Rede:
ID1020211700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 83
    1. und: 3
    2. Gesetz: 3
    3. immer: 2
    4. wie: 2
    5. dieses: 2
    6. seit: 2
    7. in: 2
    8. der: 2
    9. langen: 2
    10. das: 2
    11. es: 2
    12. daß: 2
    13. Herr: 1
    14. Präsident!: 1
    15. Meine: 1
    16. Damen: 1
    17. Herren!: 1
    18. Es: 1
    19. lohnt: 1
    20. nun: 1
    21. wirklich: 1
    22. nicht,: 1
    23. wieder: 1
    24. zu: 1
    25. wiederholen,: 1
    26. lange: 1
    27. wir: 1
    28. über: 1
    29. beraten: 1
    30. haben.: 1
    31. Das: 1
    32. liegt: 1
    33. hier: 1
    34. Herbst,: 1
    35. Oktober: 1
    36. 1984: 1
    37. vor.: 1
    38. Wir: 1
    39. haben: 1
    40. Geschäftsordnungsdebatte: 1
    41. heute: 1
    42. morgen: 1
    43. schon: 1
    44. darüber: 1
    45. gesprochen.: 1
    46. Irgendwann: 1
    47. nach: 1
    48. Beratungen: 1
    49. Anhörungen: 1
    50. kommt: 1
    51. einmal: 1
    52. Zeitpunkt,: 1
    53. dem: 1
    54. Parlament: 1
    55. entscheiden: 1
    56. muß.\n: 1
    57. Dann: 1
    58. müssen: 1
    59. Sie: 1
    60. ertragen,: 1
    61. die: 1
    62. Mehrheit: 1
    63. Hauses,: 1
    64. vom: 1
    65. Volke: 1
    66. gewählt: 1
    67. worden: 1
    68. ist,: 1
    69. auch: 1
    70. darauf: 1
    71. drängt,: 1
    72. ein: 1
    73. so: 1
    74. verabschiedet: 1
    75. wird,: 1
    76. sie: 1
    77. für: 1
    78. richtig: 1
    79. hält.Wir: 1
    80. bitten,: 1
    81. Ihren: 1
    82. Antrag: 1
    83. abzulehnen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 15509A Zur Geschäftsordnung Volmer GRÜNE 15509 B Dr. Bötsch CDU/CSU 15510 D Porzner SPD 15511A Wolfgramm (Göttingen) FDP 15511 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Paßgesetzes — Drucksache 10/3303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 10/5059 (neu), 10/5128 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5071 (neu) in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Europa-Paß — Drucksachen 10/3620, 10/5059 (neu) in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/2177 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 10/5060 (neu), 10/5129 in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 10/5060 (neu), 10/5129 Clemens CDU/CSU 15512 D Tietjen SPD 15516 A Dr. Hirsch FDP 15518 B Ströbele GRÜNE 15521 A, 15547 C Dr. Laufs CDU/CSU 15524 C Fischer (Osthofen) SPD 15526 B Baum FDP 15529 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 15532A Winterstein, Staatsminister des Landes Hessen 15534 A Fellner CDU/CSU 15536 D Dr. Emmerlich SPD 15539A Eylmann CDU/CSU 15541 C Schäfer (Offenburg) SPD 15543 B Mann GRÜNE (zur GO) 15544 B Seiters CDU/CSU (zur GO) 15545 A Volmer GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 15549 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 15550 A Namentliche Abstimmungen . . 15545D, 15546 C, 15546D, 15547 D, 15548A, 15548D, 15549B, 15550B Fragestunde — Drucksache 10/5081 vom 21. Februar 1986 — Unterschiedliche Bezeichnung der Aussiedler aus Polen in einer Broschüre des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 48 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 15550 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15550 D Nächste Sitzung 15551 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15553* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15553* B Anlage 3 Ablehnung der Übernahme einer Qualitätsgarantie bei zugekauften Weinen auf Grund des jüngsten Glykol-Skandals in einer Kellerei in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 14, 15 21.02.86 Drs 10/5081 Tatge GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15554* A Anlage 4 Gesetzliche Regelung einer Versorgung Pflegebedürftiger MdlAnfr 20 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15554* C Anlage 5 Richtlinien für die Ausbildung von AiPÄrzten MdlAnfr 21, 22 21.02.86 Drs 10/5081 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15554* D Anlage 6 Besetzung der Stellen für Ärzte im Praktikum nach der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung MdlAnfr 23 21.02.86 Drs 10/5081 Götzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15555* A Anlage 7 Straffung des Medizinstudiums bei verbesserter Facharztausbildung MdlAnfr 24, 25 21.02.86 Drs 10/5081 Dolata CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15555* D Anlage 8 Verhinderung des Imports von mit Methylbromid belasteten französischen Erzeugnissen (Salat, Gemüse) in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 26, 27 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15556* B Anlage 9 Einfuhr in den USA nicht zugelassener Pharmazeutika, einschließlich biotechnologischer Produkte, in die Bundesrepublik Deutschland und Weiterexport in die Dritte Welt MdlAnfr 28, 29 21.02.86 Drs 10/5081 Frau Dann GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 15556* D Anlage 10 Äußerungen des Bundeskanzlers zum Problem der Entschädigungszahlungen an jüdische Zwangsarbeiter MdlAnfr 42 21.02.86 Drs 10/5081 Mann GRÜNE SchrAntw StMin Vogel BK 15557* B Anlage 11 Doppelte Beobachtung und Bewertung politischer Fernsehsendungen durch Mitarbeiter des Bundespresseamtes; Kriterien für die Bewertung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 III MdlAnfr 43, 44 21.02.86 Drs 10/5081 Duve SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 15557* B Anlage 12 Finanzierung und Förderung kommunaler humanitärer Hilfsmaßnahmen für Nicaragua angesichts der Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 45, 46 21.02.86 Drs 10/5081 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 15558* A Anlage 13 Intervention gegen die antidemokratische Entwicklung in Südkorea MdlAnfr 47 21.02.86 Drs 10/5081 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 15558* B Anlage 14 Anstieg der Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse auf Kosten der unbefristeten durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 MdlAnfr 97, 98 21.02.86 Drs 10/5081 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15558* D Anlage 15 Ausschluß von seit dem 1. Juli 1984 arbeitslosen älteren Arbeitnehmern vom Bezug des Arbeitslosengeldes durch die 7. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz; günstigere Regelung bei mindestens zweitägiger Krankmeldung während des letzten halben Jahres MdlAnfr 99, 100 21.02.86 Drs 10/5081 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15559* B Anlage 16 Standort einer zentralen Verwaltungsschule der Bundesanstalt für Arbeit im bayerischen Zonenrandgebiet MdlAnfr 101 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15559* C Anlage 17 Annahme von zwei Arbeitsplätzen zu je 390 DM im Baugewerbe zur Umgehung der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge; Beseitigung der Mißstände MdlAnfr 102, 103 21.02.86 Drs 10/5081 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15559* D Anlage 18 Entwicklung der Zahl der Trennungsbeihilfebezieher gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes in den letzten Jahren (gegliedert nach Bundesländern); Information der Arbeitsuchenden über diese Förderungsmöglichkeit MdlAnfr 104, 105 21.02.86 Drs 10/5081 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15560* A Anlage 19 Übernahme der Garantie für die Wirkungsgleichheit von in Preisvergleichslisten enthaltenen Fertigarzneimitteln durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 106, 107 21.02.86 Drs 10/5081 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 15560* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15509 202. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1986 Beginn: 8.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bastian 28. 2. Becker (Nienberge) 28. 2. Böhm (Melsungen) * 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Gansel 28. 2. Genscher 28. 2. Dr. Glotz 28. 2. Hauchler 28. 2. Graf Huyn 28. 2. Frau Kelly 28. 2. Dr. Kohl 28. 2. Kohn 28. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer * 28. 2. Lohmann (Witten) 28. 2. Louven 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Müller (Bremen) 28. 2. Dr. Penner 28. 2. Rapp 28. 2. Reuschenbach 28. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) * 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 28. 2. Spilker 28. 2. Spranger 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Vosen 28. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 1986 beschlossen, zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes - 3. FstrAbÄndG - einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme von mehrjährigen F&E-Programmen auf dem Gebiet der Umwelt (1986 bis 1990) - KOM(85) 391 endg. - Rats-Dok. Nr. 8664/85 (Drucksache 10/3909 Nr. 7) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die koordinierte Entwicklung von automatisierten Verwaltungsverfahren (C. D.