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    Plenarprotokoll 10/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Verantwortung aller demokratischen Parteien gegenüber Anfängen antisemitischer Tendenzen Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15413 B Klein (München) CDU/CSU 15414 C Frau Renger SPD 15415 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 15416 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15417 B Dr. de With SPD 15418A Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 D Weirich CDU/CSU 15419 D Duve SPD 15421 B Lowack CDU/CSU 15422 B Fischer (Bad Hersfeld) GRÜNE 15423 B Waltemathe SPD 15423 D Schäfer (Mainz) FDP 15424 C Reddemann CDU/CSU 15425 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5083 — Saurin CDU/CSU 15426 B Bachmaier SPD 15427 D Beckmann FDP 15429 C Mann GRÜNE 15430 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15432 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/5058 — Dr. Götz CDU/CSU 15434 B Schmidt (München) SPD 15437 B Kleinert (Hannover) FDP 15440 C Tatge GRÜNE 15442 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 15443 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4618 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4718 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan — Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksachen 10/1578 (neu), 10/4472 — Bayha CDU/CSU 15445 C Frau Weyel SPD 15447 B Bredehorn FDP 15448 D Werner (Dierstorf) GRÜNE 15449 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15451A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes — Drucksache 10/5064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 10/3628 — Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 15453 B Frau Blunck SPD 15455 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 15457 A Werner (Dierstorf) GRÜNE 15458 D Paintner FDP 15460 D Schulte (Menden) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 15462 A Dr. Rumpf FDP (Erklärung nach § 30 GO) 15462 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Kastning, Kuhlwein, Bernrath, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Weisskirchen (Wiesloch), Vogelsang, Dr. Penner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Neue Informations- und Kommunikationstechnologien und Bildung — Drucksache 10/4580 — Kastning SPD 15462 D Schemken CDU/CSU 15464 B Frau Dann GRÜNE 15465 D Dr.-Ing. Laermann FDP 15466 D Pfeifer, Parl. 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Staatssekretär BMV . 15492 A Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/4725 — Mann GRÜNE 15493 D Helmrich CDU/CSU 15494 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 III Dr. de With SPD 15495 D Kleinert (Hannover) FDP 15496 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Strafrechtsänderungsgesetz — Strafaussetzung zur Bewährung — Drucksache 10/5061 — 15497 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz — Drucksache 10/5062 — 15497 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/5063 — 15497 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/3559 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4748 — Frau Augustin CDU/CSU 15497 D Delorme SPD 15498 D Eimer (Fürth) FDP 15500A Frau Wagner GRÜNE 15501A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 15502 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main- Donau-Wasserstraße — Drucksache 10/4632 — 15502 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" —Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksachen 10/2666, 10/3511 — . . . 15502 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der ca. 26,6 ha großen bundeseigenen Liegenschaft in RheinstettenForchheim, Kutschenweg 10, an das Land Baden-Württemberg — Drucksache 10/4947 — 15502 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1986 hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/4363, 10/4724 — . . . . 15503A Beratung der Sammelübersicht 136 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5056 — 15503 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Großversuch Tempo 100 — Drucksache 10/5050 (neu) — 15503 C Nächste Sitzung 15503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15505* A Anlage 2 Privatisierung des Reinigungsdienstes und der Kfz-Werkstätten der Bundespost; Kostenersparnis MdlAnfr 1 21.02.86 Drs 10/5081 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 15505* B Anlage 3 Anteil von Firmengründungen an den Konkursen 1984 und 1985 MdlAnfr 83 21.02.86 Drs 10/5081 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15506*A Anlage 4 Vereinbarkeit der allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes MdlAnfr 88 21.02.86 Drs 10/5081 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 15506* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15413 201. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1986 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 2. Böhm (Melsungen) ** 28. 2. Clemens 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Ertl 27. 2. Gansel 28. 2. Gallus 27. 2. Gattermann 27. 2. Genscher 28. 2. Hauck 27. 2. Graf Huyn 28. 2. Dr. Jahn (Münster) 27. 2. Kohn 28. 2. Dr. Kreile 27. 2. Dr. Langner 28. 2. Lenzer ** 28. 2. Marschewski 28. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 2. Dr. Penner 28. 2. Poß 27. 2. Schlaga 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Hamburg) 28. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 28. 2. Schmidt (München) ** 28. 2. Schröder (Hannover) 28. 2. Schröer (Mülheim) 27. 2. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 2. Spilker 28. 2. Stockleben 28. 2. Dr. Stoltenberg 28. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 27. 2. Dr. Wieczorek 28. 2. Wimmer (Neuss) 28. 2. Frau Zeitler 28. 2. Frau Zutt 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 1): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den Reinigungsdienst und die Kraftfahrzeugwerkstätten privatisiert, und wenn ja, welche Kostenersparnis wird hierdurch erzielt? Im Bereich der Deutschen Bundespost werden viele Dienstgebäude schon seit Jahren durch Unternehmen gereinigt. Der Anteil der Fremdreinigung betrug am 1. Januar 1986 fast die Hälfte, nämlich 47 v. H. der Gesamtreinigungsfläche von rund 17 Millionen m2 in den Postobjekten. Die Deutsche Bundespost gibt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM für die Reinigung ihrer Gebäude aus. Der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zwingt zu Überlegungen, wie diese Dienstleistung für die Deutsche Bundespost am wirtschaftlichsten erbracht werden kann. In den letzten Jahren haben Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof übereinstimmend die Unwirtschaftlichkeit der Eigenreinigung festgestellt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Deutschen Bundespost in zahlreichen Objekten unterschiedlicher Größe und Nutzung haben ergeben, daß die Eigenreinigung mehr als doppelt so teuer ist wie die Fremdreinigung. Die Postdienststellen sind daher mit Verfügung vom 28. Dezember 1984 angehalten worden, die Fremdreinigung in den Nichtsicherheitsbereichen im Rahmen des Möglichen auszuweiten. Die Sicherheitsbereiche - etwa 25 v. H. der Gesamtfläche - bleiben in Eigenreinigung. Aus Anlaß der im letzten Jahr begonnenen Umstellung wird keine Post-Reinigungskraft entlassen; auch die Wochenarbeitszeit wird nicht gekürzt. Deshalb können keine sozialen Härten aufkommen. Durch diese Maßnahme in der Gebäudereinigung wird die Deutsche Bundespost in dem vorgesehenen Umstellungszeitraum von 10 Jahren etwa 500 Millionen DM und in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung jährlich etwa 200 Millionen DM einsparen können. Anfang 1984 hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Unternehmensberatung Knight Wendling AG (KW) beauftragt, ein Strategisches Konzept für das Postwesen zu erstellen. Ein Teilbereich davon ist das Betriebskonzept Logistik und Werkstätten, in welchem unter anderem die Instandhaltung der Kfz und Anhängerfahrzeuge der Deutschen Bundespost begutachtet worden ist. Dieses Gutachten der Unternehmensberatung ist intern von einer Projektgruppe Werkstättendienst geprüft worden. In der Beurteilung des Gutachtens wird zusammenfassend festgestellt, daß die im Gutachten ausgewiesenen Rationalisierungspotentiale zwar nicht schlüssig nachvollziehbar sind, daß das Gutachten jedoch eine Reihe von Hinweisen und Anregungen enthält, die es wert sind, auch im Detail untersucht zu werden. Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin hat die Unternehmensberatung festgestellt, daß in den vergangenen Jahren schon eine beachtliche Steigerung der Produktivität erreicht werden konnte und dieser Anpassungsprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Ausgehend vom Ist-Zustand und auf Grundlage des Gutachtens KW, sowie ergänzt durch gezielte Untersuchungen, wird das langfristige Konzept für die Fahrzeug-Instandhaltung fortentwickelt. Ungeachtet dessen ist in geeigneten Fällen eine Steigerung des vergabefähigen Anteils der Kfz-In- 15506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 standhaltung an Privatwerkstätten künftig vorgesehen. Wesentlich dabei ist, daß außer dem selbstverständlich zu fordernden Gebot der Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Zweckmäßigkeit auch Gesichtspunkte der Ordnungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Sozialverträglichkeit angemessen zu berücksichtigen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/5081 Frage 83): Können von der Bundesregierung Auskünfte darüber gegeben werden, wie hoch der Anteil von neuen Firmengründungen an den Firmenpleiten der Jahre 1984 und 1985 gewesen ist? Die amtliche Statistik unterscheidet bei den Insolvenzen nur