673 B ZusFr Boroffka CDU/CSU 15673 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15674 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 15674 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 15674 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 15674C ZusFr Tatge GRÜNE 15674 D Schlußfolgerungen aus den Aussagen der Klimamodellberechnungen MdlAnfr 41, 42 07.03.86 Drs 10/5156 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 15675 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 15675 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15675C ZusFr Grunenberg SPD 15675 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 15676A ZusFr Hansen (Hamburg) SPD 15676 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15677 B Verbesserung der finanziellen Ausstattung des Klimaforschungsprogramms MdlAnfr 45, 46 07.03.86 Drs 10/5156 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 15677 C ZusFr Stockleben SPD 15677 C ZusFr Fischer (Homburg) SPD 15677 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 15678 B ZusFr Grunenberg SPD 15678 C Feststellung des Presserates vom 19. Februar 1986 betr. Verstoß von Staatssekretär a. D. Peter Boenisch gegen die Ziffern 7 und 15 des Pressekodex MdlAnfr 47, 48 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Lorenz BK 15679A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15679 B ZusFr Dr. Sperling SPD 15679C ZusFr Klein (Dieburg) SPD 15679 C ZusFr Broll CDU/CSU 15679 D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 15680 B ZusFr Frau Eid GRÜNE 15680 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15680 D ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/ CSU 15681 B ZusFr Mann GRÜNE 15681C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 15681 D Haltung des Bundeskanzlers und des bayerischen Ministerpräsidenten gegenüber Namibia MdlAnfr 49, 50 07.03.86 Drs 10/5156 Frau Eid GRÜNE Antw PStSekr Lorenz BK 15682 A ZusFr Frau Eid GRÜNE 15682 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 15682 B Besuch des südkoreanischen Staatspräsidenten; Frage eines Empfangs von Kim Dae Jung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 55, 56 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Soell SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 15683 B ZusFr Dr. Soell SPD 15683 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15683 D ZusFr Lambinus SPD 15683 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15684A ZusFr Frau Eid GRÜNE 15684 D Kürzung der Fördermittel für Sportbegegnungen mit osteuropäischen Ländern MdlAnfr 57, 58 07.03.86 Drs 10/5156 Büchner (Speyer) SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . 15684 D ZusFr Büchner (Speyer) SPD 15685 A Umfang der auf dem Markt befindlichen chemischen Altstoffe; Anteil der untersuchten Stoffe; Inhalt der Vereinbarungen mit der chemischen Industrie MdlAnfr 62, 63 07.03.86 Drs 10/5156 Urbaniak SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15686 A ZusFr Urbaniak SPD 15686 B Freisetzung bzw. Einschränkung von umweltbelastenden Schadstoffen beim Betrieb von Müllkraftwerken Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 V MdlAnfr 64, 65 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 15687 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 15687 B ZusFr Tatge GRÜNE 15687 D Einfluß der DKP auf die deutsche Sektion der „Internationalen Vereinigung zur Verhinderung eines Atomkrieges" MdlAnfr 68 07.03.86 Drs 10/5156 Baum FDP Antw PStSekr Spranger BMI 15688 C ZusFr Baum FDP 15688 C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 15689A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 15689A Äußerungen des Parl. Staatssekretärs Erhard im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuß MdlAnfr 70, 71 07.03.86 Drs 10/5156 Lambinus SPD Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 15689 B ZusFr Lambinus SPD 15689 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15689 D ZusFr Dr. de With SPD 15689 D ZusFr Dr. Hauff SPD 15690 C ZusFr Mann GRÜNE 15691A Nächste Sitzung 15727 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15729* A Anlage 2 Zahl der öffentlich geförderten selbstgenutzten Wohnungen seit 1980 MdlAnfr 23, 24 07.03.86 Drs 10/5156 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 15729* B Anlage 3 Haushalte mit ein, zwei oder mehr Kindern, die in den Jahren 1980 bis 1985/86 für den Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums öffentliche Mittel erhalten oder nicht erhalten haben MdlAnfr 25, 26 07.03.86 Drs 10/5156 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 15729* C Anlage 4 Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den vergangenen fünf Jahren und voraussichtliche Entwicklung bis 1989 MdlAnfr 27 07.03.86 Drs 10/5156 Meininghaus SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 15730*A Anlage 5 Voraussichtliche Anzahl der Haushalte mit Kindern, die in den Jahren bis 1989 ein selbstgenutztes öffentlich gefördertes Wohneigentum bauen oder erwerben wollen MdlAnfr 28 07.03.86 Drs 10/5156 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 15730* B Anlage 6 Position der Bundesregierung zum Memorandum „Warnung vor einer drohenden Klimakatastrophe"; Aufrechterhaltung der Aussage über fehlende klimarelevante Größen; Erkenntnisse aus dem Rahmenprogramm Klimaforschung in bezug auf Kohlendioxid MdlAnfr 33, 34 07.03.86 Drs 10/5156 Vosen SPD SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . 15730*C Anlage 7 Auswirkungen des erhöhten Gehalts an Kohlendioxid und Spurengasen in der Luft auf das Klima MdlAnfr 39, 40 07.03.86 Drs 10/5156 Grunenberg SPD SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . 15730* D Anlage 8 Beurteilung der Abnahme der Waldflächen der Erde im Hinblick auf das Klima, den Wasserhaushalt und den Kohlenstoffkreislauf MdlAnfr 43, 44 07.03.86 Drs 10/5156 Nagel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 15731*A VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Anlage 9 Gefangennahme eigener Mitglieder als „südafrikanische Spione" durch die SWAPO; Aufrechterhaltung der Antwort der Bundesregierung mit der Verneinung der Existenz von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 59, 60 07.03.86 Drs 10/5156 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15731* B Anlage 10 Bemühungen der Bundesregierung innerhalb der NATO um positive Beantwortung des von der Sowjetunion verkündeten atomaren Teststopps durch die US-Regierung MdlAnfr 61 07.03.86 Drs 10/5156 Frau Borgmann GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 15731* D Anlage 11 Einreiseverweigerung für den Führer der Bhagwan-Sekte MdlAnfr 66, 67 07.03.86 Drs 10/5156 Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 15731* D Anlage 12 Anzahl der gegenwärtigen und ehemaligen Angehörigen von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Polizei, die Mitglied im Bund Deutscher Legionäre oder anderen Söldnerorganisationen sind MdlAnfr 69 07.03.86 Drs 10/5156 Frau Borgmann GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 15732*A Anlage 13 Anhebung der Vorsteuerpauschale MdlAnfr 76, 77 07.03.86 Drs 10/5156 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 15732*B Anlage 14 Widersprüchliche Äußerungen der Minister Dr. Stoltenberg und Kiechle über steuerliche Entlastungen MdlAnfr 78, 79 07.03.86 Drs 10/5156 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 15732* D Anlage 15 Wettbewerbsverzerrung durch Befreiung der Lufthansa von der Mineralölsteuer für den von ihr verbrauchten Flugkraftstoff; Zwecke, für die die Mineralölsteuer verwendet wird MdlAnfr 80, 81 07.03.86 Drs 10/5156 Hettling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 15733*A Anlage 16 Aufwertungsausgleich für die Landwirtschaft bei einer D-Mark-Aufwertung im EWS und damit Aufstockung des Vorsteuerabzugs MdlAnfr 82 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Apel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 15733*C Anlage 17 Errichtung eines Freihafens an der Donau MdlAnfr 83 07.03.86 Drs 10/5156 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 15733* D Anlage 18 Unterstützung der Holzwerke Hauzenberg aus Programmen des Bundes seit 1979 MdlAnfr 84, 85 07.03.86 Drs 10/5156 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15734* A Anlage 19 Vorbehalt der Rückforderung bei Wegfall der Gewährungsgrundlagen für die Unterstützung der Holzwerke Hauzenberg aus Bundesprogrammen; Erfüllung der Voraussetzungen für Steuernachlässe gemäß Zonenrandförderungsgesetz MdlAnfr 86, 87 07.03.86 Drs 