-Projekt) - KOM(85) 295 endg. - Rats-Dok. Nr. 7501/85 (Drucksache 10/4048 Nr. 1, 10/4400 [Berichtigung]) Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1983 bis 1986 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Zehnter Subventionsbericht) (Drucksache 10/3821) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem Plan für eine europäische Technologieforschung (Drucksache 10/3607) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine 16. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem: gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden (Drucksache 10/5011) zuständig: Finanzausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Abschaffung der Todesstrafe und zum Beitritt zum Protokoll Nr. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 10/5012) zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat (Mailand 28./29. Juni 1985) über die Vollendung des Binnenmarktes (Drucksache 10/5013) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur einzigen Akte, die von der Regierungskonferenz am 16. und 17. Dezember 1985 gebilligt wurde (Drucksache 10/5014) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1983 (Jahresrechnung 1983) (Drucksache 10/5087) zuständig: Haushaltsausschuß 15554* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Tatge (GRÜNE) (Drucksache 10/5081 Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung den erneuten GlykolSkandal einer Kellerei im Landesteil Südliche Weinstraße Rheinland-Pfalz bzw. deren Aussage, daß die Glykol-Beimischung auf Grund einer Verwechslung, d. h. statt mit eigenem Gewürztraminer Beerenauslese mit QBA Gewürztraminer aus einem österreichischen Tanklastzug zugesetzt worden sei? Teilt die Bundesregierung die Meinung des Weinbaupräsidenten, daß es dringend geboten sei, bei Betrieben, die eine Mischform von Weingut und Weinkellerei darstellen, künftig darauf hinzuweisen, daß bei den zugekauften Weinen keine Qualitätsgarantie übernommen werden könnte? Zu Frage 14: Bei dem mit Ihrer Frage aufgegriffenen Fall eines bereits 1980 abgefüllten Weines handelt es sich nicht um einen „erneuten Glykol-Skandal", sondern um eine Beanstandung, die im Rahmen der aufgrund des österreichischen Weinskandals veranlaßten umfangreichen Untersuchungen erfolgt ist. Die Bundesregierung bedauert sehr, daß durch weitere DEG-Gehalte in deutschen Weinen die gemeinsamen Bemühungen von Weinwirtschaft, Landesregierungen und Bundesregierung beeinträchtigt werden, den für die deutsche Weinwirtschaft aus dem österreichischen Weinskandal erwachsenen Schaden einzugrenzen. Die von Ihnen wiedergegebene Aussage der betroffenen Weinkellerei, die wohl in einer Zeitungsmeldung enthalten ist, kann die Bundesregierung mangels eigener Tatsachenkenntnis nicht beurteilen. Insoweit wird erst das Ergebnis der von den zuständigen Landesbehörden eingeleiteten Ermittlungen abgewartet werden müssen. Zu Frage 15: Nach dem deutschen Lebensmittelrecht — einschließlich des Weinrechts — trägt derjenige die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit eines Lebensmittels, der es in Verkehr bringt. Hat der Inhaber einer Weinkellerei Zweifel an der einwandfreien Beschaffenheit eines zugekauften Weines, so muß er diese entweder durch geeignete Nachprüfungen oder Untersuchungen ausräumen, oder er darf ihn nicht in Verkehr bringen. Durch eine Erklärung, keine Qualitätsgarantie übernehmen zu können, kann er sich jedenfalls nicht von seiner Verantwortung als Inverkehrbringer freistellen. Im Interesse des Verbraucherschutzes lehnt die Bundesregierung eine Änderung der geltenden Rechtslage ab. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/5081 Frage 20): Ist die Bundesregierung bereit, die Versorgung von Pflegefällen in einem Umfeld von häuslicher Pflege, Sozialstationen und stationärer Pflege durch eine gesetzliche Regelung ähnlich der Versorgungsgesetzgebung für die Zukunft sicherzustellen? Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zu Fragen der Pflegebedürftigkeit (Bundestags-Drucksache 10/1943) angekündigt, daß sie das gegenwärtige System der Versorgung und Sicherung Pflegebedürftiger, das der Verbesserung bedürfe, mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen gezielt verbessern werde. Dieses Bündel von Einzelmaßnahmen besteht im Kern in der Unterstützung der häuslichen Pflege durch Maßnahmen im Wohnungswesen, die bereits in Kraft sind, sowie durch verbesserte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; der entsprechende Gesetzentwurf wird — rechtzeitig für eine Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften in dieser Legislaturperiode — zur Zeit vorbereitet. Desweiteren prüft die Bundesregierung, ob die steuerliche Berücksichtigung von Haushaltserschwernissen und sonstigen finanziellen Belastungen in den Fällen häuslicher Pflege verbesserungsbedürftig ist und es weiterer Regelungen bedarf. Außerdem hat sich die Bundesregierung für die Verbesserung der personellen Situation von ambulanten Diensten eingesetzt. Über weitere Schritte zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 21 und 22): In welchem Umfang wird sichergestellt, daß Chefärzte verläßliche Kriterien als Richtlinien für die Ausbildung der AiPÄrzte erhalten? Wenn dem AiP-Arzt ein Fehler unterläuft, wer wird dann belangt? Zu Frage 21: Durch die in Vorbereitung befindliche Fünfte Änderungsverordnung wird die Approbationsordnung für Ärzte um Regelungen für die Durchführung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum ergänzt. Diese Vorschriften enthalten die Leitlinien für die Ausbildung und den Einsatz der Ärzte im Praktikum und geben damit allen ausbildenden Ärzten die notwendige Richtlinie für die Ausbildung der Ärzte im Praktikum an die Hand. Zu Frage 22: Der Arzt im Praktikum wird kraft gesetzlicher Regelung unter der Aufsicht vollausgebildeter Ärzte tätig. Dem ausbildenden Arzt obliegt die Verantwortung dafür, mit welchen Aufgaben er den Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15555* Arzt im Praktikum betraut. Er darf diesem nur solche Verrichtungen übertragen, zu deren ordnungsgemäßer Ausführung der Arzt im Praktikum nach seinem Ausbildungsstand in der Lage ist. Das setzt voraus, daß er sich vor Übertragung bestimmter Aufgaben jeweils davon überzeugt, daß der Arzt im Praktikum die zu ihrer ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Verletzt er diese Verpflichtung, so kann er im Schadensfalle belangt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn dem Arzt im Praktikum grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In einem solche Fall kann der Arzt im Praktikum belangt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatsekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Götzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 23): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei der von ihr vorgeschlagenen Regelung, die davon ausgeht, daß die Stellen für den AiP-Arzt aus freiwerdenden und nicht wieder besetzten Assistenzarztstellen beschafft werden können und auf der Grundlage 1 : 3 oder 1 : 2 erfolgen sollen, bei annähernd 12 000 Absolventen durch diese Maßnahme ein reibungsloser Ablauf für die Durchführung der AiP-Phase gewährleistet ist. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die erforderlichen Stellen für Ärzte im Praktikum rechtzeitig bereitgestellt werden können. Die Praxisphase läuft Ende 1987 erstmals an. Benötigt werden zunächst ca. 18 000, später ca. 24 000 Stellen, die zum größten Teil in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden müssen. Wie schon in der Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung ausgeführt (siehe BT-Drucksache 10/1963), sollen in den ersten Jahren des Anlaufens der Praxisphase jährlich freiwerdende Arztstellen in den Krankenhäusern in Stellen für Ärzte im Praktikum umgewandelt und aufgeteilt werden. Nach den Schätzungen der Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen früherer Jahre werden jährlich ca. 5 000 Arztstellen in Krankenhäusern frei, aus denen Stellen für Ärzte im Praktikum geschaffen werden können. Es ist derzeit noch nicht bekannt, in welchem Verhältnis diese Stellen aufzuteilen sind, da der Tarifvertrag für Ärzte im Praktikum noch nicht abgeschlossen worden ist. Legt man ein Verhältnis von 1:3 zugrunde, so würden ca. 6 700 Arztstellen in Krankenhäusern benötigt. Damit könnten 20 000 Stellen für Ärzte im Praktikum geschaffen werden. Bei einem Verhältnis von 1 : 2 würden ca. 10 000 Arztstellen in Krankenhäusern benötigt. 