Rede von
Dr.
Wolfgang
von
Geldern
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Ende der 60er Jahre hat sich im Pflanzenschutz selbst, aber auch in unserer Einstellung zur Schutzbedürftigkeit der Natur vieles grundlegend geändert, so daß die jetzige Neufassung des vor 18 Jahren als richtungweisend anerkannten Pflanzenschutzgesetzes notwendig geworden ist.
Bundesregierung und Bundestag haben sich bei dieser Neufassung die Aufgabe nicht leicht gemacht. Einerseits sind wir von der Notwendigkeit einer langfristigen Sicherung des Pflanzenschutzes überzeugt, andererseits wollen wir mit Nachdruck unserer Verantwortung für Mensch, Tier und Naturhaushalt gerecht werden. Wie die mehrjährigen intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten gezeigt haben, war der Weg der Bundesregierung, ein umfassend geändertes Pflanzenschutzgesetz vorzulegen, richtig. Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf den bestehenden engen Sachzusammenhang mit der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung hin.
Die Diskussion über einzelne Änderungserfordernisse unterstreicht eigentlich nur den gemeinsamen Willen aller konstruktiv Beteiligten, ein tragfähiges und zukunftweisendes Konzept zu finden. In diesem Sinne verstehe ich die Änderungsvorschläge der Länder und die Beratungsergebnisse der Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Gestatten Sie mir, hier vor allem für die intensive Beratung im federführenden Ausschuß zu danken. Diese Art der Befassung vermittelt nicht nur mir die Gewißheit, daß dem Pflanzenschutz im deutschen Parlament ein hoher Stellenwert zuerkannt wird, sondern wird mit Sicherheit auch von vielen durch dieses Gesetz direkt Betroffenen mit Dank zur Kenntnis genommen werden.
Ich darf eine ganze kurze Anmerkung zu dem Beitrag von Frau Kollegin Weyel machen. Ich meine, unsere Fußballvereine sollten nicht befürchten müssen, daß sie künftig beim Schutz und der Pflege ihrer englischen Rasen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß das neue Pflanzenschutzgesetz zum vorgesehenen Zeitpunkt, nämlich zum 1. Januar 1987, in Kraft treten wird. Ich hoffe aber auch, daß es auf Grund seiner besonderen Bedeutung möglich sein wird, die Voraussetzungen zum Vollzug des Gesetzes zügig sicherzustellen.
Ich darf noch Herrn Kollegen Bayha, Frau Kollegin Weyel und allen, die das Thema angesprochen
haben, Dank sagen, weil sie darauf hingewiesen haben, daß wir mehr Stellen bei der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig brauchen. Wir appellieren schon heute an den Haushaltsausschuß, die Mittel für diese Stellen zur Verfügung zu stellen, damit der Vollzug dieses Gesetzes, das die internationale Spitzenstellung des deutschen Pflanzenschutzrechts behaupten, festigen und weiter ausbauen wird, gewährleistet ist.