zwischen Unternehmen, die jünger bzw. die älter als 8 Jahre sind; neugegründete Unternehmen werden nicht gesondert erhoben. Der Anteil von Unternehmen, die jünger als 8 Jahre waren, an den Insolvenzen lag 1980 mit 81,1 % am höchsten und ist seitdem kontinuierlich gesunken; 1984 betrug der Anteil junger Unternehmen an den Insolvenzen 75,4 %, 1985 lag er bei 74,8 %. Hier sollte aber beachtet werden, daß zwar 1985 rd. 10 200 junge Unternehmen durch Insolvenz aus dem Markt ausgeschieden sind, dies aber bezogen auf die Zahl der gleichzeitig neu gegründeten Unternehmen, nämlich 318 000 in 1985, nur rd. 3% ausmacht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5081 Frage 88): Sind die allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AAB-BML) mit dem Bundesminister der Justiz im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes abgestimmt worden, und hält es die Bundesregierung z. B. mit dem AGB-Gesetz vereinbar, in allgemeinen Auftragsbestimmungen Vertragsstrafenversprechen abzufordern (vgl. AAB-BML XIII Nr. 4)? Die „Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AABBML)" sind vom BML im Rahmen seiner eigenen Ressortkompetenz getroffen worden (Art. 65 Satz 2 GG). Der Bundesminister der Justiz wurde nicht eingeschaltet, weil eine rechtsförmliche Prüfung nicht in Betracht kam (§§ 38 und 67 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Besonderer Teil — GGO II). Das Bundesjustizministerium hat dieses Vorgehen als richtig bestätigt. II. Die AAB-BML sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sind insbesondere auch mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)" vereinbar. Die AAB dienen der zielgerechten, effizienten Durchführung einer staatlichen Aufgabe, die im Haushalt des BML wie folgt festgelegt ist: „Im Interesse der deutschen Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (Agrarwirtschaft) beteiligt sich der Bund an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen dieser Wirtschaftszweige mit eigenen Beiträgen." Seine eigene Verpflichtung, die öffentlichen Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Agrarwirtschaft einzusetzen, hat der Bund in jedem Falle sicherzustellen, auch soweit er sich zur Durchführung seiner Messebeteiligungen privater Messegesellschaften bedient. Allein die Tatsache, daß das BML zur Einschaltung von Messegesellschaften das zivilrechtliche Institut eines Geschäftsbesorgungsvertrags (kurz Auftrag genannt) anwendet, führt nicht dazu, daß die AAB-BML an den Maßstäben privatrechtlicher Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu messen seien. Selbst für diesen Fall enthalten die AABBML jedoch nichts, was dem AGB-Gesetz zuwiderlaufen könnte. Eine zutreffende Würdigung aller Bestimmungen der AAB-BML läßt deutlich erkennen, daß den Auftragnehmern Vorgehensregeln gegeben werden, — die dem ziel- und zweckgerechten sowie effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel (Nutzen der Agrarwirtschaft) dienen — und die dem verantwortlichen BML die notwendige Mitwirkung bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Messebeteiligungen ermöglichen. Auch Bestimmungen und Hinweise über Folgen nicht gehöriger Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben gehören zum Wesen einer sachgerechten Verwendung der öffentlichen Mittel. Dies gilt auch für die in Ziffer XIII. Nr. 4 vorgesehene Vertragsstrafe. Hier handelt es sich um folgendes: Ein wesentliches Element der Messebeteiligungen des Bundes ist das gemeinsame Auftreten des Bundes mit „seiner Wirtschaft". Damit wird gegenüber dem Ausland die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft — das Einstehen des Staates für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen — bewußt herausgestellt. Dies gilt insbesondere für Länder mit staatlich orientierter Wirtschaft, die im Staat ihren „richtigen Partner" sehen. Im Sinne der Zweckbestimmung der Messebeteiligung (Bund beteiligt sich im Interesse der Agrarwirtschaft) ist es deshalb geboten, daß der Bund als Träger der Ausstellung auftritt (entsprechende Be- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1986 15507* schriftung des Messestandes und in Informationsschriften). Es gab Fälle, in denen Auftragnehmer sich trotz wiederholter Abmahnungen als Träger der Ausstellung deklarierten (vgl. Seite 11 oben AAB-BML). Um solchen Vorfällen nicht durch Ausschluß des betreffenden Auftragnehmers begegnen zu müssen, wurde das weniger einschneidende Mittel der Androhung einer Vertragsstrafe vorgesehen. Dieser Ausnahmefall kann korrekt handelnde Auftragnehmer nicht stören. Die gewählte Art der Sicherung der öffentlich-rechtlichen Ziele der staatlichen Messebeteiligungen ist keineswegs vergleichbar mit einer gemäß § 11 Nr. 6 AGB-Gesetz unzulässigen Vertragsstrafe. Dort sind völlig andere Fälle betroffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang von Geldern