4 000 Stellen können in ärztlichen Praxen und anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Es sind Maßnahmen getroffen worden, die die Schaffung der Stellen für Ärzte im Praktikum flankieren. So sieht § 11 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vor, daß durch Landesrecht im Zusammenhang mit der Förderung von Krankenhäusern geregelt werden kann, daß Krankenhäuser bei der Ausbildung von Ärzten besondere Aufgaben zu übernehmen haben. § 11 Abs. 4 der Bundespflegesatzverordnung regelt die Berücksichtigung der Ausbildungsvergütungen für Ärzte im Praktikum im Pflegesatz, indem er bestimmt, daß Kosten der Beschäftigung von Ärzten im Praktikum zu den Selbstkosten der Krankenhäuser gehören, soweit Stellen nachgeordneter Ärzte auf Ärzte im Praktikum aufgeteilt werden. Das in Vorbereitung befindliche Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung wird die Fluktation der Ärzte in den Krankenhäusern fördern und damit wesentlich dazu beitragen, daß Stellen frei werden, die in Stellen für Ärzte im Praktikum umgewandelt und aufgeteilt werden können. Es gibt derzeit noch keine Übersichten darüber, welche Krankenhäuser, Arztpraxen etc. über Stellen für Ärzte im Praktikum verfügen werden. Die Mehrzahl der Länder hat mit Erhebungen hierüber begonnen. Von den Ländern ist aber mitgeteilt worden, daß die Krankenhäuser den Tarifvertrag für Ärzte im Praktikum abwarten, bevor sie disponieren. Die Bundesregierung erwartet, daß die aufgenommenen Tarifverhandlungen alsbald zum Abschluß kommen. Sie wird, ebenso wie seitens der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bereits geschehen, die Tarifpartner bitten, um einen zügigen Abschluß der Verhandlungen bemüht zu sein. Im übrigen haben die Länder bei einer kürzlich vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit veranlaßten Umfrage mitgeteilt, daß sie mit der rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Stellen für Ärzte im Praktikum rechnen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß etwa 80 v. H. aller jungen Mediziner eine vier- bis sechsjährige Facharztausbildung durchlaufen und zukünftig ein Teil gezwungen wird, sich niederzulassen, weil nicht in ausreichendem Umfang die erforderlichen Stellen für die Weiterbildung zum Facharzt bereitgestellt werden können? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, zur Straffung des Medizinstudiums das sogenannte praktische Jahr entfallen zu lassen, um dadurch die Gesamtdauer des Studiums zu verkürzen, gleichzeitig aber den Forderungen nach einer verbesserten qualitativen Ausbildung gerecht zu werden, und wie sind derartige Vorstellungen mit der EGRichtlinie über die Vereinheitlichung der Medizinerausbildung von mindestens sechs Jahren oder 5 500 Unterrichtsstunden zu vereinbaren? Zu Frage 24: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, daß im Vergleich zu heute künftig nur noch ein wesentlich kleinerer Teil der Ärzte die Möglichkeit haben wird, eine Weiterbildung zum Gebietsarzt zu durchlaufen. Dieser Entwicklung wird aber durch die 15556* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung erfolgte Erweiterung der ärztlichen Ausbildung um die Tätigkeit als Arzt im Praktikum Rechnung getragen. Hierdurch wird sichergestellt, daß alle Ärzte im Rahmen ihrer Ausbildung durch eine praktische Tätigkeit nach dem Medizinstudium ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und ärztliche Erfahrung sammeln können. Hierdurch wird ihre Qualifikation wesentlich verbessert, so daß sie auch ohne Weiterbildung in der Lage sein werden, eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt auszuüben. Zu Frage 25: Ein Verzicht auf das „Praktische Jahr" kann unter den gegebenen Umständen nicht in Betracht kommen. Es würde eine erhebliche Verschlechterung der ärztlichen Ausbildung mit sich bringen und damit den Bestrebungen, die Ausbildung nachhaltig zu verbessern, entgegenlaufen. Wegen der hohen Studentenzahlen ist es nicht möglich, einen intensiven praktischen Unterricht in den dem „Praktischen Jahr" vorausgehenden Studienabschnitten durchzuführen. Es wäre angesichts dieser defizitären Ausbildung nicht vertretbar, die Studenten schon nach dem Fünften Jahr als „Ärzte im Praktikum" in die Krankenhäuser und ärztlichen Praxen zu entlassen. Mit dem „Praktischen Jahr" würde die einzige Ausbildungsphase im Studium, in der ein intensiver Patientenkontakt mit einer kontinuierlichen Unterweisung am Krankenbett stattfindet, entfallen. Auch aus EG-rechtlicher Verpflichtung muß das „Praktische Jahr" beibehalten werden. Artikel 1 der Richtlinie 75/363/EWG fordert für die ärztliche Ausbildung mindestens eine Ausbildung von 6 Jahren oder 5 500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität bzw. unter Aufsicht einer Universität. Bei Wegfall des „Praktischen Jahres" wäre die Zahl von 5 500 Stunden, auf die es bei einem kürzeren als 6jährigen Studium ankäme, nicht annähernd erreichbar. Eine Anreicherung eines 5jährigen Medizinstudiums um die fehlende Zahl von weit über 1 000 Stunden wäre nicht realisierbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in französischen Treibhäusern, die der Erzeugung von Salat und Gemüse dienen, das als krebserregend geltende Methylbromid zur Entseuchung der Böden verwendet wird, und was hat die Bundesregierung bisher getan, um sicherzustellen, daß keine aus diesem Grunde mit Bromid belasteten Erzeugnisse in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden? Hat die Tatsache, daß in der Schweiz in den letzten Wochen französischer Kopfsalat wegen zu hoher Bromidbelastung aus dem Verkehr gezogen wurde, zur Intensivierung der deutschen Grenzkontrolle bzw. zu sonstigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die deutschen Verbraucher geführt? Zu Frage 26: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wird Methylbromid als Begasungsmittel zur Bodenentseuchung und im Vorratsschutz in vielen Ländern, u. a. auch in Frankreich, verwendet. Aufgrund seiner starken Reaktionsfähigkeit und Instabilität treten Rückstände an unverändertem Methylbromid, bei dem ein nennenswertes krebserzeugendes Potential zu vermuten ist, nicht auf. Für die nach der Anwendung im Boden auftretenden Rückstände von anorganischem Bromid, die in nachgebauten Kulturen, wie z. B. Salat, Gurken und Tomaten zu entsprechenden Bromid-Rückständen führen können, besteht hingegen nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein Verdacht auf krebserzeugende Wirkungen nicht. Da Rückstände an freiem Methylbromid und anorganischem Bromid gesundheitlich unterschiedlich zu beurteilen sind, wurden in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung für Rückstände an diesen Stoffen unterschiedliche Höchstmengen auch für Salat und Gemüse festgesetzt, die beim Inverkehrbringen nicht überschritten sein dürfen. Die für Methylbromid für alle pflanzlichen Lebensmittel geltende Höchstmenge in Höhe von 0,1 mg/kg ist der niedrigste Wert, der derzeit unter Berücksichtigung der analytischen Bestimmbarkeit des Stoffes festgesetzt werden kann. Diese Höchstmengenregelungen gelten auch für importierte Lebensmittel. Auf die Beantwortung der mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Müller, die im Plenarprotokoll über die 64. Sitzung am 5. April 1984, Seiten 4578 und 4588 abgedruckt sind, nehme ich im übrigen Bezug. Zu Frage 27: Der Bundesregierung liegen keine näheren Informationen darüber vor, aus welchen Gründen eine Beanstandung des aus Frankreich stammenden Gemüses in der Schweiz vorgenommen wurde. Es liegen ihr insbesondere keine Erkenntnisse über die Art und Höhe etwaig festgestellter Rückstände vor. Bei Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Höchstmengen besteht keine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit keine Mitteilungen von den für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zuständigen Ländern über Beanstandungen von französischem Salat oder Gemüse wegen überhöhter Rückstände an anorganischem Bromid erhalten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dann (GRÜNE) (Drucksache 10/5081 Fragen 28 und 29): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15557* Ist es der Bundesregierung bekannt, daß eine Gesetzesveränderung derzeit im US-Kongreß (Senate Bill 1848; House of Representatives HR-3495) beraten wird, die es ermöglichen soll, auf dem US-Markt nicht zugelassene Pharmazeutika, einschließlich biotechnologischer Produkte, zu exportieren? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mögliche negative Folgen dieser neuen Exportpraxis abzuwenden, insbesondere in Form von einer potentiellen gesundheitlichen Gefährdung der Bürger, von wirtschaftlichen Nachteilen für hiesige Hersteller und durch den Weiterexport solcher Produkte in Länder der Dritten Welt? Zu Frage 28: Der Bundesregierung sind Bestrebungen in den Vereinigten Staaten bekannt, die darauf abzielen, in Zukunft auch nicht zugelassene Arzneimittel exportieren zu können. Zu Frage 29: Soweit die amerikanischen Bestimmungen in der genannten Art verändert werden sollten, sind Gefahren für den Gesundheitsschutz der Bundesrepublik nicht zu befürchten, da Fertigarzneimittel aus den Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind. Auch wirtschaftliche Nachteile für hiesige Hersteller sind nicht zu befürchten. Der Export von Arzneimitteln aus der Bundesrepublik Deutschland in die Länder der Dritten Welt unterliegt den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/5081 Frage 42): Hat sich Bundeskanzler Kohl im Kreise von Journalisten (Bericht im Spiegel Nr. 5 vom 27. Januar 1986, Seite 17) zum Problem der Entschädigungszahlungen für jüdische Zwangsarbeiter geäußert und dabei erklärt, was ein CSU-Politiker zur Wiedergutmachung für Zwangsarbeiter und über die Juden gesagt hat, die sich immer zu Wort meldeten, wenn in deutschen Kassen das Geld klimpere, so denke die überwältigende Mehrheit der Deutschen: Darüber solle sich bloß niemand täuschen, Antisemitismus sei das aber nicht? Die Antwort lautet: Nein. Was hierzu im „Spiegel" gestanden hat, ist falsch. Das hat der Bundeskanzler in der ZDF-Sendung „Journalisten fragen — Politiker antworten" am 13. Februar 1986 auf eine entsprechende Frage ausdrücklich festgestellt. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Ost auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 43 und 44): Trifft die Information des vom Personalrat des Bundespresseamtes im Januar 1986 herausgegebenen Mitteilungsblattes zu, wonach zusätzlich zu der Rundfunk- und Fernsehauswertung durch die Nachrichtenabteilung eine regelmäßige abendliche Beobachtung und Bewertung von politischen Fernsehsendungen („auch Unterhaltungssendungen") erfolgt, die auf „freiwilliger" Basis durch Mitarbeiter des Bundespresseamtes geschieht, und welchen Zweck verfolgt diese zusätzliche Beobachtung und Bewertung? Nach welchen Kriterien wird die „Bewertung" vorgenommen, da sie sich ja messen lassen muß an der Auskunft des Staatssekretärs Neusel vom Bundesministerium des Innern (Drucksache 10/4634) vom 23. Dezember 1985: „Eine Programmbeobachtung im einzelnen gehört nicht zu ihren (der Bundesregierung) Aufgaben."? Das Presse- und Informationsamt hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten. Zu diesem Zweck werden in der Nachrichtenabteilung des Amtes seit Jahren nicht nur zahlreiche Zeitungen und Agenturmeldungen ausgewertet, sondern auch ständig Hörfunk- und Fernsehsendungen beobachtet und mit thematischer Angabe des jeweiligen Beitrags erfaßt. Zwar wird auf diese Weise eine kurzgefaßte Wiedergabe fast des gesamten Nachrichtenmaterials erreicht, jedoch haben die Nachrichten und Themen — welches Gebiet sie auch behandeln mögen — im wesentlichen den gleichen Stellenwert. Eine Herausstellung und Gewichtung von Schwerpunkten einzelner Sendungen unter informationspolitischen Gesichtspunkten wurde bis vor kurzem nicht vorgenommen. Dies wurde zunehmend als Mangel empfunden. Zur Unterrichtung des Bundeskanzlers, der Bundesregierung und des Regierungssprechers genügt es nicht, nahezu alle — auch weniger wichtige Nachrichten — zu erfassen. Vielmehr ist es erforderlich, darüber hinaus auch die politisch relevanten Schwerpunkte auszuwählen und diese wertend zusammenzufassen. Dadurch wird die Bundesregierung nicht nur rasch über das politisch Wesentliche informiert, sondern erhält auch für etwa notwendige Reaktionen sogleich die erforderlichen Entscheidungshilfen. Da im Augenblick kein frei verfügbares Personal für diese unaufschiebbare — bislang nicht hinreichend beachtete — Aufgabe vorhanden war, wurde zunächst eine unkonventionelle, unbürokratische Übergangsregelung getroffen. Soweit die Aufgabe nicht von Bediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen wahrgenommen werden kann, füllen etwa 25 bis 30 Mitarbeiter diese Lücke vorübergehend mit zusätzlichem Engagement aus. Damit ist gewährleistet, daß sich die Belastung für den einzelnen in diesem Jahr auf wenige Stunden beschränken wird. Im übrigen ist ein Freizeitausgleich sichergestellt. Selbstverständlich wird sich das Amt darum bemühen, für diese Daueraufgabe die erforderlichen Stellen und Mittel zu erhalten. Die notwendigen Schritte dafür sind bereits eingeleitet. Zu Ihrem Hinweis auf die Äußerung des Staatssekretärs Neusel in der Fragestunde vom 23. Dezember 1985 darf ich bemerken, daß diese Feststellung in einem völlig anderen Zusammenhang stand. Dort ging es um die Beobachtung der Darstellung von 15558* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Gewalt im Fernsehen insgesamt; Staatssekretär Neusel hat hier zu Recht betont, daß dies nicht Aufgabe der Bundesregierung ist. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 45 und 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzierung von humanitären Hilfsmaßnahmen und Großobjekten, z.B. im Gesundheitswesen oder der Trinkwasserversorgung in Nicaragua durch deutsche Städte, angesichts der laufend bekanntwerdenden Menschenrechtsverletzungen in diesem Land? Unter welchen Umständen und in welchem Umfang werden solche kommunalen Hilfsmaßnahmen von der Europäischen Gemeinschaft gefördert und bezuschußt? Zu Frage 45: Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Länder und Gemeinden durch eigene Anstrengungen zur Linderung der Not in Entwicklungsländern beitragen. In vielen Ländern wird die Not der Bevölkerung durch Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung noch vergrößert. Die Bundesregierung hält es für wichtig, daß gerade in solchen Ländern darauf geachtet wird, daß humanitäre Hilfsmaßnahmen der Bevölkerung unmittelbar zugute kommen. Projekte im zivilen Gesundheitswesen oder zur Trinkwasserversorgung sind dazu in der Regel geeignet. Die Bundesregierung erhebt daher auch keine Einwände gegen Maßnahmen der Länder und Gemeinden, die der Bevölkerung in Nicaragua unmittelbar zugute kommen. Die Grundhaltung der Bundesregierung zur Frage öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua bleibt dadurch unberührt. Zu Frage 46: Die EG hat sich in den letzten Jahren auf Projekte der ländlichen Entwicklung konzentriert, jedoch keine kommunalen Hilfsmaßnahmen in Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder der Trinkwasserversorgung in Nicaragua in Angriff genommen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die dramatische innenpolitische Entwicklung in Südkorea, nachdem zahlreiche Abgeordnete der Opposition verhaftet oder unter Hausarrest gestellt worden sind, und was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Einflußmöglichkeiten zu tun, damit diese antidemokratische Entwicklung gestoppt wird? Die Bundesregierung hat die beunruhigenden Vorgänge der letzten Woche in Korea mit Aufmerksamkeit und Sorge verfolgt. Sie hat der koreanischen Seite gegenüber deutlich gemacht, daß es in der deutschen Öffentlichkeit nicht verstanden werde, daß eine öffentliche Unterschriftenaktion zur Verfassungsänderung mit Gewalt unterbunden wird. Die Bundesregierung begrüßt jeden weiteren Schritt zur Demokratisierung in Korea. Sie mißbilligt jeden Eingriff gegen nach unserem Verständnis demokratische Grundrechte der freien Meinungsäußerung und Willensbekundung. Die Hausarreste sind inzwischen aufgehoben worden. Die Bundesregierung hofft, daß nach dem Gespräch der drei Parteivorsitzenden mit dem koreanischen Präsidenten am 24. Februar eine weitere Zuspitzung der innenpolitischen Auseinandersetzungen vermieden werden kann und einvernehmliche Lösungen für den gemeinsamen Weg zur Demokratisierung gefunden werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 97 und 98): Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes bezüglich der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse zu ändern oder zurückzunehmen, in Anbetracht der Tatsache, daß eine Sonderuntersuchung des Arbeitsamtes Ludwigshafen einen Rückgang der unbefristeten Arbeitsverhältnisse von 86,5 v. H. auf 57,4 v. H. um 29,1 v. H. und eine Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse von 13,5 v. H. auf 42,6 v. H. seit 1983 ausweist? Ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverträge durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen hat, sondern ausschließlich Rechtsnachteile für die Arbeitnehmer? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die für eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 1990 geltenden Regelungen bewährt haben. Sie sieht sich durch die Mitteilungen vieler Verbände bestätigt, u. a. des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe und der Industrie- und Handelskammern. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat aufgrund einer im Herbst 1985 durchgeführten Untersuchung mitgeteilt, daß 1985 mehr als 30% der befragten Einzelhändler zusätzliche Arbeitskräfte nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz eingestellt haben. Demgegenüber ist die Sonderuntersuchung des Arbeitsamtes Ludwigshafen ohne jede Aussagekraft. Die in der Frage genannten Prozentsätze für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse geben nämlich nicht die Arbeitsverhältnisse in Ludwigshafen wieder, sondern nur die dem Arbeitsamt Ludwigshafen in einem sehr kurzen Erhebungszeitraum von zwei Wochen im Mai/Juni 1983 und 1985 gemeldeten offenen Stellen für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Darüber hinaus kann diese Veränderung schon deshalb nicht auf das Beschäftigungsförderungsgesetz zurückzuführen sein, weil dieses erst kurz zuvor am 1. Mai 1985 in Kraft getreten ist. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15559* Die Bundesregierung ist im Gegensatz zu Ihnen der Auffassung, daß das Beschäftigungsförderungsgesetz zu zusätzlichen Einstellungen geführt hat. Viele Unternehmen scheuen trotz der wieder günstigeren konjunkturellen Situation den Abschluß unbefristeter Arbeitsverträge, weil sie nicht wissen, wie lange die Auftragslage anhält. Sie weichen statt dessen zur Bewältigung der zusätzlichen Aufträge vorerst in Überstunden und zusätzliche Schichten aus. Durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge haben sie nunmehr die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zunächst befristet einzustellen und, wenn die Auftragslage anhält, ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wie bereits anfangs gesagt, machen nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundesregierung von dieser Möglichkeit viele Unternehmen Gebrauch. Für den Arbeitnehmer, und darin sollten Sie mir zustimmen, ist es besser, wenigstens befristet beschäftigt zu sein, als weiterhin auf eine Anstellung warten zu müssen. Je länger ein solches Warten dauert, desto schwerer ist es, ihn wieder in den Arbeitsprozeß einzuschleusen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 99 und 100): Trifft es zu, daß ältere Arbeitnehmer, die seit dem 1. Juli 1984 arbeitslos sind, von der mit der 7. Novelle Arbeitsförderungsgesetz beschlossenen Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld ausgesperrt sind, weil sie den entscheidenden Stichtag um zwei Tage verfehlen, und hat die Bundesregierung diesen Effekt bei der Erarbeitung ihres Gesetzentwurfs bewußt einkalkuliert? Trifft es zu, daß ältere Arbeitnehmer, die seit dem 1. Juli 1984 arbeitslos sind, von der mit der 7. Novelle Arbeitsförderungsgesetz beschlossenen Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld „begünstigt" werden, wenn sie im letzten halben Jahr mindestens zwei Tage krank gemeldet waren? Arbeitslose, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 1986 verloren haben, können nur dann länger Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihnen — von weiteren Voraussetzungen abgesehen — diese Leistung noch für den 30. Dezember 1985 zustand. Dieser Stichtag ist gewählt worden, damit auch diejenigen Arbeitslosen länger Arbeitslosengeld erhalten, denen erstmals mit Beginn des Jahres 1985 Arbeitslosengeld für die Dauer von 312 Tagen — das ist ein Jahr — zustand. Eine darüber hinausgehende Regelung hat die Bundesregierung insbesondere aus Kostengründen nicht vorgeschlagen. Bei den von Ihnen angesprochenen Leistungsbeziehern, die zum 1. Juli 1984 arbeitslos geworden sind, ist zu berücksichtigen, daß deren Jahresanspruch bereits zum 1. Januar 1985 auf 11/2 Jahre verlängert worden ist. Wer nur deshalb für den 30. Dezember 1985 Arbeitslosengeld beanspruchen kann, weil er zuvor den Leistungsbezug unterbrochen hat oder aber arbeitsunfähig war, ist von der Verlängerung der Anspruchsdauer nicht ausgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 101): Wie weit sind die Vorarbeiten für die Standortwahl für eine zentrale Verwaltungsschule der Bundesanstalt für Arbeit im bayerischen Zonenrandgebiet bereits gediehen, und treffen Hinweise zu, daß die Bundesanstalt jetzt wieder einen Standort außerhalb des Zonenrandgebiets mit der Begründung sucht, sie habe im Zonenrandgebiet keinen geeigneten Standort gefunden? Nach der Satzung der Bundesanstalt für Arbeit hat der Verwaltungsrat über die Errichtung und den Sitz der Zentralen Verwaltungsschule zu entscheiden. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wird deren Präsident im Laufe des Jahres 1986 der Selbstverwaltung seinen Vorschlag zum Standort der Zentralen Verwaltungsschule unterbreiten. Diese Standortbestimmung ist eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne des Raumordnungsgesetzes; die Bundesregierung hält deswegen an ihrer rechtlichen und politischen Auffassung fest, daß die Bundesanstalt für Arbeit den struktur- und deutschlandpolitischen Vorrang des Zonenrandgebietes bei ihrer Entscheidung zu beachten hat. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 102 und 103): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es zur Praxis im Baugewerbe gehört, daß Arbeitnehmer genötigt werden, zwei Arbeitsplätze zu je 390 DM einzunehmen, um damit Renten-und Krankenversicherungsbeiträge zu umgehen, und dies mit der Notwendigkeit niedriger Preise begründet wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß solche Mißstände beseitigt werden müssen, wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Abhilfe einzuleiten? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß es zur Praxis im Baugewerbe gehört, die Arbeitnehmer zu nötigen, zwei Arbeitsplätze zu je 390 DM einzunehmen, um damit Sozialversicherungskosten zu sparen. Richtig ist, daß immer wieder Fälle bekannt werden, in denen die Versicherungsuntergrenze durch illegale Praktiken mißbraucht wird. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß solche Mißstände mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden müssen. In der Vergangenheit sind zahlreiche gesetzliche Einschränkungen der Versicherungsuntergrenze erfolgt. Die seit dem 1. Januar 1983 nunmehr geltende Regelung beruht auf einem nur mühsam zustande gekommenen Kompromiß im Vermittlungsausschuß. Bei dieser Situation sind alle Beteiligten aufgerufen, verstärkt durch Aufklärung, aber auch durch Kontrolle, den Mißständen entgegenzuwirken. Unabhängig davon ist im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die alle mit der Versicherungsun- 15560* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 tergrenze zusammenhängenden Lösungsansätze geprüft hat. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, daß entsprechende Maßnahmen nur erwogen werden sollen, wenn nachzuweisen ist, daß die sozialversicherungsfreie Beschäftigung im gewerblichen Bereich spürbar zugenommen und ein sozial- wie wirtschaftspolitisch bedeutsames Ausmaß erreicht hat. Hierzu sind verläßliche Zahlenangaben erforderlich. Es wird versucht, durch Einschaltung verschiedener Stellen oder durch wissenschaftliche Forschungsprojekte diesbezüglich Klarheit zu gewinnen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Fragen 104 und 105): Wie hat sich die Zahl der Bezieher von Trennungsbeihilfe gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 4 AFG im Laufe der letzten Jahre entwickelt (gegliedert nach Bundesländern)? Was tut die Bundesregierung, um Arbeitssuchende auf dieses wichtige Instrument zur Förderung der Mobilität hinzuweisen? Im gesamten Bundesgebiet hat sich die Zahl der Bezieher von Trennungsbeihilfe seit 1982 erhöht. 1982 waren es 554 Bezieher, 1983 579 1984 835 1985 1 175, d. h. die Zahl der Bezieher hat sich von 1982 auf 1985 mehr als verdoppelt. Mir liegen die Zahlen nicht nach Bundesländern, sondern nach Landesarbeitsamtbezirken aufgeschlüsselt vor. Sie zeigen fast überall ein Ansteigen der Zahl der Bezieher, besonders stark im Bereich des Landesarbeitsamtes Niedersachsen/Bremen; dort hat sich die Zahl von 1982 bis 1985 mehr als vervierfacht, im Bereich des Landesarbeitsamtes Schleswig-Holstein/Hamburg verdreifacht, in Nordrhein-Westfalen mehr als verdoppelt. Lediglich in Hessen ist die Zahl von 56 auf 43 Bezieher zurückgegangen. Für die Gewährung der Trennungsbeihilfe ist die Arbeitsverwaltung zuständig. Die Arbeitsämter unterrichten die Arbeitslosen bei den Beratungsgesprächen über die Fördermöglichkeiten. Ferner stehen anschauliche und leicht lesbare Merkblätter zur Verfügung. In einem „Merkblatt für Arbeitslose" macht eine Übersicht auf alle Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, darunter die Trennungsbeihilfe aufmerksam. Ein gesondertes Merkblatt „Förderung der Arbeitsaufnahme" unterrichtet ausführlicher darüber. Diese Merkblätter werden den Arbeitslosen im Arbeitsamt ausgehändigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/5081 Fragen 106 und 107): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Preisvergleiche bei Fertigarzneimitteln mit identischen Wirkstoffen, die z. B. vom Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen veröffentlicht werden, einen einwandfreien Wirkungsvergleich ermöglichen; wenn ja, ist das Bundesgesundheitsamt in der Lage, bei neu zugelassenen Fertigarzneimitteln aus bekannten Stoffen die Wirkungsgleichheit der Arzneimittel, die den gleichen Wirkstoff in gleicher Menge enthalten, zu garantieren? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Nachweis der Bioäquivalenz gleicher Arzneimittel, die in Preisvergleichslisten bewertet werden, unabdingbar ist, andernfalls Preisvergleichslisten wissenschaftlich nicht haltbar sind? Zu Ihren beiden Fragen sprechen Sie die Preisvergleichsliste des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen an. Nach dem Gesetz hat die Liste dem Kassenarzt den Preisvergleich für Arzneimittel identischer oder vergleichbarer Wirkstoffzusammensetzung zu ermöglichen. Dies ist bisher bereits für Monopräparate geschehen. Eine Neugestaltung der Liste erfolgt unter Einbeziehung der Kombinationspräparate, geordnet nach Indikationsgebieten. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise der Kassenärzte bedarf es eines Überblicks über die innerhalb einer Indikation für den Arzt in Frage kommenden Verordnungsmöglichkeiten unter preislichen Gesichtspunkten. In ihrer Qualität sind zugelassene Arzneimittel aufgrund der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes grundsätzlich gesichert. Darüber hinausgehende Einschätzungen von Arzneimitteln im Einzelfall unterliegen der Therapiefreiheit des Arztes. Deshalb hat der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bei den Grundsätzen für die Preisvergleichsliste auf folgendes hingewiesen: Der Preisvergleich kann die individuelle Auswahl und Dosierung von Arzneimitteln durch den verordnenden Arzt nach Maßgabe von Preis und therapeutischer Wirksamkeit, pharmazeutischer Qualität sowie — wo relevant — unterschiedlicher Bioverfügbarkeit nicht ersetzen. Der Arzt soll daher im Rahmen seiner eigenen Beobachtungen und des ihm zugänglichen Wissens zu einem eigenen Qualitätsurteil kommen. Er ist insoweit auch frei in der Auswahl der in dieser Liste zusammengestellten Arzneimittel. Es ist also nicht Aufgabe der Preisvergleichsliste des Bundesausschusses, dem Arzt einen pharmakologischen Wirkungsvergleich identischer Arzneimittel zu ermöglichen. Ebensowenig ist es Aufgabe der Preisvergleichsliste, im Einzelfall den Nachweis der Bioäquivalenz von Arzneimitteln zu führen. Die Preisvergleichsliste ist deshalb auch nicht auf dem wissenschaftlichen Nachweis der Bioäquivalenz von einzelnen Arzneimitteln aufgebaut. Dieser ist auch nicht notwendig, um einen Preisvergleich von Arzneimitteln durchzuführen. Nachtrag zum Plenarprotokoll 10/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Inhalt: Endgültige Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen über in der zweiten Beratung gestellte Änderungsanträge und der namentlichen Schlußabstimmungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Paßgesetzes — Drucksachen 10/303, 10/5059 (neu) — und zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksachen 10/2177, 10/5060 (neu) — mit den dazugehörigen Namenslisten . . 15562 A 15562 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5118 Abgegebene Stimmen: 466; davon ja: 24 nein: 441 enthalten: 1 Ja DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Mann Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Ströbele Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Nein CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Frau Berger (Berlin) Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Boroffka Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dolata Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Eylmann Feilcke Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kalisch Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Kittelmann Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Straßmeir Strube Stücklen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15563 Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dr. Diederich (Berlin) Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heimann Heistermann Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Löffler Lutz Frau Luuk Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reschke Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schlatter Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Stobbe Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Weinhofer Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Enthalten SPD Conradi 15564 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5120 und der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5125 Abgegebene Stimmen: 457; davon ja: 191 nein: 266 Ja SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dr. Diederich (Berlin) Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heimann Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Löffler Lutz Frau Luuk Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reschke Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schlatter Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Stobbe Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Ströbele Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Nein CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Dr. Becker (Frankfurt) Berger Frau Berger (Berlin) Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Boroffka Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dolata Dr. Dollinger Doss Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15565 Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kalisch Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Kittelmann Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Straßmeir Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) 15566 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5124 Abgegebene Stimmen: 465; davon ja: 191 nein: 274 Ja SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dr. Diederich (Berlin) Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartènstein Hauck Dr. Hauff Heimann Heistermann Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Löffler Lutz Frau Luuk Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reschke Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schlatter Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Stobbe Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Ströbele Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Nein CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Frau Berger (Berlin) Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Boroffka Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dolata Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15567 Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kalisch Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Kittelmann Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lindner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Straßmeir Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) 15568 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Paßgesetzes (Drucksachen 10/3303, 10/5059 [neu]) Abgegebene Stimmen: 446 und 19 Berliner Abgeordnete; davon ja: 262 und 11 Berliner Abgeordnete nein: 184 und 8 Berliner Abgeordnete Ja CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Eylmann Dr. Faltlhauser Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink Berliner Abgeordnete Frau Berger (Berlin) Boroffka Buschbom Dolata Feilcke Kalisch Kittelmann Dr. h. c. Lorenz Dr. Pfennig Schulze (Berlin) Straßmeir Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15569 FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Nein SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heistermann Herterich Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Lutz Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reschke Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander Berliner Abgeordnete Dr. Diederich (Berlin) Heimann Löffler Dr. Mitzscherling Stobbe Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Berliner Abgeordneter Ströbele 15570 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über § 1 Abs. 3 in Art. 1 des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksachen 10/2177, 10/5060 [neu]) Abgegebene Stimmen: 442 und 20 Berliner Abgeordnete; davon ja: 260 und 11 Berliner Abgeordnete nein: 182 und 9 Berliner Abgeordnete Ja CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaj a Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Eylmann Dr. Faltlhauser Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink Berliner Abgeordnete Frau Berger (Berlin) Boroffka Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15571 Buschbom Dolata Feilcke Kalisch Kittelmann Dr. h. c. Lorenz Dr. Pfennig Schulze (Berlin) Straßmeir FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Nein SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heistermann