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    Plenarprotokoll 10/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Verantwortung aller demokratischen Parteien gegenüber Anfängen antisemitischer Tendenzen Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15413 B Klein (München) CDU/CSU 15414 C Frau Renger SPD 15415 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 15416 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15417 B Dr. de With SPD 15418A Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 D Weirich CDU/CSU 15419 D Duve SPD 15421 B Lowack CDU/CSU 15422 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15423 B Waltemathe SPD 15423 D Schäfer (Mainz) FDP 15424 C Reddemann CDU/CSU 15425 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5083 — Saurin CDU/CSU 15426 B Bachmaier SPD 15427 D Beckmann FDP 15429 C Mann GRÜNE 15430 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15432 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — Dr. Götz CDU/CSU 15434 B Schmidt (München) SPD 15437 B Kleinert (Hannover) FDP 15440 C Tatge GRÜNE 15442 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15443 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4618 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4718 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan — Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksachen 10/1578 (neu), 10/4472 — Bayha CDU/CSU 15445 C Frau Weyel SPD 15447 B Bredehorn FDP 15448 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 15449 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15451A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15453 B Frau Blunck SPD 15455 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 15457 A Werner (Dierstorf) GRÜNE 15458 D Paintner FDP 15460 D Schulte (Menden) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15462 A Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 30 GO) 15462 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kastning, Kuhlwein, Bernrath, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Weisskirchen (Wiesloch), Vogelsang, Dr. Penner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neue Informations- und Kommunikationstechnologien und Bildung — Drucksache 10/4580 — Kastning SPD 15462 D Schemken CDU/CSU 15464 B Frau Dann GRÜNE 15465 D Dr.-Ing. Laermann FDP 15466 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 15467 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltschutz und Bundeswehr — Drucksachen 10/2090, 10/3529 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN Naturbeeinträchtigung durch Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/2221, 10/3530 — Frau Hönes GRÜNE 15469A Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 15471A Dr. Klejdzinski SPD 15472 D Ronneburger FDP 15475 B Kolbow SPD 15477 C Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 15479 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 15481 D Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Zentrales Verkehrs-Informations-System (ZEVIS) beim Kraftfahrt-Bundesamt — Drucksachen 10/2226, 10/3761 — Mann GRÜNE 15484 D Broll CDU/CSU 15486 C Wartenberg (Berlin) SPD 15488 C Baum FDP 15490 C Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15492 A Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/4725 — Mann GRÜNE 15493 D Helmrich CDU/CSU 15494 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 III Dr. de With SPD 15495 D Kleinert (Hannover) FDP 15496 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz — Strafaussetzung zur Bewährung — Drucksache 10/5061 — 15497 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz — Drucksache 10/5062 — 15497 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/5063 — 15497 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4748 — Frau Augustin CDU/CSU 15497 D Delorme SPD 15498 D Eimer (Fürth) FDP 15500A Frau Wagner GRÜNE 15501A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 15502 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main- Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — 15502 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" —Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksachen 10/2666, 10/3511 — . . . 15502 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 10/4947 — 15502 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1986 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/4363, 10/4724 — . . . . 15503A Beratung der Sammelübersicht 136 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5056 — 15503 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempo 100 — Drucksache 10/5050 (neu) — 15503 C Nächste Sitzung 15503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15505* A Anlage 2 Privatisierung des Reinigungsdienstes und der Kfz-Werkstätten der Bundespost; Kostenersparnis MdlAnfr 1 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15505* B Anlage 3 Anteil von Firmengründungen an den Konkursen 1984 und 1985 MdlAnfr 83 21.02.86 Drs 10/5081 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15506*A Anlage 4 Vereinbarkeit der allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes MdlAnfr 88 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 15506* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15413 201. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Böhm (Melsungen) ** 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Ertl 27. 2. Gansel 28. 2. Gallus 27. 2. Gattermann 27. 2. Genscher 28. 2. Hauck 27. 2. Graf Huyn 28. 2. Dr. Jahn (Münster) 27. 2. Kohn 28. 2. Dr. Kreile 27. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer ** 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 2. Dr. Penner 28. 2. Poß 27. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) ** 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Schröer (Mülheim) 27. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 2. Spilker 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 27. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 1): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den Reinigungsdienst und die Kraftfahrzeugwerkstätten privatisiert, und wenn ja, welche Kostenersparnis wird hierdurch erzielt? Im Bereich der Deutschen Bundespost werden viele Dienstgebäude schon seit Jahren durch Unternehmen gereinigt. Der Anteil der Fremdreinigung betrug am 1. Januar 1986 fast die Hälfte, nämlich 47 v. H. der Gesamtreinigungsfläche von rund 17 Millionen m2 in den Postobjekten. Die Deutsche Bundespost gibt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM für die Reinigung ihrer Gebäude aus. Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zwingt zu Überlegungen, wie diese Dienstleistung für die Deutsche Bundespost am wirtschaftlichsten erbracht werden kann. In den letzten Jahren haben Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof übereinstimmend die Unwirtschaftlichkeit der Eigenreinigung festgestellt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Deutschen Bundespost in zahlreichen Objekten unterschiedlicher Größe und Nutzung haben ergeben, daß die Eigenreinigung mehr als doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung. Die Postdienststellen sind daher mit Verfügung vom 28. Dezember 1984 angehalten worden, die Fremdreinigung in den Nichtsicherheitsbereichen im Rahmen des Möglichen auszuweiten. Die Sicherheitsbereiche - etwa 25 v. H. der Gesamtfläche - bleiben in Eigenreinigung. Aus Anlaß der im letzten Jahr begonnenen Umstellung wird keine Post-Reinigungskraft entlassen; auch die Wochenarbeitszeit wird nicht gekürzt. Deshalb können keine sozialen Härten aufkommen. Durch diese Maßnahme in der Gebäudereinigung wird die Deutsche Bundespost in dem vorgesehenen Umstellungszeitraum von 10 Jahren etwa 500 Millionen DM und in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung jährlich etwa 200 Millionen DM einsparen können. Anfang 1984 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Unternehmensberatung Knight Wendling AG (KW) beauftragt, ein Strategisches Konzept für das Postwesen zu erstellen. Ein Teilbereich davon ist das Betriebskonzept Logistik und Werkstätten, in welchem unter anderem die Instandhaltung der Kfz und Anhängerfahrzeuge der Deutschen Bundespost begutachtet worden ist. Dieses Gutachten der Unternehmensberatung ist intern von einer Projektgruppe Werkstättendienst geprüft worden. In der Beurteilung des Gutachtens wird zusammenfassend festgestellt, daß die im Gutachten ausgewiesenen Rationalisierungspotentiale zwar nicht schlüssig nachvollziehbar sind, daß das Gutachten jedoch eine Reihe von Hinweisen und Anregungen enthält, die es wert sind, auch im Detail untersucht zu werden. Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin hat die Unternehmensberatung festgestellt, daß in den vergangenen Jahren schon eine beachtliche Steigerung der Produktivität erreicht werden konnte und dieser Anpassungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Ausgehend vom Ist-Zustand und auf Grundlage des Gutachtens KW, sowie ergänzt durch gezielte Untersuchungen, wird das langfristige Konzept für die Fahrzeug-Instandhaltung fortentwickelt. Ungeachtet dessen ist in geeigneten Fällen eine Steigerung des vergabefähigen Anteils der Kfz-In- 15506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 standhaltung an Privatwerkstätten künftig vorgesehen. Wesentlich dabei ist, daß außer dem selbstverständlich zu fordernden Gebot der Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Zweckmäßigkeit auch Gesichtspunkte der Ordnungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Sozialverträglichkeit angemessen zu berücksichtigen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 83): Können von der Bundesregierung Auskünfte darüber gegeben werden, wie hoch der Anteil von neuen Firmengründungen an den Firmenpleiten der Jahre 1984 und 1985 gewesen ist? Die amtliche Statistik unterscheidet bei den