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Ende der 60er Jahre hat sich im Pflanzenschutz selbst, aber auch in unserer Einstellung zur Schutzbedürftigkeit der Natur vieles grundlegend geändert, so daß die jetzige Neufassung des vor 18 Jahren als richtungweisend anerkannten Pflanzenschutzgesetzes notwendig geworden ist.
    Bundesregierung und Bundestag haben sich bei dieser Neufassung die Aufgabe nicht leicht gemacht. Einerseits sind wir von der Notwendigkeit einer langfristigen Sicherung des Pflanzenschutzes überzeugt, andererseits wollen wir mit Nachdruck unserer Verantwortung für Mensch, Tier und Naturhaushalt gerecht werden. Wie die mehrjährigen intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten gezeigt haben, war der Weg der Bundesregierung, ein umfassend geändertes Pflanzenschutzgesetz vorzulegen, richtig. Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf den bestehenden engen Sachzusammenhang mit der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung hin.
    Die Diskussion über einzelne Änderungserfordernisse unterstreicht eigentlich nur den gemeinsamen Willen aller konstruktiv Beteiligten, ein tragfähiges und zukunftweisendes Konzept zu finden. In diesem Sinne verstehe ich die Änderungsvorschläge der Länder und die Beratungsergebnisse der Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
    Gestatten Sie mir, hier vor allem für die intensive Beratung im federführenden Ausschuß zu danken. Diese Art der Befassung vermittelt nicht nur mir die Gewißheit, daß dem Pflanzenschutz im deutschen Parlament ein hoher Stellenwert zuerkannt wird, sondern wird mit Sicherheit auch von vielen durch dieses Gesetz direkt Betroffenen mit Dank zur Kenntnis genommen werden.
    Ich darf eine ganze kurze Anmerkung zu dem Beitrag von Frau Kollegin Weyel machen. Ich meine, unsere Fußballvereine sollten nicht befürchten müssen, daß sie künftig beim Schutz und der Pflege ihrer englischen Rasen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden.