Herterich Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Lutz Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander Berliner Abgeordnete Dr. Diederich (Berlin) Heimann Löffler Frau Luuk Dr. Mitzscherling Stobbe Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Mann Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Berliner Abgeordneter Ströbele 15572 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5126 Abgegebene Stimmen: 462; davon ja: 192 nein: 270 Ja SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dr. Diederich (Berlin) Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heimann Heistermann Herterich Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kiehm Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Löffler Lutz Frau Luuk Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Stobbe Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Mann Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Ströbele Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Nein CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Frau Berger (Berlin) Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Boroffka Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dolata Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Faltlhauser Feilcke Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15573 Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kalisch Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Kittelmann Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Straßmeir Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) 15574 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Schlußabstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksachen 10/2177, 10/5060 [neu]) Abgegebene Stimmen: 443 und 20 Berliner Abgeordnete; davon ja: 260 und 11 Berliner Abgeordnete nein: 182 und 9 Berliner Abgeordnete ungültig: 1 Ja CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Dr. Berners Bielfile Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Faltlhauser Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15575 Berliner Abgeordnete Frau Berger (Berlin) Boroffka Buschbom Dolata Feilcke Kalisch Kittelmann Dr. h. c. Lorenz Dr. Pfennig Schulze (Berlin) Straßmeir FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Nein SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Collet Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heistermann Herterich Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Lutz Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander Berliner Abgeordnete Dr. Diederich (Berlin) Heimann Löffler Frau Luuk Dr. Mitzscherling Stobbe Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Mann Rusche Dr. Schierholz Schily Senfft Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Berliner Abgeordneter Ströbele Ungültig DIE GRÜNEN Schulte (Menden) i576 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5123 Abgegebene Stimmen: 460; davon ja: 24 nein: 436 Ja DIE GRÜNEN Auhagen Frau Borgmann Bueb Frau Dann Frau Eid Fischer (Bad Hersfeld) Frau Hönes Lange Mann Rusche Dr. Schierholz Schily Schulte (Menden) Senfft Ströbele Suhr Tatge Tischer Vogel (München) Volmer Frau Wagner Werner (Dierstorf) Werner (Westerland) Frau Zeitler Nein CDU/CSU Dr. Abelein Frau Augustin Austermann Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Berger Frau Berger (Berlin) Dr. Berners Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Boroffka Braun Breuer Broll Brunner Bühler (Bruchsal) Dr. Bugl Buschbom Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels Daweke Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dolata Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Faltlhauser Feilcke Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg) Dr. Friedmann Funk Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Dr. von Geldern Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Götz Götzer Günther Dr. Häfele von Hammerstein Hanz (Dahlen) Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues Hornung Frau Hürland Dr. Hüsch Dr. Hupka Jäger (Wangen) Jagoda Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Lörrach) Kalisch Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiechle Kittelmann Klein (München) Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kraus Dr. Kreile Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Lammert Landré Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lenzer Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold Löher Lohmann (Lüdenscheid) Dr. h. c. Lorenz Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Metz Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Dr. Möller Dr. Müller Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Frau Dr. Neumeister Niegel Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Frau Pack Pesch Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pinger Pöppl Pohlmann Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Ruf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Saurin Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schlottmann Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Schneider (Idar-Oberstein) Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schultz (Wörrstadt) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stockhausen Stommel Straßmeir Strube Stücklen Stutzer Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Uldall Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Voss Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1986 15577 Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß Werner (Ulm) Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Amling Antretter Dr. Apel Bachmaier Bahr Bamberg Becker (Nienberge) Bernrath Berschkeit Bindig Frau Blunck Brandt Brück Buckpesch Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Delorme Dr. Diederich (Berlin) Dreßler Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Dr. Enders Esters Ewen Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke (Hannover) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Gilges Glombig Grunenberg Dr. Haack Haehser Hansen (Hamburg) Frau Dr. Hartenstein Hauck Dr. Hauff Heimann Heistermann Herterich Hettling Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Frau Huber Huonker Ibrügger Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg) Jansen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg) Dr. Klejdzinski Kolbow Kretkowski Dr. Kübler Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius Liedtke Löffler Lutz Frau Luuk Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meininghaus Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel Frau Odendahl Oostergetelo Paterna Pauli Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Poß Purps Ranker Reimann Frau Renger Reuter Rohde (Hannover) Roth Sander Schäfer (Offenburg) Schanz Dr. Scheer Schluckebier Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden) Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schreiner Schröder (Hannover) Schröer (Mülheim) Schulte (Unna) Dr. Schwenk (Stade) Sielaff Sieler (Amberg) Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Spöri Stahl (Kempen) Steiner Frau Steinhauer Stobbe Dr. Struck Frau Terborg Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Frau Traupe Urbaniak Vahlberg Verheugen Dr. Vogel Vogelsang Voigt (Frankfurt) Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski Witek Dr. de With Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander FDP Frau Dr. AdamSchwaetzer Baum Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard Ertl Dr. Feldmann Gallus Gattermann Grünbeck Grüner Dr. Haussmann Dr. Hirsch Hoffie Kleinert (Hannover) Kohn Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner Ronneburger Dr. Rumpf Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor; der Abgeordnete Seiters hat



    Vizepräsident Cronenberg
    sich zur Geschäftsordnung gemeldet. — Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen — einschließlich der Parlamentarischen Staatssekretäre — bitten, Platz zu nehmen und diesen letzten Wortbeitrag vor der Abstimmung in Ruhe anzuhören. Danke schön. — Herr Abgeordneter.


Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es lohnt nun wirklich nicht, immer und immer wieder zu wiederholen, wie lange wir über dieses Gesetz beraten haben. Das Gesetz liegt hier seit Herbst, seit Oktober 1984 vor. Wir haben in der Geschäftsordnungsdebatte heute morgen schon darüber gesprochen. Irgendwann nach langen Beratungen und langen Anhörungen kommt einmal der Zeitpunkt, in dem das Parlament entscheiden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dann müssen Sie es ertragen, daß die Mehrheit dieses Hauses, das vom Volke gewählt worden ist, auch darauf drängt, daß ein Gesetz so verabschiedet wird, wie sie es für richtig hält.