10/5156 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15734* B Anlage 20 Auslieferung von mit Schwefelsäure verunreinigtem Heizöl in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg; Rückruf MdlAnfr 88, 89 07.03.86 Drs 10/5156 Tatge GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15734* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 VII Anlage 21 Eindämmung der japanischen Importe durch höhere Zölle MdlAnfr 90 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15735*A Anlage 22 Realrechtsbesitz von Schornsteinfegerbezirken MdlAnfr 91 07.03.86 Drs 10/5156 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15735* B Anlage 23 Entwicklung der Zahl der Insolvenzen in der Bauwirtschaft seit 1983 MdlAnfr 92, 93 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 15735* D Anlage 24 Finanzhilfe der Bundesregierung bei unbefriedigendem Ergebnis der EG-Agrarpreisverhandlungen MdlAnfr 94 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Apel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15736*A Anlage 25 Haltung der EG zu den Ausgleichsvorstellungen der Bundesregierung für die deutsche Landwirtschaft; Belastung der Steuerzahler durch die Verwendung von Äthanol zur Kraftstoffbeimischung MdlAnfr 95, 96 07.03.86 Drs 10/5156 Esters SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15736*A Anlage 26 Ausgabe sogenannter Wattscheine an Hobbyjäger in Ostfriesland zum Abschuß von Enten und Gänsen mit Bleischrot; Vereinbarkeit mit dem Natur- und Vogelschutz MdlAnfr 97, 98 07.03.86 Drs 10/5156 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15736* C Anlage 27 Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der niederländischen Landwirte durch Milchquotenbanken MdlAnfr 99 07.03.86 Drs 10/5156 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15737* B Anlage 28 Übertragung der Abweichungen von der Milchquote in das nächste Milchwirtschaftsjahr; Praxis in anderen EG-Ländern MdlAnfr 100, 101 07.03.86 Drs 10/5156 Funk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15737* C Anlage 29 Abgabe verbilligten Rindfleischs an Sozialhilfeempfänger; Größe des betroffenen Personenkreises und Mehrabsatz an Rindfleisch MdlAnfr 102, 103 07.03.86 Drs 10/5156 Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15737* D Anlage 30 Bestrebungen der EG-Kommission, das Verbot der Imitation von Milcherzeugnissen aufzuheben; Vereinbarkeit mit der Politik einer EG-weiten Milchquotenregelung MdlAnfr 104, 105 07.03.86 Drs 10/5156 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15738* B Anlage 31 Förderung der Holzwerke Hauzenberg durch die Bundesanstalt für Arbeit seit 1979; Bedingungen MdlAnfr 106, 107 07.03.86 Drs 10/5156 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15738* C VIII Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Anlage 32 Verkürzung der Bearbeitungszeit für Anträge von Schwerbehinderten und Kriegsbeschädigten bei den Versorgungsämtern und auf Auszahlung von Sterbegeld MdlAnfr 108 07.03.86 Drs 10/5156 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15739*A Anlage 33 Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. September 1985 MdlAnfr 109, 110 07.03.86 Drs 10/5156 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15739* B Anlage 34 Durchschnittliche Arbeitslosigkeit, insbesondere von Schwerbehinderten, in den Jahren 1982 bis 1985 MdlAnfr 111 07.03.86 Drs 10/5156 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15739*C Anlage 35 Änderung der Vorschriften für die Ausstattung von Diskotheken angesichts der Netzhautgefährdung, die durch Anstrahlung der Besucher mit Laserlicht entsteht MdlAnfr 112 07.03.86 Drs 10/5156 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15739* D Anlage 36 Überprüfung von Arbeitslosen in Wohngemeinschaften wegen des Verdachts des Lebens in eheähnlichen Gemeinschaften MdlAnfr 113 07.03.86 Drs 10/5156 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15740* B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15611 204. Sitzung Bonn, den 13. März 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 14. 3. Dr. Ahrens * 14. 3. Bindig 14. 3. Böhm (Melsungen) * 14. 3. Dr. Corterier ** 14. 3. Dr. Enders * 14. 3. Franke (Hannover) 14. 3. Ganz (St. Wendel) 14. 3. Haase (Fürth) 14. 3. Dr. Kreile 14. 3. Frau Krone-Appuhn 14. 3. Lemmrich * 14. 3. Dr. Müller * 14. 3. Neumann (Bramsche) 14. 3. Petersen 14. 3. Dr. Riesenhuber 14. 3. Rusche 14. 3. Schlaga 14. 3. Schröder (Hannover) 13. 3. Schulte (Unna) 14. 3. Dr. Schwenk (Stade) 14. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 13. 3. Voigt (Sonthofen) 13. 3. Vosen 14. 3. Dr. Voss 14. 3. Witek 14. 3. Dr. Wittmann 14. 3. Zander 14. 3. Zierer * 14. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 23 und 24): Wie groß war die Zahl der öffentlich geförderten selbstgenutzten Wohnungen, die in den einzelnen Jahren von 1980 bis 1985 fertiggestellt wurden? Wie viele dieser Wohnungen wurden in den einzelnen Jahren von 1980 bis 1985 von Haushalten erworben oder gebaut? Zu Frage 23: Seit der Reform der Bautätigkeitsstatistik im Jahre 1979 werden die Sozialwohnungen nicht mehr gesondert bei den Fertigstellungen erhoben. Deshalb kann ich nur Zahlen für die geförderten Wohnungen nennen. Die Zahl der im 1. und 2. Förderungsweg geförderten selbstgenutzten Wohnungen betrug: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1980 56 992 1981 46 762 1982 40 215 1983 45 035 1984 40 450 1985 rd. 38 000. Zu Frage 24: Bei den in den Jahren 1980 bis 1985 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Eigentumsmaßnahmen handelt es sich überwiegend um Neubauten. Für kinderreiche Familien und Haushalte mit Schwerbehinderten kann jedoch im 1. Förderungsweg auch der Erwerb von gebrauchten Wohnungen gefördert werden. Der Anteil dieser Erwerbsfälle an den im 1. Förderungsweg geförderten Eigentümerwohnungen liegt bei 6 bis 10 v. H. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 25 und 26): Wie viele der Haushalte, die in den Jahren 1980 bis 1985 beim Erwerb oder beim Bau selbstgenutzten Wohneigentums mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, hatten zwei oder mehr Kinder, und wie viele hatten ein Kind? Konnten in den Jahren 1980 bis 1986 alle Haushalte mit Kindern, die einen Antrag auf öffentliche Förderung ihres selbstgenutzten Wohneigentums stellten, bedient werden, oder für wie viele Haushalte mit mehr als ein oder weniger als zwei Kindern standen solche öffentlichen Mittel nicht zur Verfügung? Zu Frage 25: Die Bewilligungsstatistik gibt keine Auskunft über die Zahl der Kinder, die zu den in den Jahren 1980 bis 1985 beim Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums geförderten Haushalten gehörten. Zu Frage 26: Die bei den Bewilligungsstellen vorliegenden unerledigten Anträge werden seit langem nicht mehr erfaßt. Insbesondere die Flächenländer hatten bereits Anfang der 60er Jahre gegen die Statistik der unerledigten Anträge eingewandt, sie lasse die Förderungsanträge all derer außer Betracht, die bereits im Vorfeld darauf verzichten, einen Antrag zu stellen, weil ihnen bekannt ist, daß die vorhandenen Fördermittel nicht ausreichen, um alle Anträge zu bewilligen. Um diese Nachfrage nach Förderungsmitteln, die allerdings nicht nach der Anzahl der Kinder zu quantifizieren ist, möglichst weitgehend zu befriedigen, stellt der Bund ab dem Programmjahr 1986 seine Fördermittel ausschließlich für die Eigentumsförderung zur Verfügung. 