Rede von
Lieselott
Blunck
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Staatssekretärin, welcher unterschiedliche bürokratische Aufwand und welche Schwierigkeiten entstehen für die Schutz suchenden Frauen sowie für die Frauenhausträger, wenn sie die finanziellen Hilfsmöglichkeiten des Bundessozialhilfegesetzes ausschöpfen wollen, und hält es die Bundesregierung angesichts der sozialen Schutzfunktion der Frauenhäuser für gerechtfertigt, daß die Frauenhausträgerinnen nach Ablauf einer bestimmten Aufenthaltsdauer verpflichtet sind, den Sozialhilfeträgern die Berechtigung des Aufenthalts der Schutz suchenden Frauen im Frauenhaus nachzuweisen?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Blunck, ich sage Ihnen ja nichts Neues: Die Empfänger öffentlicher Gelder müssen immer wieder den Nachweis dafür bringen, wo das Geld im letzten geblieben ist. So ist es auch in diesem Fall; denn der Sozialhilfeträger muß Wert darauf legen — das ist nun einmal so —, daß die Sozialhilfe wieder hereinkommt. Dann müssen die Frauenhaus-träger eben auch die Namen bekanntgeben.