Wir bitten, Ihren Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, ich lasse nunmehr über den Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Mann nach § 82 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung — Rückverweisung in die Ausschüsse — abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß wir insgesamt acht namentliche Abstimmungen zu vollziehen haben. Wir haben zunächst einmal fünf namentliche Abstimmungen hintereinander über Änderungsanträge zu vollziehen. Ich bitte deswegen zunächst einmal die Schriftführer, nach der Abstimmung an den Urnen zu verbleiben. Die Urnen werden ausgetauscht, damit die weiteren Einzelabstimmungen über die Änderungsanträge stattfinden können.
    Im übrigen wird gebeten, daß sich alle Schriftführer für die Auszählung zur Verfügung stellen. Ich wäre auch dankbar, wenn Sie das nunmehr folgende Verfahren mit Ruhe und Geduld über sich ergehen lassen würden, denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß es schneller geht, sehr viel größer.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Paßgesetzes auf Drucksache 10/3303 in der Ausschußfassung. Dazu liegt, wie schon gesagt, eine Reihe von Änderungsanträgen vor, über die zum Teil namentlich abgestimmt wird.
    Ich schlage vor, die Änderungsanträge, über die namentlich abgestimmt wird, wie eben schon dargelegt, hintereinander zur Abstimmung zu stellen. Ich muß hierzu formal die Zustimmung des Hauses einholen. — Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist dies beschlossen.
    Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5118. Hierzu ist ordnungsgemäß nach § 52 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung beantragt worden. Das Verfahren ist Ihnen hinreichend bekannt. Ich eröffne die Abstimmung.
    Ich möchte die Geschäftsführer bitten mir mitzuteilen, ob wir die Abstimmung schließen können.
    Ich frage nochmals, ob ein Mitglied des Hauses anwesend ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. — Das ist nicht der Fall; dann ist die Abstimmung geschlossen.
    Meine Damen und Herren, es dauert jetzt einen kleinen Moment; dann werden wir die nächste Abstimmung vornehmen können.
    Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wir kommen nunmehr zur nächsten namentlichen Abstimmung. Es geht um den Antrag auf Streichung des Art. 2, der gleichlautend von der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5120 und von der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5125 gestellt wird. Wir können deswegen über beide Vorlagen in einer Abstimmung befinden. Das Verfahren haben Sie eben schon geübt; wir können nach dem gleichen Verfahren abstimmen.
    Die namentliche Abstimmung über die beiden genannten Änderungsanträge ist eröffnet.
    Ich frage, ob wir die Abstimmung schließen können. Ist ein Mitglied anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? — Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die zweite namentliche Abstimmung schließen. Ich bitte, die Urnen zu leeren und die neuen Urnen zu bringen. — Alle drei neuen Urnen sind aufgestellt.
    Meine Damen und Herren, ich bitte wiederum um Ihre Aufmerksamkeit, und zwar für die dritte namentliche Abstimmung. Es handelt sich um den Anderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 10/5124. Das Verfahren ist hinreichend bekannt. Ich eröffne die Abstimmung.
    Meine Damen und Herren, nur zu Ihrer Information: Nach dieser namentlichen Abstimmung müssen wir über eine Vielzahl von Änderungsanträgen normal abstimmen. Sie müssen also im Saal bleiben.
    Befindet sich noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen.
    Bevor ich das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung bekanntgebe und mit den weiteren Abstimmungen beginne, möchte ich Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir können nicht abstimmen, bevor Sie wirklich Platz genommen haben.
    Ich gebe nunmehr das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜ-



    Vizepräsident Cronenberg
    NEN auf Drucksache 10/5118 bekannt *): Abgegebene Stimmen: 467, ungültig: keine. Mit Ja haben 24, mit Nein haben 442 Abgeordnete gestimmt; ein Mitglied des Hauses hat sich der Stimme enthalten, Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu Art. 1 in der Ausschußfassung. Ich rufe § 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5117 unter den Nummern 1 bis 7 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5117 unter Ziffer 8 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist der Antrag mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5117 unter Ziffer 9 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5117 unter Ziffer 10 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 15 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter den Ziffern 1 bis 3 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Antrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 16 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 4 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
    Ich rufe § 17 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 5 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 18 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN unter Ziffer 6 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 20 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 7 ein Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    *) Das endgültige Ergebnis mit Namensliste folgt in einem Nachtrag zu diesem Stenographischen Bericht.
    Ich rufe § 21 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 7 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Antrag? — Wer stimmt gegen diesen Antrag? — Wer enthält sich? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe nunmehr § 23 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 7 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe § 24 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 8 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe nunmehr § 25 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5119 unter Ziffer 9 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich gebe nunmehr das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung bekannt.*) Es handelte sich um Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN und der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 10/5120 und 10/5125. Abgegebene Stimmen 461. Ungültig keine. Mit Ja haben 192, mit Nein haben 269 Abgeordnete gestimmt. Enthaltungen keine. Der Antrag ist abgelehnt.
    Dann gebe ich das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 10/5124 bekannt.*) Abgegebene Stimmen 468. Ungültig keine. Mit Ja haben 192, mit Nein 276 Abgeordnete gestimmt. Enthaltungen keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
    Nachdem ich Ihnen die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben habe, können wir nunmehr im Abstimmungsverfahren fortfahren.
    Ich rufe die Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit sind die aufgerufenen Vorschriften angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten nunmehr in die
    dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung über das Paßgesetz. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat hierzu namentliche Abstimmung verlangt. Das Verfahren haben wir nun eingehend geübt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
    *) Die endgültigen Ergebnisse mit Namenslisten folgen in einem Nachtrag zu diesem Stenographischen Bericht.



    Vizepräsident Cronenberg
    Ist noch jemand im Saal, der seine Stimme nicht abgegegen hat? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.
    Da einige Rückfragen waren, meine Damen und Herren: Sie haben über das Paßgesetz abgestimmt. Sie werden gleich noch Gelegenheit haben, über das Personalausweisgesetz abzustimmen.
    Da ich noch weitere Abstimmungen vornehmen muß, bitte ich Sie eindringlich, die Plätze einzunehmen, denn wir können das Verfahren nur praktizieren, wenn Sie sich hingesetzt haben. Da alle an einer Verkürzung interessiert sind, bitte ich Sie, meinem Wunsch aus eigenem Interesse Folge zu leisten.
    Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 20b. Hierzu liegt eine Beschlußempfehlung des Innenausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen auf Drucksache 10/5059 — ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß es sich bei Buchstabe b um eine neue Vorlage handelt —, die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Europapaß, Drucksache 10/3620, zur Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Beschlußempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist diese Beschlußempfehlung angenommen.
    Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21 b, zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise auf Drucksache 10/1316. Der Innenausschuß empfiehlt Ihnen auf Drucksache 10/5060 — wiederum neu — unter Nr. 2, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit unterbleibt nach § 83 unserer Geschäftsordnung eine weitere Beratung.
    Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung und Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21 a, den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise auf Drucksache 10/2177 in der Ausschußfassung auf Drucksache 10/5060 (neu). Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD sowie der Fraktion DIE GRÜNEN vor, zu denen teilweise namentliche Abstimmung verlangt wird.
    Ich gehe davon aus, daß Sie wie eben damit einverstanden sind, daß über die Änderungsanträge, für die namentliche Abstimmung verlangt worden ist, vor Aufruf der Einzelvorschriften abgestimmt werden kann. Ich möchte hierzu die formale Zustimmung des Hauses einholen. — Das ist offensichtlich der Fall; dann können wir so verfahren.

    (Dr. Schierholz [GRÜNE]: Wir sind ja nicht kleinlich!)

    Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß die Fraktion DIE GRÜNEN darauf verzichtet, über den Änderungsantrag auf Drucksache 10/5121 eine namentliche Abstimmung zu verlangen, und daß nunmehr nur über § 1 c des Gesetzes, wenn ich das richtig lese, namentlich abgestimmt werden soll. In Ordnung.
    Dann können wir also die namentliche Abstimmung hierüber eröffnen.

    (Abg. Ströbele [GRÜNE] meldet sich zu Wort)

    — Entschuldigung, Herr Abgeordneter Ströbele.