Insolvenzen nur zwischen Unternehmen, die jünger bzw. die älter als 8 Jahre sind; neugegründete Unternehmen werden nicht gesondert erhoben. Der Anteil von Unternehmen, die jünger als 8 Jahre waren, an den Insolvenzen lag 1980 mit 81,1 % am höchsten und ist seitdem kontinuierlich gesunken; 1984 betrug der Anteil junger Unternehmen an den Insolvenzen 75,4 %, 1985 lag er bei 74,8 %. Hier sollte aber beachtet werden, daß zwar 1985 rd. 10 200 junge Unternehmen durch Insolvenz aus dem Markt ausgeschieden sind, dies aber bezogen auf die Zahl der gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen, nämlich 318 000 in 1985, nur rd. 3% ausmacht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 88): Sind die allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AAB-BML) mit dem Bundesminister der Justiz im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes abgestimmt worden, und hält es die Bundesregierung z. B. mit dem AGB-Gesetz vereinbar, in allgemeinen Auftragsbestimmungen Vertragsstrafenversprechen abzufordern (vgl. AAB-BML XIII Nr. 4)? Die „Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AABBML)" sind vom BML im Rahmen seiner eigenen Ressortkompetenz getroffen worden (Art. 65 Satz 2 GG). Der Bundesminister der Justiz wurde nicht eingeschaltet, weil eine rechtsförmliche Prüfung nicht in Betracht kam (§§ 38 und 67 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil — GGO II). Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen als richtig bestätigt. II. Die AAB-BML sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sind insbesondere auch mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" vereinbar. Die AAB dienen der zielgerechten, effizienten Durchführung einer staatlichen Aufgabe, die im Haushalt des BML wie folgt festgelegt ist: „Im Interesse der deutschen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) beteiligt sich der Bund an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen dieser Wirtschaftszweige mit eigenen Beiträgen." Seine eigene Verpflichtung, die öffentlichen Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Agrarwirtschaft einzusetzen, hat der Bund in jedem Falle sicherzustellen, auch soweit er sich zur Durchführung seiner Messebeteiligungen privater Messegesellschaften bedient. Allein die Tatsache, daß das BML zur Einschaltung von Messegesellschaften das zivilrechtliche Institut eines Geschäftsbesorgungsvertrags (kurz Auftrag genannt) anwendet, führt nicht dazu, daß die AAB-BML an den Maßstäben privatrechtlicher Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu messen seien. Selbst für diesen Fall enthalten die AABBML jedoch nichts, was dem AGB-Gesetz zuwiderlaufen könnte. Eine zutreffende Würdigung aller Bestimmungen der AAB-BML läßt deutlich erkennen, daß den Auftragnehmern Vorgehensregeln gegeben werden, — die dem ziel- und zweckgerechten sowie effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel (Nutzen der Agrarwirtschaft) dienen — und die dem verantwortlichen BML die notwendige Mitwirkung bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Messebeteiligungen ermöglichen. Auch Bestimmungen und Hinweise über Folgen nicht gehöriger Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben gehören zum Wesen einer sachgerechten Verwendung der öffentlichen Mittel. Dies gilt auch für die in Ziffer XIII. Nr. 4 vorgesehene Vertragsstrafe. Hier handelt es sich um folgendes: Ein wesentliches Element der Messebeteiligungen des Bundes ist das gemeinsame Auftreten des Bundes mit „seiner Wirtschaft". Damit wird gegenüber dem Ausland die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft — das Einstehen des Staates für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen — bewußt herausgestellt. Dies gilt insbesondere für Länder mit staatlich orientierter Wirtschaft, die im Staat ihren „richtigen Partner" sehen. Im Sinne der Zweckbestimmung der Messebeteiligung (Bund beteiligt sich im Interesse der Agrarwirtschaft) ist es deshalb geboten, daß der Bund als Träger der Ausstellung auftritt (entsprechende Be- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15507* schriftung des Messestandes und in Informationsschriften). Es gab Fälle, in denen Auftragnehmer sich trotz wiederholter Abmahnungen als Träger der Ausstellung deklarierten (vgl. Seite 11 oben AAB-BML). Um solchen Vorfällen nicht durch Ausschluß des betreffenden Auftragnehmers begegnen zu müssen, wurde das weniger einschneidende Mittel der Androhung einer Vertragsstrafe vorgesehen. Dieser Ausnahmefall kann korrekt handelnde Auftragnehmer nicht stören. Die gewählte Art der Sicherung der öffentlich-rechtlichen Ziele der staatlichen Messebeteiligungen ist keineswegs vergleichbar mit einer gemäß § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz unzulässigen Vertragsstrafe. Dort sind völlig andere Fälle betroffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Also, Herr Kollege Mann, Sie haben sich ja mit diesem Zitat widerlegt.

