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ID1020121200

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    Plenarprotokoll 10/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Verantwortung aller demokratischen Parteien gegenüber Anfängen antisemitischer Tendenzen Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15413 B Klein (München) CDU/CSU 15414 C Frau Renger SPD 15415 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 15416 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15417 B Dr. de With SPD 15418A Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 D Weirich CDU/CSU 15419 D Duve SPD 15421 B Lowack CDU/CSU 15422 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15423 B Waltemathe SPD 15423 D Schäfer (Mainz) FDP 15424 C Reddemann CDU/CSU 15425 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5083 — Saurin CDU/CSU 15426 B Bachmaier SPD 15427 D Beckmann FDP 15429 C Mann GRÜNE 15430 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15432 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — Dr. Götz CDU/CSU 15434 B Schmidt (München) SPD 15437 B Kleinert (Hannover) FDP 15440 C Tatge GRÜNE 15442 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15443 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4618 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4718 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan — Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksachen 10/1578 (neu), 10/4472 — Bayha CDU/CSU 15445 C Frau Weyel SPD 15447 B Bredehorn FDP 15448 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 15449 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15451A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15453 B Frau Blunck SPD 15455 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 15457 A Werner (Dierstorf) GRÜNE 15458 D Paintner FDP 15460 D Schulte (Menden) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15462 A Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 30 GO) 15462 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kastning, Kuhlwein, Bernrath, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Weisskirchen (Wiesloch), Vogelsang, Dr. Penner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neue Informations- und Kommunikationstechnologien und Bildung — Drucksache 10/4580 — Kastning SPD 15462 D Schemken CDU/CSU 15464 B Frau Dann GRÜNE 15465 D Dr.-Ing. Laermann FDP 15466 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 15467 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltschutz und Bundeswehr — Drucksachen 10/2090, 10/3529 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Naturbeeinträchtigung durch Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2221, 10/3530 — Frau Hönes GRÜNE 15469A Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 15471A Dr. Klejdzinski SPD 15472 D Ronneburger FDP 15475 B Kolbow SPD 15477 C Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 15479 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 15481 D Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Zentrales Verkehrs-Informations-System (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt — Drucksachen 10/2226, 10/3761 — Mann GRÜNE 15484 D Broll CDU/CSU 15486 C Wartenberg (Berlin) SPD 15488 C Baum FDP 15490 C Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15492 A Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/4725 — Mann GRÜNE 15493 D Helmrich CDU/CSU 15494 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 III Dr. de With SPD 15495 D Kleinert (Hannover) FDP 15496 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz — Strafaussetzung zur Bewährung — Drucksache 10/5061 — 15497 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz — Drucksache 10/5062 — 15497 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/5063 — 15497 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4748 — Frau Augustin CDU/CSU 15497 D Delorme SPD 15498 D Eimer (Fürth) FDP 15500A Frau Wagner GRÜNE 15501A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 15502 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main- Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — 15502 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" —Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksachen 10/2666, 10/3511 — . . . 15502 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 10/4947 — 15502 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1986 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/4363, 10/4724 — . . . . 15503A Beratung der Sammelübersicht 136 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5056 — 15503 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempo 100 — Drucksache 10/5050 (neu) — 15503 C Nächste Sitzung 15503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15505* A Anlage 2 Privatisierung des Reinigungsdienstes und der Kfz-Werkstätten der Bundespost; Kostenersparnis MdlAnfr 1 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15505* B Anlage 3 Anteil von Firmengründungen an den Konkursen 1984 und 1985 MdlAnfr 83 21.02.86 Drs 10/5081 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15506*A Anlage 4 Vereinbarkeit der allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes MdlAnfr 88 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 15506* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15413 201. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Böhm (Melsungen) ** 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Ertl 27. 2. Gansel 28. 2. Gallus 27. 2. Gattermann 27. 2. Genscher 28. 2. Hauck 27. 2. Graf Huyn 28. 2. Dr. Jahn (Münster) 27. 2. Kohn 28. 2. Dr. Kreile 27. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer ** 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 2. Dr. Penner 28. 2. Poß 27. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) ** 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Schröer (Mülheim) 27. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 2. Spilker 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 27. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 1): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den Reinigungsdienst und die Kraftfahrzeugwerkstätten privatisiert, und wenn ja, welche Kostenersparnis wird hierdurch erzielt? Im Bereich der Deutschen Bundespost werden viele Dienstgebäude schon seit Jahren durch Unternehmen gereinigt. Der Anteil der Fremdreinigung betrug am 1. Januar 1986 fast die Hälfte, nämlich 47 v. H. der Gesamtreinigungsfläche von rund 17 Millionen m2 in den Postobjekten. Die Deutsche Bundespost gibt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM für die Reinigung ihrer Gebäude aus. Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zwingt zu Überlegungen, wie diese Dienstleistung für die Deutsche Bundespost am wirtschaftlichsten erbracht werden kann. In den letzten Jahren haben Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof übereinstimmend die Unwirtschaftlichkeit der Eigenreinigung festgestellt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Deutschen Bundespost in zahlreichen Objekten unterschiedlicher Größe und Nutzung haben ergeben, daß die Eigenreinigung mehr als doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung. Die Postdienststellen sind daher mit Verfügung vom 28. Dezember 1984 angehalten worden, die Fremdreinigung in den Nichtsicherheitsbereichen im Rahmen des Möglichen auszuweiten. Die Sicherheitsbereiche - etwa 25 v. H. der Gesamtfläche - bleiben in Eigenreinigung. Aus Anlaß der im letzten Jahr begonnenen Umstellung wird keine Post-Reinigungskraft entlassen; auch die Wochenarbeitszeit wird nicht gekürzt. Deshalb können keine sozialen Härten aufkommen. Durch diese Maßnahme in der Gebäudereinigung wird die Deutsche Bundespost in dem vorgesehenen Umstellungszeitraum von 10 Jahren etwa 500 Millionen DM und in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung jährlich etwa 200 Millionen DM einsparen können. Anfang 1984 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Unternehmensberatung Knight Wendling AG (KW) beauftragt, ein Strategisches Konzept für das Postwesen zu erstellen. Ein Teilbereich davon ist das Betriebskonzept Logistik und Werkstätten, in welchem unter anderem die Instandhaltung der Kfz und Anhängerfahrzeuge der Deutschen Bundespost begutachtet worden ist. Dieses Gutachten der Unternehmensberatung ist intern von einer Projektgruppe Werkstättendienst geprüft worden. In der Beurteilung des Gutachtens wird zusammenfassend festgestellt, daß die im Gutachten ausgewiesenen Rationalisierungspotentiale zwar nicht schlüssig nachvollziehbar sind, daß das Gutachten jedoch eine Reihe von Hinweisen und Anregungen enthält, die es wert sind, auch im Detail untersucht zu werden. Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin hat die Unternehmensberatung festgestellt, daß in den vergangenen Jahren schon eine beachtliche Steigerung der Produktivität erreicht werden konnte und dieser Anpassungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Ausgehend vom Ist-Zustand und auf Grundlage des Gutachtens KW, sowie ergänzt durch gezielte Untersuchungen, wird das langfristige Konzept für die Fahrzeug-Instandhaltung fortentwickelt. Ungeachtet dessen ist in geeigneten Fällen eine Steigerung des vergabefähigen Anteils der Kfz-In- 15506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 standhaltung an Privatwerkstätten künftig vorgesehen. Wesentlich dabei ist, daß außer dem selbstverständlich zu fordernden Gebot der Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Zweckmäßigkeit auch Gesichtspunkte der Ordnungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Sozialverträglichkeit angemessen zu berücksichtigen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 83): Können von der Bundesregierung Auskünfte darüber gegeben werden, wie hoch der Anteil von neuen Firmengründungen an den Firmenpleiten der Jahre 1984 und 1985 gewesen ist? Die amtliche Statistik unterscheidet bei den Insolvenzen nur zwischen Unternehmen, die jünger bzw. die älter als 8 Jahre sind; neugegründete Unternehmen werden nicht gesondert erhoben. Der Anteil von Unternehmen, die jünger als 8 Jahre waren, an den Insolvenzen lag 1980 mit 81,1 % am höchsten und ist seitdem kontinuierlich gesunken; 1984 betrug der Anteil junger Unternehmen an den Insolvenzen 75,4 %, 1985 lag er bei 74,8 %. Hier sollte aber beachtet werden, daß