    (Frau Weyel [SPD]: Das sind keine gärtnerisch genutzten Flächen!)

    Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß das neue Pflanzenschutzgesetz zum vorgesehenen Zeitpunkt, nämlich zum 1. Januar 1987, in Kraft treten wird. Ich hoffe aber auch, daß es auf Grund seiner besonderen Bedeutung möglich sein wird, die Voraussetzungen zum Vollzug des Gesetzes zügig sicherzustellen.
    Ich darf noch Herrn Kollegen Bayha, Frau Kollegin Weyel und allen, die das Thema angesprochen
    haben, Dank sagen, weil sie darauf hingewiesen haben, daß wir mehr Stellen bei der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig brauchen. Wir appellieren schon heute an den Haushaltsausschuß, die Mittel für diese Stellen zur Verfügung zu stellen, damit der Vollzug dieses Gesetzes, das die internationale Spitzenstellung des deutschen Pflanzenschutzrechts behaupten, festigen und weiter ausbauen wird, gewährleistet ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über Punkt 4 a der Tagesordnung, und zwar über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 10/1262 in der Ausschußfassung.
Ich rufe § 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5092 unter Nr. 3 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und auf Drucksache 10/5103 unter Nr. 1 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? —

(Lachen auf der Tribüne)

— Dies ist ein normaler Vorgang. Das darf ich den Zuschauern da oben erklären.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es ist kein Grund für irgendeine Beifalls- oder Mißfallenskundgebung oder zum Lachen. — Der Änderungsantrag ist damit mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 1 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — § 1 ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe § 2 auf. Wer wünscht zuzustimmen? — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit ist diese Vorschrift angenommen.
Ich rufe § 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5103 unter Nr. 2 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 3 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — § 3 ist mit großer Mehrheit angenommen bei einer Gegenstimme und bei einer Reihe von Enthaltungen.
Ich rufe die §§ 4 und 5 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Diese Vorschriften sind mit großer Mehrheit bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 6 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5093 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD



Vizepräsident Westphal
und auf Drucksache 10/5104 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag der SPD? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 6 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — § 6 ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe § 7 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5094 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 7 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — § 7 ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die §§ 8 bis 12 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe den § 13 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5095 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 13 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit Mehrheit ist § 13 in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 14 bis 18 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Diese Vorschriften sind mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe § 19 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5105 unter Nr. 1 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für § 19 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit ist der § 19 in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 20 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/5096 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD sowie auf Drucksache 10/5105 unter Nr. 2 ein Änderungsantrag des Abgeordneten Werner (Dierstorf) von der Fraktion DIE GRÜNEN vor.
Wer stimmt für den Änderungsantrag der SPD? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für den § 20 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit Mehrheit ist § 20 in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 21 bis 28 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5097 auf. Es wird beantragt, nach § 28 den § 28 a bis 1 einzufügen. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5106 auf. Es wird beantragt, nach § 28 einen neuen § 28 a einzufügen. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe die §§ 29 bis 42 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/5092 auf. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt worden.
Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 10/5092 unter Ziffer 1 vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag der SPD? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist der Änderungsantrag bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Einleitung und die Überschrift sind mit Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4 b, die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 10/4472. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist bei einer größeren Zahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset-



Vizepräsident Westphal
zes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
— Drucksache 10/5064 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß Sportausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

— Drucksache 10/3628 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß Sportausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Herr von Geldern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang von Geldern


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes kommt die Bundesregierung einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 25. November 1983 nach, in der sie ersucht wurde, eine Gesamtnovellierung des Artenschutzrechtes vorzulegen. In die gleiche Richtung geht eine Entschließung des Bundesrates vom 15. Dezember 1983.
    Die vom Deutschen Bundestag gesetzte Frist für die Novellierung, nämlich der 30. September 1984, konnte nicht eingehalten werden. Die zu regelnde Materie hat sich insbesondere in rechtlicher Hinsicht als viel komplexer und schwieriger erwiesen, als das anfangs zu übersehen war. Es galt, das in eine Vielzahl von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften völlig zersplitterte Artenschutzrecht in einer bundeseinheitlichen Regelung zusammenzufassen. Dabei war der bisherige Schutzstandard nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu verbessern.

    (Frau Blunck [SPD]: Zu verschlechtern!)

    Aus diesem Grunde mußten auch Regelungen des Biotopschutzes in die Novellierung einbezogen werden, da ein sinnvoller Artenschutz ohne die Sicherung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren nicht möglich ist.
    Zusätzlich erschwert wurde die Aufgabe dadurch, daß unmittelbar geltendes EG-Recht zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen möglichst bundeseinheitlich durchzuführen war und zahlreiche Verflechtungen mit dem Jagdrecht bestehen.
    Die Bundesregierung hat von Anfang an großen Wert darauf gelegt, in einen intensiven Dialog mit den betroffenen Verbänden und Fachkreisen zu treten,

    (Frau Blunck [SPD]: Das ist ihr wahrscheinlich nicht gelungen!)

    die zum Teil unterschiedliche, ja, in wesentlichen Fragen diametral entgegengesetzte Auffassungen vertreten. Das konnte nur in zeitaufwendigen Anhörungen geschehen.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Alibianhörungen!)