    (Heiterkeit bei der FDP und der CDU/ CSU)

    Sie suggerieren, daß es Bewegungsbilder geben wird, aber Sie zitieren die Bundesregierung, die das ausdrücklich ausschließt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Das meine ich, wenn ich sage, daß Sie hier mit Schreckensszenarien arbeiten.

    (Mann [GRÜNE]: Lesen Sie vielleicht in Ruhe nach! — von Hammerstein [CDU/ CSU]: Dreifacher Salto rückwärts!)

    Wir sind uns einig, daß wir eine gesetzliche Regelung brauchen, um eine Praxis, die besonders von einigen Bundesländern jetzt eingeführt worden ist, abzusichern und einzugrenzen. Der erste Entwurf aus dem Jahr 1984, den wir hier vorgelegt bekommen haben, war, wie meine Fraktion zum Ausdruck gebracht hat, enttäuschend. Jetzt haben wir es mit einem anderen Entwurf zu tun. Er ist in Koalitionsverhandlungen erarbeitet worden. Er legt fest, welche Daten im Rahmen des Kraftfahrzeugzulassungsverfahrens erhoben werden dürfen. Wir wollen Eingrenzungen vornehmen. Wir wollen nicht ein allgemeines Bundesadreßregister einrichten. Deshalb haben wir Einschränkungen der Abfragen aus diesem Register vorgesehen: sowohl der normalen Abfragen wie auch der Abfragen mit dem Computer. Die Zwecke, für die diese Auskünfte verwendet werden dürfen, werden eingegrenzt.
    Nun kann man sich darüber unterhalten, ob diese Eingrenzung richtig ist, ob sie eng genug ist. Manche werden meinen, sie seien zu eng. Man kann sich auf einen sehr radikalen Standpunkt stellen und sagen: Wir geben überhaupt keine Auskünfte. Nur sage ich Ihnen: Das ist nicht durchhaltbar. Wenn Sie einen Rechtsbrecher, z. B. bei einer Kindesentführung, suchen und die Möglichkeit haben, an den Täter über die Halterdaten heranzukommen, dann können Sie doch keinem Menschen klarmachen, daß das nicht möglich sein soll.

    (Schwarz [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die Frage ist: Wo ziehen Sie hier die Grenze, damit man nicht zu einem allgemeinen Adreßregister kommt und, Herr Wartenberg, nicht die Regelung unterläuft, die wir im Melderecht haben? Wie macht man das also?
    Da haben wir gesagt: Es ist zulässig für Strafverfolgung und Strafvollstreckung, Gefahrenabwehr, Notstandsregelung, Finanzbehörden — auch Sie können eigentlich nichts dagegen haben, daß Leute,
    die sich ihrer Steuerpflicht entziehen, auf diese Weise zur Rechenschaft gezogen werden —

    (Suhr [GRÜNE]: Steuerflucht!)

    und soweit es um Abwehr von Gewalt und Spionage geht.
    Wir werden darüber reden. Wir werden in den Anhörungen darüber reden. Wir werden auch mit den Datenschutzbeauftragten darüber reden.
    Aber eines ist jetzt schon sicher, Herr Kollege Wartenberg: Das, was technisch möglich wäre, wollen wir nicht; das machen wir nicht. Sie müssen uns dann eben sagen, was Sie wollen und wie Sie das begründen. Wir sind ja erst im Anfangsstadium der Gesetzesberatung. Im Innenausschuß werden wir heute mit der Beratung beginnen.
    Wir wollen, daß diese Aufzeichnungen und Auskünfte kontrollierbar sind. Wir haben uns also überlegt: Wie können sie, wenn sie erfolgen, kontrolliert werden? Darüber gibt es präzise Regelungen. Um es den Behörden nicht zu leicht werden zu lassen, muß alles kontrolliert werden. Die Praxis muß überprüfbar sein.

    (Suhr [GRÜNE]: Eben!)

    Was Sie, Herr Kollege Mann, über den Datenschutzbeauftragten gesagt haben, war ebenfalls unvollständig. Sie haben den 6. Tätigkeitsbericht zitiert. Aber inzwischen gibt es den 8. Tätigkeitsbericht. Den haben Sie natürlich nicht mehr zitiert, weil er sehr viel positiver war, weil der Beauftragte gewürdigt hat, welche Änderungen wir im Entwurf bereits vorgenommen haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sagt hier: Ich werte als einen Erfolg meiner Beratungstätigkeit, daß entgegen früheren Vorstellungen das und das — ich will das jetzt nicht zitieren — nicht verwirklicht worden ist. Der Beauftragte ist nicht voll zufrieden. Darüber wird man mit ihm diskutieren. Aber er erkennt an, daß der Gesetzentwurf in der öffentlichen Beratung gereift ist.
    Es ist doch alles gesetzgeberisches Neuland. Alles, was wir im Bereich der sogenannten Sicherheitsgesetze, die ja Datenschutzgesetze sind, machen, ist für Bund und Länder gesetzgeberisches Neuland, und zwar in einem Umfang, wie es seit der Konzeption der Gesetze auf diesem Gebiet überhaupt nicht vorgekommen ist. Es wird eine Riesenoperation werden, wo alle ihre Schwierigkeiten haben, der Bund genauso wie die Länder, die Strafprozeßordnung genauso wie die Polizeigesetze der Länder. Wir müssen miteinander darauf drängen, daß solche Projekte in sachlicher öffentlicher Diskussion reifen.