zwar 1985 rd. 10 200 junge Unternehmen durch Insolvenz aus dem Markt ausgeschieden sind, dies aber bezogen auf die Zahl der gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen, nämlich 318 000 in 1985, nur rd. 3% ausmacht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 88): Sind die allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AAB-BML) mit dem Bundesminister der Justiz im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes abgestimmt worden, und hält es die Bundesregierung z. B. mit dem AGB-Gesetz vereinbar, in allgemeinen Auftragsbestimmungen Vertragsstrafenversprechen abzufordern (vgl. AAB-BML XIII Nr. 4)? Die „Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AABBML)" sind vom BML im Rahmen seiner eigenen Ressortkompetenz getroffen worden (Art. 65 Satz 2 GG). Der Bundesminister der Justiz wurde nicht eingeschaltet, weil eine rechtsförmliche Prüfung nicht in Betracht kam (§§ 38 und 67 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil — GGO II). Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen als richtig bestätigt. II. Die AAB-BML sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sind insbesondere auch mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" vereinbar. Die AAB dienen der zielgerechten, effizienten Durchführung einer staatlichen Aufgabe, die im Haushalt des BML wie folgt festgelegt ist: „Im Interesse der deutschen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) beteiligt sich der Bund an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen dieser Wirtschaftszweige mit eigenen Beiträgen." Seine eigene Verpflichtung, die öffentlichen Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Agrarwirtschaft einzusetzen, hat der Bund in jedem Falle sicherzustellen, auch soweit er sich zur Durchführung seiner Messebeteiligungen privater Messegesellschaften bedient. Allein die Tatsache, daß das BML zur Einschaltung von Messegesellschaften das zivilrechtliche Institut eines Geschäftsbesorgungsvertrags (kurz Auftrag genannt) anwendet, führt nicht dazu, daß die AAB-BML an den Maßstäben privatrechtlicher Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu messen seien. Selbst für diesen Fall enthalten die AABBML jedoch nichts, was dem AGB-Gesetz zuwiderlaufen könnte. Eine zutreffende Würdigung aller Bestimmungen der AAB-BML läßt deutlich erkennen, daß den Auftragnehmern Vorgehensregeln gegeben werden, — die dem ziel- und zweckgerechten sowie effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel (Nutzen der Agrarwirtschaft) dienen — und die dem verantwortlichen BML die notwendige Mitwirkung bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Messebeteiligungen ermöglichen. Auch Bestimmungen und Hinweise über Folgen nicht gehöriger Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben gehören zum Wesen einer sachgerechten Verwendung der öffentlichen Mittel. Dies gilt auch für die in Ziffer XIII. Nr. 4 vorgesehene Vertragsstrafe. Hier handelt es sich um folgendes: Ein wesentliches Element der Messebeteiligungen des Bundes ist das gemeinsame Auftreten des Bundes mit „seiner Wirtschaft". Damit wird gegenüber dem Ausland die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft — das Einstehen des Staates für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen — bewußt herausgestellt. Dies gilt insbesondere für Länder mit staatlich orientierter Wirtschaft, die im Staat ihren „richtigen Partner" sehen. Im Sinne der Zweckbestimmung der Messebeteiligung (Bund beteiligt sich im Interesse der Agrarwirtschaft) ist es deshalb geboten, daß der Bund als Träger der Ausstellung auftritt (entsprechende Be- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15507* schriftung des Messestandes und in Informationsschriften). Es gab Fälle, in denen Auftragnehmer sich trotz wiederholter Abmahnungen als Träger der Ausstellung deklarierten (vgl. Seite 11 oben AAB-BML). Um solchen Vorfällen nicht durch Ausschluß des betreffenden Auftragnehmers begegnen zu müssen, wurde das weniger einschneidende Mittel der Androhung einer Vertragsstrafe vorgesehen. Dieser Ausnahmefall kann korrekt handelnde Auftragnehmer nicht stören. Die gewählte Art der Sicherung der öffentlich-rechtlichen Ziele der staatlichen Messebeteiligungen ist keineswegs vergleichbar mit einer gemäß § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz unzulässigen Vertragsstrafe. Dort sind völlig andere Fälle betroffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Delorme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 1985 ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung in Kraft getreten. Schon wenige Monate später hat die Regierungskoalition den Entwurf eines Fünften Änderungsgesetzes vorgelegt, und zwar mit dem Ziel, Mängel der vorangegangenen Gesetzesänderung zu beheben. Um diese gesetzgeberische Flickschusterei zu kaschieren, wurde das vorgelegte Gesetz nachträglich umbenannt und heißt jetzt „Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung". Durch diese Namensänderung ist der Gesetzentwurf — das sage ich im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin — weiß Gott nicht besser geworden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihn deshalb ablehnen.