    Mit den vielfachen dabei vorgebrachten Forderungen und Anregungen hat es sich die Bundesregierung nicht leichtgemacht — im Gegensatz zu dem, was Sie mir gerade aus dem Plenum zurufen. Sie ist allen Argumenten nachgegangen und hat viele Anregungen in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen.
    Besonders wichtig war der Bundesregierung von Beginn an auch die fachliche Abstimmung mit den Bundesländern. Gerade von den Ländern sind wertvolle Anregungen gekommen, die aufgenommen werden konnten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darüber noch hinausgehende Empfehlungen ausgesprochen, denen die Bundesregierung in wesentlichen Punkten zustimmt.

    (Frau Blunck [SPD]: Was wesentlich ist, bestimmt die Bundesregierung!)

    — Frau Kollegin Blunck, das ist immer so.

    (Frau Blunck [SPD]: Aber oft ist das falsch!)

    Die Standpunkte der verschiedenen Seiten, insbesondere des Naturschutzes einerseits und des Handels andererseits, sind zu unterschiedlich, als daß ein allgemeiner Konsens zu diesem Gesetzentwurf zu erwarten gewesen wäre. Die Bundesregierung hat sich aber stets darum bemüht, faire Kompromisse zu schließen. Die Verbesserung des Artenschutzes bleibt dabei das ganz vorrangige Anliegen.

    (Frau Blunck [SPD]: „Artentodnovelle" haben die Verbände gesagt!)

    — Ich glaube, das ist eine ziemlich schlimme Polemik, Frau Kollegin Blunck, zu der Sie nach den gemeinsamen Beratungen nicht befugt sind, wie ich meine.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Parl. Staatssekretär Dr. von Geldern
    Der Gesetzentwurf schafft endlich bundeseinheitliches Artenschutzrecht.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Was heißt denn das?)

    Vor allem die vom Aussterben bedrohten Arten werden endlich wirksam geschützt. Bisher fehlte ein wichtiges Teilstück im System des Artenschutz-rechtes, nämlich eine Ein- und Ausfuhrregelung für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, und zwar solche, die nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt sind. Diese Lücke wird nunmehr endlich geschlossen. Die Haltung und Zucht von Tieren der besonders geschützten Arten und der Handel damit können durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Gesetzes beschränkt bzw. einer Kontrolle unterworfen werden. Dadurch kann künftig den in der Vergangenheit immer wieder beobachteten Mißbräuchen beim Handel mit angeblich gezüchteten, tatsächlich aber illegal aus der Natur entnommenen Tieren, z. B. auch bestimmter heimischer Waldvogelarten, viel besser begegnet werden.
    Neu eingeführt wird ein objektives Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren, das sich in einigen Bundesländern schon bewährt hat. Das heißt, Exemplare besonders geschützter Arten können bereits dann beschlagnahmt und eingezogen werden, wenn für sie der Nachweis des legalen Besitzes nicht erbracht wird. Ein objektives Beschlagnahme-
    und Einziehungsverfahren ist für die Praxis unserer Vollzugsbehörden außerordentlich wichtig. Dies wird den Vollzug des Artenschutzrechtes ganz entscheidend verbessern.
    Erstmals, meine Damen und Herren — dies ist für alle außerhalb dieses Hauses, die das angeht, besonders wichtig —, können schwerwiegende Verstöße gegen die Schutzbestimmungen für besonders geschützte Arten als Straftaten geahndet werden, und zwar grundsätzlich mit Freiheitsstrafen. Solche Verstöße können also künftig nicht mehr als Kavaliersdelikte angesehen werden.

    (Schulte [Menden] [GRÜNE]: Ein kleiner Lichtblick!)

    Ich glaube, das ist ganz wichtig, auch wenn man daran denkt, daß die Verdienste z. B. in dem schauderhaften illegalen Greifvogelhandel in die Zehntausende von D-Mark gegangen sind. Hier drohen künftig Freiheitsstrafen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Biotopschutzes. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder Entwertung bestimmter Biotope führen können, die als besonders wertvoll anzusehen sind, sind künftig genehmigungspflichtig. Eine solche Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn die Maßnahme aus ganz überwiegenden Gründen des Gemeinwohls unumgänglich ist, und sonst nicht. Gerade für den Artenschutz ist die ausdrückliche Festlegung des Gesetzentwurfs auf eine ethische Verantwortung des Menschen für die ihm anvertrauten Naturgüter von Bedeutung.