15730* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 27): Wie hoch war der Haushaltsansatz des Bundes für Mittel zur Förderung im sozialen Wohnungsbau in den vergangenen fünf Jahren, und wie soll sich dieser Ansatz in den einzelnen Jahren bis 1989 nach der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln? Die Ansätze der Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau betragen in den einzelnen Haushaltsjahren bis einschließlich 1986: 1981 rd. 1,6 Milliarden DM 1982 rd. 1,7 Milliarden DM 1983 rd. 1,7 Milliarden DM 1984 rd. 2,2 Milliarden DM 1985 rd. 2,4 Milliarden DM 1986 rd. 2,4 Milliarden DM. Die Ansätze werden sich nach dem geltenden Finanzplan wie folgt entwickeln: 1987 rd. 2,1 Milliarden DM 1988 rd. 1,9 Milliarden DM 1989 rd. 1,8 Milliarden DM. In diesen Summen sind jeweils die Ansätze für den 1. und 2. Förderweg, einschließlich des Sonderprogramms zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und der Baunachfrage, sowie für das Regionalprogramm und — bis 1984 — für frühere Sonderprogramme für Aussiedler und Zuwanderer enthalten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 28): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Haushalte mit Kindern, die in den Jahren bis 1989 ein selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben wollen, und wie viele von ihnen werden voraussichtlich öffentlich gefördert werden können, wenn sich die Mittel für den sozialen Wohnungsbau seitens des Bundes so entwickeln, wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen? Um den ersten Teil ihrer Frage zutreffend beantworten zu können, müßte erst eine entsprechend gezielte Befragung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dafür, daß der Wunsch nach Wohneigentum, insbesondere in der Form des Eigentums, weit verbreitet ist, spricht allein die Bausparsumme der noch nicht zugeteilten Bausparverträge, die Ende 1984 über 500 Milliarden DM betrug. Diese Zahl läßt jedoch offen, wann sich die einzelnen Bausparer ---- mit oder ohne direkte staatliche Förderung — zur Realisierung ihrer Bau- oder Erwerbswünsche entschließen. Die Zahl der Haushalte mit Kindern, die ihren Wunsch nach Wohneigentum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus realisieren können, wird in den nächsten Jahren je nach den eigenen Mittelbereitstellungen der primär für den sozialen Wohnungsbau verantwortlichen Länder zwischen 30 000 und 40 000 pro Jahr liegen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 33 und 34): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Memorandum des Arbeitskreises Energie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft „Warnung vor einer drohenden Klimakatastrophe", und hält sie ihre im Rahmenprogramm Klimaforschung zum Ausdruck gebrachte Aussage aufrecht, daß Kenntnisse über eine Reihe klimarelevanter Größen wie Quellen und Senken von einigen atmosphärischen Spurengasen, wie z. B. Kohlendioxid, fehlen? Welche Erkenntnisse hat das Rahmenprogramm Klimaforschung der Bundesregierung in bezug auf Kohlendioxid bisher gebracht'? Zu Frage 33: Die Bundesregierung sieht die Ausarbeitung des Arbeitskreises Energie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft als nützlichen Beitrag zur Diskussion von Fragen der Klimaforschung an. Kenntnisse über Quellen und Senken verschiedener klimarelevanter Spurengase einschließlich CO2 fehlen. Zu Frage 34: Erkenntnisse liegen in großer Zahl vor. Ich nenne nur einige wenige: — Entwicklung eines Modells zur Abschätzung des Beitrags der Biosphäre zum Kohlenstoffkreislauf, — Absicherung der Entwicklung eines Kohlenstoffspeichermodells für den Ozean, — Abschätzung der Verfrachtung von Kohlenstoff in den Ozean durch Flüsse. Alle drei sind wichtige Meilensteine in der CO2-Forschung. Im übrigen verweise ich auf die erste Zwischenbilanz zum Klimaforschungsprogramm, die erst im Herbst 1984 erstellt wurde. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 10/ 5156 Fragen 39 und 40): Liegen der Bundesregierung verläßliche Informationen über die Auswirkungen eines erhöhten Kohlendioxidgehaltes in der Luft vor, und teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung, daß die Küsten durch steigende Meeresspiegel bedroht sind? Welche Auswirkungen hat nach den bisherigen Erkenntnissen der steigende Gehalt von Spurengasen wie Ozon, Distickstoffoxide, Methan und Chlor-Fluor-Methane in der Luft auf das Klima? Zu Frage 39: Die Mehrheit der Wissenschaftler sieht es als verläßlich an, daß ein erhöhter Kohlendioxidgehalt eine globale Erwärmung bewirken wird. Es wird als unwahrscheinlich angesehen, daß innerhalb der nächsten 100 Jahre die Küsten der Bundesrepublik Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15731* Deutschland durch steigenden Ozean überflutet werden. Die Abschätzungen für die Meeresspiegelerhöhungen in den nächsten 100 Jahren liegen zwischen 30 cm und 1 m. Zu Frage 40: Die Wissenschaftler rechnen damit, daß die weiteren Spurengase zusammen insgesamt etwa die Hälfte bis die gleiche Wirkung haben, wie Kohlendioxid allein. Aber das hängt sehr davon ab, wie sich die Konzentration dieser Gase in der Zukunft verändert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Nagel (SPD) (Drucksache 10/ 5156 Fragen 43 und 44): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Abnahme der Waldflächen auf der Erde? Wie beurteilt sie diese Kenntnisse im Hinblick auf das Klima, den Wasserhaushalt und den Kohlenstoffkreislauf? Zu Frage 43: Als Bilanz für die ganze Erde ergibt sich eine jährliche Abnahme von 80 000 Quadratkilometern pro Jahr. Zu Frage 44: Bisher liegen noch keine fundierten Kenntnisse über die Auswirkungen auf das globale Klima vor. Für den Wasserhaushalt wird mit vermehrtem Abfluß, größeren Abflußspitzen und erhöhtem Wasserbedarf, auch für die Landwirtschaft der betroffenen Gebiete, gerechnet. Für den Kohlenstoffkreislauf wird mit zusätzlicher CO2-Produktion gerechnet. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Fragen 59 und 60): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des SWAPO-Sekretärs Ben Gurirab auf einer Pressekonferenz Mitte Februar in London, wonach die SWAPO über 100 ihrer eigenen Mitglieder als „südafrikanische Spione" gefangen genommen habe, und ist ihr der gegenwärtige Aufenthalt dieser Personengruppe bekannt? Hält die Bundesregierung ihre Antwort aus dem vergangenen Jahr aufrecht, wonach es keine Bestätigung für die Existenz von SWAPO-Gefangenen in Angola und Sambia gäbe? Zu Frage 59: Die Äußerungen des SWAPO-Sekretärs Ben Gurirab sind bekannt. Der gegenwärtige Aufenthaltsort der von Ben Gurirab angesprochenen Personengruppe ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 60: Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage Nr. 87 des Abgeordneten Hedrich vom Monat Juli 1985 lautete: Die Bundesregierung wird durch ihre Aus landsvertretungen regelmäßig und umfassend über die Lage der Menschenrechte in den Staaten des südlichen Afrika unterrichtet. Die Bundesregierung ist daher über Presseberichte, die über angebliche Menschenrechtsverletzungen der SWAPO berichten, informiert. Die in diesen Presseberichten beschriebenen Menschenrechtsverletzungen (Erdloch-Gefängnisse für SWAPO-Dissidenten, Zwangsprostitution) werden durch die Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen nicht bestätigt. Ferner erhält die Bundesregierung weitere Informationen zur Lage der Menschenrechte im südlichen Afrika bei den Konsultationen der westlichen Afrika-Direktoren. Auch unseren westlichen Partnern liegen keine Informationen vor, die die in den Presseberichten beschriebenen SWAPO-Menschenrechtsverletzungen bestätigen. Die Antwort der Bundesregierung gilt unverändert. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/5156 Frage 61): Wird die Bundesregierung Initiativen innerhalb der NATO unternehmen, um zu einer positiven Antwort der US-Regierung auf den einseitigen von der Sowjetunion verkündeten atomaren Teststopp beizutragen oder darauf zu drängen, und welche Initiativen sind beabsichtigt? Der Bundesregierung geht es nicht um ein einseitiges Testmoratorium, sondern um einen umfassenden Atomwaffenteststopp (CTB), der verläßlich verifizierbar sein muß. Kollege Möllemann hat die Haltung der Bundesregierung hierzu in seiner Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1986 dargelegt. Die Einigung über die Modalitäten eines CTB ist allerdings Sache der Kernwaffenstaaten. Hier machen wir unseren Einfluß bei den Beteiligten geltend. Das Thema CTB ist Gegenstand von Konsultationen im Rahmen des Atlantischen Bündnisses. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Ichenhausen) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/5156 Fragen 66 und 67): 15732* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Wird dem Sektenführer Bhagwan die Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländergesetz verweigert werden, wenn er seine Ankündigung verwirklichen will, in das Bundesgebiet einzureisen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Sachverhalt, der zu der Ausweisung des Sektenführers aus den USA führte sowie die schweren Straftatbestände, deren sich der Sektenführer und ehemalige führende Anhänger gegenseitig beschuldigen und die Strafverfolgungsbehörden tätig werden ließen, seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem unerwünschten machen? Zu Frage 66: Wie bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. November 1985 gesagt, hat die Bundesregierung veranlaßt, daß Baghwan kein Sichtvermerk für die Bundesrepublik Deutschland erteilt wird, weil seine Anwesenheit im Bundesgebiet Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen würde (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes). Bei dem Versuch der Einreise ohne Sichtvermerk ist er zurückzuweisen. Zu Frage 67: Ja, die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/5156 Frage 69): Wie viele gegenwärtige oder ehemalige Bundeswehrangehörige oder gegenwärtige oder ehemalige Angehörige von Polizei und Bundesgrenzschutz sind Mitglied im „Bund Deutscher Legionäre" oder anderen Söldnerorganisationen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Fälle? In der „Aktuellen Stunde" des 3. Programms des Westdeutschen Fernsehens am 4. März 1986 wurde ein Obergefreiter der Bundeswehr als Mitglied des „Bundes deutscher Legionäre" bezeichnet und mit ihm ein Interview geführt. Er gab sich als Soldat auf Zeit zu erkennen und schilderte seine angeblichen Aktivitäten im „Bund deutscher Legionäre". In der „Aktuellen Stunde" am 7. März 1986 wies der Sprecher des Bundesministers der Verteidigung darauf hin, daß der Obergefreite sich inzwischen von seinen Aussagen distanziert habe. Der Leiter und Gründer des „Bundes deutscher Legionäre", Graf Adelmann, hat in einem Interview, das in der „Aktuellen Stunde" am 27. Januar 1986 ausgestrahlt wurde, mitgeteilt, es gebe auch sechs „Bewerbungen" vom aktiven und eine „Bewerbung" eines pensionierten Polizeivollzugsbeamten. Erkenntnisse, die die in der „Aktuellen Stunde" mitgeteilten Angaben bestätigen bzw. darüber hinausgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 76 und 77): Kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers der Finanzen, Dr. Stoltenberg, in dem ausführlichen Bericht des „Bauernblatt/Landpost" vom 8. Februar 1986 über den Kreisbauerntag Stormarn in Bad Oldesloe bestätigen, wonach die Fortführung des seit dem 1. Juli 1984 als Ausgleich für den am 1. Januar 1985 erfolgten teilweisen Abbau des positiven deutschen Währungsausgleichs gewährte und bis zum 31. Dezember 1991 befristete Anhebung der Vorsteuerpauschale um 5 v. H. bzw. 3 v. H. angekündigt wird? Wie schätzt die Bundesregierung die Aussichten für die Verwirklichung einer solchen Maßnahme ein, welche gemäß den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages die EG-Kommission oder der EG-Ministerrat genehmigen müssen, die 1984 jedoch von der EG-Kommission abgelehnt und erst vom Europäischen Rat trotz größter Vorbehalte aller anderen Mitgliedstaaten genehmigt worden ist? Zu Frage 76: Herr Bundesminister Dr. Stoltenberg hat vor dem Kreisbauerntag Stormarn ausgeführt, daß ein ersatzloser Wegfall der bis 1989 beziehungsweise 1991 befristeten Anhebung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft angesichts ihrer ungünstigen Ertragsperspektive nicht vorstellbar sei. Nach seiner Auffassung muß dann entschieden werden, ob ihre Weiterführung angestrebt wird oder ob an ihrer Stelle andere Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden sollen. Zu Frage 77: Je nach den später zu treffenden nationalen Entscheidungen ist die Bundesregierung verpflichtet, an die zuständigen EG-Organe heranzutreten, soweit ihre Genehmigung erforderlich ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 78 und 79): Trifft es zu, daß der Bundesminister der Finanzen, Dr. Stoltenberg, auf der gleichen Veranstaltung angekündigt hat, die Bundesregierung werde alle Spielräume für nationale Maßnahmen, insbesondere auch im steuerlichen Bereich, ausschöpfen? Wie verträgt sich eine solche Zusage mit der Tatsache, daß der Bundesminister der Finanzen, Dr. Stoltenberg, selbst dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausdrücklich jeden Hinweis auf steuerliche Entlastungen aus dem Agrarbericht 1986 herausgestrichen hat, und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Pressekonferenz zum Agrarbericht 1986 weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen als unwahrscheinlich hinstellte? Herr Bundesminister Dr. Stoltenberg hat in dieser Veranstaltung die haushalts- und steuerpolitischen Entlastungen zugunsten der Landwirtschaft erläutert und erklärt, daß die Bundesregierung den finanziellen Spielraum nationaler Möglichkeiten zugunsten der Bauern ausschöpfen werde. Über die beschlossenen steuerlichen Maßnahmen hinausgehende steuerliche Entlastungen sind derzeit nicht geplant. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15733* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 80 und 81): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der von Flugzeugen der Luftfahrtgesellschaft „Lufthansa" verbrauchte Flugkraftstoff von der Mineralölsteuer befreit ist, und sieht die Bundesregierung hierin nicht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Sportflieger und fast alle anderen Luftfahrtunternehmer, die Sicherheitsflüge, wie Pipelineüberwachung, Seeüberwachung, Hochspannungsleitungskontrollen, Beobachtung von Katastrophengebieten u. a. m. weiterhin steuerpflichtig sind? Für welche Zwecke wird die Mineralölsteuer, die für nur knapp 1 v. H. des vertankten Flugkraftstoffes erhoben wird, verwendet, und werden hierdurch die für die Luftfahrt entstehenden Wegekosten gedeckt, oder werden diese aus anderen Gebühren von Luftfahrzeughaltern getragen? Zu Frage 80: In der Bundesrepublik Deutschland sind Flugkraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit, die im internationalen und inländischen Fluglinien und fluglinienähnlichen Verkehr, im internationalen Gelegenheitsverkehr der Luftfahrtunternehmen und in Flugzeugen der Bundeswehr, der Stationierungsstreitkräfte, sonstiger Behörden und Luftrettungsdienste verwendet werden (§ 8 Abs. 3 Nr. 4 Mineralölsteuergesetz). Die Deutsche Lufthansa erhält demgemäß unversteuerten Flugkraftstoff. Der Bundesregierung ist das Problem etwaiger Wettbewerbsverzerrungen zwischen Linienluftfahrt einerseits und Gelegenheitsverkehr von gewerblichen Luftfahrtunternehmen sowie Privatluftverkehr andererseits bekannt. Der Deutsche Bundestag hat hierzu bei der 2. und 3. Beratung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 12. Dezember 1985 folgende Entschließung angenommen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß es — entgegen den 1981 bei der Einführung der Besteuerung von Flugkraftstoffen gehegten Erwartungen — bisher nicht gelungen ist, die Flugkraftstoffe auf EG-Ebene übereinstimmend zu besteuern. Die Steuerregelungen für die einzelnen Luftverkehrsbereiche weichen erheblich voneinander ab. In der Bundesrepublik Deutschland sind der Gelegenheitsverkehr von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und der Privatluftverkehr steuerlich belastet, während der andere Luftverkehr von der Mineralölsteuer befreit ist. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge für eine ausgewogenere steuerliche Regelung für den gesamten Luftverkehr zu machen. In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung auch bei den anstehenden Verhandlungen zur Steuerharmonisierung in der EG für eine einheitliche wettbewerbsneutrale Besteuerung der Flugkraftstoffe im innergemeinschaftlichen und inländischen Flugverkehr eintreten. Die Bundesregierung wird dieser Aufforderung nachkommen. Zu Frage 81: 1984 wurden zusammen rund 32,7 Millionen Hektoliter Flugturbinenkraftstoff (Kerosin) und nur rund 392 000 Hektoliter Flugbenzin und leichter Flugturbinenkraftstoff abgegeben. Davon wurden im Privatflugverkehr und im Gelegenheitsverkehr der Luftfahrtunternehmen rund 300 000 Hektoliter Flugkraftstoffe mit einem Aufkommen von rund 15 Millionen DM versteuert. Der Schluß, nur knapp 1 vom Hundert der Flugkraftstoffe würden versteuert, ist irreführend, weil die Menge an Flugturbinenkraftstoff ganz überwiegend außerhalb des Mineralölsteuererhebungsgebietes im Interkontinentalverkehr verwendet wird und insoweit aufgrund internationaler Abkommen nicht versteuert werden darf. Die Mineralölsteuer ist keine besondere Verkehrsabgabe, sondern eine Steuer wie andere auch. Sie fließt dem allgemeinen Haushalt zu. Nach den Untersuchungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts beträgt der Kostendeckungsgrad für alle — begünstigten und nichtbegünstigten — Luftverkehrswege rund 70 vom Hundert. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 82): Beabsichtigt die Bundesregierung, der deutschen Landwirtschaft im Zusammenhang mit einer möglichen D-MarkAufwertung im EWS wiederum einen Aufwertungsausgleich zu gewähren und damit den Mitte 1984 von Bundesminister Dr. Stoltenberg geforderten und bewilligten Vorsteuerabzug, der auch nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes in seiner gegenwärtigen, unsozialen Ausgestaltung die umsatzstarken Großbetriebe überproportional begünstigt, erneut aufzustocken? Meldungen über eine mögliche DM-Aufwertung im Europäischen Währungssystem beruhen auf Spekulationen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich an diesen Spekulationen zu beteiligen. Die Frage einer Anhebung der sogenannten Vorsteuerpauschale stellt sich daher nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 83): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, an der Donau einen Freihafen zu errichten, und wird sie entsprechende bayerische Initiativen unterstützen? Wenn ein konkreter Vorschlag zur Einrichtung eines Freihafens an der Donau eingereicht würde, würde die Bundesregierung zusammen mit den zuständigen Stellen und den interessierten Wirtschaftskreisen prüfen, ob das Vorhaben gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. 15734* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 84 und 85): Aus welchen Programmen des Bundes sind seit 1979 Zuschüsse oder Darlehen zur Unterstützung der Holzwerke Hauzenberg (Landkreis Passau) bereitgestellt worden, und in welcher Höhe? Inwieweit sind Bundesorgane an den Vergabeentscheidungen beteiligt gewesen? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß Auskünfte über die Gewährung von öffentlichen Beihilfen im Einzelfall nur unter Beachtung der Vorschriften zum Schutze des Steuer- bzw. Geschäftsgeheimnisses erteilt werden dürfen. Mit Zustimmung des Unternehmens kann ich Ihnen jedoch mitteilen, daß der Firma von seiten des Bundes seit 1979 keine Zuschüsse oder Darlehen gewährt worden sind. Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft allerdings eine Bescheinigung für die regionale Investitionszulage nach § 2 des Investitionszulagengesetzes erteilt. Diese Bescheinigung betraf ein Investitionsvorhaben der grundlegenden Rationalisierung der Betriebsstätte im Zeitraum Juli 1979 bis Dezember 1980 mit einem Kostenvolumen von rund 4,3 Millionen DM. Die Investitionszulage im Zonenrandgebiet beträgt 10 % der zulagenfähigen Kosten. Nach dem Investitionszulagengesetz liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Bescheinigung über die „volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit" beim Bund, und zwar beim Bundesministerium für Wirtschaft bzw. beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft für Fälle von weniger als 10 Millionen DM Investitionsvolumen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 86 und 87): Haben sich im Fall der Unterstützung der Holzwerke Hauzenberg (Landkreis Passau) aus Bundesprogrammen die leistenden Stellen Rückforderung bei Wegfall oder Nichterfüllung der Gewährungsgrundlagen vorbehalten? Erfüllte das Unternehmen, dessen Hauptsitz München ist, nach Ansicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für Steuernachlässe nach dem Zonenrandförderungsgesetz? Zu Frage 86: Wie in der Antwort auf die Anfrage des Kollegen Gerstl bereits ausgeführt, ist der Firma seitens des Bundes lediglich eine Bescheinigung über die regionale Investitionszulage im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft erteilt worden. Bei solchen Bescheinigungen ist ein ausdrücklicher Vorbehalt für eine eventuelle Rücknahme nicht erforderlich; denn gemäß § 2 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes kann die Bescheinigung zurückgenommen werden, wenn sich herausstellt, daß bei dem tatsächlich durchgeführten Investitionsvorhaben die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind. Unter diesem Aspekt wird der Fall gegenwärtig vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft überprüft. Zu Frage 87: Die Steuervergünstigungen nach § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes können Steuerpflichtigen gewährt werden, die in einer Betriebsstätte im Zonenrandgebiet bestimmte Investitionen vornehmen. Die Vergünstigungen sollen zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der im Zonenrandgebiet gelegenen Betriebsstätten und damit der gesamten Wirtschaftsstruktur dieses Gebietes beitragen. Nicht erforderlich ist es deshalb, daß sich der Sitz eines mehrere Betriebsstätten umfassenden Unternehmens ebenfalls im Zonenrandgebiet befindet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob das von Ihnen genannte Unternehmen die Voraussetzungen des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes erfüllt. Hierüber haben die örtlich zuständigen Finanzbehörden zu entscheiden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Tatge (GRÜNE) (Drucksache 10/ 5156 Fragen 88 und 89): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auslieferung und Weitergabe von mit Schwefelsäure verunreinigtem Heizöl in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor? Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß dieses verunreinigte Heizöl zum einen vollständig und ordnungsgemäß zurückgerufen werden kann und zum anderen auch in Zukunft nicht in Verkehr gebracht wird? Zu Fragen 88: Nach Informationen aus den Ländern sowie der Mineralölwirtschaft sind Mitte Februar 1986 rd. 30 000 t leichtes Heizöl aus Holland eingeführt worden, das mit Schwefelsäure verunreinigt war. In einer Reihe von Fällen ist es zum Ausfall von Heizungsanlagen gekommen. Dagegen sind konkrete Fälle einer akuten Gefährdung des Grundwassers durch Schäden an den Heizöltanks nicht bekannt geworden. Der TÜV-Stuttgart geht nach Untersuchungen davon aus, daß solche Gefährdungen auch nicht zu besorgen sind. Das Heizöl ist in Holland mit Schwefelsäure behandelt worden, die dann aufgrund eines Versehens nicht oder nicht vollständig neutralisiert oder entfernt worden ist. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15735* Zu Frage 89: Raffineriegesellschaften, Importeure und Heizölhandel haben in einer Gemeinschaftsaktion besondere Anstrengungen unternommen, um den Weg des verunreinigten Heizöls bis zum Letztverbraucher zu verfolgen und das Heizöl zurückzunehmen. Das Heizöl soll nach Holland re-exportiert werden. Die Wirtschaft rechnet damit, daß das verunreinigte Heizöl in vollem Umfang aus dem Verkehr gezogen werden kann. Die Umweltressorts der Länder sind unterrichtet. Die Bundesregierung wird - auch unter Berufung auf den konkreten Fall - im Rahmen der EG und bilateral in Holland mit Nachdruck darauf drängen, daß künftig die Schwefelsäurebehandlung von leichtem Heizöl - soweit irgend möglich - unterbleibt. Dazu gehört auch, daß für eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs in allen Mitgliedstaaten gesorgt wird, damit bei einer Scheinbehandlung von leichtem Heizöl mit Schwefelsäure keine Zollbefreiung mehr möglich ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 90): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Philips Gloeilampenfabrieken, daß für „bestimmte wichtige neue Produkte" zur Eindämmung der Exporte aus Japan vorübergehend höhere Zölle erhoben werden sollen? Die Bundesregierung verfolgt eine offensive Strategie der weltwirtschaftlichen Kooperation und Öffnung der Märkte. Sie lehnt es daher ab, Wettbewerbsvorsprünge des Auslands durch restriktive handelspolitische Maßnahmen zu neutralisieren. Ein gezielter Zollschutz gegenüber Japan ist im übrigen GATT-rechtlich nicht zulässig. Die Bundesregierung hat sich daher EG-intern gegen die kürzlich vorgenommene Zollerhöhung für Videorekorder ausgesprochen. Sie konnte diese Maßnahme jedoch nicht verhindern, da sich eine klare qualifizierte Mehrheit im Rat für sie aussprach. Wir haben aber durchgesetzt, daß die Zollerhöhung GATT-konform erfolgt, d. h. insbesondere mit ausgleichenden Zollsenkungen für andere Produkte, die für die betroffenen Handelspartner von Interesse sind, verbunden ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 91): Hält die Bundesregierung den „Realrechtsbesitz von Schornsteinfegerbezirken" von Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wegen mangelnder Qualifikation zu erfüllen, für mit unseren Rechtsvorschriften vereinbar? Die Frage, ob die Schornsteinfeger-Realrechte in Bayern heute noch fortbestehen oder bereits 1935 durch § 39 a der Gewerbeordnung aufgehoben worden und daher nicht mehr mit geltendem Recht vereinbar sind, ist rechtlich umstritten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Juli 1984 entschieden, die Schornsteinfeger-Realrechte gebe es nicht mehr, frei werdende, bisher als Realrechtskehrbezirke behandelte, Kehrbezirke seien daher wie andere — d. h. nach den allgemein geltenden Vorschriften des Schornsteinfeger-Gesetzes — neu zu besetzen. Diese Rechtsauffassung entspricht einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1971. Das