    Ich darf daran erinnern, daß mit der Vierten Novelle zur Bundesärzteordnung die Medizinerausbildung vor allem in ihrem praktischen Teil verbessert werden sollte. Dies ist notwendig und bleibt notwendig, da sich die Zahl der Medizinstudenten in den letzten Jahren wesentlich erhöht hat und auch für die kommende Zeit jährlich mit etwa 12 000 Studienanfängern zu rechnen ist. Diese großen Studentenzahlen haben im klinischen Bereich zu solchen Engpässen geführt, daß sich die patientenorientierte Ausbildung deutlich verschlechtert hat.



    Delorme
    In der Beurteilung dieser Situation gab es zwischen den Fraktionen dieses Hauses eine breite Übereinstimmung; für die Lösung des Problems wurden jedoch unterschiedliche Vorschläge gemacht. Die SPD-Fraktion hatte ein Hausärzte-Weiterbildungsgesetz vorgelegt, das die Zulassung eines Kassenarztes von einer speziellen Weiterbildung abhängig gemacht hätte. Dieses Gesetz wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Daß wir damals auf dem richtigen Wege waren, zeigt das nun von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelte Hausärzte-Modell, das ähnliche Ziele verfolgt.
    Als Alternative zu unserem Entwurf wurde von der Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung eingebracht, dessen Kernstück — das wurde schon gesagt — die Einführung einer zunächst 18monatigen und dann zweijährigen Praxisphase ist, die nach dem sechsjährigen Medizinstudium zusätzlich abzuleisten ist. Gegen diese Ausbildungsphase „Arzt im Praktikum" hat nicht nur die SPD-Bundestagsfraktion, sondern haben auch Ärzteverbände, Gewerkschaften, die Westdeutsche Rektorenkonferenz, der Medizinische Fakultätentag, Krankenhausverbände und Vertreter des Wissenschaftsrates erhebliche Bedenken angemeldet. Trotzdem hat die Mehrheit dieses Hauses dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
    Da die neue Institution kostenneutral sein sollte, war von vornherein klar, daß in den beteiligten Krankenhäusern keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden. Vielmehr will man freiwerdende Stellen derart aufteilen, daß auf einer Planstelle drei „Ärzte im Praktikum" beschäftigt werden können.
    Schon in der öffentlichen Anhörung zu dem damaligen Gesetzentwurf, an der viele Experten und Sachverständige beteiligt waren, wurde diese Regelung bemängelt, weil zu befürchten sei — und ich zitiere die Stellungnahme eines Ärzteverbandes wörtlich —, „daß die Patienten sehr viel häufiger als jetzt schon und von einer ständig wachsenden Flut noch in der Ausbildung befindlicher Mediziner befragt, untersucht und begutachtet würden".
    Unabhängig von diesen Bedenken gab es auch begründete Zweifel, ob trotz aller Klimmzüge die im Endstadium benötigten 24 000 Ausbildungsplätze tatsächlich zur Verfügung stehen. Hier will nun das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte „Reparaturgesetz" nachhelfen. Durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge soll eine stärkere Fluktuation von Krankenhausärzten erreicht werden, um freie Arztstellen zu erhalten, die dann in Stellen für „Ärzte im Praktikum" umgewandelt und aufgeteilt werden könnten. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es dazu:
    Um diese Fluktuation zu fördern, sollen gesetzliche Möglichkeiten zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge für Ärzte in der Weiterbildung geschaffen werden.