    (Mann [GRÜNE]: Und ohne Zwang und Zeitdruck!)

    — Es wird keinen Zwang geben. Wir werden uns heute nachmittag im Innenausschuß über vernünftige Daten der Anhörung und der Beratung auch dieses Gesetzes unterhalten.

    (Beifall bei der FDP)

    Weil das so ist, weil wir im Bundesstaat alle in einem Boot sitzen, die Länder mit ihren Gesetzen



    Baum
    und Regelungen genauso wie der Bund, verstehe ich eines überhaupt nicht: daß in einem Ausschuß des Bundesrates die SPD-Länder die Bundesregierung auffordern, den Entwurf dieser Novelle zum Straßenverkehrsgesetz zurückzuziehen. Das verstehe ich überhaupt nicht mehr. Ich würde verstehen, wenn sie Korrekturen anbrächten, aber daß sie diese gesetzliche Regelung nicht wollen, die ja durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geboten ist, verstehe ich nicht. Wir werden uns bemühen, eine rechtliche Regelung herbeizuführen, die den Erfordernissen der Praxis ebenso entspricht wie den Anforderungen des Volkszählungsurteils.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Schulte.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem schlimmen Gemälde des Kollegen von den GRÜNEN und nach der Fehlinterpretation des Kollegen von der SPD will ich doch einige Erläuterungen zu dem geben, worum es bei ZEVIS geht. Es geht um die Nutzung des zentralen Fahrzeugregisters und eines Teils des Verkehrszentralregisters

    (Mann [GRÜNE]: Das Sie rechtswidrig aufgebaut haben!)

    mit den Mitteln moderner Datenverarbeitungstechnik. Für ZEVIS stehen nicht sämtliche Daten aus dem Register, sondern nur Teilmengen zur Verfügung. ZEVIS enthält keine neuen Daten. Die genutzten Daten hat es schon vor ZEVIS in den Registern des Kraftfahrt-Bundesamts gegeben.

    (Mann [GRÜNE]: Aber sie werden doch zusammengefaßt! Das müssen Sie doch zugeben!)

    ZEVIS hat sie lediglich dialogfähig gemacht, d. h. externe Nutzer können auch durch Abruf im automatisierten Verfahren abfragen.

    (Aha! bei den GRÜNEN)

    ZEVIS ist für die Verwaltungen wie für den Bürger von Nutzen. Bei der Verwaltung werden die Verfahrensabläufe vereinfacht und damit beschleunigt und rationalisiert. In den Bundesländern, die ZEVIS bereits praktizieren, wurden dadurch spürbare Erhöhungen der Aufklärungsquoten, etwa bei Unfallflucht und bei Trunkenheitsdelikten, erreicht.
    ZEVIS bringt aber auch Vorteile für den Bürger. Herr Kollege Broll hat vorhin darauf hingewiesen. Durch den Direktabruf können bei Verkehrskontrollen Zweifelsfragen sofort an Ort und Stelle geklärt werden, also z. B. die Frage, ob der Betroffene wirklich Halter des Fahrzeugs ist, z. B. die Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen ist. Ein bestehender Verdacht kann gegebenenfalls sofort entkräftet werden, ohne daß wie früher erst eine Ermittlungsakte angelegt werden müßte.
    ZEVIS ist noch nicht voll ausgebaut. Gegenwärtig steht nur der Fahrzeugbestand aus knapp der Hälfte der Bundesländer zur Verfügung, d. h. aus Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und — man höre und staune — aus den Zulassungsbezirken Bonn und Düsseldorf. Ich weiß nicht, was die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen da in Zukunft beabsichtigt. Dies entspricht dem Ausbauzustand vom Herbst 1983. Bis eine neue, berichtsspezifische Grundlage geschaffen wird, wird ZEVIS nur in diesem Rahmen betrieben. Diese Praxis stimmt mit der Beschlußempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und dem Beschluß des Plenums überein.
    Der Abruf von Daten im automatisierten Verfahren mit den Personalien des Halters — das wurde mehrfach angesprochen — ist bislang in keinem Fall realisiert. Für das bisher praktizierte Verfahren sind im Straßenverkehrsrecht bislang ausreichende Rechtsgrundlagen vorhanden. Es geht um den § 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Es geht weiter um den § 29 f der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Und ergänzend gilt das Bundesdatenschutzgesetz.
    Für die Nutzung der Register beim KraftfahrtBundesamt werden Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz gezogen. Deswegen wurde, wie in der Antwort auf die vorliegende Große Anfrage angekündigt, ein Gesetzentwurf erstellt, der inzwischen auch dem Hohen Hause vorliegt.