Bundesverwaltungsgericht hält gleichwohl die Frage für noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt. Es hat daher wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob in diesem Verfahren eine Klärung erreicht werden kann, da die Kläger inzwischen auf normalem Weg nach den Vorschriften des Schornsteinfeger-Gesetzes einen Kehrbezirk erhalten haben und es deshalb fraglich ist, wie eingehend bei der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens die strittige Kernfrage behandelt wird. Die Bundesregierung möchte einer etwaigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen derzeit bei einem Verwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit zu dem gleichen Thema nicht vorgreifen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 92 und 93): Wie hat sich die Zahl der Insolvenzen in der Bauwirtschaft in den Jahren 1983 bis 1985 entwickelt? Mit welcher Entwicklung der Zahl der Insolvenzen in der Bauwirtschaft rechnet die Bundesregierung angesichts des Tiefstandes der Baugenehmigungen für das Jahr 1986? Zu Frage 92: Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes haben sich die Insolvenzen im Baugewerbe in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 1983: 2 467; 1984: 2 765; 1985: 3 228. Zu Frage 93: Die Bundesregierung nimmt generell keine Schätzungen über zu erwartende Insolvenzen vor. Das gilt erst recht für die Insolvenzentwicklung in einzelnen Branchen. 15736* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 94): Hat der Bundesminister der Finanzen den Vorstellungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über nationale „Notstandshandlungen" in einer finanziellen Größenordnung von jährlich bis zu 1 Milliarde DM, die in Kraft treten sollen, wenn die Ergebnisse der laufenden EG-Agrarpreisrunde nicht den Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen, zugestimmt, und hat das Bundeskabinett diese Vorstellungen schon beraten und beschlossen? Die Bundesregierung wird ihre Haltung zu den Agrarpreisverhandlungen und zur Neuorientierung der Europäischen Agrarpolitik am 16. April im Kabinett beraten. Sie wird nach Festlegung ihrer Haltung diese in den Brüsseler Gremien mit Nachdruck vertreten. Es ist selbstverständlich, daß die zuständigen Personen und Instanzen in Bonn und in Brüssel befaßt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Esters (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 95 und 96): Hat die Bundesregierung ihre neuen Ausgleichsvorstellungen für die deutsche Landwirtschaft schon den zuständigen Stellen der Europäischen Gemeinschaften vorgetragen, um die Zustimmung bzw. die Mitfinanzierung der EG zu den nationalen „Notstandshandlungen" zu erreichen, und welche Haltung hat die EG-Kommission hierzu eingenommen? Sind dem Bundesminister der Finanzen Größenordnungen über Mengen und Preise für die geforderte Verwendung von Agrarprodukten als Bio-Äthanol zur Kraftstoffbeimischung bekannt, und welche finanziellen Belastungen können aus dieser Verwendung auf den deutschen Steuerzahler jährlich zukommen? Zu Frage 95: Die Bundesregierung wird ihre Haltung zu den Agrarpreisverhandlungen und zur Neuorientierung der Europäischen Agrarpolitik am 16. April im Kabinett beraten. Sie wird nach Festlegung ihrer Haltung diese in den Brüsseler Gremien mit Nachdruck vertreten. Es ist selbstverständlich, daß die zuständigen Personen und Instanzen in Bonn und in Brüssel befaßt werden. Zu Frage 96: Die Verwendung von agrarischem Alkohol im Kraftstoffsektor müßte im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft beschlossen werden. Über die finanziellen Auswirkungen einer Beimischung von agrarischem Alkohol liegen sehr unterschiedliche Angaben vor. Sie hängen vor allem ab von den Annahmen über die Größe derartiger Produktionsanlagen, die eingesetzten agrarischen Rohstoffe, die unterstellten Erdöl- und Benzinpreise sowie über die Preise und Absatzmöglichkeiten wichtiger Agrarprodukte auf den Weltagrarmärkten. Maßgeblich bei einer Gegenüberstellung wären dabei die Preise und Kosten etwa ab 1990, da von der Planung bis zur Inbetriebnahme moderner Anlagen etwa drei Jahre vergehen würden. Der finanzielle Stützungsbedarf von agrarischem Alkohol entspricht annähernd dem Unterschied zwischen Herstellungskosten für Äthanol und Raffinerieabgabepreis für Superbenzin vor Steuern. Da in Westeuropa bislang keine Großanlagen zur Herstellung von Alkohol bestehen, liegen für die EG auch keine entsprechenden Erfahrungswerte vor. In der Bundesrepublik arbeiten derzeit 3 Pilotanlagen. Die Bundesregierung unterstützt zwar Bestrebungen der EG-Kommission, die Verwendung von Agrarprodukten zur Herstellung von agrarischem Äthanol zu fördern, dabei geht sie jedoch davon aus, daß die daraus resultierenden Kosten mittelfristig nicht höher sein dürfen als die Ausgaben für die Überschußverwertung von Getreide. Damit würden keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den deutschen Steuerzahler aus dieser Verwendung erwachsen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 97 und 98): Ist der Bundesregierung bekannt, daß während der Wintermonate Landes- und Kreisbehörden in Ostfriesland auf Antrag Hobbyjägern sogenannte Wattscheine erteilen, die zum Abschuß von Enten und Gänsen mit Bleischrot berechtigen, wenn ja, hält die Bundesregierung diese Verhaltensweisen mit den gegenwärtigen Erkenntnissen auf dem Gebiet des Natur- und Vogelschutzes für vereinbar? Unabhängig davon, daß lebende Enten festgebunden als Lockvögel dienen und Bleischrot mit großer Streuwirkung benutzt wird, hält die Bundesregierung die Riesenmengen an Bleischrot, die bei solchen Aktionen verschossen werden, nicht in einem hohen Maße für umweltschädlich und eine ständig wachsende Gefahr für das Wattenmeer und die dort lebenden Tierarten? Zu Frage 97: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Ostfriesland Wattenjagderlaubnisscheine und zwar überwiegend an ortsansässige revierlose Jäger ausgegeben werden. Die Ausübung der Jagd erfolgt in sogenannten Wattenjagdbezirken nach Maßgabe spezieller Vorschriften des Landesrechts. Die Erlaubnis gestattet die Jagdausübung auf bestimmte Wasserwildarten im Rahmen der geltenden Schutz- und Schonzeitenbestimmungen. Durch jagdfreie Ruhezonen, die unlängst durch die Verordnung über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" zu Lasten der Jagdflächen erheblich ausgedehnt worden sind, wird den Schutzerfordernissen in diesem Gebiet bereits in besonderem Maße Rechnung getragen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß damit die Belange von Natur- und Vogelschutz in ausgewogener Weise berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15737* Zu Frage 98: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß es zu den Gepflogenheiten der Wattenjagd gehört, festgebundene lebende Enten als Lockvögel zu verwenden oder andere als die im herkömmlichen Jagdbetrieb übliche Munition zu benutzen. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse vor, daß mit der Verwendung von Bleischrot im ostfriesischen Wattenmeer erhebliche Umweltbelastungen verbunden sind. Soweit aus dem Ausland Untersuchungen bekannt geworden sind, wonach Enten beim Gründeln in Seichtwasserzonen durch die Aufnahme von Bleischrot Vergiftungen erlitten haben, handelt es sich um Gewässerbereiche, an denen eine durch Lizenzjagdsysteme begünstigte, hohe Konzentration von Jagdausübenden stattgefunden hat. Einer Vergleichbarkeit mit den Voraussetzungen im ostfriesischen Wattenmeergebiet steht u. a. entgegen, daß die Konzentration von Jägern durch Einweisung in bestimmte Abschnitte des Wattenjagdbezirks durchweg vermieden wird. Die Gefahr einer Kontamination von Wasserwild durch Bleischrot dürfte daher als gering einzustufen sein. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Frage 99): Ist die Bundesregierung in der Lage festzustellen, ob in den Niederlanden ganz offen mit Milchquoten-Banken gearbeitet wird und ob dann nicht die Gefahr besteht, daß dadurch neue Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der niederländischen Landwirte gegeben sind? Erkundigungen der Bundesregierung haben ergeben, daß in den Niederlanden sich als „Quotenbanken" bezeichnende private Vermittler mit verschiedenen Konstruktionen versuchen wollten, zur Umgehung der Abgabe nach der Garantiemengenregelung unter dem Namen eines anderen Milch anzubieten. Die niederländische Regierung hat, wie dem Pressebericht des niederländischen Ministers für Landwirtschaft und Fischerei Nr. 64 vom 27. Februar 1986 zu entnehmen ist, unterstrichen, daß derartige Praktiken- nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehen und um dies zu verdeutlichen, durch eine Ergänzung der „Superabgabe-Verordnung 1985", veröffentlicht im Staatscourant Nr. 41 vom 27. Februar 1986, einen entsprechenden Straftatbestand geschaffen und ferner geregelt, daß in diesem Zusammenhang Scheingeschäfte aller Art verboten sind. Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen der niederländischen Regierung, da es in vollem Umfang der Auffassung der Bundesregierung entspricht. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Funk (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Fragen 100 und 101): Ist die Bundesregierung dazu bereit, Unter- bzw. Überlieferungen der Milchquote bis zu einem gewissen Grade ins neue Milchwirtschaftsjahr zu übertragen, da das Leistungsvermögen bei Milchkühen von einer Reihe betriebswirtschaftlicher und biologischer Vorgänge abhängig ist, die der Landwirt nur in begrenztem Umfang beeinflussen kann und aus diesem Grunde vor allem kleineren und mittleren Betrieben die exakte Einhaltung der Referenzmenge nicht möglich ist? Ist der Bundesregierung bekannt, wie die anderen EG-Partner dieses Problem handhaben? Nach dem EG-Recht ist eine jährliche Abrechnung der Referenzmengen vorzunehmen. Damit ist die von Ihnen angesprochene Übertragung von Unter- oder Überlieferungen ins nächste Milchwirtschaftsjahr sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den übrigen Mitgliedstaaten nicht möglich. Eine abgabefreie Übertragung von Überlieferungen hätte im übrigen zur Folge, daß die nationalen Gesamtgarantiemengen überschritten werden könnten, ohne daß entsprechende Mittel für den Absatz dieser zusätzlichen Milchmengen erhoben würden. Dadurch könnte die Finanzierung der Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse gefährdet werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stockhausen (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Fragen 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Rindfleisch im europäischen Binnenmarkt verbilligt — zu den Preisen, wie sie für den Export in Ostblockstaaten gelten — an Sozialhilfeempfänger abzugeben? Wie groß wäre der von einer solchen Regelung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft betroffene Personenkreis, und welcher Mehrabsatz von Rindfleisch ließe sich dadurch erzielen? Zu Frage 102: Prognosen darüber, in welchem Umfang Sozialhilfeempfänger in der Bundesrepublik Deutschland oder in der gesamten Gemeinschaft verbilligtes Rindfleisch erwerben würden, können nicht gemacht werden. Das in den Interventionslägern vorrätige Fleisch wird weitgehend in Form von tiefgefrorenen Vierteln mit einem Gewicht von 80-90 kg gelagert. Dieses Fleisch müßte in Fachgeschäften aufgetaut und zerlegt werden. Da ausgeschlossen werden müßte, daß das verbilligt abgegebene Rindfleisch anderen Verbrauchergruppen als Sozialhilfeempfängern überlassen wird und dafür auch Nachweise erbracht werden müßten, wäre eine aufwendige Kontrolle erforderlich. Bei einer Abgabe von Rindfleisch zu Preisen, wie sie für den Export in Ostblockstaaten gelten, bestünde ein erheblicher Preis- 15738* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 abstand zu den regulären Marktpreisen. Der hierdurch ausgelöste Anreiz, verbilligtes Rindfleisch wieder in den Markt zu bringen und dort zu üblichen Preisen abzusetzen, machte zusätzliche Kontrollmaßnahmen und damit einen unvertretbaren Verwaltungs- und Personalaufwand erforderlich. Wegen der vorgenannten Schwierigkeiten besteht keine EG-Verordnung, die eine solche Verbilligungsmaßnahme für Sozialhilfeempfänger zuläßt. Aus den genannten Gründen hält die Bundesregierung die Möglichkeit, Rindfleisch im Europäischen Binnenmarkt verbilligt an Sozialhilfeempfänger abzugeben, für nicht realisierbar. Aus den dargestellten Gründen wurden vergleichbare Sozialbutteraktionen in der Vergangenheit eingestellt. Zu Frage 103: In der Bundesrepublik Deutschland empfingen im Jahre 1984 etwa 2,569 Millionen Bundesbürger Sozialhilfe. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten davon 1,837 Millionen Bundesbürger. Zuverlässige Angaben über die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Europäischen Gemeinschaft liegen nicht vor. Der Umfang des Mehrabsatzes von Rindfleisch bei einer verbilligten Abgabe von Rindfleisch an Sozialhilfeempfänger kann nicht genau erfaßt werden, weil nicht absehbar ist, in welchem Ausmaß der angesprochene Personenkreis gefrostetes Fleisch im Rahmen einer solchen Aktion abzunehmen bereit wäre. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Fragen 104 und 105): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die EG-Kommission die Bundesregierung aufgefordert hat, das für die milcherzeugende Landwirtschaft wie für die Verbraucher gleichermaßen wichtige Verbot der Imitation von Milcherzeugnissen aufzuheben, und wie ist gegebenenfalls ein solches Vorgehen der Kommission nach Auffassung der Bundesregierung mit der Politik der Begrenzung der Milcherzeugung in der EG durch Einführung eines Quoten-Systems in Einklang zu bringen? Wird die Bundesregierung im Gegensatz zu den Bestrebungen der EG-Kommission sich für ein EG-weites Verbot der Imitation von Milch und Milcherzeugnissen einsetzen und die anderen Regierungen der EG-Mitgliedstaaten für ein derartiges Verbot zu gewinnen suchen? Die Pressemeldungen treffen zu. Das Vorgehen der EG-Kommission ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Zielsetzung der Garantiemengenregelung zu vereinbaren. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für ein EG-weites Verbot der Imitation von Milch und Milcherzeugnissen ein. Sie hat wiederholt und nachdrücklich im EG-Ministerrat Lösungen auf EG- Ebene gefordert und dabei Unterstützung von mehreren Delegationen gefunden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 106 und 107): Wurden seit 1979 die Holzwerke Hauzenberg (Landkreis Passau) mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit gefördert? Wenn ja, war die Gewährung der Mittel unter die Voraussetzung des Erhaltes oder der Vermehrung von Arbeitsplätzen gestellt? Seit 1979 wurden der Firma Holzwerke Hauzenberg GmbH & Co., Betriebs-KG, bzw. den Arbeitnehmern dieser Firma Mittel der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von insgesamt rund 2,6 Millionen DM gewährt. Dabei handelt es sich um im Jahre 1979 gewährte Eingliederungsbeihilfen (Zuschüsse an den Arbeitgeber) für 293 schwervermittelbare Arbeitnehmer in Höhe von insgesamt rund 2,3 Millionen DM und um an Arbeitnehmer der Firma gewährtes Kurzarbeitergeld in Höhe von rund 300 000 DM für unterschiedliche Kurzarbeitsperioden in den Jahren 1983 bis 1985. Die Eingliederungsbeihilfen nach § 54 Arbeitsförderungsgesetz wurden der Firma Holzwerke Hauzenberg 1979 aus Anlaß des käuflichen Erwerbs und der damit verbundenen unmittelbaren Betriebsübernahme der in Konkurs geratenen Firma Holzwerke Kusser KG für 293 schwervermittelbare Arbeitnehmer zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen gewährt. Nach § 31 der vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit zu § 54 Arbeitsförderungsgesetz erlassenen Anordnung (FdA-Anordnung) können eingliederungsbeihilfen in bestimmten Gebieten auch zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen schwervermittelbarer Arbeitnehmer gewährt werden, wenn die Beendigung der Arbeitsverhältnisse nach Antragstellung auf Eröffnung des Konkursverfahrens droht und ein neuer Arbeitgeber den Betrieb übernimmt. Diese Voraussetzungen wurden seinerzeit bei der Gewährung der Eingliederungsbeihilfen von der Arbeitsverwaltung als erfüllt angesehen. Die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen setzt nicht die Vermehrung von Arbeitsplätzen voraus. Alle mit der Eingliederungsbeihilfe geförderten Arbeitsverhältnisse sind nicht aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen — weder im Förderungszeitraum noch in dem sich daran anschließenden Jahr — gelöst worden. Kurzarbeitergeld wird nach § 63 Arbeitsförderungsgesetz bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen gewährt, wenn zu erwarten ist, daß durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten bleiben. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 15739* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 10/5156 Frage 108): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Anträgen von Schwerbehinderten und Kriegsbeschädigten bei den Versorgungsämtern eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Jahren besteht und daß bei Anträgen auf Auszahlung von Sterbegeld die Bearbeitungszeit drei bis vier Monate dauert, bis die Angehörigen einen Bescheid erhalten, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen eine erhebliche Verkürzung dieser bisher langen Bearbeitungszeiträume zu erreichen? Die Versorgungsämter sind bestrebt, über Anträge von Schwerbehinderten und Kriegsopfern möglichst zügig zu entscheiden. In Einzelfällen kann sich bei der Aufklärung besonders gelagerter Sachverhalte, z. B. aufgrund erforderlicher Einholung von Klinikgutachten, eine längere Bearbeitungsdauer ergeben. Soweit über Anträge auf Gewährung von Sterbegeld in Einzelfällen erst nach drei bis vier Monaten entschieden worden ist, haben vermutlich der Bundesregierung nicht näher bekannte Besonderheiten eine zeitgerechte Entscheidung verzögert. Die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, soweit es um die Feststellung der Behinderung, des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Ausstellung von Ausweisen geht, sowie die Durchführung der Versorgung von Kriegsopfern und ihnen gleichgestellten Personen ist Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung hat auf die personelle und organisatorische Ausstattung der Versorgungsämter keinen unmittelbaren Einfluß. Die Länder sind vor allem im Bereich des Schwerbehindertenrechts mehrfach gebeten worden, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß die Versorgungsämter über Anträge so zeitgerecht wie möglich entscheiden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/5156 Fragen 109 und 110): Wann beabsichtigt die Bundesregierung dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12. September 1985 nachzukommen und die Arbeitserlaubnisverordnung entsprechend zu ändern, bzw. welche beteiligten Stellen stehen der Ausführung des Beschlusses entgegen? Ist es üblich, daß bei der Realisierung von Parlamentsbeschlüssen eine Frist von einem halben Jahr überschritten wird? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Rechtsverordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnis-Verordnung im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 12. September 1985 so bald wie möglich in Kraft zu setzen. In dem durchzuführenden Abstimmungsverfahren haben die beteiligten Ressorts weitere Änderungsvorschläge zur Arbeitserlaubnis-Verordnung eingebracht, über die bisher ein Einvernehmen noch nicht in allen Fällen hergestellt werden konnte. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß die Änderungsverordnung nach Abschluß des Abstimmungsverfahrens ohne Verzögerung erlassen wird. Generelle Regeln über den Zeitraum, in welchem Beschlüsse des Bundestages zu verwirklichen sind, dürften sich kaum aufstellen lassen. Ich bin aber der Meinung, daß Beschlüsse des Bundestages so rasch wie möglich verwirklicht werden sollten. Das ist auch im vorliegenden Falle das Ziel der Bundesregierung. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 111): Wie lange waren nach den Strukturuntersuchungen der Bundesanstalt für Arbeit die Arbeitslosen 1982, 1983, 1984 und 1985 durchschnittlich arbeitslos, und welche entsprechenden Daten wurden für die Schwerbehinderten ermittelt? Nach der Strukturuntersuchung der Bundesanstalt für Arbeit ergeben sich für die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit folgende Werte: Jahr (jeweils Arbeitslose Arbeitslose Ende September) insgesamt Schwerbehinderte 1982 7,6 Monate 14,1 Monate 1983 9,2 Monate 15,8 Monate 1984 10,5 Monate 17,9 Monate 1985 11,6 Monate 20,2 Monate Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 112): Teilt die Bundesregierung die von der AOK (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 6. März 1986 S. 13) unter Berufung auf ärztliche Untersuchungen geäußerte Auffassung, daß Laserstrahlen in Discotheken die Netzhaut angestrahlter Besucher gefährden, und wird sie die entsprechenden Genehmigungs- und Zulassungsvorschriften für die Ausstattung von Diskotheken erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern korrigieren? Die von Dr. Reginald Birnhuber an der Universität München durchgeführten Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt. Die Aussage, daß von den in Discotheken eingesetzten Laserstrahlen Gesundheitsgefährdungen ausgehen können, treffen zu, wenn die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlen" nicht eingehalten wird. 15740* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1986 Laserstrahlen können auch Schäden hervorrufen, wenn direkt oder durch Reflektion von spiegelnden Flächen Laserlicht in das Auge fällt. Wegen dieser Gefährdungsmöglichkeiten sind in der Bundesrepublik Deutschland spezielle Schutzvorschriften erlassen worden. Die wichtigsten Sicherheitsfestlegungen sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlen", in der DIN-Norm Nr. 56912: „Sicherheitstechnische Anforderungen für Bühnenlaser- und Bühnenlaseranlagen" sowie in DIN-VDE 0837: „Strahlungssicherheit von Lasereinrichtungen" enthalten. Der Betrieb von Disco-Strahlen muß bei den Arbeitsschutzbehörden angezeigt werden. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt überprüft, so daß normalerweise davon ausgegangen werden kann, daß diese Laser keine Augenschäden verursachen können. In der Bundesrepublik Deutschland sind in den letzten Jahren insgesamt 13 Unfälle mit Laserstrahlen bekanntgeworden. Bei diesen Schäden handelt es sich jedoch um Unfälle mit leistungsstarken Lasern bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. In Discotheken sind bisher keine Unfälle bekanntgeworden. Die Bundesregierung wird die Gewerbeaufsicht auf die in Ihrer Frage angesprochenen Probleme hinweisen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/5156 Frage 113): Hält die Bundesregierung Ausforschungsmaßnahmen gegenüber in Wohngemeinschaften lebenden Arbeitslosen wegen des Verdachts „des Lebens in eheähnlichen Gemeinschaften", wie sie z. B. im Schwäbischen Tagblatt vom 21. Januar 1986 für den Bereich des Arbeitsamtes Reutlingen geschildert werden, für rechtlich zulässig und menschlich vertretbar? Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1984 — 1 BvL 44/80 — ist es mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar, bei der Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe Ehegatten in einer anderweit nicht ausgeglichenen Weise gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften zu benachteiligen. Das Siebte Änderungsgesetz hat deshalb dem Arbeitsförderungsgesetz eine Vorschrift eingefügt, nach der Einkommen und Vermögen einer Person, die mit dem Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, wie das Einkommen und Vermögen eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten zu berücksichtigen sind. Eine entsprechende Regelung enthält das Bundessozialhilfegesetz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu ist kennzeichnend für eine eheähnliche Gemeinschaft das Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Eine eheähnliche Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß in die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft noch weitere Personen aufgenommen sind. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat zur Durchführung des Gesetzes Weisungen erteilt und hierbei die Rechtsprechung zum Sozialhilferecht berücksichtigt. Nach diesen Weisungen ist der Frage nach einer eheähnlichen Gemeinschaft nur nachzugehen, wenn sich hierfür aus den Leistungsakten oder auf Grund von Äußerungen des Leistungsempfängers oder eines Dritten begründete Anhaltspunkte ergeben. Sie braucht nicht weiter verfolgt zu werden, wenn den Umständen nach eine dauernde Lebensgemeinschaft nicht in Betracht kommt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Urbaniak.





Rede von Hans-Eberhard Urbaniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung mit der chemischen Industrie auch darüber gesprochen hat, welch ein Potential eingesetzt wird, sowohl bei den freiwilligen Vereinbarungen als auch bei der Bundesregierung selbst, um einen erkenntlichen Zeithorizont abzuschätzen, überhaupt mit der Vielzahl dieser Stoffe fertigzuwerden? Das Gefahrenpotential muß ja mehr und mehr eingegrenzt werden. Wie sieht es also mit dem Zeithorizont aus?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß natürlich auch die personellen und organisatorischen Voraussetzungen diskutiert wurden, unter denen diese Prüfungen dann durchzuführen sind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Urbaniak.