    (Dolata [CDU/CSU]: Das ist eine gute Idee!)

    Die Höchstdauer für diese befristeten Arbeitsverträge ist auf acht Jahre begrenzt. Allerdings kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag bis zu zwei Jahren darüber hinaus vereinbart werden. Diese Zeiten können noch verlängert werden, wenn die Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung abgeleistet wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir kommen also auf zehn oder zwölf Jahre, wo Ärzte sozusagen im tariflichen Niemandsland arbeiten sollen. Wir halten befristete Arbeitsverträge über einen so langen Zeitraum für unzumutbar, sehen in der gesetzlichen Regelung aber auch einen Eingriff in die Tarifautonomie.
    Dies deckt sich mit der Meinung des Marburger Bundes, der übrigens als einziger Verband seinerzeit die Institution „Arzt im Praktikum" befürwortet hat. Jetzt sieht er offenbar, welche nachteiligen Folgen diese Regelung für die von ihm vertretenen Ärzte hat. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat er deshalb auf seiner letzten Hauptversammlung festgestellt, daß angesichts ausreichender tariflicher Regelungen eine gesetzliche Regelung unnötig ist. Noch deutlicher wurde der Verband in einem Fernschreiben an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, in dem es u. a. heißt:
    Nimmt man die freiwillige Weiterbildung eines fertig ausgebildeten Arztes zum Anlaß für die Befristung seines Arbeitsvertrages, so wird damit nicht nur die Weiterbildung unzulässig in die Nähe der Ausbildung gerückt, sondern es werden auch für viele Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern Ungewißheit und soziale Härten geschaffen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Vor allem aber wird die Patientenversorgung unter häufigem Arztwechsel und der entsprechenden Unruhe in den Krankenhäusern leiden.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Wir Sozialdemokraten sehen uns auch hier in unseren ursprünglichen Bedenken bestätigt. Wir werden deshalb dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Ich fasse unsere Ablehnungsgründe noch einmal wie folgt zusammen:
    Erstens. Das Gesetz ist ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweitens. Auch durch die Befristung von Arbeitsverträgen kann der Kapazitätsengpaß für Bewerber um eine Stelle als „Arzt im Praktikum" nicht aufgelöst werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Drittens. Die vorgeschlagene Regelung würde die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der vollausgebildeten Ärzte verschlechtern. Denn während weitergebildete oder in Weiterbildung befindliche Ärzte die Patienten eigen-



    Delorme
    verantwortlich versorgen können, ist dies den „Ärzten im Praktikum" nicht gestattet. Die voll approbierten Ärzte auf den Krankenstationen würden zahlenmäßig verringert und durch nicht voll arbeitsfähige angehende Ärzte ersetzt. Die verbliebenen approbierten Ärzte müßten sich nicht nur um mehr Patienten kümmern, sondern müßten auch noch ihrer Aufsichtspflicht und ihren Ausbildungsaufgaben gegenüber AiP-Ärzten gerecht werden.
    Dies können und werden wir nicht mitverantworten. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eimer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das von der Koalition eingebrachte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung soll dazu dienen, dem ärztlichen Nachwuchs eine bessere Chance zu geben und Stellen für die zunächst 18 Monate Praxisphase als „Arzt im Praktikum" zu finden. Das Problem ist, genügend Stellen zu finden und zur Verfügung zu haben. Dies wird dadurch erreicht, daß die Möglichkeiten zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge für Ärzte in der Weiterbildung geschaffen werden. Ähnliches ist ja bereits für wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglich. Damit wird eine größere Flexibilität der Personalpolitik der Kliniken erreicht. Ich wiederhole also: Die Möglichkeit zur Schaffung von Zeitverträgen betrifft Ärzte in Weiterbildung bzw. solche, die eine Weiterbildung anstreben, und die zukünftigen Ärzte im Praktikum.
    Die Befristung der Verträge war ursprünglich schon bei anderer Gelegenheit vorgesehen, ist aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr zum Tragen gekommen. Dies war der Grund dafür, daß die Koalitionsfraktionen dem Anliegen durch die Änderung der Bundesärzteordnung entsprechen wollten.