    (Mann [GRÜNE]: Hat reichlich lange gedauert!)

    Dieser Gesetzentwurf für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes enthält eine bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung, insbesondere auch für ZEVIS. Hiernach werden die genau umschriebenen Voraussetzungen und konkret bestimmten Zwecke für Erhebung, Speicherung und Übermittlung der notwendigen Daten für ZEVIS wie folgt festgelegt.
    Erstens. Durch ZEVIS sollen ebenso wie durch das Fahrzeugregister Fahrzeuge und Personen in ihrer Eigenschaft als Halter von Fahrzeugen identifiziert werden. Fahrzeugregister existieren, solange es Kraftfahrzeuge gibt. Ihre Notwendigkeit ist in dem Umstand begründet, daß allgemein Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr nicht mit Namen und Anschrift des Halters versehen sind und daher erst auf Grund eines Kennzeichens ermittelt werden müssen. Das Fahrzeugregister und ZEVIS sind in erster Linie für verkehrliche Belange da, insbesondere für das Kfz-Zulassungsverfahren sowie die Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Außerdem müssen sie im Rahmen des Registerzwecks z. B. auch für die Verfolgung sonstiger Straftaten zur Verfügung stehen. Hierbei geht es um die Identifizierung von Fahrzeugen und Haltern. Die Nutzung der gespeicherten Daten für registerfremde Zwecke, also z. B. der reinen Anschriftenermittlung, ohne daß ein Bezug zur Eigenschaft als Fahrzeughalter bestünde, ist nur in einigen, eng
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15493
    Parl. Staatssekretär Dr. Schulte
    begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Im Entwurf ist dies in den §§ 35 und 39 geregelt.
    Zweitens. Die Befugnis zum Abruf im automatisierten Verfahren wird auf ganz bestimmte Behörden für ganz bestimmte Aufgaben begrenzt.

    (Senfft [GRÜNE]: Was für bestimmte?)

    Berechtigt sind danach lediglich die Polizei einschließlich der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Dienststellen, der Zollfahndungsdienst sowie die Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinbehörden. Abgesehen von diesen Behörden erhalten keine anderen Stellen, auch nicht Sicherheitsbehörden, Nachrichtendienste, einen automatischen Zugriff. Diese sind auf konventionelle Auskünfte beschränkt. Ich meine, dies sollte auch der Kollege von der SPD, Herr Wartenberg, zur Kenntnis nehmen. Ich habe den Eindruck gehabt, er hat über das geredet, was die alte Regierung zu diesem Thema wollte.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Wenn Sie überhaupt etwas wollte!)

    Drittens. Nur in beschränktem Umfang ist nach dem Entwurf im Rahmen der unmittelbaren Abrufberechtigung die Anfrage mit den Personalien des Halters zulässig, und zwar nur für Polizei und Zoll und nur zur Strafverfolgung, Strafvollstreckung und Gefahrenabwehr.
    Viertens. Im Gesetzentwurf werden die vom Bundesverfassungsgericht zum Volkszählungsgesetz entwickelten Grundsätze zum Datenschutz voll berücksichtigt. Ob Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten zur Erreichung der im Gesetz enthaltenen Zwecke geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, ist jeweils sorgfältig abgewogen worden. Der Entwurf enthält außerdem präzise Vorschriften, um den Mißbrauch der Daten zu verhindern. Insbesondere sind bei der automatisierten Übermittlung Protokollierungen vorgesehen, die jederzeit eine wirksame Datenschutzkontrolle ermöglichen. Herr Wartenberg von der SPD-Fraktion, zur Redlichkeit hätte es gehört, daß Sie dies erwähnt hätten. Weder in ZEVIS noch sonst im Fahrzeugregister wird es Suchvermerke oder Steckbriefnachrichten geben.