    Die Beratungen im Ausschuß, aber vor allem auch die Diskussion mit den betroffenen Verbänden, haben uns gezeigt, daß die Regelung besser in einem eigenen Gesetz erfolgt. Das, was wir vorhaben, ist ja keine berufsrechtliche Änderung, sondern eine Änderung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dies wird aber deutlicher, wenn es nicht in der Bundesärzteordnung, sondern eigenständig geregelt wird. Inhaltlich hat sich dabei nichts geändert.
    Gegen das Gesetz wurde eine Reihe von Bedenken geltend gemacht, so z. B., die Regelung greife in das Tarifrecht ein und sei verfassungswidrig. Dies ist aber nicht der Fall; denn es werden keine Vorschriften für Arbeitsverträge vorgesehen, sondern nur Voraussetzungen für die Befristung genannt. Ein Verstoß gegen Art. 9 Ab:. 3 des Grundgesetzes liegt also nicht vor.
    Das hat übrigens der Rechtsausschuß im Zusammenhang mit dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, das ähnliche Regelungen enthält, ebenso gesehen. Auch der Rechtsausschuß des Bundestages hat zugestimmt. Die Freiheit der Tarifpartner, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, bleibt völlig unberührt.
    Weiter wird eingewendet, die Regelung betreffe das Weiterbildungsrecht und falle in die Kompetenz der Länder. Auch das trifft nicht zu. Das Gesetz ändert keine bestehenden Länderregelungen; Gegenstand des Gesetzes ist nicht die ärztliche Weiterbildung als solche. Es handelt sich, wie bereits vorher angemerkt, nur um arbeitsrechtliche Änderungen. Damit dies deutlich wird, wurde statt einer Änderung der Bundesärzteordnung, die ursprünglich vorgesehen war, ein eigenes Gesetz gemacht.
    Ein gewichtiges Argument gegen das Gesetz besagt, es führe zur gezwungenen Fluktuation in den Kliniken, was auch den Patienten schade. Auch dieses Argument ist falsch. Es handelt sich um eine Kann-Regelung, die zu keiner Fluktuation zwingt.
    Darüber hinaus sind heute 50 % aller im Krankenhaus arbeitenden Ärzte bereits weitergebildet, und auf diese Ärzte trifft die neue Vorschrift nicht zu. Außerdem kann man den Kliniken nicht unterstellen, sie würden nur noch befristete Arbeitsverträge abschließen. Auch Krankenhäuser sind daran interessiert, daß eingespielte Teams zusammenbleiben und nicht jeweils neue Teams eingearbeitet werden müssen. Eine hohe Fluktuation ist immer mit mangelnder Effektivität verbunden. Also werden Krankenhäuser von sich aus kein Interesse haben, diese Regelung zu überziehen. Dem Votum der Chefärzte kommen hier ein großes Gewicht und große Verantwortung zu.
    Kurzfristig wurde nun vorgeschlagen, die Zahl der Stellen, die befristet werden dürfen, zu quotieren. Dies halten wir für außerordentlich problematisch. Vor allem führt es zu weiterer Bürokratisierung. Um genügend Stellen für den „Arzt im Praktikum" sicherzustellen, wollen wir den Krankenhäusern mehr Flexibilität in Personalfragen ermöglichen.

    (Beifall bei der FDP)

    Dies kommt ohne Zweifel dem ärztlichen Nachwuchs zugute. Eine Quotierung würde diese Flexibilität wieder einengen. Wir sind überzeugt davon, daß die vorgesehene Regelung nicht zum Mißbrauch führen wird.
    Bei all den Einwendungen und Bedenken darf man aber eines nicht vergessen, nämlich die Ursachen, die Notwendigkeit dieses Gesetzes. Es soll sichergestellt werden, daß die benötigten „AiP"Stellen geschaffen werden und dem ärztlichen Nachwuchs zur Verfügung gestellt werden können.
    Wir erwarten von den Krankenhäusern, daß sie die ihnen gewährte Flexibilität tatsächlich zur Schaffung dieser benötigten „AiP"-Stellen nutzen. Darauf legen wir allergrößten Wert.
    Wir werden dem Gesetz zustimmen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15501